EnEV - Porit
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Die Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong>)<br />
Aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung<br />
ging 2002 die Energieeinsparverordnung (<strong>EnEV</strong>) hervor. Sie ist<br />
Teil des Klimaschutzprogramms, das die Bundesregierung zur<br />
Minderung der CO2-Emissionen ins Leben gerufen hat. Ziel ist, bis<br />
2012 die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 21% zu senken.<br />
Seit dem ersten Inkrafttreten der <strong>EnEV</strong> folgten mehrere Novellierungen,<br />
um die Verordnung dem Stand der Technik anzupassen.<br />
Die <strong>EnEV</strong>-Novelle 2009<br />
Am 1. Oktober 2009 ist die aktuell gültige Energieeinsparverord-<br />
nung in Kraft getreten. Beschlussgrundlage dieser Vordnung war<br />
das am 5 . Dezember 2007 von der Bundesregierung abgestimmte<br />
„Integrierte Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP). In diesen so<br />
genannten „Meseberger Beschlüssen“ hat das Kabinett 29 Maßnahmen<br />
beschrieben, mit denen der Energieverbrauch in Deutschland<br />
nachhaltig verringert werden soll. Eine wesentliche Komponente<br />
war dabei die Novellierung der Energieeinsparverordnung, welche<br />
die primärenergetischen Anforderungen im Gebäudebereich um<br />
30 Prozent verschärft hat. Darüber hinaus wurde auch festgelegt,<br />
dass für 2012 eine weitere Stufe der Energieeinsparverordnung geplant<br />
ist, mit der der Energieverbrauch, je nach den wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten, noch einmal bis zur gleichen Größenordnung reduziert<br />
werden soll. „Neubauten werden in Zukunft ihren Energiebedarf<br />
Der Weg zur <strong>EnEV</strong><br />
Jahr Novellierungen<br />
2002<br />
2004<br />
2005<br />
2007<br />
2009<br />
Bundesregierung beschließt Klimaschutzprogramm.<br />
Teil davon ist die Energieeinsparverordnung.<br />
CO 2-Emissionen senken<br />
stärker aus erneuerbaren Quellen decken. Es wird eine stufenweise<br />
und wirtschaftlich vertretbare Erhöhung der Energieeffizienz bei<br />
Gebäuden geben“, schreibt die Bundesregierung.<br />
Die <strong>EnEV</strong> 2009 im Detail<br />
Neben der Verschärfung der energetischen Anforderungen, wurden<br />
mit der <strong>EnEV</strong> 2009 auch neue Berechnungsmethoden und -ansätze<br />
sowie mit der DIN 18599 eine neue Norm für die Bewertung von<br />
Wohngebäuden eingeführt. Die wesentlichste Änderung ist hierbei<br />
die Grenzwertbestimmung über das so genannte Referenzgebäudeverfahren.<br />
Der maximal zulässige Primärenergiebedarf (Qp) wurde<br />
früher immer über die Kompaktheit, das A/V-Verhältnis eines<br />
Gebäudes bestimmt. Mit der <strong>EnEV</strong> 2009 muss der Qp-Grenzwert<br />
nun individuell über ein Referenzgebäude errechnet werden. Das<br />
Referenzhaus entspricht in Geometrie und Ausrichtung dem<br />
geplanten Gebäude, wird aber mit einem fest vorgegebenen<br />
Wärmeschutz und einer einheitlichen Anlagentechnik ausgestattet.<br />
Der unter diesen Vorraussetzungen errechnete Primärenergiekennwert<br />
stellt den Maßstab für das zu errichtende Gebäude dar. Es<br />
müssen nun individuelle und mit dem Bauherren abgestimmte<br />
Wärme schutz- und Haustechnikkonzepte vom Planer ausgewählt<br />
werden, mit denen die Qp-Vorgabe des Referenzgebäudes erfüllt<br />
wird.<br />
Im Gegensatz zur Einzelbetrachtung des Gebäudes und der Heizung durch die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung<br />
ist durch die Zusammenführung nun die Primärenergie ausschlaggebend, die von außen dem<br />
Gebäude zugeführt wird. Eine schlechte Heizung kann daher durch eine gute Dämmung aufgewogen werden.<br />
Einführung Energieausweis. Einteilung in Verbrauchs- und Bedarfspass. Der Pass gibt Auskunft, wie viel das<br />
Haus an Primärenergie „verbraucht“.<br />
Anpassung der Beurteilung des sommerlichen Wärmeschutzes<br />
Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls.<br />
Die verabschiedeten Klimaschutzmaßnahmen sind verbindlich für alle Teilnehmerländer.<br />
Änderungen oder Neu:<br />
Energieausweis nur noch als Bedarfspass zulässig, Übergangsregelung<br />
Anforderungen an Nichtwohngebäude<br />
Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden<br />
Berücksichtigung alternativer Energieversorgungssysteme<br />
Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes<br />
Energetische Inspektion von Klimaanlagen<br />
Energieausweise für bestehende Gebäude<br />
Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 %.<br />
Einzelheiten siehe Abschnitt oben „Die <strong>EnEV</strong>-Novelle 2009“<br />
Einführung des Referenzgebäudeverfahrens und der DIN 18599 bei der energetischen<br />
Bilanzierung von Wohngebäuden<br />
Ausweitung von Nachrüstpflichten und Vorgaben zur Außerbetriebnahme von Nachtstromheizungen<br />
Stärkung des Vollzugs durch Intensivierung privater Nachweispflichten<br />
Berücksichtigung von Photovoltaikstrom bei vorrangiger Selbstnutzung<br />
2012<br />
Geänderte Rechenregeln zur Nutzflächenbestimmung und neuer Ansatz bei der Wärmebrückenbewertung<br />
Weitere Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen um bis zu 30 % geplant<br />
2020 Ziel: Fast-Null-Energiegebäude<br />
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