ABC für Freiwillige 2024
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Kindergeld<br />
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge <strong>für</strong> Kinder<br />
erhalten.<br />
Kleiderordnung<br />
Einrichtungen können auf eine gewisse Kleiderordnung bestehen. Dies bezieht sich<br />
nicht nur auf Dienstkleidung. Auf Verlangen müssen Schmuckstücke abgelegt oder z. B.<br />
Piercings abgeklebt werden.<br />
Konflikte in der Einsatzstelle<br />
Bei Konflikten in der Einsatzstelle sind frühzeitig der/die Anleiter*in und/ oder die<br />
Seminarleitung anzusprechen.<br />
Krankheitsfall<br />
Bei Krankheit ist die Einsatzstelle rechtzeitig vor Dienstbeginn zu informieren.<br />
Bei Seminaren ist eine Meldung direkt im Diakonischen Werk S-H erforderlich.<br />
Ab dem vierten Tag der Erkrankung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
(AUB) vorgelegt werden, bei Seminaren ab dem 1. Tag.<br />
Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss die Einsatzstelle das Diakonische Werk<br />
unter folgender Adresse informieren:<br />
freiwillige-au@diakonie-sh.de<br />
Krankenversicherung<br />
<strong>Freiwillige</strong> werden <strong>für</strong> die Dauer des Dienstes grundsätzlich als Mitglied in der<br />
gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.<br />
Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung ist <strong>für</strong> die Zeit des<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienstes ausgeschlossen und kann z.B. bei Aufnahme einer<br />
Berufsausbildung oder eines Studiums, anschließend fortgeführt werden.<br />
Kündigung<br />
Kündigungen müssen unter Beachtung der Fristen schriftlich erfolgen.<br />
Die Kündigungsfrist beträgt im FSJ 14 Tage zum Ende eines Monats, im BFD sechs<br />
Wochen zum 15. oder 31. eines Monats.<br />
Unabhängig von Kündigungsfristen besteht die Möglichkeit einer Auflösung im<br />
Einvernehmen mit der Einsatzstelle.<br />
Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung kann vom Träger<br />
ausgesprochen werden, wenn ein Vergehen (z.B. Diebstahl, Drogenmissbrauch, o.ä.)<br />
vorliegt.<br />
L<br />
Lernziele<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>ndienste sind an Lernzielen orientierte Bildungsjahre (siehe Gesetze).<br />
Aus diesem Grund gehören die Lernziele zu den Inhalten der Einführungsseminare.<br />
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