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ABC für Freiwillige 2023

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Bei eigener Wohnung besteht die Möglichkeit Wohngeld zu<br />

beantragen (siehe Wohngeld) und im Einzelfall darüber hinaus einen Zuschuss von bis<br />

zu 80 € vom Diakonischen Werk S-H zu erhalten.<br />

Urlaub<br />

Alle <strong>Freiwillige</strong>n haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr, bezogen<br />

auf eine 5-Tage-Woche; Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgesprochen und beantragt<br />

werden. Der Träger benötigt keine Informationen darüber. Urlaub während der<br />

Seminare ist ausgeschlossen.<br />

Bei betriebsbedingten Schließungen der Einsatzstelle muss Urlaub genommen bzw. die<br />

Zeit mit Mehrstunden ausgeglichen werden.<br />

Der 24.12. und der 31.12. gelten als ganztägige Urlaubstage.<br />

Beträgt die Dienstzeit weniger als 12 Monaten wird Urlaub anteilig gewährt.<br />

V<br />

Vereinbarung<br />

Die Grundlagen <strong>für</strong> das FSJ und den BFD sind in der Vereinbarung festgehalten, die zu<br />

Beginn des Dienstes von allen Parteien unterschrieben wird.<br />

Verlängerung<br />

Bei Erfüllung der Seminarpflicht besteht die Möglichkeit den <strong>Freiwillige</strong>ndienst auf bis zu<br />

18 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist nur mit Zustimmung der Einsatzstelle<br />

und des Diakonischen Werkes S-H möglich.<br />

Der formlose Antrag, der von der Einsatzstelle gegengezeichnet wird, muss an das<br />

Diakonische Werk S-H geschickt werden.<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

<strong>Freiwillige</strong> erhalten keine vermögenswirksamen Leistungen.<br />

Verpflegung<br />

Die Sachbezugswerte <strong>für</strong> die Verpflegung im Jahrgang <strong>2023</strong>/24 betragen:<br />

täglich: Frühstück 2,00 €, Mittag und Abendessen, je 3,80 €, gesamt: 9,60 €.<br />

Bei Teilnahme an der Verpflegung in der Einsatzstelle dürfen maximal diese Kosten in<br />

Rechnung gestellt werden.<br />

Vorpraktikum<br />

Der <strong>Freiwillige</strong>ndienst wird <strong>für</strong> viele Ausbildungsgänge als Vorpraktikum und <strong>für</strong> ein<br />

Studium als Wartesemester anerkannt. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, ist<br />

die Anerkennung mit den zuständigen Schulen bzw. Hochschulen zu klären.<br />

W<br />

Wohngeld<br />

Wohngeld kann beantragen, wer Mieter*in einer Wohnung ist, die Miete selbst zahlt und<br />

dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen<br />

Wohngeldstelle.<br />

Untermieter*innen sind Hauptmieter*innen gleichgestellt. Bewohner*innen von<br />

Wohngemeinschaften beantragen nur <strong>für</strong> den von ihnen selbst genutzten Teil der<br />

Wohnung und geben auch nur den auf sie entfallenden Teil der Miete an.<br />

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