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ABC für Freiwillige 2024

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M<br />

Mehrstunden – Minderstunden<br />

Mehrstunden werden nicht vergütet. Leisten <strong>Freiwillige</strong> Mehrstunden, werden diese mit<br />

Freizeitausgleich abgebaut. Der Dienstplan ist so zu gestalten, dass <strong>Freiwillige</strong> keine<br />

Minderstunden ansammeln.<br />

Ansprechpartner bei Fragen sind entweder der/ die Anleiter*in oder die Seminarleitung.<br />

Missbilligung<br />

Bei Fehlverhalten können entweder die Einsatzstelle oder das Diakonische Werk S-H<br />

eine schriftliche Missbilligung aussprechen.<br />

Auch Fehlverhalten auf den Seminaren kann mit einer Missbilligung geahndet werden,<br />

die Einsatzstellen werden darüber informiert.<br />

Bei Minderjährigen werden auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.<br />

Mutterschutz<br />

Es gelten die Bestimmungen des MuSchG und die Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />

(MuSchRiV).<br />

N<br />

Nachtdienst<br />

Nachtdienste sind <strong>für</strong> <strong>Freiwillige</strong> untersagt.<br />

Nebentätigkeiten<br />

Grundsätzlich kann eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Voraussetzung ist eine<br />

Absprache und schriftliche Genehmigung der Einsatzstelle.<br />

Das Arbeitsschutzgesetz ist einzuhalten, d.h. die tägliche Arbeitszeit (<strong>Freiwillige</strong>ntätigkeit<br />

und Nebentätigkeit zusammen) darf 10 Stunden nicht überschreiten. In Anlehnung an<br />

das Arbeitsschutzgesetz darf die Nebentätigkeit nicht mehr als 1/5 der regelmäßigen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit betragen (i.d.R. nicht mehr als 8-10 Stunden wöchentlich).<br />

Eine Nebentätigkeit in derselben Einsatzstelle (= gleiche Betriebsnummer) ist nicht<br />

möglich, auch dann nicht, wenn es sich um eine andere Station, Haus o.ä. handelt.<br />

P<br />

Projekt<br />

Alle <strong>Freiwillige</strong>n sollen im Laufe ihres Dienstes ein Projekt durchführen, um die eigenen<br />

Erfahrungen praktisch umzusetzen. Der Umfang kann variieren. Die genaue<br />

Ausgestaltung der Projekte wird im Rahmen der Seminare und des<br />

Einsatzstellenbesuchs besprochen. Die Durchführung des Projekts wird dokumentiert<br />

und auf dem Abschlussseminar präsentiert.<br />

R<br />

Renten<br />

Ein Anspruch auf Waisen- und Halbwaisenrente besteht während des<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienstes weiter. Die Gehaltsabrechnung ist zusammen mit der<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienstbescheinigung bei der Rentenkasse einzureichen, damit die<br />

Waisenrente weitergezahlt wird.<br />

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