ABC für Freiwillige 2024
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Berufshaftpflichtversicherung<br />
Im Rahmen des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes besteht eine Berufshaftpflichtversicherung über die<br />
Einsatzstelle.<br />
Bürgergeld während des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können <strong>Freiwillige</strong>ndienstleistende Bürgergeld<br />
beziehen, wenn der Lebensunterhalt ansonsten nicht gesichert wäre. Grundsätzlich<br />
lässt sich der Lebensbedarf folgendermaßen berechnen:<br />
Regelsatz <strong>für</strong> Jugendliche<br />
im Alter von 15 bis 18 Jahren 420,- €<br />
+ Kosten der Unterkunft xxx,- €<br />
= Bedarf<br />
oder<br />
Regelsatz <strong>für</strong> Alleinstehende 502,- €<br />
+ Kosten der Unterkunft xxx,- €<br />
= Bedarf<br />
Gegenüber gestellt werden die Einnahmen, die zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung<br />
stehen:<br />
Taschengeld im <strong>Freiwillige</strong>ndienst 400,-€<br />
Abzüglich Freibetrag 200,-€<br />
173,-€<br />
+ Kindergeld xxx,- €<br />
+ Waisenrente xxx,- €<br />
+ Verdienst aus Nebentätigkeit xxx,- €<br />
Einnahmen<br />
= _____<br />
Aus dem Bedarf abzüglich der Einnahmen wird, vereinfacht gesagt, das<br />
Bürgergeld berechnet.<br />
Aber Achtung: Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird grundsätzlich davon<br />
ausgegangen, dass sie noch bei den Eltern leben können. Bürgergeld können sie nur<br />
dann beziehen, wenn ein wichtiger Grund <strong>für</strong> den Auszug aus dem Elternhaus vorliegt.<br />
Beantragt wird das Bürgergeld bei den JobCentern. JobCentersuche nach<br />
Regionen: https://www.jobcenterge.de/DE/Bundeslaender/Schleswig-Holstein-<br />
Knoten.html;jsessionid=61223D3ADEA10B83117D585CC9642C12<br />
Sollte ergänzendes Bürgergeld nicht möglich sein, kann evtl. Wohngeld bei der örtlich<br />
zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden – siehe Wohngeld.<br />
D<br />
Dauer<br />
Ein <strong>Freiwillige</strong>ndienst dauert in der Regel 12 Monate. Er kann auf maximal 18 Monate<br />
verlängert werden.<br />
Ab 6 Monaten wird der <strong>Freiwillige</strong>ndienst als geregelter <strong>Freiwillige</strong>ndienst anerkannt und<br />
bescheinigt.<br />
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