Mai 2011 - Samtgemeinde Lachendorf
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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong><br />
Für die am 11. September <strong>2011</strong> stattfindenden Gemeindewahlen für die Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen,<br />
Hohne und <strong>Lachendorf</strong> und für die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> gebe ich nachstehend Namen und Anschriften des<br />
Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters bekannt<br />
Gemeindewahlleiter <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />
Jörg Warncke<br />
Oppershäuser Str. 1<br />
29331 <strong>Lachendorf</strong><br />
Stellvertreter <strong>Samtgemeinde</strong>oberamtsrätin<br />
Uta Lüßmann<br />
Wahlsachbearbeiter <strong>Samtgemeinde</strong>amtmann<br />
Wolfgang Adamski<br />
Tel. 05145 / 970110<br />
Fax. 05145 / 970111<br />
E.<strong>Mai</strong>l wolfgang.adamski@lachendorf.de<br />
Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ( NKWG ) in der Fassung vom 24. Februar 2006 (Nds.<br />
GVBl Nr. 8 , Seite 91)) in der zurzeit gültigen Fassung, gebe ich folgendes bekannt:<br />
1. Zahl der Vertreter<br />
in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> (mit den Mitgliedsgemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und<br />
<strong>Lachendorf</strong>) sind zu wählen:<br />
a) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> beträgt gem. § 32 der Nieders. Gemeindeordnung<br />
(NGO) 30.<br />
b) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Ahnsbeck 11 Mitglieder<br />
c) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Beedenbostel 11 Mitglieder<br />
d) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Eldingen 13 Mitglieder<br />
e) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Hohne 11 Mitglieder<br />
f) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde <strong>Lachendorf</strong> 17 Mitglieder<br />
2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche<br />
Gemäß § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ( NKWG ) bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33<br />
Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, einen Wahlbereich.<br />
3. Einreichung der Wahlvorschläge:<br />
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes von Gruppen und Wahlberechtigten<br />
(Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und <strong>Samtgemeinde</strong>wahl<br />
sind beim Gemeindewahlleiter der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong>, Oppershäuser Str. 1, 29331 <strong>Lachendorf</strong>,<br />
möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 25. Juli <strong>2011</strong> 18.00 Uhr einzureichen.<br />
4. Höchstzahl der Bewerber/Bewerberinnen<br />
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf nach § 21 Abs. 4 NKWG für die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong>,<br />
für die Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und <strong>Lachendorf</strong> um 5 höher liegen, als die Zahl der zu<br />
wählenden Vertreter. Die Reihenfolge der Bewerber/Bewerberinnen muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der<br />
Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers, einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen des Bewerbers/der<br />
Bewerberin enthalten.