skarte <strong>Dezember</strong> Oktober/November <strong>2008</strong>/<strong>Januar</strong> August <strong>2009</strong> <strong>2008</strong> • Lichtblicke 31 © Städte-Verlag E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH, 70736 Fellbach
32 <strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong>/<strong>Januar</strong> <strong>2009</strong> • Lichtblicke Info MIT BUS UND BAHN GRATIS DEN SCHWARZWALD ERLEBEN Bei Ihrem Urlaub im Schwarzwald haben Sie in mehr als 100 Städten und <strong>Gemeinde</strong>n einen sensationellen Vorteil – Sie erhalten die KONUS-Gästekarte und können damit Busse und Bahnen gratis nutzen! Wie können Sie KONUS nutzen? Mit Ihrer Anmeldung bei Ihrem Gastgeber in einem der teilnehmenden Urlaubsorte, erhalten Sie die Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte). Die Schwarzwald-Gästekarte ersetzt die örtliche Kurkarte und erlaubt ermäßigte Eintritte in zahlreiche Einrichtungen des gesamten Schwarzwaldes. Mit dem KONUS-Symbol versehen wird dieSchwarzwald Gästekarte – neben vielen anderen Leistungen – zum Freifahrausweis. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde (siehe Teilnehmende Verkehrsverbünde) als Fahrausweis in der 2. Klasse. Hinweis: Ausgeschlossen sind ICE-, IC- und EC-Verbindungen sowie Bergbahnen. Teilnehmende Verkehrsverbünde! • TGO – Tarifverbund Ortenau GmbH – www.ortenaulinie.de • VVR – Verkehrsverbund Rottweil GmbH – www.vvr-info.de • RVF – Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH – www.rvf.de GÄSTEKARTE Die Gästekarte erhalten Sie direkt von Ihrem Gastgeber. Einige Beispiele für die Vorteile der <strong>Baiersbronn</strong>er, Freudenstädter und Lossburger Gästekarte: Freier Eintritt • zu allen Kurhäusern, zu den Lese- und Fernsehräumen • zu den Kurkonzerten, sowie den Tanztees • Waldliegewiesen • Stadtrundgänge • Wildfütterungen • VSB – Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH www.v-s-b.de • RVL – Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH www.rvl-online.de • WTV – Waldshuter Tarifverbund GmbH – www.wtv-online.de • VGF – Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH www.vgf-info.de • VGC – Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH www.vgc-online.de • KVV – Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (nur Teilbereich Landkreis Rastatt und Baden Baden) – www.kvv.de So gilt KONUS Bedingungen zur Nutzung der KONUS-Gästekarte: Wir halten für Sie während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Service bereit: Neben vielen Vergünstigungen in Einrichtungen des gesamten Schwarzwalds können Sie mit der KONUS- Gästekarte Busse und Bahnen im definierten KONUS-Gebiet kostenfrei nutzen. Der pauschalierte Beförderungsanteil, den die <strong>Gemeinde</strong> an den Verkehrsverbund aus der Kurtaxt abführt beträgt zur Zeit 30 Cent pro Übernachtung. 1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet, siehe Übersichtskarte, (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE, sowie Bergbahnen). • Führungen durch Heimatmuseum und Stadtkirche • Heimatmuseum Lossburg • Modeschauen • geschichtliche Vorträge • Seidenmalerei • zu den Büchereien • zu Murgel’s Spielhaus • im Naturschutzzentrum, u. v. m. Kostenlose Teilnahme • an Walking- und Lauftreff • an geführten Wanderungen • an Morgengymnastik • bei Gästebegrüßung • beim geführten Ortsrundgang • an geführten Nordic-Walking- Touren 2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden.) Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus. 3. Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS- Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig. 4. KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde. 5. KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein. 6. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar. 7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder Ermäßigung für • Veranstaltungen/Theater/ Konzerte der <strong>Baiersbronn</strong> und Freudenstadt Touristik • Eintritt in Hauff’s Märchen Museum • Fahrradverleih (<strong>Baiersbronn</strong> Touristik) • Greenfee Golfplatz in Freudenstadt • Eintritt in die Eislaufhalle • Eintritt ins Panorama-Bad • Eintritt ins Lossburger Hallenbad • alle Freibäder • Minigolf z. T. und Boccia • geführte Wanderungen • Radwandertouren • geologische und mineralogische Führungen nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres amtlichen LichtbildausweisesGruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrer lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder im Rathaus. 8. Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmenangemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Kurverwaltung / Tourist- Information, im Rathaus vor. 9. KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (nicht zur Anreise). 10. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Kurverwaltungen oder im Internet unter www.konusschwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS- Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS- Gebiet zu entrichten. Bitte beachten Sie hierzu diese Bedingungen, neben diesen auch die allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde und verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen gelten. Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- EUR zu entrichten. Mit der »Schwarzwald Gästekarte« stehen Ihnen die Angebote von rund 180 Tourismusgemeinden im Schwarzwald zur Verfügung: Preisermäßigungen, Vergünstigungen und Highlights von Pforzheim bis Waldshut und von Breisach bis Rottweil. Weitere Informationen über die Gästekarte erhalten Sie bei der <strong>Baiersbronn</strong> und Freudenstadt Touristik.