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BUAK-Direktauszahlung in Win1A-LOHN Plus Profix

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www.schweighofer.com<br />

W<strong>in</strong>1A-<strong>LOHN</strong> ®<br />

BUAG-Novelle<br />

01.04.2010<br />

<strong>Direktauszahlung</strong> <strong>BUAK</strong><br />

Ab 1. April 2010 bietet die <strong>BUAK</strong> die Variante e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Direktauszahlung</strong> des Urlaubsentgeltes an.<br />

Mit Version 10.00b wurde diese BUAG-Novelle<br />

<strong>in</strong>s Programm e<strong>in</strong>gearbeitet.<br />

Sie können die von der <strong>BUAK</strong> erhaltene Abrechnung<br />

<strong>in</strong>s Programm <strong>in</strong>tegrieren und so zu<br />

e<strong>in</strong>er gesamtmonatlichen Abrechnung zusammenfügen.<br />

Die Details entnehmen Sie nachstehender Zusammenfassung.


W<strong>in</strong>1A-Lohn ® <strong>Plus</strong> & Profi BUAG-Novelle Version 10.00b<br />

Die BUAG-Novelle im Detail:<br />

� E<strong>in</strong>stellungen beim Mandanten<br />

In den Mandantenstammdaten bestimmen<br />

Sie, ob es zu e<strong>in</strong>er <strong>Direktauszahlung</strong> des<br />

Urlaubsentgelts/-beihilfe durch die <strong>BUAK</strong><br />

kommt.<br />

Falls ke<strong>in</strong>e <strong>Direktauszahlung</strong> erfolgt, müssen<br />

Sie ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gaben tätigen. Auch für<br />

Unternehmen, die ke<strong>in</strong>e Bauarbeiter beschäftigen,<br />

bleibt alles beim Alten.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er <strong>Direktauszahlung</strong> legen Sie <strong>in</strong><br />

der Registerkarte „Sonstiges“ e<strong>in</strong>en Zeitbezug<br />

an, ab wann die <strong>Direktauszahlung</strong> erfolgt.<br />

Was passiert nun, wenn für Bauarbeiter<br />

e<strong>in</strong> Urlaub e<strong>in</strong>getragen wird?<br />

Auf dem Verdienstnachweis ersche<strong>in</strong>en<br />

neue Bezugsarten:<br />

• Urlaubsentgelt <strong>BUAK</strong><br />

• Urlaubsbeihilfe <strong>BUAK</strong><br />

• <strong>Direktauszahlung</strong> <strong>BUAK</strong> Lohnsteuer<br />

• <strong>Direktauszahlung</strong> <strong>BUAK</strong> Netto<br />

Seite 2 / 4<br />

Zusätzlich f<strong>in</strong>den Sie die Registerkarte „<strong>Direktauszahlung</strong><br />

<strong>BUAK</strong>“.<br />

Die bereits vom Programm berechneten<br />

Vorschlagswerte überschreiben Sie ggf. mit<br />

den tatsächlichen Abrechnungsdaten, die<br />

Sie von der <strong>BUAK</strong> erhalten.<br />

ACHTUNG! Hier s<strong>in</strong>d auch die Lohnsteuertage<br />

entsprechend den Vorgaben der <strong>BUAK</strong><br />

e<strong>in</strong>zutragen!<br />

Beispiel: Wenn Sie 3 Lohnsteuertage e<strong>in</strong>tragen,<br />

setzt das Programm für den Rest<br />

der Abrechnungsperiode automatisch 27<br />

Lohnsteuertage an (siehe abrechnungsrelevante<br />

Daten).


W<strong>in</strong>1A-Lohn ® <strong>Plus</strong> & Profi BUAG-Novelle Version 10.00b<br />

Für die Abrechnung der <strong>Direktauszahlung</strong><br />

ergeben sich folgende Besonderheiten:<br />

Die <strong>BUAK</strong> überweist die von ihr berechneten<br />

Sozialversicherungsanteile auf das Beitragskonto<br />

der Gebietskrankenkasse.<br />

Die Beitragsnachweisung ist dennoch vom<br />

Dienstgeber zu erstellen und mit vollen<br />

Werten zu übermitteln. Das heißt, die Abrechnung<br />

der <strong>BUAK</strong> und jene vom Lohnprogramm<br />

werden zusammengeführt und<br />

sche<strong>in</strong>en auf der Beitragsnachweisung <strong>in</strong><br />

voller Summe auf! Gleiches gilt für den SV-<br />

Teil des Jahreslohnzettels!<br />

Die bereits von der <strong>BUAK</strong> abgeführten Beträge<br />

(Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge)<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Abgabenverrechnung<br />

nicht enthalten!<br />

Der Freibetrag <strong>in</strong> Höhe von 620,- Euro f<strong>in</strong>det<br />

bei Wahl der <strong>Direktauszahlung</strong> beim Urlaubszuschuss<br />

ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung<br />

mehr. Der Freibetrag wird erst bei Auszahlung<br />

der Weihnachtsremuneration (bzw. e<strong>in</strong>er<br />

sonstigen Sonderzahlung) herangezogen.<br />

Die Urlaubsbeihilfe wird von der <strong>BUAK</strong><br />

grundsätzlich mit 6 % bewertet!<br />

Die von der <strong>BUAK</strong> abgeführte Lohnsteuer<br />

wird mittels eigenem L16 (nur F<strong>in</strong>anzamtsteil!)<br />

an das zuständige F<strong>in</strong>anzamt übermittelt.<br />

Auf dem L16, den der Dienstgeber ausstellt,<br />

s<strong>in</strong>d diese Beträge daher nicht enthalten!<br />

Der Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung<br />

wird mit bis zu 17 % von der <strong>BUAK</strong><br />

übernommen. Der Dienstgeber trägt den<br />

übersteigenden Prozentsatz und ist ebenfalls<br />

unter der Registerkarte „<strong>Direktauszahlung</strong><br />

<strong>BUAK</strong>“ ausgewiesen bzw. dort e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Seite 3 / 4<br />

Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag<br />

(DB, DZ) und Kommunalsteuer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

voller Höhe vom Dienstgeber zu tragen.<br />

Für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge<br />

ergibt sich ebenso ke<strong>in</strong>e Änderung, sie ist<br />

alle<strong>in</strong> vom Dienstgeber zu entrichten.<br />

Empfehlung:<br />

Aufgrund des komplexen Themas empfehlen<br />

wir Ihnen die „Schulungsunterlage zur Direktverrechnung“<br />

von der Internetseite<br />

www.buak.at herunterzuladen und genau zu<br />

studieren.<br />

Dort f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong> Abrechnungsbeispiel und<br />

auch die benötigten Meldeformulare an die<br />

<strong>BUAK</strong>.<br />

Viel Freude und Erfolg mit unserer Software!<br />

Ihr Schweighofer Manager-Software<br />

Team


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Unser Ziel:<br />

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Denn: Nicht die Großen fressen die Kle<strong>in</strong>en,<br />

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Seite 4 / 4<br />

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