14.12.2012 Aufrufe

Mai 2011 - Samtgemeinde Lachendorf

Mai 2011 - Samtgemeinde Lachendorf

Mai 2011 - Samtgemeinde Lachendorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3<br />

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong><br />

Für die am 11. September <strong>2011</strong> stattfindenden Gemeindewahlen für die Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen,<br />

Hohne und <strong>Lachendorf</strong> und für die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> gebe ich nachstehend Namen und Anschriften des<br />

Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters bekannt<br />

Gemeindewahlleiter <strong>Samtgemeinde</strong>bürgermeister<br />

Jörg Warncke<br />

Oppershäuser Str. 1<br />

29331 <strong>Lachendorf</strong><br />

Stellvertreter <strong>Samtgemeinde</strong>oberamtsrätin<br />

Uta Lüßmann<br />

Wahlsachbearbeiter <strong>Samtgemeinde</strong>amtmann<br />

Wolfgang Adamski<br />

Tel. 05145 / 970110<br />

Fax. 05145 / 970111<br />

E.<strong>Mai</strong>l wolfgang.adamski@lachendorf.de<br />

Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ( NKWG ) in der Fassung vom 24. Februar 2006 (Nds.<br />

GVBl Nr. 8 , Seite 91)) in der zurzeit gültigen Fassung, gebe ich folgendes bekannt:<br />

1. Zahl der Vertreter<br />

in der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> (mit den Mitgliedsgemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und<br />

<strong>Lachendorf</strong>) sind zu wählen:<br />

a) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong> beträgt gem. § 32 der Nieders. Gemeindeordnung<br />

(NGO) 30.<br />

b) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Ahnsbeck 11 Mitglieder<br />

c) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Beedenbostel 11 Mitglieder<br />

d) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Eldingen 13 Mitglieder<br />

e) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Hohne 11 Mitglieder<br />

f) Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde <strong>Lachendorf</strong> 17 Mitglieder<br />

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche<br />

Gemäß § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ( NKWG ) bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33<br />

Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, einen Wahlbereich.<br />

3. Einreichung der Wahlvorschläge:<br />

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes von Gruppen und Wahlberechtigten<br />

(Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und <strong>Samtgemeinde</strong>wahl<br />

sind beim Gemeindewahlleiter der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong>, Oppershäuser Str. 1, 29331 <strong>Lachendorf</strong>,<br />

möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 25. Juli <strong>2011</strong> 18.00 Uhr einzureichen.<br />

4. Höchstzahl der Bewerber/Bewerberinnen<br />

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf nach § 21 Abs. 4 NKWG für die <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Lachendorf</strong>,<br />

für die Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und <strong>Lachendorf</strong> um 5 höher liegen, als die Zahl der zu<br />

wählenden Vertreter. Die Reihenfolge der Bewerber/Bewerberinnen muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der<br />

Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers, einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen des Bewerbers/der<br />

Bewerberin enthalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!