ABC für Freiwillige 2024
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T<br />
Taschengeld<br />
Das Taschengeld <strong>für</strong> den Jahrgang <strong>2024</strong>/25 beträgt 400,-€.<br />
U<br />
Unentschuldigtes Fehlen<br />
Unentschuldigtes Fehlen kann dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung<br />
nach sich ziehen.<br />
Unterbrechung<br />
Eine Möglichkeit der Unterbrechung des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes besteht im Einzelfall aus<br />
wichtigen persönlichen Gründen. Der <strong>Freiwillige</strong>ndienst muss innerhalb von 24 Monaten<br />
geleistet werden.<br />
Unterkunft<br />
Dienstliche Unterkünfte werden von einigen Einsatzstellen zur Verfügung gestellt.<br />
Diese sind kostenfrei.<br />
Bei eigener Wohnung besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen (siehe<br />
Wohngeld) und im Einzelfall darüber hinaus einen Zuschuss von bis zu 80 € vom<br />
Diakonischen Werk S-H zu erhalten.<br />
Urlaub<br />
Alle <strong>Freiwillige</strong>n haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr, bezogen<br />
auf eine 5-Tage-Woche; Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgesprochen und beantragt<br />
werden. Der Träger benötigt keine Informationen darüber. Urlaub während der<br />
Seminare ist ausgeschlossen.<br />
Bei betriebsbedingten Schließungen der Einsatzstelle muss Urlaub genommen bzw. die<br />
Zeit mit Mehrstunden ausgeglichen werden.<br />
Der 24.12. und der 31.12. gelten als ganztägige Urlaubstage.<br />
Beträgt die Dienstzeit weniger als 12 Monaten wird Urlaub anteilig gewährt.<br />
V<br />
Vereinbarung<br />
Die Grundlagen <strong>für</strong> das FSJ und den BFD sind in der Vereinbarung festgehalten, die zu<br />
Beginn des Dienstes von allen Parteien unterschrieben wird.<br />
Verlängerung<br />
Bei Erfüllung der Seminarpflicht besteht die Möglichkeit den <strong>Freiwillige</strong>ndienst auf bis zu<br />
18 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist nur mit Zustimmung der Einsatzstelle<br />
und des Diakonischen Werkes S-H möglich.<br />
Der formlose Antrag, der von der Einsatzstelle gegengezeichnet wird, muss an das<br />
Diakonische Werk S-H geschickt werden.<br />
Vermögenswirksame Leistungen<br />
<strong>Freiwillige</strong> erhalten keine vermögenswirksamen Leistungen.<br />
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