ABC für Freiwillige 2024
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Delegierte<br />
Jede Seminargruppe wählt zwei Delegierte, die die Gruppe im Delegiertenparlament<br />
vertreten. Die Delegierten treffen sich 4-mal im Jahr <strong>für</strong> ein Wochenende. Diese Treffen<br />
gelten als Arbeitszeit. Die Teilnehmenden werden von der Einsatzstelle freigestellt.<br />
Aufgaben des Delegiertenparlaments:<br />
• Vernetzung der Gruppen,<br />
• Mitarbeit bei Öffentlichkeitsarbeit,<br />
• Lobbyarbeit,<br />
• Kontakt zu anderen Verbänden,<br />
• besondere Veranstaltungen etc.<br />
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein<br />
Das Diakonische Werk S-H mit Sitz in Rendsburg ist Träger der <strong>Freiwillige</strong>ndienste mit<br />
jährlich ca. 600 <strong>Freiwillige</strong>n.<br />
Dienstfahrten mit Privat-PKW im Auftrag des Diakonischen Werkes S-H<br />
Dienstfahrten mit Privat-PKW sollen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.<br />
Wenn <strong>Freiwillige</strong> z. B. auf Seminaren dienstlich mit eigenem Privat- PKW fahren,<br />
erhalten sie 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Dies beinhaltet alle Kosten. Im<br />
Schadensfall besteht eine Dienstreisefahrzeugversicherung.<br />
Dienstpläne<br />
Viele Einrichtungen arbeiten mit Dienstplänen. Urlaubswünsche müssen rechtzeitig<br />
angemeldet werden.<br />
Bei Unklarheiten bezüglich des Dienstplans oder der Arbeitszeiten ist der/ die Anleiter*in<br />
bzw. die Seminarleitung ansprechbar.<br />
E<br />
Einrichtungsbesuch<br />
Die Seminarleitung macht im Laufe des Dienstes mindestens einen Besuch in der<br />
Einsatzstelle zu einem Reflexionsgespräch mit Freiwillig*er und Anleiter*in.<br />
Entgeltfortzahlung (nach Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG)<br />
Bei Krankheit wird 6 Wochen das Taschengeld weitergezahlt.<br />
Danach muss ein Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse gestellt werden.<br />
Bei Rückkehr nach längerer Krankheit in den Dienst, ist eine Meldung an das<br />
Diakonische Werk S-H erforderlich, damit die Taschengeldzahlung wieder<br />
aufgenommen wird.<br />
F<br />
Fahrtkosten<br />
Fahrtkosten zu den Seminaren werden maximal in Höhe des Preises einer Fahrt mit<br />
dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel 2. Klasse gezahlt.<br />
Wenn Fahrgemeinschaften möglich sind, wird nur der Preis <strong>für</strong> ein Kleingruppen- bzw.<br />
SH-Ticket gezahlt.<br />
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