Zeitschrift von BALANCE | Verein BALANCE – Leben ohne Barrieren | Ausgabe Nr. 73 | 3/2018, Jahrgang 21
Thema
Gleiches Recht für alle
Interview
Die Barrieren in den
Köpfen beseitigen!
Interview mit Hansjörg Hofer,
Behindertenanwalt
Politik
Der Sozialstaat
Kunstwerk von Rudolf Egger/bildBalance Wien
2 EDITORIAL
BALANCER 73, 3/2018
Inhalt
Vorgestellt
03 Claudia Michitsch
BALANCE Intern
04 Die Polizei, echte FreundInnen und HelferInnen
05 Spendenaufruf!
Spezialmatratze schützt und heilt bei Dekubitus
06 Demokratie im Kleinen
Editorial
Von Helga Hiebl
Unermüdlich suchen wir in der Redaktion interessante Themen.
Das Thema Rechte von Menschen mit Behinderungen war da eine
Herausforderung, denn jedeR hat zwar gerne recht und Rechte, aber
wenige wollen darüber lesen. Juristendeutsch und elendslange Formulierungen
schrecken selbst interessierte Gutwillige manchmal
ab. Darum haben wir uns dem neuen Erwachsenenschutzgesetz,
das viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringt,
nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch und persönlich
angenähert, indem zwei unserer Redaktionsmitglieder über ihre
Entscheidungen mit und ohne SachwalterIn berichten.
Warum ein Sozialstaat, in dem Leistungen als Recht und nicht
als Almosen definiert sind, so wichtig ist, beschreibt unser Redakteur
Christian Zuckerstätter. Und diejenigen, die in unserem Land
für Recht und Ordnung sorgen, die Polizei, kommt auch vor und bekommt
viel Lob für einen Einsatz am Tagesstruktur-Standort SoHo.
Schließlich kommt auch noch ein Anwalt zu Wort, aber nicht
irgendeiner, sondern derjenige, der sich für Menschen mit Behinderungen
einsetzt und am besten über deren Rechte Bescheid weiß,
nämlich der Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer.
Und ob Blumen besser auf der Wiese oder in der Vase sein sollten,
dazu gibt es auf den letzten Seiten ein paar Gedanken pro/contra
zum Thema Schnittblumen.
Im Namen der Redaktion wünsche ich eine interessante Lektüre
und noch einen schönen Sommerausklang!
BALANCE Pinnwand
07 Wiener Landesmeisterschaft Boccia 2018
08 Klimt und Schiele als Inspiration
08 Harrys E-Wheels-Tour gestartet
09 Alle für Alle
10 NULLMORPHEM – Eine Lyrik
10 Der jährliche Spenadlwiesn kampf
11 Momente, die zählen – Frauenlauf inklusive!
Thema: Gleiches recht für alle
12 Gleiches Recht für alle!
16 Das neue Erwachsenen-Schutzgesetz
18 Ich treffe Entscheidungen in meinem Leben selbst
19 Sachwalterschaft
BALANCE Kunst
14 ... inspiriert von Klimt und Schiele
Interbalance
20 Hansjörg Hofer Die Barrieren in den Köpfen
beseitigen
Kommentar
22 sozial – sozialer – sozialstaat
Politik
24 Sozialministerin hält 40 Mio. Euro zurück
24 Sparpolitik: Sinkt die Qualität in der Betreuung?
Kommentar
26 Pro & Contra Schnittblumen
27 Impressum
Veranstaltungen
Das Cover zeigt ein Werk des
Künstlers Rudolf Egger. Der am 11.07.1943 geborene
Künstler arbeitet seit 2003 im Atelier bild-
Balance in Wien.
Foto: A.Berger
BALANCER 73, 3/2018
VORGESTELLT 3
1 Ein guter Tag bei BALANCE beginnt mit …
… einer Tasse Kaffee und einem Stück Schokolade!
2 Was hält dich persönlich in BALANCE?
… mir meinen Arbeitsbereich und Arbeitstag selbst gestalten zu können,
das gute Betriebsklima und die Bereitschaft, sich miteinander
über alle Ebenen hinweg auseinanderzusetzen.
3 Welche Barrieren hast du in deinem Leben schon beseitigt?
… ich hätte nur aufgrund meiner Gehbehinderung damals in die
Sonderschule eingeschult werden sollen, meine Eltern setzten den
Regelschulbesuch durch. Daraus wurde die Matura, ein Universitäts-
Abschluss und die Leitung der Mobilen Betreuung bei BALANCE … und
ein unabhängiges selbstbestimmtes Leben … und nach wie vor die
deutsch-österreichischen Sprachbarrieren, die mich immer noch hier
und da fordern. (lacht)
4 Rollentausch: Was würdest du von einer SozialarbeiterIn bei BALANCE erwarten?
… freundlichen und herzlichen Umgang, Verständnis für meine Situation
und Erklärungen und Antworten auf meine Fragen, sodass ich mich
auskenne.
Claudia
Michitsch
10 Fragen an:
51 Jahre alt, seit 1996 bei BALANCE,
anfangs als Betreuerin in der Mobilen
Betreuung, seit 2001 Leiterin der
Mobilen Betreuung, seit 2011
zusätzlich zuständig für Sozialarbeit
Foto: C. Michitsch privat
5 Inklusion heißt für mich …
… dass ich gar nicht darüber nachdenken muss, weil die allseitige Teilhabe
und Teilnahme selbstverständlich sind.
6 Am liebsten unterstütze ich …
… so, dass die Person zu ihrem Recht kommt.
7 Die beste sozialarbeiterische Beratung ist …
… wenn die ratsuchende Person nach der Beratung mehr Klarheit
hat als vorher, sich auskennt und Entscheidungen für ihren nächsten
Schritt treffen kann.
8 Die Mobile Betreuung bei BALANCE ist besonders, weil …
… es an den beiden Standorten jeweils sehr gut eingespielte Teams gibt
mit langjähriger Erfahrung, hoher Kompetenz und Engagement, eine
sehr individuelle und flexible Unterstützung in diesem Setting möglich
ist und die Selbstbestimmung der Lebensgestaltung der NutzerInnen
im Vordergrund steht.
9 Gesetzt den Fall du kannst ein Sozialgesetz ändern oder neu beschließen, was würdest
du verbessern?
… Ich würde die Zusammenarbeit zwischen den Behörden wie PVA
(Pensionsversicherungsanstalt), AMS (Arbeitsmarktservice) und MA
(Magistratsabteilung) 40 verbessern. Derzeit passiert es immer wieder,
dass Personen zwischen diesen drei Stellen mehrfach hin- und hergeschickt
werden, jede Behörde hat eine eigene Begutachtungsstelle
und benötigt die gleichen Dokumente, die die betreffende Person
dann jeweils neu vorlegen muss. Es sollte die Regelung geben, dass die
Erstanlaufstelle für einen Antrag verpflichtet ist, diesen an die zuständige
Stelle weiterzuleiten und die erstellten Gutachten gegenseitig
anzuerkennen.
10 Was ich sonst noch unbedingt loswerden möchte …
… meine Katzenallergie. Und: wenn du fällst, stehe auf, richte deine
Krone und gehe weiter DEINEN Weg.
4
INTERN
BALANCER 73, 3/2018
DIE POLIZEI,
echte FreundInnen und HelferInnen
Von Karl Engelmayer, Betreuer am Tagesstruktur-Standort Soho
Es war Anfang Juni. An unserem Standort weigerte
sich plötzlich ein Nutzer, aus dem Fahrtendienstwagen
auszusteigen. Trotz geduldigen Zuredens durch
BetreuerInnen, der eilends herbeigeeilten Mutter und
einen Arzt, konnte ihn niemand dazu bewegen auszusteigen.
Letzte Möglichkeit und Notwendigkeit in so
ein em Fall war daher, die Polizei zu rufen.
Editorial / Vor den Vorhang
Dass solche Situationen für KEINEN Beteiligten angenehm
sind, versteht sich von selbst. Was für uns
und besonders für den betroffenen Nutzer = Bürger =
Mensch dabei aber so beeindruckend war, war die Tatsache,
dass die Polizistin und die drei Polizisten so einfühlsam
agierten.
Sie informierten sich zuerst bei uns, wie man sich nähern
darf und kann, was genau passiert ist usw. Und dies
trotz der Tatsache, dass der betroffene Nutzer währenddessen
nicht gerade ruhig und leise war.
Auch die Geduld der Einsatzkräfte war beeindruckend.
Selbst nach 90 Minuten, als der betroffene Nutzer den
Fahrtendienstbus noch immer nicht freigeben wollte
und so die allerletzte Möglichkeit, Fuß- und Handfessel
verwenden zu müssen im Raum stand, gaben die PolizistInnen
nicht auf und versuchten abwechselnd mit uns
gemeinsam, ihn zum Aussteigen zu überreden.
Und dann passierte das nicht mehr Erwartete, der betroffene
Nutzer = Bürger = Mensch stieg aus und vermied
damit die Fuß- und Handfesseln.
Die Geduld ALLER Beteiligten zeigte Früchte, keine starren
Vorgehensweisen, nah am Mensch, personenzentriert
auch von der Polizei. Nach ihrem MOTTO: GEMEIN
SAM SICHER.
Und die Folge aus dem Ganzen? Drei der BeamtInnen
besuchten eine Woche später den betroffenen Nutzer,
wie sie es ihm versprochen hatten, HOCHACHTUNG!
Und nicht nur dieser Tagesstruktur-Teilnehmer freute
sich über die Kommunikation, sondern auch ALLE anderen
interessierten Personen am Standort durften den
Einsatzbus begutachten, beGREIFEN, also sich wirklich
hineinsetzen, das Signalhorn betätigen, die Polizeikappe
aufsetzen, einfach in Kontakt treten und natürlich mit
den BeamtInnen sprechen.
Eine neuerliche Einladung ist bereits ausgesprochen
und bejaht worden! Noch einmal ein herzliches DANKE
an die PolizistInnen!
Foto: BALANCE Archiv
BALANCER 73, 3/2018 INTERN 5
SPENDENAUFRUF!
Spezialmatratze schützt
und heilt bei Dekubitus
Dauerhafte Schmerzen beim Liegen und Sitzen durch offene Wunden sind eine schreckliche Erfahrung und
für viele Menschen eine permanente Gefahr, denn gerade RollstuhlfahrerInnen sind besonders gefährdet,
durch Druckstellen offene Wunden zu bekommen. Durch geeignete Matratzen und Sitzkissen könnten
solche Wunden hingegen vollständig heilen. Trotz dieser relativ einfachen Methode der Vorbeugung und
Heilung können sich viele RollstuhlfahrerInnen diese teuren Spezialmatratzen und Sitzkissen nicht leisten.
Die Krankenkassen stellen diese Heilbehelfe nur während der Akutphase zur Verfügung, also leider erst,
wenn bereits eine Wunde entstanden ist.
Ein Bewohner, der von uns die Dienstleistung „Unterstütztes Wohnen“ in Anspruch nimmt, ist in dieser
Situation, er bräuchte dringend eine Antidekubitus-Matratze und ein Sitzkissen, damit er mobil und
mit dem Rollstuhl unterwegs sein und ein soziales Leben ohne Schmerzen führen kann. In seinem Auftrag
machen wir daher diesen Spendenaufruf. Alle Spenden an BALANCE kommen OHNE Abzüge direkt den
begleiteten Personen z. B. zur Finanzierung von Heilbehelfen zugute. Wenn Sie Ihre Spende von der Steuer
absetzen möchten, geben Sie uns bitte zusätzlich Ihren Vor- und Nachnamen an.
Bitte unterstützen Sie ihn und spenden Sie! Jeder kleine Betrag hilft!
Unser Spendenkonto:
Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Kontonummer: IBAN AT96 3200 0000 0747 9868
UID: ATU38 152 707
BIC RLNWATWW
Verwendungszweck: Therapie
6 INTERN
BALANCER 73, 3/2018
DEMOKRATIE
im Kleinen
Von Sonja Stauffer, Mitarbeiterin Tagesstätte MaPo
Letztes Jahr gab es nicht nur die große Nationalratswahl in Österreich, sondern auch die Vorbereitung
einer wichtigen Wahl an unserem Standort in Maria Ponsee in der Tagesstätte, denn
das Mitsprache-Team wurde Anfang des Jahres neu gewählt. Diese gewählten VertreterInnen
gibt es an allen BALANCE-Tagesstruktur-Standorten und sie werden in der Regel ca. alle vier
Jahre neu gewählt. Sie vertreten die Interessen ihrer KollegInnen im Betrieb der Tagesstruktur.
Die VertreterInnen treffen sich alle vier Wochen, um über Methoden und Probleme ihres Vertretungsauftrages
zu beraten. Dabei werden sie extern begleitet und an den Standorten von
einer SekretärIn unterstützt, der sie mitteilen, was zu tun ist.
Zudem finden finden Treffen mit der BALANCE-Geschäftsführung statt, bei denen Veränderungswünsche
der NutzerInnen bezüglich des Leistungsangebots erörtert werden. In diesem
Kontext wurde z. B. der BALANCE-Mitsprache-Katalog erarbeitet, der immer noch erweitert
und präzisiert wird. Ergebnisse aus diesen Treffen werden so schnell wie möglich in die
Praxis umgesetzt.
Bei einer Wahl ist es immer wichtig, dass alles mit rechten Dingen zugeht, daher gab es
Unterstützung von Petra Plicka vom Schritte-Team und mir als MitarbeiterIn. Bei den Wahlen
dürfen alle Tagesstruktur-TeilnehmerInnen am Standort mitstimmen, die Wahl ist geheim.
Von acht KandidatInnen sind vier gewählt worden. Von insgesamt 30 NutzerInnen haben 28
von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Alle Stimmen waren gültig. Nach der Wahl wurde
ausgezählt und dann stand das Ergebnis fest.
Unsere KandidatInnen waren: Barbara Plak, Alois Maurer, Erwin Hasitzka, Josef Masterhofer,
Fritz Ettenauer, Gottfried Varecka, Judith Pokorny, Daniel Neuber
Gewählt wurden schließlich folgende KandidatInnen:
Erwin Hasitzka
Alois Maurer
Daniel Neuber
Barbara Plak
Das Mitspracheteam in Maria Ponsee ist nun bereits seit einem Jahr im Einsatz. Die anderen
vier NutzerInnen sind der Ersatz, falls einer aus dem Mitspracheteam ausfallen sollte. Die Geschäftsführerin
von BALANCE, Frau Marion Ondricek, war auch dabei und hat dann gemeinsam
mit mir und Petra Plicka das Ergebnis verkündet. Und danach die GewinnerInnen der Wahl
unterschreiben lassen und das neue Mitspracheteam bestätigt.
BALANCER 73, 3/2018 PINNWAND 7
Pinn
wand.
Das Wichtigste
über
Boccia
Boccia wurde schon im Römischen Reich als
Zeitvertreib gespielt und entwickelte sich
hauptsächlich in Südeuropa. Dort wird es heute
noch gespielt – meist auf einer Wiese oder
auf Sand. Gerade für Menschen mit schwerer
cerebraler Bewegungsstörung ist Boccia der
ideale Hallensport.
Boccia wird nicht nur als Freizeitvergnügen,
sondern auch wettkampfmäßig gespielt.
Für diesen Sport ist einerseits taktisches und
vorausschauendes Denken gefragt, andererseits
erfordert das Werfen der Bälle ein
hohes Maß an Körperbeherrschung und
Koordination. Dazu kommt, dass Boccia
einen hohen therapeutischen Wert erfüllt:
das Training der Auge-Hand-Koordination
(Greifen und Loslassen bei der Wurfbewegung).
So wird der Alltag (Essen, Körperpflege,
Fortbewegung, manuelle Tätigkeiten
und vieles mehr) um ein Vielfaches leichter
bewältigt. Boccia ist auch ein Teamspiel. Das
fördert die Kommunikation und hilft, Berührungsängste
abzubauen.
Wissenswerte Regeln über Boccia Interessierte
Menschen werden je nach Schweregrad
ihrer körperlichen Beeinträchtigung
beim Boccia in drei Wettkampfklassen eingeteilt.
Sie treten einzeln oder im Team gegeneinander
an. Beim Einzelbewerb wirft jede
Spielerin bzw. jeder Spieler sechs Bälle. Beim
Teambewerb wird pro Spieler oder Spielerin
zweimal geworfen.
Das Ziel ist bei Einzel- und Teamwettkämpfen
immer das gleiche: möglichst viele eigene
Bälle näher am weißen Ball zu platzieren als
der Gegner. Dies geschieht unter Zeitbegrenzung.
Sind alle 12 Bälle gespielt, ist eine Runde
beendet.
Wiener
Landesmeisterschaft
Boccia 2018
Die italienische Präzisionssportart Boccia liegt im Trend. Letztes Jahr
gab es das erste Turnier des PensionistInnenklubs mit 50 TeilnehmerInnen
und heuer bei den Wiener Landesmeisterschaften des Österreichischen
Behindertensportverbandes am 10. Mai 2018 nahmen 60 SportlerInnen
teil.
Von Andreas Tettinger
Am 10. Mai 2018 hatte ich das erste Boccia-Turnier nach 19 Jahren, es waren
die Wiener Meisterschaften im Boccia-Sport und da bin ich gleich stolzer
Zweiter geworden.
Es war das tollste Turnier, bei dem ich jemals gespielt habe. Ich habe
mit einer Rinne gespielt und ich noch einen Assistenten dabei und zwar
den besten, den es gibt zum Rinnen einstellen. Er hat nur meine Befehle befolgt
und das hat er 1 A gemacht. Am Anfang habe ich ein bisschen die Zeit
verschlafen, weil ich noch etwas verwirrt war. Ich wollte den Ball spielen,
dabei war die Zeit schon vorbei, denn pro Ball gibt es nur eine Minute Zeit.
Es hat ein wenig gedauert, bis ich mich darauf eingestellt hatte, aber ich bin
zum Glück nicht nervös geworden und am Ende holte ich Silber.
Foto: A. Tettinger privat
8 PINNWAND
KÖRPERBILDER
BALANCER 73, 3/2018
Klimt und
Schiele als
Inspiration
Inspiriert von Klimt und Schiele“ lautet der
Titel der Ausstellung im Hotel Le Méridien
Wien, die seit Juni einen faszinierenden Blick
auf Interpretationen von elf bildBalance-KünstlerInnen
aus dem Wiener Atelier zu den berühmten
Werken der so unterschiedlichen
Künstler Gustav Klimt und Egon Schiele erlaubt.
Facettenreich und überraschend bieten die
Kunstwerke neue und erfrischende Perspektiven.
Mit 65 Werken kann man die Ausstellung
durchaus als beeindruckende Hommage zum
100. Todestag dieser beiden unvergesslichen
Künstler verstehen. Möglich gemacht hat die
Ausstellung der Künstler Christoph Speich, der
die bildBalance-KünstlerInnen in Wien und Maria
Ponsee begleitet und selbst als einer der ersten
Künstler mit einer Ausstellung im Artists
Space vertreten war.
Die Ausstellung kann noch bis Mitte September
2018 im Le Méridien Artists Space
täglich rund um die Uhr besichtigt und die
Kunstwerke können vor Ort käuflich erworben
werden.
Das Le Méridien
… ist ein Designhotel und liegt am Ring. In etwa
alle drei Monate wird hier eine neue Kunstausstellung
gezeigt. Kunst ist Teil des Konzepts dieses
außergewöhnlichen Hotels: „Im Le Méridien
entdecken Sie Kunst – in Wien, unseren öffentlichen
Räumen, Zimmern und Suiten. Kunst ist
hier nie statisch. Aufstrebende Protagonisten
der österreichischen Szene inszenieren ihre
Werke. Brüche von Alt und Neu schaffen Atmosphäre.
Sie stehen für das Lebensgefühl seiner
Gäste und Gastgeber: Luxus eines Ringstraßenhotels
+ Tiefgründigkeit einer Kunstinstallation.“
(Zitat Website Le Méridien) (heh)
Harrys
E-Wheels-Tour
gestartet
A
m
16. August 2018 gegen Mittag startete Harald Großmayer
zu seinem bisher größten Abenteuer. Der aus
Zellerndorf/NÖ stammende Rollstuhlfahrer möchte mit seinem
E-Rollstuhl 759 Kilometer von Wien nach Bregenz fahren
und wird dafür ca. einen Monat unterwegs sein. Der elf
Jahre alte Rollstuhl hat eine Reichweite von 50 Kilometern
und fährt maximal 12 Kilometer pro Stunde.
Mit der Harry’s E-Wheels-Tour möchte Harald Großmayer
ein Vorbild sein und andere motivieren, ihre Ziele zu
verfolgen. Mittlerweile ist Harry bereits auf dem Weg quer
durch Niederösterreich, die fünfte Etappe nahm er am 20.
August in Angriff. Zum Start bei der Milleniumscity kamen
neben Fans und UnterstüzerInnen und Medien auch der Zellerndorfer
Bürgermeister Markus Baier, der ihm Alles Gute
wünschte und ihm zur Motivation das Wappen von Zellerndorf
auf die Tour mitgab.
Harald Großmayer hat für seine Tour viele UnterstützerInnen
und SponsorInnen unter anderem auch BALANCE-
Leben ohne Barrieren gewinnen können.
Wer die Tour verfolgen möchte, kann auf der Facebook-
Seite unter dem Namen „Harry’s E-Wheels-Tour“ vorbeischauen.
Dort gibt es regelmäßige Updates, Videos und
Fotos.
Fotos: BALANCE/H.Hiebl
BALANCER 73, 3/2018 PINNWAND 9
Alle für Alle
Unter dem Motto „Alle für Alle“ rollten und
gingen an die tausend TeilnehmerInnen am
21. Juni 2018 auf die Straße. Die erste „Disability Pride
Parade“ in Österreich, bei der Menschen mit und
ohne Behinderungen gemeinsam für den Abbau
von Barrieren und für gleiche Rechte für Menschen
mit Behinderungen demonstrierten, zog über den
Ring bis zum Heldenplatz.
Ein buntes Spektakel mit durchaus ernstem Hintergrund.
Auf der Bühne am Heldenplatz gab es Live
Acts, aber auch Kämpferisch-Politisches war zu hören.
Die Forderungen der SelbstvertreterInnen, Behindertenorganisationen
und SympathisantInnen
waren brisant und aktuell, etwa die geplante Kürzung
bei der Mindestsicherung abzuwehren. „Das
sei gelungen“, hofft ein Vertreter des ÖAR (Österreichischer
Behindertenrat) oder das Erwachsenenschutzgesetz,
auch das habe man retten können.
Was vielen noch Sorgen bereitet, ist die mangelhafte
Inklusion in Schulen. Der beschlossene Ausbau
der Sonderschulen sei ein trauriges Kapitel und
ein Rückschritt für Menschen mit Behinderungen,
las man auf vielen Schildern und so tönte es auch
von der Bühne.
Dennoch, trotz des ernsten Hintergrundes genossen
die BesucherInnen das schöne Wetter, die
gute Stimmung und das Unterhaltungsprogramm.
Frau Anette P. ist auch dabei, sie möchte vor allem
zeigen, dass ihre Behinderung nur ein Teil von ihr ist
und sie dafür viele andere Dinge kann, viele Stärken
hat. „Ich will zeigen, dass es uns gibt und jeder von
uns einzigartig ist!“
Seit 2004 finden in den USA jedes Jahr „Disability
Pride Parades“ statt, mit dem Ziel, Bewusstsein
für unsere Mitmenschen mit jeglicher Art von Behinderung
zu schaffen. Auch Berlin feierte bereits
die bunte Vielfalt. Seit 2018 ist nun auch Wien Teil
dieser Bewegung. (heh)
Fotos: BALANCE/H.Hiebl
10 PINNWAND
KÖRPERBILDER BALANCER 73, 3/2018
NULLMORPHEM –
Eine Lyrik
U
nter
diesem Titel zeigte Ende Juni die
Gruppe tanzMontage an drei Abenden
eine beeindruckende Performance. Berührende
Interaktion und überraschende Aktion wechselten
einander ab, wobei jedeR TänzerIn zur Geltung
kam. Das Publikum verfolgte mit großem
Interesse das von Inge Kaindlstofer, Sonja
Browne und Helga Gußner-Peham choreografierte
Tanzstück. Irritation blieb bei manchem
im Publikum vor allem durch den Titel zurück,
denn wer weiß schon, was ein Nullmorphem ist.
„Vielleicht ist das aber auch gewollt und es soll
eine gewisse Verwirrung und Ratlosigkeit zurückbleiben!“,
formulierte es eine Besucherin.
(heh)
Foto: BALANCE/M.Ondricek
Der jährliche
Spenadlwiesn -
kampf
Am 27. Mai 2018 organisierte der BALANCE-Betriebsrat
wie jedes Jahr das Fußball-Turnier der Sozialen
Dienstleister in Wien. Das Wetter war sonnig und perfekt
für diesen Wettkampftag, der traditionellerweise auf der
Spenadlwiese im Prater ausgetragen wird. 12 Teams kämpften
um den Turnier-Sieg. Sieger wurde schließlich verdient
JAW Altmannsdorf. Balance 1 ließ allen anderen Teams den
Vortritt und landete als höflicher Gastgeber ;)) auf dem
letzten Platz. Balance 2 reihte sich im Mittelfeld auf dem
7. Platz ein. Die Platzierungen taten der Spielfreude und guten
Stimmung aber keinen Abbruch, alle MitspielerInnen
gaben wieder ihr Bestes und spielten mit viel Begeisterung
und Leidenschaft. Nach dem Turnier ist schließlich auch vor
dem Turnier, wir sehen uns 2019! (daga/heh)
Endstand:
1. JAW Altmannsdorf
2. pro mente Wien
3. ÖHTB 1
Fotos: BALANCE Archiv
BALANCER 73, 3/2018 PINNWAND 11
Momente, die zählen –
Frauenlauf inklusive!
D
as
Motto des 31. ASICS Österreichischen Frauenlaufs® 2018 lautete „Momente, die zählen!“. Davon
gab es in diesem Jahr für alle BALANCE-Teilnehmerinnen viele. Lebendige Augenblicke, die hoffentlich
noch lange in guter Erinnerung bleiben.
Was jahrelang undenkbar schien, war heuer möglich. Erstmalig war eine BALANCE-Nutzerin im Rollstuhl
aus Maria Ponsee mit dabei! Im Team der BALANCE-Turbo-Girls bestritt sie erfolgreich gemeinsam
mit einer BALANCE-Mitarbeiterin die 5-km-Strecke. Herzliche Gratulation allen Teilnehmerinnen, den
Turbo-Girls, der Power Lady, die als einzige 10 km lief und den Cruising Girls, die die Strecke flott als Walkerinnen
bewältigten! (heh)
Foto: Agentur Diener, Österreichischer Frauenlauf GmbH®
Thema
12
KÖRPERBILDER GLEICHES RECHT FÜR ALLE
BALANCER 73, 3/2018
Gleiches Recht
für alle!
Ist
gleiches Recht für alle BürgerInnen in Österreich
selbstverständlich? Auf dem Papier ja, in der Praxis zeigt
sich, Menschen mit Behinderungen haben immer noch nicht
die gleichen Rechte, werden systematisch benachteiligt und
einige leben auch heute noch in weitgehend fremdbestimmten
Lebenssituationen. Der Zugang zur Gesellschaft ist für
viele Menschen immer noch erschwert und mit zahlreichen
Hürden und Barrieren verbunden. Man denke etwa an den
Arbeitsmarkt. Auch gibt es immer noch „Parallelstrukturen“,
Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung
alleine unter sich sind, also exkludiert werden unter dem
Deckmantel und Vorwand, man wolle ja nur eine bestmögliche
Versorgung. Für manche Menschen mit Behinderung
mag das ja so stimmen, für viele andere nicht – vor allem,
wenn keine Wahlmöglichkeit besteht.
GESETZE ALS AUSGLEICH FÜR
BENACHTEILIGUNGEN
Es liegt an uns allen, eine Gesellschaft zu gestalten, in der
es selbstverständlich ist, dass Menschen mit Behinderung
in ALLEN Bereichen dazugehören. Das beginnt bei unserer
Einstellung. Zu schnell stempeln wir Menschen ab, die
nicht dem Durchschnitt entsprechen. Dabei vergessen wir
zu gerne, die meisten von uns werden wahrscheinlich im
Alter ebenfalls mit Beeinträchtigungen leben und wohl alle
kennen Menschen im Freundeskreis, die mit leichteren oder
schwierigeren Behinderungen zu kämpfen haben. Denn
konsequent gedacht, existiert der durchschnittliche Mensch
nämlich gar nicht, in der Realität sind wir eben alle davon
betroffen. Gesetze werden daher beschlossen, um einen
Ausgleich für benachteiligte Gruppen herzustellen, also Gerechtigkeit
sicherzustellen.
Am 21. Juni zog zum ersten Mal die Disability
Pride Parade vom Rathaus über den Ring zum
Heldenplatz. Menschen mit Behinderungen
traten selbstbewusst in der Öffentlichkeit
auf, forderten gleiche Rechte, inklusive Bildung,
Gleichstellung und Teilhabemöglichkeiten
ohne Barrieren. Welche Rechte haben
Menschen mit Behinderungen und warum
braucht man dafür eigens Gesetze?
Von Helga Hiebl
Prozess, eine Lenkung in eine bestimmte Richtung vorzunehmen,
ein Ziel zu verfolgen. So auch im Bereich der Gleichstellung
von Menschen mit Behinderungen. Auf mein Recht
pochen muss ich nur dann, wenn ich „Ungerechtigkeit“ erfahre,
wären wir menschlich „reif“ genug, bräuchte es kein
einziges Gesetz auf der Welt.
Mit der Aufklärung fand erstmals die Idee ins geltende
Recht, dass jeder Mensch frei sei und mit der Französischen
Revolution kam auch die Gleichheit vor dem Gesetz ins Spiel.
Dennoch dauerte es bis ins Jahr 1948, um eine der ersten internationalen
Erklärungen zu Menschenrechtsstandards zu
beschließen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
wurde mit 48 Stimmen, keiner Gegenstimme und 8 Enthaltungen
am 10. Dezember 1948 angenommen.
DER LANGE WEG ZUR FORMULIERUNG DER
MENSCHENRECHTE
Das geltende Recht und die soziale Wirklichkeit klaffen aber
auseinander. Das ist allerdings nicht überraschend, geht es
doch darum, einen gesellschaftlichen Zustand mittels eines
Gesetzes zu verbessern oder auszugleichen. Also um einen
Thema
BALANCER 73, 3/2018 GLEICHES RECHT FÜR ALLE
13
Dieser internationale Pakt beschrieb zuerst bürgerliche, politische
(UN-Zivilpakt) und wirtschaftliche Rechte, erst viele
Jahre später, 1976, ergänzte man soziale und kulturelle Rechte
(UN-Sozialpakt).
MENSCHENRECHTE ERST 2006 FÜR
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Noch viel länger dauerte es, bis man Menschen mit Behinderungen
einbezog. Das „Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of
Persons with Disabilities – CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen
der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember
2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
beschlossen wurde und erst am 3. Mai 2008 in Kraft getreten
ist. Österreich hat es noch im gleichen Jahr unterzeichnet.
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben
der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch
für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf
die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte
Regelungen.
DIE SOZIALE AUFGABE – IM KERN EIN
ÜBERLEBENSFAKTOR
Aber warum hat das so lange gedauert? Betrachten wir die
Menschheitsgeschichte, dann hat die Menschheit unter anderem
deshalb überlebt, weil sie kooperiert haben. Nicht
das Motto „der Stärkere gewinnt“ hat unser Überleben gesichert,
sondern unsere sozialen Fähigkeiten, die Fähigkeit
zur Kooperation. Sozial zu handeln ist im Kern aus unserer
Menschheitsgeschichte heraus gesehen ein Überlebensfaktor.
Wenn also Unterstützung benötigt wird, dann gibt der
Mitmensch sie instinktiv meistens gerne und oft freiwillig.
Man „kümmert“ sich um einander. So war das früher und ist
teilweise heute noch so, die Familie oder die Gemeinschaft
leistet so weit als möglich Unterstützung.
RECHTSANSPRÜCHE ERMÖGLICHEN
SELBSTBESTIMMUNG
Viele soziale Aufgaben werden heute vom Staat geleistet,
denn die Versorgung im Familienverband ist nicht immer
möglich und die Gefahr besteht, dass Menschen in engen
Familiensystemen ein Leben lang in Abhängigkeit von ihrer
Familie bleiben und nicht selbstbestimmt leben können. Mit
gesetzlichen Ansprüchen übernimmt die Gesellschaft einerseits
die Verantwortung, dass niemand „unversorgt“ bleibt,
andererseits kommt man von der Bevormundung leichter
weg. Aus dem instinktiven, manchmal paternalistischen
Helfen und Unterstützen wurde ein Rechtsanspruch, der
Selbstbestimmtheit erst möglich machte.
Die UN-Konvention fordert uns auf, die Barrieren wegzuräumen,
die Menschen daran hindern, eigenständig und
selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Es gehört sogar zu
unseren gesetzlichen Aufgaben als Gesellschaft und Staat,
Nachteile aufgrund von Behinderungen so weit wie möglich
zu beseitigen und den Menschen den gleichen Zugang
zur Gesellschaft zu ermöglichen wie ihn Nichtbehinderte
haben. Als Menschen haben Menschen mit Behinderung
die gleichen Menschenrechte. Wir haben uns als Staat und
Gesellschaft dafür entschieden, hier solidarisch zu sein. Das
drückte sich in unseren Gesetzen aus.
DIE WICHTIGSTEN GESETZE FÜR MENSCHEN
MIT BEHINDERUNGEN IN ÖSTERREICH
In vielen Bereichen haben wir die benötigte Unterstützung
als Recht definiert und dazu Gesetze formuliert, damit es
nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob eine BürgerIn ein
gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sein kann. Das
bedeutet für den Einzelnen eine Stärkung seiner Position,
denn es ändert die Rolle vom Bedürftigen zu jemand, der etwas
zu Recht einfordern kann.
In Österreich gibt es neben der besagten UN-Konvention
das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Behinderteneinstellungsgesetz,
Bundesbehindertengesetz und das
Chancengleichheitsgesetz (für Wien).
Doch die UN-Konvention ist noch immer kaum umgesetzt,
jahrelang waren die Regierungen säumig, die derzeitige Regierung
hat im Bereich der Bildung mit dem Beschluss zum
Ausbau der Sonderschulen gerade einen Weg eingeschlagen,
der sogar im Widerspruch zur Konvention steht.
Der Kampf um Gleichstellung und gleiche Rechte ist also
noch lange nicht vorbei. Ein Gesetz muss eben auch von der
Gesellschaft verstanden und gelebt werden, dafür brauchen
wir noch mehr Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
um die berechtigten Anliegen bewusst zu machen. Der
Prozess läuft, wir sind auf dem Weg, aber lange noch nicht
am Ziel. Die Power Parade mit ihrer lauten, fröhlichen und
bunten Art hat Aufmerksamkeit gebracht und ein neues
Selbstbewusstsein und eine Selbstverständlichkeit gezeigt,
wie Menschen mit Behinderungen heute auftreten, um ihre
Rechte einzufordern.
DIE WICHTIGSTEN RECHTSGRUNDLAGEN FÜR
EIN SELBSTBESTIMMTES LEBEN SIND:
- UN-Konvention der Rechte für Menschen mit
Behinderungen
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung
von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu
verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft
zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte
Lebensführung zu ermöglichen.
- Behinderteneinstellungsgesetz
- Bundesbehindertengesetz
14 kunst KÖRPERBILDER BALANCER 73, 3/2018
„... inspiriert von Klimt und Schiele“
Die seit 23. Mai 2018 laufende
Ausstellung von bild.Balance Wien ist
im Hotel LE MERIDIEN Wien
noch bis September zu sehen!
Foto: bildBalance Wien
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Thema
KÖRPERBILDER GLEICHES RECHT FÜR ALLE
BALANCER 73, 3/2018
DAS NEUE
ERWACHSENEN-SCHUTZGESETZ
... hatte schon eine lange Geschichte,
bevor es noch in Kraft getreten war!
Von Christian Zuckerstätter
Die gute Nachricht gleich vorweg: das neue
Erwachsenenschutzgesetz trat mit erstem
Juli 2018 in Kraft. Dies ist vor allem deswegen eine
sehr gute Nachricht, weil es, obwohl von der vorigen
rot-schwarzen Regierung bereits fix beschlossen,
plötzlich ganz oben auf der Abschussliste der neuen,
„Glückseligkeit bringenden“ Regierung stand, letztendlich
aber, aufgrund des großen, sich abzeichnenden
Widerstandes doch wie geplant in die Tat umgesetzt
wird. Ipso facto!
Zum ersten Mal kam ich mit dem neuen Gesetz im
Oktober 2017 in Berührung. Da begleitete ich meinen
Vater zu einer Informationsveranstaltung und Podiumsdiskussion
der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
mit einem Vortrag von Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek.
Ich hörte damals das Wort „Erwachsenenschutz“
zum allerersten Mal. Ich erfuhr damals nicht nur sehr
viel Neues über den bevorstehenden Wechsel „Erwachsenenschutz
statt Sachwalterschaft“, sondern
auch viel für mich Neues von zwei Seiten. Zum einen
aus den Mündern „angefressener“ besachwalteter
Personen und zum anderen von einem pensionierten
Sachwalter, der von seinen Erfahrungen in der Praxis
erzählte.
INFORMATIONEN VON FACHLEUTEN
UND VON BETROFFENEN
Die Unzufriedenheit vieler Leute mit der Sachwalterschaft
war speziell für mich neu, da die Sachwalterschaft
bei mir reine Formsache gewesen war. Unmittelbar
nach meinem Herzstillstand war meine Frau
Sachwalterin. Da ist es klar, aber auch nachdem sie
sich scheiden ließ – ich bestellte dann meine Anwältin
zur Sachwalterin – änderte sich daran nichts. Meine
Anwältin und ich hatten in der Rollenverteilung Sachwalterin
– Klient so gut wie keine Berührungspunkte.
Dementsprechend machte es für mich de facto keinen
Unterschied, als ich den Bescheid erhielt, dass ich ab
sofort keine Besachwalterung mehr benötige. Dass
dies aber für viele besachwaltete Personen ganz anders
aussah und bis heute aussieht, erfuhr ich bei dieser
Veranstaltung.
„Die andere Seite der Medaille“ war die Erzählung
des Sachwalters. Er schilderte eindrucksvoll, wie oft es
ihm unterkam, dass Angehörige versuchten, Besitztümer
und/oder Erbteile der Besachwalteten an sich zu
ziehen. Das war für mich ein völlig neuer, schockierender
Aspekt ... und ist somit, wenn auch von der anderen
Seite betrachtet, eine weitere Bestätigung dafür,
dass die bisherige Sachwalter-Lösung große Mängel
aufwies und große Probleme mit sich brachte. Es war
wirklich schon höchst an der Zeit für eine Änderung
im System!
Und genau diese Änderung war schon fertig ausgearbeitet
und wurde bei ebendieser Veranstaltung
präsentiert. Demzufolge hat die neue Erwachsenenvertretung
folgende vier Säulen:
DIE VORSORGEVOLLMACHT – kann für den Fall, dass
man irgendwann nicht mehr entscheidungsfähig
ist, für bestimmte Angelegenheiten erteilt werden.
Sie gilt unbefristet.
Thema
BALANCER 73, 3/2018 GLEICHES RECHT FÜR ALLE 17
DIE GEWÄHLTE ERWACHSENENVERTRETUNG – Betroffene
können eine oder mehrere nahestehende
Personen mit der Besorgung bestimmter Angelegenheiten
betrauen. Sie wird im zentralen Vertretungsregister
eingetragen und gilt unbefristet.
DIE GESETZLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG –
Betroffene können von den nächsten Angehörigen
vertreten werden, wenn die Vertretungsbefugnis
im zentralen Vertretungsregister eingetragen
wurde. Sie wird gerichtlich kontrolliert und
muss alle drei Jahre erneuert werden.
DIE GERICHTLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG –
ist auf bestimmte Handlungen beschränkt und
ersetzt die bisherige Sachwalterschaft.
Zentrales Ziel des neuen Erwachsenenschutzgesetzes
ist: Hilfe! Unter dem Leitsatz „Empowerment
statt Entmündigung“ werden der Wille und
die Rechte der Betroffenen sowie der Angehörigen
gestärkt. Folgende Grundsätze liegen dem
neuen Gesetz zugrunde:
UNTERSTÜTZUNG STATT ENTMÜNDIGUNG – auf
die Bedürfnisse der Betroffenen wird individuell
eingegangen.
VERTRETUNG NUR IM NÖTIGEN UMFANG – der
Wille der vertretenen Person wird immer berücksichtigt.
Ob eine Vertretung notwendig ist, wird
geprüft und an die Lebenssituation angepasst.
PFLICHTEN UND KONTROLLE – die Pflichten der
Vertreter sind gesetzlich geregelt. Dem Gesetzgeber
muss jährlich über ihre Tätigkeiten berichtet
werden.
VERTRETUNG NUR, SOLANGE SIE NÖTIG IST – Die
Vertretungsbefugnis kann jederzeit beendet
werden.
VERFAHREN VERBESSERT – dies gilt in vielerlei
Hinsicht, insbesondere bei der Mitsprache der
Betroffenen und ihrer Angehörigen bei der Bestellung
der Erwachsenenvertreter.
VERTRETUNG BEI MEDIZINISCHEN BEHANDLUN-
GEN – der Vertretene muss selbst vom Arzt über
die Behandlung informiert werden. Nicht entscheidungsfähige
Patienten dürfen nur mit Zustimmung
ihres Vertreters behandelt werden.
Ein wesentlicher Baustein des neuen Systems ist
die Vorsorgevollmacht. Sie sei hiermit jedem Erwachsenen
angeraten. Denn wer vorsorgt, bleibt
lange „Herr im eigenen Haus“!
EINE PODIUMSDISKUSSION VOM PODIUM AUS
Mein zweiter Berührungspunkt mit dem Thema folgte bald darauf.
Maria Brandl, die bei BALANCE als Coach tätig ist und dort zum Beispiel
die Gruppensprecher-Sitzungen coacht – ich war Gruppensprecher
der bildBalance-KünstlerInnengruppe – holte mich zu einer Arbeitsgruppe,
die sich in vier Arbeitskreisen auf eine Podiumsdiskussion
vorbereitete. Wir fünf in der Arbeitsgruppe waren allesamt – aus unterschiedlichen
Gründen –schon einmal besachwaltet, ich als einziger
ehemals besachwaltet. Wir bereiteten uns auf eine für uns alle höchst
ungewöhnliche Aufgabe vor. Wir würden bei einer Podiumsdiskussion
am Podium sitzen, die im Anschluss an eine Informationsveranstaltung
über das neue Erwachsenenschutzgesetz stattfinden sollte. Das
Publikum würde zur Gänze aus SachwalterInnen bestehen.
Es war eine groß angelegte Fachtagung. Rund achtzig SachwalterInnen
aus ganz Österreich bildeten ein sehr aufmerksames, interessiertes
Publikum. Und ich fühlte mich sehr wohl in der ungewohnten Rolle,
ergriff zu meiner eigenen Überraschung oft das Wort und wurde so
über weite Strecken zum Zentrum des Gespräches. Es war somit für
mich eine sehr interessante, persönlich bereichernde Veranstaltung.
Doch nun wieder zurück zum Kern des Themas.
... AUF EINMAL WACKELTE DAS NEUE GESETZ ...
Und eben dieser Kern des Themas, das neue Erwachsenenschutzgesetz,
begann mit einem Mal zu wackeln. Aus irgendeinem Grund fand
die neue Regierung Missfallen daran und posaunte – gut einen Monat
vor dem geplanten Inkrafttreten – laut hinaus, das Gesetz komme
doch nicht, denn die Finanzierung sei nicht gesichert! Da war bei
den SprecherInnen und VertreterInnen der Involvierten, insbesondere
den BehindertenvertreterInnen sofort Feuer am Dach. Blitzschnell
wurde eine Pressekonferenz einberufen. Und der relativ kleine Saal
im Sozialministerium war zum Bersten voll. Unter den Anwesenden
waren viele persönlich Betroffene. Vorne „am Podium“ saß eine Riege
bekannter Behindertenvertreter, allen voran Behindertenanwalt Dr.
Hansjörg Hofer. Die Stimmung war allgemein kämpferisch und zornig,
aber nicht aggressiv. Es hat gebrodelt und gekocht, denn allen hier war
klar, dass das neue Erwachsenenschutzgesetz ein Meilenstein ist, der
schon lange herbeigesehnt wurde. Der Tenor war klar und eindeutig:
„Wir werden dafür kämpfen, dass das neue Gesetz, wie schon lange
geplant, in Kraft tritt!“ Und was sich in den Räumlichkeiten eines Ministeriums
abspielt, bleibt natürlich den Entscheidungsträgern im
Land nicht verborgen.
So zeigten die Pressekonferenz und das gemeinsam Vorgehen aller
Behindertenorganisationen unmittelbare Wirkung. Schon am nächsten
Tag wurde selbstbewusst verkündet, dass das neue Erwachsenenschutzgesetz
wie geplant im Juli dieses Jahres in Kraft tritt Und keine
Rede war mehr davon, dass noch am Vortag das Gegenteil verlautbart
wurde. Ich bin mir sicher, es in diesem Medium schon einmal geschrieben
zu haben, aber es passt hier so gut, dass ich nicht anders kann, als
es zu wiederholen: das soeben Beschriebene ist ein höchst lebendiges
Beispiel dafür, dass es auch Vorteile hat, PopulistInnen in der Regierung
sitzen zu haben. Denn sobald sich der vermeintliche Wind dreht,
sobald eine Fehleinschätzung der öffentlichen Meinung offensichtlich
wird, lautet die Korrektur des Kurses: Kurswechsel um 180 Grad. Und
das kommt in diesem Fall in hohem Maße den Betroffenen zugute,
allen bis heute besachwalteten Menschen.
Nach dem, was sich in den letzten Monaten abgespielt hat, wäre es
allerdings vorschnell, jetzt in Jubel auszubrechen. Aber dennoch ist es
schön, dass eine langjährige, engagierte Sachpolitik knapp vor dem
Ziel von einer Polit-Farce nicht aufgehalten werden konnte und es ist
berechtigt und an der Zeit, sich darüber zu freuen!
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Thema
KÖRPERBILDER GLEICHES RECHT FÜR ALLE
BALANCER 73, 3/2018
ICH TREFFE
ENTSCHEIDUNGEN
IN MEINEM LEBEN
SELBST
Ich habe keine bezahlte Arbeit, sondern bin
in einer Tagesstruktur, und zwar seit siebeneinhalb
Jahren. Drei Jahre davon war ich bei
Assist (Sozialer Dienstleister, gemeinnützige
GmbH) tätig. Assist wollte die Zusammenarbeit
beenden. Ich habe danach BALANCE
kennengelernt und meine Therapeutin hat
mir diese Tagesstruktur empfohlen. Nach
den Probetagen habe ich mich für diese
Tagesstruktur entschieden, und die Leute
in der Tagesstruktur zum Glück auch. Für
meine Entscheidungen brauche ich keine
Ich wohne zurzeit noch bei meinen Eltern, möchte
aber gerne in Wien mit FreundInnen in einer
WG (Wohngemeinschaft) wohnen. Das sind drei Personen.
Ein Freund meiner Eltern, sein Sohn und dessen
Freundin. Die kennen mich sehr gut und kommen
auch mit meinen Wutanfällen klar. Darüber sprechen
wir viel Zuhause, meine Mama weiß genau, was da zu
tun ist.
Mein Einkommen besteht aus dem Anerkennungsbeitrag
der BALANCE-Tagesstruktur, der erhöhten
Familienbeihilfe und dem Pflegegeld Stufe 2. Davon
verbrauche ich monatlich 200 Euro, 50 Euro kommen
aufs Konto. Das verbrauche ich auch meistens.
Was von meinem Einkommen übrig ist, reicht nicht
für Essen zu Hause und Gewand und zum Beispiel
Arzt- oder Therapierechnungen und Urlaubsreisen.
Ich habe ein Vertragshandy, das von meinem Vater
gezahlt wird. Es sind Spiele oben und Datenvolumen
fürs Internet.
Ich möchte einmal selbst Geld verdienen, am
liebsten als YouTuberin. Ich stelle Videos auf YouTube.
Wenn viele Leute diese Videos anklicken und liken,
bekommt man von Firmen das Angebot, Werbung
auf der Seite zu platzieren, dafür bezahlen die Firmen
dann Geld. Ich habe schon Videos auf meinem Handy
gemacht, aber noch nicht auf YouTube gestellt.
SachwalterIn.
Von Pia Wolf
Dazu bräuchte ich einen neuen PC, eine Videokamera
und ein Schneideprogramm. Dafür spare ich. Wenn
ich die Sachen angeschafft habe, kann ich gut Videos
machen und auf YouTube stellen. Inzwischen nütze
ich die Tagesstruktur zum Beispiel, um zu lernen,
pünktlich bei Treffpunkten zu sein. Mama bringt mich
mit dem Auto zum Zug, mit dem ich zum Treffpunkt
fahre. Ich nutze die Tagesstruktur auch, um viel unterwegs
zu sein. In Wien bin ich viel alleine unterwegs.
Zurzeit ist mein Plan, öffentliche Bücherschränke in
Wien zu erkunden. Ich will Bücher einstellen, die ich
nicht mehr brauche, selber welche rausnehmen und
die lesen. Mein erstes Buch war „Weck mich, wenn der
Frühling kommt“ von Catherine Walters. Mein letztes
Buch war „Die Erfindung der Flügel“ von Sue Monk
Kidd, ein Roman. Meine Lieblingsbuchreihe ist „Harry
Potter“.
Eine große Entscheidung von mir war, einen
Gameboy anzuschaffen. Der hat 300 Euro gekostet,
viel Geld. Jetzt ist er leider gerade kaputt. Meine letzte
große Entscheidung war, mich von meinen Freund zu
trennen. Meine Entscheidungen treffe ich selbst. Ich
vermisse keinen Sachwalter, weil ich keinen brauche.
Thema
BALANCER 73, 3/2018 GLEICHES RECHT FÜR ALLE
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SACHWALTERSCHAFT
Ich lebe mit Sachwalterschaft, möchte aber in Zukunft
meine Angelegenheiten selbst regeln, da es
für mich nicht gut funktioniert.
Von David Galko
Meine Sachwalterin ist vom Vertretungs-Netz.
Alles läuft langsam und
kompliziert. Wenn ich etwas will oder brauche, ist sie
leider die meiste Zeit nicht da und nur das Sekretariat
hebt ab und ich sag zu ihnen, dass die Sachwalterin
mich zurückrufen soll, aber das macht sie nicht. Wenn
ich Geld brauche, sagt sie zu mir dann oft erst 24 Stunden
vorher, also viel zu spät, dass sie mir Geld überweisen
kann. Das ist ärgerlich und das finde ich eine
Frechheit.
Selbst wenn ich einen persönlichen Termin habe
und mit ihr bespreche, dass ich Geld brauche, verzögert
sich alles und sie sagt mir, sie müsse sich das
überlegen und sie würde mir Bescheid geben. Wenn
aber mein Papa anruft, dann funktioniert alles sofort,
dann bekomme ich das Geld und sie unterschreibt alles,
aber nur, wenn ich meinen Papa oder meine Oma
vorschicke. Aber angerufen oder sich bei ihnen vorgestellt
hat sie sich trotzdem nie.
Ich brauche keine SachwalterIn mehr, ich bin
selbstständig und ich möchte, dass es bald zu einer
Änderung kommt und freue mich auf das Erwachsenenschutzgesetz,
das werde ich dann feiern!
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interbalance
BALANCER 73, 3/2018
Die Barrieren
in den Köpfen
beseitigen
Seit über einem Jahr ist Hansjörg Hofer nun
Behindertenanwalt. In dieser Funktion
beantwortet er rund 2.000 Anfragen pro
Jahr, oft zu den Themen Bildung,
Barrierefreiheit und Arbeitsmarkt.
Interview: David Galko, Jürgen Plank
Fotos: Jürgen Plank
Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Wie
gut sehen Sie heute deren Umsetzung verwirklicht?
Seit der Ratifizierung gilt die Konvention für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen. Österreich hat, wie bei allen
Verträgen völkerrechtlicher Art, einen Vorbehalt gemacht:
darauf, dass der einzelne sich nur auf Bestimmungen berufen
kann, wenn diese auch in österreichischen Gesetzen festgehalten
sind. Die Konvention ist also nur über österreichische
Gesetze und Verordnungen anwendbar. Von rund 250
Maßnahmen sind zurzeit etwa zwei Drittel umgesetzt oder
in Umsetzung befindlich. 48 Maßnahmen sind als wirklich
wichtig definiert worden, weil sie Auswirkungen haben, davon
ist ein Drittel in Bearbeitung, da fehlt also noch einiges.
Welche großen Punkte sehen Sie noch offen?
Inklusive Bildung: ein Schulsystem, das SchülerInnen mit Behinderungen
in gleicher Form Unterricht genießen lässt wie
andere Kinder. In der gleichen Klasse, in der gleichen Gemeinschaft,
vielleicht mit differenzierten Lehrzielen, aber in
derselben Umgebung. Man müsste die Sonderschulen nicht
abschaffen, sondern sie eher inklusiv machen, indem man
auch Kinder und Jugendliche ohne Behinderung in diese –
ich würde sie eher Inklusionsschulen nennen – gehen lässt.
Was wäre noch wichtig?
Wir haben weiterhin eine sehr hohe Arbeitslosigkeit unter
Menschen mit Behinderungen. Obwohl die Konjunktur gut
läuft, bleiben Menschen mit Behinderungen länger, öfter
und mit weniger Einkommen Arbeit suchend. Man könnte
z. B. beim AMS Menschen mit Behinderungen zur Zielgruppe
machen und Gelder hingeben, damit Maßnahmen für Menschen
mit Behinderungen gesetzt werden können. Man sollte
auch das Anreizsystem für Arbeitgeber verstärken, Menschen
mit Behinderungen einzustellen. Man könnte etwa
den Arbeitgeber für die ersten zwei Jahre von einem Teil der
Lohnnebenkosten entlasten. Ich glaube, das würde sehr
rasch wirken und die hohe Arbeitslosigkeit bekämpfen.
Was könnte für jene gemacht werden, die in Werkstätten
tätig sind?
Bei den so genannten Beschäftigungstherapien, bei den
Werkstätten, könnte man dafür sorgen, dass eine Sozialversicherungspflicht
besteht. Also nicht nur eine Unfallversicherung,
sondern eine richtige Kranken- und Pensionsversicherung.
Zweitens müsste man vom Taschengeldsystem
wegkommen, sodass es ein richtiges Arbeitsverhältnis mit
Vertrag und Entgelt gibt. Das hat sich eigentlich schon die
alte Regierung vorgenommen, aber nicht umgesetzt. Im
neuen Regierungsprogramm steht drinnen: Erhöhung des
Taschengeldes. Aber das kann es nicht sein, das ist nicht gemäß
der UN-Konvention. Es ist der falsche Gedanke, dass
Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten,
ewig wie Kinder behandelt werden. Sie kriegen ein Leben
lang erhöhte Familienbeihilfe, so als ob sie Kind blieben. Und
sie kriegen nie eine Pension – das sind aber erwachsene
Menschen.
Pflegegeld valorisieren
Was würden Sie sich in Bezug auf das Pflegegeld wünschen?
Das Pflegegeld muss valorisiert werden. Das ist an sich ein
gutes System, es wurde nur sehr selten angepasst und im
Laufe der Zeit hat es mindestens 30 Prozent an Wert verloren.
Eine Anpassung des Pflegegeldes wäre vorrangig. Dazu
gehört ein starker Ausbau der Leistungen für pflegende Angehörige.
Sie werden stark von der Pflege in Anspruch genommen.
Zwischen der mobilen Betreuung und der 24-Stunden-Betreuung
gehört eine Zwischenstufe eingebaut: eine
Betreuung, die nicht 24 Stunden umfasst, aber mehr als zwei
bis drei Stunden pro Tag. Da gehört ein neues Angebot gestrickt,
für mehrere Stunden pro Tag, um die Leute möglichst
lange zu Hause leben lassen zu können.
BALANCER 73, 3/2018 interbalance 21
Ab Juli 2018 gibt es ein neues Erwachsenenschutzgesetz,
das mehr Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen
vorsieht. Wie schätzen Sie das neue Gesetz ein?
Ja, es wird kommen. Vor einigen Monaten gab es eine gewisse
Aufregung, weil das Justizministerium offenbar aus Geldmangel
überlegt hat, dieses Gesetz zu verschieben. Dank der
schnellen Reaktion der Behindertenverbände – und auch
meiner Person – ist es gelungen, das Gesetz doch mit 1. Juli
2018 in Kraft treten zu lassen. Das Geld ist jetzt verfügbar.
Der Prozess zum neuen Gesetz hin war vorbildlich, sehr partizipativ,
d. h. die Betroffenen waren stark eingebunden, mit
vielen Arbeitsgruppen. Das Gesetz ist auch inhaltlich sehr
gut und entspricht der UN-Konvention, wenn man sagt: so
viel Selbstbestimmung wie möglich und so wenig Fremdbestimmung
wie nötig. Das bisherige System der Sachwalterschaft
geht eher davon aus, dass ich meine Rechte verliere,
während ein anderer in meine Rechte eintritt und ich die
Geschäftsfähigkeit abgeben muss.
Was ist neu bei der Sachwalterschaft?
Neu ist, dass ich durch Unterstützungsstrukturen, durch Beratung,
viel mehr Dinge selbst entscheiden und regeln darf.
Das ist natürlich viel besser. Ein echter Fortschritt ist die Befristung
der Sachwalterschaft, der Sachwalter kann nicht bis
auf alle Ewigkeit bestellt werden. Nach drei Jahren zum Beispiel
muss die RichterIn noch einmal hinschauen, ob die
Sachwalterschaft wirklich benötigt wird oder ob sich eine
Entwicklung eingestellt hat, die mehr Selbstbestimmung
ermöglicht. Das ist natürlich mit mehr Arbeit für die RichterInnen
verbunden, da braucht es auch mehr Planstellen.
Wie ändert man die Einstellungen? Das ist ja schwieriger
als Gesetze zu ändern.
Ja, das ist schwieriger. Das geht nur, indem ich gute Beispiele
vorzeige und sage: so geht es auch. Es gibt ja viele gute Beispiele.
Etwa: Menschen, die Autismus haben, sind zwar in
ihrem sozialen Verhalten ungewöhnlich und schwierig zu
integrieren. Aber in bestimmten Feldern, wenn es gilt, über
längere Zeit dieselben Dinge genau zu tun und dabei keine
Fehler zu machen, sind AutistInnen hervorragend.
Was ist Ihnen im Kontext mit den Rechten von Menschen
mit Behinderungen noch wichtig?
Das Thema Frauen mit Behinderungen, weil Frauen doppelt
benachteiligt werden. Etwa im Erwerbsleben. Frauen haben
deutlich weniger Gehalt als Männer und Frauen mit Behinderungen
sind nochmals schlechter dran. Man sollte in
nächster Zeit besonders auf die Problemlagen von Frauen
mit Behinderungen achten, das ist in der aktuellen Politik
etwas unterbelichtet. Insgesamt sprechen wir von rund
1,3 Millionen ÖsterreicherInnen, die sich selbst als behindert
bezeichnen. Das sind rund 18 Prozent der Bevölkerung, das
sind auch viele WählerInnen. Die Politik ist nicht gut beraten,
wenn sie diese WählerInnen ignoriert.
Sie sehen das neue Gesetz positiv bezüglich der Sachwalterschaft?
Grundsätzlich halte ich es für sehr gut. Wenn es auch gelebt
wird, ist es positiv. Die bisherige Rechtslage war auch nicht
so schlecht, wie sie gelebt wurde. Die RichterInnen haben es
sich oft einfach gemacht und Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten
verhängt, sozusagen, ohne wirklich zu prüfen,
ob der konkrete Mensch das tatsächlich braucht. Es
hängt also viel von der Vollziehung des neuen Gesetzes ab.
Schwächen und Stärken
In welchem Land sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen
besser umgesetzt?
Traditionell sind das Staaten wie Schweden, Finnland und
Norwegen, die meist ein wenig besser sind als die Staaten in
Mitteleuropa. Wir haben noch immer ein bisschen die
Grundlogik, dass Menschen mit Behinderungen den Staat
als Hilfsorgan brauchen. Wir haben in Österreich noch nicht
so ganz verinnerlicht, dass die Menschen selbst bestimmen
können sollen und selbst ihre Entscheidungen treffen sollten.
Dieser Paradigmenwechsel ist in den Gesetzen zwar
schon verankert, aber in der Realität noch nicht ganz. Ich
halte es für ganz wichtig, die Barrieren in den Köpfen zu beseitigen.
Wenn ich bei einem Menschen sofort an seine
Schwächen denke, dann komme ich nicht weiter. Jeder
Mensch hat Schwächen und jeder Mensch hat Stärken.
Zur Person
Der Jurist Hansjörg Hofer ist seit Mai 2017 Behindertenanwalt.
Davor war er für mehr als 30 Jahre im Sozialministerium
tätig, zuständig für die berufliche
und gesellschaftliche Integration von Menschen mit
Behinderung.
www.behindertenanwalt.gv.at
Kontakt: Tel.: 0800 80 80 16
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
22
Kommentar
BALANCER 73, 3/2018
sozial – sozialer –
sozialstaat
„Wir leben in einem Sozialstaat“ ist ein Stehsatz,
der häufig in den verschiedensten Zusammenhängen
fällt – Versuch einer Spurensuche,
was dieser Satz für uns bedeutet …
Von Christian Zuckerstätter
Für mich zählt das Leben in einem Sozialstaat zu den
wesentlichsten Faktoren meiner hohen Lebensqualität
und zu den größten Errungenschaften des österreichischen
Staates. Es finden sich auch im europäischen
Vergleich nur wenige Staaten, in denen dies in ähnlicher
Form ausgeprägt ist und so gut funktioniert wie
in Österreich.
Krasses Gegenbeispiel unter den „entwickelten“
Industrieländern sind die Vereinigten Staaten von Amerika.
Wenngleich Barack Obama in seinen zwei Amtsperioden
Enormes geleistet hat, um die USA auf die „Überholspur“
zu bringen, wird all dies von seinem Nachfolger,
dessen Namen zu tippen sich meine Finger weigern,
in dicken Scheiben abgetragen und wieder rückgängig
gemacht. Schade, schade, schade … nicht nur für das
amerikanische Volk, sondern für die ganze Welt …
Das gefährliche populistische Spiel
mit einem großen Erbe
Stark geprägt wie von keinem anderen wurde die Rolle
des Sozialstaates in Österreich von Bruno Kreisky. Seine
Handschrift wirkt noch lange nach seinem Abgang von
der politischen Bühne und lange nach seinem Ableben
nach. Bis vor kurzem wurde sein Vermächtnis von seinen
– politisch fast durchwegs im gleichen Boot wie
er sitzenden – NachfolgerInnen gut, respektvoll und
zweckdienlich verwaltet und fortgeführt.
Bei der vergangenen Wahl allerdings hat in Österreich,
wie in vielen anderen wohlhabenden Ländern
zuvor, der Populismus über die zielgerichtete Sachpolitik
gesiegt. Dass dies möglich war und ist hat einen
ebenso einfachen wie traurigen Grund: je besser es
den Menschen geht, umso leichter neigen sie zur Unzufriedenheit
– und damit haben die PopulistInnen leichtes
Spiel. Sie zündeln, fachen die Unzufriedenheit der
Menschen weiter an und erreichen damit tatsächlich
ihr einziges Ziel: an die Macht zu kommen. Dort angelangt
ist ihr Spiel mit einem Mal zu Ende. Sie grinsen
bei jedem Presseauftritt wie frischlackierte Hutschpferde
in die Kameras und beschränken ihr pubertäres
Sprücheklopfen auf gelegentliche Anlässe. Damit haben
sie allerdings zumeist „Erfolg“ und sorgen in Nachbarländern
für gehörige Irritierung! Man kann nur inständig
hoffen, dass die Mehrheit der WählerInnen
dieses ganz und gar unwürdige Spiel durchschaut und
eine Wiederwahl unmöglich macht. Jetzt aber wieder
zurück zum Thema:
Das Wesen des Sozialstaates
Im Grunde ist es ein ganz einfaches Grundprinzip, das
das Wesen des Sozialstaates ausmacht: es sorgt nicht
jeder für sich, sondern es sorgen alle für alle! Das klingt
sehr einfach, ist es im Prinzip auch, wenn eine wesentliche
Grundvoraussetzung erfüllt ist: das Verständnis
des Großteils der BürgerInnen des betreffenden Staates
für eben dieses Grundprinzip! Und da wird es haarig.
Wenn eine Populismus-Partei es versteht, sich die
„Wieso soi i fia den zoin“-Mentalität mancher MitbürgerIn
zunutze zu machen und weiter zu schüren ... und
dadurch – das Bedürfnis nach Unzufriedenheit bestens
bedienend – sogar mit der Regierungsbildung beauftragt
wird, dann ist es Schluss mit lustig.
BALANCER 73, 3/2018 23
Kommentar
Nachdem populäre Wünsche wie „Wir wolln weiter
im Wirtshaus rauchen“ oder „Wir wolln schneller Auto
fahren“ wider jede Vernunft erfüllt werden, geht es
daran, die Ziele des konservativen Koalitionspartners
umzusetzen. Und da geht es den guten alten Errungenschaften
des sozialstaatlichen Prinzips schnell an den
Kragen. Das geht ohne Zeit zu verlieren vor sich. Tag für
Tag folgt in den Nachrichten eine Hiobsbotschaft der
nächsten. Wer gesehen hat, wie sich der frühere Wirtschaftskammer-Chef
Christoph Leitl im ZIB-Interview
wie ein kleiner Junge über die neue Regierung gefreut
hat, wusste gleich, wer jetzt die Hosen im Land anhat.
Es ist wieder mal ...
Zeit für Widerstand
Es ist sehr viel, was es jetzt zu verteidigen gilt. Viele der
sozialen Errungenschaften, die unser Land so „klein,
aber oho“ gemacht haben werden jetzt zur Zielscheibe
machtpolitischer Wirtschafts-Interessen. Und es ist
höchst an der Zeit, sich dem entgegenzusetzen. Denn
wirtschaftlicher Erfolg resultiert nicht daraus, dass alle
wirtschaftlichen Interessen durchgeboxt werden, sondern
daraus, dass ein soziales Klima herrscht, in dem
sich ALLE wohlfühlen – ein durch und durch sozialstaatliches
Prinzip! Und bestimmt ein „Geheimnis“ des erfolgreichen
österreichischen Weges.
„Sich dem entgegenzusetzen“ hat naturgemäß
viele Gesichter. Wenn mir auf der Straße etwa ein Flugblatt
mit dem fetten Titel „Randale gegen schwarzblau“
in die Hand gedrückt wird, denk ich mir „aha!“,
fühl mich aber nicht wirklich angesprochen. Erfreulich
daran finde ich, dass sich mehr und mehr kleinere Gruppierungen
Gedanken dazu machen, wie es mit unserem
Land weitergehen soll ... und die Initiative ergreifen.
Denn eine Legislaturperiode kann – wenn der politische
Wind immer rauer wird – ganz schön lang werden ... die
nächsten Wahlen sind somit noch fern. Bis dahin bleibt
die Straße für politische Kundgebungen und Unmutsäußerungen,
idealerweise ohne aggressive Rhetorik!
Auf politischer Ebene tut sich auch einiges. Die
SPÖ in der gänzlich ungewohnten Oppositionsrolle, die
NEOS und die (grüne) Liste Pilz machen laufend mit
sachlich fundierten, kritischen Wortmeldungen auf
sich aufmerksam und halten damit den Glauben an
den österreichischen Sozialstaat am Leben! Ein sehr guter
und sehr, sehr wichtiger Beitrag in der derzeitigen
politischen Landschaft. Und ein kompletter Rollentausch:
bis vor kurzem wurde auf Regierungsebene
Sachpolitik betrieben und in der Opposition blaues Gemecker.
Dafür ist jetzt in der Regierungsrolle freilich
kein Platz mehr. Das wird aber Stimmen kosten, war ja
das „Dagegensein“ der einzige Programmpunkt der
früheren Oppositionspartei ... sowohl ein Anlass zu Sorge,
wie jetzt auch ein berechtigter Anlass zur Hoffnung!
Der Sozialstaat auf dem Weg
ins Morgen ...
Es ist heute augenscheinlich, dass sich der Sozialstaat
wandeln muss. Damit meine ich freilich nicht, dass
man sich dem egozentrischen „Ich bin ich“-Diktat, das
in der „wohlstandsverwahrlosten“ Gesellschaft leider
mehr und mehr um sich greift, fügen soll. Sondern im
Gegenteil: um nicht an Wert einzubüßen, ist es höchst
an der Zeit, Wege zu finden, aktuelle Trends bzw. Entwicklungen,
wie allem voran die allgegenwärtige
Digitalisierung, mit zu bedenken und konstruktiv in
das sozialstaatliche Prinzip einzubeziehen. Das klingt
womöglich geschwollen, ist auf jeden Fall eine große,
nicht leicht – mit „Jo, so und so moch ma des“ – zu bewältigende
Aufgabe.
Um sich dieser großen Herausforderung zu stellen,
wäre es zielführend, eine Kommission einzusetzen,
die sowohl aus Fachleuten der Praxis, also engagierten
Politikern, wie auch aus Wissenschaftlern, allem voran
PolitikwissenschaftlerInnen, besteht. Diese „Sozialstaat
morgen“-Kommission hätte die große Aufgabe,
einen Zielkatalog zu erstellen, der für die Politiker von
heute und morgen bindend sein sollte! Damit kommende
Generationen auch morgen noch in den Genuss
des Sozialstaates österreichischer Prägung kommen.
So bleibt das Ziel mehr als in jeder anderen Hinsicht:
bleiben wir auf dem österreichischen Weg!
24 POLITIK
KÖRPERBILDER BALANCER 73, 3/2018
Sozialministerin hält
40 Mio.
Euro
zurück
Auf dem Arbeitsmarkt zeigt sich eine deutlich geringere
Teilnahme von Menschen mit Behinderungen:
Während 55,9% der Personen mit Behinderungen im Alter
von 15–64 Jahren erwerbstätig bzw. Arbeit suchend
waren, betrug dieser Anteil bei Menschen ohne Behinderungen
in der gleichen Altersgruppe 77,1%. Auch Arbeitslosigkeit
ist signifikant häufiger und dauert länger
an.
Dieses Problem hatte die letzte Regierung lobenswerterweise
erkannt und so wurde eine massive Ausweitung
der Unterstützung in der Höhe von 40 Mio. für
die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen
im Parlament mit Zustimmung aller Parteien
beschlossen
In einem Pressegespräch am 31. Juli 2018 erklärte
Bundesbehindertenanwalt Hansjörg Hofer, dass er auf
seine Anfrage nach der Verwendung der 40 Mio. Euro
von der Sozialministerin bisher noch keine zufriedenstellende
Antwort bekommen hätte.
Die Vorschläge für ein Maßnahmenpaket lägen auf
dem Tisch und seien ausgearbeitet. Initiativen, welche
verstärkt Anreize für Anstellungen von Menschen mit
Behinderungen der Wirtschaft damit geboten werden
könnten, könnten mit diesem gewidmeten Geld umgehend
umgesetzt werden, doch die Sozialministerin gibt
das Geld nicht frei. Die Behindertenanwaltschaft und
die Bundesgemeinschaft Freie Wohlfahrt fordern daher
Bundesministerin Hartinger-Klein dringend auf, mit
dem Geld endlich ein Maßnahmenpaket zu schnüren
und in die Umsetzung zu gehen.
Menschen mit Behinderungen sind ohnehin von den
in letzter Zeit beschlossenen Maßnahmen stark betroffen,
z. B. durch die Rücknahme der Aktion 20.000 für
ältere ArbeitnehmerInnen über 50 Jahre, unter welchen
ca. 25% Menschen mit Behinderungen oder chronisch
Kranke sind, die davon profitiert hätten oder die Kürzung
der Mindestsicherung, die ebenfalls Menschen mit
Behinderungen trifft. (heh)
Sparpolitik:
Sinkt die
Qualität
in der
Betreuung?
Jahrelange Einsparungen gefährden menschenwürdige Betreuung von
Menschen mit Behinderungen. Die Lebens- und Betreuungsqualität von
rund 7.000 Menschen mit Behinderungen in Wien stehen angesichts
langjähriger Einsparungen durch die Stadt Wien auf dem Spiel. Darauf
wies die Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für
Menschen mit Behinderung, IVS Wien (Interessensvertretung der sozialen
Dienstleistungsunternehmen in Wien), am 16. Mai 2018 im Rahmen einer
Pressekonferenz hin.
Von Helga Hiebl
Die IVS-Vorstände Robert Mittermair, Marion Ondricek und Wolfgang Waldmüller
betonten, dass bis Ende 2019 an die 428.000 Leistungsstunden für
Betroffene gestrichen werden müssen bzw. 440 MitarbeiterInnen im Wiener
Behindertenbereich ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn die Stadtregierung
die geplanten Kürzungen nicht zurücknimmt.
BALANCER 73, 3/2018 POLITIK 25
KOSTENSTEIGERUNGEN WERDEN SEIT
JAHREN NICHT ABGEDECKT
Seit 2007 kämpfen die Organisationen der Wiener Behindertenhilfe
mit einer chronischen Unterdeckung ihrer Budgets,
da der Fonds Soziales Wien, FSW, die jährlichen Kostensteigerungen,
die auf Grund kollektivvertraglicher Vorschriften
und im Sachbereich entstehen, aus Gründen der Budgetkonsolidierung
nicht abdeckt. Für 2018 wurden die Kostensätze
für die Betreuung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen
nur um 1% erhöht. „Angesichts der Tatsache, dass
die realen Kostensteigerungen 2,5–3% pro Jahr betragen, ein
Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderungen, der zu
deutlichen Einbußen in der Qualität der Betreuung führen
wird“, so Robert Mittermair, Vorstandssprecher der IVS Wien,
die 17 Organisationen der Wiener Behindertenhilfe vertritt.
Betroffen sind 6.920 Menschen mit Behinderungen, die von
4.450 MitarbeiterInnen der privaten Trägerorganisationen
Wiens täglich gepflegt, betreut, unterstützt und begleitet
werden.
50% WENIGER LEBENSQUALITÄT FÜR
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
„In Wien droht ein nicht menschenrechtskonformer Rückbau
der Betreuung von Menschen mit Behinderungen in
Richtung „warm, satt und sauber“. Vier Prozent Unterdeckung
beim Budget für 2018 und 2019 bedeuten in der Praxis
50% weniger Lebensqualität für die knapp 7.000 betroffenen
Menschen mit Behinderungen. Vor allem individuelle
Angebote, die 1:1-Betreuung erfordern, wie z. B. die Begleitung
zu Treffen mit Freunden oder zu Arztterminen müssen
bei personellen Einsparungen als erstes gestrichen werden“,
so Wolfgang Waldmüller, Vorstand IVS Wien.
Iris Kopera, Mitarbeiterin im Leitungsteam des Selbstvertretungszentrums
für Menschen mit Lernschwierigkeiten,
spricht aus eigener Erfahrung: „Wenn noch mehr Geld
gekürzt wird, werden die Menschen noch systematischer
behandelt und ihre Bedürfnisse noch weniger beachtet. Für
Menschen im Wohnbereich ist nicht genug Zeit, um selbst
zu bestimmen, wann sie sich pflegen und waschen können.
Aber das ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen!“
KRANKSPAREN FÜHRT ZU KÜNDIGUNGEN
UND MASSIVEM ARBEITSDRUCK
Durch die Einsparungen steigt der Arbeitsdruck auf die
4.450 MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe Wiens massiv.
„Die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und psychischen
Erkrankungen ist intensiv sowie herausfordernd und
verlangt enorme Flexibilität. Während in fast allen Bundesländern
im Gesundheits- und Sozialbereich die Gehälter für
MitarbeiterInnen im öffentlichen Bereich erhöht wurden,
werden in Wien heuer nicht einmal die kollektivvertraglichen
Erhöhungen für die Beschäftigten des privaten Behindertenbereiches
– und die Wiener Behindertenhilfe besteht
ausschließlich aus privaten Organisationen – finanziert. Wir
sehen nicht ein, dass MitarbeiterInnen der privaten Dienstleistungsorganisationen
im Wiener Behindertenbereich
schlechtergestellt sind als das Personal der Stadt Wien und
fordern für gleiche Leistung gleichen Lohn“, so Marion Ondricek,
IVS-Vorstand.
MENSCHENWÜRDIGE BETREUUNG MUSS
STADT WIEN ETWAS WERT SEIN
Für Waldmüller ist nicht nachvollziehbar, warum in Zeiten
der Hochkonjunktur bei einer hochgradig vulnerablen und
unterstützungsabhängigen Gruppe von Menschen gespart
werden soll. „Vom angekündigten Sparpaket sind Menschen
mit Behinderungen direkt und unmittelbar betroffen. Budgetziele
auf dem Rücken der Schwächsten, die sich offensichtlich
nicht wehren können, zu erreichen, darf nicht im
Interesse einer Stadt sein, die soziale Verantwortung seit
über 100 Jahren zum handlungsleitenden Prinzip macht!
Die menschenwürdige Betreuung von Menschen mit Behinderungen
muss der Stadt Wien etwas wert sein!“
Die IVS Wien fordert daher die neue Stadtregierung auf,
die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und konstruktiv
mit den Organisationen der Wiener Behindertenhilfe über
ihre Kostensätze zu verhandeln. (APA ots / ivs wien / heh)
IVS WIEN – DATEN UND FAKTEN
Die „Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen
für Menschen mit Behinderung“, IVS Wien, wurde 2011
gegründet. Sie gestaltet und entwickelt verbesserte Rahmenbedingungen
für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen.
Die IVS Wien besteht aus 17 Wiener Sozialeinrichtungen,
die 3.200 qualifizierte MitarbeiterInnen beschäftigen,
welche täglich Unterstützungsleistungen für rund 4.350
Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen
im Auftrag der Stadt Wien erbringen. Mitglieder sind die
Assist GmbH, die Auftakt GmbH, der Verein BALANCE, Das
Band, die Caritas Wien, der Verein GIN, die HABIT GmbH, der
Verein Humanisierte Arbeitsplätze, die ITA GmbH, die KoMIT
GmbH, der Verein Lebenshilfe Wien, der Verein LOK, die ÖHTB
Arbeiten GmbH, die ÖHTB Wohnen GmbH, der Verband ÖVSE
– SHT, der Verein Rainman‘s Home und der Verein Sozialtherapeutische
Lebens- und Arbeitsgemeinschaft. www.ivs-wien.atv
V. l. n. r.: Marion Ondricek, IVS-Vorstand, Iris Kopera, Mitarbeiterin
im Leitungsteam des Selbstvertretungszentrums für Menschen mit
Lernschwierigkeiten, Robert Mittermair, Vorstandssprecher der IVS Wien,
Wolfgang Waldmüller, Vorstand IVS Wien. Fotoc: Christian Novak
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Kommentar
BALANCER 73, 3/2018
Schnittblumen
Pro
von Cornelia Renoldner
Natürlich ist mir ein Blumengarten lieber als eine Blume
oder ein Blumenstrauß in der Vase, überhaupt ein Garten
mit allem … Obstbäume, Büsche mit Beeren und welche
mit Blüten, Kräuter, Gemüse UND Blumen.
Aber eine Blume macht ein Zimmer, das mit Büchern
und Krimskrams angeräumt ist, wie auch eines, in dem
es nur Bett, Tisch, Sessel und Kasten gibt, lebendig und
bewohnt. Die Schnittblume, wiewohl von ihren Wurzeln
abgeschnitten, wird, im Wasser stehend, doch noch mit
Nährstoffen versorgt – Schnittstelle zwischen Natur und
Kultur … wie wir selbst.
Und eine Blume oder ein Strauß ist DAS Geschenk!
Macht nicht dick und nicht besoffen, ist nicht das Buch,
das die Beschenkte schon gelesen hat oder nie lesen will,
steht nicht auf Dauer herum und staubt ein, sondern
verwelkt, kann dann immer noch erfreuen, getrocknet
und weiterverschenkt werden oder dann doch herumstehen
und einstauben, aber auch ohne schlechtes Gewissen
entsorgt werden. Blumen können ein sehr persönliches,
ja intimes Geschenk sein, ebenso eine herzliche,
nicht zum Wiederschenken „verpflichtende“ Gabe
für eine fremde Person sein.
Aber es kann auch heikel sein, Blumen zu verschenken
– nicht nur gibt es Menschen, die Schnittblumen verabscheuen,
es gibt auch SchnittblumenallergikerInnen –
tröstlich für mich: von beiden kenne ich nur wenige. Heikel
ist natürlich auch die Zusammenstellung … Am besten
sind sortenreine oder Jahreszeitensträuße, zu denen
auch Kräuter und Früchte gehören können, besser nicht
Zwiebelblumen und Wurzelblumen zusammen, keine
Beigaben wie Farn und Schleierkraut.
Kompliziert wird‘s, wenn eine sich auf die den Blumensorten
zugeschriebenen Bedeutungen einlässt oder
sie im Gegensatz zur Beschenkten nicht kennt – rote Rosen
= Liebe … Narzissen = Respekt … roter Mohn = Lebenslust
… orange Lilie = Hass, Rache … gelbe Tulpe = einseitige
Liebe … im Zweifelsfall rate ich dazu, das Hanakotoba-
Lexikon zu benutzen!
Und sich selber Blumen schenken geht auch – sie haken
sich so oder so in mein Leben ein und bekommen die
für mich eigene Bedeutung. Zum Beispiel: „… es echauffierte
mich, dass die tiefrote Rose im Glas sich über Nacht
in eine schwarze Rose verwandelt hatte, sie hatte aber
ihren zauberhaften Duft bewahrt: mentales Geheimnis
etc.“, Friederike Mayröcker in „Pathos und Schwalbe“,
meinem ersten Urlaubstagebuch.
Hier im Urlaubsquartier mit Blick auf eine Blumenwiese,
Kirschbäume, Heckenrosen und Holunderbüsche
brauch auch ich keine Blumen in der Vase … wie eine
Freundin, die am Land lebt, in deren Haus es keine Blumen
in der Vase und keine Topfpflanzen gibt. Die Pflanzen
hab ich ja vor der Tür, sagt sie und dahin geht sie mit
ihrem Morgenkaffee. Wenn sie bei mir ist, geht sie mit
ihrem Kaffee runter in den Park, weil sie den ersten Kaffee
unter einem Baum trinken muss.
Aber da sind wir schon bei den Bäumen … die sind
natürlich noch besser als Blumen und Natur draußen allemal
besser als drinnen.
Contra
von Helga Hiebl
Ich gestehe, ich verfasse dieses Contra nur, weil derjenige,
der ihn eigentlich verfassen wollte, ausgefallen ist.
Daher vorweg: Ich mag an sich Blumen auch zuhause in
der Vase, aber der Kult, das Übermaß und das Inflationäre
daran lehne ich ab. Blumen schenken bei jeder Gelegenheit
aus Verlegenheit? Ist es Einfallslosigkeit? Alles
in der Natur, das gefällt, einfach abreißen und mitnehmen?
Ist es Ignoranz?
Es gibt viele Argumente, Blumen dort zu lassen, wo
sie hingehören, nämlich auf die Wiese, in die Natur. Viele
Menschen erkennen nicht oder wollen nicht erkennen,
welche Blumen bereits geschützt sind und pflücken alles
ab, was gefällt. Das ist nicht nur fahrlässig und verboten,
sondern zudem höchst egoistisch.
Gekaufte Schnittblumen haben zudem immer etwas
Aufgeladenes, für mich meistens zu feierlich oder zu
morbid. Und dann noch diese unseligen Botschaften:
Schenkst du gelbe Rosen bist du eifersüchtig, magst du
weiße Lilien, dann ab mit dir auf den Friedhof, denn das
sind Friedhofsblumen.
Und wer denkt schon an die Produktionsbedingungen
in Afrika, wo unsere so wunderschönen Rosen herkommen?
Insgesamt landen jährlich etwa 85 Prozent der
kenianischen Schnittblumen in europäischen Wohnungen.
Wer heute bei uns eine Rose kauft, kann fast sicher
sein, dass sie aus Kenia stammt. Aufgrund des steigenden
Bedarfs an Frischwasser für die Schnittblumenindustrie
drohen Seen in Trockenperioden auszutrocknen.
Die daraus entstehenden Probleme für die lokalen Ökosysteme,
die Landbesitzer und Kleinbauern sind verheerend.
Wer Blumen verschenkt, will ja anderen eine Freude
machen und damit nicht gleichzeitig Umweltzerstörung
und Ausbeutung unterstützen, also wenn es schon sein
muss und soll, dann bitte nur bei wirklich besonderen
Gelegenheiten und dann am besten nicht einfach irgendwelche
Blumen, sondern zum Beispiel regionale
Blumen, Bio-Blumen oder Fair-Trade-Blumen.
BALANCER 73, 3/2018
Veranstaltungen
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Impressum
Medieninhaber, Herausgeber, Verleger:
Verein BALANCE – Leben ohne Barrieren, 1130 Wien,
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Chefredaktion: Mag. Helga Hiebl
Redaktion: David Galko, Iris Kopera,
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Grafische Gestaltung: Frau Ober
Redaktionsadresse: Zeitschrift Balancer, Hochheimgasse 1, 1130
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Erscheinungsweise: 1/4-jährlich
Erscheinungsort: Wien
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz: Eigentümer: BALANCE,
gemeinnütziger, überparteilicher, nicht-konfessioneller Verein.
Vorstand: OSR, Dir. Rudolf Wögerer, Obmann; SD Edeltraut
Frank-Häusler, Obmann Stellevrtreterin; Marianne Kühtreiber,
Obmann Stellvertreterin; Dr. Karl Katary, Schriftführer; Irmtraut
Vaclavic, Schriftführer Stellvertreterin; Gertrud Bartsch,
Kassierin; SenRat DI Harald Haschke, Kassierin Stellvertreter;
Dipl.-Vw. Herbert Kopper; Leo Josef Neudhart; Susanne Pisek;
Dr. Wilhelm Holubetz, Irene Pautsch
Geschäftsführung: Marion Ondricek,
Blattlinie: Der „Balancer“ berichtet als Fach- und
Vereinszeitschrift über die Aktivitäten von BALANCE, bekennt
sich zu dessen Leitbild und Grundsätzen und thematisiert
besonders relevante Themen und Ereignisse, die Menschen
mit Behinderungen betreffen. Der „Balancer“ folgt
inhaltlich dem Bekenntnis des Art. 7 der Bundesverfassung,
nach welchem es ein Grundrecht aller Menschen ist,
gleichberechtigt und ohne Diskriminierung zu leben.
Veranstaltungen
A NEW PERSPECTIVE
Ausstellung Führung
Führung durch die Ausstellung von Christoph Speich.
bildBalance Wien „... inspiriert von Klimt und Schiele“
Termin: Montag, 3. September 2018, 18:00
Ort: LE MERIDIEN WIEN
Artist’s Space, Etage -1
Robert Stolz Platz 1
A-1010 Wien
Die Ausstellung läuft bis Mitte September 2018,
Öffnungszeiten 0:00-24:00
15 Jahre Tagesstruktur
Fuchsenfeld
Termin: Donnerstag, 27. September 2018, 17:00
Ort: Tagesstruktur-Standort Fuchsenfeld,
Fockygasse 52, 1120 Wien
Offenes Atelier 2018
bildBalance Wien
Termin: Dienstag, 23. Oktober 2018, 17:00
Ort:
bildBalance Atelier Wien, Tagesstruktur-
Standort Fuchsenfeld, Fockygasse 52, 1120
Wien
Inklusive Redaktion: Als Grundvoraussetzung für eine zukünftige
inklusive Gesellschaft werden Selbstbestimmung und
Selbsttätigkeit der BALANCE-KlientInnen unterstützt. Gemäß
diesem Anspruch setzt sich das Redaktionsteam des „Balancers“
zu gleichen Teilen aus BewohnerInnen, Tagesstruktur-
TeilnehmerInnen und MitarbeiterInnen zusammen.
BALANCE Design und Handwerk
BALANCE Design und Handwerk
Originelle
Grußkarten
zum Aufklappen mit Kuvert
Gerade in unserer Zeit, in der alles
„schnell-schnell-mal“ verschickt wird
– als Kurznachricht, E-Mail oder Fax
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Nr. 73/2018, Jahrgang 21
Verlagspostamt 1130 Wien
Erscheinungsort Wien