ABC für Freiwillige 2024
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Arbeitskleidung (Dienst- und Schutzkleidung)<br />
Dienst- und Schutzkleidung, sofern diese <strong>für</strong> die Arbeit erforderlich ist, wird von der<br />
Einsatzstelle kostenfrei zur Verfügung gestellt.<br />
Arbeitslosengeld<br />
Während des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung <strong>für</strong> alle<br />
<strong>Freiwillige</strong>n gezahlt. Wer 12 Monate einen <strong>Freiwillige</strong>ndienst leistet und im Anschluss<br />
nicht sofort einen Ausbildungs- oder Studienplatz findet, hat im Anschluss 6 Monate<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld (in geringer Höhe).<br />
Voraussetzungen da<strong>für</strong>:<br />
• der/ die Antragsteller*in ist ohne Beschäftigungsverhältnis und<br />
• steht dem Arbeitsmarkt sowie den Vermittlungsbemühungen der Agentur <strong>für</strong><br />
Arbeit zur Verfügung.<br />
Weitere Informationen, Meldung und Antragstellung bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit:<br />
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/so-beantragen-siearbeitslosengeld<br />
Sollten ergänzendes Bürgergeld nicht möglich sein, kann evtl. Wohngeld bei der örtlich<br />
zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden – siehe Wohngeld.<br />
Arbeitsmarktneutralität<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienststellen sind arbeitsmarktneutral. <strong>Freiwillige</strong> sind unterstützende,<br />
zusätzliche Hilfskräfte, sie ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.<br />
Arbeitsschutz<br />
Hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzbestimmungen ist der <strong>Freiwillige</strong>ndienst<br />
weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die<br />
einschlägigen Schutzbestimmungen wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die<br />
Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.<br />
Arbeitsunfälle<br />
Als Arbeitsunfall gilt jeder Unfall während des Dienstes oder auf dem direkten<br />
Arbeitsweg und während der Seminare.<br />
Ein Arbeitsunfall wird über die Einsatzstelle der Berufsgenossenschaft gemeldet.<br />
Aufgaben<br />
<strong>Freiwillige</strong> sind zusätzliche Kräfte und unterstützen die hauptamtlichen Kräfte. Der<br />
Schwerpunkt im FSJ liegt in der Arbeit mit Menschen. Andere Tätigkeiten sollen 30% der<br />
Arbeitszeit nicht überschreiten.<br />
Im BFD sind auch reine oder überwiegende Funktionstätigkeiten möglich wie<br />
Hauswirtschaft, Verwaltung, Fahrdienste oder Haustechnik.<br />
B<br />
Berufsschulpflicht<br />
Aufgrund der Seminare ist die Berufsschulpflicht <strong>für</strong> Minderjährige abgegolten.<br />
Bescheinigungen<br />
Zu Dienstbeginn und -ende werden vom Diakonischen Werk S-H je eine<br />
Bescheinigung über den <strong>Freiwillige</strong>ndienst ausgestellt. Bei Bedarf, z.B. <strong>für</strong> Bewerbungen<br />
können weitere Bescheinigungen unter Tel.: 04331/ 593- 247 oder 04331/ 593- 155<br />
angefordert werden.<br />
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