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Stadtmagazin CLP Ausgabe 27

Das Stadtmagazin für Cloppenburg

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NEU: Die ADAC-<br />

Versicherungen bieten jetzt<br />

einen bedarfsgerechten<br />

Rechtsschutz rund um die<br />

Lebensbereiche Verkehr,<br />

Privat, Beruf und Wohnen<br />

an: den ADAC Rechtsschutz<br />

(für ADAC-Mitglieder<br />

mit Preis-Vorteil)<br />

Jens Schledorn, ADAC-Geschäftsleiter in Oldenburg und Rechtsanwalt Henrik Siemer, Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

ADAC-Vertragsanwalt berät Mitglieder<br />

kompetent und kostenlos<br />

Wenn ein Flug in den langersehnten Urlaub storniert<br />

wird, das 4-Sterne-Hotel sich vor Ort als Bruchbude<br />

entpuppt oder ein Schreiben wegen einer<br />

Geschwindigkeitsübertretung ins Haus flattert, fragen sich<br />

viele Betroffene: „Was soll ich nun machen? Wie komme ich<br />

zu meinem Recht?“ Dass guter Rat nicht teuer sein muss,<br />

zeigt der ADAC. Er arbeitet seit vielen Jahren eng mit lokalen<br />

Vertragsanwälten zusammen, die eine schnelle, unkomplizierte<br />

sowie fachlich kompetente Beratung vor Ort ermöglichen<br />

– und die erste Beratung ist sogar kostenlos für jedes<br />

ADAC-Mitglied.<br />

„Der ADAC ist viel mehr als nur Pannenhilfe für unsere Mitglieder!<br />

Wir bieten umfassende Serviceleistungen und Informationen<br />

rund um die Themen Verkehr, Automobil, Reise<br />

sowie ADAC-Versicherungen und vieles mehr“, betont Jens<br />

Schledorn, ADAC-Geschäftsstellenleiter in Oldenburg.<br />

Was viele nicht wissen: Jedes ADAC-Mitglied hat ein Anrecht<br />

auf ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem<br />

Vertragsanwalt rund um die Themen Auto, Straßenverkehr<br />

und Reise. Dafür stehen zum einen die Juristen der<br />

ADAC-Rechtsberatung in München persönlich oder auch<br />

telefonisch zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit,<br />

einen von mehr als 600 bundesweit praktizierenden<br />

ADAC-Vertragsanwälten zu kontaktieren und - unabhängig<br />

von einer Rechtsschutzversicherung - ein erstes<br />

kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.<br />

Diese Serviceleistung des ADAC ist personenbezogen und<br />

erfolgt ausschließlich durch unabhängige und frei praktizierende<br />

ADAC-Vertragsanwälte.<br />

In Cloppenburg ist Rechtsanwalt Henrik Siemer bereits<br />

seit vielen Jahren ADAC-Vertragsanwalt. Er steht jedem<br />

ADAC-Mitglied persönlich oder telefonisch für ein erstes<br />

Beratungsgespräch zur Verfügung. „Viele Menschen haben<br />

eine Scheu, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und sich<br />

über ihre Rechte und auch Pflichten informieren zu lassen.<br />

„Durch die kostenlose Erstberatung jedes ADAC Mitglieds<br />

wird diese Hemmschwelle gesenkt und so kommen mehr<br />

Menschen zu ihrem wohlverdienten Recht“, so Henrik Siemer,<br />

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht sowie<br />

Ehrenrichter des Anwaltsgerichts Oldenburg. Als Partner<br />

in der angesehenen Anwalts-Kanzlei Mählmeyer & Partner<br />

in Cloppenburg, Hagenstraße 16, kann er zusätzlich auf ein<br />

breitgefächertes Fachwissen seiner Kolleginnen und Kollegen<br />

zurückgreifen, die sein Engagement für die Rechte der<br />

ADAC-Mitglieder unterstützen.<br />

Das erste Beratungsgespräch ist in keinerlei Weise an die<br />

Vergabe eines eventuellen Mandats gebunden. Sollte sich<br />

das ADAC-Mitglied nach dem Beratungsgespräch für weitere<br />

juristische Schritte entscheiden, ist es völlig frei in der<br />

Wahl seines Rechtsanwaltes. Möchte das Mitglied, dass der<br />

ADAC-Vertragsanwalt über diese erste Beratung hinaus für<br />

ihn tätig wird, fallen die gesetzlich festgelegten Gebühren<br />

an. Diese Kosten müssen entweder privat oder durch eine<br />

eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung getragen<br />

werden.<br />

Die Namen und Anschriften der ADAC-Vertragsanwälte<br />

sind auf der Homepage www.adac.de zu finden. Eine telefonische<br />

Vereinbarung des Beratungstermins ist erwünscht.<br />

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