BUAK-Direktauszahlung in Win1A-LOHN Plus Profix
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W<strong>in</strong>1A-<strong>LOHN</strong> ®<br />
BUAG-Novelle<br />
01.04.2010<br />
<strong>Direktauszahlung</strong> <strong>BUAK</strong><br />
Ab 1. April 2010 bietet die <strong>BUAK</strong> die Variante e<strong>in</strong>er<br />
<strong>Direktauszahlung</strong> des Urlaubsentgeltes an.<br />
Mit Version 10.00b wurde diese BUAG-Novelle<br />
<strong>in</strong>s Programm e<strong>in</strong>gearbeitet.<br />
Sie können die von der <strong>BUAK</strong> erhaltene Abrechnung<br />
<strong>in</strong>s Programm <strong>in</strong>tegrieren und so zu<br />
e<strong>in</strong>er gesamtmonatlichen Abrechnung zusammenfügen.<br />
Die Details entnehmen Sie nachstehender Zusammenfassung.
W<strong>in</strong>1A-Lohn ® <strong>Plus</strong> & Profi BUAG-Novelle Version 10.00b<br />
Die BUAG-Novelle im Detail:<br />
� E<strong>in</strong>stellungen beim Mandanten<br />
In den Mandantenstammdaten bestimmen<br />
Sie, ob es zu e<strong>in</strong>er <strong>Direktauszahlung</strong> des<br />
Urlaubsentgelts/-beihilfe durch die <strong>BUAK</strong><br />
kommt.<br />
Falls ke<strong>in</strong>e <strong>Direktauszahlung</strong> erfolgt, müssen<br />
Sie ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gaben tätigen. Auch für<br />
Unternehmen, die ke<strong>in</strong>e Bauarbeiter beschäftigen,<br />
bleibt alles beim Alten.<br />
Im Falle e<strong>in</strong>er <strong>Direktauszahlung</strong> legen Sie <strong>in</strong><br />
der Registerkarte „Sonstiges“ e<strong>in</strong>en Zeitbezug<br />
an, ab wann die <strong>Direktauszahlung</strong> erfolgt.<br />
Was passiert nun, wenn für Bauarbeiter<br />
e<strong>in</strong> Urlaub e<strong>in</strong>getragen wird?<br />
Auf dem Verdienstnachweis ersche<strong>in</strong>en<br />
neue Bezugsarten:<br />
• Urlaubsentgelt <strong>BUAK</strong><br />
• Urlaubsbeihilfe <strong>BUAK</strong><br />
• <strong>Direktauszahlung</strong> <strong>BUAK</strong> Lohnsteuer<br />
• <strong>Direktauszahlung</strong> <strong>BUAK</strong> Netto<br />
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Zusätzlich f<strong>in</strong>den Sie die Registerkarte „<strong>Direktauszahlung</strong><br />
<strong>BUAK</strong>“.<br />
Die bereits vom Programm berechneten<br />
Vorschlagswerte überschreiben Sie ggf. mit<br />
den tatsächlichen Abrechnungsdaten, die<br />
Sie von der <strong>BUAK</strong> erhalten.<br />
ACHTUNG! Hier s<strong>in</strong>d auch die Lohnsteuertage<br />
entsprechend den Vorgaben der <strong>BUAK</strong><br />
e<strong>in</strong>zutragen!<br />
Beispiel: Wenn Sie 3 Lohnsteuertage e<strong>in</strong>tragen,<br />
setzt das Programm für den Rest<br />
der Abrechnungsperiode automatisch 27<br />
Lohnsteuertage an (siehe abrechnungsrelevante<br />
Daten).
W<strong>in</strong>1A-Lohn ® <strong>Plus</strong> & Profi BUAG-Novelle Version 10.00b<br />
Für die Abrechnung der <strong>Direktauszahlung</strong><br />
ergeben sich folgende Besonderheiten:<br />
Die <strong>BUAK</strong> überweist die von ihr berechneten<br />
Sozialversicherungsanteile auf das Beitragskonto<br />
der Gebietskrankenkasse.<br />
Die Beitragsnachweisung ist dennoch vom<br />
Dienstgeber zu erstellen und mit vollen<br />
Werten zu übermitteln. Das heißt, die Abrechnung<br />
der <strong>BUAK</strong> und jene vom Lohnprogramm<br />
werden zusammengeführt und<br />
sche<strong>in</strong>en auf der Beitragsnachweisung <strong>in</strong><br />
voller Summe auf! Gleiches gilt für den SV-<br />
Teil des Jahreslohnzettels!<br />
Die bereits von der <strong>BUAK</strong> abgeführten Beträge<br />
(Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge)<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Abgabenverrechnung<br />
nicht enthalten!<br />
Der Freibetrag <strong>in</strong> Höhe von 620,- Euro f<strong>in</strong>det<br />
bei Wahl der <strong>Direktauszahlung</strong> beim Urlaubszuschuss<br />
ke<strong>in</strong>e Berücksichtigung<br />
mehr. Der Freibetrag wird erst bei Auszahlung<br />
der Weihnachtsremuneration (bzw. e<strong>in</strong>er<br />
sonstigen Sonderzahlung) herangezogen.<br />
Die Urlaubsbeihilfe wird von der <strong>BUAK</strong><br />
grundsätzlich mit 6 % bewertet!<br />
Die von der <strong>BUAK</strong> abgeführte Lohnsteuer<br />
wird mittels eigenem L16 (nur F<strong>in</strong>anzamtsteil!)<br />
an das zuständige F<strong>in</strong>anzamt übermittelt.<br />
Auf dem L16, den der Dienstgeber ausstellt,<br />
s<strong>in</strong>d diese Beträge daher nicht enthalten!<br />
Der Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung<br />
wird mit bis zu 17 % von der <strong>BUAK</strong><br />
übernommen. Der Dienstgeber trägt den<br />
übersteigenden Prozentsatz und ist ebenfalls<br />
unter der Registerkarte „<strong>Direktauszahlung</strong><br />
<strong>BUAK</strong>“ ausgewiesen bzw. dort e<strong>in</strong>zutragen.<br />
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Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag<br />
(DB, DZ) und Kommunalsteuer s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
voller Höhe vom Dienstgeber zu tragen.<br />
Für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge<br />
ergibt sich ebenso ke<strong>in</strong>e Änderung, sie ist<br />
alle<strong>in</strong> vom Dienstgeber zu entrichten.<br />
Empfehlung:<br />
Aufgrund des komplexen Themas empfehlen<br />
wir Ihnen die „Schulungsunterlage zur Direktverrechnung“<br />
von der Internetseite<br />
www.buak.at herunterzuladen und genau zu<br />
studieren.<br />
Dort f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong> Abrechnungsbeispiel und<br />
auch die benötigten Meldeformulare an die<br />
<strong>BUAK</strong>.<br />
Viel Freude und Erfolg mit unserer Software!<br />
Ihr Schweighofer Manager-Software<br />
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W<strong>in</strong>1A-Lohn ® <strong>Plus</strong> & Profi BUAG-Novelle Version 10.00b<br />
Unser Ziel:<br />
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Denn: Nicht die Großen fressen die Kle<strong>in</strong>en,<br />
sondern die Schnellen die Langsamen!<br />
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