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Kristensen Private INVEST 02 GmbH & Co. KG - Beteiligungsfinder.de

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<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

„Schlossgalerie Eschwege“<br />

____________________________________________________________________


Regionale Investments für regionale Investoren


Inhaltsverzeichnis<br />

Das Angebot im Überblick ................................................................................................................................ 1<br />

Erklärung zur Prospektverantwortung ........................................................................................................... 13<br />

Risiken ........................................................................................................................................................... 14<br />

Der Emittent .................................................................................................................................................. 26<br />

Wirtschaftliche Grundlagen ........................................................................................................................... 31<br />

Die Anlageziele und Anlagepolitik <strong>de</strong>r Vermögensanlage ................................................................................ 31<br />

Die Investition ................................................................................................................................................... 36<br />

Liquiditätsrechnung (Prognose) ........................................................................................................................ 39<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) ........................................................................................................ 43<br />

Anleger-Ergebnisrechnung (Prognose) ............................................................................................................. 44<br />

Liquidationsrechnung (Prognose) ..................................................................................................................... 47<br />

Sensitivitätsanalyse (Abweichung von <strong>de</strong>r Prognose) ...................................................................................... 48<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>de</strong>s Emittenten ..................................................................................... 49<br />

Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................... 54<br />

Steuerliche Grundlagen .................................................................................................................................. 68<br />

Wesentliche Vertragspartner / Verflechtungen .............................................................................................. 77<br />

Zeichnungshinweise ....................................................................................................................................... 81<br />

Der Gesellschaftsvertrag im Wortlaut ............................................................................................................ 83<br />

Der Treuhandvertrag im Wortlaut ................................................................................................................ 110<br />

Verbraucherinformation für <strong>de</strong>n Fernabsatz ................................................................................................ 127<br />

Die inhaltliche Richtigkeit <strong>de</strong>r im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Prospekts durch die BaFin.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Inhaltsverzeichnis


Das Angebot im Überblick<br />

Vermögensanlage, Art <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

Das Beteiligungsangebot bietet <strong>de</strong>m Anleger<br />

die Möglichkeit zur Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> mit<br />

Sitz in Berlin (nachfolgend <strong>de</strong>r „Emittent“). Die<br />

Beteiligung erfolgt mittelbar als Treugeber<br />

über die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Hamburg.<br />

Nach Einzahlung <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages<br />

und Erteilung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Vollmachten<br />

kann die Beteiligung wahlweise je<strong>de</strong>rzeit<br />

in eine Direktbeteiligung als Kommanditist<br />

umgewan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Emittent hat die Einzelhan<strong>de</strong>lsimmobilie<br />

„Schlossgalerie“ in Eschwege erworben. Die<br />

Schlossgalerie ist <strong>de</strong>r zentrale Einkaufstreff in<br />

Eschwege und vereinigt in 1A-Lage dieser<br />

Stadt rund 22 % <strong>de</strong>r gesamten Einzelhan<strong>de</strong>lsfläche<br />

<strong>de</strong>r Stadt.<br />

Standort Eschwege<br />

Die schöne Fachwerkstadt Eschwege liegt im<br />

Herzen <strong>de</strong>s Werra-Meißner-Kreises in Nordhessen<br />

und kann auf eine lange Geschichtevon<br />

über 1000 Jahren zurückblicken. Mehr als<br />

1000 Fachwerkhäuser in <strong>de</strong>r Altstadt,<br />

Fußgängerzonen, Cafés und Restaurants la<strong>de</strong>n<br />

die rund 20.000 Einwohner <strong>de</strong>r Kernstadt, die<br />

über 100.000 Bewohner <strong>de</strong>s umliegen<strong>de</strong>n<br />

Landkreises Werra-Meißner und die zahlreichen<br />

Touristen, die ihren Urlaub im Werratal<br />

verbringen, zum Bummeln und Verweilen ein.<br />

Zahlreiche Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten<br />

machen die Kreisstadt am Wasser beson<strong>de</strong>rs<br />

lebenswert. Der<br />

ca. 100 ha große Werratalsee,<br />

<strong>de</strong>r idyllisch<br />

am Fuße <strong>de</strong>r Eschweger<br />

Leuchtberge liegt,<br />

ist im Sommer wie im<br />

Winter beliebter Anlaufpunkt<br />

und lädt<br />

zum Ba<strong>de</strong>n, Segeln,<br />

und Wan<strong>de</strong>rn ein.<br />

Eschwege liegt zentral in <strong>de</strong>r Mitte Deutschlands<br />

und ist sowohl mit <strong>de</strong>m Auto als auch<br />

mit <strong>de</strong>r Bahn gut erreichbar. Durch die Stadt<br />

führen die Bun<strong>de</strong>sstraßen 27, 249 und 452.<br />

Die nächstgelegenen Autobahnen sind die A 4<br />

Frankfurt-Dres<strong>de</strong>n und die A 7 Hannover-<br />

Würzburg. Die nahe Autobahn 44 von Kassel<br />

nach Eisenach befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit im Bau.<br />

Die nächste hessische Großstadt ist Kassel (ca.<br />

52 km nordwestlich); die nächste nie<strong>de</strong>rsächsische<br />

Großstadt ist Göttingen (ca. 55 km<br />

nördlich).<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 1


Standort Eschwege, Hessen<br />

Grundstücksgröße Ca. 3.526 m²<br />

Baujahr 1996/1997, Umbau 2010<br />

Geschosse 4 Vollgeschosse<br />

Vermietbare Fläche Ca. 5.497 m²<br />

Mieteinheiten 14<br />

Stellplätze 4<br />

Jahresmiete Soll (nettokalt) Rund 485.000,00 Euro<br />

Durchschnittliche Miete je m² und Monat 7,82 Euro<br />

Vermietungsstand (1) 98,34 % (finanziell)<br />

Hauptmieter Karl Vockeroth Bekleidungshäuser <strong>GmbH</strong><br />

(1) Die Flächen sind zu 100% an die Generalmieterin vermietet. Die Angabe <strong>de</strong>s Vermietungsstan<strong>de</strong>s bezieht sich auf <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r Miet-<br />

verhältnisse mit <strong>de</strong>n Nutzern (Untermietern) <strong>de</strong>s Objektes.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 2


Immobilie und Vermietungsstand<br />

Das ehemalige Hertie-Kaufhaus im Zentrum<br />

von Eschwege wur<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>r Insolvenz <strong>de</strong>s<br />

Warenhauskonzerns im Jahr 2010 zum zentralen<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsstützpunkt mit attraktivem<br />

Anbietermix aufwendig umgebaut. Es repräsentiert<br />

rund 22 % <strong>de</strong>r gesamten Einzelhan<strong>de</strong>lsverkaufsfläche<br />

<strong>de</strong>r Stadt. Nach ihrer<br />

grundlegen<strong>de</strong>n Revitalisierung stellt die<br />

Schlossgalerie mit ihren zahlreichen regionalen<br />

Mietern wie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hauptanlaufpunkt für<br />

einen Einkaufsbummel in <strong>de</strong>r Innenstadt dar.<br />

Mieter und Mietverträge<br />

Es besteht ein Generalmietvertrag mit <strong>de</strong>r<br />

Projektentwicklungsgesellschaft Eschwege<br />

mbH, <strong>de</strong>ren alleinige Gesellschafterin die<br />

Kreisstadt Eschwege ist. Die Generalmieterin<br />

hat Untermietverträge mit <strong>de</strong>n Endnutzern<br />

<strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsflächen geschlossen. Ankermieter<br />

ist <strong>de</strong>r regional bekannte, bonitätsstarke<br />

Textilfilialist Vockeroth, <strong>de</strong>r mit insgesamt<br />

2.468 m² Mietfläche (= rund 45 %) die größte<br />

Fläche im Center belegt und als neues<br />

„Schwergewicht“ in <strong>de</strong>r Einzelhan<strong>de</strong>lsszene<br />

von Eschwege eine eigenständige regionale<br />

Anziehungskraft entwickeln wird. Der Mietvertrag<br />

mit Vockeroth hat eine Festlaufzeit<br />

von 10 Jahren ab Bezug zuzüglich fünf Verlängerungsoptionen<br />

zu je 3 Jahren.<br />

Auch bei <strong>de</strong>r Vermietung <strong>de</strong>r weiteren Flächen<br />

hat man sich bewusst für Unternehmer aus<br />

<strong>de</strong>r Region und vor Ort entschie<strong>de</strong>n. Ein gesun<strong>de</strong>r<br />

Mix aus Textil, Spielwaren, Living und<br />

Parfümerie sichert eine nachhaltige Attraktivität<br />

und Standortqualität und macht Einkaufen<br />

zum Erlebnis. Das Café im 2. Obergeschoss mit<br />

großer Terrasse und Blick auf das Schloss,<br />

einer schönen Aussicht auf die Altstadt und<br />

die Werra run<strong>de</strong>t das Objekt ab.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 3


Der Generalmietvertrag hat eine Laufzeit bis<br />

zum 31.01.2<strong>02</strong>0, kann aber unter bestimmten<br />

Umstän<strong>de</strong>n vorzeitig gekündigt wer<strong>de</strong>n. In<br />

diesem Fall wer<strong>de</strong>n die bestehen<strong>de</strong>n Untermietverhältnisse,<br />

<strong>de</strong>ren Restlaufzeiten heute<br />

überwiegend rund 9 Jahre betragen, vom<br />

Emittenten fortgesetzt.<br />

Mikro-Standort<br />

Der Immobilienstandort befin<strong>de</strong>t sich in Zentrumslage<br />

direkt im Herzen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>nkmalgeschützten<br />

Altstadt von Eschwege, die in diesem<br />

Bereich gleichzeitig auch <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

zentrenrelevanten Einzelhan<strong>de</strong>l klaren und<br />

dominieren<strong>de</strong>n Schwerpunkt für Eschwege<br />

und die Region darstellt.<br />

Die Innenstadt von Eschwege wird durch die<br />

Fußgängerzonen Stad, Forstgasse, Herrengasse,<br />

Enge Gasse und Marktstraße <strong>de</strong>finiert. Der<br />

Stad bil<strong>de</strong>t auf einer Länge von rund 100 m die<br />

1A-Lage. Er stellt die zentrale innerstädtische<br />

Achse dar, die alle wesentlichen<br />

Passantenfrequenzen <strong>de</strong>r Altstadt bün<strong>de</strong>lt: So<br />

mün<strong>de</strong>n hier die Fußgängerverkehre <strong>de</strong>r Altstadtbereiche<br />

sowie die <strong>de</strong>r außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Altstadtringes situierten Großparkplätze.<br />

Das Objekt grenzt mit einer rund 15 m breiten<br />

Fassa<strong>de</strong>nfront direkt an <strong>de</strong>n Straßenzug Stad.<br />

Die Verkaufsfläche zieht sich rund 40 m in die<br />

Tiefe und berührt im rückwärtigen Teil auf<br />

einer Länge von rund 50 m die auf <strong>de</strong>n Stad<br />

zulaufen<strong>de</strong> Schildgasse. Das Umfeld wird<br />

hauptsächlich durch Fachwerkhäuser mit zumeist<br />

ebenerdigem Einzelhan<strong>de</strong>l sowie Büro-<br />

und Wohnnutzungen in <strong>de</strong>n Obergeschossen<br />

geprägt.<br />

Der benachbarte Einzelhan<strong>de</strong>l ist im unteren<br />

bis mittleren Genre positioniert und sowohl<br />

auf <strong>de</strong>n kurzfristigen als auch <strong>de</strong>n mittelfristigen<br />

Bedarf ausgerichtet. Der Anteil an prominenten<br />

Filialketten ist insgesamt überschaubar.<br />

Namhafte Anbieter sind: C & A, Woolworth,<br />

Esprit, Jeans Fritz, Reno, Bonita, Bijou<br />

Brigitte, Tchibo und dm Drogerie.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 4


Einzelhan<strong>de</strong>lskennzahlen*<br />

Stadt Eschwege<br />

Kaufkraftkennziffer 2010 pro Einwohner ** 95,76<br />

Umsatzkennziffer 2010 pro Einwohner ** 185,38<br />

Zentralitätskennziffer 2010 ** 193,60<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lskaufkraft pro Einwohner 2010 in Euro 4.871,89<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsumsatz absolut 2010 in Euro 176.810.000,00<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsumsatz pro Einwohner 2010 in Euro 8.773,60<br />

Filialisierungsgrad (Stand: Juni 2010) ***<br />

52,1 %<br />

* Quelle: Statistik auf <strong>de</strong>n Punkt, Fakten 1, Einzelhan<strong>de</strong>l in Nordhessen 2011, Veröffentlichung <strong>de</strong>r IHK Kassel<br />

** Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt = 100<br />

*** Quelle: Brockhoff & Partner, Atlas <strong>de</strong>r 1a-Lagen, 2010<br />

Erläuterung <strong>de</strong>r Kennzahlen<br />

Kaufkraftkennziffer<br />

Die Kaufkraftkennziffer ergänzt die Angabe<br />

über die Einwohnerzahl eines Standortes um<br />

ein qualitatives Kriterium. Sie gibt an, wie<br />

hoch das einzelhan<strong>de</strong>lsrelevante Kaufkraftpotenzial<br />

eines je<strong>de</strong>n Einwohners <strong>de</strong>s Standortes<br />

ist. Der Durchschnittswert liegt bun<strong>de</strong>sweit<br />

normiert bei 100. Ein Wert oberhalb von 100<br />

signalisiert ein überdurchschnittliches Kaufkraftpotenzial.<br />

Die Kaufkraftkennziffer erlaubt<br />

jedoch keine Aussage darüber, ob das vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Kapital tatsächlich vor Ort ausgegeben<br />

wird.<br />

Umsatzkennziffer<br />

Die Umsatzkennziffer errechnet sich aus <strong>de</strong>m<br />

Umsatz am Ort im Verhältnis zu <strong>de</strong>n mittleren<br />

Verbrauchsausgaben auf Bun<strong>de</strong>sebene und ist<br />

somit ein Indikator dafür, wie hoch die Einzelhan<strong>de</strong>lsausgaben<br />

<strong>de</strong>r Verbraucher konkret am<br />

Ort im Verhältnis zum Durchschnitt sind. Der<br />

normierte Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt beträgt hier<br />

ebenfalls 100.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 5


Zentralitätskennziffer<br />

Die Zentralitätskennziffer setzt Kaufkraft und<br />

Umsatzkennziffer in Relation und zeigt an, ob<br />

Kaufkraft von einem Standort zu- o<strong>de</strong>r abfließt.<br />

Eine Zahl über 100 signalisiert, dass die<br />

Kaufkraftzuflüsse aus <strong>de</strong>m Umland höher sind<br />

als die Abflüsse. Insofern beleuchtet die Zentralitätskennziffer<br />

<strong>de</strong>utlich die Attraktivität<br />

eines Standortes für <strong>de</strong>n Einzelhan<strong>de</strong>l.<br />

Filialisierungsgrad<br />

Der Filialisierungsgrad gibt das Verhältnis zwischen<br />

Filialisten und lokalen Einzelhändlern<br />

vor Ort an. Bemessungsgrundlage sind alle im<br />

Atlas <strong>de</strong>r 1a-Lagen <strong>de</strong>r Firma Brockhoff &<br />

Partner aufgeführten Einzelhan<strong>de</strong>lslagen. In<br />

<strong>de</strong>r Regel wird bei <strong>de</strong>n Filialisten noch einmal<br />

zwischen internationalen, nationalen und<br />

regionalen Filialisten unterschie<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong><br />

Daten stehen für <strong>de</strong>n Standort<br />

Eschwege aber nicht zur Verfügung.<br />

Brockhoff & Partner ist eines <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen Analyseunternehmen, das sich<br />

überwiegend mit <strong>de</strong>m speziellen Marktsegment<br />

<strong>de</strong>r insgesamt rund 17.000 einzelhan<strong>de</strong>lsgenutzten<br />

Immobilien in <strong>de</strong>n frequenz-<br />

und umsatzstärksten Bereichen <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Innenstädte und Fußgängerzonen in Städten<br />

ab 30.000 Einwohnern befasst. Das Unternehmen<br />

liefert mit seinem Atlas <strong>de</strong>r 1a-Lagen<br />

anerkannte Standortdaten und<br />

-einschätzungen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 6


Erfahrener Partner<br />

<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Berlin<br />

und Nie<strong>de</strong>rlassungen in Regensburg und Bremen<br />

ist eine mittelbare 100%ige Tochter <strong>de</strong>r<br />

dänischen <strong>Kristensen</strong> Properties A/S (Aktiengesellschaft<br />

nach dänischem Recht).<br />

<strong>Kristensen</strong> Properties A/S, 1998 gegrün<strong>de</strong>t, ist<br />

einer <strong>de</strong>r größten und führen<strong>de</strong>n Initiatoren<br />

von Immobilienfonds in Dänemark mit Sitz in<br />

Aalborg und einer Nie<strong>de</strong>rlassung in Kopenhagen.<br />

(Hauptsitz <strong>Kristensen</strong> Properties A/S in Aalborg/DK)<br />

Die Akquisition und Analyse von Objekten, die<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Due Diligence Prozesse, <strong>de</strong>r<br />

Ankauf und das Immobilienmanagement liegen<br />

dabei in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

Properties <strong>GmbH</strong>.<br />

Seit Markteintritt in Deutschland im Jahr 20<strong>02</strong><br />

wur<strong>de</strong>n mit verschie<strong>de</strong>nen Fonds insgesamt<br />

Immobilien im Gesamtvolumen von ca. 1,2<br />

Milliar<strong>de</strong>n Euro erworben, darunter mehr als<br />

50 Einzelhan<strong>de</strong>lsimmobilien, 12 Büroobjekte<br />

und 18.000 Wohneinheiten. Nach einigen<br />

erfolgreichen Verkäufen beträgt das Volumen<br />

<strong>de</strong>s aktuellen Portfolios ca. 1 Milliar<strong>de</strong> Euro.<br />

Die Immobilien wur<strong>de</strong>n für verschie<strong>de</strong>ne<br />

Fonds in <strong>de</strong>n Immobilienklassen Retail, Büro<br />

und Wohnimmobilien erworben. Fondszeichner<br />

sind sowohl institutionelle Investoren als<br />

auch private Anleger aus Dänemark.<br />

Alle gewerblichen Immobilien wer<strong>de</strong>n nach<br />

Ankauf von <strong>de</strong>n Immobilienmanagement-<br />

Teams von <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> in<br />

Berlin und <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rlassungen betreut. Die<br />

Wohnungsbestän<strong>de</strong> von <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

A/S, die in einem an <strong>de</strong>r dänischen Fondsbörse<br />

notierten Fonds gehalten wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />

von eigenen Managementgesellschaften, die<br />

ihren Sitz in Berlin, Braunschweig und Merseburg<br />

haben, verwaltet. Seit 2008 hat das Unternehmen<br />

zu<strong>de</strong>m im Auftrag überwiegend<br />

dänischer Banken das Immobilienmanagement<br />

von Portfolios an<strong>de</strong>rer dänischer Immobilieninvestoren<br />

in Deutschland, England,<br />

Finnland und Dänemark übernommen. Der<br />

aktuelle Marktwert dieser Portfolios liegt<br />

ebenfalls bei ca. 1 Milliar<strong>de</strong> Euro. Damit hat<br />

KRISTENSEN PROPERTIES <strong>de</strong>rzeit Immobilien<br />

von ca. 2 Milliar<strong>de</strong>n Euro im Management.<br />

In konsequenter Weiterentwicklung <strong>de</strong>r bisherigen<br />

Geschäftstätigkeit und basierend auf<br />

langjähriger Erfahrung, <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />

Strukturen und bisherigen Erfolgen gestaltet<br />

die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> seit 2011 geschlossene<br />

Immobilienfonds für <strong>de</strong>utsche<br />

Kapitalanleger.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 7


Anlegerkreis und Beteiligungslaufzeit<br />

Das Angebot richtet sich an in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen,<br />

die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, über allgemeine Erfahrungen auf <strong>de</strong>m<br />

Gebiet <strong>de</strong>r Kapitalanlage verfügen, eine Immobilienanlage<br />

mit einem angemessenen<br />

unternehmerischen Risiko suchen und bereit<br />

sind, ein langfristiges Engagement einzugehen<br />

und die über einen ausreichen<strong>de</strong>n finanziellen<br />

Spielraum verfügen. Der Planungshorizont <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage beträgt gut 15 Jahre.<br />

Die mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>nen<br />

Rechte<br />

Laut Gesellschaftsvertrag verfügt je<strong>de</strong>r Anleger<br />

insbeson<strong>de</strong>re über Auskunfts- und Einsichtsrechte,<br />

das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

das Stimmrecht,<br />

die Teilnahme am Vermögen und an Gewinn<br />

und Verlusten <strong>de</strong>r Gesellschaft, das Recht zur<br />

Veräußerung (Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung)<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung im Ganzen mit schriftlicher<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, das Recht zur Kündigung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft (Frist sechs Monate zum En<strong>de</strong><br />

eines Kalen<strong>de</strong>rjahres, frühestens mit Wirkung<br />

zum 31.12.2<strong>02</strong>7) und Anspruch auf Beteiligung<br />

am Liquidationserlös. Die mit <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

verbun<strong>de</strong>nen Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Anleger<br />

sind in Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“<br />

ab Seite 54 ausführlich dargestellt und ergeben<br />

sich im Einzelnen aus <strong>de</strong>m ab Seite 83<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag.<br />

Fondsvolumen, Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

(ohne die Einlage <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin)<br />

beträgt 2.330.000,00 Euro<br />

(Art: Kommanditkapital) zuzüglich Agio. Die<br />

Min<strong>de</strong>steinlage beträgt 10.000,00 Euro (zuzüglich<br />

5 % Agio). Höhere Einlagen müssen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die maximale<br />

Anzahl <strong>de</strong>r zu begeben<strong>de</strong>n Kommanditanteile<br />

beträgt rechnerisch 233 Anteile in<br />

Höhe <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stzeichnungssumme. Die endgültige<br />

Anzahl ergibt sich aus <strong>de</strong>m Umfang <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Zeichnungswünsche <strong>de</strong>r Anleger.<br />

Wesentliche Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Konzeption<br />

Der Emittent ist eine steuerlich transparente<br />

Kommanditgesellschaft. Die Anleger erzielen<br />

hauptsächlich Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung. Die Einkünfte unterliegen beim<br />

Anleger <strong>de</strong>r individuellen Einkommensbesteuerung.<br />

Daneben wer<strong>de</strong>n in untergeordnetem<br />

Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt,<br />

die <strong>de</strong>r sogenannten Abgeltungssteuer<br />

unterliegen. Veräußerungsgewinne sind voraussichtlich<br />

steuerfrei, wenn <strong>de</strong>r Verkauf <strong>de</strong>r<br />

Immobilie wie geplant frühestens nach Ablauf<br />

von zehn Jahren erfolgt. Der Anbieter übernimmt<br />

keine Zahlung von Steuern für <strong>de</strong>n<br />

Anleger, § 4 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV).<br />

Eine <strong>de</strong>taillierte Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Konzeption kann <strong>de</strong>m Abschnitt „Steuerliche<br />

Grundlagen“ ab Seite 67 entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Übertragbarkeit <strong>de</strong>r Vermögensanlage/<br />

Freie Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />

Die Übertragung <strong>de</strong>r vom Anleger an <strong>de</strong>m<br />

Emittenten erworbenen Anteile auf Dritte ist<br />

im Wege <strong>de</strong>r Abtretung grundsätzlich jeweils<br />

zum 31. Dezember eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 8


Die Verfügung über Kommanditanteile einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Verpfändung <strong>de</strong>r Anteile an<br />

Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n.<br />

Ferner ist die Übertragung aller Rechte und<br />

Pflichten aus <strong>de</strong>m abgeschlossenen Treuhandvertrag<br />

notwendig. Im Falle einer Übertragung<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung<br />

muss die verbleiben<strong>de</strong> und die entstehen<strong>de</strong><br />

Beteiligung min<strong>de</strong>stens 5.000,00 Euro betragen.<br />

Je<strong>de</strong> Beteiligung muss durch 1.000 teilbar<br />

sein. Die Übertragung ist nur zum 31.12. eines<br />

Jahres möglich. Insoweit ist die freie<br />

Han<strong>de</strong>lbarkeit <strong>de</strong>r Anteile eingeschränkt<br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV). Eine <strong>de</strong>taillierte<br />

Darstellung <strong>de</strong>r Regelungen zur Übertragung<br />

<strong>de</strong>r Anteile ist unter „Übertragung und<br />

Vererbung von Gesellschaftsanteilen“ ab Seite<br />

59 f. dargestellt.<br />

Für die Anteile besteht kein einer Wertpapierbörse<br />

vergleichbarer Zweitmarkt. Deshalb<br />

kann es für einen Anleger schwierig sein, einen<br />

Interessenten für <strong>de</strong>n zu veräußern<strong>de</strong>n<br />

Anteil zu fin<strong>de</strong>n. Der Preis richtet sich nach<br />

Angebot und Nachfrage. Kurzfristige Veräußerungswünsche<br />

beinhalten generell ein erhöh-<br />

tes Risiko von Preisabschlägen. Es kann auch<br />

nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich kein<br />

Käufer für <strong>de</strong>n Anteil fin<strong>de</strong>t. In diesem Fall<br />

kann <strong>de</strong>r Anleger nicht vor <strong>de</strong>m 31.12.2<strong>02</strong>7<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft Ausschei<strong>de</strong>n (vgl. „Risiko<br />

fehlen<strong>de</strong>r freier Han<strong>de</strong>lbarkeit“, Seite 22).<br />

Zahlstelle<br />

Die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> als<br />

geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, Carmerstraße<br />

13, 10623 Berlin, fungiert als Zahlstelle<br />

und führt die Zahlungen an die Anleger aus<br />

(§ 4 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV). Sie hält<br />

auch <strong>de</strong>n Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereit, § 9 Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz<br />

(VerkProspG).<br />

Zahlung <strong>de</strong>s Zeichnungspreises<br />

Die Anleger haben <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich 5 % Agio, berechnet auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />

<strong>de</strong>s Anlegers, nach Erhalt <strong>de</strong>r<br />

Annahmeerklärung ihres Beitritts unverzüglich<br />

einzuzahlen (§ 4 Satz 1 Nr. 5<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Zahlung ist auf das folgen<strong>de</strong> Konto <strong>de</strong>r<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Neuer Wall 46,<br />

20354 Hamburg, einzuzahlen:<br />

Bank: HSH Nordbank AG<br />

Konto-Nr.: 1001 227 444<br />

BLZ: 210 500 00<br />

IBAN: DE88210500001001227444<br />

BIC: HSHNDEHH<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>s Zeichnungsscheines<br />

Die Beitrittserklärungen <strong>de</strong>r Anleger nimmt<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin entgegen (§ 4 Satz 1 Nr. 6<br />

VermVerkProspV):<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 9


CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Neuer Wall 46, 20354 Hamburg<br />

Tel.: +49 (40) 36801869<br />

Fax: +49 (49) 375<strong>02</strong>217<br />

E-Mail: treuhandK<strong>02</strong>@ctlegal.<strong>de</strong><br />

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />

Beitrittserklärungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />

<strong>de</strong>s Posteingangs registriert. Die Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung wird durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin <strong>de</strong>s Emittenten<br />

schriftlich bestätigt, verbun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung,<br />

die Einzahlung vorzunehmen.<br />

Beteiligungslaufzeit<br />

Der Emittent wur<strong>de</strong> auf unbestimmte Zeit<br />

errichtet. Der Planungshorizont <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

ist rund 15 Jahre. Über Verkauf<br />

<strong>de</strong>r Fondsimmobilie und Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung.<br />

Eine Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung ist<br />

erstmals mit Wirkung zum 31.12.2<strong>02</strong>7 möglich.<br />

Haftungsbegrenzung<br />

Vom Kommanditkapital wer<strong>de</strong>n 10 % als Haftsumme<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Die<br />

Haftung <strong>de</strong>s Anlegers wird durch die für<br />

Kommanditisten gelten<strong>de</strong>n Grundsätze gemäß<br />

§§ 171 ff. Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch (HGB) geregelt.<br />

Die Außenhaftung <strong>de</strong>s Anlegers ist <strong>de</strong>mnach<br />

auf die in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />

Haftsumme begrenzt. Dies gilt im Ergebnis<br />

unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Anleger als Treugeber<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin an <strong>de</strong>m Emittenten<br />

beteiligt ist o<strong>de</strong>r als Direktkommanditist. Anleger<br />

haften nach Einzahlung ihrer Einlage <strong>de</strong>n<br />

Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht. Eine Nachschusspflicht<br />

ist gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen.<br />

Zeichnungsfristen<br />

Die Zeichnungsfrist für die Beteiligung an <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

beginnt einen Werktag nach <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes und en<strong>de</strong>t am<br />

31.12.2012 o<strong>de</strong>r, soweit die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin von ihrem Recht zur einmaligen<br />

Verlängerung <strong>de</strong>r Zeichnungsfrist<br />

Gebrauch macht, mit Ablauf <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin festgesetzten<br />

Frist, die längstens bis zum 30.06.2013<br />

laufen kann. Die Zeichnung wird mit Vollplatzierung<br />

<strong>de</strong>s einzuwerben<strong>de</strong>n Kapitals vorzeitig<br />

geschlossen. Die Möglichkeit, Zeichnungen,<br />

Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen zu kürzen, besteht<br />

nur im Falle <strong>de</strong>s Verzuges mit <strong>de</strong>r Einzahlungsverpflichtung<br />

<strong>de</strong>s Anlegers. An<strong>de</strong>re Möglichkeiten,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen<br />

o<strong>de</strong>r Zeichnungen, Anteile o<strong>de</strong>r Beteiligungen<br />

zu kürzen, bestehen nicht (§ 4 Satz 1 Nr. 7<br />

VermVerkProspV).<br />

Teilbeträge<br />

Das Beteiligungsangebot wird nicht gleichzeitig<br />

in verschie<strong>de</strong>nen Staaten mit bestimmten<br />

Teilbeträgen veröffentlicht, son<strong>de</strong>rn ausschließlich<br />

in Deutschland (§ 4 Satz 1 Nr. 8<br />

VermVerkProspV).<br />

Erwerbspreis, weitere Kosten und Leistungen<br />

Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage<br />

entspricht <strong>de</strong>m Zeichnungsbetrag, <strong>de</strong>r min<strong>de</strong>stens<br />

10.000,00 Euro o<strong>de</strong>r einem höheren,<br />

durch 1.000 teilbaren Betrag entspricht.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 10


Weitere Kosten <strong>de</strong>s Erwerbs, <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb<br />

entstehen in Höhe <strong>de</strong>s Agios von 5 % <strong>de</strong>s<br />

Zeichnungsbetrages.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb können<br />

gegebenenfalls die folgen<strong>de</strong>n weiteren Kosten<br />

anfallen:<br />

Kosten für <strong>de</strong>n eigenen Makler und/o<strong>de</strong>r Berater,<br />

falls sich <strong>de</strong>r Anleger von sich aus und<br />

ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Emittenten zur Einschaltung<br />

dieser Personen entschei<strong>de</strong>t. Kosten<br />

einer Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s Beteiligungserwerbs<br />

einschließlich Zinsen, sofern sich <strong>de</strong>r<br />

Anleger von sich aus und ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s<br />

Anbieters hierzu entschei<strong>de</strong>t. Sämtliche Bankgebühren<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r Einlage. Die Höhe <strong>de</strong>r vorgenannten<br />

Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher<br />

nicht konkret beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Verzug mit <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r Einlage fallen Verzugskosten in Höhe<br />

von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz<br />

jährlich an.<br />

Erbringt <strong>de</strong>r Treugeber seine Einlage trotz<br />

schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung<br />

nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig,<br />

ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

vom Treuhandvertrag durch einseitige<br />

Erklärung zurückzutreten. In diesem Falle<br />

kann die Verpflichtung zur Zahlung <strong>de</strong>r durch<br />

<strong>de</strong>n Rücktritt entstan<strong>de</strong>nen Kosten und einer<br />

Scha<strong>de</strong>nspauschale in Höhe von 2 % <strong>de</strong>r<br />

Pflichteinlage entstehen, sofern kein höherer<br />

o<strong>de</strong>r niedriger Scha<strong>de</strong>n nachgewiesen wird.<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Verwaltung können<br />

Kosten entstehen für die Beglaubigung<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht und die Veröffentlichung<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister bei Wechsel<br />

von <strong>de</strong>r Treugeberstellung zur Direktbeteiligung<br />

als Kommanditist, für Reisekosten für die<br />

Teilnahme an or<strong>de</strong>ntlichen und außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Gesellschafterversammlungen o<strong>de</strong>r Kosten<br />

<strong>de</strong>r Bevollmächtigung und <strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />

für Gesellschafterversammlungen,<br />

für Aufwendungen bei <strong>de</strong>r Ausübung <strong>de</strong>s<br />

Rechts zur Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen<br />

o<strong>de</strong>r die diesbezügliche Beauftragung<br />

eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen<br />

sowie für Kommunikations- und Portokosten<br />

für die Kommunikation mit <strong>de</strong>m Emittenten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und die Teilnahme<br />

an schriftlichen Abstimmungen. Diese Kosten<br />

entstehen jeweils individuell, ihre Höhe ist<br />

einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret<br />

beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

können entstehen, wenn <strong>de</strong>r Anleger<br />

seine Beteiligung an <strong>de</strong>m Emittenten überträgt.<br />

Dazu gehören eine gegebenenfalls anfallen<strong>de</strong><br />

Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 %<br />

<strong>de</strong>r betroffenen Beteiligungseinlage, höchstens<br />

aber 250,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer) sowie die Kosten für die Löschung<br />

aus <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsregister, soweit <strong>de</strong>r<br />

Anleger seine Beteiligung in eine Direktbeteiligung<br />

umgewan<strong>de</strong>lt hat. Kosten für <strong>de</strong>n eigenen<br />

Makler o<strong>de</strong>r Berater entstehen, falls <strong>de</strong>r<br />

Anleger solche Dienstleister selbst einschaltet.<br />

Die Höhe dieser Kosten ist einzelfallabhängig.<br />

Schließlich können <strong>de</strong>m Anleger Kosten für die<br />

Ablösung einer von ihm individuell aufgenommenen<br />

Fremdfinanzierung entstehen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 11


Weitere Kosten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />

Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

Gegebenenfalls entstehen<strong>de</strong> Kosten <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s Abfindungsanspruchs, wenn <strong>de</strong>r Anleger<br />

vorzeitig aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>t.<br />

Eine konkrete Bezifferung dieser Kosten ist<br />

<strong>de</strong>rzeit nicht möglich, weil sie von mehreren<br />

nicht feststehen<strong>de</strong>n Faktoren abhängt.<br />

Vollständigkeit<br />

An<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>m Erwerb, <strong>de</strong>r Verwaltung und<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Vermögensanlage verbun<strong>de</strong>ne<br />

Kosten entstehen <strong>de</strong>m Anleger nicht.<br />

Umstän<strong>de</strong>, die zu weiteren Leistungspflichten<br />

führen<br />

Den Anleger treffen die in diesem Abschnitt<br />

dargestellten Zahlungspflichten und die Verpflichtung<br />

zur Zahlung von Einkommensteuer<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r steuerlichen Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>s Emittenten. Vom Kommanditkapital wer<strong>de</strong>n<br />

10 % als Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragen. Die Haftung <strong>de</strong>s Anlegers<br />

wird durch die für Kommanditisten gelten<strong>de</strong>n<br />

Grundsätze gemäß §§ 171 ff. HGB geregelt.<br />

Die Außenhaftung <strong>de</strong>s Anlegers ist <strong>de</strong>mnach<br />

auf die in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene<br />

Haftsumme begrenzt. Dies gilt im Ergebnis<br />

unabhängig davon, ob <strong>de</strong>r Anleger als Treugeber<br />

an <strong>de</strong>m Emittenten beteiligt ist o<strong>de</strong>r als<br />

Direktkommanditist. Eine Nachschusspflicht<br />

ist gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen.<br />

Anleger haften nach Einzahlung ihrer Einlage<br />

<strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht. Die<br />

Haftung lebt bis zur Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme<br />

wie<strong>de</strong>r auf, wenn die Einlagen durch Rückzahlungen<br />

(insb. Auszahlungen) unter die Haftsumme<br />

gemin<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r Entnahmen getätigt<br />

wer<strong>de</strong>n, während die Einlage durch Verluste<br />

unter <strong>de</strong>n Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt<br />

ist. Ferner kann eine Haftung gemäß §§ 30 f.<br />

<strong>GmbH</strong>G bis zur Höhe aller erhaltenen Auszah-<br />

lungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme<br />

entstehen, wenn durch die Auszahlung <strong>de</strong>s<br />

Emittenten das Vermögen <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

unter <strong>de</strong>n Nennbetrag <strong>de</strong>s Stammkapitals<br />

sinkt o<strong>de</strong>r eine bei dieser schon bestehen<strong>de</strong><br />

Unterbilanz verstärkt. Auch nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n<br />

haften Kommanditisten bis zu 5 Jahre<br />

in Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme für die bis zum<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Emittenten. Darüber hinaus<br />

ist <strong>de</strong>r Erwerber <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re weitere Zahlungen zu<br />

leisten. Eine vollständige o<strong>de</strong>r teilweise Finanzierung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung (Anteilsfinanzierung),<br />

die zu individuellen Zahlungspflichten <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen kann, ist nicht Bestandteil<br />

dieses Beteiligungsangebotes und wird von<br />

keiner <strong>de</strong>r in diesem Verkaufsprospekt genannten<br />

Gesellschaften angeboten.<br />

Gesamthöhe <strong>de</strong>r Provisionen<br />

Provisionen, insbeson<strong>de</strong>re Vermittlungsprovisionen<br />

o<strong>de</strong>r vergleichbare Vergütungen wer<strong>de</strong>n<br />

in einer Gesamthöhe von 831.445,00 Euro<br />

geleistet. Der Betrag betrifft Vergütungen an<br />

die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> und setzt sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

Eigenkapitalvermittlung 385.195,00<br />

Konzeption und Prospektierung<br />

(inkl. USt) 368.900,00<br />

Ankaufsprüfung (inkl. USt) 77.350,00<br />

Summe 831.445,00<br />

Das Gesamtgebührenaufkommen wird aus<br />

<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Erwerbern <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

aufgebrachten Mitteln geleistet.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 12


Erklärung zur Prospektverantwortung<br />

Verantwortlich für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />

ist die <strong>Kristensen</strong> Invest<br />

<strong>GmbH</strong> mit Sitz in Berlin und <strong>de</strong>r Geschäftsanschrift<br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin.<br />

Die Prospektverantwortliche übernimmt gemäß<br />

§ 3 <strong>de</strong>r VermVerkProspV die Verantwortung<br />

für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in<br />

diesem Verkaufsprospekt richtig und keine<br />

wesentlichen Umstän<strong>de</strong> ausgelassen sind.<br />

Vermittler o<strong>de</strong>r sonstige Dritte sind nicht berechtigt,<br />

vom Verkaufsprospekt abweichen<strong>de</strong><br />

Angaben zu machen.<br />

Für <strong>de</strong>n Inhalt dieses Verkaufsprospektes sind<br />

alle bis zum Datum <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes<br />

tatsächlich bekannten o<strong>de</strong>r<br />

erkannten Sachverhalte maßgeblich.<br />

Angaben, bei <strong>de</strong>nen Dritte als Quellen genannt<br />

wer<strong>de</strong>n, sind nicht geson<strong>de</strong>rt überprüft<br />

wor<strong>de</strong>n. Sämtliche zukunftsbezogenen Finanzangaben<br />

in diesem Verkaufsprospekt sind<br />

Prognosen. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Gesetze und <strong>de</strong>ren<br />

Auslegung durch die Gerichte, Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungspraxis und <strong>de</strong>s wirtschaftlichen<br />

Umfel<strong>de</strong>s mit Auswirkungen auf das<br />

Beteiligungsangebot können nicht ausgeschlossen<br />

und eine Haftung für Abweichungen<br />

<strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

vom Prospektinhalt durch solche künftige<br />

Entwicklungen nicht übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Je<strong>de</strong>m Anleger wird empfohlen, im eigenen<br />

Interesse die in diesem Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen Angaben, namentlich die Darstellung<br />

<strong>de</strong>r potenziellen Risiken (siehe Abschnitt<br />

„Risiken“) und <strong>de</strong>r steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

unter Berücksichtigung seiner<br />

persönlichen Situation kritisch zu würdigen<br />

und gegebenenfalls fachkundigen Rat Dritter<br />

einzuholen.<br />

Prospektaufstellungsdatum:<br />

23. Dezember 2011<br />

<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Uwe Pempel und Andreas<br />

Vogler<br />

_______________ ______________<br />

Uwe Pempel Andreas Vogler<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 13


Risiken<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Eine Beteiligung an <strong>de</strong>m Emittenten stellt ein<br />

langfristiges unternehmerisches Engagement<br />

dar, das mit wirtschaftlichen, rechtlichen,<br />

steuerlichen und personenbezogenen Risiken<br />

sowie Risiken <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung sozioökonomischer<br />

Rahmenbedingungen verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

Dieser Abschnitt stellt die wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r angebotenen Vermögensanlage<br />

einschließlich <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung<br />

einhergehen<strong>de</strong>n Risiken dar.<br />

Je<strong>de</strong>r Anleger sollte vor Eingehen einer Beteiligung<br />

am Emittenten alle dargestellten Risiken<br />

eingehend selbst würdigen und sich hierbei,<br />

soweit erfor<strong>de</strong>rlich, eigener fachkundiger<br />

Berater bedienen.<br />

Risikoklassen<br />

Die mit einer Beteiligung am Emittenten einhergehen<strong>de</strong>n<br />

Risiken wer<strong>de</strong>n in folgen<strong>de</strong> drei<br />

Risikoklassen unterteilt:<br />

a) Prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken sind solche<br />

Risiken, die bei Verwirklichung <strong>de</strong>s Risikos zu<br />

einer schwächeren Prognose und damit zu<br />

geringeren Auszahlungen führen können;<br />

b) Anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken sind solche<br />

Risiken, <strong>de</strong>ren Eintritt sich direkt auf das Anlageobjekt<br />

o<strong>de</strong>r die gesamte Vermögensanlage<br />

auswirkt und zu einem teilweisen o<strong>de</strong>r vollständigen<br />

Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />

führen kann;<br />

c) Anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken sind solche<br />

Risiken, die zu einem Verlust nicht nur <strong>de</strong>s<br />

gesamten eingesetzten Kapitals, son<strong>de</strong>rn auch<br />

zur Gefährdung <strong>de</strong>s weiteren Vermögens <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen können.<br />

Die Risiken können sowohl einzeln als auch<br />

kumuliert auftreten. Je<strong>de</strong>s Risiko kann, z. B.<br />

bei beson<strong>de</strong>rs starker Ausprägung, kumuliertem<br />

Auftreten o<strong>de</strong>r zeitlich ungünstigem Verlauf,<br />

in eine höhere Kategorie fallen als nachfolgend<br />

angegeben. Auch individuelle Risiken<br />

auf Ebene <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers können die<br />

Einstufung nachteilig beeinflussen. Über die<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit <strong>de</strong>r Risiken können<br />

keine Aussagen getroffen wer<strong>de</strong>n. Die Abfolge<br />

<strong>de</strong>r Darstellung ist <strong>de</strong>shalb kein Indikator für<br />

Eintrittswahrscheinlichkeiten.<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximale Risiko <strong>de</strong>r Anleger umfasst:<br />

• <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r Einlage, <strong>de</strong>s Agios sowie<br />

gezahlter und noch zu zahlen<strong>de</strong>r Steuern und<br />

Zinsen auf Steuern, <strong>de</strong>nen keine Steuererstattung<br />

gegenübersteht;<br />

• falls <strong>de</strong>r Anleger seine Beteiligung fremdfinanziert,<br />

umfasst das maximale Risiko auch<br />

entstan<strong>de</strong>ne Zinsen und Kosten sowie das<br />

Risiko, die Fremdfinanzierung einschließlich<br />

aufgelaufener Zinsen aus seinem übrigen<br />

Vermögen zurückzahlen zu müssen, wenn <strong>de</strong>r<br />

Emittent das eingezahlte Kapital nicht zurückzahlen<br />

kann;<br />

• Scha<strong>de</strong>nsersatzleistungen durch <strong>de</strong>n Anleger<br />

für <strong>de</strong>n Fall einer Pflichtverletzung gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und/o<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin;<br />

• die Rückzahlung vom Emittenten bezogener<br />

Auszahlungen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Eintritt einer Außenhaftung<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern,<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 14


falls das Kapitalkonto <strong>de</strong>s Anlegers durch Auszahlungen<br />

unter <strong>de</strong>n Betrag seiner Hafteinlage<br />

absinkt o<strong>de</strong>r weiter absinkt;<br />

• Steuerzahlungen über Auszahlungen <strong>de</strong>s<br />

Emittenten hinaus;<br />

• Steuerzahlungen auf Gewinne aus <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

sonstiger Grundstücke <strong>de</strong>s Anlegers,<br />

wenn ein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

begrün<strong>de</strong>t wird.<br />

Das maximale Risiko umfasst somit <strong>de</strong>n Verlust<br />

<strong>de</strong>r gesamten Kapitalanlage einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Agios und darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Verluste, die von <strong>de</strong>r individuellen Situation<br />

<strong>de</strong>s Anlegers bestimmt wer<strong>de</strong>n. Im Falle einer<br />

Fremdfinanzierung beziehungsweise <strong>de</strong>s<br />

Eintritts <strong>de</strong>r steuerlichen Risiken o<strong>de</strong>r einem<br />

Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung können weitergehen<strong>de</strong><br />

Verluste bis in das Privatvermögen<br />

<strong>de</strong>s Anlegers entstehen.<br />

Die Risiken im Einzelnen<br />

Prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />

Der Eintritt <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n, entsprechend<br />

<strong>de</strong>r oben genannten Risikoklassen als<br />

„prognosegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>“ Risiken zu qualifizieren<strong>de</strong>n<br />

Risiken kann zu einer schwächeren<br />

Prognose und damit zu geringeren Auszahlungen<br />

führen.<br />

Überschreitung geplanter Investitionskosten<br />

Die prognostizierten Kosten und Vergütungen<br />

<strong>de</strong>r Investitionsphase können überschritten<br />

wer<strong>de</strong>n. Es besteht namentlich ein Risiko von<br />

Kostenüberschreitung, wenn vorgesehene<br />

Dienstleister ausfallen o<strong>de</strong>r nicht vorhergesehene<br />

Aufwendungen anfallen. Mehraufwendungen<br />

müsste <strong>de</strong>r Emittent aus <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve<br />

bedienen o<strong>de</strong>r weitere Darlehen<br />

aufnehmen. Dies kann das Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten<br />

im Vergleich zur Prognose verschlechtern<br />

und damit zu geringeren Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />

Garantien im Immobilienkaufvertrag<br />

Die Mängelhaftung <strong>de</strong>s Verkäufers wird bei<br />

Immobilienkaufverträgen verkehrsüblich stark<br />

eingeschränkt. Auch soweit eine Haftung besteht,<br />

können Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten<br />

über die von <strong>de</strong>m Verkäufer <strong>de</strong>r Immobilie<br />

gegebenen Garantien und Freistellungsverpflichtungen<br />

entstehen und damit die Notwendigkeit,<br />

im Garantiefall Ansprüche gerichtlich<br />

geltend machen zu müssen. Auch bei unstreitigen<br />

o<strong>de</strong>r gerichtlich bestätigten For<strong>de</strong>rungen<br />

können sich Ansprüche mangels Bonität<br />

<strong>de</strong>s Anspruchsgegners als wirtschaftlich<br />

wertlos erweisen. Deshalb können nicht prognostizierte<br />

Aufwendungen anfallen, die das<br />

Anlageergebnis für <strong>de</strong>n Anleger min<strong>de</strong>rn.<br />

Beschränkte Ankaufsprüfung<br />

Es können technische Risiken o<strong>de</strong>r Schä<strong>de</strong>n an<br />

<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>n sein o<strong>de</strong>r rechtliche<br />

Verhältnisse vorliegen, die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Ankaufsprüfung nicht erkannt und folglich<br />

nicht in <strong>de</strong>r Prognoserechnung berücksichtigt<br />

sind. Daraus können sich zusätzliche Kosten<br />

ergeben, die die Liquidität <strong>de</strong>s Emittenten<br />

min<strong>de</strong>rn und zu einem schwächeren als <strong>de</strong>m<br />

prognostizierten Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung führen.<br />

Mieteinnahmen-/Mietausfallrisiko<br />

Die prognostizierten Mieteinnahmen könnten<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht nachhaltig erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Erwartete durchschnittliche Mietsteigerungen<br />

können gegebenenfalls nicht, nicht in prognostizierter<br />

Höhe o<strong>de</strong>r später als zum ange-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 15


nommenen Zeitpunkt eintreten. Mietausfälle<br />

können über die in <strong>de</strong>r Prognoserechnung<br />

angesetzten Erwartungswerte hinaus auftreten.<br />

Vermietungen können sich als nur mit<br />

längeren als prognostizierten Leerstandszeiten<br />

o<strong>de</strong>r nur gegen Gewährung von Mietanreizen<br />

wie mietzahlungsfreien Zeiträumen o<strong>de</strong>r Gewährung<br />

von Zuschüssen durchführbar erweisen.<br />

Mietmin<strong>de</strong>reinnahmen bzw. Mietausfälle<br />

über die Erwartungswerte hinaus hätten zur<br />

Folge, dass die tatsächliche Ertragsentwicklung<br />

hinter <strong>de</strong>n prognostizierten Ergebnissen<br />

zurückbleibt und das Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

<strong>de</strong>s Anlegers schwächer als prognostiziert<br />

ausfällt.<br />

Entwicklung <strong>de</strong>r Aufwendungen<br />

Für die Prognose <strong>de</strong>r Aufwendungen müssen<br />

Annahmen über die Entwicklung <strong>de</strong>r Inflation<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n. Die Preisentwicklung kann<br />

einen an<strong>de</strong>ren Verlauf nehmen. Die Preise <strong>de</strong>r<br />

für die Immobilienbewirtschaftung und die<br />

Fondsverwaltung erfor<strong>de</strong>rlichen Lieferungen<br />

und Leistungen können sich stärker als die<br />

allgemeine Preisentwicklung verteuern o<strong>de</strong>r<br />

es können an<strong>de</strong>re o<strong>de</strong>r zusätzliche Lieferungen<br />

und Leistungen in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen als angenommen, ohne dass<br />

sich dies in einer stärkeren Entwicklung auch<br />

<strong>de</strong>r Einnahmen nie<strong>de</strong>rschlägt. Dies wür<strong>de</strong> die<br />

prognostizierten Ertragsüberschüsse und damit<br />

das Anlageergebnis für <strong>de</strong>n Anleger min<strong>de</strong>rn.<br />

Instandhaltungskosten, nicht umlagefähige<br />

Betriebskosten, Selbstbehalte und Investitionen<br />

zur Werterhaltung<br />

Für die Instandhaltung <strong>de</strong>r Immobilie und für<br />

nicht auf die Mieter umlagefähige Betriebskosten<br />

können höhere als die prognostizierten<br />

Kosten anfallen. Betriebskosten können sich<br />

als nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe auf die Mieter<br />

umlagefähig erweisen o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen<br />

aus Betriebskostenumlage sich als rechtlich<br />

o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen.<br />

Es können auch nicht prognostizierte<br />

Investitionen zur Werterhaltung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

wer<strong>de</strong>n. Den Mietern obliegen<strong>de</strong> Instandhaltungspflichten<br />

können sich als rechtlich o<strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen<br />

und zu nicht erwarteten Aufwendungen führen.<br />

Ferner kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass Versicherungen nur gegen Selbstbehalte<br />

geschlossen o<strong>de</strong>r erneuert wer<strong>de</strong>n können<br />

und im Scha<strong>de</strong>nsfall mithin zusätzliche<br />

Aufwendungen entstehen. Diese Tatbestän<strong>de</strong><br />

können Ertragsüberschüsse und verwendbare<br />

Liquidität und damit das Anlageergebnis für<br />

<strong>de</strong>n Anleger min<strong>de</strong>rn.<br />

Kapitaldienstrisiken<br />

Die Fremdfinanzierungszusage eines <strong>de</strong>utschen<br />

Kreditinstitutes liegt vor. Der Abschluss<br />

<strong>de</strong>s Kreditvertrages steht jedoch noch aus. Für<br />

<strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Kreditvertrag nicht abgeschlossen<br />

wird, könnte die Fremdfinanzierung<br />

nur zu ungünstigeren als <strong>de</strong>n angenommenen<br />

Finanzierungskonditionen zu erlangen sein mit<br />

<strong>de</strong>r Folge, dass höhere Zinsen zu einem<br />

schwächeren Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten und<br />

damit auch <strong>de</strong>s Anlegerergebnisses führen<br />

und höhere Tilgungsleistungen die Notwendigkeit<br />

einer Reduzierung <strong>de</strong>r prognostizierten<br />

laufen<strong>de</strong>n Auszahlungen an die Anleger auslösen.<br />

Für die Anschlussfinanzierung wur<strong>de</strong>n ein<br />

Zinssatz von nominal 5,5 % und ein Tilgungssatz<br />

von 1 % jährlich angenommen. Bei Zinssteigerungen<br />

über diesen Zinssatz hinaus können<br />

prognostizierte Ertragsüberschüsse verfehlt<br />

wer<strong>de</strong>n, etwa erfor<strong>de</strong>rliche höhere Tilgungsbeiträge<br />

können zu einer zeitlichen Verschiebung<br />

<strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 16


Risiken bei Kapitaleinkünften<br />

Zinseinnahmen können geringer ausfallen als<br />

prognostiziert. Soweit Zinseinnahmen aus <strong>de</strong>r<br />

Zeichnung von Bun<strong>de</strong>sanleihen erzielt wer<strong>de</strong>n<br />

sollen, unterliegen solche Anleihen vor ihrer<br />

Fälligkeit einem Kursrisiko, das sich realisieren<br />

kann, wenn solche Anleihen vor Fälligkeit veräußert<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei<strong>de</strong> Risiken können zu einem<br />

schwächeren als <strong>de</strong>m prognostizierten<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />

Abweichen<strong>de</strong> steuerrechtliche Beurteilung<br />

Die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse<br />

sind nach Auffassung <strong>de</strong>s Anbieters unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r gelten<strong>de</strong>n Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung bzw. Verwaltungsanweisungen<br />

ermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass die Finanzverwaltung im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Veranlagungsverfahrens o<strong>de</strong>r einer<br />

steuerlichen Außenprüfung abweichen<strong>de</strong><br />

Rechtsauffassungen vertritt, die sich nachteilig<br />

auf die Steuerbelastung <strong>de</strong>r beteiligten Anleger<br />

auswirken können. Steuernachzahlungen<br />

sind ab <strong>de</strong>m 16. Monat nach Ablauf <strong>de</strong>s Jahres,<br />

für das <strong>de</strong>r Bescheid ergeht, mit 0,5 % pro<br />

Monat auf <strong>de</strong>n ausstehen<strong>de</strong>n Betrag zu verzinsen.<br />

Dies kann ein schwächeres als das<br />

prognostizierte steuerliche Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

bewirken und damit zu geringeren Auszahlungen<br />

an <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />

Aufteilung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten<br />

Absetzungen für Abnutzung („AfA“) <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong><br />

bemessen sich nach <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r<br />

Anschaffungskosten <strong>de</strong>r Immobilien auf Gebäu<strong>de</strong><br />

und <strong>de</strong>n Grund und Bo<strong>de</strong>n. Nimmt die<br />

Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke eine<br />

abweichen<strong>de</strong> Aufteilung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten<br />

vor, können sich die Bemessungsbasis <strong>de</strong>r<br />

AfA und damit auch die Abschreibung vermin<strong>de</strong>rn<br />

mit <strong>de</strong>r Folge, dass das zu versteuern<strong>de</strong><br />

Ergebnis und damit die Steuerlast höher ausfallen<br />

als prognostiziert, was <strong>de</strong>n Anlageerfolg<br />

<strong>de</strong>r Anleger nach Steuern negativ beeinflussen<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Aberkennung <strong>de</strong>r Einkunftserzielungsabsicht<br />

Wenn <strong>de</strong>r Emittent keinen Überschuss <strong>de</strong>r<br />

Einnahmen über die Werbungskosten erzielt<br />

o<strong>de</strong>r eine Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

eines Anlegers dazu führt, dass ein steuerlicher<br />

Überschuss auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers nicht<br />

erreicht und eine Einkunftserzielungsabsicht<br />

im steuerrechtlichen Sinn für ihn zu verneinen<br />

ist, kann dies für <strong>de</strong>n Anleger zu höheren<br />

Steuerbelastungen o<strong>de</strong>r geringeren Steuerstundungen<br />

als geplant führen, was <strong>de</strong>n Anlageerfolg<br />

nach Steuern negativ beeinflussen<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Verlust bei beschränkter Haftung<br />

Für das Jahr 2012 ist ein steuerlicher Verlust<br />

<strong>de</strong>s Emittenten prognostiziert. Er wäre gemäß<br />

§ 15b EStG nicht ausgleichsfähig, wenn er in<br />

Höhe von mehr als 10 % <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />

Kommanditkapitals eintreten wür<strong>de</strong>. Auch ein<br />

prognosegemäß eintreten<strong>de</strong>r Verlust ist für<br />

<strong>de</strong>n einzelnen Anleger nur ausgleichsfähig,<br />

wenn er in erfor<strong>de</strong>rlicher Höhe positive Einkünfte<br />

erzielt. Dasselbe gilt für Veranlagungszeiträume,<br />

die für einen Verlustvor- bzw.<br />

-rücktrag nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

§ 10d EStG in Betracht kommen.<br />

Wür<strong>de</strong> das Kapitalkonto <strong>de</strong>s Anlegers negativ<br />

und wür<strong>de</strong>n in Folgejahren steuerliche Verluste<br />

auftreten, wären sie gemäß § 15a EStG<br />

nicht ausgleichsfähig, soweit das Kapitalkonto<br />

negativ wird o<strong>de</strong>r sich ein negatives Kapitalkonto<br />

erhöht.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 17


Sollte das steuerliche Kapitalkonto eines Anlegers<br />

negativ wer<strong>de</strong>n, wären ihm gemäß<br />

§ 15a Abs. 3 EStG Auszahlungen als steuerpflichtige<br />

Einnahme zuzurechnen, soweit das<br />

Kapitalkonto negativ wird o<strong>de</strong>r sich ein negatives<br />

Kapitalkonto erhöht.<br />

In allen dargestellten Fällen besteht das Risiko,<br />

dass Steuerbelastungen höher ausfallen als<br />

erwartet o<strong>de</strong>r Steuerstundungseffekte nicht,<br />

nicht in prognostizierter Höhe o<strong>de</strong>r zu späteren<br />

Zeitpunkten eintreten, so dass <strong>de</strong>r Liquiditätserfolg<br />

<strong>de</strong>r Kapitalanlage nach Steuern negativ<br />

beeinflusst wür<strong>de</strong>.<br />

Unbeschränkte Steuerpflicht, Betriebsvermögen<br />

Das Angebot richtet sich an Anleger, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und die Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />

Der Verlust <strong>de</strong>r unbeschränkten Steuerpflicht<br />

kann zusätzliche Steuerrisiken auslösen, z. B.<br />

aufgrund ungünstiger steuerlicher Behandlung<br />

im Ansässigkeitsstaat, ungünstiger Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung günstiger Bestimmungen<br />

in zwischenstaatlichen Abkommen<br />

o<strong>de</strong>r nachteiliger verfahrensrechtlicher Besteuerungsbestimmungen.<br />

Dies kann zu einer<br />

Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Anlageerfolges nach Steuern<br />

führen. Stellt die Beteiligung Betriebsvermögen<br />

eines Anlegers dar o<strong>de</strong>r wird es während<br />

<strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>r Beteiligung in das Betriebsvermögen<br />

eingelegt, ergeben sich steuerliche<br />

Konsequenzen, die zu einer höheren steuerlichen<br />

Belastung <strong>de</strong>s Anlegers und damit einer<br />

Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beteiligungserfolges nach<br />

Steuern führen können.<br />

Erbschafts- und Schenkungssteuer<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes<br />

sind erst vor kürzerer Zeit<br />

durchgreifend neue Regelungen eingeführt<br />

wor<strong>de</strong>n. Eine gefestigte Verwaltungspraxis hat<br />

sich noch nicht herausgebil<strong>de</strong>t, so dass die<br />

Beurteilung <strong>de</strong>r Handhabung durch die Finanzverwaltung<br />

beson<strong>de</strong>ren Unsicherheiten<br />

begegnet. Eine höhere Steuerbelastung <strong>de</strong>s<br />

Anlegers und damit eine Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beteiligungsergebnisses<br />

nach Steuern kann nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Umsatzsteuer<br />

Soweit Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />

nicht vorliegen o<strong>de</strong>r nicht belegmäßig<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n können, kann ein Vorsteuerabzug<br />

für Leistungen von Unternehmern<br />

an <strong>de</strong>n Emittenten ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

versagt wer<strong>de</strong>n. Dies kann namentlich <strong>de</strong>r Fall<br />

sein, wenn Mieter <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s ihrerseits<br />

umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Die<br />

bestehen<strong>de</strong>n Mietverträge sehen keine Verpflichtung<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Mieters zum<br />

Nachteilsausgleich für <strong>de</strong>n Fall vor, dass ein<br />

Mieter zur Erbringung umsatzsteuerfreier<br />

Leistungen übergeht.<br />

Dies wür<strong>de</strong> zu höheren als <strong>de</strong>n prognostizierten<br />

Aufwendungen führen, die zur Min<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Auszahlungen an <strong>de</strong>n Anleger führen können.<br />

Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r steuerlichen Rechtslage<br />

Treten Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Gesetzgebung, <strong>de</strong>r<br />

Rechtsprechung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Verwaltungspraxis<br />

ein, können sie negative Auswirkungen in Gestalt<br />

höherer Steuerverpflichtungen seitens<br />

<strong>de</strong>s Emittenten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r beteiligten Anleger<br />

haben. Dies wür<strong>de</strong> zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r prognostizierten<br />

Auszahlungen und/o<strong>de</strong>r höherer<br />

Steuerbelastung <strong>de</strong>r Erträge beim Anleger<br />

führen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 18


Anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />

Folgen<strong>de</strong> Risiken sind als anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Risiken qualifiziert, das heißt als solche, die<br />

entwe<strong>de</strong>r das Anlageobjekt o<strong>de</strong>r die gesamte<br />

Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n und damit auch<br />

zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals<br />

<strong>de</strong>s Anlegers einschließlich Agio führen<br />

können.<br />

Risiko beschränkter o<strong>de</strong>r fehlerhafter Mittelverwendungskontrolle<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages wird von<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unter an<strong>de</strong>rem überwacht,<br />

dass die Mittel durch <strong>de</strong>n Emittenten wie vorgesehen<br />

verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die auf eine formale<br />

Mittelverwendungskontrolle beschränkte<br />

Überwachungspflicht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

o<strong>de</strong>r ein Fehlverhalten bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r<br />

Mittelfreigabevoraussetzungen können dazu<br />

führen, dass Mittel nicht zweckentsprechend<br />

verwandt und ggf. nicht zurückgefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Dies kann zu Finanzierungsschwierigkeiten<br />

bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Vorhabens<br />

führen. Sollte eine abweichen<strong>de</strong> Mittelverwendung<br />

erfolgen, kann dies das Anlageobjekt<br />

o<strong>de</strong>r die Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n<br />

und damit auch zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s<br />

eingesetzten Kapitals <strong>de</strong>s Anlegers einschließlich<br />

Agio führen können.<br />

Risiko aus <strong>de</strong>r Geschäftsführung und <strong>de</strong>m<br />

Immobilienmanagement<br />

Der wirtschaftliche Erfolg <strong>de</strong>s Beteiligungsangebots<br />

ist unter an<strong>de</strong>rem auch von Erfahrung<br />

und Kompetenz <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Immobilienmanagement<br />

beauftragten <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong> und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

dass diese Beteiligten wirtschaftlich<br />

nachteilige Entscheidungen treffen. Solche<br />

Entscheidungen können das Vermögen <strong>de</strong>s<br />

Emittenten und somit die Beteiligung <strong>de</strong>r Anleger<br />

(Kapital einschließlich <strong>de</strong>s Agios) gefähr<strong>de</strong>n.<br />

Vertragserfüllungsrisiko und Risiko <strong>de</strong>r Kündigung<br />

von Verträgen durch wesentliche Vertragspartner<br />

Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner<br />

<strong>de</strong>s Emittenten ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht o<strong>de</strong>r nicht in vollem<br />

Umfang nachkommen, Verträge aus wichtigem<br />

Grund vorzeitig kündigen o<strong>de</strong>r insolvent<br />

wer<strong>de</strong>n. Dabei können sich Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />

gegen diese Vertragspartner als rechtlich<br />

o<strong>de</strong>r wirtschaftlich nicht durchsetzbar<br />

erweisen o<strong>de</strong>r die Notwendigkeit entstehen,<br />

zeit- und kostenträchtige gerichtliche Auseinan<strong>de</strong>rsetzungen<br />

zu führen. In diesen Fällen<br />

besteht das Risiko, dass <strong>de</strong>r Emittent seinerseits<br />

Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Das<br />

kann auch zur Insolvenz <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

zum Verlust <strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals <strong>de</strong>s<br />

Anlegers einschließlich <strong>de</strong>s Agios führen.<br />

Risiken unvollständiger Versicherungen<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

bestimmte Risiken für die Immobilie nicht von<br />

Versicherungen umfasst sind o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>rartige<br />

Risiken nicht versicherbar sind. Dies kann<br />

zum Beispiel für bestimmte Arten von Naturkatastrophen<br />

gelten. Sollte ein Scha<strong>de</strong>n durch<br />

ein nicht versichertes Scha<strong>de</strong>nsereignis entstehen<br />

o<strong>de</strong>r sollten Aufwendungen aus einem<br />

Scha<strong>de</strong>nsfall die Versicherungsleistungen<br />

übersteigen, träfe dies wirtschaftlich <strong>de</strong>n<br />

Emittenten. Das kann das prognostizierte Ergebnis<br />

verschlechtern o<strong>de</strong>r auch eine Gefährdung<br />

<strong>de</strong>r gesamten Vermögensanlage bewirken.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 19


Altlasten/Schadstoffrisiko und Baumängel<br />

Es könnten sich Altlasten auf <strong>de</strong>m Grundstück<br />

und Schadstoffe im Gebäu<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r<br />

Emittent könnte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r behördlicher Verfügungen<br />

zu <strong>de</strong>ren Beseitigung verpflichtet sein. Die<br />

dafür anfallen<strong>de</strong>n Kosten und die bis zur Beseitigung<br />

möglicherweise entgehen<strong>de</strong>n Mieteinnahmen<br />

min<strong>de</strong>rn die verfügbare Liquidität<br />

und <strong>de</strong>n Wert <strong>de</strong>r Immobilie. Es können auch<br />

Baumängel vorliegen, <strong>de</strong>ren Beseitigung nicht<br />

geplante Aufwendungen verursachen. Hierdurch<br />

können sich das Ergebnis <strong>de</strong>r Immobilie<br />

und auch ihr Wert vermin<strong>de</strong>rn, was die Vermögensanlage<br />

gefähr<strong>de</strong>n kann.<br />

Risiko <strong>de</strong>r Wertentwicklung und <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös<br />

von Immobilien und die Dauer <strong>de</strong>s Verwertungsprozesses<br />

wer<strong>de</strong>n unter an<strong>de</strong>rem wesentlich<br />

von <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s globalen und<br />

regionalen Immobilienmarktes als solchem,<br />

<strong>de</strong>r Entwicklung von Nachfrage und Flächenangebot<br />

und <strong>de</strong>r Entwicklung von Standort<br />

und Zustand <strong>de</strong>r Immobilie und <strong>de</strong>r Mietverträge<br />

bestimmt. Sofern Märkte schwächer<br />

wachsen als erwartet, stagnieren o<strong>de</strong>r sogar<br />

rückläufig sind o<strong>de</strong>r sich <strong>de</strong>r Standort o<strong>de</strong>r die<br />

Immobilie negativ entwickeln o<strong>de</strong>r kaufbereite<br />

Interessenten nicht o<strong>de</strong>r nur nach längerer<br />

Suche gefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, können prognostizierte<br />

Verkaufserlöse verfehlt o<strong>de</strong>r später als<br />

vorgesehen realisiert wer<strong>de</strong>n. Das Bekanntwer<strong>de</strong>n<br />

einer Verkaufsabsicht kann sich in<br />

Unsicherheit <strong>de</strong>r Mieter, z. B. über die künftige<br />

Mieterhöhungspolitik eines neuen Eigentümers,<br />

nie<strong>de</strong>rschlagen und z. B. mieterseitige<br />

Kündigungen provozieren und somit laufen<strong>de</strong><br />

Erträge und erzielbare Veräußerungserlöse<br />

min<strong>de</strong>rn. Das in die Immobilien investierte<br />

Kapital wür<strong>de</strong> bei Eintritt <strong>de</strong>r beschriebenen<br />

Risiken ganz o<strong>de</strong>r teilweise bei <strong>de</strong>r Veräußerung<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht zum vorgesehenen o<strong>de</strong>r<br />

gewünschten Zeitpunkt realisiert wer<strong>de</strong>n können.<br />

Schließlich können vereinbarte Kaufpreise<br />

sich als uneinbringlich erweisen o<strong>de</strong>r erst<br />

nach zeit- und kostenträchtigen Zwangsmaßnahmen<br />

gegen einen Erwerber realisierbar<br />

wer<strong>de</strong>n. Dadurch können Zeitpunkt und Umfang<br />

<strong>de</strong>r für eine Kapitalrückzahlung verfügbaren<br />

Verkaufserlöse beeinträchtigt und die<br />

Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Risiko aus <strong>de</strong>r Bestellung von Sicherheiten<br />

Die finanzieren<strong>de</strong> Bank wird voraussichtlich<br />

verkehrsüblich unter an<strong>de</strong>rem durch Verpfändung<br />

aller For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n Mietverträgen<br />

besichert. Zu einer Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

kann es kommen, wenn die<br />

Mieterträge für <strong>de</strong>n Kapitaldienst <strong>de</strong>s Darlehens<br />

nicht ausreichen o<strong>de</strong>r wenn Verstöße<br />

gegen Regelungen <strong>de</strong>s Darlehensvertrages<br />

vorliegen, die die Bank berechtigen, das Darlehen<br />

zu kündigen. Dies kann zu einem Totalverlust<br />

<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals <strong>de</strong>s Anlegers<br />

einschließlich Agio führen.<br />

Denn <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Darlehensgebers wird<br />

ferner voraussichtlich durch eine Grundschuld<br />

auf die Immobilie besichert. Sollte es nach<br />

einem Vertragsverstoß (insbeson<strong>de</strong>re einem<br />

Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtungen)<br />

unter <strong>de</strong>m Darlehensvertrag zu einer Vollstreckung<br />

<strong>de</strong>s Darlehensgebers in die Immobilie<br />

kommen, ist es möglich, dass <strong>de</strong>r Erlös aus<br />

einem Zwangsverkauf und/o<strong>de</strong>r Zwangsverwaltungsmaßnahmen<br />

nicht ausreicht, um<br />

nach Rückzahlung <strong>de</strong>s Darlehens Auszahlungen<br />

an die Anleger vorzunehmen. Dies kann<br />

ebenfalls zu einem Totalverlust <strong>de</strong>s eingesetzten<br />

Kapitals <strong>de</strong>s Anlegers einschließlich Agio<br />

führen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 20


Risiko aus <strong>de</strong>m Nichtabschluss, <strong>de</strong>r Kündigung<br />

<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Rücktritt von Verträgen über<br />

Fremdfinanzierung sowie bei Abschluss zusätzlicher<br />

Finanzierungen<br />

Der zur Aufnahme vorgesehene Kredit ist unter<br />

Gremienvorbehalt zugesagt, aber nicht<br />

vertraglich geschlossen. Der Vertragsabschluss<br />

könnte <strong>de</strong>shalb noch scheitern. Auch nach<br />

Abschluss eines Kreditvertrages kann das Risiko<br />

<strong>de</strong>s Rücktritts, <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichterfüllung <strong>de</strong>s Kreditvertrages<br />

durch die Bank bestehen. Die Fremdfinanzierung<br />

kann dann möglicherweise nicht<br />

neu abgeschlossen wer<strong>de</strong>n und so die Vermögensanlage<br />

gefähr<strong>de</strong>n. Auch in diesem Fall<br />

besteht ferner das Risiko, dass ein neuer Kreditvertrag<br />

nur zu für <strong>de</strong>n Emittenten wirtschaftlich<br />

schlechteren Bedingungen neu abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n kann und somit das prognostizierte<br />

Ergebnis verfehlt wird.<br />

Das langfristige Darlehen soll mit einer zehnjährigen<br />

Zinsbindung geschlossen wer<strong>de</strong>n. Für<br />

eine weitere Finanzierung ist nicht sichergestellt,<br />

dass diese zu <strong>de</strong>n prognostizierten Bedingungen<br />

abgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann. Höhere<br />

Zinsen können zu einer Ertragsverschlechterung,<br />

höhere Tilgungsbeträge zu einer Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>r verwendbaren Liquidität<br />

bzw. <strong>de</strong>ren zeitlich späterer Verfügbarkeit<br />

führen. Falls nach einer außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Auslaufen <strong>de</strong>r Fremdfinanzierungsverträge<br />

diese nicht neu abgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n können, ist die Vermögensanlage<br />

<strong>de</strong>s Anlegers gefähr<strong>de</strong>t. Gleiches gilt,<br />

wenn eventuell notwendige zusätzliche Finanzierungen,<br />

z. B. für einen erhöhten Investitionsbedarf,<br />

<strong>de</strong>r nicht durch die bestehen<strong>de</strong><br />

Finanzierung und Liquiditätsreserve ge<strong>de</strong>ckt<br />

ist, nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

Ein Anleger kann in bestimmten Fällen aus von<br />

ihm zu vertreten<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall<br />

erhält er ein Abfindungsguthaben, das nicht<br />

notwendigerweise <strong>de</strong>m wirklichen Wert <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu<br />

Verlusten <strong>de</strong>s Anlegers bei seiner Beteiligung<br />

(Kapital einschließlich <strong>de</strong>s Agios) kommen.<br />

Risiken aus <strong>de</strong>r Bindungswirkung von Gesellschafterbeschlüssen,<br />

Majorisierung, Einfluss<br />

Dritter, Kommunikation zwischen Gesellschaftern<br />

Die Gesellschafterrechte wer<strong>de</strong>n in Gesellschafterversammlungen<br />

o<strong>de</strong>r im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren wahrgenommen. Es<br />

besteht das Risiko, durch eine beschlussfähige<br />

Mehrheit überstimmt zu wer<strong>de</strong>n und die Folgen<br />

dieser Entscheidung gegen sich gelten<br />

lassen zu müssen. Nimmt an Gesellschafterversammlungen<br />

o<strong>de</strong>r Abstimmungen nur eine<br />

Min<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>r Gesellschafter teil, die nach<br />

<strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag beschlussfähig ist,<br />

kann dies zu Beschlussfassungen führen, die<br />

die Mehrheit <strong>de</strong>r Gesellschafter gegen sich<br />

gelten lassen müssen. Es können für <strong>de</strong>n Emittenten<br />

ungünstige Beschlüsse gefasst wer<strong>de</strong>n,<br />

die zu einem schwächeren als <strong>de</strong>m prognostizierten<br />

Ergebnis o<strong>de</strong>r einer Gefährdung <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage führen. Datenschutzregelungen<br />

können die Kontaktaufnahme für<br />

Treugeber erschweren o<strong>de</strong>r unmöglich machen,<br />

soweit sich die Gesellschafter nicht in<br />

das Han<strong>de</strong>lsregister eintragen lassen, da die<br />

Daten <strong>de</strong>s Treugeberregisters nur beschränktem<br />

Zugriff unterliegen. Dies kann die Vorbereitung<br />

von Beschlussfassungen erschweren<br />

o<strong>de</strong>r unmöglich machen und dazu führen,<br />

dass <strong>de</strong>r Emittent Beschlüsse fasst, die zu einer<br />

Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage führen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 21


Es ist ferner nicht auszuschließen, dass <strong>de</strong>m<br />

Emittenten Großanleger beitreten und Beschlussfassungen<br />

von einem o<strong>de</strong>r wenigen<br />

Anlegern beherrscht wer<strong>de</strong>n können. Dann<br />

können Gesellschafterbeschlüsse auch gegen<br />

<strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>r weiteren Anleger gefasst wer<strong>de</strong>n<br />

und zu einer Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

führen. So ist <strong>de</strong>r Gesellschaft bereits<br />

ein Kreditinstitut als mittelbarer Gründungsgesellschafter<br />

beigetreten, das rund 39 % <strong>de</strong>r<br />

Stimmrechte auf sich vereinigt und <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

voraussichtlich das langfristige Finanzierungsdarlehen<br />

bereitstellt und damit gewichtigen<br />

Einfluss auf die Gesellschaft hat.<br />

Risiko fehlen<strong>de</strong>r freier Han<strong>de</strong>lbarkeit<br />

Die Anteile am Emittenten sind zwar grundsätzlich<br />

während <strong>de</strong>r Laufzeit <strong>de</strong>s Emittenten<br />

auf an<strong>de</strong>re Personen übertragbar. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin muss <strong>de</strong>r<br />

Übertragung aber zustimmen. Es können Situationen<br />

auftreten, in <strong>de</strong>nen die Voraussetzungen<br />

für die Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung nicht<br />

vorliegen o<strong>de</strong>r die Zustimmung pflichtwidrig<br />

verweigert wird.<br />

Für die Anteile besteht kein einer Wertpapierbörse<br />

vergleichbarer Zweitmarkt. Für einen<br />

Anleger kann es <strong>de</strong>shalb schwierig sein, einen<br />

Interessenten für <strong>de</strong>n zu veräußern<strong>de</strong>n Anteil<br />

zu fin<strong>de</strong>n. Der Preis richtet sich nach Angebot<br />

und Nachfrage. Kurzfristige Veräußerungswünsche<br />

beinhalten generell ein erhöhtes<br />

Risiko von Preisabschlägen. Es kann auch nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass sich kein Käufer<br />

für <strong>de</strong>n Anteil fin<strong>de</strong>t. In diesem Fall kann <strong>de</strong>r<br />

Anleger nicht vor <strong>de</strong>m 31.12.2<strong>02</strong>7 aus <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>n, da auf einen früheren<br />

Zeitpunkt keine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />

durch <strong>de</strong>n Anleger möglich ist. Dies kann bewirken,<br />

dass <strong>de</strong>r Anleger seine Vermögensanlage<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht zu einem gewünschten<br />

Zeitpunkt o<strong>de</strong>r einem gewünschten Preis han<strong>de</strong>ln<br />

kann.<br />

Platzierungsrisiko, Liquidationsrisiko, Insolvenzrisiko<br />

Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>m Emittenten bis zum<br />

Ablauf <strong>de</strong>r Zeichnungsfrist nicht genügend<br />

Anleger beigetreten sein sollten und fehlen<strong>de</strong><br />

Eigenmittel für die Finanzierung <strong>de</strong>r vorgesehenen<br />

Investition auch nicht durch eine<br />

Fremdfinanzierung realisiert wer<strong>de</strong>n können,<br />

besteht das Risiko, dass <strong>de</strong>r Emittent rückabgewickelt<br />

wer<strong>de</strong>n muss. Der Gesellschaftsvertrag<br />

sieht eine Rückabwicklung in Form einer<br />

Liquidation <strong>de</strong>s Emittenten vor. Der Anleger<br />

hat keinen Anspruch auf unmittelbare Rückzahlung<br />

<strong>de</strong>s von ihm eingesetzten Kapitals.<br />

Vielmehr sind zunächst die Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Dritten und an<strong>de</strong>re Ansprüche zu<br />

bedienen und wird ein verbleiben<strong>de</strong>r Erlös<br />

erst danach an die Anleger entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Verhältnis ihrer Pflichteinlagen ausgekehrt.<br />

Die aufgewen<strong>de</strong>ten Vertriebsgebühren und<br />

Konzeptionsgebühren sind in <strong>de</strong>r Regel verloren.<br />

Etwaige Rückfor<strong>de</strong>rungsansprüche gegen<br />

Vergütungsempfänger können sich, z. B. wegen<br />

<strong>de</strong>ren Insolvenz, als wirtschaftlich nicht<br />

realisierbar erweisen. Es ist <strong>de</strong>shalb möglich,<br />

dass <strong>de</strong>r Anleger seine geleisteten Einzahlungen<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht zurückerhält.<br />

Ferner können Notargebühren, Gerichtskosten<br />

und Vorfälligkeitsentschädigungen für<br />

eine vom Anleger gegebenenfalls aufgenommene<br />

Anteilsfinanzierung anfallen, die zu einem<br />

geringeren Liquidationserlös führen wür<strong>de</strong>n.<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten<br />

könnten das eingeworbene Kapital überschreiten<br />

mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Emittent in Insolvenz<br />

fällt. Dies könnte zu einem Totalverlust<br />

<strong>de</strong>r Einlage zzgl. Agio für <strong>de</strong>n Anleger führen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 22


Risiko von Interessenkonflikten<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />

geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die Asset<br />

Managerin <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>, die<br />

Initiatorin <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes und die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin unterliegen gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Emittenten keinem Wettbewerbsverbot. Diese<br />

Unternehmen und <strong>de</strong>ren Organe und Gesellschafter<br />

sowie die mit diesen Gesellschaften<br />

verbun<strong>de</strong>nen Unternehmen können nicht<br />

ausschließen, zukünftig allein o<strong>de</strong>r gemeinsam<br />

mit an<strong>de</strong>ren Partnern an<strong>de</strong>re Kapitalanlagen<br />

mit ähnlichen Investitionskriterien bzw. Immobilienobjekten<br />

aufzulegen o<strong>de</strong>r zu verwalten.<br />

Damit können Interessenkonflikte auftreten,<br />

z. B. wenn mehrere von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin geführte o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Asset Managerin betreute Immobilienfonds<br />

<strong>de</strong>nselben sachlichen und regionalen Markt<br />

bedienen. Das gilt insbeson<strong>de</strong>re in Zeiten von<br />

Überangebot o<strong>de</strong>r bei Verkauf. Diese Interessenkonflikte<br />

können zu <strong>de</strong>m Emittenten nachteiligen<br />

Entscheidungen führen, die ihrerseits<br />

die Vermögensanlage gefähr<strong>de</strong>n können.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin, die<br />

geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin, die <strong>Kristensen</strong><br />

Invest <strong>GmbH</strong> und die <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong> sind verbun<strong>de</strong>ne Unternehmen<br />

im Verhältnis zur <strong>Kristensen</strong> Fund & Asset<br />

Management A/S, die ihrerseits Tochtergesellschaft<br />

<strong>de</strong>r Konzernobergesellschaft <strong>Kristensen</strong><br />

Properties A/S ist. Es bestehen personelle<br />

Verflechtungen zwischen <strong>de</strong>n Gesellschaften<br />

insoweit, als die Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r Initiatorin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Asset Managerin teils<br />

personeni<strong>de</strong>ntisch besetzt ist und alle Geschäftsführer<br />

dieser Unternehmen auch für<br />

Konzernunternehmen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Fund &<br />

Asset Management A/S tätig sind. Sachliche<br />

Verflechtungen bestehen in Gestalt teils gemeinsamen<br />

Geschäftslokals. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass es <strong>de</strong>shalb zu<br />

Interessenkonflikten kommen kann. Sollte<br />

eine <strong>de</strong>r genannten Gesellschaften im Fall<br />

eines Interessenkonflikts eine <strong>de</strong> Emittenten<br />

wirtschaftlich nachteilige Maßnahme vornehmen,<br />

kann dies zu wirtschaftlichen Nachteilen<br />

für das Anlageobjekt führen und die Vermögensanlage<br />

gefähr<strong>de</strong>n.<br />

Risiken aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen<br />

Es können aufgrund öffentlich-rechtlicher<br />

Bestimmungen o<strong>de</strong>r verwaltungsrechtlicher<br />

Auflagen bzw. Verfügungen zusätzliche Belastungen<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Bewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie eintreten, die bei <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung nicht erwartet wur<strong>de</strong>n.<br />

Die Immobilie kann bspw. <strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Denkmalschutzes unterworfen<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in einem Gebiet liegen,<br />

für die Sanierungsfestsetzungen getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Allgemeine Auflagen, z. B. im Zusammenhang<br />

mit Energieeinsparungsvorschriften,<br />

können geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r neu eingeführt<br />

wer<strong>de</strong>n und nicht prognostizierten Aufwand<br />

verursachen. Die Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

2011/61/EU in nationales Recht und die<br />

geplanten Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r nationalen Rechtsvorschriften<br />

über geschlossene Fonds können<br />

zu neuen Anfor<strong>de</strong>rungen, insbeson<strong>de</strong>re betreffend<br />

Berichterstattung, Prüfung und<br />

Überwachung führen. Aus solchen öffentlichrechtlichen<br />

Bestimmungen können sich zusätzliche<br />

wirtschaftliche Belastungen für <strong>de</strong>n<br />

Emittenten ergeben, was sich negativ auf das<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Beteiligung auswirken und zu<br />

einer Gefährdung <strong>de</strong>r Vermögensanlage führen<br />

kann.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 23


Anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Risiken<br />

Nachfolgen<strong>de</strong> Risiken wer<strong>de</strong>n als anlegergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Risiken eingestuft, das heißt ihr<br />

Eintritt kann bei <strong>de</strong>m Anleger Vermögensverluste<br />

entstehen lassen, die auch über sein<br />

eingesetztes Kapital einschließlich Agio hinausgehen<br />

und <strong>de</strong>mnach auch das übrige Vermögen<br />

<strong>de</strong>s Anlegers gefähr<strong>de</strong>n können.<br />

Haftungsrisiko<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Anleger als Kommanditisten<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Gläubigern <strong>de</strong>s Emittenten ist<br />

auf <strong>de</strong>n Betrag ihrer jeweils in das Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragenen Haftsumme (1.000,00<br />

Euro pro 10.000,00 Euro Pflichteinlage exklusive<br />

Agio) begrenzt. Die Haftung lebt bis zur<br />

Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme wie<strong>de</strong>r auf, wenn die<br />

Einlagen durch Rückzahlungen (insbeson<strong>de</strong>re<br />

Auszahlungen) unter die Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt<br />

o<strong>de</strong>r Entnahmen getätigt wer<strong>de</strong>n, während<br />

die Einlage durch Verluste unter <strong>de</strong>n<br />

Betrag <strong>de</strong>r Haftsumme gemin<strong>de</strong>rt ist. Ferner<br />

kann eine Haftung gemäß §§ 30 f. <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

betreffend die Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung (<strong>GmbH</strong>G) bis zur Höhe aller erhaltenen<br />

Auszahlungen ohne Begrenzung auf die<br />

Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten das Vermögen <strong>de</strong>r<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin unter<br />

<strong>de</strong>n Nennbetrag <strong>de</strong>s Stammkapitals sinkt o<strong>de</strong>r<br />

eine bei dieser schon bestehen<strong>de</strong> Unterbilanz<br />

verstärkt. Auch nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n haften<br />

Kommanditisten bis zu fünf Jahre in Höhe <strong>de</strong>r<br />

Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

begrün<strong>de</strong>ten Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s<br />

Emittenten. Diese Risiken gelten mittelbar<br />

auch für die Treugeber, da sie die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

von ihrer Haftung freistellen müssen. Ein<br />

Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung kann zur Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>s Anlegers durch Gläubiger<br />

und damit zu einer Gefährdung seines Vermögens<br />

führen.<br />

Risiken einer Anteilsfremdfinanzierung<br />

Eine Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung durch<br />

Anleger ist mit einem hohen Risiko verbun<strong>de</strong>n,<br />

weil die genaue Höhe und <strong>de</strong>r zeitliche<br />

Verlauf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Anleger für Zins- und Tilgungsleistungen<br />

zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n<br />

Mittelrückflüsse ungewiss sind, Zins- und Tilgungsleistungen<br />

für ein Darlehen zur Finanzierung<br />

<strong>de</strong>s Anteils aber auch bei einer Reduzierung<br />

o<strong>de</strong>r einem Ausbleiben von Auszahlungen<br />

geleistet wer<strong>de</strong>n müssen. Das zur Anteilsfinanzierung<br />

genutzte Darlehen muss auch bei<br />

einem Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n. Eine Anteilsfremdfinanzierung, die<br />

vom Anbieter nicht angeboten und von <strong>de</strong>r<br />

abgeraten wird, kann zum Verlust <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

und darüber hinaus zu einer Gefährdung<br />

<strong>de</strong>s übrigen Vermögens <strong>de</strong>s Anlegers führen.<br />

Rechtliche Risiken<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass<br />

<strong>de</strong>r Abschluss <strong>de</strong>r noch nicht rechtsverbindlich<br />

abgeschlossen Verträge scheitert. Einzelne<br />

o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r geschlossenen o<strong>de</strong>r noch<br />

abzuschließen<strong>de</strong>n Verträge könnten auch ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise fehlerhaft, unwirksam o<strong>de</strong>r<br />

lückenhaft sein. Es kann zu einer Än<strong>de</strong>rung<br />

von Gesetzen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rechtsprechung kommen,<br />

die Bestand, Wirksamkeit o<strong>de</strong>r Durchsetzbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Verträge berühren. Die Durchsetzung<br />

von Ansprüchen könnte <strong>de</strong>shalb unmöglich<br />

o<strong>de</strong>r schwierig sein o<strong>de</strong>r unerwartete<br />

Kosten verursachen. In allen diesen Fällen<br />

besteht das Risiko, dass die Investition nicht<br />

o<strong>de</strong>r nicht prospektgemäß durchgeführt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Dies könnte zum vollständigen Verlust<br />

<strong>de</strong>s eingesetzten Kapitals und einer Ge-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 24


fährdung auch <strong>de</strong>s übrigen Vermögens <strong>de</strong>s<br />

Anlegers führen.<br />

Steuerpflichtiger Zufluss<br />

Es ist nicht ausgeschlossen, dass <strong>de</strong>m Anleger<br />

steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet wer<strong>de</strong>n,<br />

ohne dass Auszahlungen <strong>de</strong>s Emittenten<br />

in gleicher Höhe erfolgen. Steuerzahlungen<br />

muss <strong>de</strong>r Anleger dann unter Umstän<strong>de</strong>n aus<br />

seinem sonstigen Vermögen leisten. Auch<br />

wenn sich ein anlagegefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Risiko realisiert,<br />

können <strong>de</strong>n Anleger Steuerzahlungen<br />

aus <strong>de</strong>r Beteiligung treffen, obwohl sein angelegtes<br />

Kapital nicht mehr an ihn zurückgezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Dies kann über die Vermögensanlage<br />

hinaus eine Gefährdung <strong>de</strong>s sonstigen<br />

Vermögens <strong>de</strong>s Anlegers bewirken.<br />

Risiko eines gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>ls<br />

Veräußert <strong>de</strong>r Emittent die Immobilie entgegen<br />

<strong>de</strong>r Konzeption innerhalb eines Zeitraums<br />

von zehn Jahren nach Anschaffung bzw. einem<br />

etwa späteren Beitritt <strong>de</strong>s Anlegers zur Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r veräußert ein Anleger, <strong>de</strong>r zu min<strong>de</strong>stens<br />

10 % am Emittenten beteiligt ist o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ssen Verkehrswert seiner Beteiligung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r anteilig auf ihn entfallen<strong>de</strong> Immobilienwert<br />

seiner Beteiligung einen Betrag von<br />

250.000,00 Euro übersteigt, seine Beteiligung<br />

am Emittenten innerhalb einer Frist von zehn<br />

Jahren seit <strong>de</strong>m Beitritt, kann dies zu einem<br />

steuerpflichtigen gewerblichen Grundstücks-<br />

han<strong>de</strong>l auf Ebene dieses Anlegers führen. Dies<br />

kann dann eine höhere Steuerbelastung auch<br />

auf an<strong>de</strong>re Immobiliengeschäfte <strong>de</strong>s Anlegers<br />

auslösen und zu einer Gefährdung auch <strong>de</strong>s<br />

übrigen Vermögens <strong>de</strong>s Anbieters führen.<br />

Risiko eines Marktversagens<br />

Es kann nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass die<br />

gegenwärtige o<strong>de</strong>r eine künftig auftreten<strong>de</strong><br />

Finanzmarktkrise sich als unbeherrschbar erweisen<br />

und zu einem vollständigen Versagen<br />

<strong>de</strong>r Finanzmärkte führen. In diesem Fall wäre<br />

mit drastischen Verwerfungen aller Märkte<br />

<strong>de</strong>r Realwirtschaft einschließlich <strong>de</strong>s Immobilienmarktes<br />

mit weitgehen<strong>de</strong>n negativen Folgen<br />

für Ertragskraft und Wertentwicklung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie zu rechnen, die zu einem Totalverlust<br />

<strong>de</strong>r Anlage und weiterer Vermögenseinbußen<br />

<strong>de</strong>s Anlegers führen können.<br />

Weitere Risiken<br />

An<strong>de</strong>re wesentliche tatsächliche und rechtliche<br />

Risiken bestehen nach Kenntnis <strong>de</strong>s Anbieters<br />

nicht.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 25


Der Emittent<br />

Firma <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft<br />

Sitz Berlin<br />

Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />

Gründungsdatum und Dauer 21.12.2011, die Laufzeit <strong>de</strong>r Gesellschaft ist unbestimmt.<br />

Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 46148 B<br />

Maßgebliche Rechtsordnung Deutsches Recht<br />

Gegenstand Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung, Vermietung<br />

und die Verwertung von Immobilien. Der Gesellschaftszweck<br />

erstreckt sich darauf, alle unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />

<strong>de</strong>m Geschäftszweck dienen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihn för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Geschäfte<br />

mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger und gewerblicher<br />

Tätigkeiten vorzunehmen und durch Dritte vornehmen zu lassen.<br />

Kapital Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes beträgt<br />

die Höhe <strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals durch die Gründungsgesellschafter<br />

insgesamt 1.508.500,00 Euro (Kommanditanteile),<br />

zerlegt in zwei Anteile. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

hat hiervon ein Kapital in Höhe von 8.500,00 Euro und die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin ein Kapital in Höhe von 1.500.000,00 Euro gezeichnet.<br />

Als Haftsumme wer<strong>de</strong>n 10 % <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen<br />

eingetragen, <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Haftsummen beträgt mithin<br />

150.850,00 Euro. Die Gründungskomplementärin leistet keine<br />

Einlage.<br />

Persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Berlin<br />

Konzernverbindungen Der Emittent ist kein Konzernunternehmen, eine kurze Beschreibung<br />

<strong>de</strong>s Konzerns und die Einordnung <strong>de</strong>s Emittenten in<br />

ihn ist daher nicht möglich.<br />

Höhe <strong>de</strong>r ausstehen<strong>de</strong>n Einlagen<br />

auf das Kapital<br />

Das heute gezeichnete Kapital ist nicht eingezahlt. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />

ausstehen<strong>de</strong>n Einlagen auf das Kapital beträgt somit<br />

1.508.500,00 Euro.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 26


Ergänzen<strong>de</strong> Angaben zum Emittenten<br />

Bei <strong>de</strong>m Emittenten han<strong>de</strong>lt es sich um eine<br />

Kommanditgesellschaft, <strong>de</strong>ren gesellschaftsvertragliche<br />

Regelungen zulässigerweise von<br />

<strong>de</strong>n gesetzlichen Regelungen abweichen. Der<br />

Gesellschaftsvertrag ist im vollständigen Wortlaut<br />

auf <strong>de</strong>n Seiten 83 ff. abgedruckt. Die Abweichungen<br />

sind §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 13<br />

Abs. 2. Danach ist die persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin im Innenverhältnis von <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten ausgeschlossen,<br />

leistet keine Kapitaleinlage und ist<br />

am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie an Gewinn<br />

und Verlust nicht beteiligt.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>s<br />

Emittenten ist keine natürliche Person, son<strong>de</strong>rn<br />

eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.<br />

Sie haftet grundsätzlich für Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Emittenten unbeschränkt, aufgrund<br />

ihrer Struktur ist die Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

gemäß § 13 Abs. 2 <strong>GmbH</strong>G jedoch auf ihr<br />

Vermögen beschränkt. Das gezeichnete Kapital<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin beträgt 25.000,00<br />

Euro und ist in Höhe von 12.500,00 Euro eingezahlt.<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin ist Herr Niklas Pempel,<br />

Berlin. Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

weicht zulässigerweise von gesetzlichen<br />

Regelungen ab. Die Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft können von <strong>de</strong>n Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>s § 181 BGB befreit wer<strong>de</strong>n. Die<br />

persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin sowie<br />

ihre Organe wer<strong>de</strong>n im Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>s Emittenten von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />

§ 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer<br />

bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen<br />

gemeinschaftlich o<strong>de</strong>r einer von ihnen gemeinschaftlich<br />

mit einem Prokuristen zur Vertretung<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft berechtigt.<br />

Darüber hinaus gibt es keine weiteren von <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen Regelungen abweichen<strong>de</strong> Be-<br />

stimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>s<br />

Emittenten und <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin.<br />

In Bezug auf <strong>de</strong>n Emittenten sind bisher keine<br />

Wertpapiere o<strong>de</strong>r Vermögensanlagen im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 8f Abs. 1 <strong>de</strong>s VerkProspG ausgegeben<br />

wor<strong>de</strong>n, § 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV.<br />

Der Emittent ist keine Aktiengesellschaft o<strong>de</strong>r<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 6 Satz 2<br />

und 3 VermVerkProspV).<br />

Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile<br />

Die Hauptmerkmale <strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Gesellschafter weichen von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

zukünftig beitreten<strong>de</strong>n Kommanditisten wie<br />

folgt ab:<br />

Die von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin übernommenen<br />

Kapitalanteile müssen keine Min<strong>de</strong>stgröße<br />

von 10.000,00 Euro haben. Die Gründungskommanditisten<br />

leisten kein Agio auf ihre<br />

Pflichteinlage. Die gesellschaftsvertraglichen<br />

Vergütungsansprüche <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin sind<br />

vorab zu begleichen, wobei die Vergütung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

als Aufwand <strong>de</strong>r Gesellschaft behan<strong>de</strong>lt<br />

und von dieser gezahlt wird. Der geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin steht allein<br />

das Recht zur Führung <strong>de</strong>r Geschäfte <strong>de</strong>s<br />

Emittenten zu, die Komplementärin und die<br />

beitreten<strong>de</strong>n nicht geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten<br />

und Treugeber sind von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen. Die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin und die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin sind befugt, <strong>de</strong>n<br />

Emittenten zu vertreten. Der geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin steht ein grundsätzli-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 27


ches Zustimmungsrecht bei Übertragung von<br />

Beteiligungen zu. Die persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin ist nicht am Kapital und Gewinn<br />

<strong>de</strong>s Emittenten beteiligt und hat unbescha<strong>de</strong>t<br />

hiervon eine Stimme im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Fassung von Gesellschafterbeschlüssen. Im<br />

Liquidationsfall sind die <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

zustehen<strong>de</strong>n Vergütungen vorab zu berücksichtigen.<br />

Zur alleinigen Liquidatorin <strong>de</strong>s Emittenten<br />

ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

bestellt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt,<br />

einem Treugeber gegenüber, <strong>de</strong>r die Einlage<br />

trotz schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung<br />

nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig<br />

leistet, durch einseitige Erklärung vom<br />

Treuhandvertrag zurückzutreten. Sie ist ferner<br />

berechtigt, ohne Zustimmung <strong>de</strong>r weiteren<br />

Gesellschafter eine im eigenen Namen übernommene<br />

o<strong>de</strong>r künftig gehaltene<br />

Kommanditbeteiligung ganz o<strong>de</strong>r in Teilen als<br />

fremdnützige Treuhandkommanditistin für<br />

Dritte zu halten. Weiter steht ihr ein Kapitalerhöhungsrecht<br />

zu.<br />

Darüber hinaus stimmen die Hauptmerkmale<br />

<strong>de</strong>r Anteile <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Gesellschafter mit<br />

<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r zukünftig beitreten<strong>de</strong>n Kommanditisten/Treugeber<br />

und <strong>de</strong>ren Rechten wie auf<br />

Seite 8 dargestellt, überein.<br />

Die Gründungsgesellschafter <strong>de</strong>s Emittenten<br />

Gründungsgesellschafter sind die <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> als persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage<br />

und die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> und die CT legal Fondstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> als Kommanditisten.<br />

Die Geschäftsanschrift <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> und <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> ist Carmerstraße 13, 10623 Berlin.<br />

Der Sitz bei<strong>de</strong>r Gesellschaften ist Berlin.<br />

Die Geschäftsanschrift <strong>de</strong>s Gründungsgesellschafters<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> ist<br />

Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Der Sitz <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft ist Hamburg.<br />

Der Gründungsgesellschafter <strong>Kristensen</strong><br />

Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> („geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditisten“) hat zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Prospektaufstellung Kommanditeinlagen in<br />

Höhe von 8.500,00 Euro und die CT legal<br />

Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (die „Treuhän<strong>de</strong>rin“)<br />

Kommanditeinlagen in Höhe von<br />

1.500.000,00 Euro gezeichnet. Die Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r Kommanditeinlagen <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

steht noch insgesamt aus. Der Gesamtbetrag<br />

<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

eingezahlten Einlagen beträgt jeweils<br />

0,00 Euro.<br />

Der persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

steht eine jährliche Haftungsvergütung in<br />

Höhe von 3.500,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer<br />

zu, die nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />

in<strong>de</strong>xiert ist. An Vermögen<br />

und Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten ist sie nicht beteiligt.<br />

Der geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin steht<br />

eine Tätigkeitsvergütung in Höhe von jährlich<br />

12.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu, die<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />

in<strong>de</strong>xiert ist. Bei Liquidation <strong>de</strong>s Emittenten<br />

steht ihr für <strong>de</strong>n Liquidationszeitraum eine<br />

einmalige Tätigkeitsvergütung in Höhe <strong>de</strong>s<br />

doppelten <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung<br />

zu. Ferner ist sie nach Maßgabe <strong>de</strong>r allgemeinen<br />

Gewinnverteilung, das heißt nach <strong>de</strong>m<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r von ihr übernommenen Kom-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 28


manditeinlage zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r weiteren<br />

Kommanditeinlagen, an Auszahlungen <strong>de</strong>s<br />

Emittenten an seine Gesellschafter beteiligt.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält eine einmalige Einrichtungsgebühr<br />

in Höhe von 20.000,00 Euro<br />

und eine Treuhandvergütung in Höhe von<br />

11.600,00 Euro jährlich (jeweils zuzüglich<br />

Umsatzsteuer) zu, die nach Maßgabe <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>xes<br />

in<strong>de</strong>xiert ist. Für <strong>de</strong>n<br />

Liquidationszeitraum erhält sie eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung.<br />

Sie ist ferner nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />

allgemeinen Gewinnverteilung, das heißt nach<br />

<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r von ihr übernommenen<br />

Kommanditeinlage zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r<br />

weiteren Kommanditeinlagen, an Auszahlungen<br />

<strong>de</strong>s Emittenten an seine Gesellschafter<br />

beteiligt.<br />

An<strong>de</strong>re Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen<br />

je<strong>de</strong>r Art, stehen <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

<strong>de</strong>s Emittenten innerhalb und außerhalb<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages nicht zu. Die Gründungsgesellschafter<br />

<strong>de</strong>s Emittenten halten<br />

we<strong>de</strong>r unmittelbar noch mittelbar Beteiligungen<br />

an Unternehmen, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb<br />

<strong>de</strong>r emittierten Vermögensanlage beauftragt<br />

sind, die <strong>de</strong>m Emittenten Fremdkapital zur<br />

Verfügung stellen o<strong>de</strong>r die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjekts nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen o<strong>de</strong>r Leistungen<br />

erbringen.<br />

Die Geschäftstätigkeit <strong>de</strong>s Emittenten<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche <strong>de</strong>s Emittenten<br />

sind <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung, die<br />

Vermietung und die Verwertung von Immobilien.<br />

Weitere Tätigkeitsbereiche hat <strong>de</strong>r Emittent<br />

nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Der Emittent ist von Patenten, Lizenzen o<strong>de</strong>r<br />

neuen Herstellungsverfahren nicht und von<br />

Verträgen nur insoweit abhängig, wie diese in<br />

Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ ab Seite 63<br />

dargestellt sind. Die damit verbun<strong>de</strong>nen Risiken<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>n Seiten 14 ff. (Abschnitt<br />

„Risiken“). Im Übrigen ist <strong>de</strong>r Emittent<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen o<strong>de</strong>r neuen<br />

Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung für die Geschäftstätigkeit o<strong>de</strong>r<br />

Ertragslage <strong>de</strong>s Emittenten sind, nicht abhängig<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Gerichts- o<strong>de</strong>r Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage <strong>de</strong>s Emittenten haben können, bestehen<br />

nicht (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Es bestehen keine laufen<strong>de</strong>n Investitionen<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV). Die Tätigkeit<br />

<strong>de</strong>s Emittenten war durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse nicht beeinflusst (§ 8 Abs. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 29


Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung, <strong>de</strong>r<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte <strong>de</strong>s Emittenten<br />

sowie sonstige Personen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />

sind <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

sind Herr Niklas Pempel, Geschäftsanschrift<br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin, in seiner<br />

Eigenschaft als Geschäftsführer <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, die im<br />

Innenverhältnis von <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen ist, <strong>de</strong>ren gesetzliches Vertretungsrecht<br />

aber unberührt bleibt, und die<br />

Herren Uwe Pempel, Geschäftsanschrift Carmerstraße<br />

13, 10623 Berlin, und Andreas Vogler,<br />

Geschäftsanschrift Flughafenallee 26,<br />

28199 Bremen, in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> <strong>de</strong>s Emittenten.<br />

Eine konkrete Funktionsaufteilung für die Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />

besteht nicht. Aufsichtsgremien o<strong>de</strong>r Beiräte<br />

unterhält <strong>de</strong>r Emittent nicht. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann die Einrichtung eines<br />

Beirats beschließen.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten (Komplementärin und geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin) keine Gesamtbezüge,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen je<strong>de</strong>r Art im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage gewährt.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten <strong>de</strong>s Emittenten,<br />

Herr Uwe Pempel und Herr Andreas<br />

Vogler, sind auch tätig als Geschäftsführer für<br />

die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, die als Initiatorin<br />

mit <strong>de</strong>r Ankaufsprüfung <strong>de</strong>r Immobilie, <strong>de</strong>r<br />

kaufmännischen Konzeption, <strong>de</strong>r Erstellung<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes und <strong>de</strong>r Eigenkapitaleinwerbung<br />

beauftragt ist. Im Übrigen sind<br />

Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />

in keiner Art und Weise für Unternehmen<br />

tätig, die mit <strong>de</strong>m Vertrieb <strong>de</strong>r angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind o<strong>de</strong>r die im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

o<strong>de</strong>r Leistungen erbringen o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>m Emittenten<br />

Fremdkapital geben.<br />

Sonstige Personen<br />

Es gibt keine Personen, die nicht in <strong>de</strong>n Kreis<br />

<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r VermVerkProspV<br />

angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Prospekts o<strong>de</strong>r<br />

die Abgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />

haben, § 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2<br />

VermVerkProspV.<br />

Gewährleistete Vermögensanlage<br />

Für die angebotenen Vermögensanlage hat<br />

keine juristische Person o<strong>de</strong>r Gesellschaft die<br />

Gewährleistung für <strong>de</strong>ren Verzinsung o<strong>de</strong>r<br />

Rückzahlung übernommen. Daher sind die<br />

Angabepflichten gemäß § 14 VermVerkProspV<br />

nicht einschlägig.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 30


Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Die Anlageziele und Anlagepolitik <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage<br />

Das Anlageziel und Anlagepolitik sind <strong>de</strong>r Erwerb,<br />

die Verwaltung, die Vermietung und die<br />

spätere Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie „Schlossgalerie<br />

Eschwege“ sowie die Erzielung von<br />

überwiegend Mieteinnahmen und späteren<br />

Veräußerungserlösen.<br />

Die Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Emission wer<strong>de</strong>n<br />

für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie, die im Investitionsplan<br />

(ROGNOSE) Seite 36 ff. ausgewiesenen<br />

Kosten <strong>de</strong>r Ingangsetzung <strong>de</strong>s Emittenten<br />

und die Bildung <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve verwen<strong>de</strong>t.<br />

Die vom Emittenten erworbene Immobilie in<br />

Eschwege ist das Anlageobjekt.<br />

Grundstück<br />

Das aus vier Flurstücken bestehen<strong>de</strong>, ca.<br />

3.526 m² große Grundstück ist eingetragen im<br />

Grundbuch von Eschwege <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Eschwege, Blatt 13512, jeweils Gemarkung<br />

Eschwege, Flur 50, wie folgt:<br />

Lfd. Nr. 1, Flurstück 24/1, Gebäu<strong>de</strong>- und Freifläche,<br />

Stad 27, 29, 294 m²; Lfd. Nr. 2, Flurstück<br />

61/5, Gebäu<strong>de</strong>- und Freifläche, Stad 27,<br />

29, 3.<strong>02</strong>5 m²; Lfd. Nr. 3, Flurstück 61/6, Gebäu<strong>de</strong>-<br />

und Freifläche, Stad, 4 m²; Lfd. Nr. 4,<br />

Flurstück 62/2, Gebäu<strong>de</strong>- und Freifläche, Stad<br />

31, 203 m².<br />

In Abteilung II unter lfd. Nr. 1 ist eine Grunddienstbarkeit<br />

(Wegerecht) für <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Eigentümer <strong>de</strong>s Grundstücks Flur 50, Flurstück<br />

63/1 (Gemarkung Eschwege Blatt 13288 Best.<br />

Verzeichnis Nr. 4) gemäß Bewilligung vom<br />

26.10.2010 (UR Nr. 238/2010 Notar Wilfried<br />

Happel, Eschwege), lastend auf Flurstück 24/1<br />

eingetragen. An<strong>de</strong>re nicht nur unerhebliche<br />

dingliche Belastungen bestehen nicht. Für das<br />

Grundstück sind keine Baulasten eingetragen.<br />

Laut Auskunft <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Kassel<br />

vom 18.04.2011 sind we<strong>de</strong>r Altablagerungen<br />

o<strong>de</strong>r Altstandorte im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutzgesetz<br />

noch Grundwasserscha<strong>de</strong>nsfälle<br />

bekannt. Das Grundstück ist voll<br />

erschlossen.<br />

Gebäu<strong>de</strong><br />

Das viergeschossige Gebäu<strong>de</strong> (UG, EG, 1. OG,<br />

2.OG) mit insgesamt 14 Gewerbeeinheiten<br />

wur<strong>de</strong> im Jahre 1996/1997 als Kaufhaus<br />

(ehemaliges Hertie Kaufhaus) errichtet. Im<br />

Jahre 2010 wur<strong>de</strong> das Warenhaus revitalisiert<br />

und in mehrere Shop-Einheiten je Geschoss<br />

aufgeteilt. Es verfügt über eine vermietbare<br />

Bruttogeschoßfläche von circa 5.497 m² (Basis<br />

DIN 277 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass die Maße bezogen<br />

auf die Achse (gedachte Mittellinie) <strong>de</strong>r<br />

begrenzen<strong>de</strong>n Bauteile ermittelt und Stützen,<br />

Säulen, Schächte, Innenwän<strong>de</strong> etc. übermessen<br />

wer<strong>de</strong>n).<br />

Das Gebäu<strong>de</strong> liegt im Bereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans<br />

Nr. 82 S. Danach stehen alle im Geltungsbereich<br />

dieses Bebauungsplanes belegenen<br />

Gebäu<strong>de</strong> als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.<br />

Wertgutachten<br />

Die Immobilie wur<strong>de</strong> durch Kenstone <strong>GmbH</strong>,<br />

Helfmann - Park 5, 65760 Eschborn, mit Bewertungsgutachten<br />

vom 04.11.2011 mit folgen<strong>de</strong>m<br />

Ergebnis bewertet:<br />

Der Marktwert <strong>de</strong>r Immobilie beträgt<br />

6.500.000,00 Euro.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 31


Mietverträge<br />

Es besteht ein Generalmietvertrag mit <strong>de</strong>r<br />

Projektentwicklungsgesellschaft Eschwege<br />

mbH, Obermarkt 22, 37269 Eschwege (nachfolgend<br />

die „Generalmieterin“) vom<br />

17.08.2010 nebst 1. Nachtrag vom<br />

10.10./17.10.2011 (nachfolgend <strong>de</strong>r „Generalmietvertrag“).<br />

Alleinige Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

Generalmieterin ist die Kreisstadt Eschwege.<br />

Die Generalmieterin hat ihrerseits Untermietverträge<br />

mit <strong>de</strong>n nachfolgend dargestellten<br />

Endnutzern <strong>de</strong>r Immobilie abgeschlossen.<br />

Der Mietzins aus <strong>de</strong>m Generalmietvertrag<br />

beträgt ab <strong>de</strong>m 01.11.2011 monatlich<br />

40.383,00 Euro (inklusive Nebenkosten) zzgl.<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Miete ist<br />

wertgesichert vereinbart. Steigt o<strong>de</strong>r fällt <strong>de</strong>r<br />

vom statistischen Bun<strong>de</strong>samt in Wiesba<strong>de</strong>n<br />

ermittelte Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland<br />

(„VPI“), Basis 2005=100, gegenüber <strong>de</strong>m<br />

In<strong>de</strong>xstand nach Übergabe um mehr als 10 %,<br />

so erhöht o<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r monatlich<br />

zu zahlen<strong>de</strong> Grundmietzins automatisch und<br />

unabhängig von <strong>de</strong>r jeweiligen Rechnungsstellung<br />

vom 1. <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Monats an entsprechend.<br />

Gleiches gilt, wenn sich <strong>de</strong>r genannte<br />

Preisin<strong>de</strong>x gegenüber <strong>de</strong>m Stand bei<br />

<strong>de</strong>r jeweils letzten Anpassung <strong>de</strong>s Grundmietzinses<br />

abermals um 10 % nach oben o<strong>de</strong>r unten<br />

verän<strong>de</strong>rt hat. Soweit in <strong>de</strong>n Untermietverträgen<br />

abweichen<strong>de</strong> Wertsicherungsklauseln<br />

o<strong>de</strong>r Staffelmiete/Umsatzmiete o<strong>de</strong>r<br />

vergleichbar gestaffelter Mietzins vereinbart<br />

wur<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>shalb eine Mietanpassung erfolgt,<br />

ist <strong>de</strong>r Mieter verpflichtet, die im jeweiligen<br />

Untermietverhältnis vereinbarte Mietzinsän<strong>de</strong>rung<br />

zu zahlen. Ist die Mieterhöhung<br />

in <strong>de</strong>n Untermietverhältnissen größer als die<br />

Mieterhöhung durch die zwischen <strong>de</strong>r Generalmieterin<br />

und <strong>de</strong>m Vermieter vereinbarte<br />

Wertsicherungsklausel, ist <strong>de</strong>r Mieter verpflichtet,<br />

90 % <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n jeweiligen Unter-<br />

mietverhältnissen vereinbarten Mietzinserhöhung<br />

bzw. im Falle <strong>de</strong>r Staffelmiete/Umsatzmiete<br />

98 % davon an <strong>de</strong>n Vermieter<br />

zu zahlen.<br />

Das Mietverhältnis läuft bis zum 31.01.2<strong>02</strong>0.<br />

Der Mietvertrag sieht ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

für die Generalmieterin vor, das diese<br />

dann ausüben kann, wenn das im nachstehend<br />

dargestellten Untermietvertrag<br />

Vockeroth für diesen Untermieter vereinbarte<br />

Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht erlischt. Im Falle <strong>de</strong>r<br />

Son<strong>de</strong>rkündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ablaufs <strong>de</strong>s Generalmietvertrages<br />

setzt <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer<br />

die Untermietverträge in eigener Person<br />

fort. Für die Prognose wur<strong>de</strong> unterstellt,<br />

dass die Generalmieterin von ihrem Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

zum 31.12.2012 Gebrauch<br />

machen kann und wird. Sollte dies nicht <strong>de</strong>r<br />

Fall sein, wür<strong>de</strong>n für die Dauer <strong>de</strong>r Aufrechterhaltung<br />

<strong>de</strong>s Generalmietvertrages die prognostizierten<br />

Mietsteigerungen geringfügig<br />

niedriger ausfallen, weil die Generalmieterin<br />

Mietsteigerungen in <strong>de</strong>n Untermietverträgen,<br />

die zu einer höheren Mietsteigerung als <strong>de</strong>r<br />

Indizierung <strong>de</strong>s Generalmietvertrages führen,<br />

nur zu 90 % weitergeben muss. Dem steht<br />

allerdings gegenläufig gegenüber, dass in <strong>de</strong>r<br />

Prognoserechnung ein Mietausfallrisiko von 2<br />

bis 3 % <strong>de</strong>r prognostizierten Mieten aus <strong>de</strong>n<br />

Untermietverhältnissen ertragsmin<strong>de</strong>rnd berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>. Die Prospektverantwortliche<br />

ist <strong>de</strong>r Auffassung, dass es während <strong>de</strong>s<br />

Bestan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Generalmietvertrages mit <strong>de</strong>r<br />

städtischen Gesellschaft zu einem Mietausfall<br />

nicht kommen wird. Die prognostizierten kalkulatorischen<br />

Mietausfallwerte übersteigen<br />

die Min<strong>de</strong>rbeträge aus <strong>de</strong>r Mietentwicklung<br />

<strong>de</strong>utlich.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 32


Die Untermieter<br />

Mieter Nutzung Mietfläche m 2 Mietbeginn Mietdauer<br />

Karl Vockeroth <strong>GmbH</strong> Textilien 2468,07 03.11.2010 31.01.2<strong>02</strong>1 (1)<br />

Tisch & Tafel Schin<strong>de</strong>wolf <strong>GmbH</strong> Dekoration 477,53 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

Sylvia Bernd Spielzeug 190,99 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

Hanke Gaststättenbetriebe Gastronomie 404,00 16.<strong>02</strong>.2011 31.12.2016<br />

Bäckerei Siemon Bäckerei 141,50 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

City Schmuck Galerie Uhren, Schmuck 57,34 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

Heinemann Buchhandlung Buchhandlung 405,39 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

Aurel Parfümerie <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> Parfümerie 156,21 27.10.2010 31.01.2019<br />

Amling`s Mo<strong>de</strong> Store Textilien 79,00 26.10.2010 31.01.2014<br />

Amling`s Mo<strong>de</strong> Store Textilien 141,13 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

Dieter Pommeranz Reisebüro 43,41 27.10.2010 31.12.2<strong>02</strong>0<br />

(1) Siehe hierzu <strong>de</strong>n nächstfolgen<strong>de</strong>n Abschnitt „Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht“<br />

Die Mieten sind als Festmieten nach <strong>de</strong>r Bruttogeschossfläche<br />

vereinbart in einer Spanne<br />

von 2,00 Euro/m² für Lagerflächen und je nach<br />

Lage, Größe und Ausstattung bis zu<br />

28,61 Euro/m² für La<strong>de</strong>nflächen. Daneben<br />

sind Umsatzmieten zwischen 1,5 % bis 8 %<br />

vom Nettoumsatz eines Kalen<strong>de</strong>rjahres zu<br />

zahlen, soweit die Umsatzmiete die Festmiete<br />

übersteigt. Alle Mieter unterliegen einer Betriebspflicht.<br />

Die Mieten wer<strong>de</strong>n auf Basis <strong>de</strong>s<br />

VPI angepasst. Bei Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s VPI um<br />

mehr als 10 % gegenüber <strong>de</strong>m In<strong>de</strong>xstand bei<br />

Übergabe bzw. letzter Anpassung erfolgt eine<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Miete in einem Prozentsatz <strong>de</strong>r<br />

In<strong>de</strong>xän<strong>de</strong>rung automatisch. Sicherheiten<br />

wur<strong>de</strong>n von allen Mietern in Form von Bankbürgschaften<br />

in Höhe von 2 bis 3 Nettomieten<br />

(Min<strong>de</strong>stmieten) erbracht. Die Mieter sind<br />

nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet,<br />

sich an <strong>de</strong>n Reparaturen im Innern<br />

<strong>de</strong>r Mieträume pro Einzelfall mit einem Betrag<br />

zwischen 100,00 Euro bis 200,00 Euro pro<br />

Einzelfall mit einer jährlichen Begrenzung auf<br />

1.000,00 Euro bis 2.400,00 Euro zu beteiligen.<br />

Alle Mieter sind ebenfalls verpflichtet, die<br />

eingebauten Scheiben, insbeson<strong>de</strong>re Schaufenster<br />

und La<strong>de</strong>ntüren auf ihre Kosten zu<br />

ersetzen sowie auf eigene Kosten die Instandhaltung<br />

und Wartung <strong>de</strong>r im Mietobjekt eingebauten<br />

technischen Anlagen durchzuführen.<br />

Als Nebenkosten wur<strong>de</strong>n Betriebskosten gemäß<br />

<strong>de</strong>r Betriebskostenverordnung, Wartungs-,<br />

Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungskosten<br />

sowie die Kosten für Reparaturen<br />

und Erneuerungen für allgemeine Einrichtungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für alle technischen Einrichtungen<br />

einschließlich Verkehrsflächen und<br />

Außenanlagen auf alle Mieter anteilig umgelegt.<br />

Nach Beendigung <strong>de</strong>r Mietzeit können<br />

vorgenommene Einbauten und Werbeeinrichtungen<br />

<strong>de</strong>m Vermieter entschädigungslos<br />

überlassen wer<strong>de</strong>n, ansonsten besteht die<br />

Verpflichtung aller Mieter zum Ausbau und<br />

Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s ursprünglichen Zustan-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 33


<strong>de</strong>s. Regelungen über eine Untervermietung<br />

sind nicht getroffen, mithin gilt die gesetzliche<br />

Regelung, dass <strong>de</strong>r Mieter ohne Erlaubnis<br />

<strong>de</strong>s Vermieters nicht berechtigt ist, die Mietsache<br />

weiterzuvermieten.<br />

In allen Mietverträgen hat <strong>de</strong>r Vermieter zur<br />

Umsatzsteuer optiert. Die gemäß § 4 Nr. 12<br />

<strong>de</strong>s Umsatzsteuergesetzes (UStG) an sich<br />

steuerfreien Vermietungsumsätze wer<strong>de</strong>n<br />

somit gemäß § 9 Abs. 1 UStG als steuerpflichtig<br />

behan<strong>de</strong>lt mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Vermieter<br />

auch die ihm von an<strong>de</strong>ren Unternehmen in<br />

Rechnung gestellten Umsatzsteuern grundsätzlich<br />

als Vorsteuer abziehen kann<br />

(§ 15 UStG). Da mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

nach <strong>de</strong>m 11.11.1993 begonnen wor<strong>de</strong>n<br />

ist, kann die Option nur insoweit ausgeübt<br />

wer<strong>de</strong>n, als <strong>de</strong>r Leistungsempfänger das<br />

Grundstück ausschließlich für Umsätze verwen<strong>de</strong>t<br />

o<strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n beabsichtigt, die<br />

<strong>de</strong>n Vorsteuerabzug nicht ausschließen<br />

(§§ 27 Abs. 2 , 9 Abs. 2 UStG). Bei Mietbeginn<br />

haben alle Mieter ausschließlich steuerpflichtige<br />

Umsätze ausgeführt. Sollte ein Mieter<br />

dazu übergehen, steuerfreie Umsätze zu erbringen,<br />

en<strong>de</strong>t die Möglichkeit <strong>de</strong>r Optierung.<br />

Eine Verpflichtung, <strong>de</strong>m Vermieter in diesem<br />

Fall <strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Nachteil auszugleichen,<br />

sehen die Mietverträge nicht vor.<br />

Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

Dem Mieter Vockeroth steht ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s sechzigsten Monats<br />

<strong>de</strong>r Mietzeit zu, falls nicht bis zum 31.5.2013<br />

auf einem nahe gelegenen Grundstück eine<br />

Stellplatzanlage mit min<strong>de</strong>stens 40 PKW-<br />

Stellplätzen zur Verfügung steht. Für die Errichtung<br />

dieser Stellplatzanlage ist bereits ein<br />

Gemeinschaftsunternehmen <strong>de</strong>r Stadt<br />

Eschwege und <strong>de</strong>s Mieters gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung von<br />

Eschwege hat die Errichtung und eine entsprechen<strong>de</strong><br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s einschlägigen Bebauungsplanes<br />

beschlossen.<br />

Der städtischen Generalmieterin wie<strong>de</strong>rum ist<br />

ein Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht für <strong>de</strong>n Generalmietvertrag<br />

eingeräumt für <strong>de</strong>n erwarteten<br />

Fall, dass das Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht <strong>de</strong>s Ankermieters<br />

Vockeroth durch die fristgerechte<br />

Errichtung <strong>de</strong>s Parkhauses erlischt. Die<br />

Prognoserechnung ist unter <strong>de</strong>r Annahme<br />

erstellt, dass das Parkhaus im Jahr 2012 errichtet<br />

wird und die Generalmieterin von ihrem<br />

Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht zum 31.12.2012<br />

Gebrauch machen wird.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 34


Ergänzen<strong>de</strong> Angaben<br />

Der Emittent hat über die Anschaffung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie <strong>de</strong>n in Abschnitt „Kaufvertrag“ ab<br />

Seite 63 dargestellten Kaufvertrag geschlossen.<br />

An<strong>de</strong>re Verträge über die Anschaffung<br />

o<strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Anlageobjektes o<strong>de</strong>r<br />

wesentlicher Teile davon hat <strong>de</strong>r Emittent<br />

nicht geschlossen. Die Übernahme <strong>de</strong>r Immobilie<br />

ist mit Wirkung zum 01.04.2012 vorgesehen,<br />

also noch nicht erfolgt (Realisierungsgrad<br />

<strong>de</strong>s Projektes).<br />

Der Prospektverantwortlichen, <strong>de</strong>n Gründungsgesellschaftern<br />

<strong>de</strong>s Emittenten, <strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin steht und stand<br />

das Eigentum am Anlageobjekt o<strong>de</strong>r wesentlichen<br />

Teilen <strong>de</strong>sselben nicht zu; diesen Personen<br />

steht auch aus an<strong>de</strong>ren Grün<strong>de</strong>n eine<br />

dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht<br />

zu. Rechtliche o<strong>de</strong>r tatsächliche Beschränkungen<br />

<strong>de</strong>r Verwendungsmöglichkeiten <strong>de</strong>s Anlageobjektes,<br />

insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf das<br />

Anlageziel, bestehen nicht.<br />

Für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjektes sind behördliche<br />

Genehmigungen nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen behördlichen Genehmigungen<br />

liegen mithin vor.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 35


Die Investition<br />

Investitionsplan (PROGNOSE)<br />

Ankauf Immobilie incl. Nebenkosten<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Finanzierungsnebenkosten<br />

Disagio<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Prospekt und Marketing<br />

Rechts- und Beratungskosten, Gutachten<br />

Einrichtung Treuhandschaft<br />

an<strong>de</strong>re Kosten<br />

Liquiditätsreserve<br />

Summe Mittelverwendung total<br />

Eigenkapital 3.838.500<br />

davon Gründungsgesellschafter 1.508.500<br />

zur Zeichnung wer<strong>de</strong>n angeboten 2.330.000<br />

Euro % von<br />

gesamt<br />

% vom<br />

Eigenkapital<br />

6.626.500 82,27% 172,63%<br />

60.000 0,74% 1,56%<br />

53.800 0,67% 1,40%<br />

205.000 2,55% 5,34%<br />

385.195 4,78% 10,04%<br />

310.000 3,85% 8,08%<br />

105.000 1,30% 2,74%<br />

20.000 0,25% 0,52%<br />

10.000 0,12% 0,26%<br />

279.505 3,47% 7,28%<br />

8.055.000 100,00% 209,85%<br />

Agio 116.500 3.955.000 49,10% 103,04%<br />

Darlehen<br />

4.100.000 50,90% 106,81%<br />

Summe Mittelherkunft<br />

Erläuterungen zum Investitionsplan<br />

(PROGNOSE)<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r vorgesehenen Investition<br />

sind Prognosen, die naturgemäß mit Unsicherheiten<br />

behaftet sind. Die voraussichtlichen<br />

Gesamtkosten <strong>de</strong>s Anlageobjektes sowie<br />

die geplante Finanzierung ergeben sich wie<br />

folgt:<br />

Mittelverwendung<br />

Immobilienerwerb inkl. Nebenkosten<br />

Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt<br />

6,3 Mio. Euro. Daneben wer<strong>de</strong>n Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

in Höhe von 3,5 % vom Kaufpreis<br />

und Notar- und Gerichtskosten anfallen, die<br />

8.055.000 100,00% 209,85%<br />

mit rund 41 Tsd. Euro zuzüglich Umsatzsteuer<br />

prognostiziert sind. Für die technische und<br />

juristische Ankaufsprüfung <strong>de</strong>r Immobilie erhält<br />

die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> eine Vergütung<br />

von insgesamt 65 Tsd. Euro zuzüglich<br />

Umsatzsteuer.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Übernahme <strong>de</strong>r Immobilie ist spätestens<br />

mit wirtschaftlichem Übergang zum<br />

01.04.2012 vorgesehen. Vorsorglich sind<br />

Zwischenfinanzierungszinsen prognostiziert,<br />

die für <strong>de</strong>n Fall entstehen wer<strong>de</strong>n, dass die<br />

Eigenkapitaleinwerbung zu diesem Zeitpunkt<br />

noch nicht abgeschlossen ist. Bei frühzeitigem<br />

Abschluss <strong>de</strong>r Einwerbung erhöht die Position<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 36


die Liquiditätsreserve. Zwischenfinanzierungsmittel<br />

sind in keinem Umfang verbindlich<br />

zugesagt. Es ist eine Fälligkeit <strong>de</strong>r Zwischenfinanzierungsmittel<br />

zur Auszahlung am<br />

31.3.2012 und zur Rückzahlung am 30.6.2012<br />

angenommen.<br />

Finanzierungskosten<br />

Es sind eine Bearbeitungsgebühr <strong>de</strong>r Bank in<br />

Höhe von 40 Tsd. Euro und Kosten <strong>de</strong>r Darlehenssicherung,<br />

namentlich die Eintragung<br />

verkehrsüblicher Grundschul<strong>de</strong>n zugunsten<br />

<strong>de</strong>r Bank, mit rund 14 Tsd. Euro prognostiziert.<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

Für die Beschaffung <strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rlichen Eigenkapitals<br />

erhält die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

gemäß Eigenkapitalvermittlungsvertrag eine<br />

Vergütung in Höhe von 7 % <strong>de</strong>s tatsächlich<br />

vermittelten Nennkapitals (Nominalkapital<br />

exklusive Agio) zuzüglich <strong>de</strong>s vereinbarten<br />

Agios. Die ausgewiesene Prognosesumme<br />

ergibt sich bei Volleinwerbung <strong>de</strong>s Kapitals.<br />

Prospekt und Konzeption<br />

Für die Erstellung <strong>de</strong>r Fondskonzeption in<br />

wirtschaftlicher Hinsicht und die Erstellung<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes erhält die <strong>Kristensen</strong><br />

Invest <strong>GmbH</strong> eine einmalige vertragliche Vergütung<br />

in Höhe von 310.000,00 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Rechts- und<br />

Steuerberatung und Gutachten im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes<br />

sind Aufwendungen in Höhe von<br />

105.000,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer<br />

prognostiziert.<br />

Einrichtung <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung<br />

Für die Einrichtung <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung<br />

erhält die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 20 Tsd. Euro<br />

zuzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />

An<strong>de</strong>re Kosten<br />

In dieser Position sind die geschätzten Kosten<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaftsgründung und Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen<br />

ausgewiesen.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Vorsorglich wur<strong>de</strong> eine Liquiditätsreserve für<br />

Unvorhergesehenes und zur Glättung <strong>de</strong>s<br />

Auszahlungsverlaufes in Höhe von rund<br />

280 Tsd. Euro gebil<strong>de</strong>t.<br />

Negativerklärung<br />

Mit <strong>de</strong>n Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Emission<br />

wird <strong>de</strong>r Emittent das vorstehend erläuterte<br />

Investitionsvorhaben durchführen. Für sonstige<br />

Zwecke wer<strong>de</strong>n die Nettoeinnahmen nicht<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mittelherkunft<br />

Eigenkapital<br />

Das Eigenkapital <strong>de</strong>s Emittenten setzt sich<br />

zusammen aus <strong>de</strong>r Kommanditeinlage <strong>de</strong>r<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin in Höhe<br />

von 8.500,00 Euro und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin in<br />

Höhe von 1,5 Mio. Euro (jeweils ohne Agio)<br />

sowie <strong>de</strong>m einzuwerben<strong>de</strong>n Kommanditkapital<br />

in Höhe von 2,33 Mio. Euro zuzüglich <strong>de</strong>s<br />

Agios von rund 117 Tsd. Euro (5 % <strong>de</strong>s einzuwerben<strong>de</strong>n<br />

Kapitals). Eigenmittel sind in keinem<br />

Umfang verbindlich zugesagt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 37


Die Zeichnungsbeträge sind jeweils unverzüglich<br />

nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zur<br />

Einzahlung fällig.<br />

Fremdkapital<br />

Die Nettoeinnahmen aus <strong>de</strong>r Emission reichen<br />

für die vorgesehene Investition <strong>de</strong>s Emittenten,<br />

also für die Realisierung <strong>de</strong>s Anlagezieles,<br />

allein nicht aus. Der Emittent nimmt<br />

Zwischenfinanzierungsmittel we<strong>de</strong>r auf noch<br />

sind diese verbindlich zugesagt. Die Endfinanzierungsmittel<br />

in Gestalt eines Bankdarlehens<br />

wer<strong>de</strong>n voraussichtlich 4,1 Mio. Euro betragen.<br />

Sie sind von einem <strong>de</strong>utschen Kreditinstitut<br />

in diesem Umfang unter Gremienvorbehalt,<br />

also noch nicht verbindlich, zugesagt. Die<br />

Auszahlung ist nach Erfüllung verschie<strong>de</strong>ner<br />

Voraussetzungen spätestens zum 01.04.2012<br />

fällig. Dieser Sollzinssatz beträgt nominal 3,4 %<br />

per annum nach Verrechnung <strong>de</strong>s Disagios<br />

(das entspricht einem Nominalzinssatz von 4<br />

% und einem Effektivzinssatz von 4,12 % per<br />

annum). Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre.<br />

Kosten in <strong>de</strong>r Investitionsphase (PROGNOSE)<br />

1. Aufwand für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>s Anlageobjektes<br />

einschl. Nebenkosten<br />

2. fondsabhängige Kosten:<br />

a. Vergütungen<br />

b. Nebenkosten <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

3. Gesamtaufwand<br />

4. nachrichtlich: Liquiditätsreserve<br />

5. Investition einschließlich <strong>de</strong>r Rücklagen<br />

Ergänzen<strong>de</strong> Angaben<br />

Die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> ist mit Ankaufsprüfung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie, <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsangebotes und <strong>de</strong>r Eigenkapitalakquisition<br />

beauftragt. Die <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong> ist mit <strong>de</strong>m Immobilienmanagement,<br />

die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltung <strong>GmbH</strong><br />

ist mit <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten<br />

beauftragt (siehe nachfolgend unter<br />

„Ausgaben“ auf Seite 41). Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

hat ihre Gründungseinlage für Rechnung eines<br />

<strong>de</strong>utschen Kreditinstitutes übernommen, das<br />

<strong>de</strong>m Emittenten auch die Fremdfinanzierung<br />

in Aussicht gestellt hat. Im Übrigen erbringen<br />

die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />

<strong>de</strong>s Emittenten, die Mitglie<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Emittenten o<strong>de</strong>r die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin in keinem Umfang nicht nur<br />

geringfügige Leistungen und Lieferungen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 38<br />

Euro<br />

% von<br />

gesamt<br />

% vom<br />

Eigenkapital<br />

je m2 Mietfläche<br />

Euro<br />

6.626.500 85,22% 167,55% 1.240<br />

715.195 9,20% 18,08% 134<br />

433.800 5,58% 10,97% 81<br />

7.775.495 100,00% 196,60% 1.455<br />

279.505<br />

8.055.000<br />

52<br />

1.507


Liquiditätsrechnung (PROGNOSE)<br />

Liquiditätsrechnung <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (PROGNOSE) 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

Beträge in Euro<br />

Summe <strong>de</strong>r Mieteinnahmen 363.752 508.376 509.764 516.940 546.036 546.238 547.297 550.472<br />

Instandhaltung -36.078 -49.067 -50.048 -51.049 -52.070 -53.111 -54.173 -55.257<br />

Mietverwaltung -11.403 -15.251 -15.293 -15.508 -16.381 -16.387 -16.419 -16.514<br />

Asset Management -1.900 -2.542 -2.549 -2.585 -2.730 -2.731 -2.736 -2.752<br />

Ausfallwagnis -9.683 -12.959 -13.000 -13.189 -13.928 -13.934 -13.966 -14.061<br />

Objektergebnis 304.687 428.557 428.874 434.609 460.927 460.074 460.0<strong>02</strong> 461.887<br />

Finanzierung<br />

Zinsaufwand (Bankdarlehen) 104.199 137.681 136.206 134.679 133.100 131.467 129.777 128.<strong>02</strong>9<br />

Tilgung 31.101 42.719 44.194 45.721 47.300 48.933 50.623 52.371<br />

laufen<strong>de</strong>r Barüberschuss 169.387 248.157 248.474 254.209 280.527 279.674 279.6<strong>02</strong> 281.487<br />

Verkaufserlöse 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Kredittilgung Verkauf 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Barüberschuss gesamt 169.387 248.157 248.474 254.209 280.527 279.674 279.6<strong>02</strong> 281.487<br />

Zinsertrag Liquiditätsanlage 3.412 4.837 4.656 4.244 6.255 6.343 6.396 6.429<br />

Fondsbezogene Ausgaben<br />

Haftungsvergütung Komplementär -3.500 -3.570 -3.641 -3.714 -3.789 -3.864 -3.942 -4.<strong>02</strong>0<br />

Geschäftsführung -12.000 -12.240 -12.485 -12.734 -12.989 -13.249 -13.514 -13.784<br />

Abschluss und Steuerberatung -7.500 -7.650 -7.803 -7.959 -8.118 -8.281 -8.446 -8.615<br />

Treuhän<strong>de</strong>rvergütung -11.600 -11.832 -12.069 -12.310 -12.556 -12.807 -13.063 -13.325<br />

sonstige Aufwendungen -3.750 -5.100 -5.2<strong>02</strong> -5.306 -5.412 -5.520 -5.631 -5.743<br />

Liquidität 134.449 212.603 211.931 216.429 243.917 242.296 241.4<strong>02</strong> 242.428<br />

Auszahlung 179.930 239.906 239.906 239.906 239.906 239.906 239.906 239.906<br />

in Prozent <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen (ohne Agio) 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25% 6,25%<br />

Entwicklung Liquiditätsreserve -45.480 -27.304 -27.976 -23.477 4.011 2.390 1.496 2.522<br />

Bestand Liquiditätsreserve 234.<strong>02</strong>5 206.721 178.746 155.268 159.279 161.669 163.165 165.687<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 39


2<strong>02</strong>0 2<strong>02</strong>1 2<strong>02</strong>2 2<strong>02</strong>3 2<strong>02</strong>4 2<strong>02</strong>5 2<strong>02</strong>6 2<strong>02</strong>7<br />

Liquiditätsrechnung <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (PROGNOSE)<br />

Beträge in Euro<br />

558.263 589.803 590.<strong>02</strong>6 591.190 594.683 603.144 637.340 159.396 Summe <strong>de</strong>r Mieteinnahmen<br />

-56.362 -57.489 -58.639 -59.812 -61.008 -62.228 -63.473 -16.186 Instandhaltung<br />

-16.748 -17.694 -17.701 -17.736 -17.840 -18.094 -19.120 -4.782 Mietverwaltung<br />

-2.791 -2.949 -2.950 -2.956 -2.973 -3.016 -3.187 -797 Asset Management<br />

-14.266 -15.069 -15.076 -15.111 -15.216 -15.439 -16.312 -4.080 Ausfallwagnis<br />

468.095 496.6<strong>02</strong> 495.660 495.575 497.645 504.367 535.248 133.552 Objektergebnis<br />

Finanzierung<br />

126.220 124.349 179.301 196.206 194.<strong>02</strong>8 191.728 189.297 46.929 Zinsaufwand (Bankdarlehen)<br />

54.180 56.051 41.908 38.606 40.784 43.085 45.515 11.774 Tilgung<br />

287.695 316.2<strong>02</strong> 274.450 260.763 262.833 269.554 300.436 74.849 laufen<strong>de</strong>r Barüberschuss<br />

0 0 0 0 0 0 0 7.853.064 Verkaufserlöse<br />

0 0 0 0 0 0 0 3.405.135 Kredittilgung Verkauf<br />

287.695 316.2<strong>02</strong> 274.450 260.763 262.833 269.554 300.436 4.522.777 Barüberschuss gesamt<br />

6.485 6.123 6.898 7.083 5.893 5.094 4.294 699 Zinsertrag Liquiditätsanlage<br />

Fondsbezogene Ausgaben<br />

-4.101 -4.183 -4.266 -4.352 -4.439 -4.528 -4.618 -1.178 Haftungsvergütung Komplementär<br />

-14.060 -14.341 -14.628 -14.920 -15.219 -15.523 -15.834 -32.301 Geschäftsführung<br />

-8.787 -8.963 -9.142 -9.325 -9.512 -9.7<strong>02</strong> -9.896 -2.524 Abschluss und Steuerberatung<br />

-13.591 -13.863 -14.140 -14.423 -14.712 -15.006 -15.306 -15.612 Treuhän<strong>de</strong>rvergütung<br />

-5.858 -5.975 -6.095 -6.217 -6.341 -6.468 -6.597 -1.682 sonstige Aufwendungen<br />

247.782 274.999 233.076 218.609 218.503 223.422 252.479 4.470.180 Liquidität<br />

239.906 239.906 249.503 249.503 249.503 249.503 249.503 4.577.411 Auszahlung<br />

6,25% 6,25% 6,50% 6,50% 6,50% 6,50% 6,50% 119,25% in Prozent <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen (ohne Agio)<br />

7.876 35.092 -16.427 -30.894 -30.999 -26.081 2.976 -107.231 Entwicklung Liquiditätsreserve<br />

173.563 208.655 192.229 161.335 130.336 104.255 107.231 0 Bestand Liquiditätsreserve<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 40


Erläuterung zur Ergebnisrechnung<br />

(PROGNOSE)<br />

Einnahmen<br />

Mieteinnahmen<br />

Die Mietentwicklung <strong>de</strong>r gewerblichen Einheiten<br />

ist auf Basis <strong>de</strong>r im Mietvertrag enthaltenen<br />

In<strong>de</strong>xklausel unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

erwarteten Inflation von 2 % per annum prognostiziert.<br />

Es wur<strong>de</strong> davon ausgegangen, dass<br />

die Generalmieterin von ihrem Son<strong>de</strong>rkündigungsrecht<br />

zum 31.12.2012 Gebrauch machen<br />

wird. Mit <strong>de</strong>n Untermietern sind Garantiemieten<br />

und darüber hinaus Umsatzmieten vereinbart.<br />

Aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n sind für die Prognose<br />

nur die vereinbarten Min<strong>de</strong>stmieten,<br />

aber keine Erlöse aus Mehrzahlungen aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Umsatzmietvereinbarungen berücksichtigt.<br />

Solche Mehrzahlungen stün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />

Emittenten nach <strong>de</strong>n kaufvertraglichen Regelungen<br />

ab 2017 allein zu.<br />

Ausgaben<br />

Instandhaltung<br />

Die Aufwendungen für laufen<strong>de</strong> Instandhaltungsmaßnahmen<br />

sind auf <strong>de</strong>r Basis von Erfahrungswerten<br />

mit 9,00 Euro je Quadratmeter<br />

und Jahr für die Hauptnutzflächen und mit<br />

5,67 Euro für Lagerflächen prognostiziert und<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r erwarteten Inflationsentwicklung<br />

in<strong>de</strong>xiert.<br />

Immobilienmanagement, Mietverwaltung<br />

Die <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> ist als Asset<br />

Managerin für die laufen<strong>de</strong> Betreuung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie und <strong>de</strong>r Mieter verantwortlich. Sie<br />

erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von<br />

3,5 % <strong>de</strong>r tatsächlich erzielten Netto-Istmieten<br />

(Kaltmieten exklusive Nebenkostenvorauszahlungen<br />

und Umsatzsteuer) und ist damit unmittelbar<br />

an <strong>de</strong>n Erfolg ihrer Tätigkeit gebun<strong>de</strong>n.<br />

Die Asset Managerin erhält ferner gegebenenfalls<br />

eine Erfolgsvergütung für <strong>de</strong>n Fall,<br />

dass die effektiven Barrückflüsse an die Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>s Fonds die Planwerte überschreiten<br />

(siehe Liquidationskalkulation).<br />

Ausfallwagnis<br />

Vorsorglich ist ein Mietausfallwagnis mit je<br />

nach betroffener Mietfläche 2 bis 3 % <strong>de</strong>r<br />

Nettokaltmieten berücksichtigt.<br />

Zinsaufwand und Tilgung<br />

Der Zinssatz für das Darlehen ist für die Dauer<br />

von 10 Jahren mit nominal 3,40 % jährlich<br />

nach Disagio (Auszahlung 95 %) prognostiziert,<br />

das entspricht einem Nominalzinssatz<br />

von 4,00 % ohne Disagio. Für die Anschlussfinanzierung<br />

wird mit einem Zinssatz von<br />

5,50 % jährlich kalkuliert.<br />

Die Tilgung ist für <strong>de</strong>n Zinsfestschreibungszeitraum<br />

mit 1,00 % zuzüglich ersparter Zinsen ab<br />

Auszahlung prognostiziert. Für <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Anschlussfinanzierungszeitraum von 5<br />

Jahren ist eine Tilgung von 1 % jährlich <strong>de</strong>r<br />

Restvaluta prognostiziert.<br />

Verkaufserlöse<br />

Es wur<strong>de</strong> angenommen, dass die Immobilie zu<br />

einem Preis veräußert wer<strong>de</strong>n kann, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

bei Verkauf erzielten Miete und <strong>de</strong>n Ankaufspreisfaktoren<br />

entspricht. Eine allgemeine<br />

Wertsteigerung aufgrund <strong>de</strong>r Immobilienmarktentwicklung<br />

ist nicht eingerechnet, weil<br />

Marktbewegungen nach Auffassung <strong>de</strong>s Anbieters<br />

über <strong>de</strong>n Betrachtungszeitraum nicht<br />

hinreichend prognostizierbar sind. Der Aus-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 41


weis erfolgt netto nach Abzug <strong>de</strong>r Verkaufsgebühr<br />

in Höhe von 1 % <strong>de</strong>s erzielten Verkaufspreises<br />

zzgl. USt, die die Asset Managerin<br />

(<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>) für Vorbereitung<br />

und Abwicklung <strong>de</strong>s gesamten Verkaufsprozesses<br />

erhält.<br />

Zinserträge<br />

Die aus <strong>de</strong>r Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel resultieren<strong>de</strong>n<br />

Zinserträge <strong>de</strong>s Emittenten sind aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n<br />

für die Jahre 2012 bis 2015<br />

wegen <strong>de</strong>s aktuell vergleichsweise niedrigen<br />

Niveaus mit 1,65 % bis 2,6 % per annum je<br />

nach Laufzeit angenommen, ab <strong>de</strong>m Jahr 2016<br />

nach Maßgabe langjähriger Durchschnittswerte<br />

mit 3,00 bis 4,63 % per annum. Hiervon<br />

wur<strong>de</strong> die anfallen<strong>de</strong> Abgeltungssteuer in<br />

Höhe von 25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

abgezogen (Nettoausweis <strong>de</strong>r Zinsen<br />

nach Abgeltungssteuer, ohne Berücksichtigung<br />

eventueller Kirchensteuer).<br />

Fondsbezogene Ausgaben<br />

Für die ausgewiesenen laufen<strong>de</strong>n Gesellschaftskosten<br />

<strong>de</strong>s Emittenten sind insgesamt<br />

rund 39,6 Tsd. Euro jährlich kalkuliert. Die<br />

Positionen Geschäftsführung, Treuhandkosten<br />

und Haftungsvergütung entsprechen <strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen, die Kosten<br />

für Jahresabschluss und Steuererklärung<br />

sind Planwerte und durch Leistungsangebot<br />

eines geeigneten Dienstleisters unterlegt. Für<br />

sonstige Kosten sind vorsorglich weitere anfänglich<br />

5 Tsd. Euro berücksichtigt.<br />

Liquidität<br />

Der Barüberschuss aus Objektbewirtschaftung<br />

zuzüglich Zinsen abzüglich <strong>de</strong>r fondsbezogenen<br />

Ausgaben ergeben das Liquiditätsergebnis<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Jahres.<br />

Auszahlungen vor Steuern<br />

Die prognostizierten Auszahlungen orientieren<br />

sich am erzielten Cashflow <strong>de</strong>s Emittenten<br />

und sollen voraussichtlich jeweils bis 31.03.<br />

<strong>de</strong>s auf das Geschäftsjahr folgen<strong>de</strong>n Jahres<br />

ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Über die tatsächliche<br />

Höhe von Liquiditätsauszahlungen entschei<strong>de</strong>t<br />

die Gesellschafterversammlung.<br />

Auszahlungen in Prozent <strong>de</strong>s Kapitals<br />

Die prognostizierten Auszahlungen (vor Steuern)<br />

in Prozent <strong>de</strong>s vorgesehenen Kapitals <strong>de</strong>s<br />

Emittenten (exklusive Agio).<br />

Liquiditätsreserve<br />

Der zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s jeweiligen Jahres prognostizierte<br />

Stand <strong>de</strong>r Liquiditätsreserve <strong>de</strong>s Emittenten,<br />

<strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r ursprünglichen Liquiditätsreserve<br />

laut Investitionsplan zuzüglich<br />

<strong>de</strong>r prognostizierten nicht für Auszahlungen<br />

an Anleger verwen<strong>de</strong>ten Liquidität abzüglich<br />

zur Glättung <strong>de</strong>r prognostizierten Auszahlungen<br />

erwarteten Entnahmen errechnet.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 42


Steuerliche Ergebnisrechnung (PROGNOSE)<br />

Steuerplanrechnung Beträge in Euro 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

Steuerliches Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten -245.276 132.070 133.033 139.391 166.738 166.696 167.465 170.223<br />

Einkommensteuerbelastung / -entlastung -116.445 62.700 63.157 66.176 79.159 79.139 79.504 80.813<br />

Kapitalertragsteuerabzüge 1.222 1.733 1.668 1.520 2.241 2.272 2.291 2.303<br />

Gesamtsteuerbelastung (bei 45 % Steuersatz zzgl.<br />

SolZ) -115.222 64.433 64.825 67.696 81.399 81.411 81.795 83.116<br />

Steuerplanrechnung Beträge in Euro 2<strong>02</strong>0 2<strong>02</strong>1 2<strong>02</strong>2 2<strong>02</strong>3 2<strong>02</strong>4 2<strong>02</strong>5 2<strong>02</strong>6 2<strong>02</strong>7<br />

Steuerliches Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten 177.336 206.654 150.168 132.358 135.377 143.214 175.259 4.078<br />

Einkommensteuerbelastung / -entlastung 84.190 98.109 71.292 62.837 64.270 67.991 83.204 1.936<br />

Kapitalertragsteuerabzüge 2.323 2.193 2.471 2.537 2.111 1.825 1.538 251<br />

Gesamtsteuerbelastung (bei 45 % Steuersatz zzgl.<br />

SolZ) 86.513 100.3<strong>02</strong> 73.763 65.374 66.381 69.816 84.742 2.187<br />

Erläuterungen zur steuerlichen Ergebnisrechnung<br />

(PROGNOSE)<br />

Die steuerlichen Ergebnisse resultieren aus<br />

<strong>de</strong>n Einnahmeüberschüssen <strong>de</strong>r Immobilienbewirtschaftung<br />

abzüglich Abschreibungen in<br />

Höhe von 2 % jährlich <strong>de</strong>r Anschaffungskosten<br />

für das Gebäu<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>r hierauf<br />

anteilig entfallen<strong>de</strong>n Anschaffungsnebenkosten<br />

und <strong>de</strong>r aktivierungspflichtigen Fondskosten.<br />

Für die Aufteilung <strong>de</strong>r gesamten Anschaffungskosten<br />

auf Grund und Bo<strong>de</strong>n einerseits<br />

und Gebäu<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rerseits das geschätzte<br />

Verhältnis <strong>de</strong>r Sachwerte zugrun<strong>de</strong> gelegt<br />

wor<strong>de</strong>n. Vom Bewirtschaftungsergebnis sind<br />

die laufen<strong>de</strong>n Gesellschaftskosten abzusetzen.<br />

Im Ergebnis sind Zinserträge enthalten. Ein<br />

<strong>de</strong>m Verhältnis von Vermietungseinkünften zu<br />

Zinseinnahmen entsprechen<strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r<br />

Verwaltungskosten ist als steuerlich nicht ab-<br />

zugsfähig berücksichtigt wor<strong>de</strong>n (Verbot <strong>de</strong>s<br />

Werbungskostenabzugs auf Kapitaleinkünfte).<br />

Die effektive Steuerbelastung <strong>de</strong>r Erträge und<br />

die für 2012 gezeigte Steuerentlastung sind<br />

vom individuellen Steuersatz <strong>de</strong>s einzelnen<br />

Gesellschafters abhängig. Für die Darstellung<br />

ist <strong>de</strong>r Spitzensteuersatz (einschließlich sogenannter<br />

„Reichensteuer“) von 45 % zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlags von 5,5 % (ohne Kirchensteuer)<br />

angesetzt. Der tatsächlich anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Steuersatz hängt ausschließlich vom zu<br />

versteuern<strong>de</strong>n Einkommen <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers<br />

ab.<br />

Das steuerliche Ergebnis aus <strong>de</strong>m Verkauf <strong>de</strong>r<br />

Immobilie ergibt sich aus <strong>de</strong>m Verkaufspreis<br />

abzüglich Verkaufsgebühren und steuerlichem<br />

Restbuchwert. Nach heutiger Rechtslage ist<br />

<strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn steuerfrei, da die<br />

Immobilie erst nach Ablauf von mehr als zehn<br />

Jahren verkauft wer<strong>de</strong>n soll.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 43


Anleger-Ergebnisrechnung (PROGNOSE)<br />

Der Verlauf einer Beteiligung ist zur besseren<br />

Übersichtlichkeit aus <strong>de</strong>r Sicht eines individuellen<br />

Anlegers aus <strong>de</strong>r Prognoserechnung <strong>de</strong>s<br />

Emittenten abgeleitet und dargestellt. Die<br />

nachstehen<strong>de</strong> Tabelle fasst die prognostizierten<br />

Ergebnisse für eine Musterbeteiligung von<br />

50.000 Euro (exklusive Agio) zusammen.<br />

(PROGNOSE) Beträge in Euro<br />

Barrückfluss vor Steuern gesamt 50.000 56.107<br />

Barrückflüsse nach Steuern:<br />

Kapital Ergebnis Steuerbelastung Gesamterfolg Prozent<br />

106.107 212%<br />

bei 45 % Steuersatz zzgl. SolZ 50.000 56.107 -12.486 93.621 187%<br />

bei 42 % Steuersatz zzgl. SolZ 50.000 56.107 -11.680 94.427 189%<br />

bei 30 % Steuersatz zzgl. SolZ 50.000 56.107 -8.456 97.651 195%<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 44


Zahlungsfluss- und Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von 50.000 Euro zzgl. 5 % Agio<br />

(PROGNOSE)<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

1. Liquiditätsergebnis <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 1.751 2.769 2.761 2.819 3.177 3.156 3.144 3.158<br />

2. Zuführung (-) Entnahme (+) Liquiditätsreserve -1.751 -426 364 306 -52 -31 -19 -33<br />

3. Auszahlung gesamt 0 2.344 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125<br />

4. Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 0 1.517 -817 -823 -862 -1.031 -1.031 -1.036<br />

5. Zahlungsfluss nach max. Steuerbelastung 0 3.861 2.308 2.3<strong>02</strong> 2.263 2.094 2.094 2.089<br />

6. Gebun<strong>de</strong>nes Kapital am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 0 -52.500 -48.639 -46.331 -44.<strong>02</strong>9 -41.766 -39.672 -37.578<br />

7. Gewinnauszahlung *) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

8. Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 0 1.517 -817 -823 -862 -1.031 -1.031 -1.036<br />

9. Eigenkapitaleinzahlung (-)/-rückzahlung (+) -52.500 2.344 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125 3.125<br />

10. Summe Einzahlungen (-)/Rückfluss (+) -52.500 3.861 2.308 2.3<strong>02</strong> 2.263 2.094 2.094 2.089<br />

11. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

12. Anteiliges Fremdkapital zum Jahresen<strong>de</strong> 54.012 53.445 52.858 52.251 51.623 50.974 50.3<strong>02</strong> 49.607<br />

* han<strong>de</strong>lsrechtlich ermittelter Gewinn, nach Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge<br />

1. Anteil am Liquiditätsergebnis<br />

2. Entnahmen aus bzw. Einstellung in die Liquiditätsreserve <strong>de</strong>s Emittenten<br />

3. Prognostizierte Auszahlung an <strong>de</strong>n Anleger für das jeweilige Jahr insgesamt<br />

4. Steuerlast/Steuererstattung<br />

5. Nettozahlungsfluss an <strong>de</strong>n Anleger nach maximaler Steuerbe- bzw. -entlastung<br />

6. Gebun<strong>de</strong>nes Kapital nach Steuern<br />

7. Anteil <strong>de</strong>s han<strong>de</strong>lsrechtlichen Gewinns an <strong>de</strong>n prognostizierten Auszahlungen<br />

8. Maximale Steuerbelastung wie Ziffer 4<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 45


2<strong>02</strong>0 2<strong>02</strong>1 2<strong>02</strong>2 2<strong>02</strong>3 2<strong>02</strong>4 2<strong>02</strong>5 2<strong>02</strong>6 2<strong>02</strong>7<br />

3.228 3.582 3.036 2.848 2.846 2.910 3.289 58.228 Liquiditätsergebnis <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 1.<br />

-103 -457 89 4<strong>02</strong> 404 340 -39 4.647 Zuführung (-) Entnahme (+) Liquiditätsreserve 2.<br />

3.125 3.125 3.125 3.250 3.250 3.250 3.250 62.875 Auszahlung gesamt 3.<br />

-1.053 -1.097 -1.278 -929 -819 -837 -886 -1.109 Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 4.<br />

2.072 2.<strong>02</strong>8 1.847 2.321 2.431 2.413 2.364 61.766 Zahlungsfluss nach max. Steuerbelastung 5.<br />

-35.488 -33.416 -31.388 -29.541 -27.219 -24.788 -22.375 -20.011 Gebun<strong>de</strong>nes Kapital am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> 6.<br />

1.195 2.095 2.467 1.947 1.785 1.811 1.904 40.640 Gewinnauszahlung *) 7.<br />

-1.053 -1.097 -1.278 -929 -819 -837 -886 -1.109 Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) 8.<br />

1.930 1.030 658 1.303 1.465 1.439 1.346 22.235 Eigenkapitaleinzahlung (-)/-rückzahlung (+) 9.<br />

2.072 2.<strong>02</strong>8 1.847 2.321 2.431 2.413 2.364 61.766 Summe Einzahlungen (-)/Rückfluss (+) 10.<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 Haftungsvolumen 11.<br />

48.888 48.143 47.587 47.075 46.533 45.961 45.357 0 Anteiliges Fremdkapital zum Jahresen<strong>de</strong> 12.<br />

9. Eigenkapitaleinzahlung bzw. -auszahlungen, <strong>de</strong>nen kein han<strong>de</strong>lsrechtlicher Gewinn gegenübersteht<br />

10. Netto-Kapitalein- bzw. -auszahlungen<br />

11. Das Kapitalkonto wird jährlich um das han<strong>de</strong>lsbilanzielle Ergebnis und die Ein- und Auszahlungen fortgeschrieben.<br />

Unterschreitet das Eigenkapitalkonto die han<strong>de</strong>lsregisterlich eingetragene Haftsumme, kommt<br />

es zu einem Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>s Anlegers in Höhe <strong>de</strong>r unge<strong>de</strong>ckten Differenz.<br />

Prognosegemäß kommt es zu einem Wie<strong>de</strong>raufleben <strong>de</strong>r Haftung nur bei Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie mit<br />

anschließen<strong>de</strong>r Vollauszahlung, also zu einem Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m alle Verbindlichkeiten <strong>de</strong>s Emittenten voraussichtlich<br />

getilgt sind.<br />

12. Rechnerischer Anteil am Finanzierungsdarlehen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 46


Liquidationsrechnung (PROGNOSE)<br />

Für die Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie zum En<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Prognosezeitraumes von 15 Jahren wird<br />

ein Verkaufserlös von rund 7,85 Mio. Euro<br />

prognostiziert, <strong>de</strong>r sich auf Basis <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n<br />

Daten ergibt.<br />

Kaufpreis €<br />

Miete bei<br />

Ankauf €<br />

p.a.<br />

Ankaufsfaktor<br />

6.300.000 506.377 12,44<br />

Erläuterung <strong>de</strong>r Liquidationsrechnung<br />

(PROGNOSE)<br />

Der Liquidationserlös ergibt sich aus <strong>de</strong>m Verkaufspreis<br />

<strong>de</strong>r Immobilie zuzüglich vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Liquidität und sonstigem Umlaufvermögen<br />

(einschließlich <strong>de</strong>s Bewirtschaftungsergebnisses<br />

für das Veräußerungsjahr) abzüglich Verkaufskosten,<br />

sonstiger Kosten und Darlehenstilgung.<br />

Über <strong>de</strong>n Verkauf und <strong>de</strong>n Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>s Verkaufs entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten. Der Verkaufserlös<br />

ist im Wesentlichen abhängig von <strong>de</strong>r aktuellen<br />

Marktsituation, <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Standortes, <strong>de</strong>m Zustand <strong>de</strong>r Immobilie und<br />

<strong>de</strong>r Vermietungssituation. Der Kaufpreis wird<br />

in <strong>de</strong>r Regel aus einem Multiplikator <strong>de</strong>r Jahresnettomiete<br />

ermittelt. Für die Liquidationsrechnung<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Einkaufsfaktor für die<br />

Immobilie auf die prognostizierte Miete angewandt,<br />

das sind 12,44 Jahresmieten.<br />

Miete bei<br />

Verkauf €<br />

p.a.<br />

Verkaufs-<br />

preis €<br />

Verkaufs-<br />

gebühr €<br />

Erlös €<br />

637.584 7.932.388 -79.324 7.853.064<br />

Liquidationsrechnung (PROGNOSE) Euro<br />

laufen<strong>de</strong>r Barüberschuss 22.252<br />

Verkaufserlöse 7.853.064<br />

Kredittilgung Verkauf -3.405.135<br />

Auflösung Liquiditätsrücklage 107.231<br />

Auszahlung 4.577.412<br />

in Prozent <strong>de</strong>s Kapitals ohne Agio 119,25%<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 47


Sensitivitätsanalyse (Abweichung von <strong>de</strong>r PROGNOSE)<br />

Prognosedaten wohnt eine gewisse Unsicherheit<br />

inne, da die künftige Entwicklung von<br />

einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die<br />

keiner mathematischen Planung zugänglich<br />

sind. Die Sensitivitätsanalyse soll aufzeigen,<br />

wie das Ergebnis <strong>de</strong>r Investition <strong>de</strong>s Emittenten<br />

auf Abweichungen von Parametern von<br />

<strong>de</strong>n Prognosewerten reagiert. Die<br />

Szenariorechnungen basieren damit nicht auf<br />

„best case – worst case“ –Berechnungen, son-<br />

182% 192% 2<strong>02</strong>% 212% 222% 232%<br />

Werte bezogen auf das Eigenkapital ohne Agio.<br />

Die Inflation hat Auswirkung auf die Mietentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Gewerbemietverträge, <strong>de</strong>ren<br />

Mietentwicklung auf <strong>de</strong>n Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x<br />

reagiert. Er wur<strong>de</strong> auf Inflationssätze von<br />

1,5 % bzw. 2,5 % (Prognose: 2 %) untersucht.<br />

Der Verkaufspreis, <strong>de</strong>r bei Objekten dieser Art<br />

regelmäßig aus einem Vielfachen <strong>de</strong>r erzielten<br />

Jahresmieten ermittelt wird, wur<strong>de</strong> jeweils um<br />

eine Jahresmiete gekürzt bzw. erhöht. Die<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>r Zinsän<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong>n auf<br />

<strong>de</strong>r Basis von Zinssätzen von 6,5 % bzw. 4,5 %<br />

nominal (Prognose: 5,5 %) untersucht. Die<br />

<strong>de</strong>rn stellen <strong>de</strong>n Einfluss <strong>de</strong>r Schwankung bestimmter<br />

Prognoseannahmen im Rahmen<br />

vernünftiger Bandbreiten auf das Ergebnis<br />

dar. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n abweichen<strong>de</strong> Entwicklungen<br />

<strong>de</strong>r Mieterlöse infolge Variation<br />

<strong>de</strong>r Inflation, abweichen<strong>de</strong> Mietausfallraten,<br />

Instandhaltungskosten und Verkaufserlöse<br />

und geän<strong>de</strong>rte Zinssätze <strong>de</strong>r Anschlussfinanzierung<br />

und <strong>de</strong>ren Auswirkung auf Auszahlungen<br />

aufgezeigt.<br />

Anschlusszins -1%<br />

Anschlusszins +1%<br />

Instandhaltung -50%<br />

Instandhaltung +50%<br />

Inflation +25%<br />

Inflation -25%<br />

Mietausfallsatz -50%<br />

Mietausfallsatz +50%<br />

Verkaufsfaktor +1<br />

Verkaufsfaktor -1<br />

Prognose<br />

prognostizierten Mietausfallsätze von 2 bis<br />

3 % wur<strong>de</strong>n jeweils um 50 % erhöht bzw. vermin<strong>de</strong>rt.<br />

Die prognostizierten Instandhaltungskosten<br />

wur<strong>de</strong>n ab Beginn <strong>de</strong>s sechsten<br />

Mietjahres um 50 % <strong>de</strong>s Prognoseansatzes<br />

erhöht bzw. vermin<strong>de</strong>rt. Die Darstellung zeigt<br />

die Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Gesamtkapitalrückfluss<br />

vor Steuern (exkl. Agio) im Vergleich zu<br />

<strong>de</strong>m Gesamtkapitalrückfluss von 212 % , <strong>de</strong>r<br />

auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r auf Seiten 39 f. abgedruckten<br />

Prognoserechnung prognostiziert ist.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 48


Vermögens-, Finanz- und Ertragslage <strong>de</strong>s<br />

Emittenten<br />

Eröffnungsbilanz <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> auf <strong>de</strong>n 21.12.2011<br />

Aktiva Passiva<br />

Euro Euro<br />

A. Eigenkapital<br />

Kapitalanteile<br />

<strong>de</strong>r Komplementärin 0<br />

<strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

abzgl. Einlagen nicht<br />

1.508.500<br />

eingefor<strong>de</strong>rt -1.508.000<br />

Kapital 0<br />

Aktiva 0 Passiva 0<br />

Die <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>.<br />

<strong>KG</strong> wur<strong>de</strong> am 21.12.2011 gegrün<strong>de</strong>t. Ein Jahresabschluss<br />

liegt zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Prospektaufstellung<br />

noch nicht vor. Der Emittent<br />

ist vor weniger als 18 Monaten gegrün<strong>de</strong>t<br />

wor<strong>de</strong>n und hat noch keinen Jahresabschluss<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 10 VermVerkProspV erstellt.<br />

Der Emittent unterliegt damit im Hinblick auf<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verringerten<br />

Prospektanfor<strong>de</strong>rungen gemäß<br />

§ 15 VermVerkProspV.<br />

Eine Zwischenübersicht liegt nicht vor, da <strong>de</strong>r<br />

Stichtag <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz weniger als zwei<br />

Monate zurück liegt und sich bilanz- o<strong>de</strong>r<br />

erfolgswirksamen Verän<strong>de</strong>rungen und / o<strong>de</strong>r<br />

Geschäftsvorfälle seit Aufstellung <strong>de</strong>r Eröffnungsbilanz<br />

nicht ergeben haben. Der Emittent<br />

ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

Die Geschäftsaussichten <strong>de</strong>s Emittenten für<br />

das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr beschränken sich<br />

auf die Vorbereitung <strong>de</strong>r Einwerbung <strong>de</strong>s vorgesehenen<br />

Eigenkapitals. Für das Folgejahr<br />

ergeben sie sich aus <strong>de</strong>n ab Seite 31 dargestellten<br />

Ergebnis- und Liquiditätsprognosen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 49


Planbilanzen (PROGNOSE) <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Aktiva 31.12.<br />

2011<br />

A. Anlagevermögen<br />

31.12.<br />

2012<br />

31.12.<br />

2013<br />

Euro Euro Euro<br />

Grundstücke und<br />

Bauten 0 6.538.229 6.420.534<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Guthaben bei Kreditinstituten<br />

0 234.<strong>02</strong>5 206.721<br />

C. Aktive Rechnungsabgrenzung<br />

0 189.625 169.125<br />

Summe Aktiva 0 6.961.879 6.796.380<br />

Unter <strong>de</strong>n Aktiva ist im Anlagevermögen die<br />

Immobilie ausgewiesen. Das Umlaufvermögen<br />

betrifft die sonstigen liqui<strong>de</strong>n Mittel. Es wur<strong>de</strong><br />

wegen <strong>de</strong>r Unsicherheit über die Anlagepolitik<br />

davon abgesehen, eine Aufteilung <strong>de</strong>r anzulegen<strong>de</strong>n<br />

Mittel in Festgeld und Bun<strong>de</strong>sanleihen,<br />

die im Falle eines Erwerbs als sonstige<br />

Wertpapiere als Bilanzposition B II auszuweisen<br />

wären, vorzunehmen. Die aktive Rechnungsabgrenzung<br />

betrifft das Disagio auf das<br />

Darlehen, das über die Festzinsperio<strong>de</strong> abgegrenzt<br />

ist. Unter <strong>de</strong>n Passiva ist das um die<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlichen Jahresergebnisse und die<br />

vorgesehenen Entnahmen fortgeschriebene<br />

vorgesehene Eigenkapital (nach Platzierung)<br />

ausgewiesen.<br />

Passiva 31.12.<br />

2011<br />

A. Eigenkapital<br />

31.12.<br />

2012<br />

31.12.<br />

2013<br />

Euro Euro Euro<br />

Kapitalanteile<br />

I. <strong>de</strong>r pers. haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafter 0 0 0<br />

II. <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

1. Kommanditkapital 1.508.500 3.838.500 3.838.500<br />

ausstehen<strong>de</strong> Einlagen<br />

nicht eingefor<strong>de</strong>rt -1.508.500<br />

2. Kapitalrücklage<br />

116.500 116.500<br />

3. Entnahmen 0 -179.930 -419.836<br />

4. Ergebnisson<strong>de</strong>rkonten 0 0 -882.091<br />

Jahresergebnis 0 -882.091 117.127<br />

Kapital<br />

B. Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstitu-<br />

0 2.892.979 2.770.200<br />

ten 0 4.068.899 4.<strong>02</strong>6.180<br />

Summe Passiva 0 6.961.879 6.796.380<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 50


Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (PROGNOSE)<br />

<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

21.12.2011- 01.01.2012- 01.01.2013- 01.01.2014-<br />

31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

1. Umsatzerlöse - 363.752 508.376 509.764<br />

2. Abschreibungen - - 88.271 - 117.695 - 117.695<br />

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen - - 981.410 - 120.210 - 122.090<br />

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - 3.412 4.837 4.656<br />

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - - 179.574 - 158.181 - 156.706<br />

6. Jahresüberschuss / -fehlbetrag - - 882.091 117.127 117.930<br />

Die Umsätze betreffen die prognostizierten<br />

Mieterträge, die Abschreibungen die planmäßige<br />

Absetzung für Abnutzung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen entstehen<br />

aus <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Verwaltung und im<br />

Investitionsjahr <strong>de</strong>n Aufwendungen für die<br />

Investition, Umsatz, Ergebnis (Prognose) <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Ingangsetzung <strong>de</strong>s Emittenten und <strong>de</strong>r Einwerbung<br />

von Eigen- und Fremdkapital. Zinsen<br />

wer<strong>de</strong>n erwirtschaftet aus <strong>de</strong>r Anlage überschüssiger<br />

Liquidität, <strong>de</strong>r Zinsaufwand betrifft<br />

das vorgesehene Darlehen.<br />

21.12.2011- 01.01.2012- 01.01.2013- 01.01.2014-<br />

31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

Investition - 7.775.495 - -<br />

Umsatz - 363.752 508.376 509.764<br />

Ergebnis - - 882.091 117.127 117.930<br />

Der Emittent plant seine Investitionen in 2012<br />

abzuschließen. Die Gesamtinvestitionssumme<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>m Investitionsplan. Für die<br />

Jahre 2013 bis 2015 sind keine Investitionen<br />

geplant. Die Umsätze betreffen die prognosti-<br />

zierten Mieterträge. Es können keine Planzahlen<br />

zur Produktion <strong>de</strong>s Emittenten dargestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, da es sich bei <strong>de</strong>m Emittenten um ein<br />

nicht produzieren<strong>de</strong>s Unternehmen han<strong>de</strong>lt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 51


Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) indirekte Metho<strong>de</strong><br />

21.12.2011-<br />

31.12.2011<br />

01.01.2012-<br />

31.12.2012<br />

01.01.2013-<br />

31.12.2013<br />

01.01.2014-<br />

31.12.2014<br />

Euro Euro Euro Euro<br />

Perio<strong>de</strong>nergebnis vor außeror<strong>de</strong>ntlichen Posten - - 882.091 117.127 117.930<br />

Abschreibungen / Zuschreibungen - 88.271 117.695 117.695<br />

sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen<br />

15.375 20.500 20.500<br />

Cashflow aus <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Geschäftstätigkeit - - 778.445 255.322 256.125<br />

Auszahlungen für Investitionen - - 6.626.500 - -<br />

Cashflow aus Investitionstätigkeit - - 6.626.500 - -<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen - 3.955.000 - -<br />

Auszahlungen an Gesellschafter - - - 179.930 - 239.906<br />

Aufnahme / Rückführung von Darlehen - 3.863.899 - 42.719 - 44.194<br />

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 7.818.899 - 222.649 - 284.101<br />

Zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung Finanzmittelfonds - 413.954 32.673 - 27.976<br />

Finanzmittelfonds am Anfang <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> - - 413.954 446.627<br />

Finanzmittelfonds am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Perio<strong>de</strong> - 413.954 446.627 418.652<br />

Die zahlungswirksame Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Finanzmittelfonds<br />

setzt sich zusammen aus <strong>de</strong>m<br />

cash flow aus laufen<strong>de</strong>r Geschäftstätigkeit,<br />

aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.<br />

Im Jahr 2012 wird er wesentlich<br />

bestimmt durch <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie,<br />

<strong>de</strong>r Belastung <strong>de</strong>s nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Grundsätzen ermittelten Perio<strong>de</strong>nergebnisses<br />

durch die Anlaufkosten <strong>de</strong>s Emittenten, die<br />

Eigenkapitaleinwerbung und die Aufnahme<br />

<strong>de</strong>r Fremdfinanzierung. Es wur<strong>de</strong> davon abgesehen,<br />

die etwaige Anlage liqui<strong>de</strong>r Mittel in<br />

Bun<strong>de</strong>swertpapiere als Ein- o<strong>de</strong>r Auszahlungen<br />

aus Finanzmittelanlagen auszuweisen,<br />

weil solche Wertpapiere je<strong>de</strong>rzeit unter nur<br />

geringem Kursrisiko veräußerbar wären.<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge<br />

<strong>de</strong>r Planzahlen zur Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage und zu Investitionen,<br />

Produktion, Umsatz und Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten<br />

Die Prognosen sind unter <strong>de</strong>r Annahme aufgestellt,<br />

dass die unter „Die Investition“ ab Seite<br />

36 erläuterte Investition planmäßig mit Wirkung<br />

zum 01.04.2012 durchgeführt wird und<br />

die in Abschnitt „Erläuterung zur Ergebnisrechnung<br />

(PROGNOSE)“ ab Seite 41 erläuterten<br />

Einnahmen und Ausgaben anfallen. Die<br />

Fondsnebenkosten sind im Jahr 2012 für die<br />

han<strong>de</strong>lsrechtliche Gewinnermittlung nach <strong>de</strong>n<br />

Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches als<br />

Aufwand anzusetzen. Aus Vorsichtsgrün<strong>de</strong>n<br />

wur<strong>de</strong> von einem vollständigen Verbrauch <strong>de</strong>s<br />

für die Zwischenfinanzierung prognostizierten<br />

Etats ausgegangen. Die dargestellte Prognose<br />

<strong>de</strong>r Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist<br />

damit im Wesentlichen abhängig vom Verlauf<br />

<strong>de</strong>r Platzierung, <strong>de</strong>ren Abschluss zum<br />

30.06.2012 unterstellt ist, <strong>de</strong>r zeitgerechten<br />

Einzahlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals, <strong>de</strong>r erwarteten<br />

Valutierung <strong>de</strong>r Fremdfinanzierung und <strong>de</strong>r<br />

planmäßigen Durchführung <strong>de</strong>r abgeschlossenen<br />

Verträge. Eine spätere Platzierung<br />

und/o<strong>de</strong>r ein späterer Vollzug <strong>de</strong>s Immobilienkaufvertrages<br />

hätte für die Han<strong>de</strong>lsbilanzrechnung<br />

und die Kapitalflussrechnung <strong>de</strong>s<br />

Emittenten unmittelbar Einfluss auf alle mit<br />

<strong>de</strong>r Immobilie im unmittelbaren Zusammen-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 52


hang stehen<strong>de</strong>n Ertrags- und Aufwandspositionen<br />

und wür<strong>de</strong> die Han<strong>de</strong>lsbilanzergebnisse<br />

für alle prognostizierten Perio<strong>de</strong>n beeinflussen.<br />

Die sonstigen Umstän<strong>de</strong> und Wirkungszusammenhänge,<br />

die Auswirkungen auf<br />

die hier dargestellten Planrechnungen<br />

(PROGNOSEN) haben können, wer<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Verkaufsprospekt in Abschnitt „Risiken<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung“ (Seite 14 ff.) und in Abschnitt<br />

"Sensitivitätsanalyse", Seite 48 beschrieben.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 53


Rechtliche Grundlagen<br />

Vorbemerkungen zu <strong>de</strong>n rechtlichen Erläuterungen<br />

In diesem Abschnitt wer<strong>de</strong>n die mit <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

verbun<strong>de</strong>nen Rechte für Anleger,<br />

die sich an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />

<strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> (<strong>de</strong>r „Emittent“) beteiligen,<br />

in einer Zusammenfassung dargestellt und<br />

erläutert.<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong> Darstellung umfasst die<br />

wesentlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

<strong>de</strong>s Emittenten, die für einen<br />

Anleger bei einer Beteiligung am Emittenten<br />

relevant wer<strong>de</strong>n können. Die sich aus persönlichen<br />

Verhältnissen eines einzelnen Anlegers<br />

ergeben<strong>de</strong>n Aspekte können daher naturgemäß<br />

nicht erfasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Je<strong>de</strong>m Anlageinteressenten wird empfohlen,<br />

die im vollständigen Wortlaut abgedruckten<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

und <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

vollständig zu prüfen und gegebenenfalls mit<br />

seinem persönlichen Berater zu erörtern. Nur<br />

die vollständigen Vertragstexte sind für die<br />

Rechtsbeziehungen <strong>de</strong>s Anlageinteressenten<br />

im Zusammenhang mit einer Beteiligung am<br />

Emittenten maßgeblich.<br />

Zukünftige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

können zu Abweichungen zwischen <strong>de</strong>r<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Darstellung und <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

führen. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages bedürfen<br />

eines Beschlusses mit einer Mehrheit<br />

von drei Vierteln aller Anwesen<strong>de</strong>n bzw. vertretenen<br />

bzw. – im schriftlichen Verfahren –<br />

teilnehmen<strong>de</strong>n Stimmen <strong>de</strong>r Kommanditisten<br />

und <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschafter, Vertretung, Geschäftsführung<br />

Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft<br />

<strong>de</strong>utschen Rechts.<br />

Einzige persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

(Komplementärin) <strong>de</strong>s Emittenten ist die <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

(nachfolgend „persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin“<br />

genannt) mit Sitz in Berlin und<br />

eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Berlin-Charlottenburg unter HR B<br />

137850 B. Sie leistet keine Einlage und ist am<br />

Vermögen sowie Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten<br />

nicht beteiligt.<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin <strong>de</strong>s Emittenten<br />

ist die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> (nachfolgend „geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin“ genannt) mit Sitz in Berlin,<br />

eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Berlin-Charlottenburg unter HR B<br />

133267 B. Sie übernimmt eine Kommanditeinlage<br />

in Höhe von 8.500,00 Euro. Sie leistet<br />

kein Agio.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist<br />

keine natürliche Person, son<strong>de</strong>rn eine Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung, durch die<br />

<strong>de</strong>r Emittent im Außenverhältnis gesetzlich<br />

vertreten wird. Die Geschäftsführung <strong>de</strong>s<br />

Emittenten und <strong>de</strong>ren Verwaltung obliegen im<br />

Innenverhältnis <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin.<br />

Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin und ihrer jeweiligen Ge-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 54


schäftsführer ergeben sich insbeson<strong>de</strong>re aus<br />

<strong>de</strong>n §§ 3, 4, 6, 7, 9, 11 - 14, 17, 18 und 20 <strong>de</strong>s<br />

in Abschnitt „Der Gesellschaftsvertrag im<br />

Wortlaut“ ab Seite 83 abgedruckten Gesellschaftsvertrages.<br />

Sie umfassen unter an<strong>de</strong>rem<br />

die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die<br />

Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen<br />

und die Liquidation<br />

<strong>de</strong>s Emittenten. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

bedarf für bestimmte wesentliche<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung,<br />

siehe unten unter „Befugnisse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung“ dieses<br />

Abschnitts. Sie ist für Geschäfte mit <strong>de</strong>m<br />

Emittenten von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s<br />

§ 181 BGB befreit und befugt, die von ihr<br />

übernommenen Aufgaben auf an<strong>de</strong>re Gesellschaften<br />

zu übertragen.<br />

Für die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft sind die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und die nicht<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditisten von <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung ausgeschlossen. Das Wi<strong>de</strong>rspruchsrecht<br />

<strong>de</strong>r Kommanditisten, einer<br />

Handlung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

zu wi<strong>de</strong>rsprechen, ist analog § 164 <strong>de</strong>s<br />

Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches (HGB) ausgeschlossen.<br />

Sämtliche Gesellschafter <strong>de</strong>s Emittenten haben<br />

die Kontrollrechte nach § 166 HGB und<br />

das Recht, in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

Auskunft von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und ggf.<br />

<strong>de</strong>m Beirat zu verlangen.<br />

Beitritt weiterer Gesellschafter und Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r Einlagen<br />

Es ist vorgesehen, das Gesellschaftskapital<br />

durch Werbung von Kapitalanlegern und Aufstockung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, aber ohne Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

übrigen Gesellschafter und unter Befreiung<br />

von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB in<br />

einem o<strong>de</strong>r mehreren Schritten zu erhöhen.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist insoweit hierzu berechtigt<br />

und bevollmächtigt. Die Ermächtigung ist<br />

bis zum 31. Dezember 2012 befristet mit <strong>de</strong>r<br />

Maßgabe, dass die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

berechtigt ist, die vorgenannte<br />

Frist zur Erhöhung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin zu verkürzen o<strong>de</strong>r die Frist einmalig<br />

um höchstens sechs Monate zu verlängern.<br />

Der Emittent wird mit Platzierung <strong>de</strong>s<br />

vorgesehenen Kapitals geschlossen.<br />

Die Zeichnungsbeträge <strong>de</strong>r Anleger sollen<br />

jeweils 10.000,00 Euro zuzüglich 5 % Agio erreichen<br />

o<strong>de</strong>r übersteigen. Ausnahmen können<br />

von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

zugelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Beteiligung am Emittenten erfolgt zunächst<br />

mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin als<br />

Treugeber.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligt sich im Außenverhältnis<br />

im eigenen Namen und im Innenverhältnis<br />

im Auftrag und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers<br />

in Höhe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

angegebenen Betrages am Emittenten und<br />

wird allein im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen.<br />

Die Treugeber können je<strong>de</strong>rzeit nach Vollzug<br />

<strong>de</strong>s Beitritts und Eintragung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin die Umwandlung ihrer<br />

mittelbaren Beteiligung als Treugeber <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin in eine unmittelbare Gesellschaftsbeteiligung<br />

als Kommanditist verlangen<br />

(siehe Treuhandvertrag in Abschnitt „Der<br />

Treuhandvertrag im Wortlaut“ ab Seite 110).<br />

Voraussetzung für die Umwandlung ist, dass<br />

<strong>de</strong>r Treugeber auf eigene Kosten <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin <strong>de</strong>s Emittenten<br />

eine entsprechen<strong>de</strong> Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht<br />

für alle Anmeldungen unter Befreiung<br />

von § 181 in notariell beglaubigter Form<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 55


übermittelt hat. Die Beteiligung <strong>de</strong>s Kommanditisten<br />

wird dann weiterhin von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

verwaltet (Verwaltungstreuhand).<br />

Der Beteiligungsbetrag zuzüglich Agio ist unverzüglich<br />

nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

auf das von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin angegebene<br />

Konto zu leisten (siehe unter „Zahlung <strong>de</strong>s<br />

Zeichnungspreises“ ab Seite 9).<br />

Treugeber und Direktkommanditisten<br />

Im Innenverhältnis zum Emittenten wer<strong>de</strong>n<br />

die Treugeber hinsichtlich ihrer Rechte und<br />

Pflichten wie Kommanditisten behan<strong>de</strong>lt. Insoweit<br />

wird <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag so ausgelegt,<br />

dass die Regelungen <strong>de</strong>m Treugeber<br />

Rechte und Pflichten einräumen, die <strong>de</strong>nen<br />

eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten<br />

möglichst nahe kommt. Der Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>s Emittenten gilt für sie entsprechend.<br />

Die Treugeber sind insbeson<strong>de</strong>re wie Direktanleger<br />

wirtschaftlich am Gewinn und Verlust,<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben und Liquidationserlös<br />

<strong>de</strong>s Emittenten beteiligt. Die persönliche<br />

Teilnahme an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

steht je<strong>de</strong>m Treugeber zu. Er kann<br />

sich ferner an <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

unter Beachtung <strong>de</strong>r gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen vertreten lassen.<br />

Laufzeit , Auflösung, Kündigung<br />

Der Emittent ist auf unbestimmte Zeit errichtet<br />

und kann durch Beschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

mit qualifizierter Mehrheit<br />

von 75 % <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen<br />

bzw. – im schriftlichen Verfahren – teilnehmen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterstimmen frühestens<br />

zum 31.12.2<strong>02</strong>2 aufgelöst wer<strong>de</strong>n.<br />

Ein Anleger schei<strong>de</strong>t unter Fortsetzung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft zwischen <strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern<br />

aus <strong>de</strong>m Emittenten aus, wenn er<br />

die Gesellschaft schriftlich mit einer Frist von 6<br />

Monaten zum Jahresen<strong>de</strong> (31. Dezember eines<br />

je<strong>de</strong>n Jahres) kündigt. Die Kündigung ist<br />

erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2<strong>02</strong>7<br />

zulässig und wird nicht berücksichtigt, wenn<br />

die Gesellschaft im Jahr <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Kündigung<br />

ihre Auflösung beschließt o<strong>de</strong>r beschlossen<br />

hat.<br />

Haftsumme, Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Beitritts,<br />

Nachschüsse<br />

Die im Han<strong>de</strong>lsregister einzutragen<strong>de</strong>n Haftsummen<br />

entsprechen jeweils 10 % <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages<br />

exklusive Agio. Im Außenverhältnis<br />

erfolgt <strong>de</strong>r Beitritt eines Kommanditisten<br />

unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r<br />

Eintragung seiner Hafteinlage in das Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

Kommanditisten sind jedoch im Innenverhältnis<br />

bis zu ihrer Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

als atypisch stille Gesellschafter<br />

am Emittenten beteiligt. Die Haftung ist während<br />

dieses Zeitraums auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />

begrenzt. Das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis<br />

wan<strong>de</strong>lt sich mit Eintragung<br />

<strong>de</strong>s Kommanditisten im Han<strong>de</strong>lsregister zur<br />

kommanditistischen Beteiligung um. Diese<br />

Regelung gilt entsprechend auch für Treugeber.<br />

Nachschussverpflichtungen sind gesellschaftsvertraglich<br />

nicht vorgesehen.<br />

Haftung <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

Im Außenverhältnis haftet die persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin für die Verbindlichkeiten<br />

<strong>de</strong>s Emittenten nach <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches unbeschränkt. Die<br />

Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber <strong>de</strong>n<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 56


Gläubigern <strong>de</strong>s Emittenten ist auf ihre jeweilige<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Haftsumme,<br />

also 10 % <strong>de</strong>r Pflichteinlage exklusive<br />

Agio und im Innenverhältnis auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich Agio begrenzt. Sie erlischt<br />

mit Einzahlung <strong>de</strong>s gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

in die Gesellschaft (vgl. §§ 171<br />

ff. HGB). Im Außenverhältnis kann die Haftung<br />

eines Kommanditisten bis zur Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme<br />

wie<strong>de</strong>r aufleben, wenn durch Auszahlung<br />

das Kapitalkonto unter die Haftsumme<br />

sinkt. Bei prognosegemäßem Verlauf tritt dieser<br />

Fall erst bei Verkauf <strong>de</strong>r Immobilie und<br />

Vollrückzahlung <strong>de</strong>s Eigenkapitals ein, also zu<br />

einem Zeitpunkt, zu <strong>de</strong>m voraussichtlich sämtliche<br />

Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft getilgt<br />

sind. Ferner lebt die Haftung auch im Falle <strong>de</strong>s<br />

Ausschei<strong>de</strong>ns bei Zahlung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

wie<strong>de</strong>r auf. Diese Haftungsregelung<br />

gilt im wirtschaftlichen Ergebnis<br />

auch für mittelbar beteiligte Anleger, weil sie<br />

die im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

in entsprechen<strong>de</strong>m Umfang von <strong>de</strong>r<br />

Haftung freizustellen haben.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

ist im Innenverhältnis mit bestimmten<br />

Ausnahmen auf vorsätzliches und grob<br />

fahrlässiges Han<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Unterlassen beschränkt<br />

(vgl. § 20 <strong>de</strong>s auf in Abschnitt „Der<br />

Gesellschaftsvertrag im Wortlaut“ ab Seite 83<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrags). Die persönliche<br />

Haftung <strong>de</strong>r Gesellschafter gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft und untereinan<strong>de</strong>r beschränkt<br />

sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Der geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

obliegt die Verpflichtung, die Geschäfte <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmanns zu führen.<br />

Befugnisse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung hat über die<br />

im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fälle zu<br />

beschließen. Hierzu gehören insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Zustimmung zu <strong>de</strong>n nach § 6 Abs. 6.4 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zustimmungsbedürftigen<br />

Rechtsgeschäfte und Handlungen, die Entscheidung<br />

über die Durchführung von gesetzlich<br />

nicht vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen<br />

und die Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers,<br />

die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die<br />

Gewinnverwendung und Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter, die Entlastung <strong>de</strong>r persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr, die Einrichtung,<br />

Wahl, Entlastung und Auflösung <strong>de</strong>s<br />

Beirats, die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages,<br />

die Ausschließung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin und Bestellung einer<br />

neuen persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

an ihrer Stelle, die Auflösung, Umwandlung<br />

bzw. Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie alle<br />

sonstigen <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung im<br />

Gesellschaftsvertrag zugewiesenen o<strong>de</strong>r ihr<br />

von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />

Einberufung und Beschlussfassung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung<br />

fin<strong>de</strong>t auf Einladung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin nach Aufstellung <strong>de</strong>s Abschlusses<br />

für das vorangegangene Geschäftsjahr,<br />

spätestens aber bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zehnten<br />

Monats <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahres<br />

statt, soweit nicht im Umlaufverfahren entschie<strong>de</strong>n<br />

wird (siehe sogleich nachfolgend<br />

„Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren“).<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 57


Außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen<br />

wer<strong>de</strong>n einberufen in <strong>de</strong>n gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Fällen, wenn es im Interesse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r wenn sie<br />

von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />

<strong>de</strong>m Beirat (soweit bestellt) o<strong>de</strong>r von Gesellschaftern<br />

verlangt wer<strong>de</strong>n, die min<strong>de</strong>stens<br />

10 % <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

auf sich vereinigen.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird durch ein<br />

Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin als Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

geleitet.<br />

Grundsätzlich ist die Gesellschafterversammlung<br />

beschlussfähig, wenn an ihr Gesellschafter<br />

beteiligt o<strong>de</strong>r vertreten sind, die min<strong>de</strong>stens<br />

50 % <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen auf sich<br />

vereinigen. Die Treugeber sind stets berechtigt,<br />

selbst o<strong>de</strong>r durch einen zulässigen Bevollmächtigten<br />

an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen. Sie haben alle<br />

Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-, Kontroll-<br />

und Stimmrechte wie ein unmittelbar an<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligter Kommanditist und<br />

wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin entsprechend<br />

bevollmächtigt.<br />

Je 1.000,00 Euro Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />

gewähren eine Stimme. Der persönlich<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin steht jeweils eine<br />

Stimme zu, soweit nicht das Stimmrecht nach<br />

Beteiligung am Gesellschaftskapital zu einer<br />

höheren Stimmzahl führt. Die Stimmabgabe<br />

kann nur einheitlich erfolgen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

ist aber berechtigt, entsprechend <strong>de</strong>n ihr<br />

erteilten Weisungen unterschiedliche Stimmen<br />

abzugeben. Stimmenthaltungen zählen<br />

stets für die Ermittlung <strong>de</strong>r Beschlussfähigkeit<br />

mit, gelten aber als nicht abgegebene Stimmen<br />

für die Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrheit.<br />

Beschlüsse <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

wer<strong>de</strong>n grundsätzlich mit <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r<br />

abgegebenen Stimmen gefasst. Für die Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages, <strong>de</strong>n Ausschluss<br />

eines nicht zahlungssäumigen Gesellschafters,<br />

die Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Ausschluss<br />

<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin, die<br />

Entziehung <strong>de</strong>r Geschäftsführungsbefugnis,<br />

die Auflösung, die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

in eine an<strong>de</strong>re Rechtsform und die<br />

Durchführung einer Son<strong>de</strong>rprüfung in entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Anwendung <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>r §§ 142 ff. und §§ 258 ff. <strong>de</strong>s Aktiengesetzes<br />

ist eine qualifizierte Mehrheit von 75 %<br />

<strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>r Abstimmung beteiligten Stimmen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

und Kündigung o<strong>de</strong>r Ausschluss<br />

<strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin<br />

sowie die Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

in eine an<strong>de</strong>re Rechtsform bedürfen zu ihrer<br />

Wirksamkeit zusätzlich <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin. Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht<br />

begrün<strong>de</strong>n, bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

aller Gesellschafter.<br />

Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />

Gesellschafterbeschlüsse können auch im<br />

Umlaufverfahren gefasst wer<strong>de</strong>n, wenn sich<br />

an diesem Verfahren Gesellschafter mit min<strong>de</strong>stens<br />

30 % <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals<br />

beteiligen. Die Frist zur Stimmabgabe muss<br />

min<strong>de</strong>stens vier Wochen, bei außeror<strong>de</strong>ntlichen<br />

Gesellschafterversammlungen min<strong>de</strong>stens<br />

zwei Wochen, betragen. Das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

Abstimmung ist in Form eines Protokolls <strong>de</strong>n<br />

Gesellschaftern zuzuleiten. Die Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

stimmen mit <strong>de</strong>nen für Beschlüsse<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung überein.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 58


Beirat<br />

Zur Beratung <strong>de</strong>r Geschäftsführung und<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen<br />

kann die Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit einen<br />

Beirat einrichten, <strong>de</strong>ssen Mitglie<strong>de</strong>r wählen<br />

und seine Vergütung festsetzen.<br />

Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustzuweisung<br />

Der Emittent wird seine han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Jahresabschlüsse freiwillig nach <strong>de</strong>n Standards<br />

einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft aufstellen.<br />

Zu einer Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

und zur Erstellung eines Lageberichts im Sinne<br />

<strong>de</strong>s § 289 HGB ist <strong>de</strong>r Emittent nicht verpflichtet.<br />

Er beabsichtigt vorbehaltlich einer<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Rechtslage we<strong>de</strong>r die freiwillige<br />

Erstellung eines Lageberichtes noch eine<br />

freiwillige Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses. Die<br />

Gesellschafterversammlung kann aber eine<br />

Prüfung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses beschließen.<br />

Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung<br />

bzw. die Verteilung <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r<br />

han<strong>de</strong>lsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung<br />

ist <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

festgestellte Jahresabschluss <strong>de</strong>s Emittenten.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

erhalten vorab Tätigkeitsvergütungen. Die<br />

Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist vorab zu begleichen<br />

und wird im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

zueinan<strong>de</strong>r als Aufwand <strong>de</strong>s Emittenten<br />

behan<strong>de</strong>lt und von diesem gezahlt.<br />

Diese Haftungs- und Tätigkeitsvergütungen<br />

setzen kein positives Jahresergebnis voraus.<br />

Das han<strong>de</strong>lsrechtliche Ergebnis wird im Übrigen<br />

auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Einlagen (exklusive Agio) verteilt. Die steuerliche<br />

Ergebnisverteilung folgt, soweit nicht<br />

zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen entgegenstehen,<br />

<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen Ergebnisverteilung.<br />

Im Wirtschaftsjahr 2012 wird ein negatives<br />

han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis abweichend<br />

vom allgemeinen Verteilungsschlüssel allen<br />

Gesellschaftern – unabhängig vom Zeitpunkt<br />

ihres (unmittelbaren o<strong>de</strong>r mittelbaren) Beitritts<br />

zur Gesellschaft – im Verhältnis ihrer<br />

Einlagen (exklusive Agio) zugewiesen (Gleichverteilungsabre<strong>de</strong>),<br />

so dass die Verrechnungskonten<br />

zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres gleichmäßig<br />

belastet sind.<br />

Auszahlungen (Gewinne und Liquiditätsüberschüsse)<br />

Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

<strong>de</strong>s Emittenten entschei<strong>de</strong>t<br />

die Gesellschafterversammlung. Auszahlungen<br />

erfolgen entsprechend <strong>de</strong>r Gewinnverteilung,<br />

also nach <strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r<br />

Einlagen.<br />

Übertragung und Vererbung von Gesellschaftsanteilen<br />

Beteiligungen von Gesellschaftern am Emittenten<br />

können auf Dritte im Wege <strong>de</strong>r Abtretung<br />

grundsätzlich jeweils zum 31. Dezember<br />

eines je<strong>de</strong>n Jahres übertragen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Übertragung ist nur einheitlich für alle Kapitalkonten<br />

und nur insoweit möglich, als die verbleiben<strong>de</strong><br />

und die entstehen<strong>de</strong> Beteiligung<br />

min<strong>de</strong>stens 5.000,00 Euro betragen und je<strong>de</strong><br />

Beteiligung durch 1.000 ohne Rest teilbar sein<br />

muss. Die Übertragung bedarf <strong>de</strong>r vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, die nur aus wichtigem<br />

Grund (insbeson<strong>de</strong>re bestehen<strong>de</strong> Zahlungsansprüche<br />

gegen <strong>de</strong>n Gesellschafter o<strong>de</strong>r<br />

die Auslösung einer Grun<strong>de</strong>rwerbsteuerbelastung<br />

zu Lasten <strong>de</strong>s Emittenten) versagt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die erstmalige Verpfändung <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 59


Beteiligung zum Zwecke <strong>de</strong>r Refinanzierung an<br />

ein inländisches Kreditinstitut und die Übertragung<br />

einer treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung<br />

seitens <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin auf einen<br />

bisher mittelbar beteiligten Gesellschafter ist<br />

stets zulässig.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung eines Kommanditanteils<br />

tritt <strong>de</strong>r Erwerber/Rechtsnachfolger vollumfänglich<br />

in die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s<br />

Veräußerers aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag und<br />

<strong>de</strong>m Treuhand- und Verwaltungsvertrag ein.<br />

Übertragen<strong>de</strong>r und Übernehmen<strong>de</strong>r müssen<br />

die Gesellschaft und <strong>de</strong>ren Gesellschafter von<br />

je<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Übertragung resultieren<strong>de</strong>n<br />

direkten o<strong>de</strong>r indirekten Nachteil und von<br />

je<strong>de</strong>m durch die Übertragung entstehen<strong>de</strong>n<br />

Steueraufwand freistellen. Sie tragen auch die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Übertragung, insbeson<strong>de</strong>re die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen. Die<br />

geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />

eine Verwaltungsgebühr in Höhe von<br />

0,5 % (ein halbes Prozent) <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Kommanditeinlage, höchstens aber<br />

250,00 Euro, zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

zu erheben.<br />

Zu <strong>de</strong>n Risiken siehe in Abschnitt „Risiken“<br />

unter <strong>de</strong>m Stichwort „Risiko fehlen<strong>de</strong>r freier<br />

Han<strong>de</strong>lbarkeit“ auf Seite 22.<br />

Verstirbt ein Kommanditist, so geht <strong>de</strong>r Kommanditanteil<br />

auf <strong>de</strong>ssen Erben über, die einen<br />

gemeinsamen Vertreter bestellen müssen. Für<br />

<strong>de</strong>n Fall, dass eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung unter<br />

<strong>de</strong>n Erben erfolgen soll, müssen die sich nach<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzung ergeben<strong>de</strong>n einzelnen<br />

Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage) min<strong>de</strong>stens<br />

einen Betrag von 5.000,00 Euro aufweisen<br />

und durch 1.000 teilbar sein.<br />

Für die Übertragung und Vererbung mittelbarer<br />

Beteiligungen gelten die vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Regelungen entsprechend.<br />

Gesellschafterregister<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt ein Beteiligungsregister<br />

nebst <strong>de</strong>r persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten, die sie weitestgehend vertraulich<br />

behan<strong>de</strong>ln muss (Ausnahme z. B. Offenlegung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r steuerlichen Veranlagung<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Finanzverwaltung). Die<br />

personenbezogenen Daten wer<strong>de</strong>n elektronisch<br />

erfasst und gespeichert.<br />

Abweichung von gesetzlichen Regelungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>s Emittenten<br />

weicht in seinen folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

von <strong>de</strong>n anwendbaren gesetzlichen Regelungen<br />

über eine Kommanditgesellschaft ab: § 3<br />

(„Investitionsvorhaben“), § 4 („Gesellschafter,<br />

Gesellschaftskapital, Einlagen“), § 5 („Dauer<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr“), § 6 („Geschäftsführung,<br />

Vertretung, Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse“),<br />

§ 7 („Gesellschafterversammlung“),<br />

§ 8 („Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung“),<br />

§ 9 („Gesellschafterbeschlüsse“),<br />

§ 10 („Beirat“), § 11 („Auskunfts- und<br />

Einsichtsrechte“), § 12 („Jahresabschluss“),<br />

§ 13 („Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses, Auszahlungen“),<br />

§ 14 („Verfügung über Gesellschaftsanteile“),<br />

§ 15 („Erbfolge“), § 16 („Kündigung<br />

und Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

aus wichtigem Grund“), § 17 („Abfindung,<br />

Anteilsbewertung, Auszahlung“), § 18 („Liquidation<br />

und Kapitalherabsetzung“), § 19<br />

(„Wettbewerbsverbot“), § 20 („Haftung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft/Gesellschafter“), § 21 („Kommunikation<br />

zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern“),<br />

§ 22 („Schlussbestimmungen“).<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 60


I<strong>de</strong>ntifizierung nach Geldwäschegesetz<br />

Bei <strong>de</strong>r Annahme von Zeichnungsscheinen<br />

sind die Vorschriften <strong>de</strong>s Geldwäschegesetzes<br />

(GWG) zu beachten, die insbeson<strong>de</strong>re eine<br />

I<strong>de</strong>ntitätsprüfung <strong>de</strong>r Anlageinteressenten<br />

vorschreiben. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

und die Treuhän<strong>de</strong>rin <strong>de</strong>s Emittenten<br />

haben die Durchführung <strong>de</strong>r zur Erfüllung<br />

dieser Pflichten resultieren<strong>de</strong>n Maßnahmen<br />

vertraglich gemäß § 7 Abs. 2 GWG auf die für<br />

<strong>de</strong>n Vertrieb zuständige <strong>Kristensen</strong> Invest<br />

<strong>GmbH</strong> übertragen, die ihrerseits die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntifizierung vertraglich gemäß<br />

§ 7 Abs. 2 GWG auf vertraglich gebun<strong>de</strong>ne<br />

Vermittler geschlossener Fonds, die Inhaber<br />

einer Erlaubnis nach Kreditwesengesetz o<strong>de</strong>r<br />

nach § 34 c GewO sind, zu übertragen berechtigt<br />

ist. Einzelheiten zur I<strong>de</strong>ntitätsprüfung sind<br />

in <strong>de</strong>n Zeichnungshinweisen ausgeführt.<br />

Der Treuhandvertrag<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

Mit <strong>de</strong>m Beitritt wird zwischen <strong>de</strong>m Kapitalanleger<br />

(<strong>de</strong>r „Treugeber“) und <strong>de</strong>r CT legal<br />

Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (die „Treuhän<strong>de</strong>rin“),<br />

Sitz Hamburg, Geschäftsanschrift Neuer Wall<br />

46, 20354 Hamburg, ein Treuhandverhältnis<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(im Wortlaut abgedruckt in<br />

Abschnitt “Der Treuhandvertrag im Wortlaut“<br />

ab Seite 110) begrün<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>r die Rechtsgrundlage<br />

für die Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist. Die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin wird zunächst für alle Kapitalanleger<br />

als Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin tätig. Soweit<br />

Kapitalanleger später in die Stellung als<br />

Kommanditist wechseln, bleibt sie als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />

tätig.<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist es, in <strong>de</strong>r Emissionsphase<br />

die Beitrittserklärung entgegenzunehmen,<br />

die Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin zur Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

einzuholen, die Anmeldung<br />

zum Han<strong>de</strong>lsregister zu veranlassen, die Einzahlung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages zu überwachen<br />

und die Zahlungen nach Weisung <strong>de</strong>r<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin auszuführen,<br />

soweit dies nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin durchzuführen<strong>de</strong>n formellen<br />

Mittelverwendungskontrollprüfung<br />

zulässig ist.<br />

In <strong>de</strong>r Bewirtschaftungsphase führt sie das<br />

Treugeberregister, informiert die Treugeber<br />

angemessen über die Verhältnisse <strong>de</strong>s Emittenten<br />

und <strong>de</strong>r Beteiligung, erstellt einen jährlichen<br />

Treuhän<strong>de</strong>rbericht und vertritt die nicht<br />

anwesen<strong>de</strong>n Treugeber nach <strong>de</strong>ren Weisung<br />

in <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen.<br />

Wesentliche Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin tritt nach außen im eigenen<br />

Namen auf, ist aber verpflichtet, <strong>de</strong>n Treugebern<br />

im Innenverhältnis und im Verhältnis zur<br />

Gesellschaft die Wahrnehmung ihrer Gesellschaftsrechte<br />

zu überlassen. Die Stellung <strong>de</strong>s<br />

Treugebers entspricht wirtschaftlich <strong>de</strong>r eines<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragenen Kommanditisten.<br />

Er trägt in Höhe seiner Beteiligung das<br />

anteilige wirtschaftliche Risiko und nimmt am<br />

Gewinn und Verlust <strong>de</strong>s Emittenten teil. Die<br />

steuerlichen Wirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung treffen<br />

ausschließlich <strong>de</strong>n Treugeber.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 61


Die Treugeber sind wie Kommanditisten am<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s Emittenten beteiligt. Sie erhalten<br />

auch die Auszahlungen wie ein Kommandi-<br />

tist 1 .<br />

Soweit <strong>de</strong>r Treugeber sein Stimmrecht nicht<br />

selbst ausübt o<strong>de</strong>r durch nach Gesellschaftsvertrag<br />

taugliche von ihm bestimmte Bevollmächtigte<br />

wahrnimmt, wer<strong>de</strong>n die Rechte <strong>de</strong>s<br />

Treugebers in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin wahrgenommen.<br />

Sie beachtet hierbei die Weisungen<br />

<strong>de</strong>s Treugebers und enthält sich <strong>de</strong>r<br />

Stimme, soweit sie keine Weisung erhält.<br />

Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unterschiedliche<br />

Weisungen erteilt, ist sie entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>s Emittenten berechtigt,<br />

unterschiedliche Stimmen abzugeben<br />

(gesplittete Stimmabgabe nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen). Bei Abstimmungen<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

wer<strong>de</strong>n die Treugeber wie die übrigen Gesellschafter<br />

unmittelbar zur Stimmabgabe aufgefor<strong>de</strong>rt.<br />

Die Treugeber haben die Treuhän<strong>de</strong>rin von<br />

allen Verbindlichkeiten freizustellen, die ihr im<br />

Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb und <strong>de</strong>r<br />

pflichtgemäßen treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen.<br />

Haftungsmäßig ist <strong>de</strong>r Treugeber <strong>de</strong>m Kommanditisten<br />

gleichgestellt und haftet entsprechend<br />

seiner Beteiligung anteilig.<br />

1 Die Auszahlungen erfolgen an die Treuhän<strong>de</strong>rin, die sie unverzüglich<br />

an die Treugeber weiterleitet. Sollten vom Emittenten<br />

beschlossene Auszahlungen dazu führen, dass das rechnerische<br />

han<strong>de</strong>lsrechtliche Kapitalkonto <strong>de</strong>s jeweiligen Treugebers im<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Auszahlung die anteilige han<strong>de</strong>lsregisterlich<br />

eingetragene Haftsumme unterschreitet und damit die Außenhaftung<br />

gegenüber Gesellschaftsgläubigern wie<strong>de</strong>r auflebt,<br />

erfolgt eine Weiterleitung nicht, bevor sich <strong>de</strong>r betroffene<br />

Gesellschafter selbst hat im Han<strong>de</strong>lsregister eintragen lassen.<br />

Prognosegemäß tritt dieser Fall allerdings nicht auf.<br />

Verfügung über die Beteiligung, Tod eines<br />

Treugebers<br />

Treugeber können über ihre Beteiligung unter<br />

<strong>de</strong>n gleichen Bedingungen verfügen wie<br />

Kommanditisten und sind ihnen auch im Erbfall<br />

gleichgestellt (siehe <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Abschnitt „Übertragung und Vererbung von<br />

Gesellschaftsanteilen“ Seite 59 f.).<br />

Dauer, Kündigung<br />

Das Treuhandverhältnis unter Einschluss begebener<br />

Vollmachten wird auf die Dauer <strong>de</strong>s<br />

Emittenten geschlossen und en<strong>de</strong>t, ohne dass<br />

es einer Kündigung bedarf, bei Ausschei<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>r Gesellschaft mit Vollzug<br />

<strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>s, ferner mit Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Ablehnung<br />

mangels Masse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vollstreckung in die<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin, in allen an<strong>de</strong>ren<br />

Fällen mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>s<br />

Emittenten und Schlussrechnung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

Das Treuhandverhältnis kann nur aus wichtigem<br />

Grund gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Der Gesamtbetrag <strong>de</strong>r für die Wahrnehmung<br />

<strong>de</strong>r Aufgaben vereinbarten Vergütung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin beträgt 281.097,00 Euro (inklusive<br />

Umsatzsteuer).<br />

Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r<br />

Verpfändung einer Beteiligung ist eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,5 % <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages,<br />

höchstens aber 250,00 Euro und gegebenenfalls<br />

für die Verwaltung nicht an <strong>de</strong>n Treugeber<br />

weiterzuleiten<strong>de</strong>r Auszahlungen eine<br />

Vergütung in Höhe von 2 % jährlich <strong>de</strong>r nicht<br />

weitergeleiteten Ausschüttungsbeträge, je-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 62


weils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

vorgesehen. Ob solche Vergütungen anfallen,<br />

steht nicht fest und kann bei <strong>de</strong>r Ermittlung<br />

<strong>de</strong>s Gesamtbetrages <strong>de</strong>r vereinbarten Vergütung<br />

folglich nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Sofern nicht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Vorsatz zur Last fällt, sind Ansprüche<br />

binnen einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten<br />

nach Kenntnisnahme <strong>de</strong>s Treugebers<br />

schriftlich geltend zu machen, für weitere<br />

Einzelheiten siehe § 9 <strong>de</strong>s Treuhandvertrages.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nicht für die Durchführung<br />

<strong>de</strong>r Investition, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s vom<br />

Treugeber beabsichtigten steuerlichen o<strong>de</strong>r<br />

wirtschaftlichen Erfolges <strong>de</strong>r Beteiligung, für<br />

die Vermögens-, Finanz- o<strong>de</strong>r Ertragslage <strong>de</strong>s<br />

Emittenten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Prospektinhalt. Ihr obliegt<br />

nicht die Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten.<br />

Eine eventuelle Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist<br />

auf die Höhe <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages <strong>de</strong>s<br />

jeweiligen Treugebers (inklusive Agio) begrenzt.<br />

Treugeberregister, Datenschutz<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt ein Register über persönliche<br />

und beteiligungsbezogene Daten aller<br />

Treugeber. Diese sind mit <strong>de</strong>r Speicherung<br />

und Nutzung <strong>de</strong>r Daten auf EDV-Anlagen einverstan<strong>de</strong>n.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist in vergleichbarer Funktion<br />

auch für eine weitere von <strong>de</strong>r Prospektverantwortlichen<br />

initiierte Fondsgesellschaft und<br />

im Rahmen von Beteiligungsangeboten an<strong>de</strong>-<br />

rer Initiatoren tätig und plant auch künftig<br />

diesbezügliche Aktivitäten. Umstän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />

Beziehungen, die Interessenkonflikte begrün<strong>de</strong>n<br />

können, bestehen im Übrigen nicht.<br />

Kaufvertrag<br />

Über <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie wur<strong>de</strong> ein<br />

Kaufvertrag am 23.12.2011 Urkun<strong>de</strong>nrolle Nr.<br />

D 799/2011 <strong>de</strong>s Notars Dr. Dickersbach, Berlin,<br />

geschlossen.<br />

Verkäufer <strong>de</strong>r Immobilie ist die Schlossgalerie<br />

Eschwege <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Speicherstraße<br />

55, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand<br />

<strong>de</strong>s Vertrages ist die Veräußerung <strong>de</strong>r im<br />

Grundbuch <strong>de</strong>s Amtsgerichts Eschwege von<br />

Eschwege Blatt 13512 für Flur 50 verzeichneten<br />

Grundstücke Flurstück 24/1, 61/5, 61/6,<br />

62/2. Der Kaufpreis beträgt<br />

6.300.000,00 Euro. Er ist nach Eintritt verkehrsüblicher<br />

und vom Notar festzustellen<strong>de</strong>r<br />

Voraussetzungen, nicht aber vor <strong>de</strong>m<br />

31.03.2012, zur Zahlung fällig. Der Käufer<br />

kann auf <strong>de</strong>n Eintritt bestimmter Voraussetzungen<br />

verzichten und die früheste Fälligkeit<br />

vorverlegen. Die gesetzliche Mängelhaftung<br />

<strong>de</strong>s Verkäufers ist verkehrsüblich ausgeschlossen.<br />

Der Verkäufer übernimmt aber für<br />

Vorliegen bestimmter positiver und Abwesenheit<br />

bestimmter negativer Umstän<strong>de</strong><br />

Haftung durch selbstständige Garantien o<strong>de</strong>r<br />

Wissenserklärungen. Seine Haftung ist insgesamt<br />

auf einen Betrag von 2.000.000,00 Euro<br />

beschränkt. Kündigungsrechte sind nicht<br />

vereinbart. Rücktrittsrechte bestehen, wenn<br />

die zuständige Gemein<strong>de</strong> ein gesetzliches<br />

Vorkaufsrecht ausübt o<strong>de</strong>r das Gebäu<strong>de</strong> vor<br />

Gefahrübergang einen Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong>t und<br />

<strong>de</strong>r voraussichtliche Aufwand für die Wie-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 63


<strong>de</strong>rherrichtung mehr als zwei Millionen Euro<br />

(netto, ohne Umsatzsteuer) beträgt. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche<br />

sind im Falle <strong>de</strong>s Rücktritts<br />

ausgeschlossen.<br />

Finanzierung<br />

Kreditbetrag, Auszahlung<br />

Ein <strong>de</strong>utsches Kreditinstitut hat, zunächst<br />

noch unter Gremienvorbehalt, ein Darlehen<br />

über nominal 4.100.000,00 Euro mit einer<br />

Laufzeit von maximal zwanzig Jahren zugesagt.<br />

Als Zinsvorauszahlung wird ein Disagio in Höhe<br />

von 5 % <strong>de</strong>s Kreditbetrages vorgesehen<br />

(205.000,00 Euro), so dass <strong>de</strong>r Auszahlungsbetrag<br />

3.895.000,00 Euro betragen wird.<br />

Zu <strong>de</strong>n Auszahlungsvoraussetzungen wer<strong>de</strong>n<br />

namentlich vollstreckbare Ausfertigung <strong>de</strong>r<br />

Bestellungsurkun<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>r vereinbarten<br />

Grundschuld nebst Zweckbestimmungserklärung<br />

und Mietabtretungserklärung sowie<br />

Nachweis gehören, dass min<strong>de</strong>stens 60 % <strong>de</strong>s<br />

vorgesehenen Eigenkapitals gezeichnet ist.<br />

Zinsen, Tilgung, Laufzeit, Konditionenbindung<br />

Das Darlehen ist vom Tag <strong>de</strong>r Auszahlung an<br />

nach Verrechnung <strong>de</strong>s Disagios mit nominal<br />

3,4 % jährlich zu verzinsen (das entspricht<br />

einem Nominalzins von 4% und einem Effektivzins<br />

von 4,12% per annum) und mit 1 %<br />

zuzüglich ersparter Zinsen zu tilgen. Die Zinsen<br />

wer<strong>de</strong>n bis zum 30.03.2<strong>02</strong>2 fest vereinbart.<br />

Bereitstellungszinsen wer<strong>de</strong>n in Höhe von 3 %<br />

per annum ab <strong>de</strong>m 01.04.2012 berechnet,<br />

wenn die Auszahlung noch nicht erfolgt ist.<br />

Zins- und ggf. Tilgungsraten sind monatlich zu<br />

leisten und wer<strong>de</strong>n zahlungstermingerecht<br />

verrechnet.<br />

Sicherheiten<br />

Die Besicherung <strong>de</strong>s Darlehens erfolgt über<br />

erstrangige Grundschuld auf <strong>de</strong>m Objekt<br />

davon in Höhe von 1.500.000,00 Euro gegen<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Eigentümer sofort vollstreckbar<br />

(§ 800 ZPO) und durch stille Sicherungszession<br />

(Abtretung) aller Miet-/Pachtzinsfor<strong>de</strong>rungen.<br />

Rücktritt, Kündigung<br />

Die diesbezüglichen Vereinbarungen wer<strong>de</strong>n<br />

erst im Rahmen <strong>de</strong>s Kreditvertrages getroffen.<br />

Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass<br />

das Kreditinstitut sich ein Rücktrittsrecht vorbehält<br />

für <strong>de</strong>n Fall, dass das Darlehen trotz<br />

Setzung einer angemessenen Frist nicht innerhalb<br />

bestimmter Frist nach Abschluss <strong>de</strong>s Darlehensvertrages<br />

abgerufen wird, die zur Absicherung<br />

<strong>de</strong>s Darlehens vorgesehenen Grundschul<strong>de</strong>n<br />

trotz Setzung einer angemessenen<br />

Frist nicht bestellt wer<strong>de</strong>n, sich eine im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Beantragung <strong>de</strong>s Darlehens<br />

gemachte Angabe, die für die Kreditentscheidung<br />

be<strong>de</strong>utsam war, als unrichtig<br />

erweist, eine Maßnahme <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />

gegen <strong>de</strong>n Darlehensnehmer<br />

erfolgt o<strong>de</strong>r sonstige Tatsachen eintreten o<strong>de</strong>r<br />

bekannt wer<strong>de</strong>n, die Zweifel an <strong>de</strong>r Kreditwürdigkeit<br />

<strong>de</strong>s Darlehensnehmers begrün<strong>de</strong>n.<br />

Das Kreditinstitut wird das Darlehen insbeson<strong>de</strong>re<br />

kündigen können, wenn <strong>de</strong>r Darlehensnehmer<br />

mit für das Darlehen fälligen<br />

Zahlungen ganz o<strong>de</strong>r teilweise in Verzug gerät<br />

und trotz qualifizierter Mahnung bleibt.<br />

Die möglichen Auswirkungen einer Kündigung<br />

sind in Abschnitt Risiken (ab Seite 21) dargestellt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 64


An<strong>de</strong>re wichtige Verträge<br />

Konzeptions- und Prospekterstellungsvertrag<br />

Der Emittent hat mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest<br />

<strong>GmbH</strong> als Initiatorin einen Vertrag über die<br />

Vorbereitung und Durchführung <strong>de</strong>r Prospektierung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes geschlossen.<br />

Die Leistungen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

umfassen im Wesentlichen alle Tätigkeiten <strong>de</strong>r<br />

Konzeption und Prospektierung <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes.<br />

Die Vergütung beträgt 310.000,00 Euro zuzüglich<br />

Umsatzsteuer. Die Kosten <strong>de</strong>r Prospektgestaltung<br />

und <strong>de</strong>s Prospektdruckes sind hierin<br />

enthalten. Der Anspruch auf die Vergütung ist<br />

fällig, sobald es die Liquiditätslage <strong>de</strong>s Emittenten<br />

erlaubt, spätestens jedoch mit Volleinwerbung<br />

<strong>de</strong>r vom Emittenten beabsichtigten<br />

Eigenkapitalerhöhung und unabhängig<br />

davon je<strong>de</strong>nfalls am 31. Dezember 2012. Die<br />

Auftragnehmerin haftet für fahrlässig verursachte<br />

Schä<strong>de</strong>n nur bis zu einem Betrag von<br />

einer Million Euro.<br />

Beratungsverträge<br />

Es wur<strong>de</strong>n Verträge über Rechts- und Steuerberatung<br />

und Gutachten im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Konzeption <strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes<br />

mit entsprechen<strong>de</strong>n Fachunternehmen geschlossen.<br />

Der Gesamtaufwand beträgt maximal<br />

105.000,00 Euro zuzüglich <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />

Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

Der Emittent hat mit <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

einen Vertrag über die Vorbereitung und<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Eigenkapitalakquisition im<br />

Rahmen eines öffentlichen Zeichnungsangebotes<br />

geschlossen. Das zu vermitteln<strong>de</strong> Eigenkapital<br />

soll nach Möglichkeit bis zum<br />

30.06.2012 platziert wer<strong>de</strong>n. Sollte die Volleinwerbung<br />

nicht bis zum 31.12.2012 abgeschlossen<br />

sein, so ist <strong>de</strong>r Emittent berechtigt,<br />

<strong>de</strong>n Vertrag fristlos zu kündigen. Die Höhe <strong>de</strong>s<br />

gesamten für <strong>de</strong>n Emittenten zu vermitteln<strong>de</strong>n<br />

Eigenkapitals beträgt voraussichtlich<br />

3.838.500,00 Euro (zuzüglich <strong>de</strong>s Agios) einschließlich<br />

<strong>de</strong>r bereits eingeworbenen Einlagen<br />

<strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter <strong>Kristensen</strong><br />

Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und <strong>de</strong>r CT legal<br />

Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>.<br />

Für die von ihr übernommenen Leistungen<br />

erhält <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> eine Vermittlungsprovision<br />

in Höhe von 7 % <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Nennkapitals (Nominalkapital exklusive<br />

Agio) zuzüglich <strong>de</strong>s vereinbarten Agios. Der<br />

Vergütungsanspruch ist nach Annahme <strong>de</strong>r<br />

Beitrittserklärung eines Zeichners und Einzahlung<br />

<strong>de</strong>s gezeichneten Kapitals fällig und zahlbar.<br />

Aufwendungen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest<br />

<strong>GmbH</strong> im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Erstellung<br />

von Vertriebsunterlagen, nicht aber <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes,<br />

sind mit <strong>de</strong>r Vergütung abgegolten.<br />

Die Auftragnehmerin haftet für fahrlässig<br />

verursachte Schä<strong>de</strong>n nur bis zu einem<br />

Betrag von einer Million Euro.<br />

Immobilienmanagement<br />

Der Emittent hat mit <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong> einen Asset und Property Management<br />

Vertrag abgeschlossen, nach <strong>de</strong>m <strong>Kristensen</strong><br />

Properties <strong>GmbH</strong> das Asset Management, die<br />

Objektverwaltung und die Unterstützung <strong>de</strong>s<br />

Emittenten bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

übernommen hat.<br />

Die Tätigkeit umfasst dabei im Wesentlichen<br />

die Überprüfung und Fortschreibung <strong>de</strong>r In-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 65


vestitions-, Akquisitions- und Desinvestitionsstrategien<br />

und das Property Management<br />

einschließlich Abschluss, Än<strong>de</strong>rung und Verlängerung<br />

und Kündigung aller notwendigen<br />

Wartungs-, Reinigungs-, Bewachungs- und<br />

sonstiger Dienstleistungsverträge. Zu<strong>de</strong>m<br />

obliegt <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> das Vermietungsmanagement<br />

sowie im Zusammenhang<br />

mit Baumaßnahmen die Vorbereitung<br />

und Durchführung <strong>de</strong>s umfassen<strong>de</strong>n Projektmanagements<br />

für Bau- und Renovierungsmaßnahmen.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Verkaufs wird<br />

<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> vertraglich zur<br />

fortlaufen<strong>de</strong>n Beobachtung <strong>de</strong>r Marktentwicklungen,<br />

zur Erstellung von Verkaufsexposés,<br />

zur Auswahl und Ansprache geeigneter<br />

Marktteilnehmer und Makler sowie zur Vorbereitung,<br />

Begleitung und Abwicklung <strong>de</strong>s Verkaufs<br />

<strong>de</strong>r Immobilie einschließlich aller damit<br />

im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>r Tätigkeiten<br />

verpflichtet. Ferner sind umfassen<strong>de</strong> Leistungen<br />

zur Unterstützung bei <strong>de</strong>r Verwaltung <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft vereinbart.<br />

Für die laufen<strong>de</strong>n periodischen Leistungen <strong>de</strong>s<br />

Immobilienmanagements erhält die <strong>Kristensen</strong><br />

Properties <strong>GmbH</strong> eine Vergütung in Höhe<br />

von 3,5 % <strong>de</strong>r Netto-Ist-Mieten. Sollten Aufgaben<br />

<strong>de</strong>s Bau-Managements zu erfüllen sein,<br />

erhält sie eine Vergütung von 8 % <strong>de</strong>s Netto-<br />

Bauvolumens. Für die Tätigkeiten bei Verkauf<br />

<strong>de</strong>r Immobilie erhält <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong> eine Vergütung in Höhe von 1 % <strong>de</strong>s<br />

Bruttoverkaufspreises.<br />

Ferner ist eine Erfolgsvergütung (Performance<br />

Fee) vereinbart. Übersteigen die Barrückflüsse<br />

an Anleger vor Steuern die Prognoserechnung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten (Abschnitt<br />

„Liquiditätsrechnung (PROGNOSE)“ auf Seite<br />

39 f.), wird eine Erfolgsvergütung in Höhe von<br />

20 % <strong>de</strong>r Mehrergebnisse zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer gewährt.<br />

Der Vertrag beginnt mit wirtschaftlichem<br />

Übergang <strong>de</strong>s Objektes auf <strong>de</strong>n Emittenten<br />

und läuft bis zu <strong>de</strong>ssen Veräußerung. Eine<br />

or<strong>de</strong>ntliche Kündigung ist für die Auftragnehmerin<br />

ausgeschlossen. Der Emittent kann mit<br />

einer Frist von sechs Monaten zum En<strong>de</strong> eines<br />

Kalen<strong>de</strong>rjahres kündigen. Die Auftragnehmerin<br />

haftet für fahrlässig verursachte Schä<strong>de</strong>n<br />

nur bis zu einem Betrag von einer Million Euro.<br />

Mittelverwendungskontrolle durch die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat ein Treuhandkonto errichtet,<br />

auf das die Pflichteinlagen <strong>de</strong>r Kapitalanleger<br />

samt Agio geleistet wer<strong>de</strong>n. Über die<br />

Einlagen <strong>de</strong>r Anleger kann nur die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

unmittelbar verfügen. Zahlungen dürfen<br />

erst nach Eintritt <strong>de</strong>r dafür vorgesehenen Voraussetzungen<br />

und nur für Aufwendungen<br />

geleistet wer<strong>de</strong>n, die im Investitionsplan vorgesehen<br />

sind. Die Tätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

beschränkt sich auf eine formale Mittelverwendungskontrolle.<br />

Liegen die allgemeinen<br />

Auszahlungsvoraussetzungen vor, wer<strong>de</strong>n die<br />

von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

erbetenen Zahlungen ausgeführt, wenn die<br />

dafür vorgesehenen Nachweise, d.h. insbeson<strong>de</strong>re<br />

Verträge und Rechnungen, vorliegen<br />

und die Verwendung <strong>de</strong>m Investitionsplan<br />

entspricht. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt<br />

nicht. Die Treuhän<strong>de</strong>rin erhält für die Mittelverwendungskontrolle<br />

keine geson<strong>de</strong>rte Vergütung,<br />

diese ist in <strong>de</strong>r Treuhandgebühr berücksichtigt.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle<br />

en<strong>de</strong>t spätestens mit <strong>de</strong>r vollständigen Bezahlung<br />

aller Investitionskosten <strong>de</strong>s Anlageobjektes.<br />

Näheres ist <strong>de</strong>m ab Seite 110 abgedruckten<br />

Treuhandvertrag zu entnehmen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 66


Negativerklärung<br />

Über die in diesem Abschnitt dargestellten<br />

Verträge hinaus erbringen die Initiatorin als<br />

Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />

<strong>de</strong>s Emittenten, die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gründungsgesellschafter<br />

sowie die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>s Emittenten, die Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

Personen, die die Herausgabe o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes o<strong>de</strong>r die Abgabe o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Angebots <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, in keinem Umfang<br />

nicht nur geringfügige Leistungen und<br />

Lieferungen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 67


Steuerliche Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Dieser Abschnitt stellt die wesentlichen<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption <strong>de</strong>r<br />

Vermögensanlage dar. Er beruht auf <strong>de</strong>m aktuellen<br />

Stand <strong>de</strong>r Steuergesetzgebung, <strong>de</strong>r<br />

veröffentlichten Rechtsprechung und schriftlich<br />

ergangener Finanzverwaltungsanweisungen<br />

zum Prospektaufstellungsdatum. Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Gesetze, ihre Auslegung durch<br />

Gerichte und Finanzverwaltung sowie Än<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Verwaltungsauffassung können<br />

Auswirkungen auf die steuerlichen Grundlagen<br />

haben.<br />

Das Angebot richtet sich an in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtige Investoren, die<br />

ihre Beteiligung im steuerlichen Privatvermögen<br />

halten. Die Darstellung <strong>de</strong>r wesentlichen<br />

Grundlagen <strong>de</strong>r steuerlichen Konzeption ist<br />

auf diesen Personenkreis beschränkt. Die Hinzuziehung<br />

<strong>de</strong>s persönlichen Steuerberaters<br />

wird grundsätzlich angeraten, da individuelle<br />

Verhältnisse <strong>de</strong>s einzelnen Anlegers notwendig<br />

nicht berücksichtigt sein können.<br />

Die Ausarbeitung und Darstellung <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Konzeption erfolgten nach bestem Wissen<br />

und Gewissen. Es kann keine Gewähr für<br />

die endgültige Feststellung <strong>de</strong>r Besteuerungsgrundlagen<br />

durch das zuständige Betriebsfinanzamt<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft im Rahmen <strong>de</strong>s Veranlagungsverfahrens<br />

bzw. durch eine steuerliche<br />

Außenprüfung übernommen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

wesentlichen steuerlichen Risiken sind in Abschnitt<br />

„Risiken“ ab Seite 14 beschrieben.<br />

Besteuerung in <strong>de</strong>r Erwerbsphase<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

Der Erwerb <strong>de</strong>r Immobilie durch <strong>de</strong>n Emittenten<br />

unterliegt gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs.<br />

1 S. 1 <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsteuergesetzes<br />

(GrEStG) <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer. Der Grun<strong>de</strong>rwerbsteuersatz<br />

wird von <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />

festgelegt und beträgt 2012 in Hessen<br />

3,5 % <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage, hier <strong>de</strong>n<br />

Anschaffungskosten (Kaufpreis nebst Nebenkosten).<br />

Im Kaufvertrag ist geregelt, dass die<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer vom Emittenten zu zahlen<br />

ist.<br />

Gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG ist <strong>de</strong>r Übergang<br />

<strong>de</strong>s Gesellschafterbestan<strong>de</strong>s einer Personengesellschaft<br />

mit Grundbesitz zu min<strong>de</strong>stens<br />

95 % innerhalb von fünf Jahren unmittelbar<br />

o<strong>de</strong>r mittelbar auf neue Gesellschafter ebenfalls<br />

grun<strong>de</strong>rwerbsteuerpflichtig. Die bei<br />

Gründung <strong>de</strong>s Emittenten bereits beteiligten<br />

Gesellschafter gelten gemäß <strong>de</strong>n Gleichlauten<strong>de</strong>n<br />

Län<strong>de</strong>rerlassen vom 25.<strong>02</strong>.2010 (BStBl<br />

I 2010 245 als „Altgesellschafter“. Sie haben<br />

rund 39 % <strong>de</strong>s insgesamt vorgesehenen Eigenkapitals<br />

gezeichnet. Auf neue Gesellschafter<br />

im Sinne <strong>de</strong>r grun<strong>de</strong>rwerbsteuerlichen Regelungen<br />

kann mithin nur rund 61 % <strong>de</strong>s Gesamtkapitals<br />

übergehen, so dass es bei planmäßigem<br />

Verlauf zu einer Übertragung von<br />

Anteilen in steuerschädlichem Umfang nicht<br />

kommen kann. Einer Übertragung von Anteilen<br />

durch Gründungsgesellschafter während<br />

<strong>de</strong>s fünfjährigen Beobachtungszeitraums stehen<br />

die gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

entgegen, nach <strong>de</strong>nen die erfor<strong>de</strong>rliche Genehmigung<br />

für eine Übertragung insbeson<strong>de</strong>re<br />

versagt wer<strong>de</strong>n kann, wenn dadurch<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer ausgelöst wür<strong>de</strong>.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 68


Umsatzsteuer<br />

Die Ausgabe <strong>de</strong>r Anteile an <strong>de</strong>m Emittenten<br />

gegen Bareinlage ist kein Leistungsaustausch<br />

und <strong>de</strong>shalb nicht umsatzsteuerbar. Der Erwerb<br />

<strong>de</strong>s Grundstückes stellt eine nicht umsatzsteuerbare<br />

Geschäftsveräußerung im Ganzen<br />

gemäß § 1 Abs. 1 a UStG dar.<br />

Besteuerung in <strong>de</strong>r Nutzungsphase<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsarten<br />

Der Emittent erzielt durch die Vermietung <strong>de</strong>r<br />

Immobilie originär Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne <strong>de</strong>r §§ 2 Abs. 1 Nr.<br />

6, 21 Einkommensteuergesetz (EStG). Eine<br />

gewerbliche Prägung im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 3<br />

Nr. 2 EStG liegt nicht vor, weil anstelle <strong>de</strong>r<br />

Komplementärin ausschließlich eine Kommanditistin<br />

zur Geschäftsführung befugt ist.<br />

Auch eine Überlagerung <strong>de</strong>r Vermietungstätigkeit<br />

durch gewerbliche Betätigung liegt<br />

nach <strong>de</strong>n Rechtsgrundsätzen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

für Finanzen (BMF) gemäß Schreiben<br />

vom 1. April 2009, Az.: IV C 6 S 2240 / 08 /<br />

10008 nicht vor, da <strong>de</strong>r Emittent bereits in <strong>de</strong>r<br />

Nutzungsphase und nicht erst mit Veräußerung<br />

<strong>de</strong>r Immobilie einen Totalüberschuss<br />

erzielt.<br />

Zinseinnahmen aus kurzfristig im Inland angelegten<br />

Liquiditätsüberschüssen sind als Kapitaleinkünfte<br />

nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 20 Abs. 1<br />

Nr. 7 EStG zu qualifizieren.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung steuerlich<br />

relevanter Einkünfte ist die Absicht eines<br />

Steuerpflichtigen, auf Dauer nachhaltig steuerpflichtige<br />

Überschüsse zu erzielen (Einkunftserzielungsabsicht).<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />

<strong>de</strong>s auf unbestimmte Zeit errichteten<br />

Emittenten ist gemäß Teilziffer 4<br />

i.V.m. Teilziffer 30 <strong>de</strong>s Schreibens <strong>de</strong>s BMF<br />

vom 8. Oktober 2004 (BStBl. I 2004, Seite 933)<br />

ohne weitere Prüfung von <strong>de</strong>r<br />

Einkunftserzielungsabsicht <strong>de</strong>s Emittenten<br />

auszugehen. Im Übrigen wird <strong>de</strong>r Emittent<br />

nach <strong>de</strong>n Prognoserechnungen frühzeitig innerhalb<br />

<strong>de</strong>r vorgesehenen Laufzeit steuerliche<br />

Totalgewinne erzielen.<br />

Auf Ebene <strong>de</strong>s Zeichners kann eine vorzeitige<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung vor <strong>de</strong>m Ablauf<br />

eines Fünfjahreszeitraumes gegen eine<br />

Einkunftserzielungsabsicht <strong>de</strong>s Anlegers sprechen<br />

(siehe Teilziffer 7 <strong>de</strong>s Erlasses). Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

setzt ferner stets voraus,<br />

dass bezogen auf die Haltedauer <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung ein Totalüberschuss unter Berücksichtigung<br />

aller Son<strong>de</strong>rwerbungskosten vorliegt<br />

(Teilziffer 33 ff. <strong>de</strong>s Erlasses). Eine individuelle<br />

Fremdfinanzierung <strong>de</strong>r Beteiligung, von<br />

<strong>de</strong>r die Anbieterin generell abrät, kann die<br />

Erzielung eines Totalüberschusses verhin<strong>de</strong>rn,<br />

zumin<strong>de</strong>st die erfor<strong>de</strong>rliche Haltedauer verlängern.<br />

Dem Zeichner wird <strong>de</strong>shalb ausdrücklich<br />

empfohlen, die hier beschriebenen Maßnahmen<br />

stets mit <strong>de</strong>m persönlichen steuerlichen<br />

Berater vorab zu klären.<br />

Gewinnermittlung<br />

Der Emittent ist als Han<strong>de</strong>lsgesellschaft zur<br />

Führung von Büchern verpflichtet und ermittelt<br />

seinen Gewinn nach han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Vorschriften im Wege <strong>de</strong>r jährlichen Bilanzierung.<br />

Steuerlich wer<strong>de</strong>n die Vermietungseinkünfte<br />

<strong>de</strong>s Emittenten als Überschuss <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 69


Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.<br />

Werbungskosten und Anschaffungskosten<br />

Die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten<br />

<strong>de</strong>s Emittenten für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r<br />

Immobilie sind steuerlich als Anschaffungskosten<br />

langlebiger Wirtschaftsgüter zu qualifizieren<br />

und entsprechend <strong>de</strong>r Nutzungsdauer<br />

abzuschreiben. Gemäß <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofes und <strong>de</strong>s sogenannten<br />

„Fonds-Erlasses“ <strong>de</strong>s BMF vom 20. Oktober<br />

2003 (BStBl. I 2003, Seite 546) wer<strong>de</strong>n auch<br />

die Fondsnebenkosten <strong>de</strong>s Investitionsplans<br />

als Anschaffungsnebenkosten <strong>de</strong>s Emittenten<br />

qualifiziert (BFH-Urteil vom 08. Mai 2001,<br />

BStBl. II 2001, Seite 720) und mit <strong>de</strong>r Immobilie<br />

abgeschrieben.<br />

Werbungskosten sind alle laufen<strong>de</strong>n Ausgaben<br />

<strong>de</strong>s Emittenten (z. B. Managementgebühren,<br />

Buchführung, Jahresabschlusskosten).<br />

Dies gilt auch für Zinsen, da die sogenannte<br />

„Zinsschranke“ <strong>de</strong>s § 4h EStG nicht auf vermögensverwalten<strong>de</strong><br />

Gesellschaften anwendbar<br />

ist (BMF-Schreiben vom 04.07.2008, IV C7 S<br />

2742 – a/ 07/ 10001 2008 / 03362<strong>02</strong>).<br />

Werbungskosten, die im Zusammenhang mit<br />

Erträgen stehen, die <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer<br />

unterliegen, sind in <strong>de</strong>m entsprechen<strong>de</strong>n Verhältnis<br />

von Vermietungseinkünften zu Zins-<br />

und Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>neinkünften nicht abzugsfähig<br />

(§ 20 Abs. 9 EStG).<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

stehen<strong>de</strong> individuelle Fremdfinanzierungskosten<br />

<strong>de</strong>s Anlegers sind Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

(Teilziffer 12 <strong>de</strong>s „Fonds-<br />

Erlasses“).<br />

Absetzung für Abnutzung<br />

Es erfolgt eine planmäßige Abschreiben <strong>de</strong>r<br />

Anschaffungskosten (Kaufpreis) und <strong>de</strong>r Nebenkosten<br />

(z. B. Notarkosten, Grundbuchkosten<br />

etc.) <strong>de</strong>r Immobilie, soweit diese Kosten<br />

auf das Gebäu<strong>de</strong> entfallen (Absetzung für<br />

Abnutzung, „AfA“). Nach § 7 Absatz 4 EStG<br />

können ab <strong>de</strong>m Übergang <strong>de</strong>s wirtschaftlichen<br />

Eigentums an <strong>de</strong>r Immobilie jährlich 2 % <strong>de</strong>r<br />

Bemessungsbasis für die AfA als Werbungskosten<br />

linear geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten<br />

von Grund und Bo<strong>de</strong>n unterliegen nicht <strong>de</strong>r<br />

Abschreibung. Die Aufteilung <strong>de</strong>r Anschaffungs-<br />

und Anschaffungsnebenkosten erfolgt<br />

im Verhältnis <strong>de</strong>r Sachwerte von Grund und<br />

Bo<strong>de</strong>n zu <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>.<br />

Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

Verluste im Zusammenhang mit Steuerstundungsmo<strong>de</strong>llen<br />

(§ 15b EStG)<br />

Nach § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus<br />

Steuerstundungsmo<strong>de</strong>llen lediglich mit Einkünften<br />

aus <strong>de</strong>rselben Einkunftsquelle in <strong>de</strong>n<br />

folgen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahren verrechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Von einem Steuerstundungsmo<strong>de</strong>ll<br />

spricht man, wenn die Gestaltung einer Kapitalanlage<br />

auf steuerliche Vorteile in Form von<br />

<strong>de</strong>r Erzielung negativer Einkünfte abstellt und<br />

<strong>de</strong>m Anleger zumin<strong>de</strong>st in <strong>de</strong>r Anfangsphase<br />

<strong>de</strong>r Investition die Möglichkeit geboten wird,<br />

Verluste mit <strong>de</strong>n übrigen Einkünften zu verrechnen.<br />

Diese Verluste können nicht mit Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

o<strong>de</strong>r mit Einkünften aus an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten<br />

ausgeglichen und auch nicht nach § 10d<br />

EStG verrechnet wer<strong>de</strong>n. Übersteigt die Verlustquote<br />

in <strong>de</strong>r Verlustphase 10 % <strong>de</strong>s Gesellschaftskapitals,<br />

liegt nach <strong>de</strong>n Grundsätzen<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 70


<strong>de</strong>s BMF-Schreibens vom 17.07.2007 (BStBl. I<br />

2007, Seite 542) ein Steuerstundungsmo<strong>de</strong>ll<br />

vor. Nach <strong>de</strong>n Prognoserechnungen sind diese<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt, so dass die<br />

Vorschrift <strong>de</strong>s § 15b EStG nicht greift.<br />

Verluste und Entnahmen bei beschränkter<br />

Haftung gemäß § 15a EStG<br />

Entsteht o<strong>de</strong>r erhöht sich bei <strong>de</strong>m Kommanditisten<br />

ein negatives Kapitalkonto, darf <strong>de</strong>r ihm<br />

zuzurechnen<strong>de</strong> Anteil am Verlust <strong>de</strong>r Kommanditgesellschaft<br />

in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung<br />

<strong>de</strong>s § 15a Abs. 1 EStG nicht mit an<strong>de</strong>ren<br />

Einkünften ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Entsteht<br />

o<strong>de</strong>r erhöht sich das negative Kapitalkonto<br />

<strong>de</strong>s Kommanditisten durch Entnahmen, ist<br />

ihm (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen)<br />

<strong>de</strong>r Betrag <strong>de</strong>r Entnahme gemäß §§ 21 Abs. 1<br />

S. 2, 15a Abs. 3 EStG als Gewinn zuzurechnen.<br />

Nach <strong>de</strong>r Prognoserechnung sind die steuerlichen<br />

Kapitalkonten <strong>de</strong>r Anleger stets positiv.<br />

Eine Verlustausgleichsbegrenzung o<strong>de</strong>r die<br />

Zurechnung von Entnahmen als steuerpflichtige<br />

Einkünfte besteht für die Kommanditisten<br />

nicht.<br />

Verlustrücktrag und Verlustvortrag gemäß<br />

§ 10d EStG<br />

Nach § 10d Abs. 1 EStG können nicht ausgleichsfähige<br />

Verluste <strong>de</strong>s jeweiligen Veranlagungsjahres<br />

auf das Vorjahr bis zur Höhe von<br />

511.500,00 Euro und bei zusammenveranlagten<br />

Ehepaaren von 1.<strong>02</strong>3.000,00 Euro zurückgetragen<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Veranlagungsjahren<br />

können gemäß § 10d Absatz 2<br />

EStG je Veranlagungsjahr nur bis zur Höhe von<br />

1 Mio. Euro und bei zusammenveranlagten<br />

Ehepaaren 2 Mio. Euro unbeschränkt und<br />

darüber hinaus beschränkt auf 60 % <strong>de</strong>s übersteigen<strong>de</strong>n<br />

Gesamtbetrages <strong>de</strong>r Einkünfte<br />

abgezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus<br />

Kapitaleinkünften<br />

Verluste aus Kapitalvermögen können nur<br />

noch mit künftigen Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

verrechnet wer<strong>de</strong>n. Eine Verrechnung<br />

mit an<strong>de</strong>ren Einkünften o<strong>de</strong>r ein Abzug<br />

nach § 10d EStG ist unzulässig (§ 20 Abs. 6<br />

Satz 2 EStG).<br />

Steuersätze<br />

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG sind alle in<br />

Deutschland ansässigen Anleger unbeschränkt<br />

Steuerpflicht. Der Steuersatz, <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r<br />

Höhe <strong>de</strong>s zu versteuern<strong>de</strong>n Einkommens bemessen<br />

wird, beträgt gemäß § 32a EStG vorbehaltlich<br />

<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelungen für bestimmte<br />

Kapitaleinkünfte zwischen 0 % und 45 %.<br />

Der Solidaritätszuschlag beträgt gemäß §§ 3, 4<br />

Solidaritätszuschlagsgesetz 5,5 % <strong>de</strong>r Einkommensteuerschuld.<br />

Von <strong>de</strong>n Einkünften aus Kapitalvermögen wird<br />

nach § 32d Abs. 1 EStG ein Abgeltungssteuerabzug<br />

von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

vorgenommen. Sollte die Versteuerung nach<br />

<strong>de</strong>r tariflichen Einkommensteuer günstiger<br />

sein, besteht für <strong>de</strong>n Steuerpflichtigen die<br />

Möglichkeit, bei <strong>de</strong>m zuständigen Finanzamt<br />

einen Antrag auf Besteuerung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgeltungssteuer<br />

unterworfenen Einkünfte zu stellen.<br />

Ein Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen.<br />

Berücksichtigt wird <strong>de</strong>r Sparer-<br />

Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 EStG von<br />

801,00 Euro und für zusammenveranlagte<br />

Ehepaare 1.6<strong>02</strong>,00 Euro. Der Pauschbetrag<br />

wird pro Veranlagungsjahr von <strong>de</strong>n gesamten<br />

Einkünften aus Kapitalvermögen <strong>de</strong>s Steuerpflichtigen<br />

abgezogen.<br />

In einer Verfügung <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />

Berlin vom 9. Dezember 1996 (St 442 - S 2253<br />

a - 1 / 95 nicht koordinierter Län<strong>de</strong>rerlass)<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 71


wird die Auffassung vertreten, Zinseinnahmen<br />

geschlossener Immobilienfonds seien nach<br />

§ 20 Abs. 8 EStG <strong>de</strong>n Einkünften aus Vermietung<br />

und Verpachtung zuzurechnen. Eine<br />

Verwaltungsanweisung <strong>de</strong>s BMF wur<strong>de</strong> hierzu<br />

nicht getroffen, eine bun<strong>de</strong>seinheitliche Praxis<br />

ist nicht feststellbar. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass die Abgeltungssteuer anwendbar<br />

bleibt und die Zinseinnahmen auch bei <strong>de</strong>r<br />

Zurechnung zu an<strong>de</strong>ren Einkunftsarten als<br />

Einnahmen im Sinne <strong>de</strong>s § 20 EStG zu behan<strong>de</strong>ln<br />

sind (siehe z. B. BFH-Urteil vom<br />

24.01.1990 - I R 33/86). Sollte die Finanzverwaltung<br />

eine abweichen<strong>de</strong> Auffassung vertreten,<br />

wären Zinseinnahmen vom Anleger als<br />

Einkünfte aus Vermietung mit <strong>de</strong>m individuellen<br />

Steuersatz zu versteuern.<br />

Zurechnung <strong>de</strong>r Einkünfte und Besteuerungsverfahren<br />

Als Personengesellschaft ist <strong>de</strong>r Emittent einkommensteuerrechtlich<br />

eine sogenannte<br />

transparente Gesellschaft. Sie selbst unterliegt<br />

nicht <strong>de</strong>r Steuerpflicht. Es erfolgt eine Zurechnung<br />

<strong>de</strong>r Einkünfte <strong>de</strong>s Emittenten auf die<br />

Anleger im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Beteiligung.<br />

Die <strong>de</strong>n Anlegern anteilig zugerechneten<br />

Einkünfte <strong>de</strong>s Emittenten wer<strong>de</strong>n dann<br />

auf ihrer Ebene individuell versteuert. Zu versteuern<br />

ist somit, das <strong>de</strong>m Anleger nach Ablauf<br />

eines Kalen<strong>de</strong>rjahres zugewiesene, anteilig<br />

auf ihn entfallen<strong>de</strong> steuerliche Ergebnis am<br />

Emittenten. Die steuerliche Ergebnisverteilung<br />

erfolgt entsprechend <strong>de</strong>r gesellschaftsvertraglichen<br />

Gewinnverteilungsabre<strong>de</strong>. Nicht steuerlich<br />

relevant, sind die tatsächlich bezogenen<br />

Auszahlungen.<br />

Bei <strong>de</strong>n mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin beteiligten<br />

Anlegern ergeben sich keine Unterschie<strong>de</strong><br />

zu <strong>de</strong>n unmittelbaren Kommanditisten,<br />

da sie durch das Treuhandverhältnis in<br />

allen Belangen so gestellt sind wie die unmittelbar<br />

beteiligten Gesellschafter. Damit sind<br />

die Voraussetzungen für die steuerrechtliche<br />

Anerkennung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses und<br />

damit die Zurechnung <strong>de</strong>r Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung auf <strong>de</strong>n mittelbaren<br />

Gesellschafter gegeben (BMF-Schreiben vom<br />

01.09.1994, BStBl. I 1994, S. 604, Teilziffer 2).<br />

Soweit Kapitaleinkünfte <strong>de</strong>m Abzug gemäß<br />

§ 32d EStG (Abgeltungssteuer) unterfallen,<br />

sind die sind vom Anleger nicht zu versteuern;<br />

diesbezügliche Werbungskosten sind vom<br />

Abzug ausgeschlossen.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Besteuerungsverfahrens wird<br />

zunächst von <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Emittenten zuständigen<br />

Finanzamt eine einheitliche und geson<strong>de</strong>rte<br />

Feststellung von Besteuerungsgrundlagen<br />

vorgenommen (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung<br />

(AO)). Das Finanzamt teilt dann<br />

<strong>de</strong>n für die einzelnen Anleger zuständigen<br />

Wohnsitzfinanzämtern von Amts wegen mit,<br />

welche anteiligen Einkünfte auf <strong>de</strong>n jeweiligen<br />

Gesellschafter entfallen. Persönliche Werbungskosten<br />

<strong>de</strong>s Anlegers, die im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Beteiligung stehen (Son<strong>de</strong>rwerbungskosten),<br />

können nur in <strong>de</strong>r einheitlichen<br />

und geson<strong>de</strong>rten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen<br />

<strong>de</strong>s Emittenten berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n und müssen <strong>de</strong>shalb rechtzeitig<br />

bis zum 31.03. <strong>de</strong>s Folgejahres dieser gemel<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Geltendmachung <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

in <strong>de</strong>r persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

<strong>de</strong>s Anlegers ist ausgeschlossen.<br />

Kirchensteuer<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r einer kirchensteuerpflichtigen<br />

Religionsgemeinschaft wer<strong>de</strong>n zu einer Kirchensteuer<br />

nach <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skirchensteuergesetzen<br />

herangezogen. Je nach Bun<strong>de</strong>sland<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 72


eträgt <strong>de</strong>r Steuertarif 8 o<strong>de</strong>r 9 % <strong>de</strong>r Einkommensteuer<br />

(gegebenenfalls mit einer<br />

Kappung). Gezahlte Kirchensteuer ist als Son<strong>de</strong>rausgabe<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r persönlichen Einkommensteuer<br />

abzugsfähig. In <strong>de</strong>r Prospektkalkulation<br />

ist die Kirchensteuer nicht berücksichtigt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Der Emittent ist we<strong>de</strong>r originär gewerblich<br />

tätiges Unternehmen im Sinne <strong>de</strong>s § 15 Abs. 1<br />

EStG noch gewerblich geprägt im Sinne <strong>de</strong>s<br />

§ 15 Abs. 3 EStG und damit auch nicht Gewerbebetrieb<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gewerbesteuergesetzes<br />

(GewStG). Er unterliegt <strong>de</strong>shalb<br />

nicht <strong>de</strong>r Gewerbesteuer.<br />

Umsatzsteuer<br />

Gemäß § 1 UStG unterliegen Umsätze aus<br />

Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein<br />

Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />

Rahmen seines Unternehmens ausführt, <strong>de</strong>r<br />

Umsatzsteuer. Der Emittent bezieht aus <strong>de</strong>r<br />

Vermietung grundsätzlich Umsätze nach § 1<br />

UStG. Die Vermietungseinkünfte sind jedoch<br />

gemäß § 4 Nr. 12a UStG von <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />

befreite Leistungen, so dass <strong>de</strong>r Abzug <strong>de</strong>r ihm<br />

in Rechnung gestellten Umsatzsteuer an<strong>de</strong>rer<br />

Unternehmer (Vorsteuer) gemäß § 15 Abs. 1<br />

Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist. Auf diese Umsatzsteuerbefreiung<br />

kann hinsichtlich <strong>de</strong>r gewerblich<br />

vermieteten Räume an an<strong>de</strong>re Unternehmer<br />

für <strong>de</strong>ssen Unternehmen verzichtet<br />

wer<strong>de</strong>n (§ 9 UStG). Bei dieser vom Emittenten<br />

auch im gesetzlich zulässigen Rahmen<br />

beabsichtigten Optierung zur Umsatzsteuer<br />

nach § 9 UStG sind die aus <strong>de</strong>r Vermietung<br />

erzielten Umsätze gemäß §§ 10 Abs. 1 S. 1, 12<br />

Abs. 1 UStG <strong>de</strong>r Umsatzsteuer von 19 % <strong>de</strong>r<br />

Entgelte unterworfen. Zu<strong>de</strong>m kann <strong>de</strong>r Emittent<br />

Vorsteuer geltend machen, soweit auf die<br />

<strong>de</strong>r Option unterfallen<strong>de</strong>n vermieteten Einheiten<br />

steuerpflichtige Eingangsrechnungsbeträge<br />

entfallen. Bei Eingangsrechnungen für<br />

steuerpflichtige Leistungen, die die gesamte<br />

Immobilie betreffen, ist eine Aufteilung nach<br />

<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r steuerfreien zu <strong>de</strong>n steuerpflichtigen<br />

vermieteten Flächen herzustellen.<br />

Da mit <strong>de</strong>r Herstellung <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>s<br />

nach <strong>de</strong>m 11.11.1993 begonnen wor<strong>de</strong>n ist,<br />

kann die Option nur insoweit ausgeübt wer<strong>de</strong>n,<br />

als <strong>de</strong>r Leistungsempfänger das Grundstück<br />

ausschließlich für Umsätze verwen<strong>de</strong>t<br />

o<strong>de</strong>r zu verwen<strong>de</strong>n beabsichtigt, die <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />

nicht ausschließen. (§§ 27 Abs. 2 ,<br />

9 Abs. 2 UStG). Sollte ein Mieter dazu übergehen,<br />

steuerfreie Umsätze zu erbringen, en<strong>de</strong>t<br />

diese Möglichkeit.<br />

Vermögensteuer<br />

Eine Vermögensteuer wird seit <strong>de</strong>m<br />

01.01.1997 nicht mehr erhoben.<br />

Grundsteuer<br />

Gemäß § 2 Grundsteuergesetz (GrStG) ist für<br />

ein im Inland belegener Grundbesitz Grundsteuer<br />

zu entrichten. Die Höhe <strong>de</strong>r Grundsteuer<br />

wird aus <strong>de</strong>m Einheitswert <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n<br />

Grundstücks, <strong>de</strong>r Steuermesszahl sowie<br />

einem von <strong>de</strong>r zuständigen Gemein<strong>de</strong> zu<br />

bestimmen<strong>de</strong>n Hebesatz ermittelt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 73


Besteuerung bei Veräußerung <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

Veräußerung von Kommanditanteilen o<strong>de</strong>r<br />

einer Immobilie<br />

Gemäß § 23 EStG ist ein sogenanntes privates<br />

Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn<br />

<strong>de</strong>r Zeitraum zwischen <strong>de</strong>m An- und Verkauf<br />

einer Beteiligung höchstens zehn Jahre beträgt.<br />

Bei Verkauf <strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils am<br />

Emittenten durch <strong>de</strong>n Anleger vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />

Zehnjahresfrist, gelten die anteiligen, auf diesen<br />

Gesellschafter entsprechend seiner Beteiligungsquote<br />

entfallen<strong>de</strong> Immobilie als veräußert.<br />

Der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn<br />

<strong>de</strong>s Anlegers unterliegt seiner Einkommensbesteuerung.<br />

Erst nach Ablauf <strong>de</strong>r Zehnjahresfrist<br />

ist ein erzielter Veräußerungsgewinn<br />

steuerfrei.<br />

Der An- und Verkauf <strong>de</strong>r Immobilie stellt ein<br />

steuerpflichtiges, privates Veräußerungsgeschäft<br />

nach § 23 EStG dar, soweit die Zehnjahresfrist<br />

nicht eingehalten wird. Im Falle einer<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />

zehnjährigen Haltefrist, wäre <strong>de</strong>r Veräußerungsgewinn<br />

zunächst <strong>de</strong>m Emittenten als<br />

laufen<strong>de</strong>r Ertrag zuzurechnen. Dieser wäre<br />

dann anteilig von <strong>de</strong>n Anlegern <strong>de</strong>s Emittenten<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsquote zu<br />

versteuern. Eine Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r zehnjährigen Haltedauer ist<br />

nicht vorgesehen. Ein erzielter Gewinn nach<br />

planmäßiger Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie nach<br />

Ablauf <strong>de</strong>r zehnjährigen Haltefrist ist auf Ebene<br />

<strong>de</strong>s Emittenten und auf Ebene <strong>de</strong>s Anlegers<br />

steuerfrei.<br />

Eine Verrechnung von etwaigen Verlusten aus<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Fondsimmobilie o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch<br />

einen Anleger innerhalb <strong>de</strong>s Zehnjahreszeit-<br />

raums, kann nur mit in <strong>de</strong>mselben Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

erzielten Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. Ein<br />

Verlustausgleich mit an<strong>de</strong>ren Einkünften ist<br />

nicht möglich. Nach § 23 Abs. 3 Satz 8 und<br />

Satz 9 EStG ist ein Verlustrücktrag auf private<br />

Veräußerungsgeschäfte <strong>de</strong>s unmittelbar vorangegangenen<br />

Veranlagungszeitraumes o<strong>de</strong>r<br />

ein Verlustvortrag auf die folgen<strong>de</strong>n Veranlagungszeiträume<br />

zulässig.<br />

Gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie kann einen<br />

sogenannten gewerblichen Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Emittenten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Anlegers selbst begrün<strong>de</strong>n. Gleiches gilt auch<br />

für die Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung am Emittenten<br />

durch <strong>de</strong>n Anleger.<br />

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben<br />

vom 26.03.2004, IV A6-S 2240 – 46/04 die<br />

„Drei-Objekt-Grenze“ entwickelt. Danach ist<br />

<strong>de</strong>r Rahmen <strong>de</strong>r privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten und gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

gegeben, wenn in einem Fünf-<br />

Jahres-Zeitraum (zehn Jahre bei Branchenkundigen)<br />

mehr als drei Veräußerungen getätigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Nach RZ 2 <strong>de</strong>s BMF-Schreibens<br />

gehört die Veräußerung bebauter Grundstücke,<br />

die bis zur Veräußerung min<strong>de</strong>stens zehn<br />

Jahre vermietet wor<strong>de</strong>n sind, grundsätzlich<br />

zur privaten Vermögensverwaltung und wird<br />

in die Drei-Objekt-Grenze nicht eingerechnet<br />

(so auch BFH-Urteil vom 06.04.1990, BStBl. II<br />

1990, 1057).<br />

Eine Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie vor Ablauf<br />

<strong>de</strong>s Zehnjahreszeitraums ist nicht vorgesehen.<br />

Ein gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l wird<br />

daher we<strong>de</strong>r durch Objektanzahl noch durch<br />

Zeitablauf auf Ebene <strong>de</strong>s Emittenten begrün<strong>de</strong>t.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 74


Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Gesellschafters kann ein<br />

gewerblicher Grundstückshan<strong>de</strong>l durch vorzeitige<br />

Veräußerung seines Anteils am Emittenten<br />

begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Veräußert <strong>de</strong>r Anleger<br />

seine Beteiligung am Emittenten vorzeitig, ist<br />

darauf abzustellen, in welcher Höhe und wie<br />

lange die Beteiligung gehalten wird (BFH-<br />

Urteil 10.12.1998, III R 61/97 in BFHE 187,<br />

526, BStBl. II 1999, 390). Hält <strong>de</strong>r Anleger<br />

mehr als zehn Prozent am Emittenten o<strong>de</strong>r<br />

beträgt <strong>de</strong>r Verkehrswert seines Gesellschaftsanteils<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Anteils an <strong>de</strong>r Immobilie<br />

mehr als 250.000,00 Euro, wird ihm bei <strong>de</strong>r<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Beteiligung innerhalb von<br />

zehn Jahren seit Erwerb (BFH-Urteil<br />

10.12.1998, III R 61/97 in BFHE 187, 526,<br />

BStBl. II 1999, 390), <strong>de</strong>r Verkauf so vieler<br />

Grundstücke zugerechnet , wie <strong>de</strong>r Emittent<br />

hält, also die Veräußerung von einem Objekt<br />

(BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998, wie vor).<br />

Bei einer Beteiligung unterhalb dieser Grenzen<br />

kommt es nicht zu einer Zurechnung.<br />

Zu <strong>de</strong>n Einkünften aus gewerblichem Grundstückshan<strong>de</strong>l<br />

gehören auch die sonstigen Immobiliengeschäfte<br />

<strong>de</strong>s Anlegers. Überschreiten<br />

diese insgesamt die „Drei Objekt-Grenze“,<br />

unterfallen sie <strong>de</strong>r Gewerbesteuer und wären<br />

mit <strong>de</strong>m individuellen Einkommensteuersatz<br />

<strong>de</strong>s Anlegers zu besteuern. Der Anleger hat<br />

dann die Möglichkeit, die Gewerbesteuer im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s § 35 EStG auf seine Einkommensteuer<br />

anzurechnen.<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer<br />

Die Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie unterliegt <strong>de</strong>r<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer (siehe Ausführungen<br />

oben). Gemäß § 13 GrEStG sind die an <strong>de</strong>m<br />

Verkauf beteiligten Parteien, somit sowohl <strong>de</strong>r<br />

Käufer als auch <strong>de</strong>r Verkäufer, gemeinschaftliche<br />

Steuerschuldner. Es ist beabsichtigt, im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Verkaufsvertrages die Grun<strong>de</strong>r-<br />

werbsteuer auf <strong>de</strong>n Käufer zu übertragen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Voraussetzungen <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>rwerbsteueranfalles<br />

bei Beendigung <strong>de</strong>r Beteiligung<br />

durch Veräußerung, wird auf die<br />

obige Darstellung unter <strong>de</strong>m Stichpunkt Gesellschafterwechsel<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Besteuerung<br />

in <strong>de</strong>r Erwerbsphase verwiesen.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Erbschaftsteuer-<br />

und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind alle<br />

Vermögensübertragungen von To<strong>de</strong>s wegen<br />

(sogenannte Gesamtrechtsnachfolge) sowie<br />

Vermögensübertragung unter Leben<strong>de</strong>n (sogenannte<br />

Einzelrechtsnachfolge) mit Erbschaft-<br />

bzw. Schenkungsteuer belastet, soweit<br />

min<strong>de</strong>stens einer <strong>de</strong>r Beteiligten im Inland<br />

ansässig ist (§ 2 Abs. 1 ErbStG).<br />

Unmittelbare Beteiligung<br />

Die unentgeltliche Übertragung <strong>de</strong>r Gesellschaftsanteile<br />

eines direkt beteiligten Anlegers<br />

wird nach <strong>de</strong>m ErbStG wie eine (anteilige)<br />

Übertragung von inländischen bebauten<br />

Grundstücken behan<strong>de</strong>lt. Die Bemessungsbasis<br />

ergibt sich aus <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelten<br />

Wertes <strong>de</strong>r Immobilie zuzüglich <strong>de</strong>s gemeinen<br />

Wertes sonstigen Vermögens abzüglich <strong>de</strong>r<br />

Verbindlichkeiten. Die Bewertung <strong>de</strong>r Immobilie<br />

erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG, §§ 151<br />

Abs. 1 Nr. 1, 157, 176 f., 181 Abs. 1 Nr. 2, 5<br />

und Abs. 3, 7, 182, 184 ff. Bewertungsgesetz<br />

(BewG) grundsätzlich im Ertragswertverfahren.<br />

Ein Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1<br />

ErbStG), <strong>de</strong>r Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2<br />

ErbStG) und die Tarifbegrenzung (§ 19a<br />

ErbStG) für begünstigtes Vermögen können<br />

mangels Zugehörigkeit <strong>de</strong>r Vermögensgegen-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 75


stän<strong>de</strong> zu einem Betriebsvermögen nicht in<br />

Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft sind bei <strong>de</strong>r<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s steuerpflichtigen Erwerbs gemäß<br />

§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG wie Gegenleistungen<br />

zu behan<strong>de</strong>ln. Die schenkweise Übertragung<br />

einer Beteiligung wird einkommensteuerlich<br />

<strong>de</strong>shalb als teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 23 EStG behan<strong>de</strong>lt.<br />

Zu <strong>de</strong>n möglichen Konsequenzen<br />

siehe oben unter „<strong>Private</strong>s Veräußerungsgeschäft“.<br />

Beteiligung über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Bei einer Beteiligung mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

vertritt die Finanzverwaltung bisher<br />

überwiegend die Auffassung, dass gemäß § 9<br />

Abs. 2 BewG <strong>de</strong>r gemeine Wert <strong>de</strong>s<br />

Herausgabeanspruches <strong>de</strong>s Treugebers gegen<br />

<strong>de</strong>n Treuhän<strong>de</strong>r auf Rückübertragung maßgeblich<br />

sei (z. B. Finanzministerium Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg, Erlass vom 26. Februar 2007, S<br />

3806 / 51). Ermittelt wird dieser anhand <strong>de</strong>s<br />

Preises, <strong>de</strong>r im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

nach <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>de</strong>s Wirtschaftsgutes<br />

bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.<br />

Eine höchstrichterliche Klärung steht aber aus.<br />

Es wird vor einer unentgeltlichen Übertragung<br />

die Hinzuziehung <strong>de</strong>s persönlichen steuerlichen<br />

Beraters empfohlen.<br />

Steuersatz und Freibeträge<br />

Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsgrad<br />

abhängig und glie<strong>de</strong>rn sich in drei Klassen.<br />

Sie betragen je nach Wert <strong>de</strong>s steuerpflichtigen<br />

Erwerbs und <strong>de</strong>r jeweiligen Steuerklasse<br />

zwischen 7 % und 50 %. Auch die Freibeträge<br />

hängen von <strong>de</strong>m Verwandtschaftsverhältnis<br />

zum Erblasser bzw. Schenker ab.<br />

Steuerfrei bleiben gemäß § 16 ErbschStG <strong>de</strong>r<br />

Erwerb <strong>de</strong>s Ehegatten in Höhe von 500 Tsd.<br />

Euro, <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r im Sinne <strong>de</strong>r Steuerklasse I<br />

Nr. 2 und <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r verstorbener Kin<strong>de</strong>r im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von<br />

400 Tsd. Euro, <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r im Sinne<br />

<strong>de</strong>r Steuerklasse I Nr. 2 in Höhe von 200 Tsd.<br />

Euro, <strong>de</strong>r übrigen Personen <strong>de</strong>r Steuerklasse I<br />

in Höhe von 100 Tsd. Euro, <strong>de</strong>r Personen <strong>de</strong>r<br />

Steuerklasse II in Höhe von 20 Tsd. Euro, <strong>de</strong>s<br />

Lebenspartners in Höhe von 500 Tsd. Euro und<br />

<strong>de</strong>r übrigen Personen <strong>de</strong>r Steuerklasse III in<br />

Höhe von 20 Tsd. Euro.<br />

Sonstige Angaben<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>s Investmentgesetzes<br />

(InvG) sind auf Personengesellschaften und<br />

somit auf <strong>de</strong>n Emittenten nicht anwendbar.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 76


Wesentliche Vertragspartner / Verflechtungen<br />

<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> („Initiatorin“)<br />

Firma <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz Berlin<br />

Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens<br />

Gründungsdatum 08.12.2006<br />

Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 22.12.2006<br />

Konzeption und Durchführung von Immobilieninvestitionen, das<br />

Asset Management, die Übernahme <strong>de</strong>r Geschäftsführung und/o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Managements von Grundstücksobjektgesellschaften sowie die<br />

Tätigkeiten, die unter § 34c <strong>de</strong>r Gewerbeordnung fallen, letztere<br />

allerdings nur insoweit, als die Gesellschaft über die dafür erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Genehmigung verfügt.<br />

Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 133396 B<br />

Haftkapital 100.000,00 Euro<br />

Geschäftsführer Uwe Pempel, Andreas Vogler<br />

Gesellschafter <strong>Kristensen</strong> Fund & Asset Management A/S, Uwe Pempel, Andreas<br />

Vogler und Petra Vogler<br />

Aufgaben Initiatorin, Eigenkapitalvermittlerin und Konzeptionärin<br />

Verbindungen Die Gesellschaft ist mittelbar zu 65 % Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r dänischen<br />

<strong>Kristensen</strong> Properties A/S, die auch alleinige mittelbare Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Asset-<br />

Managerin, ist. Die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> ist alleinige Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, und mittelbar <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />

<strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Komplementärin. Die Gesellschafter<br />

und Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> Uwe Pempel und<br />

Andreas Vogler sind auch Geschäftsführer und mittelbare Gesellschafter<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> und mittelbare Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Der Gesellschafter und Geschäftsführer<br />

Uwe Pempel ist Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong>. Der Gesellschafter und Geschäftsführer Andreas Vogler<br />

ist als Nie<strong>de</strong>rlassungsleiter für die <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong><br />

tätig.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 77


<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> („geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin“)<br />

Firma <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz Berlin<br />

Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s<br />

Unternehmens<br />

Gründungsdatum 23.03.2011<br />

Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 29.03.2011<br />

Die Erbringung entgeltlicher Geschäftsführungsdienstleistungen für<br />

Dritte, insbeson<strong>de</strong>re für geschlossene Immobilienfonds.<br />

Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 133267 B<br />

Haftkapital 25.000,00 Euro<br />

Geschäftsführer Uwe Pempel, Andreas Vogler<br />

Gesellschafter <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

Aufgaben Gründungsgesellschafterin und geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

<strong>de</strong>s Emittenten<br />

Verbindungen<br />

Die Gesellschaft ist mittelbar zu 65 % Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r dänischen<br />

<strong>Kristensen</strong> Properties A/S, die auch alleinige mittelbare Gesellschafterin<br />

<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Asset-<br />

Managerin, und zu 65 % mittelbare Gesellschafterin <strong>Kristensen</strong> Invest<br />

<strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Initiatorin, und <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />

<strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Komplementärin <strong>de</strong>s Emittenten,<br />

ist. Die Geschäftsführer sind auch tätig als Geschäftsführer für die<br />

<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, die ihrerseits alleinige Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Initiatorin, und mittelbar<br />

<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> ist.<br />

Herr Uwe Pempel ist ferner Geschäftsführer und Herr Andreas Vogler<br />

Nie<strong>de</strong>rlassungsleiter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong>. Bei<strong>de</strong><br />

Geschäftsführer sind ferner Gesellschafter und Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 78


<strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> („Asset Managerin“)<br />

Firma <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong><br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz Berlin<br />

Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens Die Sanierung, die Mo<strong>de</strong>rnisierung, die Vermietung und die<br />

Verwaltung von Grun<strong>de</strong>igentum sowie <strong>de</strong>r Ankauf und <strong>de</strong>r Verkauf<br />

von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; ausgenommen<br />

sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die <strong>de</strong>r Genehmigung<br />

nach § 34 c <strong>de</strong>r Gewerbeordnung unterliegen.<br />

Gründungsdatum 13.10.2004<br />

Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 10.03.2005<br />

Registergericht und Nummer Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 96208 B<br />

Haftkapital 100.000,00 Euro<br />

Geschäftsführer Uwe Pempel, Kent Hoeg Sørensen<br />

Gesellschafter <strong>Kristensen</strong> Fund & Asset Management A/S<br />

Aufgaben Asset Managerin <strong>de</strong>s Emittenten<br />

Verbindungen Die Gesellschaft ist mittelbar zu 100 % Tochtergesellschaft <strong>de</strong>r<br />

dänischen <strong>Kristensen</strong> Properties A/S, die auch zu 65 % mittelbare<br />

Gesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Initiatorin,<br />

und zu 65% mittelbare Gesellschafterin <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r Komplementärin<br />

<strong>de</strong>s Emittenten, und zu 65 % mittelbare Gesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, ist. Der Geschäftsführer Uwe Pempel ist<br />

Gesellschafter und Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

sowie Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, also <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Andreas Vogler ist<br />

Nie<strong>de</strong>rlassungsleiter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties <strong>GmbH</strong> und Gesellschafter<br />

und Geschäftsführer <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

und Geschäftsführer und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und mittelbarer Gesellschafter <strong>de</strong>r<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 79


CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> (Treuhän<strong>de</strong>rin)<br />

Firma CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Sitz Hamburg<br />

Geschäftsanschrift Neuer Wall 46, 20354 Hamburg<br />

Gegenstand <strong>de</strong>s Unternehmens Die Übernahme fremdnütziger Treuhandtätigkeiten und die<br />

Erbringung von Dienstleistungen für geschlossene Fonds mit<br />

Ausnahme von Tätigkeiten, die <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt<br />

für Finanzdienstleistungen bedürfen. Ausgenommen<br />

sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten je<strong>de</strong>r Art, sofern nicht eine<br />

Erlaubnis vorliegt.<br />

Gründungsdatum 10.08.2010<br />

Datum <strong>de</strong>r ersten Eintragung 24.09.2010<br />

Registergericht und Nummer Amtsgericht Hamburg, HR B 115288<br />

Haftkapital 25.000,00 Euro<br />

Geschäftsführer Ivy Stein<br />

Gesellschafter Ivy Stein, Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer Benn Stein<br />

Aufgaben Gründungsgesellschafterin, Treuhän<strong>de</strong>rin, Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Verbindungen Keine.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 80


Zeichnungshinweise<br />

Beitrittserklärung<br />

Sen<strong>de</strong>n Sie bitte Ihre Beitrittserklärung für<br />

Ihre Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> vollständig ausgefüllt<br />

und unterzeichnet – auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung – an Ihren Berater o<strong>de</strong>r<br />

direkt an:<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Neuer Wall 46, 20354 Hamburg<br />

Fax-Nr.: 040/37 50 22 17<br />

(E-Mail: treuhandK<strong>02</strong>@ctlegal.<strong>de</strong>)<br />

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten<br />

Beitrittserklärungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Reihenfolge<br />

<strong>de</strong>s Posteingangs registriert. Die Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung wird schriftlich erklärt.<br />

Der Anleger hat nach Erhalt <strong>de</strong>r Annahme<br />

<strong>de</strong>r Beitrittserklärung <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich 5 % Agio (bezogen auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag)<br />

unverzüglich auf das nachstehend<br />

benannte Konto <strong>de</strong>r CT legal Fondstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> zu überweisen:<br />

Bank: HSH Nordbank AG<br />

Konto-Nr.: 1001 227 444<br />

BLZ: 210 500 00<br />

IBAN: DE96 2105 0000 1001 227 444<br />

Mit <strong>de</strong>m vollständigen Zahlungseingang <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungsbetrages zuzüglich <strong>de</strong>s vorstehend<br />

genannten Agios nimmt <strong>de</strong>r Anleger an <strong>de</strong>n<br />

zugelassenen Entnahmen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> teil.<br />

Bei Verzug mit <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Einzahlung<br />

<strong>de</strong>r Einlage fallen Verzugskosten in Höhe<br />

von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz<br />

jährlich an.<br />

Erbringt <strong>de</strong>r Treugeber seine Einlage trotz<br />

schriftlicher Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung<br />

nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig,<br />

ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

vom Treuhandvertrag durch einseitige<br />

Erklärung zurückzutreten. In diesem Falle<br />

kann die Verpflichtung zur Zahlung <strong>de</strong>r durch<br />

<strong>de</strong>n Rücktritt entstan<strong>de</strong>nen Kosten und einer<br />

Scha<strong>de</strong>nspauschale in Höhe von 2 % <strong>de</strong>r<br />

Pflichteinlage entstehen, sofern kein höherer<br />

o<strong>de</strong>r niedriger Scha<strong>de</strong>n nachgewiesen wird.<br />

I<strong>de</strong>ntifizierung gemäß Geldwäschegesetz<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Regelung <strong>de</strong>s Geldwäschegesetzes<br />

ist in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zu <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

anzugeben, ob ein Anleger für eigene o<strong>de</strong>r für<br />

frem<strong>de</strong> Rechnung han<strong>de</strong>lt. Die erfor<strong>de</strong>rliche<br />

I<strong>de</strong>ntitätsprüfung <strong>de</strong>s Anlegers kann entwe<strong>de</strong>r<br />

durch das Posti<strong>de</strong>nt-Verfahren o<strong>de</strong>r durch<br />

eine persönliche Verifizierung durch zugelassene<br />

Prüfer erfolgen. In diesem Fall ist eine<br />

Kopie <strong>de</strong>s Ausweises (Vor- und Rückseite) <strong>de</strong>s<br />

Anlegers zusammen mit <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

einzureichen. Weitere Einzelheiten zum Posti<strong>de</strong>nt-Verfahren<br />

und zur persönlichen I<strong>de</strong>ntitätsprüfung<br />

sind <strong>de</strong>r Beitrittserklärung zu entnehmen.<br />

Bankverbindung für Auszahlungen<br />

Auszahlungen <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong><br />

<strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> erfolgen in Euro und wer<strong>de</strong>n<br />

auf ein für <strong>de</strong>n Anleger geführtes Euro-<br />

Konto überwiesen, das bei einer Bank im Geltungsbereich<br />

<strong>de</strong>s europäischen SEPA-<br />

Abkommens geführt sein muss. Dieses gilt für<br />

<strong>de</strong>n Zahlungsverkehr so lange, bis <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

eine an<strong>de</strong>re Bankverbindung mitgeteilt<br />

wird.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 81


Han<strong>de</strong>lsregister<br />

Für eine spätere Eintragung als Kommanditist<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister ist <strong>de</strong>r Anleger verpflichtet,<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

nach Annahme seiner Beitrittserklärung eine<br />

Vollmachtsurkun<strong>de</strong> zu übergeben, <strong>de</strong>ren Unterschrift<br />

notariell beglaubigt sein muss. Die<br />

Kosten <strong>de</strong>r Beglaubigung und <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister trägt <strong>de</strong>r Anleger.<br />

Die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> wird<br />

die Anmeldung zum Han<strong>de</strong>lsregister vornehmen.<br />

Zeichnung durch eine Personengesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r eine juristische Person<br />

Der Zeichnungsberechtigte hat sich bei <strong>de</strong>r<br />

Zeichnung für eine Personengesellschaft o<strong>de</strong>r<br />

juristische Person durch Han<strong>de</strong>lsregisterauszug<br />

(soweit nicht vorhan<strong>de</strong>n durch Gesellschaftsvertrag)<br />

und Personalausweis zu legitimieren.<br />

Die steuerlichen Auswirkungen <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung sollten unbedingt mit <strong>de</strong>m persönlichen<br />

Steuerberater geklärt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zeichnung durch Ehepaare<br />

Ehepaare können sich gemeinschaftlich nur als<br />

Treugeber beteiligen. Alle erfor<strong>de</strong>rlichen Unterschriften<br />

müssen von bei<strong>de</strong>n Ehepartnern<br />

geleistet wer<strong>de</strong>n. Bei unterschiedlichen Nachnamen<br />

ist ein Nachweis <strong>de</strong>r Ehe erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit <strong>de</strong>m<br />

Vermögensberater o<strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest<br />

<strong>GmbH</strong> gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts und<br />

Möglichkeit <strong>de</strong>s Beitritts (Beginn <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Angebots)<br />

Das öffentliche Angebot <strong>de</strong>r Vermögensanlage<br />

und <strong>de</strong>r Beitritt zur Fondsgesellschaft sind erst<br />

nach <strong>de</strong>r Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />

möglich.<br />

Die Veröffentlichung <strong>de</strong>s Verkaufsprospekts<br />

erfolgt dadurch, dass in einem überregionalen<br />

Börsenpflichtblatt bekannt gemacht wird, dass<br />

<strong>de</strong>r Verkaufsprospekt bei <strong>de</strong>r im Verkaufsprospekt<br />

benannten Zahlstelle zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereitgehalten wird, § 9 Abs. 2 Verk-<br />

ProspG. Der Verkaufsprospekt muss gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 <strong>de</strong>s VerkProspG min<strong>de</strong>stens einen<br />

Werktag vor <strong>de</strong>m öffentlichen Angebot veröffentlicht<br />

wor<strong>de</strong>n sein.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 82


§ 1 Firma und Sitz<br />

1.1.<br />

Die Firma <strong>de</strong>r Gesellschaft lautet:<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

1.2.<br />

Der Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft ist Berlin.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

Der Gesellschaftsvertrag im Wortlaut<br />

2.1.<br />

Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Erwerb, die Verwaltung, Vermietung und die Verwertung von Immobilien.<br />

2.2.<br />

Der Gesellschaftszweck erstreckt sich darauf, alle unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar <strong>de</strong>m Geschäftszweck<br />

dienen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihn för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Geschäfte mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger und gewerblicher<br />

Tätigkeiten vorzunehmen und durch Dritte vornehmen zu lassen.<br />

§ 3 Investitionsvorhaben<br />

Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen. Die gesetzlichen Aufgaben <strong>de</strong>r Gesellschaft wer<strong>de</strong>n<br />

durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin erfüllt. Die Gesellschaft wird keinen eigenen Geschäftsbetrieb<br />

einrichten. Sie plant die Durchführung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Investitionen:<br />

Investitionsplan Euro<br />

Ankauf Immobilie incl. Nebenkosten 6.626.500<br />

Zwischenfinanzierung 60.000<br />

Finanzierungsnebenkosten 53.800<br />

Disagio 205.000<br />

Eigenkapitalvermittlung 385.195<br />

Prospekt und Marketing 310.000<br />

Rechts- und Beratungskosten, Gutachten 105.000<br />

Einrichtung Treuhandschaft 20.000<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 83


an<strong>de</strong>re Kosten 10.000<br />

Liquiditätsreserve 279.505<br />

Summe Mittelverwendung total 8.055.000<br />

Eigenkapital 3.955.000<br />

Darlehen 4.100.000<br />

Summe Mittelherkunft 8.055.000<br />

§ 4 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlagen<br />

4.1.<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist die <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> mit Sitz<br />

in Berlin.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin leistet keine Kapitaleinlage und ist am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist je<strong>de</strong>rzeit ohne Zustimmung <strong>de</strong>r Mitgesellschafter berechtigt,<br />

ihre Stellung als persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin <strong>de</strong>r Gesellschaft mit allen Rechten und<br />

Pflichten auf eine eintrittsbereite neue persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin zu übertragen, wenn die<br />

persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin die gleiche Rechtsform aufweist und <strong>de</strong>n gleichen Gesellschafterhintergrund<br />

hat wie die übertragen<strong>de</strong> und ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin.<br />

Die Kosten dieser Übertragung trägt die ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin.<br />

Gründungskommanditisten sind<br />

4.1.1. die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> mit einer Pflichteinlage von 8.500,00 €<br />

(in Worten: Euro achttausendfünfhun<strong>de</strong>rt) und einer Hafteinlage von 850,00 € (in<br />

Worten: Euro achthun<strong>de</strong>rtfünfzig) – nachfolgend „geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin“<br />

genannt.<br />

4.1.2. die „CT legal“ Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> mit einer Pflichteinlage von 1.500.000,00 €<br />

(in Worten: Euro eine Million fünfhun<strong>de</strong>rttausend) und einer Hafteinlage von<br />

150.000,00 € (in Worten: Euro einhun<strong>de</strong>rtfünfzigtausend ) – nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />

genannt.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten ist auf ihre jeweilige, im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragene Hafteinlage<br />

begrenzt. Die Hafteinlagen aller Kommanditisten entsprechen jeweils 10 % ihrer Pflichteinlagen<br />

(Kommanditeinlagen) exklusive Agio. Eine über diesen Betrag hinausgehen<strong>de</strong> zusätzliche Haftung ist<br />

ausgeschlossen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 84


4.2.<br />

Das Gesellschaftskapital soll zwecks Durchführung <strong>de</strong>s beabsichtigten Investitionsvorhabens durch<br />

Werbung von Anlegern um 2.330.000,-- € zuzüglich 5% Agio auf insgesamt 3.955.000,-- € erhöht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kapitalanleger (nachfolgend die „Treugeber“) treten <strong>de</strong>r Gesellschaft mittelbar als Treugeber<br />

über die Treuhandkommanditistin entsprechend <strong>de</strong>m Treuhand- und Verwaltungsvertrag bei, so dass<br />

die Treuhandkommanditistin im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und im Treuhandauftrag <strong>de</strong>r<br />

Treugeber Kommanditbeteiligungen im Außenverhältnis als einheitliche Kommanditbeteiligung<br />

übernimmt und hält. Als Kommanditist <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligungen wird allein die<br />

Treuhandkommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Verhältnis <strong>de</strong>r Treugeber zueinan<strong>de</strong>r<br />

und zur Gesellschaft wer<strong>de</strong>n die Treugeber entsprechend ihrer Anteile an <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und verpflichtet. Die<br />

Treuhandkommanditistin ist zur Einzahlung <strong>de</strong>r übernommenen Einlage nur insoweit verpflichtet, als<br />

<strong>de</strong>r Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung erfüllt.<br />

Die Beteiligungsbeträge <strong>de</strong>r Anleger soll jeweils 10.000,00 € zuzüglich 5 % Agio erreichen o<strong>de</strong>r übersteigen.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann nach pflichtgemäßem Ermessen in Ausnahmefällen<br />

Abweichungen von dieser Summe zulassen. Die Kommanditeinlage muss bei höheren Beträgen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

4.3.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen von § 181 BGB berechtigt,<br />

mit Wirkung für und gegen die Gesellschaft und alle Gesellschafter nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin, aber ohne Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter, das Kommanditkapital<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichteinlage für Rechnung <strong>de</strong>r künftigen Anleger in einem<br />

o<strong>de</strong>r in mehreren Schritten auf bis zu 3.946.500,00 € (einschließlich <strong>de</strong>s Agios) zu erhöhen.<br />

Die Ermächtigung ist bis zum 31.12.2012 befristet mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin berechtigt ist, die vorgenannte Frist zur Erhöhung <strong>de</strong>r Kommanditeinlage <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

zu verkürzen, d. h. <strong>de</strong>n Fonds früher zu schließen o<strong>de</strong>r die Frist einmalig um<br />

höchstens sechs Monate zu verlängern.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ohne Zustimmung <strong>de</strong>r weiteren Gesellschafter eine im<br />

eigenen Namen übernommene o<strong>de</strong>r künftig gehaltene Kommanditbeteiligung heute o<strong>de</strong>r künftig<br />

ganz o<strong>de</strong>r in Teilen als fremdnützige Treuhandkommanditistin für Dritte zu halten.<br />

4.4.<br />

Bis zur Eintragung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister wird mit<br />

Annahme <strong>de</strong>s Treuhandauftrages ein atypisch stilles Gesellschaftsverhältnis begrün<strong>de</strong>t, für das die<br />

Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages analog gelten, soweit nicht zwingen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> entgegenstehen.<br />

Es en<strong>de</strong>t mit Eintragung <strong>de</strong>r Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

Die Haftung ist während dieses Zeitraums auf <strong>de</strong>n Beteiligungsbetrag begrenzt. Die Treuhand-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 85


kommanditistin ist in <strong>de</strong>r Emissionsphase nicht verpflichtet, die Erhöhung ihrer Haftsumme, die auf<br />

<strong>de</strong>n Beitritt eines Treugebers entfällt, unverzüglich zum Han<strong>de</strong>lsregister anzumel<strong>de</strong>n. Sie führt die<br />

Han<strong>de</strong>lsregisteranmeldungen periodisch unter Zusammenfassung von Beitritten von Treugebern<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen durch.<br />

4.5.<br />

Die Treugeber haben ihre Kommanditeinlage zuzüglich 5 % Agio unverzüglich nach Annahme <strong>de</strong>r<br />

Beitrittserklärung auf das von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin angegebene Konto zu leisten. Ausstehen<strong>de</strong><br />

Einlagen sind mit 5% über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu verzinsen.<br />

Die Einlagenverpflichtung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin wird erst dann und insoweit zur Zahlung<br />

fällig, als sie ihrerseits Zahlungen von <strong>de</strong>n Treugebern erhält.<br />

4.6.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, einem Treugeber gegenüber, <strong>de</strong>r die Einlage trotz schriftlicher<br />

Auffor<strong>de</strong>rung und Nachfristsetzung nicht, nicht rechtzeitig o<strong>de</strong>r nicht vollständig leistet, durch<br />

einseitige Erklärung vom Treuhandvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird mit Absendung <strong>de</strong>r<br />

Rücktrittserklärung an die <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin zuletzt genannte Adresse <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Treugebers zuzüglich einer Postlaufzeit von 2 Tagen wirksam.<br />

Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber ist <strong>de</strong>r Gesellschaft zur Zahlung <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Rücktritt entstan<strong>de</strong>nen<br />

Kosten sowie eines pauschalisierten Scha<strong>de</strong>nsersatzes in Höhe von 2 % <strong>de</strong>r Einlage verpflichtet. Dem<br />

Treugeber bleibt <strong>de</strong>r Nachweis eines geringeren Scha<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Gesellschaft <strong>de</strong>r Nachweis eines höheren<br />

Scha<strong>de</strong>ns vorbehalten. Die Treuhandkommanditistin ist zu Scha<strong>de</strong>nersatz- und Zinszahlungen<br />

nur insoweit verpflichtet, als sie ihrerseits entsprechen<strong>de</strong> Zahlungen von ihren säumigen Treugebern<br />

erhält. Sie schei<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, <strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch<br />

für <strong>de</strong>n säumigen Treugeber hält.<br />

Sämtliche For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin gegen einen Treugeber können mit Ansprüchen<br />

<strong>de</strong>s Treugebers gegen die Treuhandkommanditistin verrechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

4.7.<br />

Je<strong>de</strong>r Treugeber ist berechtigt, nach Wirksamwer<strong>de</strong>n seines Beitritts und nach diesbezüglicher Eintragung<br />

<strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Haftsumme <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin, gegenüber <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

schriftlich zu verlangen, dass die Treuhandkommanditistin die für ihn anteilig treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltene Kommanditbeteiligung auf ihn überträgt und das er anstelle <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

selbst als Kommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird. Voraussetzung<br />

für diesen Anspruch ist, dass zuvor <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

eine unwi<strong>de</strong>rrufliche, über <strong>de</strong>n Tod hinaus gültige und von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreien<strong>de</strong><br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht unter Bevollmächtigung zur Erteilung von Untervollmachten in<br />

notariell beglaubigter Form erteilt wird, die zu allen Anmeldungen <strong>de</strong>r Gesellschaft zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />

bevollmächtigt, namentlich Eintritt und Ausschei<strong>de</strong>n von Kommanditisten einschließlich <strong>de</strong>s<br />

Vollmachtgebers selbst, Eintritt und Ausschei<strong>de</strong>n von persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern, Än<strong>de</strong>-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 86


ung <strong>de</strong>r Beteiligungsverhältnisse und <strong>de</strong>s Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft, Än<strong>de</strong>rung von Firma, Sitz und<br />

Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie aller weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen,<br />

Auflösung und Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie Löschung <strong>de</strong>r Firma. Die Kosten <strong>de</strong>r Beglaubigung<br />

trägt <strong>de</strong>r Treugeber. Er ist ferner verpflichtet, ein Treuhandverhältnis mit <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

(Verwaltungstreuhand) nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhandvertrages zu begrün<strong>de</strong>n und für<br />

die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft aufrecht zu erhalten.<br />

Macht <strong>de</strong>r Treugeber von seinem Recht gemäß vorstehen<strong>de</strong>m Absatz Gebrauch, ist die Treuhandkommanditistin<br />

verpflichtet, <strong>de</strong>m Treugeber die ihm anteilig zustehen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung zu<br />

übertragen. Dieser übernimmt seine Kommanditbeteiligung auch im Außenverhältnis. Unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n<br />

Bedingung <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

als Kommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft überträgt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit<br />

eine <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>rischen Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung auf <strong>de</strong>n<br />

Treugeber, <strong>de</strong>r diese Übertragung bereits hiermit annimmt.<br />

Die vorstehen<strong>de</strong> Übertragung bedarf nicht <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r weiteren Gesellschafter (einschließlich<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin).<br />

Treugeber und Kommanditisten wer<strong>de</strong>n nachfolgend zusammenfassend als „Gesellschafter“ bezeichnet,<br />

soweit es einer Unterscheidung nicht bedarf.<br />

4.8.<br />

Ist eine Tatsache zum Han<strong>de</strong>lsregister anzumel<strong>de</strong>n, hat <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Anmeldung betroffene Kommanditist<br />

(auch im Falle <strong>de</strong>s Anteilserwerbs und <strong>de</strong>r Rechtsnachfolge) die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Regelung in Absatz 4.7 zu bevollmächtigen.<br />

4.9.<br />

Für je<strong>de</strong>n Kommanditisten wer<strong>de</strong>n ein Kapitalkonto I, ein Kapitalkonto II, ein Verrechnungskonto und<br />

ggf. ein Verlustson<strong>de</strong>rkonto und ein Kapitalertragsteuerkonto geführt.<br />

Das Kapitalkonto I wird als Festkonto für die Kommanditeinlage <strong>de</strong>s Kommanditisten geführt. Es ist<br />

allein maßgebend für alle Gesellschafterrechte, insbeson<strong>de</strong>re für das Stimmrecht, das Gewinnbeteiligungsrecht,<br />

das Recht zur Teilhabe an Auszahlungen und am Liquidationserlös. Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Kapitalkontos<br />

I sind im Jahr <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung zeitanteilig bei <strong>de</strong>r Ergebnisverteilung und bei Auszahlungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Auf <strong>de</strong>m Kapitalkonto II wird das Agio gebucht. Die Kapitalkonten I und II sind unverän<strong>de</strong>rlich. Sie<br />

wer<strong>de</strong>n nicht verzinst.<br />

Auf <strong>de</strong>m Verrechnungskonto wer<strong>de</strong>n sämtliche nicht die Kapitalkonten I und II betreffen<strong>de</strong>n finanziellen<br />

Vorfälle zwischen <strong>de</strong>r Gesellschaft und ihren Gesellschaftern gebucht.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 87


Erfolgt in Verlustjahren eine Belastung mit Verlustanteilen, so führt das nicht zur Herabsetzung <strong>de</strong>r<br />

Kapitalkonten. Vielmehr sind die Verluste auf einem beson<strong>de</strong>ren Verlustson<strong>de</strong>rkonto zu buchen.<br />

Entnahmen für Kapitalertragsteuer und ggf. darauf entfallen<strong>de</strong>n Solidaritätszuschlag wer<strong>de</strong>n auf<br />

einem geson<strong>de</strong>rten Steuerkonto erfasst, wenn und soweit die Gesellschaft Zinserträge erzielt, die<br />

einer beim Kommanditisten anrechenbaren Kapitalertragsteuer unterliegen. Eine Abgeltungssteuer<br />

auf Zinserträge gilt nicht als anrechenbare Kapitalertragsteuer.<br />

4.10.<br />

Für die Treuhandkommanditistin gilt Absatz 4.9 mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass für je<strong>de</strong>n Kommanditanteil,<br />

<strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch für einen Treugeber hält, eigene Konten geführt wer<strong>de</strong>n, und diese Konten<br />

<strong>de</strong>n rechnerischen Anteil <strong>de</strong>s Treugebers an <strong>de</strong>r Gesellschaft wie<strong>de</strong>rgeben.<br />

4.11.<br />

Über die Verpflichtung zur Leistung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung vereinbarten Pflichteinlage (Zeichnungssumme)<br />

zuzüglich Agio hinaus übernehmen Treugeber und Kommanditisten keine weitere<br />

Nachschuss- o<strong>de</strong>r sonstige Zahlungsverpflichtung, auch nicht im Fall <strong>de</strong>r Liquidation. Eine Haftung<br />

<strong>de</strong>r Kommanditisten gegenüber <strong>de</strong>n Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB sowie das Durchschlagen<br />

<strong>de</strong>r Haftung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin auf die Treugeber bleiben unberührt.<br />

4.12.<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter ist verpflichtet, seine gesetzlichen Pflichten nach <strong>de</strong>m Geldwäschegesetz<br />

(„GWG“) zu erfüllen, insbeson<strong>de</strong>re zusammen mit seiner Beitrittserklärung die zur Durchführung <strong>de</strong>r<br />

I<strong>de</strong>ntitätsprüfung nach § 4 Abs. 3 und 4 GWG erfor<strong>de</strong>rlichen Angaben zu machen und Unterlagen<br />

beizubringen. Sollte ein Gesellschafter seinen geldwäscherechtlichen Pflichten nach <strong>de</strong>m GWG nicht<br />

nachkommen, so kann die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nach ihrer Wahl nach Mahnung und<br />

Nachfristsetzung diesen Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausschließen. Hierzu wird die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin von <strong>de</strong>n übrigen Gesellschaftern unwi<strong>de</strong>rruflich bevollmächtigt.<br />

4.13.<br />

Die Treuhandkommanditistin, die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin sind in diesem Zusammenhang berechtigt, die Durchführung <strong>de</strong>r zur Erfüllung ihrer<br />

gesetzlichen Pflichten nach <strong>de</strong>m GWG erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GWG einan<strong>de</strong>r<br />

o<strong>de</strong>r auf die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> zu übertragen.<br />

§ 5 Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

5.1.<br />

Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie beginnt mit <strong>de</strong>r Eintragung im Han<strong>de</strong>lsregister.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 88


5.2.<br />

Das Geschäftsjahr entspricht <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr<br />

und läuft von <strong>de</strong>r Gesellschaftsgründung bis zum Schluss <strong>de</strong>s Gründungsjahres.<br />

5.3.<br />

Über eine Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft entschei<strong>de</strong>t die Gesellschafterversammlung. Die Auflösung ist<br />

frühestens zum 31.12.2<strong>02</strong>2 zulässig.<br />

5.4.<br />

Eine or<strong>de</strong>ntliche Kündigung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />

zum En<strong>de</strong> eines Kalen<strong>de</strong>rjahres und im Übrigen frühestens mit Wirkung zum 31.12.2<strong>02</strong>7 zulässig.<br />

Die Kündigung hat nicht die Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft, son<strong>de</strong>rn nur das Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s kündigen<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafters zur Folge. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Gesellschaft zu<br />

richten. Die Kündigung ist bzw. wird jedoch unwirksam und <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter nimmt an<br />

<strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft teil, wenn die Gesellschaft vor Schluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m die Kündigung<br />

zugeht, ihre Auflösung beschließt o<strong>de</strong>r beschlossen hat.<br />

§ 6 Geschäftsführung, Vertretung, Zustimmungserfor<strong>de</strong>rnisse<br />

6.1.<br />

Die Gesellschaft wird gesetzlich durch die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin vertreten. Diese und<br />

ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

Zur Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt und verpflichtet.<br />

Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB befreit.<br />

Der geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin kann nur aus wichtigem Grund die Geschäftsführungsbefugnis<br />

entzogen wer<strong>de</strong>n. Sie ist berechtigt, von ihr übernommene Aufgaben auf an<strong>de</strong>re Gesellschaften<br />

zu übertragen.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und nicht geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditisten sind für die<br />

Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft von <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen. Die persönlich<br />

haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist verpflichtet, <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin auf <strong>de</strong>ren Verlangen<br />

je<strong>de</strong>rzeit eine Vollmachtsurkun<strong>de</strong> auch in separater Urkun<strong>de</strong> und in notarieller Form zu erteilen.<br />

6.2.<br />

Haftungsmaßstab für die Geschäftsführung ist die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmannes.<br />

6.3.<br />

Das Recht <strong>de</strong>r nicht geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschafter, einer Handlung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin zu wi<strong>de</strong>rsprechen, ist analog § 164 HGB ausgeschlossen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 89


6.4.<br />

Im Innenverhältnis bedürfen folgen<strong>de</strong> Rechtsgeschäfte und Handlungen vorbehaltlich <strong>de</strong>s Absatzes<br />

6.5 <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung:<br />

6.4.1. <strong>de</strong>r Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken o<strong>de</strong>r grundstücksgleichen<br />

Rechten;<br />

6.4.2. <strong>de</strong>r Erwerb, die Veräußerung o<strong>de</strong>r die Belastung von Beteiligungen sowie <strong>de</strong>r Abschluss<br />

von Verträgen, die eine Beteiligung Dritter an <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

zum Gegenstand gaben;<br />

6.4.3. die Veräußerung <strong>de</strong>s gesamten o<strong>de</strong>r eines wesentlichen Teils <strong>de</strong>s Gesellschaftsvermögens<br />

o<strong>de</strong>r die Einräumung eines Rechtes daran;<br />

6.4.4. die Darlehensgewährung, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien o<strong>de</strong>r ähnlichen<br />

Haftungserklärungen von mehr als insgesamt 250.000,00 €;<br />

6.4.5. Handlungen und Rechtsgeschäfte, die über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.<br />

Der Abschluss von Verträgen in Höhe von bis zu 250.000,00 € gilt nicht als<br />

über <strong>de</strong>n gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehend;<br />

6.4.6. die Aufnahme bzw. die Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von mehr als insgesamt<br />

100.000,00 € über die im Investitionsplan genannten Darlehen hinaus;<br />

6.4.7. die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten;<br />

6.4.8. die Erteilung von Prokuren und Generalvollmachten (mit Ausnahme von Bevollmächtigungen<br />

<strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin) und die Gewährung von Einzelvollmachten<br />

über <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>s gewöhnlichen Geschäftsbetriebes hinaus;<br />

6.4.9. <strong>de</strong>r Abschluss von Anstellungsverträgen und die Erteilung von Pensionszusagen.<br />

6.5.<br />

Die Zustimmung <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung gilt für die zur Durchführung <strong>de</strong>r im Investitionsplan<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft vorgesehenen Maßnahmen und Rechtshandlungen einschließlich <strong>de</strong>r Belastungen<br />

<strong>de</strong>r Immobilie mit Grundpfandrechten und <strong>de</strong>r zur Realisierung <strong>de</strong>r Investition erfor<strong>de</strong>rlichen sonstigen<br />

dinglichen Rechte o<strong>de</strong>r die Übernahme entsprechen<strong>de</strong>r Verpflichtungen als unwi<strong>de</strong>rruflich erteilt.<br />

Diese Zustimmung umfasst namentlich <strong>de</strong>n Abschluss folgen<strong>de</strong>r Verträge durch die Gesellschaft:<br />

6.5.1. Verträge über die Durchführung von Ankaufsprüfungen und Kaufverträge über <strong>de</strong>n<br />

Erwerb von Immobilien bis zur im Investitionsplan ausgewiesenen Höhe;<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 90


6.5.2. Konzeptionsvertrag mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> zwecks Erstellung eines Beteiligungskonzeptes<br />

und <strong>de</strong>r Prospektierung gegen eine Vergütung in Höhe von<br />

310.000,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer;<br />

6.5.3. Verträge über Rechts- und Steuerberatung sowie Gutachten zu Vergütungen bis zur<br />

im Investitionsplan ausgewiesenen Höhe.<br />

6.5.4. Vertrag über die Einwerbung von Eigenkapital mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> gegen<br />

eine Provision in Höhe von 7 % <strong>de</strong>s vermittelten Nennkapitals (Nominalkapital exklusive<br />

Agio) zuzüglich <strong>de</strong>s vorgesehenen Agios;<br />

6.5.5. Asset-, Property- und Facility Management Vertrag mit <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> Properties<br />

<strong>GmbH</strong>. Die Asset Managerin erhält per annum 3,5 % <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Nettoistkaltmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Abwicklung etwaiger<br />

Baumaßnahmen erhält sie eine Vergütung von 8 % <strong>de</strong>r Nettobaukosten, für die Tätigkeit<br />

beim Verkauf <strong>de</strong>r Immobilie eine Vergütung von 1 % <strong>de</strong>s Bruttoverkaufspreises<br />

und gegebenenfalls eine Erfolgsprämie nach Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilie, die <strong>de</strong>r<br />

Höhe nach vom Gesamtbetrag <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>n Gesellschaftern bezogenen Barausschüttungen<br />

vor ertragsabhängigen Steuern bestimmt wird (alle Vergütungen zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer);<br />

6.5.6. Darlehensverträge und Zinssicherungsgeschäfte zur kurzfristigen und langfristigen Finanzierung<br />

<strong>de</strong>s Kaufpreises <strong>de</strong>r Immobilie sowie die damit im Zusammenhang stehen<strong>de</strong>n<br />

Sicherheitenverträge.<br />

§ 7 Gesellschafterversammlung<br />

7.1.<br />

Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen, die stets am Sitz <strong>de</strong>r Gesellschaft stattfin<strong>de</strong>n,<br />

erfolgt durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin. Gesellschafterversammlungen können auch im<br />

schriftlichen Umlaufverfahren abgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und <strong>de</strong>r Tagesordnung an je<strong>de</strong>n Gesellschafter<br />

an seine zuletzt <strong>de</strong>r Gesellschaft bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von min<strong>de</strong>stens vier<br />

Wochen. Der Tag <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Einberufung und <strong>de</strong>r Tag <strong>de</strong>r Versammlung wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r<br />

Fristberechnung nicht mitgerechnet. Soweit Beschlussgegenstän<strong>de</strong> im Sinne <strong>de</strong>s § 6 Absatz 6.4 dieses<br />

Vertrages zur Entscheidung anstehen, sind die wesentlichen Erwägungen <strong>de</strong>r Beschlussempfehlung<br />

zu erläutern. Der Beifügung von Vertragsentwürfen bedarf es nicht.<br />

7.2.<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlung fin<strong>de</strong>t, soweit nicht im Umlaufverfahren entschie<strong>de</strong>n<br />

wird, jährlich nach Aufstellung <strong>de</strong>s Abschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr statt, spätes-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 91


tens aber bis zum Ablauf <strong>de</strong>s zehnten Monats <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Wirtschaftsjahres. Mit <strong>de</strong>r Einladung<br />

sind <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft und ein Geschäftsbericht über das abgelaufene Wirtschaftsjahr<br />

zu übermitteln. Die Berichterstattung kann gemeinschaftlich mit einem Bericht <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Gesellschaft erstellt<br />

o<strong>de</strong>r geprüft hat, soll anwesend sein und die wesentlichen Ergebnisse referieren.<br />

7.3.<br />

Außeror<strong>de</strong>ntliche Gesellschafterversammlungen sind außer in <strong>de</strong>n gesetzlich vorgeschriebenen Fällen<br />

einzuberufen, wenn es im Interesse <strong>de</strong>r Gesellschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist o<strong>de</strong>r dies unter schriftlicher<br />

Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung von einem o<strong>de</strong>r mehreren Gesellschaftern<br />

verlangt wird, <strong>de</strong>r bzw. die min<strong>de</strong>stens 10 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals auf sich vereinigen,<br />

o<strong>de</strong>r wenn die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beirat es verlangen. Sie können<br />

auch fernschriftlich (Telefax) einberufen wer<strong>de</strong>n. Kommt die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin einem<br />

ordnungsgemäßen Verlangen auf Einberufung einer außeror<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung<br />

nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Gesellschafter selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen.<br />

Die Bestimmungen über die Einberufung <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlung gelten entsprechend.<br />

7.4.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn an ihr Gesellschafter beteiligt o<strong>de</strong>r vertreten<br />

sind, die min<strong>de</strong>stens 50 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen auf sich vereinigen. Die Treugeber<br />

sind stets berechtigt, selbst o<strong>de</strong>r durch einen Bevollmächtigten im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 7.5 an <strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen; sie haben alle Teilnahme-, Auskunfts-, Informations-,<br />

Kontroll- und Stimmrechte wie ein unmittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligter Kommanditist und<br />

wer<strong>de</strong>n hiermit von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin entsprechend bevollmächtigt.<br />

7.5.<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann sich in <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />

versehenen an<strong>de</strong>ren Gesellschafter, die Treuhandkommanditistin o<strong>de</strong>r ein von Berufs wegen<br />

zur Verschwiegenheit verpflichtetes Mitglied <strong>de</strong>r steuer- o<strong>de</strong>r rechtsberaten<strong>de</strong>n Berufe vertreten<br />

lassen; das Recht auf eigene Teilnahme bleibt davon unberührt. Bevollmächtigte haben auf Verlangen<br />

einen I<strong>de</strong>ntitätsnachweis zu erbringen. Über die Zulassung an<strong>de</strong>rer Personen entschei<strong>de</strong>t die<br />

Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung nicht anwesen<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r nicht an<strong>de</strong>rweitig vertretene Treugeber wer<strong>de</strong>n durch die Treuhandkommanditistin vertreten.<br />

Diese wird die Gesellschafterrechte nur nach Maßgabe <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ausüben.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung<br />

trägt je<strong>de</strong>r Gesellschafter selbst.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 92


7.6.<br />

Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung beschlussunfähig, so hat die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin innerhalb von zwei Wochen die Gesellschafterversammlung mit<br />

einer Frist von min<strong>de</strong>stens einer Woche erneut zur Beschlussfassung über dieselben Tagesordnungspunkte<br />

einzuberufen. Die so einberufene Gesellschafterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl<br />

<strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r vertretenen Gesellschafter für alle in <strong>de</strong>r Tagesordnung <strong>de</strong>r beschlussunfähig<br />

gewesenen Versammlung angegebenen Punkte beschlussfähig. Darauf ist in <strong>de</strong>r Einberufung<br />

ausdrücklich hinzuweisen.<br />

7.7.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird durch ein Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsleitung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin als Vorsitzen<strong>de</strong>n geleitet.<br />

7.8.<br />

Über die Gesellschafterversammlung und die gefassten Beschlüsse ist von einem von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

bestimmten Schriftführer eine Ergebnisnie<strong>de</strong>rschrift zu fertigen, die von <strong>de</strong>m Leiter<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung und <strong>de</strong>m Protokollführer zu unterzeichnen und allen Gesellschaftern<br />

zuzuleiten ist. Sie gilt als genehmigt, wenn nicht <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin binnen eines<br />

Monats nach Absendung <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift ein schriftlicher Wi<strong>de</strong>rspruch zugeht. Über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

entschei<strong>de</strong>t die nächstfolgen<strong>de</strong> Gesellschafterversammlung. Treugeber können Wi<strong>de</strong>rsprüche<br />

gegen das Protokoll außergerichtlich und gerichtlich in eigener Person verfolgen.<br />

§ 8 Gegenstand <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung beschließt über<br />

• die Entscheidung über die Durchführung von gesetzlich nicht vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen<br />

und die Wahl <strong>de</strong>s Abschlussprüfers;<br />

• die Feststellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses, die Gewinnverwendung und Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter;<br />

• die Entlastung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

• die Entlastung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin für das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

• Einrichtung, Wahl, Entlastung und Auflösung <strong>de</strong>s Beirats;<br />

• die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages;<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 93


• die Ausschließung <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin und Bestellung einer neuen<br />

persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin an ihrer Stelle;<br />

• die in § 6 Absatz 6.4 aufgeführten Beschlussgegenstän<strong>de</strong>;<br />

• die Auflösung, Umwandlung bzw. Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft;<br />

• alle sonstigen ihr in diesem Vertrag zur Beschlussfassung zugewiesenen sowie ihr von <strong>de</strong>r<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zur Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

9.1.<br />

Entscheidungen in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse.<br />

Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n in Gesellschafterversammlungen o<strong>de</strong>r im Umlaufverfahren gefasst.<br />

9.2.<br />

Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen eine Beschlussfassung in schriftlicher Form herbeiführt.<br />

Die Auffor<strong>de</strong>rung hierzu ist unter Mitteilung sämtlicher Beschlussgegenstän<strong>de</strong> mit einem Beschlussvorschlag,<br />

<strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>s Abstimmverfahrens sowie <strong>de</strong>r Frist zur Stimmabgabe einschließlich<br />

<strong>de</strong>s letzten Abstimmungstages an die Gesellschafter zu richten. Die Frist zur Stimmabgabe muss min<strong>de</strong>stens<br />

vier Wochen, bei außeror<strong>de</strong>ntlichen Gesellschafterversammlungen min<strong>de</strong>stens zwei Wochen<br />

betragen. Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n nur Stimmabgaben, die bis zum letzten Abstimmungstag bei <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft eingegangen sind. Die Nichtbeantwortung <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Stimmabgabe gilt ebenso<br />

wie verspätet eingegangene Stimmabgaben als Enthaltung; abweichen<strong>de</strong> Vereinbarungen im<br />

Treuhandverhältnis sind zulässig. Gesellschafter können <strong>de</strong>r Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren<br />

durch Mitteilung in Schriftform an die Gesellschaft, die spätestens eine Woche vor Ablauf <strong>de</strong>r<br />

für die schriftliche Beschlussfassung bestimmten Frist eingegangen sein muss, wi<strong>de</strong>rsprechen. Im<br />

Falle <strong>de</strong>s form- und fristgerechten Wi<strong>de</strong>rspruchs von Gesellschaftern, die min<strong>de</strong>stens 25 vom Hun<strong>de</strong>rt<br />

<strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft auf sich vereinigen, ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung<br />

als Präsenzversammlung einzuberufen.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin kann auch nachträglich weitere Beschlussgegenstän<strong>de</strong> bekanntgeben,<br />

solange die Mitteilung spätestens zwei Wochen vor Ablauf <strong>de</strong>r –gegebenenfalls von <strong>de</strong>r<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zuvor o<strong>de</strong>r zeitgleich verlängerten Frist für die Stimmabgabe<br />

abgesandt wird.<br />

Gesellschafter, die min<strong>de</strong>stens 10 vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals <strong>de</strong>r Gesellschaft auf<br />

sich vereinigen, können durch Mitteilung in Schriftform an die Gesellschaft, die spätestens eine Woche<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>r für die schriftliche Beschlussfassung bestimmten Frist eingegangen sein muss, die<br />

Aufnahme weiterer Beschlussgegenstän<strong>de</strong> verlangen. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 94


solche weiteren Beschlussgegenstän<strong>de</strong> unverzüglich mitzuteilen und ist hierbei zu eigener Stellungnahme<br />

berechtigt.<br />

9.3.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt, im Einzelfall und nach eigenem Ermessen im<br />

Umlaufverfahren die Frist zur Abgabe <strong>de</strong>r Stimmen einmalig und angemessen, längstens bis zu sechs<br />

Wochen nach Ablauf <strong>de</strong>r ersten Frist, zur Stimmabgabe zu verlängern, um <strong>de</strong>n fristgerechten Eingang<br />

weiterer Stimmabgaben zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass mit <strong>de</strong>r ersten Ladung auf diese<br />

Möglichkeit hingewiesen wur<strong>de</strong> und die Fristverlängerung mit o<strong>de</strong>r innerhalb von 18 Werktagen<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r ersten Frist zur ersten Stimmabgabe <strong>de</strong>n Gesellschaftern mitgeteilt wird.<br />

9.4.<br />

Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Stimmen bei <strong>de</strong>r Gesellschaft mit<br />

Ablauf <strong>de</strong>s letzten, gegebenenfalls nach Absatz 9.3 verlängerten Abstimmungstages gefasst. Gesellschafterbeschlüsse<br />

im Umlaufverfahren sind nur wirksam, wenn Gesellschafter an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

teilnehmen, die insgesamt min<strong>de</strong>stens 30 Prozent <strong>de</strong>s stimmberechtigten Kapitals halten (Beteiligungsquorum).<br />

Mehrheitserfor<strong>de</strong>rnisse nach Absatz 9.6 und 9.7 bleiben hiervon unberührt.<br />

9.5.<br />

Über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse hat die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ein<br />

Protokoll zu fertigen und diese <strong>de</strong>n Gesellschaftern zuzuleiten. Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn<br />

nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Zugang schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> Wi<strong>de</strong>rspruch<br />

bei <strong>de</strong>r Gesellschaft eingelegt wird.<br />

9.6.<br />

Gesellschafterbeschlüsse wer<strong>de</strong>n, soweit das Gesetz o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaftsvertrag nicht eine an<strong>de</strong>re<br />

Mehrheit vorsehen, mit <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

9.7.<br />

Folgen<strong>de</strong> Beschlüsse bedürfen <strong>de</strong>r qualifizierten Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r sich an <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

beteiligen<strong>de</strong>n Stimmen:<br />

9.7.1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages;<br />

9.7.2. Ausschluss eines Gesellschafters, <strong>de</strong>r nicht auf Zahlungsverzug gestützt wird;<br />

9.7.3. Kündigung o<strong>de</strong>r Ausschluss <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin;<br />

9.7.4. Entziehung <strong>de</strong>r Geschäftsführungsbefugnis;<br />

9.7.5. die Auflösung, Umwandlung <strong>de</strong>r Gesellschaft in eine an<strong>de</strong>re Rechtsform;<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 95


9.7.6. die Durchführung einer Son<strong>de</strong>rprüfung in entsprechen<strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>r §§ 142 ff. und §§ 258 ff. <strong>de</strong>s Aktiengesetzes.<br />

Die Beschlüsse zu 9.7.1, 9.7.3 und 9.7.5 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ferner <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r<br />

geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin. Diese dürfen ihre Zustimmung<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern.<br />

9.8.<br />

Beschlüsse, die eine Nachschusspflicht begrün<strong>de</strong>n, bedürfen <strong>de</strong>r Zustimmung aller Gesellschafter.<br />

9.9.<br />

Je 1.000,00 € Beteiligung am Gesellschaftskapital gewähren eine Stimme. Der persönlich haften<strong>de</strong>n<br />

Gesellschafterin und <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin steht jeweils eine Stimme zu, soweit<br />

nicht das Stimmrecht nach Beteiligung am Gesellschaftskapital zu einer höheren Stimmenzahl führt.<br />

Ein Gesellschafter kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben. Soweit Treugeber durch die Treuhandkommanditistin<br />

vertreten wer<strong>de</strong>n, ist die Treuhandkommanditistin entsprechend <strong>de</strong>n ihr erteilten<br />

Weisungen zur unterschiedlichen Stimmabgabe berechtigt.<br />

Stimmenthaltungen zählen stets für die Ermittlung <strong>de</strong>r Beschlussfähigkeit mit, gelten aber als nicht<br />

abgegebene Stimmen für die Ermittlung <strong>de</strong>r Mehrheit.<br />

9.10.<br />

Die Unwirksamkeit von Beschlüssen kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach<br />

Zugang <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift durch Klage geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist gilt ein etwaiger<br />

Mangel als geheilt. Treugeber sind berechtigt, Beschlussstreitigkeiten in eigener Person zu führen.<br />

§ 10 Beirat<br />

10.1.<br />

Für die Gesellschaft kann ein aus drei natürlichen Personen, die Gesellschafter sein müssen, bestehen<strong>de</strong>r<br />

Beirat bestellt wer<strong>de</strong>n, wenn die Gesellschafterversammlung dies mit einfacher Mehrheit<br />

beschließt. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung mit einfacher<br />

Mehrheit für eine Amtsdauer von drei Jahren bestellt. Das Beiratsamt beginnt mit <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>r<br />

Wahl und en<strong>de</strong>t mit Abschluss <strong>de</strong>r dritten Gesellschafterversammlung, die auf die Wahl folgt. Wie<strong>de</strong>rwahl,<br />

auch wie<strong>de</strong>rholt, ist zulässig.<br />

Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 96


10.2.<br />

Der Beirat berät die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />

überwacht die Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen. Der Beirat kann je<strong>de</strong>rzeit Auskünfte<br />

verlangen und die Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft einsehen.<br />

10.3.<br />

Auf <strong>de</strong>n Beirat sind die Vorschriften über <strong>de</strong>n Aufsichtsrat nicht analog anwendbar. Ein Beiratsmitglied<br />

haftet nur für diejenige Sorgfalt, welche es in eigenen Angelegenheiten anzuwen<strong>de</strong>n pflegt.<br />

Haftungsansprüche <strong>de</strong>r Gesellschaft gegen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats sind auf höchstens 100.000,00 €<br />

pro Haftungsfall beschränkt. Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche gegen Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Beirats verjähren drei<br />

Jahre nach Kenntniserlangung über <strong>de</strong>n die Ersatzpflicht begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Sachverhalt, soweit sie nicht<br />

kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen.<br />

10.4.<br />

Ist ein Beiratsmitglied während laufen<strong>de</strong>r Amtsdauer an <strong>de</strong>r Ausübung seines Beiratsamtes dauerhaft<br />

verhin<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r legt er sein Amt nie<strong>de</strong>r, so ist eine Ersatzwahl im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

unverzüglich vorzubereiten und durchzuführen o<strong>de</strong>r eine außeror<strong>de</strong>ntliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen. Die Amtszeit eines Ersatzmitglie<strong>de</strong>s en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung,<br />

die turnusmäßig die Neuwahl <strong>de</strong>s Beirates durchzuführen hat.<br />

Schei<strong>de</strong>t ein Beiratsmitglied vor Nachwahl eines an<strong>de</strong>ren Beiratsmitglie<strong>de</strong>s aus, ist <strong>de</strong>r Beirat auch<br />

ohne das ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Mitglied ordnungsgemäß besetzt.<br />

10.5.<br />

Für seine Tätigkeit erhält je<strong>de</strong>s Beiratsmitglied eine von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung mit einfacher<br />

Mehrheit festzusetzen<strong>de</strong> jährliche Vergütung, die so lange maßgeblich bleibt, wie die Gesellschafterversammlung<br />

nicht mit Wirkung für Folgejahre an<strong>de</strong>res beschließt. Daneben wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />

Beiräten die Auslagen für die Teilnahme an Beiratssitzungen ersetzt.<br />

§ 11 Auskunfts- und Einsichtsrechte<br />

11.1.<br />

Je<strong>de</strong>r Gesellschafter kann in Angelegenheiten <strong>de</strong>r Gesellschaft Auskunft von <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

und <strong>de</strong>m Beirat verlangen. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist <strong>de</strong>m Treuhandkommanditistin<br />

und <strong>de</strong>m Beirat auskunftspflichtig. Kommen die Treuhandkommanditistin, <strong>de</strong>r Beirat<br />

o<strong>de</strong>r die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin einem zulässigen Auskunftsverlangen nicht binnen angemessener<br />

Frist nach, kann <strong>de</strong>r Gesellschafter auf eigene Kosten selbst o<strong>de</strong>r durch einen von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater) Einsichtnahme in die Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft nehmen. Die Rechte <strong>de</strong>r<br />

Kommanditisten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 164 und 166 HGB, die analog auch für Treugeber gelten<br />

sollen, bleiben unberührt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 97


11.2.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin darf dann gegenüber einem Gesellschafter die Erteilung von<br />

Auskünften und die Einsichtnahme in die Bücher und Schriften <strong>de</strong>r Gesellschaft verweigern, wenn zu<br />

befürchten ist, dass <strong>de</strong>r Gesellschafter diese Rechte zu gesellschaftsfrem<strong>de</strong>n Zwecken ausübt und<br />

dadurch <strong>de</strong>r Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht.<br />

11.3.<br />

Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse <strong>de</strong>r Gesellschaft namentlich<br />

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.<br />

11.4.<br />

Treugeber stehen unmittelbar an <strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligten Kommanditisten auch hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Regelungen dieses Abschnitts gleich. Die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt hiermit je<strong>de</strong>n<br />

Treugeber, die ihr zustehen<strong>de</strong>n Auskunfts- und Einsichtsrechte selbst geltend zu machen.<br />

§ 12 Jahresabschluss<br />

12.1.<br />

Der Jahresabschluss ist von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Schluss <strong>de</strong>s Geschäftsjahres, spätestens aber binnen kürzerer gesetzlicher Frist, aufzustellen<br />

und von <strong>de</strong>r persönlich haften<strong>de</strong>n Gesellschafterin zu unterzeichnen. Für die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.<br />

Der Jahresabschluss ist ungeachtet <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen, namentlich rechtsform-<br />

und größenabhängiger Vorschriften, nach <strong>de</strong>n Grundsätzen aufzustellen, die eine mittelgroße Kapitalgesellschaft<br />

bei <strong>de</strong>r Aufstellung zu beachten hat, soweit nicht die Gesellschaft verpflichtet ist, weitergehen<strong>de</strong><br />

Anfor<strong>de</strong>rungen zu erfüllen. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichtes wird<br />

hierdurch nicht begrün<strong>de</strong>t. Der Jahresabschluss hat neben <strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lsrechtlichen auch die steuerrechtlichen<br />

Bestimmungen zu beachten, soweit dies nach Han<strong>de</strong>lsrecht zulässig und möglich ist.<br />

12.2.<br />

Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin hat <strong>de</strong>n Jahresabschluss einem Wirtschaftsprüfer o<strong>de</strong>r einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vorzulegen, wenn die Gesellschafterversammlung dies<br />

mit einfacher Mehrheit beschließt. Die Prüfung soll nach Art, Umfang und Berichterstattung <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Pflichtprüfung für Kapitalgesellschaften mittlerer Größe entsprechen, unabhängig<br />

von <strong>de</strong>r Frage, ob die Gesellschaft die entsprechen<strong>de</strong>n Merkmale erfüllt. Weitergehen<strong>de</strong> gesetzliche<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen bleiben unberührt.<br />

12.3.<br />

Eine Abschrift <strong>de</strong>r Bilanz und <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung und im Falle einer Jahresabschlussprüfung<br />

die Wie<strong>de</strong>rgabe <strong>de</strong>s Bestätigungsvermerkes <strong>de</strong>s Abschlussprüfers ist allen Gesellschaftern<br />

zuzuleiten. Dem Beirat ist <strong>de</strong>r Prüfungsbericht zu übermitteln.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 98


12.4.<br />

Soweit steuerlich zulässig, wird das steuerliche Ergebnis <strong>de</strong>r Gesellschaft im Wege <strong>de</strong>r Einnahme-<br />

Überschussrechnung ermittelt.<br />

12.5.<br />

Wird <strong>de</strong>r Jahresabschluss nachträglich geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r berichtigt, so ist auch für das Verhältnis <strong>de</strong>r<br />

Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rte Jahresabschluss maßgebend.<br />

§ 13 Verteilung <strong>de</strong>s Jahresergebnisses, Auszahlungen<br />

13.1.<br />

Maßgeblich für die Gewinn- und Verlustverteilung bzw. die Verteilung <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Gewinn und Verlustrechnung ist <strong>de</strong>r gegebenenfalls geprüfte und von <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung<br />

festgestellte Jahresabschluss.<br />

13.2.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin ist an Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

Sie erhält eine pauschale und ergebnisunabhängige Haftungsvergütung von 3.500,00 € (Euro dreitausendfünfhun<strong>de</strong>rt)<br />

per annum, erstmals ab <strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr 2012. Die Vergütung versteht sich<br />

zuzüglich etwa entstehen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Die Haftungsvergütung ist<br />

in<strong>de</strong>xiert. Ergeben sich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x Deutschland, wird die Vergütung auf<br />

Jahresbasis entsprechend erhöht. Die Haftungsvergütung nach Satz 2 ist jedoch die Min<strong>de</strong>stvergütung.<br />

Schei<strong>de</strong>t die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, erhält sie <strong>de</strong>n vorgenannten<br />

Betrag zeitanteilig.<br />

13.3.<br />

Für die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhält die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin eine Vergütung<br />

in Höhe von 12.000,00 € (Euro zwölftausend) per annum, erstmals ab <strong>de</strong>m Wirtschaftsjahr<br />

2012. Die Vergütung versteht sich zuzüglich etwa entstehen<strong>de</strong>r Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher<br />

Höhe. Die Vergütung ist in<strong>de</strong>xiert. Ergeben sich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x<br />

Deutschland, wird die Vergütung auf Jahresbasis entsprechend erhöht. Die Vergütung nach Satz 1 ist<br />

jedoch die Min<strong>de</strong>stvergütung.<br />

13.4.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für die Einrichtung <strong>de</strong>r Treuhandverwaltung eine einmalige<br />

Treuhandgebühr in Höhe von 20.000,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie erhält ab <strong>de</strong>m<br />

Wirtschaftsjahr 2012 (unabhängig von <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r von ihr treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen o<strong>de</strong>r als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />

betreuten Beteiligungen) eine Vergütung in Höhe von 11.600,00 € (Euro elftausendsechshun<strong>de</strong>rt)<br />

per annum zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist in<strong>de</strong>-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 99


xiert. Ergeben sich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x Deutschland, wird die Vergütung auf Jahresbasis<br />

entsprechend erhöht. Die Vergütung nach Satz 2 ist jedoch die Min<strong>de</strong>stvergütung.<br />

Die Vergütung <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin wird im Innenverhältnis <strong>de</strong>r Gesellschafter als Aufwand<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft behan<strong>de</strong>lt und von dieser gezahlt.<br />

13.5.<br />

Im Übrigen sind an Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Gesellschaft die Kommanditisten nach <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

ihrer Kommanditeinlage exklusive Agio zum Gesamtbetrag <strong>de</strong>r Kommanditeinlagen aller Kommanditisten<br />

(exklusive Agio) beteiligt.<br />

13.6.<br />

Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die Treugeber <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin entsprechend,<br />

mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass sie über die Treuhandkommanditistin am Vermögen und am Ergebnis<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft beteiligt sind.<br />

13.7.<br />

Soweit Liquiditätsüberschüsse ausgezahlt wer<strong>de</strong>n, die die kumulierten han<strong>de</strong>lsrechtlichen Jahresergebnisse<br />

übersteigen, wer<strong>de</strong>n diese in <strong>de</strong>m Verhältnis ausgekehrt, wie es <strong>de</strong>r Gewinnverteilung entspricht.<br />

Solche Auszahlungen erfolgen zunächst aus <strong>de</strong>m die Haftsumme übersteigen<strong>de</strong>n Kapital, erst<br />

nach <strong>de</strong>ssen Verbrauch aus <strong>de</strong>r Haftsumme. Die Auszahlung erfolgt unabhängig von <strong>de</strong>r steuerlichen<br />

Behandlung <strong>de</strong>r Auszahlungen auf Ebene <strong>de</strong>s Kommanditisten, namentlich ungeachtet <strong>de</strong>s steuerlichen<br />

Kapitalkontos im Sinne <strong>de</strong>s § 15a EStG. Auszahlungen dieser Art leitet die Treuhandkommanditistin<br />

vor En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gesellschaft nicht an Treugeber weiter, soweit mit <strong>de</strong>r Auszahlung die eingetragene<br />

Hafteinlage unterschritten wür<strong>de</strong>, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r betroffene Treugeber wan<strong>de</strong>lt seine Treugeberstellung<br />

in eine unmittelbare Beteiligung an <strong>de</strong>r Gesellschaft um. Die Weiterleitung erfolgt in diesem<br />

Fall, sobald die Eintragung <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers ins Han<strong>de</strong>lsregister erfolgt ist. Ob die eingetragene<br />

Hafteinlage unterschritten wür<strong>de</strong>, ist auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s einzelnen Treugebers zu ermitteln,<br />

in<strong>de</strong>m seine gedachte anteilige Hafteinlage <strong>de</strong>r anteiligen Pflichteinlage, <strong>de</strong>m anteiligen zugerechneten<br />

Jahresergebnis und <strong>de</strong>n anteilig bezogenen Auszahlungen gegenübergestellt wird.<br />

13.8.<br />

Die Gewinn- und Verlustbeteiligung gilt auch für die Beteiligung am Liquidationserlös mit <strong>de</strong>r Maßgabe,<br />

dass die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin für <strong>de</strong>n Liquidationszeitraum eine einmalige Tätigkeitsvergütung<br />

in Höhe <strong>de</strong>s doppelten <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung und die Treuhandkommanditistin<br />

eine einmalige Tätigkeitsvergütung in Höhe <strong>de</strong>r letzten vollen Jahresvergütung erhält.<br />

13.9.<br />

Abweichend vom allgemeinen Verteilungsschlüssel wird im Falle eines negativen han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Ergebnisses <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2011 <strong>de</strong>n Gesellschaftern, <strong>de</strong>nen es zuzurechnen ist, vom han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012 ein Gewinnvorab in <strong>de</strong>r Höhe zugeteilt, in <strong>de</strong>r sie das<br />

negative Ergebnis <strong>de</strong>s Vorjahres zugerechnet erhalten haben. Abweichend vom allgemeinen Verteilungsschlüssel<br />

wird ferner ein negatives han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012 nach<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 100


Vorabzuweisungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 13.2 bis 13.4 allen Kommanditisten nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gewinn-<br />

und Verlustverteilungsschlüssels gemäß Absatz 13.5 unabhängig vom Zeitpunkt ihres (unmittelbaren<br />

o<strong>de</strong>r mittelbaren) Beitrittes zur Gesellschaft zugewiesen (Gleichverteilungsabre<strong>de</strong>), so dass<br />

die Kapitalkonten III zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäftsjahres gleichmäßig belastet sind. Soweit im darauffolgen<strong>de</strong>n<br />

Jahr Beitritte zur Gesellschaft erfolgen, wird <strong>de</strong>n zuvor beigetretenen Gesellschaftern<br />

vom Jahresergebnis <strong>de</strong>s Folgejahres vorab so viel an Gewinn bzw. <strong>de</strong>n neu beitreten<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

vorab so viel an Verlust zugewiesen, dass sich auf <strong>de</strong>n Schluss dieses Geschäftsjahres eine<br />

gleichmäßige Belastung <strong>de</strong>r Kapitalkonten III aller Kommanditisten ergibt. Abweichend vom allgemeinen<br />

Verteilungsschlüssel wird ein positives han<strong>de</strong>lsrechtliches Ergebnis <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012<br />

nach Vorabzuweisungen nach <strong>de</strong>n Absätzen 13.2 bis 13.4 allen Gesellschaftern nach Maßgabe <strong>de</strong>s<br />

Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssels gemäß Absatz 13.5 so zugerechnet, dass das (gesamte)<br />

Jahresergebnis zeitanteilig zugerechnet wird mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass ein beitreten<strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

ab <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rmonats, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r vollen übernommenen<br />

Kommanditeinlage inkl. Agio folgt, ergebnisbeteiligt ist. Satz 1 bleibt unberührt. Das Ergebnis <strong>de</strong>s<br />

folgen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres wird entsprechend verteilt für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Gesellschaft noch nach<br />

<strong>de</strong>m Schlusse <strong>de</strong>s Geschäftsjahres 2012 Gesellschafter beitreten.<br />

13.10.<br />

Son<strong>de</strong>rwerbungskosten muss je<strong>de</strong>r Kommanditist und Treugeber spätestens am 31.3. <strong>de</strong>s auf ein<br />

Geschäftsjahr folgen<strong>de</strong>n Jahres <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin schriftlich unter Beifügung<br />

von Belegen bekannt geben. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin bedient sich zur Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

steuerlichen Verpflichtungen <strong>de</strong>r Gesellschaft eines Steuerberaters o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfers. Der<br />

entsprechen<strong>de</strong> Dienstleistungsvertrag sieht vor, dass später gemel<strong>de</strong>te Son<strong>de</strong>rwerbungskosten nur<br />

gegen Zusatzhonorar bearbeitet wer<strong>de</strong>n. Die Mehrkosten treffen <strong>de</strong>n Gesellschafter. Zur Berücksichtigung<br />

nachträglich gemel<strong>de</strong>ter Son<strong>de</strong>rwerbungskosten ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Zulassung nachträglich gemel<strong>de</strong>ter Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

kann die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin von <strong>de</strong>r vorschussweisen Zahlung dieser Kosten abhängig<br />

machen o<strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>ne Kosten von <strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong>n Auszahlung absetzen.<br />

13.11.<br />

Die steuerliche Ergebnisverteilung folgt, soweit nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen entgegenstehen,<br />

<strong>de</strong>r han<strong>de</strong>lsrechtlichen Ergebnisverteilung.<br />

§ 14 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

14.1.<br />

Die Veräußerung einer Beteiligung ist nur jeweils zum 31.12. eines je<strong>de</strong>n Jahres möglich. Die Übertragung<br />

o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung über eine Beteiligung einschließlich <strong>de</strong>r Verpfändung bedarf zu<br />

ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r vorherigen schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin,<br />

<strong>de</strong>r die beabsichtigte Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung zum Zwecke <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>r Zustimmung<br />

in angemessener Zeit vorab schriftlich anzuzeigen ist. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem<br />

Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Als wichtiger Grund gilt stets (i) ein fälliger Zahlungsanspruch <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 101


o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin gegen <strong>de</strong>n Gesellschafter und (ii) dass durch die Übertragung<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer zu Lasten <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgelöst wür<strong>de</strong>. Für die erstmalige Verpfändung <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung zum Zwecke <strong>de</strong>r Refinanzierung an ein inländisches Kreditinstitut gilt die Zustimmung als<br />

erteilt, sie löst auch keine Vergütungspflicht nach Absatz 14.3 aus. En<strong>de</strong>t das Treuhandverhältnis<br />

zwischen <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin und einem Treugeber, gleich aus welchem Grun<strong>de</strong>, und ist die<br />

Treuhandkommanditistin nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Treuhandvertrages verpflichtet, die treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltene Beteiligung auf <strong>de</strong>n Treugeber o<strong>de</strong>r auf einen von diesem benannten Ersatztreuhän<strong>de</strong>r<br />

zu übertragen, so gilt die erfor<strong>de</strong>rliche Zustimmung als erteilt.<br />

Für die Übertragung mittelbarer Beteiligungen gelten die vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen entsprechend.<br />

Eine Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung ist nur möglich, wenn die verbleiben<strong>de</strong><br />

und die entstehen<strong>de</strong> Beteiligung min<strong>de</strong>stens 5.000,00 € beträgt. Je<strong>de</strong> Beteiligung muss durch 1.000<br />

teilbar sein.<br />

14.2.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s sonstigen Übergangs <strong>de</strong>r Beteiligung auf einen Dritten wer<strong>de</strong>n die<br />

Gesellschafterkonten unverän<strong>de</strong>rt und einheitlich (ggf.: anteilig) fortgeführt.<br />

14.3.<br />

Alle Kosten einer Übertragung (o<strong>de</strong>r sonstigen Verfügung) über Beteiligungen, insbeson<strong>de</strong>re die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragungen, tragen im Verhältnis zur Gesellschaft <strong>de</strong>r übertragen<strong>de</strong> Gesellschafter<br />

und <strong>de</strong>r Erwerber als Gesamtschuldner. Die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin ist berechtigt,<br />

eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 % (ein halbes Prozent) <strong>de</strong>r betroffenen Kommanditeinlage,<br />

höchstens aber 250,00 €, zuzüglich <strong>de</strong>r gesetzlichen Umsatzsteuer, zu erheben, die ebenfalls<br />

von <strong>de</strong>m übertragen<strong>de</strong>n Gesellschafter und von <strong>de</strong>m Erwerber als Gesamtschuldner zu ersetzen sind.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Umwandlung eines Treuhandverhältnisses in eine Direktbeteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

trägt <strong>de</strong>r Treugeber die Kosten <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsregistereintragung. Eine Verwaltungsgebühr nach<br />

Satz 2 fällt hierfür nicht an.<br />

14.4.<br />

Der Verfügen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>ssen Rechtsnachfolger haben die Gesellschaft und <strong>de</strong>ren Gesellschafter von<br />

je<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Übertragung resultieren<strong>de</strong>n direkten o<strong>de</strong>r indirekten Nachteil und von je<strong>de</strong>m durch<br />

die Übertragung jetzt o<strong>de</strong>r in Zukunft entstehen<strong>de</strong>m Steueraufwand für alle Folgeperio<strong>de</strong>n bis zur<br />

Vollbeendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft freizustellen. Maßgeblich sind <strong>de</strong>r Gesamtbetrag <strong>de</strong>r eintreten<strong>de</strong>n<br />

Nachteile und Steuerbelastungen ohne Diskontierung.<br />

14.5.<br />

Die Übertragung von Beteiligungen ist nur zusammen mit <strong>de</strong>r gleichzeitigen Übertragung <strong>de</strong>r Rechte<br />

und Pflichten aus <strong>de</strong>m zwischen <strong>de</strong>m jeweiligen Kommanditisten und <strong>de</strong>r Treuhandkommanditistin<br />

abgeschlossenen Treuhand– und Verwaltungsvertrag möglich.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 1<strong>02</strong>


§ 15 Erbfolge<br />

15.1.<br />

Im Falle <strong>de</strong>s To<strong>de</strong>s eines Gesellschafters wird die Gesellschaft von <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Gesellschaftern<br />

mit <strong>de</strong>n nachrücken<strong>de</strong>n Erben <strong>de</strong>s verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt. Die Erben haben sich<br />

durch Vorlage eines Erbscheines zu legitimieren. Kann ein Erbschein zur Legitimation nicht vorgelegt<br />

wer<strong>de</strong>n, ist die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin berechtigt, aber nicht verpflichtet, an<strong>de</strong>re geeignete<br />

Erbnachweise zu akzeptieren.<br />

15.2.<br />

Rücken mehrere Erben gemeinschaftlich in die Gesellschafterstellung <strong>de</strong>s Erblassers ein, so können<br />

sie die aus <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Erblassers resultieren<strong>de</strong>n Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Die Erben sind verpflichtet, unverzüglich<br />

einen solchen gemeinsamen Vertreter gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft zu benennen. Gemeinsamer<br />

Vertreter kann nur ein Gesellschafter o<strong>de</strong>r ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtetes<br />

Mitglied <strong>de</strong>r rechts-, wirtschafts- o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n Berufe sein. Solange ein gemeinsamer Vertreter<br />

nicht bestellt ist, ruhen die Gesellschafterrechte <strong>de</strong>r Erben mit Ausnahme <strong>de</strong>s Rechts auf Gewinn-<br />

und Verlustbeteiligung, auf Teilnahme an Liquiditätsauszahlungen und auf Ausübung <strong>de</strong>s<br />

Stimmrechtes, soweit Beschlussfassungen die Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

zum Gegenstand haben. Die Durchführung von Liquiditätsauszahlungen setzt einheitliche Weisungen<br />

<strong>de</strong>r Erben über <strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Zahlungsempfänger voraus.<br />

15.3.<br />

Soll eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzung unter <strong>de</strong>n Erben folgen, müssen die sich nach Auseinan<strong>de</strong>rsetzung<br />

ergeben<strong>de</strong>n einzelnen Gesellschaftsanteile (Nominaleinlage) min<strong>de</strong>stens einen Betrag von 5.000,00 €<br />

aufweisen und durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

§ 16 Kündigung und Ausschei<strong>de</strong>n aus wichtigem Grund<br />

16.1.<br />

Durch die Kündigung o<strong>de</strong>r das Ausschei<strong>de</strong>n eines Kommanditisten aus wichtigem Grund wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, vielmehr schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r kündigen<strong>de</strong> Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

aus.<br />

16.2.<br />

Wird über das Vermögen eines Kommanditisten ein Insolvenzverfahren eröffnet o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt, so schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Kommanditist mit sofortiger Wirkung<br />

aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch, wenn diese bereits ihre Auflösung beschlossen hat - aus, ohne dass es<br />

eines Gesellschafterbeschlusses o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gerichtlichen Klage bedarf.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 103


16.3.<br />

Wird gegen einen Kommanditisten o<strong>de</strong>r sein Vermögen eine Maßnahme <strong>de</strong>r Zwangsvollstreckung<br />

aus einem nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen Gesellschaftsanteil eingeleitet, so schei<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Kommanditist nach Ablauf von acht Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zustellung<br />

<strong>de</strong>r Vollstreckungsmaßnahme bei <strong>de</strong>r Gesellschaft an, aus <strong>de</strong>r Gesellschaft – auch, wenn<br />

diese bereits ihre Auflösung beschlossen hat - aus, wenn nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahme<br />

innerhalb dieser Frist aufgehoben wird.<br />

Der Kommanditist schei<strong>de</strong>t auch dann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, wenn sein Anteil aufgrund Pfändung<br />

von einem Dritten gekündigt wird.<br />

16.4.<br />

Ein Kommanditist, <strong>de</strong>r Klage auf Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft erhebt, schei<strong>de</strong>t mit Rechtshängigkeit<br />

<strong>de</strong>r Klage aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus.<br />

16.5.<br />

Ein Kommanditist kann aus <strong>de</strong>r Gesellschaft ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, wenn in seiner Person ein wichtiger<br />

Grund gemäß § 133 Abs. 1 und 2 HGB gegeben ist. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kommanditist hat bei <strong>de</strong>r<br />

Beschlussfassung kein Stimmrecht.<br />

16.6.<br />

Die Absätze 16.1 bis 16.6 gelten entsprechend für die Treugeber mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass in <strong>de</strong>n dort<br />

genannten Fällen die Treuhandkommanditistin anteilig mit <strong>de</strong>m Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft ausschei<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n sie treuhän<strong>de</strong>risch für <strong>de</strong>n jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />

16.7.<br />

Schei<strong>de</strong>t die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin aus, so ist durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, die eine neue persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin wählt. Für alle Fälle ihres Ausschei<strong>de</strong>ns gibt die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

schon jetzt ihre Einwilligung zur Fortführung <strong>de</strong>r Firma.<br />

§ 17 Abfindung, Anteilsbewertung, Auszahlung<br />

17.1.<br />

Schei<strong>de</strong>t ein Gesellschafter aus <strong>de</strong>r Gesellschaft aus, erhält er für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

eine Abfindung in Geld.<br />

17.2.<br />

17.2.1. Das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kommanditisten entspricht<br />

außer in <strong>de</strong>n unter 17.2.2 und 17.2.3 geregelten Fällen <strong>de</strong>m Wert seiner Beteiligung<br />

am Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft. Zum Zweck <strong>de</strong>r Anteilsbewertung ist von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin unverzüglich eine Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz auf-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 104


zustellen. In <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsbilanz sind alle Vermögenswerte mit ihrem<br />

Verkehrswert zum Auseinan<strong>de</strong>rsetzungszeitpunkt anzusetzen, wobei die durch das<br />

Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kommanditisten bedingten Kosten und Abgaben in Abzug zu bringen<br />

sind. Ein Geschäftswert wird nicht angesetzt. Das Ergebnis schweben<strong>de</strong>r Geschäfte<br />

wird nicht berücksichtigt. Die Höhe <strong>de</strong>s Abfindungsanspruches wird von <strong>de</strong>m<br />

für das betreffen<strong>de</strong> Geschäftsjahr or<strong>de</strong>ntlich bestellten Abschlussprüfer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r, soweit ein Abschlussprüfer nicht tätig war, durch <strong>de</strong>n die Gesellschaft<br />

bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>s Abschlusses beraten<strong>de</strong>n Angehörigen <strong>de</strong>r rechts- o<strong>de</strong>r steuerberaten<strong>de</strong>n<br />

Berufe bzw. Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter verbindlich festgestellt.<br />

17.2.2. Schei<strong>de</strong>t ein Kommanditist aus <strong>de</strong>n in § 16 Absatz 16.2, 16.3 o<strong>de</strong>r 16.5 geregelten<br />

Grün<strong>de</strong>n aus, beschränkt sich sein Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsanspruch auf <strong>de</strong>n Buchwert<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsanteils (i) zum 31. Dezember <strong>de</strong>s vor <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>nstermin liegen<strong>de</strong>n<br />

Jahres abzüglich zwischenzeitlich bezogener Auszahlungen o<strong>de</strong>r (ii) <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>nsjahres,<br />

wenn das Ausschei<strong>de</strong>n zum 31.12. <strong>de</strong>s Jahres erfolgt. Buchwert ist<br />

die Summe aller Kapitalkonten.<br />

17.2.3. Ist das Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthaben bei Auflösung <strong>de</strong>r Gesellschaft ohne Rechtsverstoß<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft noch nicht o<strong>de</strong>r nicht vollständig an <strong>de</strong>n ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />

Kommanditisten ausgezahlt wor<strong>de</strong>n, so wan<strong>de</strong>lt sich <strong>de</strong>r Abfindungsanspruch <strong>de</strong>s<br />

ausgeschie<strong>de</strong>nen Kommanditisten auf <strong>de</strong>n noch nicht ausgezahlten Teil seines Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

in einen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös.<br />

In diesem Falle wird <strong>de</strong>r Kommanditist so behan<strong>de</strong>lt, als sei er nicht aus <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ausgeschie<strong>de</strong>n. Der vor <strong>de</strong>r Auflösung erhaltene Anteil <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

wird auf <strong>de</strong>n anteiligen Anspruch auf <strong>de</strong>n Liquidationserlös angerechnet.<br />

Ergibt sich dabei, dass <strong>de</strong>r vor <strong>de</strong>r Auflösung ausgezahlte Anteil <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

<strong>de</strong>n Betrag übersteigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kommanditisten nun anteilig<br />

am Liquidationserlös zustehen wür<strong>de</strong>, so muss er <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>r Liquidationsmasse<br />

<strong>de</strong>n Mehrbetrag zurückerstatten.<br />

17.3.<br />

Das Abfindungsguthaben ist in vier gleichen Halbjahresraten fällig, die erste Rate zum nächsten Jahresabschlussstichtag<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns folgt. Der jeweils ausstehen<strong>de</strong><br />

Betrag <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens ist ab Fälligkeit mit 5 vom Hun<strong>de</strong>rt per annum über <strong>de</strong>m<br />

jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Gesellschaft ist zur vorzeitigen Ablösung – ganz o<strong>de</strong>r in<br />

Teilen – ohne Ausgleich für entgehen<strong>de</strong> Zinsen berechtigt. Die Gesellschaft kann verzinsliche Stundung<br />

von fälligen Raten verlangen, wenn sonst die fristgerechte Bedienung von Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft gefähr<strong>de</strong>t wäre o<strong>de</strong>r diese Kredite in Anspruch nehmen müsste.<br />

17.4.<br />

Sicherheitsleistung für die Zahlung <strong>de</strong>s Abfindungsguthabens kann <strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kommanditist<br />

nicht verlangen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 105


17.5.<br />

Die Vorschriften dieses § 17 sind auf Treugeber entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

§ 18 Liquidation und Kapitalherabsetzung<br />

18.1.<br />

Die Liquidation erfolgt durch die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin nach einem entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Auflösungsbeschluss <strong>de</strong>r Gesellschafterversammlung.<br />

18.2.<br />

Das nach Befriedigung <strong>de</strong>r Gläubiger und nach Berücksichtigung <strong>de</strong>r in diesem Vertrag geregelten<br />

Gesellschaftervergütungen verbleiben<strong>de</strong> Vermögen <strong>de</strong>r Gesellschaft ist im Verhältnis <strong>de</strong>r Kapitalkonten<br />

I unter die Kommanditisten zu verteilen. Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin nimmt an Liquidationsgewinn<br />

o<strong>de</strong>r –verlust nicht teil. Zu <strong>de</strong>n Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft zählen auch die<br />

beschlossenen und nicht entnommenen Auszahlungen an die Kommanditisten.<br />

Es steht im Ermessen <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin, eine zur Befriedigung von Kosten und<br />

Ansprüchen bis zur Vollbeendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft angemessene Liquiditätsreserve zu bil<strong>de</strong>n und<br />

die verbleiben<strong>de</strong> Liquidität abschlagsweise an die Kommanditisten entsprechend <strong>de</strong>m Verhältnis<br />

ihrer Pflichteinlagen auszukehren.<br />

18.3.<br />

Erfolgt vor Liquidation <strong>de</strong>r Verkauf von Grundbesitz, kann die Gesellschafterversammlung mit einer<br />

Mehrheit von 75 % <strong>de</strong>r abgegebenen Stimmen eine Kapitalherabsetzung beschließen.<br />

§ 19 Wettbewerbsverbot<br />

Die Gesellschafter, auch die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin,<br />

unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

§ 20 Haftung <strong>de</strong>r Gesellschaft/Gesellschafter<br />

20.1.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin haftet gegenüber <strong>de</strong>n Kommanditisten und/o<strong>de</strong>r Treugebern<br />

und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft – soweit rechtlich zulässig – nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges<br />

Han<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Unterlassen. Diese Regelung gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, die für die<br />

Durchführung dieses Gesellschaftsvertrages wesentlich sind und nicht für die Verletzung von Leben,<br />

Körper und Gesundheit <strong>de</strong>r Kommanditisten und/o<strong>de</strong>r Treugeber.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 106


20.2.<br />

Die persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin haftet für die Verbindlichkeiten <strong>de</strong>r Gesellschaft im Außenverhältnis<br />

nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches unbeschränkt.<br />

20.3.<br />

Die Haftung <strong>de</strong>r Kommanditisten ist im Außenverhältnis auf die Summe ihrer Hafteinlagen und im<br />

Innenverhältnis auf die Summe ihrer Pflichteinlagen und <strong>de</strong>s Agios begrenzt. Die Haftung im Außenverhältnis<br />

kann in Höhe <strong>de</strong>r Haftsumme wie<strong>de</strong>r aufleben, wenn durch Auszahlung das Kapitalkonto<br />

unter die Haftsumme sinkt. Die Haftung lebt auch im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns bei Zahlung <strong>de</strong>s Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsguthabens<br />

wie<strong>de</strong>r auf.<br />

20.4.<br />

Die Grundsätze <strong>de</strong>r Haftung nach Absatz 20.3 gelten wirtschaftlich entsprechend für die Treugeber.<br />

20.5.<br />

Alle Gesellschafter haben im Rahmen <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses untereinan<strong>de</strong>r sowie im Verhältnis<br />

zu <strong>de</strong>r Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch für ein<br />

Verhalten vor Abschluss <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Gesellschaftsvertrages. Die Regelungen <strong>de</strong>s § 6 Absatz 6.1<br />

und 6.2 dieses Vertrages bleiben unberührt.<br />

20.6.<br />

Ansprüche <strong>de</strong>r Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r auf Scha<strong>de</strong>nsersatz sind innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntnisnahme von <strong>de</strong>m Scha<strong>de</strong>n gegenüber <strong>de</strong>m Verpflichteten schriftlich<br />

geltend zu machen. Die Schriftform ist Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />

§ 21 Kommunikation zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern<br />

21.1.<br />

Schriftliche Mitteilungen gelten als am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wenn<br />

die Übersendung an die zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift <strong>de</strong>s Gesellschafters bzw. <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

erfolgt ist.<br />

21.2.<br />

Mitteilungen an die Gesellschafter können schriftlich o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie können per E-<br />

Mail o<strong>de</strong>r durch online-Hinterlegung mit Benachrichtigung per E-Mail erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Gesellschafter<br />

diese Kommunikationsform gewählt hat. Die Wahl ist je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rruflich.<br />

21.3.<br />

Die Teilnahme an Abstimmungen kann schriftlich o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie kann per E-Mail o<strong>de</strong>r<br />

durch online-Abstimmung erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Gesellschafter diese Kommunikationsform –je<strong>de</strong>rzeit<br />

wi<strong>de</strong>rruflich- gewählt hat und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r die Treuhandkommanditistin<br />

sie bereitstellt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 107


21.4.<br />

Des Abschlusses von elektronischen Erklärungen durch Nachbildung <strong>de</strong>r Namensunterschrift o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rs im Sinne <strong>de</strong>s § 126b BGB bedarf es für Mitteilungen und Abstimmungserklärungen nicht.<br />

§ 22 Schlussbestimmungen<br />

22.1.<br />

Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle das Gesellschaftsverhältnis<br />

betreffen<strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>r Gesellschafter untereinan<strong>de</strong>r und mit <strong>de</strong>r Gesellschaft bedürfen<br />

<strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht kraft zwingen<strong>de</strong>n Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Auf<br />

das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

22.2.<br />

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit o<strong>de</strong>r<br />

Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages nicht berührt.<br />

Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle<br />

<strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren Bestimmungen o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll<br />

eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />

Gesellschafter gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme einer Bestimmung <strong>de</strong>n<br />

Punkt bedacht hätten.<br />

22.3.<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Recht.<br />

22.4.<br />

Soweit in diesem Vertrag auf <strong>de</strong>n Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland Bezug genommen ist, gilt<br />

das Basisjahr <strong>de</strong>s In<strong>de</strong>xes im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Vertragsabschlusses. Im Falle von Umbasierungen ist ab<br />

<strong>de</strong>r amtlichen Umbasierung das neue Basisjahr anzuwen<strong>de</strong>n. Wird <strong>de</strong>r In<strong>de</strong>x durch einen an<strong>de</strong>ren<br />

In<strong>de</strong>x ersetzt, ist durch geeignete Umrechnung auf <strong>de</strong>n neuen In<strong>de</strong>x umzustellen. Im Zweifel gelten<br />

hierbei die Empfehlungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für Statistik.<br />

22.5.<br />

Die Kosten dieses Vertrages und <strong>de</strong>r notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 108


Berlin, <strong>de</strong>n 21. Dezember 2011<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

gez. Niklas Pempel als Geschäftsführer<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

gez. Andreas Vogler als Geschäftsführer<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Ivy Stein als Geschäftsführerin<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 109


TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

Der Treuhandvertrag im Wortlaut<br />

betreffend die Tätigkeit <strong>de</strong>r<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

als Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Die CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Han<strong>de</strong>lsregister <strong>de</strong>s Amtsgerichts<br />

Hamburg unter HRB 115288, geschäftsansässig Neuer Wall 46, 20354 Hamburg,<br />

– nachstehend „Treuhän<strong>de</strong>rin“ genannt –<br />

ist Treuhandkommanditistin <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, Sitz Berlin (die<br />

„Fondsgesellschaft“).<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist unter Befreiung von <strong>de</strong>n Beschränkungen von § 181 BGB berechtigt, mit Wirkung<br />

für und gegen die Gesellschaft und alle Gesellschafter und ohne Zustimmung <strong>de</strong>r übrigen Gesellschafter<br />

das Kommanditkapital <strong>de</strong>r Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichteinlage für Rechnung<br />

<strong>de</strong>r künftigen Anleger in einem o<strong>de</strong>r in mehreren Schritten auf bis zu 3.946.500,00 € (inkl. Agio) zu<br />

erhöhen.<br />

Die Beteiligung von Kapitalanlegern an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft erfolgt dadurch, dass sie sich mittelbar<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin in <strong>de</strong>r Weise beteiligen, dass die Treuhän<strong>de</strong>rin im eigenen Namen, jedoch für<br />

Rechnung und im Treuhandauftrag <strong>de</strong>r Kapitalanleger Kommanditbeteiligungen im Außenverhältnis<br />

als einheitliche Kommanditbeteiligung übernimmt und hält. Als Kommanditist <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch<br />

gehaltenen Beteiligungen wird allein die Treuhän<strong>de</strong>rin im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen. Im Verhältnis<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter zueinan<strong>de</strong>r und zur Fondsgesellschaft wer<strong>de</strong>n die Kapitalanleger („Treugeber“)<br />

entsprechend ihrer Anteile an <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gehaltenen Kommanditbeteiligung unmittelbar<br />

berechtigt und verpflichtet. Die Annahme <strong>de</strong>r auf Beitritt zur Fondsgesellschaft als Treugeber<br />

gerichteten Erklärung bedarf <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin.<br />

Alle Treugeber können nach Vollzug <strong>de</strong>s Beitritts, Einzahlung <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages und Eintragung<br />

<strong>de</strong>r Kapitalerhöhung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin je<strong>de</strong>rzeit gegen Erteilung <strong>de</strong>r gesellschaftsvertraglich<br />

vorgesehenen Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht an die geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin und Kosten-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 110


übernahme verlangen, dass sie entsprechend ihrem Beteiligungsbetrag anstelle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin als<br />

Direktkommanditist <strong>de</strong>r Gesellschaft in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Treuhandvertrag fin<strong>de</strong>t auf bei<strong>de</strong> Formen <strong>de</strong>r Beteiligung Anwendung. Mit Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

kommt zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin einerseits und <strong>de</strong>m mittelbar über die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

beteiligten Treugeber ein Beteiligungstreuhandverhältnis, im Falle <strong>de</strong>s Wechsels in die Stellung als<br />

Direktkommanditist zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin einerseits und <strong>de</strong>m dann unmittelbar beteiligten<br />

Anleger („Kommanditisten“) an<strong>de</strong>rerseits ein Verwaltungstreuhandverhältnis nach Maßgabe dieses<br />

Treuhandvertrages zustan<strong>de</strong>. Der Treuhandvertrag, in <strong>de</strong>m Kommanditisten und Treugeber zusammenfassend<br />

als „Treugeber“ bezeichnet sind, soweit es einer Unterscheidung nicht bedarf, hat nachfolgen<strong>de</strong><br />

Bedingungen.<br />

§ 1 Gegenstand <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

1.1.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird sich im Außenverhältnis im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber im Auftrag<br />

und für Rechnung <strong>de</strong>s Treugebers nach Maßgabe dieses Vertrages und <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft in Höhe <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung angegebenen Betrages beteiligen<br />

o<strong>de</strong>r eine bisher von ihr für eigene Rechnung gehaltene Beteiligung künftig für <strong>de</strong>n Treugeber halten.<br />

Die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers erfolgt nach <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zunächst in Form einer mittelbaren atypischen Beteiligung. Mit Eintragung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin übernommenen Haftsumme in das Han<strong>de</strong>lsregister wan<strong>de</strong>lt sich die atypisch stille Beteiligung<br />

in eine treuhän<strong>de</strong>risch gehaltene mittelbare Kommanditbeteiligung um.<br />

1.2.<br />

Einen Treugeber, <strong>de</strong>r später in die Stellung <strong>de</strong>s Kommanditisten wechselt, wird die Treuhän<strong>de</strong>rin ab<br />

<strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lsregisterlichen Vollzug <strong>de</strong>r Anteilsübertragung als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin hinsichtlich<br />

seiner Beteiligung betreuen.<br />

§ 2 Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages<br />

Das Treuhandverhältnis wird dadurch begrün<strong>de</strong>t, dass die Treuhän<strong>de</strong>rin die vom jeweiligen Treugeber<br />

unterzeichnete Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages annimmt.<br />

Der Treugeber hält sich an das Angebot auf Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages für drei Monate ab<br />

<strong>de</strong>m Tage <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>r Beitrittserklärung gebun<strong>de</strong>n, soweit er nicht fristgerecht von gesetzlichen<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrechten bezüglich seines Beteiligungsangebotes Gebrauch macht. Auf <strong>de</strong>n Zugang<br />

<strong>de</strong>r Annahmeerklärung verzichtet <strong>de</strong>r Treugeber. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird <strong>de</strong>n Treugeber gleichwohl<br />

unverzüglich über die Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung informieren. Der fristgerechte Wi<strong>de</strong>rruf<br />

<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Beitritt zur Gesellschaft als Treugeber gerichteten Willenserklärung durch <strong>de</strong>n Treugeber<br />

gilt als Wi<strong>de</strong>rruf auch <strong>de</strong>s Angebotes auf Abschluss <strong>de</strong>s Treuhandvertrages.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 111


§ 3 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treugeber<br />

3.1.<br />

Das Rechtsverhältnis zwischen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>m Treugeber regelt sich nach <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

dieses Treuhandvertrages sowie <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft. Die Regelungen<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages sind auch insoweit analog anwendbar, als ein beson<strong>de</strong>rer Verweis auf die<br />

Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treugeber und <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin in <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag nicht erfolgt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist so auszulegen, dass die Regelungen <strong>de</strong>m Treugeber Rechte und Pflichten<br />

einräumen, die <strong>de</strong>nen eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten möglichst nahe kommen.<br />

Die Treugeber stehen nicht in Rechtsbeziehungen zueinan<strong>de</strong>r. Insbeson<strong>de</strong>re bil<strong>de</strong>n sie keine Innengesellschaft<br />

und sind im Verhältnis zueinan<strong>de</strong>r nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Zweck zu för<strong>de</strong>rn<br />

o<strong>de</strong>r Beitragsleistungen im weitesten Sinne zu erbringen.<br />

3.2.<br />

Der Treugeber trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko wie ein im Han<strong>de</strong>lsregister<br />

eingetragener Kommanditist und nimmt am Gewinn und Verlust <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

teil.<br />

Die sich aus <strong>de</strong>r Beteiligung ergeben<strong>de</strong>n steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich <strong>de</strong>n Treugeber.<br />

3.3.<br />

Die nach <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft einem Kommanditisten zustehen<strong>de</strong>n Mitwirkungsrechte,<br />

insbeson<strong>de</strong>re sein Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und sein<br />

Stimmrecht, kann <strong>de</strong>r Treugeber selbst o<strong>de</strong>r durch nach Gesellschaftsvertrag taugliche von ihm bestimmte<br />

Bevollmächtigte wahrnehmen. Der Treugeber wird insoweit von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin hiermit<br />

unwi<strong>de</strong>rruflich im Umfang seiner Beteiligung zur Vertretung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

bei Gesellschafterversammlungen und bei <strong>de</strong>r Teilnahme an Abstimmungen bevollmächtigt.<br />

Dies gilt auch für alle Rechte im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen<br />

gemäß § 9 Abs. 9.2 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages und die Rechte aus § 7 Abs. 7.8 Satz 4 und § 9 Abs.<br />

9.10 Satz 3 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages.<br />

Der später in die Stellung <strong>de</strong>s Kommanditisten wechseln<strong>de</strong> Treugeber bevollmächtigt die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

hiermit unwi<strong>de</strong>rruflich und über <strong>de</strong>n Tod hinaus mit seiner Vertretung gegenüber <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird von dieser Vollmacht keinen Gebrauch machen, wenn <strong>de</strong>r Kommanditist<br />

selbst an Abstimmungen teilnimmt.<br />

Soweit <strong>de</strong>r Treugeber vom Recht zur Teilnahme an Abstimmungen keinen Gebrauch macht, wird<br />

dieses Recht von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin nach vom Treugeber erteilten Weisungen ausgeübt. Erteilt <strong>de</strong>r<br />

Treugeber keine Weisung, wird die Treuhän<strong>de</strong>rin an Abstimmungen teilnehmen, sich mit <strong>de</strong>n anteilig<br />

auf <strong>de</strong>n Treugeber entfallen<strong>de</strong>n Stimmen aber stets <strong>de</strong>r Stimme enthalten.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 112


3.4.<br />

Der Treugeber wird <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin keine Weisungen erteilen, durch <strong>de</strong>ren Befolgung die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

gegen ihre gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen wür<strong>de</strong>.<br />

Erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin von ihren Treugebern unterschiedliche Weisungen, ist sie verpflichtet und<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft berechtigt, ihre Rechte entsprechend<br />

<strong>de</strong>n unterschiedlichen Weisungen unterschiedlich auszuüben (gesplittete Stimmabgabe nach<br />

<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r Treuhandbeteiligungen).<br />

3.5.<br />

Der Treugeber hat die Treuhän<strong>de</strong>rin nach Kräften umfassend und ohne Verzögerung zu unterstützen,<br />

damit diese ihren Auftrag gemäß <strong>de</strong>m Treuhandvertrag erfüllen kann.<br />

§ 4 Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

4.1.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, gleich lauten<strong>de</strong> Treuhandverträge mit Treugebern bis zur Höhe <strong>de</strong>r<br />

im Gesellschaftsvertrag <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft genannten vorgesehenen Kommanditbeteiligung <strong>de</strong>r<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin (Pflichteinlagen einschließlich Agio) zuzüglich etwaiger vertraglich zulässiger Überzeichnung<br />

abzuschließen. Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers zusammen mit weiteren<br />

Beteiligungen an<strong>de</strong>rer Treugeber aufgrund gleichlauten<strong>de</strong>r Verträge nach außen als einheitliche<br />

Beteiligung halten.<br />

4.2.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist für Treugeber als fremdnützige Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin und für Kommanditisten<br />

als fremdnützige Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin tätig.<br />

4.3.<br />

Je<strong>de</strong>r Treugeber wird die Treuhän<strong>de</strong>rin nach Maßgabe seiner jeweiligen Beteiligungsquote von allen<br />

Verbindlichkeiten freistellen, die ihr im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Erwerb und <strong>de</strong>r pflichtgemäßen<br />

treuhän<strong>de</strong>rischen Verwaltung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entstehen. Eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung <strong>de</strong>r Treugeber ist ausgeschlossen.<br />

4.4.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird <strong>de</strong>n Treugeber angemessen über die Verhältnisse <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung informieren. Min<strong>de</strong>stens einmal jährlich wird sie einen Treuhän<strong>de</strong>rbericht erstellen, in<br />

<strong>de</strong>m auch alle wesentlichen Ereignisse betreffend die Fondsgesellschaft dargestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.5.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist verpflichtet, das im Rahmen ihrer Treuhandaufgaben erworbene Vermögen von<br />

ihrem eigenen getrennt zu halten und zu verwalten.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 113


Sie wird alles, was sie aufgrund dieses Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrer Rechtsstellung als<br />

Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin erlangt, entsprechend <strong>de</strong>ssen Beteiligungsquote an <strong>de</strong>n Treugeber herausgeben,<br />

soweit dieser Vertrag nichts an<strong>de</strong>res vorsieht. Von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft beschlossene Auszahlungen<br />

wird sie nur dann vor Beendigung <strong>de</strong>r Gesellschaft anteilig an <strong>de</strong>n Treugeber weiterleiten,<br />

wenn entwe<strong>de</strong>r das rechnerische han<strong>de</strong>lsrechtliche Kapitalkonto <strong>de</strong>s Treugebers im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Ausschüttung die anteilige han<strong>de</strong>lsregisterlich eingetragene Hafteinlage min<strong>de</strong>stens um <strong>de</strong>n Betrag<br />

<strong>de</strong>r vorgesehenen Ausschüttung übersteigt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Treugeber zuvor unmittelbar als Kommanditist<br />

in das Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wor<strong>de</strong>n ist. Nicht weitergeleitete Auszahlungen sind zugunsten<br />

<strong>de</strong>s Treugebers zinsbringend anzulegen. Der Treuhän<strong>de</strong>rin steht hierfür ein Verwaltungshonorar von<br />

2 % per annum <strong>de</strong>r nicht weitergeleiteten Ausschüttungsbeträge zu.<br />

4.6.<br />

Zu <strong>de</strong>n weiteren Aufgaben <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin gehört es, die Beitrittserklärung entgegenzunehmen,<br />

die Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin zur Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung einzuholen,<br />

die Einzahlung <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages zu überwachen und Zahlungen an die Fondsgesellschaft<br />

weiterzuleiten. Sie übernimmt im Rahmen <strong>de</strong>r Gesellschaftsversammlungen die Vertretung<br />

<strong>de</strong>r Treugeber nach Maßgabe dieses Vertrages, veranlasst die Anmeldung zum Han<strong>de</strong>lsregister und<br />

führt ein Treugeberregister.<br />

4.7.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist befreit von <strong>de</strong>n Beschränkungen <strong>de</strong>s § 181 BGB (Selbstkontrahieren) bezüglich<br />

sämtlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen und Handlungen.<br />

4.8.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur<br />

sind, Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.<br />

4.9.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin übernimmt ferner die formale Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5 und § 6<br />

dieses Vertrages.<br />

§ 5 Mittelverwendungsvoraussetzungen, Mittelverwendungsnachweise<br />

5.1.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin wird Verfügungen über das Kontoguthaben auf <strong>de</strong>m Treuhandkonto erst dann<br />

zustimmen, wenn sie sich in <strong>de</strong>m nachstehend und unter § 6 dieses Vertrages genannten Umfang<br />

davon überzeugt hat, dass die folgen<strong>de</strong>n Mittelverwendungsvoraussetzungen erfüllt sind:<br />

5.2. Allgemeine Auszahlungsvoraussetzungen<br />

Verfügungen sind ausnahmslos erst dann zulässig, wenn folgen<strong>de</strong> Voraussetzungen vorliegen:<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 114


5.2.1. Unterzeichnung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> &<br />

<strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>;<br />

5.2.2. Vorliegen einer Fremdfinanzierungszusage zur Finanzierung <strong>de</strong>r Fondsimmobilie über<br />

einen Kreditbetrag von 4.100.000,00 € (brutto);<br />

5.2.3. Gestattung <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin).<br />

Diese allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungen sind nachzuweisen durch Vorlage <strong>de</strong>s unterzeichneten<br />

Gesellschaftsvertrages, <strong>de</strong>s Kreditvertrages und <strong>de</strong>m Gestattungsschreiben <strong>de</strong>r BaFin.<br />

5.3. Beson<strong>de</strong>re Auszahlungsvoraussetzungen<br />

Nach Eintritt <strong>de</strong>r allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungen ist die jeweilige einzelne Verfügung unter<br />

folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen zulässig:<br />

5.3.1. <strong>de</strong>r Verwendungszweck <strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rten Mittel entspricht <strong>de</strong>m Finanz- und Investitionsplan<br />

<strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrags <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft; hierzu sind die <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />

Verfügung über das Kontoguthaben auf <strong>de</strong>m Mittelverwendungskonto zugrun<strong>de</strong><br />

liegen<strong>de</strong>n Verträge, Rechnungen bzw. Zahlungsauffor<strong>de</strong>rungen, <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r<br />

Verwendungszweck, die Höhe <strong>de</strong>s zu zahlen<strong>de</strong>n Geldbetrages und die Kontoverbindung<br />

<strong>de</strong>s Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />

5.3.2. die Zahlung führt zu keiner Überschreitung <strong>de</strong>s hierfür im Investitions- und Finanzplan<br />

angesetzten Betrages um mehr als 15 %, unabhängig davon, ob dadurch die Gesamtfinanzierung<br />

<strong>de</strong>s Investitionsvorhabens gefähr<strong>de</strong>t ist; hierzu ist ein Budgetplan<br />

vorzulegen, aus <strong>de</strong>m sich ergibt, welcher Position <strong>de</strong>s Finanz- und Investitionsplanes<br />

die Zahlung zuzuordnen ist und welche Mittel aus dieser Position bereits freigegeben<br />

wur<strong>de</strong>n. Umsatzsteuerbeträge, die laut Investitionsplan vorsteuerabzugsfähig sind,<br />

bleiben bei <strong>de</strong>r Prüfung unberücksichtigt.<br />

5.3.3. Übereinstimmung <strong>de</strong>r Kontoverbindung <strong>de</strong>s Empfängers <strong>de</strong>r beabsichtigten Verfügung<br />

(insbeson<strong>de</strong>re Überweisung) mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Kontoverbindung gemäß<br />

<strong>de</strong>m betreffen<strong>de</strong>n Nachweis im Sinne <strong>de</strong>s Unterabsatzes 5.3.1.<br />

5.4.<br />

Verauslagen die Treuhän<strong>de</strong>rin, die Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r für eine von bei<strong>de</strong>n ein Dritter Gel<strong>de</strong>r und<br />

sollen insoweit Erstattungen erfolgen, so sind über die in Absatz 5.3 erwähnten Unterlagen hinaus<br />

geeignete Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren und aus <strong>de</strong>nen die Kontoverbindung<br />

<strong>de</strong>s Verauslagen<strong>de</strong>n ersichtlich ist, auf welche die Erstattung erfolgen soll.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 115


5.5.<br />

Die Voraussetzungen <strong>de</strong>s Absatzes 5.3 gelten hinsichtlich eines Teilbetrages von 279.505,00 € (Liquiditätsreserve<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft) abzüglich <strong>de</strong>s Gesamtbetrages <strong>de</strong>r im Investitionsplan <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

als vorsteuerabzugsfähig angenommenen Umsatzsteuer bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen<br />

<strong>de</strong>s Absatzes 5.2 als erfüllt. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist insoweit berechtigt und verpflichtet, auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Mittel bis zu diesem Gesamtbetrag auf ein weiteres Konto <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

als Liquiditätsreserve freizugeben. Diese unterliegen fortan keiner Mittelverwendungskontrolle<br />

mehr.<br />

5.6.<br />

Abweichend von <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Absätzen gibt die Treuhän<strong>de</strong>rin Zahlungen an Anleger in <strong>de</strong>n<br />

Fällen frei, in <strong>de</strong>nen Anleger ein Wi<strong>de</strong>rrufsrecht ausüben o<strong>de</strong>r die Treuhän<strong>de</strong>rin von <strong>de</strong>m Treuhandauftrag<br />

zurücktritt o<strong>de</strong>r wenn Anleger mehr als ihre Zeichnungssumme zzgl. Agio auf das Mittelverwendungskonto<br />

einzahlen (Überzahlung) und die nachstehen<strong>de</strong>n Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

5.6.1. Vorliegen eines Wi<strong>de</strong>rrufs, eines Rücktritts o<strong>de</strong>r einer Überzahlung;<br />

5.6.2. Übereinstimmung <strong>de</strong>r Kontoverbindung <strong>de</strong>s Empfängers <strong>de</strong>r beabsichtigten Verfügung<br />

(insb. Überweisung) mit <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Kontoverbindung <strong>de</strong>s jeweiligen<br />

Anlegers laut Zeichnungsschein o<strong>de</strong>r schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers,<br />

aus <strong>de</strong>r sich die Kontoverbindung <strong>de</strong>s Zahlungsempfängers ergibt, wenn diese nicht<br />

<strong>de</strong>r im Zeichnungsschein genannten Kontoverbindung entspricht.<br />

5.6.3. Fälligkeit <strong>de</strong>s Rückzahlungsanspruches.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat keine rechtliche Prüfung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs bzw. <strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Überzahlung<br />

durchzuführen.<br />

5.7.<br />

Übernimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin – gleich aus welchen Grün<strong>de</strong>n – keine Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

für einen Anleger, so wer<strong>de</strong>n die von diesem Anleger auf das Mittelverwendungskonto eingezahlten<br />

Mittel unter Berücksichtigung eventuell bestehen<strong>de</strong>r Sicherungsrechte Dritter an <strong>de</strong>n Anleger<br />

zurückgezahlt.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin hat in diesem Fall<br />

5.7.1. Zahlungen an Dritte, soweit diesen Sicherungsrechte an <strong>de</strong>m Guthaben zustehen, gegen<br />

Nachweis <strong>de</strong>s jeweiligen Sicherungsrechtes und<br />

5.7.2. Zahlungen an Anleger in Höhe <strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n jeweiligen Zeichner entfallen<strong>de</strong>n Teilbetrages<br />

<strong>de</strong>r Auszahlung freizugeben. Absatz 5.6 Unterabsätze 5.6.2 und 5.6.3 gelten<br />

entsprechend.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 116


§ 6 Umfang <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle, Mittelfreigabe<br />

6.1.<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin als Mittelverwendungskontrolleurin beschränkt sich ausschließlich<br />

darauf, ob hinsichtlich <strong>de</strong>r angefor<strong>de</strong>rten Mittel die in § 5 genannten Voraussetzungen formal vorliegen.<br />

Die in § 5 genannten Voraussetzungen gelten als formal erfüllt, wenn die genannten Nachweise<br />

für die Mittelverwendungsvoraussetzungen vorliegen.<br />

6.2.<br />

Über die formale Prüfung gemäß Abs. 6.1 hinaus hat die Treuhän<strong>de</strong>rin keine Kontrolltätigkeiten auszuüben,<br />

insbeson<strong>de</strong>re nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern<br />

o<strong>de</strong>r die Werthaltigkeit von Garantien o<strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rungen zu prüfen. Ferner hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

nicht zu prüfen, ob die vorgesehenen Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig o<strong>de</strong>r<br />

unter wirtschaftlichen, rechtlichen o<strong>de</strong>r steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig, zweckdienlich<br />

o<strong>de</strong>r sinnvoll sind. Sie hat auch nicht zu prüfen, ob die Fondsgesellschaft in <strong>de</strong>r Lage ist,<br />

künftige Verpflichtungen vollständig zu erfüllen.<br />

6.3.<br />

Soweit nach § 5 Nachweise zu erbringen sind, ist die Vorlage von Kopien o<strong>de</strong>r PDF-Dateien ausreichend.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich vor Mittelfreigabe die Originale<br />

vorlegen zu lassen. Die Prüfung, ob die Unterschriften auf Originalurkun<strong>de</strong>n von zeichnungsberechtigten<br />

Personen stammen, ist nicht Gegenstand <strong>de</strong>r Mittelverwendungskontrolle.<br />

6.4.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Mittelfreigabe jeweils innerhalb von. vier Arbeitstagen verpflichtet, wenn<br />

die Erfüllung <strong>de</strong>r Mittelverwendungsvoraussetzungen nachgewiesen wur<strong>de</strong>.<br />

6.5.<br />

Mit Mittelfreigabe en<strong>de</strong>t die Mittelverwendungskontrolle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin als Mittelverwendungskontrolleurin<br />

bezüglich <strong>de</strong>r freigegebenen Mittel. Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist insbeson<strong>de</strong>re nicht verpflichtet,<br />

die weitere Verwendung <strong>de</strong>r Mittel zu überprüfen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 117


§ 7 Einzahlung <strong>de</strong>r Einlagen<br />

7.1.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, die gezeichnete Einlage zuzüglich 5 % Agio auf das Treuhandkonto<br />

Kontoinhaber: CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Bank: HSH Nordbank AG<br />

Bankleitzahl: 210 500 00<br />

Kontonummer:: 1001 227 444<br />

IBAN: DE88210500001001227444<br />

BIC: HSHNDEHH<br />

unverzüglich nach Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung einzuzahlen (§ 4 Abs. 4.5 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages).<br />

7.2.<br />

Die Eintragung in das Han<strong>de</strong>lsregister erfolgt gemäß <strong>de</strong>n gesellschaftsvertraglichen Regelungen mit<br />

einer Hafteinlage in Höhe von 10 % <strong>de</strong>s gezeichneten Beteiligungsbetrages. Die (gesamte) Hafteinlage<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin entfällt im Innenverhältnis anteilig in Höhe von 10 % <strong>de</strong>s von ihm gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrages auf <strong>de</strong>n Treugeber.<br />

7.3.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist vor Volleinwerbung <strong>de</strong>s vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht verpflichtet,<br />

die Erhöhung ihrer Haftsumme, die auf <strong>de</strong>n Beitritt <strong>de</strong>s Treugebers entfällt, unverzüglich zum Han<strong>de</strong>lsregister<br />

anzumel<strong>de</strong>n. Sie führt die Han<strong>de</strong>lsregisteranmeldungen periodisch unter Zusammenfassung<br />

von Beitritten von Treugebern nach pflichtgemäßem Ermessen durch.<br />

7.4.<br />

Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung gemäß Absatz 7.1 nicht, nur teilweise o<strong>de</strong>r nicht fristgemäß<br />

nach, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz per annum an<br />

die Treuhän<strong>de</strong>rin zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Scha<strong>de</strong>ns bleibt unberührt.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist im Verzugsfall zur gerichtlichen Geltendmachung <strong>de</strong>s Einzahlungsanspruches<br />

berechtigt.<br />

7.5.<br />

Kommt <strong>de</strong>r Treugeber seiner Verpflichtung gemäß Absatz 7.1 trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />

nicht o<strong>de</strong>r nicht in voller Höhe nach, so ist die Treuhän<strong>de</strong>rin auch berechtigt, vom Treuhandvertrag<br />

durch einseitige Erklärung zurückzutreten.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 118


7.6.<br />

Bei Rücktritt ist <strong>de</strong>m Treugeber eine geleistete Einzahlung erst dann zurückzuzahlen, wenn ein an<strong>de</strong>rer<br />

Treugeber die Beteiligung übernommen und seine Einzahlungen in voller Höhe geleistet hat.<br />

Etwaige Rückzahlungsansprüche wer<strong>de</strong>n nicht verzinst. Der ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber trägt neben<br />

<strong>de</strong>n Verzugszinsen die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Kosten einschließlich<br />

im Gesellschaftsvertrag vorgesehener Vertragsstrafen und/o<strong>de</strong>r pauschalierter Scha<strong>de</strong>nsbeträge.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist zur Aufrechnung mit Rückzahlungsansprüchen befugt. Weitere Ansprüche hat<br />

<strong>de</strong>r ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber nicht.<br />

§ 8 Vergütung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Für die Betreuung <strong>de</strong>r Treugeber erhält die Treuhän<strong>de</strong>rin von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft die im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehene Vergütung. Die Vergütung wird unmittelbar von <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

entrichtet. Die beson<strong>de</strong>ren Vergütungen <strong>de</strong>r Absätze 4.5 und 10.1 dieses Vertrages bleiben unberührt.<br />

§ 9 Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

9.1.<br />

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin mit <strong>de</strong>r Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Kaufmannes wahrzunehmen.<br />

9.2.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin haftet nicht für die Durchführung <strong>de</strong>r Investition, <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>s vom Treugeber<br />

beabsichtigten steuerlichen o<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Erfolges <strong>de</strong>r Beteiligung, für die Vermögens-, Finanz-<br />

o<strong>de</strong>r Ertragslage <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Verkaufsprospektes. Ihr obliegt<br />

nicht die Überwachung <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

9.3.<br />

Die Ausführung von Weisungen <strong>de</strong>s Treugebers stellt die Treuhän<strong>de</strong>rin von je<strong>de</strong>r Verantwortlichkeit<br />

frei, soweit <strong>de</strong>m nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

9.4.<br />

Bei Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag o<strong>de</strong>r bei einer Verletzung von Leben,<br />

Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit haftet die Treuhän<strong>de</strong>rin auch bei fahrlässiger Scha<strong>de</strong>nsverursachung.<br />

Im Übrigen haften die Treuhän<strong>de</strong>rin und ihre Organe -auch für ein vor <strong>de</strong>m Vertragsabschluss liegen<strong>de</strong>s<br />

Verhalten- nur, soweit ihnen Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wer<strong>de</strong>n kann, und<br />

nur für <strong>de</strong>n typischen und vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>n. Die eventuelle Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ist<br />

dann auf die Höhe <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages <strong>de</strong>s Treugebers (inklusive Agio) begrenzt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 119


9.5.<br />

Ansprüche gegen die Treuhän<strong>de</strong>rin aus Schä<strong>de</strong>n infolge Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren<br />

drei Jahre nach Eintritt <strong>de</strong>s scha<strong>de</strong>nstiften<strong>de</strong>n Ereignisses, soweit nicht kürzere gesetzliche Fristen<br />

anwendbar sind.<br />

9.6.<br />

Soweit nicht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin Vorsatz zur Last fällt, sind Ansprüche binnen einer Ausschlussfrist von<br />

zwölf Monaten nach Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers schriftlich geltend zu machen.<br />

Für eine Kenntnis <strong>de</strong>s Treugebers genügt die Möglichkeit <strong>de</strong>r Kenntnisnahme <strong>de</strong>r tatsächlichen Umstän<strong>de</strong>,<br />

die eine Haftung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin begrün<strong>de</strong>n. Die Möglichkeit wird unwi<strong>de</strong>rleglich vermutet,<br />

wenn die Umstän<strong>de</strong> sich aus <strong>de</strong>m Geschäftsbericht <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r einem schriftlichen<br />

Bericht <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ergeben. Die Frist beginnt mit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s siebten Tages nach <strong>de</strong>r Absendung<br />

<strong>de</strong>s jeweiligen Berichtes an die zuletzt bekannt gegebene Adresse <strong>de</strong>s Treugebers.<br />

9.7.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r formellen Mittelverwendungskontrolle haftet die Treuhän<strong>de</strong>rin mit Ausnahme von<br />

Schä<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für vorsätzliche und grobfahrlässige<br />

Mittelfreigaben ohne Vorliegen <strong>de</strong>r formalen Auszahlungsvoraussetzungen und nur soweit, wie<br />

<strong>de</strong>m Treugeber hierdurch ein effektiver Scha<strong>de</strong>n entsteht.<br />

§ 10 Übertragung <strong>de</strong>r Beteiligung, Rechtsnachfolge<br />

10.1.<br />

Der Treugeber kann seine von <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin für ihn gehaltene Beteiligung mit schriftlicher Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n Kommanditistin ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise zum 31.12. eines je<strong>de</strong>n Jahres auf einen Dritten übertragen o<strong>de</strong>r diese verpfän<strong>de</strong>n.<br />

Der Übernehmer tritt mit allen Rechten und Pflichten an die Stelle <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers. Je<strong>de</strong>r<br />

Treugeber erklärt sich unwi<strong>de</strong>rruflich damit einverstan<strong>de</strong>n, dass die Rechte an<strong>de</strong>rer Treugeber auf<br />

Dritte übergehen können.<br />

Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund versagt wer<strong>de</strong>n. Als wichtiger Grund gelten stets (i)<br />

ein fälliger Zahlungsanspruch <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft gegen <strong>de</strong>n Treugeber und<br />

(ii) <strong>de</strong>r Umstand, dass durch die Übertragung Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer zu Lasten <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

ausgelöst wür<strong>de</strong>. Für die Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r Verpfändung hat die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 0,5 % (in Worten: null Komma fünf Prozent) <strong>de</strong>s Beteiligungsbetrages,<br />

höchstens aber 250,00 € (in Worten: Euro zweihun<strong>de</strong>rtfünfzig). Schuldner sind <strong>de</strong>r<br />

übertragen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r verpfän<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Treugeber und <strong>de</strong>r Übernehmer bzw. Pfändungsgläubiger als Gesamtschuldner.<br />

Für eine erstmalige Verpfändung an ein inländisches Kreditinstitut gilt die Zustimmung<br />

als erteilt; sie löst keine Vergütungspflicht aus.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 120


10.2.<br />

Eine Übertragung o<strong>de</strong>r sonstige Verfügung o<strong>de</strong>r Belastung ist nur möglich, wenn die verbleiben<strong>de</strong><br />

und die entstehen<strong>de</strong> Treugeberbeteiligung min<strong>de</strong>stens 5.000,00 € beträgt. Je<strong>de</strong> Treugeberbeteiligung<br />

muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

10.3.<br />

Stirbt <strong>de</strong>r Treugeber, so gehen alle Rechte aus diesem Vertrag auf seine Rechtsnachfolger über. Die<br />

Erbfolge ist durch Vorlage eines Erbscheines nachzuweisen. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhan<strong>de</strong>n,<br />

so haben diese ohne Auffor<strong>de</strong>rung einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, <strong>de</strong>r gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und <strong>de</strong>r Gesellschaft für alle Rechtsnachfolger nur einheitlich han<strong>de</strong>ln<br />

kann. Bis zu <strong>de</strong>ssen Bestellung kann die Treuhän<strong>de</strong>rin Zustellungen an je<strong>de</strong>n Rechtsnachfolger vornehmen<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung für und gegen je<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Rechtsnachfolger. Weisungen <strong>de</strong>r Rechtsnachfolger<br />

braucht die Treuhän<strong>de</strong>rin bis zur Bestellung <strong>de</strong>s gemeinsamen Bevollmächtigten nur zu<br />

berücksichtigen, wenn diese von allen Rechtsnachfolgern einheitlich und schriftlich ergehen. Absatz<br />

10.1 Satz 6 gilt entsprechend.<br />

10.4.<br />

Der Treugeber verpflichtet sich, durch Nachfolgeregelung sicherzustellen, dass im Falle seines To<strong>de</strong>s<br />

eine Aufspaltung seiner Beteiligung in Beträge unter 5.000,00 € o<strong>de</strong>r Beträge, die nicht ganzzahlig<br />

durch 1.000 teilbar sind, nicht erfolgt. Hat <strong>de</strong>r Treugeber für seinen To<strong>de</strong>sfall keine <strong>de</strong>rartige Regelung<br />

getroffen, sind die Erben bzw. Vermächtnisnehmer verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten vertreten zu lassen, <strong>de</strong>r das Stimmrecht nur gemeinsam und einheitlich für seine<br />

Vollmachtgeber ausüben kann. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt ist, ruhen das<br />

Stimmrecht und das Recht zur Teilnahme an <strong>de</strong>n Gesellschafterversammlungen mit Ausnahme <strong>de</strong>r<br />

Teilnahme an Abstimmungen, die eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages betreffen. Ausschüttungen<br />

wer<strong>de</strong>n bis zur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten unverzinslich einbehalten.<br />

10.5.<br />

Die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Übertragung o<strong>de</strong>r sonstigen Verfügung über die Beteiligung eines Kommanditisten<br />

richtet sich ausschließlich nach <strong>de</strong>n diesbezüglichen Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages. Das<br />

gemäß § 4 Absatz 4.7 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages zu begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Verwaltungstreuhandverhältnis<br />

richtet sich nach <strong>de</strong>n Regelungen dieses Vertrages.<br />

§ 11 Umwandlung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

11.1.<br />

Der Treugeber ist entsprechend <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages - vorbehaltlich gesellschaftsvertraglicher<br />

Auflagen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Übermittlung gehöriger Vollmacht an die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin - je<strong>de</strong>rzeit berechtigt, die Eintragung seiner selbst anstelle <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

mit <strong>de</strong>r von dieser bisher für ihn gehaltenen Kommanditeinlage in das Han<strong>de</strong>lsregister zu verlangen<br />

und die auf ihn entfallen<strong>de</strong> Kommanditeinlage damit auch im Außenverhältnis zu übernehmen.<br />

Macht <strong>de</strong>r Treugeber von diesem Recht Gebrauch, nimmt die Treuhän<strong>de</strong>rin die Rechte <strong>de</strong>s bisheri-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 121


gen Treugebers fortan als Verwaltungstreuhän<strong>de</strong>rin wahr. Die Regelungen dieses Vertrages gelten<br />

dann mit <strong>de</strong>r Maßgabe fort, dass ab <strong>de</strong>r Eintragung <strong>de</strong>s bisherigen Treugebers als Kommanditist im<br />

Han<strong>de</strong>lsregister die Regelungen für die Verwaltungstreuhandtätigkeit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin nach diesem<br />

Vertrag Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />

11.2.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin tritt hiermit eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage<br />

unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r Umwandlung <strong>de</strong>r bisher mittelbaren Beteiligung <strong>de</strong>s bisherigen<br />

Treugebers in eine Kommanditbeteiligung auf Verlangen <strong>de</strong>s Treugebers und <strong>de</strong>r Eintragung<br />

<strong>de</strong>s Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister an <strong>de</strong>n Treugeber ab, dieser nimmt die Abtretung an.<br />

§ 12 Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandverhältnisses<br />

12.1.<br />

Das Treuhandverhältnis unter Einschluss begebener Vollmachten wird auf die Dauer <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

geschlossen.<br />

12.2.<br />

Das Treuhandverhältnis kann nur aus wichtigem Grund gekündigt wer<strong>de</strong>n. Wichtige Grün<strong>de</strong> für die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />

12.2.1. Verstoß <strong>de</strong>s Treugebers gegen seine Einzahlungsverpflichtungen,<br />

12.2.2. Eröffnung <strong>de</strong>s Insolvenzverfahrens über das Vermögen <strong>de</strong>s Treugebers o<strong>de</strong>r Ablehnung<br />

<strong>de</strong>sselben,<br />

12.2.3. Zwangsvollstreckung in das Vermögen <strong>de</strong>s Treugebers,<br />

12.2.4. Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses mit <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft o<strong>de</strong>r Ausschluss<br />

<strong>de</strong>s Treugebers.<br />

12.3.<br />

Das Treuhandverhältnis en<strong>de</strong>t<br />

12.3.1. bei Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Treugebers aus <strong>de</strong>r Gesellschaft mit Vollzug <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>s;<br />

12.3.2. ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über<br />

das Vermögen <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Ablehnung mangels Masse o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Vollstreckung in die Beteiligung <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin;<br />

12.3.3. in allen an<strong>de</strong>ren Fällen mit Beendigung <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft und Schlussrechnung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 122


Unter <strong>de</strong>r aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>s Eintritts <strong>de</strong>r Voraussetzung gemäß <strong>de</strong>s Unterabsatzes<br />

12.3.2 tritt die Treuhän<strong>de</strong>rin hiermit eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Eintritts<br />

<strong>de</strong>r Bedingung entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage unter <strong>de</strong>r weiteren aufschieben<strong>de</strong>n Bedingung <strong>de</strong>r<br />

Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers in das Han<strong>de</strong>lsregister an <strong>de</strong>n bisherigen Treugeber ab, dieser nimmt die<br />

Abtretung an.<br />

12.4.<br />

In je<strong>de</strong>m Falle <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Treuhandvertrages vor Abschluss <strong>de</strong>r Liquidation <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />

ist die Treuhän<strong>de</strong>rin stets berechtigt, die Umwandlung <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers in eine unmittelbare<br />

Beteiligung zu verlangen, wenn nicht <strong>de</strong>r Treugeber einen an<strong>de</strong>ren Treuhän<strong>de</strong>r bestellt und<br />

dieser eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditeinlage übernimmt und die<br />

Übernahme im Han<strong>de</strong>lsregister eingetragen wird.<br />

12.5.<br />

En<strong>de</strong>t das Treuhandverhältnis gemäß Absatz 12.3 Unterabsatz 12.3.1 und ist die Treuhän<strong>de</strong>rin als<br />

Beteiligungstreuhän<strong>de</strong>rin für <strong>de</strong>n Treugeber tätig, hat sie nach ihrer Wahl eine <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s<br />

Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung an <strong>de</strong>n Treugeber aufschiebend bedingt auf die<br />

Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers als Kommanditist im Han<strong>de</strong>lsregister abzutreten o<strong>de</strong>r das an <strong>de</strong>n Treugeber<br />

weiterzuleiten, was aufgrund <strong>de</strong>r Auseinan<strong>de</strong>rsetzungsregelung <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages auf<br />

die <strong>de</strong>r Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers entsprechen<strong>de</strong> Kommanditbeteiligung entfällt. Weitergehen<strong>de</strong><br />

Ansprüche <strong>de</strong>s Treugebers sind ausgeschlossen.<br />

§ 13 Treugeberregister<br />

13.1.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin führt für alle Treugeber ein Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten.<br />

13.2.<br />

Der Treugeber ist verpflichtet, etwaige Än<strong>de</strong>rungen seiner in <strong>de</strong>r Beitrittserklärung getätigten Angaben<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin unverzüglich mitzuteilen.<br />

13.3.<br />

Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register o<strong>de</strong>r auf Angaben über die übrigen<br />

Treugeber. Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung <strong>de</strong>s Treugebers in das Register darf die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin nur <strong>de</strong>n Organen und geschäftsführen<strong>de</strong>n Gesellschaftern <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft und<br />

<strong>de</strong>n zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Prüfern und Beratern dieser Gesellschaften erteilen,<br />

es sei <strong>de</strong>nn, die Auskünfte seien gesetzlich vorgeschrieben, <strong>de</strong>r Treugeber habe <strong>de</strong>r Auskunftserteilung<br />

ausdrücklich zugestimmt o<strong>de</strong>r die Beteiligung <strong>de</strong>s Treugebers sei <strong>de</strong>m Auskunftsempfänger bereits<br />

bekannt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 123


13.4.<br />

Der Treugeber ist nach § 4 Abs. 4.12 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages verpflichtet, seine gesetzlichen<br />

Pflichten nach <strong>de</strong>m Geldwäschegesetz („GWG“) zu erfüllen. Insbeson<strong>de</strong>re hat er zusammen mit seiner<br />

Beitrittserklärung die zur Durchführung <strong>de</strong>r I<strong>de</strong>ntitätsprüfung gemäß § 4 Abs. 3 und 4 GWG erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Angaben zu machen und Unterlagen beizubringen. Kommt <strong>de</strong>r Treugeber diesen Pflichten<br />

nicht nach, kann die Treuhän<strong>de</strong>rin nach ihrer Wahl nach Mahnung und Nachfristsetzung von<br />

diesem Treuhandvertrag zurücktreten.<br />

13.5.<br />

Die Treuhän<strong>de</strong>rin ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Durchführung <strong>de</strong>r zur Erfüllung ihrer<br />

gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach § 3 GWG erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 2 GWG auf<br />

die <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong> und/o<strong>de</strong>r die <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> zu übertragen.<br />

13.6.<br />

Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstan<strong>de</strong>n, dass im Rahmen dieses Vertrages<br />

personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 14 Personengemeinschaften<br />

14.1.<br />

Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugeber sind, übernehmen alle Verpflichtungen aus <strong>de</strong>m<br />

Treuhandvertrag als Gesamtschuldner.<br />

14.2.<br />

Sie können ihre Rechte nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, <strong>de</strong>r zur<br />

Entgegennahme von Auszahlungen, Erklärungen und Schriftstücken ermächtigt sein muss, ausüben.<br />

Die Rechte <strong>de</strong>r Personen, die gemeinschaftlich Treugeber sind, können nur gemeinschaftlich und<br />

einheitlich von <strong>de</strong>m Vertreter ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Bis zur Benennung eines Bevollmächtigten gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin ruhen sämtliche Rechte aus <strong>de</strong>r treuhän<strong>de</strong>risch gehaltenen Beteiligung, soweit<br />

nicht alle gemeinschaftlichen Treugeber übereinstimmen<strong>de</strong> schriftliche Weisung an die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

erteilen.<br />

§ 15 Kommunikation zwischen Treuhän<strong>de</strong>rin und Treugeber<br />

15.1.<br />

Mitteilungen in Text- o<strong>de</strong>r Schriftform gelten als am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als zugegangen,<br />

wenn die Übersendung an die zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift <strong>de</strong>s Treugebers erfolgt<br />

ist.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 124


15.2.<br />

Mitteilungen an <strong>de</strong>n Treugeber können schriftlich, in Textform o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie können<br />

per E-Mail o<strong>de</strong>r durch online-Hinterlegung mit Benachrichtigung per E-Mail erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Treugeber<br />

diese Kommunikationsform gewählt hat. Die Wahl ist je<strong>de</strong>rzeit wi<strong>de</strong>rruflich.<br />

15.3.<br />

Die Teilnahme an Abstimmungen im Umlaufverfahren kann schriftlich o<strong>de</strong>r per Telefax erfolgen. Sie<br />

kann per E-Mail o<strong>de</strong>r durch online-Abstimmung erfolgen, wenn <strong>de</strong>r Treugeber diese Kommunikationsform<br />

gewählt hat und die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin o<strong>de</strong>r die Treuhän<strong>de</strong>rin sie bereitstellt.<br />

15.4.<br />

Des Abschlusses von elektronischen Erklärungen durch Nachbildung <strong>de</strong>r Namensunterschrift o<strong>de</strong>r<br />

an<strong>de</strong>rs im Sinne <strong>de</strong>s § 126b BGB bedarf es für Mitteilungen und Abstimmungserklärungen nicht.<br />

§ 16 Steuerliches Veranlagungsverfahren<br />

Der Treugeber wird darauf hingewiesen, dass eine steuerliche Berücksichtigung seiner Son<strong>de</strong>rwerbungskosten<br />

nur im Rahmen <strong>de</strong>r einheitlichen und geson<strong>de</strong>rten Feststellungserklärung <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

o<strong>de</strong>r einer gegebenenfalls daraus abzuleiten<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rten und einheitlichen Feststellungserklärung<br />

<strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin möglich ist. Die Verpflichtungen gemäß § 13 Absatz 13.10 <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages<br />

(Übermittlung von Nachweisen über Son<strong>de</strong>rwerbungskosten spätestens am 31.3.<br />

<strong>de</strong>s auf ein Geschäftsjahr folgen<strong>de</strong>n Jahres an die geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin) gelten für<br />

Treugeber entsprechend. Soweit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin Aufwendungen wegen verspätetem Nachweis<br />

von Son<strong>de</strong>rwerbungskosten entstehen, ist <strong>de</strong>r Treugeber zu <strong>de</strong>ren Ersatz verpflichtet und ist die<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin wahlweise berechtigt, diese Aufwendungen von <strong>de</strong>r nächstfolgen<strong>de</strong>n Auszahlung abzusetzen.<br />

§ 17 Schlussbestimmungen<br />

17.1.<br />

Nebenabre<strong>de</strong>n, Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle das Treuhandverhältnis<br />

betreffen<strong>de</strong>n Vereinbarungen <strong>de</strong>r Treugeber untereinan<strong>de</strong>r, mit <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin und mit <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft bedürfen <strong>de</strong>r Schriftform, soweit nicht kraft zwingen<strong>de</strong>n Rechts eine strengere<br />

Form vorgeschrieben ist. Auf das Schriftformerfor<strong>de</strong>rnis kann nur schriftlich verzichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

17.2.<br />

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages o<strong>de</strong>r eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz<br />

o<strong>de</strong>r teilweise nicht rechtswirksam o<strong>de</strong>r nicht durchführbar sein o<strong>de</strong>r ihre Rechtswirksamkeit o<strong>de</strong>r<br />

Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Vertrages nicht berührt.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 125


Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass <strong>de</strong>r Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle<br />

<strong>de</strong>r unwirksamen o<strong>de</strong>r undurchführbaren Bestimmungen o<strong>de</strong>r zur Ausfüllung <strong>de</strong>r Lücke soll<br />

eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, <strong>de</strong>m am nächsten kommt, was die<br />

Gesellschafter gewollt haben o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Sinn und Zweck <strong>de</strong>s Vertrages gewollt haben wür<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r späteren Aufnahme einer Bestimmung <strong>de</strong>n<br />

Punkt bedacht hätten.<br />

17.3.<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin,<br />

soweit nicht zwingen<strong>de</strong> gesetzliche Regelungen entgegenstehen.<br />

17.4.<br />

Der vorliegen<strong>de</strong> Vertrag unterliegt ausschließlich <strong>de</strong>m <strong>de</strong>utschen Recht.<br />

Hamburg, <strong>de</strong>n 21. Dezember 2011<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Ivy Stein als Geschäftsführerin<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 126


Verbraucherinformation für <strong>de</strong>n<br />

Fernabsatz<br />

Beson<strong>de</strong>re Informationen gemäß § 312c BGB<br />

in Verbindung mit Artikel 246 § 2 in Verbindung<br />

mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.<br />

Übersicht<br />

Allgemeine Informationen<br />

Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />

Informationen über die Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

<strong>de</strong>s Fernabsatzvertrages<br />

Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />

Allgemeine Informationen<br />

Fondsgesellschaft, sonstige Beteiligte<br />

Fondsgesellschaft (Emittent)<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>,<br />

Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13, 10623<br />

Berlin. Han<strong>de</strong>lsregister: Amtsgericht Berlin-<br />

Charlottenburg, HRA 46148 B.<br />

Gesetzlich vertreten durch die persönlich haften<strong>de</strong><br />

Gesellschafterin: <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>. Geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin: <strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> (bei <strong>de</strong>r Aufnahme von Anlegern<br />

wird die Fondsgesellschaft von <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditistin vertreten).<br />

Funktion: Fondsgesellschaft<br />

Zweck <strong>de</strong>r Gesellschaft ist <strong>de</strong>r Erwerb, die<br />

Verwaltung, Vermietung und Verwertung von<br />

Immobilien. Der Gesellschaftszweck erstreckt<br />

sich darauf, alle unmittelbar o<strong>de</strong>r mittelbar<br />

<strong>de</strong>m Geschäftszweck dienen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r ihn för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Geschäfte mit Ausnahme genehmigungsbedürftiger<br />

und gewerblicher Tätigkeiten<br />

vorzunehmen und durch Dritte vorneh-<br />

men zu lassen. Die Immobilie ist bereits erworben.<br />

Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> Verwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13,<br />

10623 Berlin. Han<strong>de</strong>lsregister: Amtsgericht<br />

Berlin-Charlottenburg, HR B 137850 B. Gesellschaftsvertrag<br />

vom 30.06.2011. Tag <strong>de</strong>r Eintragung<br />

01.04.2011. Gesetzlich vertreten<br />

durch <strong>de</strong>n Geschäftsführer Niklas Pempel,<br />

Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13, 10623<br />

Berlin. Funktion: Persönlich haften<strong>de</strong> Gesellschafterin<br />

und Gründungsgesellschafterin <strong>de</strong>r<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin<br />

<strong>Kristensen</strong> Fondsverwaltungs <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift:<br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin.<br />

Han<strong>de</strong>lsregister: Amtsgericht Berlin-<br />

Charlottenburg, HRB 133267 B. Gesetzlich<br />

vertreten durch die Geschäftsführer: Uwe<br />

Pempel und Andreas Vogler. Geschäftsanschrift:<br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin. Funktion:<br />

Geschäftsführen<strong>de</strong> Kommanditistin und<br />

Gründungsgesellschafterin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift:<br />

Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Han<strong>de</strong>lsregister:<br />

Amtsgericht Hamburg, HR B<br />

115288. Gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin:<br />

Ivy Stein, Geschäftsanschrift:<br />

Neuer Wall 46, 20354 Hamburg. Funktion:<br />

Gründungsgesellschafterin, Treuhän<strong>de</strong>rin und<br />

Mittelverwendungskontrolleurin <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Initiatorin<br />

<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift:<br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin. Han<strong>de</strong>lsregister:<br />

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HR B<br />

133396 B. Gesetzlich vertreten durch ihre<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 127


Geschäftsführer: Uwe Pempel und Andreas<br />

Vogler, Geschäftsanschrift: Carmerstraße 13,<br />

10623 Berlin. Funktion: Initiatorin, Eigenkapitalvermittlerin<br />

und Konzeptionärin.<br />

Aufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />

Die vorgenannten, in diesem Abschnitt aufgeführten<br />

Gesellschaften unterliegen nach <strong>de</strong>rzeitiger<br />

Rechtslage nicht <strong>de</strong>r Aufsicht durch<br />

eine Aufsichtsbehör<strong>de</strong>.<br />

Name und Anschrift <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Anbieter<br />

han<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Vermittler/Dienstleister<br />

Generalvermittler<br />

<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong>, Geschäftsanschrift<br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />

Tel.: 030/88 72 78-80, Fax: 030/887278-89<br />

Informationen über die Vertragsverhältnisse<br />

Wesentliche Merkmale<br />

Bei <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Vermögensanlage han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um eine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong><br />

<strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>. Der<br />

Anleger erwirbt bei dieser Vermögensanlage<br />

einen Kommanditanteil an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

zunächst indirekt als sogenannter Treugeber<br />

über die Treuhän<strong>de</strong>rin CT legal Fondstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschafts-<br />

und Treuhandvertrages an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft.<br />

Die Treugeber können je<strong>de</strong>rzeit<br />

die Umwandlung ihrer mittelbaren Beteiligung<br />

als Treugeber <strong>de</strong>r Treuhän<strong>de</strong>rin in eine unmittelbare<br />

Gesellschaftsbeteiligung verlangen.<br />

Der Gesellschaftsvertrag und <strong>de</strong>r Treuhandvertrag<br />

sind im Verkaufsprospekt im vollständigen<br />

Wortlaut abgedruckt.<br />

Die Min<strong>de</strong>stbeteiligung eines Anlegers soll<br />

10.000,00 Euro betragen. Hinzu kommt ein<br />

Agio in Höhe von 5 % <strong>de</strong>r jeweiligen Pflichteinlage.<br />

Der Emittent wird <strong>de</strong>n Anlagebetrag<br />

neben Fondskosten im Wesentlichen für die<br />

Realisierung <strong>de</strong>s Anlagezieles, also <strong>de</strong>n Erwerb<br />

<strong>de</strong>r Immobilie nutzen. Die weiteren Einzelheiten<br />

<strong>de</strong>r Beteiligung sind in diesem Verkaufsprospekt<br />

insbeson<strong>de</strong>re ab Seite 54 (Abschnitt<br />

„Rechtliche Grundlagen“) und ab Seite 36<br />

(Abschnitt „Die Investition“) beschrieben.<br />

Der Anlagebetrag wird für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>r in<br />

Abschnitt „Wirtschaftliche Grundlagen“ unter<br />

Abschnitt „Die Anlageziele und Anlagepolitik<br />

<strong>de</strong>r Vermögensanlage“ ab Seite 31 dargestellten<br />

Immobilie, die langfristig bewirtschaftet<br />

wer<strong>de</strong>n soll, verwen<strong>de</strong>t.<br />

Für eine Darstellung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Erwerb und<br />

<strong>de</strong>r Veräußerung <strong>de</strong>r Anteile verbun<strong>de</strong>nen<br />

Risiken wird auf <strong>de</strong>n Abschnitt „Risiken“ (ab<br />

Seite 14) und <strong>de</strong>n Abschnitt „Rechtliche<br />

Grundlagen“ unter „Übertragung und Vererbung<br />

von Geschäftsanteilen“ auf Seite 59 f.<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes verwiesen.<br />

Preise<br />

Der Anleger hat seine Pflichteinlage gemäß<br />

Beitrittserklärung zuzüglich eines Agios von<br />

5 % zu leisten. Die Pflichteinlage beträgt min<strong>de</strong>stens<br />

10.000,00 Euro. Sie muss bei höheren<br />

Beträgen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 128


Liefer- und Versandkosten sowie mögliche<br />

weitere Steuern o<strong>de</strong>r Kosten<br />

Liefer- und Versandkosten wer<strong>de</strong>n nicht in<br />

Rechnung gestellt. Im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>m Erwerb können gegebenenfalls die folgen<strong>de</strong>n<br />

weiteren Kosten anfallen:<br />

Kosten für die notarielle Beglaubigung <strong>de</strong>r<br />

Han<strong>de</strong>lsregistervollmacht und die Veröffentlichung<br />

im Han<strong>de</strong>lsregister im Falle <strong>de</strong>r späteren<br />

Direktbeteiligung; Kosten für <strong>de</strong>n eigenen<br />

Makler und/o<strong>de</strong>r Berater, falls <strong>de</strong>r Anleger<br />

von sich aus und ohne Mitwirkung <strong>de</strong>s Anbieters<br />

zur Einschaltung dieser Personen entschei<strong>de</strong>t;<br />

Kosten einer Fremdfinanzierung <strong>de</strong>s<br />

Beteiligungserwerbs einschließlich Zinsen,<br />

sofern sich <strong>de</strong>r Anleger von sich aus und ohne<br />

Mitwirkung <strong>de</strong>s Anbieters hierzu entschei<strong>de</strong>t;<br />

sämtliche Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>r Einzahlung <strong>de</strong>r Einlage. Die Höhe <strong>de</strong>r<br />

vorgenannten Kosten ist einzelfallabhängig<br />

und kann daher nicht konkret beziffert wer<strong>de</strong>n.<br />

Es können Kosten und Gebühren durch<br />

die Übertragung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Übergang einer<br />

Beteiligung infolge eines To<strong>de</strong>sfalls bis zu<br />

250,00 Euro je Übertragung anfallen.<br />

Gegebenenfalls fallen Verzugskosten in Höhe<br />

von 5 % über <strong>de</strong>m jeweiligen Basiszinssatz<br />

jährlich an und ein weiterer Scha<strong>de</strong>n in Höhe<br />

von pauschal 2 % <strong>de</strong>r Pflichteinlage, sofern<br />

insoweit kein höherer o<strong>de</strong>r niedriger Scha<strong>de</strong>n<br />

nachgewiesen wird. Zur Geltendmachung<br />

dieser Ansprüche ist die Treuhän<strong>de</strong>rin nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>s Gesellschaftsvertrages und <strong>de</strong>s<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages berechtigt.<br />

Eigene Kosten für Kommunikation hat <strong>de</strong>r<br />

Anleger selbst zu tragen. Zu <strong>de</strong>n steuerlichen<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>r Beteiligung für <strong>de</strong>n Anleger<br />

wird auf die Ausführungen im Verkaufsprospekt,<br />

insbeson<strong>de</strong>re auf <strong>de</strong>n Abschnitt<br />

„Steuerliche Grundlagen“ auf <strong>de</strong>n Seiten 68 ff.<br />

<strong>de</strong>s Verkaufsprospektes verwiesen.<br />

Zahlung, Erfüllung <strong>de</strong>r Verträge<br />

100 % <strong>de</strong>r Pflichteinlage nebst Agio in Höhe<br />

von 5 % (bezogen auf die gesamte Pflichteinlage)<br />

sind unverzüglich nach Erhalt <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />

<strong>de</strong>s Beitritts einzuzahlen.<br />

Anleger leisten ihre Einlage zuzüglich Agio in<br />

Euro auf das folgen<strong>de</strong> Konto:<br />

CT legal Fondstreuhand <strong>GmbH</strong><br />

Bank: HSH Nordbank AG<br />

Konto-Nr.: 1001 227 444<br />

BLZ: 210 500 00<br />

IBAN: DE88210500001001227444<br />

BIC: HSHNDEHH<br />

Die Zahlung <strong>de</strong>s Zeichnungsbetrages nebst<br />

Agio ist Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>s Beteiligungsangebotes. Weitere Einzelheiten<br />

ergeben sich aus <strong>de</strong>r Beitrittserklärung,<br />

<strong>de</strong>n Abschnitten „Angebot im Überblick“<br />

und „Rechtliche Grundlagen“ dieses Beteiligungsangebotes<br />

sowie <strong>de</strong>m Gesellschafts- und<br />

<strong>de</strong>m Treuhandvertrag <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Abschnitt<br />

„Der Gesellschaftsvertrag im Wortlaut“ und<br />

„Der Treuhandvertrag im Wortlaut“ in diesem<br />

Verkaufsprospekt zu entnehmen ist.<br />

Risiken, Leistungsvorbehalt<br />

Die Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ist mit speziellen<br />

Risiken behaftet, die in diesem Verkaufsprospekt<br />

in Abschnitt „Risiken“ dargestellt sind.<br />

Ein Totalverlust <strong>de</strong>r Einlage kann nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Vergangenheit erwirtschaftete<br />

Erträge sind kein Indikator für<br />

künftige Erträge. Nach Annahme <strong>de</strong>r Beitritts-<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 129


erklärung durch die Treuhän<strong>de</strong>rin bestehen<br />

keine Leistungsvorbehalte.<br />

Informationen über die Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s<br />

Fernabsatzvertrages<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und<br />

Übermittlung <strong>de</strong>r ausgefüllten Beitrittserklärung<br />

an die Treuhän<strong>de</strong>rin ein Angebot auf<br />

Abschluss <strong>de</strong>s Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ab. Das Treuhandverhältnis entsteht<br />

mit Annahme durch die CT legal Fondstreuhand<br />

<strong>GmbH</strong> nach Zustimmung <strong>de</strong>r geschäftsführen<strong>de</strong>n<br />

Kommanditisten.<br />

Die weiteren Einzelheiten sind in diesem Verkaufsprospekt<br />

sowie im Zeichnungsschein<br />

beschrieben. Auf <strong>de</strong>n Zugang <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />

verzichtet <strong>de</strong>r Anleger. Die Treuhän<strong>de</strong>rin<br />

wird <strong>de</strong>n Treugeber gleichwohl unverzüglich<br />

über die Annahme <strong>de</strong>r Beitrittserklärung<br />

informieren.<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrechte<br />

Dem Anleger steht ein gesetzliches<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Einzelheiten<br />

sind in <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung <strong>de</strong>r<br />

Beitrittserklärung ausführlich dargestellt. Ein<br />

darüber hinaus vertraglich vereinbartes<br />

Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht nicht.<br />

Min<strong>de</strong>stlaufzeit <strong>de</strong>r Verträge, vertragliche<br />

Kündigungsregelung<br />

Die Anbieterin hat eine unbestimmte Laufzeit.<br />

Ein Gesellschafter kann erstmals mit Wirkung<br />

zum 31.12.2<strong>02</strong>7 mit einer Frist von 6 Monaten<br />

seine Beteiligung an <strong>de</strong>r Anbieterin or<strong>de</strong>ntlich<br />

kündigen. Außer aus wichtigem Grund sind<br />

das Ausschei<strong>de</strong>n von Anlegern aus <strong>de</strong>r Anbieterin<br />

und die Kündigung <strong>de</strong>s Gesellschaftsverhältnisses<br />

durch einen Anleger bis zu diesem<br />

Zeitpunkt ausgeschlossen. Ein wichtiger Grund<br />

liegt insbeson<strong>de</strong>re dann nicht vor, wenn sich<br />

die Vermögenslage eines Anlegers verschlechtert<br />

o<strong>de</strong>r die Beteiligung an <strong>de</strong>r Fondsgesellschaft<br />

sich nicht erwartungsgemäß entwickelt.<br />

Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Es gilt ausschließlich das Recht <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Anleger Verbraucher im Sinne von<br />

§ 13 BGB ist, gelten für <strong>de</strong>n Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>de</strong>r Fondsgesellschaft Berlin<br />

und <strong>de</strong>m Treuhandvertrag Hamburg vereinbart.<br />

Vertrags- und Kommunikationssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation<br />

wird ausschließlich in <strong>de</strong>utscher Sprache<br />

geführt.<br />

Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>r zur Verfügung gestellten<br />

Informationen, Zeichnungsfrist<br />

Die Informationen in diesem Beteiligungsangebot<br />

bleiben bis zur Bekanntgabe von Än<strong>de</strong>rungen<br />

gültig. Än<strong>de</strong>rungen wer<strong>de</strong>n per Nachtrag<br />

bekannt gemacht. Die Zeichnungsfrist für<br />

eine Beteiligung an <strong>de</strong>r <strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong><br />

<strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> en<strong>de</strong>t mit Vollplatzierung<br />

<strong>de</strong>s vorgesehenen Kapitals, spätestens<br />

aber zum 31.12.2012 bzw. endgültig zum<br />

30.06.2013, sofern die geschäftsführen<strong>de</strong><br />

Kommanditistin von <strong>de</strong>r ihr zustehen<strong>de</strong>n Ermächtigung<br />

Gebrauch macht, die Frist für die<br />

Aufnahme weiterer Kommanditisten einmalig<br />

um höchstens sechs Monate zu verlängern.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 130


Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Beteiligung an <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n geschlossenen<br />

Fonds kann sich ein Anleger neben <strong>de</strong>n<br />

or<strong>de</strong>ntlichen Gerichten auch an folgen<strong>de</strong><br />

Schlichtungsstelle wen<strong>de</strong>n:<br />

Deutsche Bun<strong>de</strong>sbank, Schlichtungsstelle<br />

Postfach: 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Hinweise zum Bestehen eines Garantiefonds<br />

Es besteht kein Garantiefonds o<strong>de</strong>r eine an<strong>de</strong>re<br />

Einlagesicherung für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>s Verlustes<br />

<strong>de</strong>r Einlage bei <strong>de</strong>r Beteiligungsgesellschaft,<br />

die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG <strong>de</strong>s<br />

Europäischen Parlaments und <strong>de</strong>s Rates vom<br />

30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme<br />

(ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie<br />

97/9/EG <strong>de</strong>s Europäischen Parlaments und<br />

<strong>de</strong>s Rates vom 3. März 1997 über Systeme für<br />

die Entschädigung <strong>de</strong>r Anleger (ABl. EG Nr. L<br />

84 S. 22) fallen.<br />

<strong>Kristensen</strong> <strong>Private</strong> <strong>INVEST</strong> <strong>02</strong> 131


<strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong><br />

Carmerstraße 13, 10623 Berlin<br />

Tel.: +49-(0)30-887278-80, Fax: +49-(0)30 887278-89<br />

info@kristenseninvest.<strong>de</strong> / www.kristenseninvest.<strong>de</strong><br />

Ansprechpartner:<br />

Produkt & Konzeption:<br />

Uwe Pempel +30-88727812 / u.pempel@kristenseninvest.<strong>de</strong><br />

Andreas Vogler +421-33809822 / a.vogler@kristenseninvest.<strong>de</strong><br />

Vertrieb:<br />

Andreas Vogler +421-33809822 / a.vogler@kristenseninvest.<strong>de</strong><br />

© <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> 2011.<br />

Dieser Verkaufsprospekt und <strong>de</strong>ssen Inhalt mit allen Texten, Bil<strong>de</strong>rn und Grafiken sind urheberrechtlich<br />

für <strong>Kristensen</strong> Invest <strong>GmbH</strong> geschützt. Die (auch teilweise) Verwendung sowie die Weitergabe,<br />

Bearbeitung, Auswertung o<strong>de</strong>r Aufnahme in Sammelwerke je<strong>de</strong>r Art einschließlich <strong>de</strong>r Digitalisierung<br />

und die Verbreitung auf allen Medien einschließlich digitaler Medien bedarf <strong>de</strong>r schriftlichen Genehmigung<br />

<strong>de</strong>r Urheberin.<br />

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