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Gastro Spezial Regional - Juli 2012 - Poms-windmann

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Rezepte und Informationen<br />

Publikation:<br />

„Was der Gastwirt<br />

wissen muss“<br />

Wer eine Gaststätte betreiben will, sollte Experte<br />

sein, und zwar in allen Bereichen, die<br />

lebensmittelrechtlich und gaststättenrechtlich<br />

relevant sind. Dabei muss der Gastwirt den<br />

Überblick über eine Vielzahl von nationalen,<br />

aber zunehmend auch europäischen Vorschriften<br />

behalten. Das Schlagwort der Zeit ist „Eigenverantwortung“<br />

und das beschreibt auch den Weg<br />

der <strong>Gastro</strong>nomen.<br />

Denn der Gastwirt trägt Verantwortung für die<br />

Gesundheit seiner Gäste. Daher muss er eine<br />

ganze Menge wissen: Angefangen von den für<br />

den Gaststättenbetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen<br />

Kenntnissen über das so genannte<br />

Hygienepaket mit seinem Eigenkontrollsystem<br />

nach HACCP-Grundsätzen bis hin zum Jugendschutz-<br />

und Gaststättengesetz.<br />

Die DIHK-Publikation „Was der Gastwirt wissen<br />

muss“ wurde komplett überarbeitet, der aktuellen<br />

Rechtsprechung angepasst und vor allem im<br />

Hygienebereich stark erweitert. Der Ratgeber<br />

soll den <strong>Gastro</strong>nomen dabei unterstützen, sich<br />

an alle Vorschriften und Gesetze zu halten und<br />

sich über seine Pfl ichten und Rechte genau zu<br />

informieren.<br />

Die länderspezifi schen Gaststättenverordnungen<br />

stehen im Internet als Download zur Verfügung.<br />

Quelle: http://www.dihk-verlag.de<br />

Die Publikation „Was der Gastwirt wissen muss“<br />

(220 Seiten, DIN A5) kostet 13,00 Euro in dem Internet-<br />

Bestellshop der o.a. Webseite.<br />

Fragen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner<br />

aus unserem Haus nach dem Hygiene Komfort<br />

Servicepaket von Dr. Becher. Damit erfüllen Sie<br />

mit Leichtigkeit, alle Aufl agen der HACCP-Verordnung<br />

in Ihrem Betrieb.<br />

30<br />

Niedersächsisches<br />

Gaststättengesetz<br />

Das Niedersächsische Gaststättengesetz<br />

wurde geändert.<br />

Es ist am 1. Januar <strong>2012</strong> in<br />

Kraft getreten. Zu den wichtigsten<br />

Änderungen zählt,<br />

dass das bislang „erlaubnispfl ichtige“ Gewerbe<br />

künftig „anzeigepfl ichtig“ ist. Dadurch entfällt<br />

das oft langwierige und kostspielige Erlaubnisverfahren.<br />

Mit Inkrafttreten muss ein <strong>Gastro</strong>nom die Eröffnung<br />

seines Betriebes spätestens vier Wochen<br />

vorher bei der für den Betriebssitz zuständigen<br />

Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen. Die<br />

Gewerbemeldestelle informiert dann diverse<br />

weitere zuständige Behörden.<br />

Ebenfalls mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen<br />

Gaststättengesetzes verlieren vorher<br />

erteilte Erlaubnisse und Gestattungen Ihre<br />

Wirksamkeit. Zuständig für den Vollzug des Gesetzes<br />

sind die Gemeinden. Die oberste Fachaufsicht<br />

führt das Niedersächsische Ministerium<br />

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. (eb)<br />

Quelle:<br />

Niedersächsisches Gaststättengesetz im kompletten<br />

Wortlaut im Internet: www.nds-voris.de (Suchwort „Gaststättengesetz“)<br />

Morgens das Beste<br />

Immer mehr wird das<br />

Frühstück zum Schlüsselfaktor<br />

der Zimmervermarktung. Zur Unterstützung<br />

und Weiterentwicklung gibt es Best<br />

Breakfast als Gütesiegel für die besondere<br />

Qualität des Frühstückbuffets. Dieses dient als<br />

professionelle Informationsplattform rund um<br />

das Frühstücksbuffet und bietet umfangreiche<br />

Checklisten für das Personal und Impulse zur<br />

Gästebindung. Zudem ermöglicht es etliche<br />

Kostenvorteile. Mehr als 250 Hotels tragen<br />

bereits das Gütesiegel. Die Zertifi zierung ist bei<br />

Erfüllen umfangreicher Kriterien jederzeit unter<br />

www.best-breakfast.de möglich und wird<br />

gefördert von Kellogg‘s<br />

Foodservice sowie<br />

Kerrygold Catering.

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