Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen
Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen
Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen
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INFORMATIONSBLATT<br />
FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />
UND ZAHNÄRZTE MIT<br />
AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />
HERAUSGEGEBEN VON DER<br />
ZAHNÄRZTEKAMMER<br />
NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />
www.zkn.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN<br />
Kammerversammlung der ZKN<br />
Kariesdiagnostik<br />
Durch erfolgreiche Prophylaxe immer diffiziler?<br />
Priv.-Doz. Dr. Norbert Krämer<br />
Fluoridprophylaxe<br />
unter Berücksichtigung des Kariesrisikos<br />
Prof. Dr. Thomas Attin<br />
11<br />
November März 2003
Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> ZNN<br />
Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />
erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />
Herausgeber<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (K.d.ö.R.)<br />
Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />
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<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Redaktion ZNN<br />
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ISSN 1437-4927<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Leitartikel 1<br />
Gesundheitsreform:<br />
Mit Buchungstricks sollen Verwaltungskosten<br />
gehalten werden 2<br />
Kammerversammlung 3<br />
Zahnärzte und Werbung – Fortsetzung - 4<br />
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />
zu den Tätigkeitsschwerpunkten „Oralchirurgie“<br />
und „Kieferorthopädie“ 6<br />
Melde- und Hinweispflichten bei drohender<br />
Arbeitslosigkeit 8<br />
400,- € Mini-Jobs - Ein Überblick über die seit<br />
dem 1.04.2003 geltenden Regeln 9<br />
Aus Sicht der Kieferorthopäden:<br />
<strong>Doppelt</strong> <strong>bestraft</strong> - Weniger Punkte und<br />
eine vorgezogene Degressionsabgabe 14<br />
„WASEM-PAPIER“: Alternative zu Bürgerversicherung<br />
und Kopfprämie? 15<br />
Kariesdiagnostik: Durch erfolgreiche Prophylaxe<br />
immer diffiziler? 16<br />
Fluoridprophylaxe unter Berücksichtigung<br />
des Kariesrisikos 20<br />
Papier der Herzog-Kommission<br />
mit interessanten Zahlen 23<br />
Darlehenstilgung über Lebensversicherung –<br />
Entscheidung des OLG Karlsruhe 24<br />
Anforderung von Einkaufsbelegen für<br />
Verbrauchsmaterialien seitens der Versicherung 25<br />
Änderung beim vereinfachten Spendennachweis 25<br />
BKK-Wirtschaftsforum - Moderne Gewerkschaften<br />
brauchen moderne Krankenkassen 26<br />
Freie Berufe bekommen Sitz in der<br />
Landesmedienanstalt 28<br />
Bürgeraktion der ZKN:<br />
„Zähne sind ein Team, sie gehören zusammen“ 29<br />
Ausbildungsgipfel: Aufstieg von der falschen Seite 30<br />
Glückwünsche 32<br />
Termine in den Bezirksstellen 33<br />
Kleinanzeigen 35<br />
Bitte notieren 36<br />
Beilagenhinweis:<br />
ZFN - Fortbildung<br />
Sonderheft „51. Winterfortbildungskongress Braunlage“
L E I T A R T I K E L<br />
Schwierige Zeiten<br />
- auch für das AVW<br />
Alle Rentenversicherer müssen sich in dieser<br />
schwierigen Zeit behaupten. Die gesetzliche<br />
Rentenversicherung muss aktuell ein Defizit<br />
von ca. 8 Milliarden Euro verkraften. Der<br />
Regierung mag durch Quersubventionierung<br />
und schmerzhafte Einschnitte in<br />
Rentenhöhe und das Rentenbeginnalter und nicht zuletzt<br />
durch den Griff in das Steuersäckel die Lösung des Problems<br />
gelingen. Die Gründe sind bekannt: zu wenige Beitragszahler<br />
müssen zu viele Rentner immer länger unterhalten. Die katastrophale<br />
Arbeitsmarktlage tut ein übriges, und das vom Staat<br />
gewählte Umlageverfahren (die junge Generation zahlt für<br />
die älter) kommt hier an seine Grenzen.<br />
Die zahnärztlichen und andere Versorgungswerke sehen sich<br />
teilweise gleichen Schwierigkeiten gegenübergestellt- wenngleich<br />
unser Altersversorgungswerk aufgrund des angewandten<br />
Kapitaldeckungsverfahrens (jedes Mitglied finanziert im<br />
wesentlichen seine eigene Rente) nicht in gleichem Maße von<br />
"nachwachsenden Beitragszahlern" abhängig ist. Darüber hinaus<br />
bereitet uns aber, wie allen anderen Versicherern und<br />
Versorgungswerken, besonders die Entwicklung an den Kapitalmärkten<br />
Sorgen, die jetzt schon im dritten Jahr in Folge<br />
schwache Renditen beschert.<br />
Unsere Rentenzusagen basieren auf Annahmen des Versicherungsmathematikers.<br />
Dabei sind beispielsweise Sterblichkeitsverläufe,<br />
die Wahrscheinlichkeit von Berufsunfähigkeiten,<br />
aber auch die zu erwartenden Erträgen aus den Kapitalanlagen<br />
zu berücksichtigen. Um die zugesagte Altersrente langfristig<br />
garantieren zu können, rechnet der Versicherungsmathematiker<br />
zur Zeit mit einem sog. Rechnungszins von 4 Prozent.<br />
Diese Vorgabe wurde in der Vergangenheit (1977 bis 2001)<br />
durch die vom AVW erwirtschafteten Renditen mit einer Spannbreite<br />
zischen 6,48 und 7,4 % deutlich übertroffen. Heute ist<br />
es dagegen sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, bei<br />
möglichst geringem Risiko, diese Margen zu erreichen. Das<br />
hat bei der allgemeinen Versicherungswirtschaft dazu geführt,<br />
dass die meisten neuen Lebensversicherungsverträge ab Jahresbeginn<br />
nur noch mit einem Rechnungszins von 2,75 %<br />
abgeschlossen werden, d.h. die zu erwartende Summe niedriger<br />
ausfallen muss.<br />
Wie bereits bei anderen Versorgungswerken zum Teil geschehen,<br />
besteht auch bei unserem Altersversorgungswerk die Möglichkeit,<br />
den Rechnungszins anzupassen, um den veränderten Gegebenheiten<br />
am Kapitalmarkt für die Zukunft Rechnung zu<br />
tragen. Die Schwierigkeit besteht nur darin, dass man auch<br />
die Konsequenzen bedenken muss. Senkt man beispielsweise<br />
den Rechnungszins von 4 % auf 3,5 % ab, dann wird durch<br />
diesen Schritt etwa 16 % mehr Kapital erforderlich<br />
sein, um die gleiche Altersrentenzusage<br />
erfüllen zu können. Die erhebliche<br />
Hebelwirkung, die durch „Drehen“ an verschiedenen<br />
Stellschrauben entsteht, ist für<br />
Nichtmathematiker kaum nachvollziehbar.<br />
Dieses Mehr an Kapital steht nicht zur Verfügung,<br />
weil die stillen Reserven, die in unseren<br />
Kapitalanlagen enthalten waren, durch<br />
die Entwicklung der Kapitalmärkte in den<br />
letzten zwei Jahren erheblich abgeschmolzen sind und wir darüber<br />
hinaus Abschreibungen aus der Aktienanlage (Aktienquote<br />
derzeit 15 % vom Gesamtvermögen) verkraften müssen.<br />
Bei Neuzugängen ab dem Jahr 2005 könnten wir dann, wie<br />
die Lebensversicherer auch, mit einem erniedrigten Rechnungszins<br />
rechnen. Angesichts der Höhe der Altersrenten der jüngeren<br />
Kollegenschaft erscheint dieser Schritt vertretbar, und für<br />
das Werk würde er eine zusätzliche Sicherheit bedeuten. Allerdings<br />
müsste auch dieser Vorschlag des LA im Rahmen einer<br />
notwendigen Satzungsänderung von der Kammerversammlung<br />
mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.<br />
Um zu den notwendigen gemeinsamen Beschlüssen zu gelangen,<br />
hat das AVW bereits im letzten Jahr einen Arbeitskreis<br />
für Satzungsänderungen initiiert, in dem auf Einladung<br />
des LA Vertreter der „Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong>“ und des<br />
„FVDZ“ mitarbeiten.<br />
Unsere Grundrenten sind zur Zeit bei einem kalkulierten<br />
Rechnungszins von 4 % langfristig garantiert. Die Rentenanpassung,<br />
also die Überschüsse des Werkes, die über dem garantierten<br />
Rechnungszins von 4 % für die Altersrente liegen,<br />
waren gemäß § 12 der ASO in ihrer Höhe nie garantiert und<br />
können es logischerweise auch in Zukunft nicht sein, da<br />
selbst die besten Analysten die zukünftige Entwicklung auf<br />
den Kapitalmärkten nicht voraussagen können.<br />
In der vor 40 Jahren festgelegten Alterssicherungsordnung<br />
(ASO) ist im § 12 c, übrigens unter damaliger Federführung<br />
des FVDZ, bestimmt worden, wie mit den Überschüssen zu<br />
verfahren ist. An diese Verfahrensweise hält sich das AVW<br />
konsequent.<br />
Dieser über den Rechnungszins hinausgehende Überzins ist<br />
danach in erster Linie unseren Rentenbeziehern zugute gekommen.<br />
Damals hatte man gute Gründe, die Rentenempfänger<br />
bevorzugt zu bedienen, da die Altersrenten aufgrund der<br />
geringen Kapitalansammlungen nach Gründung des AVW<br />
entsprechend gering waren.<br />
Zwischenzeitlich hat sich diese Rentenanpassung allerdings<br />
dermaßen erhöht, dass sie teilweise die Altersrente in ihrer<br />
Höhe übertrifft.<br />
Aus jetziger Sicht muß man feststellen, dass die Rentenanpassungen<br />
bereits in früheren Jahren hätten begrenzt werden<br />
müssen, um das Polster für zukünftige Rentenanpassungen<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
1
2<br />
längerfristig auszubauen. Auch dazu bedarf es allerdings<br />
einer Satzungsänderung durch die Kammerversammlung.<br />
Um aber unseren Rentnern auch in Zukunft, je nach wirtschaftlicher<br />
Lage, eine Rentenanpassung gewähren zu können,<br />
müssten Veränderungen in der sog. Versicherungstechnischen<br />
Rückstellung erfolgen. Dafür hat unser Versicherungsmathematiker<br />
seit längerem Vorschläge erarbeitet, die der KV bereits<br />
2002 vorgelegt wurden. Eine qualifizierte Mehrheit kam<br />
damals nicht zustande.<br />
Wir könnten z.B. die Regelung der Berufsunfähigkeit so ändern,<br />
dass ein Kollege, der berufsunfähig wird, in Zukunft<br />
eine Berufsunfähigkeitrente bekommt, die 80 % seiner zugesagten<br />
Altersrente entspricht und dies bis zu seinem Ableben.<br />
So wird bei allen anderen Rentenkassen verfahren, nur nicht<br />
beim Versorgungswerk der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>.<br />
Hier werden bei Berufsunfähigkeit 70 % und nach Erreichen<br />
des jeweiligen Pensionsalters wieder 100 % der zugesagten<br />
Altersrente bezahlt. Durch eine Satzungsänderung, die unsere<br />
Verfahrensweise so verändert, wie dies auch namhafte Versicherungsmathematiker<br />
fordern, würde Kapital frei, das für<br />
die Rentenanpassung eingesetzt werden könnte.<br />
Als weiteres Hilfsmittel könnte die nächste Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze<br />
und eventuell die in der Diskussion<br />
befindliche Anhebung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen<br />
Rentenversicherung herangezogen werden. Andere zahnärztliche<br />
Versorgungswerke hatten diese Erhöhungen, die zusammengenommen<br />
fast 16 % ausgemacht haben, am Anfang<br />
diesen Jahres nicht durch Anhebung der Rentenzusage weitergeben<br />
müssen, sondern dieses Geld dazu benutzen können,<br />
Mit Hochdruck arbeitet das Bundesgesundheitsministerium<br />
an neuen Regeln, um die durch die Gesundheitsreform entstehenden<br />
höheren Verwaltungskosten wieder einzufangen.<br />
Es ist vorgesehen, durch buchhalterische Tricks - Umbuchung<br />
auf andere Kostenstellen - eine „saubere“ Bilanz hinzubekommen.<br />
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
sind wütend über diese Mogelpackung.<br />
Etwa zwei Milliarden Euro mehr Verwaltungskosten entstehen<br />
durch das neue, nach Aussagen der zustimmenden<br />
Fraktionen „Bürokratie abbauende“ Reformgesetz. Gleichzeitig<br />
aber werden durch eben dieses Gesetzeswerk die Verwaltungskosten<br />
der Krankenkassen gedeckelt. Wie das<br />
zusammen passt, kann keiner erklären.<br />
Damit zumindest in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht,<br />
das Gesetz schaffe Bürokratieabbau, wird nun nach Möglichkeiten<br />
gesucht, Verwaltungsausgaben in andere Kostenstellen<br />
(Leistungsausgaben) umzubuchen. Das Gesetz selbst<br />
macht es bereits vor: Verwaltungsausgaben für das neue<br />
Institut für Qualität im Gesundheitswesen und für die inte-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
wieder dringend notwendige stille Reserven aufzubauen.<br />
Unser Versorgungswerk verfährt nach dem „Äquivalenzprinzip“,<br />
das bedeutet, daß die Rentenzusage den gestiegenen<br />
Beiträgen mit dem gültigen Rechnungszins von 4 % folgt.<br />
Der Leitenden Ausschuss unseres Versorgungswerkes hat mit<br />
Hilfe internen und externen Sachverstandes Vorschläge erarbeitet<br />
und wird unserem höchsten Souverän, der Kammerversammlung,<br />
diese zur Verabschiedung vorschlagen. Die zuvor<br />
aufgeführten Vorschläge sind Teil der Inhalte, die wir vorschlagen<br />
werden. Wir werden auf die unabwendbaren Konsequenzen<br />
hinweisen, die eintreten müssen, wenn unseren versicherungsmathematisch<br />
begründeten Vorschlägen gefolgt<br />
wird oder eben nicht gefolgt wird. Wir wünschen uns für die<br />
bevorstehende Kammerversammlung, dass die Delegierten bei<br />
dieser schwierigen Thematik nicht vorzeitig nach Hause gehen,<br />
oder versuchen, mit dem Taschenrechner Versicherungsmathematik<br />
zu betreiben, wie das vor Jahren schon passiert ist.<br />
Eines kann mit großer Gewissheit aber heute schon gesagt<br />
werden:<br />
Erfolgen keine Änderungen der Satzung, dann wird die Rentenanpassung<br />
für das Jahr 2004 entfallen müssen.<br />
Ein Kollege vertrat vor einigen Jahren einmal die Auffassung,<br />
dass jeder die Patienten habe, die er verdiene. Wir werden<br />
abwarten, ob wir auch die Kammerversammlung haben, die<br />
wir alle verdient haben.<br />
Gesundheitsreform:<br />
Mit Buchungstricks<br />
sollen Verwaltungskosten gehalten werden<br />
Dr. Volker v. Petersdorff<br />
Vorsitzender des LA der ZKN<br />
grierte Versorgung werden auf Vergütungen der Ärzte und<br />
Krankenhäuser aufgeschlagen und firmieren damit als Leistungsausgaben.<br />
Der wütende Protest der Kassenverbände: Die Verwaltungskosten<br />
steigen. Und uns kann keiner aus dem Gesundheitsministerium<br />
zwingen, Mehreinnahmen durch das Gesetz<br />
zur Beitragssatzsenkung zu nutzen: „Wir bauen unsere<br />
Schulden ab.“<br />
Da kracht es gewaltig zwischen den Handelnden.<br />
Eigentlich müsste nun das Bundesversicherungsamt einschreiten<br />
und Tricks der Politiker zurückweisen. Es hat die<br />
Aufgabe, für Recht und Ordnung bei den Krankenkassen zu<br />
sorgen. Damit diese Aufsicht aber nicht der Politik ins Gehege<br />
kommt, kracht es nun auch zwischen der Bundesgesundheitsministerin<br />
und dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes<br />
Rainer Daubenbüchel. Der Vorwurf von Ulla<br />
Schmidt: Daubenbüchel und sein Amt seien notorisch<br />
reformunwillig.<br />
Der Gelbe Dienst, 02.10.2003
KAMMERVERSAMMLUNG<br />
1. Eröffnung und Feststellung<br />
der Beschlussfähigkeit<br />
2. Bericht des Präsidenten<br />
3. Wahl des 3. Beisitzers<br />
des Vorstandes der ZKN<br />
4. Änderung der Berufsordnung<br />
5. Änderung der Geschäftsordnung<br />
6. Änderung der Wahlordnung<br />
für die Wahlen zu den Vorständen<br />
der Bezirksstellen der ZKN<br />
7. Änderung der Reise- und<br />
Sitzungskostenordnung der ZKN<br />
8. Bericht des Vorsitzenden<br />
des Leitenden Ausschusses und<br />
Vorlage des Jahresabschlusses 2002<br />
des AVW der ZKN<br />
9. Vorlage des versicherungsmathematischen<br />
Gutachtens<br />
über das AVW zum 31.12.2002<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Freitag, 21.11.2003 • 9:00 Uhr / Samstag, 22.11.2003 • 9:00 Uhr<br />
Copthorne Hotel Hannover<br />
Würzburger Str. 21, 30880 Laatzen<br />
TAGESORDNUNG<br />
10. Entlastung des Vorstandes für das<br />
Rechnungsjahr 2002 des AVW der ZKN<br />
11. Entlastung des Leitenden<br />
Ausschusses des AVW der ZKN<br />
für das Rechnungsjahr 2002<br />
12. Änderung der Alterssicherungsordnung<br />
des AVW<br />
13. Vorlage des Nachtragsetats 2002 und<br />
des Jahresabschlusses 2002 der ZKN<br />
14. Entlastung des Vorstandes für das<br />
Rechnungsjahr 2002 der ZKN<br />
15. Beschlussfassung über den Haushaltsplan<br />
2004 und die<br />
Beitragsordnung 2004 der ZKN<br />
16. Anträge<br />
17. Anfragen<br />
Mitglieder der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
können als Zuhörer an der<br />
Sitzung teilnehmen.<br />
Dr. Dr. Henning Borchers<br />
Präsident der ZKN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
3
n den ZNN 8+9/2003 berichteten<br />
wir ausführlich über die aktuelle<br />
Rechtsprechung zur Werbung von<br />
Zahnärzten. Nunmehr liegen weitere<br />
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts<br />
vor, in denen das Gericht<br />
seine liberale Linie fortsetzt.<br />
4<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Werbung zur<br />
Akquisition erlaubt<br />
Mit Beschluss vom<br />
26.09.2003 befasste sich<br />
das Bundesverfassungsgericht<br />
mit der Werbung<br />
einer Zahnklinik, die in<br />
der Rechtsform einer<br />
GmbH geführt wurde.<br />
Für solche Kliniken gelten die Werbebeschränkungen der Berufsordnung<br />
grundsätzlich nicht. Die Zahnklinik hatte in der<br />
Zeitschrift AutoMotor Sport folgende Anzeige aufgegeben:<br />
„Dentalästhetika Institut für orale Implantologie<br />
und ästhetische Zahnheilkunde<br />
Unser langjährig erfahrenes Ärzteteam erstellt in ruhiger<br />
Atmosphäre ein individuelles Behandlungskonzept für Sie:<br />
• Ästhetische Zahnkonturierung mit Keramikschalen (Veneers)<br />
• Beim Fehlen von Zähnen möglichst festsitzende Versorgung<br />
mit künstlichen Zahnwurzeln (Implantate)<br />
• Komplettbehandlung des Gebisses<br />
mit Keramikkronen und Inlays<br />
Die Behandlung erfolgt in wenigen Sitzungen<br />
und auf Wunsch selbstverständlich unter Vollnarkose“.<br />
Die Zahnklinik war vom Oberlandesgericht auf Unterlassung<br />
verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof nahm die<br />
gegen dieses Urteil eingelegte Revision nicht an. Er begründete<br />
seine Entscheidung im wesentlichen damit, dass von<br />
der Klinik zahnärztliche Leistungen erbracht würden, die im<br />
allgemeinen ambulant und in vergleichbarer Weise auch<br />
von niedergelassenen Zahnärzten erbracht werden könnten.<br />
Daher sei die Zahnklinik nicht einer Klinik gleichzustellen,<br />
die vorwiegend stationäre Leistungen erbringe. Eine ausschließlich<br />
auf die Akquisition von Patienten gerichtete<br />
Werbung könne ihr nicht gestattet werden.<br />
Auf die Verfassungsbeschwerde der Zahnklinik hob das<br />
Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Bundesgerichtshofs<br />
auf.<br />
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Werbebeschränkungen<br />
der Berufsordnung für niedergelassene<br />
Zahnärzte nicht für Klinken gelten. Dies gelte auch dann,<br />
wenn in der Klinik ambulante Leistungen erbracht werden.<br />
Kleineren Kliniken dürfe nicht unterstellt werden, dass sie<br />
lediglich eine Alibifunktion zur Ermöglichung weitreichender<br />
Werbung für niedergelassene Ärzte hätten. Wenn dies<br />
tatsächlich der Fall sei, müsse ein entsprechender Nachweis<br />
geführt werden.<br />
Zahnärzte und Werbung<br />
- Fortsetzung -<br />
Im zweiten Teil der Begründung stellt das Gericht fest, dass<br />
die Werbung auch dann nicht zu beanstanden gewesen<br />
wäre, wenn Urheber ein niedergelassener Zahnarzt gewesen<br />
wäre. Das Gericht führt aus, dass „dem Zahnarzt von<br />
Verfassungswegen die berufsbezogene und sachangemessene<br />
Werbung erlaubt ist… Konkurrenzschutz und Schutz<br />
vor Umsatzverlagerungen sind keine legitimen Zwecke, die<br />
Einschränkungen der Berufsausübung rechtfertigen<br />
können. Der eigentliche Zweck der Werbung liegt darin,<br />
Kunden, oder hier Patienten, zu Lasten der Konkurrenz zu<br />
gewinnen… Akquisition als solche ist nicht berufswidrig“<br />
(wörtliches Zitat). Auch sei es nicht zu beanstanden, dass<br />
die Anzeige in der Zeitschrift AutoMotor Sport geschaltet<br />
worden sei. Eine zulässige Information werde nicht allein<br />
durch den Werbeträger zu einer berufswidrigen Werbung.<br />
Argumente dafür, warum aus der Werbung in einer<br />
gewöhnlichen Publikumszeitschrift negative Rückwirkungen<br />
auf das Berufsethos der Ärzte und auf das Vertrauen<br />
der Patienten in die Ärzteschaft folgen könnten, seien nicht<br />
erkennbar. Insbesondere sei nicht erkennbar, inwieweit<br />
Werbung durch bundesweite Verbreitung unsachlich werde.<br />
Sympathiewerbung im Internet erlaubt<br />
Gegenstand einer Entscheidung vom 26.08.2003 war die<br />
Homepage zweier Zahnärzte, auf der diese sich vorstellten<br />
und unter anderem über ihre Ausbildung, Auslandsaufenthalte,<br />
und ihre Mitarbeiter informierten. Darüber hinaus<br />
machten die Zahnärzte Angaben zu ihren privaten Hobbys<br />
und warben damit, dass sie den regionalen Dialekt beherrschen.<br />
Schließlich wurden auch die Behandlungszimmer<br />
sowie die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Verweis auf<br />
einzelne Geräte, zum Teil unter Angabe des Herstellers,<br />
anhand von Lichtbildern und ergänzenden Texten<br />
dargestellt.<br />
Das Gericht hielt eine mittelbare Werbung für Hersteller von<br />
Praxisgeräten für unzulässig. Hierbei handele es sich um<br />
eine berufswidrige Werbung, die den Anschein erwecke, als<br />
ob der Zahnarzt zu Gunsten der beworbenen Fremdfirmen<br />
handele. Es bestehe daher die begründete Gefahr, dass in<br />
der Bevölkerung der Eindruck vermittelt werde, dass der<br />
Zahnarzt mit diesem Verhalten finanzielle Interessen verbinde.<br />
Im übrigen sei die Werbung der Zahnärzte jedoch zulässig.<br />
Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die<br />
Homepage im Internet eine „passive Darstellungsplattform“<br />
darstelle, die sich nicht unaufgefordert potentiellen Patienten<br />
aufdrängt. Zumindest im Rahmen dieser passiven Darstellungsform<br />
sei eine sogenannte Sympathiewerbung<br />
zulässig. Ein Verbot einer solchen Werbung sei mit dem
Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren. Es seien<br />
keine Gemeinwohlbelange ersichtlich, die ein entsprechendes<br />
Verbot rechtfertigen. Der Zahnarzt müsse sich bei der<br />
Darstellung seiner Praxis nicht auf nüchterne Praxisdaten<br />
beschränken. Vielmehr könnten Angaben zum Privatleben<br />
der Praxisinhaber zu dem - auch emotional geprägten -<br />
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen.<br />
Werbung mit sportlichen Erfolgen in Praxisbroschüre<br />
erlaubt<br />
Interessant ist auch eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 4.08.2003, die sich mit dem Fall<br />
einer Rechtsanwältin befasst, die in ihrer Kanzleibroschüre<br />
damit warb, dass sie 10 Jahre Hochleistungssport in der<br />
Rhythmischen Gymnastik betrieben habe, Mitglied der Nationalmannschaft<br />
der DDR und mehrfache DDR-Meisterin<br />
sowie Gewinnerin internationaler Wettkämpfe gewesen sei.<br />
Das Gericht hielt diese Werbung für zulässig. Es seien keine<br />
spezifischen berufsbezogenen Gemeinwohlgründe erkennbar,<br />
die das Verbot, eine sportliche Qualifikation kundzutun,<br />
rechtfertigen könnten. Im übrigen sei es für einen potentiellen<br />
Mandanten durchaus von Interesse, welche außerrechtlichen<br />
Kenntnisse und Erfahrungen der jeweilige Anwalt<br />
erworben habe. Es sei nicht ersichtlich, dass durch<br />
solche Angaben das Vertrauen der Rechtssuchenden in die<br />
Integrität der Anwaltschaft beeinträchtigt werde. Maßgeblich<br />
für die Beurteilung des Werbeverhaltens sei im übrigen<br />
der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise - hier<br />
also der potentiellen Mandanten - und nicht die besonders<br />
strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes. Die dargestellte<br />
Entscheidung bezieht sich<br />
zwar auf einen Fall aus der Rechtsanwaltschaft.<br />
Sie ist jedoch auch<br />
auf Zahnärzte anwendbar, weil das<br />
Bundesverfassungsgericht insoweit<br />
keinen Unterschied zwischen<br />
Zahnärzten, Ärzten und Rechtsanwälten<br />
macht.<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Verwendung eines „Eyecatchers“ verboten<br />
Der Werbefreiheit des Zahnarztes werden von der Rechtsprechung<br />
jedoch auch Grenzen gesetzt. Das OLG Köln hat<br />
mit Urteil vom 18.07.2003 entschieden, dass ein Zahnarzt<br />
sogenannte „Eyecatcher“ in Anzeigen nicht verwenden darf.<br />
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Zahnarzt in einer<br />
Anzeige einen hälftig lachenden Mund mit perfekt weißen<br />
Zähnen abgebildet. Dieser Eyecatcher, so das Gericht, habe<br />
keinerlei Sachinformationswert. Er solle vielmehr den Blick<br />
des Lesers auf die Werbeanzeige des Zahnarztes lenken. Der<br />
konkret verwendete Eyecatcher sei ein typisches Reklamemittel,<br />
wie sie das angesprochene Publikum aus der Kosmetikwerbung<br />
und insbesondere aus der Werbung für Zahnpflegemittel<br />
kenne. Damit preise der Zahnarzt seine Dienstleistungen<br />
ungefragt wie gewerbliche Leistungen an. Diese<br />
reklamehaften Züge seien mit dem Berufsbild des Zahnarztes<br />
nicht zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang verweisen<br />
wir auch auf ein Urteil des OLG Hamburg, das wir in<br />
den ZNN 8+9/2003 dargestellt haben, in dem die Verwendung<br />
eines sogenannten Eyecatchers in einer Serie von Zeitungsanzeigen<br />
ebenfalls als unzulässige Werbung<br />
eingestuft wurde. Hinzu kamen jedoch noch andere<br />
Elemente berufswidriger Werbung.<br />
Diese Entscheidungen sind zeitlich vor der eingangs dargestellten<br />
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom<br />
26.09.2003 ergangen. Ob sie angesichts der Rechtsprechung<br />
des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben werden,<br />
wird sich zeigen.<br />
Ergänzung<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer ZKN<br />
Der in den ZNN 10/2003 veröffentlichte Beitrag „Zahnärzte<br />
im Schatten von Basel II“ von Herrn Dipl.-Kfm. Wolfgang<br />
Bürger wurde freundlicherweise vom Spitta Verlag GmbH &<br />
Co. KG, Balingen, zur Verfügung gestellt.<br />
Wir bitten um Entschuldigung<br />
für den fehlenden Quellenhinweis.<br />
Red.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
5
6<br />
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />
ZU DEN TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTEN „ORALCHIRURGIE“ UND „KIEFERORTHOPÄDIE“<br />
Über die Frage, ob in Bereichen der Zahnheilkunde, in denen<br />
Gebietsbezeichnungen erworben werden können, auch Tätigkeitsschwerpunkte<br />
ausgewiesen werden dürfen, wird seit<br />
längerem gestritten. Nunmehr liegen zu dieser Problematik<br />
zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor.<br />
Beide Beschlüsse datieren vom 4.09.2003. Der eine betrifft<br />
den Tätigkeitsschwerpunkt „Oralchirurgie“ (Az: 3 BM 3/03),<br />
der andere den Tätigkeitsschwerpunkt „Kieferorthopädie“<br />
(Az: 3 BM 1/03). Beide Beschlüsse sind wörtlich gleich lautend.<br />
Den Entscheidungen liegt folgender Sachverhalt<br />
zugrunde:<br />
Es hatten jeweils weitergebildete Oralchirurgen/Kieferorthopäden<br />
vor dem Verwaltungsgericht gegen die Landeszahnärztekammer<br />
Baden-Württemberg geklagt, weil nach der<br />
Berufsordnung für Zahnärzte in Baden-Württemberg nicht<br />
weitergebildete Zahnärzte einen Tätigkeitsschwerpunkt<br />
Oralchirurgie/Kieferorthopädie ausweisen dürfen. Die Oralchirurgen/Kieferorthopäden<br />
hatten beantragt, dass das Verwaltungsgericht<br />
die entsprechenden Vorschriften der Berufsordnung<br />
für nichtig erklärt.<br />
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ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die<br />
Klage der Oralchirurgen/Kieferorthopäden ab. Die Revision<br />
ließ er nicht zu. Gegen die Nichtzulassung der Revision<br />
erhoben die Oralchirurgen/Kieferorthopäden Beschwerde<br />
beim Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht<br />
wies diese Beschwerde mit Beschluss vom 4.09.2003<br />
zurück. Damit ist das für die Oralchirurgen/Kieferorthopäden<br />
negative Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-<br />
Württemberg rechtskräftig.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine<br />
Entscheidung im wesentlichen wie folgt:<br />
Es sei „offenkundig“, dass nicht in die Rechte der weitergebildeten<br />
Zahnärzte eingegriffen werde, wenn approbierten<br />
Zahnärzten die Möglichkeit eingeräumt werde, unter bestimmten<br />
Voraussetzungen den Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt<br />
Oralchirurgie/Kieferorthopädie“ zu führen. Der weitergebildete<br />
Zahnarzt werde rechtlich in keiner Weise gehindert,<br />
seine bisherige Berufsausübung unverändert fortzusetzen.<br />
Gegen eine mögliche neue Konkurrenz, die ihm hierdurch<br />
erwachse, gebe es jedoch keinen Schutz. Im übrigen dürfe<br />
ohnehin jeder approbierte Zahnarzt oralchirurgische/kieferorthopädische<br />
Leistungen anbieten. Es gehe daher letztlich<br />
nur darum, ob Zahnärzte, die ohne eine entsprechende<br />
Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie/Kieferorthopädie<br />
einen Tätigkeitsschwerpunkt entwickelt haben,<br />
hierauf öffentlich hinweisen dürfen. Dies könne angesichts<br />
der neueren Entwicklung der Rechtsprechung zum Werbeverbot<br />
für Ärzte - so wörtlich - „nicht ernstlich zweifelhaft“<br />
sein.<br />
Im übrigen laute die Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet<br />
der Oralchirurgie/Kieferorthopädie in Baden-Württemberg<br />
„Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ bzw. „Fachzahnarzt für<br />
Kieferorthopädie“. Eine Verwechslungsgefahr zwischen dem<br />
„Fachzahnarzt“ und dem „Tätigkeitsschwerpunkt“ bestehe<br />
nicht. Der Hinweis auf den Tätigkeitsschwerpunkt einerseits<br />
und die Gebietsbezeichnung andererseits mache die diesen<br />
Bezeichnungen zugrunde liegende Abstufung hinreichend<br />
deutlich.<br />
Auch die Gefahr einer Irreführung von Patienten bestehe<br />
nicht. Hierzu führt das Gericht wörtlich aus: „Der Unterschied<br />
zwischen der Angabe „Tätigkeitsschwerpunkt“ und<br />
der Bezeichnung „Fachzahnarzt“ ist derart offenkundig,<br />
dass eine Verwechslungs- und damit Irreführungsgefahr<br />
nicht besteht“.<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer ZKN
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8<br />
Arbeitssuchende sollen<br />
möglichst schnell<br />
wieder in eine neue<br />
Arbeitsstelle vermittelt<br />
werden. Zum 1.<br />
Juli 2003 ist daher als<br />
Teil der so genannten<br />
Hartz-Reform das<br />
Arbeitsförderungsrecht(Sozialgesetzbuch<br />
III) geändert<br />
worden. Nach der<br />
Neuregelung müssen<br />
sich Arbeitslose unverzüglich,<br />
nachdem<br />
sie vom Zeitpunkt der<br />
Beendigung ihres<br />
Arbeitsverhältnisses<br />
erfahren haben, also nach Ausspruch der Kündigung, persönlich<br />
beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.<br />
Geschieht dies nicht, kann das Arbeitslosengeld gekürzt<br />
werden.<br />
Auch die Arbeitgeber treffen nach der Neuregelung zusätzliche<br />
Pflichten. So sollen die Arbeitgeber vor Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses frühzeitig<br />
1. den Arbeitnehmer über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten<br />
bei der Arbeitssuche informieren,<br />
2. den Arbeitnehmer informieren, dass er sich unverzüglich<br />
beim Arbeitsamt melden muss,<br />
3. den Arbeitnehmer zur Meldung beim Arbeitsamt freistellen,<br />
4. dem Arbeitnehmer die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen<br />
ermöglichen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
MELDE- UND HINWEISPFLICHTEN<br />
bei drohender Arbeitslosigkeit<br />
Die Arbeitsverwaltung schlägt vor, bei der Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses folgende Formulierungen zu verwenden:<br />
1. Bei Kündigung/Aufhebungsvertrag<br />
„Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld<br />
sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach<br />
Erhalt dieser Kündigung (bzw. nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages)<br />
persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend<br />
zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis noch länger als<br />
drei Monate besteht, ist eine Meldung drei Monate vor der<br />
Beendigung ausreichend. Weiterhin sind Sie verpflichtet,<br />
aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen."<br />
2. Bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen sollte in<br />
den Vertrag folgender Hinweis aufgenommen werden:<br />
„Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld<br />
sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor<br />
Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt<br />
arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis<br />
für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist,<br />
besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin sind<br />
Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.<br />
Abweichend hiervon besteht dann keine Meldepflicht,<br />
wenn dieses Arbeitsverhältnis lediglich für einen Zeitraum<br />
von bis zu sechs Wochen geschlossen ist."<br />
Die gesetzliche Regelung sieht bisher keine Sanktionen vor,<br />
wenn der Arbeitgeber gegen seine Hinweispflichten verstößt.<br />
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Arbeitnehmer,<br />
der die unverzügliche Anzeige versäumt, gerichtlich<br />
Schadensersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber<br />
wegen unterlassenen Hinweises beansprucht. Es wird daher<br />
vorsorglich empfohlen, in die Kündigungsschreiben/ Aufhebungsvereinbarungen<br />
bzw. in den befristeten Arbeitsvertrag<br />
die oben genannten Hinweise aufzunehmen.<br />
Peter Ihle<br />
Rechtsanwalt und Justiziar der ZÄK M-V<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „dens“ 10/03,<br />
Zahnärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern
400,- € Mini-Jobs<br />
Ein Überblick über die seit dem 1.04.2003 geltenden Regeln<br />
1. Einleitung<br />
Der Einsatz von sogenannten Geringfügigbeschäftigten ist<br />
seit Jahrzehnten ein beliebtes Mittel in der Praxis, um zeitweilige<br />
Arbeitsbelastungen durch Aushilfskräfte abzufangen<br />
oder bestimmte Tätigkeitsbereiche Mitarbeitern in Teilzeit<br />
zu überlassen.<br />
Die Verdienstgrenze, unterhalb derer die Tätigkeit sozialversicherungs-<br />
und lohnsteuerrechtlich privilegiert behandelt<br />
wurde, ist dabei immer stärker angestiegen. Vereinzelt wurde<br />
dabei Missbrauch getrieben, in dem sozialversicherungspflichtige<br />
Arbeitsplätze aufgeteilt und in geringfügige<br />
Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Dies hat<br />
die rot-grüne Bundesregierung gleich nach ihrer erstmaligen<br />
Wahl im Jahre 1998 bewogen, eine umfassende Neuregelung<br />
der „630-DM-Jobs“ in Angriff zu nehmen. Die zum<br />
1.04.1999 in Kraft getretene Neuregelung war aber derartig<br />
kompliziert, dass sie mehrfach – wie es jetzt auf Regierungsdeutsch<br />
hieß – „nachgebessert“ wurde. Nach der Bundestagswahl<br />
2002 brachte die Bundesregierung einen weiteren<br />
Gesetzentwurf zur Regelung der geringfügigen Beschäftigung<br />
ein, die nun mit Wirkung vom 1.04.2003 in Kraft getreten<br />
ist und die wir hier vorstellen wollen.<br />
Die Verdienstgrenze wurde dabei auf 400,- EUR angehoben.<br />
Alle Beschäftigungsverhältnisse werden zudem von nur<br />
noch einem Versicherungsträger, der Bundesknappschaft,<br />
betreut. Hierin liegt eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltung<br />
solcher Beschäftigungsverhältnisse.<br />
2. Die drei Arten von Minijobs<br />
Nach der Neukonzeption gibt es nunmehr 3 Arten von<br />
Minijobs: Die geringfügig entlohnten Minijobs, die Minijobs<br />
in Privathaushalten und die kurzfristigen Minijobs.<br />
a) Geringfügig entlohnte Minijobs<br />
Beispiel: Eine Reinigungskraft kommt dreimal die Woche<br />
für drei Stunden in die Praxis und erhält dafür eine<br />
Pauschale in Höhe von 400,- EUR.<br />
Minijobs sind geringfügig entlohnt, wenn der monatliche<br />
Verdienst die Höchstgrenze von 400,- EUR nicht überschreitet.<br />
Bei solchen Beschäftigungsverhältnissen haben Sie als<br />
Arbeitgeber Pauschalbeträge für die Sozialversicherung und<br />
die Steuer zu tragen.<br />
Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Sie Pauschalbeiträge<br />
in Höhe von insgesamt 25 Prozent des Verdienstes (12<br />
Prozent Renten- und 11 Prozent Krankenversicherung). Für<br />
Minijobber, die privat oder überhaupt nicht krankenversichert<br />
sind, zahlen Sie keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.<br />
Außerdem zahlen Sie noch eine einheitliche<br />
Pauschsteuer von zwei Prozent. Für Arbeiter zahlen sie<br />
von Rechtsanwalt und Notar Dr. Volker Schöpe<br />
und Rechtsanwalt Jörn Hülsemann, Hameln<br />
zudem eine Umlage von 1,2 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung<br />
und für Arbeiter und Angestellte für die Entgeltfortzahlung<br />
im Mutterschutz eine Umlage in Höhe von<br />
0,1 Prozent.<br />
Hintergrund: Es gibt bei Arbeitnehmer eine historisch bedingte<br />
Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten.<br />
Diese ist heute nur noch für die Frage wichtig, welcher<br />
Rententräger für den Arbeitnehmer zuständig ist. Arbeiter<br />
sind bei den Landesversicherungsanstalten (z.B. der www.<br />
lva-hannover.de) versichert, Angestellte bei der Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte (www.bfa-berlin.de).<br />
Arbeiter ist, wer überwiegend körperliche („Handarbeit„)<br />
Tätigkeiten verrichtet (z.B. Reinigungskräfte, Auslieferungsfahrer<br />
usw.). Angestellter ist, wer überwiegend „Kopfarbeit“<br />
verrichtet. Die Unterscheidung ist im Einzelfall schwierig<br />
und insgesamt überkommen.<br />
b) Minijobs in Privathaushalten<br />
Beispiel: Eine Reinigungskraft kommt zweimal wöchentlich<br />
für je vier Stunden in den Privathaushalt der Zahnärztin.<br />
Sie erhält dafür eine Pauschale in Höhe von 300,- EUR.<br />
Der Gesetzgeber hat die Minijobs in Privathaushalten erstmals<br />
eigenständig gesetzlich definiert. Hierdurch versprach<br />
er sich, dass mehr private Haushalte Minijobber einstellen.<br />
Eine solche Beschäftigung im privaten Haushalt liegt vor,<br />
wenn die Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet<br />
ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich nicht durch<br />
Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. Hierunter<br />
fallen z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung<br />
der Wohnung, die Gartenpflege, die Versorgung, Betreuung<br />
und Pflege von Kindern, Kranken und älteren Menschen.<br />
Dabei soll die Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter<br />
auch im Haushalt der Tagesmutter stattfinden dürfen.<br />
Sie zahlen einen Pauschalbeitrag von nur 12 Prozent. Je 5<br />
Prozent des Verdienstes gehen an die Renten- und an die<br />
Krankenversicherung. Hinzu kommt die einheitliche<br />
Pauschsteuer von 2 Prozent sowie eine Umlage von 1,3<br />
Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung und für die Entgeltfortzahlung<br />
im Mutterschutz.<br />
c) kurzfristigen Minijobs<br />
Beispiel: Zwei Zahnärzte wollen ihre Praxis zusammenlegen.<br />
Sie haben zuvor mit unterschiedlichen EDV-Systemen<br />
gearbeitet. Es ist erforderlich, dass die Akten eines der beiden<br />
in das System des anderen manuell eingegeben werden.<br />
Hierfür wird für einen Zeitraum von 6 Wochen eine –<br />
im weiteren Verlauf des Jahres nicht beschäftigte -<br />
Aushilfskraft eingestellt, die dafür 2.200,00 EUR erhält.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
9
10<br />
Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung<br />
in einem Kalenderjahr auf 2 Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage<br />
befristet ist. Ergänzung – nicht berufsmäßig<br />
Bei solchen kurzfristigen Minijobs brauchen sie keine Pauschalabgaben<br />
zu leisten.<br />
3. Minijobs und Arbeitsrecht<br />
Minijobber sind reguläre Arbeitnehmer. Für sie gelten damit<br />
alle Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts. Minijobber<br />
haben z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und<br />
Urlaub zu erhalten. Sie genießen Kündigungsschutz, wenn<br />
es sich nicht um einen Kleinbetrieb im Sinne des<br />
Kündigungsschutzgesetzes handelt.<br />
Hintergrund: Beschäftigte im Kleinbetrieb genießen keinen<br />
Kündigungsschutz. Ein Kleinbetrieb liegt vor, wenn in der<br />
Regel nicht mehr als 5 Arbeitnehmer (nicht Azubis!) beschäftigt<br />
werden. Dabei zählen teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter bis<br />
zu einer Stundenzahl in Höhe von nicht mehr als 20 Stunden<br />
0,5, mit einer Stundenzahl von nicht mehr als 30 Stunden<br />
mit 0,75. Der Gesetzgeber hat im Gesetz zu Reformen<br />
am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 01.01.2004 beschlossen,<br />
dass nunmehr befristet Beschäftigte bei der Berechnung<br />
dafür, ob ein Kleinbetrieb vorliegt, nicht mehr mitzählen.<br />
Beispiel: In der Praxis der Dres. Meyer, Müller und & Schulz<br />
arbeiten 3 Arzthelferinnen volle Tage, zwei Arzthelferinnen<br />
halbtags, eine Bürokraft halbtags und eine Reinigungskraft<br />
30 Stunden. Nach bisherigem Recht unterfällt die Praxis dem<br />
Kündigungsschutz, da sie insgesamt 5,25 Arbeitnehmer hat<br />
(4 + 3 * 0,5 + 0,75). Wenn nur eine dieser Kräfte einen befristeten<br />
Vertrag hätte, würde der Betrieb nach dem neuen<br />
Kündigungsrecht nicht mehr dem Kündigungsschutz unterfallen,<br />
da dann „nicht mehr als 5 Arbeitnehmer“ beschäftigt<br />
wären.<br />
Minijobber treffen damit aber auch alle Pflichten aus dem<br />
laufenden Arbeitsverhältnis. So haben sie sich z. B. im<br />
Krankheitsfall arbeitsunfähig zu melden, sie haben das<br />
Patientengeheimnis zu wahren u. v. a.<br />
a) Entgeltfortzahlung<br />
Als Ausgleich für die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung<br />
hat der Gesetzgeber für kleine bis mittlere Betriebe eine<br />
Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen vorgesehen. Die<br />
Rechtsgrundlage dafür findet sich im – ansonsten außer<br />
Kraft getretenen – Lohnfortzahlungsgesetz, genauer in dessen<br />
§§ 10 - 19. Neu ist die einheitliche Zuständigkeit der<br />
Bundesknappschaft als zuständige Lohnausgleichskasse für<br />
alle geringfügig Beschäftigten. Diese Zuständigkeit ist<br />
unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die Krankenversicherung<br />
des Minijobbers ansonsten durchgeführt wird.<br />
Ein „kleiner bis mittlerer“ Betrieb liegt vor, wenn der<br />
Arbeitgeber maximal 30 Beschäftigte hat. Auszubildende<br />
und schwerbehinderte Arbeitnehmer werden allerdings<br />
nicht mitgezählt; Teilzeitarbeitnehmer zählen nur anteilig,<br />
wobei der Anteil – ähnlich wie beim Kündigungsschutz -<br />
von der Arbeitszeit abhängt.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Geringfügig Beschäftigte, die durch Arbeitsunfähigkeit<br />
infolge Krankheit oder infolge einer medizinischen Vorsorge-<br />
bzw. Rehabilitationsmaßnahme an ihrer Arbeitsleistung<br />
verhindert sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />
durch den Arbeitgeber für längstens 42 Tage.<br />
Die Erstattung durch die Lohnausgleichskasse der Bundesknappschaft<br />
beträgt für Arbeiter und Auszubildende 70<br />
Prozent des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts ohne Einmalzahlungen;<br />
bei Angestellten ist eine Erstattung gesetzlich<br />
nicht vorgesehen.<br />
Beispiel: Eine – jeweils geringfügig beschäftigte – Zahnarzthelferin<br />
(Angestellte) und eine Reinigungskraft (Arbeiterin)<br />
werden in einer Praxis mit insgesamt 10 Beschäftigten für<br />
vier Wochen arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber erhält<br />
dann 70 Prozent des während der Krankheit an die Reinigungskraft<br />
gezahlten Entgelts von der Lohnausgleichskasse<br />
zurück. Die Entgeltfortzahlungskosten für die Zahnarzthelferin<br />
hat er selbst zu tragen.<br />
Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen<br />
Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich<br />
beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie decken<br />
sich aus dem oben bereits erwähnten Umlagesatz von 1,2<br />
Prozent, der auf die Bruttoentgelte von geringfügig oder<br />
im Privathaushalt beschäftigten Minijobbern zu zahlen ist.<br />
b) Mutterschutz<br />
Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmerinnen für Zeiten, in<br />
denen diese einem Beschäftigungsverbot unterfallen (§ 3<br />
MuSchG), das Entgelt weiter zahlen, § 11 MuSchG. Erfreulicherweise<br />
erstattet die Bundesknappschaft 100 Prozent des<br />
Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der<br />
Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie 100 Prozent<br />
des fortgezahlten Entgelts für die Dauer von Beschäftigungsverboten<br />
zuzüglich der darauf entfallenden pauschalen<br />
Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Diese Zahlungen<br />
gibt es für Arbeiterinnen und Angestellte. Die Erstattung<br />
wird auf Antrag gewährt und kann sofort nach geleisteter<br />
Entgeltfortzahlung erfolgen. Die für die Durchführung des<br />
Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden ebenfalls<br />
durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgebern<br />
aufgebracht. Sie decken sich aus dem oben bereits<br />
erwähnten Umlagesatz von 0,1 Prozent, der auf die<br />
Bruttoentgelte von geringfügig beschäftigten Minijobbern<br />
und Minijobbern im Privathaushalt zu zahlen ist.<br />
Beispiel: Eine – jeweils geringfügig beschäftigte – Zahnarzthelferin<br />
(Angestellte) und eine Reinigungskraft (Arbeiterin)<br />
werden in einer Praxis mit insgesamt 10 Beschäftigten<br />
schwanger. In den sechs Wochen vor und den acht Wochen<br />
nach der Geburt erhalten Sie vom Arbeitgeber einen Zuschuss<br />
zu dem von der Krankenkasse gezahlten Mutterschaftsgeld.<br />
Der Arbeitgeber erhält dann 100 Prozent dieses<br />
von ihm gezahlten Zuschusses von der Bundesknappschaft<br />
zurück – für beide Arbeitnehmerinnen.<br />
Die Regelung ist deshalb besonders wichtig, weil Bewerberinnen<br />
nach aktueller Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bei<br />
der Frage nach der Schwangerschaft nunmehr uneingeschränkt<br />
„lügen“ dürfen. Dies soll nach Ansicht des Bundes-
arbeitsgerichts auch dann gelten, wenn die trotz bestehender<br />
Schwangerschaft eingestellte Bewerberin von Beginn<br />
an einem – individuellen oder generellen – Beschäftigungsverbot<br />
unterliegt!<br />
4. Fälligkeitstermine für die Sozialabgaben<br />
Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist,<br />
der Bundesknappschaft eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />
So können Sie sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht<br />
abgebucht werden. Bei nicht pünktlicher Zahlung wird für<br />
jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag<br />
von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach<br />
unten abgerundeten Betrages erhoben. Ansonsten sind folgende<br />
Fälligkeiten zu beachten:<br />
tgeltzahlung Fälligkeit<br />
m 01. - 15. am 25. des laufenden Monats bzw. am<br />
s laufenden Monats letzten banküblichen Arbeitstag vor dem<br />
25. des laufenden Monats<br />
m 16. - 10. am 15. des Folgemonats<br />
s Folgemonats<br />
ch dem 10. am 15. des Folgemonats in voraussichtlicher<br />
s Folgemonats Höhe, ein eventuell verbleibender Restbetrag<br />
bis spätestens eine Woche nach dem<br />
betriebsüblichen Abrechnungstermin<br />
5. Die Gleitzone<br />
Ab einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 bis 800<br />
Euro, arbeiten Arbeitnehmer in einem so genannten Niedriglohn-Job.<br />
Dafür müssen Arbeitnehmer nur geringere<br />
Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Beitragsanteil des<br />
Arbeitnehmers wächst dabei schrittweise von rund 4 Prozent<br />
bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf<br />
rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrundlage<br />
für den Arbeitnehmer ist zudem<br />
nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer<br />
komplizierten und für jedes Jahr neu festgelegten Formel<br />
errechnet wird.<br />
Sie als Arbeitgeber profitieren von der Einrichtung der<br />
Gleitzone nicht. Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers sind<br />
für Mitarbeiter in der Gleitzone ebenso hoch wie für<br />
„reguläre“ Mitarbeiter. Arbeitgeber zahlen daher stets den<br />
Beitragsanteil von derzeit ca. 21 Prozent des tatsächlichen<br />
Entgelts.<br />
Die Besteuerung innerhalb der Gleitzone erfolgt individuell,<br />
d.h. zuständig ist wieder das Betriebsstättenfinanzamt.<br />
Anders als bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen<br />
liegt die Abwicklung des Melde- und Beitragswesens bei<br />
Niedriglohn-Jobs nicht im Zuständigkeitsbereich der Minijob-Zentrale,<br />
sondern bei der jeweiligen Krankenkasse des<br />
Arbeitnehmers.<br />
6. Minijobs und Steuerrecht<br />
Als Arbeitgeber zahlen Sie für geringfügig entlohnte Beschäftigte<br />
sowie für Beschäftigte im Privathaushalt eine<br />
einheitliche Pauschalsteuer. Für die Lohnsteuerpauschalierung<br />
ist zu unterscheiden zwischen der neuen einheitlichen<br />
Pauschsteuer i.H.v. 2 Prozent und der pauschalen Lohnsteuer<br />
- wie bisher - mit einem Steuersatz i.H.v. 20 Prozent des<br />
Arbeitsentgelts. In beiden Fällen der Lohnsteuerpauschalierung<br />
ist nunmehr Voraussetzung, dass eine geringfügige<br />
Beschäftigung im Sinne des SGB IV vorliegt. Das Steuerrecht<br />
knüpft damit an die Voraussetzungen des SGB IV an.<br />
a) Einheitliche Pauschsteuer i.H.v. 2 Prozent<br />
Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer<br />
Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer für das Arbeitsentgelt aus einer<br />
geringfügigen oder im Privathaushalt erbrachten Beschäftigung,<br />
für das er Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
i.H.v. 12 bzw. 5 Prozent zu entrichten hat,<br />
mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz i.H.v. insgesamt 2<br />
Prozent des Arbeitsentgelts erheben. In dieser einheitlichen<br />
Pauschsteuer ist neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag<br />
und die Kirchensteuer enthalten. Der einheitliche<br />
Pauschsteuersatz von 2 Prozent ist auch anzuwenden, wenn<br />
der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft<br />
angehört. Es ist stets die Bundesknappschaft<br />
zuständig. Das gilt sowohl für den Privathaushalt als auch<br />
für andere Arbeitgeber. Dabei ist bei geringfügiger Beschäftigung<br />
in Privathaushalten ausschließlich der Haushaltsscheck<br />
zu verwenden. Auf dem Haushaltsscheck teilt der<br />
Arbeitgeber das Arbeitsentgelt mit und ob die Lohnsteuer<br />
mit der einheitlichen Pauschsteuer erhoben werden soll.<br />
b) Pauschaler Lohnsteuersatz i.H.v. 20 Prozent<br />
Unterliegt der Minijobber nicht der Rentenversicherungspflicht,<br />
so kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer<br />
mit einem Steuersatz i.H.v. 20 Prozent des Arbeitsentgelts<br />
erheben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent<br />
der Lohnsteuer) und die Kirchensteuer nach dem jeweiligen<br />
Landesrecht. Für die Fälle der Lohnsteuerpauschalierung<br />
i.H.v. 20 Prozent des Arbeitsentgelts oder der Besteuerung<br />
nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte ist stets<br />
das Betriebsstättenfinanzamt zuständig.<br />
Beispiel: Zahnarzt Dr. Müller, Mitglied des Ärztlichen Versorgungswerks<br />
(AVW), arbeitet als Minijobber für 400,-<br />
Euro bei seinem Kollegen Dr. Schulz.<br />
c) Besteuerung nach der Lohnsteuerkarte<br />
Wählt der Arbeitgeber für eine geringfügige Beschäftigung<br />
im Sinne des SGB IV nicht die pauschale Lohnsteuererhebung,<br />
so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe<br />
der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben. Hiervon<br />
raten wir wegen des zusätzlichen Aufwands aber ab. Die<br />
Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt nämlich von der Lohnsteuerklasse<br />
ab und muss eigens berechnet werden. Regelmäßig<br />
fällt dabei bei den Lohnsteuerklassen I (Alleinstehende),<br />
II (bestimmte Alleinerziehende mit Kind) oder III und IV<br />
(verheiratete Arbeitnehmer/innen) für ein Arbeitsentgelt<br />
von höchstens 400 Euro monatlich keine Lohnsteuer an.<br />
Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
11
12<br />
7. Mehrere (mini)-jobs<br />
a) Hauptberuf und Nebenjob<br />
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen<br />
Hauptbeschäftigung bleibt für den<br />
Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungs- und beitragsfrei.<br />
Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall aus der geringfügig<br />
entlohnten Beschäftigung Pauschalbeiträge.<br />
Ab dem 1.4.2003 können Arbeitnehmer neben ihrem Hauptberuf<br />
noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei<br />
bleibt. Sie als Arbeitgeber zahlen die für Minijobs<br />
üblichen Pauschalabgaben. Alle weiteren 400-Euro-Jobs<br />
werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet<br />
und sind dann versicherungs- und beitragspflichtig.<br />
Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs, die Bezieher von Vorruhestandsgeld<br />
ausüben. Kurzfristige Beschäftigungen<br />
neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung<br />
nicht zusammen gerechnet.<br />
b) Mehrere Minijobs<br />
Arbeitnehmer können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben,<br />
allerdings nicht beim selben Arbeitgeber. Damit soll verhindert<br />
werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in<br />
mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge<br />
zu sparen. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden<br />
zusammengerechnet. Sie dürfen nicht über 400 Euro liegen.<br />
Ist das der Fall, sind sie voll sozialversicherungspflichtig.<br />
Und zwar von dem Zeitpunkt an, von dem die Minijob-Zentrale<br />
die Versicherungspflicht festgestellt und dem Arbeitgeber<br />
mitgeteilt hat.<br />
Beispiel: Eine Reinigungskraft arbeitet regelmäßig seit dem<br />
01.06.2003 in der Praxis Dr. Meier und verdient monatlich<br />
400,- Euro. Am 01.07.2003, beginnt sie in der Praxis Dr.<br />
Müller einen weiteren Minijob und erhält dort monatlich<br />
300,- Euro. Sie ist dann für den Monat Juni noch versicherungsfrei,<br />
weil ihr Monatsverdienst nicht über 400 Euro<br />
liegt. Mit dem zweiten Minijob überschreitet sie jedoch<br />
insgesamt die 400-Euro-Grenze und muss Sozialversicherungsbeiträge<br />
für beide Beschäftigungen zahlen.<br />
8. Festlegung des Gehalts<br />
Damit ein (geringfügiger) Minijob versicherungsfrei ist, darf<br />
die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werden. Darauf ist<br />
bei der Festlegung der Höhe des Gehalts der einzelnen Beschäftigten<br />
genau zu achten Es gibt dabei einige Fallgestaltungen,<br />
die zur Überschreitung der Grenze führen können.<br />
a) Sonderzahlungen<br />
Falls Sie Ihren Minijobbern Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />
bezahlen, kann die 400-Euro-Grenze überschritten werden,<br />
so dass die Beschäftigung versicherungs- und<br />
beitragspflichtig ist.<br />
Beispiel: Arzthelferin Müller verdient 380 Euro im Monat<br />
und erhält jedes Jahr im Dezember ihr vertraglich zugesichertes<br />
Weihnachtsgeld in Höhe von 380 Euro. Frau A.<br />
erhält also im Jahr 4.560 Euro plus 380 Euro Weihnachtsgeld.<br />
Das macht zusammen 4.940 Euro. Ihr monatlicher<br />
Verdienst beträgt folglich 411,67 Euro. Damit liegt sie über<br />
der 400-Euro-Grenze und ist sozialversicherungspflichtig.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
b) Schwankender Verdienst<br />
Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller<br />
Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Wird die<br />
400-Euro-Grenze hierbei durchschnittlich überschritten, ist<br />
die Beschäftigung versicherungspflichtig.<br />
Beispiel: Arzthelferin Müller verdient in den Monaten September<br />
bis April mit dem Minijob monatlich 500 Euro, in<br />
den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Sie erzielt<br />
dadurch einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst<br />
von 416,67 Euro und liegt über der 400-Euro-Grenze.<br />
c) Unvorhersehbarer Arbeitseinsatz<br />
Wird bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung der<br />
regelmäßige monatliche Verdienst von 400 Euro überschritten,<br />
so tritt wieder Sozialversicherungspflicht ein. Wird die<br />
400-Euro-Grenze allerdings nur gelegentlich und nicht vorhersehbar<br />
überschritten, so führt dies nicht gleich zur Versicherungspflicht.<br />
Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum<br />
von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres<br />
anzusehen. Vorhersehbar ist zum Beispiel die regelmäßige<br />
Zahlung eines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes. Nicht<br />
vorhersehbar ist aber zum Beispiel ein Überschreiten der<br />
400-Euro-Grenze wegen Mehrarbeit bei Ausfall von anderen<br />
Arbeitskräften.<br />
Beispiel: Arzthelferin Müller wird von ihrem Arbeitgeber<br />
gebeten, Ende Juni wider Erwarten für einen Monat zusätzlich<br />
eine Vertretung für die erkrankte Frau Meyer zu<br />
übernehmen. Ihr bisheriger monatlicher Verdienst von 125<br />
Euro erhöht sich für diese Zeit auf 600 Euro. Die Minijobberin<br />
bleibt versicherungsfrei, da es sich nur um ein gelegentliches<br />
und unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze<br />
für die Dauer von einem Monat handelt.<br />
9. Informationspflichten des Arbeitgebers<br />
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Minijobber<br />
darüber zu informieren, dass sie den vollen Anspruch<br />
auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(wie etwa Maßnahmen zur Rehabilitation oder eine vorgezogene<br />
Altersrente) erwerben können. Dazu müssen die<br />
(geringfügig oder im Privathaushalt beschäftigten) Minijobber<br />
auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht<br />
verzichten. Sie müssen dann die Differenz zwischen dem<br />
Pauschalbetrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbetrag<br />
selbst zahlen. Arbeitnehmer können so<br />
mit einem relativ geringen Eigenbeitrag vollwertige Beitragszeiten<br />
erhalten.<br />
Beispiel 1: Arzthelferin Müller übt eine geringfügige Tätigkeit<br />
für 400,- Euro aus und ist damit versicherungsfrei. Sie<br />
erklärt ihren Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit.<br />
Ihre Rentenbeiträge berechnen sich dann wie folgt:<br />
1 | Ermittlung des Gesamtbeitrags (400 Euro * 19,5 % Beitragssatz)<br />
= 78,- Euro<br />
2 | Ermittlung des Arbeitgeberanteils (400,- Euro * 12 Prozent)<br />
= 48,- Euro<br />
3 | Ermittlung des Beschäftigtenanteils (78,- Euro – 48,- Euro)<br />
= 30,- Euro
Beispiel 2: Reinigungskraft Meier übt eine Tätigkeit im<br />
Privathaushalt von Dr. Schulz für 400,- Euro aus und ist<br />
damit versicherungsfrei. Sie erklärt ihren Verzicht auf die<br />
Rentenversicherungsfreiheit. Ihre Rentenbeiträge berechnen<br />
sich dann wie folgt:<br />
1 | Ermittlung des Gesamtbeitrags (400 Euro * 19,5 % Beitragssatz)<br />
= 78,- Euro<br />
2 | Ermittlung des Arbeitgeberanteils (400,- Euro * 5 Prozent)<br />
= 20,- Euro<br />
3 | Ermittlung des Beschäftigtenanteils (78,- Euro – 48,- Euro)<br />
= 58,- Euro<br />
10. Zahnärzte als Minijobber?<br />
Beispiel: Zahnarzt Dr. Schulz überprüft für einen medizinischen<br />
Fachverlag im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung,<br />
ob neu zu veröffentlichende Broschüren des Verlages<br />
inhaltlich richtig und verständlich sind. Hierfür bekommt<br />
er eine Pauschale in Höhe von 400,- Euro im Monat. Er ist<br />
Mitglied des Ärztlichen Versorgungswerks (AVW).<br />
Eine Ausnahmeregelung existiert für die von der Rentenversicherungspflicht<br />
befreiten Mitglieder berufsständischer<br />
Versorgungswerke. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer dieser<br />
Personengruppe auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />
verzichtet (siehe unter 9.) und die geringfügige Beschäftigung<br />
berufsfremd ausgeübt wird, sind die Beiträge zur<br />
Rentenversicherung (hier: 12 Prozent) nicht an die Minijob-<br />
Zentrale, sondern an das berufsständische Versorgungswerk<br />
zu zahlen.<br />
11. Checkliste<br />
Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Beantwortung<br />
der Frage helfen, ob ein sozialversicherungsfreier Minijob<br />
vorliegt.<br />
Frage 1: Übersteigt das Arbeitsentgelt regelmäßig 400,-<br />
Euro im Monat?<br />
wenn nicht: Ergebnis 1<br />
wenn ja: weiter bei Frage 2<br />
Frage 2: Wird die Beschäftigung voraussichtlich im Kalenderjahr<br />
länger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage<br />
ausgeübt?<br />
wenn ja: Ergebnis 2<br />
wenn nicht: weiter bei Frage 3<br />
Frage 3: Wird unter Berücksichtigung früherer kurzfristiger<br />
Beschäftigung innerhalb des Kalenderjahres<br />
die Grenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen<br />
überschritten?<br />
wenn ja: Ergebnis 2<br />
wenn nicht: weiter bei Frage 4<br />
Frage 4: Liegt eine „Berufsmäßigkeit“ vor und übersteigt<br />
das Entgelt 400,- Euro?<br />
wenn ja: weiter bei Ergebnis 2<br />
wenn nicht: weiter bei Ergebnis 3<br />
Ergebnis 1: Die Beschäftigung ist versicherungsfrei.<br />
Sie müssen als Arbeitgeber lediglich die o.g.<br />
Pauschbeträge zahlen.<br />
Ergebnis 2: Die Beschäftigung ist („ganz normal“)<br />
versicherungspflichtig.<br />
Ergebnis 3: Es handelt sich um eine versicherungsfreie<br />
kurzfristige Beschäftigung;<br />
Pauschbeträge sind nicht zu zahlen.<br />
12. Weiterführende<br />
Informationen<br />
Die Abwicklung der Minijobs<br />
erfolgt über die Minijob-<br />
Zentrale der Bundesknappschaft.<br />
Sie hat ihren Sitz in<br />
45115 Essen. Die Bundesknappschaft<br />
hat in Cottbus<br />
ein Service-Center eingerichtet.<br />
Dort kann man<br />
montags bis freitags in der<br />
Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr<br />
gebührenfrei anrufen:<br />
(0800) 0 20 05 04.<br />
Im Internet finden sich<br />
weitere Informationen unter<br />
www.minijob-zentrale.de<br />
oder unter<br />
www.haushaltsscheck.de.<br />
Dr. Volker Schöpe, Jörn Hülsemann,<br />
Rechtsanwälte<br />
Ostertorwall 9, 31785 Hameln<br />
www.anwaltshaus-1895.de<br />
Dr. Volker Schöpe<br />
Jörn Hülsemann<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
13
14<br />
Aus Sicht der Kieferorthopäden:<br />
<strong>Doppelt</strong> <strong>bestraft</strong><br />
Weniger Punkte und eine vorgezogene Degressionsabgabe<br />
Die kostenneutrale BEMA-Neurelationierung zum 1. Januar<br />
2004 geht erklärtermaßen allein zulasten der Kieferorthopäden.<br />
Rund 20 Prozent Honorarschwund bei den auf ihr<br />
Fachgebiet beschränkten Fachzahnärzten werden den<br />
Spielraum für Aufwertungen allgemeinzahnärztlicher Leistungen<br />
schaffen. 20 Prozent Honorarminderung bedeuten<br />
– bei 50 Prozent Kostenanteil – 40 Prozent Einkommensverlust.<br />
Die neue Degressionsregelung des GMG setzt eins<br />
drauf: statt der für Allgemeinzahnärzte gültigen Grenze<br />
von 350.000 degressionsfreien Punkten werden es bei den<br />
Kieferorthopäden künftig nur noch 280.000 Punkte sein.<br />
Der Fachzahnarzt wird so zweimal zur Kasse gebeten: durch<br />
weniger Punkte für die gleiche Leistung und durch eine<br />
vorgezogene Degressionsabgabe. Es ist abzuwarten, wie die<br />
von den Allgemeinzahnärzten beherrschten KZVen bei der<br />
Honorarverteilung reagieren werden. Es gehört nicht viel<br />
Phantasie dazu, sich auszumalen, was dort ansteht: die von<br />
den Kassen zur Verfügung gestellten begrenzten Honorarvolumina<br />
werden vermutlich auch in Höhe der 20 prozentigen<br />
Abwertung umgeleitet aus den KFO-Töpfen. Umso frü-<br />
Berliner Zahnärzte<br />
sammeln 60.000<br />
Unterschriften gegen<br />
Praxisgebühr<br />
Im Rahmen einer Protestaktion gegen<br />
die Praxisgebühr hat die KZV<br />
Berlin rund 60.000 Unterschriften<br />
von Patienten gesammelt. „Wir<br />
wissen, dass der Unmut groß ist,<br />
aber mit solch einem Protest haben<br />
wir selbst in unseren kühnsten Vorstellungen<br />
nicht gerechnet“, so Dr.<br />
Jörg-Peter Husemann, Vorstandsvorsitzender<br />
der KZV.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
zm-online, 15.10.2003<br />
her ist das Geld für die KFO-ler erschöpft, so dass die HVMspezifischen<br />
Mechanismen zur Mangelverwaltung greifen:<br />
sinkendes Praxisbudget oder reduziertes Punktekontingent<br />
je Abrechnungsfall. Damit ist das Netzt zur lückenlosen<br />
Verwirklichung der Honorar-Umverteilung perfekt.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Goetzke<br />
Mit freundlicher Genehmingung aus<br />
„KFO ZEITUNG Nr. 10/2003“<br />
www.kfo-zeitung.de<br />
Zinsen für Dispokredite<br />
undeutlich und schwankend<br />
Viele Banken gewähren Dispokredite zu Zinsen, die von ihnen eigenmächtig<br />
verändert werden können. Wann Zinsen um wie viel verändert werden<br />
können, ist in den Geschäftsbedingungen oft nicht klar festgelegt – zum Beispiel,<br />
dass das Finanzinstitut anfangs gewährte Zinsvergünstigungen für die<br />
ganze Zeit der Kreditgewährung fortschreiben muss. Auf dem Bankrechtsforum<br />
eines großen Fachverlages sagte Dr. Helmut Bruchner, stellv. Leiter der<br />
Rechtsabteilung der Hypo-Vereinsbank in München, dass die Fragen der Zinsanpassung<br />
so komplex seien, dass sie sich nicht in einer Klausel vermitteln<br />
ließen. So lasse sich praktisch jede Zinsanpassung mit dem Vorwurf mangelnder<br />
Transparenz in Frage stellen. Dieser Hinweis könnte nun Rechtsanwälte<br />
dazu veranlassen, für ihre Kunden eine Neuabrechnung der Kreditzinsen zu<br />
verlangen.<br />
ti
„WASEM-PAPIER“: Alternative zu<br />
BÜRGERVERSICHERUNG<br />
UND KOPFPRÄMIE?<br />
Bürgerversicherung oder Kopfprämie, selbst in den jeweiligen<br />
Parteien ist man sich uneins und nutzt dies für spektakuläre<br />
Medienauftritte. Doch gibt es auch Experten, die statt ständiger<br />
Medienpräsenz mit neuen Ideen aufwarten. Doch auch<br />
hier gilt es, sehr genau hinzuschauen, wer da im Endeffekt die<br />
Zeche zahlen soll. Der „Dienst für Gesellschaftspolitik“ (dfg)<br />
berichtete in seiner Ausgabe vom 9.10.2003 über das alternative<br />
„Wasem-Papier“. Die Redaktion der ZNN hat die wichtigsten<br />
Aussagen aus der Veröffentlichung zusammengefasst.<br />
Die sozialpolitischen Reformvorschläge der so genannten „Herzog-<br />
Kommission“ wurden von den Spitzengremien am 6.10.2003<br />
zwar gebilligt, dennoch tobt in der Union der gleiche innerpolitische<br />
Krieg wie bei den Sozialdemokraten. So nutzen Horst<br />
Seehofer (MdB), Befürworter einer Bürgerversicherung sowie<br />
Hermann-Josef Arentz (MdL), Vorsitzender der Christlich Demokratischen<br />
Arbeitnehmerschaft, diese Unstimmigkeiten für spektakuläre<br />
Auftritte in den Medien. Doch gibt es auch Menschen<br />
wie Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, die nicht nur das Medienspektakel<br />
suchen, sondern sich um alternative Ideen bemühen.<br />
Der Gesundheitsökonom, ehemaliger Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium,<br />
Inhaber des Alfried Krupp von Bohlen<br />
und Halbach-Stiftungslehrstuhles für Medizinmanagement an<br />
der Universität Essen und trotz seiner Bekennung als Sozialdemokrat<br />
Mitglied der Herzog-Kommission, entwickelte eine<br />
Alternative, wie man die Zukunftsfähigkeit der Krankenversicherung<br />
in Deutschland sichern könnte. Doch auch diese „Alternative“<br />
birgt einiges an Brisanz.<br />
Die ZNN-Redaktion hat deshalb einige „persönliche“ Anmerkungen<br />
zu den brisanten Punkten in Klammern gesetzt und<br />
entsprechend kenntlich gemacht.<br />
Die Reformvorschläge<br />
Das sogenannte „Wasem-Papier“ sucht die Private Krankenversicherung<br />
ebenso zu erhalten, wie Antworten auf kritische<br />
Fragen zu geben.<br />
Es bietet als sachgerechte Lösung an, den Personenkreis der<br />
GKV unverändert zu lassen. Und zwar sowohl für den Bestand<br />
als auch für den Neuzugang.<br />
In der GKV soll bei unveränderter Beitragsbemessungsgrenze<br />
die Beitragsbasis auf alle sieben Einkunftsarten des<br />
Steuerrechts erweitert werden.<br />
Die Versicherten der PKV werden nach der Einführung des<br />
morbiditätsorientierten RSA (Risiko-Struktur-Ausgleich) in der<br />
GKV in diesen RSA sowohl bezüglich der Finanzkraft als auch<br />
hinsichtlich der Morbidität einbezogen.<br />
(Steht der Wunsch nach Vereinnahmung der PKV-Reserven und<br />
Altersrückstellungen im Hintergrund? – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />
Die Unterschiede in den Vergütungsniveaus der Ärzte zwischen<br />
GKV und PKV sind durch gesetzliche Regelungen abzubauen.<br />
(Das kann wohl dahingehend gedeutet werden, dass hier eine Angleichung<br />
nach unten gewünscht wird – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />
Der Arbeitgeberbeitrag wird steuerfrei ausbezahlt.<br />
Eine kollektive Demographiereserve wird in der GKV gebildet.<br />
Mit den „Wasem-Vorschlägen“ soll die Beseitigung der Effekte<br />
der Risikoselektion an der Grenze zwischen GKV und PKV –<br />
ohne die PKV zu beseitigen – erreicht werden. Die Schere zwischen<br />
Wachstum der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV<br />
und Bruttoinlandsprodukt wird geschlossen.<br />
(Hier liegt der Verdacht nahe, dass die PKV zwar am Leben erhalten,<br />
aber kräftig ausgelaugt werden soll – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />
Der aus dem Einbezug der PKV in den RSA resultierende<br />
Finanztransfer ermöglicht einen für die Ärzteschaft (einschl.<br />
Chefärzten in den Krankenhäusern) kostenneutralen Ausstieg<br />
aus der unterschiedlichen Honorierung der Behandlung von<br />
GKV- und PKV-Patienten. (Das wirkt wie Hohn. Im Klartext könnte<br />
dies für die Ärzteschaft bedeuten, dass das Honorar auf GKV-Niveau<br />
abgesenkt werden soll – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />
Die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrages verhindert die dauerhafte<br />
Dominanz der Lohnnebenkostenproblematik über die<br />
Gesundheitspolitik und die kollektive Demographiereserve<br />
federt die Auswirkungen des demographischen Wandels ab.<br />
dfg/ti<br />
HERZOG-KOMMISSION:<br />
ZAHNBEHANDLUNG AUS DER GKV HERAUSLÖSEN<br />
Die sogenannte Herzog-Kommission unter dem Vorsitz des<br />
Bundespräsidenten a.D. Prof. Dr. Roman Herzog, widmet sich<br />
in ihrem 68-seitigen Programm („Deutschland fair ändern – Ein<br />
neuer Generationenvertrag für unser Land. Programm der CDU<br />
zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme - Antrag des Bundesvorstandes<br />
der CDU Deutschlands an den 17. Parteitag am<br />
1./2. Dezember 2003“ in Leipzig) nur auf einigen Zeilen dem<br />
zahnärztlichen Bereich. So tritt die CDU-Kommission dafür ein,<br />
dass zunächst die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung<br />
weiterhin alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten<br />
versichert, deren monatliches Bruttoeinkommen<br />
die jeweils geltenden Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet.<br />
Doch die Versicherten müssten mehr Entscheidungsfreiheit<br />
über den Krankenversicherungsschutz erhalten. Auch<br />
in den vertraglichen Beziehungen zwischen Krankenkassen<br />
und Leistungserbringern müssten starre Strukturen aufgelockert<br />
werden. Deshalb strebt die CDU an, über den Zahnersatz<br />
hinaus weitere, klar abgegrenzte Leistungsblöcke aus dem allgemeinen<br />
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
herauszulösen und einer Versicherungspflicht zuzuführen.<br />
Hier sei der Leistungsbereich für Zahnbehandlungen problemlos<br />
abgrenzbar. Er verursache im Jahr 2010 geschätzte Kosten<br />
in Höhe von rund 9,6 Milliarden Euro; das entspreche 0,9 Beitragssatzpunkten.<br />
Die Absicherung dieser Leistungen soll dem<br />
Arbeitnehmer übertragen werden. Dies soll über eine Pauschalprämie<br />
innerhalb des GKV-Systems erfolgen. Dabei müsse in<br />
Zukunft ein Wechsel nicht nur innerhalb des GKV-Systems, sondern<br />
auch zu den privaten Anbietern möglich gemacht werden.<br />
ti<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
15
Die Kinderzahnheilkunde in der Bundesrepublik<br />
wurde in den letzten<br />
Jahren aufgrund des rasanten Kariesrückganges<br />
verwöhnt. Dies ist einer<br />
der Gründe dafür, dass sich die Bedingungen<br />
und die Anforderungen<br />
an die Zahnheilkunde verändert haben.<br />
Zieht man aktuelle kariesepidemiologische<br />
Studien in unterschiedlichen<br />
Regionen Deutschlands heran,<br />
so wird deutlich, dass die Erwartungen<br />
der WHO bezüglich des Kariesbefalls<br />
in Industrieländern bereits<br />
erheblich unterschritten wurden [5,<br />
. Dr. Norbert Krämer<br />
18]. In einer repräsentativen Studie<br />
der DAJ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege)<br />
konnte der Rückgang der Karies für die Bundesrepublik<br />
dargelegt (Tab. 1) und auch begründet werden [16]:<br />
16<br />
Kariesdiagnostik:<br />
DURCH ERFOLGREICHE PROPHYLAXE IMMER DIFFIZILER?<br />
PD Dr. Norbert Krämer, Erlangen<br />
6-7Jährige 9Jährige 12Jährige<br />
(DMF-T) (DMF-T) (DMF-T)<br />
DAJ 94/95 2,89 0,98 2,44<br />
DAJ 1997 2,39 0,59 1,75<br />
DAJ 2000 2,21 0,45 1,21<br />
b. 1: Mittlere DMF-T bzw. dmf-t-Werte bei 6- bis 12jährigen in den Jahren<br />
94 bis 2000 (aus „Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenophylaxe<br />
2000“ im Auftrag der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendhnpflege<br />
nach Pieper [16]).<br />
1. Als eine wichtige Ursache für den Kariesrückgang wird<br />
die breite Verfügbarkeit von Fluoriden gesehen. Hierbei<br />
wird vor allem die zunehmende Verbreitung der Salzfluoridierung<br />
und die konsequente Anwendung der Tablettenfluoridierung<br />
positiv herausgestellt.<br />
2. Die häusliche Prophylaxe hat aufgrund der intensiven<br />
Aufklärungsarbeit insbesondere in der Gruppenprophylaxe<br />
deutlich zugenommen.<br />
3. Unterstützt wird der positive Effekt durch die bundesweit<br />
zunehmende Anwendung der prophylaktischen Fissurenversiegelung.<br />
Seit der Aufnahme der Fissurenversiegelung<br />
in das Individualprophylaxeprogramm findet sich<br />
vor allem an Molaren weniger Fissurenkaries.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Allerdings wird auch betont, dass dies nur die eine Seite der<br />
Medaille sei. Denn Pieper weist in seinem Gutachten auf<br />
einige negative Tendenzen hin [16]:<br />
1. Es wird beklagt, dass die finanziellen Mittel, die für die<br />
Fluoridierung in der Gruppenprophylaxe zur Verfügung<br />
gestellt werden, eher als zu gering bezeichnet werden. So<br />
sind beispielsweise die Mittel, die neuerdings für die zusätzliche<br />
prophylaktische Betreuung der 12 -16jährigen<br />
zur Verfügung gestellt werden, sehr knapp kalkuliert [2].<br />
2. Von der positiven Entwicklung der letzten Jahre profitierten<br />
nicht alle Kinder in gleicher Weise. Je nach Region,<br />
sozialer Struktur der Untersuchten<br />
oder Art der Bildungseinrichtung<br />
wurde deutlich, dass etwa 80% der<br />
Karies auf ca. 30% der Kinder fällt<br />
[5]. Beispielsweise konnte gezeigt<br />
werden, dass Kinder von Einwanderern<br />
eher der sog. Kariesrisikogruppe<br />
zugeordnet werden müssen [10].<br />
Eine solche Schieflage der Kariesverteilung<br />
scheint jedoch auch<br />
durchaus typisch für Regionen mit<br />
intensiven Prophylaxeprogrammen<br />
zu sein [4]. Man muss jedoch davon<br />
ausgehen, dass sich dieser Trend<br />
deutlich verstärken wird. So wurde<br />
bereits im letzten Jahr anlässlich des<br />
Weltkindertages darauf hingewiesen,<br />
dass die Kinderarmut in der Bundesrepublik<br />
zwischen 1994 und 2000<br />
um 50 % zugenommen habe [24].<br />
Abb. 1: Lichtmikroskopische Darstellung<br />
einer Fissurenkaries unter<br />
einem scheinbar intakten Schmelz<br />
(40fache Vergrößerung). Allerdings<br />
fällt die opake kariös bedingte Veränderung<br />
im Schmelz auf. Der Pfeil<br />
kennzeichnet die unterminierende<br />
Ausbreitung der Dentinkaries („hidden<br />
caries“).<br />
Abb. 2: Je nach dem Ausmaß der Destruktion an der Zahnhartsubstanz<br />
wird die Therapieentscheidung (Prophylaxe, Füllung, Inlay, Teilkrone oder<br />
Überkronung) getroffen. Aus der Kariesdiagnostik ist bis dato erst eine<br />
Empfehlung zu erwarten, wenn bereits ein Schaden (kariöse Veränderung)<br />
erkannt wurde. Der Zeitraum, bis eine kariöse Veränderung am Schmelz<br />
überhaupt sichtbar wird, verstreicht häufig ungenutzt (blaue Kreis).
3. Diese Gruppe der sogenannten Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko<br />
bedürfen einer wesentlich intensiveren Betreuung.<br />
Dazu ist die Gruppenprophylaxe allein nicht in der<br />
Lage, denn entsprechende Betreuungsprogramme sind<br />
sehr zeit-, personal- und kostenintensiv [8, 9].<br />
4. Kritisch werden auch die Möglichkeiten im Rahmen der<br />
epidemiologischen Reihenuntersuchungen dargestellt.<br />
Spezielles Gewicht kommt der Ermittlung dieser „Risikogruppen“<br />
zu. Während in älteren Empfehlungen noch<br />
Reihenuntersuchungen als Maß für die Festlegung des<br />
allgemeinen Bedarfs gesehen wurde, zeigten Studien der<br />
letzten Jahre, dass die individuelle Zuordnung von Kindern<br />
zur sog. Kariesrisikogruppe nur mittels der Beobachtung<br />
der aktiven Initialkaries funktioniert [20, 22]. Vor<br />
dem Hintergrund der raschen unterminierenden Ausbreitung<br />
der Karies („hidden caries“) wird zunehmend die<br />
Bedeutung der frühzeitigen Diagnostik der Fissuren- und<br />
Approximalkaries erkannt (Abb. 1) [13]. Aufgrund des<br />
Verlaufes der Karies, stellt sich die Frage, inwieweit unter<br />
den standardisierten Bedingungen der Reihenuntersuchung<br />
behandlungsbedürftige Läsionen überhaupt<br />
erkannt werden können.<br />
Bedeutung der Kariesdiagnostik heute<br />
Auf die aktuelle Problematik der klinischen Kariesdiagnostik<br />
wiesen in den letzten Jahren einige klinische Erhebungen<br />
hin. Amarante et al. konnte in einer Gruppe von über 500<br />
Kindern und Jugendlichen auf einen hohen Anteil an<br />
Schmelzkaries (zwischen 59 % bei den 5jährige und 86 %<br />
bei den 18jährigen der insgesamt erkannten Karies) hinweisen.<br />
Dies war allerdings erst unter den optimierten Bedingungen<br />
in einer zahnärztlichen Einheit und nach professioneller<br />
Zahnreinigung möglich [1].<br />
Wie unzureichend dabei jedoch die wichtige klinische Unterscheidung<br />
zwischen gesunder, initialer nicht aktiver und<br />
initialer aber aktiver „Läsion“ ist, zeigte eine Studie von<br />
Nyvad et al. Die Autoren konnten in der Untersuchung belegen,<br />
dass eine hohe Übereinstimmung bei der Einschätzung<br />
der klinischen Kariesaktivität nur möglich ist, wenn<br />
ein komplexer Kriterienkatalog (insgesamt 10 Diagnostikkriterien)<br />
den Untersuchern zur Beurteilung vorliegt [15].<br />
Beide Studien verdeutlichen exemplarisch, welcher Aufwand<br />
klinisch betrieben werden muss, um Initialkaries frühzeitig<br />
zu erkennen und auch adäquat einordnen zu können.<br />
Bei der Bedeutung, die heute der Schmelzkaries zuerkannt<br />
wird, stellt sich daher die Frage, inwieweit auf der Grundlage<br />
der epidemiologischen Daten wirklich von einem Kariesrückgang<br />
gesprochen werden kann.<br />
Methoden zur Kariesdiagnostik<br />
Ziel der heutigen Kariesdiagnostik und -risikodiagnostik<br />
sollte daher eine möglichst frühzeitige Prophylaxeempfehlung<br />
sein, also bevor der Schaden (Demineralisation) eingetreten<br />
ist (Abb. 2). Diese Forderung ist nicht neu. Bereits<br />
2001 wurden auf einem Konsensus-Symposium vom National<br />
Institutes of Health („Consensus Development Conference<br />
on the Diagnosis and Management of Dental Caries<br />
Throughout Life“) einige Empfehlungen für den künftigen<br />
Forschungsbedarf formuliert.<br />
Diese Wünsche betreffen<br />
u. a. neue Methoden<br />
zur Kariesdiagnostik<br />
als auch Studien zur Einschätzung<br />
des Kariesrisikos<br />
[14]. Man möchte also Zeit<br />
gewinnen, um im Sinne der<br />
eigentlichen medizinischen<br />
Definition des Begriffes<br />
Prävention eine frühst<br />
mögliche Diagnose und<br />
ggf. notwendige Therapie<br />
sicherzustellen [17].<br />
Die heute verfügbaren Methoden<br />
zur Kariesdiagnostik<br />
bzw. Kariesrisikodiagnostik<br />
lassen sich einteilen in<br />
Techniken, um den aktuellen<br />
Schaden (Demineralisation)<br />
und die Kariesaktivität (Progression,„Kariesverlaufskontrolle“)<br />
einzuordnen,<br />
oder sie dienen der Identifikation<br />
von sog. „Risikogruppen“<br />
(Tab. 2).<br />
Zur Bewertung dieser diagnostischen<br />
Hilfsmittel liegen<br />
je nach Indikationsbereich<br />
(Glattflächen, Fissurenoder<br />
Approximalbereich)<br />
Empfehlungen vor. Der<br />
visuellen Kontrolle mit<br />
Spiegel, Licht und ggf.<br />
Sehhilfe wird eine Bedeutung<br />
im Rahmen der initialen<br />
Untersuchung gegeben.<br />
Allerdings ist die<br />
Häufigkeit von Fehlurteilen<br />
aufgrund des unterminierenden<br />
Verlaufes der Karies<br />
unzumutbar hoch. Auch<br />
das exzessive Trockenblasen<br />
der Zähne schafft keine<br />
deutliche Verbesserung<br />
der Ergebnisse beim frühzeitigen<br />
Detektieren beispielsweise<br />
der Fissurenkaries<br />
(Abb. 3 a - d) [21]. Die<br />
Sonde als Hilfsmittel wird<br />
heute sehr skeptisch beurteilt.<br />
Insbesondere der kraftvolle<br />
Gebrauch bei der Kariesdiagnostik<br />
kann mechanische<br />
Schäden verursachen<br />
und kariöse Läsionen begünstigen<br />
[3, 6].<br />
Abb. 3a: Der untere Molar zeigt diverse farbliche<br />
Veränderungen im Bereich der Fissur auf. Aufgrund<br />
des weiß-opaken Schmelzes war bereits<br />
von einer Läsion auszugehen (Therapieentscheidung:<br />
zunächst Fissurenerweiterung).<br />
Abb. 3b: Nach der Applikation von Kofferdam<br />
und der Fissurenerweiterung ist das Ausmaß der<br />
Dentinläsion zu erahnen.<br />
Abb. 3c: Im Rahmen der weiteren Kariesexcavation<br />
wird die Notwendigkeit einer Füllungstherapie<br />
deutlich. Die Kavität musste nach lingual<br />
aufgrund des kariösen Dentins noch weiter<br />
extendiert werden.<br />
Abb. 3d: Abgeschlossene Füllungstherapie am<br />
Zahn 37.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
17
Für den approximalen Bereich<br />
stellt die Kaltlichtsonde<br />
(faseroptische Transillumination,<br />
FOTI) ein<br />
wertvolles nicht-invasives<br />
Verfahren zur Kariesdiagnostik<br />
dar. Jedoch kann<br />
auf eine ergänzende Bissflügelaufnahme<br />
vor allem<br />
bei Jugendlichen mit Ka-<br />
b. 4a: Ein typischer Fall von D2/3-Läsionen riesverdacht nicht ver-<br />
ischen den Zähnen 36 / 37 in der Bissflügelzichtet<br />
werden (Abb. 4).<br />
fnahme, die bei der klinischen Inspektion<br />
ersehen wurden.<br />
Insgesamt wird betont,<br />
dass röntgenologische<br />
Untersuchungen niemals<br />
isoliert ohne die klinische<br />
Inspektion für eine Therapieentscheidungherangezogen<br />
werden sollten.<br />
Ggf. können Maßnahmen<br />
zur Separation der Zähne<br />
die Entscheidung, ob eine<br />
Approximalkaries versorgt<br />
werden muss, erleichtern<br />
[3]. Allen bisher genann-<br />
b. 4b: Im Rahmen der Kariesexcavation wird deuth,<br />
dass das Dentin bereits kariös verändert war.<br />
ten Methoden ist gemeinsam,<br />
dass sie eine<br />
nicht standardisierte und quantifizierbare Aussage zum<br />
Zeitpunkt der Untersuchung wiederspiegeln.<br />
Aufgrund der Erfahrungen, wie Kinder effektiv der Gruppe<br />
„Kariesrisiko“ zugeordnet werden können, versucht sich die<br />
Wissenschaft verstärkt um eine Diagnose Schmelz- oder<br />
Initialkaries. Dazu ist es von Bedeutung, möglichst kleine<br />
Veränderungen an der Zahnhartsubstanz zur Kenntnis zu<br />
nehmen und vergleichend zu untersuchen. Zunehmend<br />
werden Diagnoseverfahren angeboten, die sich um eine<br />
quantifizierbare klinische Messung der Karies („objektives<br />
Kariesmonitoring“) bemühen. Aufgrund der Verlaufskontrolle<br />
sollen dann Veränderungen erkannt und Therapieentscheidungen<br />
erleichtert werden. Das standardisierte digitale<br />
Röntgen hat dabei jedoch den Nachteil, dass sich ein mehrfaches<br />
Röntgen in kurzen Zeitabständen auch bei geringer<br />
Dosis kaum begründen lässt.<br />
18<br />
Kariesdiagnostik<br />
• Visuelle Untersuchung mit Spiegel und Licht<br />
(ggf. Unterstützung einer Lupenbrille)<br />
• Taktile Untersuchung mit einer zahnärztlichen Sonde<br />
• Kombinierte visuell-taktile Untersuchung<br />
• Bissflügel-Röntgenbild ohne standardisierte Einstellung<br />
(chemisch zu bearbeitendem Röntgenfilm, elektronisch<br />
auswertbaren Speicherfolien)<br />
• Faseroptische Transillumination (FOTI)<br />
mit einer Kaltlichtsonde<br />
Tab. 2: Methoden zur Karies- und Kariesrisikodiagnostik.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Kariesverlaufskontrolle<br />
• Standardisiertes digitales<br />
Röntgen<br />
• Elektrische Widerstandsmessung<br />
• Optische Verfahren:<br />
laserinduzierte Fluoreszenz<br />
(Diagnodent) Quantitative<br />
lichtinduzierte<br />
Fluoreszenz (QLF)<br />
Kariesrisikodiagnostik<br />
• Mikrobiologische Testverfahren:<br />
Speicheltests,<br />
Lactat-Indikator-Test<br />
• Einschätzung von Risikofaktoren<br />
Die elektrische Widerstandsmessung gilt als Verfahren zur<br />
Evaluation der Fissurenkaries. Die Methode nutzt aus, dass<br />
durch Speichel angefeuchteter intakter Zahnschmelz elektrisch<br />
leitfähig ist. Bei einer Demineralisation steigt das<br />
Porenvolumen des Zahnschmelzes an und führt zu einer<br />
erhöhten Aufnahme von Speichel. Dies lässt auch die elektrische<br />
Leitfähigkeit steigen. Die Korrelation mit der tatsächlich<br />
vorliegenden Fissurenkaries wird insbesondere geraume<br />
Zeit nach dem Durchbruch der Molaren (ca. 15 Monate) als<br />
signifikant günstiger im Vergleich zur visuellen Inspektion<br />
eingestuft [21].<br />
Zur Kariesdiagnostik der Okklusalflächen wird seit etwa 5<br />
Jahren ein Laserfluoreszenzverfahren (Diagnodent, Fa. KaVo)<br />
kommerziell angeboten. Das Verfahren beruht darauf, dass<br />
kariös veränderte Zahnhartsubstanz fluoresziert. Diagnodent<br />
regt mit einer Wellenlänge von 655 nm (rotes Farbspektrum)<br />
laut Auskunft des Herstellers Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen<br />
an. Aufgrund der Porositäten in der kariös<br />
veränderten Zahnhartsubstanz können sich hier verstärkt<br />
Mikroorganismen ansammeln. Nach Anregung durch eine<br />
gepulste Laserdiode („Anregungsfaser“ im Lichtfinger) erfolgt<br />
die Reflexion des fluoreszierenden Lichtes. Über die „Detektionsfasern“<br />
im Lichtfinger wird das Signal im Gerät ausgewertet<br />
und der Messwert<br />
dargestellt. Die Korrelation<br />
mit der tatsächlichen Fissurenkaries<br />
ist mit der elektrischen<br />
Widerstandsmessung<br />
vergleichbar [7, 13]. Das<br />
Verfahren ist jedoch anfällig<br />
bei Belägen oder Verfärbungen<br />
in der Fissur. Für die<br />
Quantifizierung und Ver-<br />
laufskontrolle der Karies ist<br />
es ungünstig, dass lediglich<br />
punktuelle Messungen<br />
möglich sind (Abb. 5).<br />
Die quantitative lichtinduzierte<br />
Fluoreszenzmessung<br />
(QLF) würde sich zum Monitoring durchaus eignen. Diese<br />
lichtoptische Methode nutzt ebenfalls das Prinzip, dass<br />
Abb. 5: Das Laserfluoreszenzverfahren (Diagnodent)<br />
gestattet lediglich die punktförmigen<br />
Messungen im Fissurenrelief. Daher wird der<br />
höchste Messwerte als Entscheidungshilfe im<br />
Gerät abgespeichert und dargestellt.<br />
kariös veränderte Zahnhartsubstanz aufgrund des erhöhten<br />
Porenvolumens nach Demineralisation stärker fluoresziert.
QLF hat den Vorteil, dass nicht nur Punktmessungen, sondern<br />
das flächige „Abscannen“ der Zahnoberfläche möglich ist. Als<br />
Lichtquelle dient eine Xenon-Bogenlampe im blauen Spektralbereich.<br />
Das Fluoreszenzbild kann nach Filterung mit einem<br />
CCD-Sensor aufgenommen werden. Mittels einer speziellen<br />
Software ist es heute möglich, den Mineralverlust auch über<br />
die Zeit zu quantifizieren. Kunzelmann stellte dazu eine neue<br />
„Matching“-Software vor, welche ein Kariesmonitoring mit<br />
hoher Präzision ermöglichen könnte. Trotz der guten Bewertung<br />
des Verfahrens in der Literatur und dem kommerziell erhältlichen<br />
handlichen Gerät weist dass Verfahren noch einige<br />
gravierende Schwächen auf, die einen großflächigen Einsatz<br />
beispielsweise für Reihenuntersuchungen verbieten. Das Verfahren<br />
ist primär zur Diagnostik im Bereich der Glattflächen<br />
und Fissuren geeignet. Der Raum, in dem die Untersuchung<br />
stattfindet, muss abgedunkelt sein (max. 88 LUX) und das<br />
kommerziell angebotene Gerät (Inspektor Dental Diagnostics)<br />
ist noch sehr teuer [11, 12].<br />
Um eine frühzeitige Diagnose, also bevor ein Schaden an der<br />
Zahnhartsubstanz eingetreten ist, zu gewährleisten, sind jedoch<br />
die bisher genannten Diagnostika nicht geeignet. Seit<br />
über 10 Jahren werden biochemische Testverfahren zur Kariesrisikobestimmung<br />
angeboten. Diese sog. Speicheltests<br />
zeichnen sich dadurch aus, dass wichtige Speichelparameter<br />
(Pufferkapazität, Speichelfliessrate oder die Anzahl von karies-pathogenen<br />
Keimen im Speichel oder auf der Zunge) bestimmt<br />
werden. Allerdings werden die Tests in der Literatur<br />
seit Jahren sehr kontrovers diskutiert [19, 20]. Als problematisch<br />
wird die (Semi-)Quantifizierung von Leitkeimen aus der<br />
Gruppe der Karies aktiven Bakterien und, dass die Mikroflora<br />
im Speichel oder auf der Zunge nicht dem der Plaque entspricht,<br />
gesehen. Insgesamt bleibt die Korrelation mit dem individuellen<br />
tatsächlichen Kariesrisiko eher unbefriedigend [22].<br />
Seit diesem Jahr wird ein neuartiger Kariesrisikotest kommerziell<br />
angeboten. Im Gegensatz zu den sog. Speicheltests zielt<br />
dieser auf den Nachweis der Milchsäureproduktion als Hauptstoffwechselprodukt<br />
der Plaqueorganismen ab (Abb. 6). Mit<br />
einem „Schnelltest“ soll die generelle Milchsäurebildungsrate<br />
in der Mundhöhle bestimmt werden. Der Schnelltest soll im<br />
nächsten Jahr durch einen ostsspezifischen Abdrucktest ergänzt<br />
werden, um Aussagen zur Laktatproduktion direkt an<br />
der Zahnoberfläche gewinnen zu können. Erste Erfahrungen<br />
mit dem Schnelltest zeigten eine einfache Handhabung des<br />
Verfahrens und eine gute Korrelation zwischen den Nachuntersuchungen<br />
[23]. Allerdings ist bei dem enzymattischen Prozess<br />
b. 6: Das Prinzip des Clinpro Cario L-Pop und -Diagnosis-Tests (Fa. 3M<br />
pe) beruht darauf, dass mit Hilfe einer Indikatorreaktion ein Hinweis beglich<br />
der Milchsäureproduktion (Laktat) auf der Zunge (Trägersubstanz<br />
atte) oder durch die Plaque auf der Zahnoberfläche (Trägersubstanz Alnat)<br />
gegeben werden kann.<br />
im Rahmen der Nachweisreaktion das Protokoll<br />
strikt einzuhalten. So muss die Auswertung<br />
der Teststäbchen unbedingt<br />
nach 2 Minuten (Dauer des Einwirkens<br />
der Indikatorlösung) erfolgen (Abb. 7, 8).<br />
Ob die gewünschte Information über<br />
die Gefährdung der Zähne durch permanente<br />
Säureentstehung in der Mundhöhle<br />
und vor allem an der Zahnoberfläche Abb. 7: Die enzymattische Reaktion<br />
verlangt die Beurteilung der Farbe<br />
auch eine Korrelation mit dem tatsäch-<br />
des Wattestäbchens (Clinpro Cario<br />
lichen Kariesrisiko ergibt, dazu kann 5 L-Pop) exakt 2 min nach Einwirkung<br />
Monate nach der Markteinführung in der Indikatorlösung. Ansonsten<br />
noch keine Aussage getroffen werden. verfärbt sich das Teststäbchen<br />
weiter (unten nach 10 min) und<br />
Die aktuelle Entwicklung in der Kinder-<br />
das Ergebnis würde verfälscht.<br />
zahnheilkunde mit einem scheinbaren<br />
Kariesrückgang, effizient eingesetzten Fluoriden in den letzten<br />
Jahren und der zunehmenden Polarisierung der Karies hat<br />
das Anforderungsprofil der Zahnheilkunde deutlich verändert.<br />
Möchte die Zahnmedizin auch den medizinischen Ansprüchen<br />
der Prophylaxe („Verhütung einer Krankheit“) genügen, muss<br />
Karies bzw. ein mögliches Kariesrisiko frühzeitig erkannt werden<br />
[17]. Ob epidemiologische Reihenuntersuchungen diesem<br />
Anspruch gerecht werden können, darf bezweifelt werden. Um<br />
nicht mit einem zeitlichen Verzug (bei Jugendlichen und jungen<br />
Erwachsenen) vor einem überhöhten Therapiebedarf zu<br />
stehen, bedarf es neuer Alternativen in der Kariesdiagnostik.<br />
Die Methoden, die heute erhältlich sind, haben teilweise die<br />
Praxisreife noch nicht erlangt, sind in ihrem Indikationsbereich<br />
begrenzt, wurden gerade erst eingeführt oder sind noch unangemessen<br />
teuer. Die rasanten Entwicklungen im Bereich<br />
der Kariesfrühdiagnostik passen in das aktuelle Anforderungsprofil<br />
der Zahnheilkunde („präventionsorientierte<br />
Zahnheilkunde“ oder „Medizinisierung der Zahnmedizin“).<br />
Aufgrund der vielversprechenden Entwicklungen in diesem<br />
Feld der Diagnostik werden uns erst künftige Studien effektive<br />
Wege zur praxisgerechten und präzisen Früherkennung<br />
der Karies oder eines „Kariesrisikos" zeigen können.<br />
Literatur beim Verfasser.<br />
Priv.-Doz. Dr. Norbert Krämer<br />
Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie<br />
Glückstr. 11<br />
91054 Erlangen<br />
Abb. 8: Der Clinpro Cario Diagnosis-Test (noch nicht kommerziell erhältlich)<br />
zeichnet die Laktatproduktion direkt an der Zahnoberfläche ab. Man erkennt,<br />
das Lingualflächen an den Unterkieferfrontzähnen (obere Bildreihe) oder<br />
aber Fissuren und Approximalräumen (untere Bildreihe) blaue Signale zeigen.<br />
Je länger die Abformung gelagert wird, desto intensiver färbt sich das<br />
Abdruckmaterial selbst. Die Ablesegenauigkeit wird dadurch empfindlich<br />
beeinträchtigt (30 Minuten nach der Entnahme). Nach 4 Tagen ist die Abformung<br />
ausgetrocknet. Die Signale von der Zahnoberfläche sind noch zu<br />
erkennen. Eine differenzierte Farbzuordnung ist jedoch nicht mehr möglich.
FLUORIDPROPHYLAXE<br />
unter Berücksichtigung des Kariesrisikos<br />
Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />
1. Einleitung<br />
Sollten sich alle ca. 75. Mio. Einwohner<br />
der Bundesrepublik zweimal<br />
jährlich einer professionellen<br />
Zahnreinigung von ca. 1 h unterziehen,<br />
so wäre dieser Bedarf nur<br />
durch ca. 86.000 Prophylaxekräfte<br />
zu erfüllen (Abb. 1). Bei der Implementierung<br />
von Prophylaxeprogrammen<br />
sollte daher berücksichtigt<br />
werden, dass es bei einer undifferenzierten<br />
Anwendung von professionell<br />
durchgeführten Prophylaxemaßnahmen<br />
in der zahnärztlichen<br />
Praxis zu einem nicht zu erfüllenden<br />
Bedarf an Prophylaxekräften käme. Untersuchungen<br />
zur Verteilung der Karies bei Kindern und Jugendlichen zeigen,<br />
dass es zunehmend zu einer Polarisation der Karies<br />
gekommen ist. Dies bedeutet, dass einer großen Anzahl an<br />
Personen (ca. 80%) mit keinen oder nur gering ausgeprägten<br />
Läsionen eine kleine Gruppe von Patienten mit hohem<br />
Kariesbefall gegenübersteht (Marthaler 1975, Pieper 1998).<br />
Speziell für diese Patientengruppe scheinen intensivere Prophylaxebemühungen<br />
notwendig, um das Auftreten neuer<br />
kariöser Läsionen zu verhindern. Dazu zählt neben Maßnahmen<br />
zur Ernährungslenkung,<br />
der<br />
Fissurenversiegelung<br />
(bei Kindern und<br />
Jugendlichen), der<br />
antibakteriellen Therapie<br />
zur Reduzierung<br />
kariesaktiver<br />
Mikroorganismen in<br />
der Mundhöhle vor<br />
allem die Anwendung<br />
von Fluoriden zur<br />
Prof. Dr. Thomas Attin<br />
1: Prophylaxebedarf in Deutschland unter der Anme,<br />
dass nahezu alle bezahnten Bundesbürger zweipro<br />
Jahr eine professionelle Zahnreinigung erhalten.<br />
20<br />
Verbesserung der Balance<br />
zwischen Deund<br />
Remineralisation.<br />
2. Kariesprophylaxe durch Fluoride<br />
Bei der Fluoridierung wird zwischen der systemischen (z.B.<br />
Tablettenfluoridierung, Trinkwasserfluoridierung, Salzfluoridierung,<br />
Milchfluoridierung) und der lokalen Fluoridapplikation<br />
(Lacke, Gelees, fluoridhaltiger Schaum, Zahnpasten)<br />
unterschieden. Als systemische Fluoridierungsarten werden<br />
die Maßnahmen verstanden, bei denen Fluorid per os aufgenommen,<br />
im Magen-Darm-Trakt resorbiert und anschließend<br />
in geringen Mengen über den Speichel wieder ausge-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
schieden wird. Durch eine systemische Fluoridierung kommt<br />
es ferner zu einem Kontakt von Fluorid mit noch nicht<br />
durchgebrochenen Zähnen, was zu einem Einbau von Fluorid<br />
in die Zahnhartsubstanzen während der primären Mineralisation<br />
führt. Dem präeruptiven Einbau von Fluorid in<br />
Schmelz und Dentin wird aber in der modernen Literatur<br />
nur eine untergeordnete kariesprophylaktische Rolle zugeschrieben.<br />
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass der<br />
direkte lokale Kontakt der Zähne mit Fluorid eine Beeinflussung<br />
der De- und Remineralisation zur Folge hat. Ein<br />
lokaler Kontakt der Zahnoberflächen tritt vor allem bei den<br />
lokalen, aber auch bei den systemischen Fluoridierungsarten<br />
während der Verweildauer der fluoridhaltigen Präparate<br />
oder Nahrungsmittel im Mund auf.<br />
Es stehen verschiedene Fluoridierungsmaßnahmen zur Verfügung.<br />
Um eine Überdosierung zu vermeiden, ist zunächst<br />
eine gründliche Fluoridanamnese beim Patienten vorzunehmen.<br />
Erst dann kann entsprechend des beim Patienten vorliegenden<br />
Kariesrisikos eine angemessene Fluoridprophylaxe<br />
implementiert werden.<br />
In der Zahnarztpraxis<br />
stehen<br />
vor allem die beiden<br />
Möglichkeiten der<br />
Anwendung von<br />
Fluoridgelen und -<br />
lacken zur lokalen<br />
Fluoridapplikation<br />
zur Verfügung.<br />
Heute weiß man,<br />
dass das während<br />
der Zahnentwicklung<br />
in den Schmelz<br />
eingelagerte Fluorid<br />
nicht ausreicht, um<br />
einen klinisch messbarensäurelöslichkeitshemmenden<br />
Effekt zu erzielen<br />
Abb. 2 a und b:<br />
Darstellung fluorotischer Zahnschmelzveränderungen<br />
a) Milde weissliche Fluorose.<br />
In einem solchen Fall sollte anamnestisch<br />
das Vorliegen von Turnerzähnen abgeklärt werden.<br />
b) Bei dieser dunklen Form der Fluorose ist es vermutlich<br />
zu einer dunklen, externen Farbeinlagerung in den fluorotisch<br />
veränderten, porösen Zahnschmelz gekommen (Abb.<br />
mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. E. Hellwig).<br />
(Fejerskov et al. 1981, Ten Cate und Featherstone 1991).<br />
Fluoridtabletten sollten bei Kindern daher heute nur noch<br />
Anwendung finden, wenn keine anderen Fluoridierungsmassnahmen<br />
durchgeführt werden und ein hohes Kariesrisiko<br />
vorliegt. Eine Schmelzfluorose entsteht durch Schädigung<br />
des Stoffwechsels der schmelzbildenden Ameloblastenzellen<br />
in der präeruptiven Phase (Abb. 2a und b). Die Grenzdosis<br />
für Kinder für die Ausbildung einer Fluorose im bleibenden<br />
Gebiss wird mit 0,02-0.1 mg F - /kg-Körpergewicht/Tag<br />
angegeben (Forsman 1977, Fejerskov et al. 1996). Grund-
3: Schema zum Einsatz der Tablettenfluoridierung<br />
r der Voraussetzung, dass keine lokalen Fluoridiesmassnahmen<br />
erfolgen und keine weitere systemi-<br />
Fluoridsupplementierung vorliegt. (DGZMK-Stellungme<br />
zur Tabletten- und Salzfluoridierung 2002)<br />
4a und b: Schema zum Einsatz lokaler Fluoridiesmaßnahmen<br />
im Kindesalter (DGZMK-Stellungnahur<br />
Tabletten- und Salzfluoridierung 2002)<br />
sätzlich sollte daher<br />
immer nur eine systemischeFluoridierung<br />
angewendet<br />
werden. Dies bedeutet,<br />
dass bei Anwendung<br />
von fluoridhaltigem<br />
Speisesalz<br />
auf jeden Fall auf<br />
die Verabreichung<br />
von Fluoridtabletten<br />
verzichtet werden<br />
sollte. Fluoridtabletten<br />
sollten in der<br />
Dosierung gemäss<br />
der aktuellen Empfehlung<br />
der Deutschen<br />
Gesellschaft<br />
zur Zahn-, Mundund<br />
Kieferheilkunde<br />
eingesetzt werden<br />
(Abb. 3). Um optimale<br />
lokale Wirksamkeit<br />
entfalten zu<br />
können, sollte den<br />
Patienten angeraten<br />
werden, die Tabletten<br />
im Munde langsam<br />
zergehen zu lassen.<br />
Aufgrund der<br />
beschriebenen Problematik<br />
der Fluorose<br />
bei systemischer<br />
Fluoridapplikation<br />
wird auch bei Kindern<br />
heute einer<br />
regelmäßigen lokalen<br />
Fluoridierung<br />
mittels fluoridhaltiger<br />
Zahnpasta der<br />
Vorzug gegeben<br />
(Abb. 4a und b).<br />
In Meta-Analysen konnte gezeigt werden, dass die zur lokalen<br />
Fluoridierung vorliegenden Applikationsformen über<br />
eine kariesreduzierende Wirkung von ca. 20-50 % verfügen<br />
(Abb. 5a und b). Dabei ist die Wirkung je nach Applikationsform<br />
durchaus unterschiedlich. Fluoridlacke scheinen dabei<br />
die ausgeprägteste kariesreduzierende Wirkung zu besitzen,<br />
obwohl betont werden muss, dass direkte Vergleiche der<br />
verschiedenen Applikationsformen nur in sehr begrenzter<br />
Anzahl vorliegen. In Deutschland sind verschiedene Fluoridlacke<br />
in Verwendung, die unterschiedliche Fluoridarten<br />
(Natriumfluorid, Silanfluorid, Kalziumfluorid, Olaflur) sowie<br />
stark voneinander abweichende Fluoridkonzentrationen<br />
(zwischen 0,1-5,6 % Fluorid) aufweisen. Unterschiedliche<br />
Formulierungen der Lackbasis, wie z.B. Art des verwendeten<br />
Lösungsmittels, oder<br />
der pH-Wert des<br />
Lackes haben einen<br />
Einfluss auf die Interaktion<br />
zwischen<br />
Fluoridlack und<br />
Zahnschmelz und<br />
damit auf die Ausbildung<br />
der für die<br />
Kariesprotektion<br />
wichtigen kalziumfluoridähnlichen<br />
Deckschicht nach<br />
Applikation. So<br />
können niedrig<br />
dosierte Fluoridlacke<br />
aufgrund<br />
einer guten Verfügbarkeit<br />
des Fluorids<br />
und einer guten<br />
Adhäsion des Lackes<br />
an der Zahnoberfläche<br />
durchaus zu<br />
einer ähnlichen Fluoridanreicherung<br />
und Retention auf<br />
dem Zahnschmelz<br />
führen wie hochkonzentriertePräparate<br />
(Attin et al.<br />
2001). Bereits eine<br />
einmalige Anwendung<br />
eines hochkonzentrierten<br />
Fluoridpräparates<br />
kann die Remineralisationinitialkariöser<br />
Läsionen verbes-<br />
Abb. 5a und b: Ergebnisse von meta-Analysen zur kariesreduzierenden<br />
Wirkung unterschiedlicher lokaler<br />
Fluoridierungsarten.<br />
Abb. 6: Nutzen der Kariesprophylaxe mit Fluoriden. Angegeben<br />
ist die Anzahl zu behandelnder Personen (pro Jahr),<br />
die notwendig ist, um das Auftreten einer neuen Kariesläsion<br />
(DMFS) bei unterschiedlichen Kariesinkrementen, d.h.<br />
unterschiedlichem Kariesrisiko, zu vermeiden.<br />
sern (Buchalla et al. 2002). Die in Abbildung 3a und b<br />
ebenfalls dargestellten Konfidenzintervalle zeigen aber auch,<br />
dass die kariesreduzierende Wirkung aller Präparateformen<br />
einer großen Schwankungsbreite unterliegt. Betrachtet<br />
man nun den Nutzen der verschiedenen<br />
Applikationsformen (Abb. 6), so wird deutlich, dass der Nutzen<br />
größer ist, je größer das Kariesrisiko des Patienten ist.<br />
So müssen in einer Patientengruppe mit einem DMFS-Inkrement<br />
von 0,2 insgesamt 24 Personen behandelt werden,<br />
ehe durch diese Therapie eine neue Kariesläsion verhindert<br />
werden könnte. Bei einer Hoch-Risiko-Gruppe (DMFS-<br />
Inkrement: 2,2) würde schon die Behandlung von zwei Personen<br />
ausreichen, um diesen Erfolg zu erzielen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
21
22<br />
Schlussfolgerung<br />
Mit lokalen Fluoridierungsmaßnahmen kann eine deutliche<br />
Kariesreduktion erzielt werden. Dabei können lokale Fluoridierungsmaßnahmen<br />
auch bei Patienten mit einem hohem<br />
Kariesrisiko die Wahrscheinlichkeit des Auftretens neuer<br />
Kariesläsionen verringern. Fluoridapplikationen können<br />
aber das Auftreten neuer Läsionen unabhängig vom Kariesrisiko<br />
des Patienten nicht vollständig verhindern. Daher<br />
muss betont werden, dass bei der Kariesprophylaxe selbstverständlich<br />
eine Optimierung der Mundhygienemaßnahmen<br />
und Reduzierung des Zuckerkonsums im Vordergrund<br />
der Therapie stehen. Die Applikation von Fluoriden stellt<br />
aber eine wichtige adjuvante Maßnahme zur Verbesserung<br />
der Zahngesundheit dar.<br />
KaVo KEY Laser ®3<br />
Der einzige Universallaser<br />
mit Feedback System.<br />
Der neue KaVo KEY Laser 3<br />
denkt mit: Über Fluores-<br />
work smart zenzdiagnostik werden<br />
Konkremente in den Zahnfleischtaschen<br />
sicher erkannt. Diese<br />
werden elektronisch verarbeitet,<br />
akustisch und als Zahlenwert<br />
wiedergegeben und regeln als<br />
Steuersignal den Therapielaser.<br />
Sind die schädlichen Substanzen<br />
entfernt, wird automatisch der<br />
Abtragsmechanismus gestoppt.<br />
Die sanfte Stärke.<br />
Ein Beispiel: die Behandlung in<br />
der Parodontaltasche. Wo bisher<br />
nur „blind“ in geschlossenen<br />
Zahnfleischtaschen behandelt<br />
wurde, da sorgt jetzt die einzigartige<br />
Feedback-Steuerung für vollständige<br />
Konkremententfernung<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Prof. Dr. Thomas Attin<br />
Abteilung Zahnerhaltung, Präventive Zahnheilkunde<br />
und Parodontologie der Georg-August Universität Göttingen<br />
Robert-Koch-Str. 40<br />
37075 Göttingen<br />
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Die Laserfluoreszensmessung (KaVo-DIAGNOdent) zur<br />
Kariesdiagnostik ist ein neues Verfahren.<br />
Eine Berechnung ist je nach Indikationslage gemäß<br />
§ 6 Abs. 2 GOZ oder § 2 Abs. 3 GOZ möglich.<br />
Endodontie/Chirurgie/<br />
Kariestherapie<br />
und fast 100%ige Bakterienvernichtung.<br />
Ohne Risiko thermischer<br />
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Schädigung des Wurzelzements.<br />
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wie nötig und so wenig wie<br />
möglich. Die Sensation auf dem<br />
Gebiet der Dentallaser:<br />
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– Parodontologie<br />
– Kariestherapie<br />
– Endodontie<br />
– Chirurgie<br />
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• Diagnosegerät und Therapielaser<br />
in einem<br />
KaVo KEY Laser 3 – die angenehmste<br />
Art der Zahnbehandlung.<br />
Dr. Henning Otte<br />
Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />
Kariestherapie/<br />
Chirurgie<br />
Parodontologie/<br />
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Für jede Indikation<br />
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PAPIER DER HERZOG KOMMISSION<br />
mit interessanten Zahlen<br />
Im 68-seitigen Papier der Herzog-Kommission, das am 1.<br />
und 2. Dezember in Leipzig als Antrag des CDU-Bundesvorstandes<br />
eingebracht wird, werden interessante Zahlen präsentiert,<br />
die ein Schlaglicht auf die Situation und die Zukunft<br />
der Kostenentwicklung in allen Bereichen der sozialen Sicherungssysteme<br />
werfen. So würden laut Herzog-Kommission<br />
die Beitragssätze der Sozialversicherungssysteme ohne<br />
Reformen von derzeit 42 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 54<br />
Prozent und bis zum Jahr 2050 auf 61 Prozent der Bruttolöhne<br />
und -gehälter steigen müssen.<br />
In den Jahren 1980 bis 2000 seien die Leistungsausgaben<br />
pro Kopf in der allgemeinen Krankenversicherung um 68<br />
Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die Leistungsausgaben<br />
in der Krankenversicherung der Rentner um 152<br />
Prozent angestiegen. Alleine dieser Vergleich zeige, vor<br />
welcher Belastung das System stehe, so die Kommission.<br />
Eines der wesentlichen Probleme der heute bestehenden<br />
gesetzlichen Sozialversicherungssysteme sei ihre Ausgestaltung<br />
durch reines Umlageverfahren, in dem alle Einnahmen<br />
sofort zur Deckung der Leistungsausgaben verwandt und<br />
keinerlei Rücklagen gebildet werden. Alternativ zur Umlage<br />
bietet sich bei der Alterssicherung, in der Pflegeversicherung<br />
und in der Krankenversicherung die Einführung bzw. Stärkung<br />
kapitalgedeckter Elemente an, die die im Lebensverlauf<br />
absehbaren Risiken des Versicherten vorwegnehmen und<br />
Beiträge wie Leistungsansprüche besser kalkulierbar halten.<br />
Ohne Reform: Steigerung der<br />
Krankenversicherungsbeiträge über 20 Prozent ab 2030<br />
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden in<br />
den kommenden Jahren die Ausgaben für Gesundheit dramatisch<br />
ansteigen, wenn keine Reformen eingeleitet werden.<br />
Ohne eine grundlegende Reform der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung würden die Beiträge von derzeit über<br />
14 Prozent durch die jetzige Reform nur kurzfristig abgesenkt,<br />
dann aber auf 20 Prozent im Jahr 2030 sowie auf<br />
deutlich über 20 Prozent in den Folgejahren ansteigen.<br />
Zielstellungen für eine Reform des Gesundheitswesens<br />
Aus Sicht der CDU sollte eine Reform der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung von folgenden grundsätzlichen Zielstellungen<br />
ausgehen:<br />
• Der medizinische Fortschritt muss auch in Zukunft für die<br />
gesamte Gesellschaft zugänglich sein.<br />
• Es muss auch künftig einen sozialen Ausgleich zwischen<br />
gesunden und kranken Menschen, Beziehern höherer und<br />
niedriger Einkommen sowie zwischen Alleinstehenden<br />
und Familien geben.<br />
• Die Reform muss darauf angelegt sein, die Eigenbeteiligung<br />
und Selbstverantwortung der Versicherten zu stärken.<br />
• Die freie Arzt- und Krankenhauswahl muss möglich bleiben.<br />
• Die Reform darf die Wachstumsdynamik des Gesundheitswesens<br />
nicht behindern. Sie muss damit auch einen Beitrag<br />
zur Entstehung von mehr Arbeitsplätzen in diesem<br />
Bereich leisten.<br />
• Die Pluralität im Gesundheitswesen ist Ausdruck von individueller<br />
Freiheit. Reformen im Gesundheitswesen müssen<br />
dem Erhalt dieser Pluralität verpflichtet sein.<br />
• Eine zukunftsorientierte Reform des deutschen Gesundheitswesens<br />
muss beim Wettbewerb ansetzen und mehr<br />
Transparenz, Effizienz, Eigenverantwortung und vor allem<br />
Demographiefestigkeit erreichen. Es gilt, die wettbewerblichen,<br />
privatwirtschaftlichen Elemente, ergänzt um<br />
Mechanismen des sozialen Ausgleichs, im gesamten deutschen<br />
Gesundheitswesen zu stärken und auszubauen.<br />
Nein zur Bürgerversicherung<br />
Die negativen Folgen des demographischen Wandels für die<br />
gesetzliche Krankenversicherung können nicht durch eine<br />
Ausweitung des Versichertenkreises um weitere Personengruppen<br />
- wie etwa in den Modellen der so genannten<br />
„Bürgerversicherung“ - aufgefangen werden. Eine solche<br />
Steigerung des Beitragsaufkommens durch eine Einbeziehung<br />
aller Bürger würde die gesetzliche Krankenversicherung<br />
nur um 0,1 Beitragssatzpunkte im Jahr 2010 entlasten. Der<br />
Effekt im Jahr 2030 wäre ähnlich niedrig. Dieser Entlastung<br />
stünden aber unmittelbare, erhebliche Ausgabensteigerungen<br />
in den öffentlichen Haushalten gegenüber. Allein das<br />
Land Nordrhein-Westfalen hat für die Überführung seiner<br />
Beamten in eine „Bürgerversicherung“ dauerhafte Zusatzkosten<br />
in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro errechnet,<br />
die künftig zusätzlich vom Steuerzahler zu tragen wären.<br />
Durch eine solche Versicherung würde das Problem steigender<br />
Lohnnebenkosten nicht gelöst, sondern im Ergebnis noch<br />
vergrößert, weil die demographische Asymmetrie nicht<br />
mehr nur für den Teil der gesetzlich versicherten Bevölkerung<br />
zum Tragen käme, sondern auch für den Teil, der privat<br />
versichert ist, und obendrein die Bindung der Beitragseinnahmen<br />
an Löhne und Gehälter weiter bestehen bliebe.<br />
Die Einbeziehung von Beamten und Selbständigen hätte<br />
rechtlich höchst problematische Auswirkungen auf die Vertragsfreiheit<br />
und die Betätigungsfreiheit der privaten Krankenversicherung.<br />
Auch müssten die Altersrückstellungen<br />
der privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche<br />
Krankenversicherung abgelöst werden. Die CDU lehnt eine<br />
„Bürgerversicherung“ ab, die alle Bürger in eine gesetzliche<br />
Pflichtversicherung, sei es mit einkommensabhängigen<br />
Beiträgen oder Prämien, zwingt.<br />
ti<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
23
24<br />
In den ZNN 10/2003 berichteten wir über die Probleme, in<br />
die der Zahnarzt kommen kann, wenn bei einer Praxisfinanzierung<br />
über eine Lebensversicherung die erwartete Ablaufleistung<br />
mit Vertragsende nicht erreicht wird. Wir wiesen in<br />
diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG<br />
Karlsruhe vom 4.04.2003 (Az: 15 U 8/02) hin. Diese Entscheidung<br />
liegt uns nunmehr im Wortlaut vor. Wegen der Bedeutung,<br />
die sich daraus für den Zahnarzt im Einzelfall ergeben<br />
kann, berichten wir hierüber noch einmal ausführlich.<br />
Das Gericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden:<br />
Die beklagte Sparkasse gewährte einem Kunden ein Darlehen<br />
in Höhe von insgesamt 663.000,- DM. Das Darlehen<br />
diente einer Baufinanzierung. Bei Fälligkeit erreichte der<br />
aus der Lebensversicherung gezahlte Betrag, einschließlich<br />
der angesammelten Überschussanteile, nicht die vereinbarte<br />
Darlehenssumme. Es verblieb ein Differenzbetrag von ca.<br />
89.000,- DM. Die Sparkasse verklagte den Darlehensnehmer<br />
auf Zahlung dieses Differenzbetrags. Sie war der Auffassung,<br />
dass das Darlehen insoweit nicht vollständig getilgt<br />
sei. Das OLG Karlsruhe wies die Klage der Sparkasse ab.<br />
Für die rechtliche Bewertung ist der Wortlaut des Darlehensvertrages<br />
maßgeblich. In diesem heißt es unter der Überschrift<br />
„Rückzahlung des Darlehens“: „Die Tilgung erfolgt<br />
durch eine Lebensversicherung… Ablauf: 31.05.2000“.<br />
Hinsichtlich der Rückzahlung wurde formularmäßig<br />
folgende Vereinbarung getroffen:<br />
„Das Darlehen wird getilgt durch eine… Lebensversicherung<br />
als Tilgungslebensversicherung. Während der Dauer des<br />
Schuldverhältnisses werden die Rechte und Ansprüche aus<br />
dieser Lebensversicherung mit besonderer Erklärung… an<br />
die Sparkasse abgetreten. Das Darlehen kann von Seiten der<br />
Sparkasse zu sofortiger Rückzahlung gekündigt werden,<br />
wenn der Schuldner mit fälligen Beitragsleistungen zur Tilgungslebensversicherung<br />
länger als drei Monate im Rückstand<br />
bleibt und wenn die als Tilgung dienende Lebensversicherung<br />
gekündigt oder in eine beitragsfreie umgewandelt<br />
oder wenn irgendeine Zahlung daraus fällig wird“.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
DARLEHENSTILGUNG<br />
ÜBER LEBENSVERSICHERUNG<br />
-Entscheidung des OLG Karlsruhe<br />
Das Gericht begründet die Klageabweisung<br />
im wesentlichen wie folgt:<br />
Die Darlehensforderung sei durch die Auszahlung der Lebensversicherungssumme<br />
an die Sparkasse erloschen. Dass<br />
die ausgezahlte Versicherungssumme hinter dem ursprünglichen<br />
Darlehensbetrag zurückbleibe, sei ohne Bedeutung.<br />
Darlehensnehmer und Bank hätten ausdrücklich vereinbart,<br />
dass die vollständige Tilgung des Darlehens durch die Auszahlung<br />
der Versicherungssumme - unabhängig von der<br />
Höhe des ausbezahlten Betrages - erfolge. Dies ergebe sich<br />
aus dem Wortlaut des Darlehensvertrages, insbesondere aus<br />
folgenden Formulierungen: „Die Tilgung erfolgt durch eine<br />
Lebensversicherung“, „das Darlehen wird getilgt durch eine<br />
Lebensversicherung“, „Tilgungslebensversicherung“.<br />
Es kommt also auf die Formulierung an. Wenn der Auszahlungsbetrag<br />
aus der Lebensversicherung niedriger ist, als<br />
bei der Finanzierung berechnet, sollte man sich den Vertrag<br />
noch einmal ansehen. Wenn sich dann entsprechende Formulierungen<br />
finden, kann ein Gang zum Rechtsanwalt ratsam<br />
sein, wobei die dargestellte Entscheidung für niedersächsische<br />
Gerichte nicht bindend ist. Es ist jedoch auch<br />
darauf hinzuweisen, dass sich diese Entscheidung für den<br />
Darlehensnehmer auch negativ auswirken kann, und zwar<br />
dann, wenn die Auszahlungssumme höher ist als bei der<br />
Finanzierung veranschlagt. Das Gericht lässt es dahingestellt,<br />
ob die Bank in diesem Fall den Überschuss behalten darf.<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer ZKN<br />
Rechtzeitig anmelden<br />
Braunlage 2004<br />
51. Winterfortbildungskongreß der ZKN<br />
21. – 24. Januar 2004<br />
Sichern Sie sich Vorträge, Seminare und Unterkunft,<br />
bevor der Kongreß ausgebucht ist.<br />
Anmeldeformulare finden Sie im Sonderheft Braunlage,<br />
das dieser ZNN-Ausgabe beiliegt.<br />
Red.
Anforderung von Einkaufsbelegen<br />
für Verbrauchsmaterialien seitens der Versicherung<br />
Verbrauchsmaterialien wie Implantate, Implantatteile, Membranen<br />
und Knochenersatzmaterial werden im Rahmen<br />
einer Vorratshaltung jeweils in größeren Mengen eingekauft.<br />
Diese Bevorratung ist zwingend notwendig, da nie<br />
mit letzter Sicherheit vorausgesehen werden kann, was und<br />
welche Menge für die einzelne Behandlung erforderlich ist.<br />
Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Liquidation als Ersatz<br />
von Auslagen gem. §§ 3 GOZ, 670 BGB in Höhe der<br />
tatsächlich entstandenen Kosten.<br />
Die tatsächlich entstandenen Kosten für den Zahnarzt sind<br />
nicht nur der Einkaufspreis, sondern auch die verauslagten<br />
Nebenkosten, wie Nachnahmegebühren, Versandkosten und<br />
Finanzierungskosten.<br />
Entsprechend der Entscheidung des AG Mannheim [Az.: 7 C<br />
1142/94 (40) vom 01.06.1994] ist hierfür ein Zuschlag von<br />
25% noch als angemessen zu bezeichnen.<br />
Ein Aufschlag von 17-20% auf Implantate für Lagerhaltungs-<br />
und Beschaffungskosten ist nach Ansicht des OLG<br />
Celle (Az.: 1 U 100/98 vom 10.01.2000) nachvollziehbar.<br />
Ein Belegnachweis hätte zudem für die Versicherung nur<br />
dann Sinn, wenn dieser Einkaufsbeleg jeweils auf den Namen<br />
des Patienten ausgestellt wäre. Die Weitergabe von<br />
Patientendaten an Lieferfirmen ist jedoch aus datenschutzrechtlichen<br />
Gründen nicht möglich und hätte zivil- und<br />
strafrechtliche Konsequenzen für den Arzt.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß für die Anforderung<br />
von Einkaufsbelegen keine rechtliche Grundlage<br />
besteht. Der amtliche Text der Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
fordert bei der Rechnungsstellung in § 10 Abs. 3 Satz<br />
4 GOZ die Beifügung von Belegen lediglich für die in § 10<br />
Abs. 2 Nr. 5 GOZ genannten Auslagen für die zahntechnische<br />
Leistungen gem. § 9 GOZ. Für Verbrauchsmaterialien<br />
wird die Beifügung von Belegen nicht gefordert.<br />
Rechtsgrundlage für die Berechnung von Auslagen und<br />
Kosten sind § 3 GOZ in Verbindung mit § 10 GOÄ bzw. § 4<br />
Abs. 3 GOZ in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 6 GOZ.<br />
Für die Rechnungslegung sind die Bestimmungen des § 10<br />
Abs. 2 Nr. 6 GOZ zu beachten.<br />
Änderung beim vereinfachten Spendennachweis<br />
Trotz der allgemein angespannten wirtschaftlichen Lage in<br />
der Bundesrepublik Deutschland spenden immer noch viele<br />
Menschen Jahr für Jahr beträchtliche Beträge an gemeinnützige<br />
Organisationen. Ein angenehmer Nebeneffekt ist in<br />
diesem Zusammenhang, dass in vielen Fällen die Spenden<br />
von der Steuer abgesetzt werden können. Bisher akzeptierten<br />
die Finanzämter bei Spenden bis zu 100,- € einen sogenannten<br />
vereinfachten Nachweis in Form einer abgestempelten<br />
Durchschrift des Überweisungsbeleges. Gemäß einer<br />
Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 10.01.2003<br />
(Az: S 223 A – St 314) werden die Anforderungen an den<br />
Spendennachweis künftig verschärft. Der Fiskus wird in<br />
Zukunft vereinfachte Spendennachweise nur noch in Form<br />
des vorgelegten Kontoauszuges akzeptieren. Hintergrund<br />
dieser Änderung ist die Tatsache, dass Banken und Sparkas-<br />
Dr. Henning Otte<br />
Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />
sen zunehmend dazu übergehen, die Durchschriften eingereichter<br />
Überweisungsaufträge nicht mehr selbst abzustempeln.<br />
Stempelgeräte zur Selbstbedienung gehören in<br />
vielen Geldinstituten mittlerweile zur Standardeinrichtung<br />
im SB-Bereich, was gewisse Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet.<br />
Ob die Überweisung bzw. Spende tatsächlich erfolgt<br />
ist, lässt sich also mit der abgestempelten Durchschrift des<br />
Überweisungsbeleges allein nicht mehr wirksam feststellen.<br />
Dies hat die Steuerbehörden dazu bewogen, die Anforderungen<br />
an vereinfachte Spendennachweise zu verschärfen.<br />
Michael Behring<br />
Diplom-Betriebswirt (FH) ZKN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
25
26<br />
BKK-WIRTSCHAFTSFORUM<br />
Moderne Gewerkschaften brauchen moderne Krankenkassen<br />
• Überfällige Strukturreformen statt mehr Geld ins System<br />
• Leistungsreserven im System nutzen<br />
• IG BCE steht Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen nicht<br />
ablehnend gegenüber<br />
• Auch Leistungserbringer müssen sich mit eigenen<br />
Beiträgen an der Lösung der Probleme beteiligen<br />
• Prävention hat zentrale Rolle<br />
• Zusammenarbeit mit allen, um zentrale Ziele zu erreichen<br />
Der BKK-Landesverband <strong>Niedersachsen</strong>-Bremen veranstaltet<br />
seit einigen Jahren Wirtschaftsforen, die Themen aufgreifen,<br />
die über den Rahmen der Gewerkschaftspolitik hinausgehen<br />
und so einen Blick über den Tellerrand der gewerkschaftlichen<br />
Arbeit bieten sollen. Am 9. Oktober 2003 stand<br />
das BKK Wirtschaftsforum im Werkhof in der hannoverschen<br />
Nordstadt unter dem Motto „Moderne Gewerkschaften<br />
brauchen moderne Krankenkassen“. Zu diesem Thema<br />
hatte der BKK Landesverband Hubertus Schmoldt, den Vorsitzenden<br />
der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,<br />
Energie eingeladen (IG BCE), um die Sicht der IG BCE darzustellen.<br />
Versicherungsfremde Leistungen<br />
über Steuern finanzieren<br />
Hubertus Schmoldt sagte, die IG<br />
BCE habe in der Vergangenheit<br />
immer deutlich gemacht, dass die<br />
Folgen der Globalisierung zu erheblichen<br />
Veränderungen führten. Diese<br />
Verantwortung müßten moderne<br />
Gewerkschaften übernehmen. Dies<br />
gelte auch für die aktuellen sozialpolitischen<br />
Reformen wie die weitere<br />
Umsetzung der Hartz-Vorschläge,<br />
um den Arbeitsmarkt vielleicht doch<br />
ür den Vorsitzenden der Industrie- noch langfristig zu entlasten, aber<br />
ewerkschaft Bergbau, Chemie, auch für die Sicherung des Renten-<br />
nergie sind Strukturreformen<br />
systems und die Gesundheitsreform.<br />
ängst überfällig, doch das Modell<br />
er gesetzlichen Krankenversiche- Die IG BCE unterstütze alle Anstrenung<br />
ist immer noch aktuell. gungen, die auf eine Verbesserung<br />
von Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />
gerichtet seien. Mehr Geld in einem unwirtschaftlich und<br />
ineffizient arbeitenden Gesundheitssystem würde nur versickern<br />
und die erforderlichen Rationalisierungsprozesse<br />
beeinträchtigen oder aufhalten.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Ein wichtiger erster Schritt wäre sicherlich, ehrlich mit den<br />
bisherigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse umzugehen.<br />
So sollten versicherungsfremde Leistungen endlich<br />
insgesamt über Steuern finanziert werden. Auf der politischen<br />
Tagesordnung ständen aus Sicht der IG BCE die<br />
längst überfälligen Strukturreformen und nicht mehr Geld<br />
ins System.<br />
In der Gesundheitsreform sei der Ansatz immer gewesen,<br />
zuerst die Leistungsreserven im System zu nutzen. Erforderlich<br />
in diesem Zusammenhang seien der gezielte Ausbau<br />
der integrierten Versorgung, die Optimierung der Versorgungskette<br />
Prävention, die Akutbehandlung, die Rehabilitation<br />
und die Pflege im Sinne der Versicherten und Patienten<br />
sowie erweiterte Möglichkeiten der Vertragsgestaltung<br />
für Krankenkassen.<br />
IG BCE lehnt Zuzahlungen<br />
und Selbstbeteiligungen nicht generell ab<br />
Man werde sich in der parlamentarischen Beratung dafür<br />
einsetzen, daß es nicht dabei bleibe, daß von der Kostenreduzierung<br />
von 9 Mrd. Euro die Versicherten mehr als 7 Mrd.<br />
Euro aufbringen sollen. Nach Auffassung der IG BCE zerstöre<br />
diese Politik das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer in die bewährten und immer noch<br />
leistungsfähigen Systeme. Schmoldt betonte, die IG BCE<br />
stehe Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen nicht generell<br />
ablehnend gegenüber. Allerdings müßten sie Beiträge zu<br />
einem vernünftigen Verhalten von Versicherten und Patienten<br />
bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen<br />
sein, sie sollten eine steuernde Wirkung haben. Solche<br />
Beiträge der Versicherten und Patienten zur finanziellen<br />
Entlastung setzten aber voraus, dass auch die Leistungserbringer<br />
bereit sind, sich mit eigenen Beiträgen an der<br />
Lösung der Probleme zu beteiligen.<br />
Modell der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
noch immer aktuell<br />
Die Gesetzliche Krankenversicherung sei mit ihren Grundprinzipien<br />
Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung<br />
ein Modell, das - trotz aller Probleme - eine umfassende<br />
medizinische Versorgung für alle Versicherten gewährleiste,<br />
so Schmoldt. Allerdings müsse man feststellen, daß dieses<br />
Sozialsystem reformiert werden muß.<br />
Die integrierte Versorgung müsse ausgebaut werden, Disease-Management-Programme<br />
müssten Wirtschaftlichkeitsreserven<br />
im System heben, mehr Qualität erziele mehr<br />
Wirtschaftlichkeit. Vor allem seien Finanzierungslücken
nicht allein durch weitere Beitragssatzsteigerungen finanzierbar.<br />
Auf die Frage eines Teilnehmers des Forums zur<br />
Belastung der Arbeitnehmer antwortete Schmoldt, weitere<br />
erhebliche Belastungen überstiegen die Schmerzgrenze der<br />
Versicherten und Mitarbeiter. Schließlich reduzierten weitere<br />
Erhöhungen das Nettoeinkommen und das äußere sich in<br />
fehlender Kaufkraft.<br />
Mehr Wettbewerb auf Seiten der Leistungserbringer<br />
Man wolle aber auch keine Rationierung von Leistungen zu<br />
Lasten der Patienten. Vielmehr solle ein möglichst hohes<br />
Versorgungsniveau bei angemessenen Beiträgen auch in<br />
Zukunft erhalten bleiben. Notwendig seien Strukturveränderungen,<br />
die zu einer deutlichen Verstärkung des Wettbewerbs<br />
um Qualität und Wirtschaftlichkeit auf Seiten der<br />
Leistungserbringer führten.<br />
„Reine“ Kostendämpfungspolitik ist vorbei<br />
Hubertus Schmoldt sagte an die Teilnehmer des Forums<br />
gerichtet, die Kostendämpfungsgesetze hätten keine Entwarnung<br />
im Gesundheitssystem gebracht. Mit der jetzt eingeleiteten<br />
Gesundheitsreform werde die Gesetzliche Krankenversicherung<br />
allenfalls mittelfristig stabilisiert. Bei den<br />
bisherigen Gesundheitsreformen sei nie die lohnzentrierte<br />
Finanzierung in Frage gestellt. Dies habe zunehmend zu<br />
einer nicht mehr akzeptierten Belastung des Faktors Arbeit<br />
geführt.<br />
Abb. 5: Kennzeichnend für das<br />
funktionsgestörte Kauorgan ist<br />
eine hyperaktive Muskulatur, die<br />
zu Bruxismus (Zähneknirschen)<br />
und anderen vielfältigen Symptomen,<br />
z.B. auch Spannungskopfschmerzen<br />
führen kann.<br />
Hauptursachen hierfür sind unnatürliche<br />
psychische Belastung<br />
(Streß) und/oder okklusale Traumatisierung,<br />
z. B. aufgrund ungenügender<br />
Passung der Zähne<br />
bzw. Zahnersatz. Ca. 50 % aller<br />
funktionsgestörten Patienten sind dadurch gekennzeichnet, daß zum<br />
Krankheitsbeginn psychoemotionaler Streß und okklusales Trauma gleichzeitig<br />
vorhanden waren.<br />
Die jetzt geplante Neuordnung der Finanzierung in der<br />
GKV, die zunächst Beitragssenkungen ermögliche, sei ein<br />
Schritt zur Konsolidierung der GKV. Langfristig würden<br />
weitere Schritte gemacht werden müssen, um eine nachhaltige<br />
Finanzierung in der GKV zu sichern. Doch nur mit der<br />
Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven allein sei keine<br />
nachhaltige Finanzierungsquelle zu ersetzen. Die „reine“<br />
Kostendämpfungspolitik sei vorbei. Deshalb unterstütze die<br />
IG BCE alle Anstrengungen, die auf eine vorrangige Verbesserung<br />
von Qualität und Wirtschaftlichkeit gerichtet seien.<br />
Vorsicht „Bürgerversicherung“<br />
Zur viel diskutierten „Bürgerversicherung“ sagte Schmoldt,<br />
Spezialisten der IG BCE hätten errechnet, daß beispielsweise<br />
durch die Einbindung von Beamten nachhaltig mehr<br />
Kosten entständen, als durch die Beiträge dieser Gruppe<br />
hereinkommen würde. Man müsse sich darüber im Klaren<br />
sein, das alle neu in die „Bürgerversicherung“ aufgenommenen<br />
Versicherten auch irgendwann Leistungen abforderten.<br />
Der Vorsitzende der IG BCE betonte ausdrücklich, dass man<br />
die geplanten Belastungen für die Versicherten für unausgewogen<br />
und nicht akzeptabel halte. Von den Politikern<br />
erwarte man, dass nicht der Weg des geringsten Widerstandes<br />
die Reformen bestimme. Es werde darum gehen, auch<br />
bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen,<br />
den Fachärzten und den Krankenhäusern nochmals<br />
genau hinzusehen. Die Prävention spiele eine zentrale Rolle.<br />
Schmoldt machte das Angebot, man werde mit allen<br />
zusammen arbeiten, die das Erreichen dieser zentralen Ziele<br />
unterstützten.<br />
Richtigstellung<br />
In dem Beitrag „Moderne Diagnostik- und Therapieformen<br />
bei Funktionsstörungen“, ZNN 10/2003, ist auf Seite 17<br />
unter der Abb. 5 nicht das richtige Foto veröffentlicht<br />
worden. Das zur Bildunterschrift gehörende Foto sehen<br />
Sie nebenstehend.<br />
Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen.<br />
Im gleichen Zusammenhang bittet uns der Autor um<br />
folgende Richtigstellung:<br />
Nicht Lotzmann (1992) bezeichnete folgerichtig den Aufbißbehelf<br />
als „Brille für das Gebiß“, sondern Stachniss (1981).<br />
ti<br />
Red.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
27
28<br />
FREIE BERUFE<br />
bekommen Sitz in der Landesmedienanstalt<br />
Ein Vertreter des Verbandes der Freien Berufe wird erstmals<br />
Mitglied der Landesmedienanstalt sein. „Die FDP-Landtagsfraktion<br />
hat besonderen Wert darauf gelegt, dass trotz<br />
einer Verkleinerung des Gremiums die Freien Berufe einen<br />
Sitz bekommen“, sagte die medienpolitische Sprecherin der<br />
Liberalen, Ulrike Kuhlo.<br />
Die CDU/FDP-Regierungskoalition wird bis zum<br />
Jahresende das Mediengesetz reformieren. Kernpunkt<br />
ist die Verkleinerung der Landesmedienanstalt,<br />
die die Aufsicht über die Zulassung und<br />
Inhalte von privaten Rundfunksendern sowie die<br />
Vergabe von Kabelkanälen hat. Zur Zeit gehören<br />
der Landesmedienanstalt 42 Vertreter von<br />
Fraktionen und Interessenverbänden an. Der Kreis<br />
wird im kommenden Jahr auf 25 verringert. „Dass<br />
Arbeitsgruppe<br />
Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />
in <strong>Niedersachsen</strong> e.V.<br />
Die Mitgliederversammlung der<br />
Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />
in <strong>Niedersachsen</strong> e. V. findet am<br />
Mittwoch, 26. November 2003, 16:00 Uhr,<br />
in der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Zeißstraße 11a, 30519 Hannover,<br />
2. Etage, Sitzungsraum 1, statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bericht des Vorsitzenden<br />
3. Bericht der Rechnungsprüfer<br />
4. Entlastung des Vorstandes<br />
5. Verschiedenes<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Dr. W. Bomfleur<br />
Vorsitzender<br />
die Freien Berufe trotz dieser Verkleinerung der<br />
Landesmedienanstalt einen Sitz bekommen, zeigt<br />
deutlich, welchen Stellenwert wir ihrem besonderen<br />
Sachverstand zum Beispiel im Hinblick auf<br />
Fähigkeiten der Unternehmensführung<br />
beimessen“, sagte Kuhlo. Zudem seien die Vertreter<br />
der Freien Berufe in ihrer täglichen Arbeit in<br />
Kontakt mit allen gesellschaftlichen Gruppen.<br />
„Den Einfluss der politischen Parteien auf die Landesmedienanstalt<br />
wollten wir dagegen verringern“, berichtete<br />
Kuhlo weiter.<br />
FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag<br />
www.fdp-fraktion-nds.de
Am 25. September war in<br />
Deutschland zum 13. Mal<br />
der „Tag der Zahngesund-<br />
interessierte Mutter im Gespräch mit Zahn- heit“, der jedes Jahr vom<br />
Cord Singelmann, Fachzahnarzt für Kieferorädie,<br />
Hildesheim und Dr. Annemarie Liebig- Aktionskreis „Tag der<br />
ke, Wietze, Vorsitzende des Ausschusses für Zahngesundheit“ initiiert<br />
ndzahnpflege der <strong>Zahnärztekammer</strong> Nieder- wird. Deshalb fand auf<br />
sen.<br />
dem Platz der Weltausstellung<br />
vor dem „Mäntelhaus Kaiser“ am Samstag, 27. September<br />
2003, eine Informationsveranstaltung der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
<strong>Niedersachsen</strong> (ZKN) unter dem Motto des<br />
Tags der Zahngesundheit” Zähne sind ein Team, sie gehören<br />
zusammen“, statt. Zahnärztinnen, Zahnärzte und Mitarbeiter<br />
des Ausschusses für Jugendzahnpflege der ZKN gaben<br />
den Eltern, Bürgerinnen und Bürgern von 10 bis 13 Uhr<br />
Informationen, wie wichtig die korrekte Zahnstellung ist.<br />
Darüber hinaus gab es natürlich viele Tipps zur Mundgesundheit.<br />
Eingebunden war ein buntes Programm, dass das wichtige<br />
Thema der Zahngesundheit in einen unterhaltsamen Rahmen<br />
stellte. Dazu gehörten eine Zahnbürstenumtauschaktion<br />
„neu gegen alt“, ein Glücksrad, an dem Kinder ihr<br />
Glück versuchen konnten – und natürlich immer etwas gewannen.<br />
Dazu wurden gesunde Äpfel und Luftballons verteilt<br />
und der Nachwuchs konnte sich eigene Buttons zum<br />
anheften basteln. Das Wichtigste aber waren die Kieferorthopäden,<br />
die insbesondere den vielen Eltern in Gesprächen<br />
Informationen gaben, wie wichtig die korrekte Zahnstellung<br />
und Bisslage ist. Das wurde von den Passanten sehr<br />
gerne angenommen, die den Stand der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
dicht umringten.<br />
Direkt am Tag der Zahngesundheit, am 25.09.2003, hatte<br />
auch die Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der<br />
Jugendzahnpflege in <strong>Niedersachsen</strong> e.V. (LAGJ) gemeinsam<br />
mit Partnern für vier erste Klassen in der Grundschule am<br />
Mühlenberg in Hannover einen Vormittag gestaltet, bei<br />
dem sich alles um die Zahnpflege und –gesundheit bei Kindern<br />
drehte.<br />
Fast jedes 2. Kind in Deutschland muss kieferorthopädisch<br />
behandelt werden<br />
Hintergrund des Engagements der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
war, dass fast jedes zweite Kind in Deutschland<br />
kieferorthopädisch behandelt werden muss. Die Hälfte aller<br />
Fehlstellungen wird verursacht durch unzweckmäßige Flaschensauger,<br />
schädliche Gewohnheiten wie Nuckeln am<br />
Daumen oder Schnuller über das Säuglingsalter hinaus,<br />
Bürgeraktion der ZKN:<br />
„Zähne sind ein Team,<br />
sie gehören zusammen“<br />
durch Zungenpressen, Lippenbeißen und Wangensaugen<br />
sowie Sprachstörungen, ständige Mundatmung und insbesondere<br />
Karies. Daß Zahnlücken oder unregelmäßig und<br />
verschachtelt stehende Zähne auch zu gesundheitlichen<br />
Störungen führen können, die auf den ersten Blick gar<br />
nichts mit den Zähnen zu tun haben, ist vielen Eltern nicht<br />
klar. Deshalb kommen Eltern mit ihren Kindern häufig zu<br />
spät zum Zahnarzt. Für die Vorbeugung ist es dann meist<br />
schon zu spät. Oft sind bereits erste kariöse Defekte und<br />
Störungen der Gebissentwicklung eingetreten, die eine<br />
regelgerechte Kieferentwicklung verhindern. Dr. Annemarie<br />
Liebig-Bunke, Vorsitzende des Ausschusses für Jugendzahnpflege<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>: „Deshalb<br />
war uns die bürgernahe Aktion in Hannovers City so wichtig.<br />
So konnten wir viele Eltern erreichen, die eben viel zu<br />
oft viel zu spät in unsere Praxen kommen. Das große Interesse<br />
hat uns gezeigt, dass wir mit einer bürgernahen Aktion<br />
viele Menschen ganz direkt erreichen können.“<br />
Mit in die Aktion eingebunden war die Übergabe einer<br />
Spende der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> an das Hilfswerk<br />
Deutscher<br />
Zahnärzte für<br />
Lepra- und Notgebiete.<br />
Dr. Klaus<br />
Winter, Vorsteher<br />
der Stiftung Hilfswerk<br />
Deutscher<br />
Zahnärzte, konnte<br />
aus der Hand von<br />
Dr. Annemarie<br />
Liebig-Bunke<br />
einen Scheck über<br />
500 Euro für die<br />
karitative Arbeit<br />
des Hilfswerkes<br />
entgegennehmen.<br />
ti<br />
Die Zahnärztinnen und Zahnärzte führten viele informative<br />
Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region.<br />
(V.l.n.r. Dr. Michael Sostmann, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie,<br />
Hannover, Sabine Steding, Fachzahnärztin für<br />
Kieferorthopädie, Hannover, Cord Singelmann, Fachzahnarzt<br />
für Kieferorthopädie, Hildesheim)<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
29
30<br />
Ausbildungsgipfel:<br />
Aufstieg von der Seite<br />
„Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass die Freien<br />
Berufe zum heutigen Ausbildungsgipfel nicht einbezogen<br />
sind. Gerne hätten wir die Lage auf dem Ausbildungsmarkt<br />
mit den Spitzen aus Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften<br />
diskutiert und sie darauf hingewiesen, dass der Weg, den<br />
die Bundesregierung wählt, der falsche ist: Erst müssen die<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden,<br />
dass es Ausbildungsappelle und zusätzlicher Anstrengungen<br />
gar nicht erst bedarf. Dann braucht es auch keinen Ausbildungsgipfel,<br />
auf dem wiederum lediglich nicht einzuhaltende<br />
Versprechungen und Erklärungen abgegeben werden.<br />
Die Stimmung bei den Freien Berufen ist so schlecht, wie<br />
seit Jahren nicht mehr. Das kann nicht verwundern, denn:<br />
Während die Bundesregierung auf der einen Seite an die<br />
Freiberufler appelliert, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung<br />
zu stellen, entzieht sie ihnen auf der anderen Seite<br />
ihre Existenzgrundlage: Beitragssicherungsgesetz, Abschaffung<br />
der Gebühren- und Honorarordnungen, Einbeziehung<br />
in die Gewerbesteuer: All diese Angriffe auf die Freiberuflichkeit<br />
bewirken nur, dass Ausbildungsappelle abprallen<br />
oder gar kontraproduktiv sind. Die Drohung mit einer Ausbildungsabgabe<br />
tut hierbei ihr Übriges.<br />
AUTO-<br />
WERKSTATT<br />
und Büro<br />
Bürokauffrau, Arzthelferin, Einzelhandelskauffrau<br />
- das sind die Lehrberufe,<br />
in denen vor allem junge Frauen unterkommen.<br />
Die jungen Männer sind insbesondere<br />
in der Auto-Werkstatt und<br />
in Handwerksberufen wie Elektroinstallateur<br />
oder Maler und Lackierer zu<br />
finden. Die Top Ten der Lehrberufe<br />
verändern sich kaum. Obgleich es insgesamt<br />
weit über 300 Ausbildungsberufe<br />
in Deutschland gibt, ständig neue<br />
hinzukommen oder alte verändert<br />
werden, konzentrieren sich die jungen<br />
Männer und Frauen auf Altbewährtes.<br />
2002 absolvierten 1,62 Millionen<br />
Jugendliche eine Lehre, ein Drittel der männlichen (333.000)<br />
und die Hälfte der weiblichen (355.000) Azubis fand sich in<br />
den ersten zehn aufgeführten Lehrberufen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Statistische Angaben: Statistisches Bundesamt<br />
Globus<br />
Seit Jahren stellt sich im Bereich der Freien Berufe - mit<br />
rund 53 Tausend neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen<br />
im Jahr der drittstärkste Ausbildungsbereich - die<br />
Situation unverändert so dar, dass zahlreiche offene Ausbildungsplätze<br />
nicht besetzt werden können, weil qualifizierte<br />
und geeignete Bewerber fehlen. Hier ist die Politik gefragt,<br />
endlich das Schulsystem so zu reformieren, dass sich die<br />
Ausbildungsreife und soziale Kompetenz der jungen Menschen<br />
deutlich verbessert."<br />
Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern<br />
und Verbände vertritt rund 783 Tausend Freiberufler.<br />
Diese beschäftigen über zweieinhalb Millionen Mitarbeiter<br />
- darunter ca. 160 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften<br />
rund neun Prozent des Bruttoinlandproduktes.<br />
Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />
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32<br />
Herzliche Glückwünsche<br />
zum Geburtstag!<br />
02.10.2003 Erika Allert (75)<br />
Oesterleystraße 12 A, 30171 Hannover<br />
03.10.2003 Dr. Editha Beckedorf (75)<br />
Gustav-Brandt-Straße 5, 30173 Hannover<br />
06.10.2003 Eberhardt Mittag (88)<br />
Nordfeldstraße 22, 31848 Bad Münder<br />
13.10.2003 Alois Kasten (86)<br />
Marktstraße 78, 37115 Duderstadt<br />
15.10.2003 Hilmar Becker (89)<br />
Am Bruche 4 B, 31812 Bad Pyrmont<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
17.10.2003 Dr. Thea Niemann-Papenheim (94)<br />
Soestenstraße 9, 49661 Cloppenburg<br />
20.10.2003 Dr. Gerhard Talaga (88)<br />
Albert-Einstein-Straße 28, 37075 Göttingen<br />
22.10.2003 Dr. Dr. Heinz Friehs (80)<br />
Heinrich-Thiede-Straße 11<br />
21339 Lüneburg<br />
31.10.2003 Dr. Hans-Jürgen Freienberg (86)<br />
Lichtenberger Straße 37<br />
38120 Braunschweig<br />
Knirschen<br />
im System<br />
Früher war der Ruhestand eine vergleichsweise kurze Spanne<br />
im Leben der Arbeitnehmer. Auf vierzig oder fünfzig<br />
Jahre Arbeit folgten im Jahr 1960 durchschnittlich zehn<br />
Rentenjahre. Seitdem ist die Lebenserwartung deutlich<br />
gestiegen, und die Arbeitnehmer sind immer früher „in<br />
Rente“ gegangen. So erhalten die Rentner im Jahr 2002<br />
deutlich länger Rentenzahlungen als die Generationen vor<br />
ihnen: Männer durchschnittlich 14 Jahre lang, Frauen sogar<br />
19,3 Jahre. Die Rentenbezugsdauer verursacht erhebliche<br />
finanzielle Probleme für die Rentenversicherung. Die heutigen<br />
Beitragszahler müssen für mehr Rentner aufkommen<br />
als früher, und für diese Rentner länger sorgen. Folge: Die<br />
Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen ist nicht länger<br />
gegeben - es knirscht im System.<br />
Statistische Angaben:<br />
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger<br />
Globus
Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />
Bezirksstelle<br />
Braunschweig<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Harald Salewski,<br />
Berliner Str. 28-30,<br />
38226 Salzgitter, Tel: 0551/48048<br />
12.11.2003<br />
19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel „Play Off“, Salzdahlumer<br />
Str. 126, 38126 Braunschweig<br />
„Die Teilprothese“<br />
Referent:<br />
Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />
Wir trauern<br />
um unsere Kollegen …<br />
Dr. Hanne Beisser<br />
Rudolf-Breitscheid-Straße 19, 26721 Emden<br />
geboren am 14.06.1908, verstorben am 23.07.2003<br />
Manfred Helbig<br />
Lindenstraße 26, 31535 Neustadt am Rbge.<br />
geboren am 24.07.1919, verstorben am 25.09.2003<br />
Paul Ernst Zeuschner<br />
Riedeweg 150, 27755 Delmenhorst<br />
geboren am 20.10.1901, verstorben am 11.10.2003<br />
Dr. Theo-Karl Ruberg<br />
Wilhelmstraße 6, 37154 Nordheim<br />
geboren am 10.04.1912, verstorben am 14.10.2003<br />
Bezirksstelle<br />
Oldenburg<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Volker Schaper,<br />
Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />
Tel. 04244/1671<br />
29.10.2003<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />
Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />
„Die Vollprothese“<br />
Referent:<br />
Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />
29.11.2003<br />
09.00 Uhr - ca. 13.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />
Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />
„Adhäsive & Lichtgeräte“<br />
Referent:<br />
Dr. Uwe Blunck, Berlin<br />
… in den Bezirksstellen<br />
Bezirksstelle<br />
Verden<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Siegbert Kiese,<br />
Zum Achimer Bahnhof 25,<br />
28832 Achim,<br />
Tel. 0 4202/82030<br />
12.11.2003<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Standortbestimmung Endodontie“<br />
Referent:<br />
Dr. Udo Schulz-Bongert, Düsseldorf<br />
10.12.2003<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Laser in der Zahnheilkunde -<br />
eine Standortbestimmung“<br />
Referent:<br />
PD Dr. Norbert Gutknecht, Aachen<br />
14.01.2004<br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Entscheidungsfindung: Inlay oder<br />
Teilkrone, Gold oder Keramik -<br />
eine kritische Gegenüberstellung“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
33
34<br />
Beitragszahlung<br />
IV. Quartal 2003<br />
Der Kammerbeitrag für das<br />
IV. Quartal 2003 ist fällig geworden.<br />
Kammerangehörige, die keine Abtretungserklärung<br />
unterschrieben haben bzw. nicht am<br />
Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden<br />
gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich<br />
eventuell noch vorhandener Rückstände<br />
zu überweisen.<br />
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Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />
oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> ZNN · Zeißstr. 11a · 30159 Hannover<br />
Name, Vorname<br />
PLZ, Ort<br />
Hannover, im November 2003<br />
Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />
Datum Unterschrift<br />
Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />
Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />
Satztechnik Meißen GmbH<br />
Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />
e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />
ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />
Ein Rechtanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />
Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen, bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
Lutz Wolf (60), Zahntechnikermeister, ist in seinem Amt als Präsident<br />
Deutscher Zahntechniker Innungen e.V. (VDZI), Dreieich/<br />
Hessen, bestätigt worden. Er hat dieses Amt seit 1997 inne. Neuer<br />
VDZI-Vizepräsident wurde Jürgen Schwichtenberg, zugleich<br />
Vizepräsident des Europäischen Zahntechnikerverbandes (FEPD).<br />
A+S aktuell, 08.10.2003<br />
Verlust des Mitgliedsausweises<br />
vom 2.01.1978 Herr Dr. Rainer Lackemann<br />
Talstraße 6, 30982 Pattensen<br />
Wir bitten umgehend um Mitteilung, falls eine Person mit diesem<br />
Ausweis Missbrauch treiben sollte.<br />
Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt.<br />
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Ihr Ansprechpartner: Sascha Zühlke<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
35
36<br />
BITTE NOTIEREN<br />
10. - 12. November 2003 Berlin Deutscher Zahnärztetag<br />
Infos unter: Tel.: 030/4 00 05-0<br />
oder per e-Mail an: a.radecke@bzaek.de<br />
21. - 22. November 2003 Hannover Kammerversammlung<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />
27. - 29. November 2003 Göttingen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft<br />
für Implantologie (DGI) „Visionen und Traditionen“<br />
Infos: 0511/53 78 25, Fax: 0511/53 78 28<br />
e-mail: Daniela.Winke@dgi-ev.de<br />
28. - 29. November 2003 Bad Homburg 36. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft<br />
für Funktionsdiagnostik und Therapie (AFDT)<br />
Infos: Dr. M. Oliver Ahlers<br />
e-mail: ahlers@uke.uni-hamburg.de<br />
29. November 2003 Göttingen 1. Göttinger Symposium der Zahnmedizin<br />
„Prophylaxe – Zukunftsmarkt Zahnmedizin?“<br />
Infos: Universitätsklinikum Göttingen, Zentrum Zahnmedizin,<br />
Fachgruppe Zahnmedizin, Christof Ortmann<br />
Tel.: 0551/9 96 9115, e-mail: young-dentist-projekt@web.de<br />
8. Dezember 2003 Braunschweig Senioren-Nachmittag<br />
der Bezirksstelle Braunschweig der ZKN<br />
ab 15 Uhr im „Hotel Deutsches Haus“<br />
21. - 24. Januar 2004 Braunlage 51. Winterfortbildungskongreß<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
„Alterszahnheilkunde, Kinderzahnheilkunde und Allgemeinmedizinische<br />
Aspekte in der Zahnmedizin“<br />
Infos: <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Tel.: 0511/8 33 91-303, Fax: 0511/8 33 91-306<br />
e-mail: azboron@zkn.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03
Praxisnaher Wegweiser<br />
Der Verkauf von Mundhygiene-Artikeln in<br />
der zahnärztlichen Praxis ist einfacher als<br />
viele glauben – die Prophylaxe-Shop-Broschüre<br />
von Philips Oral Healthcare zeigt wie<br />
es geht.<br />
Die Broschüre ist der ideale Ratgeber für all<br />
jene, die ihren Patienten ein Mehr an Service<br />
bieten wollen: berufsrechtliche Einschät-<br />
HERSTELLERINFORMATIONEN<br />
Ein echter Härtefall<br />
Neues Bissregistrat von Kaniedenta mit extrem hoher Endhärte von 62 Shore D<br />
Kaniedenta stellte auf der IDS 2003 in Köln<br />
das neue Bissregistrat Kanibite Extrem vor.<br />
Nach einer Untersuchung der Universität Paderborn<br />
(Institut für Kunststofftechnik) erlangt<br />
es eine Endhärte von 62 Shore D. Damit<br />
ist es das zur Zeit härteste Bissregistrat auf A-<br />
Silikon-Basis.<br />
Das Registrat wird direkt aus der Kartusche<br />
schnell und einfach auf die Okklusalflächen<br />
appliziert und gewährleistet dadurch maximalen<br />
Komfort.<br />
Das Material ist thixotrop und fließt deshalb<br />
nicht in die Interdentalräume. Ebenfalls lässt<br />
es ein widerstandsloses Zubeißen ohne Bissverschiebungen<br />
zu.<br />
Beim Transport oder durch hohe Temperaturen<br />
sind Dimensionsveränderungen ausgeschlossen.<br />
Auch federt das Material nicht bei<br />
der Reposition auf dem Modell.<br />
Die zeitsparende, kurze Mundverweildauer<br />
und das angenehme Kirscharoma runden die<br />
Patientenfreundlichkeit ab.<br />
Weitere Informationen:<br />
Kaniedenta GmbH & Co. KG<br />
Telefon: 05221 / 34 55 0<br />
www.kaniedenta.de<br />
zungen, steuerrechtliche Behandlung und<br />
Organisation des Mundhygiene-Artikelverkaufs<br />
in der Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft.<br />
Praktische Tipps und ein<br />
Mustervertrag veranschaulichen, wie der<br />
Shop rechtlich korrekt betrieben werden<br />
kann – und wie man ihn mit attraktiven Produkten<br />
ausgestaltet. Ein Exemplar hält der<br />
Spürbare Zahnpflege für zwischendurch<br />
Bereits seit September 2003 gibt es den neuen<br />
Wrigley’s EXTRA ® PROFESSIONAL mit Mikrogranulaten.<br />
Beim Kauen wird - wie auch bei den bereits<br />
eingeführten Varianten der EXTRA-Reihe - der<br />
Speichel um 300 % stimuliert. Dies hilft, Nahrungsreste<br />
zu entfernen, führt zu einer raschen<br />
Säureneutralisation und zu einer verstärkten<br />
Remineralisation des Zahnschmelzes.<br />
Zudem enthält der neue Kaugummi den naturidentischen<br />
Zuckeraustauschstoff Xylit. Xylit<br />
kann von den Bakterien in der Mundhöhle<br />
nicht zu Säure abgebaut werden und behindert<br />
diese sogar in ihrem Stoffwechsel.<br />
Durch die neue Zahnpflege-Formel werden<br />
die beschriebenen kariespräventiven Effekte<br />
des Kaugummikauens von einem für den Patienten<br />
„spürbaren“ Reinheitsgefühl begleitet!<br />
Dies bestätigten umfangreiche Konsumententests,<br />
wonach 70 Prozent der<br />
befragten Probanden nach dem Kauen ein<br />
spürbares Sauberkeitsgefühl an den Zähnen<br />
angaben.<br />
Für die Prophylaxeberatung in der Praxis hat<br />
der Hersteller eine neue Ratgeberreihe „AK-<br />
TIV FÜR GESUNDE ZÄHNE“ herausgebracht.<br />
Das erste Patientenfaltblatt dieser Reihe enthält<br />
wertvolle Tipps zum Thema „Zahnpflege<br />
unterwegs“ sowie Informationen zur Entstehung<br />
von Karies und Zahnfleischentzündungen.<br />
Das Patientenfaltblatt (10 Exemplare kostenlos)<br />
sowie weitere Informationen und<br />
Zahnpflegekaugummis für den Praxisbedarf<br />
sind beim Unternehmen direkt erhältlich.<br />
Weitere Informationen:<br />
Wrigley Oral Healthcare<br />
Telefon: 089/6 65 10 - 0<br />
Internet: www.wrigley-dental.de und<br />
www.wrigley.de<br />
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für Sie zuständige Philips-Außendienstmitarbeiter<br />
bereit.<br />
Weitere Informationen:<br />
Philips Oral Healthcare<br />
Telefon: 0 40/23 72 36 00<br />
Internet: www.philips.com<br />
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0050 Kanibite Extrem, das zur Zeit härteste<br />
Bissregistrat<br />
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Aktuell zum Tag der Zahngesundheit<br />
Einweg-Zahnbürsten<br />
... zum Wegwerfen fast zu schade!<br />
Als wertvolle Mitgabe für den Patienten ist<br />
eine neue Einweg-Zahnbürste ein sinnvoller<br />
Sympathieträger. Die mittelweichen<br />
abgerundeten Borsten der dentaplus-<br />
Zahnbürste mit geradem Borstenfeld sind<br />
bereits mit Zahncreme präpariert. Der Bürstenkopf<br />
verfügt über 39 Büschel, ist 3-reihig<br />
und hat eine Größe von ca. 28 x 9 mm.<br />
Auch für die Kieferorthopädie wichtig:<br />
Die verwendete Zahncreme ist fluoridfrei<br />
und kann somit zur Vorreinigung bei der<br />
Applikation von Braketts empfohlen werden.<br />
Die Zahnbürste in trendigem kristallklarem<br />
aquablau ist hygienisch einzeln<br />
in Klarsichtfolie verschweißt.<br />
Angeboten werden die Zahnbürsten in<br />
Packs zu 100, 300 und 1000 Stück.<br />
Weitere Informationen:<br />
dentaplus<br />
Medico-Service Beyer GmbH<br />
Telefon: 02744/922911<br />
Internet: www.dentaplus.praxis24.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 11/03<br />
37
Born for the world<br />
Enjoy the difference<br />
www.demedis.com<br />
classe A<br />
Adolf Garlichs KG Dental-Depot - 26019 Oldenburg - Gartenstraße 30 - Tel. 0441/95 5 95-0 - Fax 0441/508747<br />
WEGESEND Dental-Depot GmbH - 28219 Bremen - Bayernstraße 151 - Tel. 0421/38 63 30 - Fax 0421/3863333<br />
26789 Leer - Buschfenne 12 - Tel. 0491/92 99 80 - Fax 0491/9299850<br />
AboDent - 27432 Bremervörde - Alte Straße 95 - Tel. 04761/50 61 - Fax 04761/50 62<br />
demedis dental depot - 30659 Hannover - Ahrensburger Str. 1 - Tel. 0511/61 521-0 - Fax 0511/61521-99<br />
demedis dental depot - 37075 Göttingen - Theodor-Heuss-Str. 66 a - Tel. 0551/30 79 794 - Fax 0551/30 79 795<br />
demedis dental depot - 34117 Kassel - Friedrich-Ebert-Str. 21-23 - Tel. 0561/81 04 6 -0 - Fax 0561/81 04 6 -22