2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)
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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />
Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />
2 GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />
2.1 Natürliche Gegebenheiten<br />
2.1.1 Abiotische Landschaftsfaktoren<br />
Voraussetzung für die Ermittlung der straßenbedingten Eingriffe ist nach § 6 LG NW neben<br />
den biotischen Gegebenheiten auch das Wissen über alle potenziell beeinträchtigten abiotischen<br />
Landschaftsfaktoren. Aus Gründen der Planungsökonomie werden nur die im Hinblick<br />
auf den Eingriff relevanten Daten erfasst, wobei allerdings eine detaillierte Kenntnis der örtlichen<br />
Gegebenheiten notwendig ist, um die Wert- und Funktionselemente mit besonderer<br />
Bedeutung ermitteln, beurteilen und ihre Veränderungen erfassen zu können. Dazu wurde<br />
auf vorhandenes Datenmaterial zurückgegriffen (u.a. Bodenkarten, Klimagutachten, Gewässeruntersuchungen,<br />
UVS), zusätzliche Untersuchungen wurden nicht vorgenommen.<br />
Zur Einschätzung der Erheblichkeit und Nachhaltigkeit des Straßenbauvorhabens A 33 im<br />
Abschnitt 7.1 für den Naturhaushalt wurden für die abiotischen Landschaftsfaktoren Boden,<br />
Wasser und Klima/Luft deren Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff untersucht.<br />
Eine Ermittlung der Beeinträchtigungen erfolgt aufgrund des Indikatorprinzips von<br />
ELES (2009) allerdings nur für die „Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung“<br />
(WuFBesB). Beeinträchtigungen von Elementen allgemeiner Bedeutung werden über die<br />
biotischen Faktoren erfasst und ausgeglichen. Der abiotische Bestand mit seinen besonderen<br />
Elementen kann der Karte "Bestand – Abiotik" entnommen werden (vgl. Unterlage<br />
12.1.3).<br />
2.1.1.1 Boden<br />
Der Boden wird als Naturgut an sich sowie als Träger für bestimmte Nutzungen und Leistungen<br />
im Naturhaushalt gesehen. Er ist damit einerseits belebtes Substrat, andererseits<br />
Standort für die Tier- und Pflanzenwelt und dient insbesondere als Grundlage für bodenabhängige<br />
Nutzungen. Zudem ist der Boden als Zeitzeuge für geologische Prozesse und aufgrund<br />
besonderer, natürlicher Ausprägungsformen zu betrachten.<br />
Im Falle des Straßenbauvorhabens kommt es zu Belastungen der landschaftsökologischen<br />
Funktionen des Bodens, zum Beispiel durch Verlust und Versiegelung, Beeinträchtigungen<br />
der Oberflächengestalt oder Kontaminationen durch Immissionen oder Ablagerungen von<br />
Schadstoffen. Daraus leiten sich für die Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltbereichs<br />
Boden einerseits die Bodeneigenschaften und andererseits die Geomorphologie als<br />
zu untersuchende Aspekte ab. Die Erscheinungsformen der Oberflächengestalt werden ihrer<br />
Bedeutung entsprechend als zu schützende Objekte erfasst. Die Bedeutung des Bodens<br />
wird auf seine Funktionen als Pflanzenstandort und für den Wasserkreislauf oder als Standort<br />
für die landwirtschaftliche Nutzung betrachtet. Die Empfindlichkeit und Belastbarkeit des<br />
Bodens hinsichtlich Versiegelung, Verdichtung und Kontamination wird über die Bodeneigenschaften<br />
eingeschätzt.<br />
Geomorphologie<br />
Naturräumlich verläuft die geplante Autobahn innerhalb des Ostmünsterlandes im Übergangsbereich<br />
der zu den Nordmünsterländer Lehmplatten gehörenden Steinhagener Lehmplatten<br />
zum <strong>Halle</strong>r Sandhang als Teil der Senne.<br />
Das insgesamt nach Südwesten geneigte Gebiet zeigt im weitaus größten Teil eine nur geringe<br />
Neigung von 0 - 2° auf. Zum Osning hin steigt das Gebiet zunächst in einem wechselnd<br />
breiten Streifen mit geringer Hangneigung (2-6°) an, um zwischen ca. 100 und 500 m nörd-<br />
LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />
Bearbeitungsstand: 07.09.2009 4