ABC für Freiwillige 2024
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
A<br />
Altersgrenze<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>ndienste <strong>Freiwillige</strong>s Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst<br />
(BFD) sind ein Angebot <strong>für</strong> junge Menschen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, sofern<br />
sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.<br />
Der BFD steht auch Menschen über 27 Jahren offen.<br />
Anleitung in der Einsatzstelle<br />
Die Einsatzstelle ist verpflichtet, eine Fachkraft <strong>für</strong> die fachliche Anleitung der <strong>Freiwillige</strong>n<br />
zu benennen. Sie sichert die persönliche Unterstützung und Beratung der <strong>Freiwillige</strong>n und<br />
vermittelt ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse <strong>für</strong> den Einsatz.<br />
Wichtig ist auch die Begleitung der <strong>Freiwillige</strong>n durch regelmäßige (Reflexions-)<br />
Gespräche und die Integration ins Team und in Teambesprechungen.<br />
Ansprechpartner*in im Diakonischen Werk S-H/ Seminarleiter*in<br />
Mit dem Seminarplan wird zu Beginn des <strong>Freiwillige</strong>njahres der Name der Seminarleitung<br />
<strong>für</strong> die Gruppenseminare (Einführungs-, Zwischen- und<br />
Abschlussseminar) bekannt gegeben. Diese Person ist gleichzeitig Ansprechpartner*in im<br />
Diakonischen Werk S-H <strong>für</strong> alle Fragen und persönlichen Anliegen.<br />
Arbeitszeitregelungen<br />
Der <strong>Freiwillige</strong>ndienst kann grundsätzlich in Voll- oder Teilzeit abgeleistet werden.<br />
Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />
(JArbSchG).<br />
Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten.<br />
Sie kann bei Volljährigen bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von<br />
sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden<br />
werktäglich nicht überschritten werden. (§ 3 ArbZG)<br />
Bei Minderjährigen kann die tägl. Arbeitszeit auf 8,5 Stunden verlängert werden, wenn<br />
freitags kürzer gearbeitet wird. Die Wochenarbeitszeit darf 40 Stunden nicht<br />
überschreiten (JArbSchG § 8).<br />
Die Ruhezeit nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss bei Volljährigen<br />
mindestens 11 Stunden betragen.<br />
In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Pflege und Betreuung kann die<br />
Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines<br />
Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen<br />
Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (§ 5 ArbZG)<br />
Bei Minderjährigen beträgt die Ruhezeit mindestens 12 Stunden.<br />
(Schicht: Arbeitstag endet 20:00Uhr, Folgetag erst Schichtbeginn ab 8:00 Uhr möglich)<br />
(JArbSchG § 13).<br />
An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. (§ 9 ArbZG<br />
und §§16 - 18 JArbSchG)<br />
Ausnahme: in Einrichtungen zur Pflege und Behandlung und in Kinderheimen dürfen<br />
Arbeitnehmer auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (§ 10 ArbZG).<br />
4