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19. öffentliche Sitzung des Gemeinderates ... - Schwertberg

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<strong>19.</strong> <strong>öffentliche</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong><br />

Sammelausdruck mit Beschlüsse<br />

<strong>19.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> am Donnerstag, den 03.11.2005 im neuen <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

Beginn: 19:00<br />

Ende: 20:45<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Begrüßung und Eröffnung<br />

2 . Beratung <strong>des</strong> 1. Nachtragsvoranschlages für das HHJ 2005<br />

3 . Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Leasingvertrages betr. die Finanzierung <strong>des</strong><br />

Ankaufes eines neuen LKW samt Zubehör für den Gemeindebauhof<br />

4 . Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Subventionen an diverse Vereine<br />

und Organisationen<br />

5 . Beratung und Entscheidung über die Vergabe diverser Gemeindewohnungen sowie<br />

Information über die Vergabe von Genossenschaftswohnungen<br />

6 . Kenntnisnahme <strong>des</strong> Beschlusses der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung über die Gewährung eines<br />

Lan<strong>des</strong>darlehens für den RHV-Gerichtsbezirk Mauthausen-Ost betr. den Bau der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage BA 08<br />

7 . Beratung und Entscheidung über den Ankauf von Wasserleitungsmaterialien für<br />

Umlegungs- und Erweiterungsarbeiten im Bereich <strong>des</strong> Straßenbauloses <strong>Schwertberg</strong>-<br />

Süd<br />

8 . Beratung und Entscheidung über die Genehmigung <strong>des</strong> Übereinkommens mit den<br />

ÖBB, Infrastruktur Betrieb AG, INFRA Service Technik betr. Bauarbeiten<br />

<strong>Schwertberg</strong>-Süd<br />

9 . Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Beb.Planes Nr. 42 "ALTES FREIBADAREAL"<br />

10 . Beratung und Entscheidung über die Herstellung der Grundbuchsordnung im<br />

Ortschaftsbereich von <strong>Schwertberg</strong> - Aisttalstraße, KG <strong>Schwertberg</strong>, gem. § 15<br />

Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

11 . Beratung und Entscheidung über die Herstellung der Grundbuchsordnung im<br />

Ortschaftsbereich von <strong>Schwertberg</strong> - Dietmar v. Aist-Straße, KG <strong>Schwertberg</strong>, gem.<br />

§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

12 . Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Grundabtretungsprotokolls betr. Parz. EZ 194, KG<br />

<strong>Schwertberg</strong> - Ehegatten Friedrich und Helga Reindl - Baulos <strong>Schwertberg</strong>-Süd<br />

13 . Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für Planung und Errichtung<br />

<strong>des</strong> Aist-Steges im Bereich ehem. Hundeabrichteplatz<br />

14 . Allfälliges


2 Beratung <strong>des</strong> 1. Nachtragsvoranschlages für das HHJ 2005<br />

Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, bringt folgen<strong>des</strong> Zahlungsmaterial zur Verlesung:


Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, stellt den Antrag, den 1. Nachtragsvoranschlag für das<br />

Haushaltsjahr 2005, wie von ihm vorgetragen, zu genehmigen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, wird durch Erheben der Hand mit<br />

Stimmenmehrheit angenommen.<br />

Die Mitglieder der SP-Fraktion und der Grünen Fraktion stimmen für den Antrag.<br />

Die Mitglieder der VP-Fraktion stimmen gegen den Antrag.<br />

Herr Schimböck, FP, enthält sich der Stimme.<br />

Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, stellt den Antrag, den 1. Nachtragsvoranschlag für das<br />

Haushaltsjahr 2005, wie von ihm vorgetragen, zu genehmigen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, wird durch Erheben der Hand mit<br />

Stimmenmehrheit angenommen.<br />

Die Mitglieder der SP-Fraktion und der Grünen Fraktion stimmen für den Antrag.<br />

Die Mitglieder der VP-Fraktion stimmen gegen den Antrag.<br />

Herr Schimböck, FP, enthält sich der Stimme.<br />

3 Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Leasingvertrages betr. die Finanzierung <strong>des</strong> Ankaufes eines neuen<br />

LKW samt Zubehör für den Gemeindebauhof<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Schwertberg</strong> hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 14.07.2005 den Ankauf eines neuen<br />

LKW samt Aufbau und Streugerät für den Gemeindebauhof beschlossen.<br />

Da die Finanzierung der Anschaffung über Leasing erfolgen soll, hat die Gemeindeverwaltung mit Schreiben<br />

vom 27.06.2005 die ortsansässigen Banken, die Bawag-P.S.K.-Leasing und die Leasfinanz zur Anbotlegung<br />

eingeladen. Als Grundlage wurde ein (vorerst angenommener) zu finanzierender Betrag von € 120.000,-- bei<br />

einer Laufzeit von 59 Monatsraten + 1 Rate als Restwert ausgeschrieben, wobei die Raten an den EURIBOR zu<br />

binden sind.<br />

Der Ausschuss für Finanzen, Budget, Arbeit u. Wirtschaft hat die Angebote in seiner <strong>Sitzung</strong> vom <strong>19.</strong>09.2005<br />

mit folgendem Ergebnis geöffnet:


59 Raten Restrate Vertragsgeb. Gesamt<br />

Raiffeisen Impuls Leasing 2.156,02<br />

1 % Aufschlag 3 Mon.EURIBOR<br />

59 x Mo.Rate 127.205,18 2.155,20 776,17 130.136,55<br />

BAWAG-PSK Leasing 2.137,00<br />

0,6 % Aufschlag 3 Mon.EURIBOR<br />

59 x Mo.Rate 126.083,00 2.137,00 770,42 128.990,42<br />

Leasfinanz 2.150,50<br />

keine Angaben zum Aufschlag<br />

59 x Mo.Rate 126.879,50 2.150,50 898,05 129.928,05<br />

Sparkassen Leasing 2.148,05<br />

0,74%Aufschlag 3 Mon.EURIBOR<br />

59 x Mo.Rate 126.734,95 2.148,05 850,60 129.733,60<br />

VKB-Leasing 2.137,30<br />

0,625 % Aufschl. 3 Mon.EURIBOR<br />

59 x Mo.Rate 126.100,70 2.137,30 815,59 129.053,59<br />

*) gesetzliche Rechtsgeschäftsgebühr 1 % der 36fachen Leasingrate, darüber hinaus gehen<strong>des</strong> sind Gebühren der<br />

Leasinggesellschaft für zwingend abzuschl. Kaskoversicherungen<br />

Allerdings haben sich gegenüber dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.07.2005 die Gesamtkosten von €<br />

132.247,20 auf € 140.917,20 (Beträge inkl. MWSt.) erhöht, da für das Streugerät noch zusätzlich eine 2-Kreis<br />

Hydraulikanlage benötigt wird, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten war. Die Anschaffungskosten sind<br />

daher höher als der ausgeschriebene Leasingbetrag. Daher verändert sich auch die monatliche Leasingrate<br />

gegenüber den Angeboten.<br />

Da die Bawag P.S.K. Leasing als Bestbieter hervorgeht, (0,6% Aufschlag auf den 3-monats EURIBOR) stelle ich<br />

den Antrag, diese Leasinggesellschaft mit der Finanzierung dieser Anschaffungen zu beauftragen und folgenden<br />

Leasingvertrag zu genehmigen:<br />

Herr Knoll, SP, bringt den Leasingvertrag zur Verlesung (der Leasingvertrag bildet einen integrierenden<br />

Bestandteil dieser Verhandlungsschrift).<br />

Weiters stellt Herr Knoll, SP, den Antrag, die genannte zusätzliche Anschaffung der 2-Kreis Hydraulikanlage für<br />

das Streugerät bei der Fa. Kahlbacher mit einem Betrag von € 8.670,-- inkl. MWSt. zu genehmigen.<br />

Die Anträge <strong>des</strong> Herrn Knoll, SP, werden durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

4 Beratung und Entscheidung über die Vergabe von Subventionen an diverse Vereine und<br />

Organisationen<br />

Der Ausschuss für Finanzen u. Budget, Arbeit u. Wirtschaft hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 24.10.2005 mit den<br />

vorliegenden Subventionsansuchen beschäftigt. Dazu wurde beschlossen, dem Gemeinderat folgende<br />

Subventionsvergaben bzw. –ablehnungen vorzuschlagen:


Musikverein <strong>Schwertberg</strong><br />

€ 2.300,00 als Beitrag zum laufenden Aufwand 2005 und zum Ankauf einer Querflöte<br />

Allg. Turnverein <strong>Schwertberg</strong><br />

€ 2.749,69 für die Benützung von Hauptschulräumlichkeiten im Jahr 2005<br />

Verein Ferienheim der Oö. Gemeindebediensteten<br />

Ablehnung, da nur Vereine und Organisationen aus <strong>Schwertberg</strong> gefördert werden.<br />

Katholische Jugend Dekanat Perg<br />

Ablehnung, da nur Vereine und Organisationen aus <strong>Schwertberg</strong> gefördert werden.<br />

Herr Kastner Thomas, SP, stellt den Antrag, die Subventionsvergaben bzw. –ablehnungen, so wie vorgetragen,<br />

zu genehmigen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Kastner Thomas, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

5 Beratung und Entscheidung über die Vergabe diverser Gemeindewohnungen sowie Information<br />

über die Vergabe von Genossenschaftswohnungen<br />

Der Ausschuss für Soziales und Generationen hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 25.10.2005 beschlossen, dem<br />

Gemeinderat folgende Wohnungsvergaben vorzuschlagen bzw. den Gemeinderat über die Vergabe von<br />

folgenden Genossenschaftswohnungen zu informieren:<br />

Wohnung Ioan POSTA und Elena MARINCA, Heimstätteweg 1 Tür 13<br />

ab 01.12.2005 an Herrn Jusuf Kicin, Friedhofstraße 12 (Staatsbürgerschaft: Österreich)<br />

Wohnung Antje Klanner, Haydnstraße 11 Tür 2<br />

ab 01.11.2005 an Herrn Karl Leibetseder aus Allerheiligen<br />

Wohnung Stephan Weissinger, Pergerstraße 12 Tür 14<br />

ab 01.11.2005 an Herrn Robert Grasserbauer aus Tragwein<br />

Gemeindewohnung Kazda Michael, Friedhofstraße 12<br />

Diese Wohnung würde gerne Herr Matsche Christopher beziehen. Er ist als Maler bei der Firma Geirhofer &<br />

Bachl angestellt und würde sich die Wohnung selbst ausmalen. Matsche Christopher wohnt derzeit mit seinen 2<br />

Geschwistern, seinen Eltern und seiner Großmutter Frau Imler (insgesamt 6 Personen) in einer 56,20 m² großen<br />

Wohnung in Heimstätteweg 3.<br />

Abtretung von Mietverträgen:<br />

Wohnung Perger Straße 14 Tür 12<br />

Von Herrn Martin Hitzker auf Frau Michaela Hinterndorfer ab 01.11.2005<br />

Wohnung Bahnhofstraße 11 Tür 9<br />

Von Frau Margarete Etzelsdorfer auf ihren Sohn Martin Wurm ab 01.11.2005


FREIE GENOSSENSCHAFTSWOHNUNGEN:<br />

Wohnung Engelbert Berger, Heimstätteweg 1 Tür 15<br />

Größe: 35,21 m² - 1 Zimmer zuzügl. Nebenräume<br />

Miete: € 176,14 (exkl. Heizkosten)<br />

Kaution: € 593,40<br />

ab 01.01.2006 zu vergeben!<br />

Wohnung Manfred Unterauer, Schacherbergstraße 20 Tür 14<br />

Größe: 36,63 m² - 1 Zimmer zuzügl. Nebenräume<br />

Miete: € 235,37 (exkl. Heizkosten)<br />

Kaution: € 1.071,39<br />

ab 01.12.2005 zu vergeben!<br />

Wohnung Alexandra Palkoska, Haydnstraße 7 Tür 6<br />

Größe: 77,09 m² - 3 Zimmer zuzügl. Nebenräume<br />

Miete: € 450,00 inkl. Betriebs- und Heizkosten<br />

Kaution: € 2.337,34<br />

ab 01.11.2005 zu vergeben!<br />

Wohnung Nicole Strobl, Haydnstraße 13 Tür 2<br />

Größe: 76,09 m²<br />

Miete: € 428,32 inkl. Betriebs- und Heizkosten<br />

Kaution: € 2.262,24<br />

ab 01.11.2005 zu vergeben!<br />

Wohnung Rene Koppler, Schulgasse 15 Tür 6<br />

Größe: 75,39 m²<br />

Miete: € 412,85 inkl. Betriebs- und Heizkosten<br />

Kaution: € 2.114,05<br />

ab 01.12.2005 zu vergeben!<br />

FREIE GEMEINDEWOHNUNGEN:<br />

Wohnung Cecilia Hochmayr, Schacherbergstraße 18<br />

Größe: 54,25 m²<br />

Miete: € 255,83<br />

Kaution: € 859,60<br />

Angebote für den Einbau einer Heizung werden eingeholt.<br />

Wohnung Josefine Beyrl, Friedhofstraße 12<br />

Größe: 53,06 m²<br />

Miete: € 232,70<br />

Kaution: € 781,90<br />

Wohnung wird gerade saniert, wahrscheinlich mit 01.12.2005 fertig.<br />

Wohnung Jusuf Kicin, Friedhofstraße 12<br />

Größe: 54,43 m²<br />

Miete: € 227,00<br />

Kaution: € 762,70<br />

Diese Wohnung muss voraussichtlich auch saniert werden. Herr Kicin wohnt bis 01.12.2005 noch in dieser<br />

Wohnung.<br />

Herr Fromm, SP, stellt den Antrag, die Wohnungsvergaben, wie vom Ausschuss für Soziales und Generationen<br />

vorgeschlagen, zu genehmigen und die Information über die Vergabe der Genossenschaftswohnungen zur<br />

Kenntnis zu nehmen.


Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Fromm, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

6 Kenntnisnahme <strong>des</strong> Beschlusses der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung über die Gewährung eines<br />

Lan<strong>des</strong>darlehens für den RHV-Gerichtsbezirk Mauthausen-Ost betr. den Bau der<br />

Abwasserbeseitigungsanlage BA 08<br />

Mit Erl. Gem01-346-2005-P/St teilte die Bezirkshauptmannschaft Perg mit, dass die Oö. Lan<strong>des</strong>regierung in<br />

Ihrer <strong>Sitzung</strong> am 11.08.2005 unter W-070000/132-2005-Has/Al und Gem-300043/36-2005-Sec den Beschluss<br />

gefasst hat, dem RHV Gerichtsbezirk Mauthausen-Ost zur Finanzierung <strong>des</strong> Baues der ggst. Anlage ein weiteres<br />

Lan<strong>des</strong>darlehen bis zur Höhe von € 4.649,10 zu gewähren.<br />

Dieses Darlehen wird nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel zum einen Teil aus den vom Referat<br />

Siedlungswasserwirtschaft bewirtschafteten Lan<strong>des</strong>mitteln und zum anderen Teil aus den vom Gemeindereferat<br />

bewirtschafteten Bedarfszuweisungsmitteln aufgebracht. Das Darlehen wird nach Maßgabe <strong>des</strong> Baufortschrittes<br />

zugezählt, ist im Sinne <strong>des</strong> Beschlusses der Oö. Lan<strong>des</strong>regierung vom 9. Mai 1994 zinsenfrei und auf die Dauer<br />

von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung <strong>des</strong> letzten Darlehensbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in<br />

20 gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht übersteigenden Verzinsung jeweils<br />

zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen, sofern nicht die Oö. Lan<strong>des</strong>regierung auf Grund der<br />

Finanzlage der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen<br />

gänzlichen oder teilweisen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt. Jener Teil <strong>des</strong> Darlehens, der aus den vom<br />

Gemeindereferat bewirtschafteten Mitteln aufgebracht wird, kann auf Grund der Bestimmungen <strong>des</strong> § 11 Abs. 1<br />

FAG 2005 nur den verbandsangehörigen Gemeinden gewährt werden. Auf die Marktgemeinde <strong>Schwertberg</strong><br />

entfällt demnach ein Anteil von 36,51 %.<br />

Herr Kastner Wilfried, SP, stellt den Antrag, die vorgenannte Abwicklung der Lan<strong>des</strong>förderung zur Kenntnis zu<br />

nehmen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Kastner Wilfried, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

7 Beratung und Entscheidung über den Ankauf von Wasserleitungsmaterialien für Umlegungs- und<br />

Erweiterungsarbeiten im Bereich <strong>des</strong> Straßenbauloses <strong>Schwertberg</strong>-Süd<br />

Im Rahmen der Straßenbauarbeiten <strong>Schwertberg</strong>-Süd ergibt sich die Möglichkeit eines Ringschlusses der<br />

Ortswasserleitungsanlage von der Aisttal-Lan<strong>des</strong>straße Anwesen Steiner sen. bis Kreisverkehr Aisthofener-<br />

Lan<strong>des</strong>straße.<br />

Zweckmäßig und wirtschaftlich erscheint daher, diesen Wasserleitungsstrang im Zuge der Straßenerrichtung mit<br />

zu verlegen, um in Hinkunft neben dem Hauptstrang Engel-Brücke einen zweiten Versorgungsstrang über die<br />

Aist von Westen nach Osten zu haben.<br />

Die dafür notwendigen Materialien sind durch die Marktgemeinde selbst anzukaufen und der Kaufpreis laut<br />

vorliegendem Anbot der Fa. Gumplmayr Armaturen GmbH & Co. KG beträgt netto € 35.083,36. Netto daher,<br />

weil die Gemeinde in diesem Fall vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />

Herr Buchberger Ernst, SP, stellt den Antrag, bei der Fa. Gumplmayr Armaturen GmbH, Linz, das Material für<br />

den Wasserleitungsringschluss <strong>Schwertberg</strong>-Süd anzukaufen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Buchberger Ernst, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />

8 Beratung und Entscheidung über die Genehmigung <strong>des</strong> Übereinkommens mit den ÖBB,<br />

Infrastruktur Betrieb AG, INFRA Service Technik betr. Bauarbeiten <strong>Schwertberg</strong>-Süd<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.


9 Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Beb.Planes Nr. 42 "ALTES FREIBADAREAL"<br />

In der <strong>Sitzung</strong> vom 16. Juni 2005 beschloss der Gemeinderat die Einleitung <strong>des</strong> Verfahrens für die Erstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes Nr. 42 mit der Bezeichnung „ALTES FREIBADAREAL“.<br />

Die Kundmachung darüber als auch die Verständigung aller Betroffenen und Beteiligten wurde seitens der<br />

Gemeindeverwaltung am 20. Juni 2005 durchgeführt.<br />

Nunmehr teilte das Amt der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Abt. Raumordnung – Örtliche Raumordnung mit Schreiben<br />

vom 12. August 2005 zum ggst. Bebauungsplan mit, dass<br />

1) 1) überörtliche Interessen im besonderen Maße durch die gegenständliche Planung nicht berührt werden<br />

und<br />

2) 2) ein Widerspruch zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan nicht gegeben ist.<br />

Hinsichtlich der Plandarstellung wird angemerkt, dass die Darstellung der „Grenze <strong>des</strong> Planungsgebietes“ an der<br />

Grenze zum Grundstück Nr. 432/1 nicht nachvollziehbar ist, was jedoch bereits bei einer Aussprache der<br />

Ortsplanung mit Herrn ROBR DI Katzensteiner vom Amte der OÖ. Lan<strong>des</strong>regierung, Abt. Örtl. Raumordnung,<br />

geklärt und mittlerweile schon berichtigt wurde!<br />

Dieser Stellungnahme liegt ein Schreiben <strong>des</strong> Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- u. Lawinenverbauung,<br />

Gebietsbauleitung Mühlviertel, bei, worin die Aussage getroffen wird, dass keine Einwände gegen den<br />

Bebauungsplan bestehen.<br />

Bezüglich der Entwässerung <strong>des</strong> Projektareals (Lage und Gestaltung der im Bebauungsplan angeführten<br />

Ableitungsmulden) sollte seitens der Marktgemeinde <strong>Schwertberg</strong> bereits im Planungsstadium, jedoch spätestens<br />

im Zuge der Bauverhandlung das Einvernehmen mit der Gebietsbauleitung hergestellt werden.<br />

Dazu wird angemerkt, dass am 30. August 2005 um 15.00 Uhr unter Beisein <strong>des</strong> Ortsplaners Arch. DI<br />

Deinhammer, Herrn DI Kurz als Projektant für Kanal- u. Wasserleitungsbau, dem Geologen Herrn Dr.<br />

Baumgartner, Herrn DI Pamperl vom Büro Strohhäusl als zuständigen Bodenmechaniker, als auch dem<br />

Raumordnungsausschussobmann Herrn König sowie Herrn Trauner und Herrn Hinterndorfer von der<br />

Gemeindeverwaltung/Bauabteilung, eine Aussprache stattfand, bei der diese Problematik sehr eingehend<br />

besprochen und vereinbart wurde, dass seitens Herrn Dr. Baumgartner die entsprechenden notwendigen<br />

geologischen Aussagen Herrn Dipl.Ing. Kurz mitgeteilt werden, damit das, bei den entsprechenden Planungen<br />

für den Kanal- u. Wasserleitungsbau sowie der Oberflächenentwässerung berücksichtigt wird!<br />

Die Wirtschaftskammer f. OÖ/Perg, teilte mit Stellungnahme am <strong>19.</strong> Juli 2005 mit, dass der bestehende Betrieb<br />

der Wiesinger Reisen GmbH. Anrainer ist und hier, betriebsbedingt Zu- und Abfahrten auch in der Nacht<br />

stattfinden. Ebenfalls erfolgen auch Reparaturen sowie das Reinigen der Busse bei Tag und Nacht.<br />

Es wird daher um Bedachtnahme ersucht, bei der geplanten Bebauung auf eine auch zukünftig unbeeinträchtigte<br />

Gewerbeausübung zu achten.<br />

Seitens der LINZ AG/Strom wurde am 29. Juli 2005 mitgeteilt, dass gegen die Planung in der vorliegenden Form<br />

kein Einwand besteht.<br />

Die OÖ. Ferngas AG gab am 18. August 2005 eine Stellungnahme ab, in der grundsätzlich kein Einwand gegen<br />

die Erstellung <strong>des</strong> ggst. Bebauungsplanes erhoben wird.<br />

Es wird allerdings auf eine mit Herrn Trauner von der Bauabteilung durchgeführte Besprechung Bezug<br />

genommen, dass die bereits bestehende Erdgasleitung im Bereiche <strong>des</strong> zukünftigen <strong>öffentliche</strong>n Gutes (Gehweg)<br />

bestehen bleiben kann.<br />

Diesbezüglich wurde nach Kontaktaufnahme mit dem Ortsplaner der bisher mit 1,5 m eingetragene Gehweg auf<br />

eine Breite von 3,00 vergrößert.<br />

Überdies wird auf die behördlichen Vorschriften und Normen verwiesen, wonach ein Streifen von 1,00 m<br />

beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung bzw. Bewuchs (größere Bäume) freizuhalten ist.<br />

Von der Fa. Holzhaider Bau GmbH. aus St. Oswald/Freistadt wurde am 14. Juli 2005 mitgeteilt, dass keine<br />

Einwendungen gegeben sind.


In der Stellungnahme der Fa. Wiesinger vom 11.08.2005 werden im wesentlichen jene von der<br />

Wirtschaftskammer wiederholt.<br />

Überdies wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zu den geplanten Liegenschaften so geregelt werden muss,<br />

dass diese nicht über die private Verkehrsfläche <strong>des</strong> Betriebes gehen soll und darf, um Unfälle oder Verletzungen<br />

zu vermeiden (Kennzeichnung <strong>des</strong> Straßenverlaufes).<br />

Weiters muss für eine Oberflächenwasserentsorgung um damit wiederkehrende grobe Verunreinigungen der<br />

privaten Verkehrsflächen durch Schlamm, Schotter etc. zu vermeiden, unbedingt gesorgt werden!<br />

Seitens der Ehegatten Wiesinger Gerhard u. Veronika wird in der Stellungnahme vom 10.08.2005 festgehalten,<br />

dass es als gewissenlos angesehen wird, wenn nunmehr, obwohl aufgrund langjähriger Einsprüche gegen den<br />

Skaterplatz, die nichts gebracht haben, der für die geplante Wohnanlage notwendige Spielplatz wieder vor die<br />

Haustür gesetzt werden soll. Ein Erholungswert für die Anrainer, die vielfach in der Nacht arbeiten müssen und<br />

so besonders am Wochenende Ruhe und Erholung dringend nötig haben, ist somit überhaupt nicht gegeben, da<br />

wahrscheinlich gerade zu diesen Zeiten dieser Spielplatz stark frequentiert ist.<br />

Es wird daher eine Verlegung <strong>des</strong> Spielplatzes an einen anderen Standort vorgeschlagen – und zwar angrenzend<br />

an die Flächen, die teilweise oder noch gar nicht als Bauland gewidmet sind.<br />

Weiters spricht man sich gegen die Errichtung der geplanten mehrgeschossigen Wohnhäuser aus, bezieht sich<br />

dabei auf die Zusicherung von allen Vertretern und Beteiligten sowie auf die politischen Parteien, dass dieses<br />

Areal lediglich mit Einfamilienwohnhäusern bzw. verdichteten Flachbau bebaut werden soll und daher sollen die<br />

Baublöcke aus der Planung genommen werden und durch Einzel- bzw. Reihen- oder Doppelhäuser ersetzt<br />

werden!<br />

Für die Zeit der Bauarbeiten wird um die Einhaltung der Auflagen der OÖ. Boden- u. Baustoffprüfstelle vom<br />

9.3.2001 (Beobachtung <strong>des</strong> Hanges während der gesamten Bauzeit und erhöhte Vorsichtsmaßnahmen bei der<br />

Bauausführung), gemeinsam durchzuführende Beweissicherung der Liegenschaften vor Baubeginn,<br />

Kostentragung <strong>des</strong> Verursachers für entstandene Schäden bei Nichteinhaltung empfohlener Punkte bzw.<br />

unsachgemäßer Ausführung ersucht.<br />

Laufende Information während der Bauzeit, vor allem über die Art der Hangsicherung (Erschütterungen) sowie<br />

Miteinbeziehung über evt. Entscheidungen.<br />

Diese angeführten Punkte, so die Ehegatten Wiesinger am Schluss, sind zum jetzigen Zeitpunkt <strong>des</strong> noch in<br />

Planung befindlichen Bauprojektes ohne wesentliche Mehrkosten zu berücksichtigen und daher wird nochmals<br />

höflich ersucht, diese vorgebrachten Anliegen zu berücksichtigen und auf die geforderten Punkte einzugehen.<br />

Die Ehegatten Mag. Evelyn u. Ing. Stefan Hanl, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 32 teilen mit Schreiben<br />

vom 09.08.2005 folgen<strong>des</strong> mit:<br />

Herr Knoll, SP, bringt das Schreiben zur Verlesung (das Schreiben bildet einen integrierenden Bestandteil dieser<br />

Verhandlungsschrift).<br />

Von den Ehegatten Füxl Manfred u. Renate, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 35 wurden mit Schreiben vom<br />

08.08.2005 folgende vier Punkte vorgebracht:<br />

Herr Knoll, SP, bringt das Schreiben zur Verlesung (das Schreiben bildet einen integrierenden Bestandteil dieser<br />

Verhandlungsschrift).<br />

Die Nachbarn, Herr und Frau Fröschl Gerhard u. Karin, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 36 schreiben in<br />

ihrer Stellungnahme vom 01.08.2005 folgende Einwendungen:<br />

Herr Knoll, SP, bringt das Schreiben zur Verlesung (das Schreiben bildet einen integrierenden Bestandteil dieser<br />

Verhandlungsschrift).<br />

Herr Hochreiter Karl und Frau Hochreiter Sabine, <strong>Schwertberg</strong>, Aiser 7 und Ganghoferstraße 6 bringen in der<br />

Stellungnahme vom 03.08.2005 vor, dass sie sich gegen die Errichtung dreigeschossiger Wohnbauten<br />

aussprechen, da ihnen nicht bekannt ist, welche Höhe diese Wohngebäude haben werden. Es wird davon<br />

ausgegangen, dass die Aussicht in das Alpenvorland eingeschränkt wird und statt<strong>des</strong>sen lediglich eine Sicht auf<br />

die Wohnblöcke gegeben ist, was eine Wertminderung der Grundstücke bedeutet!<br />

Auf Grund der o. a. Aussprache vom 30.08.2005, sowie basierend auf deren Ergebnis, wurden in der Legende<br />

zum ggst. Bebauungsplan folgende Streichungen, respektive Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen:


Unter 3) Baufluchtlinien u. bebaubare Flächen entfiel der Passus „Die im Plan vorgeschlagenen<br />

Parzellenteilungen sind unverbindlich.<br />

Bei offener Bauweise gelten die Abstände zu den seitlichen und zur inneren (hinteren) Bauplatz- oder<br />

Nachbargrundgrenze und sind lt. O.Ö. BauTG mit min<strong>des</strong>tens 3 m gegeben und einzuhalten.“<br />

Anstelle <strong>des</strong>sen wurde eingefügt: „Zu den Tiefdrainagen ist ein Min<strong>des</strong>tabstand von Kelleraushubtiefe + 1 m<br />

einzuhalten. (Bsp.: 3 m Kelleraushub + 1m = 4 m Abstand zur Tiefdrainage).<br />

Ein Min<strong>des</strong>tabstand von 3 zu den Grundgrenzen darf dabei nicht unterschritten werden.<br />

Die Tiefdrainagen werden in einem gesonderten Projekt geplant.<br />

Unter 11) Außengestaltung u. Einfriedungen – Geländekorrekturen entfiel „innerhalb <strong>des</strong> Baugrun<strong>des</strong> max.<br />

100 cm Aufschüttung möglich und max. 200 cm Abtrag möglich. (Dies gilt bis zu einer Tiefe von 2 m ab der<br />

Grundstücksgrenze).<br />

An dieser Stelle wurde festgelegt: Die Höhenfestlegungen werden bei der Bauverhandlung mit dem<br />

Forsttechnischen Dienst – Wildbach- und Lawinenverbauung festgelegt.<br />

An den nördlichen bzw. östlichen Grundgrenzen der Grdst. Mit den Ordnungsnummern 1 – 9 sind 60 cm hohe<br />

Betonsockel mit einer mind. 80 cm Fundierung herzustellen.<br />

Von diesen Änderungen bzw. Streichungen und Ergänzungen wurden die vom ggst. Bebauungsplan betroffenen<br />

Nachbarn bzw. Beteiligten gem. § 33 Abs. 4 <strong>des</strong> O.Ö. Raumordnungsgesetzes mit Schreiben vom 21. September<br />

2005 mit der Einladung, innerhalb von zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen, nachweislich in Kenntnis gesetzt.<br />

Mit Schreiben vom 26.09.2005 teilte dazu der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />

Gebietsbauleitung Mühlviertel mit, dass gegen die durchgeführten Änderungen und Ergänzungen der Legende<br />

keine Einwendungen bestehen.<br />

Die Ehegatten Ing. Stefan u. Mag. Evelyn Hanl, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 32, gaben dazu mit<br />

Schreiben vom 04.10.2005 eine Stellungnahme ab und stellten darin fest, dass die von den Experten <strong>des</strong><br />

Forsttechnischen Dienstes bei den Bauverhandlungen zu bewertenden Geländekorrekturen durch Maximalhöhen,<br />

wie im ursprünglichen Text enthalten, begrenzt werden sollten. Nur so können zu große Geländeveränderungen<br />

und somit ein zu starker Eingriff in die momentane Hangsituation und das Gesamterscheinungsbild von<br />

vornherein vermieden werden. Um Berücksichtigung dieser Punkte wird gebeten!<br />

Herr und Frau Fröschl Gerhard u. Karin, <strong>Schwertberg</strong>, Schacherbergstraße Nr. 36 hielten in ihrem Schreiben<br />

vom 05.10.2005 fest, dass<br />

• wegen der am Gelände befindlichen Quellen und Gerinne ihrerseits nach wie vor Bedenken bestehen,<br />

dass eine Bebauung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong>, insbesondere eine derart dichet und zum Teil hohe Bebauung,<br />

wirtschaftlich kaum vertretbar ist,<br />

• über das Grundstück Schacherbergstraße Nr. 36 seit der Drainagierung <strong>des</strong> Freibadgelän<strong>des</strong> Wasser und<br />

Schlamm geronnen ist, wenn auch das Freibad selber von Wasser bzw. Schlammmassen betroffen war<br />

und<br />

• die geplante dichte und mehrstöckige Bebauung, insbesondere auf dem Rutschgebiet, bedenklich scheint,<br />

da eine zuverlässige Ableitung der Grund- und Oberflächenwasser nicht gewährleistet ist. Haftung und<br />

Kostenfolgen für die Gemeinde sind zu erwarten.<br />

Es wird höflich um Berücksichtigung dieser Überlegungen und Bedenken insbesondere wegen der Neigung <strong>des</strong><br />

Hanges zum Rutschen als auch den immer wieder auftretenden Oberflächenwässern ersucht. Bei<strong>des</strong> hat bereits<br />

bisher erhebliche Beschädigungen an den am ehemaligen Freibadgelände bestandenen Gebäuden, am ehemaligen<br />

Parkplatz <strong>des</strong> Freiba<strong>des</strong>, auf dem Grundstück Schacherbergstraße 36 sowie auf der Schacherbergstraße selbst,<br />

verursacht.<br />

Ansonsten wurden keinerlei ergänzenden Stellungnahmen abgegeben!<br />

Am Freitag, den 07. Oktober 2005 fand im Besprechungszimmer <strong>des</strong> Marktgemeindeamtes <strong>Schwertberg</strong> im<br />

speziellen bezüglich <strong>des</strong> notwendigen Medienbaues (Straße, Kanal u. Wasserleitung), als auch der<br />

Oberflächenwassersituation nochmals eine Beratung statt, an der neben dem Bürgermeister auch Frau DI Prechtl


von der Ortsplanung, Herr Arch.DI Steinkellner als Planer der Raika, Herr Brunsteiner von der Bauland AG,<br />

Herr Dir.Ing. Grasserbauer von der Raika, Herr Hochreiter von der Real-Treuhand, Herr DI Kurz als Projektant f.<br />

Wasser u. Kanal, Herr Dr. Baumgartner als Geologe, Herr DI Pamperl als Vertreter der Fa.<br />

Strohhäusl/Bodenmechaniker sowie Herr AL Loch und die Herren Trauner und Hinterndorfer von der<br />

Bauabteilung im Hause teilnahmen.<br />

Dabei wurden nochmals die, in der Aussprache vom 30.08. d. J. angezogenen Punkte ausführlichst besprochen,<br />

vor allem der genaue Verlauf der notwendigen Tiefdrainagen erörtert, wobei Herr Dr. Baumgartner darauf<br />

hinwies, dass die fächerförmigen Drainagen in Streifen für die Einzelbebauungen dann eine sinnvolle Dichte<br />

aufweisen, wenn sie mit den Grundstücksgrenzen <strong>des</strong> Bebauungsplanes gleich verlaufen.<br />

Bezüglich weiterer Einzelheiten der Aussagen <strong>des</strong> Geologen wird auf <strong>des</strong>sen zwei Schreiben vom 07.10.2005<br />

verwiesen!<br />

In der Legende zum Bebauungsplan wurde auf Grund dieser Gesprächsergebnisse unter 3) Baufluchtlinien und<br />

bebaubare Flächen noch der Zusatz aufgenommen, dass „diese Festlegungen nicht für Carport und Garagen<br />

gelten“.<br />

Bei den „Auflagen im Bezug auf die geologische Stabilität“ wurde unter 1. „Die alten Drainagen müssen<br />

angebunden oder ersetzt werden“ eingefügt „an das neue Drainagennetz“.<br />

Überdies wurde bei diesen Auflagen noch angefügt „Die Auflagen hinsichtlich geologischer Stabilität wurden<br />

von dem Geologen (Dr. Peter Baumgartner, Traunkirchen) und Bodenmechanikern (Strohhäusl & Partner, Linz),<br />

ausgearbeitet und in den Bebauungsplan übernommen. Die Verantwortung ist daher alleinig von diesen zu<br />

übernehmen.<br />

Herr Knoll Rudolf, SP, stellt den Antrag, den Bebauungsplan Nr. 42 „ALTES FREIBADAREAL“ mit<br />

eventuellen Änderungen u. Ergänzungen zu genehmigen .<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Knoll Rudolf, SP, wird durch Erheben der Hand mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

Die Mitglieder der SP-Fraktion, Grünen Fraktion und FP-Fraktion stimmen für den Antrag <strong>des</strong> Herrn Knoll<br />

Rudolf, SP.<br />

Die Mitglieder der VP-Fraktion stimmen gegen den Antrag <strong>des</strong> Herrn Knoll Rudolf, SP.<br />

10 Beratung und Entscheidung über die Herstellung der Grundbuchsordnung im Ortschaftsbereich<br />

von <strong>Schwertberg</strong> - Aisttalstraße, KG <strong>Schwertberg</strong>, gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

Dabei handelt es sich um den Bereich eines Grundstreifens (ehem. Parz. Nr.1528/2 mit den Trennstücken 1, 2 u.<br />

3) beginnend bei der Liegenschaft Aisttalstraße 31 (Dorninger-Zimmerberger) bis zur neuen Aistbrücke<br />

zwischen der Aist und der Aisttal-Lan<strong>des</strong>straße.<br />

Auf Grund der Vermessungsurkunde vom 18. August 2005 Plan GZ. 5933 der Ingenieurkonsulenten für<br />

Vermessungswesen, Dipl.Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.Ing. Heinz Grünzweil, 4311 <strong>Schwertberg</strong>, Ing. Schmiedl-<br />

Straße Nr. 3, sollen die in ggst. Vermessungsurkunde angeführten Grundstücke/Teilgrundstücke aus deren<br />

Liegenschaften zum Zwecke der Grundbuchsordnung aus- bzw. zugeschrieben werden. Die diesbezügliche<br />

Vermessung erfolgte am 02. Juni 2005.<br />

Nach den Sonderbestimmungen der §§ 15 ff <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes ist es nunmehr notwendig, die<br />

Herstellung der Grundbuchsordnung für die in der Vermessungsurkunde PlanGZ. 5795 der Ingenieurkonsulenten<br />

für Vermessungswesen, Dipl.Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.Ing. Heinz Grünzweil, 4311 <strong>Schwertberg</strong>, Ing.<br />

Schmiedl-Straße Nr. 3, ersichtlichen Änderungen, zu beantragen.<br />

Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind,<br />

die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 02. Juni<br />

2005 in der Natur festgelegt wurden, stelle ich den Antrag, mit den dafür notwendigen Unterlagen die<br />

Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen Bestimmungen <strong>des</strong><br />

Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen.


Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind,<br />

die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 02. Juni<br />

2005 in der Natur festgelegt wurden, stellt Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, den Antrag, mit den<br />

dafür notwendigen Unterlagen die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

angenommen.


11 Beratung und Entscheidung über die Herstellung der Grundbuchsordnung im Ortschaftsbereich<br />

von <strong>Schwertberg</strong> - Dietmar v. Aist-Straße, KG <strong>Schwertberg</strong>, gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

Es handelt sich dabei um einen Teilbereich der Dietmar v. Aist Straße (n.Parz.Nr.1878/2 mit den Trennstücken 1<br />

– 10), beginnend bei der Liegenschaft Dietmar v. Aist Straße 11 auf Parz.Nr. 294/2 (Mayrwöger) bis zur<br />

Liegenschaft Dietmar v. Aist Straße 24 auf Parz. Nr. 292/4 (Starzer).<br />

Auf Grund der Vermessungsurkunde vom 10. August 2005 Plan GZ. 5981 der Ingenieurkonsulenten für<br />

Vermessungswesen, Dipl.Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.Ing. Heinz Grünzweil, 4311 <strong>Schwertberg</strong>, Ing. Schmiedl-<br />

Straße Nr. 3, sollen die in ggst. Vermessungsurkunde angeführten Grundstücke/Teilgrundstücke zum Zwecke der<br />

Grundbuchsordnung aus- bzw. zugeschrieben werden.<br />

Die diesbezügliche Vermessung erfolgte am 26. Juli 2005.<br />

Nach den Sonderbestimmungen der §§ 15 ff <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes ist es nunmehr notwendig, die<br />

Herstellung der Grundbuchsordnung für die in der Vermessungsurkunde PlanGZ. 5981 der Ingenieurkonsulenten<br />

für Vermessungswesen, Dipl.Ing. Rudolf Kolbe und Dipl.Ing. Heinz Grünzweil, 4311 <strong>Schwertberg</strong>, Ing.<br />

Schmiedl-Straße Nr. 3, ersichtlichen Änderungen, zu beantragen.<br />

Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind,<br />

die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 26. Juli<br />

2005 in der Natur festgelegt wurden, stelle ich den Antrag, mit den dafür notwendigen Unterlagen die<br />

Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong><br />

Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen.<br />

Da beim Marktgemeindeamt <strong>Schwertberg</strong> Hinderungsgründe für eine derartige Durchführung nicht bekannt sind,<br />

die betroffenen Anlagen bereits bestehen und die neuen Grenzen im Rahmen der Grenzverhandlung vom 26. Juli<br />

2005 in der Natur festgelegt wurden, stellt Herr Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, den Antrag, mit den<br />

dafür notwendigen Unterlagen die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß den obzitierten einschlägigen<br />

gesetzlichen Bestimmungen <strong>des</strong> Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Grundbuch in Mauthausen zu beantragen.<br />

Der Antrag <strong>des</strong> Herrn Vizebürgermeister Mag. Brettbacher, SP, wird durch Erheben der Hand einstimmig<br />

angenommen.<br />

12 Beratung und Genehmigung <strong>des</strong> Grundabtretungsprotokolls betr. Parz. EZ 194, KG <strong>Schwertberg</strong> -<br />

Ehegatten Friedrich und Helga Reindl - Baulos <strong>Schwertberg</strong>-Süd<br />

Der Gemeinderat genehmigte in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 16.6.2005 die Niederschrift über die<br />

Grundabtretungsverhandlungen vom 24., 25. und 30.5.2005 bezüglich der Grundabtretungen für die<br />

Straßenneuerrichtung <strong>Schwertberg</strong>-Süd mit der Ausnahme der Grundanteile der Ehegatten Friedrich und Helga<br />

Reindl, Furth 33.<br />

Die Ehegatten Reindl waren zum genannten Zeitraum auf Urlaub, sodass in Vertretung Herr Reindl sen. an der<br />

Abtretungsverhandlung teil nahm. Grundsätzlich wurde damals der Grund für die Straßenerrichtung zur<br />

Verfügung gestellt. Ob es zu einem Kauf oder Tausch kommt, wurde dabei jedoch offen gelassen.<br />

Herr Bürgermeister Mag. Gaßner hat nun mit Herrn Reindl jun. verhandelt und ohne den Gemeinderat zu<br />

präjudizieren, vereinbart, dass die Ehegatten Friedrich und Helga Reindl für die Grundabtretungen aus dem<br />

Grundstück 832/1 im Ausmaß von 1.910 m² einen Ersatz erhalten. Der von der Liegenschaftsverwaltung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> O.ö. festgelegte Ablösekaufpreis war € 50,--/m² + € 2,--/m² Wiederbeschaffungskosten, sodass sich ein<br />

Gesamtkaufpreis von € 99.320,-- ergibt.<br />

Die Gemeinde <strong>Schwertberg</strong> besitzt im Bereich Poneggen sowie angrenzend in der Gemeinde Ried/Rdm.<br />

wertgleichen Tauschgrund. Es handelt sich dabei um die sogenannten „Schinnerl-Gründe“ in der KG<br />

<strong>Schwertberg</strong>, in unmittelbarer Nähe <strong>des</strong> landwirtschaftlichen Eisenbahnüberganges, der von der kleinen<br />

Poneggenbach-Brücke im Bereich der Fa. Praher erreichbar ist. Es handelt sich hierbei um die Parz. 1457, 1459,<br />

1460, 1461, 1462 und 1465/1. Diese Parzellen sind durch das <strong>öffentliche</strong> Grundstück 1906/2 erreichbar. Das


Gesamtausmaß dieser Flächen beträgt 12.595 m². Weiters besitzt die Marktgemeinde <strong>Schwertberg</strong> im Bereich<br />

Zirking – Gemeinde Ried/Rdm. – mit den Parz. 2899/1 sowie 2898/3 und 2899/2 im Gesamtausmaß von 26.955<br />

m² Tauschgrund gleicher Bonität. Dieser Grund müsste jedoch geteilt werden, sodass dazu Vermessungskosten<br />

anfallen.<br />

Umgelegt auf die Grundbonität der Gemeindeliegenschaft von € 8,--/m² ergibt dies eine Tauschfläche von 12.415<br />

m². Um nicht bei einer späteren Widmung auf W, B oder M oder einer anderen höher wertigen Kategorie einen<br />

ungerechtfertigten materiellen Vorteil für die Ehegatten Reindl zu schaffen, wurde in der<br />

Abtretungsvereinbarung eine Verkaufserlösteilung bei einer eventuellen ganzen oder teilweisen Veräußerung mit<br />

50:50 festgeschrieben. Damit ist sicher gestellt, dass eine Wertsteigerung durch Widmung nicht alleine den<br />

zukünftigen Grundbesitzern zu Gute kommt.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Schwertberg</strong> erspart sich durch dieses Vorgehen die Zahlung von € 99.320,-- für die Bgewidmete<br />

Fläche von 1.920 m² im Bereich <strong>Schwertberg</strong>-Süd.<br />

Der Tausch sowie eine eventuell daraus resultierende Vermessung nur bei der Grundfläche in der Mgde.<br />

Ried/Rdm. wird über die Landwirtschaftskammer abgewickelt.<br />

Frau Gusenbauer, SP, bringt die Vereinbarung zur Verlesung (die Vereinbarung bildet einen integrierenden<br />

Bestandteil dieser Verhandlungsschrift).<br />

Frau Gusenbauer, SP, stellt den Antrag, die Vereinbarung über die anteilige Grundabtretung aus der Parz. 832/1<br />

für die Errichtung der Straße <strong>Schwertberg</strong>-Süd sowie den Grundtausch aus den Parz. 2899/1 sowie 2898/3 und<br />

2899/2 – alle KG Ried/Rdm. – im Gesamtausmaß von 26.955 m² zu genehmigen.<br />

Der Antrag der Frau Gusenbauer, SP, wird durch Erheben der Hand mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

Die Mitglieder der SP- und VP-Fraktion sowie der Grünen Fraktion stimmen für den Antrag.<br />

Der Gemeinderat Schimböck, FP, stimmt gegen den Antrag.<br />

13 Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe für Planung und Errichtung <strong>des</strong> Aist-Steges<br />

im Bereich ehem. Hundeabrichteplatz<br />

Um vom geplanten Parkplatz – ehem. Hundeabrichteplatz – zur Freizeitwiese zu gelangen, soll dort gem.<br />

Projektsplanung ein Steg über den Aistfluss errichtet werden. Auf Grund der Stege im Park und bei der Kamig,<br />

die jeweils nach dem Hochwasser von der Fa. Swietelsky errichtet wurden, soll nun nach einem<br />

Vergabeverfahren im Sinne <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>vergabegesetzes – die Vergabegrenzen liegen bei € 120.000,-- - die Aist-<br />

Stegerrichtung nach Überprüfung der preislichen Verhältnismäßigkeit durch die Brückenbauabteilung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> O.ö. (Prüfergebnis liegt bei) erfolgen.<br />

Die Anbotsumme <strong>des</strong> Billigstbieters Fa. Swietelsky liegt bei € 118.770,-- exkl. MWSt., ohne Planungskosten.<br />

Die Höhe <strong>des</strong> Preises ergibt sich vor allem aus der notwendigen Errichtung <strong>des</strong> Aist-Stegzu- und –abganges<br />

mittels durchflutbarer Brückenelemente.<br />

Die preisliche Verhältnismäßigkeit <strong>des</strong> Billigstanbotes wurde von Ing. Schicho, Brückenbauabt. <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> O.ö.,<br />

geprüft und für angemessen befunden. Bei entsprechend zeitlicher Auftragsvergabe ist die Errichtung der<br />

Fundamente sowie auch der Brückenelemente noch im Jahr 2005 möglich.<br />

Die für dieses Projekt notwendige Projektierung – Vorlage zur wasserrechtlichen Verhandlung – und der daraus<br />

resultierenden Projektsänderung, die Brücke war auf Grund flussbautechnischer Vorgaben um 35 m flussabwärts<br />

zu legen, die An- und Abfahrtsrampe ist wasserdurchströmfähig auszugestalten (brückenförmig), erstellte Dipl.-<br />

Ing. Gellner, der bereits die Projektierung für die Wiederherstellung <strong>des</strong> Park- sowie Kamig-Steges durchführte.<br />

Die Projektierungskosten belaufen sich inkl. der Umprojektierung, trotz vorheriger Absprache mit der<br />

zuständigen Flussbaubehörde, auf € 9.100,-- exkl. MWSt..


Frau Reisinger, SP, stellt den Antrag, die Fa. Swietelsky mit der Errichtung <strong>des</strong> Aist-Steges beim ehem.<br />

Hundeabrichteplatz, entsprechend dem vorliegenden und geprüften Anbot, zu beauftragen sowie die<br />

Planungskosten für Herrn Dipl.-Ing. Gellner in Höhe von € 9.100,-- exkl. MWSt. zu genehmigen.<br />

Der Antrag der Frau Reisinger, SP, wird durch Erheben der Hand mit Stimmenmehrheit angenommen.<br />

Die Mitglieder der SP- und VP-Fraktion – ohne die Gemeinderäte Petermandl, Astleithner, Pössenberger, Ing.<br />

Scheuchenegger und Medel – sowie die Gemeinderäte Dipl.-Ing. Kern, Grüne und Schimböck, FP, stimmen für<br />

den Antrag.<br />

Die Gemeinderäte Petermandl, Astleithner, Pössenberger, Ing. Scheuchenegger und Medel – alle VP-Fraktion –<br />

sowie Ing. Kepplinger und Mittmannsgruber – beide Grüne Fraktion – enthalten sich der Stimme.

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