EDITORIAL Aus dem Inhalt: - Rexin Versicherungsmakler GmbH
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<strong>EDITORIAL</strong><br />
Sehr geehrte Kundin,<br />
Sehr geehrter Kunde,<br />
gern wende ich mich heute in dieser<br />
Form an Sie.<br />
Mit Hilfe des Magazins möchte ich<br />
Sie über aktuelle Themen rund um<br />
familiäre und betriebliche Versicherungen<br />
informieren.<br />
In dieser <strong>Aus</strong>gabe finden Sie<br />
interessante Artikel zu Problemen, die<br />
Sie aus Ihrem persönlichen Umfeld<br />
kennen.<br />
Für mich standen, neben den<br />
vielen überflüssigen Produkten, immer<br />
die traditionellen Versicherungen<br />
im Vordergrund. Es zeigt sich, daß<br />
sich auch die Versicherungsunternehmen<br />
auf die klassische Absicherung<br />
rückbesinnen.<br />
Lassen Sie mich wissen, ob diese<br />
<strong>Aus</strong>gabe von "Versichert" für Sie von<br />
Nutzen ist.<br />
Haben Sie Fragen oder Anregungen?<br />
Ich bin für Sie da, zögern Sie nicht<br />
mich anzurufen.<br />
Es grüßt Sie<br />
Torsten <strong>Rexin</strong><br />
…und raus bist Du<br />
Jeder Vierte scheidet wegen Krankheit vorzeitig<br />
aus <strong>dem</strong> Erwerbsleben aus. Jährlich<br />
trifft es mehr als 160.000 Beschäftigte.<br />
Dabei sind es nicht mal besonders gefährliche<br />
Berufe, in denen das Arbeitsleben<br />
jäh endet.<br />
Häufigste Ursachen der Berufsunfähigkeit<br />
sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates,<br />
gefolgt von psychischen<br />
Erkrankungen. Unfälle spielen nur eine<br />
Nebenrolle.<br />
Wer berufsunfähig wird, muss auf vieles<br />
verzichten. Neben der gewohnten Tätigkeit<br />
und des Kollegenkreises fällt auch ein<br />
großer Teil des Einkommens weg.<br />
Wer nach 1960 geboren und gesetzlich<br />
versichert ist, erhält eine:<br />
Volle Erwerbsminderungsrente<br />
Halbe Erwerbsminderungsrente<br />
Wenn er weniger als<br />
drei Stunden täglich<br />
arbeiten kann – egal<br />
in welchem Beruf<br />
Wenn die<br />
Arbeitsfähigkeit<br />
zwischen drei und<br />
sechs Stunden liegt.<br />
Diese Leistungen reichen für den<br />
gewohnten Lebensstandard auf keinen Fall:<br />
Neurenten lagen 2008 im Schnitt bei 641<br />
Euro für Männer bzw. 562 Euro für Frauen.<br />
Wirksamen Schutz vor Berufsunfähigkeit<br />
gibt es nicht – wohl aber vor den<br />
wirtschaftlichen Folgen. Eine private<br />
Versicherung sorgt im Fall der Fälle<br />
zumindest für finanzielle Sicherheit.<br />
So schützen Sie Ihr Kind<br />
Wenn Lukas mit aufgeschlagenen Knien<br />
vom Bolzplatz kommt, helfen Pflaster und<br />
tröstende Worte. Aber was ist, wenn ihm<br />
einmal etwas Ernstes zustößt?<br />
Dann reichen Hausmittel allein nicht aus.<br />
Bei einem schweren Unfall ist schnelle und<br />
professionelle Hilfe gefragt. Ihr Kind soll die<br />
Frühjahr/Sommer 2010<br />
beste Behandlung bekommen und sich so<br />
schnell und gut wie möglich wieder<br />
erholen? Das kostet nicht nur Einsatz und<br />
Nerven, sondern oft auch eine Menge<br />
Geld.<br />
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt<br />
zwar Ihr Kind im Kindergarten, in der<br />
Schule und auf <strong>dem</strong> Weg dorthin. Auf <strong>dem</strong><br />
Spielplatz, im Schwimmbad oder bei<br />
Freunden ist es aber nicht versichert. Zwei<br />
von drei Unfällen passieren genau dann,<br />
wenn der gesetzliche Schutz fehlt.<br />
Eine private Kinder-Unfallversicherung<br />
zahlt immer, wenn das Kind durch einen<br />
Unfall dauerhaft geschädigt wird.<br />
Für den Fall einer Invalidität kann Kapitaloder<br />
Rentenzahlung vereinbart werden.<br />
Versicherungsschutz für Bergungskosten<br />
und kosmetische Operationen sowie Krankenhaus-Tagegeld<br />
ist ebenfalls möglich.<br />
Unser Tipp: Eine Unfallversicherung bietet<br />
Kindern viel Sicherheit für wenig Geld. Oft<br />
reicht schon ein kleiner Teil des<br />
Kindergeldes – zum Beispiel die aktuelle<br />
Erhöhung von 20 Euro.<br />
<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Inhalt</strong>:<br />
So schützen Sie Ihr Kind ..... 1<br />
D&O Versicherungen: Wenn<br />
Chefs haften ...................... 2<br />
Gesetzlich oder privat<br />
versichert? .......................... 3<br />
Gehen Sie nicht ins Netz ..... 4<br />
sowie viele Themen mehr!<br />
1
Versichert!<br />
D&O Versicherungen: Wenn<br />
Chefs haften<br />
Laufen die Geschäfte schlecht, wächst<br />
neben <strong>dem</strong> Erfolgsdruck für das Management<br />
auch die Gefahr, für vermeintliche<br />
Misserfolge stärker als in der Vergangenheit<br />
in die Verantwortung genommen zu<br />
werden. Aber es gibt eine Versicherung,<br />
die dagegen schützt.<br />
Directors and Officers Liability oder kurz<br />
D&O heißt dieser Vertrag. Er bewahrt<br />
Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte, aber<br />
auch <strong>GmbH</strong>-Geschäftsführer sowie Organe<br />
von Vereinen und Verbänden vor den<br />
finanziellen Folgen falscher oder fehlender<br />
Entscheidungen. Die Versicherung leistet<br />
bei Verletzung der Sorgfaltspflicht – aber<br />
nur, wenn weder Vorsatz noch wissentliche<br />
Pflichtverletzung im Spiel waren. Sie ersetzt<br />
Vermögenschäden im Innen- und Außenverhältnis,<br />
die während der Vertragslaufzeit<br />
entstanden sind. Ab Jahresmitte wird eine<br />
Zwangs-Eigenbeteiligung von 10 % des<br />
regulierten Schadens für Vorstände von<br />
Aktiengesellschaften zur Pflicht. Aber auch<br />
dafür gibt es bereits Versicherungen.<br />
Zu den spektakulärsten Schadenfällen zählen<br />
die Millionenzahlungen für Ex-Daimler-<br />
Chef Jürgen Schrempp, VW-Vorstand Peter<br />
Hartz und den ehemalige Chef von<br />
Siemens, Heinrich von Pierer. Diese<br />
Aufzählung zeigt: Kein Dax-Unternehmen<br />
kann und will auf den Schutz einer D&O<br />
verzichten. Anders der Mittelstand: Hier<br />
liegt der Versicherungsgrad noch deutlich<br />
geringer. Aber auch hier wächst langsam<br />
das Risikobewusstsein. Höhere Regelungsdichte,<br />
Haftungsverschärfungen und wachsende<br />
Ansprüche auf Kundenseite machen<br />
aber auch vor <strong>dem</strong> Mittelstand nicht Halt.<br />
Managementaufgaben werden immer komplexer,<br />
unter anderem durch Kooperationen,<br />
Internationalisierung und Produktions-<br />
2<br />
verlagerungen ins <strong>Aus</strong>land. Wird da zum<br />
Beispiel ein umfangreiches Vertragswerk<br />
nicht mit aller Sorgfalt geprüft, entsteht<br />
daraus schnell ein beträchtlicher Schaden.<br />
Nach einer aktuellen Studie wünschen sich<br />
fast 60 % der befragten Mittelständler Produkte,<br />
die ihren speziellen Haftungsrisiken<br />
Rechnung tragen. Das ist wichtig, weil<br />
Leitende hier oft mehrere Zuständigkeiten<br />
innehaben und nicht auf ein Team von<br />
Juristen zugreifen können. Nutzen Sie<br />
deshalb unsere unabhängige Beratung.<br />
BilMoG bringt Änderungen<br />
für <strong>GmbH</strong>s<br />
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(kurz BilMoG) ist die größte Reform im<br />
Bilanzrecht seit über 20 Jahren. Für die<br />
Altersversorgung von <strong>GmbH</strong>-Geschäftsführern<br />
ergeben sich gravierende Änderungen.<br />
Das Gesetz trat im Mai 2009 in Kraft. Es<br />
soll die Buchführung insbesondere für den<br />
Mittelstand vereinfachen und Bürokratie<br />
abbauen. Weiteres Ziel ist, die <strong>Aus</strong>sagekraft<br />
beim handelsrechtlichen Jahresabschluss zu<br />
verbessern. Deshalb sind Pensionsverpflichtungen<br />
in der Handelsbilanz bald realistisch<br />
zu bewerten. Preisentwicklungen<br />
müssen ebenso berücksichtigt werden wie<br />
das Zinsniveau. Das jedoch ist auf einem<br />
Tiefstand angelangt.<br />
Viele Unternehmen kalkulieren Rückstellungen<br />
in der Handelsbilanz analog zur<br />
Steuerbilanz noch mit einem Zins von 6 %.<br />
Jeder Prozentpunkt weniger erhöht den<br />
Rückstellungsbedarf beträchtlich. Die<br />
gestiegene Lebenserwartung und dynamische<br />
Leistungszusagen lassen den Anpassungsbedarf<br />
für Rentenzusagen weiter<br />
wachsen.<br />
Künftig können Pensionsverpflichtung und<br />
eine korrespondierende Rückdeckungsversicherung<br />
(RDV) saldiert werden, sofern die<br />
Rückdeckung ausschließlich zur Absicherung<br />
der Zusage dient und vor Gläubigerzugriff<br />
durch Verpfändung geschützt ist. Bei<br />
Saldierung verbessert sich die Eigenkapitalquote<br />
merklich.<br />
ohne Saldierung<br />
Aktiva<br />
- Anlagevermögen 300.000 Euro<br />
- Umlaufvermögen 800.000 Euro<br />
- Verpfändete RDV<br />
Passiva<br />
200.000 Euro<br />
- Eigenkapital 400.000 Euro<br />
- Verbindlichkeiten 700.000 Euro<br />
- Pensionsrückstellung 200.000 Euro<br />
Bilanzsumme 1.300.000 Euro<br />
Eigenkapitalquote 30,8 %<br />
mit Saldierung<br />
Aktiva<br />
- Anlagevermögen 300.000 Euro<br />
- Umlaufvermögen 800.000 Euro<br />
- Verpfändete RDV<br />
Passiva<br />
0<br />
- Eigenkapital 400.000 Euro<br />
- Verbindlichkeiten 700.000 Euro<br />
- Pensionsrückstellung 0<br />
Bilanzsumme 1.100.000 Euro<br />
Eigenkapitalquote 36,4 %<br />
Die Tabelle zeigt die ideale Situation, dass<br />
Rückstellung und RDV gleich hoch sind. In<br />
der Praxis ist das häufig nicht der Fall.<br />
Dann ist zu prüfen, ob und wie die<br />
Rückdeckung erhöht werden kann. Eine<br />
Anpassung der Zusage stellt eine weitere<br />
Möglichkeit dar. Dabei sind einige<br />
Besonderheiten zu beachten. Wir beraten<br />
Sie gern zu Ihren Optionen.<br />
Unternehmer dürfen die Neuordnung ihrer<br />
Pensionszusagen nicht auf die lange Bank<br />
schieben. Die neuen Bilanzierungsregeln<br />
können seit 2009 angewendet werden; für<br />
Geschäftsjahre ab 1. Januar 2010 sind sie<br />
Pflicht.
Gesetzlich oder privat<br />
versichert?<br />
Wie ist es um die Zukunft der Krankenversicherung<br />
bestellt? Dieses Thema bewegt<br />
viele Menschen. Wie eine Umfrage im<br />
Januar 2010 ermittelt hat, bereiten die Entwicklungen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
neun von zehn Befragten<br />
Sorgen. Ist es also besser, privat versichert<br />
zu sein?<br />
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)<br />
ist für Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung.<br />
Sie wurde schon 1893 unter Reichskanzler<br />
Bismarck als Grundsicherung für<br />
die Ärmsten der Armen eingerichtet.<br />
Die Zeiten haben sich geändert, aber noch<br />
heute herrscht das Solidarprinzip: Jeder soll<br />
nach seinen Möglichkeiten sprich seinem<br />
Einkommen Beiträge zahlen.<br />
Familienmitglieder können in der Regel<br />
ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert<br />
werden, Gesundheitszustand und Alter<br />
spielen keine Rolle. Eine Befreiung von der<br />
Versicherungspflicht ist erst möglich, wenn<br />
das Einkommen seit mindestens drei Jahren<br />
oberhalb der Versicherungspflichtgrenze<br />
liegt.<br />
NACHGESCHLAGEN<br />
Versicherungspflichtgrenze<br />
Einstiegshürde für die Befreiung von der Versicherungspflicht in<br />
der GKV. Sie beträgt im Jahr 2010 49.950 EUR. Wer mindestens<br />
drei Jahre lang oberhalb dieser Grenze verdient, kann sich von<br />
der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen.<br />
Beitragsbemessungsgrenze<br />
Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge für die GKV<br />
entrichtet werden. Sie beträgt in diesem Jahr 45.000 EUR.<br />
Beitragssatz GKV<br />
Der Beitragssatz beträgt im gesamten Bundesgebiet einheitlich<br />
14,9 %. Davon übernimmt der Arbeitgeber 7 % und der<br />
Arbeitnehmer 7,9 %.<br />
GKV<br />
Rechtsform Körperschaft des öffentl.<br />
Rechts (Krankenkasse)<br />
Mitgliedschaft Pflichtversicherung<br />
für Arbeitnehmer bis zur<br />
Versicherungspflichtgrenze;<br />
Rentner, Arbeitslose, Studenten<br />
mit GKV-Vorversicherungszeit;<br />
freiwillige<br />
Versicherung<br />
Leistungen Sachleistungsprinzip;<br />
einheitl. Leistungen, in<br />
Teilbereichen Bar- oder<br />
Wahlleistung<br />
Beitrag Einheitl. Beitragssatz auf<br />
Einkommen bis zur<br />
Beitragsbemessungsgrenze;<br />
Zusatzbeitrag bis 1 %<br />
In der privaten Krankenversicherung (PKV)<br />
gilt das Individualprinzip. Der Beitrag ist<br />
abhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand<br />
sowie <strong>dem</strong> vereinbarten Tarif.<br />
Man unterscheidet zwischen Vollversicherungen<br />
und Zusatzversicherungen. Die<br />
Vollversicherung deckt Leistungen für ambulante<br />
und stationäre Heilbehandlungen<br />
ab. Zusatzversicherungen ergänzen den<br />
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
zum Beispiel durch das Recht<br />
auf Einzelzimmer und Chefarztbehandlung<br />
im Krankenhaus.<br />
Seit 2009 gibt es übrigens eine generelle<br />
Pflicht zur Krankenversicherung. Wer nicht<br />
versichert und nicht in der GKV versicherungspflichtig<br />
ist, muss sich seit<strong>dem</strong> im<br />
Basistarif der PKV versichern.<br />
Zusatzbeitrag<br />
Versichert!<br />
PKV<br />
Rechtsform Wirtschaftsunternehmen<br />
Mitgliedschaft Vollversicherung für freiwillig<br />
Versicherte, Selbstständige,<br />
Freiberufler,<br />
Beamte (ergänzend zur Beihilfe)<br />
sowie Versicherungspflichtige<br />
in der PKV;<br />
Zusatzversicherung zur GKV<br />
Leistungen Kostenerstattungsprinzip; je<br />
nach vereinbartem Tarif;<br />
Tagegeld möglich<br />
Beitrag Variabler Beitragssatz;<br />
abhängig von Anbieter, Tarif,<br />
Alter, Geschlecht und<br />
Gesundheitszustand (anders<br />
Basistarif)<br />
Der Basistarif kennt keine Gesundheitsprüfung<br />
und keine Zuschläge.<br />
Bereits jeder zweite Deutsche hält eine<br />
private Krankenzusatzversicherung für notwendig,<br />
um die Leistungseinschränkungen<br />
der gesetzlichen Kassen zu kompensieren.<br />
Mehr als 21 Millionen Zusatzversicherungen<br />
haben die Deutschen abgeschlossen.<br />
Der finanzielle Spielraum für private<br />
Zusatzversicherungen ist seit Jahresbeginn<br />
gestiegen – für die gesetzliche ebenso wie<br />
für private Krankenversicherung ist der Beitrag<br />
in bestimmten Grenzen steuerabzugsfähig.<br />
Das Resultat: Unterm Strich bleibt<br />
mehr vom Brutto übrig. Wie sich diese<br />
Verbesserung auf Ihr persönliches Budget<br />
auswirkt, zeigen wir Ihnen gern.<br />
Gesetzliche Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Mitteln<br />
aus <strong>dem</strong> Gesundheitsfonds nicht auskommen, können einen<br />
Zusatzbeitrag von maximal 1 % erheben. Die ersten<br />
Krankenkassen haben davon Anfang 2010 bereits Gebrauch<br />
gemacht.<br />
Basistarif<br />
Grundversorgung für Menschen, die ihren Beitrag für die PKV<br />
nicht mehr zahlen können. Damit soll erreicht werden, dass<br />
niemand ohne Versicherungsschutz bleibt. Der Leistungsumfang<br />
entspricht der GKV, und der Beitrag darf den durchschnittlichen<br />
Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten.<br />
3
Versichert!<br />
Gehen Sie nicht ins Netz<br />
Kaum eine Woche vergeht, in der nicht vor<br />
Schäden durch Phishing gewarnt wird.<br />
Was ist damit gemeint und wie kann man<br />
sich schützen?<br />
Der Betrug beim Online-Banking hat<br />
Konjunktur und sogar einen eigenen<br />
Namen: Experten sprechen vom „Phishing“.<br />
Betrüger werfen ihre Netze aus und fischen<br />
nach sensiblen persönlichen Daten wie<br />
Benutzername und Kennwort für das<br />
Online-Banking oder Informationen zur<br />
Kreditkarte. Achtung: Phishing-Mails können<br />
Absender-Adressen fälschen. Vorsicht<br />
ist deshalb auch bei sonst vertrauenswürdigen<br />
Absendern angebracht.<br />
So schützen Sie sich:<br />
• Stellen Sie den Spam-Filter für Mails<br />
auf hohe Sicherheit.<br />
• Nutzen Sie ein Anti-Virenprogramm.<br />
• Klicken Sie in verdächtigen Mails nie<br />
auf Links.<br />
• Laden Sie keine Daten herunter.<br />
• Schalten Sie bei Verdacht auf<br />
Phishing sofort die Polizei ein.<br />
Weitere Tipps finden Sie im Internet unter<br />
https://www.a-i3.org. Zusätzlichen Schutz<br />
bietet eine Hausratversicherung, die auch<br />
bei Phishing-Schäden leistet.<br />
4<br />
Neuer Job, neue Rente<br />
Kaum zu glauben: Es gibt in Deutschland<br />
drei Millionen sogenannte „geringfügig<br />
Beschäftigte“ oder „Minijobber“, wie sie<br />
der Volksmund nennt. Ein Minijob mit<br />
einem Einkommen von maximal 400 Euro<br />
kann ein Schritt zurück in die Arbeitswelt<br />
sein.<br />
Positiv aus der Sicht vieler Beschäftigter: Sie<br />
müssen weder Steuern noch Beiträge zur<br />
Sozialversicherung zahlen. Kehrseite der<br />
Medaille ist jedoch, dass keine Ansprüche<br />
an die gesetzliche Rentenversicherung<br />
entstehen. Die Rentenlücke wächst.<br />
Dagegen gibt es eine intelligente Lösung.<br />
Wer mit seinem Arbeitgeber die Erhöhung<br />
seiner Arbeitszeit vereinbart, kann für die<br />
Mehrarbeit statt mehr Lohn eine<br />
betriebliche Altersversorgung erhalten.<br />
Der Clou dabei: Es fallen keine<br />
zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge<br />
an. Das freut meistens auch den Arbeitgeber.<br />
Auch wenn das Monatseinkommen höher<br />
als 400 Euro ist, kann Arbeitszeit in<br />
Altersversorgung umgewandelt werden.<br />
„Rente statt Zeit“ ist die Devise.<br />
Als Versicherungsexperten kennen wir die<br />
Einzelheiten.<br />
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern!<br />
Impressum/Herausgeber<br />
<strong>Rexin</strong> <strong>Versicherungsmakler</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Torsten <strong>Rexin</strong><br />
Bahnhofstr. 6<br />
Bernau bei Berlin<br />
03338 604647<br />
03338 604648<br />
info@rexin-gmbh.de<br />
www.rexin-gmbh.de<br />
Registergericht und Handelsregisternummer:<br />
HRB 10887 FF<br />
Frankfurt(Oder)<br />
Statusbezogene Vermittlerangaben nach § 11<br />
Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)<br />
Status: <strong>Versicherungsmakler</strong> § 93 HGB<br />
Vermittlerregisternummer: D-JGSA-Y4WYQ-2<br />
Vermittlerregister:<br />
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.,<br />
Breite Straße 29, 10178 Berlin, www.vermittlerregister.de<br />
Schlichtungsstellen:<br />
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,<br />
www.versicherungsombudsmann.de<br />
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger<br />
Straße 104, 10117 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de<br />
Bußgeldbescheid: Nicht jeder<br />
ist berechtigt<br />
Flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, ist<br />
das oft keine Überraschung – der Fahrer<br />
erinnert sich an seine Missetat. Doch<br />
manchmal ist sich der Empfänger keiner<br />
Schuld bewusst. Was können Sie tun, wenn<br />
ein Bußgeld ungerechtfertigt scheint?<br />
Prüfen Sie zuerst, ob die Tat, die Ihnen<br />
vorgeworfen wird, nicht schon vor Erlass<br />
des Bescheides verjährt ist. Die meisten<br />
verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten<br />
verjähren innerhalb von drei Monaten.<br />
Dann ist wichtig, fristgerecht Einspruch<br />
einzulegen. Wenn nicht, wird der Bescheid<br />
rechtskräftig, auch wenn sich der Vorwurf<br />
später als falsch erweist.<br />
Ist der Einspruch form- und fristgemäß<br />
eingegangen, prüft die Behörde, ob sie den<br />
Bußgeldbescheid aufrechterhält. Bleibt es<br />
dabei, wird die Akte an das zuständige<br />
Amtsgericht weitergeleitet. Das entscheidet,<br />
ob eine Verfolgung geboten ist. Für diesen<br />
Fall setzt es einen Verhandlungstermin fest.<br />
Dann sind Sie mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung<br />
gut beraten, denn die<br />
bietet juristische Hilfe.<br />
Konzept und Layout:<br />
LexisNexis Deutschland <strong>GmbH</strong><br />
Feldstiege 100, 48161 Münster<br />
V.i.S.d.P.: Jens Hilge<br />
Text und Redaktion:<br />
Sabine Brunotte, BrunotteKonzept<br />
Alle Rechte vorbehalten. Abdruck, Nachdruck, datentechnische<br />
Vervielfältigung und Wiedergabe (auch auszugsweise) oder<br />
Veränderung über den vertragsmäßigen Gebrauch hinaus bedürfen<br />
der schriftlichen Zustimmung der Redaktion. Die vorliegenden<br />
Informationen wurden sorgfältig recherchiert und<br />
geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben sowie die Befolgung von<br />
Empfehlungen kann die Redaktion keine Haftung übernehmen.