Taxi Times DACH - Juni 2018
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UNBEFRISTET DIGITAL<br />
AUF DEM <strong>DACH</strong><br />
Im März 2017 startete in Hamburg<br />
ein Feldversuch mit digitalen Dachwerbeträgern.<br />
Da die damit verbundenen<br />
Untersuchungen keine<br />
sicherheitsrelevanten Beanstandungen<br />
ergaben, hat die Hamburger<br />
Behörde nun die Nutzung<br />
ohne zeitliche Befristung erlaubt.<br />
„Grundlage ist die uns erteilte<br />
TÜV-Bescheinigung und das Gutachten<br />
des Lichttechnischen Instituts<br />
der Uni Karlsruhe, das die<br />
Verkehrsgefährdung ausgeschlossen<br />
hat“, berichtet Falk Röbbelen,<br />
Geschäftsführer des Hamburger<br />
Werbeunternehmens TAXi-AD,<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Auf den<br />
digitalen Dachwerbeträgern werden<br />
Bilder bzw. Fotos GPS-gesteuert<br />
und ortsabhängig eingespielt.<br />
Ein Motivwechsel ist maximal alle<br />
sechs Sekunden erlaubt. jh<br />
VORSICHT<br />
BEIM TÜRE-ÖFFNEN<br />
Einen Tag nach dem BZP-Dialog mit Bundestagspolitikern (siehe nebenstehender<br />
Bericht) war Präsident Michael Müller schon wieder knapp 300 Kilometer<br />
weiter im Einsatz. Diesmal in Hannover und im Dienste der Fahrradsicherheit.<br />
Gemeinsam mit Gunther Zimmermann (Bildmitte) vom Gesamtverband<br />
Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. und Eberhard Röhrig van der Meer<br />
(rechts), Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC),<br />
brachte Müller einen Aufkleber in Erinnerung, mit dem Fahrradunfälle beim<br />
Aussteigen aus dem <strong>Taxi</strong> vermieden werden können.<br />
Der Aufkleber, angebracht an der Innenseite aller <strong>Taxi</strong>türen, soll die Fahrgäste<br />
daran erinnern, dass möglicherweise Fahrradfahrer am <strong>Taxi</strong> vorbeifahren<br />
könnten. Er ist beim GVN erhältlich.<br />
jh<br />
BMF-ANWEISUNG:<br />
KASSEN-NACHSCHAU<br />
AUCH BEI TAXAMETERN<br />
ANTENNENSYSTEME<br />
®<br />
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 20. Mai<br />
<strong>2018</strong> klare Regelungen zur Kassen-Nachschau definiert, die für alle weisungsgebundenen,<br />
nachgelagerten Finanzbehörden gelten. Weil darin sowohl Taxameter<br />
als auch Wegstreckenzähler als Kasse definiert werden, unterliegen <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagenunternehmer der Kassen-Nachschau.<br />
Die Kassen-Nachschau wiederum ist ein „besonderes Verfahren zur zeitnahen<br />
Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen<br />
Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung“. Sie<br />
wurde am 22. Dezember 2016 als § 146b in die Abgabenordnung (AO) aufgenommen,<br />
als die Bundesregierung das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an<br />
digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedete. Seitdem war stets ungeklärt, ob<br />
Taxameter und Wegstreckenzähler als Kasse einzustufen sind, also als ein Gerät,<br />
das digitale Grundaufzeichnungen vornimmt.<br />
Mit der nun erfolgten Einstufung dürfen sämtliche Taxameter und Wegstreckenzähler<br />
ohne Voranmeldung während der Geschäftszeiten überprüft werden. Auch<br />
die Geschäftsräume von <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenbetreiben dürfen spontan besucht<br />
werden.<br />
Was das nun konkret für die <strong>Taxi</strong>branche bedeutet, berichtet <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> ausführlich<br />
in ihrer nächsten Ausgabe.<br />
jh<br />
FOTOS: Axel Emmert, TAXiAd<br />
4 JUNI / JULI / <strong>2018</strong> TAXI