30.08.2018 Aufrufe

ABC für Freiwillige 2024

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

T<br />

Taschengeld<br />

Das Taschengeld <strong>für</strong> den Jahrgang <strong>2024</strong>/25 beträgt 400,-€.<br />

U<br />

Unentschuldigtes Fehlen<br />

Unentschuldigtes Fehlen kann dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung<br />

nach sich ziehen.<br />

Unterbrechung<br />

Eine Möglichkeit der Unterbrechung des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes besteht im Einzelfall aus<br />

wichtigen persönlichen Gründen. Der <strong>Freiwillige</strong>ndienst muss innerhalb von 24 Monaten<br />

geleistet werden.<br />

Unterkunft<br />

Dienstliche Unterkünfte werden von einigen Einsatzstellen zur Verfügung gestellt.<br />

Diese sind kostenfrei.<br />

Bei eigener Wohnung besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen (siehe<br />

Wohngeld) und im Einzelfall darüber hinaus einen Zuschuss von bis zu 80 € vom<br />

Diakonischen Werk S-H zu erhalten.<br />

Urlaub<br />

Alle <strong>Freiwillige</strong>n haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr, bezogen<br />

auf eine 5-Tage-Woche; Urlaub muss mit der Einsatzstelle abgesprochen und beantragt<br />

werden. Der Träger benötigt keine Informationen darüber. Urlaub während der<br />

Seminare ist ausgeschlossen.<br />

Bei betriebsbedingten Schließungen der Einsatzstelle muss Urlaub genommen bzw. die<br />

Zeit mit Mehrstunden ausgeglichen werden.<br />

Der 24.12. und der 31.12. gelten als ganztägige Urlaubstage.<br />

Beträgt die Dienstzeit weniger als 12 Monaten wird Urlaub anteilig gewährt.<br />

V<br />

Vereinbarung<br />

Die Grundlagen <strong>für</strong> das FSJ und den BFD sind in der Vereinbarung festgehalten, die zu<br />

Beginn des Dienstes von allen Parteien unterschrieben wird.<br />

Verlängerung<br />

Bei Erfüllung der Seminarpflicht besteht die Möglichkeit den <strong>Freiwillige</strong>ndienst auf bis zu<br />

18 Monate zu verlängern. Die Verlängerung ist nur mit Zustimmung der Einsatzstelle<br />

und des Diakonischen Werkes S-H möglich.<br />

Der formlose Antrag, der von der Einsatzstelle gegengezeichnet wird, muss an das<br />

Diakonische Werk S-H geschickt werden.<br />

Vermögenswirksame Leistungen<br />

<strong>Freiwillige</strong> erhalten keine vermögenswirksamen Leistungen.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!