30.10.2018 Aufrufe

bbh_11_2018_internet

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Berlin-Brandenburgisches Handwerk <strong>11</strong> I <strong>2018</strong><br />

Foto: Riko Best/Fotolia<br />

Fahrverbot droht<br />

Nach den Urteilen aus Hamburg, Frankfurt/Main und Stuttgart muss<br />

auch das Land Berlin Fahrverbote für Diesel-Pkw und -Lkw verhängen. Das<br />

hat das Verwaltungsgericht Berlin am 9. Oktober <strong>2018</strong> nach einer Klage<br />

der Deutschen Umwelthilfe angeordnet.<br />

Damit wird das Land Berlin bis<br />

spätestens 31. März 2019 verpflichtet,<br />

insgesamt elf Straßenabschnitte an<br />

der Leipziger Straße, Reinhardtstraße,<br />

Brückenstraße, Friedrichstraße, dem<br />

Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und<br />

Leonorenstraße für Dieselfahrzeuge bis<br />

zur Klasse Euro 5 zu sperren.<br />

Fahrverbote ab Mitte<br />

des kommenden Jahres<br />

Als Zeitrahmen haben die Richter festgelegt,<br />

dass die Fahrverbote anschließend<br />

innerhalb von zwei bis drei Monaten umgesetzt<br />

werden müssen. Regine Günther,<br />

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,<br />

sagte in einer Videobotschaft auf<br />

ihrer Webseite, die Fahrverbote würden<br />

bis Juli 2019 eingeführt werden.<br />

Die bislang ergriffenen Maßnahmen<br />

haben nicht ausgereicht, um die im Luftreinhalteplan<br />

festgelegten Grenzwerte<br />

einzuhalten. Dieser liegt für Stickstoffdioxid<br />

(NO 2<br />

) bei i. H. v. 40 µg/m 3 im Stadtgebiet<br />

Berlin. Günther kritisierte, die<br />

Fahrverbote seien ein Ergebnis der Tatenlosigkeit<br />

der Bundesregierung sowie des<br />

betrügerischen Verhaltens der Autoindustrie.<br />

Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht<br />

Berlin-Brandenburg wurde von<br />

der Kammer wegen der grundsätzlichen<br />

Bedeutung der Sache zwar zugelassen,<br />

aber das Land Berlin wird hiervon wohl<br />

keinen Gebrauch machen. Jedoch will<br />

es jetzt Ausnahme-, Übergangs- sowie<br />

Härtefallregelungen prüfen. Für Berliner<br />

Handwerksbetriebe wäre es wirtschaftlich<br />

nicht tragbar, wenn Firmenfahrzeugen<br />

oder Kunden des Handwerks die Zufahrt<br />

verwehrt würde.<br />

Für <strong>11</strong>7 weitere Straßenteilstücke muss<br />

Berlin ebenfalls Maßnahmen prüfen,<br />

um die Luft sauberer zu halten. Eine<br />

flächendeckende Fahrverbotszone – etwa<br />

entsprechend der Umweltzone innerhalb<br />

des S-Bahn-Rings – ist erst einmal<br />

vom Tisch, da laut Rechtsprechung der<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht<br />

gewahrt sei. Auf Hinweis des Gerichts zog<br />

die Deutsche Umwelthilfe, die die Fahrverbote<br />

vor Gericht eingefordert hatte, einen<br />

entsprechenden Antrag kurzfristig zurück.<br />

Moderne Euro-6-Diesel theoretisch<br />

von Fahrverbot nicht ausgeschlossen<br />

Selbst diejenigen, die im Zuge des<br />

Dieselgipfels ihren alten gegen einen<br />

vermeintlich sauberen Euro-6-Diesel<br />

getauscht hatten, sind zukünftig nicht<br />

auf der sicheren Seite. Nur die Euro-6d-<br />

TEMP-Diesel gelten als emissionsarm<br />

und stoßen durchschnittlich 76 Prozent<br />

weniger NOx aus als Euro-6b-Diesel.<br />

Das hatte der ADAC in seinem EcoTest<br />

ermittelt. Vieles ist immer noch unklar.<br />

„Sollte ein modernes Dieselfahrzeug<br />

im Realbetrieb trotz guter Messwerte<br />

deutlich zu hohe NOx-Werte haben,<br />

wäre auch theoretisch ein Fahrverbot für<br />

solche Fahrzeuge nicht auszuschließen”,<br />

wird Matthias Knobloch vom ACE Auto<br />

Club Europa auf der Webseite von<br />

www.berlin.de zitiert. Betroffen wären in<br />

Berlin mehr als 200 000 Dieselfahrer.<br />

Aktuell hat sich Bundeskanzlerin Angela<br />

Merkel in die Diskussion eingebracht und<br />

will vor dem Hintergrund der anstehenden<br />

Hessen-Wahl Fahrverbote in Frankfurt/Main<br />

notfalls per Gesetz abwenden.<br />

Dort, wo Grenzwerte nur geringfügig<br />

überschritten würden, wolle ihre Partei<br />

für diese Fälle das Immissionsschutzgesetz<br />

so ändern, dass Fahrverbote bei<br />

geringer Überschreitung als unverhältnismäßig<br />

eingestuft würden. Verkehrsminister<br />

Andreas Scheuer erklärte kurz vor<br />

Redaktionsschluss, dass es mit den von<br />

ihm favorisierten Nachrüstsätzen bis zu<br />

deren Genehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt<br />

bis zu anderthalb Jahre<br />

dauern könne.<br />

sa

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!