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Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut - Kassenzahnärztliche ...

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Anlage<br />

�<br />

1. In eigener Sache:<br />

„Bundesregierung spricht sich<br />

gegen die Ost-West-Angleichung<br />

in dieser Legislaturperiode<br />

aus!“<br />

Wir kämpfen weiter. Helfen Sie uns bei der<br />

Umsetzung. Bitte beachten Sie das Sonderrundschreiben<br />

im beigefügten Umschlag.<br />

2. Nachweis über die fachliche<br />

Fortbildung<br />

Bei verspäteter Einreichung drohen<br />

erhebliche Honorarkürzungen<br />

Alle Zahnärzte, die <strong>am</strong> 30.06.2004 bereits<br />

zugelassen, angestellt oder ermächtigt und<br />

seitdem durchgehend tätig waren, sind<br />

gemäß § 95 d SGB V verpflichtet, den Nachweis<br />

über die fachliche Fortbildung bis zum<br />

30.06.2009 gegenüber der zuständigen KZV<br />

zu erbringen.<br />

Bis Ende Mai haben erst 72 % der Berliner<br />

Zahnärzte, die in diesen Zeitraum fallen,<br />

ihren Fortbildungsnachweis gegenüber der<br />

KZV Berlin geführt.<br />

Wird der Nachweis nicht rechtzeitig oder<br />

unvollständig erbracht, so ist die KZV durch<br />

den Gesetzgeber verpflichtet, in den ersten<br />

vier Quartalen nach Ablauf der Frist die<br />

Honorare um 10 % und ab dem darauf folgenden<br />

Quartal um 25 % zu kürzen. Zwei<br />

Jahre nach Ablauf der Frist ist ein Zulassungsentziehungsantrag<br />

durch die KZV zu<br />

stellen.<br />

Die Kürzungen erfolgen jeweils für ein<br />

ganzes Quartal und werden auch nach<br />

späterer Einreichung des Nachweises nicht<br />

mehr zurückgezahlt. Diese Maßnahmen<br />

erfolgen ebenso bei einer lediglich verspäteten<br />

Einreichung, auch wenn die Fortbildungspflicht<br />

rechtzeitig erfüllt wurde.<br />

Um derartige Maßnahmen zu vermeiden,<br />

betonen wir hiermit nochmals eindringlich die<br />

Notwendigkeit einer rechtzeitigen Erbringung<br />

des Nachweises! Darüber hinaus wird die<br />

KZV Berlin Anfang Juni wiederholt die<br />

Kolleginnen und Kollegen persönlich anschreiben,<br />

die noch keinen Erfassungsbogen<br />

eingereicht haben.<br />

RS-Nr. 4/2009 KZV Berlin<br />

Diesen finden Sie auf unserer Internetseite<br />

unter<br />

www.kzv-berlin.de→Zahnärzte →Fortbildung.<br />

Nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes, also<br />

frühestens Anfang Juli 2009, erhalten Sie ein<br />

Zertifikat über die erfüllte Fortbildungspflicht<br />

und einen Hinweis darauf, ab wann der neue<br />

Fünfjahreszeitraum begonnen hat. Bitte beachten<br />

Sie, dass Punkte aus dem alten nicht<br />

in den neuen Zeitraum übertragen werden<br />

können.<br />

Ihre Ansprechpartnerin:<br />

Frau Pentschew � 8 90 04 – 1 17<br />

E-Mail: alexandra.pentschew@kzv-berlin.de<br />

3. Sonntagsöffnungen der<br />

Berliner Arztpraxen<br />

Wie Sie aus den Medien inzwischen erfahren<br />

haben, hat sich die Berliner Senatsverwaltung<br />

für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

mit dem Arbeitszeitgesetz (§ 9<br />

Abs. 1) auseinandergesetzt und die KZV<br />

Berlin aufgefordert, die Berliner Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte über die Rechtslage zu<br />

informieren. Wir kommen dieser Verpflichtung<br />

hiermit nach und fügen zu Ihrer Information<br />

das Schreiben der Senatsverwaltung<br />

sowie unsere Pressemitteilung vom<br />

18.05.2009 bei.<br />

4. Vertretervers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong><br />

15.06.2009<br />

Die nächste Vertretervers<strong>am</strong>mlung der KZV<br />

Berlin findet <strong>am</strong><br />

Montag, 15.06.2009, um 19:00 Uhr<br />

im großen Saal der KZV Berlin statt. Wir<br />

laden alle interessierten Vertragszahnärzte<br />

hierzu herzlich ein.<br />

Die folgenden Vertretervers<strong>am</strong>mlungen sind<br />

für den 14.09.2009 und den 09.11.2009<br />

terminiert.<br />

1<br />

Anlagen<br />

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