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Geld fürs Studieren (Page 1) - Arbeiterkammer Oberösterreich

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Stand: September 2007<br />

<strong>Geld</strong> <strong>fürs</strong><br />

<strong>Studieren</strong>


AK für soziale Absicherung<br />

der <strong>Studieren</strong>den<br />

Seit der Einführung der Studiengebühren im Jahre 2001/02 ist die AK<br />

<strong>Oberösterreich</strong> verstärkt mit Anfragen zur Finanzierung des Studiums<br />

konfrontiert.<br />

Der aktuelle Bericht über die soziale Lage der <strong>Studieren</strong>den hat die aus<br />

Anfragen und Beratungen gewonnene Einschätzung der AK bestätigt,<br />

dass viele <strong>Studieren</strong>de ihr Studium entweder abbrechen oder die<br />

Berufstätigkeit ausweiten mussten.<br />

Die AK <strong>Oberösterreich</strong> setzt sich für die soziale Absicherung<br />

<strong>Studieren</strong>der ein und kämpft gegen Bildungsabbau und Barrieren<br />

in der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmer/-innen.<br />

Darüber hinaus bietet sie aber auch Service. Dieser Folder soll<br />

eine Orientierungshilfe sein und bietet Kurzinformationen zu<br />

◆ Familienbeihilfe<br />

◆ Studienbeihilfe und weitere staatliche Beihilfen<br />

◆ Studienzuschuss<br />

◆ Bildungskarenz<br />

◆ Bildungskonto<br />

◆ Förderungen der AK<br />

◆ Fonds der österreichischen Hochschüler/-innenschaft<br />

◆ sonstige Unterstützungen<br />

Ausführliche Infos – auch zu Stipendienalternativen und zum Thema<br />

„Arbeiten und <strong>Studieren</strong>“ – finden Sie unter<br />

www.ak-bildungsberatung.at<br />

Viel Erfolg bei Ihrem Studium!<br />

2


Familienbeihilfe<br />

Eltern von <strong>Studieren</strong>den erhalten bis zum 26. Lebensjahr des Kindes<br />

(in Ausnahmefällen bis zum 27.) pro Monat € 152,70 Familienbeihilfe<br />

plus € 50,90 Kinderabsetzbetrag.<br />

Die Familienbeihilfe ist an den Studienerfolg und die Verdienstgrenze<br />

für Erwerbstätigkeit gekoppelt. <strong>Studieren</strong>de dürfen pro Jahr bis zu<br />

€ 8725,- dazuverdienen, ohne dass die Eltern den Anspruch auf<br />

Familienbeihilfe verlieren. Wird dieser Betrag überschritten, ist die<br />

gesamte Familienbeihilfe zurückzuzahlen!<br />

Eine direkte Auszahlung an die/den <strong>Studieren</strong>de/n ist möglich, falls<br />

1. der Wohnsitz nicht bei den Eltern ist,<br />

2. eine Bestätigung der Eltern vorliegt, wonach von diesen<br />

keinerlei Unterstützung gewährt wird.<br />

INFO:www.bmgfj.gv.at ➤ Rubrik „Familie“ oder<br />

beim zuständigen Finanzamt.<br />

Studienbeihilfe und weitere<br />

staatliche Beihilfen<br />

Studienbeihilfe<br />

Der Anspruch auf Studienbeihilfe ist abhängig vom Einkommen der<br />

Eltern bzw. von dem der Ehepartnerin/des Ehepartners. Die<br />

Höchststudienbeihilfe beträgt für auswärtig <strong>Studieren</strong>de, <strong>Studieren</strong>de<br />

mit Kind, verheiratete <strong>Studieren</strong>de, Vollwaisen und für Selbsterhalter/innen<br />

€ 679,- monatlich; in allen anderen Fällen maximal € 424,monatlich.<br />

Bezieher/-innen von Studienbeihilfe bekommen die<br />

Studiengebühren rückerstattet. Die Aufnahme des Studiums muss vor<br />

dem 30. Geburtstag erfolgen.<br />

Stipendium für Selbsterhalter/-innen<br />

Dies ist eine Form der Studienbeihilfe für Arbeitnehmer/-innen, die<br />

bereits vier Jahre gearbeitet und dabei mindestens € 7272,- im Jahr<br />

verdient haben. Das Einkommen der Eltern spielt hier keine Rolle. Die<br />

Altersgrenze für den Studienbeginn kann sich auf max. 35 Jahre<br />

erhöhen.<br />

➤ Download Folder „Stipendium für Selbsterhalter/-innen“ unter<br />

www.ak-bildungsberatung.at<br />

TIPP: Nutzen Sie den Stipendienrechner<br />

www.stipendienrechner.at der <strong>Arbeiterkammer</strong>!<br />

3


Auslandsstipendium<br />

Dieses Stipendium gibt es nur für Bezieher/-innen der Studienbeihilfe.<br />

Es beträgt maximal € 582,- monatlich für höchstens 20 Monate.<br />

Für alle anderen <strong>Studieren</strong>den gibt es spezielle Programme, wie z.B.<br />

ERASMUS.<br />

INFO: www.students.jku.at ➤ Rubrik „Ins Ausland“ oder<br />

www.oead.ac.at (Website des österr. Austauschdienstes)<br />

Leistungs- und Förderstipendien<br />

Diese Sonderform wird von der Rektorin/vom Rektor oder von der<br />

Leiterin/dem Leiter der jeweiligen Institutionen ausgeschrieben.<br />

Leistungsstipendien können für den ersten und zweiten<br />

Studienabschnitt sowie für das Doktoratsstudium beantragt werden<br />

und liegen zwischen € 726,72 und € 1500,-.<br />

Förderstipendien werden für wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben<br />

und werden mit mindestens € 700,- bis höchstens € 3600,- dotiert.<br />

INFO: www.students.jku.at ➤ Rubrik „Stipendien“<br />

Studienunterstützung<br />

<strong>Studieren</strong>de von Universitäten, Fachhochschulen und Akademien können<br />

eine Unterstützung in besonderen Notlagen, die durch andere<br />

Unterstützungen nicht aufgefangen werden können, bei der Stipendienstelle<br />

oder dem Bundesministerium für Wissenschaft und<br />

Forschung beantragen.<br />

Studienabschluss-Stipendium<br />

<strong>Studieren</strong>de, die sich in der Abschlussphase des Studiums befinden,<br />

können um ein Studienabschluss-Stipendium ansuchen, wenn sie in<br />

den letzten vier Jahren mindestens drei Jahre berufstätig waren.<br />

Die Höhe des Stipendiums liegt zwischen € 550,- und € 1000,-, es ist<br />

jedoch kein Zuverdienst gestattet. Die Altersgrenze für die<br />

Zuerkennung liegt bei 41 Jahren.<br />

➤ Mehr dazu unter www.ak-bildungsberatung.at<br />

INFO zu allen Modellen außer zu Leistungs-/Förderstipendien<br />

unter www.stipendium.at oder bei der Stipendienstelle<br />

Linz, Europaplatz 5a, 4020 Linz, Tel. 0732/664031.<br />

Studienzuschuss<br />

Er ersetzt die Studiengebühr ganz oder teilweise auch für <strong>Studieren</strong>de,<br />

die bisher aufgrund fehlender sozialer Bedürftigkeit knapp keinen<br />

Anspruch auf Studienbeihilfe hatten. Die Höhe beträgt zwischen<br />

€ 150,- und der vollen Studiengebühr € 726,72 pro Studienjahr.<br />

INFO: www.stipendium.at<br />

4


Bildungskarenz<br />

Arbeitnehmer/-innen, die drei Jahre ununterbrochen beim gleichen<br />

Arbeitgeber oder bei der gleichen Arbeitgeberin beschäftigt sind, können<br />

sich für 3 bis 12 Monate von der Arbeit karenzieren lassen. Diese<br />

Karenzierung gilt für Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die in dieser<br />

Zeit regelmäßig stattfinden.<br />

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bekommt € 14,53 am Tag und<br />

darf bis zur Geringfügigkeitsgrenze von € 341,16 dazuverdienen<br />

(auch beim Dienstgeber/der Dienstgeberin, mit dem die<br />

Bildungskarenz vereinbart wurde).<br />

INFO: AK-Bildungsberatung<br />

➤ Download Folder „Bildungskarenz“ unter<br />

www.ak-bildungsberatung.at<br />

Bildungskonto<br />

Mit dem Bildungskonto des Landes OÖ werden berufsorientierte Ausund<br />

Weiterbildungsaktivitäten von Arbeitnehmer/-innen gefördert.<br />

Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsreife- oder die<br />

Studienberechtigungsprüfung etwa sind im Regelfall mit 50% - max.<br />

aber € 1560,- förderbar. Antragsformulare und Auskunft erhalten Sie<br />

bei der AK-Bildungsberatung sowie beim Amt der oö<br />

Landesregierung, Abt. Gewerbe, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz, Tel.<br />

0732/7720-14900.<br />

INFO: zum Bildungskonto und Folder zum Download unter<br />

www.ak-bildungsberatung.at sowie unter www.landoberoesterreich.gv.at<br />

Rubrik „Themen / Förderungen“<br />

➤ Download Folder „Das Bildungskonto“ unter<br />

www.ak-bildungsberatung.at<br />

Förderungen der <strong>Arbeiterkammer</strong><br />

AK-Diplomarbeitsförderung<br />

Die AK <strong>Oberösterreich</strong> unterstützt Diplomarbeiten und Dissertationen.<br />

Voraussetzungen sind ein schriftliches Konzept und die eigene<br />

Mitgliedschaft oder die eines Elternteils bei der AK OÖ.<br />

INFO: www.arbeiterkammer.com oder 050/6906-3383<br />

AK-Wissenschaftspreis<br />

Die AK vergibt jährlich den AK-Wissenschaftspreis für abgeschlossene<br />

Diplomarbeiten und Dissertationen, die der Verbesserung von Arbeits-<br />

5


und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer/-innen dienen oder sich mit<br />

der Geschichte der Arbeiterbewegung beschäftigen.<br />

INFO: www.arbeiterkammer.com oder 050/6906-3383<br />

Fonds der österreichischen<br />

Hochschülerschaft<br />

Alle <strong>Studieren</strong>den können bei der ÖH um einen Beitrag aus den verschiedenen<br />

Fonds ansuchen. Die Zuwendungen sind an Bedürftigkeit<br />

und Studienerfolg gekoppelt. Die ÖH Linz verfügt über einen speziellen<br />

Sozialtopf für <strong>Studieren</strong>de der Uni Linz und einen Mensabonus,<br />

der das Menü 1 in der Mensa um € 1,–, das Menü 2 um € 0,50 billiger<br />

macht.<br />

INFO: www.oeh.ac.at<br />

bzw. für die UNI Linz www.oeh.jku.at<br />

Sonstige Unterstützungen<br />

Fahrtkostenzuschuss<br />

Für alle <strong>Studieren</strong>den mit Anspruch auf Studienbeihilfe wird der<br />

Fahrtkostenzuschuss automatisch berechnet und der Studienbeihilfe<br />

hinzugefügt.<br />

Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel<br />

◆ Semesterticket mit Studien- und Wohnort Linz oder Leonding<br />

Meldung (nicht zwingend Hauptwohnsitz) in Linz bzw.<br />

Leonding erforderlich<br />

INFO: Linz AG, www.linzag.at oder 0732/3400-7002<br />

◆ Semesterfahrkarte mit Wohn- und Studienort OÖ<br />

Vergünstigung um 40% für <strong>Studieren</strong>de mit Wohn- und<br />

Studienort OÖ.<br />

INFO: OÖ Verkehrsverbund, Volksgartenstraße 21, 4020 Linz,<br />

0810/240810 zum Ortstarif oder www.ooevv.at<br />

◆ ÖBB-Vorteilscard < 26<br />

Diese spezielle Form der Vorteilscard ist bedeutend billiger<br />

(€ 19,90 statt € 99,90) und Sie erhalten damit bis zu 50%<br />

billigere Tickets.<br />

INFO: www.oebb.at oder 05-1717 zum Ortstarif<br />

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Aktivpass der Stadt Linz<br />

Auch für <strong>Studieren</strong>de, sofern sie nicht mehr als € 1000,- pro Monat an<br />

Einkommen haben. Der Pass bietet einige Vergünstigungen, vor allem<br />

können die öffentlichen Verkehrsmittel um den halben Fahrpreis<br />

benutzt werden. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz Linz.<br />

INFO: www.linz.at, Bürgerservice Center<br />

Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren<br />

INFO: www.orf-gis.at oder 0810/001080<br />

Wohnbeihilfe<br />

Für die Wohnbeihilfe werden das Stipendium und die Familienbeihilfe<br />

nicht als Einkommen gewertet.<br />

INFO: Amt der oö. Landesregierung, Abt. Wohnbauförderung,<br />

Bahnhofplatz 1, 4020 Linz, 0732/7720<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

„Rubrik Themen/Förderungen“<br />

Krankenversicherung<br />

INFO: Gebietskrankenkasse OÖ, Gruberstraße 77,<br />

4020 Linz, 0732/7807<br />

www.ooegkk.at<br />

Kinderbetreuungsgeld<br />

Für Kinder, die nach dem 1.1.2002 geboren wurden, wird das<br />

Kinderbetreuungsgeld auch an studierende Eltern ausbezahlt!<br />

INFO: www.help.gv.at oder<br />

www.bmgfj.gv.at ➤ Rubrik „Familie“<br />

7


Information und Beratung<br />

AK-Bildungsberatung<br />

Vorübergehend: Gruberstraße 40-42<br />

4020 Linz<br />

Telefonische Beratung: 050/6906-1601<br />

oder persönlich<br />

Mo-Do. von 7.30 – 16.00 Uhr<br />

Fr. von 7.30 – 13.30 Uhr<br />

E-Mail: bildungsinfo@akooe.at<br />

AK-Rechtsberatung<br />

Vorübergehend: Gruberstraße 40-42<br />

4020 Linz<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Telefonische Beratung: 050/6906-1<br />

oder persönlich:<br />

Mo-Do. von 7.30 – 16.00 Uhr<br />

Fr. von 7.30 – 13.30 Uhr<br />

E-Mail: rechtsschutz@akooe.at<br />

Die angeführten Folder können selbstverständlich auch als<br />

Printversion bei der AK <strong>Oberösterreich</strong>, Abt. Bildung und Kultur, Tel.<br />

050/6906-2617 angefordert werden.<br />

TIPP: Es existiert eine umfangreiche Bibliothek der<br />

<strong>Arbeiterkammer</strong> an der Universität Linz. Kostenlos<br />

zugänglich nicht nur für <strong>Studieren</strong>de, sondern für sämtliche<br />

AK-Mitglieder<br />

INFO: www.bibliothek.jku.at/anderebibliothekenindex.htm<br />

www.arbeiterkammer.com<br />

Medieninhaberin und Herausgeberin: Kammer für Arbeiter und Angestellte für <strong>Oberösterreich</strong>,<br />

4020 Linz, Volksgartenstraße 40, vorübergehend Gruberstraße 40-42. Hersteller: Pecho

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