Kristensen Private INVEST 02 GmbH & Co. KG - Beteiligungsfinder.de
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<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
„Schlossgalerie Eschwege“<br />
____________________________________________________________________
Regionale Investments für regionale Investoren
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Angebot im Überblick ................................................................................................................................ 1<br />
Erklärung zur Prospektverantwortung ........................................................................................................... 13<br />
Risiken ........................................................................................................................................................... 14<br />
Der Emittent .................................................................................................................................................. 26<br />
Wirtschaftliche Grundlagen ........................................................................................................................... 31<br />
Die Anlageziele und Anlagepolitik <strong>de</strong>r Vermögensanlage ................................................................................ 31<br />
Die Investition ................................................................................................................................................... 36<br />
Liquiditätsrechnung (Prognose) ........................................................................................................................ 39<br />
Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) ........................................................................................................ 43<br />
Anleger-Ergebnisrechnung (Prognose) ............................................................................................................. 44<br />
Liquidationsrechnung (Prognose) ..................................................................................................................... 47<br />
Sensitivitätsanalyse (Abweichung von <strong>de</strong>r Prognose) ...................................................................................... 48<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>de</strong>s Emittenten ..................................................................................... 49<br />
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................... 54<br />
Steuerliche Grundlagen .................................................................................................................................. 68<br />
Wesentliche Vertragspartner / Verflechtungen .............................................................................................. 77<br />
Zeichnungshinweise ....................................................................................................................................... 81<br />
Der Gesellschaftsvertrag im Wortlaut ............................................................................................................ 83<br />
Der Treuhandvertrag im Wortlaut ................................................................................................................ 110<br />
Verbraucherinformation für <strong>de</strong>n Fernabsatz ................................................................................................ 127<br />
Die inhaltliche Richtigkeit <strong>de</strong>r im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung<br />
<strong>de</strong>s Prospekts durch die BaFin.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Inhaltsverzeichnis
Das Angebot im Überblick<br />
Vermögensanlage, Art <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
Das Beteiligungsangebot bietet <strong>de</strong>m Anleger<br />
die Möglichkeit zur Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mit<br />
Sitz in Berlin (nachfolgend <strong>de</strong>r „Emittent“). Die<br />
Beteiligung erfolgt mittelbar als Treugeber<br />
über die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Hamburg.<br />
Nach Einzahlung <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages<br />
und Erteilung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Vollmachten<br />
kann die Beteiligung wahlweise je<strong>de</strong>rzeit<br />
in eine Direktbeteiligung als Kommanditist<br />
umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Emittent hat die Einzelhan<strong>de</strong>lsimmobilie<br />
„Schlossgalerie“ in Eschwege erworben. Die<br />
Schlossgalerie ist <strong>de</strong>r zentrale Einkaufstreff in<br />
Eschwege und vereinigt in 1A-Lage dieser<br />
Stadt rund 22 % <strong>de</strong>r gesamten Einzelhan<strong>de</strong>lsfläche<br />
<strong>de</strong>r Stadt.<br />
Standort Eschwege<br />
Die schöne Fachwerkstadt Eschwege liegt im<br />
Herzen <strong>de</strong>s Werra-Meißner-Kreises in Nordhessen<br />
und kann auf eine lange Geschichtevon<br />
über 1000 Jahren zurückblicken. Mehr als<br />
1000 Fachwerkhäuser in <strong>de</strong>r Altstadt,<br />
Fußgängerzonen, Cafés und Restaurants la<strong>de</strong>n<br />
die rund 20.000 Einwohner <strong>de</strong>r Kernstadt, die<br />
über 100.000 Bewohner <strong>de</strong>s umliegen<strong>de</strong>n<br />
Landkreises Werra-Meißner und die zahlreichen<br />
Touristen, die ihren Urlaub im Werratal<br />
verbringen, zum Bummeln und Verweilen ein.<br />
Zahlreiche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />
machen die Kreisstadt am Wasser beson<strong>de</strong>rs<br />
lebenswert. Der<br />
ca. 100 ha große Werratalsee,<br />
<strong>de</strong>r idyllisch<br />
am Fuße <strong>de</strong>r Eschweger<br />
Leuchtberge liegt,<br />
ist im Sommer wie im<br />
Winter beliebter Anlaufpunkt<br />
und lädt<br />
zum Ba<strong>de</strong>n, Segeln,<br />
und Wan<strong>de</strong>rn ein.<br />
Eschwege liegt zentral in <strong>de</strong>r Mitte Deutschlands<br />
und ist sowohl mit <strong>de</strong>m Auto als auch<br />
mit <strong>de</strong>r Bahn gut erreichbar. Durch die Stadt<br />
führen die Bun<strong>de</strong>sstraßen 27, 249 und 452.<br />
Die nächstgelegenen Autobahnen sind die A 4<br />
Frankfurt-Dres<strong>de</strong>n und die A 7 Hannover-<br />
Würzburg. Die nahe Autobahn 44 von Kassel<br />
nach Eisenach befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit im Bau.<br />
Die nächste hessische Großstadt ist Kassel (ca.<br />
52 km nordwestlich); die nächste nie<strong>de</strong>rsächsische<br />
Großstadt ist Göttingen (ca. 55 km<br />
nördlich).<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 1
Standort Eschwege, Hessen<br />
Grundstücksgröße Ca. 3.526 m²<br />
Baujahr 1996/1997, Umbau 2010<br />
Geschosse 4 Vollgeschosse<br />
Vermietbare Fläche Ca. 5.497 m²<br />
Mieteinheiten 14<br />
Stellplätze 4<br />
Jahresmiete Soll (nettokalt) Rund 485.000,00 Euro<br />
Durchschnittliche Miete je m² und Monat 7,82 Euro<br />
Vermietungsstand (1) 98,34 % (finanziell)<br />
Hauptmieter Karl Vockeroth Bekleidungshäuser <strong>GmbH</strong><br />
(1) Die Flächen sind zu 100% an die Generalmieterin vermietet. Die Angabe <strong>de</strong>s Vermietungsstan<strong>de</strong>s bezieht sich auf <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r Miet-<br />
verhältnisse mit <strong>de</strong>n Nutzern (Untermietern) <strong>de</strong>s Objektes.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 2
Immobilie und Vermietungsstand<br />
Das ehemalige Hertie-Kaufhaus im Zentrum<br />
von Eschwege wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>s<br />
Warenhauskonzerns im Jahr 2010 zum zentralen<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lsstützpunkt mit attraktivem<br />
Anbietermix aufwendig umgebaut. Es repräsentiert<br />
rund 22 % <strong>de</strong>r gesamten Einzelhan<strong>de</strong>lsverkaufsfläche<br />
<strong>de</strong>r Stadt. Nach ihrer<br />
grundlegen<strong>de</strong>n Revitalisierung stellt die<br />
Schlossgalerie mit ihren zahlreichen regionalen<br />
Mietern wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hauptanlaufpunkt für<br />
einen Einkaufsbummel in <strong>de</strong>r Innenstadt dar.<br />
Mieter und Mietverträge<br />
Es besteht ein Generalmietvertrag mit <strong>de</strong>r<br />
Projektentwicklungsgesellschaft Eschwege<br />
mbH, <strong>de</strong>ren alleinige Gesellschafterin die<br />
Kreisstadt Eschwege ist. Die Generalmieterin<br />
hat Untermietverträge mit <strong>de</strong>n Endnutzern<br />
<strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsflächen geschlossen. Ankermieter<br />
ist <strong>de</strong>r regional bekannte, bonitätsstarke<br />
Textilfilialist Vockeroth, <strong>de</strong>r mit insgesamt<br />
2.468 m² Mietfläche (= rund 45 %) die größte<br />
Fläche im Center belegt und als neues<br />
„Schwergewicht“ in <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsszene<br />
von Eschwege eine eigenständige regionale<br />
Anziehungskraft entwickeln wird. Der Mietvertrag<br />
mit Vockeroth hat eine Festlaufzeit<br />
von 10 Jahren ab Bezug zuzüglich fünf Verlängerungsoptionen<br />
zu je 3 Jahren.<br />
Auch bei <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r weiteren Flächen<br />
hat man sich bewusst für Unternehmer aus<br />
<strong>de</strong>r Region und vor Ort entschie<strong>de</strong>n. Ein gesun<strong>de</strong>r<br />
Mix aus Textil, Spielwaren, Living und<br />
Parfümerie sichert eine nachhaltige Attraktivität<br />
und Standortqualität und macht Einkaufen<br />
zum Erlebnis. Das Café im 2. Obergeschoss mit<br />
großer Terrasse und Blick auf das Schloss,<br />
einer schönen Aussicht auf die Altstadt und<br />
die Werra run<strong>de</strong>t das Objekt ab.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 3
Der Generalmietvertrag hat eine Laufzeit bis<br />
zum 31.01.2<strong>02</strong>0, kann aber unter bestimmten<br />
Umstän<strong>de</strong>n vorzeitig gekündigt wer<strong>de</strong>n. In<br />
diesem Fall wer<strong>de</strong>n die bestehen<strong>de</strong>n Untermietverhältnisse,<br />
<strong>de</strong>ren Restlaufzeiten heute<br />
überwiegend rund 9 Jahre betragen, vom<br />
Emittenten fortgesetzt.<br />
Mikro-Standort<br />
Der Immobilienstandort befin<strong>de</strong>t sich in Zentrumslage<br />
direkt im Herzen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nkmalgeschützten<br />
Altstadt von Eschwege, die in diesem<br />
Bereich gleichzeitig auch <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
zentrenrelevanten Einzelhan<strong>de</strong>l klaren und<br />
dominieren<strong>de</strong>n Schwerpunkt für Eschwege<br />
und die Region darstellt.<br />
Die Innenstadt von Eschwege wird durch die<br />
Fußgängerzonen Stad, Forstgasse, Herrengasse,<br />
Enge Gasse und Marktstraße <strong>de</strong>finiert. Der<br />
Stad bil<strong>de</strong>t auf einer Länge von rund 100 m die<br />
1A-Lage. Er stellt die zentrale innerstädtische<br />
Achse dar, die alle wesentlichen<br />
Passantenfrequenzen <strong>de</strong>r Altstadt bün<strong>de</strong>lt: So<br />
mün<strong>de</strong>n hier die Fußgängerverkehre <strong>de</strong>r Altstadtbereiche<br />
sowie die <strong>de</strong>r außerhalb <strong>de</strong>s<br />
Altstadtringes situierten Großparkplätze.<br />
Das Objekt grenzt mit einer rund 15 m breiten<br />
Fassa<strong>de</strong>nfront direkt an <strong>de</strong>n Straßenzug Stad.<br />
Die Verkaufsfläche zieht sich rund 40 m in die<br />
Tiefe und berührt im rückwärtigen Teil auf<br />
einer Länge von rund 50 m die auf <strong>de</strong>n Stad<br />
zulaufen<strong>de</strong> Schildgasse. Das Umfeld wird<br />
hauptsächlich durch Fachwerkhäuser mit zumeist<br />
ebenerdigem Einzelhan<strong>de</strong>l sowie Büro-<br />
und Wohnnutzungen in <strong>de</strong>n Obergeschossen<br />
geprägt.<br />
Der benachbarte Einzelhan<strong>de</strong>l ist im unteren<br />
bis mittleren Genre positioniert und sowohl<br />
auf <strong>de</strong>n kurzfristigen als auch <strong>de</strong>n mittelfristigen<br />
Bedarf ausgerichtet. Der Anteil an prominenten<br />
Filialketten ist insgesamt überschaubar.<br />
Namhafte Anbieter sind: C & A, Woolworth,<br />
Esprit, Jeans Fritz, Reno, Bonita, Bijou<br />
Brigitte, Tchibo und dm Drogerie.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 4
Einzelhan<strong>de</strong>lskennzahlen*<br />
Stadt Eschwege<br />
Kaufkraftkennziffer 2010 pro Einwohner ** 95,76<br />
Umsatzkennziffer 2010 pro Einwohner ** 185,38<br />
Zentralitätskennziffer 2010 ** 193,60<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lskaufkraft pro Einwohner 2010 in Euro 4.871,89<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lsumsatz absolut 2010 in Euro 176.810.000,00<br />
Einzelhan<strong>de</strong>lsumsatz pro Einwohner 2010 in Euro 8.773,60<br />
Filialisierungsgrad (Stand: Juni 2010) ***<br />
52,1 %<br />
* Quelle: Statistik auf <strong>de</strong>n Punkt, Fakten 1, Einzelhan<strong>de</strong>l in Nordhessen 2011, Veröffentlichung <strong>de</strong>r IHK Kassel<br />
** Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt = 100<br />
*** Quelle: Brockhoff & Partner, Atlas <strong>de</strong>r 1a-Lagen, 2010<br />
Erläuterung <strong>de</strong>r Kennzahlen<br />
Kaufkraftkennziffer<br />
Die Kaufkraftkennziffer ergänzt die Angabe<br />
über die Einwohnerzahl eines Standortes um<br />
ein qualitatives Kriterium. Sie gibt an, wie<br />
hoch das einzelhan<strong>de</strong>lsrelevante Kaufkraftpotenzial<br />
eines je<strong>de</strong>n Einwohners <strong>de</strong>s Standortes<br />
ist. Der Durchschnittswert liegt bun<strong>de</strong>sweit<br />
normiert bei 100. Ein Wert oberhalb von 100<br />
signalisiert ein überdurchschnittliches Kaufkraftpotenzial.<br />
Die Kaufkraftkennziffer erlaubt<br />
jedoch keine Aussage darüber, ob das vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Kapital tatsächlich vor Ort ausgegeben<br />
wird.<br />
Umsatzkennziffer<br />
Die Umsatzkennziffer errechnet sich aus <strong>de</strong>m<br />
Umsatz am Ort im Verhältnis zu <strong>de</strong>n mittleren<br />
Verbrauchsausgaben auf Bun<strong>de</strong>sebene und ist<br />
somit ein Indikator dafür, wie hoch die Einzelhan<strong>de</strong>lsausgaben<br />
<strong>de</strong>r Verbraucher konkret am<br />
Ort im Verhältnis zum Durchschnitt sind. Der<br />
normierte Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt beträgt hier<br />
ebenfalls 100.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 5
Zentralitätskennziffer<br />
Die Zentralitätskennziffer setzt Kaufkraft und<br />
Umsatzkennziffer in Relation und zeigt an, ob<br />
Kaufkraft von einem Standort zu- o<strong>de</strong>r abfließt.<br />
Eine Zahl über 100 signalisiert, dass die<br />
Kaufkraftzuflüsse aus <strong>de</strong>m Umland höher sind<br />
als die Abflüsse. Insofern beleuchtet die Zentralitätskennziffer<br />
<strong>de</strong>utlich die Attraktivität<br />
eines Standortes für <strong>de</strong>n Einzelhan<strong>de</strong>l.<br />
Filialisierungsgrad<br />
Der Filialisierungsgrad gibt das Verhältnis zwischen<br />
Filialisten und lokalen Einzelhändlern<br />
vor Ort an. Bemessungsgrundlage sind alle im<br />
Atlas <strong>de</strong>r 1a-Lagen <strong>de</strong>r Firma Brockhoff &<br />
Partner aufgeführten Einzelhan<strong>de</strong>lslagen. In<br />
<strong>de</strong>r Regel wird bei <strong>de</strong>n Filialisten noch einmal<br />
zwischen internationalen, nationalen und<br />
regionalen Filialisten unterschie<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong><br />
Daten stehen für <strong>de</strong>n Standort<br />
Eschwege aber nicht zur Verfügung.<br />
Brockhoff & Partner ist eines <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>utschen Analyseunternehmen, das sich<br />
überwiegend mit <strong>de</strong>m speziellen Marktsegment<br />
<strong>de</strong>r insgesamt rund 17.000 einzelhan<strong>de</strong>lsgenutzten<br />
Immobilien in <strong>de</strong>n frequenz-<br />
und umsatzstärksten Bereichen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />
Innenstädte und Fußgängerzonen in Städten<br />
ab 30.000 Einwohnern befasst. Das Unternehmen<br />
liefert mit seinem Atlas <strong>de</strong>r 1a-Lagen<br />
anerkannte Standortdaten und<br />
-einschätzungen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 6
Erfahrener Partner<br />
<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Berlin<br />
und Nie<strong>de</strong>rlassungen in Regensburg und Bremen<br />
ist eine mittelbare 100%ige Tochter <strong>de</strong>r<br />
dänischen <strong>Kristensen</strong> Properties A/S (Aktiengesellschaft<br />
nach dänischem Recht).<br />
<strong>Kristensen</strong> Properties A/S, 1998 gegrün<strong>de</strong>t, ist<br />
einer <strong>de</strong>r größten und führen<strong>de</strong>n Initiatoren<br />
von Immobilienfonds in Dänemark mit Sitz in<br />
Aalborg und einer Nie<strong>de</strong>rlassung in Kopenhagen.<br />
(Hauptsitz <strong>Kristensen</strong> Properties A/S in Aalborg/DK)<br />
Die Akquisition und Analyse von Objekten, die<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Due Diligence Prozesse, <strong>de</strong>r<br />
Ankauf und das Immobilienmanagement liegen<br />
dabei in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
Properties <strong>GmbH</strong>.<br />
Seit Markteintritt in Deutschland im Jahr 20<strong>02</strong><br />
wur<strong>de</strong>n mit verschie<strong>de</strong>nen Fonds insgesamt<br />
Immobilien im Gesamtvolumen von ca. 1,2<br />
Milliar<strong>de</strong>n Euro erworben, darunter mehr als<br />
50 Einzelhan<strong>de</strong>lsimmobilien, 12 Büroobjekte<br />
und 18.000 Wohneinheiten. Nach einigen<br />
erfolgreichen Verkäufen beträgt das Volumen<br />
<strong>de</strong>s aktuellen Portfolios ca. 1 Milliar<strong>de</strong> Euro.<br />
Die Immobilien wur<strong>de</strong>n für verschie<strong>de</strong>ne<br />
Fonds in <strong>de</strong>n Immobilienklassen Retail, Büro<br />
und Wohnimmobilien erworben. Fondszeichner<br />
sind sowohl institutionelle Investoren als<br />
auch private Anleger aus Dänemark.<br />
Alle gewerblichen Immobilien wer<strong>de</strong>n nach<br />
Ankauf von <strong>de</strong>n Immobilienmanagement-<br />
Teams von <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> in<br />
Berlin und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlassungen betreut. Die<br />
Wohnungsbestän<strong>de</strong> von <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
A/S, die in einem an <strong>de</strong>r dänischen Fondsbörse<br />
notierten Fonds gehalten wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />
von eigenen Managementgesellschaften, die<br />
ihren Sitz in Berlin, Braunschweig und Merseburg<br />
haben, verwaltet. Seit 2008 hat das Unternehmen<br />
zu<strong>de</strong>m im Auftrag überwiegend<br />
dänischer Banken das Immobilienmanagement<br />
von Portfolios an<strong>de</strong>rer dänischer Immobilieninvestoren<br />
in Deutschland, England,<br />
Finnland und Dänemark übernommen. Der<br />
aktuelle Marktwert dieser Portfolios liegt<br />
ebenfalls bei ca. 1 Milliar<strong>de</strong> Euro. Damit hat<br />
KRISTENSEN PROPERTIES <strong>de</strong>rzeit Immobilien<br />
von ca. 2 Milliar<strong>de</strong>n Euro im Management.<br />
In konsequenter Weiterentwicklung <strong>de</strong>r bisherigen<br />
Geschäftstätigkeit und basierend auf<br />
langjähriger Erfahrung, <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />
Strukturen und bisherigen Erfolgen gestaltet<br />
die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> seit 2011 geschlossene<br />
Immobilienfonds für <strong>de</strong>utsche<br />
Kapitalanleger.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 7
Anlegerkreis und Beteiligungslaufzeit<br />
Das Angebot richtet sich an in Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />
die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten, über allgemeine Erfahrungen auf <strong>de</strong>m<br />
Gebiet <strong>de</strong>r Kapitalanlage verfügen, eine Immobilienanlage<br />
mit einem angemessenen<br />
unternehmerischen Risiko suchen und bereit<br />
sind, ein langfristiges Engagement einzugehen<br />
und die über einen ausreichen<strong>de</strong>n finanziellen<br />
Spielraum verfügen. Der Planungshorizont <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage beträgt gut 15 Jahre.<br />
Die mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>nen<br />
Rechte<br />
Laut Gesellschaftsvertrag verfügt je<strong>de</strong>r Anleger<br />
insbeson<strong>de</strong>re über Auskunfts- und Einsichtsrechte,<br />
das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />
das Stimmrecht,<br />
die Teilnahme am Vermögen und an Gewinn<br />
und Verlusten <strong>de</strong>r Gesellschaft, das Recht zur<br />
Veräußerung (Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung)<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung im Ganzen mit schriftlicher<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, das Recht zur Kündigung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft (Frist sechs Monate zum En<strong>de</strong><br />
eines Kalen<strong>de</strong>rjahres, frühestens mit Wirkung<br />
zum 31.12.2<strong>02</strong>7) und Anspruch auf Beteiligung<br />
am Liquidationserlös. Die mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
verbun<strong>de</strong>nen Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Anleger<br />
sind in Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“<br />
ab Seite 54 ausführlich dargestellt und ergeben<br />
sich im Einzelnen aus <strong>de</strong>m ab Seite 83<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrag.<br />
Fondsvolumen, Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme<br />
Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />
(ohne die Einlage <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin)<br />
beträgt 2.330.000,00 Euro<br />
(Art: Kommanditkapital) zuzüglich Agio. Die<br />
Min<strong>de</strong>steinlage beträgt 10.000,00 Euro (zuzüglich<br />
5 % Agio). Höhere Einlagen müssen<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die maximale<br />
Anzahl <strong>de</strong>r zu begeben<strong>de</strong>n Kommanditanteile<br />
beträgt rechnerisch 233 Anteile in<br />
Höhe <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme. Die endgültige<br />
Anzahl ergibt sich aus <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Zeichnungswünsche <strong>de</strong>r Anleger.<br />
Wesentliche Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Konzeption<br />
Der Emittent ist eine steuerlich transparente<br />
Kommanditgesellschaft. Die Anleger erzielen<br />
hauptsächlich Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung. Die Einkünfte unterliegen beim<br />
Anleger <strong>de</strong>r individuellen Einkommensbesteuerung.<br />
Daneben wer<strong>de</strong>n in untergeordnetem<br />
Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt,<br />
die <strong>de</strong>r sogenannten Abgeltungssteuer<br />
unterliegen. Veräußerungsgewinne sind voraussichtlich<br />
steuerfrei, wenn <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r<br />
Immobilie wie geplant frühestens nach Ablauf<br />
von zehn Jahren erfolgt. Der Anbieter übernimmt<br />
keine Zahlung von Steuern für <strong>de</strong>n<br />
Anleger, § 4 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV).<br />
Eine <strong>de</strong>taillierte Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Konzeption kann <strong>de</strong>m Abschnitt „Steuerliche<br />
Grundlagen“ ab Seite 67 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Übertragbarkeit <strong>de</strong>r Vermögensanlage/<br />
Freie Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />
Die Übertragung <strong>de</strong>r vom Anleger an <strong>de</strong>m<br />
Emittenten erworbenen Anteile auf Dritte ist<br />
im Wege <strong>de</strong>r Abtretung grundsätzlich jeweils<br />
zum 31. Dezember eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 8
Die Verfügung über Kommanditanteile einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Verpfändung <strong>de</strong>r Anteile an<br />
Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n.<br />
Ferner ist die Übertragung aller Rechte und<br />
Pflichten aus <strong>de</strong>m abgeschlossenen Treuhandvertrag<br />
notwendig. Im Falle einer Übertragung<br />
o<strong>de</strong>r sonstigen Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung<br />
muss die verbleiben<strong>de</strong> und die entstehen<strong>de</strong><br />
Beteiligung min<strong>de</strong>stens 5.000,00 Euro betragen.<br />
Je<strong>de</strong> Beteiligung muss durch 1.000 teilbar<br />
sein. Die Übertragung ist nur zum 31.12. eines<br />
Jahres möglich. Insoweit ist die freie<br />
Han<strong>de</strong>lbarkeit <strong>de</strong>r Anteile eingeschränkt<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV). Eine <strong>de</strong>taillierte<br />
Darstellung <strong>de</strong>r Regelungen zur Übertragung<br />
<strong>de</strong>r Anteile ist unter „Übertragung und<br />
Vererbung von Gesellschaftsanteilen“ ab Seite<br />
59 f. dargestellt.<br />
Für die Anteile besteht kein einer Wertpapierbörse<br />
vergleichbarer Zweitmarkt. Deshalb<br />
kann es für einen Anleger schwierig sein, einen<br />
Interessenten für <strong>de</strong>n zu veräußern<strong>de</strong>n<br />
Anteil zu fin<strong>de</strong>n. Der Preis richtet sich nach<br />
Angebot und Nachfrage. Kurzfristige Veräußerungswünsche<br />
beinhalten generell ein erhöh-<br />
tes Risiko von Preisabschlägen. Es kann auch<br />
nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich kein<br />
Käufer für <strong>de</strong>n Anteil fin<strong>de</strong>t. In diesem Fall<br />
kann <strong>de</strong>r Anleger nicht vor <strong>de</strong>m 31.12.2<strong>02</strong>7<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Ausschei<strong>de</strong>n (vgl. „Risiko<br />
fehlen<strong>de</strong>r freier Han<strong>de</strong>lbarkeit“, Seite 22).<br />
Zahlstelle<br />
Die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> als<br />
geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, Carmerstraße<br />
13, 10623 Berlin, fungiert als Zahlstelle<br />
und führt die Zahlungen an die Anleger aus<br />
(§ 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV). Sie hält<br />
auch <strong>de</strong>n Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereit, § 9 Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz<br />
(VerkProspG).<br />
Zahlung <strong>de</strong>s Zeichnungspreises<br />
Die Anleger haben <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />
zuzüglich 5 % Agio, berechnet auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />
<strong>de</strong>s Anlegers, nach Erhalt <strong>de</strong>r<br />
Annahmeerklärung ihres Beitritts unverzüglich<br />
einzuzahlen (§ 4 Satz 1 Nr. 5<br />
VermVerkProspV).<br />
Die Zahlung ist auf das folgen<strong>de</strong> Konto <strong>de</strong>r<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Neuer Wall 46,<br />
20354 Hamburg, einzuzahlen:<br />
Bank: HSH Nordbank AG<br />
Konto-Nr.: 1001 227 444<br />
BLZ: 210 500 00<br />
IBAN: DE88210500001001227444<br />
BIC: HSHNDEHH<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>s Zeichnungsscheines<br />
Die Beitrittserklärungen <strong>de</strong>r Anleger nimmt<br />
die Treuhän<strong>de</strong>rin entgegen (§ 4 Satz 1 Nr. 6<br />
VermVerkProspV):<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 9
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Neuer Wall 46, 20354 Hamburg<br />
Tel.: +49 (40) 36801869<br />
Fax: +49 (49) 375<strong>02</strong>217<br />
E-Mail: treuhandK<strong>02</strong>@ctlegal.<strong>de</strong><br />
Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />
Beitrittserklärungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />
<strong>de</strong>s Posteingangs registriert. Die Annahme<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung wird durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin <strong>de</strong>s Emittenten<br />
schriftlich bestätigt, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung,<br />
die Einzahlung vorzunehmen.<br />
Beteiligungslaufzeit<br />
Der Emittent wur<strong>de</strong> auf unbestimmte Zeit<br />
errichtet. Der Planungshorizont <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
ist rund 15 Jahre. Über Verkauf<br />
<strong>de</strong>r Fondsimmobilie und Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung.<br />
Eine Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung ist<br />
erstmals mit Wirkung zum 31.12.2<strong>02</strong>7 möglich.<br />
Haftungsbegrenzung<br />
Vom Kommanditkapital wer<strong>de</strong>n 10 % als Haftsumme<br />
im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Die<br />
Haftung <strong>de</strong>s Anlegers wird durch die für<br />
Kommanditisten gelten<strong>de</strong>n Grundsätze gemäß<br />
§§ 171 ff. Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch (HGB) geregelt.<br />
Die Außenhaftung <strong>de</strong>s Anlegers ist <strong>de</strong>mnach<br />
auf die in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />
Haftsumme begrenzt. Dies gilt im Ergebnis<br />
unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Anleger als Treugeber<br />
über die Treuhän<strong>de</strong>rin an <strong>de</strong>m Emittenten<br />
beteiligt ist o<strong>de</strong>r als Direktkommanditist. Anleger<br />
haften nach Einzahlung ihrer Einlage <strong>de</strong>n<br />
Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht. Eine Nachschusspflicht<br />
ist gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen.<br />
Zeichnungsfristen<br />
Die Zeichnungsfrist für die Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
beginnt einen Werktag nach <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes und en<strong>de</strong>t am<br />
31.12.2012 o<strong>de</strong>r, soweit die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin von ihrem Recht zur einmaligen<br />
Verlängerung <strong>de</strong>r Zeichnungsfrist<br />
Gebrauch macht, mit Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin festgesetzten<br />
Frist, die längstens bis zum 30.06.2013<br />
laufen kann. Die Zeichnung wird mit Vollplatzierung<br />
<strong>de</strong>s einzuwerben<strong>de</strong>n Kapitals vorzeitig<br />
geschlossen. Die Möglichkeit, Zeichnungen,<br />
Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen zu kürzen, besteht<br />
nur im Falle <strong>de</strong>s Verzuges mit <strong>de</strong>r Einzahlungsverpflichtung<br />
<strong>de</strong>s Anlegers. An<strong>de</strong>re Möglichkeiten,<br />
die Zeichnung vorzeitig zu schließen<br />
o<strong>de</strong>r Zeichnungen, Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen<br />
zu kürzen, bestehen nicht (§ 4 Satz 1 Nr. 7<br />
VermVerkProspV).<br />
Teilbeträge<br />
Das Beteiligungsangebot wird nicht gleichzeitig<br />
in verschie<strong>de</strong>nen Staaten mit bestimmten<br />
Teilbeträgen veröffentlicht, son<strong>de</strong>rn ausschließlich<br />
in Deutschland (§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />
VermVerkProspV).<br />
Erwerbspreis, weitere Kosten und Leistungen<br />
Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage<br />
entspricht <strong>de</strong>m Zeichnungsbetrag, <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens<br />
10.000,00 Euro o<strong>de</strong>r einem höheren,<br />
durch 1.000 teilbaren Betrag entspricht.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 10
Weitere Kosten <strong>de</strong>s Erwerbs, <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />
entstehen in Höhe <strong>de</strong>s Agios von 5 % <strong>de</strong>s<br />
Zeichnungsbetrages.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb können<br />
gegebenenfalls die folgen<strong>de</strong>n weiteren Kosten<br />
anfallen:<br />
Kosten für <strong>de</strong>n eigenen Makler und/o<strong>de</strong>r Berater,<br />
falls sich <strong>de</strong>r Anleger von sich aus und<br />
ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Emittenten zur Einschaltung<br />
dieser Personen entschei<strong>de</strong>t. Kosten<br />
einer Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />
einschließlich Zinsen, sofern sich <strong>de</strong>r<br />
Anleger von sich aus und ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />
Anbieters hierzu entschei<strong>de</strong>t. Sämtliche Bankgebühren<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r Einlage. Die Höhe <strong>de</strong>r vorgenannten<br />
Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher<br />
nicht konkret beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Verzug mit <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r Einlage fallen Verzugskosten in Höhe<br />
von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz<br />
jährlich an.<br />
Erbringt <strong>de</strong>r Treugeber seine Einlage trotz<br />
schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung<br />
nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig,<br />
ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />
vom Treuhandvertrag durch einseitige<br />
Erklärung zurückzutreten. In diesem Falle<br />
kann die Verpflichtung zur Zahlung <strong>de</strong>r durch<br />
<strong>de</strong>n Rücktritt entstan<strong>de</strong>nen Kosten und einer<br />
Scha<strong>de</strong>nspauschale in Höhe von 2 % <strong>de</strong>r<br />
Pflichteinlage entstehen, sofern kein höherer<br />
o<strong>de</strong>r niedriger Scha<strong>de</strong>n nachgewiesen wird.<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung können<br />
Kosten entstehen für die Beglaubigung<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht und die Veröffentlichung<br />
im Han<strong>de</strong>lsregister bei Wechsel<br />
von <strong>de</strong>r Treugeberstellung zur Direktbeteiligung<br />
als Kommanditist, für Reisekosten für die<br />
Teilnahme an or<strong>de</strong>ntlichen und außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Gesellschafterversammlungen o<strong>de</strong>r Kosten<br />
<strong>de</strong>r Bevollmächtigung und <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />
für Gesellschafterversammlungen,<br />
für Aufwendungen bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s<br />
Rechts zur Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen<br />
o<strong>de</strong>r die diesbezügliche Beauftragung<br />
eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />
verpflichteten Sachverständigen<br />
sowie für Kommunikations- und Portokosten<br />
für die Kommunikation mit <strong>de</strong>m Emittenten<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und die Teilnahme<br />
an schriftlichen Abstimmungen. Diese Kosten<br />
entstehen jeweils individuell, ihre Höhe ist<br />
einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret<br />
beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
können entstehen, wenn <strong>de</strong>r Anleger<br />
seine Beteiligung an <strong>de</strong>m Emittenten überträgt.<br />
Dazu gehören eine gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong><br />
Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 %<br />
<strong>de</strong>r betroffenen Beteiligungseinlage, höchstens<br />
aber 250,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) sowie die Kosten für die Löschung<br />
aus <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsregister, soweit <strong>de</strong>r<br />
Anleger seine Beteiligung in eine Direktbeteiligung<br />
umgewan<strong>de</strong>lt hat. Kosten für <strong>de</strong>n eigenen<br />
Makler o<strong>de</strong>r Berater entstehen, falls <strong>de</strong>r<br />
Anleger solche Dienstleister selbst einschaltet.<br />
Die Höhe dieser Kosten ist einzelfallabhängig.<br />
Schließlich können <strong>de</strong>m Anleger Kosten für die<br />
Ablösung einer von ihm individuell aufgenommenen<br />
Fremdfinanzierung entstehen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 11
Weitere Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />
Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
Gegebenenfalls entstehen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung,<br />
insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s Abfindungsanspruchs, wenn <strong>de</strong>r Anleger<br />
vorzeitig aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>t.<br />
Eine konkrete Bezifferung dieser Kosten ist<br />
<strong>de</strong>rzeit nicht möglich, weil sie von mehreren<br />
nicht feststehen<strong>de</strong>n Faktoren abhängt.<br />
Vollständigkeit<br />
An<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>ne<br />
Kosten entstehen <strong>de</strong>m Anleger nicht.<br />
Umstän<strong>de</strong>, die zu weiteren Leistungspflichten<br />
führen<br />
Den Anleger treffen die in diesem Abschnitt<br />
dargestellten Zahlungspflichten und die Verpflichtung<br />
zur Zahlung von Einkommensteuer<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r steuerlichen Ergebnisse<br />
<strong>de</strong>s Emittenten. Vom Kommanditkapital wer<strong>de</strong>n<br />
10 % als Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eingetragen. Die Haftung <strong>de</strong>s Anlegers<br />
wird durch die für Kommanditisten gelten<strong>de</strong>n<br />
Grundsätze gemäß §§ 171 ff. HGB geregelt.<br />
Die Außenhaftung <strong>de</strong>s Anlegers ist <strong>de</strong>mnach<br />
auf die in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />
Haftsumme begrenzt. Dies gilt im Ergebnis<br />
unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Anleger als Treugeber<br />
an <strong>de</strong>m Emittenten beteiligt ist o<strong>de</strong>r als<br />
Direktkommanditist. Eine Nachschusspflicht<br />
ist gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen.<br />
Anleger haften nach Einzahlung ihrer Einlage<br />
<strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht. Die<br />
Haftung lebt bis zur Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme<br />
wie<strong>de</strong>r auf, wenn die Einlagen durch Rückzahlungen<br />
(insb. Auszahlungen) unter die Haftsumme<br />
gemin<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r Entnahmen getätigt<br />
wer<strong>de</strong>n, während die Einlage durch Verluste<br />
unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt<br />
ist. Ferner kann eine Haftung gemäß §§ 30 f.<br />
<strong>GmbH</strong>G bis zur Höhe aller erhaltenen Auszah-<br />
lungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme<br />
entstehen, wenn durch die Auszahlung <strong>de</strong>s<br />
Emittenten das Vermögen <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
unter <strong>de</strong>n Nennbetrag <strong>de</strong>s Stammkapitals<br />
sinkt o<strong>de</strong>r eine bei dieser schon bestehen<strong>de</strong><br />
Unterbilanz verstärkt. Auch nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n<br />
haften Kommanditisten bis zu 5 Jahre<br />
in Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme für die bis zum<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Emittenten. Darüber hinaus<br />
ist <strong>de</strong>r Erwerber <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re weitere Zahlungen zu<br />
leisten. Eine vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Finanzierung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung (Anteilsfinanzierung),<br />
die zu individuellen Zahlungspflichten <strong>de</strong>s<br />
Anlegers führen kann, ist nicht Bestandteil<br />
dieses Beteiligungsangebotes und wird von<br />
keiner <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt genannten<br />
Gesellschaften angeboten.<br />
Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen<br />
Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />
o<strong>de</strong>r vergleichbare Vergütungen wer<strong>de</strong>n<br />
in einer Gesamthöhe von 831.445,00 Euro<br />
geleistet. Der Betrag betrifft Vergütungen an<br />
die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> und setzt sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
Eigenkapitalvermittlung 385.195,00<br />
Konzeption und Prospektierung<br />
(inkl. USt) 368.900,00<br />
Ankaufsprüfung (inkl. USt) 77.350,00<br />
Summe 831.445,00<br />
Das Gesamtgebührenaufkommen wird aus<br />
<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Erwerbern <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
aufgebrachten Mitteln geleistet.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 12
Erklärung zur Prospektverantwortung<br />
Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />
ist die <strong>Kristensen</strong> Invest<br />
<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Berlin und <strong>de</strong>r Geschäftsanschrift<br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin.<br />
Die Prospektverantwortliche übernimmt gemäß<br />
§ 3 <strong>de</strong>r VermVerkProspV die Verantwortung<br />
für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in<br />
diesem Verkaufsprospekt richtig und keine<br />
wesentlichen Umstän<strong>de</strong> ausgelassen sind.<br />
Vermittler o<strong>de</strong>r sonstige Dritte sind nicht berechtigt,<br />
vom Verkaufsprospekt abweichen<strong>de</strong><br />
Angaben zu machen.<br />
Für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind<br />
alle bis zum Datum <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes<br />
tatsächlich bekannten o<strong>de</strong>r<br />
erkannten Sachverhalte maßgeblich.<br />
Angaben, bei <strong>de</strong>nen Dritte als Quellen genannt<br />
wer<strong>de</strong>n, sind nicht geson<strong>de</strong>rt überprüft<br />
wor<strong>de</strong>n. Sämtliche zukunftsbezogenen Finanzangaben<br />
in diesem Verkaufsprospekt sind<br />
Prognosen. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gesetze und <strong>de</strong>ren<br />
Auslegung durch die Gerichte, Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Verwaltungspraxis und <strong>de</strong>s wirtschaftlichen<br />
Umfel<strong>de</strong>s mit Auswirkungen auf das<br />
Beteiligungsangebot können nicht ausgeschlossen<br />
und eine Haftung für Abweichungen<br />
<strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />
vom Prospektinhalt durch solche künftige<br />
Entwicklungen nicht übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Je<strong>de</strong>m Anleger wird empfohlen, im eigenen<br />
Interesse die in diesem Verkaufsprospekt<br />
enthaltenen Angaben, namentlich die Darstellung<br />
<strong>de</strong>r potenziellen Risiken (siehe Abschnitt<br />
„Risiken“) und <strong>de</strong>r steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
unter Berücksichtigung seiner<br />
persönlichen Situation kritisch zu würdigen<br />
und gegebenenfalls fachkundigen Rat Dritter<br />
einzuholen.<br />
Prospektaufstellungsdatum:<br />
23. Dezember 2011<br />
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, vertreten durch die<br />
Geschäftsführer Uwe Pempel und Andreas<br />
Vogler<br />
_______________ ______________<br />
Uwe Pempel Andreas Vogler<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 13
Risiken<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Eine Beteiligung an <strong>de</strong>m Emittenten stellt ein<br />
langfristiges unternehmerisches Engagement<br />
dar, das mit wirtschaftlichen, rechtlichen,<br />
steuerlichen und personenbezogenen Risiken<br />
sowie Risiken <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung sozioökonomischer<br />
Rahmenbedingungen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />
Dieser Abschnitt stellt die wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />
einschließlich <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung<br />
einhergehen<strong>de</strong>n Risiken dar.<br />
Je<strong>de</strong>r Anleger sollte vor Eingehen einer Beteiligung<br />
am Emittenten alle dargestellten Risiken<br />
eingehend selbst würdigen und sich hierbei,<br />
soweit erfor<strong>de</strong>rlich, eigener fachkundiger<br />
Berater bedienen.<br />
Risikoklassen<br />
Die mit einer Beteiligung am Emittenten einhergehen<strong>de</strong>n<br />
Risiken wer<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong> drei<br />
Risikoklassen unterteilt:<br />
a) Prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken sind solche<br />
Risiken, die bei Verwirklichung <strong>de</strong>s Risikos zu<br />
einer schwächeren Prognose und damit zu<br />
geringeren Auszahlungen führen können;<br />
b) Anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken sind solche<br />
Risiken, <strong>de</strong>ren Eintritt sich direkt auf das Anlageobjekt<br />
o<strong>de</strong>r die gesamte Vermögensanlage<br />
auswirkt und zu einem teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen<br />
Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />
führen kann;<br />
c) Anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken sind solche<br />
Risiken, die zu einem Verlust nicht nur <strong>de</strong>s<br />
gesamten eingesetzten Kapitals, son<strong>de</strong>rn auch<br />
zur Gefährdung <strong>de</strong>s weiteren Vermögens <strong>de</strong>s<br />
Anlegers führen können.<br />
Die Risiken können sowohl einzeln als auch<br />
kumuliert auftreten. Je<strong>de</strong>s Risiko kann, z. B.<br />
bei beson<strong>de</strong>rs starker Ausprägung, kumuliertem<br />
Auftreten o<strong>de</strong>r zeitlich ungünstigem Verlauf,<br />
in eine höhere Kategorie fallen als nachfolgend<br />
angegeben. Auch individuelle Risiken<br />
auf Ebene <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers können die<br />
Einstufung nachteilig beeinflussen. Über die<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>de</strong>r Risiken können<br />
keine Aussagen getroffen wer<strong>de</strong>n. Die Abfolge<br />
<strong>de</strong>r Darstellung ist <strong>de</strong>shalb kein Indikator für<br />
Eintrittswahrscheinlichkeiten.<br />
Maximales Risiko<br />
Das maximale Risiko <strong>de</strong>r Anleger umfasst:<br />
• <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r Einlage, <strong>de</strong>s Agios sowie<br />
gezahlter und noch zu zahlen<strong>de</strong>r Steuern und<br />
Zinsen auf Steuern, <strong>de</strong>nen keine Steuererstattung<br />
gegenübersteht;<br />
• falls <strong>de</strong>r Anleger seine Beteiligung fremdfinanziert,<br />
umfasst das maximale Risiko auch<br />
entstan<strong>de</strong>ne Zinsen und Kosten sowie das<br />
Risiko, die Fremdfinanzierung einschließlich<br />
aufgelaufener Zinsen aus seinem übrigen<br />
Vermögen zurückzahlen zu müssen, wenn <strong>de</strong>r<br />
Emittent das eingezahlte Kapital nicht zurückzahlen<br />
kann;<br />
• Scha<strong>de</strong>nsersatzleistungen durch <strong>de</strong>n Anleger<br />
für <strong>de</strong>n Fall einer Pflichtverletzung gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und/o<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin;<br />
• die Rückzahlung vom Emittenten bezogener<br />
Auszahlungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Eintritt einer Außenhaftung<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern,<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 14
falls das Kapitalkonto <strong>de</strong>s Anlegers durch Auszahlungen<br />
unter <strong>de</strong>n Betrag seiner Hafteinlage<br />
absinkt o<strong>de</strong>r weiter absinkt;<br />
• Steuerzahlungen über Auszahlungen <strong>de</strong>s<br />
Emittenten hinaus;<br />
• Steuerzahlungen auf Gewinne aus <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
sonstiger Grundstücke <strong>de</strong>s Anlegers,<br />
wenn ein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
begrün<strong>de</strong>t wird.<br />
Das maximale Risiko umfasst somit <strong>de</strong>n Verlust<br />
<strong>de</strong>r gesamten Kapitalanlage einschließlich<br />
<strong>de</strong>s Agios und darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Verluste, die von <strong>de</strong>r individuellen Situation<br />
<strong>de</strong>s Anlegers bestimmt wer<strong>de</strong>n. Im Falle einer<br />
Fremdfinanzierung beziehungsweise <strong>de</strong>s<br />
Eintritts <strong>de</strong>r steuerlichen Risiken o<strong>de</strong>r einem<br />
Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung können weitergehen<strong>de</strong><br />
Verluste bis in das Privatvermögen<br />
<strong>de</strong>s Anlegers entstehen.<br />
Die Risiken im Einzelnen<br />
Prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />
Der Eintritt <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n, entsprechend<br />
<strong>de</strong>r oben genannten Risikoklassen als<br />
„prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>“ Risiken zu qualifizieren<strong>de</strong>n<br />
Risiken kann zu einer schwächeren<br />
Prognose und damit zu geringeren Auszahlungen<br />
führen.<br />
Überschreitung geplanter Investitionskosten<br />
Die prognostizierten Kosten und Vergütungen<br />
<strong>de</strong>r Investitionsphase können überschritten<br />
wer<strong>de</strong>n. Es besteht namentlich ein Risiko von<br />
Kostenüberschreitung, wenn vorgesehene<br />
Dienstleister ausfallen o<strong>de</strong>r nicht vorhergesehene<br />
Aufwendungen anfallen. Mehraufwendungen<br />
müsste <strong>de</strong>r Emittent aus <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve<br />
bedienen o<strong>de</strong>r weitere Darlehen<br />
aufnehmen. Dies kann das Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten<br />
im Vergleich zur Prognose verschlechtern<br />
und damit zu geringeren Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />
Garantien im Immobilienkaufvertrag<br />
Die Mängelhaftung <strong>de</strong>s Verkäufers wird bei<br />
Immobilienkaufverträgen verkehrsüblich stark<br />
eingeschränkt. Auch soweit eine Haftung besteht,<br />
können Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />
über die von <strong>de</strong>m Verkäufer <strong>de</strong>r Immobilie<br />
gegebenen Garantien und Freistellungsverpflichtungen<br />
entstehen und damit die Notwendigkeit,<br />
im Garantiefall Ansprüche gerichtlich<br />
geltend machen zu müssen. Auch bei unstreitigen<br />
o<strong>de</strong>r gerichtlich bestätigten For<strong>de</strong>rungen<br />
können sich Ansprüche mangels Bonität<br />
<strong>de</strong>s Anspruchsgegners als wirtschaftlich<br />
wertlos erweisen. Deshalb können nicht prognostizierte<br />
Aufwendungen anfallen, die das<br />
Anlageergebnis für <strong>de</strong>n Anleger min<strong>de</strong>rn.<br />
Beschränkte Ankaufsprüfung<br />
Es können technische Risiken o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n an<br />
<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>n sein o<strong>de</strong>r rechtliche<br />
Verhältnisse vorliegen, die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Ankaufsprüfung nicht erkannt und folglich<br />
nicht in <strong>de</strong>r Prognoserechnung berücksichtigt<br />
sind. Daraus können sich zusätzliche Kosten<br />
ergeben, die die Liquidität <strong>de</strong>s Emittenten<br />
min<strong>de</strong>rn und zu einem schwächeren als <strong>de</strong>m<br />
prognostizierten Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung führen.<br />
Mieteinnahmen-/Mietausfallrisiko<br />
Die prognostizierten Mieteinnahmen könnten<br />
nicht o<strong>de</strong>r nicht nachhaltig erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Erwartete durchschnittliche Mietsteigerungen<br />
können gegebenenfalls nicht, nicht in prognostizierter<br />
Höhe o<strong>de</strong>r später als zum ange-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 15
nommenen Zeitpunkt eintreten. Mietausfälle<br />
können über die in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />
angesetzten Erwartungswerte hinaus auftreten.<br />
Vermietungen können sich als nur mit<br />
längeren als prognostizierten Leerstandszeiten<br />
o<strong>de</strong>r nur gegen Gewährung von Mietanreizen<br />
wie mietzahlungsfreien Zeiträumen o<strong>de</strong>r Gewährung<br />
von Zuschüssen durchführbar erweisen.<br />
Mietmin<strong>de</strong>reinnahmen bzw. Mietausfälle<br />
über die Erwartungswerte hinaus hätten zur<br />
Folge, dass die tatsächliche Ertragsentwicklung<br />
hinter <strong>de</strong>n prognostizierten Ergebnissen<br />
zurückbleibt und das Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
<strong>de</strong>s Anlegers schwächer als prognostiziert<br />
ausfällt.<br />
Entwicklung <strong>de</strong>r Aufwendungen<br />
Für die Prognose <strong>de</strong>r Aufwendungen müssen<br />
Annahmen über die Entwicklung <strong>de</strong>r Inflation<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n. Die Preisentwicklung kann<br />
einen an<strong>de</strong>ren Verlauf nehmen. Die Preise <strong>de</strong>r<br />
für die Immobilienbewirtschaftung und die<br />
Fondsverwaltung erfor<strong>de</strong>rlichen Lieferungen<br />
und Leistungen können sich stärker als die<br />
allgemeine Preisentwicklung verteuern o<strong>de</strong>r<br />
es können an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r zusätzliche Lieferungen<br />
und Leistungen in Anspruch genommen<br />
wer<strong>de</strong>n müssen als angenommen, ohne dass<br />
sich dies in einer stärkeren Entwicklung auch<br />
<strong>de</strong>r Einnahmen nie<strong>de</strong>rschlägt. Dies wür<strong>de</strong> die<br />
prognostizierten Ertragsüberschüsse und damit<br />
das Anlageergebnis für <strong>de</strong>n Anleger min<strong>de</strong>rn.<br />
Instandhaltungskosten, nicht umlagefähige<br />
Betriebskosten, Selbstbehalte und Investitionen<br />
zur Werterhaltung<br />
Für die Instandhaltung <strong>de</strong>r Immobilie und für<br />
nicht auf die Mieter umlagefähige Betriebskosten<br />
können höhere als die prognostizierten<br />
Kosten anfallen. Betriebskosten können sich<br />
als nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe auf die Mieter<br />
umlagefähig erweisen o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen<br />
aus Betriebskostenumlage sich als rechtlich<br />
o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen.<br />
Es können auch nicht prognostizierte<br />
Investitionen zur Werterhaltung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
wer<strong>de</strong>n. Den Mietern obliegen<strong>de</strong> Instandhaltungspflichten<br />
können sich als rechtlich o<strong>de</strong>r<br />
wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen<br />
und zu nicht erwarteten Aufwendungen führen.<br />
Ferner kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass Versicherungen nur gegen Selbstbehalte<br />
geschlossen o<strong>de</strong>r erneuert wer<strong>de</strong>n können<br />
und im Scha<strong>de</strong>nsfall mithin zusätzliche<br />
Aufwendungen entstehen. Diese Tatbestän<strong>de</strong><br />
können Ertragsüberschüsse und verwendbare<br />
Liquidität und damit das Anlageergebnis für<br />
<strong>de</strong>n Anleger min<strong>de</strong>rn.<br />
Kapitaldienstrisiken<br />
Die Fremdfinanzierungszusage eines <strong>de</strong>utschen<br />
Kreditinstitutes liegt vor. Der Abschluss<br />
<strong>de</strong>s Kreditvertrages steht jedoch noch aus. Für<br />
<strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Kreditvertrag nicht abgeschlossen<br />
wird, könnte die Fremdfinanzierung<br />
nur zu ungünstigeren als <strong>de</strong>n angenommenen<br />
Finanzierungskonditionen zu erlangen sein mit<br />
<strong>de</strong>r Folge, dass höhere Zinsen zu einem<br />
schwächeren Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten und<br />
damit auch <strong>de</strong>s Anlegerergebnisses führen<br />
und höhere Tilgungsleistungen die Notwendigkeit<br />
einer Reduzierung <strong>de</strong>r prognostizierten<br />
laufen<strong>de</strong>n Auszahlungen an die Anleger auslösen.<br />
Für die Anschlussfinanzierung wur<strong>de</strong>n ein<br />
Zinssatz von nominal 5,5 % und ein Tilgungssatz<br />
von 1 % jährlich angenommen. Bei Zinssteigerungen<br />
über diesen Zinssatz hinaus können<br />
prognostizierte Ertragsüberschüsse verfehlt<br />
wer<strong>de</strong>n, etwa erfor<strong>de</strong>rliche höhere Tilgungsbeiträge<br />
können zu einer zeitlichen Verschiebung<br />
<strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 16
Risiken bei Kapitaleinkünften<br />
Zinseinnahmen können geringer ausfallen als<br />
prognostiziert. Soweit Zinseinnahmen aus <strong>de</strong>r<br />
Zeichnung von Bun<strong>de</strong>sanleihen erzielt wer<strong>de</strong>n<br />
sollen, unterliegen solche Anleihen vor ihrer<br />
Fälligkeit einem Kursrisiko, das sich realisieren<br />
kann, wenn solche Anleihen vor Fälligkeit veräußert<br />
wer<strong>de</strong>n. Bei<strong>de</strong> Risiken können zu einem<br />
schwächeren als <strong>de</strong>m prognostizierten<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />
Abweichen<strong>de</strong> steuerrechtliche Beurteilung<br />
Die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse<br />
sind nach Auffassung <strong>de</strong>s Anbieters unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung bzw. Verwaltungsanweisungen<br />
ermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n, dass die Finanzverwaltung im Rahmen<br />
<strong>de</strong>s Veranlagungsverfahrens o<strong>de</strong>r einer<br />
steuerlichen Außenprüfung abweichen<strong>de</strong><br />
Rechtsauffassungen vertritt, die sich nachteilig<br />
auf die Steuerbelastung <strong>de</strong>r beteiligten Anleger<br />
auswirken können. Steuernachzahlungen<br />
sind ab <strong>de</strong>m 16. Monat nach Ablauf <strong>de</strong>s Jahres,<br />
für das <strong>de</strong>r Bescheid ergeht, mit 0,5 % pro<br />
Monat auf <strong>de</strong>n ausstehen<strong>de</strong>n Betrag zu verzinsen.<br />
Dies kann ein schwächeres als das<br />
prognostizierte steuerliche Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
bewirken und damit zu geringeren Auszahlungen<br />
an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />
Aufteilung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten<br />
Absetzungen für Abnutzung („AfA“) <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />
bemessen sich nach <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r<br />
Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Immobilien auf Gebäu<strong>de</strong><br />
und <strong>de</strong>n Grund und Bo<strong>de</strong>n. Nimmt die<br />
Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke eine<br />
abweichen<strong>de</strong> Aufteilung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten<br />
vor, können sich die Bemessungsbasis <strong>de</strong>r<br />
AfA und damit auch die Abschreibung vermin<strong>de</strong>rn<br />
mit <strong>de</strong>r Folge, dass das zu versteuern<strong>de</strong><br />
Ergebnis und damit die Steuerlast höher ausfallen<br />
als prognostiziert, was <strong>de</strong>n Anlageerfolg<br />
<strong>de</strong>r Anleger nach Steuern negativ beeinflussen<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
Aberkennung <strong>de</strong>r Einkunftserzielungsabsicht<br />
Wenn <strong>de</strong>r Emittent keinen Überschuss <strong>de</strong>r<br />
Einnahmen über die Werbungskosten erzielt<br />
o<strong>de</strong>r eine Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
eines Anlegers dazu führt, dass ein steuerlicher<br />
Überschuss auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers nicht<br />
erreicht und eine Einkunftserzielungsabsicht<br />
im steuerrechtlichen Sinn für ihn zu verneinen<br />
ist, kann dies für <strong>de</strong>n Anleger zu höheren<br />
Steuerbelastungen o<strong>de</strong>r geringeren Steuerstundungen<br />
als geplant führen, was <strong>de</strong>n Anlageerfolg<br />
nach Steuern negativ beeinflussen<br />
wür<strong>de</strong>.<br />
Verlust bei beschränkter Haftung<br />
Für das Jahr 2012 ist ein steuerlicher Verlust<br />
<strong>de</strong>s Emittenten prognostiziert. Er wäre gemäß<br />
§ 15b EStG nicht ausgleichsfähig, wenn er in<br />
Höhe von mehr als 10 % <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />
Kommanditkapitals eintreten wür<strong>de</strong>. Auch ein<br />
prognosegemäß eintreten<strong>de</strong>r Verlust ist für<br />
<strong>de</strong>n einzelnen Anleger nur ausgleichsfähig,<br />
wenn er in erfor<strong>de</strong>rlicher Höhe positive Einkünfte<br />
erzielt. Dasselbe gilt für Veranlagungszeiträume,<br />
die für einen Verlustvor- bzw.<br />
-rücktrag nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
§ 10d EStG in Betracht kommen.<br />
Wür<strong>de</strong> das Kapitalkonto <strong>de</strong>s Anlegers negativ<br />
und wür<strong>de</strong>n in Folgejahren steuerliche Verluste<br />
auftreten, wären sie gemäß § 15a EStG<br />
nicht ausgleichsfähig, soweit das Kapitalkonto<br />
negativ wird o<strong>de</strong>r sich ein negatives Kapitalkonto<br />
erhöht.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 17
Sollte das steuerliche Kapitalkonto eines Anlegers<br />
negativ wer<strong>de</strong>n, wären ihm gemäß<br />
§ 15a Abs. 3 EStG Auszahlungen als steuerpflichtige<br />
Einnahme zuzurechnen, soweit das<br />
Kapitalkonto negativ wird o<strong>de</strong>r sich ein negatives<br />
Kapitalkonto erhöht.<br />
In allen dargestellten Fällen besteht das Risiko,<br />
dass Steuerbelastungen höher ausfallen als<br />
erwartet o<strong>de</strong>r Steuerstundungseffekte nicht,<br />
nicht in prognostizierter Höhe o<strong>de</strong>r zu späteren<br />
Zeitpunkten eintreten, so dass <strong>de</strong>r Liquiditätserfolg<br />
<strong>de</strong>r Kapitalanlage nach Steuern negativ<br />
beeinflusst wür<strong>de</strong>.<br />
Unbeschränkte Steuerpflicht, Betriebsvermögen<br />
Das Angebot richtet sich an Anleger, die in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und die Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />
Der Verlust <strong>de</strong>r unbeschränkten Steuerpflicht<br />
kann zusätzliche Steuerrisiken auslösen, z. B.<br />
aufgrund ungünstiger steuerlicher Behandlung<br />
im Ansässigkeitsstaat, ungünstiger Bestimmungen<br />
o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung günstiger Bestimmungen<br />
in zwischenstaatlichen Abkommen<br />
o<strong>de</strong>r nachteiliger verfahrensrechtlicher Besteuerungsbestimmungen.<br />
Dies kann zu einer<br />
Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Anlageerfolges nach Steuern<br />
führen. Stellt die Beteiligung Betriebsvermögen<br />
eines Anlegers dar o<strong>de</strong>r wird es während<br />
<strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Beteiligung in das Betriebsvermögen<br />
eingelegt, ergeben sich steuerliche<br />
Konsequenzen, die zu einer höheren steuerlichen<br />
Belastung <strong>de</strong>s Anlegers und damit einer<br />
Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beteiligungserfolges nach<br />
Steuern führen können.<br />
Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes<br />
sind erst vor kürzerer Zeit<br />
durchgreifend neue Regelungen eingeführt<br />
wor<strong>de</strong>n. Eine gefestigte Verwaltungspraxis hat<br />
sich noch nicht herausgebil<strong>de</strong>t, so dass die<br />
Beurteilung <strong>de</strong>r Handhabung durch die Finanzverwaltung<br />
beson<strong>de</strong>ren Unsicherheiten<br />
begegnet. Eine höhere Steuerbelastung <strong>de</strong>s<br />
Anlegers und damit eine Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beteiligungsergebnisses<br />
nach Steuern kann nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Umsatzsteuer<br />
Soweit Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />
nicht vorliegen o<strong>de</strong>r nicht belegmäßig<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n können, kann ein Vorsteuerabzug<br />
für Leistungen von Unternehmern<br />
an <strong>de</strong>n Emittenten ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
versagt wer<strong>de</strong>n. Dies kann namentlich <strong>de</strong>r Fall<br />
sein, wenn Mieter <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ihrerseits<br />
umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Die<br />
bestehen<strong>de</strong>n Mietverträge sehen keine Verpflichtung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Mieters zum<br />
Nachteilsausgleich für <strong>de</strong>n Fall vor, dass ein<br />
Mieter zur Erbringung umsatzsteuerfreier<br />
Leistungen übergeht.<br />
Dies wür<strong>de</strong> zu höheren als <strong>de</strong>n prognostizierten<br />
Aufwendungen führen, die zur Min<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen können.<br />
Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r steuerlichen Rechtslage<br />
Treten Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Gesetzgebung, <strong>de</strong>r<br />
Rechtsprechung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis<br />
ein, können sie negative Auswirkungen in Gestalt<br />
höherer Steuerverpflichtungen seitens<br />
<strong>de</strong>s Emittenten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r beteiligten Anleger<br />
haben. Dies wür<strong>de</strong> zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r prognostizierten<br />
Auszahlungen und/o<strong>de</strong>r höherer<br />
Steuerbelastung <strong>de</strong>r Erträge beim Anleger<br />
führen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 18
Anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />
Folgen<strong>de</strong> Risiken sind als anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Risiken qualifiziert, das heißt als solche, die<br />
entwe<strong>de</strong>r das Anlageobjekt o<strong>de</strong>r die gesamte<br />
Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n und damit auch<br />
zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />
<strong>de</strong>s Anlegers einschließlich Agio führen<br />
können.<br />
Risiko beschränkter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Mittelverwendungskontrolle<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages wird von<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unter an<strong>de</strong>rem überwacht,<br />
dass die Mittel durch <strong>de</strong>n Emittenten wie vorgesehen<br />
verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die auf eine formale<br />
Mittelverwendungskontrolle beschränkte<br />
Überwachungspflicht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
o<strong>de</strong>r ein Fehlverhalten bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r<br />
Mittelfreigabevoraussetzungen können dazu<br />
führen, dass Mittel nicht zweckentsprechend<br />
verwandt und ggf. nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />
können. Dies kann zu Finanzierungsschwierigkeiten<br />
bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />
führen. Sollte eine abweichen<strong>de</strong> Mittelverwendung<br />
erfolgen, kann dies das Anlageobjekt<br />
o<strong>de</strong>r die Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n<br />
und damit auch zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s<br />
eingesetzten Kapitals <strong>de</strong>s Anlegers einschließlich<br />
Agio führen können.<br />
Risiko aus <strong>de</strong>r Geschäftsführung und <strong>de</strong>m<br />
Immobilienmanagement<br />
Der wirtschaftliche Erfolg <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />
ist unter an<strong>de</strong>rem auch von Erfahrung<br />
und Kompetenz <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Immobilienmanagement<br />
beauftragten <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong> und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
dass diese Beteiligten wirtschaftlich<br />
nachteilige Entscheidungen treffen. Solche<br />
Entscheidungen können das Vermögen <strong>de</strong>s<br />
Emittenten und somit die Beteiligung <strong>de</strong>r Anleger<br />
(Kapital einschließlich <strong>de</strong>s Agios) gefähr<strong>de</strong>n.<br />
Vertragserfüllungsrisiko und Risiko <strong>de</strong>r Kündigung<br />
von Verträgen durch wesentliche Vertragspartner<br />
Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner<br />
<strong>de</strong>s Emittenten ihren vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht o<strong>de</strong>r nicht in vollem<br />
Umfang nachkommen, Verträge aus wichtigem<br />
Grund vorzeitig kündigen o<strong>de</strong>r insolvent<br />
wer<strong>de</strong>n. Dabei können sich Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />
gegen diese Vertragspartner als rechtlich<br />
o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht durchsetzbar<br />
erweisen o<strong>de</strong>r die Notwendigkeit entstehen,<br />
zeit- und kostenträchtige gerichtliche Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen<br />
zu führen. In diesen Fällen<br />
besteht das Risiko, dass <strong>de</strong>r Emittent seinerseits<br />
Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Das<br />
kann auch zur Insolvenz <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals <strong>de</strong>s<br />
Anlegers einschließlich <strong>de</strong>s Agios führen.<br />
Risiken unvollständiger Versicherungen<br />
Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />
bestimmte Risiken für die Immobilie nicht von<br />
Versicherungen umfasst sind o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>rartige<br />
Risiken nicht versicherbar sind. Dies kann<br />
zum Beispiel für bestimmte Arten von Naturkatastrophen<br />
gelten. Sollte ein Scha<strong>de</strong>n durch<br />
ein nicht versichertes Scha<strong>de</strong>nsereignis entstehen<br />
o<strong>de</strong>r sollten Aufwendungen aus einem<br />
Scha<strong>de</strong>nsfall die Versicherungsleistungen<br />
übersteigen, träfe dies wirtschaftlich <strong>de</strong>n<br />
Emittenten. Das kann das prognostizierte Ergebnis<br />
verschlechtern o<strong>de</strong>r auch eine Gefährdung<br />
<strong>de</strong>r gesamten Vermögensanlage bewirken.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 19
Altlasten/Schadstoffrisiko und Baumängel<br />
Es könnten sich Altlasten auf <strong>de</strong>m Grundstück<br />
und Schadstoffe im Gebäu<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />
Emittent könnte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />
o<strong>de</strong>r behördlicher Verfügungen<br />
zu <strong>de</strong>ren Beseitigung verpflichtet sein. Die<br />
dafür anfallen<strong>de</strong>n Kosten und die bis zur Beseitigung<br />
möglicherweise entgehen<strong>de</strong>n Mieteinnahmen<br />
min<strong>de</strong>rn die verfügbare Liquidität<br />
und <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r Immobilie. Es können auch<br />
Baumängel vorliegen, <strong>de</strong>ren Beseitigung nicht<br />
geplante Aufwendungen verursachen. Hierdurch<br />
können sich das Ergebnis <strong>de</strong>r Immobilie<br />
und auch ihr Wert vermin<strong>de</strong>rn, was die Vermögensanlage<br />
gefähr<strong>de</strong>n kann.<br />
Risiko <strong>de</strong>r Wertentwicklung und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös<br />
von Immobilien und die Dauer <strong>de</strong>s Verwertungsprozesses<br />
wer<strong>de</strong>n unter an<strong>de</strong>rem wesentlich<br />
von <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s globalen und<br />
regionalen Immobilienmarktes als solchem,<br />
<strong>de</strong>r Entwicklung von Nachfrage und Flächenangebot<br />
und <strong>de</strong>r Entwicklung von Standort<br />
und Zustand <strong>de</strong>r Immobilie und <strong>de</strong>r Mietverträge<br />
bestimmt. Sofern Märkte schwächer<br />
wachsen als erwartet, stagnieren o<strong>de</strong>r sogar<br />
rückläufig sind o<strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Standort o<strong>de</strong>r die<br />
Immobilie negativ entwickeln o<strong>de</strong>r kaufbereite<br />
Interessenten nicht o<strong>de</strong>r nur nach längerer<br />
Suche gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, können prognostizierte<br />
Verkaufserlöse verfehlt o<strong>de</strong>r später als<br />
vorgesehen realisiert wer<strong>de</strong>n. Das Bekanntwer<strong>de</strong>n<br />
einer Verkaufsabsicht kann sich in<br />
Unsicherheit <strong>de</strong>r Mieter, z. B. über die künftige<br />
Mieterhöhungspolitik eines neuen Eigentümers,<br />
nie<strong>de</strong>rschlagen und z. B. mieterseitige<br />
Kündigungen provozieren und somit laufen<strong>de</strong><br />
Erträge und erzielbare Veräußerungserlöse<br />
min<strong>de</strong>rn. Das in die Immobilien investierte<br />
Kapital wür<strong>de</strong> bei Eintritt <strong>de</strong>r beschriebenen<br />
Risiken ganz o<strong>de</strong>r teilweise bei <strong>de</strong>r Veräußerung<br />
nicht o<strong>de</strong>r nicht zum vorgesehenen o<strong>de</strong>r<br />
gewünschten Zeitpunkt realisiert wer<strong>de</strong>n können.<br />
Schließlich können vereinbarte Kaufpreise<br />
sich als uneinbringlich erweisen o<strong>de</strong>r erst<br />
nach zeit- und kostenträchtigen Zwangsmaßnahmen<br />
gegen einen Erwerber realisierbar<br />
wer<strong>de</strong>n. Dadurch können Zeitpunkt und Umfang<br />
<strong>de</strong>r für eine Kapitalrückzahlung verfügbaren<br />
Verkaufserlöse beeinträchtigt und die<br />
Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Risiko aus <strong>de</strong>r Bestellung von Sicherheiten<br />
Die finanzieren<strong>de</strong> Bank wird voraussichtlich<br />
verkehrsüblich unter an<strong>de</strong>rem durch Verpfändung<br />
aller For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n Mietverträgen<br />
besichert. Zu einer Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
kann es kommen, wenn die<br />
Mieterträge für <strong>de</strong>n Kapitaldienst <strong>de</strong>s Darlehens<br />
nicht ausreichen o<strong>de</strong>r wenn Verstöße<br />
gegen Regelungen <strong>de</strong>s Darlehensvertrages<br />
vorliegen, die die Bank berechtigen, das Darlehen<br />
zu kündigen. Dies kann zu einem Totalverlust<br />
<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals <strong>de</strong>s Anlegers<br />
einschließlich Agio führen.<br />
Denn <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Darlehensgebers wird<br />
ferner voraussichtlich durch eine Grundschuld<br />
auf die Immobilie besichert. Sollte es nach<br />
einem Vertragsverstoß (insbeson<strong>de</strong>re einem<br />
Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtungen)<br />
unter <strong>de</strong>m Darlehensvertrag zu einer Vollstreckung<br />
<strong>de</strong>s Darlehensgebers in die Immobilie<br />
kommen, ist es möglich, dass <strong>de</strong>r Erlös aus<br />
einem Zwangsverkauf und/o<strong>de</strong>r Zwangsverwaltungsmaßnahmen<br />
nicht ausreicht, um<br />
nach Rückzahlung <strong>de</strong>s Darlehens Auszahlungen<br />
an die Anleger vorzunehmen. Dies kann<br />
ebenfalls zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s eingesetzten<br />
Kapitals <strong>de</strong>s Anlegers einschließlich Agio<br />
führen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 20
Risiko aus <strong>de</strong>m Nichtabschluss, <strong>de</strong>r Kündigung<br />
<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Rücktritt von Verträgen über<br />
Fremdfinanzierung sowie bei Abschluss zusätzlicher<br />
Finanzierungen<br />
Der zur Aufnahme vorgesehene Kredit ist unter<br />
Gremienvorbehalt zugesagt, aber nicht<br />
vertraglich geschlossen. Der Vertragsabschluss<br />
könnte <strong>de</strong>shalb noch scheitern. Auch nach<br />
Abschluss eines Kreditvertrages kann das Risiko<br />
<strong>de</strong>s Rücktritts, <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichterfüllung <strong>de</strong>s Kreditvertrages<br />
durch die Bank bestehen. Die Fremdfinanzierung<br />
kann dann möglicherweise nicht<br />
neu abgeschlossen wer<strong>de</strong>n und so die Vermögensanlage<br />
gefähr<strong>de</strong>n. Auch in diesem Fall<br />
besteht ferner das Risiko, dass ein neuer Kreditvertrag<br />
nur zu für <strong>de</strong>n Emittenten wirtschaftlich<br />
schlechteren Bedingungen neu abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n kann und somit das prognostizierte<br />
Ergebnis verfehlt wird.<br />
Das langfristige Darlehen soll mit einer zehnjährigen<br />
Zinsbindung geschlossen wer<strong>de</strong>n. Für<br />
eine weitere Finanzierung ist nicht sichergestellt,<br />
dass diese zu <strong>de</strong>n prognostizierten Bedingungen<br />
abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann. Höhere<br />
Zinsen können zu einer Ertragsverschlechterung,<br />
höhere Tilgungsbeträge zu einer Verschlechterung<br />
<strong>de</strong>r verwendbaren Liquidität<br />
bzw. <strong>de</strong>ren zeitlich späterer Verfügbarkeit<br />
führen. Falls nach einer außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Auslaufen <strong>de</strong>r Fremdfinanzierungsverträge<br />
diese nicht neu abgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n können, ist die Vermögensanlage<br />
<strong>de</strong>s Anlegers gefähr<strong>de</strong>t. Gleiches gilt,<br />
wenn eventuell notwendige zusätzliche Finanzierungen,<br />
z. B. für einen erhöhten Investitionsbedarf,<br />
<strong>de</strong>r nicht durch die bestehen<strong>de</strong><br />
Finanzierung und Liquiditätsreserve ge<strong>de</strong>ckt<br />
ist, nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />
Ein Anleger kann in bestimmten Fällen aus von<br />
ihm zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall<br />
erhält er ein Abfindungsguthaben, das nicht<br />
notwendigerweise <strong>de</strong>m wirklichen Wert <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu<br />
Verlusten <strong>de</strong>s Anlegers bei seiner Beteiligung<br />
(Kapital einschließlich <strong>de</strong>s Agios) kommen.<br />
Risiken aus <strong>de</strong>r Bindungswirkung von Gesellschafterbeschlüssen,<br />
Majorisierung, Einfluss<br />
Dritter, Kommunikation zwischen Gesellschaftern<br />
Die Gesellschafterrechte wer<strong>de</strong>n in Gesellschafterversammlungen<br />
o<strong>de</strong>r im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren wahrgenommen. Es<br />
besteht das Risiko, durch eine beschlussfähige<br />
Mehrheit überstimmt zu wer<strong>de</strong>n und die Folgen<br />
dieser Entscheidung gegen sich gelten<br />
lassen zu müssen. Nimmt an Gesellschafterversammlungen<br />
o<strong>de</strong>r Abstimmungen nur eine<br />
Min<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>r Gesellschafter teil, die nach<br />
<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag beschlussfähig ist,<br />
kann dies zu Beschlussfassungen führen, die<br />
die Mehrheit <strong>de</strong>r Gesellschafter gegen sich<br />
gelten lassen müssen. Es können für <strong>de</strong>n Emittenten<br />
ungünstige Beschlüsse gefasst wer<strong>de</strong>n,<br />
die zu einem schwächeren als <strong>de</strong>m prognostizierten<br />
Ergebnis o<strong>de</strong>r einer Gefährdung <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage führen. Datenschutzregelungen<br />
können die Kontaktaufnahme für<br />
Treugeber erschweren o<strong>de</strong>r unmöglich machen,<br />
soweit sich die Gesellschafter nicht in<br />
das Han<strong>de</strong>lsregister eintragen lassen, da die<br />
Daten <strong>de</strong>s Treugeberregisters nur beschränktem<br />
Zugriff unterliegen. Dies kann die Vorbereitung<br />
von Beschlussfassungen erschweren<br />
o<strong>de</strong>r unmöglich machen und dazu führen,<br />
dass <strong>de</strong>r Emittent Beschlüsse fasst, die zu einer<br />
Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage führen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 21
Es ist ferner nicht auszuschließen, dass <strong>de</strong>m<br />
Emittenten Großanleger beitreten und Beschlussfassungen<br />
von einem o<strong>de</strong>r wenigen<br />
Anlegern beherrscht wer<strong>de</strong>n können. Dann<br />
können Gesellschafterbeschlüsse auch gegen<br />
<strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>r weiteren Anleger gefasst wer<strong>de</strong>n<br />
und zu einer Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
führen. So ist <strong>de</strong>r Gesellschaft bereits<br />
ein Kreditinstitut als mittelbarer Gründungsgesellschafter<br />
beigetreten, das rund 39 % <strong>de</strong>r<br />
Stimmrechte auf sich vereinigt und <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
voraussichtlich das langfristige Finanzierungsdarlehen<br />
bereitstellt und damit gewichtigen<br />
Einfluss auf die Gesellschaft hat.<br />
Risiko fehlen<strong>de</strong>r freier Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />
Die Anteile am Emittenten sind zwar grundsätzlich<br />
während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Emittenten<br />
auf an<strong>de</strong>re Personen übertragbar. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin muss <strong>de</strong>r<br />
Übertragung aber zustimmen. Es können Situationen<br />
auftreten, in <strong>de</strong>nen die Voraussetzungen<br />
für die Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung nicht<br />
vorliegen o<strong>de</strong>r die Zustimmung pflichtwidrig<br />
verweigert wird.<br />
Für die Anteile besteht kein einer Wertpapierbörse<br />
vergleichbarer Zweitmarkt. Für einen<br />
Anleger kann es <strong>de</strong>shalb schwierig sein, einen<br />
Interessenten für <strong>de</strong>n zu veräußern<strong>de</strong>n Anteil<br />
zu fin<strong>de</strong>n. Der Preis richtet sich nach Angebot<br />
und Nachfrage. Kurzfristige Veräußerungswünsche<br />
beinhalten generell ein erhöhtes<br />
Risiko von Preisabschlägen. Es kann auch nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich kein Käufer<br />
für <strong>de</strong>n Anteil fin<strong>de</strong>t. In diesem Fall kann <strong>de</strong>r<br />
Anleger nicht vor <strong>de</strong>m 31.12.2<strong>02</strong>7 aus <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>n, da auf einen früheren<br />
Zeitpunkt keine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
durch <strong>de</strong>n Anleger möglich ist. Dies kann bewirken,<br />
dass <strong>de</strong>r Anleger seine Vermögensanlage<br />
nicht o<strong>de</strong>r nicht zu einem gewünschten<br />
Zeitpunkt o<strong>de</strong>r einem gewünschten Preis han<strong>de</strong>ln<br />
kann.<br />
Platzierungsrisiko, Liquidationsrisiko, Insolvenzrisiko<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>m Emittenten bis zum<br />
Ablauf <strong>de</strong>r Zeichnungsfrist nicht genügend<br />
Anleger beigetreten sein sollten und fehlen<strong>de</strong><br />
Eigenmittel für die Finanzierung <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />
Investition auch nicht durch eine<br />
Fremdfinanzierung realisiert wer<strong>de</strong>n können,<br />
besteht das Risiko, dass <strong>de</strong>r Emittent rückabgewickelt<br />
wer<strong>de</strong>n muss. Der Gesellschaftsvertrag<br />
sieht eine Rückabwicklung in Form einer<br />
Liquidation <strong>de</strong>s Emittenten vor. Der Anleger<br />
hat keinen Anspruch auf unmittelbare Rückzahlung<br />
<strong>de</strong>s von ihm eingesetzten Kapitals.<br />
Vielmehr sind zunächst die Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Dritten und an<strong>de</strong>re Ansprüche zu<br />
bedienen und wird ein verbleiben<strong>de</strong>r Erlös<br />
erst danach an die Anleger entsprechend <strong>de</strong>m<br />
Verhältnis ihrer Pflichteinlagen ausgekehrt.<br />
Die aufgewen<strong>de</strong>ten Vertriebsgebühren und<br />
Konzeptionsgebühren sind in <strong>de</strong>r Regel verloren.<br />
Etwaige Rückfor<strong>de</strong>rungsansprüche gegen<br />
Vergütungsempfänger können sich, z. B. wegen<br />
<strong>de</strong>ren Insolvenz, als wirtschaftlich nicht<br />
realisierbar erweisen. Es ist <strong>de</strong>shalb möglich,<br />
dass <strong>de</strong>r Anleger seine geleisteten Einzahlungen<br />
ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht zurückerhält.<br />
Ferner können Notargebühren, Gerichtskosten<br />
und Vorfälligkeitsentschädigungen für<br />
eine vom Anleger gegebenenfalls aufgenommene<br />
Anteilsfinanzierung anfallen, die zu einem<br />
geringeren Liquidationserlös führen wür<strong>de</strong>n.<br />
Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten<br />
könnten das eingeworbene Kapital überschreiten<br />
mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Emittent in Insolvenz<br />
fällt. Dies könnte zu einem Totalverlust<br />
<strong>de</strong>r Einlage zzgl. Agio für <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 22
Risiko von Interessenkonflikten<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />
geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Asset<br />
Managerin <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>, die<br />
Initiatorin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes und die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin unterliegen gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Emittenten keinem Wettbewerbsverbot. Diese<br />
Unternehmen und <strong>de</strong>ren Organe und Gesellschafter<br />
sowie die mit diesen Gesellschaften<br />
verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen können nicht<br />
ausschließen, zukünftig allein o<strong>de</strong>r gemeinsam<br />
mit an<strong>de</strong>ren Partnern an<strong>de</strong>re Kapitalanlagen<br />
mit ähnlichen Investitionskriterien bzw. Immobilienobjekten<br />
aufzulegen o<strong>de</strong>r zu verwalten.<br />
Damit können Interessenkonflikte auftreten,<br />
z. B. wenn mehrere von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin geführte o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />
Asset Managerin betreute Immobilienfonds<br />
<strong>de</strong>nselben sachlichen und regionalen Markt<br />
bedienen. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re in Zeiten von<br />
Überangebot o<strong>de</strong>r bei Verkauf. Diese Interessenkonflikte<br />
können zu <strong>de</strong>m Emittenten nachteiligen<br />
Entscheidungen führen, die ihrerseits<br />
die Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n können.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />
geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die <strong>Kristensen</strong><br />
Invest <strong>GmbH</strong> und die <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong> sind verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen<br />
im Verhältnis zur <strong>Kristensen</strong> Fund & Asset<br />
Management A/S, die ihrerseits Tochtergesellschaft<br />
<strong>de</strong>r Konzernobergesellschaft <strong>Kristensen</strong><br />
Properties A/S ist. Es bestehen personelle<br />
Verflechtungen zwischen <strong>de</strong>n Gesellschaften<br />
insoweit, als die Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r Initiatorin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
und <strong>de</strong>r Asset Managerin teils<br />
personeni<strong>de</strong>ntisch besetzt ist und alle Geschäftsführer<br />
dieser Unternehmen auch für<br />
Konzernunternehmen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Fund &<br />
Asset Management A/S tätig sind. Sachliche<br />
Verflechtungen bestehen in Gestalt teils gemeinsamen<br />
Geschäftslokals. Es kann nicht<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass es <strong>de</strong>shalb zu<br />
Interessenkonflikten kommen kann. Sollte<br />
eine <strong>de</strong>r genannten Gesellschaften im Fall<br />
eines Interessenkonflikts eine <strong>de</strong> Emittenten<br />
wirtschaftlich nachteilige Maßnahme vornehmen,<br />
kann dies zu wirtschaftlichen Nachteilen<br />
für das Anlageobjekt führen und die Vermögensanlage<br />
gefähr<strong>de</strong>n.<br />
Risiken aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen<br />
Es können aufgrund öffentlich-rechtlicher<br />
Bestimmungen o<strong>de</strong>r verwaltungsrechtlicher<br />
Auflagen bzw. Verfügungen zusätzliche Belastungen<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />
<strong>de</strong>r Immobilie eintreten, die bei <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung nicht erwartet wur<strong>de</strong>n.<br />
Die Immobilie kann bspw. <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes unterworfen<br />
wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in einem Gebiet liegen,<br />
für die Sanierungsfestsetzungen getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n. Allgemeine Auflagen, z. B. im Zusammenhang<br />
mit Energieeinsparungsvorschriften,<br />
können geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r neu eingeführt<br />
wer<strong>de</strong>n und nicht prognostizierten Aufwand<br />
verursachen. Die Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie<br />
2011/61/EU in nationales Recht und die<br />
geplanten Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r nationalen Rechtsvorschriften<br />
über geschlossene Fonds können<br />
zu neuen Anfor<strong>de</strong>rungen, insbeson<strong>de</strong>re betreffend<br />
Berichterstattung, Prüfung und<br />
Überwachung führen. Aus solchen öffentlichrechtlichen<br />
Bestimmungen können sich zusätzliche<br />
wirtschaftliche Belastungen für <strong>de</strong>n<br />
Emittenten ergeben, was sich negativ auf das<br />
Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung auswirken und zu<br />
einer Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage führen<br />
kann.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 23
Anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />
Nachfolgen<strong>de</strong> Risiken wer<strong>de</strong>n als anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Risiken eingestuft, das heißt ihr<br />
Eintritt kann bei <strong>de</strong>m Anleger Vermögensverluste<br />
entstehen lassen, die auch über sein<br />
eingesetztes Kapital einschließlich Agio hinausgehen<br />
und <strong>de</strong>mnach auch das übrige Vermögen<br />
<strong>de</strong>s Anlegers gefähr<strong>de</strong>n können.<br />
Haftungsrisiko<br />
Die Haftung <strong>de</strong>r Anleger als Kommanditisten<br />
gegenüber <strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>s Emittenten ist<br />
auf <strong>de</strong>n Betrag ihrer jeweils in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eingetragenen Haftsumme (1.000,00<br />
Euro pro 10.000,00 Euro Pflichteinlage exklusive<br />
Agio) begrenzt. Die Haftung lebt bis zur<br />
Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme wie<strong>de</strong>r auf, wenn die<br />
Einlagen durch Rückzahlungen (insbeson<strong>de</strong>re<br />
Auszahlungen) unter die Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt<br />
o<strong>de</strong>r Entnahmen getätigt wer<strong>de</strong>n, während<br />
die Einlage durch Verluste unter <strong>de</strong>n<br />
Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt ist. Ferner<br />
kann eine Haftung gemäß §§ 30 f. <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
betreffend die Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung (<strong>GmbH</strong>G) bis zur Höhe aller erhaltenen<br />
Auszahlungen ohne Begrenzung auf die<br />
Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten das Vermögen <strong>de</strong>r<br />
persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin unter<br />
<strong>de</strong>n Nennbetrag <strong>de</strong>s Stammkapitals sinkt o<strong>de</strong>r<br />
eine bei dieser schon bestehen<strong>de</strong> Unterbilanz<br />
verstärkt. Auch nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n haften<br />
Kommanditisten bis zu fünf Jahre in Höhe <strong>de</strong>r<br />
Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />
begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s<br />
Emittenten. Diese Risiken gelten mittelbar<br />
auch für die Treugeber, da sie die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />
von ihrer Haftung freistellen müssen. Ein<br />
Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung kann zur Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>s Anlegers durch Gläubiger<br />
und damit zu einer Gefährdung seines Vermögens<br />
führen.<br />
Risiken einer Anteilsfremdfinanzierung<br />
Eine Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung durch<br />
Anleger ist mit einem hohen Risiko verbun<strong>de</strong>n,<br />
weil die genaue Höhe und <strong>de</strong>r zeitliche<br />
Verlauf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Anleger für Zins- und Tilgungsleistungen<br />
zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />
Mittelrückflüsse ungewiss sind, Zins- und Tilgungsleistungen<br />
für ein Darlehen zur Finanzierung<br />
<strong>de</strong>s Anteils aber auch bei einer Reduzierung<br />
o<strong>de</strong>r einem Ausbleiben von Auszahlungen<br />
geleistet wer<strong>de</strong>n müssen. Das zur Anteilsfinanzierung<br />
genutzte Darlehen muss auch bei<br />
einem Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage zurückgezahlt<br />
wer<strong>de</strong>n. Eine Anteilsfremdfinanzierung, die<br />
vom Anbieter nicht angeboten und von <strong>de</strong>r<br />
abgeraten wird, kann zum Verlust <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
und darüber hinaus zu einer Gefährdung<br />
<strong>de</strong>s übrigen Vermögens <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />
Rechtliche Risiken<br />
Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />
<strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r noch nicht rechtsverbindlich<br />
abgeschlossen Verträge scheitert. Einzelne<br />
o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r geschlossenen o<strong>de</strong>r noch<br />
abzuschließen<strong>de</strong>n Verträge könnten auch ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise fehlerhaft, unwirksam o<strong>de</strong>r<br />
lückenhaft sein. Es kann zu einer Än<strong>de</strong>rung<br />
von Gesetzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rechtsprechung kommen,<br />
die Bestand, Wirksamkeit o<strong>de</strong>r Durchsetzbarkeit<br />
<strong>de</strong>r Verträge berühren. Die Durchsetzung<br />
von Ansprüchen könnte <strong>de</strong>shalb unmöglich<br />
o<strong>de</strong>r schwierig sein o<strong>de</strong>r unerwartete<br />
Kosten verursachen. In allen diesen Fällen<br />
besteht das Risiko, dass die Investition nicht<br />
o<strong>de</strong>r nicht prospektgemäß durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Dies könnte zum vollständigen Verlust<br />
<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals und einer Ge-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 24
fährdung auch <strong>de</strong>s übrigen Vermögens <strong>de</strong>s<br />
Anlegers führen.<br />
Steuerpflichtiger Zufluss<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, dass <strong>de</strong>m Anleger<br />
steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet wer<strong>de</strong>n,<br />
ohne dass Auszahlungen <strong>de</strong>s Emittenten<br />
in gleicher Höhe erfolgen. Steuerzahlungen<br />
muss <strong>de</strong>r Anleger dann unter Umstän<strong>de</strong>n aus<br />
seinem sonstigen Vermögen leisten. Auch<br />
wenn sich ein anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Risiko realisiert,<br />
können <strong>de</strong>n Anleger Steuerzahlungen<br />
aus <strong>de</strong>r Beteiligung treffen, obwohl sein angelegtes<br />
Kapital nicht mehr an ihn zurückgezahlt<br />
wer<strong>de</strong>n kann. Dies kann über die Vermögensanlage<br />
hinaus eine Gefährdung <strong>de</strong>s sonstigen<br />
Vermögens <strong>de</strong>s Anlegers bewirken.<br />
Risiko eines gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls<br />
Veräußert <strong>de</strong>r Emittent die Immobilie entgegen<br />
<strong>de</strong>r Konzeption innerhalb eines Zeitraums<br />
von zehn Jahren nach Anschaffung bzw. einem<br />
etwa späteren Beitritt <strong>de</strong>s Anlegers zur Gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r veräußert ein Anleger, <strong>de</strong>r zu min<strong>de</strong>stens<br />
10 % am Emittenten beteiligt ist o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>ssen Verkehrswert seiner Beteiligung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r anteilig auf ihn entfallen<strong>de</strong> Immobilienwert<br />
seiner Beteiligung einen Betrag von<br />
250.000,00 Euro übersteigt, seine Beteiligung<br />
am Emittenten innerhalb einer Frist von zehn<br />
Jahren seit <strong>de</strong>m Beitritt, kann dies zu einem<br />
steuerpflichtigen gewerblichen Grundstücks-<br />
han<strong>de</strong>l auf Ebene dieses Anlegers führen. Dies<br />
kann dann eine höhere Steuerbelastung auch<br />
auf an<strong>de</strong>re Immobiliengeschäfte <strong>de</strong>s Anlegers<br />
auslösen und zu einer Gefährdung auch <strong>de</strong>s<br />
übrigen Vermögens <strong>de</strong>s Anbieters führen.<br />
Risiko eines Marktversagens<br />
Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die<br />
gegenwärtige o<strong>de</strong>r eine künftig auftreten<strong>de</strong><br />
Finanzmarktkrise sich als unbeherrschbar erweisen<br />
und zu einem vollständigen Versagen<br />
<strong>de</strong>r Finanzmärkte führen. In diesem Fall wäre<br />
mit drastischen Verwerfungen aller Märkte<br />
<strong>de</strong>r Realwirtschaft einschließlich <strong>de</strong>s Immobilienmarktes<br />
mit weitgehen<strong>de</strong>n negativen Folgen<br />
für Ertragskraft und Wertentwicklung <strong>de</strong>r<br />
Immobilie zu rechnen, die zu einem Totalverlust<br />
<strong>de</strong>r Anlage und weiterer Vermögenseinbußen<br />
<strong>de</strong>s Anlegers führen können.<br />
Weitere Risiken<br />
An<strong>de</strong>re wesentliche tatsächliche und rechtliche<br />
Risiken bestehen nach Kenntnis <strong>de</strong>s Anbieters<br />
nicht.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 25
Der Emittent<br />
Firma <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />
Sitz Berlin<br />
Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />
Gründungsdatum und Dauer 21.12.2011, die Laufzeit <strong>de</strong>r Gesellschaft ist unbestimmt.<br />
Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 46148 B<br />
Maßgebliche Rechtsordnung Deutsches Recht<br />
Gegenstand Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung, Vermietung<br />
und die Verwertung von Immobilien. Der Gesellschaftszweck<br />
erstreckt sich darauf, alle unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />
<strong>de</strong>m Geschäftszweck dienen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihn för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Geschäfte<br />
mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger und gewerblicher<br />
Tätigkeiten vorzunehmen und durch Dritte vornehmen zu lassen.<br />
Kapital Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes beträgt<br />
die Höhe <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals durch die Gründungsgesellschafter<br />
insgesamt 1.508.500,00 Euro (Kommanditanteile),<br />
zerlegt in zwei Anteile. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
hat hiervon ein Kapital in Höhe von 8.500,00 Euro und die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin ein Kapital in Höhe von 1.500.000,00 Euro gezeichnet.<br />
Als Haftsumme wer<strong>de</strong>n 10 % <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen<br />
eingetragen, <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Haftsummen beträgt mithin<br />
150.850,00 Euro. Die Gründungskomplementärin leistet keine<br />
Einlage.<br />
Persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Berlin<br />
Konzernverbindungen Der Emittent ist kein Konzernunternehmen, eine kurze Beschreibung<br />
<strong>de</strong>s Konzerns und die Einordnung <strong>de</strong>s Emittenten in<br />
ihn ist daher nicht möglich.<br />
Höhe <strong>de</strong>r ausstehen<strong>de</strong>n Einlagen<br />
auf das Kapital<br />
Das heute gezeichnete Kapital ist nicht eingezahlt. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />
ausstehen<strong>de</strong>n Einlagen auf das Kapital beträgt somit<br />
1.508.500,00 Euro.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 26
Ergänzen<strong>de</strong> Angaben zum Emittenten<br />
Bei <strong>de</strong>m Emittenten han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />
Kommanditgesellschaft, <strong>de</strong>ren gesellschaftsvertragliche<br />
Regelungen zulässigerweise von<br />
<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen abweichen. Der<br />
Gesellschaftsvertrag ist im vollständigen Wortlaut<br />
auf <strong>de</strong>n Seiten 83 ff. abgedruckt. Die Abweichungen<br />
sind §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 13<br />
Abs. 2. Danach ist die persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin im Innenverhältnis von <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten ausgeschlossen,<br />
leistet keine Kapitaleinlage und ist<br />
am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie an Gewinn<br />
und Verlust nicht beteiligt.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>s<br />
Emittenten ist keine natürliche Person, son<strong>de</strong>rn<br />
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.<br />
Sie haftet grundsätzlich für Verbindlichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Emittenten unbeschränkt, aufgrund<br />
ihrer Struktur ist die Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
gemäß § 13 Abs. 2 <strong>GmbH</strong>G jedoch auf ihr<br />
Vermögen beschränkt. Das gezeichnete Kapital<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin beträgt 25.000,00<br />
Euro und ist in Höhe von 12.500,00 Euro eingezahlt.<br />
Geschäftsführer <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin ist Herr Niklas Pempel,<br />
Berlin. Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
weicht zulässigerweise von gesetzlichen<br />
Regelungen ab. Die Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft können von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit wer<strong>de</strong>n. Die<br />
persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin sowie<br />
ihre Organe wer<strong>de</strong>n im Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>s Emittenten von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />
§ 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer<br />
bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen<br />
gemeinschaftlich o<strong>de</strong>r einer von ihnen gemeinschaftlich<br />
mit einem Prokuristen zur Vertretung<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt.<br />
Darüber hinaus gibt es keine weiteren von <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen Regelungen abweichen<strong>de</strong> Be-<br />
stimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>s<br />
Emittenten und <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin.<br />
In Bezug auf <strong>de</strong>n Emittenten sind bisher keine<br />
Wertpapiere o<strong>de</strong>r Vermögensanlagen im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 8f Abs. 1 <strong>de</strong>s VerkProspG ausgegeben<br />
wor<strong>de</strong>n, § 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV.<br />
Der Emittent ist keine Aktiengesellschaft o<strong>de</strong>r<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 6 Satz 2<br />
und 3 VermVerkProspV).<br />
Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile<br />
Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />
Gesellschafter weichen von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
zukünftig beitreten<strong>de</strong>n Kommanditisten wie<br />
folgt ab:<br />
Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin übernommenen<br />
Kapitalanteile müssen keine Min<strong>de</strong>stgröße<br />
von 10.000,00 Euro haben. Die Gründungskommanditisten<br />
leisten kein Agio auf ihre<br />
Pflichteinlage. Die gesellschaftsvertraglichen<br />
Vergütungsansprüche <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin sind<br />
vorab zu begleichen, wobei die Vergütung <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
als Aufwand <strong>de</strong>r Gesellschaft behan<strong>de</strong>lt<br />
und von dieser gezahlt wird. Der geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin steht allein<br />
das Recht zur Führung <strong>de</strong>r Geschäfte <strong>de</strong>s<br />
Emittenten zu, die Komplementärin und die<br />
beitreten<strong>de</strong>n nicht geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten<br />
und Treugeber sind von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin und die persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin sind befugt, <strong>de</strong>n<br />
Emittenten zu vertreten. Der geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin steht ein grundsätzli-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 27
ches Zustimmungsrecht bei Übertragung von<br />
Beteiligungen zu. Die persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin ist nicht am Kapital und Gewinn<br />
<strong>de</strong>s Emittenten beteiligt und hat unbescha<strong>de</strong>t<br />
hiervon eine Stimme im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Fassung von Gesellschafterbeschlüssen. Im<br />
Liquidationsfall sind die <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
zustehen<strong>de</strong>n Vergütungen vorab zu berücksichtigen.<br />
Zur alleinigen Liquidatorin <strong>de</strong>s Emittenten<br />
ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
bestellt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt,<br />
einem Treugeber gegenüber, <strong>de</strong>r die Einlage<br />
trotz schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung<br />
nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />
leistet, durch einseitige Erklärung vom<br />
Treuhandvertrag zurückzutreten. Sie ist ferner<br />
berechtigt, ohne Zustimmung <strong>de</strong>r weiteren<br />
Gesellschafter eine im eigenen Namen übernommene<br />
o<strong>de</strong>r künftig gehaltene<br />
Kommanditbeteiligung ganz o<strong>de</strong>r in Teilen als<br />
fremdnützige Treuhandkommanditistin für<br />
Dritte zu halten. Weiter steht ihr ein Kapitalerhöhungsrecht<br />
zu.<br />
Darüber hinaus stimmen die Hauptmerkmale<br />
<strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Gesellschafter mit<br />
<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r zukünftig beitreten<strong>de</strong>n Kommanditisten/Treugeber<br />
und <strong>de</strong>ren Rechten wie auf<br />
Seite 8 dargestellt, überein.<br />
Die Gründungsgesellschafter <strong>de</strong>s Emittenten<br />
Gründungsgesellschafter sind die <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> als persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage<br />
und die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> und die CT legal Fondstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong> als Kommanditisten.<br />
Die Geschäftsanschrift <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> und <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> ist Carmerstraße 13, 10623 Berlin.<br />
Der Sitz bei<strong>de</strong>r Gesellschaften ist Berlin.<br />
Die Geschäftsanschrift <strong>de</strong>s Gründungsgesellschafters<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> ist<br />
Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Der Sitz <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft ist Hamburg.<br />
Der Gründungsgesellschafter <strong>Kristensen</strong><br />
Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> („geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditisten“) hat zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Prospektaufstellung Kommanditeinlagen in<br />
Höhe von 8.500,00 Euro und die CT legal<br />
Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (die „Treuhän<strong>de</strong>rin“)<br />
Kommanditeinlagen in Höhe von<br />
1.500.000,00 Euro gezeichnet. Die Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r Kommanditeinlagen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />
steht noch insgesamt aus. Der Gesamtbetrag<br />
<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />
eingezahlten Einlagen beträgt jeweils<br />
0,00 Euro.<br />
Der persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
steht eine jährliche Haftungsvergütung in<br />
Höhe von 3.500,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer<br />
zu, die nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />
in<strong>de</strong>xiert ist. An Vermögen<br />
und Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten ist sie nicht beteiligt.<br />
Der geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin steht<br />
eine Tätigkeitsvergütung in Höhe von jährlich<br />
12.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu, die<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />
in<strong>de</strong>xiert ist. Bei Liquidation <strong>de</strong>s Emittenten<br />
steht ihr für <strong>de</strong>n Liquidationszeitraum eine<br />
einmalige Tätigkeitsvergütung in Höhe <strong>de</strong>s<br />
doppelten <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung<br />
zu. Ferner ist sie nach Maßgabe <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Gewinnverteilung, das heißt nach <strong>de</strong>m<br />
Verhältnis <strong>de</strong>r von ihr übernommenen Kom-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 28
manditeinlage zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r weiteren<br />
Kommanditeinlagen, an Auszahlungen <strong>de</strong>s<br />
Emittenten an seine Gesellschafter beteiligt.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält eine einmalige Einrichtungsgebühr<br />
in Höhe von 20.000,00 Euro<br />
und eine Treuhandvergütung in Höhe von<br />
11.600,00 Euro jährlich (jeweils zuzüglich<br />
Umsatzsteuer) zu, die nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />
in<strong>de</strong>xiert ist. Für <strong>de</strong>n<br />
Liquidationszeitraum erhält sie eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung.<br />
Sie ist ferner nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Gewinnverteilung, das heißt nach<br />
<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r von ihr übernommenen<br />
Kommanditeinlage zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r<br />
weiteren Kommanditeinlagen, an Auszahlungen<br />
<strong>de</strong>s Emittenten an seine Gesellschafter<br />
beteiligt.<br />
An<strong>de</strong>re Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen<br />
je<strong>de</strong>r Art, stehen <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />
<strong>de</strong>s Emittenten innerhalb und außerhalb<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages nicht zu. Die Gründungsgesellschafter<br />
<strong>de</strong>s Emittenten halten<br />
we<strong>de</strong>r unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen<br />
an Unternehmen, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb<br />
<strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />
sind, die <strong>de</strong>m Emittenten Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen o<strong>de</strong>r die im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen<br />
erbringen.<br />
Die Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>s Emittenten<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche <strong>de</strong>s Emittenten<br />
sind <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung, die<br />
Vermietung und die Verwertung von Immobilien.<br />
Weitere Tätigkeitsbereiche hat <strong>de</strong>r Emittent<br />
nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
Der Emittent ist von Patenten, Lizenzen o<strong>de</strong>r<br />
neuen Herstellungsverfahren nicht und von<br />
Verträgen nur insoweit abhängig, wie diese in<br />
Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ ab Seite 63<br />
dargestellt sind. Die damit verbun<strong>de</strong>nen Risiken<br />
ergeben sich aus <strong>de</strong>n Seiten 14 ff. (Abschnitt<br />
„Risiken“). Im Übrigen ist <strong>de</strong>r Emittent<br />
von Patenten, Lizenzen, Verträgen o<strong>de</strong>r neuen<br />
Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />
Be<strong>de</strong>utung für die Geschäftstätigkeit o<strong>de</strong>r<br />
Ertragslage <strong>de</strong>s Emittenten sind, nicht abhängig<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Gerichts- o<strong>de</strong>r Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage <strong>de</strong>s Emittenten haben können, bestehen<br />
nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
Es bestehen keine laufen<strong>de</strong>n Investitionen<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV). Die Tätigkeit<br />
<strong>de</strong>s Emittenten war durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse nicht beeinflusst (§ 8 Abs. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 29
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung, <strong>de</strong>r<br />
Aufsichtsgremien und Beiräte <strong>de</strong>s Emittenten<br />
sowie sonstige Personen<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />
sind <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
sind Herr Niklas Pempel, Geschäftsanschrift<br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin, in seiner<br />
Eigenschaft als Geschäftsführer <strong>de</strong>r persönlich<br />
haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, die im<br />
Innenverhältnis von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen ist, <strong>de</strong>ren gesetzliches Vertretungsrecht<br />
aber unberührt bleibt, und die<br />
Herren Uwe Pempel, Geschäftsanschrift Carmerstraße<br />
13, 10623 Berlin, und Andreas Vogler,<br />
Geschäftsanschrift Flughafenallee 26,<br />
28199 Bremen, in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> <strong>de</strong>s Emittenten.<br />
Eine konkrete Funktionsaufteilung für die Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />
besteht nicht. Aufsichtsgremien o<strong>de</strong>r Beiräte<br />
unterhält <strong>de</strong>r Emittent nicht. Die Gesellschafterversammlung<br />
kann die Einrichtung eines<br />
Beirats beschließen.<br />
Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten (Komplementärin und geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin) keine Gesamtbezüge,<br />
insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage gewährt.<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditisten <strong>de</strong>s Emittenten,<br />
Herr Uwe Pempel und Herr Andreas<br />
Vogler, sind auch tätig als Geschäftsführer für<br />
die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, die als Initiatorin<br />
mit <strong>de</strong>r Ankaufsprüfung <strong>de</strong>r Immobilie, <strong>de</strong>r<br />
kaufmännischen Konzeption, <strong>de</strong>r Erstellung<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes und <strong>de</strong>r Eigenkapitaleinwerbung<br />
beauftragt ist. Im Übrigen sind<br />
Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />
in keiner Art und Weise für Unternehmen<br />
tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut sind o<strong>de</strong>r die im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>m Emittenten<br />
Fremdkapital geben.<br />
Sonstige Personen<br />
Es gibt keine Personen, die nicht in <strong>de</strong>n Kreis<br />
<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r VermVerkProspV<br />
angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Prospekts o<strong>de</strong>r<br />
die Abgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben, § 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2<br />
VermVerkProspV.<br />
Gewährleistete Vermögensanlage<br />
Für die angebotenen Vermögensanlage hat<br />
keine juristische Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft die<br />
Gewährleistung für <strong>de</strong>ren Verzinsung o<strong>de</strong>r<br />
Rückzahlung übernommen. Daher sind die<br />
Angabepflichten gemäß § 14 VermVerkProspV<br />
nicht einschlägig.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 30
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Die Anlageziele und Anlagepolitik <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage<br />
Das Anlageziel und Anlagepolitik sind <strong>de</strong>r Erwerb,<br />
die Verwaltung, die Vermietung und die<br />
spätere Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie „Schlossgalerie<br />
Eschwege“ sowie die Erzielung von<br />
überwiegend Mieteinnahmen und späteren<br />
Veräußerungserlösen.<br />
Die Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Emission wer<strong>de</strong>n<br />
für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie, die im Investitionsplan<br />
(ROGNOSE) Seite 36 ff. ausgewiesenen<br />
Kosten <strong>de</strong>r Ingangsetzung <strong>de</strong>s Emittenten<br />
und die Bildung <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve verwen<strong>de</strong>t.<br />
Die vom Emittenten erworbene Immobilie in<br />
Eschwege ist das Anlageobjekt.<br />
Grundstück<br />
Das aus vier Flurstücken bestehen<strong>de</strong>, ca.<br />
3.526 m² große Grundstück ist eingetragen im<br />
Grundbuch von Eschwege <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Eschwege, Blatt 13512, jeweils Gemarkung<br />
Eschwege, Flur 50, wie folgt:<br />
Lfd. Nr. 1, Flurstück 24/1, Gebäu<strong>de</strong>- und Freifläche,<br />
Stad 27, 29, 294 m²; Lfd. Nr. 2, Flurstück<br />
61/5, Gebäu<strong>de</strong>- und Freifläche, Stad 27,<br />
29, 3.<strong>02</strong>5 m²; Lfd. Nr. 3, Flurstück 61/6, Gebäu<strong>de</strong>-<br />
und Freifläche, Stad, 4 m²; Lfd. Nr. 4,<br />
Flurstück 62/2, Gebäu<strong>de</strong>- und Freifläche, Stad<br />
31, 203 m².<br />
In Abteilung II unter lfd. Nr. 1 ist eine Grunddienstbarkeit<br />
(Wegerecht) für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks Flur 50, Flurstück<br />
63/1 (Gemarkung Eschwege Blatt 13288 Best.<br />
Verzeichnis Nr. 4) gemäß Bewilligung vom<br />
26.10.2010 (UR Nr. 238/2010 Notar Wilfried<br />
Happel, Eschwege), lastend auf Flurstück 24/1<br />
eingetragen. An<strong>de</strong>re nicht nur unerhebliche<br />
dingliche Belastungen bestehen nicht. Für das<br />
Grundstück sind keine Baulasten eingetragen.<br />
Laut Auskunft <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Kassel<br />
vom 18.04.2011 sind we<strong>de</strong>r Altablagerungen<br />
o<strong>de</strong>r Altstandorte im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz<br />
noch Grundwasserscha<strong>de</strong>nsfälle<br />
bekannt. Das Grundstück ist voll<br />
erschlossen.<br />
Gebäu<strong>de</strong><br />
Das viergeschossige Gebäu<strong>de</strong> (UG, EG, 1. OG,<br />
2.OG) mit insgesamt 14 Gewerbeeinheiten<br />
wur<strong>de</strong> im Jahre 1996/1997 als Kaufhaus<br />
(ehemaliges Hertie Kaufhaus) errichtet. Im<br />
Jahre 2010 wur<strong>de</strong> das Warenhaus revitalisiert<br />
und in mehrere Shop-Einheiten je Geschoss<br />
aufgeteilt. Es verfügt über eine vermietbare<br />
Bruttogeschoßfläche von circa 5.497 m² (Basis<br />
DIN 277 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass die Maße bezogen<br />
auf die Achse (gedachte Mittellinie) <strong>de</strong>r<br />
begrenzen<strong>de</strong>n Bauteile ermittelt und Stützen,<br />
Säulen, Schächte, Innenwän<strong>de</strong> etc. übermessen<br />
wer<strong>de</strong>n).<br />
Das Gebäu<strong>de</strong> liegt im Bereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />
Nr. 82 S. Danach stehen alle im Geltungsbereich<br />
dieses Bebauungsplanes belegenen<br />
Gebäu<strong>de</strong> als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.<br />
Wertgutachten<br />
Die Immobilie wur<strong>de</strong> durch Kenstone <strong>GmbH</strong>,<br />
Helfmann - Park 5, 65760 Eschborn, mit Bewertungsgutachten<br />
vom 04.11.2011 mit folgen<strong>de</strong>m<br />
Ergebnis bewertet:<br />
Der Marktwert <strong>de</strong>r Immobilie beträgt<br />
6.500.000,00 Euro.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 31
Mietverträge<br />
Es besteht ein Generalmietvertrag mit <strong>de</strong>r<br />
Projektentwicklungsgesellschaft Eschwege<br />
mbH, Obermarkt 22, 37269 Eschwege (nachfolgend<br />
die „Generalmieterin“) vom<br />
17.08.2010 nebst 1. Nachtrag vom<br />
10.10./17.10.2011 (nachfolgend <strong>de</strong>r „Generalmietvertrag“).<br />
Alleinige Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />
Generalmieterin ist die Kreisstadt Eschwege.<br />
Die Generalmieterin hat ihrerseits Untermietverträge<br />
mit <strong>de</strong>n nachfolgend dargestellten<br />
Endnutzern <strong>de</strong>r Immobilie abgeschlossen.<br />
Der Mietzins aus <strong>de</strong>m Generalmietvertrag<br />
beträgt ab <strong>de</strong>m 01.11.2011 monatlich<br />
40.383,00 Euro (inklusive Nebenkosten) zzgl.<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Miete ist<br />
wertgesichert vereinbart. Steigt o<strong>de</strong>r fällt <strong>de</strong>r<br />
vom statistischen Bun<strong>de</strong>samt in Wiesba<strong>de</strong>n<br />
ermittelte Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland<br />
(„VPI“), Basis 2005=100, gegenüber <strong>de</strong>m<br />
In<strong>de</strong>xstand nach Übergabe um mehr als 10 %,<br />
so erhöht o<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r monatlich<br />
zu zahlen<strong>de</strong> Grundmietzins automatisch und<br />
unabhängig von <strong>de</strong>r jeweiligen Rechnungsstellung<br />
vom 1. <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Monats an entsprechend.<br />
Gleiches gilt, wenn sich <strong>de</strong>r genannte<br />
Preisin<strong>de</strong>x gegenüber <strong>de</strong>m Stand bei<br />
<strong>de</strong>r jeweils letzten Anpassung <strong>de</strong>s Grundmietzinses<br />
abermals um 10 % nach oben o<strong>de</strong>r unten<br />
verän<strong>de</strong>rt hat. Soweit in <strong>de</strong>n Untermietverträgen<br />
abweichen<strong>de</strong> Wertsicherungsklauseln<br />
o<strong>de</strong>r Staffelmiete/Umsatzmiete o<strong>de</strong>r<br />
vergleichbar gestaffelter Mietzins vereinbart<br />
wur<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>shalb eine Mietanpassung erfolgt,<br />
ist <strong>de</strong>r Mieter verpflichtet, die im jeweiligen<br />
Untermietverhältnis vereinbarte Mietzinsän<strong>de</strong>rung<br />
zu zahlen. Ist die Mieterhöhung<br />
in <strong>de</strong>n Untermietverhältnissen größer als die<br />
Mieterhöhung durch die zwischen <strong>de</strong>r Generalmieterin<br />
und <strong>de</strong>m Vermieter vereinbarte<br />
Wertsicherungsklausel, ist <strong>de</strong>r Mieter verpflichtet,<br />
90 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n jeweiligen Unter-<br />
mietverhältnissen vereinbarten Mietzinserhöhung<br />
bzw. im Falle <strong>de</strong>r Staffelmiete/Umsatzmiete<br />
98 % davon an <strong>de</strong>n Vermieter<br />
zu zahlen.<br />
Das Mietverhältnis läuft bis zum 31.01.2<strong>02</strong>0.<br />
Der Mietvertrag sieht ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
für die Generalmieterin vor, das diese<br />
dann ausüben kann, wenn das im nachstehend<br />
dargestellten Untermietvertrag<br />
Vockeroth für diesen Untermieter vereinbarte<br />
Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht erlischt. Im Falle <strong>de</strong>r<br />
Son<strong>de</strong>rkündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>s Generalmietvertrages<br />
setzt <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />
die Untermietverträge in eigener Person<br />
fort. Für die Prognose wur<strong>de</strong> unterstellt,<br />
dass die Generalmieterin von ihrem Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
zum 31.12.2012 Gebrauch<br />
machen kann und wird. Sollte dies nicht <strong>de</strong>r<br />
Fall sein, wür<strong>de</strong>n für die Dauer <strong>de</strong>r Aufrechterhaltung<br />
<strong>de</strong>s Generalmietvertrages die prognostizierten<br />
Mietsteigerungen geringfügig<br />
niedriger ausfallen, weil die Generalmieterin<br />
Mietsteigerungen in <strong>de</strong>n Untermietverträgen,<br />
die zu einer höheren Mietsteigerung als <strong>de</strong>r<br />
Indizierung <strong>de</strong>s Generalmietvertrages führen,<br />
nur zu 90 % weitergeben muss. Dem steht<br />
allerdings gegenläufig gegenüber, dass in <strong>de</strong>r<br />
Prognoserechnung ein Mietausfallrisiko von 2<br />
bis 3 % <strong>de</strong>r prognostizierten Mieten aus <strong>de</strong>n<br />
Untermietverhältnissen ertragsmin<strong>de</strong>rnd berücksichtigt<br />
wur<strong>de</strong>. Die Prospektverantwortliche<br />
ist <strong>de</strong>r Auffassung, dass es während <strong>de</strong>s<br />
Bestan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Generalmietvertrages mit <strong>de</strong>r<br />
städtischen Gesellschaft zu einem Mietausfall<br />
nicht kommen wird. Die prognostizierten kalkulatorischen<br />
Mietausfallwerte übersteigen<br />
die Min<strong>de</strong>rbeträge aus <strong>de</strong>r Mietentwicklung<br />
<strong>de</strong>utlich.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 32
Die Untermieter<br />
Mieter Nutzung Mietfläche m 2 Mietbeginn Mietdauer<br />
Karl Vockeroth <strong>GmbH</strong> Textilien 2468,07 03.11.2010 31.01.2<strong>02</strong>1 (1)<br />
Tisch & Tafel Schin<strong>de</strong>wolf <strong>GmbH</strong> Dekoration 477,53 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
Sylvia Bernd Spielzeug 190,99 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
Hanke Gaststättenbetriebe Gastronomie 404,00 16.<strong>02</strong>.2011 31.12.2016<br />
Bäckerei Siemon Bäckerei 141,50 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
City Schmuck Galerie Uhren, Schmuck 57,34 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
Heinemann Buchhandlung Buchhandlung 405,39 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
Aurel Parfümerie <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Parfümerie 156,21 27.10.2010 31.01.2019<br />
Amling`s Mo<strong>de</strong> Store Textilien 79,00 26.10.2010 31.01.2014<br />
Amling`s Mo<strong>de</strong> Store Textilien 141,13 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
Dieter Pommeranz Reisebüro 43,41 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />
(1) Siehe hierzu <strong>de</strong>n nächstfolgen<strong>de</strong>n Abschnitt „Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht“<br />
Die Mieten sind als Festmieten nach <strong>de</strong>r Bruttogeschossfläche<br />
vereinbart in einer Spanne<br />
von 2,00 Euro/m² für Lagerflächen und je nach<br />
Lage, Größe und Ausstattung bis zu<br />
28,61 Euro/m² für La<strong>de</strong>nflächen. Daneben<br />
sind Umsatzmieten zwischen 1,5 % bis 8 %<br />
vom Nettoumsatz eines Kalen<strong>de</strong>rjahres zu<br />
zahlen, soweit die Umsatzmiete die Festmiete<br />
übersteigt. Alle Mieter unterliegen einer Betriebspflicht.<br />
Die Mieten wer<strong>de</strong>n auf Basis <strong>de</strong>s<br />
VPI angepasst. Bei Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s VPI um<br />
mehr als 10 % gegenüber <strong>de</strong>m In<strong>de</strong>xstand bei<br />
Übergabe bzw. letzter Anpassung erfolgt eine<br />
Anpassung <strong>de</strong>r Miete in einem Prozentsatz <strong>de</strong>r<br />
In<strong>de</strong>xän<strong>de</strong>rung automatisch. Sicherheiten<br />
wur<strong>de</strong>n von allen Mietern in Form von Bankbürgschaften<br />
in Höhe von 2 bis 3 Nettomieten<br />
(Min<strong>de</strong>stmieten) erbracht. Die Mieter sind<br />
nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet,<br />
sich an <strong>de</strong>n Reparaturen im Innern<br />
<strong>de</strong>r Mieträume pro Einzelfall mit einem Betrag<br />
zwischen 100,00 Euro bis 200,00 Euro pro<br />
Einzelfall mit einer jährlichen Begrenzung auf<br />
1.000,00 Euro bis 2.400,00 Euro zu beteiligen.<br />
Alle Mieter sind ebenfalls verpflichtet, die<br />
eingebauten Scheiben, insbeson<strong>de</strong>re Schaufenster<br />
und La<strong>de</strong>ntüren auf ihre Kosten zu<br />
ersetzen sowie auf eigene Kosten die Instandhaltung<br />
und Wartung <strong>de</strong>r im Mietobjekt eingebauten<br />
technischen Anlagen durchzuführen.<br />
Als Nebenkosten wur<strong>de</strong>n Betriebskosten gemäß<br />
<strong>de</strong>r Betriebskostenverordnung, Wartungs-,<br />
Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungskosten<br />
sowie die Kosten für Reparaturen<br />
und Erneuerungen für allgemeine Einrichtungen,<br />
insbeson<strong>de</strong>re für alle technischen Einrichtungen<br />
einschließlich Verkehrsflächen und<br />
Außenanlagen auf alle Mieter anteilig umgelegt.<br />
Nach Beendigung <strong>de</strong>r Mietzeit können<br />
vorgenommene Einbauten und Werbeeinrichtungen<br />
<strong>de</strong>m Vermieter entschädigungslos<br />
überlassen wer<strong>de</strong>n, ansonsten besteht die<br />
Verpflichtung aller Mieter zum Ausbau und<br />
Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ursprünglichen Zustan-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 33
<strong>de</strong>s. Regelungen über eine Untervermietung<br />
sind nicht getroffen, mithin gilt die gesetzliche<br />
Regelung, dass <strong>de</strong>r Mieter ohne Erlaubnis<br />
<strong>de</strong>s Vermieters nicht berechtigt ist, die Mietsache<br />
weiterzuvermieten.<br />
In allen Mietverträgen hat <strong>de</strong>r Vermieter zur<br />
Umsatzsteuer optiert. Die gemäß § 4 Nr. 12<br />
<strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes (UStG) an sich<br />
steuerfreien Vermietungsumsätze wer<strong>de</strong>n<br />
somit gemäß § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig<br />
behan<strong>de</strong>lt mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Vermieter<br />
auch die ihm von an<strong>de</strong>ren Unternehmen in<br />
Rechnung gestellten Umsatzsteuern grundsätzlich<br />
als Vorsteuer abziehen kann<br />
(§ 15 UStG). Da mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />
nach <strong>de</strong>m 11.11.1993 begonnen wor<strong>de</strong>n<br />
ist, kann die Option nur insoweit ausgeübt<br />
wer<strong>de</strong>n, als <strong>de</strong>r Leistungsempfänger das<br />
Grundstück ausschließlich für Umsätze verwen<strong>de</strong>t<br />
o<strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n beabsichtigt, die<br />
<strong>de</strong>n Vorsteuerabzug nicht ausschließen<br />
(§§ 27 Abs. 2 , 9 Abs. 2 UStG). Bei Mietbeginn<br />
haben alle Mieter ausschließlich steuerpflichtige<br />
Umsätze ausgeführt. Sollte ein Mieter<br />
dazu übergehen, steuerfreie Umsätze zu erbringen,<br />
en<strong>de</strong>t die Möglichkeit <strong>de</strong>r Optierung.<br />
Eine Verpflichtung, <strong>de</strong>m Vermieter in diesem<br />
Fall <strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Nachteil auszugleichen,<br />
sehen die Mietverträge nicht vor.<br />
Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
Dem Mieter Vockeroth steht ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s sechzigsten Monats<br />
<strong>de</strong>r Mietzeit zu, falls nicht bis zum 31.5.2013<br />
auf einem nahe gelegenen Grundstück eine<br />
Stellplatzanlage mit min<strong>de</strong>stens 40 PKW-<br />
Stellplätzen zur Verfügung steht. Für die Errichtung<br />
dieser Stellplatzanlage ist bereits ein<br />
Gemeinschaftsunternehmen <strong>de</strong>r Stadt<br />
Eschwege und <strong>de</strong>s Mieters gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung von<br />
Eschwege hat die Errichtung und eine entsprechen<strong>de</strong><br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s einschlägigen Bebauungsplanes<br />
beschlossen.<br />
Der städtischen Generalmieterin wie<strong>de</strong>rum ist<br />
ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht für <strong>de</strong>n Generalmietvertrag<br />
eingeräumt für <strong>de</strong>n erwarteten<br />
Fall, dass das Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht <strong>de</strong>s Ankermieters<br />
Vockeroth durch die fristgerechte<br />
Errichtung <strong>de</strong>s Parkhauses erlischt. Die<br />
Prognoserechnung ist unter <strong>de</strong>r Annahme<br />
erstellt, dass das Parkhaus im Jahr 2012 errichtet<br />
wird und die Generalmieterin von ihrem<br />
Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht zum 31.12.2012<br />
Gebrauch machen wird.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 34
Ergänzen<strong>de</strong> Angaben<br />
Der Emittent hat über die Anschaffung <strong>de</strong>r<br />
Immobilie <strong>de</strong>n in Abschnitt „Kaufvertrag“ ab<br />
Seite 63 dargestellten Kaufvertrag geschlossen.<br />
An<strong>de</strong>re Verträge über die Anschaffung<br />
o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes o<strong>de</strong>r<br />
wesentlicher Teile davon hat <strong>de</strong>r Emittent<br />
nicht geschlossen. Die Übernahme <strong>de</strong>r Immobilie<br />
ist mit Wirkung zum 01.04.2012 vorgesehen,<br />
also noch nicht erfolgt (Realisierungsgrad<br />
<strong>de</strong>s Projektes).<br />
Der Prospektverantwortlichen, <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />
<strong>de</strong>s Emittenten, <strong>de</strong>n<br />
Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin steht und stand<br />
das Eigentum am Anlageobjekt o<strong>de</strong>r wesentlichen<br />
Teilen <strong>de</strong>sselben nicht zu; diesen Personen<br />
steht auch aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n eine<br />
dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht<br />
zu. Rechtliche o<strong>de</strong>r tatsächliche Beschränkungen<br />
<strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>s Anlageobjektes,<br />
insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf das<br />
Anlageziel, bestehen nicht.<br />
Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjektes sind behördliche<br />
Genehmigungen nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen behördlichen Genehmigungen<br />
liegen mithin vor.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 35
Die Investition<br />
Investitionsplan (PROGNOSE)<br />
Ankauf Immobilie incl. Nebenkosten<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Finanzierungsnebenkosten<br />
Disagio<br />
Eigenkapitalvermittlung<br />
Prospekt und Marketing<br />
Rechts- und Beratungskosten, Gutachten<br />
Einrichtung Treuhandschaft<br />
an<strong>de</strong>re Kosten<br />
Liquiditätsreserve<br />
Summe Mittelverwendung total<br />
Eigenkapital 3.838.500<br />
davon Gründungsgesellschafter 1.508.500<br />
zur Zeichnung wer<strong>de</strong>n angeboten 2.330.000<br />
Euro % von<br />
gesamt<br />
% vom<br />
Eigenkapital<br />
6.626.500 82,27% 172,63%<br />
60.000 0,74% 1,56%<br />
53.800 0,67% 1,40%<br />
205.000 2,55% 5,34%<br />
385.195 4,78% 10,04%<br />
310.000 3,85% 8,08%<br />
105.000 1,30% 2,74%<br />
20.000 0,25% 0,52%<br />
10.000 0,12% 0,26%<br />
279.505 3,47% 7,28%<br />
8.055.000 100,00% 209,85%<br />
Agio 116.500 3.955.000 49,10% 103,04%<br />
Darlehen<br />
4.100.000 50,90% 106,81%<br />
Summe Mittelherkunft<br />
Erläuterungen zum Investitionsplan<br />
(PROGNOSE)<br />
Die Darstellung <strong>de</strong>r vorgesehenen Investition<br />
sind Prognosen, die naturgemäß mit Unsicherheiten<br />
behaftet sind. Die voraussichtlichen<br />
Gesamtkosten <strong>de</strong>s Anlageobjektes sowie<br />
die geplante Finanzierung ergeben sich wie<br />
folgt:<br />
Mittelverwendung<br />
Immobilienerwerb inkl. Nebenkosten<br />
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt<br />
6,3 Mio. Euro. Daneben wer<strong>de</strong>n Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
in Höhe von 3,5 % vom Kaufpreis<br />
und Notar- und Gerichtskosten anfallen, die<br />
8.055.000 100,00% 209,85%<br />
mit rund 41 Tsd. Euro zuzüglich Umsatzsteuer<br />
prognostiziert sind. Für die technische und<br />
juristische Ankaufsprüfung <strong>de</strong>r Immobilie erhält<br />
die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> eine Vergütung<br />
von insgesamt 65 Tsd. Euro zuzüglich<br />
Umsatzsteuer.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Übernahme <strong>de</strong>r Immobilie ist spätestens<br />
mit wirtschaftlichem Übergang zum<br />
01.04.2012 vorgesehen. Vorsorglich sind<br />
Zwischenfinanzierungszinsen prognostiziert,<br />
die für <strong>de</strong>n Fall entstehen wer<strong>de</strong>n, dass die<br />
Eigenkapitaleinwerbung zu diesem Zeitpunkt<br />
noch nicht abgeschlossen ist. Bei frühzeitigem<br />
Abschluss <strong>de</strong>r Einwerbung erhöht die Position<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 36
die Liquiditätsreserve. Zwischenfinanzierungsmittel<br />
sind in keinem Umfang verbindlich<br />
zugesagt. Es ist eine Fälligkeit <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierungsmittel<br />
zur Auszahlung am<br />
31.3.2012 und zur Rückzahlung am 30.6.2012<br />
angenommen.<br />
Finanzierungskosten<br />
Es sind eine Bearbeitungsgebühr <strong>de</strong>r Bank in<br />
Höhe von 40 Tsd. Euro und Kosten <strong>de</strong>r Darlehenssicherung,<br />
namentlich die Eintragung<br />
verkehrsüblicher Grundschul<strong>de</strong>n zugunsten<br />
<strong>de</strong>r Bank, mit rund 14 Tsd. Euro prognostiziert.<br />
Eigenkapitalvermittlung<br />
Für die Beschaffung <strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen Eigenkapitals<br />
erhält die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
gemäß Eigenkapitalvermittlungsvertrag eine<br />
Vergütung in Höhe von 7 % <strong>de</strong>s tatsächlich<br />
vermittelten Nennkapitals (Nominalkapital<br />
exklusive Agio) zuzüglich <strong>de</strong>s vereinbarten<br />
Agios. Die ausgewiesene Prognosesumme<br />
ergibt sich bei Volleinwerbung <strong>de</strong>s Kapitals.<br />
Prospekt und Konzeption<br />
Für die Erstellung <strong>de</strong>r Fondskonzeption in<br />
wirtschaftlicher Hinsicht und die Erstellung<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes erhält die <strong>Kristensen</strong><br />
Invest <strong>GmbH</strong> eine einmalige vertragliche Vergütung<br />
in Höhe von 310.000,00 Euro zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Rechts- und<br />
Steuerberatung und Gutachten im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes<br />
sind Aufwendungen in Höhe von<br />
105.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer<br />
prognostiziert.<br />
Einrichtung <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung<br />
Für die Einrichtung <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung<br />
erhält die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 20 Tsd. Euro<br />
zuzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />
An<strong>de</strong>re Kosten<br />
In dieser Position sind die geschätzten Kosten<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaftsgründung und Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen<br />
ausgewiesen.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Vorsorglich wur<strong>de</strong> eine Liquiditätsreserve für<br />
Unvorhergesehenes und zur Glättung <strong>de</strong>s<br />
Auszahlungsverlaufes in Höhe von rund<br />
280 Tsd. Euro gebil<strong>de</strong>t.<br />
Negativerklärung<br />
Mit <strong>de</strong>n Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Emission<br />
wird <strong>de</strong>r Emittent das vorstehend erläuterte<br />
Investitionsvorhaben durchführen. Für sonstige<br />
Zwecke wer<strong>de</strong>n die Nettoeinnahmen nicht<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Mittelherkunft<br />
Eigenkapital<br />
Das Eigenkapital <strong>de</strong>s Emittenten setzt sich<br />
zusammen aus <strong>de</strong>r Kommanditeinlage <strong>de</strong>r<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin in Höhe<br />
von 8.500,00 Euro und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin in<br />
Höhe von 1,5 Mio. Euro (jeweils ohne Agio)<br />
sowie <strong>de</strong>m einzuwerben<strong>de</strong>n Kommanditkapital<br />
in Höhe von 2,33 Mio. Euro zuzüglich <strong>de</strong>s<br />
Agios von rund 117 Tsd. Euro (5 % <strong>de</strong>s einzuwerben<strong>de</strong>n<br />
Kapitals). Eigenmittel sind in keinem<br />
Umfang verbindlich zugesagt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 37
Die Zeichnungsbeträge sind jeweils unverzüglich<br />
nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zur<br />
Einzahlung fällig.<br />
Fremdkapital<br />
Die Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Emission reichen<br />
für die vorgesehene Investition <strong>de</strong>s Emittenten,<br />
also für die Realisierung <strong>de</strong>s Anlagezieles,<br />
allein nicht aus. Der Emittent nimmt<br />
Zwischenfinanzierungsmittel we<strong>de</strong>r auf noch<br />
sind diese verbindlich zugesagt. Die Endfinanzierungsmittel<br />
in Gestalt eines Bankdarlehens<br />
wer<strong>de</strong>n voraussichtlich 4,1 Mio. Euro betragen.<br />
Sie sind von einem <strong>de</strong>utschen Kreditinstitut<br />
in diesem Umfang unter Gremienvorbehalt,<br />
also noch nicht verbindlich, zugesagt. Die<br />
Auszahlung ist nach Erfüllung verschie<strong>de</strong>ner<br />
Voraussetzungen spätestens zum 01.04.2012<br />
fällig. Dieser Sollzinssatz beträgt nominal 3,4 %<br />
per annum nach Verrechnung <strong>de</strong>s Disagios<br />
(das entspricht einem Nominalzinssatz von 4<br />
% und einem Effektivzinssatz von 4,12 % per<br />
annum). Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.<br />
Kosten in <strong>de</strong>r Investitionsphase (PROGNOSE)<br />
1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />
einschl. Nebenkosten<br />
2. fondsabhängige Kosten:<br />
a. Vergütungen<br />
b. Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
3. Gesamtaufwand<br />
4. nachrichtlich: Liquiditätsreserve<br />
5. Investition einschließlich <strong>de</strong>r Rücklagen<br />
Ergänzen<strong>de</strong> Angaben<br />
Die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> ist mit Ankaufsprüfung<br />
<strong>de</strong>r Immobilie, <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungsangebotes und <strong>de</strong>r Eigenkapitalakquisition<br />
beauftragt. Die <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong> ist mit <strong>de</strong>m Immobilienmanagement,<br />
die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltung <strong>GmbH</strong><br />
ist mit <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />
beauftragt (siehe nachfolgend unter<br />
„Ausgaben“ auf Seite 41). Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
hat ihre Gründungseinlage für Rechnung eines<br />
<strong>de</strong>utschen Kreditinstitutes übernommen, das<br />
<strong>de</strong>m Emittenten auch die Fremdfinanzierung<br />
in Aussicht gestellt hat. Im Übrigen erbringen<br />
die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />
<strong>de</strong>s Emittenten, die Mitglie<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten o<strong>de</strong>r die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin in keinem Umfang nicht nur<br />
geringfügige Leistungen und Lieferungen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 38<br />
Euro<br />
% von<br />
gesamt<br />
% vom<br />
Eigenkapital<br />
je m2 Mietfläche<br />
Euro<br />
6.626.500 85,22% 167,55% 1.240<br />
715.195 9,20% 18,08% 134<br />
433.800 5,58% 10,97% 81<br />
7.775.495 100,00% 196,60% 1.455<br />
279.505<br />
8.055.000<br />
52<br />
1.507
Liquiditätsrechnung (PROGNOSE)<br />
Liquiditätsrechnung <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (PROGNOSE) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
Beträge in Euro<br />
Summe <strong>de</strong>r Mieteinnahmen 363.752 508.376 509.764 516.940 546.036 546.238 547.297 550.472<br />
Instandhaltung -36.078 -49.067 -50.048 -51.049 -52.070 -53.111 -54.173 -55.257<br />
Mietverwaltung -11.403 -15.251 -15.293 -15.508 -16.381 -16.387 -16.419 -16.514<br />
Asset Management -1.900 -2.542 -2.549 -2.585 -2.730 -2.731 -2.736 -2.752<br />
Ausfallwagnis -9.683 -12.959 -13.000 -13.189 -13.928 -13.934 -13.966 -14.061<br />
Objektergebnis 304.687 428.557 428.874 434.609 460.927 460.074 460.0<strong>02</strong> 461.887<br />
Finanzierung<br />
Zinsaufwand (Bankdarlehen) 104.199 137.681 136.206 134.679 133.100 131.467 129.777 128.<strong>02</strong>9<br />
Tilgung 31.101 42.719 44.194 45.721 47.300 48.933 50.623 52.371<br />
laufen<strong>de</strong>r Barüberschuss 169.387 248.157 248.474 254.209 280.527 279.674 279.6<strong>02</strong> 281.487<br />
Verkaufserlöse 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Kredittilgung Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Barüberschuss gesamt 169.387 248.157 248.474 254.209 280.527 279.674 279.6<strong>02</strong> 281.487<br />
Zinsertrag Liquiditätsanlage 3.412 4.837 4.656 4.244 6.255 6.343 6.396 6.429<br />
Fondsbezogene Ausgaben<br />
Haftungsvergütung Komplementär -3.500 -3.570 -3.641 -3.714 -3.789 -3.864 -3.942 -4.<strong>02</strong>0<br />
Geschäftsführung -12.000 -12.240 -12.485 -12.734 -12.989 -13.249 -13.514 -13.784<br />
Abschluss und Steuerberatung -7.500 -7.650 -7.803 -7.959 -8.118 -8.281 -8.446 -8.615<br />
Treuhän<strong>de</strong>rvergütung -11.600 -11.832 -12.069 -12.310 -12.556 -12.807 -13.063 -13.325<br />
sonstige Aufwendungen -3.750 -5.100 -5.2<strong>02</strong> -5.306 -5.412 -5.520 -5.631 -5.743<br />
Liquidität 134.449 212.603 211.931 216.429 243.917 242.296 241.4<strong>02</strong> 242.428<br />
Auszahlung 179.930 239.906 239.906 239.906 239.906 239.906 239.906 239.906<br />
in Prozent <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen (ohne Agio) 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25%<br />
Entwicklung Liquiditätsreserve -45.480 -27.304 -27.976 -23.477 4.011 2.390 1.496 2.522<br />
Bestand Liquiditätsreserve 234.<strong>02</strong>5 206.721 178.746 155.268 159.279 161.669 163.165 165.687<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 39
2<strong>02</strong>0 2<strong>02</strong>1 2<strong>02</strong>2 2<strong>02</strong>3 2<strong>02</strong>4 2<strong>02</strong>5 2<strong>02</strong>6 2<strong>02</strong>7<br />
Liquiditätsrechnung <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (PROGNOSE)<br />
Beträge in Euro<br />
558.263 589.803 590.<strong>02</strong>6 591.190 594.683 603.144 637.340 159.396 Summe <strong>de</strong>r Mieteinnahmen<br />
-56.362 -57.489 -58.639 -59.812 -61.008 -62.228 -63.473 -16.186 Instandhaltung<br />
-16.748 -17.694 -17.701 -17.736 -17.840 -18.094 -19.120 -4.782 Mietverwaltung<br />
-2.791 -2.949 -2.950 -2.956 -2.973 -3.016 -3.187 -797 Asset Management<br />
-14.266 -15.069 -15.076 -15.111 -15.216 -15.439 -16.312 -4.080 Ausfallwagnis<br />
468.095 496.6<strong>02</strong> 495.660 495.575 497.645 504.367 535.248 133.552 Objektergebnis<br />
Finanzierung<br />
126.220 124.349 179.301 196.206 194.<strong>02</strong>8 191.728 189.297 46.929 Zinsaufwand (Bankdarlehen)<br />
54.180 56.051 41.908 38.606 40.784 43.085 45.515 11.774 Tilgung<br />
287.695 316.2<strong>02</strong> 274.450 260.763 262.833 269.554 300.436 74.849 laufen<strong>de</strong>r Barüberschuss<br />
0 0 0 0 0 0 0 7.853.064 Verkaufserlöse<br />
0 0 0 0 0 0 0 3.405.135 Kredittilgung Verkauf<br />
287.695 316.2<strong>02</strong> 274.450 260.763 262.833 269.554 300.436 4.522.777 Barüberschuss gesamt<br />
6.485 6.123 6.898 7.083 5.893 5.094 4.294 699 Zinsertrag Liquiditätsanlage<br />
Fondsbezogene Ausgaben<br />
-4.101 -4.183 -4.266 -4.352 -4.439 -4.528 -4.618 -1.178 Haftungsvergütung Komplementär<br />
-14.060 -14.341 -14.628 -14.920 -15.219 -15.523 -15.834 -32.301 Geschäftsführung<br />
-8.787 -8.963 -9.142 -9.325 -9.512 -9.7<strong>02</strong> -9.896 -2.524 Abschluss und Steuerberatung<br />
-13.591 -13.863 -14.140 -14.423 -14.712 -15.006 -15.306 -15.612 Treuhän<strong>de</strong>rvergütung<br />
-5.858 -5.975 -6.095 -6.217 -6.341 -6.468 -6.597 -1.682 sonstige Aufwendungen<br />
247.782 274.999 233.076 218.609 218.503 223.422 252.479 4.470.180 Liquidität<br />
239.906 239.906 249.503 249.503 249.503 249.503 249.503 4.577.411 Auszahlung<br />
6,25% 6,25% 6,50% 6,50% 6,50% 6,50% 6,50% 119,25% in Prozent <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen (ohne Agio)<br />
7.876 35.092 -16.427 -30.894 -30.999 -26.081 2.976 -107.231 Entwicklung Liquiditätsreserve<br />
173.563 208.655 192.229 161.335 130.336 104.255 107.231 0 Bestand Liquiditätsreserve<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 40
Erläuterung zur Ergebnisrechnung<br />
(PROGNOSE)<br />
Einnahmen<br />
Mieteinnahmen<br />
Die Mietentwicklung <strong>de</strong>r gewerblichen Einheiten<br />
ist auf Basis <strong>de</strong>r im Mietvertrag enthaltenen<br />
In<strong>de</strong>xklausel unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />
erwarteten Inflation von 2 % per annum prognostiziert.<br />
Es wur<strong>de</strong> davon ausgegangen, dass<br />
die Generalmieterin von ihrem Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />
zum 31.12.2012 Gebrauch machen<br />
wird. Mit <strong>de</strong>n Untermietern sind Garantiemieten<br />
und darüber hinaus Umsatzmieten vereinbart.<br />
Aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n sind für die Prognose<br />
nur die vereinbarten Min<strong>de</strong>stmieten,<br />
aber keine Erlöse aus Mehrzahlungen aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Umsatzmietvereinbarungen berücksichtigt.<br />
Solche Mehrzahlungen stün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
Emittenten nach <strong>de</strong>n kaufvertraglichen Regelungen<br />
ab 2017 allein zu.<br />
Ausgaben<br />
Instandhaltung<br />
Die Aufwendungen für laufen<strong>de</strong> Instandhaltungsmaßnahmen<br />
sind auf <strong>de</strong>r Basis von Erfahrungswerten<br />
mit 9,00 Euro je Quadratmeter<br />
und Jahr für die Hauptnutzflächen und mit<br />
5,67 Euro für Lagerflächen prognostiziert und<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>r erwarteten Inflationsentwicklung<br />
in<strong>de</strong>xiert.<br />
Immobilienmanagement, Mietverwaltung<br />
Die <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> ist als Asset<br />
Managerin für die laufen<strong>de</strong> Betreuung <strong>de</strong>r<br />
Immobilie und <strong>de</strong>r Mieter verantwortlich. Sie<br />
erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von<br />
3,5 % <strong>de</strong>r tatsächlich erzielten Netto-Istmieten<br />
(Kaltmieten exklusive Nebenkostenvorauszahlungen<br />
und Umsatzsteuer) und ist damit unmittelbar<br />
an <strong>de</strong>n Erfolg ihrer Tätigkeit gebun<strong>de</strong>n.<br />
Die Asset Managerin erhält ferner gegebenenfalls<br />
eine Erfolgsvergütung für <strong>de</strong>n Fall,<br />
dass die effektiven Barrückflüsse an die Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>s Fonds die Planwerte überschreiten<br />
(siehe Liquidationskalkulation).<br />
Ausfallwagnis<br />
Vorsorglich ist ein Mietausfallwagnis mit je<br />
nach betroffener Mietfläche 2 bis 3 % <strong>de</strong>r<br />
Nettokaltmieten berücksichtigt.<br />
Zinsaufwand und Tilgung<br />
Der Zinssatz für das Darlehen ist für die Dauer<br />
von 10 Jahren mit nominal 3,40 % jährlich<br />
nach Disagio (Auszahlung 95 %) prognostiziert,<br />
das entspricht einem Nominalzinssatz<br />
von 4,00 % ohne Disagio. Für die Anschlussfinanzierung<br />
wird mit einem Zinssatz von<br />
5,50 % jährlich kalkuliert.<br />
Die Tilgung ist für <strong>de</strong>n Zinsfestschreibungszeitraum<br />
mit 1,00 % zuzüglich ersparter Zinsen ab<br />
Auszahlung prognostiziert. Für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />
Anschlussfinanzierungszeitraum von 5<br />
Jahren ist eine Tilgung von 1 % jährlich <strong>de</strong>r<br />
Restvaluta prognostiziert.<br />
Verkaufserlöse<br />
Es wur<strong>de</strong> angenommen, dass die Immobilie zu<br />
einem Preis veräußert wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
bei Verkauf erzielten Miete und <strong>de</strong>n Ankaufspreisfaktoren<br />
entspricht. Eine allgemeine<br />
Wertsteigerung aufgrund <strong>de</strong>r Immobilienmarktentwicklung<br />
ist nicht eingerechnet, weil<br />
Marktbewegungen nach Auffassung <strong>de</strong>s Anbieters<br />
über <strong>de</strong>n Betrachtungszeitraum nicht<br />
hinreichend prognostizierbar sind. Der Aus-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 41
weis erfolgt netto nach Abzug <strong>de</strong>r Verkaufsgebühr<br />
in Höhe von 1 % <strong>de</strong>s erzielten Verkaufspreises<br />
zzgl. USt, die die Asset Managerin<br />
(<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>) für Vorbereitung<br />
und Abwicklung <strong>de</strong>s gesamten Verkaufsprozesses<br />
erhält.<br />
Zinserträge<br />
Die aus <strong>de</strong>r Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel resultieren<strong>de</strong>n<br />
Zinserträge <strong>de</strong>s Emittenten sind aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n<br />
für die Jahre 2012 bis 2015<br />
wegen <strong>de</strong>s aktuell vergleichsweise niedrigen<br />
Niveaus mit 1,65 % bis 2,6 % per annum je<br />
nach Laufzeit angenommen, ab <strong>de</strong>m Jahr 2016<br />
nach Maßgabe langjähriger Durchschnittswerte<br />
mit 3,00 bis 4,63 % per annum. Hiervon<br />
wur<strong>de</strong> die anfallen<strong>de</strong> Abgeltungssteuer in<br />
Höhe von 25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
abgezogen (Nettoausweis <strong>de</strong>r Zinsen<br />
nach Abgeltungssteuer, ohne Berücksichtigung<br />
eventueller Kirchensteuer).<br />
Fondsbezogene Ausgaben<br />
Für die ausgewiesenen laufen<strong>de</strong>n Gesellschaftskosten<br />
<strong>de</strong>s Emittenten sind insgesamt<br />
rund 39,6 Tsd. Euro jährlich kalkuliert. Die<br />
Positionen Geschäftsführung, Treuhandkosten<br />
und Haftungsvergütung entsprechen <strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen, die Kosten<br />
für Jahresabschluss und Steuererklärung<br />
sind Planwerte und durch Leistungsangebot<br />
eines geeigneten Dienstleisters unterlegt. Für<br />
sonstige Kosten sind vorsorglich weitere anfänglich<br />
5 Tsd. Euro berücksichtigt.<br />
Liquidität<br />
Der Barüberschuss aus Objektbewirtschaftung<br />
zuzüglich Zinsen abzüglich <strong>de</strong>r fondsbezogenen<br />
Ausgaben ergeben das Liquiditätsergebnis<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Jahres.<br />
Auszahlungen vor Steuern<br />
Die prognostizierten Auszahlungen orientieren<br />
sich am erzielten Cashflow <strong>de</strong>s Emittenten<br />
und sollen voraussichtlich jeweils bis 31.03.<br />
<strong>de</strong>s auf das Geschäftsjahr folgen<strong>de</strong>n Jahres<br />
ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Über die tatsächliche<br />
Höhe von Liquiditätsauszahlungen entschei<strong>de</strong>t<br />
die Gesellschafterversammlung.<br />
Auszahlungen in Prozent <strong>de</strong>s Kapitals<br />
Die prognostizierten Auszahlungen (vor Steuern)<br />
in Prozent <strong>de</strong>s vorgesehenen Kapitals <strong>de</strong>s<br />
Emittenten (exklusive Agio).<br />
Liquiditätsreserve<br />
Der zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres prognostizierte<br />
Stand <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve <strong>de</strong>s Emittenten,<br />
<strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r ursprünglichen Liquiditätsreserve<br />
laut Investitionsplan zuzüglich<br />
<strong>de</strong>r prognostizierten nicht für Auszahlungen<br />
an Anleger verwen<strong>de</strong>ten Liquidität abzüglich<br />
zur Glättung <strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen<br />
erwarteten Entnahmen errechnet.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 42
Steuerliche Ergebnisrechnung (PROGNOSE)<br />
Steuerplanrechnung Beträge in Euro 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
Steuerliches Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten -245.276 132.070 133.033 139.391 166.738 166.696 167.465 170.223<br />
Einkommensteuerbelastung / -entlastung -116.445 62.700 63.157 66.176 79.159 79.139 79.504 80.813<br />
Kapitalertragsteuerabzüge 1.222 1.733 1.668 1.520 2.241 2.272 2.291 2.303<br />
Gesamtsteuerbelastung (bei 45 % Steuersatz zzgl.<br />
SolZ) -115.222 64.433 64.825 67.696 81.399 81.411 81.795 83.116<br />
Steuerplanrechnung Beträge in Euro 2<strong>02</strong>0 2<strong>02</strong>1 2<strong>02</strong>2 2<strong>02</strong>3 2<strong>02</strong>4 2<strong>02</strong>5 2<strong>02</strong>6 2<strong>02</strong>7<br />
Steuerliches Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten 177.336 206.654 150.168 132.358 135.377 143.214 175.259 4.078<br />
Einkommensteuerbelastung / -entlastung 84.190 98.109 71.292 62.837 64.270 67.991 83.204 1.936<br />
Kapitalertragsteuerabzüge 2.323 2.193 2.471 2.537 2.111 1.825 1.538 251<br />
Gesamtsteuerbelastung (bei 45 % Steuersatz zzgl.<br />
SolZ) 86.513 100.3<strong>02</strong> 73.763 65.374 66.381 69.816 84.742 2.187<br />
Erläuterungen zur steuerlichen Ergebnisrechnung<br />
(PROGNOSE)<br />
Die steuerlichen Ergebnisse resultieren aus<br />
<strong>de</strong>n Einnahmeüberschüssen <strong>de</strong>r Immobilienbewirtschaftung<br />
abzüglich Abschreibungen in<br />
Höhe von 2 % jährlich <strong>de</strong>r Anschaffungskosten<br />
für das Gebäu<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r hierauf<br />
anteilig entfallen<strong>de</strong>n Anschaffungsnebenkosten<br />
und <strong>de</strong>r aktivierungspflichtigen Fondskosten.<br />
Für die Aufteilung <strong>de</strong>r gesamten Anschaffungskosten<br />
auf Grund und Bo<strong>de</strong>n einerseits<br />
und Gebäu<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rerseits das geschätzte<br />
Verhältnis <strong>de</strong>r Sachwerte zugrun<strong>de</strong> gelegt<br />
wor<strong>de</strong>n. Vom Bewirtschaftungsergebnis sind<br />
die laufen<strong>de</strong>n Gesellschaftskosten abzusetzen.<br />
Im Ergebnis sind Zinserträge enthalten. Ein<br />
<strong>de</strong>m Verhältnis von Vermietungseinkünften zu<br />
Zinseinnahmen entsprechen<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r<br />
Verwaltungskosten ist als steuerlich nicht ab-<br />
zugsfähig berücksichtigt wor<strong>de</strong>n (Verbot <strong>de</strong>s<br />
Werbungskostenabzugs auf Kapitaleinkünfte).<br />
Die effektive Steuerbelastung <strong>de</strong>r Erträge und<br />
die für 2012 gezeigte Steuerentlastung sind<br />
vom individuellen Steuersatz <strong>de</strong>s einzelnen<br />
Gesellschafters abhängig. Für die Darstellung<br />
ist <strong>de</strong>r Spitzensteuersatz (einschließlich sogenannter<br />
„Reichensteuer“) von 45 % zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlags von 5,5 % (ohne Kirchensteuer)<br />
angesetzt. Der tatsächlich anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Steuersatz hängt ausschließlich vom zu<br />
versteuern<strong>de</strong>n Einkommen <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers<br />
ab.<br />
Das steuerliche Ergebnis aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r<br />
Immobilie ergibt sich aus <strong>de</strong>m Verkaufspreis<br />
abzüglich Verkaufsgebühren und steuerlichem<br />
Restbuchwert. Nach heutiger Rechtslage ist<br />
<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn steuerfrei, da die<br />
Immobilie erst nach Ablauf von mehr als zehn<br />
Jahren verkauft wer<strong>de</strong>n soll.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 43
Anleger-Ergebnisrechnung (PROGNOSE)<br />
Der Verlauf einer Beteiligung ist zur besseren<br />
Übersichtlichkeit aus <strong>de</strong>r Sicht eines individuellen<br />
Anlegers aus <strong>de</strong>r Prognoserechnung <strong>de</strong>s<br />
Emittenten abgeleitet und dargestellt. Die<br />
nachstehen<strong>de</strong> Tabelle fasst die prognostizierten<br />
Ergebnisse für eine Musterbeteiligung von<br />
50.000 Euro (exklusive Agio) zusammen.<br />
(PROGNOSE) Beträge in Euro<br />
Barrückfluss vor Steuern gesamt 50.000 56.107<br />
Barrückflüsse nach Steuern:<br />
Kapital Ergebnis Steuerbelastung Gesamterfolg Prozent<br />
106.107 212%<br />
bei 45 % Steuersatz zzgl. SolZ 50.000 56.107 -12.486 93.621 187%<br />
bei 42 % Steuersatz zzgl. SolZ 50.000 56.107 -11.680 94.427 189%<br />
bei 30 % Steuersatz zzgl. SolZ 50.000 56.107 -8.456 97.651 195%<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 44
Zahlungsfluss- und Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von 50.000 Euro zzgl. 5 % Agio<br />
(PROGNOSE)<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
1. Liquiditätsergebnis <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 1.751 2.769 2.761 2.819 3.177 3.156 3.144 3.158<br />
2. Zuführung (-) Entnahme (+) Liquiditätsreserve -1.751 -426 364 306 -52 -31 -19 -33<br />
3. Auszahlung gesamt 0 2.344 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125<br />
4. Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 0 1.517 -817 -823 -862 -1.031 -1.031 -1.036<br />
5. Zahlungsfluss nach max. Steuerbelastung 0 3.861 2.308 2.3<strong>02</strong> 2.263 2.094 2.094 2.089<br />
6. Gebun<strong>de</strong>nes Kapital am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 0 -52.500 -48.639 -46.331 -44.<strong>02</strong>9 -41.766 -39.672 -37.578<br />
7. Gewinnauszahlung *) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
8. Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 0 1.517 -817 -823 -862 -1.031 -1.031 -1.036<br />
9. Eigenkapitaleinzahlung (-)/-rückzahlung (+) -52.500 2.344 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125<br />
10. Summe Einzahlungen (-)/Rückfluss (+) -52.500 3.861 2.308 2.3<strong>02</strong> 2.263 2.094 2.094 2.089<br />
11. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
12. Anteiliges Fremdkapital zum Jahresen<strong>de</strong> 54.012 53.445 52.858 52.251 51.623 50.974 50.3<strong>02</strong> 49.607<br />
* han<strong>de</strong>lsrechtlich ermittelter Gewinn, nach Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge<br />
1. Anteil am Liquiditätsergebnis<br />
2. Entnahmen aus bzw. Einstellung in die Liquiditätsreserve <strong>de</strong>s Emittenten<br />
3. Prognostizierte Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger für das jeweilige Jahr insgesamt<br />
4. Steuerlast/Steuererstattung<br />
5. Nettozahlungsfluss an <strong>de</strong>n Anleger nach maximaler Steuerbe- bzw. -entlastung<br />
6. Gebun<strong>de</strong>nes Kapital nach Steuern<br />
7. Anteil <strong>de</strong>s han<strong>de</strong>lsrechtlichen Gewinns an <strong>de</strong>n prognostizierten Auszahlungen<br />
8. Maximale Steuerbelastung wie Ziffer 4<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 45
2<strong>02</strong>0 2<strong>02</strong>1 2<strong>02</strong>2 2<strong>02</strong>3 2<strong>02</strong>4 2<strong>02</strong>5 2<strong>02</strong>6 2<strong>02</strong>7<br />
3.228 3.582 3.036 2.848 2.846 2.910 3.289 58.228 Liquiditätsergebnis <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 1.<br />
-103 -457 89 4<strong>02</strong> 404 340 -39 4.647 Zuführung (-) Entnahme (+) Liquiditätsreserve 2.<br />
3.125 3.125 3.125 3.250 3.250 3.250 3.250 62.875 Auszahlung gesamt 3.<br />
-1.053 -1.097 -1.278 -929 -819 -837 -886 -1.109 Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 4.<br />
2.072 2.<strong>02</strong>8 1.847 2.321 2.431 2.413 2.364 61.766 Zahlungsfluss nach max. Steuerbelastung 5.<br />
-35.488 -33.416 -31.388 -29.541 -27.219 -24.788 -22.375 -20.011 Gebun<strong>de</strong>nes Kapital am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 6.<br />
1.195 2.095 2.467 1.947 1.785 1.811 1.904 40.640 Gewinnauszahlung *) 7.<br />
-1.053 -1.097 -1.278 -929 -819 -837 -886 -1.109 Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 8.<br />
1.930 1.030 658 1.303 1.465 1.439 1.346 22.235 Eigenkapitaleinzahlung (-)/-rückzahlung (+) 9.<br />
2.072 2.<strong>02</strong>8 1.847 2.321 2.431 2.413 2.364 61.766 Summe Einzahlungen (-)/Rückfluss (+) 10.<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 Haftungsvolumen 11.<br />
48.888 48.143 47.587 47.075 46.533 45.961 45.357 0 Anteiliges Fremdkapital zum Jahresen<strong>de</strong> 12.<br />
9. Eigenkapitaleinzahlung bzw. -auszahlungen, <strong>de</strong>nen kein han<strong>de</strong>lsrechtlicher Gewinn gegenübersteht<br />
10. Netto-Kapitalein- bzw. -auszahlungen<br />
11. Das Kapitalkonto wird jährlich um das han<strong>de</strong>lsbilanzielle Ergebnis und die Ein- und Auszahlungen fortgeschrieben.<br />
Unterschreitet das Eigenkapitalkonto die han<strong>de</strong>lsregisterlich eingetragene Haftsumme, kommt<br />
es zu einem Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>s Anlegers in Höhe <strong>de</strong>r unge<strong>de</strong>ckten Differenz.<br />
Prognosegemäß kommt es zu einem Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung nur bei Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie mit<br />
anschließen<strong>de</strong>r Vollauszahlung, also zu einem Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m alle Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s Emittenten voraussichtlich<br />
getilgt sind.<br />
12. Rechnerischer Anteil am Finanzierungsdarlehen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 46
Liquidationsrechnung (PROGNOSE)<br />
Für die Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie zum En<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>s Prognosezeitraumes von 15 Jahren wird<br />
ein Verkaufserlös von rund 7,85 Mio. Euro<br />
prognostiziert, <strong>de</strong>r sich auf Basis <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />
Daten ergibt.<br />
Kaufpreis €<br />
Miete bei<br />
Ankauf €<br />
p.a.<br />
Ankaufsfaktor<br />
6.300.000 506.377 12,44<br />
Erläuterung <strong>de</strong>r Liquidationsrechnung<br />
(PROGNOSE)<br />
Der Liquidationserlös ergibt sich aus <strong>de</strong>m Verkaufspreis<br />
<strong>de</strong>r Immobilie zuzüglich vorhan<strong>de</strong>ner<br />
Liquidität und sonstigem Umlaufvermögen<br />
(einschließlich <strong>de</strong>s Bewirtschaftungsergebnisses<br />
für das Veräußerungsjahr) abzüglich Verkaufskosten,<br />
sonstiger Kosten und Darlehenstilgung.<br />
Über <strong>de</strong>n Verkauf und <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s Verkaufs entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten. Der Verkaufserlös<br />
ist im Wesentlichen abhängig von <strong>de</strong>r aktuellen<br />
Marktsituation, <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s<br />
Standortes, <strong>de</strong>m Zustand <strong>de</strong>r Immobilie und<br />
<strong>de</strong>r Vermietungssituation. Der Kaufpreis wird<br />
in <strong>de</strong>r Regel aus einem Multiplikator <strong>de</strong>r Jahresnettomiete<br />
ermittelt. Für die Liquidationsrechnung<br />
wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einkaufsfaktor für die<br />
Immobilie auf die prognostizierte Miete angewandt,<br />
das sind 12,44 Jahresmieten.<br />
Miete bei<br />
Verkauf €<br />
p.a.<br />
Verkaufs-<br />
preis €<br />
Verkaufs-<br />
gebühr €<br />
Erlös €<br />
637.584 7.932.388 -79.324 7.853.064<br />
Liquidationsrechnung (PROGNOSE) Euro<br />
laufen<strong>de</strong>r Barüberschuss 22.252<br />
Verkaufserlöse 7.853.064<br />
Kredittilgung Verkauf -3.405.135<br />
Auflösung Liquiditätsrücklage 107.231<br />
Auszahlung 4.577.412<br />
in Prozent <strong>de</strong>s Kapitals ohne Agio 119,25%<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 47
Sensitivitätsanalyse (Abweichung von <strong>de</strong>r PROGNOSE)<br />
Prognosedaten wohnt eine gewisse Unsicherheit<br />
inne, da die künftige Entwicklung von<br />
einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die<br />
keiner mathematischen Planung zugänglich<br />
sind. Die Sensitivitätsanalyse soll aufzeigen,<br />
wie das Ergebnis <strong>de</strong>r Investition <strong>de</strong>s Emittenten<br />
auf Abweichungen von Parametern von<br />
<strong>de</strong>n Prognosewerten reagiert. Die<br />
Szenariorechnungen basieren damit nicht auf<br />
„best case – worst case“ –Berechnungen, son-<br />
182% 192% 2<strong>02</strong>% 212% 222% 232%<br />
Werte bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio.<br />
Die Inflation hat Auswirkung auf die Mietentwicklung<br />
<strong>de</strong>r Gewerbemietverträge, <strong>de</strong>ren<br />
Mietentwicklung auf <strong>de</strong>n Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x<br />
reagiert. Er wur<strong>de</strong> auf Inflationssätze von<br />
1,5 % bzw. 2,5 % (Prognose: 2 %) untersucht.<br />
Der Verkaufspreis, <strong>de</strong>r bei Objekten dieser Art<br />
regelmäßig aus einem Vielfachen <strong>de</strong>r erzielten<br />
Jahresmieten ermittelt wird, wur<strong>de</strong> jeweils um<br />
eine Jahresmiete gekürzt bzw. erhöht. Die<br />
Auswirkungen <strong>de</strong>r Zinsän<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>n auf<br />
<strong>de</strong>r Basis von Zinssätzen von 6,5 % bzw. 4,5 %<br />
nominal (Prognose: 5,5 %) untersucht. Die<br />
<strong>de</strong>rn stellen <strong>de</strong>n Einfluss <strong>de</strong>r Schwankung bestimmter<br />
Prognoseannahmen im Rahmen<br />
vernünftiger Bandbreiten auf das Ergebnis<br />
dar. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n abweichen<strong>de</strong> Entwicklungen<br />
<strong>de</strong>r Mieterlöse infolge Variation<br />
<strong>de</strong>r Inflation, abweichen<strong>de</strong> Mietausfallraten,<br />
Instandhaltungskosten und Verkaufserlöse<br />
und geän<strong>de</strong>rte Zinssätze <strong>de</strong>r Anschlussfinanzierung<br />
und <strong>de</strong>ren Auswirkung auf Auszahlungen<br />
aufgezeigt.<br />
Anschlusszins -1%<br />
Anschlusszins +1%<br />
Instandhaltung -50%<br />
Instandhaltung +50%<br />
Inflation +25%<br />
Inflation -25%<br />
Mietausfallsatz -50%<br />
Mietausfallsatz +50%<br />
Verkaufsfaktor +1<br />
Verkaufsfaktor -1<br />
Prognose<br />
prognostizierten Mietausfallsätze von 2 bis<br />
3 % wur<strong>de</strong>n jeweils um 50 % erhöht bzw. vermin<strong>de</strong>rt.<br />
Die prognostizierten Instandhaltungskosten<br />
wur<strong>de</strong>n ab Beginn <strong>de</strong>s sechsten<br />
Mietjahres um 50 % <strong>de</strong>s Prognoseansatzes<br />
erhöht bzw. vermin<strong>de</strong>rt. Die Darstellung zeigt<br />
die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Gesamtkapitalrückfluss<br />
vor Steuern (exkl. Agio) im Vergleich zu<br />
<strong>de</strong>m Gesamtkapitalrückfluss von 212 % , <strong>de</strong>r<br />
auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r auf Seiten 39 f. abgedruckten<br />
Prognoserechnung prognostiziert ist.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 48
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>de</strong>s<br />
Emittenten<br />
Eröffnungsbilanz <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> auf <strong>de</strong>n 21.12.2011<br />
Aktiva Passiva<br />
Euro Euro<br />
A. Eigenkapital<br />
Kapitalanteile<br />
<strong>de</strong>r Komplementärin 0<br />
<strong>de</strong>r Kommanditisten<br />
abzgl. Einlagen nicht<br />
1.508.500<br />
eingefor<strong>de</strong>rt -1.508.000<br />
Kapital 0<br />
Aktiva 0 Passiva 0<br />
Die <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />
<strong>KG</strong> wur<strong>de</strong> am 21.12.2011 gegrün<strong>de</strong>t. Ein Jahresabschluss<br />
liegt zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />
noch nicht vor. Der Emittent<br />
ist vor weniger als 18 Monaten gegrün<strong>de</strong>t<br />
wor<strong>de</strong>n und hat noch keinen Jahresabschluss<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 10 VermVerkProspV erstellt.<br />
Der Emittent unterliegt damit im Hinblick auf<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verringerten<br />
Prospektanfor<strong>de</strong>rungen gemäß<br />
§ 15 VermVerkProspV.<br />
Eine Zwischenübersicht liegt nicht vor, da <strong>de</strong>r<br />
Stichtag <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz weniger als zwei<br />
Monate zurück liegt und sich bilanz- o<strong>de</strong>r<br />
erfolgswirksamen Verän<strong>de</strong>rungen und / o<strong>de</strong>r<br />
Geschäftsvorfälle seit Aufstellung <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz<br />
nicht ergeben haben. Der Emittent<br />
ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
Die Geschäftsaussichten <strong>de</strong>s Emittenten für<br />
das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr beschränken sich<br />
auf die Vorbereitung <strong>de</strong>r Einwerbung <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />
Eigenkapitals. Für das Folgejahr<br />
ergeben sie sich aus <strong>de</strong>n ab Seite 31 dargestellten<br />
Ergebnis- und Liquiditätsprognosen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 49
Planbilanzen (PROGNOSE) <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Aktiva 31.12.<br />
2011<br />
A. Anlagevermögen<br />
31.12.<br />
2012<br />
31.12.<br />
2013<br />
Euro Euro Euro<br />
Grundstücke und<br />
Bauten 0 6.538.229 6.420.534<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Guthaben bei Kreditinstituten<br />
0 234.<strong>02</strong>5 206.721<br />
C. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />
0 189.625 169.125<br />
Summe Aktiva 0 6.961.879 6.796.380<br />
Unter <strong>de</strong>n Aktiva ist im Anlagevermögen die<br />
Immobilie ausgewiesen. Das Umlaufvermögen<br />
betrifft die sonstigen liqui<strong>de</strong>n Mittel. Es wur<strong>de</strong><br />
wegen <strong>de</strong>r Unsicherheit über die Anlagepolitik<br />
davon abgesehen, eine Aufteilung <strong>de</strong>r anzulegen<strong>de</strong>n<br />
Mittel in Festgeld und Bun<strong>de</strong>sanleihen,<br />
die im Falle eines Erwerbs als sonstige<br />
Wertpapiere als Bilanzposition B II auszuweisen<br />
wären, vorzunehmen. Die aktive Rechnungsabgrenzung<br />
betrifft das Disagio auf das<br />
Darlehen, das über die Festzinsperio<strong>de</strong> abgegrenzt<br />
ist. Unter <strong>de</strong>n Passiva ist das um die<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlichen Jahresergebnisse und die<br />
vorgesehenen Entnahmen fortgeschriebene<br />
vorgesehene Eigenkapital (nach Platzierung)<br />
ausgewiesen.<br />
Passiva 31.12.<br />
2011<br />
A. Eigenkapital<br />
31.12.<br />
2012<br />
31.12.<br />
2013<br />
Euro Euro Euro<br />
Kapitalanteile<br />
I. <strong>de</strong>r pers. haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafter 0 0 0<br />
II. <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />
1. Kommanditkapital 1.508.500 3.838.500 3.838.500<br />
ausstehen<strong>de</strong> Einlagen<br />
nicht eingefor<strong>de</strong>rt -1.508.500<br />
2. Kapitalrücklage<br />
116.500 116.500<br />
3. Entnahmen 0 -179.930 -419.836<br />
4. Ergebnisson<strong>de</strong>rkonten 0 0 -882.091<br />
Jahresergebnis 0 -882.091 117.127<br />
Kapital<br />
B. Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstitu-<br />
0 2.892.979 2.770.200<br />
ten 0 4.068.899 4.<strong>02</strong>6.180<br />
Summe Passiva 0 6.961.879 6.796.380<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 50
Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (PROGNOSE)<br />
<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
21.12.2011- 01.01.2012- 01.01.2013- 01.01.2014-<br />
31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
1. Umsatzerlöse - 363.752 508.376 509.764<br />
2. Abschreibungen - - 88.271 - 117.695 - 117.695<br />
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen - - 981.410 - 120.210 - 122.090<br />
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - 3.412 4.837 4.656<br />
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - - 179.574 - 158.181 - 156.706<br />
6. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - - 882.091 117.127 117.930<br />
Die Umsätze betreffen die prognostizierten<br />
Mieterträge, die Abschreibungen die planmäßige<br />
Absetzung für Abnutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen entstehen<br />
aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Verwaltung und im<br />
Investitionsjahr <strong>de</strong>n Aufwendungen für die<br />
Investition, Umsatz, Ergebnis (Prognose) <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Ingangsetzung <strong>de</strong>s Emittenten und <strong>de</strong>r Einwerbung<br />
von Eigen- und Fremdkapital. Zinsen<br />
wer<strong>de</strong>n erwirtschaftet aus <strong>de</strong>r Anlage überschüssiger<br />
Liquidität, <strong>de</strong>r Zinsaufwand betrifft<br />
das vorgesehene Darlehen.<br />
21.12.2011- 01.01.2012- 01.01.2013- 01.01.2014-<br />
31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
Investition - 7.775.495 - -<br />
Umsatz - 363.752 508.376 509.764<br />
Ergebnis - - 882.091 117.127 117.930<br />
Der Emittent plant seine Investitionen in 2012<br />
abzuschließen. Die Gesamtinvestitionssumme<br />
ergibt sich aus <strong>de</strong>m Investitionsplan. Für die<br />
Jahre 2013 bis 2015 sind keine Investitionen<br />
geplant. Die Umsätze betreffen die prognosti-<br />
zierten Mieterträge. Es können keine Planzahlen<br />
zur Produktion <strong>de</strong>s Emittenten dargestellt<br />
wer<strong>de</strong>n, da es sich bei <strong>de</strong>m Emittenten um ein<br />
nicht produzieren<strong>de</strong>s Unternehmen han<strong>de</strong>lt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 51
Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) indirekte Metho<strong>de</strong><br />
21.12.2011-<br />
31.12.2011<br />
01.01.2012-<br />
31.12.2012<br />
01.01.2013-<br />
31.12.2013<br />
01.01.2014-<br />
31.12.2014<br />
Euro Euro Euro Euro<br />
Perio<strong>de</strong>nergebnis vor außeror<strong>de</strong>ntlichen Posten - - 882.091 117.127 117.930<br />
Abschreibungen / Zuschreibungen - 88.271 117.695 117.695<br />
sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen<br />
15.375 20.500 20.500<br />
Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit - - 778.445 255.322 256.125<br />
Auszahlungen für Investitionen - - 6.626.500 - -<br />
Cashflow aus Investitionstätigkeit - - 6.626.500 - -<br />
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen - 3.955.000 - -<br />
Auszahlungen an Gesellschafter - - - 179.930 - 239.906<br />
Aufnahme / Rückführung von Darlehen - 3.863.899 - 42.719 - 44.194<br />
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 7.818.899 - 222.649 - 284.101<br />
Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung Finanzmittelfonds - 413.954 32.673 - 27.976<br />
Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> - - 413.954 446.627<br />
Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> - 413.954 446.627 418.652<br />
Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />
setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>m<br />
cash flow aus laufen<strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit,<br />
aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.<br />
Im Jahr 2012 wird er wesentlich<br />
bestimmt durch <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie,<br />
<strong>de</strong>r Belastung <strong>de</strong>s nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Grundsätzen ermittelten Perio<strong>de</strong>nergebnisses<br />
durch die Anlaufkosten <strong>de</strong>s Emittenten, die<br />
Eigenkapitaleinwerbung und die Aufnahme<br />
<strong>de</strong>r Fremdfinanzierung. Es wur<strong>de</strong> davon abgesehen,<br />
die etwaige Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel in<br />
Bun<strong>de</strong>swertpapiere als Ein- o<strong>de</strong>r Auszahlungen<br />
aus Finanzmittelanlagen auszuweisen,<br />
weil solche Wertpapiere je<strong>de</strong>rzeit unter nur<br />
geringem Kursrisiko veräußerbar wären.<br />
Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />
<strong>de</strong>r Planzahlen zur Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage und zu Investitionen,<br />
Produktion, Umsatz und Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten<br />
Die Prognosen sind unter <strong>de</strong>r Annahme aufgestellt,<br />
dass die unter „Die Investition“ ab Seite<br />
36 erläuterte Investition planmäßig mit Wirkung<br />
zum 01.04.2012 durchgeführt wird und<br />
die in Abschnitt „Erläuterung zur Ergebnisrechnung<br />
(PROGNOSE)“ ab Seite 41 erläuterten<br />
Einnahmen und Ausgaben anfallen. Die<br />
Fondsnebenkosten sind im Jahr 2012 für die<br />
han<strong>de</strong>lsrechtliche Gewinnermittlung nach <strong>de</strong>n<br />
Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches als<br />
Aufwand anzusetzen. Aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n<br />
wur<strong>de</strong> von einem vollständigen Verbrauch <strong>de</strong>s<br />
für die Zwischenfinanzierung prognostizierten<br />
Etats ausgegangen. Die dargestellte Prognose<br />
<strong>de</strong>r Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist<br />
damit im Wesentlichen abhängig vom Verlauf<br />
<strong>de</strong>r Platzierung, <strong>de</strong>ren Abschluss zum<br />
30.06.2012 unterstellt ist, <strong>de</strong>r zeitgerechten<br />
Einzahlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals, <strong>de</strong>r erwarteten<br />
Valutierung <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung und <strong>de</strong>r<br />
planmäßigen Durchführung <strong>de</strong>r abgeschlossenen<br />
Verträge. Eine spätere Platzierung<br />
und/o<strong>de</strong>r ein späterer Vollzug <strong>de</strong>s Immobilienkaufvertrages<br />
hätte für die Han<strong>de</strong>lsbilanzrechnung<br />
und die Kapitalflussrechnung <strong>de</strong>s<br />
Emittenten unmittelbar Einfluss auf alle mit<br />
<strong>de</strong>r Immobilie im unmittelbaren Zusammen-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 52
hang stehen<strong>de</strong>n Ertrags- und Aufwandspositionen<br />
und wür<strong>de</strong> die Han<strong>de</strong>lsbilanzergebnisse<br />
für alle prognostizierten Perio<strong>de</strong>n beeinflussen.<br />
Die sonstigen Umstän<strong>de</strong> und Wirkungszusammenhänge,<br />
die Auswirkungen auf<br />
die hier dargestellten Planrechnungen<br />
(PROGNOSEN) haben können, wer<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Verkaufsprospekt in Abschnitt „Risiken<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung“ (Seite 14 ff.) und in Abschnitt<br />
"Sensitivitätsanalyse", Seite 48 beschrieben.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 53
Rechtliche Grundlagen<br />
Vorbemerkungen zu <strong>de</strong>n rechtlichen Erläuterungen<br />
In diesem Abschnitt wer<strong>de</strong>n die mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
verbun<strong>de</strong>nen Rechte für Anleger,<br />
die sich an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />
<strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (<strong>de</strong>r „Emittent“) beteiligen,<br />
in einer Zusammenfassung dargestellt und<br />
erläutert.<br />
Die nachfolgen<strong>de</strong> Darstellung umfasst die<br />
wesentlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
<strong>de</strong>s Emittenten, die für einen<br />
Anleger bei einer Beteiligung am Emittenten<br />
relevant wer<strong>de</strong>n können. Die sich aus persönlichen<br />
Verhältnissen eines einzelnen Anlegers<br />
ergeben<strong>de</strong>n Aspekte können daher naturgemäß<br />
nicht erfasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Je<strong>de</strong>m Anlageinteressenten wird empfohlen,<br />
die im vollständigen Wortlaut abgedruckten<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
und <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
vollständig zu prüfen und gegebenenfalls mit<br />
seinem persönlichen Berater zu erörtern. Nur<br />
die vollständigen Vertragstexte sind für die<br />
Rechtsbeziehungen <strong>de</strong>s Anlageinteressenten<br />
im Zusammenhang mit einer Beteiligung am<br />
Emittenten maßgeblich.<br />
Zukünftige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
können zu Abweichungen zwischen <strong>de</strong>r<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Darstellung und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
führen. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages bedürfen<br />
eines Beschlusses mit einer Mehrheit<br />
von drei Vierteln aller Anwesen<strong>de</strong>n bzw. vertretenen<br />
bzw. – im schriftlichen Verfahren –<br />
teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />
und <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />
Der Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschafter, Vertretung, Geschäftsführung<br />
Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft<br />
<strong>de</strong>utschen Rechts.<br />
Einzige persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
(Komplementärin) <strong>de</strong>s Emittenten ist die <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
(nachfolgend „persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin“<br />
genannt) mit Sitz in Berlin und<br />
eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Berlin-Charlottenburg unter HR B<br />
137850 B. Sie leistet keine Einlage und ist am<br />
Vermögen sowie Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten<br />
nicht beteiligt.<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin <strong>de</strong>s Emittenten<br />
ist die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> (nachfolgend „geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin“ genannt) mit Sitz in Berlin,<br />
eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Berlin-Charlottenburg unter HR B<br />
133267 B. Sie übernimmt eine Kommanditeinlage<br />
in Höhe von 8.500,00 Euro. Sie leistet<br />
kein Agio.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist<br />
keine natürliche Person, son<strong>de</strong>rn eine Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung, durch die<br />
<strong>de</strong>r Emittent im Außenverhältnis gesetzlich<br />
vertreten wird. Die Geschäftsführung <strong>de</strong>s<br />
Emittenten und <strong>de</strong>ren Verwaltung obliegen im<br />
Innenverhältnis <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin.<br />
Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin und ihrer jeweiligen Ge-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 54
schäftsführer ergeben sich insbeson<strong>de</strong>re aus<br />
<strong>de</strong>n §§ 3, 4, 6, 7, 9, 11 - 14, 17, 18 und 20 <strong>de</strong>s<br />
in Abschnitt „Der Gesellschaftsvertrag im<br />
Wortlaut“ ab Seite 83 abgedruckten Gesellschaftsvertrages.<br />
Sie umfassen unter an<strong>de</strong>rem<br />
die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die<br />
Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />
und die Liquidation<br />
<strong>de</strong>s Emittenten. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
bedarf für bestimmte wesentliche<br />
Maßnahmen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung,<br />
siehe unten unter „Befugnisse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung“ dieses<br />
Abschnitts. Sie ist für Geschäfte mit <strong>de</strong>m<br />
Emittenten von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />
§ 181 BGB befreit und befugt, die von ihr<br />
übernommenen Aufgaben auf an<strong>de</strong>re Gesellschaften<br />
zu übertragen.<br />
Für die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft sind die persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und die nicht<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten von <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung ausgeschlossen. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />
<strong>de</strong>r Kommanditisten, einer<br />
Handlung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
zu wi<strong>de</strong>rsprechen, ist analog § 164 <strong>de</strong>s<br />
Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches (HGB) ausgeschlossen.<br />
Sämtliche Gesellschafter <strong>de</strong>s Emittenten haben<br />
die Kontrollrechte nach § 166 HGB und<br />
das Recht, in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
Auskunft von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und ggf.<br />
<strong>de</strong>m Beirat zu verlangen.<br />
Beitritt weiterer Gesellschafter und Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r Einlagen<br />
Es ist vorgesehen, das Gesellschaftskapital<br />
durch Werbung von Kapitalanlegern und Aufstockung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, aber ohne Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
übrigen Gesellschafter und unter Befreiung<br />
von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB in<br />
einem o<strong>de</strong>r mehreren Schritten zu erhöhen.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist insoweit hierzu berechtigt<br />
und bevollmächtigt. Die Ermächtigung ist<br />
bis zum 31. Dezember 2012 befristet mit <strong>de</strong>r<br />
Maßgabe, dass die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
berechtigt ist, die vorgenannte<br />
Frist zur Erhöhung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin zu verkürzen o<strong>de</strong>r die Frist einmalig<br />
um höchstens sechs Monate zu verlängern.<br />
Der Emittent wird mit Platzierung <strong>de</strong>s<br />
vorgesehenen Kapitals geschlossen.<br />
Die Zeichnungsbeträge <strong>de</strong>r Anleger sollen<br />
jeweils 10.000,00 Euro zuzüglich 5 % Agio erreichen<br />
o<strong>de</strong>r übersteigen. Ausnahmen können<br />
von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Beteiligung am Emittenten erfolgt zunächst<br />
mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin als<br />
Treugeber.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligt sich im Außenverhältnis<br />
im eigenen Namen und im Innenverhältnis<br />
im Auftrag und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers<br />
in Höhe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
angegebenen Betrages am Emittenten und<br />
wird allein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen.<br />
Die Treugeber können je<strong>de</strong>rzeit nach Vollzug<br />
<strong>de</strong>s Beitritts und Eintragung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin die Umwandlung ihrer<br />
mittelbaren Beteiligung als Treugeber <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin in eine unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung<br />
als Kommanditist verlangen<br />
(siehe Treuhandvertrag in Abschnitt „Der<br />
Treuhandvertrag im Wortlaut“ ab Seite 110).<br />
Voraussetzung für die Umwandlung ist, dass<br />
<strong>de</strong>r Treugeber auf eigene Kosten <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin <strong>de</strong>s Emittenten<br />
eine entsprechen<strong>de</strong> Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />
für alle Anmeldungen unter Befreiung<br />
von § 181 in notariell beglaubigter Form<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 55
übermittelt hat. Die Beteiligung <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />
wird dann weiterhin von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
verwaltet (Verwaltungstreuhand).<br />
Der Beteiligungsbetrag zuzüglich Agio ist unverzüglich<br />
nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
auf das von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin angegebene<br />
Konto zu leisten (siehe unter „Zahlung <strong>de</strong>s<br />
Zeichnungspreises“ ab Seite 9).<br />
Treugeber und Direktkommanditisten<br />
Im Innenverhältnis zum Emittenten wer<strong>de</strong>n<br />
die Treugeber hinsichtlich ihrer Rechte und<br />
Pflichten wie Kommanditisten behan<strong>de</strong>lt. Insoweit<br />
wird <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag so ausgelegt,<br />
dass die Regelungen <strong>de</strong>m Treugeber<br />
Rechte und Pflichten einräumen, die <strong>de</strong>nen<br />
eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten<br />
möglichst nahe kommt. Der Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>s Emittenten gilt für sie entsprechend.<br />
Die Treugeber sind insbeson<strong>de</strong>re wie Direktanleger<br />
wirtschaftlich am Gewinn und Verlust,<br />
Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben und Liquidationserlös<br />
<strong>de</strong>s Emittenten beteiligt. Die persönliche<br />
Teilnahme an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
steht je<strong>de</strong>m Treugeber zu. Er kann<br />
sich ferner an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
unter Beachtung <strong>de</strong>r gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen vertreten lassen.<br />
Laufzeit , Auflösung, Kündigung<br />
Der Emittent ist auf unbestimmte Zeit errichtet<br />
und kann durch Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
mit qualifizierter Mehrheit<br />
von 75 % <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen<br />
bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmen<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterstimmen frühestens<br />
zum 31.12.2<strong>02</strong>2 aufgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />
Ein Anleger schei<strong>de</strong>t unter Fortsetzung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft zwischen <strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern<br />
aus <strong>de</strong>m Emittenten aus, wenn er<br />
die Gesellschaft schriftlich mit einer Frist von 6<br />
Monaten zum Jahresen<strong>de</strong> (31. Dezember eines<br />
je<strong>de</strong>n Jahres) kündigt. Die Kündigung ist<br />
erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2<strong>02</strong>7<br />
zulässig und wird nicht berücksichtigt, wenn<br />
die Gesellschaft im Jahr <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Kündigung<br />
ihre Auflösung beschließt o<strong>de</strong>r beschlossen<br />
hat.<br />
Haftsumme, Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beitritts,<br />
Nachschüsse<br />
Die im Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen<strong>de</strong>n Haftsummen<br />
entsprechen jeweils 10 % <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages<br />
exklusive Agio. Im Außenverhältnis<br />
erfolgt <strong>de</strong>r Beitritt eines Kommanditisten<br />
unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r<br />
Eintragung seiner Hafteinlage in das Han<strong>de</strong>lsregister.<br />
Kommanditisten sind jedoch im Innenverhältnis<br />
bis zu ihrer Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
als atypisch stille Gesellschafter<br />
am Emittenten beteiligt. Die Haftung ist während<br />
dieses Zeitraums auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />
begrenzt. Das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis<br />
wan<strong>de</strong>lt sich mit Eintragung<br />
<strong>de</strong>s Kommanditisten im Han<strong>de</strong>lsregister zur<br />
kommanditistischen Beteiligung um. Diese<br />
Regelung gilt entsprechend auch für Treugeber.<br />
Nachschussverpflichtungen sind gesellschaftsvertraglich<br />
nicht vorgesehen.<br />
Haftung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
Im Außenverhältnis haftet die persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten<br />
<strong>de</strong>s Emittenten nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches unbeschränkt. Die<br />
Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber <strong>de</strong>n<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 56
Gläubigern <strong>de</strong>s Emittenten ist auf ihre jeweilige<br />
in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Haftsumme,<br />
also 10 % <strong>de</strong>r Pflichteinlage exklusive<br />
Agio und im Innenverhältnis auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />
zuzüglich Agio begrenzt. Sie erlischt<br />
mit Einzahlung <strong>de</strong>s gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />
in die Gesellschaft (vgl. §§ 171<br />
ff. HGB). Im Außenverhältnis kann die Haftung<br />
eines Kommanditisten bis zur Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme<br />
wie<strong>de</strong>r aufleben, wenn durch Auszahlung<br />
das Kapitalkonto unter die Haftsumme<br />
sinkt. Bei prognosegemäßem Verlauf tritt dieser<br />
Fall erst bei Verkauf <strong>de</strong>r Immobilie und<br />
Vollrückzahlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals ein, also zu<br />
einem Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m voraussichtlich sämtliche<br />
Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft getilgt<br />
sind. Ferner lebt die Haftung auch im Falle <strong>de</strong>s<br />
Ausschei<strong>de</strong>ns bei Zahlung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />
wie<strong>de</strong>r auf. Diese Haftungsregelung<br />
gilt im wirtschaftlichen Ergebnis<br />
auch für mittelbar beteiligte Anleger, weil sie<br />
die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
in entsprechen<strong>de</strong>m Umfang von <strong>de</strong>r<br />
Haftung freizustellen haben.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
ist im Innenverhältnis mit bestimmten<br />
Ausnahmen auf vorsätzliches und grob<br />
fahrlässiges Han<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Unterlassen beschränkt<br />
(vgl. § 20 <strong>de</strong>s auf in Abschnitt „Der<br />
Gesellschaftsvertrag im Wortlaut“ ab Seite 83<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrags). Die persönliche<br />
Haftung <strong>de</strong>r Gesellschafter gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft und untereinan<strong>de</strong>r beschränkt<br />
sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Der geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
obliegt die Verpflichtung, die Geschäfte <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kaufmanns zu führen.<br />
Befugnisse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung hat über die<br />
im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fälle zu<br />
beschließen. Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Zustimmung zu <strong>de</strong>n nach § 6 Abs. 6.4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
zustimmungsbedürftigen<br />
Rechtsgeschäfte und Handlungen, die Entscheidung<br />
über die Durchführung von gesetzlich<br />
nicht vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen<br />
und die Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers,<br />
die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die<br />
Gewinnverwendung und Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter, die Entlastung <strong>de</strong>r persönlich<br />
haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr, die Einrichtung,<br />
Wahl, Entlastung und Auflösung <strong>de</strong>s<br />
Beirats, die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages,<br />
die Ausschließung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin und Bestellung einer<br />
neuen persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
an ihrer Stelle, die Auflösung, Umwandlung<br />
bzw. Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie alle<br />
sonstigen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung im<br />
Gesellschaftsvertrag zugewiesenen o<strong>de</strong>r ihr<br />
von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />
Einberufung und Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung<br />
fin<strong>de</strong>t auf Einladung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin nach Aufstellung <strong>de</strong>s Abschlusses<br />
für das vorangegangene Geschäftsjahr,<br />
spätestens aber bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zehnten<br />
Monats <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahres<br />
statt, soweit nicht im Umlaufverfahren entschie<strong>de</strong>n<br />
wird (siehe sogleich nachfolgend<br />
„Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren“).<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 57
Außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen<br />
wer<strong>de</strong>n einberufen in <strong>de</strong>n gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Fällen, wenn es im Interesse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r wenn sie<br />
von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />
<strong>de</strong>m Beirat (soweit bestellt) o<strong>de</strong>r von Gesellschaftern<br />
verlangt wer<strong>de</strong>n, die min<strong>de</strong>stens<br />
10 % <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
auf sich vereinigen.<br />
Die Gesellschafterversammlung wird durch ein<br />
Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin als Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />
geleitet.<br />
Grundsätzlich ist die Gesellschafterversammlung<br />
beschlussfähig, wenn an ihr Gesellschafter<br />
beteiligt o<strong>de</strong>r vertreten sind, die min<strong>de</strong>stens<br />
50 % <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen auf sich<br />
vereinigen. Die Treugeber sind stets berechtigt,<br />
selbst o<strong>de</strong>r durch einen zulässigen Bevollmächtigten<br />
an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen. Sie haben alle<br />
Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-, Kontroll-<br />
und Stimmrechte wie ein unmittelbar an<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligter Kommanditist und<br />
wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin entsprechend<br />
bevollmächtigt.<br />
Je 1.000,00 Euro Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />
gewähren eine Stimme. Der persönlich<br />
haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin steht jeweils eine<br />
Stimme zu, soweit nicht das Stimmrecht nach<br />
Beteiligung am Gesellschaftskapital zu einer<br />
höheren Stimmzahl führt. Die Stimmabgabe<br />
kann nur einheitlich erfolgen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
ist aber berechtigt, entsprechend <strong>de</strong>n ihr<br />
erteilten Weisungen unterschiedliche Stimmen<br />
abzugeben. Stimmenthaltungen zählen<br />
stets für die Ermittlung <strong>de</strong>r Beschlussfähigkeit<br />
mit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen<br />
für die Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrheit.<br />
Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
wer<strong>de</strong>n grundsätzlich mit <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r<br />
abgegebenen Stimmen gefasst. Für die Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages, <strong>de</strong>n Ausschluss<br />
eines nicht zahlungssäumigen Gesellschafters,<br />
die Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ausschluss<br />
<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, die<br />
Entziehung <strong>de</strong>r Geschäftsführungsbefugnis,<br />
die Auflösung, die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
in eine an<strong>de</strong>re Rechtsform und die<br />
Durchführung einer Son<strong>de</strong>rprüfung in entsprechen<strong>de</strong>r<br />
Anwendung <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>r §§ 142 ff. und §§ 258 ff. <strong>de</strong>s Aktiengesetzes<br />
ist eine qualifizierte Mehrheit von 75 %<br />
<strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>r Abstimmung beteiligten Stimmen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
und Kündigung o<strong>de</strong>r Ausschluss<br />
<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />
sowie die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
in eine an<strong>de</strong>re Rechtsform bedürfen zu ihrer<br />
Wirksamkeit zusätzlich <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin. Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht<br />
begrün<strong>de</strong>n, bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
aller Gesellschafter.<br />
Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />
Gesellschafterbeschlüsse können auch im<br />
Umlaufverfahren gefasst wer<strong>de</strong>n, wenn sich<br />
an diesem Verfahren Gesellschafter mit min<strong>de</strong>stens<br />
30 % <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals<br />
beteiligen. Die Frist zur Stimmabgabe muss<br />
min<strong>de</strong>stens vier Wochen, bei außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />
Gesellschafterversammlungen min<strong>de</strong>stens<br />
zwei Wochen, betragen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
Abstimmung ist in Form eines Protokolls <strong>de</strong>n<br />
Gesellschaftern zuzuleiten. Die Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />
stimmen mit <strong>de</strong>nen für Beschlüsse<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung überein.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 58
Beirat<br />
Zur Beratung <strong>de</strong>r Geschäftsführung und<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen<br />
kann die Gesellschafterversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit einen<br />
Beirat einrichten, <strong>de</strong>ssen Mitglie<strong>de</strong>r wählen<br />
und seine Vergütung festsetzen.<br />
Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustzuweisung<br />
Der Emittent wird seine han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Jahresabschlüsse freiwillig nach <strong>de</strong>n Standards<br />
einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft aufstellen.<br />
Zu einer Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
und zur Erstellung eines Lageberichts im Sinne<br />
<strong>de</strong>s § 289 HGB ist <strong>de</strong>r Emittent nicht verpflichtet.<br />
Er beabsichtigt vorbehaltlich einer<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rechtslage we<strong>de</strong>r die freiwillige<br />
Erstellung eines Lageberichtes noch eine<br />
freiwillige Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses. Die<br />
Gesellschafterversammlung kann aber eine<br />
Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses beschließen.<br />
Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung<br />
bzw. die Verteilung <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung<br />
ist <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
festgestellte Jahresabschluss <strong>de</strong>s Emittenten.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
erhalten vorab Tätigkeitsvergütungen. Die<br />
Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist vorab zu begleichen<br />
und wird im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
zueinan<strong>de</strong>r als Aufwand <strong>de</strong>s Emittenten<br />
behan<strong>de</strong>lt und von diesem gezahlt.<br />
Diese Haftungs- und Tätigkeitsvergütungen<br />
setzen kein positives Jahresergebnis voraus.<br />
Das han<strong>de</strong>lsrechtliche Ergebnis wird im Übrigen<br />
auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Einlagen (exklusive Agio) verteilt. Die steuerliche<br />
Ergebnisverteilung folgt, soweit nicht<br />
zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen entgegenstehen,<br />
<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen Ergebnisverteilung.<br />
Im Wirtschaftsjahr 2012 wird ein negatives<br />
han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis abweichend<br />
vom allgemeinen Verteilungsschlüssel allen<br />
Gesellschaftern – unabhängig vom Zeitpunkt<br />
ihres (unmittelbaren o<strong>de</strong>r mittelbaren) Beitritts<br />
zur Gesellschaft – im Verhältnis ihrer<br />
Einlagen (exklusive Agio) zugewiesen (Gleichverteilungsabre<strong>de</strong>),<br />
so dass die Verrechnungskonten<br />
zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres gleichmäßig<br />
belastet sind.<br />
Auszahlungen (Gewinne und Liquiditätsüberschüsse)<br />
Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />
<strong>de</strong>s Emittenten entschei<strong>de</strong>t<br />
die Gesellschafterversammlung. Auszahlungen<br />
erfolgen entsprechend <strong>de</strong>r Gewinnverteilung,<br />
also nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r<br />
Einlagen.<br />
Übertragung und Vererbung von Gesellschaftsanteilen<br />
Beteiligungen von Gesellschaftern am Emittenten<br />
können auf Dritte im Wege <strong>de</strong>r Abtretung<br />
grundsätzlich jeweils zum 31. Dezember<br />
eines je<strong>de</strong>n Jahres übertragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Übertragung ist nur einheitlich für alle Kapitalkonten<br />
und nur insoweit möglich, als die verbleiben<strong>de</strong><br />
und die entstehen<strong>de</strong> Beteiligung<br />
min<strong>de</strong>stens 5.000,00 Euro betragen und je<strong>de</strong><br />
Beteiligung durch 1.000 ohne Rest teilbar sein<br />
muss. Die Übertragung bedarf <strong>de</strong>r vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, die nur aus wichtigem<br />
Grund (insbeson<strong>de</strong>re bestehen<strong>de</strong> Zahlungsansprüche<br />
gegen <strong>de</strong>n Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />
die Auslösung einer Grun<strong>de</strong>rwerbsteuerbelastung<br />
zu Lasten <strong>de</strong>s Emittenten) versagt wer<strong>de</strong>n<br />
kann. Die erstmalige Verpfändung <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 59
Beteiligung zum Zwecke <strong>de</strong>r Refinanzierung an<br />
ein inländisches Kreditinstitut und die Übertragung<br />
einer treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung<br />
seitens <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin auf einen<br />
bisher mittelbar beteiligten Gesellschafter ist<br />
stets zulässig.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung eines Kommanditanteils<br />
tritt <strong>de</strong>r Erwerber/Rechtsnachfolger vollumfänglich<br />
in die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s<br />
Veräußerers aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag und<br />
<strong>de</strong>m Treuhand- und Verwaltungsvertrag ein.<br />
Übertragen<strong>de</strong>r und Übernehmen<strong>de</strong>r müssen<br />
die Gesellschaft und <strong>de</strong>ren Gesellschafter von<br />
je<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Übertragung resultieren<strong>de</strong>n<br />
direkten o<strong>de</strong>r indirekten Nachteil und von<br />
je<strong>de</strong>m durch die Übertragung entstehen<strong>de</strong>n<br />
Steueraufwand freistellen. Sie tragen auch die<br />
Kosten <strong>de</strong>r Übertragung, insbeson<strong>de</strong>re die<br />
Kosten <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen. Die<br />
geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von<br />
0,5 % (ein halbes Prozent) <strong>de</strong>r betroffenen<br />
Kommanditeinlage, höchstens aber<br />
250,00 Euro, zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
zu erheben.<br />
Zu <strong>de</strong>n Risiken siehe in Abschnitt „Risiken“<br />
unter <strong>de</strong>m Stichwort „Risiko fehlen<strong>de</strong>r freier<br />
Han<strong>de</strong>lbarkeit“ auf Seite 22.<br />
Verstirbt ein Kommanditist, so geht <strong>de</strong>r Kommanditanteil<br />
auf <strong>de</strong>ssen Erben über, die einen<br />
gemeinsamen Vertreter bestellen müssen. Für<br />
<strong>de</strong>n Fall, dass eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung unter<br />
<strong>de</strong>n Erben erfolgen soll, müssen die sich nach<br />
Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ergeben<strong>de</strong>n einzelnen<br />
Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage) min<strong>de</strong>stens<br />
einen Betrag von 5.000,00 Euro aufweisen<br />
und durch 1.000 teilbar sein.<br />
Für die Übertragung und Vererbung mittelbarer<br />
Beteiligungen gelten die vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Regelungen entsprechend.<br />
Gesellschafterregister<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt ein Beteiligungsregister<br />
nebst <strong>de</strong>r persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten, die sie weitestgehend vertraulich<br />
behan<strong>de</strong>ln muss (Ausnahme z. B. Offenlegung<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlichen Veranlagung<br />
gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung). Die<br />
personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n elektronisch<br />
erfasst und gespeichert.<br />
Abweichung von gesetzlichen Regelungen<br />
Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>s Emittenten<br />
weicht in seinen folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
von <strong>de</strong>n anwendbaren gesetzlichen Regelungen<br />
über eine Kommanditgesellschaft ab: § 3<br />
(„Investitionsvorhaben“), § 4 („Gesellschafter,<br />
Gesellschaftskapital, Einlagen“), § 5 („Dauer<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr“), § 6 („Geschäftsführung,<br />
Vertretung, Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse“),<br />
§ 7 („Gesellschafterversammlung“),<br />
§ 8 („Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung“),<br />
§ 9 („Gesellschafterbeschlüsse“),<br />
§ 10 („Beirat“), § 11 („Auskunfts- und<br />
Einsichtsrechte“), § 12 („Jahresabschluss“),<br />
§ 13 („Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses, Auszahlungen“),<br />
§ 14 („Verfügung über Gesellschaftsanteile“),<br />
§ 15 („Erbfolge“), § 16 („Kündigung<br />
und Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
aus wichtigem Grund“), § 17 („Abfindung,<br />
Anteilsbewertung, Auszahlung“), § 18 („Liquidation<br />
und Kapitalherabsetzung“), § 19<br />
(„Wettbewerbsverbot“), § 20 („Haftung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft/Gesellschafter“), § 21 („Kommunikation<br />
zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern“),<br />
§ 22 („Schlussbestimmungen“).<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 60
I<strong>de</strong>ntifizierung nach Geldwäschegesetz<br />
Bei <strong>de</strong>r Annahme von Zeichnungsscheinen<br />
sind die Vorschriften <strong>de</strong>s Geldwäschegesetzes<br />
(GWG) zu beachten, die insbeson<strong>de</strong>re eine<br />
I<strong>de</strong>ntitätsprüfung <strong>de</strong>r Anlageinteressenten<br />
vorschreiben. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
und die Treuhän<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>s Emittenten<br />
haben die Durchführung <strong>de</strong>r zur Erfüllung<br />
dieser Pflichten resultieren<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />
vertraglich gemäß § 7 Abs. 2 GWG auf die für<br />
<strong>de</strong>n Vertrieb zuständige <strong>Kristensen</strong> Invest<br />
<strong>GmbH</strong> übertragen, die ihrerseits die Durchführung<br />
<strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung vertraglich gemäß<br />
§ 7 Abs. 2 GWG auf vertraglich gebun<strong>de</strong>ne<br />
Vermittler geschlossener Fonds, die Inhaber<br />
einer Erlaubnis nach Kreditwesengesetz o<strong>de</strong>r<br />
nach § 34 c GewO sind, zu übertragen berechtigt<br />
ist. Einzelheiten zur I<strong>de</strong>ntitätsprüfung sind<br />
in <strong>de</strong>n Zeichnungshinweisen ausgeführt.<br />
Der Treuhandvertrag<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Mit <strong>de</strong>m Beitritt wird zwischen <strong>de</strong>m Kapitalanleger<br />
(<strong>de</strong>r „Treugeber“) und <strong>de</strong>r CT legal<br />
Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (die „Treuhän<strong>de</strong>rin“),<br />
Sitz Hamburg, Geschäftsanschrift Neuer Wall<br />
46, 20354 Hamburg, ein Treuhandverhältnis<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
(im Wortlaut abgedruckt in<br />
Abschnitt “Der Treuhandvertrag im Wortlaut“<br />
ab Seite 110) begrün<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r die Rechtsgrundlage<br />
für die Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist. Die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin wird zunächst für alle Kapitalanleger<br />
als Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin tätig. Soweit<br />
Kapitalanleger später in die Stellung als<br />
Kommanditist wechseln, bleibt sie als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />
tätig.<br />
Aufgabe <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist es, in <strong>de</strong>r Emissionsphase<br />
die Beitrittserklärung entgegenzunehmen,<br />
die Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin zur Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
einzuholen, die Anmeldung<br />
zum Han<strong>de</strong>lsregister zu veranlassen, die Einzahlung<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages zu überwachen<br />
und die Zahlungen nach Weisung <strong>de</strong>r<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin auszuführen,<br />
soweit dies nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r<br />
von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin durchzuführen<strong>de</strong>n formellen<br />
Mittelverwendungskontrollprüfung<br />
zulässig ist.<br />
In <strong>de</strong>r Bewirtschaftungsphase führt sie das<br />
Treugeberregister, informiert die Treugeber<br />
angemessen über die Verhältnisse <strong>de</strong>s Emittenten<br />
und <strong>de</strong>r Beteiligung, erstellt einen jährlichen<br />
Treuhän<strong>de</strong>rbericht und vertritt die nicht<br />
anwesen<strong>de</strong>n Treugeber nach <strong>de</strong>ren Weisung<br />
in <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen.<br />
Wesentliche Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin tritt nach außen im eigenen<br />
Namen auf, ist aber verpflichtet, <strong>de</strong>n Treugebern<br />
im Innenverhältnis und im Verhältnis zur<br />
Gesellschaft die Wahrnehmung ihrer Gesellschaftsrechte<br />
zu überlassen. Die Stellung <strong>de</strong>s<br />
Treugebers entspricht wirtschaftlich <strong>de</strong>r eines<br />
im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Kommanditisten.<br />
Er trägt in Höhe seiner Beteiligung das<br />
anteilige wirtschaftliche Risiko und nimmt am<br />
Gewinn und Verlust <strong>de</strong>s Emittenten teil. Die<br />
steuerlichen Wirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung treffen<br />
ausschließlich <strong>de</strong>n Treugeber.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 61
Die Treugeber sind wie Kommanditisten am<br />
Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten beteiligt. Sie erhalten<br />
auch die Auszahlungen wie ein Kommandi-<br />
tist 1 .<br />
Soweit <strong>de</strong>r Treugeber sein Stimmrecht nicht<br />
selbst ausübt o<strong>de</strong>r durch nach Gesellschaftsvertrag<br />
taugliche von ihm bestimmte Bevollmächtigte<br />
wahrnimmt, wer<strong>de</strong>n die Rechte <strong>de</strong>s<br />
Treugebers in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin wahrgenommen.<br />
Sie beachtet hierbei die Weisungen<br />
<strong>de</strong>s Treugebers und enthält sich <strong>de</strong>r<br />
Stimme, soweit sie keine Weisung erhält.<br />
Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unterschiedliche<br />
Weisungen erteilt, ist sie entsprechend <strong>de</strong>m<br />
Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>s Emittenten berechtigt,<br />
unterschiedliche Stimmen abzugeben<br />
(gesplittete Stimmabgabe nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />
<strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen). Bei Abstimmungen<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
wer<strong>de</strong>n die Treugeber wie die übrigen Gesellschafter<br />
unmittelbar zur Stimmabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt.<br />
Die Treugeber haben die Treuhän<strong>de</strong>rin von<br />
allen Verbindlichkeiten freizustellen, die ihr im<br />
Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb und <strong>de</strong>r<br />
pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen.<br />
Haftungsmäßig ist <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>m Kommanditisten<br />
gleichgestellt und haftet entsprechend<br />
seiner Beteiligung anteilig.<br />
1 Die Auszahlungen erfolgen an die Treuhän<strong>de</strong>rin, die sie unverzüglich<br />
an die Treugeber weiterleitet. Sollten vom Emittenten<br />
beschlossene Auszahlungen dazu führen, dass das rechnerische<br />
han<strong>de</strong>lsrechtliche Kapitalkonto <strong>de</strong>s jeweiligen Treugebers im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auszahlung die anteilige han<strong>de</strong>lsregisterlich<br />
eingetragene Haftsumme unterschreitet und damit die Außenhaftung<br />
gegenüber Gesellschaftsgläubigern wie<strong>de</strong>r auflebt,<br />
erfolgt eine Weiterleitung nicht, bevor sich <strong>de</strong>r betroffene<br />
Gesellschafter selbst hat im Han<strong>de</strong>lsregister eintragen lassen.<br />
Prognosegemäß tritt dieser Fall allerdings nicht auf.<br />
Verfügung über die Beteiligung, Tod eines<br />
Treugebers<br />
Treugeber können über ihre Beteiligung unter<br />
<strong>de</strong>n gleichen Bedingungen verfügen wie<br />
Kommanditisten und sind ihnen auch im Erbfall<br />
gleichgestellt (siehe <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />
Abschnitt „Übertragung und Vererbung von<br />
Gesellschaftsanteilen“ Seite 59 f.).<br />
Dauer, Kündigung<br />
Das Treuhandverhältnis unter Einschluss begebener<br />
Vollmachten wird auf die Dauer <strong>de</strong>s<br />
Emittenten geschlossen und en<strong>de</strong>t, ohne dass<br />
es einer Kündigung bedarf, bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>r Gesellschaft mit Vollzug<br />
<strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>s, ferner mit Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Ablehnung<br />
mangels Masse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vollstreckung in die<br />
Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, in allen an<strong>de</strong>ren<br />
Fällen mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>s<br />
Emittenten und Schlussrechnung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />
Das Treuhandverhältnis kann nur aus wichtigem<br />
Grund gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben vereinbarten Vergütung <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin beträgt 281.097,00 Euro (inklusive<br />
Umsatzsteuer).<br />
Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r<br />
Verpfändung einer Beteiligung ist eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,5 % <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages,<br />
höchstens aber 250,00 Euro und gegebenenfalls<br />
für die Verwaltung nicht an <strong>de</strong>n Treugeber<br />
weiterzuleiten<strong>de</strong>r Auszahlungen eine<br />
Vergütung in Höhe von 2 % jährlich <strong>de</strong>r nicht<br />
weitergeleiteten Ausschüttungsbeträge, je-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 62
weils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
vorgesehen. Ob solche Vergütungen anfallen,<br />
steht nicht fest und kann bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />
<strong>de</strong>s Gesamtbetrages <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung<br />
folglich nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nur für Vorsatz und<br />
grobe Fahrlässigkeit. Sofern nicht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Vorsatz zur Last fällt, sind Ansprüche<br />
binnen einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten<br />
nach Kenntnisnahme <strong>de</strong>s Treugebers<br />
schriftlich geltend zu machen, für weitere<br />
Einzelheiten siehe § 9 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nicht für die Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Investition, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s vom<br />
Treugeber beabsichtigten steuerlichen o<strong>de</strong>r<br />
wirtschaftlichen Erfolges <strong>de</strong>r Beteiligung, für<br />
die Vermögens-, Finanz- o<strong>de</strong>r Ertragslage <strong>de</strong>s<br />
Emittenten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Prospektinhalt. Ihr obliegt<br />
nicht die Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten.<br />
Eine eventuelle Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist<br />
auf die Höhe <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages <strong>de</strong>s<br />
jeweiligen Treugebers (inklusive Agio) begrenzt.<br />
Treugeberregister, Datenschutz<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt ein Register über persönliche<br />
und beteiligungsbezogene Daten aller<br />
Treugeber. Diese sind mit <strong>de</strong>r Speicherung<br />
und Nutzung <strong>de</strong>r Daten auf EDV-Anlagen einverstan<strong>de</strong>n.<br />
Interessenkonflikte<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist in vergleichbarer Funktion<br />
auch für eine weitere von <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen<br />
initiierte Fondsgesellschaft und<br />
im Rahmen von Beteiligungsangeboten an<strong>de</strong>-<br />
rer Initiatoren tätig und plant auch künftig<br />
diesbezügliche Aktivitäten. Umstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
Beziehungen, die Interessenkonflikte begrün<strong>de</strong>n<br />
können, bestehen im Übrigen nicht.<br />
Kaufvertrag<br />
Über <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie wur<strong>de</strong> ein<br />
Kaufvertrag am 23.12.2011 Urkun<strong>de</strong>nrolle Nr.<br />
D 799/2011 <strong>de</strong>s Notars Dr. Dickersbach, Berlin,<br />
geschlossen.<br />
Verkäufer <strong>de</strong>r Immobilie ist die Schlossgalerie<br />
Eschwege <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Speicherstraße<br />
55, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand<br />
<strong>de</strong>s Vertrages ist die Veräußerung <strong>de</strong>r im<br />
Grundbuch <strong>de</strong>s Amtsgerichts Eschwege von<br />
Eschwege Blatt 13512 für Flur 50 verzeichneten<br />
Grundstücke Flurstück 24/1, 61/5, 61/6,<br />
62/2. Der Kaufpreis beträgt<br />
6.300.000,00 Euro. Er ist nach Eintritt verkehrsüblicher<br />
und vom Notar festzustellen<strong>de</strong>r<br />
Voraussetzungen, nicht aber vor <strong>de</strong>m<br />
31.03.2012, zur Zahlung fällig. Der Käufer<br />
kann auf <strong>de</strong>n Eintritt bestimmter Voraussetzungen<br />
verzichten und die früheste Fälligkeit<br />
vorverlegen. Die gesetzliche Mängelhaftung<br />
<strong>de</strong>s Verkäufers ist verkehrsüblich ausgeschlossen.<br />
Der Verkäufer übernimmt aber für<br />
Vorliegen bestimmter positiver und Abwesenheit<br />
bestimmter negativer Umstän<strong>de</strong><br />
Haftung durch selbstständige Garantien o<strong>de</strong>r<br />
Wissenserklärungen. Seine Haftung ist insgesamt<br />
auf einen Betrag von 2.000.000,00 Euro<br />
beschränkt. Kündigungsrechte sind nicht<br />
vereinbart. Rücktrittsrechte bestehen, wenn<br />
die zuständige Gemein<strong>de</strong> ein gesetzliches<br />
Vorkaufsrecht ausübt o<strong>de</strong>r das Gebäu<strong>de</strong> vor<br />
Gefahrübergang einen Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong>t und<br />
<strong>de</strong>r voraussichtliche Aufwand für die Wie-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 63
<strong>de</strong>rherrichtung mehr als zwei Millionen Euro<br />
(netto, ohne Umsatzsteuer) beträgt. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />
sind im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts<br />
ausgeschlossen.<br />
Finanzierung<br />
Kreditbetrag, Auszahlung<br />
Ein <strong>de</strong>utsches Kreditinstitut hat, zunächst<br />
noch unter Gremienvorbehalt, ein Darlehen<br />
über nominal 4.100.000,00 Euro mit einer<br />
Laufzeit von maximal zwanzig Jahren zugesagt.<br />
Als Zinsvorauszahlung wird ein Disagio in Höhe<br />
von 5 % <strong>de</strong>s Kreditbetrages vorgesehen<br />
(205.000,00 Euro), so dass <strong>de</strong>r Auszahlungsbetrag<br />
3.895.000,00 Euro betragen wird.<br />
Zu <strong>de</strong>n Auszahlungsvoraussetzungen wer<strong>de</strong>n<br />
namentlich vollstreckbare Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />
Bestellungsurkun<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>r vereinbarten<br />
Grundschuld nebst Zweckbestimmungserklärung<br />
und Mietabtretungserklärung sowie<br />
Nachweis gehören, dass min<strong>de</strong>stens 60 % <strong>de</strong>s<br />
vorgesehenen Eigenkapitals gezeichnet ist.<br />
Zinsen, Tilgung, Laufzeit, Konditionenbindung<br />
Das Darlehen ist vom Tag <strong>de</strong>r Auszahlung an<br />
nach Verrechnung <strong>de</strong>s Disagios mit nominal<br />
3,4 % jährlich zu verzinsen (das entspricht<br />
einem Nominalzins von 4% und einem Effektivzins<br />
von 4,12% per annum) und mit 1 %<br />
zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Die Zinsen<br />
wer<strong>de</strong>n bis zum 30.03.2<strong>02</strong>2 fest vereinbart.<br />
Bereitstellungszinsen wer<strong>de</strong>n in Höhe von 3 %<br />
per annum ab <strong>de</strong>m 01.04.2012 berechnet,<br />
wenn die Auszahlung noch nicht erfolgt ist.<br />
Zins- und ggf. Tilgungsraten sind monatlich zu<br />
leisten und wer<strong>de</strong>n zahlungstermingerecht<br />
verrechnet.<br />
Sicherheiten<br />
Die Besicherung <strong>de</strong>s Darlehens erfolgt über<br />
erstrangige Grundschuld auf <strong>de</strong>m Objekt<br />
davon in Höhe von 1.500.000,00 Euro gegen<br />
<strong>de</strong>n jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar<br />
(§ 800 ZPO) und durch stille Sicherungszession<br />
(Abtretung) aller Miet-/Pachtzinsfor<strong>de</strong>rungen.<br />
Rücktritt, Kündigung<br />
Die diesbezüglichen Vereinbarungen wer<strong>de</strong>n<br />
erst im Rahmen <strong>de</strong>s Kreditvertrages getroffen.<br />
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass<br />
das Kreditinstitut sich ein Rücktrittsrecht vorbehält<br />
für <strong>de</strong>n Fall, dass das Darlehen trotz<br />
Setzung einer angemessenen Frist nicht innerhalb<br />
bestimmter Frist nach Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrages<br />
abgerufen wird, die zur Absicherung<br />
<strong>de</strong>s Darlehens vorgesehenen Grundschul<strong>de</strong>n<br />
trotz Setzung einer angemessenen<br />
Frist nicht bestellt wer<strong>de</strong>n, sich eine im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Beantragung <strong>de</strong>s Darlehens<br />
gemachte Angabe, die für die Kreditentscheidung<br />
be<strong>de</strong>utsam war, als unrichtig<br />
erweist, eine Maßnahme <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />
gegen <strong>de</strong>n Darlehensnehmer<br />
erfolgt o<strong>de</strong>r sonstige Tatsachen eintreten o<strong>de</strong>r<br />
bekannt wer<strong>de</strong>n, die Zweifel an <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit<br />
<strong>de</strong>s Darlehensnehmers begrün<strong>de</strong>n.<br />
Das Kreditinstitut wird das Darlehen insbeson<strong>de</strong>re<br />
kündigen können, wenn <strong>de</strong>r Darlehensnehmer<br />
mit für das Darlehen fälligen<br />
Zahlungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise in Verzug gerät<br />
und trotz qualifizierter Mahnung bleibt.<br />
Die möglichen Auswirkungen einer Kündigung<br />
sind in Abschnitt Risiken (ab Seite 21) dargestellt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 64
An<strong>de</strong>re wichtige Verträge<br />
Konzeptions- und Prospekterstellungsvertrag<br />
Der Emittent hat mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest<br />
<strong>GmbH</strong> als Initiatorin einen Vertrag über die<br />
Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r Prospektierung<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes geschlossen.<br />
Die Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
umfassen im Wesentlichen alle Tätigkeiten <strong>de</strong>r<br />
Konzeption und Prospektierung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes.<br />
Die Vergütung beträgt 310.000,00 Euro zuzüglich<br />
Umsatzsteuer. Die Kosten <strong>de</strong>r Prospektgestaltung<br />
und <strong>de</strong>s Prospektdruckes sind hierin<br />
enthalten. Der Anspruch auf die Vergütung ist<br />
fällig, sobald es die Liquiditätslage <strong>de</strong>s Emittenten<br />
erlaubt, spätestens jedoch mit Volleinwerbung<br />
<strong>de</strong>r vom Emittenten beabsichtigten<br />
Eigenkapitalerhöhung und unabhängig<br />
davon je<strong>de</strong>nfalls am 31. Dezember 2012. Die<br />
Auftragnehmerin haftet für fahrlässig verursachte<br />
Schä<strong>de</strong>n nur bis zu einem Betrag von<br />
einer Million Euro.<br />
Beratungsverträge<br />
Es wur<strong>de</strong>n Verträge über Rechts- und Steuerberatung<br />
und Gutachten im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />
mit entsprechen<strong>de</strong>n Fachunternehmen geschlossen.<br />
Der Gesamtaufwand beträgt maximal<br />
105.000,00 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />
Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />
Der Emittent hat mit <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
einen Vertrag über die Vorbereitung und<br />
Durchführung <strong>de</strong>r Eigenkapitalakquisition im<br />
Rahmen eines öffentlichen Zeichnungsangebotes<br />
geschlossen. Das zu vermitteln<strong>de</strong> Eigenkapital<br />
soll nach Möglichkeit bis zum<br />
30.06.2012 platziert wer<strong>de</strong>n. Sollte die Volleinwerbung<br />
nicht bis zum 31.12.2012 abgeschlossen<br />
sein, so ist <strong>de</strong>r Emittent berechtigt,<br />
<strong>de</strong>n Vertrag fristlos zu kündigen. Die Höhe <strong>de</strong>s<br />
gesamten für <strong>de</strong>n Emittenten zu vermitteln<strong>de</strong>n<br />
Eigenkapitals beträgt voraussichtlich<br />
3.838.500,00 Euro (zuzüglich <strong>de</strong>s Agios) einschließlich<br />
<strong>de</strong>r bereits eingeworbenen Einlagen<br />
<strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter <strong>Kristensen</strong><br />
Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und <strong>de</strong>r CT legal<br />
Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>.<br />
Für die von ihr übernommenen Leistungen<br />
erhält <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> eine Vermittlungsprovision<br />
in Höhe von 7 % <strong>de</strong>s vermittelten<br />
Nennkapitals (Nominalkapital exklusive<br />
Agio) zuzüglich <strong>de</strong>s vereinbarten Agios. Der<br />
Vergütungsanspruch ist nach Annahme <strong>de</strong>r<br />
Beitrittserklärung eines Zeichners und Einzahlung<br />
<strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals fällig und zahlbar.<br />
Aufwendungen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest<br />
<strong>GmbH</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung<br />
von Vertriebsunterlagen, nicht aber <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes,<br />
sind mit <strong>de</strong>r Vergütung abgegolten.<br />
Die Auftragnehmerin haftet für fahrlässig<br />
verursachte Schä<strong>de</strong>n nur bis zu einem<br />
Betrag von einer Million Euro.<br />
Immobilienmanagement<br />
Der Emittent hat mit <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong> einen Asset und Property Management<br />
Vertrag abgeschlossen, nach <strong>de</strong>m <strong>Kristensen</strong><br />
Properties <strong>GmbH</strong> das Asset Management, die<br />
Objektverwaltung und die Unterstützung <strong>de</strong>s<br />
Emittenten bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
übernommen hat.<br />
Die Tätigkeit umfasst dabei im Wesentlichen<br />
die Überprüfung und Fortschreibung <strong>de</strong>r In-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 65
vestitions-, Akquisitions- und Desinvestitionsstrategien<br />
und das Property Management<br />
einschließlich Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Verlängerung<br />
und Kündigung aller notwendigen<br />
Wartungs-, Reinigungs-, Bewachungs- und<br />
sonstiger Dienstleistungsverträge. Zu<strong>de</strong>m<br />
obliegt <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> das Vermietungsmanagement<br />
sowie im Zusammenhang<br />
mit Baumaßnahmen die Vorbereitung<br />
und Durchführung <strong>de</strong>s umfassen<strong>de</strong>n Projektmanagements<br />
für Bau- und Renovierungsmaßnahmen.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Verkaufs wird<br />
<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> vertraglich zur<br />
fortlaufen<strong>de</strong>n Beobachtung <strong>de</strong>r Marktentwicklungen,<br />
zur Erstellung von Verkaufsexposés,<br />
zur Auswahl und Ansprache geeigneter<br />
Marktteilnehmer und Makler sowie zur Vorbereitung,<br />
Begleitung und Abwicklung <strong>de</strong>s Verkaufs<br />
<strong>de</strong>r Immobilie einschließlich aller damit<br />
im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>r Tätigkeiten<br />
verpflichtet. Ferner sind umfassen<strong>de</strong> Leistungen<br />
zur Unterstützung bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft vereinbart.<br />
Für die laufen<strong>de</strong>n periodischen Leistungen <strong>de</strong>s<br />
Immobilienmanagements erhält die <strong>Kristensen</strong><br />
Properties <strong>GmbH</strong> eine Vergütung in Höhe<br />
von 3,5 % <strong>de</strong>r Netto-Ist-Mieten. Sollten Aufgaben<br />
<strong>de</strong>s Bau-Managements zu erfüllen sein,<br />
erhält sie eine Vergütung von 8 % <strong>de</strong>s Netto-<br />
Bauvolumens. Für die Tätigkeiten bei Verkauf<br />
<strong>de</strong>r Immobilie erhält <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong> eine Vergütung in Höhe von 1 % <strong>de</strong>s<br />
Bruttoverkaufspreises.<br />
Ferner ist eine Erfolgsvergütung (Performance<br />
Fee) vereinbart. Übersteigen die Barrückflüsse<br />
an Anleger vor Steuern die Prognoserechnung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten (Abschnitt<br />
„Liquiditätsrechnung (PROGNOSE)“ auf Seite<br />
39 f.), wird eine Erfolgsvergütung in Höhe von<br />
20 % <strong>de</strong>r Mehrergebnisse zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer gewährt.<br />
Der Vertrag beginnt mit wirtschaftlichem<br />
Übergang <strong>de</strong>s Objektes auf <strong>de</strong>n Emittenten<br />
und läuft bis zu <strong>de</strong>ssen Veräußerung. Eine<br />
or<strong>de</strong>ntliche Kündigung ist für die Auftragnehmerin<br />
ausgeschlossen. Der Emittent kann mit<br />
einer Frist von sechs Monaten zum En<strong>de</strong> eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rjahres kündigen. Die Auftragnehmerin<br />
haftet für fahrlässig verursachte Schä<strong>de</strong>n<br />
nur bis zu einem Betrag von einer Million Euro.<br />
Mittelverwendungskontrolle durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat ein Treuhandkonto errichtet,<br />
auf das die Pflichteinlagen <strong>de</strong>r Kapitalanleger<br />
samt Agio geleistet wer<strong>de</strong>n. Über die<br />
Einlagen <strong>de</strong>r Anleger kann nur die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
unmittelbar verfügen. Zahlungen dürfen<br />
erst nach Eintritt <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Voraussetzungen<br />
und nur für Aufwendungen<br />
geleistet wer<strong>de</strong>n, die im Investitionsplan vorgesehen<br />
sind. Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
beschränkt sich auf eine formale Mittelverwendungskontrolle.<br />
Liegen die allgemeinen<br />
Auszahlungsvoraussetzungen vor, wer<strong>de</strong>n die<br />
von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
erbetenen Zahlungen ausgeführt, wenn die<br />
dafür vorgesehenen Nachweise, d.h. insbeson<strong>de</strong>re<br />
Verträge und Rechnungen, vorliegen<br />
und die Verwendung <strong>de</strong>m Investitionsplan<br />
entspricht. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt<br />
nicht. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Mittelverwendungskontrolle<br />
keine geson<strong>de</strong>rte Vergütung,<br />
diese ist in <strong>de</strong>r Treuhandgebühr berücksichtigt.<br />
Die Mittelverwendungskontrolle<br />
en<strong>de</strong>t spätestens mit <strong>de</strong>r vollständigen Bezahlung<br />
aller Investitionskosten <strong>de</strong>s Anlageobjektes.<br />
Näheres ist <strong>de</strong>m ab Seite 110 abgedruckten<br />
Treuhandvertrag zu entnehmen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 66
Negativerklärung<br />
Über die in diesem Abschnitt dargestellten<br />
Verträge hinaus erbringen die Initiatorin als<br />
Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />
<strong>de</strong>s Emittenten, die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />
sowie die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>s Emittenten, die Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />
Personen, die die Herausgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes o<strong>de</strong>r die Abgabe o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben, in keinem Umfang<br />
nicht nur geringfügige Leistungen und<br />
Lieferungen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 67
Steuerliche Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Dieser Abschnitt stellt die wesentlichen<br />
Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r<br />
Vermögensanlage dar. Er beruht auf <strong>de</strong>m aktuellen<br />
Stand <strong>de</strong>r Steuergesetzgebung, <strong>de</strong>r<br />
veröffentlichten Rechtsprechung und schriftlich<br />
ergangener Finanzverwaltungsanweisungen<br />
zum Prospektaufstellungsdatum. Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Gesetze, ihre Auslegung durch<br />
Gerichte und Finanzverwaltung sowie Än<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Verwaltungsauffassung können<br />
Auswirkungen auf die steuerlichen Grundlagen<br />
haben.<br />
Das Angebot richtet sich an in Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtige Investoren, die<br />
ihre Beteiligung im steuerlichen Privatvermögen<br />
halten. Die Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen<br />
Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption ist<br />
auf diesen Personenkreis beschränkt. Die Hinzuziehung<br />
<strong>de</strong>s persönlichen Steuerberaters<br />
wird grundsätzlich angeraten, da individuelle<br />
Verhältnisse <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers notwendig<br />
nicht berücksichtigt sein können.<br />
Die Ausarbeitung und Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Konzeption erfolgten nach bestem Wissen<br />
und Gewissen. Es kann keine Gewähr für<br />
die endgültige Feststellung <strong>de</strong>r Besteuerungsgrundlagen<br />
durch das zuständige Betriebsfinanzamt<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft im Rahmen <strong>de</strong>s Veranlagungsverfahrens<br />
bzw. durch eine steuerliche<br />
Außenprüfung übernommen wer<strong>de</strong>n. Die<br />
wesentlichen steuerlichen Risiken sind in Abschnitt<br />
„Risiken“ ab Seite 14 beschrieben.<br />
Besteuerung in <strong>de</strong>r Erwerbsphase<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
Der Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n Emittenten<br />
unterliegt gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs.<br />
1 S. 1 <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsteuergesetzes<br />
(GrEStG) <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer. Der Grun<strong>de</strong>rwerbsteuersatz<br />
wird von <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />
festgelegt und beträgt 2012 in Hessen<br />
3,5 % <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage, hier <strong>de</strong>n<br />
Anschaffungskosten (Kaufpreis nebst Nebenkosten).<br />
Im Kaufvertrag ist geregelt, dass die<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer vom Emittenten zu zahlen<br />
ist.<br />
Gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG ist <strong>de</strong>r Übergang<br />
<strong>de</strong>s Gesellschafterbestan<strong>de</strong>s einer Personengesellschaft<br />
mit Grundbesitz zu min<strong>de</strong>stens<br />
95 % innerhalb von fünf Jahren unmittelbar<br />
o<strong>de</strong>r mittelbar auf neue Gesellschafter ebenfalls<br />
grun<strong>de</strong>rwerbsteuerpflichtig. Die bei<br />
Gründung <strong>de</strong>s Emittenten bereits beteiligten<br />
Gesellschafter gelten gemäß <strong>de</strong>n Gleichlauten<strong>de</strong>n<br />
Län<strong>de</strong>rerlassen vom 25.<strong>02</strong>.2010 (BStBl<br />
I 2010 245 als „Altgesellschafter“. Sie haben<br />
rund 39 % <strong>de</strong>s insgesamt vorgesehenen Eigenkapitals<br />
gezeichnet. Auf neue Gesellschafter<br />
im Sinne <strong>de</strong>r grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen Regelungen<br />
kann mithin nur rund 61 % <strong>de</strong>s Gesamtkapitals<br />
übergehen, so dass es bei planmäßigem<br />
Verlauf zu einer Übertragung von<br />
Anteilen in steuerschädlichem Umfang nicht<br />
kommen kann. Einer Übertragung von Anteilen<br />
durch Gründungsgesellschafter während<br />
<strong>de</strong>s fünfjährigen Beobachtungszeitraums stehen<br />
die gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
entgegen, nach <strong>de</strong>nen die erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigung<br />
für eine Übertragung insbeson<strong>de</strong>re<br />
versagt wer<strong>de</strong>n kann, wenn dadurch<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ausgelöst wür<strong>de</strong>.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 68
Umsatzsteuer<br />
Die Ausgabe <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m Emittenten<br />
gegen Bareinlage ist kein Leistungsaustausch<br />
und <strong>de</strong>shalb nicht umsatzsteuerbar. Der Erwerb<br />
<strong>de</strong>s Grundstückes stellt eine nicht umsatzsteuerbare<br />
Geschäftsveräußerung im Ganzen<br />
gemäß § 1 Abs. 1 a UStG dar.<br />
Besteuerung in <strong>de</strong>r Nutzungsphase<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsarten<br />
Der Emittent erzielt durch die Vermietung <strong>de</strong>r<br />
Immobilie originär Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung im Sinne <strong>de</strong>r §§ 2 Abs. 1 Nr.<br />
6, 21 Einkommensteuergesetz (EStG). Eine<br />
gewerbliche Prägung im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 3<br />
Nr. 2 EStG liegt nicht vor, weil anstelle <strong>de</strong>r<br />
Komplementärin ausschließlich eine Kommanditistin<br />
zur Geschäftsführung befugt ist.<br />
Auch eine Überlagerung <strong>de</strong>r Vermietungstätigkeit<br />
durch gewerbliche Betätigung liegt<br />
nach <strong>de</strong>n Rechtsgrundsätzen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
für Finanzen (BMF) gemäß Schreiben<br />
vom 1. April 2009, Az.: IV C 6 S 2240 / 08 /<br />
10008 nicht vor, da <strong>de</strong>r Emittent bereits in <strong>de</strong>r<br />
Nutzungsphase und nicht erst mit Veräußerung<br />
<strong>de</strong>r Immobilie einen Totalüberschuss<br />
erzielt.<br />
Zinseinnahmen aus kurzfristig im Inland angelegten<br />
Liquiditätsüberschüssen sind als Kapitaleinkünfte<br />
nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20 Abs. 1<br />
Nr. 7 EStG zu qualifizieren.<br />
Einkunftserzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung steuerlich<br />
relevanter Einkünfte ist die Absicht eines<br />
Steuerpflichtigen, auf Dauer nachhaltig steuerpflichtige<br />
Überschüsse zu erzielen (Einkunftserzielungsabsicht).<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />
<strong>de</strong>s auf unbestimmte Zeit errichteten<br />
Emittenten ist gemäß Teilziffer 4<br />
i.V.m. Teilziffer 30 <strong>de</strong>s Schreibens <strong>de</strong>s BMF<br />
vom 8. Oktober 2004 (BStBl. I 2004, Seite 933)<br />
ohne weitere Prüfung von <strong>de</strong>r<br />
Einkunftserzielungsabsicht <strong>de</strong>s Emittenten<br />
auszugehen. Im Übrigen wird <strong>de</strong>r Emittent<br />
nach <strong>de</strong>n Prognoserechnungen frühzeitig innerhalb<br />
<strong>de</strong>r vorgesehenen Laufzeit steuerliche<br />
Totalgewinne erzielen.<br />
Auf Ebene <strong>de</strong>s Zeichners kann eine vorzeitige<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung vor <strong>de</strong>m Ablauf<br />
eines Fünfjahreszeitraumes gegen eine<br />
Einkunftserzielungsabsicht <strong>de</strong>s Anlegers sprechen<br />
(siehe Teilziffer 7 <strong>de</strong>s Erlasses). Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />
setzt ferner stets voraus,<br />
dass bezogen auf die Haltedauer <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung ein Totalüberschuss unter Berücksichtigung<br />
aller Son<strong>de</strong>rwerbungskosten vorliegt<br />
(Teilziffer 33 ff. <strong>de</strong>s Erlasses). Eine individuelle<br />
Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung, von<br />
<strong>de</strong>r die Anbieterin generell abrät, kann die<br />
Erzielung eines Totalüberschusses verhin<strong>de</strong>rn,<br />
zumin<strong>de</strong>st die erfor<strong>de</strong>rliche Haltedauer verlängern.<br />
Dem Zeichner wird <strong>de</strong>shalb ausdrücklich<br />
empfohlen, die hier beschriebenen Maßnahmen<br />
stets mit <strong>de</strong>m persönlichen steuerlichen<br />
Berater vorab zu klären.<br />
Gewinnermittlung<br />
Der Emittent ist als Han<strong>de</strong>lsgesellschaft zur<br />
Führung von Büchern verpflichtet und ermittelt<br />
seinen Gewinn nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Vorschriften im Wege <strong>de</strong>r jährlichen Bilanzierung.<br />
Steuerlich wer<strong>de</strong>n die Vermietungseinkünfte<br />
<strong>de</strong>s Emittenten als Überschuss <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 69
Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.<br />
Werbungskosten und Anschaffungskosten<br />
Die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />
<strong>de</strong>s Emittenten für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r<br />
Immobilie sind steuerlich als Anschaffungskosten<br />
langlebiger Wirtschaftsgüter zu qualifizieren<br />
und entsprechend <strong>de</strong>r Nutzungsdauer<br />
abzuschreiben. Gemäß <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes und <strong>de</strong>s sogenannten<br />
„Fonds-Erlasses“ <strong>de</strong>s BMF vom 20. Oktober<br />
2003 (BStBl. I 2003, Seite 546) wer<strong>de</strong>n auch<br />
die Fondsnebenkosten <strong>de</strong>s Investitionsplans<br />
als Anschaffungsnebenkosten <strong>de</strong>s Emittenten<br />
qualifiziert (BFH-Urteil vom 08. Mai 2001,<br />
BStBl. II 2001, Seite 720) und mit <strong>de</strong>r Immobilie<br />
abgeschrieben.<br />
Werbungskosten sind alle laufen<strong>de</strong>n Ausgaben<br />
<strong>de</strong>s Emittenten (z. B. Managementgebühren,<br />
Buchführung, Jahresabschlusskosten).<br />
Dies gilt auch für Zinsen, da die sogenannte<br />
„Zinsschranke“ <strong>de</strong>s § 4h EStG nicht auf vermögensverwalten<strong>de</strong><br />
Gesellschaften anwendbar<br />
ist (BMF-Schreiben vom 04.07.2008, IV C7 S<br />
2742 – a/ 07/ 10001 2008 / 03362<strong>02</strong>).<br />
Werbungskosten, die im Zusammenhang mit<br />
Erträgen stehen, die <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer<br />
unterliegen, sind in <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis<br />
von Vermietungseinkünften zu Zins-<br />
und Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>neinkünften nicht abzugsfähig<br />
(§ 20 Abs. 9 EStG).<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
stehen<strong>de</strong> individuelle Fremdfinanzierungskosten<br />
<strong>de</strong>s Anlegers sind Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />
(Teilziffer 12 <strong>de</strong>s „Fonds-<br />
Erlasses“).<br />
Absetzung für Abnutzung<br />
Es erfolgt eine planmäßige Abschreiben <strong>de</strong>r<br />
Anschaffungskosten (Kaufpreis) und <strong>de</strong>r Nebenkosten<br />
(z. B. Notarkosten, Grundbuchkosten<br />
etc.) <strong>de</strong>r Immobilie, soweit diese Kosten<br />
auf das Gebäu<strong>de</strong> entfallen (Absetzung für<br />
Abnutzung, „AfA“). Nach § 7 Absatz 4 EStG<br />
können ab <strong>de</strong>m Übergang <strong>de</strong>s wirtschaftlichen<br />
Eigentums an <strong>de</strong>r Immobilie jährlich 2 % <strong>de</strong>r<br />
Bemessungsbasis für die AfA als Werbungskosten<br />
linear geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />
von Grund und Bo<strong>de</strong>n unterliegen nicht <strong>de</strong>r<br />
Abschreibung. Die Aufteilung <strong>de</strong>r Anschaffungs-<br />
und Anschaffungsnebenkosten erfolgt<br />
im Verhältnis <strong>de</strong>r Sachwerte von Grund und<br />
Bo<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>.<br />
Verlustausgleichsbeschränkungen<br />
Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmo<strong>de</strong>llen<br />
(§ 15b EStG)<br />
Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus<br />
Steuerstundungsmo<strong>de</strong>llen lediglich mit Einkünften<br />
aus <strong>de</strong>rselben Einkunftsquelle in <strong>de</strong>n<br />
folgen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahren verrechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Von einem Steuerstundungsmo<strong>de</strong>ll<br />
spricht man, wenn die Gestaltung einer Kapitalanlage<br />
auf steuerliche Vorteile in Form von<br />
<strong>de</strong>r Erzielung negativer Einkünfte abstellt und<br />
<strong>de</strong>m Anleger zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>r Anfangsphase<br />
<strong>de</strong>r Investition die Möglichkeit geboten wird,<br />
Verluste mit <strong>de</strong>n übrigen Einkünften zu verrechnen.<br />
Diese Verluste können nicht mit Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
o<strong>de</strong>r mit Einkünften aus an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten<br />
ausgeglichen und auch nicht nach § 10d<br />
EStG verrechnet wer<strong>de</strong>n. Übersteigt die Verlustquote<br />
in <strong>de</strong>r Verlustphase 10 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals,<br />
liegt nach <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 70
<strong>de</strong>s BMF-Schreibens vom 17.07.2007 (BStBl. I<br />
2007, Seite 542) ein Steuerstundungsmo<strong>de</strong>ll<br />
vor. Nach <strong>de</strong>n Prognoserechnungen sind diese<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt, so dass die<br />
Vorschrift <strong>de</strong>s § 15b EStG nicht greift.<br />
Verluste und Entnahmen bei beschränkter<br />
Haftung gemäß § 15a EStG<br />
Entsteht o<strong>de</strong>r erhöht sich bei <strong>de</strong>m Kommanditisten<br />
ein negatives Kapitalkonto, darf <strong>de</strong>r ihm<br />
zuzurechnen<strong>de</strong> Anteil am Verlust <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />
in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung<br />
<strong>de</strong>s § 15a Abs. 1 EStG nicht mit an<strong>de</strong>ren<br />
Einkünften ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Entsteht<br />
o<strong>de</strong>r erhöht sich das negative Kapitalkonto<br />
<strong>de</strong>s Kommanditisten durch Entnahmen, ist<br />
ihm (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen)<br />
<strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>r Entnahme gemäß §§ 21 Abs. 1<br />
S. 2, 15a Abs. 3 EStG als Gewinn zuzurechnen.<br />
Nach <strong>de</strong>r Prognoserechnung sind die steuerlichen<br />
Kapitalkonten <strong>de</strong>r Anleger stets positiv.<br />
Eine Verlustausgleichsbegrenzung o<strong>de</strong>r die<br />
Zurechnung von Entnahmen als steuerpflichtige<br />
Einkünfte besteht für die Kommanditisten<br />
nicht.<br />
Verlustrücktrag und Verlustvortrag gemäß<br />
§ 10d EStG<br />
Nach § 10d Abs. 1 EStG können nicht ausgleichsfähige<br />
Verluste <strong>de</strong>s jeweiligen Veranlagungsjahres<br />
auf das Vorjahr bis zur Höhe von<br />
511.500,00 Euro und bei zusammenveranlagten<br />
Ehepaaren von 1.<strong>02</strong>3.000,00 Euro zurückgetragen<br />
wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Veranlagungsjahren<br />
können gemäß § 10d Absatz 2<br />
EStG je Veranlagungsjahr nur bis zur Höhe von<br />
1 Mio. Euro und bei zusammenveranlagten<br />
Ehepaaren 2 Mio. Euro unbeschränkt und<br />
darüber hinaus beschränkt auf 60 % <strong>de</strong>s übersteigen<strong>de</strong>n<br />
Gesamtbetrages <strong>de</strong>r Einkünfte<br />
abgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus<br />
Kapitaleinkünften<br />
Verluste aus Kapitalvermögen können nur<br />
noch mit künftigen Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
verrechnet wer<strong>de</strong>n. Eine Verrechnung<br />
mit an<strong>de</strong>ren Einkünften o<strong>de</strong>r ein Abzug<br />
nach § 10d EStG ist unzulässig (§ 20 Abs. 6<br />
Satz 2 EStG).<br />
Steuersätze<br />
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG sind alle in<br />
Deutschland ansässigen Anleger unbeschränkt<br />
Steuerpflicht. Der Steuersatz, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r<br />
Höhe <strong>de</strong>s zu versteuern<strong>de</strong>n Einkommens bemessen<br />
wird, beträgt gemäß § 32a EStG vorbehaltlich<br />
<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelungen für bestimmte<br />
Kapitaleinkünfte zwischen 0 % und 45 %.<br />
Der Solidaritätszuschlag beträgt gemäß §§ 3, 4<br />
Solidaritätszuschlagsgesetz 5,5 % <strong>de</strong>r Einkommensteuerschuld.<br />
Von <strong>de</strong>n Einkünften aus Kapitalvermögen wird<br />
nach § 32d Abs. 1 EStG ein Abgeltungssteuerabzug<br />
von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
vorgenommen. Sollte die Versteuerung nach<br />
<strong>de</strong>r tariflichen Einkommensteuer günstiger<br />
sein, besteht für <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen die<br />
Möglichkeit, bei <strong>de</strong>m zuständigen Finanzamt<br />
einen Antrag auf Besteuerung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer<br />
unterworfenen Einkünfte zu stellen.<br />
Ein Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen.<br />
Berücksichtigt wird <strong>de</strong>r Sparer-<br />
Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 EStG von<br />
801,00 Euro und für zusammenveranlagte<br />
Ehepaare 1.6<strong>02</strong>,00 Euro. Der Pauschbetrag<br />
wird pro Veranlagungsjahr von <strong>de</strong>n gesamten<br />
Einkünften aus Kapitalvermögen <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen<br />
abgezogen.<br />
In einer Verfügung <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />
Berlin vom 9. Dezember 1996 (St 442 - S 2253<br />
a - 1 / 95 nicht koordinierter Län<strong>de</strong>rerlass)<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 71
wird die Auffassung vertreten, Zinseinnahmen<br />
geschlossener Immobilienfonds seien nach<br />
§ 20 Abs. 8 EStG <strong>de</strong>n Einkünften aus Vermietung<br />
und Verpachtung zuzurechnen. Eine<br />
Verwaltungsanweisung <strong>de</strong>s BMF wur<strong>de</strong> hierzu<br />
nicht getroffen, eine bun<strong>de</strong>seinheitliche Praxis<br />
ist nicht feststellbar. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass die Abgeltungssteuer anwendbar<br />
bleibt und die Zinseinnahmen auch bei <strong>de</strong>r<br />
Zurechnung zu an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten als<br />
Einnahmen im Sinne <strong>de</strong>s § 20 EStG zu behan<strong>de</strong>ln<br />
sind (siehe z. B. BFH-Urteil vom<br />
24.01.1990 - I R 33/86). Sollte die Finanzverwaltung<br />
eine abweichen<strong>de</strong> Auffassung vertreten,<br />
wären Zinseinnahmen vom Anleger als<br />
Einkünfte aus Vermietung mit <strong>de</strong>m individuellen<br />
Steuersatz zu versteuern.<br />
Zurechnung <strong>de</strong>r Einkünfte und Besteuerungsverfahren<br />
Als Personengesellschaft ist <strong>de</strong>r Emittent einkommensteuerrechtlich<br />
eine sogenannte<br />
transparente Gesellschaft. Sie selbst unterliegt<br />
nicht <strong>de</strong>r Steuerpflicht. Es erfolgt eine Zurechnung<br />
<strong>de</strong>r Einkünfte <strong>de</strong>s Emittenten auf die<br />
Anleger im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Beteiligung.<br />
Die <strong>de</strong>n Anlegern anteilig zugerechneten<br />
Einkünfte <strong>de</strong>s Emittenten wer<strong>de</strong>n dann<br />
auf ihrer Ebene individuell versteuert. Zu versteuern<br />
ist somit, das <strong>de</strong>m Anleger nach Ablauf<br />
eines Kalen<strong>de</strong>rjahres zugewiesene, anteilig<br />
auf ihn entfallen<strong>de</strong> steuerliche Ergebnis am<br />
Emittenten. Die steuerliche Ergebnisverteilung<br />
erfolgt entsprechend <strong>de</strong>r gesellschaftsvertraglichen<br />
Gewinnverteilungsabre<strong>de</strong>. Nicht steuerlich<br />
relevant, sind die tatsächlich bezogenen<br />
Auszahlungen.<br />
Bei <strong>de</strong>n mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligten<br />
Anlegern ergeben sich keine Unterschie<strong>de</strong><br />
zu <strong>de</strong>n unmittelbaren Kommanditisten,<br />
da sie durch das Treuhandverhältnis in<br />
allen Belangen so gestellt sind wie die unmittelbar<br />
beteiligten Gesellschafter. Damit sind<br />
die Voraussetzungen für die steuerrechtliche<br />
Anerkennung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses und<br />
damit die Zurechnung <strong>de</strong>r Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung auf <strong>de</strong>n mittelbaren<br />
Gesellschafter gegeben (BMF-Schreiben vom<br />
01.09.1994, BStBl. I 1994, S. 604, Teilziffer 2).<br />
Soweit Kapitaleinkünfte <strong>de</strong>m Abzug gemäß<br />
§ 32d EStG (Abgeltungssteuer) unterfallen,<br />
sind die sind vom Anleger nicht zu versteuern;<br />
diesbezügliche Werbungskosten sind vom<br />
Abzug ausgeschlossen.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Besteuerungsverfahrens wird<br />
zunächst von <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Emittenten zuständigen<br />
Finanzamt eine einheitliche und geson<strong>de</strong>rte<br />
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen<br />
vorgenommen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung<br />
(AO)). Das Finanzamt teilt dann<br />
<strong>de</strong>n für die einzelnen Anleger zuständigen<br />
Wohnsitzfinanzämtern von Amts wegen mit,<br />
welche anteiligen Einkünfte auf <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Gesellschafter entfallen. Persönliche Werbungskosten<br />
<strong>de</strong>s Anlegers, die im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Beteiligung stehen (Son<strong>de</strong>rwerbungskosten),<br />
können nur in <strong>de</strong>r einheitlichen<br />
und geson<strong>de</strong>rten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen<br />
<strong>de</strong>s Emittenten berücksichtigt<br />
wer<strong>de</strong>n und müssen <strong>de</strong>shalb rechtzeitig<br />
bis zum 31.03. <strong>de</strong>s Folgejahres dieser gemel<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Die Geltendmachung <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />
in <strong>de</strong>r persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
<strong>de</strong>s Anlegers ist ausgeschlossen.<br />
Kirchensteuer<br />
Die Mitglie<strong>de</strong>r einer kirchensteuerpflichtigen<br />
Religionsgemeinschaft wer<strong>de</strong>n zu einer Kirchensteuer<br />
nach <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchensteuergesetzen<br />
herangezogen. Je nach Bun<strong>de</strong>sland<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 72
eträgt <strong>de</strong>r Steuertarif 8 o<strong>de</strong>r 9 % <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />
(gegebenenfalls mit einer<br />
Kappung). Gezahlte Kirchensteuer ist als Son<strong>de</strong>rausgabe<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r persönlichen Einkommensteuer<br />
abzugsfähig. In <strong>de</strong>r Prospektkalkulation<br />
ist die Kirchensteuer nicht berücksichtigt.<br />
Gewerbesteuer<br />
Der Emittent ist we<strong>de</strong>r originär gewerblich<br />
tätiges Unternehmen im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1<br />
EStG noch gewerblich geprägt im Sinne <strong>de</strong>s<br />
§ 15 Abs. 3 EStG und damit auch nicht Gewerbebetrieb<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gewerbesteuergesetzes<br />
(GewStG). Er unterliegt <strong>de</strong>shalb<br />
nicht <strong>de</strong>r Gewerbesteuer.<br />
Umsatzsteuer<br />
Gemäß § 1 UStG unterliegen Umsätze aus<br />
Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein<br />
Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />
Rahmen seines Unternehmens ausführt, <strong>de</strong>r<br />
Umsatzsteuer. Der Emittent bezieht aus <strong>de</strong>r<br />
Vermietung grundsätzlich Umsätze nach § 1<br />
UStG. Die Vermietungseinkünfte sind jedoch<br />
gemäß § 4 Nr. 12a UStG von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
befreite Leistungen, so dass <strong>de</strong>r Abzug <strong>de</strong>r ihm<br />
in Rechnung gestellten Umsatzsteuer an<strong>de</strong>rer<br />
Unternehmer (Vorsteuer) gemäß § 15 Abs. 1<br />
Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist. Auf diese Umsatzsteuerbefreiung<br />
kann hinsichtlich <strong>de</strong>r gewerblich<br />
vermieteten Räume an an<strong>de</strong>re Unternehmer<br />
für <strong>de</strong>ssen Unternehmen verzichtet<br />
wer<strong>de</strong>n (§ 9 UStG). Bei dieser vom Emittenten<br />
auch im gesetzlich zulässigen Rahmen<br />
beabsichtigten Optierung zur Umsatzsteuer<br />
nach § 9 UStG sind die aus <strong>de</strong>r Vermietung<br />
erzielten Umsätze gemäß §§ 10 Abs. 1 S. 1, 12<br />
Abs. 1 UStG <strong>de</strong>r Umsatzsteuer von 19 % <strong>de</strong>r<br />
Entgelte unterworfen. Zu<strong>de</strong>m kann <strong>de</strong>r Emittent<br />
Vorsteuer geltend machen, soweit auf die<br />
<strong>de</strong>r Option unterfallen<strong>de</strong>n vermieteten Einheiten<br />
steuerpflichtige Eingangsrechnungsbeträge<br />
entfallen. Bei Eingangsrechnungen für<br />
steuerpflichtige Leistungen, die die gesamte<br />
Immobilie betreffen, ist eine Aufteilung nach<br />
<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r steuerfreien zu <strong>de</strong>n steuerpflichtigen<br />
vermieteten Flächen herzustellen.<br />
Da mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />
nach <strong>de</strong>m 11.11.1993 begonnen wor<strong>de</strong>n ist,<br />
kann die Option nur insoweit ausgeübt wer<strong>de</strong>n,<br />
als <strong>de</strong>r Leistungsempfänger das Grundstück<br />
ausschließlich für Umsätze verwen<strong>de</strong>t<br />
o<strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n beabsichtigt, die <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />
nicht ausschließen. (§§ 27 Abs. 2 ,<br />
9 Abs. 2 UStG). Sollte ein Mieter dazu übergehen,<br />
steuerfreie Umsätze zu erbringen, en<strong>de</strong>t<br />
diese Möglichkeit.<br />
Vermögensteuer<br />
Eine Vermögensteuer wird seit <strong>de</strong>m<br />
01.01.1997 nicht mehr erhoben.<br />
Grundsteuer<br />
Gemäß § 2 Grundsteuergesetz (GrStG) ist für<br />
ein im Inland belegener Grundbesitz Grundsteuer<br />
zu entrichten. Die Höhe <strong>de</strong>r Grundsteuer<br />
wird aus <strong>de</strong>m Einheitswert <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />
Grundstücks, <strong>de</strong>r Steuermesszahl sowie<br />
einem von <strong>de</strong>r zuständigen Gemein<strong>de</strong> zu<br />
bestimmen<strong>de</strong>n Hebesatz ermittelt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 73
Besteuerung bei Veräußerung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
Veräußerung von Kommanditanteilen o<strong>de</strong>r<br />
einer Immobilie<br />
Gemäß § 23 EStG ist ein sogenanntes privates<br />
Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn<br />
<strong>de</strong>r Zeitraum zwischen <strong>de</strong>m An- und Verkauf<br />
einer Beteiligung höchstens zehn Jahre beträgt.<br />
Bei Verkauf <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils am<br />
Emittenten durch <strong>de</strong>n Anleger vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
Zehnjahresfrist, gelten die anteiligen, auf diesen<br />
Gesellschafter entsprechend seiner Beteiligungsquote<br />
entfallen<strong>de</strong> Immobilie als veräußert.<br />
Der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn<br />
<strong>de</strong>s Anlegers unterliegt seiner Einkommensbesteuerung.<br />
Erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Zehnjahresfrist<br />
ist ein erzielter Veräußerungsgewinn<br />
steuerfrei.<br />
Der An- und Verkauf <strong>de</strong>r Immobilie stellt ein<br />
steuerpflichtiges, privates Veräußerungsgeschäft<br />
nach § 23 EStG dar, soweit die Zehnjahresfrist<br />
nicht eingehalten wird. Im Falle einer<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
zehnjährigen Haltefrist, wäre <strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn<br />
zunächst <strong>de</strong>m Emittenten als<br />
laufen<strong>de</strong>r Ertrag zuzurechnen. Dieser wäre<br />
dann anteilig von <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>s Emittenten<br />
entsprechend ihrer Beteiligungsquote zu<br />
versteuern. Eine Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie<br />
vor Ablauf <strong>de</strong>r zehnjährigen Haltedauer ist<br />
nicht vorgesehen. Ein erzielter Gewinn nach<br />
planmäßiger Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie nach<br />
Ablauf <strong>de</strong>r zehnjährigen Haltefrist ist auf Ebene<br />
<strong>de</strong>s Emittenten und auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />
steuerfrei.<br />
Eine Verrechnung von etwaigen Verlusten aus<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Fondsimmobilie o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch<br />
einen Anleger innerhalb <strong>de</strong>s Zehnjahreszeit-<br />
raums, kann nur mit in <strong>de</strong>mselben Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />
erzielten Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Ein<br />
Verlustausgleich mit an<strong>de</strong>ren Einkünften ist<br />
nicht möglich. Nach § 23 Abs. 3 Satz 8 und<br />
Satz 9 EStG ist ein Verlustrücktrag auf private<br />
Veräußerungsgeschäfte <strong>de</strong>s unmittelbar vorangegangenen<br />
Veranlagungszeitraumes o<strong>de</strong>r<br />
ein Verlustvortrag auf die folgen<strong>de</strong>n Veranlagungszeiträume<br />
zulässig.<br />
Gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
Die Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie kann einen<br />
sogenannten gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Emittenten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Anlegers selbst begrün<strong>de</strong>n. Gleiches gilt auch<br />
für die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung am Emittenten<br />
durch <strong>de</strong>n Anleger.<br />
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben<br />
vom 26.03.2004, IV A6-S 2240 – 46/04 die<br />
„Drei-Objekt-Grenze“ entwickelt. Danach ist<br />
<strong>de</strong>r Rahmen <strong>de</strong>r privaten Vermögensverwaltung<br />
überschritten und gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
gegeben, wenn in einem Fünf-<br />
Jahres-Zeitraum (zehn Jahre bei Branchenkundigen)<br />
mehr als drei Veräußerungen getätigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Nach RZ 2 <strong>de</strong>s BMF-Schreibens<br />
gehört die Veräußerung bebauter Grundstücke,<br />
die bis zur Veräußerung min<strong>de</strong>stens zehn<br />
Jahre vermietet wor<strong>de</strong>n sind, grundsätzlich<br />
zur privaten Vermögensverwaltung und wird<br />
in die Drei-Objekt-Grenze nicht eingerechnet<br />
(so auch BFH-Urteil vom 06.04.1990, BStBl. II<br />
1990, 1057).<br />
Eine Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie vor Ablauf<br />
<strong>de</strong>s Zehnjahreszeitraums ist nicht vorgesehen.<br />
Ein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l wird<br />
daher we<strong>de</strong>r durch Objektanzahl noch durch<br />
Zeitablauf auf Ebene <strong>de</strong>s Emittenten begrün<strong>de</strong>t.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 74
Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Gesellschafters kann ein<br />
gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l durch vorzeitige<br />
Veräußerung seines Anteils am Emittenten<br />
begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Veräußert <strong>de</strong>r Anleger<br />
seine Beteiligung am Emittenten vorzeitig, ist<br />
darauf abzustellen, in welcher Höhe und wie<br />
lange die Beteiligung gehalten wird (BFH-<br />
Urteil 10.12.1998, III R 61/97 in BFHE 187,<br />
526, BStBl. II 1999, 390). Hält <strong>de</strong>r Anleger<br />
mehr als zehn Prozent am Emittenten o<strong>de</strong>r<br />
beträgt <strong>de</strong>r Verkehrswert seines Gesellschaftsanteils<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Anteils an <strong>de</strong>r Immobilie<br />
mehr als 250.000,00 Euro, wird ihm bei <strong>de</strong>r<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung innerhalb von<br />
zehn Jahren seit Erwerb (BFH-Urteil<br />
10.12.1998, III R 61/97 in BFHE 187, 526,<br />
BStBl. II 1999, 390), <strong>de</strong>r Verkauf so vieler<br />
Grundstücke zugerechnet , wie <strong>de</strong>r Emittent<br />
hält, also die Veräußerung von einem Objekt<br />
(BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998, wie vor).<br />
Bei einer Beteiligung unterhalb dieser Grenzen<br />
kommt es nicht zu einer Zurechnung.<br />
Zu <strong>de</strong>n Einkünften aus gewerblichem Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />
gehören auch die sonstigen Immobiliengeschäfte<br />
<strong>de</strong>s Anlegers. Überschreiten<br />
diese insgesamt die „Drei Objekt-Grenze“,<br />
unterfallen sie <strong>de</strong>r Gewerbesteuer und wären<br />
mit <strong>de</strong>m individuellen Einkommensteuersatz<br />
<strong>de</strong>s Anlegers zu besteuern. Der Anleger hat<br />
dann die Möglichkeit, die Gewerbesteuer im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s § 35 EStG auf seine Einkommensteuer<br />
anzurechnen.<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />
Die Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie unterliegt <strong>de</strong>r<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer (siehe Ausführungen<br />
oben). Gemäß § 13 GrEStG sind die an <strong>de</strong>m<br />
Verkauf beteiligten Parteien, somit sowohl <strong>de</strong>r<br />
Käufer als auch <strong>de</strong>r Verkäufer, gemeinschaftliche<br />
Steuerschuldner. Es ist beabsichtigt, im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Verkaufsvertrages die Grun<strong>de</strong>r-<br />
werbsteuer auf <strong>de</strong>n Käufer zu übertragen.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsteueranfalles<br />
bei Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />
durch Veräußerung, wird auf die<br />
obige Darstellung unter <strong>de</strong>m Stichpunkt Gesellschafterwechsel<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Besteuerung<br />
in <strong>de</strong>r Erwerbsphase verwiesen.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Erbschaftsteuer-<br />
und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind alle<br />
Vermögensübertragungen von To<strong>de</strong>s wegen<br />
(sogenannte Gesamtrechtsnachfolge) sowie<br />
Vermögensübertragung unter Leben<strong>de</strong>n (sogenannte<br />
Einzelrechtsnachfolge) mit Erbschaft-<br />
bzw. Schenkungsteuer belastet, soweit<br />
min<strong>de</strong>stens einer <strong>de</strong>r Beteiligten im Inland<br />
ansässig ist (§ 2 Abs. 1 ErbStG).<br />
Unmittelbare Beteiligung<br />
Die unentgeltliche Übertragung <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile<br />
eines direkt beteiligten Anlegers<br />
wird nach <strong>de</strong>m ErbStG wie eine (anteilige)<br />
Übertragung von inländischen bebauten<br />
Grundstücken behan<strong>de</strong>lt. Die Bemessungsbasis<br />
ergibt sich aus <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelten<br />
Wertes <strong>de</strong>r Immobilie zuzüglich <strong>de</strong>s gemeinen<br />
Wertes sonstigen Vermögens abzüglich <strong>de</strong>r<br />
Verbindlichkeiten. Die Bewertung <strong>de</strong>r Immobilie<br />
erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG, §§ 151<br />
Abs. 1 Nr. 1, 157, 176 f., 181 Abs. 1 Nr. 2, 5<br />
und Abs. 3, 7, 182, 184 ff. Bewertungsgesetz<br />
(BewG) grundsätzlich im Ertragswertverfahren.<br />
Ein Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1<br />
ErbStG), <strong>de</strong>r Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2<br />
ErbStG) und die Tarifbegrenzung (§ 19a<br />
ErbStG) für begünstigtes Vermögen können<br />
mangels Zugehörigkeit <strong>de</strong>r Vermögensgegen-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 75
stän<strong>de</strong> zu einem Betriebsvermögen nicht in<br />
Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft sind bei <strong>de</strong>r<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s steuerpflichtigen Erwerbs gemäß<br />
§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG wie Gegenleistungen<br />
zu behan<strong>de</strong>ln. Die schenkweise Übertragung<br />
einer Beteiligung wird einkommensteuerlich<br />
<strong>de</strong>shalb als teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft<br />
im Sinne <strong>de</strong>s § 23 EStG behan<strong>de</strong>lt.<br />
Zu <strong>de</strong>n möglichen Konsequenzen<br />
siehe oben unter „<strong>Private</strong>s Veräußerungsgeschäft“.<br />
Beteiligung über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Bei einer Beteiligung mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
vertritt die Finanzverwaltung bisher<br />
überwiegend die Auffassung, dass gemäß § 9<br />
Abs. 2 BewG <strong>de</strong>r gemeine Wert <strong>de</strong>s<br />
Herausgabeanspruches <strong>de</strong>s Treugebers gegen<br />
<strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r auf Rückübertragung maßgeblich<br />
sei (z. B. Finanzministerium Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg, Erlass vom 26. Februar 2007, S<br />
3806 / 51). Ermittelt wird dieser anhand <strong>de</strong>s<br />
Preises, <strong>de</strong>r im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
nach <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>s Wirtschaftsgutes<br />
bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.<br />
Eine höchstrichterliche Klärung steht aber aus.<br />
Es wird vor einer unentgeltlichen Übertragung<br />
die Hinzuziehung <strong>de</strong>s persönlichen steuerlichen<br />
Beraters empfohlen.<br />
Steuersatz und Freibeträge<br />
Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsgrad<br />
abhängig und glie<strong>de</strong>rn sich in drei Klassen.<br />
Sie betragen je nach Wert <strong>de</strong>s steuerpflichtigen<br />
Erwerbs und <strong>de</strong>r jeweiligen Steuerklasse<br />
zwischen 7 % und 50 %. Auch die Freibeträge<br />
hängen von <strong>de</strong>m Verwandtschaftsverhältnis<br />
zum Erblasser bzw. Schenker ab.<br />
Steuerfrei bleiben gemäß § 16 ErbschStG <strong>de</strong>r<br />
Erwerb <strong>de</strong>s Ehegatten in Höhe von 500 Tsd.<br />
Euro, <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r im Sinne <strong>de</strong>r Steuerklasse I<br />
Nr. 2 und <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r verstorbener Kin<strong>de</strong>r im<br />
Sinne <strong>de</strong>r Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von<br />
400 Tsd. Euro, <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r im Sinne<br />
<strong>de</strong>r Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 Tsd.<br />
Euro, <strong>de</strong>r übrigen Personen <strong>de</strong>r Steuerklasse I<br />
in Höhe von 100 Tsd. Euro, <strong>de</strong>r Personen <strong>de</strong>r<br />
Steuerklasse II in Höhe von 20 Tsd. Euro, <strong>de</strong>s<br />
Lebenspartners in Höhe von 500 Tsd. Euro und<br />
<strong>de</strong>r übrigen Personen <strong>de</strong>r Steuerklasse III in<br />
Höhe von 20 Tsd. Euro.<br />
Sonstige Angaben<br />
Die Bestimmungen <strong>de</strong>s Investmentgesetzes<br />
(InvG) sind auf Personengesellschaften und<br />
somit auf <strong>de</strong>n Emittenten nicht anwendbar.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 76
Wesentliche Vertragspartner / Verflechtungen<br />
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> („Initiatorin“)<br />
Firma <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Sitz Berlin<br />
Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s<br />
Unternehmens<br />
Gründungsdatum 08.12.2006<br />
Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 22.12.2006<br />
Konzeption und Durchführung von Immobilieninvestitionen, das<br />
Asset Management, die Übernahme <strong>de</strong>r Geschäftsführung und/o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Managements von Grundstücksobjektgesellschaften sowie die<br />
Tätigkeiten, die unter § 34c <strong>de</strong>r Gewerbeordnung fallen, letztere<br />
allerdings nur insoweit, als die Gesellschaft über die dafür erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Genehmigung verfügt.<br />
Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 133396 B<br />
Haftkapital 100.000,00 Euro<br />
Geschäftsführer Uwe Pempel, Andreas Vogler<br />
Gesellschafter <strong>Kristensen</strong> Fund & Asset Management A/S, Uwe Pempel, Andreas<br />
Vogler und Petra Vogler<br />
Aufgaben Initiatorin, Eigenkapitalvermittlerin und Konzeptionärin<br />
Verbindungen Die Gesellschaft ist mittelbar zu 65 % Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r dänischen<br />
<strong>Kristensen</strong> Properties A/S, die auch alleinige mittelbare Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Asset-<br />
Managerin, ist. Die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> ist alleinige Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, und mittelbar <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />
<strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Komplementärin. Die Gesellschafter<br />
und Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> Uwe Pempel und<br />
Andreas Vogler sind auch Geschäftsführer und mittelbare Gesellschafter<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> und mittelbare Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Der Gesellschafter und Geschäftsführer<br />
Uwe Pempel ist Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong>. Der Gesellschafter und Geschäftsführer Andreas Vogler<br />
ist als Nie<strong>de</strong>rlassungsleiter für die <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong><br />
tätig.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 77
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> („geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin“)<br />
Firma <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Sitz Berlin<br />
Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s<br />
Unternehmens<br />
Gründungsdatum 23.03.2011<br />
Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 29.03.2011<br />
Die Erbringung entgeltlicher Geschäftsführungsdienstleistungen für<br />
Dritte, insbeson<strong>de</strong>re für geschlossene Immobilienfonds.<br />
Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 133267 B<br />
Haftkapital 25.000,00 Euro<br />
Geschäftsführer Uwe Pempel, Andreas Vogler<br />
Gesellschafter <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
Aufgaben Gründungsgesellschafterin und geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
<strong>de</strong>s Emittenten<br />
Verbindungen<br />
Die Gesellschaft ist mittelbar zu 65 % Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r dänischen<br />
<strong>Kristensen</strong> Properties A/S, die auch alleinige mittelbare Gesellschafterin<br />
<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Asset-<br />
Managerin, und zu 65 % mittelbare Gesellschafterin <strong>Kristensen</strong> Invest<br />
<strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Initiatorin, und <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />
<strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>s Emittenten,<br />
ist. Die Geschäftsführer sind auch tätig als Geschäftsführer für die<br />
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, die ihrerseits alleinige Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Initiatorin, und mittelbar<br />
<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> ist.<br />
Herr Uwe Pempel ist ferner Geschäftsführer und Herr Andreas Vogler<br />
Nie<strong>de</strong>rlassungsleiter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>. Bei<strong>de</strong><br />
Geschäftsführer sind ferner Gesellschafter und Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 78
<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> („Asset Managerin“)<br />
Firma <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong><br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Sitz Berlin<br />
Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens Die Sanierung, die Mo<strong>de</strong>rnisierung, die Vermietung und die<br />
Verwaltung von Grun<strong>de</strong>igentum sowie <strong>de</strong>r Ankauf und <strong>de</strong>r Verkauf<br />
von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; ausgenommen<br />
sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die <strong>de</strong>r Genehmigung<br />
nach § 34 c <strong>de</strong>r Gewerbeordnung unterliegen.<br />
Gründungsdatum 13.10.2004<br />
Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 10.03.2005<br />
Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 96208 B<br />
Haftkapital 100.000,00 Euro<br />
Geschäftsführer Uwe Pempel, Kent Hoeg Sørensen<br />
Gesellschafter <strong>Kristensen</strong> Fund & Asset Management A/S<br />
Aufgaben Asset Managerin <strong>de</strong>s Emittenten<br />
Verbindungen Die Gesellschaft ist mittelbar zu 100 % Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r<br />
dänischen <strong>Kristensen</strong> Properties A/S, die auch zu 65 % mittelbare<br />
Gesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Initiatorin,<br />
und zu 65% mittelbare Gesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Komplementärin<br />
<strong>de</strong>s Emittenten, und zu 65 % mittelbare Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, ist. Der Geschäftsführer Uwe Pempel ist<br />
Gesellschafter und Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
sowie Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Andreas Vogler ist<br />
Nie<strong>de</strong>rlassungsleiter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> und Gesellschafter<br />
und Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
und Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 79
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (Treuhän<strong>de</strong>rin)<br />
Firma CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Sitz Hamburg<br />
Geschäftsanschrift Neuer Wall 46, 20354 Hamburg<br />
Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens Die Übernahme fremdnütziger Treuhandtätigkeiten und die<br />
Erbringung von Dienstleistungen für geschlossene Fonds mit<br />
Ausnahme von Tätigkeiten, die <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />
für Finanzdienstleistungen bedürfen. Ausgenommen<br />
sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten je<strong>de</strong>r Art, sofern nicht eine<br />
Erlaubnis vorliegt.<br />
Gründungsdatum 10.08.2010<br />
Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 24.09.2010<br />
Registergericht und Nummer Amtsgericht Hamburg, HR B 115288<br />
Haftkapital 25.000,00 Euro<br />
Geschäftsführer Ivy Stein<br />
Gesellschafter Ivy Stein, Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer Benn Stein<br />
Aufgaben Gründungsgesellschafterin, Treuhän<strong>de</strong>rin, Mittelverwendungskontrolleurin<br />
Verbindungen Keine.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 80
Zeichnungshinweise<br />
Beitrittserklärung<br />
Sen<strong>de</strong>n Sie bitte Ihre Beitrittserklärung für<br />
Ihre Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vollständig ausgefüllt<br />
und unterzeichnet – auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung – an Ihren Berater o<strong>de</strong>r<br />
direkt an:<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Neuer Wall 46, 20354 Hamburg<br />
Fax-Nr.: 040/37 50 22 17<br />
(E-Mail: treuhandK<strong>02</strong>@ctlegal.<strong>de</strong>)<br />
Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />
Beitrittserklärungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />
<strong>de</strong>s Posteingangs registriert. Die Annahme<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung wird schriftlich erklärt.<br />
Der Anleger hat nach Erhalt <strong>de</strong>r Annahme<br />
<strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />
zuzüglich 5 % Agio (bezogen auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag)<br />
unverzüglich auf das nachstehend<br />
benannte Konto <strong>de</strong>r CT legal Fondstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong> zu überweisen:<br />
Bank: HSH Nordbank AG<br />
Konto-Nr.: 1001 227 444<br />
BLZ: 210 500 00<br />
IBAN: DE96 2105 0000 1001 227 444<br />
Mit <strong>de</strong>m vollständigen Zahlungseingang <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungsbetrages zuzüglich <strong>de</strong>s vorstehend<br />
genannten Agios nimmt <strong>de</strong>r Anleger an <strong>de</strong>n<br />
zugelassenen Entnahmen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> teil.<br />
Bei Verzug mit <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Einzahlung<br />
<strong>de</strong>r Einlage fallen Verzugskosten in Höhe<br />
von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz<br />
jährlich an.<br />
Erbringt <strong>de</strong>r Treugeber seine Einlage trotz<br />
schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung<br />
nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig,<br />
ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />
vom Treuhandvertrag durch einseitige<br />
Erklärung zurückzutreten. In diesem Falle<br />
kann die Verpflichtung zur Zahlung <strong>de</strong>r durch<br />
<strong>de</strong>n Rücktritt entstan<strong>de</strong>nen Kosten und einer<br />
Scha<strong>de</strong>nspauschale in Höhe von 2 % <strong>de</strong>r<br />
Pflichteinlage entstehen, sofern kein höherer<br />
o<strong>de</strong>r niedriger Scha<strong>de</strong>n nachgewiesen wird.<br />
I<strong>de</strong>ntifizierung gemäß Geldwäschegesetz<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>s Geldwäschegesetzes<br />
ist in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zu <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
anzugeben, ob ein Anleger für eigene o<strong>de</strong>r für<br />
frem<strong>de</strong> Rechnung han<strong>de</strong>lt. Die erfor<strong>de</strong>rliche<br />
I<strong>de</strong>ntitätsprüfung <strong>de</strong>s Anlegers kann entwe<strong>de</strong>r<br />
durch das Posti<strong>de</strong>nt-Verfahren o<strong>de</strong>r durch<br />
eine persönliche Verifizierung durch zugelassene<br />
Prüfer erfolgen. In diesem Fall ist eine<br />
Kopie <strong>de</strong>s Ausweises (Vor- und Rückseite) <strong>de</strong>s<br />
Anlegers zusammen mit <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
einzureichen. Weitere Einzelheiten zum Posti<strong>de</strong>nt-Verfahren<br />
und zur persönlichen I<strong>de</strong>ntitätsprüfung<br />
sind <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />
Bankverbindung für Auszahlungen<br />
Auszahlungen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />
<strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erfolgen in Euro und wer<strong>de</strong>n<br />
auf ein für <strong>de</strong>n Anleger geführtes Euro-<br />
Konto überwiesen, das bei einer Bank im Geltungsbereich<br />
<strong>de</strong>s europäischen SEPA-<br />
Abkommens geführt sein muss. Dieses gilt für<br />
<strong>de</strong>n Zahlungsverkehr so lange, bis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
eine an<strong>de</strong>re Bankverbindung mitgeteilt<br />
wird.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 81
Han<strong>de</strong>lsregister<br />
Für eine spätere Eintragung als Kommanditist<br />
in das Han<strong>de</strong>lsregister ist <strong>de</strong>r Anleger verpflichtet,<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
nach Annahme seiner Beitrittserklärung eine<br />
Vollmachtsurkun<strong>de</strong> zu übergeben, <strong>de</strong>ren Unterschrift<br />
notariell beglaubigt sein muss. Die<br />
Kosten <strong>de</strong>r Beglaubigung und <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />
im Han<strong>de</strong>lsregister trägt <strong>de</strong>r Anleger.<br />
Die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> wird<br />
die Anmeldung zum Han<strong>de</strong>lsregister vornehmen.<br />
Zeichnung durch eine Personengesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r eine juristische Person<br />
Der Zeichnungsberechtigte hat sich bei <strong>de</strong>r<br />
Zeichnung für eine Personengesellschaft o<strong>de</strong>r<br />
juristische Person durch Han<strong>de</strong>lsregisterauszug<br />
(soweit nicht vorhan<strong>de</strong>n durch Gesellschaftsvertrag)<br />
und Personalausweis zu legitimieren.<br />
Die steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung sollten unbedingt mit <strong>de</strong>m persönlichen<br />
Steuerberater geklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zeichnung durch Ehepaare<br />
Ehepaare können sich gemeinschaftlich nur als<br />
Treugeber beteiligen. Alle erfor<strong>de</strong>rlichen Unterschriften<br />
müssen von bei<strong>de</strong>n Ehepartnern<br />
geleistet wer<strong>de</strong>n. Bei unterschiedlichen Nachnamen<br />
ist ein Nachweis <strong>de</strong>r Ehe erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit <strong>de</strong>m<br />
Vermögensberater o<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest<br />
<strong>GmbH</strong> gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts und<br />
Möglichkeit <strong>de</strong>s Beitritts (Beginn <strong>de</strong>s öffentlichen<br />
Angebots)<br />
Das öffentliche Angebot <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />
und <strong>de</strong>r Beitritt zur Fondsgesellschaft sind erst<br />
nach <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />
möglich.<br />
Die Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />
erfolgt dadurch, dass in einem überregionalen<br />
Börsenpflichtblatt bekannt gemacht wird, dass<br />
<strong>de</strong>r Verkaufsprospekt bei <strong>de</strong>r im Verkaufsprospekt<br />
benannten Zahlstelle zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereitgehalten wird, § 9 Abs. 2 Verk-<br />
ProspG. Der Verkaufsprospekt muss gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 <strong>de</strong>s VerkProspG min<strong>de</strong>stens einen<br />
Werktag vor <strong>de</strong>m öffentlichen Angebot veröffentlicht<br />
wor<strong>de</strong>n sein.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 82
§ 1 Firma und Sitz<br />
1.1.<br />
Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
1.2.<br />
Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Berlin.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
Der Gesellschaftsvertrag im Wortlaut<br />
2.1.<br />
Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und die Verwertung von Immobilien.<br />
2.2.<br />
Der Gesellschaftszweck erstreckt sich darauf, alle unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar <strong>de</strong>m Geschäftszweck<br />
dienen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihn för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Geschäfte mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger und gewerblicher<br />
Tätigkeiten vorzunehmen und durch Dritte vornehmen zu lassen.<br />
§ 3 Investitionsvorhaben<br />
Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen. Die gesetzlichen Aufgaben <strong>de</strong>r Gesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />
durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erfüllt. Die Gesellschaft wird keinen eigenen Geschäftsbetrieb<br />
einrichten. Sie plant die Durchführung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Investitionen:<br />
Investitionsplan Euro<br />
Ankauf Immobilie incl. Nebenkosten 6.626.500<br />
Zwischenfinanzierung 60.000<br />
Finanzierungsnebenkosten 53.800<br />
Disagio 205.000<br />
Eigenkapitalvermittlung 385.195<br />
Prospekt und Marketing 310.000<br />
Rechts- und Beratungskosten, Gutachten 105.000<br />
Einrichtung Treuhandschaft 20.000<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 83
an<strong>de</strong>re Kosten 10.000<br />
Liquiditätsreserve 279.505<br />
Summe Mittelverwendung total 8.055.000<br />
Eigenkapital 3.955.000<br />
Darlehen 4.100.000<br />
Summe Mittelherkunft 8.055.000<br />
§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlagen<br />
4.1.<br />
Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist die <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> mit Sitz<br />
in Berlin.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
nicht beteiligt.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist je<strong>de</strong>rzeit ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter berechtigt,<br />
ihre Stellung als persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>r Gesellschaft mit allen Rechten und<br />
Pflichten auf eine eintrittsbereite neue persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin zu übertragen, wenn die<br />
persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin die gleiche Rechtsform aufweist und <strong>de</strong>n gleichen Gesellschafterhintergrund<br />
hat wie die übertragen<strong>de</strong> und ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin.<br />
Die Kosten dieser Übertragung trägt die ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin.<br />
Gründungskommanditisten sind<br />
4.1.1. die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> mit einer Pflichteinlage von 8.500,00 €<br />
(in Worten: Euro achttausendfünfhun<strong>de</strong>rt) und einer Hafteinlage von 850,00 € (in<br />
Worten: Euro achthun<strong>de</strong>rtfünfzig) – nachfolgend „geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin“<br />
genannt.<br />
4.1.2. die „CT legal“ Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> mit einer Pflichteinlage von 1.500.000,00 €<br />
(in Worten: Euro eine Million fünfhun<strong>de</strong>rttausend) und einer Hafteinlage von<br />
150.000,00 € (in Worten: Euro einhun<strong>de</strong>rtfünfzigtausend ) – nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />
genannt.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten ist auf ihre jeweilige, im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Hafteinlage<br />
begrenzt. Die Hafteinlagen aller Kommanditisten entsprechen jeweils 10 % ihrer Pflichteinlagen<br />
(Kommanditeinlagen) exklusive Agio. Eine über diesen Betrag hinausgehen<strong>de</strong> zusätzliche Haftung ist<br />
ausgeschlossen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 84
4.2.<br />
Das Gesellschaftskapital soll zwecks Durchführung <strong>de</strong>s beabsichtigten Investitionsvorhabens durch<br />
Werbung von Anlegern um 2.330.000,-- € zuzüglich 5% Agio auf insgesamt 3.955.000,-- € erhöht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kapitalanleger (nachfolgend die „Treugeber“) treten <strong>de</strong>r Gesellschaft mittelbar als Treugeber<br />
über die Treuhandkommanditistin entsprechend <strong>de</strong>m Treuhand- und Verwaltungsvertrag bei, so dass<br />
die Treuhandkommanditistin im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und im Treuhandauftrag <strong>de</strong>r<br />
Treugeber Kommanditbeteiligungen im Außenverhältnis als einheitliche Kommanditbeteiligung<br />
übernimmt und hält. Als Kommanditist <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligungen wird allein die<br />
Treuhandkommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Verhältnis <strong>de</strong>r Treugeber zueinan<strong>de</strong>r<br />
und zur Gesellschaft wer<strong>de</strong>n die Treugeber entsprechend ihrer Anteile an <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Die<br />
Treuhandkommanditistin ist zur Einzahlung <strong>de</strong>r übernommenen Einlage nur insoweit verpflichtet, als<br />
<strong>de</strong>r Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung erfüllt.<br />
Die Beteiligungsbeträge <strong>de</strong>r Anleger soll jeweils 10.000,00 € zuzüglich 5 % Agio erreichen o<strong>de</strong>r übersteigen.<br />
Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann nach pflichtgemäßem Ermessen in Ausnahmefällen<br />
Abweichungen von dieser Summe zulassen. Die Kommanditeinlage muss bei höheren Beträgen<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
4.3.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen von § 181 BGB berechtigt,<br />
mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft und alle Gesellschafter nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin, aber ohne Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter, das Kommanditkapital<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichteinlage für Rechnung <strong>de</strong>r künftigen Anleger in einem<br />
o<strong>de</strong>r in mehreren Schritten auf bis zu 3.946.500,00 € (einschließlich <strong>de</strong>s Agios) zu erhöhen.<br />
Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2012 befristet mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin berechtigt ist, die vorgenannte Frist zur Erhöhung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
zu verkürzen, d. h. <strong>de</strong>n Fonds früher zu schließen o<strong>de</strong>r die Frist einmalig um<br />
höchstens sechs Monate zu verlängern.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ohne Zustimmung <strong>de</strong>r weiteren Gesellschafter eine im<br />
eigenen Namen übernommene o<strong>de</strong>r künftig gehaltene Kommanditbeteiligung heute o<strong>de</strong>r künftig<br />
ganz o<strong>de</strong>r in Teilen als fremdnützige Treuhandkommanditistin für Dritte zu halten.<br />
4.4.<br />
Bis zur Eintragung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister wird mit<br />
Annahme <strong>de</strong>s Treuhandauftrages ein atypisch stilles Gesellschaftsverhältnis begrün<strong>de</strong>t, für das die<br />
Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages analog gelten, soweit nicht zwingen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> entgegenstehen.<br />
Es en<strong>de</strong>t mit Eintragung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />
Die Haftung ist während dieses Zeitraums auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag begrenzt. Die Treuhand-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 85
kommanditistin ist in <strong>de</strong>r Emissionsphase nicht verpflichtet, die Erhöhung ihrer Haftsumme, die auf<br />
<strong>de</strong>n Beitritt eines Treugebers entfällt, unverzüglich zum Han<strong>de</strong>lsregister anzumel<strong>de</strong>n. Sie führt die<br />
Han<strong>de</strong>lsregisteranmeldungen periodisch unter Zusammenfassung von Beitritten von Treugebern<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen durch.<br />
4.5.<br />
Die Treugeber haben ihre Kommanditeinlage zuzüglich 5 % Agio unverzüglich nach Annahme <strong>de</strong>r<br />
Beitrittserklärung auf das von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin angegebene Konto zu leisten. Ausstehen<strong>de</strong><br />
Einlagen sind mit 5% über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verzinsen.<br />
Die Einlagenverpflichtung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin wird erst dann und insoweit zur Zahlung<br />
fällig, als sie ihrerseits Zahlungen von <strong>de</strong>n Treugebern erhält.<br />
4.6.<br />
Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, einem Treugeber gegenüber, <strong>de</strong>r die Einlage trotz schriftlicher<br />
Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig leistet, durch<br />
einseitige Erklärung vom Treuhandvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird mit Absendung <strong>de</strong>r<br />
Rücktrittserklärung an die <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin zuletzt genannte Adresse <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Treugebers zuzüglich einer Postlaufzeit von 2 Tagen wirksam.<br />
Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber ist <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Zahlung <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Rücktritt entstan<strong>de</strong>nen<br />
Kosten sowie eines pauschalisierten Scha<strong>de</strong>nsersatzes in Höhe von 2 % <strong>de</strong>r Einlage verpflichtet. Dem<br />
Treugeber bleibt <strong>de</strong>r Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines höheren<br />
Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Die Treuhandkommanditistin ist zu Scha<strong>de</strong>nersatz- und Zinszahlungen<br />
nur insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits entsprechen<strong>de</strong> Zahlungen von ihren säumigen Treugebern<br />
erhält. Sie schei<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, <strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch<br />
für <strong>de</strong>n säumigen Treugeber hält.<br />
Sämtliche For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin gegen einen Treugeber können mit Ansprüchen<br />
<strong>de</strong>s Treugebers gegen die Treuhandkommanditistin verrechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
4.7.<br />
Je<strong>de</strong>r Treugeber ist berechtigt, nach Wirksamwer<strong>de</strong>n seines Beitritts und nach diesbezüglicher Eintragung<br />
<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Haftsumme <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin, gegenüber <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
schriftlich zu verlangen, dass die Treuhandkommanditistin die für ihn anteilig treuhän<strong>de</strong>risch<br />
gehaltene Kommanditbeteiligung auf ihn überträgt und das er anstelle <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
selbst als Kommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird. Voraussetzung<br />
für diesen Anspruch ist, dass zuvor <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
eine unwi<strong>de</strong>rrufliche, über <strong>de</strong>n Tod hinaus gültige und von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreien<strong>de</strong><br />
Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht unter Bevollmächtigung zur Erteilung von Untervollmachten in<br />
notariell beglaubigter Form erteilt wird, die zu allen Anmeldungen <strong>de</strong>r Gesellschaft zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />
bevollmächtigt, namentlich Eintritt und Ausschei<strong>de</strong>n von Kommanditisten einschließlich <strong>de</strong>s<br />
Vollmachtgebers selbst, Eintritt und Ausschei<strong>de</strong>n von persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, Än<strong>de</strong>-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 86
ung <strong>de</strong>r Beteiligungsverhältnisse und <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft, Än<strong>de</strong>rung von Firma, Sitz und<br />
Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie aller weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen,<br />
Auflösung und Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie Löschung <strong>de</strong>r Firma. Die Kosten <strong>de</strong>r Beglaubigung<br />
trägt <strong>de</strong>r Treugeber. Er ist ferner verpflichtet, ein Treuhandverhältnis mit <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
(Verwaltungstreuhand) nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhandvertrages zu begrün<strong>de</strong>n und für<br />
die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft aufrecht zu erhalten.<br />
Macht <strong>de</strong>r Treugeber von seinem Recht gemäß vorstehen<strong>de</strong>m Absatz Gebrauch, ist die Treuhandkommanditistin<br />
verpflichtet, <strong>de</strong>m Treugeber die ihm anteilig zustehen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung zu<br />
übertragen. Dieser übernimmt seine Kommanditbeteiligung auch im Außenverhältnis. Unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n<br />
Bedingung <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
als Kommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft überträgt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit<br />
eine <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>rischen Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung auf <strong>de</strong>n<br />
Treugeber, <strong>de</strong>r diese Übertragung bereits hiermit annimmt.<br />
Die vorstehen<strong>de</strong> Übertragung bedarf nicht <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r weiteren Gesellschafter (einschließlich<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin).<br />
Treugeber und Kommanditisten wer<strong>de</strong>n nachfolgend zusammenfassend als „Gesellschafter“ bezeichnet,<br />
soweit es einer Unterscheidung nicht bedarf.<br />
4.8.<br />
Ist eine Tatsache zum Han<strong>de</strong>lsregister anzumel<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Anmeldung betroffene Kommanditist<br />
(auch im Falle <strong>de</strong>s Anteilserwerbs und <strong>de</strong>r Rechtsnachfolge) die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
entsprechend <strong>de</strong>r Regelung in Absatz 4.7 zu bevollmächtigen.<br />
4.9.<br />
Für je<strong>de</strong>n Kommanditisten wer<strong>de</strong>n ein Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II, ein Verrechnungskonto und<br />
ggf. ein Verlustson<strong>de</strong>rkonto und ein Kapitalertragsteuerkonto geführt.<br />
Das Kapitalkonto I wird als Festkonto für die Kommanditeinlage <strong>de</strong>s Kommanditisten geführt. Es ist<br />
allein maßgebend für alle Gesellschafterrechte, insbeson<strong>de</strong>re für das Stimmrecht, das Gewinnbeteiligungsrecht,<br />
das Recht zur Teilhabe an Auszahlungen und am Liquidationserlös. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kapitalkontos<br />
I sind im Jahr <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung zeitanteilig bei <strong>de</strong>r Ergebnisverteilung und bei Auszahlungen zu<br />
berücksichtigen.<br />
Auf <strong>de</strong>m Kapitalkonto II wird das Agio gebucht. Die Kapitalkonten I und II sind unverän<strong>de</strong>rlich. Sie<br />
wer<strong>de</strong>n nicht verzinst.<br />
Auf <strong>de</strong>m Verrechnungskonto wer<strong>de</strong>n sämtliche nicht die Kapitalkonten I und II betreffen<strong>de</strong>n finanziellen<br />
Vorfälle zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und ihren Gesellschaftern gebucht.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 87
Erfolgt in Verlustjahren eine Belastung mit Verlustanteilen, so führt das nicht zur Herabsetzung <strong>de</strong>r<br />
Kapitalkonten. Vielmehr sind die Verluste auf einem beson<strong>de</strong>ren Verlustson<strong>de</strong>rkonto zu buchen.<br />
Entnahmen für Kapitalertragsteuer und ggf. darauf entfallen<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag wer<strong>de</strong>n auf<br />
einem geson<strong>de</strong>rten Steuerkonto erfasst, wenn und soweit die Gesellschaft Zinserträge erzielt, die<br />
einer beim Kommanditisten anrechenbaren Kapitalertragsteuer unterliegen. Eine Abgeltungssteuer<br />
auf Zinserträge gilt nicht als anrechenbare Kapitalertragsteuer.<br />
4.10.<br />
Für die Treuhandkommanditistin gilt Absatz 4.9 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass für je<strong>de</strong>n Kommanditanteil,<br />
<strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch für einen Treugeber hält, eigene Konten geführt wer<strong>de</strong>n, und diese Konten<br />
<strong>de</strong>n rechnerischen Anteil <strong>de</strong>s Treugebers an <strong>de</strong>r Gesellschaft wie<strong>de</strong>rgeben.<br />
4.11.<br />
Über die Verpflichtung zur Leistung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung vereinbarten Pflichteinlage (Zeichnungssumme)<br />
zuzüglich Agio hinaus übernehmen Treugeber und Kommanditisten keine weitere<br />
Nachschuss- o<strong>de</strong>r sonstige Zahlungsverpflichtung, auch nicht im Fall <strong>de</strong>r Liquidation. Eine Haftung<br />
<strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber <strong>de</strong>n Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB sowie das Durchschlagen<br />
<strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin auf die Treugeber bleiben unberührt.<br />
4.12.<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter ist verpflichtet, seine gesetzlichen Pflichten nach <strong>de</strong>m Geldwäschegesetz<br />
(„GWG“) zu erfüllen, insbeson<strong>de</strong>re zusammen mit seiner Beitrittserklärung die zur Durchführung <strong>de</strong>r<br />
I<strong>de</strong>ntitätsprüfung nach § 4 Abs. 3 und 4 GWG erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zu machen und Unterlagen<br />
beizubringen. Sollte ein Gesellschafter seinen geldwäscherechtlichen Pflichten nach <strong>de</strong>m GWG nicht<br />
nachkommen, so kann die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nach ihrer Wahl nach Mahnung und<br />
Nachfristsetzung diesen Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschließen. Hierzu wird die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin von <strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rruflich bevollmächtigt.<br />
4.13.<br />
Die Treuhandkommanditistin, die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin sind in diesem Zusammenhang berechtigt, die Durchführung <strong>de</strong>r zur Erfüllung ihrer<br />
gesetzlichen Pflichten nach <strong>de</strong>m GWG erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GWG einan<strong>de</strong>r<br />
o<strong>de</strong>r auf die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> zu übertragen.<br />
§ 5 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />
5.1.<br />
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie beginnt mit <strong>de</strong>r Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 88
5.2.<br />
Das Geschäftsjahr entspricht <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr<br />
und läuft von <strong>de</strong>r Gesellschaftsgründung bis zum Schluss <strong>de</strong>s Gründungsjahres.<br />
5.3.<br />
Über eine Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung. Die Auflösung ist<br />
frühestens zum 31.12.2<strong>02</strong>2 zulässig.<br />
5.4.<br />
Eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />
zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres und im Übrigen frühestens mit Wirkung zum 31.12.2<strong>02</strong>7 zulässig.<br />
Die Kündigung hat nicht die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft, son<strong>de</strong>rn nur das Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s kündigen<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafters zur Folge. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Gesellschaft zu<br />
richten. Die Kündigung ist bzw. wird jedoch unwirksam und <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter nimmt an<br />
<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft teil, wenn die Gesellschaft vor Schluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m die Kündigung<br />
zugeht, ihre Auflösung beschließt o<strong>de</strong>r beschlossen hat.<br />
§ 6 Geschäftsführung, Vertretung, Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse<br />
6.1.<br />
Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin vertreten. Diese und<br />
ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />
Zur Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt und verpflichtet.<br />
Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />
Der geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin kann nur aus wichtigem Grund die Geschäftsführungsbefugnis<br />
entzogen wer<strong>de</strong>n. Sie ist berechtigt, von ihr übernommene Aufgaben auf an<strong>de</strong>re Gesellschaften<br />
zu übertragen.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und nicht geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditisten sind für die<br />
Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen. Die persönlich<br />
haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist verpflichtet, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin auf <strong>de</strong>ren Verlangen<br />
je<strong>de</strong>rzeit eine Vollmachtsurkun<strong>de</strong> auch in separater Urkun<strong>de</strong> und in notarieller Form zu erteilen.<br />
6.2.<br />
Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes.<br />
6.3.<br />
Das Recht <strong>de</strong>r nicht geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter, einer Handlung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin zu wi<strong>de</strong>rsprechen, ist analog § 164 HGB ausgeschlossen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 89
6.4.<br />
Im Innenverhältnis bedürfen folgen<strong>de</strong> Rechtsgeschäfte und Handlungen vorbehaltlich <strong>de</strong>s Absatzes<br />
6.5 <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung:<br />
6.4.1. <strong>de</strong>r Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken o<strong>de</strong>r grundstücksgleichen<br />
Rechten;<br />
6.4.2. <strong>de</strong>r Erwerb, die Veräußerung o<strong>de</strong>r die Belastung von Beteiligungen sowie <strong>de</strong>r Abschluss<br />
von Verträgen, die eine Beteiligung Dritter an <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
zum Gegenstand gaben;<br />
6.4.3. die Veräußerung <strong>de</strong>s gesamten o<strong>de</strong>r eines wesentlichen Teils <strong>de</strong>s Gesellschaftsvermögens<br />
o<strong>de</strong>r die Einräumung eines Rechtes daran;<br />
6.4.4. die Darlehensgewährung, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien o<strong>de</strong>r ähnlichen<br />
Haftungserklärungen von mehr als insgesamt 250.000,00 €;<br />
6.4.5. Handlungen und Rechtsgeschäfte, die über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.<br />
Der Abschluss von Verträgen in Höhe von bis zu 250.000,00 € gilt nicht als<br />
über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehend;<br />
6.4.6. die Aufnahme bzw. die Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von mehr als insgesamt<br />
100.000,00 € über die im Investitionsplan genannten Darlehen hinaus;<br />
6.4.7. die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten;<br />
6.4.8. die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten (mit Ausnahme von Bevollmächtigungen<br />
<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin) und die Gewährung von Einzelvollmachten<br />
über <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>s gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinaus;<br />
6.4.9. <strong>de</strong>r Abschluss von Anstellungsverträgen und die Erteilung von Pensionszusagen.<br />
6.5.<br />
Die Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung gilt für die zur Durchführung <strong>de</strong>r im Investitionsplan<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft vorgesehenen Maßnahmen und Rechtshandlungen einschließlich <strong>de</strong>r Belastungen<br />
<strong>de</strong>r Immobilie mit Grundpfandrechten und <strong>de</strong>r zur Realisierung <strong>de</strong>r Investition erfor<strong>de</strong>rlichen sonstigen<br />
dinglichen Rechte o<strong>de</strong>r die Übernahme entsprechen<strong>de</strong>r Verpflichtungen als unwi<strong>de</strong>rruflich erteilt.<br />
Diese Zustimmung umfasst namentlich <strong>de</strong>n Abschluss folgen<strong>de</strong>r Verträge durch die Gesellschaft:<br />
6.5.1. Verträge über die Durchführung von Ankaufsprüfungen und Kaufverträge über <strong>de</strong>n<br />
Erwerb von Immobilien bis zur im Investitionsplan ausgewiesenen Höhe;<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 90
6.5.2. Konzeptionsvertrag mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> zwecks Erstellung eines Beteiligungskonzeptes<br />
und <strong>de</strong>r Prospektierung gegen eine Vergütung in Höhe von<br />
310.000,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;<br />
6.5.3. Verträge über Rechts- und Steuerberatung sowie Gutachten zu Vergütungen bis zur<br />
im Investitionsplan ausgewiesenen Höhe.<br />
6.5.4. Vertrag über die Einwerbung von Eigenkapital mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> gegen<br />
eine Provision in Höhe von 7 % <strong>de</strong>s vermittelten Nennkapitals (Nominalkapital exklusive<br />
Agio) zuzüglich <strong>de</strong>s vorgesehenen Agios;<br />
6.5.5. Asset-, Property- und Facility Management Vertrag mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties<br />
<strong>GmbH</strong>. Die Asset Managerin erhält per annum 3,5 % <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Nettoistkaltmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Abwicklung etwaiger<br />
Baumaßnahmen erhält sie eine Vergütung von 8 % <strong>de</strong>r Nettobaukosten, für die Tätigkeit<br />
beim Verkauf <strong>de</strong>r Immobilie eine Vergütung von 1 % <strong>de</strong>s Bruttoverkaufspreises<br />
und gegebenenfalls eine Erfolgsprämie nach Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie, die <strong>de</strong>r<br />
Höhe nach vom Gesamtbetrag <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Gesellschaftern bezogenen Barausschüttungen<br />
vor ertragsabhängigen Steuern bestimmt wird (alle Vergütungen zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer);<br />
6.5.6. Darlehensverträge und Zinssicherungsgeschäfte zur kurzfristigen und langfristigen Finanzierung<br />
<strong>de</strong>s Kaufpreises <strong>de</strong>r Immobilie sowie die damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n<br />
Sicherheitenverträge.<br />
§ 7 Gesellschafterversammlung<br />
7.1.<br />
Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, die stets am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft stattfin<strong>de</strong>n,<br />
erfolgt durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin. Gesellschafterversammlungen können auch im<br />
schriftlichen Umlaufverfahren abgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und <strong>de</strong>r Tagesordnung an je<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />
an seine zuletzt <strong>de</strong>r Gesellschaft bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens vier<br />
Wochen. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Einberufung und <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Versammlung wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />
Fristberechnung nicht mitgerechnet. Soweit Beschlussgegenstän<strong>de</strong> im Sinne <strong>de</strong>s § 6 Absatz 6.4 dieses<br />
Vertrages zur Entscheidung anstehen, sind die wesentlichen Erwägungen <strong>de</strong>r Beschlussempfehlung<br />
zu erläutern. Der Beifügung von Vertragsentwürfen bedarf es nicht.<br />
7.2.<br />
Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung fin<strong>de</strong>t, soweit nicht im Umlaufverfahren entschie<strong>de</strong>n<br />
wird, jährlich nach Aufstellung <strong>de</strong>s Abschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr statt, spätes-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 91
tens aber bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zehnten Monats <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahres. Mit <strong>de</strong>r Einladung<br />
sind <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft und ein Geschäftsbericht über das abgelaufene Wirtschaftsjahr<br />
zu übermitteln. Die Berichterstattung kann gemeinschaftlich mit einem Bericht <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft erstellt<br />
o<strong>de</strong>r geprüft hat, soll anwesend sein und die wesentlichen Ergebnisse referieren.<br />
7.3.<br />
Außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen sind außer in <strong>de</strong>n gesetzlich vorgeschriebenen Fällen<br />
einzuberufen, wenn es im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r dies unter schriftlicher<br />
Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung von einem o<strong>de</strong>r mehreren Gesellschaftern<br />
verlangt wird, <strong>de</strong>r bzw. die min<strong>de</strong>stens 10 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals auf sich vereinigen,<br />
o<strong>de</strong>r wenn die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beirat es verlangen. Sie können<br />
auch fernschriftlich (Telefax) einberufen wer<strong>de</strong>n. Kommt die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin einem<br />
ordnungsgemäßen Verlangen auf Einberufung einer außeror<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />
nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Gesellschafter selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung<br />
einzuberufen.<br />
Die Bestimmungen über die Einberufung <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung gelten entsprechend.<br />
7.4.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn an ihr Gesellschafter beteiligt o<strong>de</strong>r vertreten<br />
sind, die min<strong>de</strong>stens 50 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen auf sich vereinigen. Die Treugeber<br />
sind stets berechtigt, selbst o<strong>de</strong>r durch einen Bevollmächtigten im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 7.5 an <strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterversammlungen teilzunehmen; sie haben alle Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-,<br />
Kontroll- und Stimmrechte wie ein unmittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligter Kommanditist und<br />
wer<strong>de</strong>n hiermit von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin entsprechend bevollmächtigt.<br />
7.5.<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann sich in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />
versehenen an<strong>de</strong>ren Gesellschafter, die Treuhandkommanditistin o<strong>de</strong>r ein von Berufs wegen<br />
zur Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied <strong>de</strong>r steuer- o<strong>de</strong>r rechtsberaten<strong>de</strong>n Berufe vertreten<br />
lassen; das Recht auf eigene Teilnahme bleibt davon unberührt. Bevollmächtigte haben auf Verlangen<br />
einen I<strong>de</strong>ntitätsnachweis zu erbringen. Über die Zulassung an<strong>de</strong>rer Personen entschei<strong>de</strong>t die<br />
Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung nicht anwesen<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r nicht an<strong>de</strong>rweitig vertretene Treugeber wer<strong>de</strong>n durch die Treuhandkommanditistin vertreten.<br />
Diese wird die Gesellschafterrechte nur nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ausüben.<br />
Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung<br />
trägt je<strong>de</strong>r Gesellschafter selbst.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 92
7.6.<br />
Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung beschlussunfähig, so hat die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin innerhalb von zwei Wochen die Gesellschafterversammlung mit<br />
einer Frist von min<strong>de</strong>stens einer Woche erneut zur Beschlussfassung über dieselben Tagesordnungspunkte<br />
einzuberufen. Die so einberufene Gesellschafterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl<br />
<strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen Gesellschafter für alle in <strong>de</strong>r Tagesordnung <strong>de</strong>r beschlussunfähig<br />
gewesenen Versammlung angegebenen Punkte beschlussfähig. Darauf ist in <strong>de</strong>r Einberufung<br />
ausdrücklich hinzuweisen.<br />
7.7.<br />
Die Gesellschafterversammlung wird durch ein Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin als Vorsitzen<strong>de</strong>n geleitet.<br />
7.8.<br />
Über die Gesellschafterversammlung und die gefassten Beschlüsse ist von einem von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
bestimmten Schriftführer eine Ergebnisnie<strong>de</strong>rschrift zu fertigen, die von <strong>de</strong>m Leiter<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung und <strong>de</strong>m Protokollführer zu unterzeichnen und allen Gesellschaftern<br />
zuzuleiten ist. Sie gilt als genehmigt, wenn nicht <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin binnen eines<br />
Monats nach Absendung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift ein schriftlicher Wi<strong>de</strong>rspruch zugeht. Über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
entschei<strong>de</strong>t die nächstfolgen<strong>de</strong> Gesellschafterversammlung. Treugeber können Wi<strong>de</strong>rsprüche<br />
gegen das Protokoll außergerichtlich und gerichtlich in eigener Person verfolgen.<br />
§ 8 Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung beschließt über<br />
• die Entscheidung über die Durchführung von gesetzlich nicht vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen<br />
und die Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers;<br />
• die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung und Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter;<br />
• die Entlastung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
• die Entlastung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin für das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />
• Einrichtung, Wahl, Entlastung und Auflösung <strong>de</strong>s Beirats;<br />
• die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages;<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 93
• die Ausschließung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und Bestellung einer neuen<br />
persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin an ihrer Stelle;<br />
• die in § 6 Absatz 6.4 aufgeführten Beschlussgegenstän<strong>de</strong>;<br />
• die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />
• alle sonstigen ihr in diesem Vertrag zur Beschlussfassung zugewiesenen sowie ihr von <strong>de</strong>r<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />
9.1.<br />
Entscheidungen in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse.<br />
Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n in Gesellschafterversammlungen o<strong>de</strong>r im Umlaufverfahren gefasst.<br />
9.2.<br />
Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen eine Beschlussfassung in schriftlicher Form herbeiführt.<br />
Die Auffor<strong>de</strong>rung hierzu ist unter Mitteilung sämtlicher Beschlussgegenstän<strong>de</strong> mit einem Beschlussvorschlag,<br />
<strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>s Abstimmverfahrens sowie <strong>de</strong>r Frist zur Stimmabgabe einschließlich<br />
<strong>de</strong>s letzten Abstimmungstages an die Gesellschafter zu richten. Die Frist zur Stimmabgabe muss min<strong>de</strong>stens<br />
vier Wochen, bei außeror<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlungen min<strong>de</strong>stens zwei Wochen<br />
betragen. Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n nur Stimmabgaben, die bis zum letzten Abstimmungstag bei <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft eingegangen sind. Die Nichtbeantwortung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Stimmabgabe gilt ebenso<br />
wie verspätet eingegangene Stimmabgaben als Enthaltung; abweichen<strong>de</strong> Vereinbarungen im<br />
Treuhandverhältnis sind zulässig. Gesellschafter können <strong>de</strong>r Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />
durch Mitteilung in Schriftform an die Gesellschaft, die spätestens eine Woche vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />
für die schriftliche Beschlussfassung bestimmten Frist eingegangen sein muss, wi<strong>de</strong>rsprechen. Im<br />
Falle <strong>de</strong>s form- und fristgerechten Wi<strong>de</strong>rspruchs von Gesellschaftern, die min<strong>de</strong>stens 25 vom Hun<strong>de</strong>rt<br />
<strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft auf sich vereinigen, ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung<br />
als Präsenzversammlung einzuberufen.<br />
Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann auch nachträglich weitere Beschlussgegenstän<strong>de</strong> bekanntgeben,<br />
solange die Mitteilung spätestens zwei Wochen vor Ablauf <strong>de</strong>r –gegebenenfalls von <strong>de</strong>r<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zuvor o<strong>de</strong>r zeitgleich verlängerten Frist für die Stimmabgabe<br />
abgesandt wird.<br />
Gesellschafter, die min<strong>de</strong>stens 10 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft auf<br />
sich vereinigen, können durch Mitteilung in Schriftform an die Gesellschaft, die spätestens eine Woche<br />
vor Ablauf <strong>de</strong>r für die schriftliche Beschlussfassung bestimmten Frist eingegangen sein muss, die<br />
Aufnahme weiterer Beschlussgegenstän<strong>de</strong> verlangen. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 94
solche weiteren Beschlussgegenstän<strong>de</strong> unverzüglich mitzuteilen und ist hierbei zu eigener Stellungnahme<br />
berechtigt.<br />
9.3.<br />
Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, im Einzelfall und nach eigenem Ermessen im<br />
Umlaufverfahren die Frist zur Abgabe <strong>de</strong>r Stimmen einmalig und angemessen, längstens bis zu sechs<br />
Wochen nach Ablauf <strong>de</strong>r ersten Frist, zur Stimmabgabe zu verlängern, um <strong>de</strong>n fristgerechten Eingang<br />
weiterer Stimmabgaben zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass mit <strong>de</strong>r ersten Ladung auf diese<br />
Möglichkeit hingewiesen wur<strong>de</strong> und die Fristverlängerung mit o<strong>de</strong>r innerhalb von 18 Werktagen<br />
nach Ablauf <strong>de</strong>r ersten Frist zur ersten Stimmabgabe <strong>de</strong>n Gesellschaftern mitgeteilt wird.<br />
9.4.<br />
Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Stimmen bei <strong>de</strong>r Gesellschaft mit<br />
Ablauf <strong>de</strong>s letzten, gegebenenfalls nach Absatz 9.3 verlängerten Abstimmungstages gefasst. Gesellschafterbeschlüsse<br />
im Umlaufverfahren sind nur wirksam, wenn Gesellschafter an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />
teilnehmen, die insgesamt min<strong>de</strong>stens 30 Prozent <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals halten (Beteiligungsquorum).<br />
Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse nach Absatz 9.6 und 9.7 bleiben hiervon unberührt.<br />
9.5.<br />
Über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse hat die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ein<br />
Protokoll zu fertigen und diese <strong>de</strong>n Gesellschaftern zuzuleiten. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn<br />
nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Zugang schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
bei <strong>de</strong>r Gesellschaft eingelegt wird.<br />
9.6.<br />
Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n, soweit das Gesetz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag nicht eine an<strong>de</strong>re<br />
Mehrheit vorsehen, mit <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst.<br />
9.7.<br />
Folgen<strong>de</strong> Beschlüsse bedürfen <strong>de</strong>r qualifizierten Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />
beteiligen<strong>de</strong>n Stimmen:<br />
9.7.1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages;<br />
9.7.2. Ausschluss eines Gesellschafters, <strong>de</strong>r nicht auf Zahlungsverzug gestützt wird;<br />
9.7.3. Kündigung o<strong>de</strong>r Ausschluss <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin;<br />
9.7.4. Entziehung <strong>de</strong>r Geschäftsführungsbefugnis;<br />
9.7.5. die Auflösung, Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft in eine an<strong>de</strong>re Rechtsform;<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 95
9.7.6. die Durchführung einer Son<strong>de</strong>rprüfung in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>r §§ 142 ff. und §§ 258 ff. <strong>de</strong>s Aktiengesetzes.<br />
Die Beschlüsse zu 9.7.1, 9.7.3 und 9.7.5 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ferner <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />
geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin. Diese dürfen ihre Zustimmung<br />
nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />
9.8.<br />
Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht begrün<strong>de</strong>n, bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung aller Gesellschafter.<br />
9.9.<br />
Je 1.000,00 € Beteiligung am Gesellschaftskapital gewähren eine Stimme. Der persönlich haften<strong>de</strong>n<br />
Gesellschafterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin steht jeweils eine Stimme zu, soweit<br />
nicht das Stimmrecht nach Beteiligung am Gesellschaftskapital zu einer höheren Stimmenzahl führt.<br />
Ein Gesellschafter kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Soweit Treugeber durch die Treuhandkommanditistin<br />
vertreten wer<strong>de</strong>n, ist die Treuhandkommanditistin entsprechend <strong>de</strong>n ihr erteilten<br />
Weisungen zur unterschiedlichen Stimmabgabe berechtigt.<br />
Stimmenthaltungen zählen stets für die Ermittlung <strong>de</strong>r Beschlussfähigkeit mit, gelten aber als nicht<br />
abgegebene Stimmen für die Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrheit.<br />
9.10.<br />
Die Unwirksamkeit von Beschlüssen kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />
Zugang <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift durch Klage geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwaiger<br />
Mangel als geheilt. Treugeber sind berechtigt, Beschlussstreitigkeiten in eigener Person zu führen.<br />
§ 10 Beirat<br />
10.1.<br />
Für die Gesellschaft kann ein aus drei natürlichen Personen, die Gesellschafter sein müssen, bestehen<strong>de</strong>r<br />
Beirat bestellt wer<strong>de</strong>n, wenn die Gesellschafterversammlung dies mit einfacher Mehrheit<br />
beschließt. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung mit einfacher<br />
Mehrheit für eine Amtsdauer von drei Jahren bestellt. Das Beiratsamt beginnt mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r<br />
Wahl und en<strong>de</strong>t mit Abschluss <strong>de</strong>r dritten Gesellschafterversammlung, die auf die Wahl folgt. Wie<strong>de</strong>rwahl,<br />
auch wie<strong>de</strong>rholt, ist zulässig.<br />
Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 96
10.2.<br />
Der Beirat berät die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
überwacht die Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen. Der Beirat kann je<strong>de</strong>rzeit Auskünfte<br />
verlangen und die Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft einsehen.<br />
10.3.<br />
Auf <strong>de</strong>n Beirat sind die Vorschriften über <strong>de</strong>n Aufsichtsrat nicht analog anwendbar. Ein Beiratsmitglied<br />
haftet nur für diejenige Sorgfalt, welche es in eigenen Angelegenheiten anzuwen<strong>de</strong>n pflegt.<br />
Haftungsansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft gegen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats sind auf höchstens 100.000,00 €<br />
pro Haftungsfall beschränkt. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats verjähren drei<br />
Jahre nach Kenntniserlangung über <strong>de</strong>n die Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Sachverhalt, soweit sie nicht<br />
kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen.<br />
10.4.<br />
Ist ein Beiratsmitglied während laufen<strong>de</strong>r Amtsdauer an <strong>de</strong>r Ausübung seines Beiratsamtes dauerhaft<br />
verhin<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r legt er sein Amt nie<strong>de</strong>r, so ist eine Ersatzwahl im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen o<strong>de</strong>r eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />
Gesellschafterversammlung einzuberufen. Die Amtszeit eines Ersatzmitglie<strong>de</strong>s en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung,<br />
die turnusmäßig die Neuwahl <strong>de</strong>s Beirates durchzuführen hat.<br />
Schei<strong>de</strong>t ein Beiratsmitglied vor Nachwahl eines an<strong>de</strong>ren Beiratsmitglie<strong>de</strong>s aus, ist <strong>de</strong>r Beirat auch<br />
ohne das ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitglied ordnungsgemäß besetzt.<br />
10.5.<br />
Für seine Tätigkeit erhält je<strong>de</strong>s Beiratsmitglied eine von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung mit einfacher<br />
Mehrheit festzusetzen<strong>de</strong> jährliche Vergütung, die so lange maßgeblich bleibt, wie die Gesellschafterversammlung<br />
nicht mit Wirkung für Folgejahre an<strong>de</strong>res beschließt. Daneben wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Beiräten die Auslagen für die Teilnahme an Beiratssitzungen ersetzt.<br />
§ 11 Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />
11.1.<br />
Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft Auskunft von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
und <strong>de</strong>m Beirat verlangen. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist <strong>de</strong>m Treuhandkommanditistin<br />
und <strong>de</strong>m Beirat auskunftspflichtig. Kommen die Treuhandkommanditistin, <strong>de</strong>r Beirat<br />
o<strong>de</strong>r die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin einem zulässigen Auskunftsverlangen nicht binnen angemessener<br />
Frist nach, kann <strong>de</strong>r Gesellschafter auf eigene Kosten selbst o<strong>de</strong>r durch einen von Berufs<br />
wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater) Einsichtnahme in die Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft nehmen. Die Rechte <strong>de</strong>r<br />
Kommanditisten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 164 und 166 HGB, die analog auch für Treugeber gelten<br />
sollen, bleiben unberührt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 97
11.2.<br />
Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin darf dann gegenüber einem Gesellschafter die Erteilung von<br />
Auskünften und die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft verweigern, wenn zu<br />
befürchten ist, dass <strong>de</strong>r Gesellschafter diese Rechte zu gesellschaftsfrem<strong>de</strong>n Zwecken ausübt und<br />
dadurch <strong>de</strong>r Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.<br />
11.3.<br />
Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse <strong>de</strong>r Gesellschaft namentlich<br />
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.<br />
11.4.<br />
Treugeber stehen unmittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligten Kommanditisten auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Regelungen dieses Abschnitts gleich. Die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt hiermit je<strong>de</strong>n<br />
Treugeber, die ihr zustehen<strong>de</strong>n Auskunfts- und Einsichtsrechte selbst geltend zu machen.<br />
§ 12 Jahresabschluss<br />
12.1.<br />
Der Jahresabschluss ist von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin innerhalb von sechs Monaten<br />
nach Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres, spätestens aber binnen kürzerer gesetzlicher Frist, aufzustellen<br />
und von <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin zu unterzeichnen. Für die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.<br />
Der Jahresabschluss ist ungeachtet <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen, namentlich rechtsform-<br />
und größenabhängiger Vorschriften, nach <strong>de</strong>n Grundsätzen aufzustellen, die eine mittelgroße Kapitalgesellschaft<br />
bei <strong>de</strong>r Aufstellung zu beachten hat, soweit nicht die Gesellschaft verpflichtet ist, weitergehen<strong>de</strong><br />
Anfor<strong>de</strong>rungen zu erfüllen. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichtes wird<br />
hierdurch nicht begrün<strong>de</strong>t. Der Jahresabschluss hat neben <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsrechtlichen auch die steuerrechtlichen<br />
Bestimmungen zu beachten, soweit dies nach Han<strong>de</strong>lsrecht zulässig und möglich ist.<br />
12.2.<br />
Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat <strong>de</strong>n Jahresabschluss einem Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vorzulegen, wenn die Gesellschafterversammlung dies<br />
mit einfacher Mehrheit beschließt. Die Prüfung soll nach Art, Umfang und Berichterstattung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Pflichtprüfung für Kapitalgesellschaften mittlerer Größe entsprechen, unabhängig<br />
von <strong>de</strong>r Frage, ob die Gesellschaft die entsprechen<strong>de</strong>n Merkmale erfüllt. Weitergehen<strong>de</strong> gesetzliche<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen bleiben unberührt.<br />
12.3.<br />
Eine Abschrift <strong>de</strong>r Bilanz und <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung und im Falle einer Jahresabschlussprüfung<br />
die Wie<strong>de</strong>rgabe <strong>de</strong>s Bestätigungsvermerkes <strong>de</strong>s Abschlussprüfers ist allen Gesellschaftern<br />
zuzuleiten. Dem Beirat ist <strong>de</strong>r Prüfungsbericht zu übermitteln.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 98
12.4.<br />
Soweit steuerlich zulässig, wird das steuerliche Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft im Wege <strong>de</strong>r Einnahme-<br />
Überschussrechnung ermittelt.<br />
12.5.<br />
Wird <strong>de</strong>r Jahresabschluss nachträglich geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r berichtigt, so ist auch für das Verhältnis <strong>de</strong>r<br />
Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rte Jahresabschluss maßgebend.<br />
§ 13 Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses, Auszahlungen<br />
13.1.<br />
Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung bzw. die Verteilung <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Gewinn und Verlustrechnung ist <strong>de</strong>r gegebenenfalls geprüfte und von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />
festgestellte Jahresabschluss.<br />
13.2.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist an Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
Sie erhält eine pauschale und ergebnisunabhängige Haftungsvergütung von 3.500,00 € (Euro dreitausendfünfhun<strong>de</strong>rt)<br />
per annum, erstmals ab <strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr 2012. Die Vergütung versteht sich<br />
zuzüglich etwa entstehen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Die Haftungsvergütung ist<br />
in<strong>de</strong>xiert. Ergeben sich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x Deutschland, wird die Vergütung auf<br />
Jahresbasis entsprechend erhöht. Die Haftungsvergütung nach Satz 2 ist jedoch die Min<strong>de</strong>stvergütung.<br />
Schei<strong>de</strong>t die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, erhält sie <strong>de</strong>n vorgenannten<br />
Betrag zeitanteilig.<br />
13.3.<br />
Für die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhält die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin eine Vergütung<br />
in Höhe von 12.000,00 € (Euro zwölftausend) per annum, erstmals ab <strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr<br />
2012. Die Vergütung versteht sich zuzüglich etwa entstehen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher<br />
Höhe. Die Vergütung ist in<strong>de</strong>xiert. Ergeben sich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x<br />
Deutschland, wird die Vergütung auf Jahresbasis entsprechend erhöht. Die Vergütung nach Satz 1 ist<br />
jedoch die Min<strong>de</strong>stvergütung.<br />
13.4.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Einrichtung <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung eine einmalige<br />
Treuhandgebühr in Höhe von 20.000,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie erhält ab <strong>de</strong>m<br />
Wirtschaftsjahr 2012 (unabhängig von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen o<strong>de</strong>r als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />
betreuten Beteiligungen) eine Vergütung in Höhe von 11.600,00 € (Euro elftausendsechshun<strong>de</strong>rt)<br />
per annum zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in<strong>de</strong>-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 99
xiert. Ergeben sich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x Deutschland, wird die Vergütung auf Jahresbasis<br />
entsprechend erhöht. Die Vergütung nach Satz 2 ist jedoch die Min<strong>de</strong>stvergütung.<br />
Die Vergütung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin wird im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter als Aufwand<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft behan<strong>de</strong>lt und von dieser gezahlt.<br />
13.5.<br />
Im Übrigen sind an Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft die Kommanditisten nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />
ihrer Kommanditeinlage exklusive Agio zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen aller Kommanditisten<br />
(exklusive Agio) beteiligt.<br />
13.6.<br />
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die Treugeber <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin entsprechend,<br />
mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass sie über die Treuhandkommanditistin am Vermögen und am Ergebnis<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt sind.<br />
13.7.<br />
Soweit Liquiditätsüberschüsse ausgezahlt wer<strong>de</strong>n, die die kumulierten han<strong>de</strong>lsrechtlichen Jahresergebnisse<br />
übersteigen, wer<strong>de</strong>n diese in <strong>de</strong>m Verhältnis ausgekehrt, wie es <strong>de</strong>r Gewinnverteilung entspricht.<br />
Solche Auszahlungen erfolgen zunächst aus <strong>de</strong>m die Haftsumme übersteigen<strong>de</strong>n Kapital, erst<br />
nach <strong>de</strong>ssen Verbrauch aus <strong>de</strong>r Haftsumme. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von <strong>de</strong>r steuerlichen<br />
Behandlung <strong>de</strong>r Auszahlungen auf Ebene <strong>de</strong>s Kommanditisten, namentlich ungeachtet <strong>de</strong>s steuerlichen<br />
Kapitalkontos im Sinne <strong>de</strong>s § 15a EStG. Auszahlungen dieser Art leitet die Treuhandkommanditistin<br />
vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht an Treugeber weiter, soweit mit <strong>de</strong>r Auszahlung die eingetragene<br />
Hafteinlage unterschritten wür<strong>de</strong>, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r betroffene Treugeber wan<strong>de</strong>lt seine Treugeberstellung<br />
in eine unmittelbare Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft um. Die Weiterleitung erfolgt in diesem<br />
Fall, sobald die Eintragung <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers ins Han<strong>de</strong>lsregister erfolgt ist. Ob die eingetragene<br />
Hafteinlage unterschritten wür<strong>de</strong>, ist auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s einzelnen Treugebers zu ermitteln,<br />
in<strong>de</strong>m seine gedachte anteilige Hafteinlage <strong>de</strong>r anteiligen Pflichteinlage, <strong>de</strong>m anteiligen zugerechneten<br />
Jahresergebnis und <strong>de</strong>n anteilig bezogenen Auszahlungen gegenübergestellt wird.<br />
13.8.<br />
Die Gewinn- und Verlustbeteiligung gilt auch für die Beteiligung am Liquidationserlös mit <strong>de</strong>r Maßgabe,<br />
dass die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin für <strong>de</strong>n Liquidationszeitraum eine einmalige Tätigkeitsvergütung<br />
in Höhe <strong>de</strong>s doppelten <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung und die Treuhandkommanditistin<br />
eine einmalige Tätigkeitsvergütung in Höhe <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung erhält.<br />
13.9.<br />
Abweichend vom allgemeinen Verteilungsschlüssel wird im Falle eines negativen han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Ergebnisses <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2011 <strong>de</strong>n Gesellschaftern, <strong>de</strong>nen es zuzurechnen ist, vom han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012 ein Gewinnvorab in <strong>de</strong>r Höhe zugeteilt, in <strong>de</strong>r sie das<br />
negative Ergebnis <strong>de</strong>s Vorjahres zugerechnet erhalten haben. Abweichend vom allgemeinen Verteilungsschlüssel<br />
wird ferner ein negatives han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012 nach<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 100
Vorabzuweisungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 13.2 bis 13.4 allen Kommanditisten nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gewinn-<br />
und Verlustverteilungsschlüssels gemäß Absatz 13.5 unabhängig vom Zeitpunkt ihres (unmittelbaren<br />
o<strong>de</strong>r mittelbaren) Beitrittes zur Gesellschaft zugewiesen (Gleichverteilungsabre<strong>de</strong>), so dass<br />
die Kapitalkonten III zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres gleichmäßig belastet sind. Soweit im darauffolgen<strong>de</strong>n<br />
Jahr Beitritte zur Gesellschaft erfolgen, wird <strong>de</strong>n zuvor beigetretenen Gesellschaftern<br />
vom Jahresergebnis <strong>de</strong>s Folgejahres vorab so viel an Gewinn bzw. <strong>de</strong>n neu beitreten<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
vorab so viel an Verlust zugewiesen, dass sich auf <strong>de</strong>n Schluss dieses Geschäftsjahres eine<br />
gleichmäßige Belastung <strong>de</strong>r Kapitalkonten III aller Kommanditisten ergibt. Abweichend vom allgemeinen<br />
Verteilungsschlüssel wird ein positives han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012<br />
nach Vorabzuweisungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 13.2 bis 13.4 allen Gesellschaftern nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />
Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels gemäß Absatz 13.5 so zugerechnet, dass das (gesamte)<br />
Jahresergebnis zeitanteilig zugerechnet wird mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass ein beitreten<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
ab <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r vollen übernommenen<br />
Kommanditeinlage inkl. Agio folgt, ergebnisbeteiligt ist. Satz 1 bleibt unberührt. Das Ergebnis <strong>de</strong>s<br />
folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres wird entsprechend verteilt für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Gesellschaft noch nach<br />
<strong>de</strong>m Schlusse <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012 Gesellschafter beitreten.<br />
13.10.<br />
Son<strong>de</strong>rwerbungskosten muss je<strong>de</strong>r Kommanditist und Treugeber spätestens am 31.3. <strong>de</strong>s auf ein<br />
Geschäftsjahr folgen<strong>de</strong>n Jahres <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin schriftlich unter Beifügung<br />
von Belegen bekannt geben. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin bedient sich zur Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
steuerlichen Verpflichtungen <strong>de</strong>r Gesellschaft eines Steuerberaters o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfers. Der<br />
entsprechen<strong>de</strong> Dienstleistungsvertrag sieht vor, dass später gemel<strong>de</strong>te Son<strong>de</strong>rwerbungskosten nur<br />
gegen Zusatzhonorar bearbeitet wer<strong>de</strong>n. Die Mehrkosten treffen <strong>de</strong>n Gesellschafter. Zur Berücksichtigung<br />
nachträglich gemel<strong>de</strong>ter Son<strong>de</strong>rwerbungskosten ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Zulassung nachträglich gemel<strong>de</strong>ter Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />
kann die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin von <strong>de</strong>r vorschussweisen Zahlung dieser Kosten abhängig<br />
machen o<strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>ne Kosten von <strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong>n Auszahlung absetzen.<br />
13.11.<br />
Die steuerliche Ergebnisverteilung folgt, soweit nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen entgegenstehen,<br />
<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen Ergebnisverteilung.<br />
§ 14 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
14.1.<br />
Die Veräußerung einer Beteiligung ist nur jeweils zum 31.12. eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Die Übertragung<br />
o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung über eine Beteiligung einschließlich <strong>de</strong>r Verpfändung bedarf zu<br />
ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />
<strong>de</strong>r die beabsichtigte Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung zum Zwecke <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />
in angemessener Zeit vorab schriftlich anzuzeigen ist. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />
Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Als wichtiger Grund gilt stets (i) ein fälliger Zahlungsanspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 101
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin gegen <strong>de</strong>n Gesellschafter und (ii) dass durch die Übertragung<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer zu Lasten <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgelöst wür<strong>de</strong>. Für die erstmalige Verpfändung <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung zum Zwecke <strong>de</strong>r Refinanzierung an ein inländisches Kreditinstitut gilt die Zustimmung als<br />
erteilt, sie löst auch keine Vergütungspflicht nach Absatz 14.3 aus. En<strong>de</strong>t das Treuhandverhältnis<br />
zwischen <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin und einem Treugeber, gleich aus welchem Grun<strong>de</strong>, und ist die<br />
Treuhandkommanditistin nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages verpflichtet, die treuhän<strong>de</strong>risch<br />
gehaltene Beteiligung auf <strong>de</strong>n Treugeber o<strong>de</strong>r auf einen von diesem benannten Ersatztreuhän<strong>de</strong>r<br />
zu übertragen, so gilt die erfor<strong>de</strong>rliche Zustimmung als erteilt.<br />
Für die Übertragung mittelbarer Beteiligungen gelten die vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen entsprechend.<br />
Eine Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung ist nur möglich, wenn die verbleiben<strong>de</strong><br />
und die entstehen<strong>de</strong> Beteiligung min<strong>de</strong>stens 5.000,00 € beträgt. Je<strong>de</strong> Beteiligung muss durch 1.000<br />
teilbar sein.<br />
14.2.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s sonstigen Übergangs <strong>de</strong>r Beteiligung auf einen Dritten wer<strong>de</strong>n die<br />
Gesellschafterkonten unverän<strong>de</strong>rt und einheitlich (ggf.: anteilig) fortgeführt.<br />
14.3.<br />
Alle Kosten einer Übertragung (o<strong>de</strong>r sonstigen Verfügung) über Beteiligungen, insbeson<strong>de</strong>re die Kosten<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen, tragen im Verhältnis zur Gesellschaft <strong>de</strong>r übertragen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />
und <strong>de</strong>r Erwerber als Gesamtschuldner. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 % (ein halbes Prozent) <strong>de</strong>r betroffenen Kommanditeinlage,<br />
höchstens aber 250,00 €, zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer, zu erheben, die ebenfalls<br />
von <strong>de</strong>m übertragen<strong>de</strong>n Gesellschafter und von <strong>de</strong>m Erwerber als Gesamtschuldner zu ersetzen sind.<br />
Im Falle <strong>de</strong>r Umwandlung eines Treuhandverhältnisses in eine Direktbeteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
trägt <strong>de</strong>r Treugeber die Kosten <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragung. Eine Verwaltungsgebühr nach<br />
Satz 2 fällt hierfür nicht an.<br />
14.4.<br />
Der Verfügen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ssen Rechtsnachfolger haben die Gesellschaft und <strong>de</strong>ren Gesellschafter von<br />
je<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Übertragung resultieren<strong>de</strong>n direkten o<strong>de</strong>r indirekten Nachteil und von je<strong>de</strong>m durch<br />
die Übertragung jetzt o<strong>de</strong>r in Zukunft entstehen<strong>de</strong>m Steueraufwand für alle Folgeperio<strong>de</strong>n bis zur<br />
Vollbeendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft freizustellen. Maßgeblich sind <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r eintreten<strong>de</strong>n<br />
Nachteile und Steuerbelastungen ohne Diskontierung.<br />
14.5.<br />
Die Übertragung von Beteiligungen ist nur zusammen mit <strong>de</strong>r gleichzeitigen Übertragung <strong>de</strong>r Rechte<br />
und Pflichten aus <strong>de</strong>m zwischen <strong>de</strong>m jeweiligen Kommanditisten und <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />
abgeschlossenen Treuhand– und Verwaltungsvertrag möglich.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 1<strong>02</strong>
§ 15 Erbfolge<br />
15.1.<br />
Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters wird die Gesellschaft von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />
mit <strong>de</strong>n nachrücken<strong>de</strong>n Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt. Die Erben haben sich<br />
durch Vorlage eines Erbscheines zu legitimieren. Kann ein Erbschein zur Legitimation nicht vorgelegt<br />
wer<strong>de</strong>n, ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt, aber nicht verpflichtet, an<strong>de</strong>re geeignete<br />
Erbnachweise zu akzeptieren.<br />
15.2.<br />
Rücken mehrere Erben gemeinschaftlich in die Gesellschafterstellung <strong>de</strong>s Erblassers ein, so können<br />
sie die aus <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte<br />
nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Die Erben sind verpflichtet, unverzüglich<br />
einen solchen gemeinsamen Vertreter gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft zu benennen. Gemeinsamer<br />
Vertreter kann nur ein Gesellschafter o<strong>de</strong>r ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtetes<br />
Mitglied <strong>de</strong>r rechts-, wirtschafts- o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n Berufe sein. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />
nicht bestellt ist, ruhen die Gesellschafterrechte <strong>de</strong>r Erben mit Ausnahme <strong>de</strong>s Rechts auf Gewinn-<br />
und Verlustbeteiligung, auf Teilnahme an Liquiditätsauszahlungen und auf Ausübung <strong>de</strong>s<br />
Stimmrechtes, soweit Beschlussfassungen die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
zum Gegenstand haben. Die Durchführung von Liquiditätsauszahlungen setzt einheitliche Weisungen<br />
<strong>de</strong>r Erben über <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Zahlungsempfänger voraus.<br />
15.3.<br />
Soll eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung unter <strong>de</strong>n Erben folgen, müssen die sich nach Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />
ergeben<strong>de</strong>n einzelnen Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage) min<strong>de</strong>stens einen Betrag von 5.000,00 €<br />
aufweisen und durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
§ 16 Kündigung und Ausschei<strong>de</strong>n aus wichtigem Grund<br />
16.1.<br />
Durch die Kündigung o<strong>de</strong>r das Ausschei<strong>de</strong>n eines Kommanditisten aus wichtigem Grund wird die<br />
Gesellschaft nicht aufgelöst, vielmehr schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
aus.<br />
16.2.<br />
Wird über das Vermögen eines Kommanditisten ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt, so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Kommanditist mit sofortiger Wirkung<br />
aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch, wenn diese bereits ihre Auflösung beschlossen hat - aus, ohne dass es<br />
eines Gesellschafterbeschlusses o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gerichtlichen Klage bedarf.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 103
16.3.<br />
Wird gegen einen Kommanditisten o<strong>de</strong>r sein Vermögen eine Maßnahme <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />
aus einem nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen Gesellschaftsanteil eingeleitet, so schei<strong>de</strong>t<br />
<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Kommanditist nach Ablauf von acht Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zustellung<br />
<strong>de</strong>r Vollstreckungsmaßnahme bei <strong>de</strong>r Gesellschaft an, aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch, wenn<br />
diese bereits ihre Auflösung beschlossen hat - aus, wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />
innerhalb dieser Frist aufgehoben wird.<br />
Der Kommanditist schei<strong>de</strong>t auch dann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, wenn sein Anteil aufgrund Pfändung<br />
von einem Dritten gekündigt wird.<br />
16.4.<br />
Ein Kommanditist, <strong>de</strong>r Klage auf Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhebt, schei<strong>de</strong>t mit Rechtshängigkeit<br />
<strong>de</strong>r Klage aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus.<br />
16.5.<br />
Ein Kommanditist kann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn in seiner Person ein wichtiger<br />
Grund gemäß § 133 Abs. 1 und 2 HGB gegeben ist. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kommanditist hat bei <strong>de</strong>r<br />
Beschlussfassung kein Stimmrecht.<br />
16.6.<br />
Die Absätze 16.1 bis 16.6 gelten entsprechend für die Treugeber mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass in <strong>de</strong>n dort<br />
genannten Fällen die Treuhandkommanditistin anteilig mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />
16.7.<br />
Schei<strong>de</strong>t die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin aus, so ist durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, die eine neue persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin wählt. Für alle Fälle ihres Ausschei<strong>de</strong>ns gibt die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
schon jetzt ihre Einwilligung zur Fortführung <strong>de</strong>r Firma.<br />
§ 17 Abfindung, Anteilsbewertung, Auszahlung<br />
17.1.<br />
Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
eine Abfindung in Geld.<br />
17.2.<br />
17.2.1. Das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kommanditisten entspricht<br />
außer in <strong>de</strong>n unter 17.2.2 und 17.2.3 geregelten Fällen <strong>de</strong>m Wert seiner Beteiligung<br />
am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft. Zum Zweck <strong>de</strong>r Anteilsbewertung ist von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin unverzüglich eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz auf-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 104
zustellen. In <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz sind alle Vermögenswerte mit ihrem<br />
Verkehrswert zum Auseinan<strong>de</strong>rsetzungszeitpunkt anzusetzen, wobei die durch das<br />
Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kommanditisten bedingten Kosten und Abgaben in Abzug zu bringen<br />
sind. Ein Geschäftswert wird nicht angesetzt. Das Ergebnis schweben<strong>de</strong>r Geschäfte<br />
wird nicht berücksichtigt. Die Höhe <strong>de</strong>s Abfindungsanspruches wird von <strong>de</strong>m<br />
für das betreffen<strong>de</strong> Geschäftsjahr or<strong>de</strong>ntlich bestellten Abschlussprüfer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r, soweit ein Abschlussprüfer nicht tätig war, durch <strong>de</strong>n die Gesellschaft<br />
bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Abschlusses beraten<strong>de</strong>n Angehörigen <strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n<br />
Berufe bzw. Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter verbindlich festgestellt.<br />
17.2.2. Schei<strong>de</strong>t ein Kommanditist aus <strong>de</strong>n in § 16 Absatz 16.2, 16.3 o<strong>de</strong>r 16.5 geregelten<br />
Grün<strong>de</strong>n aus, beschränkt sich sein Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsanspruch auf <strong>de</strong>n Buchwert<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils (i) zum 31. Dezember <strong>de</strong>s vor <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>nstermin liegen<strong>de</strong>n<br />
Jahres abzüglich zwischenzeitlich bezogener Auszahlungen o<strong>de</strong>r (ii) <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>nsjahres,<br />
wenn das Ausschei<strong>de</strong>n zum 31.12. <strong>de</strong>s Jahres erfolgt. Buchwert ist<br />
die Summe aller Kapitalkonten.<br />
17.2.3. Ist das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben bei Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft ohne Rechtsverstoß<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft noch nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig an <strong>de</strong>n ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />
Kommanditisten ausgezahlt wor<strong>de</strong>n, so wan<strong>de</strong>lt sich <strong>de</strong>r Abfindungsanspruch <strong>de</strong>s<br />
ausgeschie<strong>de</strong>nen Kommanditisten auf <strong>de</strong>n noch nicht ausgezahlten Teil seines Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />
in einen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös.<br />
In diesem Falle wird <strong>de</strong>r Kommanditist so behan<strong>de</strong>lt, als sei er nicht aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ausgeschie<strong>de</strong>n. Der vor <strong>de</strong>r Auflösung erhaltene Anteil <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />
wird auf <strong>de</strong>n anteiligen Anspruch auf <strong>de</strong>n Liquidationserlös angerechnet.<br />
Ergibt sich dabei, dass <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>r Auflösung ausgezahlte Anteil <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />
<strong>de</strong>n Betrag übersteigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kommanditisten nun anteilig<br />
am Liquidationserlös zustehen wür<strong>de</strong>, so muss er <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Liquidationsmasse<br />
<strong>de</strong>n Mehrbetrag zurückerstatten.<br />
17.3.<br />
Das Abfindungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresraten fällig, die erste Rate zum nächsten Jahresabschlussstichtag<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns folgt. Der jeweils ausstehen<strong>de</strong><br />
Betrag <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens ist ab Fälligkeit mit 5 vom Hun<strong>de</strong>rt per annum über <strong>de</strong>m<br />
jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Gesellschaft ist zur vorzeitigen Ablösung – ganz o<strong>de</strong>r in<br />
Teilen – ohne Ausgleich für entgehen<strong>de</strong> Zinsen berechtigt. Die Gesellschaft kann verzinsliche Stundung<br />
von fälligen Raten verlangen, wenn sonst die fristgerechte Bedienung von Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r<br />
Gesellschaft gefähr<strong>de</strong>t wäre o<strong>de</strong>r diese Kredite in Anspruch nehmen müsste.<br />
17.4.<br />
Sicherheitsleistung für die Zahlung <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens kann <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kommanditist<br />
nicht verlangen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 105
17.5.<br />
Die Vorschriften dieses § 17 sind auf Treugeber entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
§ 18 Liquidation und Kapitalherabsetzung<br />
18.1.<br />
Die Liquidation erfolgt durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nach einem entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Auflösungsbeschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung.<br />
18.2.<br />
Das nach Befriedigung <strong>de</strong>r Gläubiger und nach Berücksichtigung <strong>de</strong>r in diesem Vertrag geregelten<br />
Gesellschaftervergütungen verbleiben<strong>de</strong> Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft ist im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten<br />
I unter die Kommanditisten zu verteilen. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin nimmt an Liquidationsgewinn<br />
o<strong>de</strong>r –verlust nicht teil. Zu <strong>de</strong>n Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft zählen auch die<br />
beschlossenen und nicht entnommenen Auszahlungen an die Kommanditisten.<br />
Es steht im Ermessen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin, eine zur Befriedigung von Kosten und<br />
Ansprüchen bis zur Vollbeendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft angemessene Liquiditätsreserve zu bil<strong>de</strong>n und<br />
die verbleiben<strong>de</strong> Liquidität abschlagsweise an die Kommanditisten entsprechend <strong>de</strong>m Verhältnis<br />
ihrer Pflichteinlagen auszukehren.<br />
18.3.<br />
Erfolgt vor Liquidation <strong>de</strong>r Verkauf von Grundbesitz, kann die Gesellschafterversammlung mit einer<br />
Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen eine Kapitalherabsetzung beschließen.<br />
§ 19 Wettbewerbsverbot<br />
Die Gesellschafter, auch die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />
unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />
§ 20 Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaft/Gesellschafter<br />
20.1.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin haftet gegenüber <strong>de</strong>n Kommanditisten und/o<strong>de</strong>r Treugebern<br />
und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft – soweit rechtlich zulässig – nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges<br />
Han<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Unterlassen. Diese Regelung gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, die für die<br />
Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages wesentlich sind und nicht für die Verletzung von Leben,<br />
Körper und Gesundheit <strong>de</strong>r Kommanditisten und/o<strong>de</strong>r Treugeber.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 106
20.2.<br />
Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin haftet für die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft im Außenverhältnis<br />
nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches unbeschränkt.<br />
20.3.<br />
Die Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die Summe ihrer Hafteinlagen und im<br />
Innenverhältnis auf die Summe ihrer Pflichteinlagen und <strong>de</strong>s Agios begrenzt. Die Haftung im Außenverhältnis<br />
kann in Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme wie<strong>de</strong>r aufleben, wenn durch Auszahlung das Kapitalkonto<br />
unter die Haftsumme sinkt. Die Haftung lebt auch im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns bei Zahlung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />
wie<strong>de</strong>r auf.<br />
20.4.<br />
Die Grundsätze <strong>de</strong>r Haftung nach Absatz 20.3 gelten wirtschaftlich entsprechend für die Treugeber.<br />
20.5.<br />
Alle Gesellschafter haben im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses untereinan<strong>de</strong>r sowie im Verhältnis<br />
zu <strong>de</strong>r Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch für ein<br />
Verhalten vor Abschluss <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrages. Die Regelungen <strong>de</strong>s § 6 Absatz 6.1<br />
und 6.2 dieses Vertrages bleiben unberührt.<br />
20.6.<br />
Ansprüche <strong>de</strong>r Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r auf Scha<strong>de</strong>nsersatz sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntnisnahme von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>m Verpflichteten schriftlich<br />
geltend zu machen. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />
§ 21 Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />
21.1.<br />
Schriftliche Mitteilungen gelten als am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wenn<br />
die Übersendung an die zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift <strong>de</strong>s Gesellschafters bzw. <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
erfolgt ist.<br />
21.2.<br />
Mitteilungen an die Gesellschafter können schriftlich o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie können per E-<br />
Mail o<strong>de</strong>r durch online-Hinterlegung mit Benachrichtigung per E-Mail erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />
diese Kommunikationsform gewählt hat. Die Wahl ist je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rruflich.<br />
21.3.<br />
Die Teilnahme an Abstimmungen kann schriftlich o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie kann per E-Mail o<strong>de</strong>r<br />
durch online-Abstimmung erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Gesellschafter diese Kommunikationsform –je<strong>de</strong>rzeit<br />
wi<strong>de</strong>rruflich- gewählt hat und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r die Treuhandkommanditistin<br />
sie bereitstellt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 107
21.4.<br />
Des Abschlusses von elektronischen Erklärungen durch Nachbildung <strong>de</strong>r Namensunterschrift o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rs im Sinne <strong>de</strong>s § 126b BGB bedarf es für Mitteilungen und Abstimmungserklärungen nicht.<br />
§ 22 Schlussbestimmungen<br />
22.1.<br />
Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle das Gesellschaftsverhältnis<br />
betreffen<strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft bedürfen<br />
<strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Auf<br />
das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
22.2.<br />
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit o<strong>de</strong>r<br />
Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Vertrages nicht berührt.<br />
Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle<br />
<strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren Bestimmungen o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll<br />
eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />
Gesellschafter gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />
sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme einer Bestimmung <strong>de</strong>n<br />
Punkt bedacht hätten.<br />
22.3.<br />
Der vorliegen<strong>de</strong> Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Recht.<br />
22.4.<br />
Soweit in diesem Vertrag auf <strong>de</strong>n Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland Bezug genommen ist, gilt<br />
das Basisjahr <strong>de</strong>s In<strong>de</strong>xes im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses. Im Falle von Umbasierungen ist ab<br />
<strong>de</strong>r amtlichen Umbasierung das neue Basisjahr anzuwen<strong>de</strong>n. Wird <strong>de</strong>r In<strong>de</strong>x durch einen an<strong>de</strong>ren<br />
In<strong>de</strong>x ersetzt, ist durch geeignete Umrechnung auf <strong>de</strong>n neuen In<strong>de</strong>x umzustellen. Im Zweifel gelten<br />
hierbei die Empfehlungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für Statistik.<br />
22.5.<br />
Die Kosten dieses Vertrages und <strong>de</strong>r notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 108
Berlin, <strong>de</strong>n 21. Dezember 2011<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
gez. Niklas Pempel als Geschäftsführer<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
gez. Andreas Vogler als Geschäftsführer<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Ivy Stein als Geschäftsführerin<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 109
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
Der Treuhandvertrag im Wortlaut<br />
betreffend die Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
als Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Vorbemerkung<br />
Die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />
Hamburg unter HRB 115288, geschäftsansässig Neuer Wall 46, 20354 Hamburg,<br />
– nachstehend „Treuhän<strong>de</strong>rin“ genannt –<br />
ist Treuhandkommanditistin <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Sitz Berlin (die<br />
„Fondsgesellschaft“).<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen von § 181 BGB berechtigt, mit Wirkung<br />
für und gegen die Gesellschaft und alle Gesellschafter und ohne Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter<br />
das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichteinlage für Rechnung<br />
<strong>de</strong>r künftigen Anleger in einem o<strong>de</strong>r in mehreren Schritten auf bis zu 3.946.500,00 € (inkl. Agio) zu<br />
erhöhen.<br />
Die Beteiligung von Kapitalanlegern an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erfolgt dadurch, dass sie sich mittelbar<br />
über die Treuhän<strong>de</strong>rin in <strong>de</strong>r Weise beteiligen, dass die Treuhän<strong>de</strong>rin im eigenen Namen, jedoch für<br />
Rechnung und im Treuhandauftrag <strong>de</strong>r Kapitalanleger Kommanditbeteiligungen im Außenverhältnis<br />
als einheitliche Kommanditbeteiligung übernimmt und hält. Als Kommanditist <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch<br />
gehaltenen Beteiligungen wird allein die Treuhän<strong>de</strong>rin im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Verhältnis<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter zueinan<strong>de</strong>r und zur Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n die Kapitalanleger („Treugeber“)<br />
entsprechend ihrer Anteile an <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbar<br />
berechtigt und verpflichtet. Die Annahme <strong>de</strong>r auf Beitritt zur Fondsgesellschaft als Treugeber<br />
gerichteten Erklärung bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin.<br />
Alle Treugeber können nach Vollzug <strong>de</strong>s Beitritts, Einzahlung <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages und Eintragung<br />
<strong>de</strong>r Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin je<strong>de</strong>rzeit gegen Erteilung <strong>de</strong>r gesellschaftsvertraglich<br />
vorgesehenen Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht an die geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und Kosten-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 110
übernahme verlangen, dass sie entsprechend ihrem Beteiligungsbetrag anstelle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin als<br />
Direktkommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Treuhandvertrag fin<strong>de</strong>t auf bei<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>r Beteiligung Anwendung. Mit Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
kommt zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin einerseits und <strong>de</strong>m mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
beteiligten Treugeber ein Beteiligungstreuhandverhältnis, im Falle <strong>de</strong>s Wechsels in die Stellung als<br />
Direktkommanditist zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin einerseits und <strong>de</strong>m dann unmittelbar beteiligten<br />
Anleger („Kommanditisten“) an<strong>de</strong>rerseits ein Verwaltungstreuhandverhältnis nach Maßgabe dieses<br />
Treuhandvertrages zustan<strong>de</strong>. Der Treuhandvertrag, in <strong>de</strong>m Kommanditisten und Treugeber zusammenfassend<br />
als „Treugeber“ bezeichnet sind, soweit es einer Unterscheidung nicht bedarf, hat nachfolgen<strong>de</strong><br />
Bedingungen.<br />
§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />
1.1.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird sich im Außenverhältnis im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber im Auftrag<br />
und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers nach Maßgabe dieses Vertrages und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Höhe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung angegebenen Betrages beteiligen<br />
o<strong>de</strong>r eine bisher von ihr für eigene Rechnung gehaltene Beteiligung künftig für <strong>de</strong>n Treugeber halten.<br />
Die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers erfolgt nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zunächst in Form einer mittelbaren atypischen Beteiligung. Mit Eintragung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin übernommenen Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister wan<strong>de</strong>lt sich die atypisch stille Beteiligung<br />
in eine treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene mittelbare Kommanditbeteiligung um.<br />
1.2.<br />
Einen Treugeber, <strong>de</strong>r später in die Stellung <strong>de</strong>s Kommanditisten wechselt, wird die Treuhän<strong>de</strong>rin ab<br />
<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lsregisterlichen Vollzug <strong>de</strong>r Anteilsübertragung als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin hinsichtlich<br />
seiner Beteiligung betreuen.<br />
§ 2 Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />
Das Treuhandverhältnis wird dadurch begrün<strong>de</strong>t, dass die Treuhän<strong>de</strong>rin die vom jeweiligen Treugeber<br />
unterzeichnete Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages annimmt.<br />
Der Treugeber hält sich an das Angebot auf Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages für drei Monate ab<br />
<strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung gebun<strong>de</strong>n, soweit er nicht fristgerecht von gesetzlichen<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrechten bezüglich seines Beteiligungsangebotes Gebrauch macht. Auf <strong>de</strong>n Zugang<br />
<strong>de</strong>r Annahmeerklärung verzichtet <strong>de</strong>r Treugeber. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird <strong>de</strong>n Treugeber gleichwohl<br />
unverzüglich über die Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung informieren. Der fristgerechte Wi<strong>de</strong>rruf<br />
<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Beitritt zur Gesellschaft als Treugeber gerichteten Willenserklärung durch <strong>de</strong>n Treugeber<br />
gilt als Wi<strong>de</strong>rruf auch <strong>de</strong>s Angebotes auf Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 111
§ 3 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treugeber<br />
3.1.<br />
Das Rechtsverhältnis zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>m Treugeber regelt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />
dieses Treuhandvertrages sowie <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Regelungen<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages sind auch insoweit analog anwendbar, als ein beson<strong>de</strong>rer Verweis auf die<br />
Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treugeber und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin in <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag nicht erfolgt.<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist so auszulegen, dass die Regelungen <strong>de</strong>m Treugeber Rechte und Pflichten<br />
einräumen, die <strong>de</strong>nen eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten möglichst nahe kommen.<br />
Die Treugeber stehen nicht in Rechtsbeziehungen zueinan<strong>de</strong>r. Insbeson<strong>de</strong>re bil<strong>de</strong>n sie keine Innengesellschaft<br />
und sind im Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Zweck zu för<strong>de</strong>rn<br />
o<strong>de</strong>r Beitragsleistungen im weitesten Sinne zu erbringen.<br />
3.2.<br />
Der Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister<br />
eingetragener Kommanditist und nimmt am Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
teil.<br />
Die sich aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich <strong>de</strong>n Treugeber.<br />
3.3.<br />
Die nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einem Kommanditisten zustehen<strong>de</strong>n Mitwirkungsrechte,<br />
insbeson<strong>de</strong>re sein Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und sein<br />
Stimmrecht, kann <strong>de</strong>r Treugeber selbst o<strong>de</strong>r durch nach Gesellschaftsvertrag taugliche von ihm bestimmte<br />
Bevollmächtigte wahrnehmen. Der Treugeber wird insoweit von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin hiermit<br />
unwi<strong>de</strong>rruflich im Umfang seiner Beteiligung zur Vertretung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
bei Gesellschafterversammlungen und bei <strong>de</strong>r Teilnahme an Abstimmungen bevollmächtigt.<br />
Dies gilt auch für alle Rechte im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen<br />
gemäß § 9 Abs. 9.2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages und die Rechte aus § 7 Abs. 7.8 Satz 4 und § 9 Abs.<br />
9.10 Satz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />
Der später in die Stellung <strong>de</strong>s Kommanditisten wechseln<strong>de</strong> Treugeber bevollmächtigt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
hiermit unwi<strong>de</strong>rruflich und über <strong>de</strong>n Tod hinaus mit seiner Vertretung gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird von dieser Vollmacht keinen Gebrauch machen, wenn <strong>de</strong>r Kommanditist<br />
selbst an Abstimmungen teilnimmt.<br />
Soweit <strong>de</strong>r Treugeber vom Recht zur Teilnahme an Abstimmungen keinen Gebrauch macht, wird<br />
dieses Recht von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin nach vom Treugeber erteilten Weisungen ausgeübt. Erteilt <strong>de</strong>r<br />
Treugeber keine Weisung, wird die Treuhän<strong>de</strong>rin an Abstimmungen teilnehmen, sich mit <strong>de</strong>n anteilig<br />
auf <strong>de</strong>n Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Stimmen aber stets <strong>de</strong>r Stimme enthalten.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 112
3.4.<br />
Der Treugeber wird <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin keine Weisungen erteilen, durch <strong>de</strong>ren Befolgung die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
gegen ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen wür<strong>de</strong>.<br />
Erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin von ihren Treugebern unterschiedliche Weisungen, ist sie verpflichtet und<br />
nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft berechtigt, ihre Rechte entsprechend<br />
<strong>de</strong>n unterschiedlichen Weisungen unterschiedlich auszuüben (gesplittete Stimmabgabe nach<br />
<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen).<br />
3.5.<br />
Der Treugeber hat die Treuhän<strong>de</strong>rin nach Kräften umfassend und ohne Verzögerung zu unterstützen,<br />
damit diese ihren Auftrag gemäß <strong>de</strong>m Treuhandvertrag erfüllen kann.<br />
§ 4 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
4.1.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, gleich lauten<strong>de</strong> Treuhandverträge mit Treugebern bis zur Höhe <strong>de</strong>r<br />
im Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft genannten vorgesehenen Kommanditbeteiligung <strong>de</strong>r<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin (Pflichteinlagen einschließlich Agio) zuzüglich etwaiger vertraglich zulässiger Überzeichnung<br />
abzuschließen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren<br />
Beteiligungen an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge nach außen als einheitliche<br />
Beteiligung halten.<br />
4.2.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist für Treugeber als fremdnützige Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin und für Kommanditisten<br />
als fremdnützige Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin tätig.<br />
4.3.<br />
Je<strong>de</strong>r Treugeber wird die Treuhän<strong>de</strong>rin nach Maßgabe seiner jeweiligen Beteiligungsquote von allen<br />
Verbindlichkeiten freistellen, die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen<br />
treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen. Eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung <strong>de</strong>r Treugeber ist ausgeschlossen.<br />
4.4.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird <strong>de</strong>n Treugeber angemessen über die Verhältnisse <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung informieren. Min<strong>de</strong>stens einmal jährlich wird sie einen Treuhän<strong>de</strong>rbericht erstellen, in<br />
<strong>de</strong>m auch alle wesentlichen Ereignisse betreffend die Fondsgesellschaft dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.5.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, das im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben erworbene Vermögen von<br />
ihrem eigenen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 113
Sie wird alles, was sie aufgrund dieses Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrer Rechtsstellung als<br />
Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin erlangt, entsprechend <strong>de</strong>ssen Beteiligungsquote an <strong>de</strong>n Treugeber herausgeben,<br />
soweit dieser Vertrag nichts an<strong>de</strong>res vorsieht. Von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beschlossene Auszahlungen<br />
wird sie nur dann vor Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft anteilig an <strong>de</strong>n Treugeber weiterleiten,<br />
wenn entwe<strong>de</strong>r das rechnerische han<strong>de</strong>lsrechtliche Kapitalkonto <strong>de</strong>s Treugebers im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Ausschüttung die anteilige han<strong>de</strong>lsregisterlich eingetragene Hafteinlage min<strong>de</strong>stens um <strong>de</strong>n Betrag<br />
<strong>de</strong>r vorgesehenen Ausschüttung übersteigt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treugeber zuvor unmittelbar als Kommanditist<br />
in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wor<strong>de</strong>n ist. Nicht weitergeleitete Auszahlungen sind zugunsten<br />
<strong>de</strong>s Treugebers zinsbringend anzulegen. Der Treuhän<strong>de</strong>rin steht hierfür ein Verwaltungshonorar von<br />
2 % per annum <strong>de</strong>r nicht weitergeleiteten Ausschüttungsbeträge zu.<br />
4.6.<br />
Zu <strong>de</strong>n weiteren Aufgaben <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gehört es, die Beitrittserklärung entgegenzunehmen,<br />
die Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zur Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung einzuholen,<br />
die Einzahlung <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages zu überwachen und Zahlungen an die Fondsgesellschaft<br />
weiterzuleiten. Sie übernimmt im Rahmen <strong>de</strong>r Gesellschaftsversammlungen die Vertretung<br />
<strong>de</strong>r Treugeber nach Maßgabe dieses Vertrages, veranlasst die Anmeldung zum Han<strong>de</strong>lsregister und<br />
führt ein Treugeberregister.<br />
4.7.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist befreit von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB (Selbstkontrahieren) bezüglich<br />
sämtlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen und Handlungen.<br />
4.8.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur<br />
sind, Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.<br />
4.9.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt ferner die formale Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5 und § 6<br />
dieses Vertrages.<br />
§ 5 Mittelverwendungsvoraussetzungen, Mittelverwendungsnachweise<br />
5.1.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird Verfügungen über das Kontoguthaben auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto erst dann<br />
zustimmen, wenn sie sich in <strong>de</strong>m nachstehend und unter § 6 dieses Vertrages genannten Umfang<br />
davon überzeugt hat, dass die folgen<strong>de</strong>n Mittelverwendungsvoraussetzungen erfüllt sind:<br />
5.2. Allgemeine Auszahlungsvoraussetzungen<br />
Verfügungen sind ausnahmslos erst dann zulässig, wenn folgen<strong>de</strong> Voraussetzungen vorliegen:<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 114
5.2.1. Unterzeichnung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />
<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>;<br />
5.2.2. Vorliegen einer Fremdfinanzierungszusage zur Finanzierung <strong>de</strong>r Fondsimmobilie über<br />
einen Kreditbetrag von 4.100.000,00 € (brutto);<br />
5.2.3. Gestattung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin).<br />
Diese allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungen sind nachzuweisen durch Vorlage <strong>de</strong>s unterzeichneten<br />
Gesellschaftsvertrages, <strong>de</strong>s Kreditvertrages und <strong>de</strong>m Gestattungsschreiben <strong>de</strong>r BaFin.<br />
5.3. Beson<strong>de</strong>re Auszahlungsvoraussetzungen<br />
Nach Eintritt <strong>de</strong>r allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungen ist die jeweilige einzelne Verfügung unter<br />
folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen zulässig:<br />
5.3.1. <strong>de</strong>r Verwendungszweck <strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rten Mittel entspricht <strong>de</strong>m Finanz- und Investitionsplan<br />
<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft; hierzu sind die <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />
Verfügung über das Kontoguthaben auf <strong>de</strong>m Mittelverwendungskonto zugrun<strong>de</strong><br />
liegen<strong>de</strong>n Verträge, Rechnungen bzw. Zahlungsauffor<strong>de</strong>rungen, <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />
Verwendungszweck, die Höhe <strong>de</strong>s zu zahlen<strong>de</strong>n Geldbetrages und die Kontoverbindung<br />
<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />
5.3.2. die Zahlung führt zu keiner Überschreitung <strong>de</strong>s hierfür im Investitions- und Finanzplan<br />
angesetzten Betrages um mehr als 15 %, unabhängig davon, ob dadurch die Gesamtfinanzierung<br />
<strong>de</strong>s Investitionsvorhabens gefähr<strong>de</strong>t ist; hierzu ist ein Budgetplan<br />
vorzulegen, aus <strong>de</strong>m sich ergibt, welcher Position <strong>de</strong>s Finanz- und Investitionsplanes<br />
die Zahlung zuzuordnen ist und welche Mittel aus dieser Position bereits freigegeben<br />
wur<strong>de</strong>n. Umsatzsteuerbeträge, die laut Investitionsplan vorsteuerabzugsfähig sind,<br />
bleiben bei <strong>de</strong>r Prüfung unberücksichtigt.<br />
5.3.3. Übereinstimmung <strong>de</strong>r Kontoverbindung <strong>de</strong>s Empfängers <strong>de</strong>r beabsichtigten Verfügung<br />
(insbeson<strong>de</strong>re Überweisung) mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Kontoverbindung gemäß<br />
<strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Nachweis im Sinne <strong>de</strong>s Unterabsatzes 5.3.1.<br />
5.4.<br />
Verauslagen die Treuhän<strong>de</strong>rin, die Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r für eine von bei<strong>de</strong>n ein Dritter Gel<strong>de</strong>r und<br />
sollen insoweit Erstattungen erfolgen, so sind über die in Absatz 5.3 erwähnten Unterlagen hinaus<br />
geeignete Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren und aus <strong>de</strong>nen die Kontoverbindung<br />
<strong>de</strong>s Verauslagen<strong>de</strong>n ersichtlich ist, auf welche die Erstattung erfolgen soll.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 115
5.5.<br />
Die Voraussetzungen <strong>de</strong>s Absatzes 5.3 gelten hinsichtlich eines Teilbetrages von 279.505,00 € (Liquiditätsreserve<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft) abzüglich <strong>de</strong>s Gesamtbetrages <strong>de</strong>r im Investitionsplan <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
als vorsteuerabzugsfähig angenommenen Umsatzsteuer bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen<br />
<strong>de</strong>s Absatzes 5.2 als erfüllt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist insoweit berechtigt und verpflichtet, auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Mittel bis zu diesem Gesamtbetrag auf ein weiteres Konto <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
als Liquiditätsreserve freizugeben. Diese unterliegen fortan keiner Mittelverwendungskontrolle<br />
mehr.<br />
5.6.<br />
Abweichend von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Absätzen gibt die Treuhän<strong>de</strong>rin Zahlungen an Anleger in <strong>de</strong>n<br />
Fällen frei, in <strong>de</strong>nen Anleger ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausüben o<strong>de</strong>r die Treuhän<strong>de</strong>rin von <strong>de</strong>m Treuhandauftrag<br />
zurücktritt o<strong>de</strong>r wenn Anleger mehr als ihre Zeichnungssumme zzgl. Agio auf das Mittelverwendungskonto<br />
einzahlen (Überzahlung) und die nachstehen<strong>de</strong>n Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
5.6.1. Vorliegen eines Wi<strong>de</strong>rrufs, eines Rücktritts o<strong>de</strong>r einer Überzahlung;<br />
5.6.2. Übereinstimmung <strong>de</strong>r Kontoverbindung <strong>de</strong>s Empfängers <strong>de</strong>r beabsichtigten Verfügung<br />
(insb. Überweisung) mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Kontoverbindung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Anlegers laut Zeichnungsschein o<strong>de</strong>r schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />
aus <strong>de</strong>r sich die Kontoverbindung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers ergibt, wenn diese nicht<br />
<strong>de</strong>r im Zeichnungsschein genannten Kontoverbindung entspricht.<br />
5.6.3. Fälligkeit <strong>de</strong>s Rückzahlungsanspruches.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat keine rechtliche Prüfung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs bzw. <strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Überzahlung<br />
durchzuführen.<br />
5.7.<br />
Übernimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin – gleich aus welchen Grün<strong>de</strong>n – keine Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
für einen Anleger, so wer<strong>de</strong>n die von diesem Anleger auf das Mittelverwendungskonto eingezahlten<br />
Mittel unter Berücksichtigung eventuell bestehen<strong>de</strong>r Sicherungsrechte Dritter an <strong>de</strong>n Anleger<br />
zurückgezahlt.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat in diesem Fall<br />
5.7.1. Zahlungen an Dritte, soweit diesen Sicherungsrechte an <strong>de</strong>m Guthaben zustehen, gegen<br />
Nachweis <strong>de</strong>s jeweiligen Sicherungsrechtes und<br />
5.7.2. Zahlungen an Anleger in Höhe <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n jeweiligen Zeichner entfallen<strong>de</strong>n Teilbetrages<br />
<strong>de</strong>r Auszahlung freizugeben. Absatz 5.6 Unterabsätze 5.6.2 und 5.6.3 gelten<br />
entsprechend.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 116
§ 6 Umfang <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle, Mittelfreigabe<br />
6.1.<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin als Mittelverwendungskontrolleurin beschränkt sich ausschließlich<br />
darauf, ob hinsichtlich <strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rten Mittel die in § 5 genannten Voraussetzungen formal vorliegen.<br />
Die in § 5 genannten Voraussetzungen gelten als formal erfüllt, wenn die genannten Nachweise<br />
für die Mittelverwendungsvoraussetzungen vorliegen.<br />
6.2.<br />
Über die formale Prüfung gemäß Abs. 6.1 hinaus hat die Treuhän<strong>de</strong>rin keine Kontrolltätigkeiten auszuüben,<br />
insbeson<strong>de</strong>re nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern<br />
o<strong>de</strong>r die Werthaltigkeit von Garantien o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen zu prüfen. Ferner hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
nicht zu prüfen, ob die vorgesehenen Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig o<strong>de</strong>r<br />
unter wirtschaftlichen, rechtlichen o<strong>de</strong>r steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig, zweckdienlich<br />
o<strong>de</strong>r sinnvoll sind. Sie hat auch nicht zu prüfen, ob die Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r Lage ist,<br />
künftige Verpflichtungen vollständig zu erfüllen.<br />
6.3.<br />
Soweit nach § 5 Nachweise zu erbringen sind, ist die Vorlage von Kopien o<strong>de</strong>r PDF-Dateien ausreichend.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich vor Mittelfreigabe die Originale<br />
vorlegen zu lassen. Die Prüfung, ob die Unterschriften auf Originalurkun<strong>de</strong>n von zeichnungsberechtigten<br />
Personen stammen, ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle.<br />
6.4.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Mittelfreigabe jeweils innerhalb von. vier Arbeitstagen verpflichtet, wenn<br />
die Erfüllung <strong>de</strong>r Mittelverwendungsvoraussetzungen nachgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />
6.5.<br />
Mit Mittelfreigabe en<strong>de</strong>t die Mittelverwendungskontrolle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin als Mittelverwendungskontrolleurin<br />
bezüglich <strong>de</strong>r freigegebenen Mittel. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist insbeson<strong>de</strong>re nicht verpflichtet,<br />
die weitere Verwendung <strong>de</strong>r Mittel zu überprüfen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 117
§ 7 Einzahlung <strong>de</strong>r Einlagen<br />
7.1.<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, die gezeichnete Einlage zuzüglich 5 % Agio auf das Treuhandkonto<br />
Kontoinhaber: CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Bank: HSH Nordbank AG<br />
Bankleitzahl: 210 500 00<br />
Kontonummer:: 1001 227 444<br />
IBAN: DE88210500001001227444<br />
BIC: HSHNDEHH<br />
unverzüglich nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung einzuzahlen (§ 4 Abs. 4.5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />
7.2.<br />
Die Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister erfolgt gemäß <strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen Regelungen mit<br />
einer Hafteinlage in Höhe von 10 % <strong>de</strong>s gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die (gesamte) Hafteinlage<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin entfällt im Innenverhältnis anteilig in Höhe von 10 % <strong>de</strong>s von ihm gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrages auf <strong>de</strong>n Treugeber.<br />
7.3.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist vor Volleinwerbung <strong>de</strong>s vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht verpflichtet,<br />
die Erhöhung ihrer Haftsumme, die auf <strong>de</strong>n Beitritt <strong>de</strong>s Treugebers entfällt, unverzüglich zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />
anzumel<strong>de</strong>n. Sie führt die Han<strong>de</strong>lsregisteranmeldungen periodisch unter Zusammenfassung<br />
von Beitritten von Treugebern nach pflichtgemäßem Ermessen durch.<br />
7.4.<br />
Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung gemäß Absatz 7.1 nicht, nur teilweise o<strong>de</strong>r nicht fristgemäß<br />
nach, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz per annum an<br />
die Treuhän<strong>de</strong>rin zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Scha<strong>de</strong>ns bleibt unberührt.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist im Verzugsfall zur gerichtlichen Geltendmachung <strong>de</strong>s Einzahlungsanspruches<br />
berechtigt.<br />
7.5.<br />
Kommt <strong>de</strong>r Treugeber seiner Verpflichtung gemäß Absatz 7.1 trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />
nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe nach, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin auch berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />
durch einseitige Erklärung zurückzutreten.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 118
7.6.<br />
Bei Rücktritt ist <strong>de</strong>m Treugeber eine geleistete Einzahlung erst dann zurückzuzahlen, wenn ein an<strong>de</strong>rer<br />
Treugeber die Beteiligung übernommen und seine Einzahlungen in voller Höhe geleistet hat.<br />
Etwaige Rückzahlungsansprüche wer<strong>de</strong>n nicht verzinst. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber trägt neben<br />
<strong>de</strong>n Verzugszinsen die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Kosten einschließlich<br />
im Gesellschaftsvertrag vorgesehener Vertragsstrafen und/o<strong>de</strong>r pauschalierter Scha<strong>de</strong>nsbeträge.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Aufrechnung mit Rückzahlungsansprüchen befugt. Weitere Ansprüche hat<br />
<strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber nicht.<br />
§ 8 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Für die Betreuung <strong>de</strong>r Treugeber erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft die im Gesellschaftsvertrag<br />
vorgesehene Vergütung. Die Vergütung wird unmittelbar von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
entrichtet. Die beson<strong>de</strong>ren Vergütungen <strong>de</strong>r Absätze 4.5 und 10.1 dieses Vertrages bleiben unberührt.<br />
§ 9 Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
9.1.<br />
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />
Kaufmannes wahrzunehmen.<br />
9.2.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nicht für die Durchführung <strong>de</strong>r Investition, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s vom Treugeber<br />
beabsichtigten steuerlichen o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Erfolges <strong>de</strong>r Beteiligung, für die Vermögens-, Finanz-<br />
o<strong>de</strong>r Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes. Ihr obliegt<br />
nicht die Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
9.3.<br />
Die Ausführung von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit<br />
frei, soweit <strong>de</strong>m nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
9.4.<br />
Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r bei einer Verletzung von Leben,<br />
Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit haftet die Treuhän<strong>de</strong>rin auch bei fahrlässiger Scha<strong>de</strong>nsverursachung.<br />
Im Übrigen haften die Treuhän<strong>de</strong>rin und ihre Organe -auch für ein vor <strong>de</strong>m Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s<br />
Verhalten- nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n kann, und<br />
nur für <strong>de</strong>n typischen und vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n. Die eventuelle Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist<br />
dann auf die Höhe <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages <strong>de</strong>s Treugebers (inklusive Agio) begrenzt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 119
9.5.<br />
Ansprüche gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin aus Schä<strong>de</strong>n infolge Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />
drei Jahre nach Eintritt <strong>de</strong>s scha<strong>de</strong>nstiften<strong>de</strong>n Ereignisses, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen<br />
anwendbar sind.<br />
9.6.<br />
Soweit nicht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin Vorsatz zur Last fällt, sind Ansprüche binnen einer Ausschlussfrist von<br />
zwölf Monaten nach Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers schriftlich geltend zu machen.<br />
Für eine Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers genügt die Möglichkeit <strong>de</strong>r Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen Umstän<strong>de</strong>,<br />
die eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet,<br />
wenn die Umstän<strong>de</strong> sich aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r einem schriftlichen<br />
Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ergeben. Die Frist beginnt mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt bekannt gegebene Adresse <strong>de</strong>s Treugebers.<br />
9.7.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r formellen Mittelverwendungskontrolle haftet die Treuhän<strong>de</strong>rin mit Ausnahme von<br />
Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für vorsätzliche und grobfahrlässige<br />
Mittelfreigaben ohne Vorliegen <strong>de</strong>r formalen Auszahlungsvoraussetzungen und nur soweit, wie<br />
<strong>de</strong>m Treugeber hierdurch ein effektiver Scha<strong>de</strong>n entsteht.<br />
§ 10 Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung, Rechtsnachfolge<br />
10.1.<br />
Der Treugeber kann seine von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin für ihn gehaltene Beteiligung mit schriftlicher Zustimmung<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise zum 31.12. eines je<strong>de</strong>n Jahres auf einen Dritten übertragen o<strong>de</strong>r diese verpfän<strong>de</strong>n.<br />
Der Übernehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers. Je<strong>de</strong>r<br />
Treugeber erklärt sich unwi<strong>de</strong>rruflich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Rechte an<strong>de</strong>rer Treugeber auf<br />
Dritte übergehen können.<br />
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Als wichtiger Grund gelten stets (i)<br />
ein fälliger Zahlungsanspruch <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gegen <strong>de</strong>n Treugeber und<br />
(ii) <strong>de</strong>r Umstand, dass durch die Übertragung Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer zu Lasten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
ausgelöst wür<strong>de</strong>. Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r Verpfändung hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 0,5 % (in Worten: null Komma fünf Prozent) <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages,<br />
höchstens aber 250,00 € (in Worten: Euro zweihun<strong>de</strong>rtfünfzig). Schuldner sind <strong>de</strong>r<br />
übertragen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r verpfän<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber und <strong>de</strong>r Übernehmer bzw. Pfändungsgläubiger als Gesamtschuldner.<br />
Für eine erstmalige Verpfändung an ein inländisches Kreditinstitut gilt die Zustimmung<br />
als erteilt; sie löst keine Vergütungspflicht aus.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 120
10.2.<br />
Eine Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung ist nur möglich, wenn die verbleiben<strong>de</strong><br />
und die entstehen<strong>de</strong> Treugeberbeteiligung min<strong>de</strong>stens 5.000,00 € beträgt. Je<strong>de</strong> Treugeberbeteiligung<br />
muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
10.3.<br />
Stirbt <strong>de</strong>r Treugeber, so gehen alle Rechte aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger über. Die<br />
Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines nachzuweisen. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhan<strong>de</strong>n,<br />
so haben diese ohne Auffor<strong>de</strong>rung einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, <strong>de</strong>r gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>r Gesellschaft für alle Rechtsnachfolger nur einheitlich han<strong>de</strong>ln<br />
kann. Bis zu <strong>de</strong>ssen Bestellung kann die Treuhän<strong>de</strong>rin Zustellungen an je<strong>de</strong>n Rechtsnachfolger vornehmen<br />
mit <strong>de</strong>r Wirkung für und gegen je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Rechtsnachfolger. Weisungen <strong>de</strong>r Rechtsnachfolger<br />
braucht die Treuhän<strong>de</strong>rin bis zur Bestellung <strong>de</strong>s gemeinsamen Bevollmächtigten nur zu<br />
berücksichtigen, wenn diese von allen Rechtsnachfolgern einheitlich und schriftlich ergehen. Absatz<br />
10.1 Satz 6 gilt entsprechend.<br />
10.4.<br />
Der Treugeber verpflichtet sich, durch Nachfolgeregelung sicherzustellen, dass im Falle seines To<strong>de</strong>s<br />
eine Aufspaltung seiner Beteiligung in Beträge unter 5.000,00 € o<strong>de</strong>r Beträge, die nicht ganzzahlig<br />
durch 1.000 teilbar sind, nicht erfolgt. Hat <strong>de</strong>r Treugeber für seinen To<strong>de</strong>sfall keine <strong>de</strong>rartige Regelung<br />
getroffen, sind die Erben bzw. Vermächtnisnehmer verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, <strong>de</strong>r das Stimmrecht nur gemeinsam und einheitlich für seine<br />
Vollmachtgeber ausüben kann. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt ist, ruhen das<br />
Stimmrecht und das Recht zur Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />
Teilnahme an Abstimmungen, die eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages betreffen. Ausschüttungen<br />
wer<strong>de</strong>n bis zur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten unverzinslich einbehalten.<br />
10.5.<br />
Die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r sonstigen Verfügung über die Beteiligung eines Kommanditisten<br />
richtet sich ausschließlich nach <strong>de</strong>n diesbezüglichen Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Das<br />
gemäß § 4 Absatz 4.7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verwaltungstreuhandverhältnis<br />
richtet sich nach <strong>de</strong>n Regelungen dieses Vertrages.<br />
§ 11 Umwandlung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />
11.1.<br />
Der Treugeber ist entsprechend <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages - vorbehaltlich gesellschaftsvertraglicher<br />
Auflagen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Übermittlung gehöriger Vollmacht an die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin - je<strong>de</strong>rzeit berechtigt, die Eintragung seiner selbst anstelle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
mit <strong>de</strong>r von dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlage in das Han<strong>de</strong>lsregister zu verlangen<br />
und die auf ihn entfallen<strong>de</strong> Kommanditeinlage damit auch im Außenverhältnis zu übernehmen.<br />
Macht <strong>de</strong>r Treugeber von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin die Rechte <strong>de</strong>s bisheri-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 121
gen Treugebers fortan als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin wahr. Die Regelungen dieses Vertrages gelten<br />
dann mit <strong>de</strong>r Maßgabe fort, dass ab <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers als Kommanditist im<br />
Han<strong>de</strong>lsregister die Regelungen für die Verwaltungstreuhandtätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin nach diesem<br />
Vertrag Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />
11.2.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin tritt hiermit eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage<br />
unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Umwandlung <strong>de</strong>r bisher mittelbaren Beteiligung <strong>de</strong>s bisherigen<br />
Treugebers in eine Kommanditbeteiligung auf Verlangen <strong>de</strong>s Treugebers und <strong>de</strong>r Eintragung<br />
<strong>de</strong>s Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister an <strong>de</strong>n Treugeber ab, dieser nimmt die Abtretung an.<br />
§ 12 Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />
12.1.<br />
Das Treuhandverhältnis unter Einschluss begebener Vollmachten wird auf die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
geschlossen.<br />
12.2.<br />
Das Treuhandverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt wer<strong>de</strong>n. Wichtige Grün<strong>de</strong> für die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />
12.2.1. Verstoß <strong>de</strong>s Treugebers gegen seine Einzahlungsverpflichtungen,<br />
12.2.2. Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über das Vermögen <strong>de</strong>s Treugebers o<strong>de</strong>r Ablehnung<br />
<strong>de</strong>sselben,<br />
12.2.3. Zwangsvollstreckung in das Vermögen <strong>de</strong>s Treugebers,<br />
12.2.4. Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r Ausschluss<br />
<strong>de</strong>s Treugebers.<br />
12.3.<br />
Das Treuhandverhältnis en<strong>de</strong>t<br />
12.3.1. bei Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>r Gesellschaft mit Vollzug <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>s;<br />
12.3.2. ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über<br />
das Vermögen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Ablehnung mangels Masse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Vollstreckung in die Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin;<br />
12.3.3. in allen an<strong>de</strong>ren Fällen mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft und Schlussrechnung<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 122
Unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>s Eintritts <strong>de</strong>r Voraussetzung gemäß <strong>de</strong>s Unterabsatzes<br />
12.3.2 tritt die Treuhän<strong>de</strong>rin hiermit eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eintritts<br />
<strong>de</strong>r Bedingung entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage unter <strong>de</strong>r weiteren aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r<br />
Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister an <strong>de</strong>n bisherigen Treugeber ab, dieser nimmt die<br />
Abtretung an.<br />
12.4.<br />
In je<strong>de</strong>m Falle <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages vor Abschluss <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
ist die Treuhän<strong>de</strong>rin stets berechtigt, die Umwandlung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers in eine unmittelbare<br />
Beteiligung zu verlangen, wenn nicht <strong>de</strong>r Treugeber einen an<strong>de</strong>ren Treuhän<strong>de</strong>r bestellt und<br />
dieser eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage übernimmt und die<br />
Übernahme im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird.<br />
12.5.<br />
En<strong>de</strong>t das Treuhandverhältnis gemäß Absatz 12.3 Unterabsatz 12.3.1 und ist die Treuhän<strong>de</strong>rin als<br />
Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin für <strong>de</strong>n Treugeber tätig, hat sie nach ihrer Wahl eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s<br />
Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>n Treugeber aufschiebend bedingt auf die<br />
Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister abzutreten o<strong>de</strong>r das an <strong>de</strong>n Treugeber<br />
weiterzuleiten, was aufgrund <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsregelung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages auf<br />
die <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung entfällt. Weitergehen<strong>de</strong><br />
Ansprüche <strong>de</strong>s Treugebers sind ausgeschlossen.<br />
§ 13 Treugeberregister<br />
13.1.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt für alle Treugeber ein Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten.<br />
13.2.<br />
Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Än<strong>de</strong>rungen seiner in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung getätigten Angaben<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unverzüglich mitzuteilen.<br />
13.3.<br />
Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register o<strong>de</strong>r auf Angaben über die übrigen<br />
Treugeber. Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers in das Register darf die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin nur <strong>de</strong>n Organen und geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und<br />
<strong>de</strong>n zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Prüfern und Beratern dieser Gesellschaften erteilen,<br />
es sei <strong>de</strong>nn, die Auskünfte seien gesetzlich vorgeschrieben, <strong>de</strong>r Treugeber habe <strong>de</strong>r Auskunftserteilung<br />
ausdrücklich zugestimmt o<strong>de</strong>r die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers sei <strong>de</strong>m Auskunftsempfänger bereits<br />
bekannt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 123
13.4.<br />
Der Treugeber ist nach § 4 Abs. 4.12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages verpflichtet, seine gesetzlichen<br />
Pflichten nach <strong>de</strong>m Geldwäschegesetz („GWG“) zu erfüllen. Insbeson<strong>de</strong>re hat er zusammen mit seiner<br />
Beitrittserklärung die zur Durchführung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntitätsprüfung gemäß § 4 Abs. 3 und 4 GWG erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen. Kommt <strong>de</strong>r Treugeber diesen Pflichten<br />
nicht nach, kann die Treuhän<strong>de</strong>rin nach ihrer Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung von<br />
diesem Treuhandvertrag zurücktreten.<br />
13.5.<br />
Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Durchführung <strong>de</strong>r zur Erfüllung ihrer<br />
gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach § 3 GWG erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GWG auf<br />
die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und/o<strong>de</strong>r die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> zu übertragen.<br />
13.6.<br />
Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass im Rahmen dieses Vertrages<br />
personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 14 Personengemeinschaften<br />
14.1.<br />
Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugeber sind, übernehmen alle Verpflichtungen aus <strong>de</strong>m<br />
Treuhandvertrag als Gesamtschuldner.<br />
14.2.<br />
Sie können ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, <strong>de</strong>r zur<br />
Entgegennahme von Auszahlungen, Erklärungen und Schriftstücken ermächtigt sein muss, ausüben.<br />
Die Rechte <strong>de</strong>r Personen, die gemeinschaftlich Treugeber sind, können nur gemeinschaftlich und<br />
einheitlich von <strong>de</strong>m Vertreter ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Bis zur Benennung eines Bevollmächtigten gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ruhen sämtliche Rechte aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung, soweit<br />
nicht alle gemeinschaftlichen Treugeber übereinstimmen<strong>de</strong> schriftliche Weisung an die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
erteilen.<br />
§ 15 Kommunikation zwischen Treuhän<strong>de</strong>rin und Treugeber<br />
15.1.<br />
Mitteilungen in Text- o<strong>de</strong>r Schriftform gelten als am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen,<br />
wenn die Übersendung an die zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift <strong>de</strong>s Treugebers erfolgt<br />
ist.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 124
15.2.<br />
Mitteilungen an <strong>de</strong>n Treugeber können schriftlich, in Textform o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie können<br />
per E-Mail o<strong>de</strong>r durch online-Hinterlegung mit Benachrichtigung per E-Mail erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Treugeber<br />
diese Kommunikationsform gewählt hat. Die Wahl ist je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rruflich.<br />
15.3.<br />
Die Teilnahme an Abstimmungen im Umlaufverfahren kann schriftlich o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie<br />
kann per E-Mail o<strong>de</strong>r durch online-Abstimmung erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Treugeber diese Kommunikationsform<br />
gewählt hat und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r die Treuhän<strong>de</strong>rin sie bereitstellt.<br />
15.4.<br />
Des Abschlusses von elektronischen Erklärungen durch Nachbildung <strong>de</strong>r Namensunterschrift o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rs im Sinne <strong>de</strong>s § 126b BGB bedarf es für Mitteilungen und Abstimmungserklärungen nicht.<br />
§ 16 Steuerliches Veranlagungsverfahren<br />
Der Treugeber wird darauf hingewiesen, dass eine steuerliche Berücksichtigung seiner Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />
nur im Rahmen <strong>de</strong>r einheitlichen und geson<strong>de</strong>rten Feststellungserklärung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
o<strong>de</strong>r einer gegebenenfalls daraus abzuleiten<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellungserklärung<br />
<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin möglich ist. Die Verpflichtungen gemäß § 13 Absatz 13.10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />
(Übermittlung von Nachweisen über Son<strong>de</strong>rwerbungskosten spätestens am 31.3.<br />
<strong>de</strong>s auf ein Geschäftsjahr folgen<strong>de</strong>n Jahres an die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin) gelten für<br />
Treugeber entsprechend. Soweit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin Aufwendungen wegen verspätetem Nachweis<br />
von Son<strong>de</strong>rwerbungskosten entstehen, ist <strong>de</strong>r Treugeber zu <strong>de</strong>ren Ersatz verpflichtet und ist die<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin wahlweise berechtigt, diese Aufwendungen von <strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong>n Auszahlung abzusetzen.<br />
§ 17 Schlussbestimmungen<br />
17.1.<br />
Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle das Treuhandverhältnis<br />
betreffen<strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>r Treugeber untereinan<strong>de</strong>r, mit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und mit <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht kraft zwingen<strong>de</strong>n Rechts eine strengere<br />
Form vorgeschrieben ist. Auf das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
17.2.<br />
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz<br />
o<strong>de</strong>r teilweise nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit o<strong>de</strong>r<br />
Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Vertrages nicht berührt.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 125
Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle<br />
<strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren Bestimmungen o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll<br />
eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />
Gesellschafter gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />
sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme einer Bestimmung <strong>de</strong>n<br />
Punkt bedacht hätten.<br />
17.3.<br />
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />
soweit nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen entgegenstehen.<br />
17.4.<br />
Der vorliegen<strong>de</strong> Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Recht.<br />
Hamburg, <strong>de</strong>n 21. Dezember 2011<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Ivy Stein als Geschäftsführerin<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 126
Verbraucherinformation für <strong>de</strong>n<br />
Fernabsatz<br />
Beson<strong>de</strong>re Informationen gemäß § 312c BGB<br />
in Verbindung mit Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />
mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.<br />
Übersicht<br />
Allgemeine Informationen<br />
Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />
Informationen über die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />
<strong>de</strong>s Fernabsatzvertrages<br />
Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />
Allgemeine Informationen<br />
Fondsgesellschaft, sonstige Beteiligte<br />
Fondsgesellschaft (Emittent)<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,<br />
Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13, 10623<br />
Berlin. Han<strong>de</strong>lsregister: Amtsgericht Berlin-<br />
Charlottenburg, HRA 46148 B.<br />
Gesetzlich vertreten durch die persönlich haften<strong>de</strong><br />
Gesellschafterin: <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin: <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> (bei <strong>de</strong>r Aufnahme von Anlegern<br />
wird die Fondsgesellschaft von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditistin vertreten).<br />
Funktion: Fondsgesellschaft<br />
Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Erwerb, die<br />
Verwaltung, Vermietung und Verwertung von<br />
Immobilien. Der Gesellschaftszweck erstreckt<br />
sich darauf, alle unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />
<strong>de</strong>m Geschäftszweck dienen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihn för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />
Geschäfte mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger<br />
und gewerblicher Tätigkeiten<br />
vorzunehmen und durch Dritte vorneh-<br />
men zu lassen. Die Immobilie ist bereits erworben.<br />
Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13,<br />
10623 Berlin. Han<strong>de</strong>lsregister: Amtsgericht<br />
Berlin-Charlottenburg, HR B 137850 B. Gesellschaftsvertrag<br />
vom 30.06.2011. Tag <strong>de</strong>r Eintragung<br />
01.04.2011. Gesetzlich vertreten<br />
durch <strong>de</strong>n Geschäftsführer Niklas Pempel,<br />
Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13, 10623<br />
Berlin. Funktion: Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />
und Gründungsgesellschafterin <strong>de</strong>r<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />
<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift:<br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin.<br />
Han<strong>de</strong>lsregister: Amtsgericht Berlin-<br />
Charlottenburg, HRB 133267 B. Gesetzlich<br />
vertreten durch die Geschäftsführer: Uwe<br />
Pempel und Andreas Vogler. Geschäftsanschrift:<br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin. Funktion:<br />
Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und<br />
Gründungsgesellschafterin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift:<br />
Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Han<strong>de</strong>lsregister:<br />
Amtsgericht Hamburg, HR B<br />
115288. Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin:<br />
Ivy Stein, Geschäftsanschrift:<br />
Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Funktion:<br />
Gründungsgesellschafterin, Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />
Mittelverwendungskontrolleurin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Initiatorin<br />
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift:<br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin. Han<strong>de</strong>lsregister:<br />
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HR B<br />
133396 B. Gesetzlich vertreten durch ihre<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 127
Geschäftsführer: Uwe Pempel und Andreas<br />
Vogler, Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13,<br />
10623 Berlin. Funktion: Initiatorin, Eigenkapitalvermittlerin<br />
und Konzeptionärin.<br />
Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />
Die vorgenannten, in diesem Abschnitt aufgeführten<br />
Gesellschaften unterliegen nach <strong>de</strong>rzeitiger<br />
Rechtslage nicht <strong>de</strong>r Aufsicht durch<br />
eine Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />
Name und Anschrift <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Anbieter<br />
han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Vermittler/Dienstleister<br />
Generalvermittler<br />
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift<br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />
Tel.: 030/88 72 78-80, Fax: 030/887278-89<br />
Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />
Wesentliche Merkmale<br />
Bei <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Vermögensanlage han<strong>de</strong>lt<br />
es sich um eine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />
<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Der<br />
Anleger erwirbt bei dieser Vermögensanlage<br />
einen Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
zunächst indirekt als sogenannter Treugeber<br />
über die Treuhän<strong>de</strong>rin CT legal Fondstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschafts-<br />
und Treuhandvertrages an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />
Die Treugeber können je<strong>de</strong>rzeit<br />
die Umwandlung ihrer mittelbaren Beteiligung<br />
als Treugeber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin in eine unmittelbare<br />
Gesellschaftsbeteiligung verlangen.<br />
Der Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />
sind im Verkaufsprospekt im vollständigen<br />
Wortlaut abgedruckt.<br />
Die Min<strong>de</strong>stbeteiligung eines Anlegers soll<br />
10.000,00 Euro betragen. Hinzu kommt ein<br />
Agio in Höhe von 5 % <strong>de</strong>r jeweiligen Pflichteinlage.<br />
Der Emittent wird <strong>de</strong>n Anlagebetrag<br />
neben Fondskosten im Wesentlichen für die<br />
Realisierung <strong>de</strong>s Anlagezieles, also <strong>de</strong>n Erwerb<br />
<strong>de</strong>r Immobilie nutzen. Die weiteren Einzelheiten<br />
<strong>de</strong>r Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt<br />
insbeson<strong>de</strong>re ab Seite 54 (Abschnitt<br />
„Rechtliche Grundlagen“) und ab Seite 36<br />
(Abschnitt „Die Investition“) beschrieben.<br />
Der Anlagebetrag wird für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r in<br />
Abschnitt „Wirtschaftliche Grundlagen“ unter<br />
Abschnitt „Die Anlageziele und Anlagepolitik<br />
<strong>de</strong>r Vermögensanlage“ ab Seite 31 dargestellten<br />
Immobilie, die langfristig bewirtschaftet<br />
wer<strong>de</strong>n soll, verwen<strong>de</strong>t.<br />
Für eine Darstellung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Erwerb und<br />
<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile verbun<strong>de</strong>nen<br />
Risiken wird auf <strong>de</strong>n Abschnitt „Risiken“ (ab<br />
Seite 14) und <strong>de</strong>n Abschnitt „Rechtliche<br />
Grundlagen“ unter „Übertragung und Vererbung<br />
von Geschäftsanteilen“ auf Seite 59 f.<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes verwiesen.<br />
Preise<br />
Der Anleger hat seine Pflichteinlage gemäß<br />
Beitrittserklärung zuzüglich eines Agios von<br />
5 % zu leisten. Die Pflichteinlage beträgt min<strong>de</strong>stens<br />
10.000,00 Euro. Sie muss bei höheren<br />
Beträgen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 128
Liefer- und Versandkosten sowie mögliche<br />
weitere Steuern o<strong>de</strong>r Kosten<br />
Liefer- und Versandkosten wer<strong>de</strong>n nicht in<br />
Rechnung gestellt. Im Zusammenhang mit<br />
<strong>de</strong>m Erwerb können gegebenenfalls die folgen<strong>de</strong>n<br />
weiteren Kosten anfallen:<br />
Kosten für die notarielle Beglaubigung <strong>de</strong>r<br />
Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht und die Veröffentlichung<br />
im Han<strong>de</strong>lsregister im Falle <strong>de</strong>r späteren<br />
Direktbeteiligung; Kosten für <strong>de</strong>n eigenen<br />
Makler und/o<strong>de</strong>r Berater, falls <strong>de</strong>r Anleger<br />
von sich aus und ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Anbieters<br />
zur Einschaltung dieser Personen entschei<strong>de</strong>t;<br />
Kosten einer Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s<br />
Beteiligungserwerbs einschließlich Zinsen,<br />
sofern sich <strong>de</strong>r Anleger von sich aus und ohne<br />
Mitwirkung <strong>de</strong>s Anbieters hierzu entschei<strong>de</strong>t;<br />
sämtliche Bankgebühren im Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>r Einzahlung <strong>de</strong>r Einlage. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />
vorgenannten Kosten ist einzelfallabhängig<br />
und kann daher nicht konkret beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />
Es können Kosten und Gebühren durch<br />
die Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Übergang einer<br />
Beteiligung infolge eines To<strong>de</strong>sfalls bis zu<br />
250,00 Euro je Übertragung anfallen.<br />
Gegebenenfalls fallen Verzugskosten in Höhe<br />
von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz<br />
jährlich an und ein weiterer Scha<strong>de</strong>n in Höhe<br />
von pauschal 2 % <strong>de</strong>r Pflichteinlage, sofern<br />
insoweit kein höherer o<strong>de</strong>r niedriger Scha<strong>de</strong>n<br />
nachgewiesen wird. Zur Geltendmachung<br />
dieser Ansprüche ist die Treuhän<strong>de</strong>rin nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages und <strong>de</strong>s<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages berechtigt.<br />
Eigene Kosten für Kommunikation hat <strong>de</strong>r<br />
Anleger selbst zu tragen. Zu <strong>de</strong>n steuerlichen<br />
Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung für <strong>de</strong>n Anleger<br />
wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt,<br />
insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Abschnitt<br />
„Steuerliche Grundlagen“ auf <strong>de</strong>n Seiten 68 ff.<br />
<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes verwiesen.<br />
Zahlung, Erfüllung <strong>de</strong>r Verträge<br />
100 % <strong>de</strong>r Pflichteinlage nebst Agio in Höhe<br />
von 5 % (bezogen auf die gesamte Pflichteinlage)<br />
sind unverzüglich nach Erhalt <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />
<strong>de</strong>s Beitritts einzuzahlen.<br />
Anleger leisten ihre Einlage zuzüglich Agio in<br />
Euro auf das folgen<strong>de</strong> Konto:<br />
CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />
Bank: HSH Nordbank AG<br />
Konto-Nr.: 1001 227 444<br />
BLZ: 210 500 00<br />
IBAN: DE88210500001001227444<br />
BIC: HSHNDEHH<br />
Die Zahlung <strong>de</strong>s Zeichnungsbetrages nebst<br />
Agio ist Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes. Weitere Einzelheiten<br />
ergeben sich aus <strong>de</strong>r Beitrittserklärung,<br />
<strong>de</strong>n Abschnitten „Angebot im Überblick“<br />
und „Rechtliche Grundlagen“ dieses Beteiligungsangebotes<br />
sowie <strong>de</strong>m Gesellschafts- und<br />
<strong>de</strong>m Treuhandvertrag <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Abschnitt<br />
„Der Gesellschaftsvertrag im Wortlaut“ und<br />
„Der Treuhandvertrag im Wortlaut“ in diesem<br />
Verkaufsprospekt zu entnehmen ist.<br />
Risiken, Leistungsvorbehalt<br />
Die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ist mit speziellen<br />
Risiken behaftet, die in diesem Verkaufsprospekt<br />
in Abschnitt „Risiken“ dargestellt sind.<br />
Ein Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage kann nicht ausgeschlossen<br />
wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Vergangenheit erwirtschaftete<br />
Erträge sind kein Indikator für<br />
künftige Erträge. Nach Annahme <strong>de</strong>r Beitritts-<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 129
erklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin bestehen<br />
keine Leistungsvorbehalte.<br />
Informationen über die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s<br />
Fernabsatzvertrages<br />
Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und<br />
Übermittlung <strong>de</strong>r ausgefüllten Beitrittserklärung<br />
an die Treuhän<strong>de</strong>rin ein Angebot auf<br />
Abschluss <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ab. Das Treuhandverhältnis entsteht<br />
mit Annahme durch die CT legal Fondstreuhand<br />
<strong>GmbH</strong> nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />
Kommanditisten.<br />
Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt<br />
sowie im Zeichnungsschein<br />
beschrieben. Auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />
verzichtet <strong>de</strong>r Anleger. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />
wird <strong>de</strong>n Treugeber gleichwohl unverzüglich<br />
über die Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />
informieren.<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrechte<br />
Dem Anleger steht ein gesetzliches<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten<br />
sind in <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung <strong>de</strong>r<br />
Beitrittserklärung ausführlich dargestellt. Ein<br />
darüber hinaus vertraglich vereinbartes<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht nicht.<br />
Min<strong>de</strong>stlaufzeit <strong>de</strong>r Verträge, vertragliche<br />
Kündigungsregelung<br />
Die Anbieterin hat eine unbestimmte Laufzeit.<br />
Ein Gesellschafter kann erstmals mit Wirkung<br />
zum 31.12.2<strong>02</strong>7 mit einer Frist von 6 Monaten<br />
seine Beteiligung an <strong>de</strong>r Anbieterin or<strong>de</strong>ntlich<br />
kündigen. Außer aus wichtigem Grund sind<br />
das Ausschei<strong>de</strong>n von Anlegern aus <strong>de</strong>r Anbieterin<br />
und die Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses<br />
durch einen Anleger bis zu diesem<br />
Zeitpunkt ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund<br />
liegt insbeson<strong>de</strong>re dann nicht vor, wenn sich<br />
die Vermögenslage eines Anlegers verschlechtert<br />
o<strong>de</strong>r die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />
sich nicht erwartungsgemäß entwickelt.<br />
Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Es gilt ausschließlich das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />
Deutschland.<br />
Sofern <strong>de</strong>r Anleger Verbraucher im Sinne von<br />
§ 13 BGB ist, gelten für <strong>de</strong>n Gerichtsstand die<br />
gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als<br />
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Berlin<br />
und <strong>de</strong>m Treuhandvertrag Hamburg vereinbart.<br />
Vertrags- und Kommunikationssprache<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation<br />
wird ausschließlich in <strong>de</strong>utscher Sprache<br />
geführt.<br />
Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>r zur Verfügung gestellten<br />
Informationen, Zeichnungsfrist<br />
Die Informationen in diesem Beteiligungsangebot<br />
bleiben bis zur Bekanntgabe von Än<strong>de</strong>rungen<br />
gültig. Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n per Nachtrag<br />
bekannt gemacht. Die Zeichnungsfrist für<br />
eine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />
<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> en<strong>de</strong>t mit Vollplatzierung<br />
<strong>de</strong>s vorgesehenen Kapitals, spätestens<br />
aber zum 31.12.2012 bzw. endgültig zum<br />
30.06.2013, sofern die geschäftsführen<strong>de</strong><br />
Kommanditistin von <strong>de</strong>r ihr zustehen<strong>de</strong>n Ermächtigung<br />
Gebrauch macht, die Frist für die<br />
Aufnahme weiterer Kommanditisten einmalig<br />
um höchstens sechs Monate zu verlängern.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 130
Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />
Beteiligung an <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n geschlossenen<br />
Fonds kann sich ein Anleger neben <strong>de</strong>n<br />
or<strong>de</strong>ntlichen Gerichten auch an folgen<strong>de</strong><br />
Schlichtungsstelle wen<strong>de</strong>n:<br />
Deutsche Bun<strong>de</strong>sbank, Schlichtungsstelle<br />
Postfach: 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Hinweise zum Bestehen eines Garantiefonds<br />
Es besteht kein Garantiefonds o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re<br />
Einlagesicherung für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Verlustes<br />
<strong>de</strong>r Einlage bei <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft,<br />
die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG <strong>de</strong>s<br />
Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom<br />
30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme<br />
(ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie<br />
97/9/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und<br />
<strong>de</strong>s Rates vom 3. März 1997 über Systeme für<br />
die Entschädigung <strong>de</strong>r Anleger (ABl. EG Nr. L<br />
84 S. 22) fallen.<br />
<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 131
<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />
Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />
Tel.: +49-(0)30-887278-80, Fax: +49-(0)30 887278-89<br />
info@kristenseninvest.<strong>de</strong> / www.kristenseninvest.<strong>de</strong><br />
Ansprechpartner:<br />
Produkt & Konzeption:<br />
Uwe Pempel +30-88727812 / u.pempel@kristenseninvest.<strong>de</strong><br />
Andreas Vogler +421-33809822 / a.vogler@kristenseninvest.<strong>de</strong><br />
Vertrieb:<br />
Andreas Vogler +421-33809822 / a.vogler@kristenseninvest.<strong>de</strong><br />
© <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> 2011.<br />
Dieser Verkaufsprospekt und <strong>de</strong>ssen Inhalt mit allen Texten, Bil<strong>de</strong>rn und Grafiken sind urheberrechtlich<br />
für <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> geschützt. Die (auch teilweise) Verwendung sowie die Weitergabe,<br />
Bearbeitung, Auswertung o<strong>de</strong>r Aufnahme in Sammelwerke je<strong>de</strong>r Art einschließlich <strong>de</strong>r Digitalisierung<br />
und die Verbreitung auf allen Medien einschließlich digitaler Medien bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen Genehmigung<br />
<strong>de</strong>r Urheberin.<br />
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