ABC für Freiwillige 2024
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S<br />
Schließzeit der Einrichtung<br />
In Schließzeiten der Einrichtung muss Urlaub genommen werden, bei Schulen in den<br />
Ferien.<br />
Schwangerschaft<br />
Eine Schwangerschaft ist wegen der Schutzbestimmungen umgehend der Einsatzstelle<br />
und dem Diakonischen Werk S-H zu melden.<br />
Schweigepflicht<br />
Alle <strong>Freiwillige</strong>n unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB (Verletzung von<br />
Privatgeheimnissen). Sie sind über alle Vorkommnisse in der Einrichtung und auf den<br />
Seminaren zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Zu Beginn des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes unterzeichnen alle <strong>Freiwillige</strong>n schriftlich eine<br />
Schweigepflichterklärung. Die Schweigepflicht gilt auch <strong>für</strong> die sozialen Netzwerke wie<br />
Instagram, Facebook, WhatsApp, TikTok etc.<br />
Schwerbehinderte<br />
Nach § 125 SGB IX (§ 47 SchwbG) besteht <strong>für</strong> schwerbehinderte <strong>Freiwillige</strong> ein<br />
zusätzlicher Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen. Voraussetzung: 50% GdB.<br />
Seminare<br />
25 Seminartage sind verpflichtender Bestandteil <strong>für</strong> einen 12-monatigen Dienst.<br />
Seminarversäumnisse und Fehlverhalten auf den Seminaren können dienstrechtliche<br />
Konsequenzen haben.<br />
In der Regel werden die Seminare mit Übernachtung durchgeführt, es besteht<br />
Übernachtungspflicht. Bei Problemen damit ist die Seminarleitung anzusprechen.<br />
Bei Verlängerung des Dienstes findet pro Verlängerungsmonat 1 weiterer Seminartag<br />
statt.<br />
Seminarbescheinigungen<br />
Seminarbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.<br />
Sonderurlaub<br />
Einen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es nicht. Der Bildungsanspruch ist mit den<br />
Seminaren abgegolten. Ausnahme: Inhaber einer Juleica. (s. Juleica)<br />
Arbeitsbefreiung: In dringenden Fällen können nach § 16 (3) KTD bis zu 7 Arbeitstage<br />
im Kalenderjahr als Sonderurlaub gewährt werden <strong>für</strong> folgende Anlässe: eigene<br />
Hochzeit 1 Tag, Todesfall einen nahen Angehörigen (Partner, Eltern, Großeltern,<br />
Geschwister) bis zu 2 Tage.<br />
Sozialversicherungen<br />
Alle <strong>Freiwillige</strong>n sind sozialversichert: Kranken-, Arbeitslosen, Renten- und<br />
Pflegeversicherung.<br />
Sie müssen sich bei einer Krankenkasse als selbständiges Mitglied anmelden<br />
(Familienversicherung ist nicht möglich).<br />
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