ABC für Freiwillige 2024
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M<br />
Mehrstunden – Minderstunden<br />
Mehrstunden werden nicht vergütet. Leisten <strong>Freiwillige</strong> Mehrstunden, werden diese mit<br />
Freizeitausgleich abgebaut. Der Dienstplan ist so zu gestalten, dass <strong>Freiwillige</strong> keine<br />
Minderstunden ansammeln.<br />
Ansprechpartner bei Fragen sind entweder der/ die Anleiter*in oder die Seminarleitung.<br />
Missbilligung<br />
Bei Fehlverhalten können entweder die Einsatzstelle oder das Diakonische Werk S-H<br />
eine schriftliche Missbilligung aussprechen.<br />
Auch Fehlverhalten auf den Seminaren kann mit einer Missbilligung geahndet werden,<br />
die Einsatzstellen werden darüber informiert.<br />
Bei Minderjährigen werden auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.<br />
Mutterschutz<br />
Es gelten die Bestimmungen des MuSchG und die Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />
(MuSchRiV).<br />
N<br />
Nachtdienst<br />
Nachtdienste sind <strong>für</strong> <strong>Freiwillige</strong> untersagt.<br />
Nebentätigkeiten<br />
Grundsätzlich kann eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Voraussetzung ist eine<br />
Absprache und schriftliche Genehmigung der Einsatzstelle.<br />
Das Arbeitsschutzgesetz ist einzuhalten, d.h. die tägliche Arbeitszeit (<strong>Freiwillige</strong>ntätigkeit<br />
und Nebentätigkeit zusammen) darf 10 Stunden nicht überschreiten. In Anlehnung an<br />
das Arbeitsschutzgesetz darf die Nebentätigkeit nicht mehr als 1/5 der regelmäßigen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit betragen (i.d.R. nicht mehr als 8-10 Stunden wöchentlich).<br />
Eine Nebentätigkeit in derselben Einsatzstelle (= gleiche Betriebsnummer) ist nicht<br />
möglich, auch dann nicht, wenn es sich um eine andere Station, Haus o.ä. handelt.<br />
P<br />
Projekt<br />
Alle <strong>Freiwillige</strong>n sollen im Laufe ihres Dienstes ein Projekt durchführen, um die eigenen<br />
Erfahrungen praktisch umzusetzen. Der Umfang kann variieren. Die genaue<br />
Ausgestaltung der Projekte wird im Rahmen der Seminare und des<br />
Einsatzstellenbesuchs besprochen. Die Durchführung des Projekts wird dokumentiert<br />
und auf dem Abschlussseminar präsentiert.<br />
R<br />
Renten<br />
Ein Anspruch auf Waisen- und Halbwaisenrente besteht während des<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienstes weiter. Die Gehaltsabrechnung ist zusammen mit der<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienstbescheinigung bei der Rentenkasse einzureichen, damit die<br />
Waisenrente weitergezahlt wird.<br />
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