Elisabeth Ortner: „Miteinander in
Niederösterreich“ heißt ... Seite 2
Nr. 1/2018
Datenschutzgrundverordnung
Anhaltspunkte zur Umsetzung Seite 6
Wirtschaft aktiv
intern
FREIHEITLICHE WIRTSCHAFT
NIEDERÖSTERREICH
Österreichische Post AG, MZ 03Z035066M
Freiheitliche Wirtschaft (FW) Niederösterreich, 1040 Wien, Große Neugasse 28/1
Freie Unternehmer
in einem freien Land?Seite 2
Liebe Freunde,
liebe FW-Mitglieder!
„Miteinander in Niederösterreich“
heißt …
Schwarzes „Miteinander in NÖ“ …
... heißt, die Eine schafft an und alle haben zu gehorchen.
... heißt, jedwede Kritik gilt als Revolution und wird im Keim
erstickt.
.. erinnert an den alten Spruch… „Hände falten, Gosch’n
halten“.
.. heißt aber auch „sich feiern lassen für etwas, das alle
zahlen“.
Beispiel: das Medienspektakel um den „NÖ Handwerkerbonus“
direkt vor der Landtagswahl, damit der Effekt für die Eine
zum Tragen kommt!
Dieser Effekt verliert halt schnell an Glanz, wenn man etwas
näher hinschaut. Dann stellt sich nämlich rasch heraus, dass
die Kosten zwischen WK und Land NÖ geteilt werden und –
wie könnte es anders sein – die Fachgruppen zur Kassa gebeten
werden. Auf dem Umweg über die Wirtschaftskammer
zahlt der Unternehmer also den Handwerkerbonus
selbst! Was für eine Farce!
Wäre es nicht einfacher und unbürokratischer, für die betroffenen
Handwerksbetriebe ein Jahr die Grundumlage zu halbieren?
Dann hätten alle miteinander etwas davon, nicht nur
die Eine...
Apropos „Miteinander“: Damit dürfte es auch innerhalb der
ÖVP nicht weit her sein – Stichwort „generelles Rauchverbot
in der Gastronomie“! Hier tun sich Gräben zwischen Türkis
und Schwarz auf – der eine vereinbart das Kippen und wird
Bundeskanzler, die anderen sind bei erster Gelegenheit „dagegen“
und treten nicht nur offen im Fernsehen für ein generelles
Rauchverbot ein, sondern desavouieren damit den
eigenen Parteichef. „Mia san mia“ halt – so wie man es immer
gewohnt war von den Schwarzen in Niederösterreich!
Wie auch immer die Farbenspiele sich hier zeigen: Wir bleiben
dabei - wir wollen freie Unternehmer in einem freien
Land sein!
Beste Grüße Eure
Elisabeth Ortner
Landesobfrau
„Fachkräftemangel“
Vom Mangel bei den Fachkräften und der fehlenden Motivation!
FW-Landesobmann OÖ NAbg. Ing.
Wolfgang Klinger
Der Bericht des Sozialministeriums, der
im Jänner der Bundesregierung vorgelegt
wurde, zeigt auf: 33.721 Jugendliche
haben 2017 eine Lehre begonnen.
106.613 Lehrlinge gibt es in Österreich,
4.273 Lehrstellen blieben 2017 unbesetzt.
Rund 40 % der Jugendlichen der betroffenen
Jahrgänge entscheiden sich für eine
Lehre. Es gibt in Österreich einen
Überhang an Lehrstellen, der mit rund
5.000 beziffert wird. Wir könnten also
mehr Lehrlinge ausbilden, als es momentan
der Fall ist. Bei meinen Besuchen
in Betrieben höre ich immer wieder,
dass es ein Problem ist, geeignete
Lehrlinge zu finden. Bei den Fachkräften
zeigt sich ein ähnliches Bild. Viele
Unternehmen suchen intensiv nach
Facharbeitern und finden keine. Bei einer
Umfrage unter Firmen stellte sich
heraus, dass gut ein Drittel der Betriebe
freie Stellen hat.
Als häufigster Grund für unbesetzte
Stellen wurde unzureichende Fachkenntnis
der Bewerber genannt. Hier
müssen wir zunehmend Modelle schaffen,
wie man die Menschen so weiterbildet,
dass sie die geeigneten Qualifikationen
rasch erlernen können.
2
April / 18
„Ambitionierte Standortoffensive“
Das neue Regierungsprogramm gibt uns Unternehmern wieder Hoffnung!
Politik
Früher wurden die Wirtschaftsthemen
wie ein Ball zwischen den Ländern,
Bund und EU hin- und hergeschoben
und wie eine heiße Kartoffel behandelt.
Wurde dann doch etwas beschlossen,
dann passierte das immer zu Lasten unserer
Betriebe und oft ohne Einbindung
qualifizierter Fachleute.
Nach jahrelangem Stillstand bewegt
sich schon jetzt einiges. Die neue bürgerliche
Regierungskonstellation garantiert
aufgrund ihrer wirtschaftsfreundlichen
Gesinnung und gesellschaftlichen
Einstellung, dass tatsächlich etwas umgesetzt
wird!
FW-Bundesobmann Bgm. Matthias Krenn
Ich war selbst im Verhandlungsteam
Wirtschaft dabei und habe so aktiv die
Möglichkeit genutzt, die berechtigten
Positionen und Anliegen unserer Branche
einzubringen – vieles ist im Regierungsprogramm
niedergeschrieben worden.
Das neue Regierungsteam verdient
eine faire Chance und Zeit zum
Arbeiten, denn die Verfehlungen und
Versäumnisse der letzten Jahrzehnte
lassen sich nicht in Husch-Pfusch-Manier
beheben. Vor allem müssen wir
wieder öfter positiv über Österreich reden.
Dem Versuch von oppositionellen
Kräften in der Politik und Interessenvertretung,
diese Regierung als unsozial
und arbeitnehmerfeindlich darzustellen,
muss offensiv begegnet werden:
Die angekündigte Senkung der Steuerbelastung
soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern
zugutekommen. Die Arbeitszeitflexibilisierung
hat für beide Vorteile
und es wird dabei niemandem etwas
weggenommen!
Das ständige Auseinanderspielen durch
die Gewerkschaft ist durchsichtig und
falsch. Wir sind mit unseren Mitarbeitern
und den konstruktiven Kräften in
der Verwaltung in einem Boot und
brauchen bürokratische Entlastung.
Und wir brauchen eine effizientere öffentliche
Hand – denn selbst die Verwaltung
leidet unter zu hoher Regelungsdichte.
Gehen wir mit der neuen Bundesregierung
den Weg unter dem Motto: „Mehr
Mut im Land für eine bessere Zusammenarbeit
und Mehrwert für die Wirtschaft“.
Wir müssen global denken,
aber lokal handlungsfähig sein. Denn
wir wollen unser Land und unsere heimischen
Betriebe wirtschaftlich zukunftsfit
machen und die Regierung
muss uns dafür die Rahmenbedingungen
schaffen und ermöglichen!
Dieselfahrverbot: Klares Nein von der FW!
Vernichtung von Volksvermögen muss verhindert werden!
Die Dieselfahrverbots-Entscheidung in
Deutschland und die aktuell neu entfachte
Schadstoff-Diskussion führen zu
einer „Dieseldiskriminierung“.
Dadurch droht ein großer volkswirtschaftlicher
Schaden, die Fahrzeugbesitzer
werden kalt enteignet. Die Forderungen
nach eingeschränkter Verwendbarkeit
und die laufend lancierten drohenden
zusätzlichen Steuerbelastungen
erzeugen einen eingeschränkten Wiederverkaufswert
bis hin zur Unverkäuflichkeit
der Fahrzeuge.
Eine Ersatzanschaffung würde somit
unfinanzierbar und verzögert. Nicht
zuletzt würden so allfällige Fördermittel
für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
ad absurdum geführt.
Wir wollen in Österreich keine Verbotsstrategie
wie im Merkel-Land, da wir
davon ausgehen, dass auch in Zukunft
der technologische Fortschritt zu schadstoffärmeren
Fahrzeugen führen wird!
Immerhin haben wir einen Gesamtdieselfahrzeugbestand
von rund 2,7 Milllionen.
Ich bin gegen überzogene Zwangsmaßnahmen
und schlage im Gegenzug vor,
eine Konsum- und Verhaltensänderung
durch positive Anreize herbeizuführen.
Die Freiheitliche Wirtschaft steht klar
für ein „JA zur Förderung und zum
sukzessiven Umstieg auf E-Mobilität“
und anderen umweltfreundlichen Technologien.
Aber wir sagen NEIN zu einer
volkswirtschaftlich gefährlichen
Diesel-Diskriminierung durch Verbote
und Strafsteuern!
WKO-Handel Spartenobmann-Stv.
KommR Hermann Fichtinger.
April / 18 3
FW-Veranstaltungen
Amstetten, Baden und Krems:
Fairness, Freiheit und Fortschritt
Das Freiheitliche Wirtschaftsprogramm
Fairnesss, Freiheit und Fortschritt waren
die Themen des Abends in den Bezirken
Amstetten, Baden und Krems.
Wirtschaftssprecher MMMag. Dr. Axel
Kassegger durfte gemeinsam mit der
FW-Landesobfrau Elisabeth Ortner das
Freiheitliche Wirtschaftsprogramm präsentieren!
Zahlreiche Ehrengäste aus dem österreichischen
Nationalrat, unter anderem
LO-Stv. NAbg. Edith Mühlberghuber,
LPO NAbg. Dr. Walter Rosenkranz und
NAbg. Peter Gerstner nutzten sogleich
die Chance, sich aus erster Hand über
das neue Wirtschaftsprogramm der
Freiheitlichen Partei Österreichs zu informieren!
Gänserndorf, Baden und Mödling:
Freiheitliche Wirtschaft zeigt Herz!
Im Zuge des Punschstandes der Freiheitlichen
Wirtschaft Gänserndorf
konnte diesmal eine Rekordsumme für
die TAFEL ÖSTERREICH Strasshof erwirtschaftet
werden. Sie beläuft sich auf
€ 5.700 in Form von Sach- und Geldspenden,
welche übergeben werden
konnten. Herzlich bei seinem Team hat
sich LO-Stv. und Bezirksobmann Rudolf
Praher bedankt „Ohne jeden Einzelnen
wäre so ein Erfolg nicht zustande
gekommen.“ Das fleißige Team vom
Team Österreich Tafel zeigte sich sichtlich
erfreut.
-
Der Reinerlös des karitativen Punschens
der FPÖ-Traiskirchen und der
Freiheitlichen Wirtschaft, Bezirk Baden/Mödling,
ging heuer an das
schwerkranke Mädchen Tabea. „Es ist
ein tolles Gefühl, dass diese Christkindlaktion
an die richtige Familie geht.
Unser Dank geht an alle Unterstützer
und Besucher unserer Punschhütte.
Mit ihrer Hilfe konnten wir die großartige
Summe von € 2.000 spenden“, so
LO-Stv. und Bezirksobmann Reinhard
Langthaler.
Vösendorf:
Neujahrsempfang der FPÖ
Schon mehrmals hat die FPÖ ihr Neujahrstreffen
in der Eventpyramide in
Vösendorf (NÖ) abgehalten, so auch
heuer. Diesmal jedoch als Regierungspartei.
Die Halle war bis auf den letzten
Platz voll. Das Neujahrstreffen war zeitgleich
auch der Landeswahlauftakt der
FPÖ Niederösterreich.
Gemeinsam am Infostand der FW-Niederösterreich
mit Reinhard Langthaler,
Udo Landbauer, Elisabeth Ortner und
Oskar Kammerzelt
Bevor Vizekanzler HC Strache zu seiner
Rede ausholte, gab der freiheitliche
Landesspitzenkandidat Udo Landbauer
die Linie vor.
v.l.n.r. Dr. Walter Rosenkranz, FW-Landesobfrau
Elisabeth Ortner, Franz Hoinig, Reinhard Langthaler,
Oskar Kammerzelt und Gottfried Scherer
4
April / 18
FW
FW-Landesobmann-Stv. Reinhard Langthaler
„Gute Perspektive“: FW zur Wirtschaftsoffensive
Die am 7. März dem Ministerrat vorgestellte
Standortoffensive ist eine notwendige
Maßnahme für eine funktionierende
Wirtschaft. Dass die neue Regierung
nun deutliche Schritte für die
Entlastung von Leistungsträgern umsetzen
wird, wird von FW-Landesobmann-Stv
Reinhard Langthaler als „positiver
Akzent für alle Unternehmer“
begrüßt. Bei der am 7. März vorgestellten
Wirtschaftsoffensive dreht sich alles
um einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort,
Abbau von Bürokratie,
Stärkung des Arbeitsmarktes, Sicherung
von Fachkräften und die steuerliche
Entlastung für Unternehmen und
den Faktor Arbeit. Wir sehen diese Offensive
als ersten großen Schritt zu einer
stabilen, sicheren und beständigen
Zukunft für die Betriebe in Österreich.
Die derzeitige überbordende Bürokratie
und Überregulierung wie z.B. Golden
Plating sind Hemmschuhe für das
Wachstum der heimischen Wirtschaft.
Mit diesen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen
wird ein Anschluss
an die Spitze Europas möglich sein.
Ein richtiger Schritt zur Ankurbelung
für Neuinvestitionen ist für Langthaler
die Herabsetzung der Körperschaftsund
Einkommensteuer, die bereits 2020
eine steuerliche Entlastung von Einzelunternehmern,
Personen- und Kapitalgesellschaften
bringen soll.
Auch die Lohnnebenkosten sollen
nachhaltig zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
gesenkt werden. Nach
jahrelangem politischen Stillstand ist
mit dieser ersten Wirtschaftsoffensive
eine gute Perspektive für den Wirtschaftsstandort
Österreich gegeben.
NAbg. a.D. Hermann Mentil
Die Energiewende ist nicht mehr aufzuhalten!
Photovoltaik, Solarthermie, Kleinwindkraft,
Wärmepumpe und Stromspeicher,
Energie beim Objekt errichtet und
im Objekt verbraucht so lauten die Lösungen.
Die Argumentation der Verhinderer
bezüglich der Netze geht ins Leere.
„Lastmanagement“ ist der Begriff
der Stunde, also „vor Ort erzeugen –
vor Ort verbrauchen“.
Im Großobjektbereich bzw. im sozialen
Wohnbau ist die Großwärmepumpe der
Weg der Zukunft, stromversorgt mit
Photovoltaikanlage und Stromspeicher
- mit marginalen Anpassungskosten für
bestehende Anlagen.
Das E–Mobil in die Objektstromspeicherlösung
mit einzubeziehen ist ebenso
wichtig.
Wir müssen gemeinsam den Druck auf
die Behörden erhöhen. Die Blockaden
der Landesgesetzgebung zugunsten der
EVN im Bereich der Kleinwindkraftanlagen
dürfen wir nicht länger akzeptieren,
eine Bauanzeige muss genügen.
Die gesetzliche Gleichstellung der
Kleinwindkraftanlage mit den Großanlagen
ist unzumutbar und muss sofort
abgestellt werden.
Dass ein „Dorfkaiser“ noch immer in
der Lage ist, eine Photovoltaik- oder Solaranlage
innerhalb des Ortsgebietes
mit der Begründung abzulehnen, dass
dies das Ortsbild beeinträchtige, schreit
zum Himmel! Ganz zu schweigen von
den „Horrorentscheidungen“ des
Denkmalamtes in manchen Bereichen!
Hoffnungsträger ist unter anderem unser
Infrastrukturminister. Im verhandelten
Regierungsübereinkommen sind
überzeugende Ansätze in die richtige
Richtung mit dem Ziel der Energiewende
zu finden – das lässt für die Zukunft
hoffen, dass wir die Monopolisten in
den Griff kriegen, obwohl sie von den
Schwarzen in Niederösterreich per Gesetz
unterstützt werden!
Für weitere Auskünfte zum Thema stehe
ich Euch gerne jederzeit unter
Tel. 0676/5025830 zur Verfügung.
„Geoblocking“
Europäisches Parlament verabschiedet Verordnung zu Geoblocking und bringt somit Belastungen für KMU!
Das Europäische Parlament hat die Weichen
gestellt, dass im Online-Handel
das sogenannte Geoblocking ab Weihnachten
2018 verboten wird. Mit der
neuen Regelung soll künftig jeder europäische
Staatsbürger überall Waren und
Dienstleistungen zu gleichen Preisen
und Zahlungsmitteln erwerben dürfen.
Was für die Konsumenten vordergründig
angenehm ist, entpuppt sich bei genauerer
Betrachtung als enorme Belastung
für kleinere Unternehmen. Das bedeutet:
Unternehmer müssen in der gesamten
EU ihre Waren und Dienstleistungen
zu denselben Preisen anbieten
können und im Wesentlichen die gleichen
Zahlungsmittel akzeptieren.
Durch teure Logistiksysteme, administrative
und technische Aufrüstungen
stehen insbesondere KMU vor großen
finanziellen Belastungen.
April / 18 5
Information
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Countdown läuft: Bald tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung
in Kraft – mit
schwerwiegenden Änderungen für den Umgang
mit personenbezogenen Daten. Der Fokus
bei der Datenschutzgrundverordnung
liegt vor allem in der Datensicherheit. Dies
wird deutlich durch verpflichtende angemessene
Sicherheitsvorkehrungen.
Durch die neue Verordnung stehen zahlreiche
Unternehmen vor enormen Herausforderungen.
Bei Vergehen drohen hohe Strafen.
Die Aufsichtsbehörde kann Geldbußen
bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten
Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres
verhängen. Ab 25. Mai 2018
gilt europaweit die neue EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO). Mit diesem
Datum müssen alle Betriebe die Anforderungen
der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt
haben. Das bedeutet für die Unternehmen
eine große Herausforderung mit beträchtlichem
Aufwand. Hier einige Anhaltspunkte,
was Unternehmen bis Mai umgesetzt
haben sollten!
1. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Es gibt verschiedene Voraussetzungen, nach
denen personenbezogene Daten verarbeitet
werden dürfen. Personenbezogene Daten
müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu
und Glauben und in einer für die betroffene
Person nachvollziehbaren Weise, verarbeitet
werden. Dabei ist zwischen sensiblen und
nichtsensiblen Daten zu unterscheiden. Neben
Verträgen und Gesetzen, beispielsweise
im Steuerrecht, ist die Datenverwendung gestattet,
wenn dafür Einwilligungen (der
Kunden) vorliegen oder wenn ein berechtigtes
Interesse des Unternehmens an der Datenverwendung
besteht. Vor allem bei letzterem
ist eine fachkundige, juristische Unterstützung
meist unumgänglich. Auch bei vorliegenden
Einwilligungen ihrer Kunden zur
Datenverwendung haben die meisten Unternehmen
noch Handlungsbedarf, da bisher
erhaltene Zustimmungen, zum Beispiel zur
Nutzung für Werbezwecke, noch nicht den
strengen Regeln der EU-DSGVO entsprechen.
2. DSGVO-konforme Einwilligungen
Unter einer „Einwilligung“ versteht die
DSGVO jede freiwillig, für den bestimmten
Fall, in informierter Weise und unmissverständlich
abgegebene Willensbekundung
durch die betroffene Person in Form einer Erklärung
oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden
Handlung, mit der die betroffene
Person zu verstehen gibt, dass sie mit der
Verarbeitung, der sie betreffenden personenbezogenen
Daten einverstanden ist. Sie muss
grundsätzlich aktiv sein. Die Aktivität ist
mittels Opt-In sicherzustellen, also mit einer
Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe.
Außerdem muss die Zustimmung umfassend
informieren sowie zu einem bestimmten
Zweck erfolgen. Diese Kriterien gelten
auch für Zustimmungen, die vor Inkrafttreten
der Datenschutz-Grundverordnung erteilt
wurden. Werden sie nicht erfüllt oder
kann kein Nachweis für die Einwilligung
vorgelegt werden, werden Zustimmungen
mit 25. Mai 2018 ungültig und Daten müssen
gelöscht werden.
Im Zweifelsfall sollten Experten zu Rate gezogen
werden.
3. Bekanntheit und Belegbarkeit der Datenherkunft
Die Herkunft der gesammelten Daten sowie
der Grund, warum sie gespeichert werden,
müssen künftig bekannt und belegbar sein.
Mit der DSGVO müssen Unternehmen zukünftig
die exakte Quelle, das Datum der
Datensatzanlage und die Zustimmung bzw.
den Widerruf zur Datenverwendung speichern.
Der Kunde hat zudem ein Recht auf
unentgeltliche Auskunft über seine personenbezogenen
Daten.
4. (IT-)Lösung zur Datenlöschung implementieren
Personenbezogene Daten, für die keine
Rechtsgrundlage mehr vorhanden ist – insbesondere
jene, die nicht mehr für ihren ursprünglichen
Zweck benötigt werden – sind
ebenso zu löschen wie Datensätze von Personen,
welche die Nutzung widerrufen haben.
Die normale Löschfunktion von Betriebssystemen
und Datenbanken reicht allerdings in
aller Regel nicht aus, um die Anforderungen
DSGVO-Experte Ing. Daniel Sindl, BEd
Im untenstehenden Link finden sie zusätzlich
die Aufarbeitung von 500 Fragen
von Unternehmern, die bei einer
DSGVO-Veranstaltung im Nachinein beantwortet
worden sind.
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/faq-sammlung-webinareu-dsgvo.html
der neuen Richtlinie zu erfüllen. Zu einer angemessenen
Datenlöschung ist zum Beispiel
eine geeignete Software zu verwenden, die
Daten so löscht, dass sie nicht mehr les- und
wiederherstellbar sind. Zudem ist darauf zu
achten, dass alle Kopien der betroffenen Daten
gelöscht werden – auch in der Cloud.
5. Prozess zur Datenpflege und Verarbeitungsverzeichnis
erstellen
Werden die Datensätze inhouse verarbeitet,
müssen alle Anforderungen der DSGVO vor
25. Mai 2018 umgesetzt und daher auch ein
Prozess zur Datenaktualisierung und Datenpflege
implementiert werden. Dieser ist laufend
zu aktualisieren und gegebenenfalls mit
anderen verbindlichen internen Datenschutzvorschriften
abzugleichen. Anders als
im bisher geltenden Datenschutzrecht, nachdem
Verarbeitungen von personenbezogenen
Daten im Datenverarbeitungsregister erfasst
werden, müssen DVR-Meldungen ab
dem 25. Mai 2018 nicht mehr gemeldet werden.
Allerdings muss ein Verzeichnis von
Verarbeitungstätigkeiten geführt werden,
das auf Anfrage der Aufsichtsbehörde zugänglich
zu machen ist.
6
April / 18
Das Wirtesterben geht weiter
Anti-Raucher-Volksbegehren steht für die Bevormundung einer Branche
Wirtschaft und Politik
Ein Wirt macht seinen Unmut kund!
Früher waren die Gasthausstuben in
den Orten meist gut besucht. Es gab viele
Stammtische und Vereine, die den
Abend im Wirtshaus ausklingen ließen.
Seit Jahren führen die österreichischen
Gasthäuser jedoch einen Überlebenskampf.
Der Anteil der Gaststätten sinkt
von Jahr zu Jahr. Der Gesellschaftswandel,
die Registrierkassenpflicht, die verwirrenden
Rauchverbotsregelungen
der Behörden, Endlos-Bürokratie (auch
der EU) – das alles beschleunigt in
Österreich das Wirtesterben!
Rentabilität sinkt!
Laut einer Erhebung lag vor zehn Jahren
die Rentabilität eines Wirtshauses
im Durchschnitt noch bei rund zehn
Prozent, heute liegt sie deutlich unter
zwei Prozent.
Es wird zugesperrt!
Die Zahl der klassischen Wirte ist seit
1978 bis Ende 2016 um satte 44 Prozent
gesunken. Laut letzten Erhebungen
zählt Österreich etwas weniger als
42.000 Gastronomiebetriebe (inklusive
Kaffeehäuser). Allein im Jahr 2016 riefen
1.800 Gastronomen die „ewige
Sperrstund“ aus.
Volksbegehren gegen Wirte
Das von der Wiener Ärztekammer und
der Österreichischen Krebshilfe geplante
„Don’t Smoke“-Volksbegehren für
ein Rauchverbot in der Gastronomie hat
sehr schnell die benötigte Marke überschritten.
Nun muss der Nationalrat eine
verpflichtende Debatte über das Thema
abhalten.
Das Volksbegehren stellt eine weitere
Diskriminierung der österreichischen
Gastronomie dar und will den Gastronomen
vorschreiben, wie sie ihr Lokal
zu führen haben.
Wenn ein Gastronom, der sich an die
HAACP-Verordnung, an die Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes, aller
Arbeitsgesetze, der Allergen-Verordnung,
der Steuer- und Abgabengesetze
(Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer,
Unternehmenssteuer usw.) hält,
nicht selbst entscheiden soll, ob in seinem
von ihm finanzierten Lokal geraucht
werden soll oder nicht, widerspricht
das der Auffassung der freien
Unternehmensführung.
Zweifelsohne handelt es sich bei den
österreichischen Wirten um ein wichtiges
Kulturgut, das es zu schützen gilt.
Transporteure: Per Gesetz in die Abzocke oder ins Kriminal
LKW über 7,5 t dürfen bekanntlich in
der Zeit von 22 bis 5 Uhr nicht schneller
als 60 km/h fahren (laut § 42 (8) StVO).
Diese Regelung ist längst nicht mehr
zeitgemäß, weil bei den Brummern der
Schadstoffausstoß und die Lärmimmission
technisch mittlerweile erheblich reduziert
wurden. Dazu kommt, dass
wunschgemäß LKWs in der Nacht ihre
Ware transportieren, um die Autobahnen
für den PKW-Verkehr unter Tag zu
entlasten. Auch aus dem Gesichtspunkt
der Sicherheit sind geschwindigkeitsreduzierte
Nachtfahrten nicht sinnvoll, da
der Geschwindigkeitsunterschied zwischen
LKW und PKW zu unterschiedlich
ist, ebenso ist die Wirtschaftlichkeit
in Frage zu stellen,“ meint FW-NÖ
Transportexperte Günther Maier.
Nun stellt sich die Frage: Warum erhöht
die Asfinag die LKW-Maut auf
der Autobahn in der Nacht und keiner
schlägt Alarm? Apropos Alarm: In Sachen
ADR Gefahrenguttransporte hat
man mittlerweile eine Gesetzeslage geschaffen,
welche von keinem der Beteiligten
mehr zu erfüllen ist! Die gesetzlichen
Grundlagen setzen sich mittlerweile
aus Bestimmungen des ADR,
GGBG, GGBV, GüterbefG, Berufskraftfahrer-AusbildungsVO,
KFG, KDV,
StVO, KHVG, ZustV zusammen!
Im Transportgewerbe hat man es nicht
leicht! Schildbürgerstreiche, Abzocke
und eine unüberschaubare Bestimmungsflut
machen eine Dienstleistung
beinahe unmöglich.
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Freiheitliche Wirtschaft (FW) / Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW), Niederösterreich, ZVR-Nr.: 03Z035066M; DVR-Nr.: 0821446; 1040 Wien, Grosse Neugasse 28/1 zugl. Anschrift;
Redaktion, Verwaltung, Anzeigen, Satz, Verlags- und Herstellungsort: 1040 Wien, Grosse Neugasse 28/1. Druck: Der Druckpartner e.U., Wels
Offenlegung: (gemäß §25 Mediengesetz): Medieninhaber zu 100 % ist die Freiheitliche Wirtschaft (FW) / Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW) Niederösterreich(100 %), 1040 Wien, Grosse Neugasse 28/1. Vereinszweck
(gem. §2 der Statuten): Die Freiheitliche Wirtschaft (FW) / Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RfW) Niederösterreich ist eine moderne, eigenständige, offene und unabhängige, bundesweite Interessensvertretung der österreichischen
Wirtschaft. Ein Zusammenschluss von selbständig Erwerbstätigen und engagierten Mitmenschen, die Praktiker, Vordenker und Visionäre sind. Als Vertreter der klein- und mittelständigen Unternehmerschaft sehen wir neben unserer
gesellschaftspolitischen Aufgabe, die Bearbeitung der wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen des österreichischen Wirtschafts- und Arbeitsstandortes. Vorstand: Landesobfrau Elisabeth Ortner, Stellvertreter: KommR Hermann
Fichtinger, Ing. Wolfgang Kiss, Reinhard Langthaler, Rudolf Praher; weitere Vorstandsmitglieder: Peter Gerstner, Oskar Kammerzelt, KommR Dkfm.Ing. Walter Neumüller, Ing. Daniel Sindl, Herbert Steindl, Werner Zainzinger, Johann
Egger-Richter, KommR Otto Vinzenz Löscher, Dr. Franz Lima, Martin Antauer, Erich Stoiber, Erwin Scherz. Die FW ist auch Medieninhaber von www.freiheitliche-wirtschaft.at/noe. Alle Informationen auch unter www.freiheitliche-wirtschaft.at/noe
abrufbar.
April / 18 7
Information
Erbrecht - was ist neu?
Die wichtigsten Änderungen der letzten 3 Jahre von Dr. Franz Lima.
Eine Erbschaft kann viel Konfliktstoff erzeugen.
Umso wichtiger ist ein geregeltes
Erbrecht, das auch an die gesellschaftliche
Entwicklung angepasst ist.
Im August 2015 trat die europäische Erbrechtsverordnung
in Kraft. Sie regelt das
Erbrecht, wenn der Erblasser außerhalb
seiner Heimat in einem anderen EU-
Land stirbt. Hier wird grundsätzlich an
den gewöhnlichen Aufenthaltsort des
Verstorbenen angeknüpft. Das neue Erbrechtsänderungsgesetz
brachte mit Jahresbeginn
2017 eine Reihe wichtiger inhaltlicher
Änderungen:
Letztwillige Verfügungen: Testamente zu
Gunsten des früheren Ehegatten, eingetragenen
Partners oder Lebensgefährten
gelten als aufgehoben, wenn die Ehe, eingetragene
Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
aufgelöst wurde. Die Formvorschriften
bei fremdhändigen Testamenten
wurden verschärft.
Als Enterbungsgründe gelten nunmehr
nicht nur Straftaten gegen den Erblasser,
sondern auch solche gegen nahe Angehörige
und grobe Verletzungen der
Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis.
Für eine Pflichtteilsminderung auf die
Hälfte genügt nun auch fehlender Kontakt,
wie er in der Familie zwischen Angehörigen
gewöhnlich besteht, über einen
längeren Zeitraum.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt
es eine Abgeltung von Pflegeleistungen.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten
wird dadurch gestärkt, dass dieser neben
den Großeltern und Geschwistern alles
erbt und der Pflichtteilsanspruch der Eltern
entfällt. Nicht zuletzt besteht auch
außerordentliches Erbrecht des Lebensgefährten.
Was macht eigentlich ein Berufsdetektiv?
Ein Überblick über Möglichkeiten und Aufgaben im Sinne der Gewerbeordnung.
Willfried Bankel
In der öffentlichen Meinung wird unter
dem Berufsdetektiv (früher Privatdetektiv)
ein Gewerbe vermutet, das sich
vielleicht höchstens noch mit dem sog.
Ladendiebstahl beschäftigt. Doch das
Aufgabengebiet aufgrund der Gewerbeberechtigung
ist viel weiter gestreckt.
Um Auskünfte über Privatverhältnisse
zu erlangen, bedarf es einem Blick in eine
Vielzahl von Datenbanken, die nur
konzessionierten Berufsdetektiven zugänglich
sind, aber auch aufwändige öffentlich
zugängliche Recherchen im Internet.
Weiters geht es um Erhebungen
zu gerichtlich und verwaltungsrechtlich
strafbaren Handlungen und Beschaffung
von Beweismitteln für Verfahren
(z.B. durch Video- oder Filmaufzeichnung,
Scheinkäufe, uam.). Ein weites
Feld ergibt sich durch Beobachtung und
Treueüberprüfung von Arbeitnehmern,
etwa bei vermuteten Untreuehandlungen
durch Außendienstmitarbeiter, Manipulationen
durch Verkaufspersonal
oder feindliche Übernahme von Betrieben.
Natürlich geht es auch um die Beobachtung
von Kunden in Geschäftslokalen
(Stichwort: „Kaufhausdetektiv“).
Ein immer wichtigerer Bereich ist der
Personenschutz und nicht zuletzt das
Aufspüren von Abhöranlagen oder Datenlecks.
Zur Ausübung der Tätigkeit
eines Berufsdetektivs benötigt der Inhaber
einer Berufsdetektei eine Konzession,
die entweder nach erfolgter kommissioneller
Prüfung oder nach Erteilung
einer Nachsicht der Prüfung das
Gewerbe ausgeübt werden kann.
Die FW recherchiert alle Berichte zu Rechtsfragen und Förderungen sehr sorgfältig. Sie übernimmt aber dafür keine Haftung. Wir empfehlen
bei komplizierten Fällen jedenfalls Kontakt mit dem jeweiligen Steuer- bzw. Rechtsberater oder den zuständigen Stellen aufzunehmen.
FREIHEITLICHE
WIRTSCHAFT
NIEDERÖSTERREICH