21.06.2018 Aufrufe

IMMOBILIENMARKT 07/08 2018

Die Zeitschrift bietet Ihnen neben interessanten Artikeln zu Immobilienthemen ein vielfältiges Angebot an Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und Auslandsimmobilien sowohl zum Kauf als auch zur Miete.

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Finanzen<br />

Eigenheimzulage heißt jetzt Baukindergeld<br />

Geschenktes Geld vom Staat sinnvoll nutzen<br />

Gute Nachrichten: noch vor der<br />

Sommerpause soll das Baukindergeld<br />

vom Bundestag beschlossen<br />

werden und zwar für Maßnahmen<br />

rückwirkend bis zum Jahresanfang<br />

<strong>2018</strong>. Noch stehen die Einzelheiten<br />

nicht im vollen Umfang fest, aber<br />

die Rahmenbedingungen dürften<br />

klar sein. Mit dem Zuschuss von<br />

1.200 € je Kind und Jahr sollen<br />

Familien unterstützt werden, die<br />

zum ersten Mal Wohneigentum erwerben.<br />

Die Einkommensgrenzen<br />

mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen<br />

von 75.000 €<br />

plus 15.000 € je Kind sind auch<br />

großzügig bemessen, so dass viele<br />

Familien in den Genuss der Förderung<br />

kommen können. Gezahlt wird<br />

das Baukindergeld über 10 Jahre,<br />

dann muss die Finanzierung auch<br />

ohne Förderung stehen. Gerade<br />

der begrenzte Zeitraum kann aber<br />

auch zum Problem werden. Ob die<br />

finanzierenden Banken das Baukindergeld<br />

als zusätzliches Einkommen<br />

berücksichtigen und damit den Finanzierungsrahmen<br />

ausweiten können,<br />

ist noch sehr fraglich.<br />

Viele junge Familien wollen eine<br />

Immobilienfinanzierung, die langfristig<br />

ausgelegt ist und vor Überraschungen<br />

und Zinsrisiken in der<br />

Zukunft schützt. Für die junge Familie<br />

mit einem kleinen Kind sind<br />

100 € im Monat Ratenentlastung<br />

schon verlockend – dafür können<br />

eine Menge Windeln gekauft werden.<br />

Aber was ist nach 10 Jahren?<br />

Der staatliche Zuschuss entfällt,<br />

doch die Finanzierungsrate bleibt.<br />

Im ungünstigsten Fall, wenn auch<br />

noch z. B. KfW Darlehen mit 10<br />

Jahren Zinsbindung in die Finanzierung<br />

eingeflossen sind, endet<br />

genau dann die Zinsfestschreibung<br />

und die Monatsraten für die<br />

Finanzierung können sich kräftig<br />

erhöhen. Wer das Baukindergeld<br />

als Vorsorge für eine langfristige<br />

Finanzierungssicherung nutzt, profitiert<br />

langfristig und kann nicht in<br />

die Zinsfalle laufen.<br />

Nehmen wir als Beispiel die Familie<br />

mit einem Kind und dem Anspruch<br />

auf monatlich 100 € Baukindergeld<br />

für 10 Jahre. Die Familie nutzt<br />

als Finanzierungsbaustein das günstige<br />

KfW Wohneigentum Darlehen<br />

mit aktuell 1,55 % Sollzins. Die Monatsrate<br />

nach Abzug des Baukindergeldes<br />

sind dann überschaubare<br />

1<strong>08</strong> €. Nach 10 Jahren endet die<br />

Zinsfestschreibung und für die Restschuld<br />

von ca. 33 TEUR erhält die<br />

Familie eine neue Zinsvereinbarung.<br />

Mal angenommen, der Zinssatz<br />

steigt auf 4 %, dann erhöht sich<br />

die Monatsrate für die nächsten 15<br />

Jahre auf 248 € bis zur Volltilgung.<br />

Den Ratensprung muss die Familie<br />

erst einmal verkraften. Hier hat die<br />

Zinsfalle zugeschnappt! Was nutzt<br />

das Baukindergeld, wenn man sich<br />

nach 10 Jahren die Rate nicht mehr<br />

leisten kann?<br />

Jürgen Hlubek, Geschäftsführer TGI<br />

Finanzpartner GmbH & Co. KG:<br />

„Baukindergeld zur langfristigen<br />

Finanzierungssicherung nutzen“<br />

Als „KfW Konstant Darlehen“ mit<br />

25 Jahren Volltilgung hat die Familie<br />

dagegen durchgängig eine Eigenbelastung<br />

nach Baukindergeld<br />

von 171 € ganz ohne Zinsrisiko und<br />

keine Zinsfalle kann da zuschnappen.<br />

Bei dieser Modellrechnung<br />

hat die Familie hier zusätzlich zum<br />

Baukindergeld von 12.000 € eine<br />

Kostenersparnis von über 4.200 €.<br />

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4 <strong>07</strong>/<strong>08</strong> <strong>2018</strong><br />

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