13.09.2018 Aufrufe

Taxi Times DACH - Juni 2018

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MELDUNGEN<br />

NEWSTICKER<br />

ANZEIGE<br />

UNBEFRISTET DIGITAL<br />

AUF DEM <strong>DACH</strong><br />

Im März 2017 startete in Hamburg<br />

ein Feldversuch mit digitalen Dachwerbeträgern.<br />

Da die damit verbundenen<br />

Untersuchungen keine<br />

sicherheitsrelevanten Beanstandungen<br />

ergaben, hat die Hamburger<br />

Behörde nun die Nutzung<br />

ohne zeitliche Befristung erlaubt.<br />

„Grundlage ist die uns erteilte<br />

TÜV-Bescheinigung und das Gutachten<br />

des Lichttechnischen Instituts<br />

der Uni Karlsruhe, das die<br />

Verkehrsgefährdung ausgeschlossen<br />

hat“, berichtet Falk Röbbelen,<br />

Geschäftsführer des Hamburger<br />

Werbeunternehmens TAXi-AD,<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Auf den<br />

digitalen Dachwerbeträgern werden<br />

Bilder bzw. Fotos GPS-gesteuert<br />

und ortsabhängig eingespielt.<br />

Ein Motivwechsel ist maximal alle<br />

sechs Sekunden erlaubt. jh<br />

VORSICHT<br />

BEIM TÜRE-ÖFFNEN<br />

Einen Tag nach dem BZP-Dialog mit Bundestagspolitikern (siehe nebenstehender<br />

Bericht) war Präsident Michael Müller schon wieder knapp 300 Kilometer<br />

weiter im Einsatz. Diesmal in Hannover und im Dienste der Fahrradsicherheit.<br />

Gemeinsam mit Gunther Zimmermann (Bildmitte) vom Gesamtverband<br />

Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. und Eberhard Röhrig van der Meer<br />

(rechts), Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC),<br />

brachte Müller einen Aufkleber in Erinnerung, mit dem Fahrradunfälle beim<br />

Aussteigen aus dem <strong>Taxi</strong> vermieden werden können.<br />

Der Aufkleber, angebracht an der Innenseite aller <strong>Taxi</strong>türen, soll die Fahrgäste<br />

daran erinnern, dass möglicherweise Fahrradfahrer am <strong>Taxi</strong> vorbeifahren<br />

könnten. Er ist beim GVN erhältlich.<br />

jh<br />

BMF-ANWEISUNG:<br />

KASSEN-NACHSCHAU<br />

AUCH BEI TAXAMETERN<br />

ANTENNENSYSTEME<br />

®<br />

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 20. Mai<br />

<strong>2018</strong> klare Regelungen zur Kassen-Nachschau definiert, die für alle weisungsgebundenen,<br />

nachgelagerten Finanzbehörden gelten. Weil darin sowohl Taxameter<br />

als auch Wegstreckenzähler als Kasse definiert werden, unterliegen <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenunternehmer der Kassen-Nachschau.<br />

Die Kassen-Nachschau wiederum ist ein „besonderes Verfahren zur zeitnahen<br />

Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen<br />

Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“. Sie<br />

wurde am 22. Dezember 2016 als § 146b in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen,<br />

als die Bundesregierung das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an<br />

digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedete. Seitdem war stets ungeklärt, ob<br />

Taxameter und Wegstreckenzähler als Kasse einzustufen sind, also als ein Gerät,<br />

das digitale Grundaufzeichnungen vornimmt.<br />

Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler<br />

ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch<br />

die Geschäftsräume von <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht<br />

werden.<br />

Was das nun konkret für die <strong>Taxi</strong>branche bedeutet, berichtet <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ausführlich<br />

in ihrer nächsten Ausgabe.<br />

jh<br />

FOTOS: Axel Emmert, TAXiAd<br />

4 JUNI / JULI / <strong>2018</strong> TAXI

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!