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Offizier des Sanitätsdienstes

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Ihre Einstiegsmöglichkeiten<br />

Die Einstellungsvoraussetzungen für die Laufbahn der <strong>Offizier</strong>e <strong>des</strong> <strong>Sanitätsdienstes</strong><br />

Einstellung als Sanitätsoffizier-Anwärterin oder<br />

Sanitätsoffizier-Anwärter<br />

3 Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne <strong>des</strong><br />

Art. 116 <strong>des</strong> Grundgesetzes.<br />

3 Sie sind min<strong>des</strong>tens 17 Jahre alt und haben das<br />

25. Lebensjahr noch nicht vollendet.<br />

3 Sie besitzen die allgemeine Hochschulreife oder<br />

eine vergleichbare Schulbildung.<br />

3 Sie wollen sich für 17 Jahre als Soldatin auf Zeit<br />

oder als Soldat auf Zeit verpflichten. Vordienstzeiten<br />

erfordern hierbei eine Verlängerung der Verpflichtungszeit.<br />

Die Dienstzeit wird zunächst für<br />

den Zeitraum festgelegt, der erforderlich ist, um<br />

den ersten Abschnitt der ärztlichen oder pharmazeutischen<br />

Prüfung oder der zahn- bzw. tierärztlichen<br />

Vorprüfung einschließlich einer Wiederholungsmöglichkeit<br />

abzulegen. Erst danach wird die<br />

Dienstzeit auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt.<br />

Verzögert sich der Abschluss <strong>des</strong> Studiums<br />

um mehr als sieben Monate über die Min<strong>des</strong>tstudienzeit<br />

hinaus, wird die Dienstzeit grundsätzlich<br />

um ein Jahr verlängert.<br />

Wenn Sie bereits die zahn- oder tierärztliche<br />

Vorprüfung bzw. den ersten Abschnitt der ärztlichen<br />

oder pharmazeutischen Prüfung abgelegt<br />

haben, können Sie unmittelbar mit dem Dienstgrad<br />

Fahnenjunker eingestellt werden.<br />

Über Ihre Eignung als <strong>Offizier</strong> und Ihre Einstellung<br />

entscheidet letztlich das Eignungsfeststellungsverfahren<br />

in der <strong>Offizier</strong>bewerberprüfzentrale in Köln.<br />

Einstellung als Sanitätsoffizier<br />

3 Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne <strong>des</strong><br />

Art. 116 <strong>des</strong> Grundgesetzes.<br />

3 Sie besitzen die Approbation als Ärztin/Arzt,<br />

Zahnärztin/Zahnarzt, Tierärztin/Tierarzt oder<br />

Apothekerin/Apotheker.<br />

3 Sie werden als Soldatin auf Zeit oder Soldat<br />

auf Zeit, imAusnahmefall als Berufssoldatin oder<br />

Berufssoldat eingestellt.<br />

3 Sie werden als Bewerberin oder Bewerber mit dem<br />

Dienstgrad Stabsarzt (für Ärztinnen oder Ärzte und<br />

Zahnärztinnen oder Zahnärzte), Stabsveterinär (für<br />

Tierärztinnen oder Tierärzte) oder Stabsapotheker<br />

(für Apothekerinnen oder Apotheker) eingestellt.<br />

3 Sie können gemäß §47Soldatenlaufbahnverordnung<br />

(SLV) bis zum 31. Dezember 2010 auch mit<br />

höherem Dienstgrad eingestellt werden, wenn<br />

besondere fachliche Qualifikationen nachgewiesen<br />

werden (z. B. Gebietsarztqualifikation oder abgeschlossene<br />

Schwerpunktweiterbildung in einem<br />

Fachgebiet).<br />

Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst zu<br />

einer in der Regel viermonatigen Eignungsübung<br />

einberufen und können nach dem erfolgreichen<br />

Abschluss zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten<br />

auf Zeit berufen werden. Gegenwärtig beträgt die<br />

Min<strong>des</strong>tverpflichtungszeit ein Jahr, die Höchstverpflichtungszeit<br />

25 Jahre. Die Übernahme in das<br />

Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines<br />

Berufssoldaten ist nach einem Auswahlverfahren<br />

grundsätzlich frühestens im vierten Dienstjahr als<br />

Sanitätsoffizier möglich. Die Eignungsübung kann<br />

von Ihnen innerhalb <strong>des</strong> Viermonatszeitraumes<br />

ohne Angabe von Gründen beendet werden.

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