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ABC für Freiwillige 2024

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H<br />

Handynutzung<br />

Die Handynutzung während der Dienstzeiten ist untersagt. Verstöße können<br />

arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben (s. Missbilligung).<br />

Impfungen<br />

Soweit Impfungen erforderlich sind, trägt die Einsatzstelle die Kosten.<br />

J<br />

Jobticket<br />

Es besteht die Möglichkeit in Absprache mit der Einsatzstelle ein voll- oder teilfinanziertes<br />

Jobticket zu erhalten. Die Einsatzstellen entscheiden eigenständig, ob sie ihren<br />

<strong>Freiwillige</strong>n eine dieser Möglichkeiten anbieten können.<br />

Der Weg zum Ticket:<br />

Variante A (30 € Zuschuss Einsatzstelle) - Vollfinanzierung<br />

1. Die Einsatzstelle, der / die <strong>Freiwillige</strong> und das Diakonische Werk schließen eine<br />

"Zusatzvereinbarung Jobticket" ab.<br />

2. Der <strong>Freiwillige</strong> erhält den Firmencode zur Bestellung des Tickets per Mail und<br />

bestellt das Ticket.<br />

3. Das Diakonische Werk gibt die Bestellung frei und stellt der Einsatzstelle den<br />

Zuschuss in Rechnung.<br />

4. Das Diakonische Werk rechnet das Ticket direkt mit dem Vertriebspartner ab.<br />

Variante B (15 € Zuschuss Einsatzstelle, 15 € Eigenanteil <strong>Freiwillige</strong>) - Teilfinanzierung<br />

1. Die Einsatzstelle, der / die <strong>Freiwillige</strong> und das Diakonische Werk schließen eine<br />

"Zusatzvereinbarung Jobticket" ab.<br />

2. Der <strong>Freiwillige</strong> erhält den Firmencode zum Bestellen des Tickets per Mail und<br />

bestellt das Ticket<br />

3. Das Diakonische Werk gibt die Bestellung frei und stellt der Einsatzstelle den<br />

Zuschuss in Rechnung.<br />

4. Das Diakonische Werk überweist den Zuschuss von 15 EUR zusammen mit dem<br />

Taschengeld auf das Konto der <strong>Freiwillige</strong>n.<br />

5. Die <strong>Freiwillige</strong>ndienstleistenden bezahlen 30 EUR <strong>für</strong> das Ticket direkt an den<br />

Vertriebspartner.<br />

Juleica - Sonderurlaub<br />

Inhaber*innen einer Jugendgruppenleitercard können <strong>für</strong> besondere Veranstaltungen<br />

Sonderurlaub beantragen.<br />

Die Freistellung kann nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches<br />

Interesse entgegensteht.<br />

K<br />

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