ABC für Freiwillige 2023
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Bei eigener Wohnung besteht die Möglichkeit Wohngeld zu<br />
beantragen (siehe Wohngeld) und im Einzelfall darüber hinaus einen Zuschuss von bis<br />
zu 80 € vom Diakonischen Werk S-H zu erhalten.<br />
Urlaub<br />
Alle <strong>Freiwillige</strong>n haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr, bezogen<br />
auf eine 5-Tage-Woche; Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgesprochen und beantragt<br />
werden. Der Träger benötigt keine Informationen darüber. Urlaub während der<br />
Seminare ist ausgeschlossen.<br />
Bei betriebsbedingten Schließungen der Einsatzstelle muss Urlaub genommen bzw. die<br />
Zeit mit Mehrstunden ausgeglichen werden.<br />
Der 24.12. und der 31.12. gelten als ganztägige Urlaubstage.<br />
Beträgt die Dienstzeit weniger als 12 Monaten wird Urlaub anteilig gewährt.<br />
V<br />
Vereinbarung<br />
Die Grundlagen <strong>für</strong> das FSJ und den BFD sind in der Vereinbarung festgehalten, die zu<br />
Beginn des Dienstes von allen Parteien unterschrieben wird.<br />
Verlängerung<br />
Bei Erfüllung der Seminarpflicht besteht die Möglichkeit den <strong>Freiwillige</strong>ndienst auf bis zu<br />
18 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist nur mit Zustimmung der Einsatzstelle<br />
und des Diakonischen Werkes S-H möglich.<br />
Der formlose Antrag, der von der Einsatzstelle gegengezeichnet wird, muss an das<br />
Diakonische Werk S-H geschickt werden.<br />
Vermögenswirksame Leistungen<br />
<strong>Freiwillige</strong> erhalten keine vermögenswirksamen Leistungen.<br />
Verpflegung<br />
Die Sachbezugswerte <strong>für</strong> die Verpflegung im Jahrgang <strong>2023</strong>/24 betragen:<br />
täglich: Frühstück 2,00 €, Mittag und Abendessen, je 3,80 €, gesamt: 9,60 €.<br />
Bei Teilnahme an der Verpflegung in der Einsatzstelle dürfen maximal diese Kosten in<br />
Rechnung gestellt werden.<br />
Vorpraktikum<br />
Der <strong>Freiwillige</strong>ndienst wird <strong>für</strong> viele Ausbildungsgänge als Vorpraktikum und <strong>für</strong> ein<br />
Studium als Wartesemester anerkannt. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, ist<br />
die Anerkennung mit den zuständigen Schulen bzw. Hochschulen zu klären.<br />
W<br />
Wohngeld<br />
Wohngeld kann beantragen, wer Mieter*in einer Wohnung ist, die Miete selbst zahlt und<br />
dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen<br />
Wohngeldstelle.<br />
Untermieter*innen sind Hauptmieter*innen gleichgestellt. Bewohner*innen von<br />
Wohngemeinschaften beantragen nur <strong>für</strong> den von ihnen selbst genutzten Teil der<br />
Wohnung und geben auch nur den auf sie entfallenden Teil der Miete an.<br />
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