ABC für Freiwillige 2024
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Verpflegung<br />
Die Sachbezugswerte <strong>für</strong> die Verpflegung im Jahrgang <strong>2024</strong>/25 betragen:<br />
täglich: Frühstück 2,17 €, Mittag und Abendessen, je 4,13 €, gesamt: 10,43 €.<br />
Bei Teilnahme an der Verpflegung in der Einsatzstelle dürfen maximal diese Kosten in<br />
Rechnung gestellt werden.<br />
Vorpraktikum<br />
Der <strong>Freiwillige</strong>ndienst wird <strong>für</strong> viele Ausbildungsgänge als Vorpraktikum und <strong>für</strong> ein<br />
Studium als Wartesemester anerkannt. Da es keine einheitlichen Regelungen gibt, ist<br />
die Anerkennung mit den zuständigen Schulen bzw. Hochschulen zu klären.<br />
W<br />
Wohngeld<br />
Wohngeld kann beantragen, wer Mieter*in einer Wohnung ist, die Miete selbst zahlt und<br />
dort mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen<br />
Wohngeldstelle.<br />
Untermieter*innen sind Hauptmieter*innen gleichgestellt. Bewohner*innen von<br />
Wohngemeinschaften beantragen nur <strong>für</strong> den von ihnen selbst genutzten Teil der<br />
Wohnung und geben auch nur den auf sie entfallenden Teil der Miete an.<br />
Das Wohngeld ist ein elternunabhängiger Zuschuss zur Miete und kann diese weder<br />
ganz decken, noch kann und darf es Mittel zur Bestreitung des sonstigen<br />
Lebensunterhaltes sein. Die Wohngeldstelle prüft, ob die verfügbaren Einkünfte<br />
ausreichen, das Existenzminimum (Regelsatz Bürgergeld) decken. Das ist in der Regel<br />
mit Taschengeld und Kindergeld der Fall. Weitere Infos: https://www.wohngeld.org<br />
Bei Ablehnung des Wohngeldes kann auf Antrag im Einzelfall ein Zuschuss zur Miete<br />
über das Diakonische Werk S-H gewährt werden (Kopie des Wohngeldbescheides, des<br />
Mietvertrages und ggf. des Jobcenters sind vorzulegen).<br />
Ein Rechtsanspruch besteht nicht!<br />
Rückwirkenden Mietzuschusszahlungen gibt es nicht.<br />
Z<br />
Zeugnisse<br />
Nach Beendigung des Dienstes wird von der Einsatzstelle ein Zeugnis erstellt.<br />
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