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EDITORIAL Aus dem Inhalt: - Rexin Versicherungsmakler GmbH

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<strong>EDITORIAL</strong><br />

Sehr geehrte Kundin,<br />

Sehr geehrter Kunde,<br />

gern wende ich mich heute in dieser<br />

Form an Sie.<br />

Mit Hilfe des Magazins möchte ich<br />

Sie über aktuelle Themen rund um<br />

familiäre und betriebliche Versicherungen<br />

informieren.<br />

In dieser <strong>Aus</strong>gabe finden Sie<br />

interessante Artikel zu Problemen, die<br />

Sie aus Ihrem persönlichen Umfeld<br />

kennen.<br />

Für mich standen, neben den<br />

vielen überflüssigen Produkten, immer<br />

die traditionellen Versicherungen<br />

im Vordergrund. Es zeigt sich, daß<br />

sich auch die Versicherungsunternehmen<br />

auf die klassische Absicherung<br />

rückbesinnen.<br />

Lassen Sie mich wissen, ob diese<br />

<strong>Aus</strong>gabe von "Versichert" für Sie von<br />

Nutzen ist.<br />

Haben Sie Fragen oder Anregungen?<br />

Ich bin für Sie da, zögern Sie nicht<br />

mich anzurufen.<br />

Es grüßt Sie<br />

Torsten <strong>Rexin</strong><br />

…und raus bist Du<br />

Jeder Vierte scheidet wegen Krankheit vorzeitig<br />

aus <strong>dem</strong> Erwerbsleben aus. Jährlich<br />

trifft es mehr als 160.000 Beschäftigte.<br />

Dabei sind es nicht mal besonders gefährliche<br />

Berufe, in denen das Arbeitsleben<br />

jäh endet.<br />

Häufigste Ursachen der Berufsunfähigkeit<br />

sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates,<br />

gefolgt von psychischen<br />

Erkrankungen. Unfälle spielen nur eine<br />

Nebenrolle.<br />

Wer berufsunfähig wird, muss auf vieles<br />

verzichten. Neben der gewohnten Tätigkeit<br />

und des Kollegenkreises fällt auch ein<br />

großer Teil des Einkommens weg.<br />

Wer nach 1960 geboren und gesetzlich<br />

versichert ist, erhält eine:<br />

Volle Erwerbsminderungsrente<br />

Halbe Erwerbsminderungsrente<br />

Wenn er weniger als<br />

drei Stunden täglich<br />

arbeiten kann – egal<br />

in welchem Beruf<br />

Wenn die<br />

Arbeitsfähigkeit<br />

zwischen drei und<br />

sechs Stunden liegt.<br />

Diese Leistungen reichen für den<br />

gewohnten Lebensstandard auf keinen Fall:<br />

Neurenten lagen 2008 im Schnitt bei 641<br />

Euro für Männer bzw. 562 Euro für Frauen.<br />

Wirksamen Schutz vor Berufsunfähigkeit<br />

gibt es nicht – wohl aber vor den<br />

wirtschaftlichen Folgen. Eine private<br />

Versicherung sorgt im Fall der Fälle<br />

zumindest für finanzielle Sicherheit.<br />

So schützen Sie Ihr Kind<br />

Wenn Lukas mit aufgeschlagenen Knien<br />

vom Bolzplatz kommt, helfen Pflaster und<br />

tröstende Worte. Aber was ist, wenn ihm<br />

einmal etwas Ernstes zustößt?<br />

Dann reichen Hausmittel allein nicht aus.<br />

Bei einem schweren Unfall ist schnelle und<br />

professionelle Hilfe gefragt. Ihr Kind soll die<br />

Frühjahr/Sommer 2010<br />

beste Behandlung bekommen und sich so<br />

schnell und gut wie möglich wieder<br />

erholen? Das kostet nicht nur Einsatz und<br />

Nerven, sondern oft auch eine Menge<br />

Geld.<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt<br />

zwar Ihr Kind im Kindergarten, in der<br />

Schule und auf <strong>dem</strong> Weg dorthin. Auf <strong>dem</strong><br />

Spielplatz, im Schwimmbad oder bei<br />

Freunden ist es aber nicht versichert. Zwei<br />

von drei Unfällen passieren genau dann,<br />

wenn der gesetzliche Schutz fehlt.<br />

Eine private Kinder-Unfallversicherung<br />

zahlt immer, wenn das Kind durch einen<br />

Unfall dauerhaft geschädigt wird.<br />

Für den Fall einer Invalidität kann Kapitaloder<br />

Rentenzahlung vereinbart werden.<br />

Versicherungsschutz für Bergungskosten<br />

und kosmetische Operationen sowie Krankenhaus-Tagegeld<br />

ist ebenfalls möglich.<br />

Unser Tipp: Eine Unfallversicherung bietet<br />

Kindern viel Sicherheit für wenig Geld. Oft<br />

reicht schon ein kleiner Teil des<br />

Kindergeldes – zum Beispiel die aktuelle<br />

Erhöhung von 20 Euro.<br />

<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Inhalt</strong>:<br />

So schützen Sie Ihr Kind ..... 1<br />

D&O Versicherungen: Wenn<br />

Chefs haften ...................... 2<br />

Gesetzlich oder privat<br />

versichert? .......................... 3<br />

Gehen Sie nicht ins Netz ..... 4<br />

sowie viele Themen mehr!<br />

1


Versichert!<br />

D&O Versicherungen: Wenn<br />

Chefs haften<br />

Laufen die Geschäfte schlecht, wächst<br />

neben <strong>dem</strong> Erfolgsdruck für das Management<br />

auch die Gefahr, für vermeintliche<br />

Misserfolge stärker als in der Vergangenheit<br />

in die Verantwortung genommen zu<br />

werden. Aber es gibt eine Versicherung,<br />

die dagegen schützt.<br />

Directors and Officers Liability oder kurz<br />

D&O heißt dieser Vertrag. Er bewahrt<br />

Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte, aber<br />

auch <strong>GmbH</strong>-Geschäftsführer sowie Organe<br />

von Vereinen und Verbänden vor den<br />

finanziellen Folgen falscher oder fehlender<br />

Entscheidungen. Die Versicherung leistet<br />

bei Verletzung der Sorgfaltspflicht – aber<br />

nur, wenn weder Vorsatz noch wissentliche<br />

Pflichtverletzung im Spiel waren. Sie ersetzt<br />

Vermögenschäden im Innen- und Außenverhältnis,<br />

die während der Vertragslaufzeit<br />

entstanden sind. Ab Jahresmitte wird eine<br />

Zwangs-Eigenbeteiligung von 10 % des<br />

regulierten Schadens für Vorstände von<br />

Aktiengesellschaften zur Pflicht. Aber auch<br />

dafür gibt es bereits Versicherungen.<br />

Zu den spektakulärsten Schadenfällen zählen<br />

die Millionenzahlungen für Ex-Daimler-<br />

Chef Jürgen Schrempp, VW-Vorstand Peter<br />

Hartz und den ehemalige Chef von<br />

Siemens, Heinrich von Pierer. Diese<br />

Aufzählung zeigt: Kein Dax-Unternehmen<br />

kann und will auf den Schutz einer D&O<br />

verzichten. Anders der Mittelstand: Hier<br />

liegt der Versicherungsgrad noch deutlich<br />

geringer. Aber auch hier wächst langsam<br />

das Risikobewusstsein. Höhere Regelungsdichte,<br />

Haftungsverschärfungen und wachsende<br />

Ansprüche auf Kundenseite machen<br />

aber auch vor <strong>dem</strong> Mittelstand nicht Halt.<br />

Managementaufgaben werden immer komplexer,<br />

unter anderem durch Kooperationen,<br />

Internationalisierung und Produktions-<br />

2<br />

verlagerungen ins <strong>Aus</strong>land. Wird da zum<br />

Beispiel ein umfangreiches Vertragswerk<br />

nicht mit aller Sorgfalt geprüft, entsteht<br />

daraus schnell ein beträchtlicher Schaden.<br />

Nach einer aktuellen Studie wünschen sich<br />

fast 60 % der befragten Mittelständler Produkte,<br />

die ihren speziellen Haftungsrisiken<br />

Rechnung tragen. Das ist wichtig, weil<br />

Leitende hier oft mehrere Zuständigkeiten<br />

innehaben und nicht auf ein Team von<br />

Juristen zugreifen können. Nutzen Sie<br />

deshalb unsere unabhängige Beratung.<br />

BilMoG bringt Änderungen<br />

für <strong>GmbH</strong>s<br />

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(kurz BilMoG) ist die größte Reform im<br />

Bilanzrecht seit über 20 Jahren. Für die<br />

Altersversorgung von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsführern<br />

ergeben sich gravierende Änderungen.<br />

Das Gesetz trat im Mai 2009 in Kraft. Es<br />

soll die Buchführung insbesondere für den<br />

Mittelstand vereinfachen und Bürokratie<br />

abbauen. Weiteres Ziel ist, die <strong>Aus</strong>sagekraft<br />

beim handelsrechtlichen Jahresabschluss zu<br />

verbessern. Deshalb sind Pensionsverpflichtungen<br />

in der Handelsbilanz bald realistisch<br />

zu bewerten. Preisentwicklungen<br />

müssen ebenso berücksichtigt werden wie<br />

das Zinsniveau. Das jedoch ist auf einem<br />

Tiefstand angelangt.<br />

Viele Unternehmen kalkulieren Rückstellungen<br />

in der Handelsbilanz analog zur<br />

Steuerbilanz noch mit einem Zins von 6 %.<br />

Jeder Prozentpunkt weniger erhöht den<br />

Rückstellungsbedarf beträchtlich. Die<br />

gestiegene Lebenserwartung und dynamische<br />

Leistungszusagen lassen den Anpassungsbedarf<br />

für Rentenzusagen weiter<br />

wachsen.<br />

Künftig können Pensionsverpflichtung und<br />

eine korrespondierende Rückdeckungsversicherung<br />

(RDV) saldiert werden, sofern die<br />

Rückdeckung ausschließlich zur Absicherung<br />

der Zusage dient und vor Gläubigerzugriff<br />

durch Verpfändung geschützt ist. Bei<br />

Saldierung verbessert sich die Eigenkapitalquote<br />

merklich.<br />

ohne Saldierung<br />

Aktiva<br />

- Anlagevermögen 300.000 Euro<br />

- Umlaufvermögen 800.000 Euro<br />

- Verpfändete RDV<br />

Passiva<br />

200.000 Euro<br />

- Eigenkapital 400.000 Euro<br />

- Verbindlichkeiten 700.000 Euro<br />

- Pensionsrückstellung 200.000 Euro<br />

Bilanzsumme 1.300.000 Euro<br />

Eigenkapitalquote 30,8 %<br />

mit Saldierung<br />

Aktiva<br />

- Anlagevermögen 300.000 Euro<br />

- Umlaufvermögen 800.000 Euro<br />

- Verpfändete RDV<br />

Passiva<br />

0<br />

- Eigenkapital 400.000 Euro<br />

- Verbindlichkeiten 700.000 Euro<br />

- Pensionsrückstellung 0<br />

Bilanzsumme 1.100.000 Euro<br />

Eigenkapitalquote 36,4 %<br />

Die Tabelle zeigt die ideale Situation, dass<br />

Rückstellung und RDV gleich hoch sind. In<br />

der Praxis ist das häufig nicht der Fall.<br />

Dann ist zu prüfen, ob und wie die<br />

Rückdeckung erhöht werden kann. Eine<br />

Anpassung der Zusage stellt eine weitere<br />

Möglichkeit dar. Dabei sind einige<br />

Besonderheiten zu beachten. Wir beraten<br />

Sie gern zu Ihren Optionen.<br />

Unternehmer dürfen die Neuordnung ihrer<br />

Pensionszusagen nicht auf die lange Bank<br />

schieben. Die neuen Bilanzierungsregeln<br />

können seit 2009 angewendet werden; für<br />

Geschäftsjahre ab 1. Januar 2010 sind sie<br />

Pflicht.


Gesetzlich oder privat<br />

versichert?<br />

Wie ist es um die Zukunft der Krankenversicherung<br />

bestellt? Dieses Thema bewegt<br />

viele Menschen. Wie eine Umfrage im<br />

Januar 2010 ermittelt hat, bereiten die Entwicklungen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

neun von zehn Befragten<br />

Sorgen. Ist es also besser, privat versichert<br />

zu sein?<br />

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />

ist für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung.<br />

Sie wurde schon 1893 unter Reichskanzler<br />

Bismarck als Grundsicherung für<br />

die Ärmsten der Armen eingerichtet.<br />

Die Zeiten haben sich geändert, aber noch<br />

heute herrscht das Solidarprinzip: Jeder soll<br />

nach seinen Möglichkeiten sprich seinem<br />

Einkommen Beiträge zahlen.<br />

Familienmitglieder können in der Regel<br />

ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert<br />

werden, Gesundheitszustand und Alter<br />

spielen keine Rolle. Eine Befreiung von der<br />

Versicherungspflicht ist erst möglich, wenn<br />

das Einkommen seit mindestens drei Jahren<br />

oberhalb der Versicherungspflichtgrenze<br />

liegt.<br />

NACHGESCHLAGEN<br />

Versicherungspflichtgrenze<br />

Einstiegshürde für die Befreiung von der Versicherungspflicht in<br />

der GKV. Sie beträgt im Jahr 2010 49.950 EUR. Wer mindestens<br />

drei Jahre lang oberhalb dieser Grenze verdient, kann sich von<br />

der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.<br />

Beitragsbemessungsgrenze<br />

Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge für die GKV<br />

entrichtet werden. Sie beträgt in diesem Jahr 45.000 EUR.<br />

Beitragssatz GKV<br />

Der Beitragssatz beträgt im gesamten Bundesgebiet einheitlich<br />

14,9 %. Davon übernimmt der Arbeitgeber 7 % und der<br />

Arbeitnehmer 7,9 %.<br />

GKV<br />

Rechtsform Körperschaft des öffentl.<br />

Rechts (Krankenkasse)<br />

Mitgliedschaft Pflichtversicherung<br />

für Arbeitnehmer bis zur<br />

Versicherungspflichtgrenze;<br />

Rentner, Arbeitslose, Studenten<br />

mit GKV-Vorversicherungszeit;<br />

freiwillige<br />

Versicherung<br />

Leistungen Sachleistungsprinzip;<br />

einheitl. Leistungen, in<br />

Teilbereichen Bar- oder<br />

Wahlleistung<br />

Beitrag Einheitl. Beitragssatz auf<br />

Einkommen bis zur<br />

Beitragsbemessungsgrenze;<br />

Zusatzbeitrag bis 1 %<br />

In der privaten Krankenversicherung (PKV)<br />

gilt das Individualprinzip. Der Beitrag ist<br />

abhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand<br />

sowie <strong>dem</strong> vereinbarten Tarif.<br />

Man unterscheidet zwischen Vollversicherungen<br />

und Zusatzversicherungen. Die<br />

Vollversicherung deckt Leistungen für ambulante<br />

und stationäre Heilbehandlungen<br />

ab. Zusatzversicherungen ergänzen den<br />

Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

zum Beispiel durch das Recht<br />

auf Einzelzimmer und Chefarztbehandlung<br />

im Krankenhaus.<br />

Seit 2009 gibt es übrigens eine generelle<br />

Pflicht zur Krankenversicherung. Wer nicht<br />

versichert und nicht in der GKV versicherungspflichtig<br />

ist, muss sich seit<strong>dem</strong> im<br />

Basistarif der PKV versichern.<br />

Zusatzbeitrag<br />

Versichert!<br />

PKV<br />

Rechtsform Wirtschaftsunternehmen<br />

Mitgliedschaft Vollversicherung für freiwillig<br />

Versicherte, Selbstständige,<br />

Freiberufler,<br />

Beamte (ergänzend zur Beihilfe)<br />

sowie Versicherungspflichtige<br />

in der PKV;<br />

Zusatzversicherung zur GKV<br />

Leistungen Kostenerstattungsprinzip; je<br />

nach vereinbartem Tarif;<br />

Tagegeld möglich<br />

Beitrag Variabler Beitragssatz;<br />

abhängig von Anbieter, Tarif,<br />

Alter, Geschlecht und<br />

Gesundheitszustand (anders<br />

Basistarif)<br />

Der Basistarif kennt keine Gesundheitsprüfung<br />

und keine Zuschläge.<br />

Bereits jeder zweite Deutsche hält eine<br />

private Krankenzusatzversicherung für notwendig,<br />

um die Leistungseinschränkungen<br />

der gesetzlichen Kassen zu kompensieren.<br />

Mehr als 21 Millionen Zusatzversicherungen<br />

haben die Deutschen abgeschlossen.<br />

Der finanzielle Spielraum für private<br />

Zusatzversicherungen ist seit Jahresbeginn<br />

gestiegen – für die gesetzliche ebenso wie<br />

für private Krankenversicherung ist der Beitrag<br />

in bestimmten Grenzen steuerabzugsfähig.<br />

Das Resultat: Unterm Strich bleibt<br />

mehr vom Brutto übrig. Wie sich diese<br />

Verbesserung auf Ihr persönliches Budget<br />

auswirkt, zeigen wir Ihnen gern.<br />

Gesetzliche Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Mitteln<br />

aus <strong>dem</strong> Gesundheitsfonds nicht auskommen, können einen<br />

Zusatzbeitrag von maximal 1 % erheben. Die ersten<br />

Krankenkassen haben davon Anfang 2010 bereits Gebrauch<br />

gemacht.<br />

Basistarif<br />

Grundversorgung für Menschen, die ihren Beitrag für die PKV<br />

nicht mehr zahlen können. Damit soll erreicht werden, dass<br />

niemand ohne Versicherungsschutz bleibt. Der Leistungsumfang<br />

entspricht der GKV, und der Beitrag darf den durchschnittlichen<br />

Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.<br />

3


Versichert!<br />

Gehen Sie nicht ins Netz<br />

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht vor<br />

Schäden durch Phishing gewarnt wird.<br />

Was ist damit gemeint und wie kann man<br />

sich schützen?<br />

Der Betrug beim Online-Banking hat<br />

Konjunktur und sogar einen eigenen<br />

Namen: Experten sprechen vom „Phishing“.<br />

Betrüger werfen ihre Netze aus und fischen<br />

nach sensiblen persönlichen Daten wie<br />

Benutzername und Kennwort für das<br />

Online-Banking oder Informationen zur<br />

Kreditkarte. Achtung: Phishing-Mails können<br />

Absender-Adressen fälschen. Vorsicht<br />

ist deshalb auch bei sonst vertrauenswürdigen<br />

Absendern angebracht.<br />

So schützen Sie sich:<br />

• Stellen Sie den Spam-Filter für Mails<br />

auf hohe Sicherheit.<br />

• Nutzen Sie ein Anti-Virenprogramm.<br />

• Klicken Sie in verdächtigen Mails nie<br />

auf Links.<br />

• Laden Sie keine Daten herunter.<br />

• Schalten Sie bei Verdacht auf<br />

Phishing sofort die Polizei ein.<br />

Weitere Tipps finden Sie im Internet unter<br />

https://www.a-i3.org. Zusätzlichen Schutz<br />

bietet eine Hausratversicherung, die auch<br />

bei Phishing-Schäden leistet.<br />

4<br />

Neuer Job, neue Rente<br />

Kaum zu glauben: Es gibt in Deutschland<br />

drei Millionen sogenannte „geringfügig<br />

Beschäftigte“ oder „Minijobber“, wie sie<br />

der Volksmund nennt. Ein Minijob mit<br />

einem Einkommen von maximal 400 Euro<br />

kann ein Schritt zurück in die Arbeitswelt<br />

sein.<br />

Positiv aus der Sicht vieler Beschäftigter: Sie<br />

müssen weder Steuern noch Beiträge zur<br />

Sozialversicherung zahlen. Kehrseite der<br />

Medaille ist jedoch, dass keine Ansprüche<br />

an die gesetzliche Rentenversicherung<br />

entstehen. Die Rentenlücke wächst.<br />

Dagegen gibt es eine intelligente Lösung.<br />

Wer mit seinem Arbeitgeber die Erhöhung<br />

seiner Arbeitszeit vereinbart, kann für die<br />

Mehrarbeit statt mehr Lohn eine<br />

betriebliche Altersversorgung erhalten.<br />

Der Clou dabei: Es fallen keine<br />

zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge<br />

an. Das freut meistens auch den Arbeitgeber.<br />

Auch wenn das Monatseinkommen höher<br />

als 400 Euro ist, kann Arbeitszeit in<br />

Altersversorgung umgewandelt werden.<br />

„Rente statt Zeit“ ist die Devise.<br />

Als Versicherungsexperten kennen wir die<br />

Einzelheiten.<br />

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern!<br />

Impressum/Herausgeber<br />

<strong>Rexin</strong> <strong>Versicherungsmakler</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Torsten <strong>Rexin</strong><br />

Bahnhofstr. 6<br />

Bernau bei Berlin<br />

03338 604647<br />

03338 604648<br />

info@rexin-gmbh.de<br />

www.rexin-gmbh.de<br />

Registergericht und Handelsregisternummer:<br />

HRB 10887 FF<br />

Frankfurt(Oder)<br />

Statusbezogene Vermittlerangaben nach § 11<br />

Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)<br />

Status: <strong>Versicherungsmakler</strong> § 93 HGB<br />

Vermittlerregisternummer: D-JGSA-Y4WYQ-2<br />

Vermittlerregister:<br />

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.,<br />

Breite Straße 29, 10178 Berlin, www.vermittlerregister.de<br />

Schlichtungsstellen:<br />

Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,<br />

www.versicherungsombudsmann.de<br />

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger<br />

Straße 104, 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de<br />

Bußgeldbescheid: Nicht jeder<br />

ist berechtigt<br />

Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, ist<br />

das oft keine Überraschung – der Fahrer<br />

erinnert sich an seine Missetat. Doch<br />

manchmal ist sich der Empfänger keiner<br />

Schuld bewusst. Was können Sie tun, wenn<br />

ein Bußgeld ungerechtfertigt scheint?<br />

Prüfen Sie zuerst, ob die Tat, die Ihnen<br />

vorgeworfen wird, nicht schon vor Erlass<br />

des Bescheides verjährt ist. Die meisten<br />

verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten<br />

verjähren innerhalb von drei Monaten.<br />

Dann ist wichtig, fristgerecht Einspruch<br />

einzulegen. Wenn nicht, wird der Bescheid<br />

rechtskräftig, auch wenn sich der Vorwurf<br />

später als falsch erweist.<br />

Ist der Einspruch form- und fristgemäß<br />

eingegangen, prüft die Behörde, ob sie den<br />

Bußgeldbescheid aufrechterhält. Bleibt es<br />

dabei, wird die Akte an das zuständige<br />

Amtsgericht weitergeleitet. Das entscheidet,<br />

ob eine Verfolgung geboten ist. Für diesen<br />

Fall setzt es einen Verhandlungstermin fest.<br />

Dann sind Sie mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung<br />

gut beraten, denn die<br />

bietet juristische Hilfe.<br />

Konzept und Layout:<br />

LexisNexis Deutschland <strong>GmbH</strong><br />

Feldstiege 100, 48161 Münster<br />

V.i.S.d.P.: Jens Hilge<br />

Text und Redaktion:<br />

Sabine Brunotte, BrunotteKonzept<br />

Alle Rechte vorbehalten. Abdruck, Nachdruck, datentechnische<br />

Vervielfältigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder<br />

Veränderung über den vertragsmäßigen Gebrauch hinaus bedürfen<br />

der schriftlichen Zustimmung der Redaktion. Die vorliegenden<br />

Informationen wurden sorgfältig recherchiert und<br />

geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von<br />

Empfehlungen kann die Redaktion keine Haftung übernehmen.

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