Sissacher Brücken 2009 - Gemeinde Sissach
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ad 2. Die Steigung der Wegunterführung beträgt 5%. Der Radius von 15m bedeutet gegenüber dem heutigen<br />
Zustand, wo die Einmündung des Weges sozusagen ohne Abrundung stattfindet, eine Verbesserung<br />
und wird bei den vorliegenden Verhältnissen vollständig genügen.<br />
ad 3. Die Vergrösserung der Dohle von 30 auf 40 cm wäre zwecklos, weil die Fortsetzung vom Schacht bei<br />
der Drehscheibe abwärts auch nur 30 cm Durchmesser besitzt und das Gefälle ebenfalls nicht grösser ist.<br />
Wir halten die Dohle zur Abführung des zu erwartenden Wassers für genügend und anerkennen die Verpflichtung<br />
zur Änderung, wenn dies nicht der Fall sein sollte.<br />
ad 4. Die Tieferlegung Ihrer Hauptwasserleitung und der Manometerleitung geht selbstverständlich zu<br />
unserer Lasten und werden unsere Organe sich seinerzeit über die Durchführung der Arbeiten mit Ihnen<br />
verständigen.<br />
Für die Generaldirektion der Schweiz. Bundesbahn, Sand<br />
Vorlage Behörde an die<br />
Stimmberechtigten<br />
Plan Passarelle und geplante Karrendurchfahrt (SBB Historic)<br />
Damit war nun aber der dringenden Bedürfnissen der dortigen Geschäfte sowohl als auch für den Verkehr<br />
der Bevölkerung bezüglich Benützung des fast immer geschlossenen Niveauüberganges keine Rechnung<br />
getragen und es wurde auf Wunsch der dortigen Anwohner der <strong>Gemeinde</strong>rat neuerdings bei der Generaldirektion<br />
vorstellig, er möchte die längst geplante und versprochene Passarelle zur Ausführung gelangen,<br />
was dann im Jahr 1913 auch geschah. Der in allen Teilen solid und kunstgerecht ausgeführte Bau entsprach<br />
den gehegten Hoffnungen nicht; die Fahrgelegenheit für Handwagen und Fuhrwerke wurden<br />
schlimmer als besser, so dass auf weitere Abhilfe gedacht werden musste. Unterm 25. Februar 1914 wurde<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>rat an die SBB eine Planskizze eingereicht mit dem ausdrücklichen Wunsche, es möchte<br />
die bei km 21.673 nur auf 4 m breite Unterführung auf 7 m ausgedehnt und in der Nähe der Passarelle<br />
eine Karrendurchfahrt erstellt werden. Daraufhin erhielten wir unterm 28. April folgende Antwort:<br />
An den tit. <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sissach</strong><br />
Mit Zuschrift vom 25. Februar 1914 haben Sie unter Beigabe eines Planes das Gesuch gestellt, es möchte<br />
anlässlich der Erstellung der neuen Hauensteinlinie der Niveauübergang bei km 21.343 durch eine 7 m<br />
weite Unterführung bei km 21.673 und eine Karrendurchfahrt in der Nähe der kürzlich erstellten Passarelle<br />
ersetzt werden.<br />
Wir beehren uns, Ihnen darauf mitzuteilen, dass wir bereit sind, die von Ihnen gewünschte und einschliesslich<br />
der Abschreibung zu Fr. 140`000 veranlagte Strassenunterführung bei km 21.669 gemäss<br />
dem mitfolgenden Plane auszuführen unter der Bedingung, dass Sie sich ohne Säumen mit dem vorgelegten<br />
Projekte einverstanden erklären. Dagegen können wir uns zur Erstellung eines Karrendurchganges<br />
beim Güterschuppen, für den ca. 70`000 Fr. aufgewendet werden müssten, nicht verstehen, nachdem<br />
erst kürzlich an dieser Stelle eine Passarelle er stellt worden ist. Es muss daher die Ausführung des Karrendurchganges<br />
auf spätere Zeiten verschoben werden. Wir ersuchen Sie nochmals dringend, zu unserm<br />
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