ABC für Freiwillige 2024
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Inhaber*innen eines Job-/Deutschlandtickets bekommen keine<br />
Fahrtkostenerstattung, auch dann nicht, wenn sie mit dem Auto anreisen.<br />
Autofahrer*innen bekommen 0,20 € pro Km erstattet, maximal bis zum Fahrpreis mit<br />
öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. bei Fahrgemeinschaften bis zum anteiligen Preis eines<br />
Kleingruppen- oder Schleswig-Holstein Tickets.<br />
Fahrtkostenzuschuss zur Einsatzstelle<br />
Ein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gibt es nicht. Viele Einsatzstellen zahlen jedoch<br />
ein Jobticket, bzw. einen Zuschuss dazu.<br />
Fahrdienste in der Einsatzstelle<br />
Alle <strong>Freiwillige</strong>n, zu deren Tätigkeiten Fahrdienste gehören, sollten ein<br />
Fahrsicherheitstraining machen. Kosten da<strong>für</strong> übernimmt die Einsatzstelle.<br />
Unsicherheiten und mangelnde Fahrpraxis sollten dringend mit dem/der Anleiter*in<br />
besprochen werden.<br />
Fernseh- und Rundfunkgebühren, GEZ<br />
Grundsätzlich müssen <strong>Freiwillige</strong> mit eigener Wohnung GEZ-Gebühren bezahlen.<br />
Freistellung <strong>für</strong> Vorstellungsgespräche und Praktika<br />
Freistellungen <strong>für</strong> Vorstellungsgespräche liegen im Ermessen der Einsatzstelle,<br />
werden aber in der Regel gewährt. Bei Fragen ist die Seminarleitung anzusprechen.<br />
Freistellungen zur Ableistung von Praktika sind bis zu max. 4 Wochen möglich. Sie<br />
müssen in der Einsatzstelle beantragt werden.<br />
Vorgehen: Absprache mit Einsatzstelle; schriftlicher Antrag beim Diakonischen Werk<br />
S-H, Einsatzstelle muss gegenzeichnen. Für die Zeit des Praktikums besteht kein<br />
Anspruch auf Taschengeld, <strong>Freiwillige</strong> sind aber in dieser Zeit weiterhin sozialversichert.<br />
<strong>Freiwillige</strong>nausweis<br />
Zu Beginn des Dienstes wird ein <strong>Freiwillige</strong>nausweis ausgestellt, der zu verbilligten<br />
Eintrittspreisen in Schwimmbädern und Kinos analog zu Schüler- oder<br />
Studentenausweisen berechtigt.<br />
Führungszeugnis<br />
<strong>Freiwillige</strong> müssen vor Beginn des Dienstes ein erweitertes Führungszeugnis beim<br />
Diakonische Werk vorlegen. Für <strong>Freiwillige</strong> ist die Beantragung kostenlos. Hier<strong>für</strong> erstellt<br />
das Diakonische Werk eine Bescheinigung, die bei Antragstellung vorzulegen ist. Eine<br />
Befreiung im Nachhinein gibt es nicht.<br />
G<br />
Gehaltsmitteilung<br />
Am Ende des ersten Monates erhalten alle <strong>Freiwillige</strong>n eine Abrechnung über das Entgelt<br />
(Taschengeld). Danach werden Abrechnungen nur bei Veränderungen verschickt. Auf<br />
Anfrage beim Diakonischen Werk S-H können aber aktuelle Abrechnungen (z.B. <strong>für</strong> die<br />
Vorlage bei Ämtern) angefordert werden.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz und das Bundesfreiwilligendienstgesetz bilden die<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Durchführung des FSJ und BFD.<br />
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