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Doppelt bestraft - Zahnärztekammer Niedersachsen

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INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

Kammerversammlung der ZKN<br />

Kariesdiagnostik<br />

Durch erfolgreiche Prophylaxe immer diffiziler?<br />

Priv.-Doz. Dr. Norbert Krämer<br />

Fluoridprophylaxe<br />

unter Berücksichtigung des Kariesrisikos<br />

Prof. Dr. Thomas Attin<br />

11<br />

November März 2003


Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 0<br />

Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Redaktion ZNN<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

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Dr. Michael Loewener / loe<br />

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Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

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Rüdiger Thiel, Journalist / ti<br />

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Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitgleider ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

Gesundheitsreform:<br />

Mit Buchungstricks sollen Verwaltungskosten<br />

gehalten werden 2<br />

Kammerversammlung 3<br />

Zahnärzte und Werbung – Fortsetzung - 4<br />

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />

zu den Tätigkeitsschwerpunkten „Oralchirurgie“<br />

und „Kieferorthopädie“ 6<br />

Melde- und Hinweispflichten bei drohender<br />

Arbeitslosigkeit 8<br />

400,- € Mini-Jobs - Ein Überblick über die seit<br />

dem 1.04.2003 geltenden Regeln 9<br />

Aus Sicht der Kieferorthopäden:<br />

<strong>Doppelt</strong> <strong>bestraft</strong> - Weniger Punkte und<br />

eine vorgezogene Degressionsabgabe 14<br />

„WASEM-PAPIER“: Alternative zu Bürgerversicherung<br />

und Kopfprämie? 15<br />

Kariesdiagnostik: Durch erfolgreiche Prophylaxe<br />

immer diffiziler? 16<br />

Fluoridprophylaxe unter Berücksichtigung<br />

des Kariesrisikos 20<br />

Papier der Herzog-Kommission<br />

mit interessanten Zahlen 23<br />

Darlehenstilgung über Lebensversicherung –<br />

Entscheidung des OLG Karlsruhe 24<br />

Anforderung von Einkaufsbelegen für<br />

Verbrauchsmaterialien seitens der Versicherung 25<br />

Änderung beim vereinfachten Spendennachweis 25<br />

BKK-Wirtschaftsforum - Moderne Gewerkschaften<br />

brauchen moderne Krankenkassen 26<br />

Freie Berufe bekommen Sitz in der<br />

Landesmedienanstalt 28<br />

Bürgeraktion der ZKN:<br />

„Zähne sind ein Team, sie gehören zusammen“ 29<br />

Ausbildungsgipfel: Aufstieg von der falschen Seite 30<br />

Glückwünsche 32<br />

Termine in den Bezirksstellen 33<br />

Kleinanzeigen 35<br />

Bitte notieren 36<br />

Beilagenhinweis:<br />

ZFN - Fortbildung<br />

Sonderheft „51. Winterfortbildungskongress Braunlage“


L E I T A R T I K E L<br />

Schwierige Zeiten<br />

- auch für das AVW<br />

Alle Rentenversicherer müssen sich in dieser<br />

schwierigen Zeit behaupten. Die gesetzliche<br />

Rentenversicherung muss aktuell ein Defizit<br />

von ca. 8 Milliarden Euro verkraften. Der<br />

Regierung mag durch Quersubventionierung<br />

und schmerzhafte Einschnitte in<br />

Rentenhöhe und das Rentenbeginnalter und nicht zuletzt<br />

durch den Griff in das Steuersäckel die Lösung des Problems<br />

gelingen. Die Gründe sind bekannt: zu wenige Beitragszahler<br />

müssen zu viele Rentner immer länger unterhalten. Die katastrophale<br />

Arbeitsmarktlage tut ein übriges, und das vom Staat<br />

gewählte Umlageverfahren (die junge Generation zahlt für<br />

die älter) kommt hier an seine Grenzen.<br />

Die zahnärztlichen und andere Versorgungswerke sehen sich<br />

teilweise gleichen Schwierigkeiten gegenübergestellt- wenngleich<br />

unser Altersversorgungswerk aufgrund des angewandten<br />

Kapitaldeckungsverfahrens (jedes Mitglied finanziert im<br />

wesentlichen seine eigene Rente) nicht in gleichem Maße von<br />

"nachwachsenden Beitragszahlern" abhängig ist. Darüber hinaus<br />

bereitet uns aber, wie allen anderen Versicherern und<br />

Versorgungswerken, besonders die Entwicklung an den Kapitalmärkten<br />

Sorgen, die jetzt schon im dritten Jahr in Folge<br />

schwache Renditen beschert.<br />

Unsere Rentenzusagen basieren auf Annahmen des Versicherungsmathematikers.<br />

Dabei sind beispielsweise Sterblichkeitsverläufe,<br />

die Wahrscheinlichkeit von Berufsunfähigkeiten,<br />

aber auch die zu erwartenden Erträgen aus den Kapitalanlagen<br />

zu berücksichtigen. Um die zugesagte Altersrente langfristig<br />

garantieren zu können, rechnet der Versicherungsmathematiker<br />

zur Zeit mit einem sog. Rechnungszins von 4 Prozent.<br />

Diese Vorgabe wurde in der Vergangenheit (1977 bis 2001)<br />

durch die vom AVW erwirtschafteten Renditen mit einer Spannbreite<br />

zischen 6,48 und 7,4 % deutlich übertroffen. Heute ist<br />

es dagegen sehr schwer, wenn nicht sogar unmöglich, bei<br />

möglichst geringem Risiko, diese Margen zu erreichen. Das<br />

hat bei der allgemeinen Versicherungswirtschaft dazu geführt,<br />

dass die meisten neuen Lebensversicherungsverträge ab Jahresbeginn<br />

nur noch mit einem Rechnungszins von 2,75 %<br />

abgeschlossen werden, d.h. die zu erwartende Summe niedriger<br />

ausfallen muss.<br />

Wie bereits bei anderen Versorgungswerken zum Teil geschehen,<br />

besteht auch bei unserem Altersversorgungswerk die Möglichkeit,<br />

den Rechnungszins anzupassen, um den veränderten Gegebenheiten<br />

am Kapitalmarkt für die Zukunft Rechnung zu<br />

tragen. Die Schwierigkeit besteht nur darin, dass man auch<br />

die Konsequenzen bedenken muss. Senkt man beispielsweise<br />

den Rechnungszins von 4 % auf 3,5 % ab, dann wird durch<br />

diesen Schritt etwa 16 % mehr Kapital erforderlich<br />

sein, um die gleiche Altersrentenzusage<br />

erfüllen zu können. Die erhebliche<br />

Hebelwirkung, die durch „Drehen“ an verschiedenen<br />

Stellschrauben entsteht, ist für<br />

Nichtmathematiker kaum nachvollziehbar.<br />

Dieses Mehr an Kapital steht nicht zur Verfügung,<br />

weil die stillen Reserven, die in unseren<br />

Kapitalanlagen enthalten waren, durch<br />

die Entwicklung der Kapitalmärkte in den<br />

letzten zwei Jahren erheblich abgeschmolzen sind und wir darüber<br />

hinaus Abschreibungen aus der Aktienanlage (Aktienquote<br />

derzeit 15 % vom Gesamtvermögen) verkraften müssen.<br />

Bei Neuzugängen ab dem Jahr 2005 könnten wir dann, wie<br />

die Lebensversicherer auch, mit einem erniedrigten Rechnungszins<br />

rechnen. Angesichts der Höhe der Altersrenten der jüngeren<br />

Kollegenschaft erscheint dieser Schritt vertretbar, und für<br />

das Werk würde er eine zusätzliche Sicherheit bedeuten. Allerdings<br />

müsste auch dieser Vorschlag des LA im Rahmen einer<br />

notwendigen Satzungsänderung von der Kammerversammlung<br />

mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.<br />

Um zu den notwendigen gemeinsamen Beschlüssen zu gelangen,<br />

hat das AVW bereits im letzten Jahr einen Arbeitskreis<br />

für Satzungsänderungen initiiert, in dem auf Einladung<br />

des LA Vertreter der „Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong>“ und des<br />

„FVDZ“ mitarbeiten.<br />

Unsere Grundrenten sind zur Zeit bei einem kalkulierten<br />

Rechnungszins von 4 % langfristig garantiert. Die Rentenanpassung,<br />

also die Überschüsse des Werkes, die über dem garantierten<br />

Rechnungszins von 4 % für die Altersrente liegen,<br />

waren gemäß § 12 der ASO in ihrer Höhe nie garantiert und<br />

können es logischerweise auch in Zukunft nicht sein, da<br />

selbst die besten Analysten die zukünftige Entwicklung auf<br />

den Kapitalmärkten nicht voraussagen können.<br />

In der vor 40 Jahren festgelegten Alterssicherungsordnung<br />

(ASO) ist im § 12 c, übrigens unter damaliger Federführung<br />

des FVDZ, bestimmt worden, wie mit den Überschüssen zu<br />

verfahren ist. An diese Verfahrensweise hält sich das AVW<br />

konsequent.<br />

Dieser über den Rechnungszins hinausgehende Überzins ist<br />

danach in erster Linie unseren Rentenbeziehern zugute gekommen.<br />

Damals hatte man gute Gründe, die Rentenempfänger<br />

bevorzugt zu bedienen, da die Altersrenten aufgrund der<br />

geringen Kapitalansammlungen nach Gründung des AVW<br />

entsprechend gering waren.<br />

Zwischenzeitlich hat sich diese Rentenanpassung allerdings<br />

dermaßen erhöht, dass sie teilweise die Altersrente in ihrer<br />

Höhe übertrifft.<br />

Aus jetziger Sicht muß man feststellen, dass die Rentenanpassungen<br />

bereits in früheren Jahren hätten begrenzt werden<br />

müssen, um das Polster für zukünftige Rentenanpassungen<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

1


2<br />

längerfristig auszubauen. Auch dazu bedarf es allerdings<br />

einer Satzungsänderung durch die Kammerversammlung.<br />

Um aber unseren Rentnern auch in Zukunft, je nach wirtschaftlicher<br />

Lage, eine Rentenanpassung gewähren zu können,<br />

müssten Veränderungen in der sog. Versicherungstechnischen<br />

Rückstellung erfolgen. Dafür hat unser Versicherungsmathematiker<br />

seit längerem Vorschläge erarbeitet, die der KV bereits<br />

2002 vorgelegt wurden. Eine qualifizierte Mehrheit kam<br />

damals nicht zustande.<br />

Wir könnten z.B. die Regelung der Berufsunfähigkeit so ändern,<br />

dass ein Kollege, der berufsunfähig wird, in Zukunft<br />

eine Berufsunfähigkeitrente bekommt, die 80 % seiner zugesagten<br />

Altersrente entspricht und dies bis zu seinem Ableben.<br />

So wird bei allen anderen Rentenkassen verfahren, nur nicht<br />

beim Versorgungswerk der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>.<br />

Hier werden bei Berufsunfähigkeit 70 % und nach Erreichen<br />

des jeweiligen Pensionsalters wieder 100 % der zugesagten<br />

Altersrente bezahlt. Durch eine Satzungsänderung, die unsere<br />

Verfahrensweise so verändert, wie dies auch namhafte Versicherungsmathematiker<br />

fordern, würde Kapital frei, das für<br />

die Rentenanpassung eingesetzt werden könnte.<br />

Als weiteres Hilfsmittel könnte die nächste Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze<br />

und eventuell die in der Diskussion<br />

befindliche Anhebung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen<br />

Rentenversicherung herangezogen werden. Andere zahnärztliche<br />

Versorgungswerke hatten diese Erhöhungen, die zusammengenommen<br />

fast 16 % ausgemacht haben, am Anfang<br />

diesen Jahres nicht durch Anhebung der Rentenzusage weitergeben<br />

müssen, sondern dieses Geld dazu benutzen können,<br />

Mit Hochdruck arbeitet das Bundesgesundheitsministerium<br />

an neuen Regeln, um die durch die Gesundheitsreform entstehenden<br />

höheren Verwaltungskosten wieder einzufangen.<br />

Es ist vorgesehen, durch buchhalterische Tricks - Umbuchung<br />

auf andere Kostenstellen - eine „saubere“ Bilanz hinzubekommen.<br />

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind wütend über diese Mogelpackung.<br />

Etwa zwei Milliarden Euro mehr Verwaltungskosten entstehen<br />

durch das neue, nach Aussagen der zustimmenden<br />

Fraktionen „Bürokratie abbauende“ Reformgesetz. Gleichzeitig<br />

aber werden durch eben dieses Gesetzeswerk die Verwaltungskosten<br />

der Krankenkassen gedeckelt. Wie das<br />

zusammen passt, kann keiner erklären.<br />

Damit zumindest in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht,<br />

das Gesetz schaffe Bürokratieabbau, wird nun nach Möglichkeiten<br />

gesucht, Verwaltungsausgaben in andere Kostenstellen<br />

(Leistungsausgaben) umzubuchen. Das Gesetz selbst<br />

macht es bereits vor: Verwaltungsausgaben für das neue<br />

Institut für Qualität im Gesundheitswesen und für die inte-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

wieder dringend notwendige stille Reserven aufzubauen.<br />

Unser Versorgungswerk verfährt nach dem „Äquivalenzprinzip“,<br />

das bedeutet, daß die Rentenzusage den gestiegenen<br />

Beiträgen mit dem gültigen Rechnungszins von 4 % folgt.<br />

Der Leitenden Ausschuss unseres Versorgungswerkes hat mit<br />

Hilfe internen und externen Sachverstandes Vorschläge erarbeitet<br />

und wird unserem höchsten Souverän, der Kammerversammlung,<br />

diese zur Verabschiedung vorschlagen. Die zuvor<br />

aufgeführten Vorschläge sind Teil der Inhalte, die wir vorschlagen<br />

werden. Wir werden auf die unabwendbaren Konsequenzen<br />

hinweisen, die eintreten müssen, wenn unseren versicherungsmathematisch<br />

begründeten Vorschlägen gefolgt<br />

wird oder eben nicht gefolgt wird. Wir wünschen uns für die<br />

bevorstehende Kammerversammlung, dass die Delegierten bei<br />

dieser schwierigen Thematik nicht vorzeitig nach Hause gehen,<br />

oder versuchen, mit dem Taschenrechner Versicherungsmathematik<br />

zu betreiben, wie das vor Jahren schon passiert ist.<br />

Eines kann mit großer Gewissheit aber heute schon gesagt<br />

werden:<br />

Erfolgen keine Änderungen der Satzung, dann wird die Rentenanpassung<br />

für das Jahr 2004 entfallen müssen.<br />

Ein Kollege vertrat vor einigen Jahren einmal die Auffassung,<br />

dass jeder die Patienten habe, die er verdiene. Wir werden<br />

abwarten, ob wir auch die Kammerversammlung haben, die<br />

wir alle verdient haben.<br />

Gesundheitsreform:<br />

Mit Buchungstricks<br />

sollen Verwaltungskosten gehalten werden<br />

Dr. Volker v. Petersdorff<br />

Vorsitzender des LA der ZKN<br />

grierte Versorgung werden auf Vergütungen der Ärzte und<br />

Krankenhäuser aufgeschlagen und firmieren damit als Leistungsausgaben.<br />

Der wütende Protest der Kassenverbände: Die Verwaltungskosten<br />

steigen. Und uns kann keiner aus dem Gesundheitsministerium<br />

zwingen, Mehreinnahmen durch das Gesetz<br />

zur Beitragssatzsenkung zu nutzen: „Wir bauen unsere<br />

Schulden ab.“<br />

Da kracht es gewaltig zwischen den Handelnden.<br />

Eigentlich müsste nun das Bundesversicherungsamt einschreiten<br />

und Tricks der Politiker zurückweisen. Es hat die<br />

Aufgabe, für Recht und Ordnung bei den Krankenkassen zu<br />

sorgen. Damit diese Aufsicht aber nicht der Politik ins Gehege<br />

kommt, kracht es nun auch zwischen der Bundesgesundheitsministerin<br />

und dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes<br />

Rainer Daubenbüchel. Der Vorwurf von Ulla<br />

Schmidt: Daubenbüchel und sein Amt seien notorisch<br />

reformunwillig.<br />

Der Gelbe Dienst, 02.10.2003


KAMMERVERSAMMLUNG<br />

1. Eröffnung und Feststellung<br />

der Beschlussfähigkeit<br />

2. Bericht des Präsidenten<br />

3. Wahl des 3. Beisitzers<br />

des Vorstandes der ZKN<br />

4. Änderung der Berufsordnung<br />

5. Änderung der Geschäftsordnung<br />

6. Änderung der Wahlordnung<br />

für die Wahlen zu den Vorständen<br />

der Bezirksstellen der ZKN<br />

7. Änderung der Reise- und<br />

Sitzungskostenordnung der ZKN<br />

8. Bericht des Vorsitzenden<br />

des Leitenden Ausschusses und<br />

Vorlage des Jahresabschlusses 2002<br />

des AVW der ZKN<br />

9. Vorlage des versicherungsmathematischen<br />

Gutachtens<br />

über das AVW zum 31.12.2002<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Freitag, 21.11.2003 • 9:00 Uhr / Samstag, 22.11.2003 • 9:00 Uhr<br />

Copthorne Hotel Hannover<br />

Würzburger Str. 21, 30880 Laatzen<br />

TAGESORDNUNG<br />

10. Entlastung des Vorstandes für das<br />

Rechnungsjahr 2002 des AVW der ZKN<br />

11. Entlastung des Leitenden<br />

Ausschusses des AVW der ZKN<br />

für das Rechnungsjahr 2002<br />

12. Änderung der Alterssicherungsordnung<br />

des AVW<br />

13. Vorlage des Nachtragsetats 2002 und<br />

des Jahresabschlusses 2002 der ZKN<br />

14. Entlastung des Vorstandes für das<br />

Rechnungsjahr 2002 der ZKN<br />

15. Beschlussfassung über den Haushaltsplan<br />

2004 und die<br />

Beitragsordnung 2004 der ZKN<br />

16. Anträge<br />

17. Anfragen<br />

Mitglieder der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

können als Zuhörer an der<br />

Sitzung teilnehmen.<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Präsident der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

3


n den ZNN 8+9/2003 berichteten<br />

wir ausführlich über die aktuelle<br />

Rechtsprechung zur Werbung von<br />

Zahnärzten. Nunmehr liegen weitere<br />

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts<br />

vor, in denen das Gericht<br />

seine liberale Linie fortsetzt.<br />

4<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Werbung zur<br />

Akquisition erlaubt<br />

Mit Beschluss vom<br />

26.09.2003 befasste sich<br />

das Bundesverfassungsgericht<br />

mit der Werbung<br />

einer Zahnklinik, die in<br />

der Rechtsform einer<br />

GmbH geführt wurde.<br />

Für solche Kliniken gelten die Werbebeschränkungen der Berufsordnung<br />

grundsätzlich nicht. Die Zahnklinik hatte in der<br />

Zeitschrift AutoMotor Sport folgende Anzeige aufgegeben:<br />

„Dentalästhetika Institut für orale Implantologie<br />

und ästhetische Zahnheilkunde<br />

Unser langjährig erfahrenes Ärzteteam erstellt in ruhiger<br />

Atmosphäre ein individuelles Behandlungskonzept für Sie:<br />

• Ästhetische Zahnkonturierung mit Keramikschalen (Veneers)<br />

• Beim Fehlen von Zähnen möglichst festsitzende Versorgung<br />

mit künstlichen Zahnwurzeln (Implantate)<br />

• Komplettbehandlung des Gebisses<br />

mit Keramikkronen und Inlays<br />

Die Behandlung erfolgt in wenigen Sitzungen<br />

und auf Wunsch selbstverständlich unter Vollnarkose“.<br />

Die Zahnklinik war vom Oberlandesgericht auf Unterlassung<br />

verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof nahm die<br />

gegen dieses Urteil eingelegte Revision nicht an. Er begründete<br />

seine Entscheidung im wesentlichen damit, dass von<br />

der Klinik zahnärztliche Leistungen erbracht würden, die im<br />

allgemeinen ambulant und in vergleichbarer Weise auch<br />

von niedergelassenen Zahnärzten erbracht werden könnten.<br />

Daher sei die Zahnklinik nicht einer Klinik gleichzustellen,<br />

die vorwiegend stationäre Leistungen erbringe. Eine ausschließlich<br />

auf die Akquisition von Patienten gerichtete<br />

Werbung könne ihr nicht gestattet werden.<br />

Auf die Verfassungsbeschwerde der Zahnklinik hob das<br />

Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Bundesgerichtshofs<br />

auf.<br />

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Werbebeschränkungen<br />

der Berufsordnung für niedergelassene<br />

Zahnärzte nicht für Klinken gelten. Dies gelte auch dann,<br />

wenn in der Klinik ambulante Leistungen erbracht werden.<br />

Kleineren Kliniken dürfe nicht unterstellt werden, dass sie<br />

lediglich eine Alibifunktion zur Ermöglichung weitreichender<br />

Werbung für niedergelassene Ärzte hätten. Wenn dies<br />

tatsächlich der Fall sei, müsse ein entsprechender Nachweis<br />

geführt werden.<br />

Zahnärzte und Werbung<br />

- Fortsetzung -<br />

Im zweiten Teil der Begründung stellt das Gericht fest, dass<br />

die Werbung auch dann nicht zu beanstanden gewesen<br />

wäre, wenn Urheber ein niedergelassener Zahnarzt gewesen<br />

wäre. Das Gericht führt aus, dass „dem Zahnarzt von<br />

Verfassungswegen die berufsbezogene und sachangemessene<br />

Werbung erlaubt ist… Konkurrenzschutz und Schutz<br />

vor Umsatzverlagerungen sind keine legitimen Zwecke, die<br />

Einschränkungen der Berufsausübung rechtfertigen<br />

können. Der eigentliche Zweck der Werbung liegt darin,<br />

Kunden, oder hier Patienten, zu Lasten der Konkurrenz zu<br />

gewinnen… Akquisition als solche ist nicht berufswidrig“<br />

(wörtliches Zitat). Auch sei es nicht zu beanstanden, dass<br />

die Anzeige in der Zeitschrift AutoMotor Sport geschaltet<br />

worden sei. Eine zulässige Information werde nicht allein<br />

durch den Werbeträger zu einer berufswidrigen Werbung.<br />

Argumente dafür, warum aus der Werbung in einer<br />

gewöhnlichen Publikumszeitschrift negative Rückwirkungen<br />

auf das Berufsethos der Ärzte und auf das Vertrauen<br />

der Patienten in die Ärzteschaft folgen könnten, seien nicht<br />

erkennbar. Insbesondere sei nicht erkennbar, inwieweit<br />

Werbung durch bundesweite Verbreitung unsachlich werde.<br />

Sympathiewerbung im Internet erlaubt<br />

Gegenstand einer Entscheidung vom 26.08.2003 war die<br />

Homepage zweier Zahnärzte, auf der diese sich vorstellten<br />

und unter anderem über ihre Ausbildung, Auslandsaufenthalte,<br />

und ihre Mitarbeiter informierten. Darüber hinaus<br />

machten die Zahnärzte Angaben zu ihren privaten Hobbys<br />

und warben damit, dass sie den regionalen Dialekt beherrschen.<br />

Schließlich wurden auch die Behandlungszimmer<br />

sowie die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Verweis auf<br />

einzelne Geräte, zum Teil unter Angabe des Herstellers,<br />

anhand von Lichtbildern und ergänzenden Texten<br />

dargestellt.<br />

Das Gericht hielt eine mittelbare Werbung für Hersteller von<br />

Praxisgeräten für unzulässig. Hierbei handele es sich um<br />

eine berufswidrige Werbung, die den Anschein erwecke, als<br />

ob der Zahnarzt zu Gunsten der beworbenen Fremdfirmen<br />

handele. Es bestehe daher die begründete Gefahr, dass in<br />

der Bevölkerung der Eindruck vermittelt werde, dass der<br />

Zahnarzt mit diesem Verhalten finanzielle Interessen verbinde.<br />

Im übrigen sei die Werbung der Zahnärzte jedoch zulässig.<br />

Dies wurde unter anderem damit begründet, dass die<br />

Homepage im Internet eine „passive Darstellungsplattform“<br />

darstelle, die sich nicht unaufgefordert potentiellen Patienten<br />

aufdrängt. Zumindest im Rahmen dieser passiven Darstellungsform<br />

sei eine sogenannte Sympathiewerbung<br />

zulässig. Ein Verbot einer solchen Werbung sei mit dem


Grundrecht der Berufsfreiheit nicht zu vereinbaren. Es seien<br />

keine Gemeinwohlbelange ersichtlich, die ein entsprechendes<br />

Verbot rechtfertigen. Der Zahnarzt müsse sich bei der<br />

Darstellung seiner Praxis nicht auf nüchterne Praxisdaten<br />

beschränken. Vielmehr könnten Angaben zum Privatleben<br />

der Praxisinhaber zu dem - auch emotional geprägten -<br />

Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen.<br />

Werbung mit sportlichen Erfolgen in Praxisbroschüre<br />

erlaubt<br />

Interessant ist auch eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 4.08.2003, die sich mit dem Fall<br />

einer Rechtsanwältin befasst, die in ihrer Kanzleibroschüre<br />

damit warb, dass sie 10 Jahre Hochleistungssport in der<br />

Rhythmischen Gymnastik betrieben habe, Mitglied der Nationalmannschaft<br />

der DDR und mehrfache DDR-Meisterin<br />

sowie Gewinnerin internationaler Wettkämpfe gewesen sei.<br />

Das Gericht hielt diese Werbung für zulässig. Es seien keine<br />

spezifischen berufsbezogenen Gemeinwohlgründe erkennbar,<br />

die das Verbot, eine sportliche Qualifikation kundzutun,<br />

rechtfertigen könnten. Im übrigen sei es für einen potentiellen<br />

Mandanten durchaus von Interesse, welche außerrechtlichen<br />

Kenntnisse und Erfahrungen der jeweilige Anwalt<br />

erworben habe. Es sei nicht ersichtlich, dass durch<br />

solche Angaben das Vertrauen der Rechtssuchenden in die<br />

Integrität der Anwaltschaft beeinträchtigt werde. Maßgeblich<br />

für die Beurteilung des Werbeverhaltens sei im übrigen<br />

der Standpunkt der angesprochenen Verkehrskreise - hier<br />

also der potentiellen Mandanten - und nicht die besonders<br />

strenge Auffassung des jeweiligen Berufsstandes. Die dargestellte<br />

Entscheidung bezieht sich<br />

zwar auf einen Fall aus der Rechtsanwaltschaft.<br />

Sie ist jedoch auch<br />

auf Zahnärzte anwendbar, weil das<br />

Bundesverfassungsgericht insoweit<br />

keinen Unterschied zwischen<br />

Zahnärzten, Ärzten und Rechtsanwälten<br />

macht.<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Verwendung eines „Eyecatchers“ verboten<br />

Der Werbefreiheit des Zahnarztes werden von der Rechtsprechung<br />

jedoch auch Grenzen gesetzt. Das OLG Köln hat<br />

mit Urteil vom 18.07.2003 entschieden, dass ein Zahnarzt<br />

sogenannte „Eyecatcher“ in Anzeigen nicht verwenden darf.<br />

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Zahnarzt in einer<br />

Anzeige einen hälftig lachenden Mund mit perfekt weißen<br />

Zähnen abgebildet. Dieser Eyecatcher, so das Gericht, habe<br />

keinerlei Sachinformationswert. Er solle vielmehr den Blick<br />

des Lesers auf die Werbeanzeige des Zahnarztes lenken. Der<br />

konkret verwendete Eyecatcher sei ein typisches Reklamemittel,<br />

wie sie das angesprochene Publikum aus der Kosmetikwerbung<br />

und insbesondere aus der Werbung für Zahnpflegemittel<br />

kenne. Damit preise der Zahnarzt seine Dienstleistungen<br />

ungefragt wie gewerbliche Leistungen an. Diese<br />

reklamehaften Züge seien mit dem Berufsbild des Zahnarztes<br />

nicht zu vereinbaren. In diesem Zusammenhang verweisen<br />

wir auch auf ein Urteil des OLG Hamburg, das wir in<br />

den ZNN 8+9/2003 dargestellt haben, in dem die Verwendung<br />

eines sogenannten Eyecatchers in einer Serie von Zeitungsanzeigen<br />

ebenfalls als unzulässige Werbung<br />

eingestuft wurde. Hinzu kamen jedoch noch andere<br />

Elemente berufswidriger Werbung.<br />

Diese Entscheidungen sind zeitlich vor der eingangs dargestellten<br />

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom<br />

26.09.2003 ergangen. Ob sie angesichts der Rechtsprechung<br />

des Bundesverfassungsgerichts Bestand haben werden,<br />

wird sich zeigen.<br />

Ergänzung<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

Der in den ZNN 10/2003 veröffentlichte Beitrag „Zahnärzte<br />

im Schatten von Basel II“ von Herrn Dipl.-Kfm. Wolfgang<br />

Bürger wurde freundlicherweise vom Spitta Verlag GmbH &<br />

Co. KG, Balingen, zur Verfügung gestellt.<br />

Wir bitten um Entschuldigung<br />

für den fehlenden Quellenhinweis.<br />

Red.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

5


6<br />

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts<br />

ZU DEN TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTEN „ORALCHIRURGIE“ UND „KIEFERORTHOPÄDIE“<br />

Über die Frage, ob in Bereichen der Zahnheilkunde, in denen<br />

Gebietsbezeichnungen erworben werden können, auch Tätigkeitsschwerpunkte<br />

ausgewiesen werden dürfen, wird seit<br />

längerem gestritten. Nunmehr liegen zu dieser Problematik<br />

zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor.<br />

Beide Beschlüsse datieren vom 4.09.2003. Der eine betrifft<br />

den Tätigkeitsschwerpunkt „Oralchirurgie“ (Az: 3 BM 3/03),<br />

der andere den Tätigkeitsschwerpunkt „Kieferorthopädie“<br />

(Az: 3 BM 1/03). Beide Beschlüsse sind wörtlich gleich lautend.<br />

Den Entscheidungen liegt folgender Sachverhalt<br />

zugrunde:<br />

Es hatten jeweils weitergebildete Oralchirurgen/Kieferorthopäden<br />

vor dem Verwaltungsgericht gegen die Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg geklagt, weil nach der<br />

Berufsordnung für Zahnärzte in Baden-Württemberg nicht<br />

weitergebildete Zahnärzte einen Tätigkeitsschwerpunkt<br />

Oralchirurgie/Kieferorthopädie ausweisen dürfen. Die Oralchirurgen/Kieferorthopäden<br />

hatten beantragt, dass das Verwaltungsgericht<br />

die entsprechenden Vorschriften der Berufsordnung<br />

für nichtig erklärt.<br />

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ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die<br />

Klage der Oralchirurgen/Kieferorthopäden ab. Die Revision<br />

ließ er nicht zu. Gegen die Nichtzulassung der Revision<br />

erhoben die Oralchirurgen/Kieferorthopäden Beschwerde<br />

beim Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht<br />

wies diese Beschwerde mit Beschluss vom 4.09.2003<br />

zurück. Damit ist das für die Oralchirurgen/Kieferorthopäden<br />

negative Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-<br />

Württemberg rechtskräftig.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine<br />

Entscheidung im wesentlichen wie folgt:<br />

Es sei „offenkundig“, dass nicht in die Rechte der weitergebildeten<br />

Zahnärzte eingegriffen werde, wenn approbierten<br />

Zahnärzten die Möglichkeit eingeräumt werde, unter bestimmten<br />

Voraussetzungen den Zusatz „Tätigkeitsschwerpunkt<br />

Oralchirurgie/Kieferorthopädie“ zu führen. Der weitergebildete<br />

Zahnarzt werde rechtlich in keiner Weise gehindert,<br />

seine bisherige Berufsausübung unverändert fortzusetzen.<br />

Gegen eine mögliche neue Konkurrenz, die ihm hierdurch<br />

erwachse, gebe es jedoch keinen Schutz. Im übrigen dürfe<br />

ohnehin jeder approbierte Zahnarzt oralchirurgische/kieferorthopädische<br />

Leistungen anbieten. Es gehe daher letztlich<br />

nur darum, ob Zahnärzte, die ohne eine entsprechende<br />

Weiterbildung auf dem Gebiet der Oralchirurgie/Kieferorthopädie<br />

einen Tätigkeitsschwerpunkt entwickelt haben,<br />

hierauf öffentlich hinweisen dürfen. Dies könne angesichts<br />

der neueren Entwicklung der Rechtsprechung zum Werbeverbot<br />

für Ärzte - so wörtlich - „nicht ernstlich zweifelhaft“<br />

sein.<br />

Im übrigen laute die Gebietsbezeichnung auf dem Gebiet<br />

der Oralchirurgie/Kieferorthopädie in Baden-Württemberg<br />

„Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ bzw. „Fachzahnarzt für<br />

Kieferorthopädie“. Eine Verwechslungsgefahr zwischen dem<br />

„Fachzahnarzt“ und dem „Tätigkeitsschwerpunkt“ bestehe<br />

nicht. Der Hinweis auf den Tätigkeitsschwerpunkt einerseits<br />

und die Gebietsbezeichnung andererseits mache die diesen<br />

Bezeichnungen zugrunde liegende Abstufung hinreichend<br />

deutlich.<br />

Auch die Gefahr einer Irreführung von Patienten bestehe<br />

nicht. Hierzu führt das Gericht wörtlich aus: „Der Unterschied<br />

zwischen der Angabe „Tätigkeitsschwerpunkt“ und<br />

der Bezeichnung „Fachzahnarzt“ ist derart offenkundig,<br />

dass eine Verwechslungs- und damit Irreführungsgefahr<br />

nicht besteht“.<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer ZKN


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8<br />

Arbeitssuchende sollen<br />

möglichst schnell<br />

wieder in eine neue<br />

Arbeitsstelle vermittelt<br />

werden. Zum 1.<br />

Juli 2003 ist daher als<br />

Teil der so genannten<br />

Hartz-Reform das<br />

Arbeitsförderungsrecht(Sozialgesetzbuch<br />

III) geändert<br />

worden. Nach der<br />

Neuregelung müssen<br />

sich Arbeitslose unverzüglich,<br />

nachdem<br />

sie vom Zeitpunkt der<br />

Beendigung ihres<br />

Arbeitsverhältnisses<br />

erfahren haben, also nach Ausspruch der Kündigung, persönlich<br />

beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.<br />

Geschieht dies nicht, kann das Arbeitslosengeld gekürzt<br />

werden.<br />

Auch die Arbeitgeber treffen nach der Neuregelung zusätzliche<br />

Pflichten. So sollen die Arbeitgeber vor Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses frühzeitig<br />

1. den Arbeitnehmer über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten<br />

bei der Arbeitssuche informieren,<br />

2. den Arbeitnehmer informieren, dass er sich unverzüglich<br />

beim Arbeitsamt melden muss,<br />

3. den Arbeitnehmer zur Meldung beim Arbeitsamt freistellen,<br />

4. dem Arbeitnehmer die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

ermöglichen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

MELDE- UND HINWEISPFLICHTEN<br />

bei drohender Arbeitslosigkeit<br />

Die Arbeitsverwaltung schlägt vor, bei der Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses folgende Formulierungen zu verwenden:<br />

1. Bei Kündigung/Aufhebungsvertrag<br />

„Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld<br />

sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach<br />

Erhalt dieser Kündigung (bzw. nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages)<br />

persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend<br />

zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis noch länger als<br />

drei Monate besteht, ist eine Meldung drei Monate vor der<br />

Beendigung ausreichend. Weiterhin sind Sie verpflichtet,<br />

aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen."<br />

2. Bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen sollte in<br />

den Vertrag folgender Hinweis aufgenommen werden:<br />

„Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld<br />

sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor<br />

Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt<br />

arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis<br />

für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist,<br />

besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin sind<br />

Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.<br />

Abweichend hiervon besteht dann keine Meldepflicht,<br />

wenn dieses Arbeitsverhältnis lediglich für einen Zeitraum<br />

von bis zu sechs Wochen geschlossen ist."<br />

Die gesetzliche Regelung sieht bisher keine Sanktionen vor,<br />

wenn der Arbeitgeber gegen seine Hinweispflichten verstößt.<br />

Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Arbeitnehmer,<br />

der die unverzügliche Anzeige versäumt, gerichtlich<br />

Schadensersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber<br />

wegen unterlassenen Hinweises beansprucht. Es wird daher<br />

vorsorglich empfohlen, in die Kündigungsschreiben/ Aufhebungsvereinbarungen<br />

bzw. in den befristeten Arbeitsvertrag<br />

die oben genannten Hinweise aufzunehmen.<br />

Peter Ihle<br />

Rechtsanwalt und Justiziar der ZÄK M-V<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „dens“ 10/03,<br />

Zahnärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern


400,- € Mini-Jobs<br />

Ein Überblick über die seit dem 1.04.2003 geltenden Regeln<br />

1. Einleitung<br />

Der Einsatz von sogenannten Geringfügigbeschäftigten ist<br />

seit Jahrzehnten ein beliebtes Mittel in der Praxis, um zeitweilige<br />

Arbeitsbelastungen durch Aushilfskräfte abzufangen<br />

oder bestimmte Tätigkeitsbereiche Mitarbeitern in Teilzeit<br />

zu überlassen.<br />

Die Verdienstgrenze, unterhalb derer die Tätigkeit sozialversicherungs-<br />

und lohnsteuerrechtlich privilegiert behandelt<br />

wurde, ist dabei immer stärker angestiegen. Vereinzelt wurde<br />

dabei Missbrauch getrieben, in dem sozialversicherungspflichtige<br />

Arbeitsplätze aufgeteilt und in geringfügige<br />

Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Dies hat<br />

die rot-grüne Bundesregierung gleich nach ihrer erstmaligen<br />

Wahl im Jahre 1998 bewogen, eine umfassende Neuregelung<br />

der „630-DM-Jobs“ in Angriff zu nehmen. Die zum<br />

1.04.1999 in Kraft getretene Neuregelung war aber derartig<br />

kompliziert, dass sie mehrfach – wie es jetzt auf Regierungsdeutsch<br />

hieß – „nachgebessert“ wurde. Nach der Bundestagswahl<br />

2002 brachte die Bundesregierung einen weiteren<br />

Gesetzentwurf zur Regelung der geringfügigen Beschäftigung<br />

ein, die nun mit Wirkung vom 1.04.2003 in Kraft getreten<br />

ist und die wir hier vorstellen wollen.<br />

Die Verdienstgrenze wurde dabei auf 400,- EUR angehoben.<br />

Alle Beschäftigungsverhältnisse werden zudem von nur<br />

noch einem Versicherungsträger, der Bundesknappschaft,<br />

betreut. Hierin liegt eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltung<br />

solcher Beschäftigungsverhältnisse.<br />

2. Die drei Arten von Minijobs<br />

Nach der Neukonzeption gibt es nunmehr 3 Arten von<br />

Minijobs: Die geringfügig entlohnten Minijobs, die Minijobs<br />

in Privathaushalten und die kurzfristigen Minijobs.<br />

a) Geringfügig entlohnte Minijobs<br />

Beispiel: Eine Reinigungskraft kommt dreimal die Woche<br />

für drei Stunden in die Praxis und erhält dafür eine<br />

Pauschale in Höhe von 400,- EUR.<br />

Minijobs sind geringfügig entlohnt, wenn der monatliche<br />

Verdienst die Höchstgrenze von 400,- EUR nicht überschreitet.<br />

Bei solchen Beschäftigungsverhältnissen haben Sie als<br />

Arbeitgeber Pauschalbeträge für die Sozialversicherung und<br />

die Steuer zu tragen.<br />

Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Sie Pauschalbeiträge<br />

in Höhe von insgesamt 25 Prozent des Verdienstes (12<br />

Prozent Renten- und 11 Prozent Krankenversicherung). Für<br />

Minijobber, die privat oder überhaupt nicht krankenversichert<br />

sind, zahlen Sie keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.<br />

Außerdem zahlen Sie noch eine einheitliche<br />

Pauschsteuer von zwei Prozent. Für Arbeiter zahlen sie<br />

von Rechtsanwalt und Notar Dr. Volker Schöpe<br />

und Rechtsanwalt Jörn Hülsemann, Hameln<br />

zudem eine Umlage von 1,2 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung<br />

und für Arbeiter und Angestellte für die Entgeltfortzahlung<br />

im Mutterschutz eine Umlage in Höhe von<br />

0,1 Prozent.<br />

Hintergrund: Es gibt bei Arbeitnehmer eine historisch bedingte<br />

Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten.<br />

Diese ist heute nur noch für die Frage wichtig, welcher<br />

Rententräger für den Arbeitnehmer zuständig ist. Arbeiter<br />

sind bei den Landesversicherungsanstalten (z.B. der www.<br />

lva-hannover.de) versichert, Angestellte bei der Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte (www.bfa-berlin.de).<br />

Arbeiter ist, wer überwiegend körperliche („Handarbeit„)<br />

Tätigkeiten verrichtet (z.B. Reinigungskräfte, Auslieferungsfahrer<br />

usw.). Angestellter ist, wer überwiegend „Kopfarbeit“<br />

verrichtet. Die Unterscheidung ist im Einzelfall schwierig<br />

und insgesamt überkommen.<br />

b) Minijobs in Privathaushalten<br />

Beispiel: Eine Reinigungskraft kommt zweimal wöchentlich<br />

für je vier Stunden in den Privathaushalt der Zahnärztin.<br />

Sie erhält dafür eine Pauschale in Höhe von 300,- EUR.<br />

Der Gesetzgeber hat die Minijobs in Privathaushalten erstmals<br />

eigenständig gesetzlich definiert. Hierdurch versprach<br />

er sich, dass mehr private Haushalte Minijobber einstellen.<br />

Eine solche Beschäftigung im privaten Haushalt liegt vor,<br />

wenn die Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet<br />

ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich nicht durch<br />

Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. Hierunter<br />

fallen z. B. die Zubereitung von Mahlzeiten, die Reinigung<br />

der Wohnung, die Gartenpflege, die Versorgung, Betreuung<br />

und Pflege von Kindern, Kranken und älteren Menschen.<br />

Dabei soll die Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter<br />

auch im Haushalt der Tagesmutter stattfinden dürfen.<br />

Sie zahlen einen Pauschalbeitrag von nur 12 Prozent. Je 5<br />

Prozent des Verdienstes gehen an die Renten- und an die<br />

Krankenversicherung. Hinzu kommt die einheitliche<br />

Pauschsteuer von 2 Prozent sowie eine Umlage von 1,3<br />

Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung und für die Entgeltfortzahlung<br />

im Mutterschutz.<br />

c) kurzfristigen Minijobs<br />

Beispiel: Zwei Zahnärzte wollen ihre Praxis zusammenlegen.<br />

Sie haben zuvor mit unterschiedlichen EDV-Systemen<br />

gearbeitet. Es ist erforderlich, dass die Akten eines der beiden<br />

in das System des anderen manuell eingegeben werden.<br />

Hierfür wird für einen Zeitraum von 6 Wochen eine –<br />

im weiteren Verlauf des Jahres nicht beschäftigte -<br />

Aushilfskraft eingestellt, die dafür 2.200,00 EUR erhält.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

9


10<br />

Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung<br />

in einem Kalenderjahr auf 2 Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage<br />

befristet ist. Ergänzung – nicht berufsmäßig<br />

Bei solchen kurzfristigen Minijobs brauchen sie keine Pauschalabgaben<br />

zu leisten.<br />

3. Minijobs und Arbeitsrecht<br />

Minijobber sind reguläre Arbeitnehmer. Für sie gelten damit<br />

alle Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts. Minijobber<br />

haben z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und<br />

Urlaub zu erhalten. Sie genießen Kündigungsschutz, wenn<br />

es sich nicht um einen Kleinbetrieb im Sinne des<br />

Kündigungsschutzgesetzes handelt.<br />

Hintergrund: Beschäftigte im Kleinbetrieb genießen keinen<br />

Kündigungsschutz. Ein Kleinbetrieb liegt vor, wenn in der<br />

Regel nicht mehr als 5 Arbeitnehmer (nicht Azubis!) beschäftigt<br />

werden. Dabei zählen teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter bis<br />

zu einer Stundenzahl in Höhe von nicht mehr als 20 Stunden<br />

0,5, mit einer Stundenzahl von nicht mehr als 30 Stunden<br />

mit 0,75. Der Gesetzgeber hat im Gesetz zu Reformen<br />

am Arbeitsmarkt mit Wirkung zum 01.01.2004 beschlossen,<br />

dass nunmehr befristet Beschäftigte bei der Berechnung<br />

dafür, ob ein Kleinbetrieb vorliegt, nicht mehr mitzählen.<br />

Beispiel: In der Praxis der Dres. Meyer, Müller und & Schulz<br />

arbeiten 3 Arzthelferinnen volle Tage, zwei Arzthelferinnen<br />

halbtags, eine Bürokraft halbtags und eine Reinigungskraft<br />

30 Stunden. Nach bisherigem Recht unterfällt die Praxis dem<br />

Kündigungsschutz, da sie insgesamt 5,25 Arbeitnehmer hat<br />

(4 + 3 * 0,5 + 0,75). Wenn nur eine dieser Kräfte einen befristeten<br />

Vertrag hätte, würde der Betrieb nach dem neuen<br />

Kündigungsrecht nicht mehr dem Kündigungsschutz unterfallen,<br />

da dann „nicht mehr als 5 Arbeitnehmer“ beschäftigt<br />

wären.<br />

Minijobber treffen damit aber auch alle Pflichten aus dem<br />

laufenden Arbeitsverhältnis. So haben sie sich z. B. im<br />

Krankheitsfall arbeitsunfähig zu melden, sie haben das<br />

Patientengeheimnis zu wahren u. v. a.<br />

a) Entgeltfortzahlung<br />

Als Ausgleich für die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung<br />

hat der Gesetzgeber für kleine bis mittlere Betriebe eine<br />

Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen vorgesehen. Die<br />

Rechtsgrundlage dafür findet sich im – ansonsten außer<br />

Kraft getretenen – Lohnfortzahlungsgesetz, genauer in dessen<br />

§§ 10 - 19. Neu ist die einheitliche Zuständigkeit der<br />

Bundesknappschaft als zuständige Lohnausgleichskasse für<br />

alle geringfügig Beschäftigten. Diese Zuständigkeit ist<br />

unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die Krankenversicherung<br />

des Minijobbers ansonsten durchgeführt wird.<br />

Ein „kleiner bis mittlerer“ Betrieb liegt vor, wenn der<br />

Arbeitgeber maximal 30 Beschäftigte hat. Auszubildende<br />

und schwerbehinderte Arbeitnehmer werden allerdings<br />

nicht mitgezählt; Teilzeitarbeitnehmer zählen nur anteilig,<br />

wobei der Anteil – ähnlich wie beim Kündigungsschutz -<br />

von der Arbeitszeit abhängt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Geringfügig Beschäftigte, die durch Arbeitsunfähigkeit<br />

infolge Krankheit oder infolge einer medizinischen Vorsorge-<br />

bzw. Rehabilitationsmaßnahme an ihrer Arbeitsleistung<br />

verhindert sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung<br />

durch den Arbeitgeber für längstens 42 Tage.<br />

Die Erstattung durch die Lohnausgleichskasse der Bundesknappschaft<br />

beträgt für Arbeiter und Auszubildende 70<br />

Prozent des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts ohne Einmalzahlungen;<br />

bei Angestellten ist eine Erstattung gesetzlich<br />

nicht vorgesehen.<br />

Beispiel: Eine – jeweils geringfügig beschäftigte – Zahnarzthelferin<br />

(Angestellte) und eine Reinigungskraft (Arbeiterin)<br />

werden in einer Praxis mit insgesamt 10 Beschäftigten für<br />

vier Wochen arbeitsunfähig krank. Der Arbeitgeber erhält<br />

dann 70 Prozent des während der Krankheit an die Reinigungskraft<br />

gezahlten Entgelts von der Lohnausgleichskasse<br />

zurück. Die Entgeltfortzahlungskosten für die Zahnarzthelferin<br />

hat er selbst zu tragen.<br />

Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen<br />

Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich<br />

beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Sie decken<br />

sich aus dem oben bereits erwähnten Umlagesatz von 1,2<br />

Prozent, der auf die Bruttoentgelte von geringfügig oder<br />

im Privathaushalt beschäftigten Minijobbern zu zahlen ist.<br />

b) Mutterschutz<br />

Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmerinnen für Zeiten, in<br />

denen diese einem Beschäftigungsverbot unterfallen (§ 3<br />

MuSchG), das Entgelt weiter zahlen, § 11 MuSchG. Erfreulicherweise<br />

erstattet die Bundesknappschaft 100 Prozent des<br />

Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der<br />

Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie 100 Prozent<br />

des fortgezahlten Entgelts für die Dauer von Beschäftigungsverboten<br />

zuzüglich der darauf entfallenden pauschalen<br />

Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Diese Zahlungen<br />

gibt es für Arbeiterinnen und Angestellte. Die Erstattung<br />

wird auf Antrag gewährt und kann sofort nach geleisteter<br />

Entgeltfortzahlung erfolgen. Die für die Durchführung des<br />

Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden ebenfalls<br />

durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgebern<br />

aufgebracht. Sie decken sich aus dem oben bereits<br />

erwähnten Umlagesatz von 0,1 Prozent, der auf die<br />

Bruttoentgelte von geringfügig beschäftigten Minijobbern<br />

und Minijobbern im Privathaushalt zu zahlen ist.<br />

Beispiel: Eine – jeweils geringfügig beschäftigte – Zahnarzthelferin<br />

(Angestellte) und eine Reinigungskraft (Arbeiterin)<br />

werden in einer Praxis mit insgesamt 10 Beschäftigten<br />

schwanger. In den sechs Wochen vor und den acht Wochen<br />

nach der Geburt erhalten Sie vom Arbeitgeber einen Zuschuss<br />

zu dem von der Krankenkasse gezahlten Mutterschaftsgeld.<br />

Der Arbeitgeber erhält dann 100 Prozent dieses<br />

von ihm gezahlten Zuschusses von der Bundesknappschaft<br />

zurück – für beide Arbeitnehmerinnen.<br />

Die Regelung ist deshalb besonders wichtig, weil Bewerberinnen<br />

nach aktueller Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bei<br />

der Frage nach der Schwangerschaft nunmehr uneingeschränkt<br />

„lügen“ dürfen. Dies soll nach Ansicht des Bundes-


arbeitsgerichts auch dann gelten, wenn die trotz bestehender<br />

Schwangerschaft eingestellte Bewerberin von Beginn<br />

an einem – individuellen oder generellen – Beschäftigungsverbot<br />

unterliegt!<br />

4. Fälligkeitstermine für die Sozialabgaben<br />

Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist,<br />

der Bundesknappschaft eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />

So können Sie sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht<br />

abgebucht werden. Bei nicht pünktlicher Zahlung wird für<br />

jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag<br />

von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach<br />

unten abgerundeten Betrages erhoben. Ansonsten sind folgende<br />

Fälligkeiten zu beachten:<br />

tgeltzahlung Fälligkeit<br />

m 01. - 15. am 25. des laufenden Monats bzw. am<br />

s laufenden Monats letzten banküblichen Arbeitstag vor dem<br />

25. des laufenden Monats<br />

m 16. - 10. am 15. des Folgemonats<br />

s Folgemonats<br />

ch dem 10. am 15. des Folgemonats in voraussichtlicher<br />

s Folgemonats Höhe, ein eventuell verbleibender Restbetrag<br />

bis spätestens eine Woche nach dem<br />

betriebsüblichen Abrechnungstermin<br />

5. Die Gleitzone<br />

Ab einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 bis 800<br />

Euro, arbeiten Arbeitnehmer in einem so genannten Niedriglohn-Job.<br />

Dafür müssen Arbeitnehmer nur geringere<br />

Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der Beitragsanteil des<br />

Arbeitnehmers wächst dabei schrittweise von rund 4 Prozent<br />

bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 Euro bis auf<br />

rund 21 Prozent bei einem Verdienst von 800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrundlage<br />

für den Arbeitnehmer ist zudem<br />

nicht das volle Gehalt, sondern ein Betrag, der nach einer<br />

komplizierten und für jedes Jahr neu festgelegten Formel<br />

errechnet wird.<br />

Sie als Arbeitgeber profitieren von der Einrichtung der<br />

Gleitzone nicht. Die Lohnnebenkosten des Arbeitgebers sind<br />

für Mitarbeiter in der Gleitzone ebenso hoch wie für<br />

„reguläre“ Mitarbeiter. Arbeitgeber zahlen daher stets den<br />

Beitragsanteil von derzeit ca. 21 Prozent des tatsächlichen<br />

Entgelts.<br />

Die Besteuerung innerhalb der Gleitzone erfolgt individuell,<br />

d.h. zuständig ist wieder das Betriebsstättenfinanzamt.<br />

Anders als bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen<br />

liegt die Abwicklung des Melde- und Beitragswesens bei<br />

Niedriglohn-Jobs nicht im Zuständigkeitsbereich der Minijob-Zentrale,<br />

sondern bei der jeweiligen Krankenkasse des<br />

Arbeitnehmers.<br />

6. Minijobs und Steuerrecht<br />

Als Arbeitgeber zahlen Sie für geringfügig entlohnte Beschäftigte<br />

sowie für Beschäftigte im Privathaushalt eine<br />

einheitliche Pauschalsteuer. Für die Lohnsteuerpauschalierung<br />

ist zu unterscheiden zwischen der neuen einheitlichen<br />

Pauschsteuer i.H.v. 2 Prozent und der pauschalen Lohnsteuer<br />

- wie bisher - mit einem Steuersatz i.H.v. 20 Prozent des<br />

Arbeitsentgelts. In beiden Fällen der Lohnsteuerpauschalierung<br />

ist nunmehr Voraussetzung, dass eine geringfügige<br />

Beschäftigung im Sinne des SGB IV vorliegt. Das Steuerrecht<br />

knüpft damit an die Voraussetzungen des SGB IV an.<br />

a) Einheitliche Pauschsteuer i.H.v. 2 Prozent<br />

Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf die Vorlage einer<br />

Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer für das Arbeitsentgelt aus einer<br />

geringfügigen oder im Privathaushalt erbrachten Beschäftigung,<br />

für das er Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

i.H.v. 12 bzw. 5 Prozent zu entrichten hat,<br />

mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz i.H.v. insgesamt 2<br />

Prozent des Arbeitsentgelts erheben. In dieser einheitlichen<br />

Pauschsteuer ist neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag<br />

und die Kirchensteuer enthalten. Der einheitliche<br />

Pauschsteuersatz von 2 Prozent ist auch anzuwenden, wenn<br />

der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft<br />

angehört. Es ist stets die Bundesknappschaft<br />

zuständig. Das gilt sowohl für den Privathaushalt als auch<br />

für andere Arbeitgeber. Dabei ist bei geringfügiger Beschäftigung<br />

in Privathaushalten ausschließlich der Haushaltsscheck<br />

zu verwenden. Auf dem Haushaltsscheck teilt der<br />

Arbeitgeber das Arbeitsentgelt mit und ob die Lohnsteuer<br />

mit der einheitlichen Pauschsteuer erhoben werden soll.<br />

b) Pauschaler Lohnsteuersatz i.H.v. 20 Prozent<br />

Unterliegt der Minijobber nicht der Rentenversicherungspflicht,<br />

so kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer<br />

mit einem Steuersatz i.H.v. 20 Prozent des Arbeitsentgelts<br />

erheben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent<br />

der Lohnsteuer) und die Kirchensteuer nach dem jeweiligen<br />

Landesrecht. Für die Fälle der Lohnsteuerpauschalierung<br />

i.H.v. 20 Prozent des Arbeitsentgelts oder der Besteuerung<br />

nach Maßgabe der vorgelegten Lohnsteuerkarte ist stets<br />

das Betriebsstättenfinanzamt zuständig.<br />

Beispiel: Zahnarzt Dr. Müller, Mitglied des Ärztlichen Versorgungswerks<br />

(AVW), arbeitet als Minijobber für 400,-<br />

Euro bei seinem Kollegen Dr. Schulz.<br />

c) Besteuerung nach der Lohnsteuerkarte<br />

Wählt der Arbeitgeber für eine geringfügige Beschäftigung<br />

im Sinne des SGB IV nicht die pauschale Lohnsteuererhebung,<br />

so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe<br />

der vorgelegten Lohnsteuerkarte zu erheben. Hiervon<br />

raten wir wegen des zusätzlichen Aufwands aber ab. Die<br />

Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt nämlich von der Lohnsteuerklasse<br />

ab und muss eigens berechnet werden. Regelmäßig<br />

fällt dabei bei den Lohnsteuerklassen I (Alleinstehende),<br />

II (bestimmte Alleinerziehende mit Kind) oder III und IV<br />

(verheiratete Arbeitnehmer/innen) für ein Arbeitsentgelt<br />

von höchstens 400 Euro monatlich keine Lohnsteuer an.<br />

Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

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12<br />

7. Mehrere (mini)-jobs<br />

a) Hauptberuf und Nebenjob<br />

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen<br />

Hauptbeschäftigung bleibt für den<br />

Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungs- und beitragsfrei.<br />

Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall aus der geringfügig<br />

entlohnten Beschäftigung Pauschalbeiträge.<br />

Ab dem 1.4.2003 können Arbeitnehmer neben ihrem Hauptberuf<br />

noch einen 400-Euro-Job ausüben, der sozialversicherungsfrei<br />

bleibt. Sie als Arbeitgeber zahlen die für Minijobs<br />

üblichen Pauschalabgaben. Alle weiteren 400-Euro-Jobs<br />

werden allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet<br />

und sind dann versicherungs- und beitragspflichtig.<br />

Dies gilt auch für 400-Euro-Jobs, die Bezieher von Vorruhestandsgeld<br />

ausüben. Kurzfristige Beschäftigungen<br />

neben einem Hauptberuf werden mit der Hauptbeschäftigung<br />

nicht zusammen gerechnet.<br />

b) Mehrere Minijobs<br />

Arbeitnehmer können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben,<br />

allerdings nicht beim selben Arbeitgeber. Damit soll verhindert<br />

werden, dass normale Beschäftigungsverhältnisse in<br />

mehrere Minijobs aufgespaltet werden, um Sozialbeiträge<br />

zu sparen. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden<br />

zusammengerechnet. Sie dürfen nicht über 400 Euro liegen.<br />

Ist das der Fall, sind sie voll sozialversicherungspflichtig.<br />

Und zwar von dem Zeitpunkt an, von dem die Minijob-Zentrale<br />

die Versicherungspflicht festgestellt und dem Arbeitgeber<br />

mitgeteilt hat.<br />

Beispiel: Eine Reinigungskraft arbeitet regelmäßig seit dem<br />

01.06.2003 in der Praxis Dr. Meier und verdient monatlich<br />

400,- Euro. Am 01.07.2003, beginnt sie in der Praxis Dr.<br />

Müller einen weiteren Minijob und erhält dort monatlich<br />

300,- Euro. Sie ist dann für den Monat Juni noch versicherungsfrei,<br />

weil ihr Monatsverdienst nicht über 400 Euro<br />

liegt. Mit dem zweiten Minijob überschreitet sie jedoch<br />

insgesamt die 400-Euro-Grenze und muss Sozialversicherungsbeiträge<br />

für beide Beschäftigungen zahlen.<br />

8. Festlegung des Gehalts<br />

Damit ein (geringfügiger) Minijob versicherungsfrei ist, darf<br />

die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werden. Darauf ist<br />

bei der Festlegung der Höhe des Gehalts der einzelnen Beschäftigten<br />

genau zu achten Es gibt dabei einige Fallgestaltungen,<br />

die zur Überschreitung der Grenze führen können.<br />

a) Sonderzahlungen<br />

Falls Sie Ihren Minijobbern Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />

bezahlen, kann die 400-Euro-Grenze überschritten werden,<br />

so dass die Beschäftigung versicherungs- und<br />

beitragspflichtig ist.<br />

Beispiel: Arzthelferin Müller verdient 380 Euro im Monat<br />

und erhält jedes Jahr im Dezember ihr vertraglich zugesichertes<br />

Weihnachtsgeld in Höhe von 380 Euro. Frau A.<br />

erhält also im Jahr 4.560 Euro plus 380 Euro Weihnachtsgeld.<br />

Das macht zusammen 4.940 Euro. Ihr monatlicher<br />

Verdienst beträgt folglich 411,67 Euro. Damit liegt sie über<br />

der 400-Euro-Grenze und ist sozialversicherungspflichtig.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

b) Schwankender Verdienst<br />

Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller<br />

Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Wird die<br />

400-Euro-Grenze hierbei durchschnittlich überschritten, ist<br />

die Beschäftigung versicherungspflichtig.<br />

Beispiel: Arzthelferin Müller verdient in den Monaten September<br />

bis April mit dem Minijob monatlich 500 Euro, in<br />

den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Sie erzielt<br />

dadurch einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst<br />

von 416,67 Euro und liegt über der 400-Euro-Grenze.<br />

c) Unvorhersehbarer Arbeitseinsatz<br />

Wird bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung der<br />

regelmäßige monatliche Verdienst von 400 Euro überschritten,<br />

so tritt wieder Sozialversicherungspflicht ein. Wird die<br />

400-Euro-Grenze allerdings nur gelegentlich und nicht vorhersehbar<br />

überschritten, so führt dies nicht gleich zur Versicherungspflicht.<br />

Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum<br />

von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres<br />

anzusehen. Vorhersehbar ist zum Beispiel die regelmäßige<br />

Zahlung eines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes. Nicht<br />

vorhersehbar ist aber zum Beispiel ein Überschreiten der<br />

400-Euro-Grenze wegen Mehrarbeit bei Ausfall von anderen<br />

Arbeitskräften.<br />

Beispiel: Arzthelferin Müller wird von ihrem Arbeitgeber<br />

gebeten, Ende Juni wider Erwarten für einen Monat zusätzlich<br />

eine Vertretung für die erkrankte Frau Meyer zu<br />

übernehmen. Ihr bisheriger monatlicher Verdienst von 125<br />

Euro erhöht sich für diese Zeit auf 600 Euro. Die Minijobberin<br />

bleibt versicherungsfrei, da es sich nur um ein gelegentliches<br />

und unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze<br />

für die Dauer von einem Monat handelt.<br />

9. Informationspflichten des Arbeitgebers<br />

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Minijobber<br />

darüber zu informieren, dass sie den vollen Anspruch<br />

auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(wie etwa Maßnahmen zur Rehabilitation oder eine vorgezogene<br />

Altersrente) erwerben können. Dazu müssen die<br />

(geringfügig oder im Privathaushalt beschäftigten) Minijobber<br />

auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht<br />

verzichten. Sie müssen dann die Differenz zwischen dem<br />

Pauschalbetrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbetrag<br />

selbst zahlen. Arbeitnehmer können so<br />

mit einem relativ geringen Eigenbeitrag vollwertige Beitragszeiten<br />

erhalten.<br />

Beispiel 1: Arzthelferin Müller übt eine geringfügige Tätigkeit<br />

für 400,- Euro aus und ist damit versicherungsfrei. Sie<br />

erklärt ihren Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit.<br />

Ihre Rentenbeiträge berechnen sich dann wie folgt:<br />

1 | Ermittlung des Gesamtbeitrags (400 Euro * 19,5 % Beitragssatz)<br />

= 78,- Euro<br />

2 | Ermittlung des Arbeitgeberanteils (400,- Euro * 12 Prozent)<br />

= 48,- Euro<br />

3 | Ermittlung des Beschäftigtenanteils (78,- Euro – 48,- Euro)<br />

= 30,- Euro


Beispiel 2: Reinigungskraft Meier übt eine Tätigkeit im<br />

Privathaushalt von Dr. Schulz für 400,- Euro aus und ist<br />

damit versicherungsfrei. Sie erklärt ihren Verzicht auf die<br />

Rentenversicherungsfreiheit. Ihre Rentenbeiträge berechnen<br />

sich dann wie folgt:<br />

1 | Ermittlung des Gesamtbeitrags (400 Euro * 19,5 % Beitragssatz)<br />

= 78,- Euro<br />

2 | Ermittlung des Arbeitgeberanteils (400,- Euro * 5 Prozent)<br />

= 20,- Euro<br />

3 | Ermittlung des Beschäftigtenanteils (78,- Euro – 48,- Euro)<br />

= 58,- Euro<br />

10. Zahnärzte als Minijobber?<br />

Beispiel: Zahnarzt Dr. Schulz überprüft für einen medizinischen<br />

Fachverlag im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung,<br />

ob neu zu veröffentlichende Broschüren des Verlages<br />

inhaltlich richtig und verständlich sind. Hierfür bekommt<br />

er eine Pauschale in Höhe von 400,- Euro im Monat. Er ist<br />

Mitglied des Ärztlichen Versorgungswerks (AVW).<br />

Eine Ausnahmeregelung existiert für die von der Rentenversicherungspflicht<br />

befreiten Mitglieder berufsständischer<br />

Versorgungswerke. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer dieser<br />

Personengruppe auf die Rentenversicherungsfreiheit<br />

verzichtet (siehe unter 9.) und die geringfügige Beschäftigung<br />

berufsfremd ausgeübt wird, sind die Beiträge zur<br />

Rentenversicherung (hier: 12 Prozent) nicht an die Minijob-<br />

Zentrale, sondern an das berufsständische Versorgungswerk<br />

zu zahlen.<br />

11. Checkliste<br />

Die folgende Checkliste soll Ihnen bei der Beantwortung<br />

der Frage helfen, ob ein sozialversicherungsfreier Minijob<br />

vorliegt.<br />

Frage 1: Übersteigt das Arbeitsentgelt regelmäßig 400,-<br />

Euro im Monat?<br />

wenn nicht: Ergebnis 1<br />

wenn ja: weiter bei Frage 2<br />

Frage 2: Wird die Beschäftigung voraussichtlich im Kalenderjahr<br />

länger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage<br />

ausgeübt?<br />

wenn ja: Ergebnis 2<br />

wenn nicht: weiter bei Frage 3<br />

Frage 3: Wird unter Berücksichtigung früherer kurzfristiger<br />

Beschäftigung innerhalb des Kalenderjahres<br />

die Grenze von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen<br />

überschritten?<br />

wenn ja: Ergebnis 2<br />

wenn nicht: weiter bei Frage 4<br />

Frage 4: Liegt eine „Berufsmäßigkeit“ vor und übersteigt<br />

das Entgelt 400,- Euro?<br />

wenn ja: weiter bei Ergebnis 2<br />

wenn nicht: weiter bei Ergebnis 3<br />

Ergebnis 1: Die Beschäftigung ist versicherungsfrei.<br />

Sie müssen als Arbeitgeber lediglich die o.g.<br />

Pauschbeträge zahlen.<br />

Ergebnis 2: Die Beschäftigung ist („ganz normal“)<br />

versicherungspflichtig.<br />

Ergebnis 3: Es handelt sich um eine versicherungsfreie<br />

kurzfristige Beschäftigung;<br />

Pauschbeträge sind nicht zu zahlen.<br />

12. Weiterführende<br />

Informationen<br />

Die Abwicklung der Minijobs<br />

erfolgt über die Minijob-<br />

Zentrale der Bundesknappschaft.<br />

Sie hat ihren Sitz in<br />

45115 Essen. Die Bundesknappschaft<br />

hat in Cottbus<br />

ein Service-Center eingerichtet.<br />

Dort kann man<br />

montags bis freitags in der<br />

Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr<br />

gebührenfrei anrufen:<br />

(0800) 0 20 05 04.<br />

Im Internet finden sich<br />

weitere Informationen unter<br />

www.minijob-zentrale.de<br />

oder unter<br />

www.haushaltsscheck.de.<br />

Dr. Volker Schöpe, Jörn Hülsemann,<br />

Rechtsanwälte<br />

Ostertorwall 9, 31785 Hameln<br />

www.anwaltshaus-1895.de<br />

Dr. Volker Schöpe<br />

Jörn Hülsemann<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

13


14<br />

Aus Sicht der Kieferorthopäden:<br />

<strong>Doppelt</strong> <strong>bestraft</strong><br />

Weniger Punkte und eine vorgezogene Degressionsabgabe<br />

Die kostenneutrale BEMA-Neurelationierung zum 1. Januar<br />

2004 geht erklärtermaßen allein zulasten der Kieferorthopäden.<br />

Rund 20 Prozent Honorarschwund bei den auf ihr<br />

Fachgebiet beschränkten Fachzahnärzten werden den<br />

Spielraum für Aufwertungen allgemeinzahnärztlicher Leistungen<br />

schaffen. 20 Prozent Honorarminderung bedeuten<br />

– bei 50 Prozent Kostenanteil – 40 Prozent Einkommensverlust.<br />

Die neue Degressionsregelung des GMG setzt eins<br />

drauf: statt der für Allgemeinzahnärzte gültigen Grenze<br />

von 350.000 degressionsfreien Punkten werden es bei den<br />

Kieferorthopäden künftig nur noch 280.000 Punkte sein.<br />

Der Fachzahnarzt wird so zweimal zur Kasse gebeten: durch<br />

weniger Punkte für die gleiche Leistung und durch eine<br />

vorgezogene Degressionsabgabe. Es ist abzuwarten, wie die<br />

von den Allgemeinzahnärzten beherrschten KZVen bei der<br />

Honorarverteilung reagieren werden. Es gehört nicht viel<br />

Phantasie dazu, sich auszumalen, was dort ansteht: die von<br />

den Kassen zur Verfügung gestellten begrenzten Honorarvolumina<br />

werden vermutlich auch in Höhe der 20 prozentigen<br />

Abwertung umgeleitet aus den KFO-Töpfen. Umso frü-<br />

Berliner Zahnärzte<br />

sammeln 60.000<br />

Unterschriften gegen<br />

Praxisgebühr<br />

Im Rahmen einer Protestaktion gegen<br />

die Praxisgebühr hat die KZV<br />

Berlin rund 60.000 Unterschriften<br />

von Patienten gesammelt. „Wir<br />

wissen, dass der Unmut groß ist,<br />

aber mit solch einem Protest haben<br />

wir selbst in unseren kühnsten Vorstellungen<br />

nicht gerechnet“, so Dr.<br />

Jörg-Peter Husemann, Vorstandsvorsitzender<br />

der KZV.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

zm-online, 15.10.2003<br />

her ist das Geld für die KFO-ler erschöpft, so dass die HVMspezifischen<br />

Mechanismen zur Mangelverwaltung greifen:<br />

sinkendes Praxisbudget oder reduziertes Punktekontingent<br />

je Abrechnungsfall. Damit ist das Netzt zur lückenlosen<br />

Verwirklichung der Honorar-Umverteilung perfekt.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Goetzke<br />

Mit freundlicher Genehmingung aus<br />

„KFO ZEITUNG Nr. 10/2003“<br />

www.kfo-zeitung.de<br />

Zinsen für Dispokredite<br />

undeutlich und schwankend<br />

Viele Banken gewähren Dispokredite zu Zinsen, die von ihnen eigenmächtig<br />

verändert werden können. Wann Zinsen um wie viel verändert werden<br />

können, ist in den Geschäftsbedingungen oft nicht klar festgelegt – zum Beispiel,<br />

dass das Finanzinstitut anfangs gewährte Zinsvergünstigungen für die<br />

ganze Zeit der Kreditgewährung fortschreiben muss. Auf dem Bankrechtsforum<br />

eines großen Fachverlages sagte Dr. Helmut Bruchner, stellv. Leiter der<br />

Rechtsabteilung der Hypo-Vereinsbank in München, dass die Fragen der Zinsanpassung<br />

so komplex seien, dass sie sich nicht in einer Klausel vermitteln<br />

ließen. So lasse sich praktisch jede Zinsanpassung mit dem Vorwurf mangelnder<br />

Transparenz in Frage stellen. Dieser Hinweis könnte nun Rechtsanwälte<br />

dazu veranlassen, für ihre Kunden eine Neuabrechnung der Kreditzinsen zu<br />

verlangen.<br />

ti


„WASEM-PAPIER“: Alternative zu<br />

BÜRGERVERSICHERUNG<br />

UND KOPFPRÄMIE?<br />

Bürgerversicherung oder Kopfprämie, selbst in den jeweiligen<br />

Parteien ist man sich uneins und nutzt dies für spektakuläre<br />

Medienauftritte. Doch gibt es auch Experten, die statt ständiger<br />

Medienpräsenz mit neuen Ideen aufwarten. Doch auch<br />

hier gilt es, sehr genau hinzuschauen, wer da im Endeffekt die<br />

Zeche zahlen soll. Der „Dienst für Gesellschaftspolitik“ (dfg)<br />

berichtete in seiner Ausgabe vom 9.10.2003 über das alternative<br />

„Wasem-Papier“. Die Redaktion der ZNN hat die wichtigsten<br />

Aussagen aus der Veröffentlichung zusammengefasst.<br />

Die sozialpolitischen Reformvorschläge der so genannten „Herzog-<br />

Kommission“ wurden von den Spitzengremien am 6.10.2003<br />

zwar gebilligt, dennoch tobt in der Union der gleiche innerpolitische<br />

Krieg wie bei den Sozialdemokraten. So nutzen Horst<br />

Seehofer (MdB), Befürworter einer Bürgerversicherung sowie<br />

Hermann-Josef Arentz (MdL), Vorsitzender der Christlich Demokratischen<br />

Arbeitnehmerschaft, diese Unstimmigkeiten für spektakuläre<br />

Auftritte in den Medien. Doch gibt es auch Menschen<br />

wie Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, die nicht nur das Medienspektakel<br />

suchen, sondern sich um alternative Ideen bemühen.<br />

Der Gesundheitsökonom, ehemaliger Mitarbeiter im Bundesgesundheitsministerium,<br />

Inhaber des Alfried Krupp von Bohlen<br />

und Halbach-Stiftungslehrstuhles für Medizinmanagement an<br />

der Universität Essen und trotz seiner Bekennung als Sozialdemokrat<br />

Mitglied der Herzog-Kommission, entwickelte eine<br />

Alternative, wie man die Zukunftsfähigkeit der Krankenversicherung<br />

in Deutschland sichern könnte. Doch auch diese „Alternative“<br />

birgt einiges an Brisanz.<br />

Die ZNN-Redaktion hat deshalb einige „persönliche“ Anmerkungen<br />

zu den brisanten Punkten in Klammern gesetzt und<br />

entsprechend kenntlich gemacht.<br />

Die Reformvorschläge<br />

Das sogenannte „Wasem-Papier“ sucht die Private Krankenversicherung<br />

ebenso zu erhalten, wie Antworten auf kritische<br />

Fragen zu geben.<br />

Es bietet als sachgerechte Lösung an, den Personenkreis der<br />

GKV unverändert zu lassen. Und zwar sowohl für den Bestand<br />

als auch für den Neuzugang.<br />

In der GKV soll bei unveränderter Beitragsbemessungsgrenze<br />

die Beitragsbasis auf alle sieben Einkunftsarten des<br />

Steuerrechts erweitert werden.<br />

Die Versicherten der PKV werden nach der Einführung des<br />

morbiditätsorientierten RSA (Risiko-Struktur-Ausgleich) in der<br />

GKV in diesen RSA sowohl bezüglich der Finanzkraft als auch<br />

hinsichtlich der Morbidität einbezogen.<br />

(Steht der Wunsch nach Vereinnahmung der PKV-Reserven und<br />

Altersrückstellungen im Hintergrund? – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />

Die Unterschiede in den Vergütungsniveaus der Ärzte zwischen<br />

GKV und PKV sind durch gesetzliche Regelungen abzubauen.<br />

(Das kann wohl dahingehend gedeutet werden, dass hier eine Angleichung<br />

nach unten gewünscht wird – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />

Der Arbeitgeberbeitrag wird steuerfrei ausbezahlt.<br />

Eine kollektive Demographiereserve wird in der GKV gebildet.<br />

Mit den „Wasem-Vorschlägen“ soll die Beseitigung der Effekte<br />

der Risikoselektion an der Grenze zwischen GKV und PKV –<br />

ohne die PKV zu beseitigen – erreicht werden. Die Schere zwischen<br />

Wachstum der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV<br />

und Bruttoinlandsprodukt wird geschlossen.<br />

(Hier liegt der Verdacht nahe, dass die PKV zwar am Leben erhalten,<br />

aber kräftig ausgelaugt werden soll – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />

Der aus dem Einbezug der PKV in den RSA resultierende<br />

Finanztransfer ermöglicht einen für die Ärzteschaft (einschl.<br />

Chefärzten in den Krankenhäusern) kostenneutralen Ausstieg<br />

aus der unterschiedlichen Honorierung der Behandlung von<br />

GKV- und PKV-Patienten. (Das wirkt wie Hohn. Im Klartext könnte<br />

dies für die Ärzteschaft bedeuten, dass das Honorar auf GKV-Niveau<br />

abgesenkt werden soll – Anmerkung der ZNN-Red.)<br />

Die Auszahlung des Arbeitgeberbeitrages verhindert die dauerhafte<br />

Dominanz der Lohnnebenkostenproblematik über die<br />

Gesundheitspolitik und die kollektive Demographiereserve<br />

federt die Auswirkungen des demographischen Wandels ab.<br />

dfg/ti<br />

HERZOG-KOMMISSION:<br />

ZAHNBEHANDLUNG AUS DER GKV HERAUSLÖSEN<br />

Die sogenannte Herzog-Kommission unter dem Vorsitz des<br />

Bundespräsidenten a.D. Prof. Dr. Roman Herzog, widmet sich<br />

in ihrem 68-seitigen Programm („Deutschland fair ändern – Ein<br />

neuer Generationenvertrag für unser Land. Programm der CDU<br />

zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme - Antrag des Bundesvorstandes<br />

der CDU Deutschlands an den 17. Parteitag am<br />

1./2. Dezember 2003“ in Leipzig) nur auf einigen Zeilen dem<br />

zahnärztlichen Bereich. So tritt die CDU-Kommission dafür ein,<br />

dass zunächst die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung<br />

weiterhin alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten<br />

versichert, deren monatliches Bruttoeinkommen<br />

die jeweils geltenden Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet.<br />

Doch die Versicherten müssten mehr Entscheidungsfreiheit<br />

über den Krankenversicherungsschutz erhalten. Auch<br />

in den vertraglichen Beziehungen zwischen Krankenkassen<br />

und Leistungserbringern müssten starre Strukturen aufgelockert<br />

werden. Deshalb strebt die CDU an, über den Zahnersatz<br />

hinaus weitere, klar abgegrenzte Leistungsblöcke aus dem allgemeinen<br />

Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

herauszulösen und einer Versicherungspflicht zuzuführen.<br />

Hier sei der Leistungsbereich für Zahnbehandlungen problemlos<br />

abgrenzbar. Er verursache im Jahr 2010 geschätzte Kosten<br />

in Höhe von rund 9,6 Milliarden Euro; das entspreche 0,9 Beitragssatzpunkten.<br />

Die Absicherung dieser Leistungen soll dem<br />

Arbeitnehmer übertragen werden. Dies soll über eine Pauschalprämie<br />

innerhalb des GKV-Systems erfolgen. Dabei müsse in<br />

Zukunft ein Wechsel nicht nur innerhalb des GKV-Systems, sondern<br />

auch zu den privaten Anbietern möglich gemacht werden.<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

15


Die Kinderzahnheilkunde in der Bundesrepublik<br />

wurde in den letzten<br />

Jahren aufgrund des rasanten Kariesrückganges<br />

verwöhnt. Dies ist einer<br />

der Gründe dafür, dass sich die Bedingungen<br />

und die Anforderungen<br />

an die Zahnheilkunde verändert haben.<br />

Zieht man aktuelle kariesepidemiologische<br />

Studien in unterschiedlichen<br />

Regionen Deutschlands heran,<br />

so wird deutlich, dass die Erwartungen<br />

der WHO bezüglich des Kariesbefalls<br />

in Industrieländern bereits<br />

erheblich unterschritten wurden [5,<br />

. Dr. Norbert Krämer<br />

18]. In einer repräsentativen Studie<br />

der DAJ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege)<br />

konnte der Rückgang der Karies für die Bundesrepublik<br />

dargelegt (Tab. 1) und auch begründet werden [16]:<br />

16<br />

Kariesdiagnostik:<br />

DURCH ERFOLGREICHE PROPHYLAXE IMMER DIFFIZILER?<br />

PD Dr. Norbert Krämer, Erlangen<br />

6-7Jährige 9Jährige 12Jährige<br />

(DMF-T) (DMF-T) (DMF-T)<br />

DAJ 94/95 2,89 0,98 2,44<br />

DAJ 1997 2,39 0,59 1,75<br />

DAJ 2000 2,21 0,45 1,21<br />

b. 1: Mittlere DMF-T bzw. dmf-t-Werte bei 6- bis 12jährigen in den Jahren<br />

94 bis 2000 (aus „Epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenophylaxe<br />

2000“ im Auftrag der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendhnpflege<br />

nach Pieper [16]).<br />

1. Als eine wichtige Ursache für den Kariesrückgang wird<br />

die breite Verfügbarkeit von Fluoriden gesehen. Hierbei<br />

wird vor allem die zunehmende Verbreitung der Salzfluoridierung<br />

und die konsequente Anwendung der Tablettenfluoridierung<br />

positiv herausgestellt.<br />

2. Die häusliche Prophylaxe hat aufgrund der intensiven<br />

Aufklärungsarbeit insbesondere in der Gruppenprophylaxe<br />

deutlich zugenommen.<br />

3. Unterstützt wird der positive Effekt durch die bundesweit<br />

zunehmende Anwendung der prophylaktischen Fissurenversiegelung.<br />

Seit der Aufnahme der Fissurenversiegelung<br />

in das Individualprophylaxeprogramm findet sich<br />

vor allem an Molaren weniger Fissurenkaries.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Allerdings wird auch betont, dass dies nur die eine Seite der<br />

Medaille sei. Denn Pieper weist in seinem Gutachten auf<br />

einige negative Tendenzen hin [16]:<br />

1. Es wird beklagt, dass die finanziellen Mittel, die für die<br />

Fluoridierung in der Gruppenprophylaxe zur Verfügung<br />

gestellt werden, eher als zu gering bezeichnet werden. So<br />

sind beispielsweise die Mittel, die neuerdings für die zusätzliche<br />

prophylaktische Betreuung der 12 -16jährigen<br />

zur Verfügung gestellt werden, sehr knapp kalkuliert [2].<br />

2. Von der positiven Entwicklung der letzten Jahre profitierten<br />

nicht alle Kinder in gleicher Weise. Je nach Region,<br />

sozialer Struktur der Untersuchten<br />

oder Art der Bildungseinrichtung<br />

wurde deutlich, dass etwa 80% der<br />

Karies auf ca. 30% der Kinder fällt<br />

[5]. Beispielsweise konnte gezeigt<br />

werden, dass Kinder von Einwanderern<br />

eher der sog. Kariesrisikogruppe<br />

zugeordnet werden müssen [10].<br />

Eine solche Schieflage der Kariesverteilung<br />

scheint jedoch auch<br />

durchaus typisch für Regionen mit<br />

intensiven Prophylaxeprogrammen<br />

zu sein [4]. Man muss jedoch davon<br />

ausgehen, dass sich dieser Trend<br />

deutlich verstärken wird. So wurde<br />

bereits im letzten Jahr anlässlich des<br />

Weltkindertages darauf hingewiesen,<br />

dass die Kinderarmut in der Bundesrepublik<br />

zwischen 1994 und 2000<br />

um 50 % zugenommen habe [24].<br />

Abb. 1: Lichtmikroskopische Darstellung<br />

einer Fissurenkaries unter<br />

einem scheinbar intakten Schmelz<br />

(40fache Vergrößerung). Allerdings<br />

fällt die opake kariös bedingte Veränderung<br />

im Schmelz auf. Der Pfeil<br />

kennzeichnet die unterminierende<br />

Ausbreitung der Dentinkaries („hidden<br />

caries“).<br />

Abb. 2: Je nach dem Ausmaß der Destruktion an der Zahnhartsubstanz<br />

wird die Therapieentscheidung (Prophylaxe, Füllung, Inlay, Teilkrone oder<br />

Überkronung) getroffen. Aus der Kariesdiagnostik ist bis dato erst eine<br />

Empfehlung zu erwarten, wenn bereits ein Schaden (kariöse Veränderung)<br />

erkannt wurde. Der Zeitraum, bis eine kariöse Veränderung am Schmelz<br />

überhaupt sichtbar wird, verstreicht häufig ungenutzt (blaue Kreis).


3. Diese Gruppe der sogenannten Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko<br />

bedürfen einer wesentlich intensiveren Betreuung.<br />

Dazu ist die Gruppenprophylaxe allein nicht in der<br />

Lage, denn entsprechende Betreuungsprogramme sind<br />

sehr zeit-, personal- und kostenintensiv [8, 9].<br />

4. Kritisch werden auch die Möglichkeiten im Rahmen der<br />

epidemiologischen Reihenuntersuchungen dargestellt.<br />

Spezielles Gewicht kommt der Ermittlung dieser „Risikogruppen“<br />

zu. Während in älteren Empfehlungen noch<br />

Reihenuntersuchungen als Maß für die Festlegung des<br />

allgemeinen Bedarfs gesehen wurde, zeigten Studien der<br />

letzten Jahre, dass die individuelle Zuordnung von Kindern<br />

zur sog. Kariesrisikogruppe nur mittels der Beobachtung<br />

der aktiven Initialkaries funktioniert [20, 22]. Vor<br />

dem Hintergrund der raschen unterminierenden Ausbreitung<br />

der Karies („hidden caries“) wird zunehmend die<br />

Bedeutung der frühzeitigen Diagnostik der Fissuren- und<br />

Approximalkaries erkannt (Abb. 1) [13]. Aufgrund des<br />

Verlaufes der Karies, stellt sich die Frage, inwieweit unter<br />

den standardisierten Bedingungen der Reihenuntersuchung<br />

behandlungsbedürftige Läsionen überhaupt<br />

erkannt werden können.<br />

Bedeutung der Kariesdiagnostik heute<br />

Auf die aktuelle Problematik der klinischen Kariesdiagnostik<br />

wiesen in den letzten Jahren einige klinische Erhebungen<br />

hin. Amarante et al. konnte in einer Gruppe von über 500<br />

Kindern und Jugendlichen auf einen hohen Anteil an<br />

Schmelzkaries (zwischen 59 % bei den 5jährige und 86 %<br />

bei den 18jährigen der insgesamt erkannten Karies) hinweisen.<br />

Dies war allerdings erst unter den optimierten Bedingungen<br />

in einer zahnärztlichen Einheit und nach professioneller<br />

Zahnreinigung möglich [1].<br />

Wie unzureichend dabei jedoch die wichtige klinische Unterscheidung<br />

zwischen gesunder, initialer nicht aktiver und<br />

initialer aber aktiver „Läsion“ ist, zeigte eine Studie von<br />

Nyvad et al. Die Autoren konnten in der Untersuchung belegen,<br />

dass eine hohe Übereinstimmung bei der Einschätzung<br />

der klinischen Kariesaktivität nur möglich ist, wenn<br />

ein komplexer Kriterienkatalog (insgesamt 10 Diagnostikkriterien)<br />

den Untersuchern zur Beurteilung vorliegt [15].<br />

Beide Studien verdeutlichen exemplarisch, welcher Aufwand<br />

klinisch betrieben werden muss, um Initialkaries frühzeitig<br />

zu erkennen und auch adäquat einordnen zu können.<br />

Bei der Bedeutung, die heute der Schmelzkaries zuerkannt<br />

wird, stellt sich daher die Frage, inwieweit auf der Grundlage<br />

der epidemiologischen Daten wirklich von einem Kariesrückgang<br />

gesprochen werden kann.<br />

Methoden zur Kariesdiagnostik<br />

Ziel der heutigen Kariesdiagnostik und -risikodiagnostik<br />

sollte daher eine möglichst frühzeitige Prophylaxeempfehlung<br />

sein, also bevor der Schaden (Demineralisation) eingetreten<br />

ist (Abb. 2). Diese Forderung ist nicht neu. Bereits<br />

2001 wurden auf einem Konsensus-Symposium vom National<br />

Institutes of Health („Consensus Development Conference<br />

on the Diagnosis and Management of Dental Caries<br />

Throughout Life“) einige Empfehlungen für den künftigen<br />

Forschungsbedarf formuliert.<br />

Diese Wünsche betreffen<br />

u. a. neue Methoden<br />

zur Kariesdiagnostik<br />

als auch Studien zur Einschätzung<br />

des Kariesrisikos<br />

[14]. Man möchte also Zeit<br />

gewinnen, um im Sinne der<br />

eigentlichen medizinischen<br />

Definition des Begriffes<br />

Prävention eine frühst<br />

mögliche Diagnose und<br />

ggf. notwendige Therapie<br />

sicherzustellen [17].<br />

Die heute verfügbaren Methoden<br />

zur Kariesdiagnostik<br />

bzw. Kariesrisikodiagnostik<br />

lassen sich einteilen in<br />

Techniken, um den aktuellen<br />

Schaden (Demineralisation)<br />

und die Kariesaktivität (Progression,„Kariesverlaufskontrolle“)<br />

einzuordnen,<br />

oder sie dienen der Identifikation<br />

von sog. „Risikogruppen“<br />

(Tab. 2).<br />

Zur Bewertung dieser diagnostischen<br />

Hilfsmittel liegen<br />

je nach Indikationsbereich<br />

(Glattflächen, Fissurenoder<br />

Approximalbereich)<br />

Empfehlungen vor. Der<br />

visuellen Kontrolle mit<br />

Spiegel, Licht und ggf.<br />

Sehhilfe wird eine Bedeutung<br />

im Rahmen der initialen<br />

Untersuchung gegeben.<br />

Allerdings ist die<br />

Häufigkeit von Fehlurteilen<br />

aufgrund des unterminierenden<br />

Verlaufes der Karies<br />

unzumutbar hoch. Auch<br />

das exzessive Trockenblasen<br />

der Zähne schafft keine<br />

deutliche Verbesserung<br />

der Ergebnisse beim frühzeitigen<br />

Detektieren beispielsweise<br />

der Fissurenkaries<br />

(Abb. 3 a - d) [21]. Die<br />

Sonde als Hilfsmittel wird<br />

heute sehr skeptisch beurteilt.<br />

Insbesondere der kraftvolle<br />

Gebrauch bei der Kariesdiagnostik<br />

kann mechanische<br />

Schäden verursachen<br />

und kariöse Läsionen begünstigen<br />

[3, 6].<br />

Abb. 3a: Der untere Molar zeigt diverse farbliche<br />

Veränderungen im Bereich der Fissur auf. Aufgrund<br />

des weiß-opaken Schmelzes war bereits<br />

von einer Läsion auszugehen (Therapieentscheidung:<br />

zunächst Fissurenerweiterung).<br />

Abb. 3b: Nach der Applikation von Kofferdam<br />

und der Fissurenerweiterung ist das Ausmaß der<br />

Dentinläsion zu erahnen.<br />

Abb. 3c: Im Rahmen der weiteren Kariesexcavation<br />

wird die Notwendigkeit einer Füllungstherapie<br />

deutlich. Die Kavität musste nach lingual<br />

aufgrund des kariösen Dentins noch weiter<br />

extendiert werden.<br />

Abb. 3d: Abgeschlossene Füllungstherapie am<br />

Zahn 37.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

17


Für den approximalen Bereich<br />

stellt die Kaltlichtsonde<br />

(faseroptische Transillumination,<br />

FOTI) ein<br />

wertvolles nicht-invasives<br />

Verfahren zur Kariesdiagnostik<br />

dar. Jedoch kann<br />

auf eine ergänzende Bissflügelaufnahme<br />

vor allem<br />

bei Jugendlichen mit Ka-<br />

b. 4a: Ein typischer Fall von D2/3-Läsionen riesverdacht nicht ver-<br />

ischen den Zähnen 36 / 37 in der Bissflügelzichtet<br />

werden (Abb. 4).<br />

fnahme, die bei der klinischen Inspektion<br />

ersehen wurden.<br />

Insgesamt wird betont,<br />

dass röntgenologische<br />

Untersuchungen niemals<br />

isoliert ohne die klinische<br />

Inspektion für eine Therapieentscheidungherangezogen<br />

werden sollten.<br />

Ggf. können Maßnahmen<br />

zur Separation der Zähne<br />

die Entscheidung, ob eine<br />

Approximalkaries versorgt<br />

werden muss, erleichtern<br />

[3]. Allen bisher genann-<br />

b. 4b: Im Rahmen der Kariesexcavation wird deuth,<br />

dass das Dentin bereits kariös verändert war.<br />

ten Methoden ist gemeinsam,<br />

dass sie eine<br />

nicht standardisierte und quantifizierbare Aussage zum<br />

Zeitpunkt der Untersuchung wiederspiegeln.<br />

Aufgrund der Erfahrungen, wie Kinder effektiv der Gruppe<br />

„Kariesrisiko“ zugeordnet werden können, versucht sich die<br />

Wissenschaft verstärkt um eine Diagnose Schmelz- oder<br />

Initialkaries. Dazu ist es von Bedeutung, möglichst kleine<br />

Veränderungen an der Zahnhartsubstanz zur Kenntnis zu<br />

nehmen und vergleichend zu untersuchen. Zunehmend<br />

werden Diagnoseverfahren angeboten, die sich um eine<br />

quantifizierbare klinische Messung der Karies („objektives<br />

Kariesmonitoring“) bemühen. Aufgrund der Verlaufskontrolle<br />

sollen dann Veränderungen erkannt und Therapieentscheidungen<br />

erleichtert werden. Das standardisierte digitale<br />

Röntgen hat dabei jedoch den Nachteil, dass sich ein mehrfaches<br />

Röntgen in kurzen Zeitabständen auch bei geringer<br />

Dosis kaum begründen lässt.<br />

18<br />

Kariesdiagnostik<br />

• Visuelle Untersuchung mit Spiegel und Licht<br />

(ggf. Unterstützung einer Lupenbrille)<br />

• Taktile Untersuchung mit einer zahnärztlichen Sonde<br />

• Kombinierte visuell-taktile Untersuchung<br />

• Bissflügel-Röntgenbild ohne standardisierte Einstellung<br />

(chemisch zu bearbeitendem Röntgenfilm, elektronisch<br />

auswertbaren Speicherfolien)<br />

• Faseroptische Transillumination (FOTI)<br />

mit einer Kaltlichtsonde<br />

Tab. 2: Methoden zur Karies- und Kariesrisikodiagnostik.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Kariesverlaufskontrolle<br />

• Standardisiertes digitales<br />

Röntgen<br />

• Elektrische Widerstandsmessung<br />

• Optische Verfahren:<br />

laserinduzierte Fluoreszenz<br />

(Diagnodent) Quantitative<br />

lichtinduzierte<br />

Fluoreszenz (QLF)<br />

Kariesrisikodiagnostik<br />

• Mikrobiologische Testverfahren:<br />

Speicheltests,<br />

Lactat-Indikator-Test<br />

• Einschätzung von Risikofaktoren<br />

Die elektrische Widerstandsmessung gilt als Verfahren zur<br />

Evaluation der Fissurenkaries. Die Methode nutzt aus, dass<br />

durch Speichel angefeuchteter intakter Zahnschmelz elektrisch<br />

leitfähig ist. Bei einer Demineralisation steigt das<br />

Porenvolumen des Zahnschmelzes an und führt zu einer<br />

erhöhten Aufnahme von Speichel. Dies lässt auch die elektrische<br />

Leitfähigkeit steigen. Die Korrelation mit der tatsächlich<br />

vorliegenden Fissurenkaries wird insbesondere geraume<br />

Zeit nach dem Durchbruch der Molaren (ca. 15 Monate) als<br />

signifikant günstiger im Vergleich zur visuellen Inspektion<br />

eingestuft [21].<br />

Zur Kariesdiagnostik der Okklusalflächen wird seit etwa 5<br />

Jahren ein Laserfluoreszenzverfahren (Diagnodent, Fa. KaVo)<br />

kommerziell angeboten. Das Verfahren beruht darauf, dass<br />

kariös veränderte Zahnhartsubstanz fluoresziert. Diagnodent<br />

regt mit einer Wellenlänge von 655 nm (rotes Farbspektrum)<br />

laut Auskunft des Herstellers Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen<br />

an. Aufgrund der Porositäten in der kariös<br />

veränderten Zahnhartsubstanz können sich hier verstärkt<br />

Mikroorganismen ansammeln. Nach Anregung durch eine<br />

gepulste Laserdiode („Anregungsfaser“ im Lichtfinger) erfolgt<br />

die Reflexion des fluoreszierenden Lichtes. Über die „Detektionsfasern“<br />

im Lichtfinger wird das Signal im Gerät ausgewertet<br />

und der Messwert<br />

dargestellt. Die Korrelation<br />

mit der tatsächlichen Fissurenkaries<br />

ist mit der elektrischen<br />

Widerstandsmessung<br />

vergleichbar [7, 13]. Das<br />

Verfahren ist jedoch anfällig<br />

bei Belägen oder Verfärbungen<br />

in der Fissur. Für die<br />

Quantifizierung und Ver-<br />

laufskontrolle der Karies ist<br />

es ungünstig, dass lediglich<br />

punktuelle Messungen<br />

möglich sind (Abb. 5).<br />

Die quantitative lichtinduzierte<br />

Fluoreszenzmessung<br />

(QLF) würde sich zum Monitoring durchaus eignen. Diese<br />

lichtoptische Methode nutzt ebenfalls das Prinzip, dass<br />

Abb. 5: Das Laserfluoreszenzverfahren (Diagnodent)<br />

gestattet lediglich die punktförmigen<br />

Messungen im Fissurenrelief. Daher wird der<br />

höchste Messwerte als Entscheidungshilfe im<br />

Gerät abgespeichert und dargestellt.<br />

kariös veränderte Zahnhartsubstanz aufgrund des erhöhten<br />

Porenvolumens nach Demineralisation stärker fluoresziert.


QLF hat den Vorteil, dass nicht nur Punktmessungen, sondern<br />

das flächige „Abscannen“ der Zahnoberfläche möglich ist. Als<br />

Lichtquelle dient eine Xenon-Bogenlampe im blauen Spektralbereich.<br />

Das Fluoreszenzbild kann nach Filterung mit einem<br />

CCD-Sensor aufgenommen werden. Mittels einer speziellen<br />

Software ist es heute möglich, den Mineralverlust auch über<br />

die Zeit zu quantifizieren. Kunzelmann stellte dazu eine neue<br />

„Matching“-Software vor, welche ein Kariesmonitoring mit<br />

hoher Präzision ermöglichen könnte. Trotz der guten Bewertung<br />

des Verfahrens in der Literatur und dem kommerziell erhältlichen<br />

handlichen Gerät weist dass Verfahren noch einige<br />

gravierende Schwächen auf, die einen großflächigen Einsatz<br />

beispielsweise für Reihenuntersuchungen verbieten. Das Verfahren<br />

ist primär zur Diagnostik im Bereich der Glattflächen<br />

und Fissuren geeignet. Der Raum, in dem die Untersuchung<br />

stattfindet, muss abgedunkelt sein (max. 88 LUX) und das<br />

kommerziell angebotene Gerät (Inspektor Dental Diagnostics)<br />

ist noch sehr teuer [11, 12].<br />

Um eine frühzeitige Diagnose, also bevor ein Schaden an der<br />

Zahnhartsubstanz eingetreten ist, zu gewährleisten, sind jedoch<br />

die bisher genannten Diagnostika nicht geeignet. Seit<br />

über 10 Jahren werden biochemische Testverfahren zur Kariesrisikobestimmung<br />

angeboten. Diese sog. Speicheltests<br />

zeichnen sich dadurch aus, dass wichtige Speichelparameter<br />

(Pufferkapazität, Speichelfliessrate oder die Anzahl von karies-pathogenen<br />

Keimen im Speichel oder auf der Zunge) bestimmt<br />

werden. Allerdings werden die Tests in der Literatur<br />

seit Jahren sehr kontrovers diskutiert [19, 20]. Als problematisch<br />

wird die (Semi-)Quantifizierung von Leitkeimen aus der<br />

Gruppe der Karies aktiven Bakterien und, dass die Mikroflora<br />

im Speichel oder auf der Zunge nicht dem der Plaque entspricht,<br />

gesehen. Insgesamt bleibt die Korrelation mit dem individuellen<br />

tatsächlichen Kariesrisiko eher unbefriedigend [22].<br />

Seit diesem Jahr wird ein neuartiger Kariesrisikotest kommerziell<br />

angeboten. Im Gegensatz zu den sog. Speicheltests zielt<br />

dieser auf den Nachweis der Milchsäureproduktion als Hauptstoffwechselprodukt<br />

der Plaqueorganismen ab (Abb. 6). Mit<br />

einem „Schnelltest“ soll die generelle Milchsäurebildungsrate<br />

in der Mundhöhle bestimmt werden. Der Schnelltest soll im<br />

nächsten Jahr durch einen ostsspezifischen Abdrucktest ergänzt<br />

werden, um Aussagen zur Laktatproduktion direkt an<br />

der Zahnoberfläche gewinnen zu können. Erste Erfahrungen<br />

mit dem Schnelltest zeigten eine einfache Handhabung des<br />

Verfahrens und eine gute Korrelation zwischen den Nachuntersuchungen<br />

[23]. Allerdings ist bei dem enzymattischen Prozess<br />

b. 6: Das Prinzip des Clinpro Cario L-Pop und -Diagnosis-Tests (Fa. 3M<br />

pe) beruht darauf, dass mit Hilfe einer Indikatorreaktion ein Hinweis beglich<br />

der Milchsäureproduktion (Laktat) auf der Zunge (Trägersubstanz<br />

atte) oder durch die Plaque auf der Zahnoberfläche (Trägersubstanz Alnat)<br />

gegeben werden kann.<br />

im Rahmen der Nachweisreaktion das Protokoll<br />

strikt einzuhalten. So muss die Auswertung<br />

der Teststäbchen unbedingt<br />

nach 2 Minuten (Dauer des Einwirkens<br />

der Indikatorlösung) erfolgen (Abb. 7, 8).<br />

Ob die gewünschte Information über<br />

die Gefährdung der Zähne durch permanente<br />

Säureentstehung in der Mundhöhle<br />

und vor allem an der Zahnoberfläche Abb. 7: Die enzymattische Reaktion<br />

verlangt die Beurteilung der Farbe<br />

auch eine Korrelation mit dem tatsäch-<br />

des Wattestäbchens (Clinpro Cario<br />

lichen Kariesrisiko ergibt, dazu kann 5 L-Pop) exakt 2 min nach Einwirkung<br />

Monate nach der Markteinführung in der Indikatorlösung. Ansonsten<br />

noch keine Aussage getroffen werden. verfärbt sich das Teststäbchen<br />

weiter (unten nach 10 min) und<br />

Die aktuelle Entwicklung in der Kinder-<br />

das Ergebnis würde verfälscht.<br />

zahnheilkunde mit einem scheinbaren<br />

Kariesrückgang, effizient eingesetzten Fluoriden in den letzten<br />

Jahren und der zunehmenden Polarisierung der Karies hat<br />

das Anforderungsprofil der Zahnheilkunde deutlich verändert.<br />

Möchte die Zahnmedizin auch den medizinischen Ansprüchen<br />

der Prophylaxe („Verhütung einer Krankheit“) genügen, muss<br />

Karies bzw. ein mögliches Kariesrisiko frühzeitig erkannt werden<br />

[17]. Ob epidemiologische Reihenuntersuchungen diesem<br />

Anspruch gerecht werden können, darf bezweifelt werden. Um<br />

nicht mit einem zeitlichen Verzug (bei Jugendlichen und jungen<br />

Erwachsenen) vor einem überhöhten Therapiebedarf zu<br />

stehen, bedarf es neuer Alternativen in der Kariesdiagnostik.<br />

Die Methoden, die heute erhältlich sind, haben teilweise die<br />

Praxisreife noch nicht erlangt, sind in ihrem Indikationsbereich<br />

begrenzt, wurden gerade erst eingeführt oder sind noch unangemessen<br />

teuer. Die rasanten Entwicklungen im Bereich<br />

der Kariesfrühdiagnostik passen in das aktuelle Anforderungsprofil<br />

der Zahnheilkunde („präventionsorientierte<br />

Zahnheilkunde“ oder „Medizinisierung der Zahnmedizin“).<br />

Aufgrund der vielversprechenden Entwicklungen in diesem<br />

Feld der Diagnostik werden uns erst künftige Studien effektive<br />

Wege zur praxisgerechten und präzisen Früherkennung<br />

der Karies oder eines „Kariesrisikos" zeigen können.<br />

Literatur beim Verfasser.<br />

Priv.-Doz. Dr. Norbert Krämer<br />

Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie<br />

Glückstr. 11<br />

91054 Erlangen<br />

Abb. 8: Der Clinpro Cario Diagnosis-Test (noch nicht kommerziell erhältlich)<br />

zeichnet die Laktatproduktion direkt an der Zahnoberfläche ab. Man erkennt,<br />

das Lingualflächen an den Unterkieferfrontzähnen (obere Bildreihe) oder<br />

aber Fissuren und Approximalräumen (untere Bildreihe) blaue Signale zeigen.<br />

Je länger die Abformung gelagert wird, desto intensiver färbt sich das<br />

Abdruckmaterial selbst. Die Ablesegenauigkeit wird dadurch empfindlich<br />

beeinträchtigt (30 Minuten nach der Entnahme). Nach 4 Tagen ist die Abformung<br />

ausgetrocknet. Die Signale von der Zahnoberfläche sind noch zu<br />

erkennen. Eine differenzierte Farbzuordnung ist jedoch nicht mehr möglich.


FLUORIDPROPHYLAXE<br />

unter Berücksichtigung des Kariesrisikos<br />

Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />

1. Einleitung<br />

Sollten sich alle ca. 75. Mio. Einwohner<br />

der Bundesrepublik zweimal<br />

jährlich einer professionellen<br />

Zahnreinigung von ca. 1 h unterziehen,<br />

so wäre dieser Bedarf nur<br />

durch ca. 86.000 Prophylaxekräfte<br />

zu erfüllen (Abb. 1). Bei der Implementierung<br />

von Prophylaxeprogrammen<br />

sollte daher berücksichtigt<br />

werden, dass es bei einer undifferenzierten<br />

Anwendung von professionell<br />

durchgeführten Prophylaxemaßnahmen<br />

in der zahnärztlichen<br />

Praxis zu einem nicht zu erfüllenden<br />

Bedarf an Prophylaxekräften käme. Untersuchungen<br />

zur Verteilung der Karies bei Kindern und Jugendlichen zeigen,<br />

dass es zunehmend zu einer Polarisation der Karies<br />

gekommen ist. Dies bedeutet, dass einer großen Anzahl an<br />

Personen (ca. 80%) mit keinen oder nur gering ausgeprägten<br />

Läsionen eine kleine Gruppe von Patienten mit hohem<br />

Kariesbefall gegenübersteht (Marthaler 1975, Pieper 1998).<br />

Speziell für diese Patientengruppe scheinen intensivere Prophylaxebemühungen<br />

notwendig, um das Auftreten neuer<br />

kariöser Läsionen zu verhindern. Dazu zählt neben Maßnahmen<br />

zur Ernährungslenkung,<br />

der<br />

Fissurenversiegelung<br />

(bei Kindern und<br />

Jugendlichen), der<br />

antibakteriellen Therapie<br />

zur Reduzierung<br />

kariesaktiver<br />

Mikroorganismen in<br />

der Mundhöhle vor<br />

allem die Anwendung<br />

von Fluoriden zur<br />

Prof. Dr. Thomas Attin<br />

1: Prophylaxebedarf in Deutschland unter der Anme,<br />

dass nahezu alle bezahnten Bundesbürger zweipro<br />

Jahr eine professionelle Zahnreinigung erhalten.<br />

20<br />

Verbesserung der Balance<br />

zwischen Deund<br />

Remineralisation.<br />

2. Kariesprophylaxe durch Fluoride<br />

Bei der Fluoridierung wird zwischen der systemischen (z.B.<br />

Tablettenfluoridierung, Trinkwasserfluoridierung, Salzfluoridierung,<br />

Milchfluoridierung) und der lokalen Fluoridapplikation<br />

(Lacke, Gelees, fluoridhaltiger Schaum, Zahnpasten)<br />

unterschieden. Als systemische Fluoridierungsarten werden<br />

die Maßnahmen verstanden, bei denen Fluorid per os aufgenommen,<br />

im Magen-Darm-Trakt resorbiert und anschließend<br />

in geringen Mengen über den Speichel wieder ausge-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

schieden wird. Durch eine systemische Fluoridierung kommt<br />

es ferner zu einem Kontakt von Fluorid mit noch nicht<br />

durchgebrochenen Zähnen, was zu einem Einbau von Fluorid<br />

in die Zahnhartsubstanzen während der primären Mineralisation<br />

führt. Dem präeruptiven Einbau von Fluorid in<br />

Schmelz und Dentin wird aber in der modernen Literatur<br />

nur eine untergeordnete kariesprophylaktische Rolle zugeschrieben.<br />

Vielmehr wird davon ausgegangen, dass der<br />

direkte lokale Kontakt der Zähne mit Fluorid eine Beeinflussung<br />

der De- und Remineralisation zur Folge hat. Ein<br />

lokaler Kontakt der Zahnoberflächen tritt vor allem bei den<br />

lokalen, aber auch bei den systemischen Fluoridierungsarten<br />

während der Verweildauer der fluoridhaltigen Präparate<br />

oder Nahrungsmittel im Mund auf.<br />

Es stehen verschiedene Fluoridierungsmaßnahmen zur Verfügung.<br />

Um eine Überdosierung zu vermeiden, ist zunächst<br />

eine gründliche Fluoridanamnese beim Patienten vorzunehmen.<br />

Erst dann kann entsprechend des beim Patienten vorliegenden<br />

Kariesrisikos eine angemessene Fluoridprophylaxe<br />

implementiert werden.<br />

In der Zahnarztpraxis<br />

stehen<br />

vor allem die beiden<br />

Möglichkeiten der<br />

Anwendung von<br />

Fluoridgelen und -<br />

lacken zur lokalen<br />

Fluoridapplikation<br />

zur Verfügung.<br />

Heute weiß man,<br />

dass das während<br />

der Zahnentwicklung<br />

in den Schmelz<br />

eingelagerte Fluorid<br />

nicht ausreicht, um<br />

einen klinisch messbarensäurelöslichkeitshemmenden<br />

Effekt zu erzielen<br />

Abb. 2 a und b:<br />

Darstellung fluorotischer Zahnschmelzveränderungen<br />

a) Milde weissliche Fluorose.<br />

In einem solchen Fall sollte anamnestisch<br />

das Vorliegen von Turnerzähnen abgeklärt werden.<br />

b) Bei dieser dunklen Form der Fluorose ist es vermutlich<br />

zu einer dunklen, externen Farbeinlagerung in den fluorotisch<br />

veränderten, porösen Zahnschmelz gekommen (Abb.<br />

mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. E. Hellwig).<br />

(Fejerskov et al. 1981, Ten Cate und Featherstone 1991).<br />

Fluoridtabletten sollten bei Kindern daher heute nur noch<br />

Anwendung finden, wenn keine anderen Fluoridierungsmassnahmen<br />

durchgeführt werden und ein hohes Kariesrisiko<br />

vorliegt. Eine Schmelzfluorose entsteht durch Schädigung<br />

des Stoffwechsels der schmelzbildenden Ameloblastenzellen<br />

in der präeruptiven Phase (Abb. 2a und b). Die Grenzdosis<br />

für Kinder für die Ausbildung einer Fluorose im bleibenden<br />

Gebiss wird mit 0,02-0.1 mg F - /kg-Körpergewicht/Tag<br />

angegeben (Forsman 1977, Fejerskov et al. 1996). Grund-


3: Schema zum Einsatz der Tablettenfluoridierung<br />

r der Voraussetzung, dass keine lokalen Fluoridiesmassnahmen<br />

erfolgen und keine weitere systemi-<br />

Fluoridsupplementierung vorliegt. (DGZMK-Stellungme<br />

zur Tabletten- und Salzfluoridierung 2002)<br />

4a und b: Schema zum Einsatz lokaler Fluoridiesmaßnahmen<br />

im Kindesalter (DGZMK-Stellungnahur<br />

Tabletten- und Salzfluoridierung 2002)<br />

sätzlich sollte daher<br />

immer nur eine systemischeFluoridierung<br />

angewendet<br />

werden. Dies bedeutet,<br />

dass bei Anwendung<br />

von fluoridhaltigem<br />

Speisesalz<br />

auf jeden Fall auf<br />

die Verabreichung<br />

von Fluoridtabletten<br />

verzichtet werden<br />

sollte. Fluoridtabletten<br />

sollten in der<br />

Dosierung gemäss<br />

der aktuellen Empfehlung<br />

der Deutschen<br />

Gesellschaft<br />

zur Zahn-, Mundund<br />

Kieferheilkunde<br />

eingesetzt werden<br />

(Abb. 3). Um optimale<br />

lokale Wirksamkeit<br />

entfalten zu<br />

können, sollte den<br />

Patienten angeraten<br />

werden, die Tabletten<br />

im Munde langsam<br />

zergehen zu lassen.<br />

Aufgrund der<br />

beschriebenen Problematik<br />

der Fluorose<br />

bei systemischer<br />

Fluoridapplikation<br />

wird auch bei Kindern<br />

heute einer<br />

regelmäßigen lokalen<br />

Fluoridierung<br />

mittels fluoridhaltiger<br />

Zahnpasta der<br />

Vorzug gegeben<br />

(Abb. 4a und b).<br />

In Meta-Analysen konnte gezeigt werden, dass die zur lokalen<br />

Fluoridierung vorliegenden Applikationsformen über<br />

eine kariesreduzierende Wirkung von ca. 20-50 % verfügen<br />

(Abb. 5a und b). Dabei ist die Wirkung je nach Applikationsform<br />

durchaus unterschiedlich. Fluoridlacke scheinen dabei<br />

die ausgeprägteste kariesreduzierende Wirkung zu besitzen,<br />

obwohl betont werden muss, dass direkte Vergleiche der<br />

verschiedenen Applikationsformen nur in sehr begrenzter<br />

Anzahl vorliegen. In Deutschland sind verschiedene Fluoridlacke<br />

in Verwendung, die unterschiedliche Fluoridarten<br />

(Natriumfluorid, Silanfluorid, Kalziumfluorid, Olaflur) sowie<br />

stark voneinander abweichende Fluoridkonzentrationen<br />

(zwischen 0,1-5,6 % Fluorid) aufweisen. Unterschiedliche<br />

Formulierungen der Lackbasis, wie z.B. Art des verwendeten<br />

Lösungsmittels, oder<br />

der pH-Wert des<br />

Lackes haben einen<br />

Einfluss auf die Interaktion<br />

zwischen<br />

Fluoridlack und<br />

Zahnschmelz und<br />

damit auf die Ausbildung<br />

der für die<br />

Kariesprotektion<br />

wichtigen kalziumfluoridähnlichen<br />

Deckschicht nach<br />

Applikation. So<br />

können niedrig<br />

dosierte Fluoridlacke<br />

aufgrund<br />

einer guten Verfügbarkeit<br />

des Fluorids<br />

und einer guten<br />

Adhäsion des Lackes<br />

an der Zahnoberfläche<br />

durchaus zu<br />

einer ähnlichen Fluoridanreicherung<br />

und Retention auf<br />

dem Zahnschmelz<br />

führen wie hochkonzentriertePräparate<br />

(Attin et al.<br />

2001). Bereits eine<br />

einmalige Anwendung<br />

eines hochkonzentrierten<br />

Fluoridpräparates<br />

kann die Remineralisationinitialkariöser<br />

Läsionen verbes-<br />

Abb. 5a und b: Ergebnisse von meta-Analysen zur kariesreduzierenden<br />

Wirkung unterschiedlicher lokaler<br />

Fluoridierungsarten.<br />

Abb. 6: Nutzen der Kariesprophylaxe mit Fluoriden. Angegeben<br />

ist die Anzahl zu behandelnder Personen (pro Jahr),<br />

die notwendig ist, um das Auftreten einer neuen Kariesläsion<br />

(DMFS) bei unterschiedlichen Kariesinkrementen, d.h.<br />

unterschiedlichem Kariesrisiko, zu vermeiden.<br />

sern (Buchalla et al. 2002). Die in Abbildung 3a und b<br />

ebenfalls dargestellten Konfidenzintervalle zeigen aber auch,<br />

dass die kariesreduzierende Wirkung aller Präparateformen<br />

einer großen Schwankungsbreite unterliegt. Betrachtet<br />

man nun den Nutzen der verschiedenen<br />

Applikationsformen (Abb. 6), so wird deutlich, dass der Nutzen<br />

größer ist, je größer das Kariesrisiko des Patienten ist.<br />

So müssen in einer Patientengruppe mit einem DMFS-Inkrement<br />

von 0,2 insgesamt 24 Personen behandelt werden,<br />

ehe durch diese Therapie eine neue Kariesläsion verhindert<br />

werden könnte. Bei einer Hoch-Risiko-Gruppe (DMFS-<br />

Inkrement: 2,2) würde schon die Behandlung von zwei Personen<br />

ausreichen, um diesen Erfolg zu erzielen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

21


22<br />

Schlussfolgerung<br />

Mit lokalen Fluoridierungsmaßnahmen kann eine deutliche<br />

Kariesreduktion erzielt werden. Dabei können lokale Fluoridierungsmaßnahmen<br />

auch bei Patienten mit einem hohem<br />

Kariesrisiko die Wahrscheinlichkeit des Auftretens neuer<br />

Kariesläsionen verringern. Fluoridapplikationen können<br />

aber das Auftreten neuer Läsionen unabhängig vom Kariesrisiko<br />

des Patienten nicht vollständig verhindern. Daher<br />

muss betont werden, dass bei der Kariesprophylaxe selbstverständlich<br />

eine Optimierung der Mundhygienemaßnahmen<br />

und Reduzierung des Zuckerkonsums im Vordergrund<br />

der Therapie stehen. Die Applikation von Fluoriden stellt<br />

aber eine wichtige adjuvante Maßnahme zur Verbesserung<br />

der Zahngesundheit dar.<br />

KaVo KEY Laser ®3<br />

Der einzige Universallaser<br />

mit Feedback System.<br />

Der neue KaVo KEY Laser 3<br />

denkt mit: Über Fluores-<br />

work smart zenzdiagnostik werden<br />

Konkremente in den Zahnfleischtaschen<br />

sicher erkannt. Diese<br />

werden elektronisch verarbeitet,<br />

akustisch und als Zahlenwert<br />

wiedergegeben und regeln als<br />

Steuersignal den Therapielaser.<br />

Sind die schädlichen Substanzen<br />

entfernt, wird automatisch der<br />

Abtragsmechanismus gestoppt.<br />

Die sanfte Stärke.<br />

Ein Beispiel: die Behandlung in<br />

der Parodontaltasche. Wo bisher<br />

nur „blind“ in geschlossenen<br />

Zahnfleischtaschen behandelt<br />

wurde, da sorgt jetzt die einzigartige<br />

Feedback-Steuerung für vollständige<br />

Konkremententfernung<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Prof. Dr. Thomas Attin<br />

Abteilung Zahnerhaltung, Präventive Zahnheilkunde<br />

und Parodontologie der Georg-August Universität Göttingen<br />

Robert-Koch-Str. 40<br />

37075 Göttingen<br />

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Eine Berechnung ist je nach Indikationslage gemäß<br />

§ 6 Abs. 2 GOZ oder § 2 Abs. 3 GOZ möglich.<br />

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möglich. Die Sensation auf dem<br />

Gebiet der Dentallaser:<br />

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– Parodontologie<br />

– Kariestherapie<br />

– Endodontie<br />

– Chirurgie<br />

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• Diagnosegerät und Therapielaser<br />

in einem<br />

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Art der Zahnbehandlung.<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />

Kariestherapie/<br />

Chirurgie<br />

Parodontologie/<br />

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PAPIER DER HERZOG KOMMISSION<br />

mit interessanten Zahlen<br />

Im 68-seitigen Papier der Herzog-Kommission, das am 1.<br />

und 2. Dezember in Leipzig als Antrag des CDU-Bundesvorstandes<br />

eingebracht wird, werden interessante Zahlen präsentiert,<br />

die ein Schlaglicht auf die Situation und die Zukunft<br />

der Kostenentwicklung in allen Bereichen der sozialen Sicherungssysteme<br />

werfen. So würden laut Herzog-Kommission<br />

die Beitragssätze der Sozialversicherungssysteme ohne<br />

Reformen von derzeit 42 Prozent bis zum Jahr 2030 auf 54<br />

Prozent und bis zum Jahr 2050 auf 61 Prozent der Bruttolöhne<br />

und -gehälter steigen müssen.<br />

In den Jahren 1980 bis 2000 seien die Leistungsausgaben<br />

pro Kopf in der allgemeinen Krankenversicherung um 68<br />

Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind die Leistungsausgaben<br />

in der Krankenversicherung der Rentner um 152<br />

Prozent angestiegen. Alleine dieser Vergleich zeige, vor<br />

welcher Belastung das System stehe, so die Kommission.<br />

Eines der wesentlichen Probleme der heute bestehenden<br />

gesetzlichen Sozialversicherungssysteme sei ihre Ausgestaltung<br />

durch reines Umlageverfahren, in dem alle Einnahmen<br />

sofort zur Deckung der Leistungsausgaben verwandt und<br />

keinerlei Rücklagen gebildet werden. Alternativ zur Umlage<br />

bietet sich bei der Alterssicherung, in der Pflegeversicherung<br />

und in der Krankenversicherung die Einführung bzw. Stärkung<br />

kapitalgedeckter Elemente an, die die im Lebensverlauf<br />

absehbaren Risiken des Versicherten vorwegnehmen und<br />

Beiträge wie Leistungsansprüche besser kalkulierbar halten.<br />

Ohne Reform: Steigerung der<br />

Krankenversicherungsbeiträge über 20 Prozent ab 2030<br />

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden in<br />

den kommenden Jahren die Ausgaben für Gesundheit dramatisch<br />

ansteigen, wenn keine Reformen eingeleitet werden.<br />

Ohne eine grundlegende Reform der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung würden die Beiträge von derzeit über<br />

14 Prozent durch die jetzige Reform nur kurzfristig abgesenkt,<br />

dann aber auf 20 Prozent im Jahr 2030 sowie auf<br />

deutlich über 20 Prozent in den Folgejahren ansteigen.<br />

Zielstellungen für eine Reform des Gesundheitswesens<br />

Aus Sicht der CDU sollte eine Reform der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung von folgenden grundsätzlichen Zielstellungen<br />

ausgehen:<br />

• Der medizinische Fortschritt muss auch in Zukunft für die<br />

gesamte Gesellschaft zugänglich sein.<br />

• Es muss auch künftig einen sozialen Ausgleich zwischen<br />

gesunden und kranken Menschen, Beziehern höherer und<br />

niedriger Einkommen sowie zwischen Alleinstehenden<br />

und Familien geben.<br />

• Die Reform muss darauf angelegt sein, die Eigenbeteiligung<br />

und Selbstverantwortung der Versicherten zu stärken.<br />

• Die freie Arzt- und Krankenhauswahl muss möglich bleiben.<br />

• Die Reform darf die Wachstumsdynamik des Gesundheitswesens<br />

nicht behindern. Sie muss damit auch einen Beitrag<br />

zur Entstehung von mehr Arbeitsplätzen in diesem<br />

Bereich leisten.<br />

• Die Pluralität im Gesundheitswesen ist Ausdruck von individueller<br />

Freiheit. Reformen im Gesundheitswesen müssen<br />

dem Erhalt dieser Pluralität verpflichtet sein.<br />

• Eine zukunftsorientierte Reform des deutschen Gesundheitswesens<br />

muss beim Wettbewerb ansetzen und mehr<br />

Transparenz, Effizienz, Eigenverantwortung und vor allem<br />

Demographiefestigkeit erreichen. Es gilt, die wettbewerblichen,<br />

privatwirtschaftlichen Elemente, ergänzt um<br />

Mechanismen des sozialen Ausgleichs, im gesamten deutschen<br />

Gesundheitswesen zu stärken und auszubauen.<br />

Nein zur Bürgerversicherung<br />

Die negativen Folgen des demographischen Wandels für die<br />

gesetzliche Krankenversicherung können nicht durch eine<br />

Ausweitung des Versichertenkreises um weitere Personengruppen<br />

- wie etwa in den Modellen der so genannten<br />

„Bürgerversicherung“ - aufgefangen werden. Eine solche<br />

Steigerung des Beitragsaufkommens durch eine Einbeziehung<br />

aller Bürger würde die gesetzliche Krankenversicherung<br />

nur um 0,1 Beitragssatzpunkte im Jahr 2010 entlasten. Der<br />

Effekt im Jahr 2030 wäre ähnlich niedrig. Dieser Entlastung<br />

stünden aber unmittelbare, erhebliche Ausgabensteigerungen<br />

in den öffentlichen Haushalten gegenüber. Allein das<br />

Land Nordrhein-Westfalen hat für die Überführung seiner<br />

Beamten in eine „Bürgerversicherung“ dauerhafte Zusatzkosten<br />

in Höhe von mindestens 50 Millionen Euro errechnet,<br />

die künftig zusätzlich vom Steuerzahler zu tragen wären.<br />

Durch eine solche Versicherung würde das Problem steigender<br />

Lohnnebenkosten nicht gelöst, sondern im Ergebnis noch<br />

vergrößert, weil die demographische Asymmetrie nicht<br />

mehr nur für den Teil der gesetzlich versicherten Bevölkerung<br />

zum Tragen käme, sondern auch für den Teil, der privat<br />

versichert ist, und obendrein die Bindung der Beitragseinnahmen<br />

an Löhne und Gehälter weiter bestehen bliebe.<br />

Die Einbeziehung von Beamten und Selbständigen hätte<br />

rechtlich höchst problematische Auswirkungen auf die Vertragsfreiheit<br />

und die Betätigungsfreiheit der privaten Krankenversicherung.<br />

Auch müssten die Altersrückstellungen<br />

der privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche<br />

Krankenversicherung abgelöst werden. Die CDU lehnt eine<br />

„Bürgerversicherung“ ab, die alle Bürger in eine gesetzliche<br />

Pflichtversicherung, sei es mit einkommensabhängigen<br />

Beiträgen oder Prämien, zwingt.<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

23


24<br />

In den ZNN 10/2003 berichteten wir über die Probleme, in<br />

die der Zahnarzt kommen kann, wenn bei einer Praxisfinanzierung<br />

über eine Lebensversicherung die erwartete Ablaufleistung<br />

mit Vertragsende nicht erreicht wird. Wir wiesen in<br />

diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG<br />

Karlsruhe vom 4.04.2003 (Az: 15 U 8/02) hin. Diese Entscheidung<br />

liegt uns nunmehr im Wortlaut vor. Wegen der Bedeutung,<br />

die sich daraus für den Zahnarzt im Einzelfall ergeben<br />

kann, berichten wir hierüber noch einmal ausführlich.<br />

Das Gericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden:<br />

Die beklagte Sparkasse gewährte einem Kunden ein Darlehen<br />

in Höhe von insgesamt 663.000,- DM. Das Darlehen<br />

diente einer Baufinanzierung. Bei Fälligkeit erreichte der<br />

aus der Lebensversicherung gezahlte Betrag, einschließlich<br />

der angesammelten Überschussanteile, nicht die vereinbarte<br />

Darlehenssumme. Es verblieb ein Differenzbetrag von ca.<br />

89.000,- DM. Die Sparkasse verklagte den Darlehensnehmer<br />

auf Zahlung dieses Differenzbetrags. Sie war der Auffassung,<br />

dass das Darlehen insoweit nicht vollständig getilgt<br />

sei. Das OLG Karlsruhe wies die Klage der Sparkasse ab.<br />

Für die rechtliche Bewertung ist der Wortlaut des Darlehensvertrages<br />

maßgeblich. In diesem heißt es unter der Überschrift<br />

„Rückzahlung des Darlehens“: „Die Tilgung erfolgt<br />

durch eine Lebensversicherung… Ablauf: 31.05.2000“.<br />

Hinsichtlich der Rückzahlung wurde formularmäßig<br />

folgende Vereinbarung getroffen:<br />

„Das Darlehen wird getilgt durch eine… Lebensversicherung<br />

als Tilgungslebensversicherung. Während der Dauer des<br />

Schuldverhältnisses werden die Rechte und Ansprüche aus<br />

dieser Lebensversicherung mit besonderer Erklärung… an<br />

die Sparkasse abgetreten. Das Darlehen kann von Seiten der<br />

Sparkasse zu sofortiger Rückzahlung gekündigt werden,<br />

wenn der Schuldner mit fälligen Beitragsleistungen zur Tilgungslebensversicherung<br />

länger als drei Monate im Rückstand<br />

bleibt und wenn die als Tilgung dienende Lebensversicherung<br />

gekündigt oder in eine beitragsfreie umgewandelt<br />

oder wenn irgendeine Zahlung daraus fällig wird“.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

DARLEHENSTILGUNG<br />

ÜBER LEBENSVERSICHERUNG<br />

-Entscheidung des OLG Karlsruhe<br />

Das Gericht begründet die Klageabweisung<br />

im wesentlichen wie folgt:<br />

Die Darlehensforderung sei durch die Auszahlung der Lebensversicherungssumme<br />

an die Sparkasse erloschen. Dass<br />

die ausgezahlte Versicherungssumme hinter dem ursprünglichen<br />

Darlehensbetrag zurückbleibe, sei ohne Bedeutung.<br />

Darlehensnehmer und Bank hätten ausdrücklich vereinbart,<br />

dass die vollständige Tilgung des Darlehens durch die Auszahlung<br />

der Versicherungssumme - unabhängig von der<br />

Höhe des ausbezahlten Betrages - erfolge. Dies ergebe sich<br />

aus dem Wortlaut des Darlehensvertrages, insbesondere aus<br />

folgenden Formulierungen: „Die Tilgung erfolgt durch eine<br />

Lebensversicherung“, „das Darlehen wird getilgt durch eine<br />

Lebensversicherung“, „Tilgungslebensversicherung“.<br />

Es kommt also auf die Formulierung an. Wenn der Auszahlungsbetrag<br />

aus der Lebensversicherung niedriger ist, als<br />

bei der Finanzierung berechnet, sollte man sich den Vertrag<br />

noch einmal ansehen. Wenn sich dann entsprechende Formulierungen<br />

finden, kann ein Gang zum Rechtsanwalt ratsam<br />

sein, wobei die dargestellte Entscheidung für niedersächsische<br />

Gerichte nicht bindend ist. Es ist jedoch auch<br />

darauf hinzuweisen, dass sich diese Entscheidung für den<br />

Darlehensnehmer auch negativ auswirken kann, und zwar<br />

dann, wenn die Auszahlungssumme höher ist als bei der<br />

Finanzierung veranschlagt. Das Gericht lässt es dahingestellt,<br />

ob die Bank in diesem Fall den Überschuss behalten darf.<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

Rechtzeitig anmelden<br />

Braunlage 2004<br />

51. Winterfortbildungskongreß der ZKN<br />

21. – 24. Januar 2004<br />

Sichern Sie sich Vorträge, Seminare und Unterkunft,<br />

bevor der Kongreß ausgebucht ist.<br />

Anmeldeformulare finden Sie im Sonderheft Braunlage,<br />

das dieser ZNN-Ausgabe beiliegt.<br />

Red.


Anforderung von Einkaufsbelegen<br />

für Verbrauchsmaterialien seitens der Versicherung<br />

Verbrauchsmaterialien wie Implantate, Implantatteile, Membranen<br />

und Knochenersatzmaterial werden im Rahmen<br />

einer Vorratshaltung jeweils in größeren Mengen eingekauft.<br />

Diese Bevorratung ist zwingend notwendig, da nie<br />

mit letzter Sicherheit vorausgesehen werden kann, was und<br />

welche Menge für die einzelne Behandlung erforderlich ist.<br />

Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Liquidation als Ersatz<br />

von Auslagen gem. §§ 3 GOZ, 670 BGB in Höhe der<br />

tatsächlich entstandenen Kosten.<br />

Die tatsächlich entstandenen Kosten für den Zahnarzt sind<br />

nicht nur der Einkaufspreis, sondern auch die verauslagten<br />

Nebenkosten, wie Nachnahmegebühren, Versandkosten und<br />

Finanzierungskosten.<br />

Entsprechend der Entscheidung des AG Mannheim [Az.: 7 C<br />

1142/94 (40) vom 01.06.1994] ist hierfür ein Zuschlag von<br />

25% noch als angemessen zu bezeichnen.<br />

Ein Aufschlag von 17-20% auf Implantate für Lagerhaltungs-<br />

und Beschaffungskosten ist nach Ansicht des OLG<br />

Celle (Az.: 1 U 100/98 vom 10.01.2000) nachvollziehbar.<br />

Ein Belegnachweis hätte zudem für die Versicherung nur<br />

dann Sinn, wenn dieser Einkaufsbeleg jeweils auf den Namen<br />

des Patienten ausgestellt wäre. Die Weitergabe von<br />

Patientendaten an Lieferfirmen ist jedoch aus datenschutzrechtlichen<br />

Gründen nicht möglich und hätte zivil- und<br />

strafrechtliche Konsequenzen für den Arzt.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, daß für die Anforderung<br />

von Einkaufsbelegen keine rechtliche Grundlage<br />

besteht. Der amtliche Text der Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

fordert bei der Rechnungsstellung in § 10 Abs. 3 Satz<br />

4 GOZ die Beifügung von Belegen lediglich für die in § 10<br />

Abs. 2 Nr. 5 GOZ genannten Auslagen für die zahntechnische<br />

Leistungen gem. § 9 GOZ. Für Verbrauchsmaterialien<br />

wird die Beifügung von Belegen nicht gefordert.<br />

Rechtsgrundlage für die Berechnung von Auslagen und<br />

Kosten sind § 3 GOZ in Verbindung mit § 10 GOÄ bzw. § 4<br />

Abs. 3 GOZ in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Nr. 6 GOZ.<br />

Für die Rechnungslegung sind die Bestimmungen des § 10<br />

Abs. 2 Nr. 6 GOZ zu beachten.<br />

Änderung beim vereinfachten Spendennachweis<br />

Trotz der allgemein angespannten wirtschaftlichen Lage in<br />

der Bundesrepublik Deutschland spenden immer noch viele<br />

Menschen Jahr für Jahr beträchtliche Beträge an gemeinnützige<br />

Organisationen. Ein angenehmer Nebeneffekt ist in<br />

diesem Zusammenhang, dass in vielen Fällen die Spenden<br />

von der Steuer abgesetzt werden können. Bisher akzeptierten<br />

die Finanzämter bei Spenden bis zu 100,- € einen sogenannten<br />

vereinfachten Nachweis in Form einer abgestempelten<br />

Durchschrift des Überweisungsbeleges. Gemäß einer<br />

Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 10.01.2003<br />

(Az: S 223 A – St 314) werden die Anforderungen an den<br />

Spendennachweis künftig verschärft. Der Fiskus wird in<br />

Zukunft vereinfachte Spendennachweise nur noch in Form<br />

des vorgelegten Kontoauszuges akzeptieren. Hintergrund<br />

dieser Änderung ist die Tatsache, dass Banken und Sparkas-<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der ZKN<br />

sen zunehmend dazu übergehen, die Durchschriften eingereichter<br />

Überweisungsaufträge nicht mehr selbst abzustempeln.<br />

Stempelgeräte zur Selbstbedienung gehören in<br />

vielen Geldinstituten mittlerweile zur Standardeinrichtung<br />

im SB-Bereich, was gewisse Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet.<br />

Ob die Überweisung bzw. Spende tatsächlich erfolgt<br />

ist, lässt sich also mit der abgestempelten Durchschrift des<br />

Überweisungsbeleges allein nicht mehr wirksam feststellen.<br />

Dies hat die Steuerbehörden dazu bewogen, die Anforderungen<br />

an vereinfachte Spendennachweise zu verschärfen.<br />

Michael Behring<br />

Diplom-Betriebswirt (FH) ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

25


26<br />

BKK-WIRTSCHAFTSFORUM<br />

Moderne Gewerkschaften brauchen moderne Krankenkassen<br />

• Überfällige Strukturreformen statt mehr Geld ins System<br />

• Leistungsreserven im System nutzen<br />

• IG BCE steht Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen nicht<br />

ablehnend gegenüber<br />

• Auch Leistungserbringer müssen sich mit eigenen<br />

Beiträgen an der Lösung der Probleme beteiligen<br />

• Prävention hat zentrale Rolle<br />

• Zusammenarbeit mit allen, um zentrale Ziele zu erreichen<br />

Der BKK-Landesverband <strong>Niedersachsen</strong>-Bremen veranstaltet<br />

seit einigen Jahren Wirtschaftsforen, die Themen aufgreifen,<br />

die über den Rahmen der Gewerkschaftspolitik hinausgehen<br />

und so einen Blick über den Tellerrand der gewerkschaftlichen<br />

Arbeit bieten sollen. Am 9. Oktober 2003 stand<br />

das BKK Wirtschaftsforum im Werkhof in der hannoverschen<br />

Nordstadt unter dem Motto „Moderne Gewerkschaften<br />

brauchen moderne Krankenkassen“. Zu diesem Thema<br />

hatte der BKK Landesverband Hubertus Schmoldt, den Vorsitzenden<br />

der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,<br />

Energie eingeladen (IG BCE), um die Sicht der IG BCE darzustellen.<br />

Versicherungsfremde Leistungen<br />

über Steuern finanzieren<br />

Hubertus Schmoldt sagte, die IG<br />

BCE habe in der Vergangenheit<br />

immer deutlich gemacht, dass die<br />

Folgen der Globalisierung zu erheblichen<br />

Veränderungen führten. Diese<br />

Verantwortung müßten moderne<br />

Gewerkschaften übernehmen. Dies<br />

gelte auch für die aktuellen sozialpolitischen<br />

Reformen wie die weitere<br />

Umsetzung der Hartz-Vorschläge,<br />

um den Arbeitsmarkt vielleicht doch<br />

ür den Vorsitzenden der Industrie- noch langfristig zu entlasten, aber<br />

ewerkschaft Bergbau, Chemie, auch für die Sicherung des Renten-<br />

nergie sind Strukturreformen<br />

systems und die Gesundheitsreform.<br />

ängst überfällig, doch das Modell<br />

er gesetzlichen Krankenversiche- Die IG BCE unterstütze alle Anstrenung<br />

ist immer noch aktuell. gungen, die auf eine Verbesserung<br />

von Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

gerichtet seien. Mehr Geld in einem unwirtschaftlich und<br />

ineffizient arbeitenden Gesundheitssystem würde nur versickern<br />

und die erforderlichen Rationalisierungsprozesse<br />

beeinträchtigen oder aufhalten.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Ein wichtiger erster Schritt wäre sicherlich, ehrlich mit den<br />

bisherigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse umzugehen.<br />

So sollten versicherungsfremde Leistungen endlich<br />

insgesamt über Steuern finanziert werden. Auf der politischen<br />

Tagesordnung ständen aus Sicht der IG BCE die<br />

längst überfälligen Strukturreformen und nicht mehr Geld<br />

ins System.<br />

In der Gesundheitsreform sei der Ansatz immer gewesen,<br />

zuerst die Leistungsreserven im System zu nutzen. Erforderlich<br />

in diesem Zusammenhang seien der gezielte Ausbau<br />

der integrierten Versorgung, die Optimierung der Versorgungskette<br />

Prävention, die Akutbehandlung, die Rehabilitation<br />

und die Pflege im Sinne der Versicherten und Patienten<br />

sowie erweiterte Möglichkeiten der Vertragsgestaltung<br />

für Krankenkassen.<br />

IG BCE lehnt Zuzahlungen<br />

und Selbstbeteiligungen nicht generell ab<br />

Man werde sich in der parlamentarischen Beratung dafür<br />

einsetzen, daß es nicht dabei bleibe, daß von der Kostenreduzierung<br />

von 9 Mrd. Euro die Versicherten mehr als 7 Mrd.<br />

Euro aufbringen sollen. Nach Auffassung der IG BCE zerstöre<br />

diese Politik das Vertrauen der Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer in die bewährten und immer noch<br />

leistungsfähigen Systeme. Schmoldt betonte, die IG BCE<br />

stehe Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen nicht generell<br />

ablehnend gegenüber. Allerdings müßten sie Beiträge zu<br />

einem vernünftigen Verhalten von Versicherten und Patienten<br />

bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen<br />

sein, sie sollten eine steuernde Wirkung haben. Solche<br />

Beiträge der Versicherten und Patienten zur finanziellen<br />

Entlastung setzten aber voraus, dass auch die Leistungserbringer<br />

bereit sind, sich mit eigenen Beiträgen an der<br />

Lösung der Probleme zu beteiligen.<br />

Modell der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

noch immer aktuell<br />

Die Gesetzliche Krankenversicherung sei mit ihren Grundprinzipien<br />

Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung<br />

ein Modell, das - trotz aller Probleme - eine umfassende<br />

medizinische Versorgung für alle Versicherten gewährleiste,<br />

so Schmoldt. Allerdings müsse man feststellen, daß dieses<br />

Sozialsystem reformiert werden muß.<br />

Die integrierte Versorgung müsse ausgebaut werden, Disease-Management-Programme<br />

müssten Wirtschaftlichkeitsreserven<br />

im System heben, mehr Qualität erziele mehr<br />

Wirtschaftlichkeit. Vor allem seien Finanzierungslücken


nicht allein durch weitere Beitragssatzsteigerungen finanzierbar.<br />

Auf die Frage eines Teilnehmers des Forums zur<br />

Belastung der Arbeitnehmer antwortete Schmoldt, weitere<br />

erhebliche Belastungen überstiegen die Schmerzgrenze der<br />

Versicherten und Mitarbeiter. Schließlich reduzierten weitere<br />

Erhöhungen das Nettoeinkommen und das äußere sich in<br />

fehlender Kaufkraft.<br />

Mehr Wettbewerb auf Seiten der Leistungserbringer<br />

Man wolle aber auch keine Rationierung von Leistungen zu<br />

Lasten der Patienten. Vielmehr solle ein möglichst hohes<br />

Versorgungsniveau bei angemessenen Beiträgen auch in<br />

Zukunft erhalten bleiben. Notwendig seien Strukturveränderungen,<br />

die zu einer deutlichen Verstärkung des Wettbewerbs<br />

um Qualität und Wirtschaftlichkeit auf Seiten der<br />

Leistungserbringer führten.<br />

„Reine“ Kostendämpfungspolitik ist vorbei<br />

Hubertus Schmoldt sagte an die Teilnehmer des Forums<br />

gerichtet, die Kostendämpfungsgesetze hätten keine Entwarnung<br />

im Gesundheitssystem gebracht. Mit der jetzt eingeleiteten<br />

Gesundheitsreform werde die Gesetzliche Krankenversicherung<br />

allenfalls mittelfristig stabilisiert. Bei den<br />

bisherigen Gesundheitsreformen sei nie die lohnzentrierte<br />

Finanzierung in Frage gestellt. Dies habe zunehmend zu<br />

einer nicht mehr akzeptierten Belastung des Faktors Arbeit<br />

geführt.<br />

Abb. 5: Kennzeichnend für das<br />

funktionsgestörte Kauorgan ist<br />

eine hyperaktive Muskulatur, die<br />

zu Bruxismus (Zähneknirschen)<br />

und anderen vielfältigen Symptomen,<br />

z.B. auch Spannungskopfschmerzen<br />

führen kann.<br />

Hauptursachen hierfür sind unnatürliche<br />

psychische Belastung<br />

(Streß) und/oder okklusale Traumatisierung,<br />

z. B. aufgrund ungenügender<br />

Passung der Zähne<br />

bzw. Zahnersatz. Ca. 50 % aller<br />

funktionsgestörten Patienten sind dadurch gekennzeichnet, daß zum<br />

Krankheitsbeginn psychoemotionaler Streß und okklusales Trauma gleichzeitig<br />

vorhanden waren.<br />

Die jetzt geplante Neuordnung der Finanzierung in der<br />

GKV, die zunächst Beitragssenkungen ermögliche, sei ein<br />

Schritt zur Konsolidierung der GKV. Langfristig würden<br />

weitere Schritte gemacht werden müssen, um eine nachhaltige<br />

Finanzierung in der GKV zu sichern. Doch nur mit der<br />

Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven allein sei keine<br />

nachhaltige Finanzierungsquelle zu ersetzen. Die „reine“<br />

Kostendämpfungspolitik sei vorbei. Deshalb unterstütze die<br />

IG BCE alle Anstrengungen, die auf eine vorrangige Verbesserung<br />

von Qualität und Wirtschaftlichkeit gerichtet seien.<br />

Vorsicht „Bürgerversicherung“<br />

Zur viel diskutierten „Bürgerversicherung“ sagte Schmoldt,<br />

Spezialisten der IG BCE hätten errechnet, daß beispielsweise<br />

durch die Einbindung von Beamten nachhaltig mehr<br />

Kosten entständen, als durch die Beiträge dieser Gruppe<br />

hereinkommen würde. Man müsse sich darüber im Klaren<br />

sein, das alle neu in die „Bürgerversicherung“ aufgenommenen<br />

Versicherten auch irgendwann Leistungen abforderten.<br />

Der Vorsitzende der IG BCE betonte ausdrücklich, dass man<br />

die geplanten Belastungen für die Versicherten für unausgewogen<br />

und nicht akzeptabel halte. Von den Politikern<br />

erwarte man, dass nicht der Weg des geringsten Widerstandes<br />

die Reformen bestimme. Es werde darum gehen, auch<br />

bei den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen,<br />

den Fachärzten und den Krankenhäusern nochmals<br />

genau hinzusehen. Die Prävention spiele eine zentrale Rolle.<br />

Schmoldt machte das Angebot, man werde mit allen<br />

zusammen arbeiten, die das Erreichen dieser zentralen Ziele<br />

unterstützten.<br />

Richtigstellung<br />

In dem Beitrag „Moderne Diagnostik- und Therapieformen<br />

bei Funktionsstörungen“, ZNN 10/2003, ist auf Seite 17<br />

unter der Abb. 5 nicht das richtige Foto veröffentlicht<br />

worden. Das zur Bildunterschrift gehörende Foto sehen<br />

Sie nebenstehend.<br />

Wir bitten unser Versehen zu entschuldigen.<br />

Im gleichen Zusammenhang bittet uns der Autor um<br />

folgende Richtigstellung:<br />

Nicht Lotzmann (1992) bezeichnete folgerichtig den Aufbißbehelf<br />

als „Brille für das Gebiß“, sondern Stachniss (1981).<br />

ti<br />

Red.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

27


28<br />

FREIE BERUFE<br />

bekommen Sitz in der Landesmedienanstalt<br />

Ein Vertreter des Verbandes der Freien Berufe wird erstmals<br />

Mitglied der Landesmedienanstalt sein. „Die FDP-Landtagsfraktion<br />

hat besonderen Wert darauf gelegt, dass trotz<br />

einer Verkleinerung des Gremiums die Freien Berufe einen<br />

Sitz bekommen“, sagte die medienpolitische Sprecherin der<br />

Liberalen, Ulrike Kuhlo.<br />

Die CDU/FDP-Regierungskoalition wird bis zum<br />

Jahresende das Mediengesetz reformieren. Kernpunkt<br />

ist die Verkleinerung der Landesmedienanstalt,<br />

die die Aufsicht über die Zulassung und<br />

Inhalte von privaten Rundfunksendern sowie die<br />

Vergabe von Kabelkanälen hat. Zur Zeit gehören<br />

der Landesmedienanstalt 42 Vertreter von<br />

Fraktionen und Interessenverbänden an. Der Kreis<br />

wird im kommenden Jahr auf 25 verringert. „Dass<br />

Arbeitsgruppe<br />

Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />

in <strong>Niedersachsen</strong> e.V.<br />

Die Mitgliederversammlung der<br />

Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />

in <strong>Niedersachsen</strong> e. V. findet am<br />

Mittwoch, 26. November 2003, 16:00 Uhr,<br />

in der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Zeißstraße 11a, 30519 Hannover,<br />

2. Etage, Sitzungsraum 1, statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Vorsitzenden<br />

3. Bericht der Rechnungsprüfer<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Verschiedenes<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Dr. W. Bomfleur<br />

Vorsitzender<br />

die Freien Berufe trotz dieser Verkleinerung der<br />

Landesmedienanstalt einen Sitz bekommen, zeigt<br />

deutlich, welchen Stellenwert wir ihrem besonderen<br />

Sachverstand zum Beispiel im Hinblick auf<br />

Fähigkeiten der Unternehmensführung<br />

beimessen“, sagte Kuhlo. Zudem seien die Vertreter<br />

der Freien Berufe in ihrer täglichen Arbeit in<br />

Kontakt mit allen gesellschaftlichen Gruppen.<br />

„Den Einfluss der politischen Parteien auf die Landesmedienanstalt<br />

wollten wir dagegen verringern“, berichtete<br />

Kuhlo weiter.<br />

FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag<br />

www.fdp-fraktion-nds.de


Am 25. September war in<br />

Deutschland zum 13. Mal<br />

der „Tag der Zahngesund-<br />

interessierte Mutter im Gespräch mit Zahn- heit“, der jedes Jahr vom<br />

Cord Singelmann, Fachzahnarzt für Kieferorädie,<br />

Hildesheim und Dr. Annemarie Liebig- Aktionskreis „Tag der<br />

ke, Wietze, Vorsitzende des Ausschusses für Zahngesundheit“ initiiert<br />

ndzahnpflege der <strong>Zahnärztekammer</strong> Nieder- wird. Deshalb fand auf<br />

sen.<br />

dem Platz der Weltausstellung<br />

vor dem „Mäntelhaus Kaiser“ am Samstag, 27. September<br />

2003, eine Informationsveranstaltung der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> (ZKN) unter dem Motto des<br />

Tags der Zahngesundheit” Zähne sind ein Team, sie gehören<br />

zusammen“, statt. Zahnärztinnen, Zahnärzte und Mitarbeiter<br />

des Ausschusses für Jugendzahnpflege der ZKN gaben<br />

den Eltern, Bürgerinnen und Bürgern von 10 bis 13 Uhr<br />

Informationen, wie wichtig die korrekte Zahnstellung ist.<br />

Darüber hinaus gab es natürlich viele Tipps zur Mundgesundheit.<br />

Eingebunden war ein buntes Programm, dass das wichtige<br />

Thema der Zahngesundheit in einen unterhaltsamen Rahmen<br />

stellte. Dazu gehörten eine Zahnbürstenumtauschaktion<br />

„neu gegen alt“, ein Glücksrad, an dem Kinder ihr<br />

Glück versuchen konnten – und natürlich immer etwas gewannen.<br />

Dazu wurden gesunde Äpfel und Luftballons verteilt<br />

und der Nachwuchs konnte sich eigene Buttons zum<br />

anheften basteln. Das Wichtigste aber waren die Kieferorthopäden,<br />

die insbesondere den vielen Eltern in Gesprächen<br />

Informationen gaben, wie wichtig die korrekte Zahnstellung<br />

und Bisslage ist. Das wurde von den Passanten sehr<br />

gerne angenommen, die den Stand der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

dicht umringten.<br />

Direkt am Tag der Zahngesundheit, am 25.09.2003, hatte<br />

auch die Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der<br />

Jugendzahnpflege in <strong>Niedersachsen</strong> e.V. (LAGJ) gemeinsam<br />

mit Partnern für vier erste Klassen in der Grundschule am<br />

Mühlenberg in Hannover einen Vormittag gestaltet, bei<br />

dem sich alles um die Zahnpflege und –gesundheit bei Kindern<br />

drehte.<br />

Fast jedes 2. Kind in Deutschland muss kieferorthopädisch<br />

behandelt werden<br />

Hintergrund des Engagements der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

war, dass fast jedes zweite Kind in Deutschland<br />

kieferorthopädisch behandelt werden muss. Die Hälfte aller<br />

Fehlstellungen wird verursacht durch unzweckmäßige Flaschensauger,<br />

schädliche Gewohnheiten wie Nuckeln am<br />

Daumen oder Schnuller über das Säuglingsalter hinaus,<br />

Bürgeraktion der ZKN:<br />

„Zähne sind ein Team,<br />

sie gehören zusammen“<br />

durch Zungenpressen, Lippenbeißen und Wangensaugen<br />

sowie Sprachstörungen, ständige Mundatmung und insbesondere<br />

Karies. Daß Zahnlücken oder unregelmäßig und<br />

verschachtelt stehende Zähne auch zu gesundheitlichen<br />

Störungen führen können, die auf den ersten Blick gar<br />

nichts mit den Zähnen zu tun haben, ist vielen Eltern nicht<br />

klar. Deshalb kommen Eltern mit ihren Kindern häufig zu<br />

spät zum Zahnarzt. Für die Vorbeugung ist es dann meist<br />

schon zu spät. Oft sind bereits erste kariöse Defekte und<br />

Störungen der Gebissentwicklung eingetreten, die eine<br />

regelgerechte Kieferentwicklung verhindern. Dr. Annemarie<br />

Liebig-Bunke, Vorsitzende des Ausschusses für Jugendzahnpflege<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>: „Deshalb<br />

war uns die bürgernahe Aktion in Hannovers City so wichtig.<br />

So konnten wir viele Eltern erreichen, die eben viel zu<br />

oft viel zu spät in unsere Praxen kommen. Das große Interesse<br />

hat uns gezeigt, dass wir mit einer bürgernahen Aktion<br />

viele Menschen ganz direkt erreichen können.“<br />

Mit in die Aktion eingebunden war die Übergabe einer<br />

Spende der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> an das Hilfswerk<br />

Deutscher<br />

Zahnärzte für<br />

Lepra- und Notgebiete.<br />

Dr. Klaus<br />

Winter, Vorsteher<br />

der Stiftung Hilfswerk<br />

Deutscher<br />

Zahnärzte, konnte<br />

aus der Hand von<br />

Dr. Annemarie<br />

Liebig-Bunke<br />

einen Scheck über<br />

500 Euro für die<br />

karitative Arbeit<br />

des Hilfswerkes<br />

entgegennehmen.<br />

ti<br />

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte führten viele informative<br />

Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region.<br />

(V.l.n.r. Dr. Michael Sostmann, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie,<br />

Hannover, Sabine Steding, Fachzahnärztin für<br />

Kieferorthopädie, Hannover, Cord Singelmann, Fachzahnarzt<br />

für Kieferorthopädie, Hildesheim)<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

29


30<br />

Ausbildungsgipfel:<br />

Aufstieg von der Seite<br />

„Mit Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass die Freien<br />

Berufe zum heutigen Ausbildungsgipfel nicht einbezogen<br />

sind. Gerne hätten wir die Lage auf dem Ausbildungsmarkt<br />

mit den Spitzen aus Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften<br />

diskutiert und sie darauf hingewiesen, dass der Weg, den<br />

die Bundesregierung wählt, der falsche ist: Erst müssen die<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden,<br />

dass es Ausbildungsappelle und zusätzlicher Anstrengungen<br />

gar nicht erst bedarf. Dann braucht es auch keinen Ausbildungsgipfel,<br />

auf dem wiederum lediglich nicht einzuhaltende<br />

Versprechungen und Erklärungen abgegeben werden.<br />

Die Stimmung bei den Freien Berufen ist so schlecht, wie<br />

seit Jahren nicht mehr. Das kann nicht verwundern, denn:<br />

Während die Bundesregierung auf der einen Seite an die<br />

Freiberufler appelliert, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung<br />

zu stellen, entzieht sie ihnen auf der anderen Seite<br />

ihre Existenzgrundlage: Beitragssicherungsgesetz, Abschaffung<br />

der Gebühren- und Honorarordnungen, Einbeziehung<br />

in die Gewerbesteuer: All diese Angriffe auf die Freiberuflichkeit<br />

bewirken nur, dass Ausbildungsappelle abprallen<br />

oder gar kontraproduktiv sind. Die Drohung mit einer Ausbildungsabgabe<br />

tut hierbei ihr Übriges.<br />

AUTO-<br />

WERKSTATT<br />

und Büro<br />

Bürokauffrau, Arzthelferin, Einzelhandelskauffrau<br />

- das sind die Lehrberufe,<br />

in denen vor allem junge Frauen unterkommen.<br />

Die jungen Männer sind insbesondere<br />

in der Auto-Werkstatt und<br />

in Handwerksberufen wie Elektroinstallateur<br />

oder Maler und Lackierer zu<br />

finden. Die Top Ten der Lehrberufe<br />

verändern sich kaum. Obgleich es insgesamt<br />

weit über 300 Ausbildungsberufe<br />

in Deutschland gibt, ständig neue<br />

hinzukommen oder alte verändert<br />

werden, konzentrieren sich die jungen<br />

Männer und Frauen auf Altbewährtes.<br />

2002 absolvierten 1,62 Millionen<br />

Jugendliche eine Lehre, ein Drittel der männlichen (333.000)<br />

und die Hälfte der weiblichen (355.000) Azubis fand sich in<br />

den ersten zehn aufgeführten Lehrberufen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Statistische Angaben: Statistisches Bundesamt<br />

Globus<br />

Seit Jahren stellt sich im Bereich der Freien Berufe - mit<br />

rund 53 Tausend neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen<br />

im Jahr der drittstärkste Ausbildungsbereich - die<br />

Situation unverändert so dar, dass zahlreiche offene Ausbildungsplätze<br />

nicht besetzt werden können, weil qualifizierte<br />

und geeignete Bewerber fehlen. Hier ist die Politik gefragt,<br />

endlich das Schulsystem so zu reformieren, dass sich die<br />

Ausbildungsreife und soziale Kompetenz der jungen Menschen<br />

deutlich verbessert."<br />

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern<br />

und Verbände vertritt rund 783 Tausend Freiberufler.<br />

Diese beschäftigen über zweieinhalb Millionen Mitarbeiter<br />

- darunter ca. 160 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften<br />

rund neun Prozent des Bruttoinlandproduktes.<br />

Bundesverband der Freien Berufe (BFB)<br />

Reinhardtstr. 34<br />

10117 Berlin<br />

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32<br />

Herzliche Glückwünsche<br />

zum Geburtstag!<br />

02.10.2003 Erika Allert (75)<br />

Oesterleystraße 12 A, 30171 Hannover<br />

03.10.2003 Dr. Editha Beckedorf (75)<br />

Gustav-Brandt-Straße 5, 30173 Hannover<br />

06.10.2003 Eberhardt Mittag (88)<br />

Nordfeldstraße 22, 31848 Bad Münder<br />

13.10.2003 Alois Kasten (86)<br />

Marktstraße 78, 37115 Duderstadt<br />

15.10.2003 Hilmar Becker (89)<br />

Am Bruche 4 B, 31812 Bad Pyrmont<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

17.10.2003 Dr. Thea Niemann-Papenheim (94)<br />

Soestenstraße 9, 49661 Cloppenburg<br />

20.10.2003 Dr. Gerhard Talaga (88)<br />

Albert-Einstein-Straße 28, 37075 Göttingen<br />

22.10.2003 Dr. Dr. Heinz Friehs (80)<br />

Heinrich-Thiede-Straße 11<br />

21339 Lüneburg<br />

31.10.2003 Dr. Hans-Jürgen Freienberg (86)<br />

Lichtenberger Straße 37<br />

38120 Braunschweig<br />

Knirschen<br />

im System<br />

Früher war der Ruhestand eine vergleichsweise kurze Spanne<br />

im Leben der Arbeitnehmer. Auf vierzig oder fünfzig<br />

Jahre Arbeit folgten im Jahr 1960 durchschnittlich zehn<br />

Rentenjahre. Seitdem ist die Lebenserwartung deutlich<br />

gestiegen, und die Arbeitnehmer sind immer früher „in<br />

Rente“ gegangen. So erhalten die Rentner im Jahr 2002<br />

deutlich länger Rentenzahlungen als die Generationen vor<br />

ihnen: Männer durchschnittlich 14 Jahre lang, Frauen sogar<br />

19,3 Jahre. Die Rentenbezugsdauer verursacht erhebliche<br />

finanzielle Probleme für die Rentenversicherung. Die heutigen<br />

Beitragszahler müssen für mehr Rentner aufkommen<br />

als früher, und für diese Rentner länger sorgen. Folge: Die<br />

Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen ist nicht länger<br />

gegeben - es knirscht im System.<br />

Statistische Angaben:<br />

Verband Deutscher Rentenversicherungsträger<br />

Globus


Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30,<br />

38226 Salzgitter, Tel: 0551/48048<br />

12.11.2003<br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Play Off“, Salzdahlumer<br />

Str. 126, 38126 Braunschweig<br />

„Die Teilprothese“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

Wir trauern<br />

um unsere Kollegen …<br />

Dr. Hanne Beisser<br />

Rudolf-Breitscheid-Straße 19, 26721 Emden<br />

geboren am 14.06.1908, verstorben am 23.07.2003<br />

Manfred Helbig<br />

Lindenstraße 26, 31535 Neustadt am Rbge.<br />

geboren am 24.07.1919, verstorben am 25.09.2003<br />

Paul Ernst Zeuschner<br />

Riedeweg 150, 27755 Delmenhorst<br />

geboren am 20.10.1901, verstorben am 11.10.2003<br />

Dr. Theo-Karl Ruberg<br />

Wilhelmstraße 6, 37154 Nordheim<br />

geboren am 10.04.1912, verstorben am 14.10.2003<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 04244/1671<br />

29.10.2003<br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />

Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />

„Die Vollprothese“<br />

Referent:<br />

Ernst-Otto Mahnke, Nienburg<br />

29.11.2003<br />

09.00 Uhr - ca. 13.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />

Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />

„Adhäsive & Lichtgeräte“<br />

Referent:<br />

Dr. Uwe Blunck, Berlin<br />

… in den Bezirksstellen<br />

Bezirksstelle<br />

Verden<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Siegbert Kiese,<br />

Zum Achimer Bahnhof 25,<br />

28832 Achim,<br />

Tel. 0 4202/82030<br />

12.11.2003<br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Standortbestimmung Endodontie“<br />

Referent:<br />

Dr. Udo Schulz-Bongert, Düsseldorf<br />

10.12.2003<br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Laser in der Zahnheilkunde -<br />

eine Standortbestimmung“<br />

Referent:<br />

PD Dr. Norbert Gutknecht, Aachen<br />

14.01.2004<br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Entscheidungsfindung: Inlay oder<br />

Teilkrone, Gold oder Keramik -<br />

eine kritische Gegenüberstellung“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

33


34<br />

Beitragszahlung<br />

IV. Quartal 2003<br />

Der Kammerbeitrag für das<br />

IV. Quartal 2003 ist fällig geworden.<br />

Kammerangehörige, die keine Abtretungserklärung<br />

unterschrieben haben bzw. nicht am<br />

Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden<br />

gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich<br />

eventuell noch vorhandener Rückstände<br />

zu überweisen.<br />

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Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> ZNN · Zeißstr. 11a · 30159 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Hannover, im November 2003<br />

Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der ZNN<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der ZNN hat das Recht, Anzeigen abzuweisen, bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

Lutz Wolf (60), Zahntechnikermeister, ist in seinem Amt als Präsident<br />

Deutscher Zahntechniker Innungen e.V. (VDZI), Dreieich/<br />

Hessen, bestätigt worden. Er hat dieses Amt seit 1997 inne. Neuer<br />

VDZI-Vizepräsident wurde Jürgen Schwichtenberg, zugleich<br />

Vizepräsident des Europäischen Zahntechnikerverbandes (FEPD).<br />

A+S aktuell, 08.10.2003<br />

Verlust des Mitgliedsausweises<br />

vom 2.01.1978 Herr Dr. Rainer Lackemann<br />

Talstraße 6, 30982 Pattensen<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung, falls eine Person mit diesem<br />

Ausweis Missbrauch treiben sollte.<br />

Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt.<br />

ZKN


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E-Mail: Sascha.Zuehlke@demedis.com<br />

Ihr Ansprechpartner: Sascha Zühlke<br />

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NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

35


36<br />

BITTE NOTIEREN<br />

10. - 12. November 2003 Berlin Deutscher Zahnärztetag<br />

Infos unter: Tel.: 030/4 00 05-0<br />

oder per e-Mail an: a.radecke@bzaek.de<br />

21. - 22. November 2003 Hannover Kammerversammlung<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />

27. - 29. November 2003 Göttingen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft<br />

für Implantologie (DGI) „Visionen und Traditionen“<br />

Infos: 0511/53 78 25, Fax: 0511/53 78 28<br />

e-mail: Daniela.Winke@dgi-ev.de<br />

28. - 29. November 2003 Bad Homburg 36. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft<br />

für Funktionsdiagnostik und Therapie (AFDT)<br />

Infos: Dr. M. Oliver Ahlers<br />

e-mail: ahlers@uke.uni-hamburg.de<br />

29. November 2003 Göttingen 1. Göttinger Symposium der Zahnmedizin<br />

„Prophylaxe – Zukunftsmarkt Zahnmedizin?“<br />

Infos: Universitätsklinikum Göttingen, Zentrum Zahnmedizin,<br />

Fachgruppe Zahnmedizin, Christof Ortmann<br />

Tel.: 0551/9 96 9115, e-mail: young-dentist-projekt@web.de<br />

8. Dezember 2003 Braunschweig Senioren-Nachmittag<br />

der Bezirksstelle Braunschweig der ZKN<br />

ab 15 Uhr im „Hotel Deutsches Haus“<br />

21. - 24. Januar 2004 Braunlage 51. Winterfortbildungskongreß<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

„Alterszahnheilkunde, Kinderzahnheilkunde und Allgemeinmedizinische<br />

Aspekte in der Zahnmedizin“<br />

Infos: <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Tel.: 0511/8 33 91-303, Fax: 0511/8 33 91-306<br />

e-mail: azboron@zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03


Praxisnaher Wegweiser<br />

Der Verkauf von Mundhygiene-Artikeln in<br />

der zahnärztlichen Praxis ist einfacher als<br />

viele glauben – die Prophylaxe-Shop-Broschüre<br />

von Philips Oral Healthcare zeigt wie<br />

es geht.<br />

Die Broschüre ist der ideale Ratgeber für all<br />

jene, die ihren Patienten ein Mehr an Service<br />

bieten wollen: berufsrechtliche Einschät-<br />

HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Ein echter Härtefall<br />

Neues Bissregistrat von Kaniedenta mit extrem hoher Endhärte von 62 Shore D<br />

Kaniedenta stellte auf der IDS 2003 in Köln<br />

das neue Bissregistrat Kanibite Extrem vor.<br />

Nach einer Untersuchung der Universität Paderborn<br />

(Institut für Kunststofftechnik) erlangt<br />

es eine Endhärte von 62 Shore D. Damit<br />

ist es das zur Zeit härteste Bissregistrat auf A-<br />

Silikon-Basis.<br />

Das Registrat wird direkt aus der Kartusche<br />

schnell und einfach auf die Okklusalflächen<br />

appliziert und gewährleistet dadurch maximalen<br />

Komfort.<br />

Das Material ist thixotrop und fließt deshalb<br />

nicht in die Interdentalräume. Ebenfalls lässt<br />

es ein widerstandsloses Zubeißen ohne Bissverschiebungen<br />

zu.<br />

Beim Transport oder durch hohe Temperaturen<br />

sind Dimensionsveränderungen ausgeschlossen.<br />

Auch federt das Material nicht bei<br />

der Reposition auf dem Modell.<br />

Die zeitsparende, kurze Mundverweildauer<br />

und das angenehme Kirscharoma runden die<br />

Patientenfreundlichkeit ab.<br />

Weitere Informationen:<br />

Kaniedenta GmbH & Co. KG<br />

Telefon: 05221 / 34 55 0<br />

www.kaniedenta.de<br />

zungen, steuerrechtliche Behandlung und<br />

Organisation des Mundhygiene-Artikelverkaufs<br />

in der Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft.<br />

Praktische Tipps und ein<br />

Mustervertrag veranschaulichen, wie der<br />

Shop rechtlich korrekt betrieben werden<br />

kann – und wie man ihn mit attraktiven Produkten<br />

ausgestaltet. Ein Exemplar hält der<br />

Spürbare Zahnpflege für zwischendurch<br />

Bereits seit September 2003 gibt es den neuen<br />

Wrigley’s EXTRA ® PROFESSIONAL mit Mikrogranulaten.<br />

Beim Kauen wird - wie auch bei den bereits<br />

eingeführten Varianten der EXTRA-Reihe - der<br />

Speichel um 300 % stimuliert. Dies hilft, Nahrungsreste<br />

zu entfernen, führt zu einer raschen<br />

Säureneutralisation und zu einer verstärkten<br />

Remineralisation des Zahnschmelzes.<br />

Zudem enthält der neue Kaugummi den naturidentischen<br />

Zuckeraustauschstoff Xylit. Xylit<br />

kann von den Bakterien in der Mundhöhle<br />

nicht zu Säure abgebaut werden und behindert<br />

diese sogar in ihrem Stoffwechsel.<br />

Durch die neue Zahnpflege-Formel werden<br />

die beschriebenen kariespräventiven Effekte<br />

des Kaugummikauens von einem für den Patienten<br />

„spürbaren“ Reinheitsgefühl begleitet!<br />

Dies bestätigten umfangreiche Konsumententests,<br />

wonach 70 Prozent der<br />

befragten Probanden nach dem Kauen ein<br />

spürbares Sauberkeitsgefühl an den Zähnen<br />

angaben.<br />

Für die Prophylaxeberatung in der Praxis hat<br />

der Hersteller eine neue Ratgeberreihe „AK-<br />

TIV FÜR GESUNDE ZÄHNE“ herausgebracht.<br />

Das erste Patientenfaltblatt dieser Reihe enthält<br />

wertvolle Tipps zum Thema „Zahnpflege<br />

unterwegs“ sowie Informationen zur Entstehung<br />

von Karies und Zahnfleischentzündungen.<br />

Das Patientenfaltblatt (10 Exemplare kostenlos)<br />

sowie weitere Informationen und<br />

Zahnpflegekaugummis für den Praxisbedarf<br />

sind beim Unternehmen direkt erhältlich.<br />

Weitere Informationen:<br />

Wrigley Oral Healthcare<br />

Telefon: 089/6 65 10 - 0<br />

Internet: www.wrigley-dental.de und<br />

www.wrigley.de<br />

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für Sie zuständige Philips-Außendienstmitarbeiter<br />

bereit.<br />

Weitere Informationen:<br />

Philips Oral Healthcare<br />

Telefon: 0 40/23 72 36 00<br />

Internet: www.philips.com<br />

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0050 Kanibite Extrem, das zur Zeit härteste<br />

Bissregistrat<br />

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Aktuell zum Tag der Zahngesundheit<br />

Einweg-Zahnbürsten<br />

... zum Wegwerfen fast zu schade!<br />

Als wertvolle Mitgabe für den Patienten ist<br />

eine neue Einweg-Zahnbürste ein sinnvoller<br />

Sympathieträger. Die mittelweichen<br />

abgerundeten Borsten der dentaplus-<br />

Zahnbürste mit geradem Borstenfeld sind<br />

bereits mit Zahncreme präpariert. Der Bürstenkopf<br />

verfügt über 39 Büschel, ist 3-reihig<br />

und hat eine Größe von ca. 28 x 9 mm.<br />

Auch für die Kieferorthopädie wichtig:<br />

Die verwendete Zahncreme ist fluoridfrei<br />

und kann somit zur Vorreinigung bei der<br />

Applikation von Braketts empfohlen werden.<br />

Die Zahnbürste in trendigem kristallklarem<br />

aquablau ist hygienisch einzeln<br />

in Klarsichtfolie verschweißt.<br />

Angeboten werden die Zahnbürsten in<br />

Packs zu 100, 300 und 1000 Stück.<br />

Weitere Informationen:<br />

dentaplus<br />

Medico-Service Beyer GmbH<br />

Telefon: 02744/922911<br />

Internet: www.dentaplus.praxis24.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 11/03<br />

37


Born for the world<br />

Enjoy the difference<br />

www.demedis.com<br />

classe A<br />

Adolf Garlichs KG Dental-Depot - 26019 Oldenburg - Gartenstraße 30 - Tel. 0441/95 5 95-0 - Fax 0441/508747<br />

WEGESEND Dental-Depot GmbH - 28219 Bremen - Bayernstraße 151 - Tel. 0421/38 63 30 - Fax 0421/3863333<br />

26789 Leer - Buschfenne 12 - Tel. 0491/92 99 80 - Fax 0491/9299850<br />

AboDent - 27432 Bremervörde - Alte Straße 95 - Tel. 04761/50 61 - Fax 04761/50 62<br />

demedis dental depot - 30659 Hannover - Ahrensburger Str. 1 - Tel. 0511/61 521-0 - Fax 0511/61521-99<br />

demedis dental depot - 37075 Göttingen - Theodor-Heuss-Str. 66 a - Tel. 0551/30 79 794 - Fax 0551/30 79 795<br />

demedis dental depot - 34117 Kassel - Friedrich-Ebert-Str. 21-23 - Tel. 0561/81 04 6 -0 - Fax 0561/81 04 6 -22

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