Sissacher Brücken 2009 - Gemeinde Sissach
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□ Antwortschreiben der SBB vom 2. Februar 1922<br />
An den <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Sissach</strong><br />
Wir nehmen Bezug auf Ihre Zuschrift vom 25. Februar betreffend Karrenunterführung in der dortigen<br />
Station und äussern uns zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt:<br />
ad 1. Wir erklären uns bereit die Erstellung des von Ihnen in Aussicht genommenen Fussweges dem<br />
Bahnkörper entlang auf Bahnterrain beim Stellwerk zu gestatten und die Treppe beim Durchgang als so<br />
genannte Prügeltreppe auf unsere Kosten zu erstellen. Den späteren Unterhalt dieser Treppe hat jedoch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> zu übernehmen.<br />
ad 2. Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, die südliche Zufahrt zum Durchgang zu Eigentum und Unterhalt zu<br />
übernehmen. Es steht der <strong>Gemeinde</strong> frei, Bestimmungen über die Benutzung dieses Wegstückes aufzustellen.<br />
ad 3. Der Verkehr mit Zugtieren, auch ohne Bespannung durch den Karrendurchgang kann nicht gestattet<br />
werden.<br />
ad 4. Alle Wagen mit Handdeichseln bis zu 1.20 m Breite sind zugelassen.<br />
ad 5. Wir nehmen von der Bereitschaft der Herren Meier und Schaffner, das bew. Terrain im Sinne der<br />
Besprechung zur Verfügung zu stellen, Kenntnis, warten aber noch die schriftliche Bestätigung der Annahme<br />
der von unserem Rechtsbureau Herr Meier gemachten Vorschläge durch diesen ab, wobei auch<br />
noch die Genehmigung der Generaldirektion vorbehalten werden muss.<br />
ad 6. Sobald betreffend die Landerwerbung bezw. Landzurverfügungstellung allseitig das Einverständnis<br />
erklärt ist, sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden: auf Ihre Wünsche wird bei annähernd gleichwertigen<br />
Offerten nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden. Hochachtungsvoll für die Kreisdirektion II<br />
der SBB …. . 50<br />
2007, Standort ehemalige Unterführung, nach Umbau Bahnhof/ Busbahnhof<br />
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