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EnEV - Porit

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Die Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong>)<br />

Aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung<br />

ging 2002 die Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong>) hervor. Sie ist<br />

Teil des Klimaschutzprogramms, das die Bundesregierung zur<br />

Minderung der CO2-Emissionen ins Leben gerufen hat. Ziel ist, bis<br />

2012 die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 21% zu senken.<br />

Seit dem ersten Inkrafttreten der <strong>EnEV</strong> folgten mehrere Novellierungen,<br />

um die Verordnung dem Stand der Technik anzupassen.<br />

Die <strong>EnEV</strong>-Novelle 2009<br />

Am 1. Oktober 2009 ist die aktuell gültige Energieeinsparverord-<br />

nung in Kraft getreten. Beschlussgrundlage dieser Vordnung war<br />

das am 5 . Dezember 2007 von der Bundesregierung abgestimmte<br />

„Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP). In diesen so<br />

genannten „Meseberger Beschlüssen“ hat das Kabinett 29 Maßnahmen<br />

beschrieben, mit denen der Energieverbrauch in Deutschland<br />

nachhaltig verringert werden soll. Eine wesentliche Komponente<br />

war dabei die Novellierung der Energieeinsparverordnung, welche<br />

die primärenergetischen Anforderungen im Gebäudebereich um<br />

30 Prozent verschärft hat. Darüber hinaus wurde auch festgelegt,<br />

dass für 2012 eine weitere Stufe der Energieeinsparverordnung geplant<br />

ist, mit der der Energieverbrauch, je nach den wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten, noch einmal bis zur gleichen Größenordnung reduziert<br />

werden soll. „Neubauten werden in Zukunft ihren Energiebedarf<br />

Der Weg zur <strong>EnEV</strong><br />

Jahr Novellierungen<br />

2002<br />

2004<br />

2005<br />

2007<br />

2009<br />

Bundesregierung beschließt Klimaschutzprogramm.<br />

Teil davon ist die Energieeinsparverordnung.<br />

CO 2-Emissionen senken<br />

stärker aus erneuerbaren Quellen decken. Es wird eine stufenweise<br />

und wirtschaftlich vertretbare Erhöhung der Energieeffizienz bei<br />

Gebäuden geben“, schreibt die Bundesregierung.<br />

Die <strong>EnEV</strong> 2009 im Detail<br />

Neben der Verschärfung der energetischen Anforderungen, wurden<br />

mit der <strong>EnEV</strong> 2009 auch neue Berechnungsmethoden und -ansätze<br />

sowie mit der DIN 18599 eine neue Norm für die Bewertung von<br />

Wohngebäuden eingeführt. Die wesentlichste Änderung ist hierbei<br />

die Grenzwertbestimmung über das so genannte Referenzgebäudeverfahren.<br />

Der maximal zulässige Primärenergiebedarf (Qp) wurde<br />

früher immer über die Kompaktheit, das A/V-Verhältnis eines<br />

Gebäudes bestimmt. Mit der <strong>EnEV</strong> 2009 muss der Qp-Grenzwert<br />

nun individuell über ein Referenzgebäude errechnet werden. Das<br />

Referenzhaus entspricht in Geometrie und Ausrichtung dem<br />

geplanten Gebäude, wird aber mit einem fest vorgegebenen<br />

Wärmeschutz und einer einheitlichen Anlagentechnik ausgestattet.<br />

Der unter diesen Vorraussetzungen errechnete Primärenergiekennwert<br />

stellt den Maßstab für das zu errichtende Gebäude dar. Es<br />

müssen nun individuelle und mit dem Bauherren abgestimmte<br />

Wärme schutz- und Haustechnikkonzepte vom Planer ausgewählt<br />

werden, mit denen die Qp-Vorgabe des Referenzgebäudes erfüllt<br />

wird.<br />

Im Gegensatz zur Einzelbetrachtung des Gebäudes und der Heizung durch die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung<br />

ist durch die Zusammenführung nun die Primärenergie ausschlaggebend, die von außen dem<br />

Gebäude zugeführt wird. Eine schlechte Heizung kann daher durch eine gute Dämmung aufgewogen werden.<br />

Einführung Energieausweis. Einteilung in Verbrauchs- und Bedarfspass. Der Pass gibt Auskunft, wie viel das<br />

Haus an Primärenergie „verbraucht“.<br />

Anpassung der Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes<br />

Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls.<br />

Die verabschiedeten Klimaschutzmaßnahmen sind verbindlich für alle Teilnehmerländer.<br />

Änderungen oder Neu:<br />

Energieausweis nur noch als Bedarfspass zulässig, Übergangsregelung<br />

Anforderungen an Nichtwohngebäude<br />

Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden<br />

Berücksichtigung alternativer Energieversorgungssysteme<br />

Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes<br />

Energetische Inspektion von Klimaanlagen<br />

Energieausweise für bestehende Gebäude<br />

Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 %.<br />

Einzelheiten siehe Abschnitt oben „Die <strong>EnEV</strong>-Novelle 2009“<br />

Einführung des Referenzgebäudeverfahrens und der DIN 18599 bei der energetischen<br />

Bilanzierung von Wohngebäuden<br />

Ausweitung von Nachrüstpflichten und Vorgaben zur Außerbetriebnahme von Nachtstromheizungen<br />

Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten<br />

Berücksichtigung von Photovoltaikstrom bei vorrangiger Selbstnutzung<br />

2012<br />

Geänderte Rechenregeln zur Nutzflächenbestimmung und neuer Ansatz bei der Wärmebrückenbewertung<br />

Weitere Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen um bis zu 30 % geplant<br />

2020 Ziel: Fast-Null-Energiegebäude<br />

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