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2.2 Landschaftsbild - Halle (Westfalen)

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Landesbetrieb Straßenbau NRW Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Neubau<br />

Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe der A 33/7.1 <strong>Halle</strong> – Borgholzhausen - Deckblatt I -<br />

2 GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

2.1 Natürliche Gegebenheiten<br />

2.1.1 Abiotische Landschaftsfaktoren<br />

Voraussetzung für die Ermittlung der straßenbedingten Eingriffe ist nach § 6 LG NW neben<br />

den biotischen Gegebenheiten auch das Wissen über alle potenziell beeinträchtigten abiotischen<br />

Landschaftsfaktoren. Aus Gründen der Planungsökonomie werden nur die im Hinblick<br />

auf den Eingriff relevanten Daten erfasst, wobei allerdings eine detaillierte Kenntnis der örtlichen<br />

Gegebenheiten notwendig ist, um die Wert- und Funktionselemente mit besonderer<br />

Bedeutung ermitteln, beurteilen und ihre Veränderungen erfassen zu können. Dazu wurde<br />

auf vorhandenes Datenmaterial zurückgegriffen (u.a. Bodenkarten, Klimagutachten, Gewässeruntersuchungen,<br />

UVS), zusätzliche Untersuchungen wurden nicht vorgenommen.<br />

Zur Einschätzung der Erheblichkeit und Nachhaltigkeit des Straßenbauvorhabens A 33 im<br />

Abschnitt 7.1 für den Naturhaushalt wurden für die abiotischen Landschaftsfaktoren Boden,<br />

Wasser und Klima/Luft deren Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff untersucht.<br />

Eine Ermittlung der Beeinträchtigungen erfolgt aufgrund des Indikatorprinzips von<br />

ELES (2009) allerdings nur für die „Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung“<br />

(WuFBesB). Beeinträchtigungen von Elementen allgemeiner Bedeutung werden über die<br />

biotischen Faktoren erfasst und ausgeglichen. Der abiotische Bestand mit seinen besonderen<br />

Elementen kann der Karte "Bestand – Abiotik" entnommen werden (vgl. Unterlage<br />

12.1.3).<br />

2.1.1.1 Boden<br />

Der Boden wird als Naturgut an sich sowie als Träger für bestimmte Nutzungen und Leistungen<br />

im Naturhaushalt gesehen. Er ist damit einerseits belebtes Substrat, andererseits<br />

Standort für die Tier- und Pflanzenwelt und dient insbesondere als Grundlage für bodenabhängige<br />

Nutzungen. Zudem ist der Boden als Zeitzeuge für geologische Prozesse und aufgrund<br />

besonderer, natürlicher Ausprägungsformen zu betrachten.<br />

Im Falle des Straßenbauvorhabens kommt es zu Belastungen der landschaftsökologischen<br />

Funktionen des Bodens, zum Beispiel durch Verlust und Versiegelung, Beeinträchtigungen<br />

der Oberflächengestalt oder Kontaminationen durch Immissionen oder Ablagerungen von<br />

Schadstoffen. Daraus leiten sich für die Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltbereichs<br />

Boden einerseits die Bodeneigenschaften und andererseits die Geomorphologie als<br />

zu untersuchende Aspekte ab. Die Erscheinungsformen der Oberflächengestalt werden ihrer<br />

Bedeutung entsprechend als zu schützende Objekte erfasst. Die Bedeutung des Bodens<br />

wird auf seine Funktionen als Pflanzenstandort und für den Wasserkreislauf oder als Standort<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung betrachtet. Die Empfindlichkeit und Belastbarkeit des<br />

Bodens hinsichtlich Versiegelung, Verdichtung und Kontamination wird über die Bodeneigenschaften<br />

eingeschätzt.<br />

Geomorphologie<br />

Naturräumlich verläuft die geplante Autobahn innerhalb des Ostmünsterlandes im Übergangsbereich<br />

der zu den Nordmünsterländer Lehmplatten gehörenden Steinhagener Lehmplatten<br />

zum <strong>Halle</strong>r Sandhang als Teil der Senne.<br />

Das insgesamt nach Südwesten geneigte Gebiet zeigt im weitaus größten Teil eine nur geringe<br />

Neigung von 0 - 2° auf. Zum Osning hin steigt das Gebiet zunächst in einem wechselnd<br />

breiten Streifen mit geringer Hangneigung (2-6°) an, um zwischen ca. 100 und 500 m nörd-<br />

LANDSCHAFT + SIEDLUNG GbR<br />

Bearbeitungsstand: 07.09.2009 4

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