Stadtmagazin CLP Ausgabe 27
Das Stadtmagazin für Cloppenburg
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NEU: Die ADAC-<br />
Versicherungen bieten jetzt<br />
einen bedarfsgerechten<br />
Rechtsschutz rund um die<br />
Lebensbereiche Verkehr,<br />
Privat, Beruf und Wohnen<br />
an: den ADAC Rechtsschutz<br />
(für ADAC-Mitglieder<br />
mit Preis-Vorteil)<br />
Jens Schledorn, ADAC-Geschäftsleiter in Oldenburg und Rechtsanwalt Henrik Siemer, Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
ADAC-Vertragsanwalt berät Mitglieder<br />
kompetent und kostenlos<br />
Wenn ein Flug in den langersehnten Urlaub storniert<br />
wird, das 4-Sterne-Hotel sich vor Ort als Bruchbude<br />
entpuppt oder ein Schreiben wegen einer<br />
Geschwindigkeitsübertretung ins Haus flattert, fragen sich<br />
viele Betroffene: „Was soll ich nun machen? Wie komme ich<br />
zu meinem Recht?“ Dass guter Rat nicht teuer sein muss,<br />
zeigt der ADAC. Er arbeitet seit vielen Jahren eng mit lokalen<br />
Vertragsanwälten zusammen, die eine schnelle, unkomplizierte<br />
sowie fachlich kompetente Beratung vor Ort ermöglichen<br />
– und die erste Beratung ist sogar kostenlos für jedes<br />
ADAC-Mitglied.<br />
„Der ADAC ist viel mehr als nur Pannenhilfe für unsere Mitglieder!<br />
Wir bieten umfassende Serviceleistungen und Informationen<br />
rund um die Themen Verkehr, Automobil, Reise<br />
sowie ADAC-Versicherungen und vieles mehr“, betont Jens<br />
Schledorn, ADAC-Geschäftsstellenleiter in Oldenburg.<br />
Was viele nicht wissen: Jedes ADAC-Mitglied hat ein Anrecht<br />
auf ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem<br />
Vertragsanwalt rund um die Themen Auto, Straßenverkehr<br />
und Reise. Dafür stehen zum einen die Juristen der<br />
ADAC-Rechtsberatung in München persönlich oder auch<br />
telefonisch zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit,<br />
einen von mehr als 600 bundesweit praktizierenden<br />
ADAC-Vertragsanwälten zu kontaktieren und - unabhängig<br />
von einer Rechtsschutzversicherung - ein erstes<br />
kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.<br />
Diese Serviceleistung des ADAC ist personenbezogen und<br />
erfolgt ausschließlich durch unabhängige und frei praktizierende<br />
ADAC-Vertragsanwälte.<br />
In Cloppenburg ist Rechtsanwalt Henrik Siemer bereits<br />
seit vielen Jahren ADAC-Vertragsanwalt. Er steht jedem<br />
ADAC-Mitglied persönlich oder telefonisch für ein erstes<br />
Beratungsgespräch zur Verfügung. „Viele Menschen haben<br />
eine Scheu, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und sich<br />
über ihre Rechte und auch Pflichten informieren zu lassen.<br />
„Durch die kostenlose Erstberatung jedes ADAC Mitglieds<br />
wird diese Hemmschwelle gesenkt und so kommen mehr<br />
Menschen zu ihrem wohlverdienten Recht“, so Henrik Siemer,<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht sowie<br />
Ehrenrichter des Anwaltsgerichts Oldenburg. Als Partner<br />
in der angesehenen Anwalts-Kanzlei Mählmeyer & Partner<br />
in Cloppenburg, Hagenstraße 16, kann er zusätzlich auf ein<br />
breitgefächertes Fachwissen seiner Kolleginnen und Kollegen<br />
zurückgreifen, die sein Engagement für die Rechte der<br />
ADAC-Mitglieder unterstützen.<br />
Das erste Beratungsgespräch ist in keinerlei Weise an die<br />
Vergabe eines eventuellen Mandats gebunden. Sollte sich<br />
das ADAC-Mitglied nach dem Beratungsgespräch für weitere<br />
juristische Schritte entscheiden, ist es völlig frei in der<br />
Wahl seines Rechtsanwaltes. Möchte das Mitglied, dass der<br />
ADAC-Vertragsanwalt über diese erste Beratung hinaus für<br />
ihn tätig wird, fallen die gesetzlich festgelegten Gebühren<br />
an. Diese Kosten müssen entweder privat oder durch eine<br />
eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung getragen<br />
werden.<br />
Die Namen und Anschriften der ADAC-Vertragsanwälte<br />
sind auf der Homepage www.adac.de zu finden. Eine telefonische<br />
Vereinbarung des Beratungstermins ist erwünscht.<br />
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