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ABC für Freiwillige 2024

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S<br />

Schließzeit der Einrichtung<br />

In Schließzeiten der Einrichtung muss Urlaub genommen werden, bei Schulen in den<br />

Ferien.<br />

Schwangerschaft<br />

Eine Schwangerschaft ist wegen der Schutzbestimmungen umgehend der Einsatzstelle<br />

und dem Diakonischen Werk S-H zu melden.<br />

Schweigepflicht<br />

Alle <strong>Freiwillige</strong>n unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB (Verletzung von<br />

Privatgeheimnissen). Sie sind über alle Vorkommnisse in der Einrichtung und auf den<br />

Seminaren zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

Zu Beginn des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes unterzeichnen alle <strong>Freiwillige</strong>n schriftlich eine<br />

Schweigepflichterklärung. Die Schweigepflicht gilt auch <strong>für</strong> die sozialen Netzwerke wie<br />

Instagram, Facebook, WhatsApp, TikTok etc.<br />

Schwerbehinderte<br />

Nach § 125 SGB IX (§ 47 SchwbG) besteht <strong>für</strong> schwerbehinderte <strong>Freiwillige</strong> ein<br />

zusätzlicher Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen. Voraussetzung: 50% GdB.<br />

Seminare<br />

25 Seminartage sind verpflichtender Bestandteil <strong>für</strong> einen 12-monatigen Dienst.<br />

Seminarversäumnisse und Fehlverhalten auf den Seminaren können dienstrechtliche<br />

Konsequenzen haben.<br />

In der Regel werden die Seminare mit Übernachtung durchgeführt, es besteht<br />

Übernachtungspflicht. Bei Problemen damit ist die Seminarleitung anzusprechen.<br />

Bei Verlängerung des Dienstes findet pro Verlängerungsmonat 1 weiterer Seminartag<br />

statt.<br />

Seminarbescheinigungen<br />

Seminarbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.<br />

Sonderurlaub<br />

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es nicht. Der Bildungsanspruch ist mit den<br />

Seminaren abgegolten. Ausnahme: Inhaber einer Juleica. (s. Juleica)<br />

Arbeitsbefreiung: In dringenden Fällen können nach § 16 (3) KTD bis zu 7 Arbeitstage<br />

im Kalenderjahr als Sonderurlaub gewährt werden <strong>für</strong> folgende Anlässe: eigene<br />

Hochzeit 1 Tag, Todesfall einen nahen Angehörigen (Partner, Eltern, Großeltern,<br />

Geschwister) bis zu 2 Tage.<br />

Sozialversicherungen<br />

Alle <strong>Freiwillige</strong>n sind sozialversichert: Kranken-, Arbeitslosen, Renten- und<br />

Pflegeversicherung.<br />

Sie müssen sich bei einer Krankenkasse als selbständiges Mitglied anmelden<br />

(Familienversicherung ist nicht möglich).<br />

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