30.08.2018 Aufrufe

ABC für Freiwillige 2024

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kindergeld<br />

Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge <strong>für</strong> Kinder<br />

erhalten.<br />

Kleiderordnung<br />

Einrichtungen können auf eine gewisse Kleiderordnung bestehen. Dies bezieht sich<br />

nicht nur auf Dienstkleidung. Auf Verlangen müssen Schmuckstücke abgelegt oder z. B.<br />

Piercings abgeklebt werden.<br />

Konflikte in der Einsatzstelle<br />

Bei Konflikten in der Einsatzstelle sind frühzeitig der/die Anleiter*in und/ oder die<br />

Seminarleitung anzusprechen.<br />

Krankheitsfall<br />

Bei Krankheit ist die Einsatzstelle rechtzeitig vor Dienstbeginn zu informieren.<br />

Bei Seminaren ist eine Meldung direkt im Diakonischen Werk S-H erforderlich.<br />

Ab dem vierten Tag der Erkrankung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(AUB) vorgelegt werden, bei Seminaren ab dem 1. Tag.<br />

Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss die Einsatzstelle das Diakonische Werk<br />

unter folgender Adresse informieren:<br />

freiwillige-au@diakonie-sh.de<br />

Krankenversicherung<br />

<strong>Freiwillige</strong> werden <strong>für</strong> die Dauer des Dienstes grundsätzlich als Mitglied in der<br />

gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.<br />

Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung ist <strong>für</strong> die Zeit des<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienstes ausgeschlossen und kann z.B. bei Aufnahme einer<br />

Berufsausbildung oder eines Studiums, anschließend fortgeführt werden.<br />

Kündigung<br />

Kündigungen müssen unter Beachtung der Fristen schriftlich erfolgen.<br />

Die Kündigungsfrist beträgt im FSJ 14 Tage zum Ende eines Monats, im BFD sechs<br />

Wochen zum 15. oder 31. eines Monats.<br />

Unabhängig von Kündigungsfristen besteht die Möglichkeit einer Auflösung im<br />

Einvernehmen mit der Einsatzstelle.<br />

Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung kann vom Träger<br />

ausgesprochen werden, wenn ein Vergehen (z.B. Diebstahl, Drogenmissbrauch, o.ä.)<br />

vorliegt.<br />

L<br />

Lernziele<br />

Die <strong>Freiwillige</strong>ndienste sind an Lernzielen orientierte Bildungsjahre (siehe Gesetze).<br />

Aus diesem Grund gehören die Lernziele zu den Inhalten der Einführungsseminare.<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!