03.07.2018 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 03 / 2018

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe sechs Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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Sonderthema: Recht & Steuern | Geld & Geschäft |<br />

ÜBERTRIEBENE<br />

PANIKMACHE<br />

DSGVO stellt Unternehmen vor Herausforderungen<br />

Stephan Stiletto kennt die Sorgen der Unternehmen rund um die DSVGO.<br />

Foto: Doreen Kühr DK<br />

w: Dann müsste doch<br />

alles klar sein, wo lagen die Probleme?<br />

RA Stiletto: Der Teufel liegt wie so oft im<br />

Detail sowie in der Tatsache, dass die entscheidenden<br />

Fragen noch von der Rechtsprechung<br />

geklärt werden müssen. Das<br />

betrifft beispielsweise die Arbeit von manchen<br />

Fotografen. <strong>Die</strong> DSGVO macht diese<br />

gegenwärtig fast unmöglich. Sie müssen<br />

sich nun ständig fragen: Hat die abgebildete<br />

Person der Nutzung des Fotos in ausreichender<br />

Weise und beweisbar zugestimmt?<br />

Ich persönlich glaube, dass der Gesetzgeber<br />

oder die Rechtsprechung klarstellen<br />

wird, dass die neue Verordnung dem einzelnen<br />

Fotografen nicht die Berufsausübung<br />

unmöglich machen soll. Bis zu einer<br />

entsprechenden Klarstellung wird es<br />

aber weiterhin Verunsicherungen und<br />

möglicherweise auch unberechtigte Abmahnungen<br />

geben. <strong>Die</strong> Praxis wird handhabbare<br />

Lösungen finden. Lediglich echte<br />

und gravierende Missbrauchsfälle müssen<br />

im Sinne des Datenschutzes abmahnfähig<br />

bleiben.<br />

w: Was ist denn der<br />

„nicht sichtbare Teil“ der datenschutzrechtlichen<br />

Pflichten eines Unternehmens?<br />

<strong>Die</strong> europäische Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai <strong>2018</strong> in Kraft und<br />

sorgt noch immer für Verunsicherung und Probleme. Rechtsanwalt Stephan Stiletto<br />

schildert seine Eindrücke im Interview mit w.<br />

w: <strong>Die</strong> DSGVO ist in<br />

Kraft und hat bei Unternehmen spürbar<br />

Eindruck hinterlassen. Wie haben Sie das<br />

als Rechtsanwalt erlebt?<br />

Rechtsanwalt Stephan Stiletto: Etwa im<br />

März <strong>2018</strong> erhielten wir die ersten nervösen<br />

Anrufe von Unternehmen, die noch kurz vor<br />

Inkrafttreten der Richtlinie Beratungsbedarf<br />

hatten. Kurz vor dem Stichtag wuchs in<br />

einigen Bereichen dann die Verunsicherung<br />

darüber, was unter der DSGVO innerhalb<br />

und außerhalb des Internets überhaupt<br />

noch erlaubt sein würde. Panikmache gab<br />

es insbesondere auf sozialen Netzwerken.<br />

w: Sie sprechen von<br />

Panikmache, was meinen Sie damit?<br />

RA Stiletto: <strong>Die</strong> Schlagzeilen der Medien<br />

und Beiträge in den sozialen Medien waren<br />

geprägt von Hinweisen auf drohende millionenschwere<br />

Bußgelder und auf die zu erwartende<br />

Abmahnwelle. <strong>Die</strong> Angst vor Abmahnungen<br />

ist unter Webseitenbetreibern<br />

– nicht ganz zu Unrecht – weit verbreitet.<br />

Viele haben schon schlechte Erfahrungen<br />

gemacht, zum Beispiel Betreiber von Webshops,<br />

deren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen,<br />

rechtswidrige AGB oder Verstöße<br />

gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt<br />

wurden.<br />

w: Was müssen Webseitenbetreiber<br />

tun?<br />

RA Stiletto: Um die erforderliche Datenschutzerklärung<br />

rechtmäßig zu gestalten,<br />

ist es erforderlich, den tatsächlichen Umfang<br />

der Nutzung sogenannter personenbezogener<br />

Daten durch eine Internetseite<br />

festzustellen und in der Datenschutzerklärung<br />

transparent darzustellen. Das betrifft<br />

bspw. sogenannte Cookies und Logfiles.<br />

Das sind Daten, die ansonsten ohne das<br />

Wissen der User gespeichert würden. Hinzu<br />

kommen Daten, die man bspw. über ein<br />

Kontaktformular oder bei einem Bestellvorgang<br />

durch eigene Eingabe preisgibt.<br />

Im Rahmen der Erklärung soll der User<br />

erfahren, was mit diesen Daten geschieht<br />

und welche Rechte er hat.<br />

RAStiletto: Unternehmen müssen auch<br />

außerhalb des Internets ihre Kunden und<br />

Geschäftspartner darüber informieren,<br />

welche personenbezogenen Daten gespeichert<br />

und verarbeitet oder sogar an Dritte<br />

weitergegeben werden. Außerdem muss<br />

das Unternehmen alle Vorgänge, bei denen<br />

personenbezogene Daten im Unternehmen<br />

verarbeitet werden, in einem internen Verzeichnis<br />

erfassen. <strong>Die</strong>se Dinge werden zukünftig<br />

möglicherweise von den zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden kontrolliert und im<br />

Verletzungsfall mit Bußgeldern geahndet.<br />

w: Wie lautet also Ihre<br />

Empfehlung für unsere Leser?<br />

RAStiletto: Jedes Unternehmen sollte sich<br />

mit dem Thema Datenschutz und mit den<br />

konkret geltenden Regeln und Pflichten<br />

auseinandersetzen. Das Kernanliegen der<br />

Richtlinie ist richtig, Panik ist aber für die<br />

meisten Unternehmen und Seitenbetreiber<br />

nicht angebracht. Nach außen sollte man<br />

sich nicht durch offensichtliche Verstöße<br />

angreifbar machen, nach innen die notwendigen<br />

Maßnahmen ergreifen.<br />

Matthias Ehlert<br />

Weitere Infos: Anwalt@RA-Stiletto.de<br />

www.diewirtschaft-koeln.de 39

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