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Wir in Spillern - Juni 2018

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Subvention für Vere<strong>in</strong> FEG<br />

Nachruf Johann Amon<br />

Auch heuer nutzte die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Spillern</strong> wieder<br />

die Saisoneröffnung beim <strong>Spillern</strong>er Auteich, um dem<br />

Vere<strong>in</strong> für Freizeit, Erholung und Gesundheit e<strong>in</strong>e Sondersubvention<br />

<strong>in</strong> Höhe von € 1.500,- zu überreichen.<br />

Diese Unterstützung soll nicht nur e<strong>in</strong> Dankeschön<br />

und e<strong>in</strong>e Anerkennung für die freiwilligen Mitarbeiter<br />

se<strong>in</strong>, sondern auch e<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzspritze für e<strong>in</strong>e Photovoltaikanlage.<br />

Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Spillern</strong> trauert<br />

um geschäftsführenden Geme<strong>in</strong>derat<br />

a. D. Johann Amon, welcher am<br />

19. April <strong>2018</strong> verstorben ist.<br />

Als Sozialdemokrat war Johann<br />

Amon von 1960 bis 1995 im<br />

<strong>Spillern</strong>er Geme<strong>in</strong>derat tätig - ab<br />

1975 als geschäftsführender Geme<strong>in</strong>derat.<br />

Johann Amon hat sich aber auch beim Vere<strong>in</strong>sleben<br />

<strong>in</strong> <strong>Spillern</strong> sehr engagiert - er organisierte jahrelang<br />

Schiausflüge auf die Wurzeralm, animierte die Kle<strong>in</strong>sten<br />

beim K<strong>in</strong>dermaskenball zum Mitmachen und war<br />

begeisterter Fußballanhänger und Mitglied beim SV<br />

<strong>Spillern</strong>. So oft es ihm möglich war, war er bei den<br />

Heimspielen am <strong>Spillern</strong>er Sportplatz anzutreffen<br />

und nahm auch an diversen Veranstaltungen anderer<br />

<strong>Spillern</strong>er Vere<strong>in</strong>e teil.<br />

Die Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Spillern</strong> wird dem Verstorbenen<br />

stets e<strong>in</strong> ehrendes Andenken bewahren.<br />

Die Umweltschutzverordnung der Marktgeme<strong>in</strong>de <strong>Spillern</strong> besagt, dass die<br />

Erzeugung von Lärm ausschließlich von Montag bis Samstag <strong>in</strong> der Zeit von<br />

07.00 - 12.00 Uhr sowie von 14.00 - 19.00 Uhr erlaubt ist. Die Bevölkerung wird<br />

gebeten, die Ruhezeiten gemäß der Umweltschutzverordnung e<strong>in</strong>zuhalten. Lärmerregung<br />

durch Überschreiten des Immissionswertes von über 55 Dezibel-dB(A), (Rasen mähen, Holz<br />

schneiden mit Band- oder Kreissäge, Arbeiten mit W<strong>in</strong>kelschleifern, usw.) ist nur während<br />

der oben angeführten Zeiten erlaubt.<br />

<strong>Wir</strong> bitten um Verständnis und danken für ihre Rücksichtnahme!<br />

Auf Betriebe land- und forstwirtschaftlicher und gewerblicher Art f<strong>in</strong>den die Bestimmungen nur dann Anwendung, wenn die Erzeugung von Lärm außerhalb des Betriebsrahmens erfolgt.<br />

Die Umweltschutzverordnung wurde <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>deratssitzung vom 9. Dezember 2002 beschlossen.

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