Offizier des Sanitätsdienstes
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Ihre Einstiegsmöglichkeiten<br />
Die Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn der <strong>Offizier</strong>e <strong>des</strong> <strong>Sanitätsdienstes</strong><br />
Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder<br />
Sanitätsoffizier-Anwärter<br />
3 Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne <strong>des</strong><br />
Art. 116 <strong>des</strong> Grundgesetzes.<br />
3 Sie sind min<strong>des</strong>tens 17 Jahre alt und haben das<br />
25. Lebensjahr noch nicht vollendet.<br />
3 Sie besitzen die allgemeine Hochschulreife oder<br />
eine vergleichbare Schulbildung.<br />
3 Sie wollen sich für 17 Jahre als Soldatin auf Zeit<br />
oder als Soldat auf Zeit verpflichten. Vordienstzeiten<br />
erfordern hierbei eine Verlängerung der Verpflichtungszeit.<br />
Die Dienstzeit wird zunächst für<br />
den Zeitraum festgelegt, der erforderlich ist, um<br />
den ersten Abschnitt der ärztlichen oder pharmazeutischen<br />
Prüfung oder der zahn- bzw. tierärztlichen<br />
Vorprüfung einschließlich einer Wiederholungsmöglichkeit<br />
abzulegen. Erst danach wird die<br />
Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt.<br />
Verzögert sich der Abschluss <strong>des</strong> Studiums<br />
um mehr als sieben Monate über die Min<strong>des</strong>tstudienzeit<br />
hinaus, wird die Dienstzeit grundsätzlich<br />
um ein Jahr verlängert.<br />
Wenn Sie bereits die zahn- oder tierärztliche<br />
Vorprüfung bzw. den ersten Abschnitt der ärztlichen<br />
oder pharmazeutischen Prüfung abgelegt<br />
haben, können Sie unmittelbar mit dem Dienstgrad<br />
Fahnenjunker eingestellt werden.<br />
Über Ihre Eignung als <strong>Offizier</strong> und Ihre Einstellung<br />
entscheidet letztlich das Eignungsfeststellungsverfahren<br />
in der <strong>Offizier</strong>bewerberprüfzentrale in Köln.<br />
Einstellung als Sanitätsoffizier<br />
3 Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne <strong>des</strong><br />
Art. 116 <strong>des</strong> Grundgesetzes.<br />
3 Sie besitzen die Approbation als Ärztin/Arzt,<br />
Zahnärztin/Zahnarzt, Tierärztin/Tierarzt oder<br />
Apothekerin/Apotheker.<br />
3 Sie werden als Soldatin auf Zeit oder Soldat<br />
auf Zeit, imAusnahmefall als Berufssoldatin oder<br />
Berufssoldat eingestellt.<br />
3 Sie werden als Bewerberin oder Bewerber mit dem<br />
Dienstgrad Stabsarzt (für Ärztinnen oder Ärzte und<br />
Zahnärztinnen oder Zahnärzte), Stabsveterinär (für<br />
Tierärztinnen oder Tierärzte) oder Stabsapotheker<br />
(für Apothekerinnen oder Apotheker) eingestellt.<br />
3 Sie können gemäß §47Soldatenlaufbahnverordnung<br />
(SLV) bis zum 31. Dezember 2010 auch mit<br />
höherem Dienstgrad eingestellt werden, wenn<br />
besondere fachliche Qualifikationen nachgewiesen<br />
werden (z. B. Gebietsarztqualifikation oder abgeschlossene<br />
Schwerpunktweiterbildung in einem<br />
Fachgebiet).<br />
Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst zu<br />
einer in der Regel viermonatigen Eignungsübung<br />
einberufen und können nach dem erfolgreichen<br />
Abschluss zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten<br />
auf Zeit berufen werden. Gegenwärtig beträgt die<br />
Min<strong>des</strong>tverpflichtungszeit ein Jahr, die Höchstverpflichtungszeit<br />
25 Jahre. Die Übernahme in das<br />
Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines<br />
Berufssoldaten ist nach einem Auswahlverfahren<br />
grundsätzlich frühestens im vierten Dienstjahr als<br />
Sanitätsoffizier möglich. Die Eignungsübung kann<br />
von Ihnen innerhalb <strong>des</strong> Viermonatszeitraumes<br />
ohne Angabe von Gründen beendet werden.