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EnEV - Porit

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4<br />

Energieeffizienz steigern<br />

Die Entwicklung des Energie sparenden Bauens<br />

Zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden verfolgt die<br />

Bundesregierung bestimmte Strategien. Neben gesetzlichen Vorgaben,<br />

die seit 2002 unter anderem durch die Energieeinsparverordnung<br />

(<strong>EnEV</strong>) geregelt sind, wird das energiesparende Bauen<br />

Entwicklung der mittleren Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von neu errichteten Wohngebäuden im Verhältnis zur<br />

Umsetzung in der Baupraxis und zum Forschungsvorlauf<br />

Quelle: Fraunhofer Institut für Bauphysik<br />

kWh/m 2 a<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

0<br />

-50<br />

Solar-<br />

häuser<br />

Niedrigenergiehäuser<br />

3-Liter-Häuser<br />

Inzwischen können neue Gebäude bereits mit heute verfügbarer<br />

Technologie als Null- oder Plusenergiehäuser gebaut und betrieben<br />

werden. Bei diesen Gebäuden würde man dann von kleinen dezentralen<br />

Kraftwerken sprechen und nicht mehr von Energieverbrauchern.<br />

Derzeit sind diese Wohnhäuser aber leider wirtschaftlich kaum<br />

darstellbar. Wesentlich für die Einführung derartiger Standards ist<br />

es, die vorliegenden Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Breite<br />

des Baugeschehens in Deutschland zu bringen und den Markt für<br />

Energieeinsparung im Gebäudebereich – Instrumente des BMVBS<br />

auch flankierend mit verschiedenen Förderinstrumenten belohnt.<br />

Seit der ersten Ölkrise in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts<br />

haben sich die energetischen Anforderungen stets erhöht.<br />

Null-Heizenergiehäuser<br />

Mindestanforderungen<br />

(WSVO/<strong>EnEV</strong>)<br />

Baupraxis<br />

Forschung<br />

(Demovorhaben)<br />

Plusenergiehäuser<br />

1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2019<br />

Die Bundesregierung hat zur Steigerung der Energieeffizienz<br />

verschiedene Möglichkeiten. Im Wesentlichen werden hierbei in<br />

vier Bereichen Instrumente bereitgestellt und Strategien verfolgt,<br />

die den Energiebedarf im Gebäudebereich kontinuierlich senken.<br />

Ordnungsrecht (Energiespargesetz,<br />

Energiesparverordnung) – „Fordern“<br />

Finanzielle Unterstützung – „Fördern“<br />

Aufklärung, Information, Markttransparenz<br />

(Energieausweise) – „Marktkräfte stärken“<br />

Forschung und Verbreitung von wissenschaftlichem<br />

„Know-how stärken“<br />

energetisch optimierte Baustoffe, Bau- und Anlagenkomponenten<br />

zu stärken. Mit diesen Ansätzen wird auch die EU-Vorgabe aus der<br />

Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden, dass bis 2021<br />

das so genannte „Fast-Null-Energiegebäude“ zum gesetzlichen<br />

Neubaustandard eingeführt ist, erreicht. Allerdings werden für<br />

dieses Ziel auch innovative Architekten und fachkompetente Planer,<br />

die den leistungsbereiten und klugen Bauherren kompetent<br />

unterstützen, benötigt.<br />

MARKTKRÄFTE STÄRKEN<br />

FORDERN<br />

FÖRDERN<br />

KNOW-HOW STÄRKEN

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