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SHEDLIN Middle East Health Care 2 ... - Kenntner GmbH

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<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG


Inhaltsverzeichnis<br />

1.<br />

Vorwort 4<br />

2.<br />

Hinweise zur Prospektverantwortung 5<br />

3.<br />

Beteiligung im Überblick 6<br />

4.<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung 12<br />

5.<br />

Emissions- und Investmenthaus 18<br />

6.<br />

Wirtschaftliche Grundlagen 20<br />

7.<br />

Investment 40<br />

8.<br />

Beteiligungsstruktur und Partner 48<br />

9.<br />

Investitions- und Finanzplan 52<br />

10.<br />

Prognoserechnungen 54<br />

11.<br />

Vermögens- Finanz- und Ertragslage 62<br />

12.<br />

Rechtliche Grundlagen 64<br />

13.<br />

Vertragspartner und Verfl echtungen 78<br />

14.<br />

Steuerliche Grundlagen 80<br />

15.<br />

Wichtige Verträge 88<br />

16.<br />

Angaben gemäß Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung 112<br />

17.<br />

Verbraucherinformationen<br />

zum Fernabsatz 114<br />

Anlage: Beitrittserklärung<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt<br />

gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3<br />

Inhaltsverzeichnis


4<br />

Vorwort<br />

1.<br />

Vorwort<br />

Der Gesundheitssektor gewinnt vor allem wirtschaftlich<br />

betrachtet immer mehr an Bedeutung. Er zählt zu den<br />

überdurchschnittlich wachsenden Sektoren der Weltwirtschaft.<br />

Investitionen in diesen Markt versprechen für<br />

Anleger sehr gute Renditechancen.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG kombiniert die Chancen<br />

einer Investition in den zukunftsträchtigen Gesundheitsmarkt<br />

mit den Perspektiven einer Wachstumsregion,<br />

den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), einem der am<br />

dynamischsten und schnellsten wachsenden Wirtschaftsmärkte<br />

der Welt.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der VAE, insbesondere von<br />

Abu Dhabi, dem größten und reichsten der sieben Emirate,<br />

ist mehr als beeindruckend. Durch große Investitionen in<br />

Infrastruktur, Baubranche oder auch Tourismus wird die<br />

Modernisierung des Landes vorangetrieben und gleichzeitig<br />

die gesamte wirtschaftliche Struktur diversifi ziert.<br />

Die allgemeinen Rahmenbedingungen in den VAE, das<br />

äußerst stabile politische System, die junge und schnell<br />

wachsende Bevölkerung, die günstige geografi sche Lage,<br />

sowie die liberalen, unbürokratischen Wirtschaftsgesetze<br />

bieten insbesondere für ausländische Investoren erhebliche<br />

Investitionsanreize.<br />

Trotz aller positiven wirtschaftlichen Entwicklungen hat<br />

das Gesundheitssystem der VAE heute noch nicht den<br />

Standard der westlichen Länder erreicht. Der Bedarf an<br />

hochwertiger medizinischer Versorgung gerade im intensivmedizinischen,<br />

kardiologischen und gefäßchirurgischen<br />

Bereich kann in den VAE bisher nicht durch eigene Infrastruktur<br />

wie z. B. staatliche Krankenhäuser mit Intensivabteilung<br />

oder Fachärzte gedeckt werden. Dies wird auch<br />

dadurch deutlich, dass regelmäßig sehr viele VAE-Bürger<br />

zu medizinischen Behandlungen und Operationen ins Ausland<br />

und hier insbesondere nach Europa reisen. Studien<br />

gehen von ca. 10.000 Patienten aus den VAE pro Jahr in<br />

Deutschland aus.<br />

Nach Angaben der deutschen Botschaft in Abu Dhabi wird<br />

etwa die Hälfte aller dort beantragten Visa für medizinische<br />

Zwecke benötigt.<br />

An dieser Stelle setzt das hinter dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

stehende Projekt an. Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes,<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG, sind die Planung, der Bau und Betrieb einer<br />

120 Betten großen, modernen deutschen herz- und gefäßchirurgischen<br />

Klinik mit angeschlossener Nephrologhieund<br />

Dialyseabteilung, der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik.<br />

Das Behandlungsspektrum dieses Fachklinikums wurde<br />

den speziellen medizinischen Bedürfnissen der Bevölkerung<br />

in Abu Dhabi angepasst (hoher Anteil von Herz-<br />

Kreislauferkrankungen, hohe Diabetesrate, hoher Anteil<br />

an übergewichtigen Patienten).<br />

Der Bau der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik stellt somit<br />

eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zum erfolgreichen<br />

Vorgänger-Publikumsfonds <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />

<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG dar. Mit diesem Vorgängerfonds<br />

betreiben die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG als Emissionshaus<br />

und ihre Projektpartner in Abu Dhabi das erste deutsche<br />

Ärztehaus, das „Al Rawdah German Medical Center“, und<br />

das erste Deutsche Allgemeine Krankenhaus, das „German<br />

General Hospital“. Das Ärztehaus wurde bereits im<br />

Frühjahr 2009 eröffnet. Das Deutsche Allgemeine Krankenhaus<br />

befi ndet sich seit September im Bau.<br />

Sowohl das bereits eröffnete Ärztehaus und das Allgemeine<br />

Deutsche Krankenhaus aus dem Vorgängerfonds als<br />

auch das Ihnen vorliegende Angebot, die Herz-, Gefäßund<br />

Nierenklinik, werden nach deutschen modernsten<br />

Standards errichtet, mit neuester Medizintechnik ausgerüstet<br />

und von deutschen Ärzten geleitet.<br />

Diese Investition ermöglicht dem Anleger eine renditestarke<br />

Beteiligung an einem Gesundheitsprojekt, das in<br />

seinem Leistungsspektrum und seiner Aufbereitung auf<br />

dem Markt einzigartig ist. Aufgrund der hohen Nachfrage<br />

nach Gesundheitsversorgung auf gehobenem Niveau in<br />

den VAE ist mit einer sehr guten Auslastung und somit mit<br />

hohen Renditen zu rechnen.


2.<br />

Hinweise zur Prospekt-<br />

verantwortung<br />

Erklärung der Anbieterin<br />

Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die<br />

steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von<br />

der Anbieterin, der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, Nürnberg, mit<br />

Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für Abweichungen<br />

durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und<br />

rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen der<br />

Rechtsprechung, sowie für den tatsächlichen Eintritt der<br />

mit dieser Emission verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />

Ziele wird von der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG nicht<br />

übernommen.<br />

Für den Inhalt des Emissionsprospektes waren nur die bis<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder<br />

erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden<br />

Emission um eine unternehmerische Beteiligung handelt.<br />

Angesprochen werden Anleger mit rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Grundkenntnissen. Es wird<br />

empfohlen gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in<br />

Anspruch zu nehmen, um sich ein eigenes Bild über dieses<br />

Beteiligungsangebot zu verschaffen.<br />

Die Angaben und die Gliederung dieses Prospektes orientieren<br />

sich grundsätzlich an dem Standard des Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene<br />

Vermögensanlagen“ (IDW S 4). Soweit es der<br />

Verständlichkeit und Klarheit des Prospektes dient, wurde<br />

von der vom IDW empfohlenen Gliederung abgewichen.<br />

Emittentin des Beteiligungsangebotes<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

mit Sitz in 90471 Nürnberg<br />

Breslauer Straße 396<br />

Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

mit Sitz in 90471 Nürnberg<br />

Breslauer Straße 396<br />

Prospektherausgeber<br />

Herausgeber des vorliegenden Prospektes sind gemeinsam<br />

die Anbieterin und die Emittentin. Prospektverantwortliche<br />

ist allein die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, Nürnberg.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, Breslauer Straße 396, 90471<br />

Nürnberg, vertreten durch die Vorstände Robert G.<br />

Schmidt und Johanna Borus, übernimmt die Verantwortung<br />

für den Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospektes<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt<br />

richtig sind und keine wesentlichen Umstände<br />

ausgelassen wurden.<br />

Aufstellungsdatum des Prospektes<br />

ist der 05.10.2009.<br />

Robert G. Schmidt<br />

Vorstandsvorsitzer <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

Johanna Borus<br />

Vorstand Investitionen <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

5<br />

Hinweise zur Prospektverantwortung


3.<br />

Beteiligung im Überblick<br />

Der Gesundheitssektor zählt zu den wachstumsstärksten<br />

Branchen weltweit. Dennoch stellt eine gute, fl ächendeckende<br />

Gesundheitsversorgung, wie sie in Deutschland<br />

vorhanden ist, weltweit eher eine Ausnahme dar. Insbesondere<br />

in Wachstumsregionen wie den Vereinigten Arabischen<br />

Emiraten (VAE) ist das Gesundheitssystem noch<br />

weit vom Standard westlicher Länder entfernt. Die aktuell<br />

vorhandene Versorgungsstruktur kann mit dem rasanten<br />

Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum nicht mithalten.<br />

Veränderte demographische Strukturen, ein zunehmend<br />

ungesunder Lebenswandel und höhere medizinische Ansprüche<br />

haben zu einem Medizintourismus geführt, der<br />

sich seit 2001 von den USA nach Europa verlagert hat.<br />

Bevorzugtes Land ist momentan Deutschland. Jährlich<br />

reisen etwa 10.000 Emirati in die Bundesrepublik Deutschland,<br />

um sich dort behandeln zu lassen. Die Regierungen<br />

sowohl der VAE, als auch der einzelnen Emirate, zielen auf<br />

die Etablierung eines fundierten Gesundheitssystems im<br />

eigenen Land, um diesen starken Medizintourismus auf ein<br />

minimales Niveau abzubauen.<br />

Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsangebotes sind<br />

die Planung, der Bau und Betrieb einer deutschen Herz-,<br />

Gefäß- und Nierenklinik in Abu Dhabi. Diese Klinik wird<br />

konservative und operative Behandlungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />

sowie eine spezielle Kinderkardiologie<br />

anbieten. Angeschlossen wird außerdem eine Nephrologie-<br />

und Dialyseabteilung. Dieses Behandlungsangebot ist<br />

den speziellen medizinischen Bedürfnissen in Abu Dhabi<br />

angepasst (hoher Anteil von Herz-Kreislauferkrankungen,<br />

hohe Diabetesrate, hoher Anteil an übergewichtigen<br />

Patienten).<br />

Die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik stellt somit eine hervorragende<br />

Ergänzung und Erweiterung zum bereits geplanten<br />

und mit dem <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1<br />

Fonds fi nanzierten Allgemeinen Deutschen Krankenhaus<br />

(German General Hospital) in Abu Dhabi dar, welches mit<br />

den Diagnose- und Therapieschwerpunkten Innere Medizin<br />

und Orthopädie auf dem selben Grundstück entsteht.


Mit dem Bau dieser Herz-, Gefäß- und Nierenklinik soll der hohen Nachfrage nach medizinischem Know-how auf deutschem<br />

Niveau besonders auf dem Gebiet der Herz- und Kreislauferkrankungen nachgekommen und eine erstklassige Patientenversorgung<br />

auf höchstem Standard gewährleistet werden.<br />

Eckdaten der Beteiligung<br />

Fondsvolumen 47,5 – 60 Mio. Euro<br />

Mindestbeteiligung 15.000 Euro zzgl. 5% Agio<br />

Investitionsfeld<br />

Besondere Fondsmerkmale<br />

Kurze Laufzeit von etwa 5 Jahren mit einer erwarteten<br />

Zielrendite > 14% p.a. (IRR*)<br />

Gewinnbeteiligung des Fondsmanagements erst ab<br />

einer Rendite von 12% p.a. (IRR*)<br />

Baugenehmigung wurde bereits erteilt<br />

Lizenz „Class A“ (Vollversorgung) ist bereits vorhanden<br />

Spezifi sches und marktbezogenes Leistungsspektrum<br />

Markenname steht für deutsche Qualität<br />

Großer Bedarf an kardiologischen Eingriffen und<br />

Gefäßchirurgie laut einer mikroökonomischen Wettbewerbsanalyse<br />

(vgl. Kapitel 6.)<br />

Erfahrenes Projektentwicklungsteam<br />

Lokaler Partner mit der gleichen Zielverfolgung – eine<br />

qualitativ hochwertige, hochmoderne und ertragreiche<br />

Klinik zu errichten<br />

3.1<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Angeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist bzw.<br />

Treugeber an der Kommanditgesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Der Beitritt zur Gesellschaft<br />

erfolgt ab dem Jahr 2009.<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich an Anleger, die ihr<br />

Vermögensportfolio sinnvoll ergänzen und diversifi zieren<br />

wollen. Angesprochen werden Anleger, die als natürliche<br />

*vergleiche Kapitel 3.16<br />

Planung, Bau und Betrieb einer Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />

mit 120 Betten in Abu Dhabi<br />

Angestrebte Laufzeit rd. 5 Jahre<br />

Ausschüttungen ab 2012 geplant<br />

Angestrebte Zielrendite auf Anlegerebene >14% p.a. (IRR*)<br />

Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Personen in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />

einkommensteuerpfl ichtig sind sowie über rechtliche, wirtschaftliche<br />

und steuerliche Grundkenntnisse verfügen.<br />

Da es sich hierbei um eine unternehmerisch geprägte<br />

Anlagemöglichkeit handelt, wird das aufmerksame Lesen<br />

des Kapitels 4 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“<br />

eindringlich empfohlen. Die Anleger sollten sich der dort<br />

beschriebenen Sachverhalte bewusst sein und über einen<br />

ausreichenden fi nanziellen Hintergrund verfügen, um die<br />

Auswirkungen der dort beschriebenen Risiken fi nanziell<br />

verkraften zu können. Das Angebot ist nicht geeignet<br />

für Anleger, die eine festverzinsliche oder risikolose Kapitalanlage<br />

mit festen Rückzahlungszeitpunkten und der<br />

Möglichkeit der jederzeitigen Veräußerung der Beteiligung<br />

präferieren.<br />

3.2<br />

Anlageobjekt und Investitionsstrategie<br />

Mit dem von den Anlegern bereitgestellten Beteiligungskapital<br />

plant die Fondsgesellschaft eine Investition<br />

in den noch in der Entwicklung befindlichen<br />

Gesundheitssektor in den VAE. Hierzu wird die Gesellschaft<br />

bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

(Al Alamia), einer in den VAE ansässigen Kapitalgesellschaft,<br />

erwerben. Die übrigen Anteile an Al Alamia<br />

werden von den Projektinitiatoren gehalten. Al<br />

Alamia wird gemeinsam mit Herrn Abdullah Al Fahim die<br />

7<br />

Beteiligung im Überblick


8<br />

Beteiligung im Überblick<br />

German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC (im<br />

Folgenden „GHVH“) gründen, deren Gegenstand die Entwicklung<br />

und Verwaltung von Grundstücken und Einrichtungen<br />

der Gesundheitsfürsorge sowie insbesondere der<br />

Bau und Betrieb einer hochmodernen deutschen Herz-,<br />

Gefäß- und Nierenklinik in Abu Dhabi/VAE, ist. Abdullah<br />

Al Fahim ist Repräsentant der Al-Fahim-Gruppe und der<br />

lokale Partner für das Projekt. Die Al-Fahim-Gruppe ist<br />

ein angesehenes und erfolgreiches Unternehmen in der<br />

Golfregion. In einem Joint-Venture-Vertrag zwischen Herrn<br />

Al Fahim und Al Alamia werden die Rahmenbedingungen<br />

des geplanten Investments sowie die Rechte und Pfl ichten<br />

der Parteien einschließlich der zur Umsetzung des Investments<br />

zu erbringenden Leistungen umfassend geregelt.<br />

Diese sind z. B. die Zurverfügungstellung und langfristige<br />

Verpachtung eines entsprechenden Grundstücks durch<br />

Herrn Al Fahim an die GHVH und die für die Planung, den<br />

Bau und Betrieb der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik erforderlichen<br />

Genehmigungen und Lizenzen, die mit Hilfe von<br />

Herrn Al Fahim erwirkt werden sollen. Die Unterzeichnung<br />

dieser Vereinbarung soll bis Ende 2009 erfolgen. Der Joint-<br />

Venture-Vertrag und der Gesellschaftsvertrag der GHVH<br />

werden der Al Alamia umfangreiche Kontroll- und Überwachungsrechte<br />

bei der GHVH einräumen, insbesondere<br />

das Recht zur Ernennung von Geschäftsführern.<br />

3.3<br />

Investitions- und Beteiligungsstruktur<br />

Es ist vorgesehen, dass die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />

<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG USD 54,2 Mio. in den Erwerb von<br />

bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia bzw. in deren Kapitalausstattung<br />

und damit mittelbar in die Finanzierung<br />

des Baus eines modernen deutschen Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenzentrums investiert. Die der Al Alamia gewährten<br />

Finanzmittel werden von dieser an die GHVH weitergeleitet.<br />

Die Al Alamia überwacht, steuert und kontrolliert<br />

den gesamten Investitions-, Projektentwicklungs- und<br />

Betriebsprozess. Gesellschafter der GHVH werden zu 49%<br />

die Al Alamia und zu 51% der gesetzlich notwendige lokale<br />

Partner Herr Abdullah Al Fahim sein, zwischen denen<br />

ein Joint-Venture-Vertrag geschlossen wird. In diesem wird<br />

vor allem festgeschrieben sein, dass Herr Al Fahim für die<br />

ersten 10 Jahre nicht am Gewinn der GHVH beteiligt sein<br />

sondern eine feste Dividende, einer Baupacht vergleichbar,<br />

erhalten wird. Die GHVH ist die Betreibergesellschaft der<br />

Herz-, Gefäß- und Nierenklinik und unmittelbar für deren<br />

Planung, Bau und Betrieb verantwortlich. Sie wird aus<br />

einer sogenannten Class A Lizenz, die der German General<br />

Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC FZC erteilt worden ist, die<br />

Berechtigung für den Betrieb der Klinik erhalten. Diese Lizenz,<br />

die die umfassendste Leistungsabrechnung in sämtlichen<br />

medizinischen Bereichen ermöglicht und nicht auf<br />

bestimmte medizinische Fachgebiete beschränkt ist, liegt<br />

für einen unbefristeten Zeitraum vor. Die German General<br />

Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC ist Betreibergesellschaft des<br />

vorangegangenen ersten Projektes, des <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1, welches den Bau und Betrieb eines<br />

Deutschen Allgemeinen Krankenhauses zum Gegenstand<br />

hat. Beide Projekte werden auf demselben Grundstück<br />

realisiert. Die Beteiligungsstruktur für die hier angebotene<br />

Beteiligung ergibt sich anschaulich aus der Grafik auf<br />

Seite 9.<br />

3.4<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt<br />

grundsätzlich der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>. Die Komplementärin ist laut Gesellschaftsvertrag<br />

jedoch ermächtigt, die Geschäftsführungsbefugnis auf<br />

einen Dritten zu übertragen, der nicht Gesellschafter der<br />

Gesellschaft ist. Per Geschäftsbesorgungsvertrag wurde<br />

die Geschäftsführung des Fonds an die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

<strong>GmbH</strong> übertragen.


Beteiligungsstruktur der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

Geschäftsführer: O. Schorn, M. Eulig, K. Amin<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

3.5<br />

Geplantes Volumen<br />

Das geplante Volumen der Fondsgesellschaft beträgt<br />

nach Vollplatzierung 47.500.000 Euro. Es soll – neben<br />

dem bereits vorhandenen Kommanditkapital von 2.000<br />

Euro – vollständig aus Eigenkapital beitretender Anleger/<br />

Gesellschafter finanziert werden. Sofern von beitrittswilligen<br />

Anlegern entsprechende Beitrittserklärungen<br />

abgegeben werden, kann die Geschäftsführung das<br />

Kommanditkapital um weitere bis zu 12.500.000 Euro<br />

(„Überplatzierungsreserve“ gemäß § 4 Ziffer 3 Satz 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages) auf bis zu max. 60.000.000 Euro<br />

erhöhen. Die Überplatzierungsreserve könnte ggf. für Erweiterungs-<br />

und Anbauten verwendet werden.<br />

3.6<br />

Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

eine unbestimmte Laufzeit. Anleger können das Gesellschaftsverhältnis<br />

erstmals zum 31. Dezember 2014<br />

ordentlich kündigen.<br />

Projektmanagement VAE<br />

O. Schorn,<br />

M. Eulig, K. Amin<br />

90% Anteil 10% Anteil<br />

49% Anteil (51% Stimmrecht)<br />

100% Gewinnanteil für die ersten 10 Jahre<br />

German Heart and Vascular Hospital<br />

(<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong><br />

Abdullah Al Fahim<br />

Lokaler Partner<br />

Quelle: <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

51% Anteil (49% Stimmrecht) 0% Gewinnanteil<br />

für die ersten 10 Jahre, dafür feste Dividende<br />

(Baupacht)<br />

Der Beteiligungsvertrag der Al Alamia wird der Fondsgesellschaft<br />

das Recht einräumen, ihre Beteiligung nach<br />

Ablauf von etwa fünf Jahren nach dem Erwerb der Anteile<br />

zu veräußern. Ob die Fondsgesellschaft von diesem Recht<br />

Gebrauch machen wird, hängt von den wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt ab,<br />

d. h. im Wesentlichen von der Höhe eines realisierbaren<br />

Veräußerungserlöses und der darin enthaltenen Wertsteigerung<br />

der Beteiligung aus der Sicht der Anleger der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

3.7<br />

Mindestbeteiligung / Zeichnung / Einzahlung<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 15.000 Euro zzgl. 5%<br />

Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000<br />

teilbar sein. Der Anleger zeichnet seine Beteiligung mittels<br />

beigefügter Beitrittserklärung. Die Einzahlung des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. Agio hat innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Annahme auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Bankkonto der Treuhänderin zu erfolgen.<br />

9<br />

Beteiligung im Überblick


10<br />

Beteiligung im Überblick<br />

3.8<br />

Vorzugsausschüttung<br />

Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Anlegern, die der<br />

Gesellschaft bis zum 31.03.2010 beitreten und ihre Kommanditeinlage<br />

inkl. Agio bis zu diesem Zeitpunkt vollständig<br />

geleistet haben, eine Vorzugsausschüttung zu, die<br />

ihnen im Rahmen der Ergebnisverteilung in den Jahren<br />

2009 und 2010 als Gewinn vorab auf ihren Kapitalkonten<br />

gutgeschrieben wird. Die Vorzugsausschüttung wird vom<br />

ersten des auf die vollständige Einzahlung folgenden<br />

Kalendermonats bis zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft,<br />

längstens jedoch bis zum 31.12.2010 berechnet.<br />

Für Anleger, die der Gesellschaft im Jahr 2009 beitreten,<br />

beträgt die Vorzugsausschüttung 5% des gezeichneten<br />

Nominalkapitals; für Anleger, die der Gesellschaft vom<br />

01.01.2010 bis zum 31.03.2010 beitreten, beträgt die<br />

Vorzugsausschüttung 2,5% des gezeichneten Nominalkapitals.<br />

Steht freie Liquidität für Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter zur Verfügung, wird diese zunächst zur<br />

Zahlung der Vorzugsausschüttungen verwendet.<br />

3.9<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit<br />

der Mittelfreigabekontrolle beauftragt. Sie kontrolliert und<br />

überwacht die Verwendung des von den Anlegern gezahlten<br />

Beteiligungskapitals gemäß den Vereinbarungen des<br />

Mittelfreigabekontrollvertrages.<br />

3.10<br />

Ergebnisverteilung<br />

Die Anleger sind über die gesamte Fondslaufzeit am<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft entsprechend ihrer<br />

Beteiligungsquote beteiligt. Im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />

erhalten zunächst die jeweils berechtigten Zeichner<br />

eine Vorzugsausschüttung (vgl. Kapitel 3.8). Das danach<br />

verbleibende Ergebnis wird auf alle Anleger entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote verteilt.<br />

Auf diese Weise erfolgt die Ergebnisverteilung so lange,<br />

bis die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer jeweiligen<br />

Kommanditeinlage (ohne Agio) zzgl. einer rechnerischen<br />

internen Verzinsung in Höhe von 12% p.a. (IRR*) für die<br />

*vergleiche Kapitel 3.16<br />

Zeit der Kapitalbindung ab Schließung der Gesellschaft erhalten<br />

haben. Das darüber hinausgehende erwirtschaftete<br />

Ergebnis wird im Verhältnis 60:40 auf die Anleger und die<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> verteilt. Fondsmanagement<br />

und Anleger haben somit die gleichen Interessen,<br />

da sie von denselben Erfolgen profi tieren. Demnach erhält<br />

das Fondsmanagement eine Erfolgsbeteiligung erst dann,<br />

wenn die Anleger eine Mindestrendite von 12% p.a.<br />

gemäß IRR-Methode erhalten haben. Für das Managementteam<br />

stellt dies einen sehr hohen Anreiz dar, die<br />

Beteiligung an der Al Alamia bestmöglich zu veräußern.<br />

3.11<br />

Ausschüttungen<br />

Gemäß dem noch abzuschließenden Joint-Venture-Vertrag<br />

werden die Gewinne aus der GHVH in den ersten 10 Jahren<br />

in voller Höhe der Al Alamia zustehen. Al Alamia wird<br />

die erhaltenen Gewinnausschüttungen nach Abzug der<br />

Kosten der eigenen Verwaltung an ihre Gesellschafter weiterleiten.<br />

Der operative Betrieb kann erst nach Fertigstellung<br />

der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik beginnen. Diese<br />

ist für das Jahr 2011 geplant. Daher wird die Fondsgesellschaft<br />

voraussichtlich ab dem Jahr 2012 Ausschüttungen<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsquote von der Al Alamia<br />

bekommen und diese nach Abzug etwaiger Kosten, Steuern<br />

und Gebühren an die Anleger weiterleiten.<br />

3.12 Kosten<br />

Sämtliche Kosten in der Investitionsphase sind in der<br />

Mittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechende<br />

vertragliche Vereinbarungen mit den wesentlichen Leistungserbringern<br />

liegen vor. Der Investitions- und Finanzplan<br />

ist in Kapitel 9 dargestellt und erläutert.<br />

3.13<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Die<br />

Gesellschafter erzielen somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

gemäß § 15 Absatz 3 Nr. 2 EStG. Zu der ausführlichen<br />

Darstellung der steuerlichen Grundlagen verweisen wir auf<br />

Kapitel 14.


3.14<br />

Haftung<br />

Die Anleger haften gegenüber etwaigen Gläubigern der<br />

Fondsgesellschaft nur in Höhe ihrer im Handelsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage. Diese beträgt 1% der jeweils<br />

gezeichneten Kommanditeinlage. Die Haftung kann auch<br />

nach vollständiger Leistung der Kommanditeinlage wieder<br />

aufl eben, wenn das Kapitalkonto eines Anlegers unter den<br />

Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />

sinkt (z. B. durch Ausschüttungen). Im Innenverhältnis zur<br />

Treuhänderin ist die Haftung des Anlegers auf die Leistung<br />

der übernommenen Kommanditeinlage zzgl. Agio<br />

beschränkt.<br />

Weiterführende Informationen zur Haftung befi nden sich<br />

im Kapitel 12.6 dieses Prospektes. Angaben über die damit<br />

im Zusammenhang stehenden Risiken werden in den<br />

Kapiteln 4.3 bis 4.5 gemacht.<br />

3.15<br />

Treuhänderin<br />

Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Nürnberg, die der Fondsgesellschaft<br />

als Kommanditistin beigetreten ist. Die Aureus Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> hält das Beteiligungskapital treuhänderisch<br />

für die Anleger nach Maßgabe eines separat abzuschließenden<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

3.16<br />

Interne-Zinsfuß-Methode bzw. IRR-Rendite<br />

In diesem Verkaufsprospekt wird an verschiedenen Stellen<br />

der sogenannte Interne Zinsfuß bzw. die IRR-Rendite<br />

(englisch IRR=Internal Rate of Return) verwendet. Die<br />

Interne-Zinsfuß-Methode ist ein Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung. Neben der Höhe der Ein- und<br />

Auszahlungen wird auch der zeitliche Bezug berücksichtigt.<br />

Dabei wird derjenige kritische Zinssatz berechnet, bei<br />

dessen Verwendung die diskontierten künftigen Ein- und<br />

Auszahlungen dem heutigen Preis bzw. Wert einer Investition<br />

entsprechen und damit zu einem Kapitalwert von<br />

null führen. Eine Investition ist nach dem Kriterium des<br />

internen Zinsfußes dann vorteilhaft, wenn der errechnete<br />

interne Zinsfuß über dem Marktzins bzw. einer geforderten<br />

Mindestverzinsung liegt.<br />

Aufgrund der Berechnungssystematik und der impliziten<br />

Prämissen kann der interne Zinsfuß (bzw. die IRR-Rendite)<br />

nicht ohne Einschränkung für einen Vorteilhaftigkeitsvergleich<br />

mit anderen Investitionsprojekten herangezogen<br />

werden. Insbesondere eignet sich die Interne-Zinsfuß-<br />

Methode nicht zum Vorteilhaftigkeitsvergleich mit festverzinslichen<br />

Kapitalanlagen bzw. mit Investitionsprojekten,<br />

die in Bezug auf Höhe, Dauer der Kapitalbindung sowie<br />

Zeitpunkt von Ein- und Auszahlungen von der zu bewertenden<br />

Investitionsalternative abweichen. Kritisch an<br />

der Internen-Zinsfuß-Methode ist unter anderem, dass<br />

sie nicht in allen denkbaren Fällen zu einem eindeutigen<br />

Ergebnis gelangt. Weiterhin ist anzumerken, dass die<br />

Interne-Zinsfuß-Methode davon ausgeht, dass die frei<br />

werdenden Einzahlungsüberschüsse jeweils zum internen<br />

Zinssatz wieder angelegt werden können (Wiederanlageprämisse).<br />

Dies ist insbesondere bei sich ergebenden<br />

hohen internen Zinsfüßen nicht realistisch.<br />

Die Interne-Zinsfuß-Methode eignet sich gut zur Beurteilung<br />

von Einzelinvestitionen ohne vollständig defi nierbare<br />

Entwicklungsszenarien. Sie wird daher in der Praxis auch<br />

regelmäßig zur Beurteilung von Einzelinvestments ohne<br />

vergleichbare Investitionsalternative verwendet. Diese<br />

Voraussetzungen sind bei Projektentwicklungsinvestitionen<br />

wie dem vorliegenden Angebot mit ihren bekannten<br />

Unsicherheiten hinsichtlich Höhe der Investition, Zeitpunkt<br />

der Ein- und Auszahlungen und Dauer der Kapitalbindung<br />

gegeben.<br />

11<br />

Beteiligung im Überblick


4.<br />

Wesentliche Risiken<br />

der Beteiligung<br />

4.1<br />

Unternehmerische Risiken<br />

Die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement<br />

und als solches mit verschiedenen Risiken verbunden.<br />

Die zukünftige Entwicklung der Beteiligung hängt von<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

ab, die aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar<br />

sind und die von den diesem Prospekt zugrunde liegenden<br />

Annahmen und Prämissen erheblich abweichen können.<br />

Dadurch kann es zu negativen Auswirkungen auf die<br />

Liquiditätsentwicklung der Fondsgesellschaft und folglich<br />

zu verminderten Auszahlungen an die Anleger kommen.<br />

Es wird daher dringend empfohlen, dass der einzelne<br />

Anleger vor Beitritt zur Gesellschaft fachkundige Beratung<br />

in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Anspruch nimmt,<br />

um die Auswirkungen des Beteiligungsangebotes und der<br />

damit verbundenen Risiken auf seine individuellen Verhältnisse<br />

prüfen zu können.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage dargestellt.<br />

Dabei stellt die Reihenfolge der Aufl istung der einzelnen<br />

Risiken keine Wertung im wirtschaftlichen oder rechtlichen<br />

Sinne dar. Das Auftreten einzelner oder auch das Zusammenwirken<br />

mehrerer Risikofaktoren kann dazu führen,<br />

dass sich das wirtschaftliche Ergebnis einer Beteiligung<br />

erheblich verschlechtert, ggf. sogar ein Totalverlust des<br />

eingesetzten Kapitals inkl. Agio eintritt.


4.2<br />

Anteilsfi nanzierung<br />

Dieses Beteiligungsangebot beinhaltet kein Angebot über<br />

eine Finanzierung der zu leistenden Beteiligungssumme.<br />

Für den Anleger besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

die Beteiligung über einen Kredit bei seiner Hausbank<br />

zu fi nanzieren. Sofern sich die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

gegenüber der Prospektprognose verschlechtern<br />

sollte, besteht die Möglichkeit, dass die Ausschüttungen<br />

den Kapitaldienst des in Anspruch genommenen Kredits<br />

nicht decken bzw. nicht zu den Fälligkeitsterminen<br />

der Zins- und Tilgungsraten zur Verfügung stehen. Bei<br />

einem eventuellen Totalverlust ist der Anleger weiterhin<br />

zur Rückzahlung seiner Darlehensschuld zzgl. Zinsen<br />

verpfl ichtet und muss die entsprechenden Zahlungen aus<br />

seinem sonstigen Vermögen leisten.<br />

4.3<br />

Haftung als Treugeber<br />

Die Haftung des Treugebers ist grundsätzlich auf die<br />

Höhe seiner Einlage zzgl. Agio begrenzt. Sobald diese<br />

Einlage in voller Höhe geleistet ist, unterliegt der Treugeber<br />

keiner Nachschusspfl icht. Sollte die Treuhänderin in<br />

ihrer Eigenschaft als Kommanditistin über die geleistete<br />

Einlage hinaus haften, haben die Treugeber die Treuhänderin<br />

aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

freizuhalten. Über die diesbezüglich bestehenden Risiken<br />

klärt Absatz 4.4 auf.<br />

4.4<br />

Haftung als Kommanditist<br />

Die Haftung eines Kommanditisten ist während der Beteiligung<br />

ausgeschlossen, sofern die im Handelsregister<br />

eingetragene Hafteinlage geleistet wurde. Werden jedoch<br />

die Kapitalanteile durch Entnahmen unter die eingezahlte<br />

Hafteinlage gemindert, lebt die Haftung gemäß § 172<br />

Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage wieder auf. Gleiches gilt, sofern<br />

Entnahmen – auch aus Gewinnen – getätigt werden,<br />

während der Kapitalanteil des Kommanditisten durch<br />

Verluste unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />

gemindert ist.<br />

4.5<br />

Sonstige Haftungstatbestände<br />

Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haften<br />

für Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

aus der Gesellschaft begründet waren. Dies gilt<br />

für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an<br />

dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />

wird (§ 160 HGB).<br />

4.6<br />

Steuerrecht<br />

Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

sowie die Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

in diesem Prospekt beruhen auf den zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetzen, der<br />

veröffentlichten Rechtsprechung sowie den aktuellen veröffentlichten<br />

Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />

Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption und zu<br />

den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

geben die Auffassung der steuerlichen Berater<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG wieder, beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen<br />

Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Insoweit kann<br />

keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die derzeit<br />

geltenden und im Prospekt dargestellten steuerlichen<br />

Regelungen für die Fondslaufzeit in unveränderter Form<br />

fortbestehen. Die steuerliche Behandlung der Einkünfte<br />

aus der Fondsgesellschaft beim einzelnen Anleger steht<br />

erst nach endgültiger Bestandskraft der Steuerbescheide<br />

der Fondsgesellschaft fest. Dies wird in der Regel erst nach<br />

Abschluss einer Betriebsprüfung durch das zuständige<br />

Finanzamt der Fall sein.<br />

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an der Al Alamia Arabian<br />

Gulf FZC (Al Alamia), einer Kapitalgesellschaft in den<br />

VAE. Diese Gesellschaft wiederum hält 49% der Anteile<br />

der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />

LLC, einer ebenfalls in den VAE ansässigen Kapitalgesellschaft.<br />

Für die Darstellung der zu erwartenden steuerlichen<br />

Folgen für die Anleger der Fondsgesellschaft sind demzufolge<br />

sowohl die Regelungen des deutschen Steuerrechts hinsichtlich<br />

der Besteuerung ausländischer Einkünfte als auch<br />

die Besteuerungsgrundsätze in den VAE zu beachten.<br />

13<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung


14<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

Zurzeit existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und den VAE, da das bisherige Abkommen<br />

zum 09. August 2008 ausgelaufen ist und eine<br />

Verlängerung bisher noch nicht erfolgte. Der Text für ein<br />

solches Abkommen wurde zwar bereits im Dezember 2008<br />

verhandelt, eine Unterzeichnung steht aber zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung noch aus. Es ist beabsichtigt, den<br />

Anwendungszeitpunkt des Abkommens rückwirkend auf<br />

den 1. Januar 2009 festzulegen. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass sich aufgrund des Inkrafttretens<br />

eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Beurteilung<br />

der steuerlichen Situation – auch rückwirkend –<br />

ändert mit der Folge, dass sich steuerliche Nachteile für<br />

die Fondsgesellschaft und deren Anleger ergeben. Somit<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Besteuerung<br />

der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft beim Anleger gegenüber<br />

der derzeitigen und in diesem Prospekt zugrunde<br />

gelegten Rechtslage ungünstiger erfolgt.<br />

Daneben können auch künftige Änderungen von Steuergesetzen<br />

bzw. Besteuerungsverfahren in den VAE zu einer<br />

höheren Besteuerung in den VAE und damit zu wirtschaftlichen<br />

Nachteilen für die Anleger führen.<br />

Im Rahmen der Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />

Al Alamia können steuerlich relevante Tatbestände verwirklicht<br />

werden, die zu einer Zuweisung von Einkünften<br />

bzw. zu Steuerbelastungen beim Anleger führen, ohne<br />

dass dem entsprechende Auszahlungen an den Anleger<br />

gegenüberstehen bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

erfolgen. Der Anleger müsste die Steuerzahlungen in diesem<br />

Fall aus seinem übrigen Vermögen begleichen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig unmittelbar<br />

zu mehr als der Hälfte an einer Kapitalgesellschaft in den<br />

VAE beteiligen, die wiederum Anteile an einer weiteren<br />

VAE-Kapitalgesellschaft hält. Da die Besteuerung von Einkünften<br />

in den VAE zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

grundsätzlich niedriger als in Deutschland ausfällt, ist zu<br />

prüfen, ob in diesem Fall die Voraussetzungen für die Anwendungen<br />

der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7<br />

bis 14 AStG vorliegen. In einem solchen Fall würden die<br />

Einkünfte, die auf Ebene der ausländischen Gesellschaften<br />

entstehen, beim Anleger der Fondsgesellschaft unabhängig<br />

von der Art der Gewinnverwendung der Besteuerung<br />

unterworfen. Die Beteiligungskonzeption der Fondsgesellschaft<br />

sowie die Tätigkeiten der VAE-Kapitalgesellschaften<br />

fallen nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht unter die<br />

Bestimmungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß<br />

§ 7 ff. AStG. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass die zuständigen<br />

Finanzbehörden im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />

zu einer anderweitigen Beurteilung kommen.<br />

Dies hätte für die Anleger der Fondsgesellschaft die oben<br />

beschriebenen Konsequenzen der Versteuerung von Einkünften<br />

auch ohne Zufl uss entsprechender Gewinnanteile<br />

zur Folge.<br />

Das Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

sieht vor, dass die Beteiligung an der Al Alamia im Jahr<br />

2014 veräußert wird. Die Prospektkalkulationen gehen<br />

davon aus, dass ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />

nicht der Gewerbesteuer unterliegt, da es sich um die Veräußerung<br />

der wesentlichen Betriebsgrundlage mit daran<br />

anschließender Betriebsaufgabe handelt. Ein solcher Sachverhalt<br />

unterliegt entsprechend den gefestigten Grundsätzen<br />

nicht der Gewerbesteuer. Dennoch ist auf das Risiko<br />

hinzuweisen, dass ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />

aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesfi nanzhofes<br />

(BFH) aus dem Jahr 2007 der Gewerbesteuer unterliegt.<br />

Der BFH hatte dabei u.a. für die Veräußerung von beweglichen,<br />

abnutzbaren Wirtschaftsgütern entschieden, dass<br />

ein Veräußerungsgewinn dann als laufender Gewinn der<br />

Gewerbesteuer zu unterwerfen ist, wenn die Veräußerung<br />

Teil eines einheitlichen Gesamtkonzepts ist und erst durch<br />

den Veräußerungsgewinn ein Totalgewinn erwirtschaftet<br />

werden kann.<br />

Sollten diese Grundsätze auf das – nicht vergleichbare –<br />

vorliegende Beteiligungsangebot übertragen werden,<br />

würden nach der gegenwärtigen Rechtslage 60% eines<br />

entstehenden Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuer<br />

unterliegen. Dies würde zu verringerten Auszahlungen<br />

an die Anleger im Jahr der Auflösung der Gesellschaft<br />

führen.


4.7<br />

Laufzeit und Handelbarkeit<br />

Die Beteiligung kann gem. § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />

frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden. Eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an Dritte ist jedoch<br />

grundsätzlich möglich. Im Regelfall kann ein Verkauf allerdings<br />

nur mit der Zustimmung der Komplementärin erfolgen.<br />

Bei den angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt<br />

es sich um beschränkt veräußerbare Beteiligungen, für die<br />

ein Markt erst entsteht. Es besteht somit das Risiko, dass<br />

bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber gefunden<br />

werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit, dass aufgrund<br />

eines geringen Veräußerungspreises ein Verkauf nur<br />

mit Verlust erfolgen kann. Eine Beteiligung sollte daher als<br />

langfristige Kapitalanlage betrachtet werden.<br />

4.8<br />

Rückabwicklung der Beteiligung<br />

Aufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissen<br />

könnte es notwendig werden, dass die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft rückabgewickelt werden muss. Ein denkbarer<br />

Grund könnte eine unzureichende Einwerbung des Eigenkapitals<br />

sein. Auch kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die vorgesehene Investition in den VAE aus rechtlichen,<br />

wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen nicht<br />

realisiert werden kann. Aus dem nach der Berichtigung<br />

der Schulden und der Erfüllung eingegangener Verträge<br />

übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />

zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Rückzahlung des<br />

eingezahlten Kapitals und sonstiger Vergütungen besteht<br />

nicht. Dies könnte für die Kommanditisten zu einem teilweisen<br />

Verlust oder im schlimmsten Fall sogar zu einem<br />

Totalverlust ihrer Kommanditeinlage inkl. Agio führen.<br />

4.9<br />

Überschreitung von Kostenansätzen<br />

in der Investitionsphase<br />

Es besteht das Risiko, dass die Höhe der kalkulierten und<br />

im Prospekt dargestellten Kosten der Investitionsphase<br />

tatsächlich überschritten wird. Dies könnte dazu führen,<br />

dass das eingeworbene Eigenkapital nicht für die Finanzierung<br />

der Errichtung des Krankenhauses und der damit im<br />

Zusammenhang stehenden weiteren Gebäude, sowie der<br />

Finanzierung der Einrichtungen etc. ausreicht. Dies könnte<br />

bedeuten, dass die geplante Investition nicht vollständig<br />

umgesetzt werden kann, was im schlimmsten Fall dazu<br />

führen würde, dass die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

an der Al Alamia Arabian Gulf FZC wertlos werden würde<br />

und die Anleger einen Verlust ihres eingesetzten Kapitals<br />

in Kauf nehmen müssten.<br />

4.10<br />

Vertragspartner<br />

Sollten wesentliche Vertragspartner, insbesondere während<br />

der Bauphase, zum Beispiel durch eine Insolvenz<br />

ausfallen, besteht das Risiko, dass vereinbarte Leistungen<br />

nicht mehr oder nur zu höheren Kosten erbracht werden<br />

können. Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung könnte sich<br />

in einem solchen Fall deutlich verschlechtern.<br />

4.11<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ist in<br />

hohem Maße mit den persönlichen Fähigkeiten, Erfahrungen<br />

und Kontakten des Projektmanagements verbunden.<br />

Darüber hinaus spielt der lokale Partner vor Ort eine<br />

wichtige Rolle für die Realisierung des Fondsprojektes. Es<br />

kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht<br />

während der Fondslaufzeit wichtige Entscheidungsträger<br />

aus dem Projektmanagement ausscheiden oder wichtige<br />

Kontaktpersonen nicht mehr zur Verfügung stehen und<br />

sich dadurch negative Einflüsse auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung und damit mittelbar auch auf die Anleger der<br />

Fondsgesellschaft ergeben.<br />

15<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung


16<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />

4.12<br />

Einzahlungsverpfl ichtungen<br />

Die Gesellschaft ist bei der vorgesehenen Investition auf<br />

die termingerechte Einzahlung der Kapitaleinlagen der<br />

Anleger angewiesen. Werden die Kapitaleinlagen der Anleger<br />

nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingezahlt,<br />

kommt die Fondsgesellschaft unter Umständen mit ihren<br />

eigenen Einzahlungsverpfl ichtungen in Verzug. Dies kann<br />

bedeuten, dass der Investitionszeitplan in den VAE nicht<br />

eingehalten werden kann oder auch (Teil-) Investitionen<br />

nicht mehr durchgeführt werden können. Dies würde zu<br />

einer verminderten Wirtschaftlichkeit der Beteiligung für<br />

den Anleger führen.<br />

4.13<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Krankenhausbetriebes<br />

Es besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong>) LLC (GHVH) als Krankenhausbetreibergesellschaft<br />

schlechter darstellt als prognostiziert. Die GHVH soll planmäßig<br />

Einnahmen aus dem Betrieb der Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik erzielen. Es ist denkbar, dass die prognostizierten<br />

Cashfl ows nicht, nicht in dieser Höhe oder erst zu<br />

einem späteren Zeitpunkt erwirtschaftet werden können.<br />

Dies hätte geringere Ausschüttungen der GHVH an die Al<br />

Alamia und weiter von dieser an die Fondsgesellschaft zur<br />

Folge. Dies könnte im schlimmsten Fall zur Wertlosigkeit<br />

der Beteiligung an der Al Alamia und damit zum (mindestens<br />

teilweisen) Verlust des investierten Kapitals der<br />

Fondsgesellschaft und damit der Anleger führen.<br />

Gründe für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung<br />

könnten z. B. eine geringere als prognostizierte Auslastung<br />

des Krankenhauses, beispielsweise aufgrund veränderter<br />

Wettbewerbsverhältnisse, oder eine Überschreitung der<br />

kalkulierten Kosten sein. Ebenso kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass das geplante Leistungsspektrum des<br />

Krankenhauses nicht wie geplant angeboten werden<br />

kann, weil sich der Bau des Krankenhauses verzögert oder<br />

das entsprechende Krankenhaus-Management bzw. das<br />

notwendige Fachpersonal oder die benötigte Medizintechnik<br />

nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zur<br />

Verfügung stehen.<br />

4.14<br />

Auslandsrisiko<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich zur Durchführung der<br />

geplanten Investition unmittelbar bzw. mittelbar an zwei<br />

Gesellschaften in den VAE beteiligen. Veränderungen der<br />

politischen, rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

in den VAE können das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der gesamten Investition nachhaltig negativ beeinfl ussen.<br />

Dies kann mittelbar auch Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft<br />

und ihre Anleger haben, wenn z. B. prognostizierte<br />

Ausschüttungen nicht erwirtschaftet werden bzw.<br />

das von der Fondsgesellschaft investierte Kapital verloren<br />

geht. Für die Anleger würde dies im schlimmsten Fall einen<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust ihres eingesetzten<br />

Kapitals bedeuten.<br />

4.15<br />

Investitionskosten / Eigenkapitalplatzierung<br />

Sollte die Eigenkapitalplatzierung nur unzureichend,<br />

d. h. unter den Plandaten erfolgen, so sind die fixen<br />

Aufwandspositionen im Verhältnis zum eingeworbenen Eigenkapital<br />

relativ höher als prognostiziert. Dies hätte eine<br />

Verschlechterung der Liquiditätslage der Gesellschaft zur<br />

Folge und damit verbunden auch eine Verringerung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung. Darüber hinaus würde<br />

sich in diesem Fall die Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft<br />

an der Al Alamia verringern.<br />

4.16<br />

Überschreitung von Kostenansätzen<br />

in der Betriebsphase<br />

Es besteht das Risiko, dass Kostenansätze, welche im Prospekt<br />

genannt werden, tatsächlich überschritten werden.<br />

Dies könnte dazu führen, dass sich die Erträge der Anleger<br />

vermindern.


4.17<br />

Wertentwicklung / Niedrigere Rückfl üsse<br />

Die Wertentwicklung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

hängt unmittelbar vom wirtschaftlichen<br />

Ergebnis der Krankenhausbetreibergesellschaft und deren<br />

Fähigkeit, Ausschüttungen zu leisten, ab. Diese Ausschüttungen<br />

fl ießen zunächst direkt an die Al Alamia, an der die<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist. Die Al Alamia leitet diese<br />

Ausschüttungen anschließend an ihre Gesellschafter weiter.<br />

Es besteht das Risiko, dass die bei Erwerb der unmittelbaren<br />

bzw. mittelbaren Beteiligung erwarteten Rückfl üsse<br />

aus laufenden Ausschüttungen bzw. aus einem späteren<br />

Veräußerungserlös nicht erwirtschaftet werden können<br />

(vgl. Kapitel 4.13). Dies hätte eine Verschlechterung der<br />

Liquiditätslage der Gesellschaft zur Folge und damit verbunden<br />

auch eine Verringerung der Ausschüttungen an<br />

die Anleger.<br />

4.18<br />

Währungsrisiken<br />

Die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt in Euro. Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

der Al Alamia sowie deren eigene Investitionen erfolgen<br />

jedoch überwiegend in US-Dollar (USD). Die lokale<br />

Währung in den VAE ist der Dirham. Dieser ist seit 1980<br />

mit einem festen Wechselkurs von 3,67 VAE-Dirham =<br />

1 USD an den US-Dollar gekoppelt. Wechselkursschwankungen<br />

des US-Dollars gegenüber dem Euro können das<br />

wirtschaftliche Ergebnis in den VAE beeinträchtigen und<br />

im Ergebnis auch dazu führen, dass die für die Fondsgesellschaft<br />

erwarteten Rückfl üsse aus der Beteiligung<br />

in Euro niedriger ausfallen als erwartet. Dies könnte<br />

die Rentabilität der Vermögensanlage für den Anleger<br />

beeinträchtigen.<br />

RISIKOKUMULATION / MAXIMALES RISIKO<br />

Das Auftreten einzelner oder auch das Zusammenwirken<br />

mehrerer Risikofaktoren kann dazu<br />

führen, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis<br />

einer Beteiligung erheblich verschlechtert. Das<br />

maximale Risiko für die Anleger besteht im Totalverlust<br />

ihres eingesetzten Kapitals inkl. Agio<br />

zuzüglich der Verbindlichkeiten aus einer evtl.<br />

auf Anlegerebene eingegangenen Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung. Eine Beteiligung wird<br />

daher nur Anlegern empfohlen, die aufgrund ihrer<br />

Einkunfts- und Vermögenssituation im Extremfall<br />

auch einen Totalverlust der Beteiligung hinnehmen<br />

können.<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach<br />

Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />

17<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung


5.<br />

Das Emissions- und<br />

Investmenthaus<br />

5.1<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG stellt sich vor<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG ist ein innovatives Investmenthaus,<br />

dessen Ziel es ist, den Anlegern Investitionsmöglichkeiten<br />

mit außergewöhnlichen Renditeaussichten<br />

zu erschließen. Kernkompetenz ist die Entwicklung und<br />

Strukturierung von Investitionen in Wachstumsmärkten<br />

wie Asien, Osteuropa, Afrika, Lateinamerika und dem<br />

Mittleren Osten. Die Investitionen erfolgen vor allem in<br />

die Anlageklassen Gesundheitswesen, Infrastruktur und<br />

Immobilienprojektentwicklung.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG entwickelt und managt geschlossene<br />

Fonds und mit ihrem Tochterunternehmen, der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Investment AG, auch offene Fonds, die bereits<br />

mehrfach ausgezeichnet wurden. <strong>SHEDLIN</strong> platziert<br />

diese Fonds im Markt und legt darüber hinaus weitere<br />

Investments auf. Mit ihrem Investmentansatz, einen<br />

langfristig hohen Kapitalzuwachs durch eine strategische<br />

Anlagepolitik jenseits eingefahrener Wege zu erzielen, ist<br />

die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG nachweislich erfolgreich.<br />

Drei herausragende Persönlichkeiten standen Pate bei der<br />

Namensgebung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. So steht SHED-<br />

LIN für: Shackleton, Edison und Lincoln. Polarforscher Sir<br />

Ernest Henry Shackleton beeindruckte als hervorragender<br />

Stratege und Organisator. Obwohl er eigentlich als erster<br />

Mensch den Südpol erreichen wollte, ordnete er dieses<br />

Ziel der Sicherheit und der Fürsorge für sein Team unter.<br />

Thomas Alva Edison, eine der größten Unternehmerpersönlichkeiten<br />

aller Zeiten, erkannte das Potenzial seiner<br />

Erfi ndungen und nutzte es konsequent. Mit Kreativität<br />

und Beharrlichkeit begegnete er allen Schwierigkeiten. US-<br />

Präsident Abraham Lincoln hat trotz vieler Schicksalsschläge<br />

nie aufgegeben an sich zu glauben. Er strebte stets<br />

Gerechtigkeit für sein Volk an. Nach dem Vorbild dieser<br />

Namensgeber engagiert sich <strong>SHEDLIN</strong> für seine Anleger:<br />

mit Verantwortung, Strategie, Ausdauer und Kreativität.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Philosophie ist dabei ebenso schlicht wie<br />

anspruchsvoll: Auf Worte folgen Taten.


Die Produkte der <strong>SHEDLIN</strong> sind so konzipiert, dass die<br />

Zielerreichung für den Anleger auch über den eigenen<br />

Ertrag entscheidet. Nur wer Leistung bringt, hat das Recht<br />

auf Bezahlung. Das ist ein faires Prinzip. <strong>SHEDLIN</strong> entwickelt<br />

für seine Anleger attraktive Investmentlösungen, bei<br />

deren Realisierung konsequent auf die prognostizierten<br />

Ziele hingearbeitet wird. <strong>SHEDLIN</strong>-Mitarbeiter denken und<br />

arbeiten zielorientiert. Sie streben nach hervorragenden<br />

Ergebnissen und Erfolg für die Anleger.<br />

5.2<br />

Produkte<br />

Innovative Kapitalmarktprodukte mit Alleinstellungsmerkmal<br />

differenzieren die <strong>SHEDLIN</strong>-Angebote deutlich<br />

vom Wettbewerb und erschließen neue renditestarke<br />

Investitionsfelder. Bei der Konzeption geschlossener Fonds<br />

legt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG einen hohen Wert auf die<br />

Gestaltung innovativer Produkte. Das aktuelle Produktangebot<br />

im Bereich der geschlossenen Fonds umfasst 4<br />

Produkte: <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1, <strong>SHEDLIN</strong><br />

New European Frontiers 3, <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />

und <strong>SHEDLIN</strong> Portfolio Fund 2. Die offenen Fonds des Investmenthauses<br />

sind der <strong>SHEDLIN</strong> Warrior Fund sowie der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Defender Fund zu nennen. Weitere geschlossene<br />

Fonds befi nden sich in der konzeptionellen Entwicklung:<br />

„Erneuerbare Energien“ in der Türkei, Immobilienprojektentwicklungen<br />

in Südafrika und Brasilien. <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

AG hat den Anspruch, auch in der Emission geschlossener<br />

Fondsprodukte stets erste Plätze einzunehmen, nicht beim<br />

Platzierungsvolumen, wohl aber bei der Produktqualität.<br />

19<br />

Emissions- und Investmenthaus


6.<br />

Wirtschaftliche<br />

Grundlagen<br />

„We love, we want and we need German<br />

<strong>Health</strong>care, and that is the reason, why we give<br />

all the support we can to the German General<br />

Hospital.“<br />

Abdullah Al Fahim<br />

6.1<br />

Die Vereinigten Arabischen Emirate – VAE<br />

6.1.1<br />

Makroökonomische Basisdaten<br />

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein auf der Arabischen<br />

Halbinsel gelegener Bundesstaat. Im Süden und<br />

Westen grenzen die VAE an Saudi-Arabien, im Osten an<br />

den Oman und im Norden über ihre Hoheitsgewässer an<br />

Katar. Die VAE bestehen heute aus sieben Emiraten: Abu<br />

Dhabi, Dubai, Sharjah, Ras Al-Khaimah, Umm Al-Qaiwain,<br />

Fujairah und Ajman und umfassen eine Gesamtfläche<br />

von rund 83.600 km2 , sind also etwa ein Viertel so groß<br />

wie Deutschland. Die Bevölkerungszahl wurde für 2007<br />

mit 4,75 Mio. Einwohnern angegeben (zum Vergleich: in<br />

Deutschland lebten 2007 etwa 82 Mio. Menschen).<br />

Abu Dhabi ist mit einer Fläche von über 67.000 km2 das<br />

größte und das bevölkerungsreichste der sieben Emirate<br />

(2008 ca. 2,1 Mio. Einwohner). Es stellt, mit großem<br />

Abstand, auch das reichste der Emirate dar. Abu Dhabi<br />

verfügt mit rund 98 Mrd. Barrel über die größten Ölreserven<br />

innerhalb der Föderation und über die viertgrößten<br />

weltweit.


Saudi Arabien<br />

Kuwait<br />

Jemen<br />

Das BIP der VAE betrug im Jahr 2006 168 Mrd. USD.<br />

Gemäß den vom IMF veröffentlichten Daten aus April<br />

2009 beträgt das BIP-Wachstum 6,3% für das Jahr 2007<br />

und 7,4% für das Jahr 2008. Für 2009 wird ein leichtes<br />

Schrumpfen der Wirtschaftsleistung um 0,6% prognostiziert,<br />

für die folgenden Jahre wird mit Wachstumsraten<br />

von 1,6% (2010) und 3,3% (2011) gerechnet. Jedoch<br />

steigt das BIP im Vergleich zu anderen Wirtschaftsmärkten<br />

weiterhin spürbar.<br />

6.1.2<br />

Kurzer historischer Rückblick<br />

Die Lebensumstände der Bevölkerung der VAE waren noch<br />

Ende der 1950er Jahre sehr einfach. Es gab weder Häuser<br />

noch Straßen, 80% der Bevölkerung konnte nicht lesen und<br />

schreiben. Die einzige, magere Einkommensquelle war der<br />

Perlenhandel. Bis 1957 gab es weder Ärzte noch Kliniken.<br />

Mit dem Beginn der Ölförderung Anfang der 1960er Jahre<br />

begann auch die wirtschaftliche Entwicklung der VAE.<br />

Die erste Ölquelle wurde 1959 im Scheichtum Abu Dhabi<br />

entdeckt. Es dauerte jedoch weitere drei Jahre bis die erste<br />

Ladung Rohöl nach Europa geliefert werden konnte.<br />

Die Machtübernahme durch Scheich Zayed bin Sultan Al<br />

Nahyan im Jahr 1966 läutete einen Paradigmenwechsel<br />

Katar<br />

VAE<br />

Iran<br />

Oman<br />

Abu Dhabi<br />

in der Führung des Emirats Abu Dhabi ein. Scheich Zayid<br />

öffnete die Staatskassen, förderte die wirtschaftliche<br />

Eigenverantwortung der Bevölkerung und legte damit<br />

den Grundstein für eine weitere positive wirtschaftliche<br />

Entwicklung im Land.<br />

Am 2. Dezember 1971 entließ Großbritannien die ehemaligen<br />

Trucial States in die Unabhängigkeit. Unter Führung<br />

des Emirates Abu Dhabi wurden die VAE aus den ehemaligen<br />

Trucial States Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman,<br />

Umm Al-Qaiwain und Fujairah gegründet. Erstes Staatsoberhaupt<br />

war Scheich Zayid bin Sultan Al Nahyan. Im<br />

Februar 1972 trat dann auch Ras Al-Khaimah als siebtes<br />

Emirat der Föderation bei.<br />

6.1.3<br />

Bevölkerungsstruktur und -entwicklung<br />

Obwohl aufgrund einer nur sporadischen Bevölkerungserfassung<br />

in der Vergangenheit genaue historische Bevölkerungszahlen<br />

nicht vorliegen, gehen Schätzungen davon<br />

aus, dass die Bevölkerung in den gesamten Vertragsstaaten<br />

im frühen 19. Jahrhundert nur ca. 72.000 Einwohner<br />

umfasst hat (Lorimer, S. 1437 – Band II B). Anfang der<br />

90er Jahre lag die Gesamtbevölkerung der VAE dann bei<br />

etwa 1,5 Mio. Einwohnern. Seitdem hat sie sich mehr als<br />

verdreifacht (2007: 4,75 Mio.). Knapp 40% der Einwohner<br />

21<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


22<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

leben in Abu Dhabi.<br />

Der Anteil an gebürtigen Emirati, sogenannten Nationals,<br />

an der Gesamtbevölkerung beträgt nur ca. 20%. Die<br />

Mehrheit der Einwohner stellen sogenannte Expatriats dar,<br />

Mitarbeiter ausländischer Unternehmen sowie Gastarbeiter<br />

von den Philippinen, aus Pakistan, Indien, dem Iran und<br />

anderen Nachbarstaaten.<br />

Eine verlässliche Prognose für das Bevölkerungswachstum<br />

in der Region ist aufgrund der erheblichen Dynamik kaum<br />

seriös erstellbar. Das durchschnittliche Bevölkerungswachstum<br />

für die VAE wird für die Jahre (1997 – 2007) mit<br />

6,6% p.a. angegeben.<br />

Durchschnittliches Bevölkerungswachstum<br />

(1997-2007)<br />

Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD;<br />

United Arab Emirates Yearbook 2008<br />

VAE 6,6%<br />

Abu Dhabi 5,0%<br />

Golfstaaten (GCC) 3,2%<br />

USA 1,0%<br />

Schweiz 1,0%<br />

Großbritannien 0,4%<br />

Deutschland 0,1%<br />

0 1 2 3 4 5 6 7<br />

Für 2008 und 2009 ist für die VAE ein Bevölkerungswachstum<br />

von jeweils etwa 6% vorhergesagt (United<br />

Arab Emirates Yearbook 2009). Geht man davon aus, dass<br />

dieses Wachstum konstant bleibt und sich nicht weiter<br />

erhöht, ergeben sich daraus folgende Zahlen:<br />

%<br />

Bevölkerungsentwicklung in den VAE<br />

von 2007 – 2015 (2008 – 2015 PROGNOSE)<br />

Basis 2007 4,75 Mio.<br />

Prognose zum Jahr 2010 ca. 5,7 Mio.<br />

Prognose zum Jahr 2015 ca. 7,7 Mio.<br />

6.1.4<br />

Politische Strukturen der VAE<br />

Die Verfassungsstruktur hat sowohl Elemente eines Staatenbundes<br />

als auch eines Bundesstaates.<br />

Derzeitiger Präsident ist<br />

der Emir von Abu Dhabi,<br />

Scheich Khalifa bin Zayed<br />

Al Nahyan (Foto). Die Präsidentschaft<br />

wird alle 5 Jahre<br />

erneuert. Scheich Khalifa<br />

wurde direkt nach dem Ableben<br />

seines Vaters, Scheich<br />

Zayid bin Sultan Al Nahyan, im November 2004 zum<br />

Nachfolger und Präsidenten gewählt. Sein Stellvertreter<br />

und Ministerpräsident ist der Emir von Dubai, Scheich<br />

Mohammed bin Rashid Al Maktoum.<br />

Höchstes Verfassungsorgan ist der aus den sieben Herrschern<br />

der Emirate bestehende ‚Oberste Rat‘ (Supreme<br />

Council). Für Beschlussfassungen des Rates sind 5 von<br />

7 Ja-Stimmen erforderlich, wobei Abu Dhabi und Dubai<br />

aufgrund eines Vetorechts eine Sonderstellung einnehmen.<br />

Die Meinungsbildung erfolgt meist durch Konsens.<br />

Das Kabinett, einschließlich des Ministerpräsidenten und<br />

seines Stellvertreters, besteht gegenwärtig aus 23 Mitgliedern<br />

– 19 Ministern und vier Staatsministern.<br />

Die laufenden Regierungsgeschäfte werden von den<br />

Fachministern geführt, die vom Rat der Herrscher ernannt<br />

werden. Die Gesetzgebung liegt de jure beim Kabinett, de<br />

facto wird die Macht von den sieben Emiren ausgeübt. Die<br />

einzelnen Emirate verfügen auch über eigene Verwaltungen,<br />

die eigene Budgethoheit haben und von der Zentralregierung<br />

weitgehend unabhängig sind.


Die VAE haben Mitgliedschaften in vielen internationalen<br />

Organisationen beispielsweise bei den UN und in UN<br />

Sonderorganisationen, bei der Weltbank, im IWF, in der<br />

arabischen Liga und der OPEC.<br />

6.1.5<br />

Wirtschaftliche Entwicklung<br />

Die Finanzkrise hat in den vergangenen Monaten weltweit<br />

die Aktien- und Immobilienmärkte erschüttert. Die VAE<br />

sind jedoch von der Krise kaum berührt. „Trotz der jüngsten<br />

Marktturbulenzen werden die VAE weiter boomen und<br />

Risiken in Chancen ummünzen“, sagte der Vizepräsident<br />

der Vereinigten Arabischen Emirate beim ersten World<br />

Economic Forum (WEF) in Dubai. Das „strenge Finanzregime“<br />

der VAE habe die negativen Einfl üsse der Finanzkrise<br />

abgewehrt. Er sieht die Golf-Emirate als „Nation der<br />

Zukunft“, da sie ungeachtet der aktuellen Marktsituation<br />

auch weiterhin ein stabiles Wachstumsumfeld bieten.<br />

Das BIP der VAE betrug 2007 181 Mrd. USD (+ 8%).<br />

Hauptmotor waren die gestiegenen Exporte, etwa 37%<br />

davon bezogen sich auf Öl und Gas. Die VAE erwirtschafteten<br />

im Jahr 2007 einen Handelsüberschuss von mehr<br />

als 57 Mrd. USD. Für 2008 betrug das Wachstum 7,4%<br />

(Central Bank of The United Arab Emirates, Annual Report<br />

2008).<br />

Wirtschaft in den VAE, 2007<br />

Bevölkerung<br />

4,75 Mio.<br />

Einwohner<br />

BIP nominal 181 Mrd. USD<br />

BIP Veränderung<br />

(Vergleich zum Vorjahr)<br />

plus 8%<br />

BIP je Einwohner 30.160 USD<br />

Gesamte Warenexporte 152,1 Mrd. USD<br />

Gesamte Warenimporte 94,7 Mrd. USD<br />

6.1.6<br />

Bedeutung der Ölförderung<br />

Der erste Präsident der VAE, Scheich Zayid bin Sultan Al<br />

Nahyans, hat bereits frühzeitig erkannt, dass es für die Zukunft<br />

der Emirate unerlässlich ist, parallel zur Ölförderung<br />

weitere Wirtschaftszweige zu etablieren. Wie lange die<br />

Ölvorkommen der VAE tatsächlich ausreichen werden, ist<br />

nach wie vor unklar. Nach aktuellen Prognosen ist die Ölförderung<br />

in Abu Dhabi noch für rund 100 Jahre gesichert<br />

(United Arab Emirates Yearbook 2009).<br />

Der Anteil der nicht-ölproduzierenden Bereiche an der<br />

Gesamtwirtschaft wächst kontinuierlich. Im Jahr 2006<br />

trug der Ölsektor in Abu Dhabi mit etwa 62% zum BIP bei.<br />

2010 sollen es noch 55% sein. Die Regierung hat einige<br />

groß angelegte Initiativen gestartet und investiert Öleinnahmen<br />

in andere Wirtschaftsbereiche wie etwa Bauwesen,<br />

Tourismus, Strom und Wasserversorgung sowie<br />

in produzierende Gewerbe. Diese breite Diversifi zierung<br />

führt dazu, dass die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Öl<br />

im Verhältnis zur Gesamtwirtschaftskraft immer geringer<br />

wird. Scheich Zayids Plan, sein Volk in eine wirtschaftlich<br />

vom Öl unabhängige Zukunft zu führen, ist also<br />

aufgegangen.<br />

Anteile der Ölindustrie am BIP<br />

(Beispiel Abu Dhabi)<br />

2006<br />

2008<br />

2010<br />

Quelle: Industrie und Handelskammer von Abu Dhabi,<br />

Masdar Research, 2009<br />

38%<br />

41%<br />

45%<br />

Öl Sonstige<br />

62%<br />

59%<br />

PROGNOSE<br />

55%<br />

PROGNOSE<br />

%<br />

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />

23<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


24<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

6.1.7<br />

Tourismus<br />

Der starke Anstieg im Tourismussektor hat dazu geführt,<br />

dass die VAE nach Saudi-Arabien (unter Berücksichtigung<br />

der Pilgerreisen) zur zweitwichtigsten Tourismusdestination<br />

in der arabischen Welt geworden sind. Die Zahl der<br />

Touristen soll bis zum Jahr 2010 auf etwa 15 Mio. anwachsen.<br />

Ferner wird erwartet, dass zukünftig jeder zehnte<br />

Arbeitsplatz in den VAE im Bereich Touristik zu finden<br />

sein wird. Jährlich werden mehr als 1 Mrd. Euro im Tourismussektor<br />

umgesetzt, in diesem Bereich konnte 2007<br />

eine Wachstumsrate von ca. 11% erreicht werden (World<br />

Travel and Tourism Council, Statistics 2009). Für die Jahre<br />

2009 bis 2015 wird mit einem jährlichen Wachstum von<br />

durchschnittlich 5,4% p.a. gerechnet (World Travel and<br />

Tourism Council, Statistics 2009).<br />

Die Regierung der VAE fördert den Tourismus, indem<br />

neue Projekte für Infrastruktur, Festivals, Konferenzen<br />

und andere Veranstaltungen ausgeschrieben werden. Als<br />

Beispiele hierfür seien die Errichtung des neuen Museumsund<br />

Kulturdistrikts auf Saadiyat Island und die neue Formel<br />

1 Rennstrecke auf Yas Island in Abu Dhabi genannt.<br />

6.1.8.<br />

Bausektor<br />

Einer der wichtigsten Wirtschaftssektoren in den VAE<br />

ist die Baubranche. Offi zielle Schätzungen gehen davon<br />

aus, dass in den letzten 20 Jahren über 130 Mrd. Euro<br />

in Infrastruktur- und Bauprojekte investiert wurden. Ein<br />

Großteil dieses Kapitals kam aus der staatlichen Kasse des<br />

ölreichen Emirates Abu Dhabi, welches auch die Projekte<br />

in Dubai mitfi nanzierte.<br />

Abu Dhabi hat mit seiner „Vision Abu Dhabi 2030“ viele<br />

Bauprojekte defi niert, die das Bild vom „Wüstenstaat“<br />

bis 2030 grundlegend verändern werden. Bereits in den<br />

kommenden Jahren sind zahlreiche Entwicklungsprojekte<br />

auf der Hauptinsel und in neu angelegten Städten geplant.<br />

So entstehen in den Küstenregionen und auf den<br />

Inseln luxuriöse Wohn- und Resortkomplexe, Shopping<br />

Malls, Verbrauchergroßmärkte und Wohnkomplexe für<br />

Bewohner aller Einkommensklassen. Verschiedene Infrastrukturprojekte<br />

– hauptsächlich Brückenbau – sollen die<br />

Verkehrsanbindungen optimieren.<br />

6.1.9<br />

Der Rechtliche Rahmen für<br />

Ausländische Investoren<br />

Eine Freihandelszone (Free Zone) ist ein innerhalb der<br />

VAE gebildetes eigenes Rechtsgebiet mit im Vergleich<br />

zu den VAE speziellen rechtlichen Regelungen. Eine Free<br />

Zone bietet ausländischen Investoren mehrere Vorteile<br />

insbesondere:<br />

Ausländischer Investor erhält eine Möglichkeit, ein<br />

Unternehmen ohne Beteiligung eines lokalen Partners<br />

zu gründen.<br />

Es besteht keine Pfl icht zur Abführung von Gesellschaftssteuern<br />

für einen Zeitraum, je nach der<br />

jeweiligen Free Zone.<br />

Es gibt keinerlei Restriktionen für Kapiteltransfers<br />

sowie<br />

keine Import- oder Exportzölle für Warenlieferungen<br />

zwischen der Freihandelszone und den Gebieten<br />

außerhalb der VAE.<br />

Da die Al Alamia Arabian Gulf FZC in einer Freihandelszone<br />

ihren Sitz hat, konnte sie ohne den lokalen Partner<br />

gegründet werden. Ihre Tätigkeit ist allerdings auf das<br />

Gebiet der Freihandelszone bzw. die Gebiete außerhalbe<br />

der VAE beschränkt. Sie gilt jedoch gesellschaftsrechtlich<br />

als nicht in den VAE ansässig. Dies hat zur Folge, dass zum<br />

Export von Waren oder Dienstleistungen in die VAE (d. h.<br />

aus der jeweiligen Freihandelszone heraus) ein Handelsvertreter,<br />

Importeur oder auch ein Joint Venture mit Sitz in<br />

VAE benötigt wird oder eine Zweigniederlassung der Free<br />

Zone Gesellschaft errichtet werden muss.<br />

Um den Bau und Betrieb einer Klinik in Abu Dhabi im<br />

Stadtteil „Khalifa A“ anbieten und gewährleisten zu können,<br />

ist es gesetzlich erforderlich, eine Gesellschaft mit<br />

dem lokalen Partner zu gründen. Aus diesem Grund wird<br />

die GHVH (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC mit einem lokalen Partner<br />

errichtet, um die Umsetzung des Projektes in Abu Dhabi<br />

zu ermöglichen.


6.2<br />

Die Entwicklung in Abu Dhabi<br />

Der Extravaganz Dubais steht in Abu Dhabi vornehme<br />

Zurückhaltung gegenüber.<br />

„In Dubai wird erst gebaut und dann geplant,<br />

in Abu Dhabi wird erst geplant und dann gebaut!“<br />

Franz Schnabel, Director Global Solutions, Siemens AG<br />

Dieses Zitat fasst auf markante Art den charakteristischen<br />

Unterschied zwischen beiden Emiraten zusammen. Der<br />

Vergleich von Dubai mit Abu Dhabi stellt eine Begegnung<br />

der Gegensätze dar: Dubai als „Las Vegas des Orients“<br />

gegenüber Abu Dhabi, dem „vornehm zurückhaltenden<br />

Genf der arabischen Welt“. Abu Dhabi wächst bewusst<br />

langsamer und dadurch gewollt besser strukturiert.<br />

6.2.1.<br />

Abu Dhabi – ein historischer Rückblick<br />

Das Emirat Abu Dhabi wurde 1791 vom Beduinenstamm<br />

der Bani Yas als Siedlung nahe einer Süßwasserquelle<br />

gegründet. Später wurde der Hauptsitz nach Abu Dhabi<br />

verlegt. 1833 löste sich Dubai vom Emirat Abu Dhabi.<br />

Unter Scheich Zayed bin Khalifa (1855–1908) begann der<br />

Aufstieg des Emirates. Ihm gelang die Wahrung der Souveränität<br />

gegenüber dem britischen Machtanspruch.<br />

In den folgenden Jahrzehnten entwickelt sich Abu Dhabi<br />

zu einem wichtigen Zentrum der Perlenfi scherei und des<br />

Perlenhandels. Dieser Wirtschaftszweig brach allerdings<br />

um 1930 fast völlig zusammen, als Japan Zuchtperlen auf<br />

den Markt brachte.<br />

1853 kam es zur „Erklärung des ewigen Waffenstillstandes“<br />

zwischen Großbritannien und den sieben Scheichtümern,<br />

für die in der Folgezeit die Bezeichnung „Befriedetes<br />

Oman“, „Vertragsoman“ oder „Vertragsküste“ (Trucial<br />

States) üblich wurde. Von 1952 an hatte sich eine engere<br />

Zusammenarbeit der Scheichtümer entwickelt, verstärkt<br />

nach dem Einsetzen der Erdölförderung Anfang der<br />

1960er Jahre. Mit Beginn der Erdölförderung 1962 konnte<br />

sich die Wirtschaft des Emirates wieder entwickeln.<br />

Der Scheich von Abu Dhabi Zayid bin Sultan Al Nahyan<br />

war von der Gründung der VAE 1971 bis zu seinem Tod<br />

im November 2004 Präsident der VAE. Danach übernahm<br />

sein Sohn Scheich Khalifa bin Zayed Al Nahyan die Regentschaft.<br />

Er nahm wichtige Strukturreformen in Angriff und<br />

ist aktuell dabei, das Emirat Abu Dhabi auf die Zukunft<br />

vorzubereiten. Ziel ist es, die gegenwärtige Infrastruktur<br />

den Anforderungen der extrem schnell wachsenden Metropole<br />

anzupassen.<br />

25<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


26<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

6.2.2<br />

Bevölkerungsentwicklung von Abu Dhabi<br />

Das Durchschnittsalter der Einwohner Abu Dhabis beträgt<br />

19 Jahre für Nationals und 30 Jahre für Expatriats, 26%<br />

der Bevölkerung sind jünger als 20 Jahre, weniger als 2%<br />

der Bevölkerung sind älter als 60 Jahre. In der Gesamtbevölkerung<br />

überwiegen die Männer (Männer 70%, Frauen<br />

30%), der Grund hierfür ist jedoch der hohe männliche<br />

Einwohnerzahlen von Abu Dhabi (2008)<br />

800.000<br />

700.000<br />

600.000<br />

500.000<br />

400.000<br />

300.000<br />

200.000<br />

100.000<br />

0<br />

Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, <strong>Health</strong> Authority Abu Dhabi (HAAD) 2009.<br />

unter 15 Jahre 15–39 Jahre 40–59 Jahre 60 und älter<br />

Die Bevölkerung von Abu Dhabi wächst kontinuierlich.<br />

2005 waren 1,5 Mio. Einwohner verzeichnet, 2007 waren<br />

es 1,75 Mio., 2008 bereits 2,1 Mio.. Für das Jahr 2018<br />

Bevölkerungsentwicklung in Abu Dhabi von 2005 – 2018 (2009 – 2018 PROGNOSE)<br />

In Mio. Einwohner<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

Ausländeranteil. Betrachtet man die Gruppe der Nationals<br />

alleine, so ergibt sich eine Verteilung von 50% zu 50%.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die offi ziellen Einwohnerzahlen<br />

von Abu Dhabi im Jahr 2008:<br />

(Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008)<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

Frauen<br />

Männer<br />

rechnet das Abu Dhabi Department of Planning and Economy<br />

mit mehr als 2,8 Mio. Einwohnern.<br />

Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD 2009.<br />

2018


6.2.3<br />

Wirtschaftliche Entwicklung von Abu Dhabi<br />

Das BIP von Abu Dhabi erreichte 2006 nahezu 100 Mrd.<br />

USD und übertraf damit seinen Vorjahreswert um mehr<br />

BIP von Abu Dhabi 2002-2010 (2007 – 2010 PROGNOSE)<br />

Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Planung, Industrie und Handelskammer von Abu Dhabi, 2009<br />

In Mrd. USD<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

40,5<br />

2002<br />

45,3<br />

59,5<br />

82,2<br />

99,9<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Vergleich der Wirtschaftskennzahlen 2006 für Abu Dhabi und Deutschland<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland, Ministerium für Wirtschaft und Planung, Industrie und Handelskammer von Abu Dhabi, 2009<br />

Abu Dhabi Deutschland<br />

Bevölkerung 1,62 Mio. Einwohner 82,3 Mio. Einwohner<br />

BIP nominal 99,9 Mrd. USD 2.325 Mrd. EUR<br />

BIP Veränderung<br />

(Vergleich zum Vorjahr)<br />

plus 21,7% plus 1,25%<br />

BIP je Einwohner 61.700 USD 83.500 EUR<br />

Gesamte Warenexporte 64 Mrd. USD 893 Mrd. EUR<br />

Gesamte Warenimporte 12,5 Mrd. USD 734 Mrd. EUR<br />

Auch Abu Dhabi sieht den Tourismus als sehr wichtigen<br />

Wirtschaftsfaktor an. So wurde die Tourismusbehörde<br />

Abu Dhabi (ADTA) gegründet, deren Hauptaufgabe es ist,<br />

das Reiseziel Abu Dhabi weltweit zu vermarkten und Infrastrukturmaßnahmen<br />

zu steuern. Darüber hinaus wurde,<br />

als 20%. Bis zum Jahr 2010 wird, nicht zuletzt durch den<br />

Ölabsatz, eine Steigerung auf 159 Mrd. USD erwartet.<br />

111,8<br />

122<br />

141,3<br />

159<br />

mit einem Kapital von 27,2 Mio. USD, ein Unternehmen für<br />

Entwicklung und Investitionen im Tourismussektor (TDIC)<br />

gegründet. Es soll den Hotelbau mit etwa 17.000 neuen<br />

Zimmern bis zum Jahr 2015 unterstützen.<br />

27<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


28<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

6.2.4<br />

Abu Dhabi heute – „State of the Art“<br />

Die Stadtverwaltung und das Planungsamt von Abu Dhabi<br />

haben einen umfangreichen Entwicklungsplan für das<br />

Emirat Abu Dhabi ausgearbeitet, der bis 2010 umgesetzt<br />

werden soll. Darin enthalten ist auch eine Vielzahl von<br />

Projekten, die in Zusammenarbeit mit den Vereinten<br />

Nationen realisiert werden. Der Plan, dessen zahlreiche<br />

Ab 2009: Formel 1 in Abu Dhabi<br />

Am 1. November 2009 wird auf dem Yas Marina Circuit,<br />

der gegenwärtig auf Yas Island entsteht, der erste Etihad<br />

Airways Abu Dhabi Grand Prix stattfi nden. Der Yas Marina<br />

Circuit soll eine der spektakulärsten Rennstrecken der Welt<br />

werden. Die Strecke ist 5,55 km lang, kann bei Bedarf in<br />

zwei, simultan verwendbare Einzelstrecken (3,1 und 2,4<br />

km lang) geteilt werden. 50.000 Zuschauer werden auf<br />

überdachten Tribünen Platz fi nden, zusätzlich entsteht für<br />

VIPs der 60 Meter hohe, komplett mit Sonnenenergie be-<br />

Projekte mittlerweile Kontur annehmen, ist so ausgelegt,<br />

dass er die Randgebiete entwickelt und bevölkert, um so<br />

den Druck auf die Hauptstadt zu mindern. Im Zukunftsplan<br />

„Vision Abu Dhabi 2030“ sind weitere imposante Bauprojekte<br />

defi niert, die das Bild vom „Wüstenstaat“ bis 2030<br />

grundlegend verändern werden.<br />

triebene Sun Tower. Neben der Rennstrecke entstehen auf<br />

Yas Island auch vier 5*-Hotels, eine Marina, ein Business<br />

Park, eine Rennschule sowie ein Kart- und Drag Racing<br />

Center. Geplant ist außerdem die „Ferrari World“, ein<br />

Freizeitpark der Superlative, der einen weiteren Zustrom<br />

von Touristen sichern soll.


Abu Dhabi – Kulturhauptstadt im Mittleren Osten<br />

Auf „Saadiyat Island“ (der „Insel des Glücks“) wird auf einem<br />

insgesamt 27 km2 großen Projektgebiet ein weiteres<br />

Guggenheim-Museum, die erste Auslandsniederlassung<br />

des Pariser Louvre, weitere Museen und ein Konzerthaus<br />

entstehen. Dadurch will sich Abu Dhabi als weltweit<br />

beachtete Kulturhauptstadt etablieren und Besucher aus<br />

allen Erdteilen in die VAE bringen.<br />

Abu Dhabi 2010 – Großprojekte im Bau<br />

Al Reem Island – 30 Mrd. USD<br />

Das neue Vorzeigeprojekt in Abu Dhabi wird die gesamte<br />

Insel in ein Wohn- und Villenviertel und in eine Touristenstadt<br />

verwandelt. Nur ein paar Kilometer von Abu Dhabi<br />

Stadt entfernt, wird sich Al Reem Island über eine Fläche<br />

von 6,3 km2 erstrecken. Auf der Insel werden Wohn- und<br />

gewerbliche Grundstücke, Hotels, Krankenhäuser, Schulen<br />

und Unterhaltungseinrichtungen zu fi nden sein. Nach der<br />

Fertigstellung sollen etwa 280.000 Menschen auf Al Reem<br />

Island leben.<br />

Abu Dhabi Flughafenerweiterung – 6.8 Mrd. USD<br />

Die Fertigstellung des Mittelfeldterminals am internationalen<br />

Flughafen Abu Dhabi ist für das Jahr 2010 geplant.<br />

Damit soll sich die Kapazität auf 20 bis 50 Mio. Passagiere<br />

pro Jahr erhöhen – eine beträchtliche Steigerung im Vergleich<br />

zu etwa 5,4 Mio. Passagieren im Jahr 2004. Der<br />

Flughafen Abu Dhabi wird in diesem Zusammenhang außerdem<br />

eine weitere Landebahn erhalten, was allerdings<br />

nur als Zwischenstufe zur Errichtung eines komplett neuen<br />

Flughafens anzusehen ist.<br />

Al Raha Beach – 15 Mrd. USD<br />

Entlang der 6,8 Mio. m2 umfassenden, natürlichen Küstenlinie<br />

in Abu Dhabi entstand das spektakuläre Projekt<br />

Al Raha Beach. Hier entstehen erstklassige Wohngebiete<br />

sowie gewerbliche, kulturelle und öffentliche<br />

Unterhaltungseinrichtungen.<br />

Central Market – 275 Mio. USD<br />

Ein Vorzeigeprojekt für Abu Dhabi ist die Sanierung des<br />

Central Market. Es ist geplant auf einem 5 Hektar großen<br />

Filetstück im Herzen der Stadt luxuriöse Appartements auf<br />

höchstem Niveau sowie Büroräume, Restaurants, 5*-Hotels<br />

und luxuriöse Shopping-Malls zu errichten.<br />

Autopolis – 2,5 Mrd. USD<br />

Hier ist auf einer Fläche von mehr als 1,2 km2 eine „Autostadt“<br />

geplant. Das Megabauvorhaben wird Vermarktungskonzepte<br />

rund um das Auto sowie unzählige mit<br />

der Automobilbranche verwandte Geschäftsbereiche,<br />

wie zum Beispiel Ausstellungen und Messezentren, ein<br />

Automuseum, ein hochmodernes Medienzentrum, große<br />

Geschäftszentren, Luxusvillen, ein Boutique-Auto-Hotel,<br />

Gewerbezentren für die Autobranche und eine große<br />

Vielfalt an Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise einen<br />

Freizeitpark und einen Yachthafen vereinen.<br />

29<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


30<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Stadtplanung „Abu Dhabi 2030“<br />

Ein weiterer Masterplan mit einem Volumen von umgerechnet<br />

100 bis 120 Mrd. Euro soll das Wachstum von Abu<br />

Dhabi in geordneten Bahnen vorantreiben. Dabei legt das<br />

Emirat Wert auf einen gesunden Mix von Geschäfts- und<br />

Wohnvierteln sowie Erholungsgebieten. Stadt- und U-<br />

Bahnen gehören ebenso zu dem Entwicklungsvorhaben<br />

wie vorgeschriebene Bauhöhen und ein Flächennutzungsplan.<br />

Nach Ansicht von Beobachtern sucht Abu Dhabi den<br />

Anschluss an den Boom in Dubai, will dessen städteplanerische<br />

Fehler aber vermeiden. „Abu Dhabi 2030: Urban<br />

Structure Framework Plan“ heißt das Projekt, in dessen<br />

Rahmen die „dynamischen Wirtschaftssektoren“ des Emirates<br />

gefördert werden sollen, um eine Verdopplung der<br />

Bevölkerung ohne strukturelle Engpässe zu ermöglichen.<br />

Abu Dhabis Vision für 2030<br />

2007 2030 (PROGNOSE)<br />

Städtische Bevölkerung 1,75 Mio. 3,1 Mio.<br />

Zahl der Wohnungen/Wohneinheiten 180.000 686.000<br />

Schulen 236 650<br />

Hochschulen 13 40<br />

Krankenhausbetten 3.586 10.000<br />

Zahl der Besucher 1,8 Mio. 7,9 Mio.<br />

Hotelbetten 10.000 74.500<br />

Golfplätze 3 25<br />

„Der Plan wird sicherstellen, dass auch künftige<br />

Generationen Zugang zu den Wüstenlandschaften<br />

und der Meeresküste haben werden und<br />

sich an diesen erfreuen können. Unsere Naturschönheiten<br />

sind integraler Bestandteil unserer<br />

nationalen Identität. Gleichzeitig aber wollen<br />

wir eine globale Hauptstadt mit eigenem reichem<br />

Kulturbesitz bauen.“<br />

Bürofläche 1,4 Mio. m 2 7,5 Mio. m 2<br />

Verkaufsfläche im Einzelhandel 0,9 Mio. m 2 4,0 Mio. m 2<br />

Industriefläche 4,0 Mio. m 2 15,0 Mio. m 2<br />

Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan,<br />

Kronprinz des Emirats Abu Dhabi<br />

Zu den erklärten neuen Baugebieten zählt vor allem der<br />

neue Central Business District (CBD), in dem einmal das<br />

neue Zentrum Abu Dhabis entstehen soll. Gigantische<br />

Hochhäuser werden die neue Innenstadt optisch hervorheben<br />

und sollen vor allem große Unternehmen und<br />

führende Geldinstitute beherbergen. In Ergänzung zum<br />

kommerziellen Stadtzentrum sollen Regierungsgebäude,<br />

Gesundheitseinrichtungen und Hochschulen entstehen.<br />

Quelle: Gulf News


6.3<br />

Der Medizinsektor in den VAE und Abu Dhabi<br />

6.3.1<br />

Die Entwicklung im Überblick<br />

Die Vergangenheit<br />

Erst Anfang der 1960er Jahre wurde im 160 km von Abu<br />

Dhabi entfernten Ort Al Ain die erste Krankenstation, eine<br />

Missionsklinik, eröffnet. Das erste Krankenhaus folgte<br />

dann im Jahre 1967. Eine ärztliche Versorgung wenngleich<br />

auch nur auf dem Niveau von einfachen Militärlazaretten<br />

stand ausschließlich den Briten zur Verfügung.<br />

Nach dem Ende der britischen Kolonialherrschaft wurde<br />

der Medizinmarkt auch für internationale Medizinunternehmen<br />

interessant, was zur Ansiedlung verschiedener,<br />

zum Großteil US-amerikanischer Gesundheitsversorger<br />

führte. Die Versorgungssituation war jedoch weiterhin<br />

völlig unzureichend. Während die Wirtschaft stark wuchs,<br />

Bürotürme und Luxushotels aus dem Boden schossen,<br />

blieb die medizinische Versorgung in den VAE weit hinter<br />

den Standards der westlichen Welt zurück.<br />

Dieser Sachverhalt war die Ursache dafür, dass die wohlhabenden<br />

Einheimischen zunehmend ins Ausland reisten,<br />

um eine bessere medizinische Versorgung zu erlangen.<br />

Der Medizintourismus<br />

Zunächst waren die USA für viele arabische Patienten,<br />

besonders aus den Golfstaaten, das bevorzugte Reiseziel.<br />

Nach den Terrorangriffen 2001 in New York nahm die Zahl<br />

arabischer Medizintouristen in den USA drastisch ab. Beobachter<br />

schätzen, dass sich der Umsatz auf dem amerikanischen<br />

Gesundheitsmarkt (1,4 Mrd. USD im Jahr 2000)<br />

in den Jahren 2002 und 2003 halbiert hat. Das bedeutet,<br />

dass Behandlungen im Wert von bis zu jährlich 700 Mio.<br />

USD außerhalb der USA durchgeführt wurden.<br />

Demgegenüber zieht Europa mehr und mehr arabische<br />

Medizintouristen an. Die Zahl der aus den VAE nach<br />

Deutschland kommenden Patienten wird auf etwa 10.000<br />

jährlich geschätzt. Neben der Verwaltung gibt es eine<br />

Reihe anderer Organisationen wie Polizei oder Armee, die<br />

Budgets für Behandlungen im Ausland haben. Allein das<br />

Department of <strong>Health</strong> and Medical Services (Staatliches<br />

Krankenhaussystem Dubai) gab 2005 für ca. 700 entsandte<br />

Patienten und ihre Begleitpersonen etwa 24 Mio. Euro<br />

aus. Berücksichtigt man die Ausgaben der anderen Emirate<br />

und Organisationen sowie den Anteil der Selbstzahler,<br />

so liegen die Gesamtausgaben der VAE für den Medizintourismus<br />

sicher um ein Vielfaches höher.<br />

Die Gegenwart<br />

Die aktuell vorhandene medizinische Versorgungsstruktur<br />

kann mit der Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung<br />

nicht mithalten. Veränderte demografische Strukturen,<br />

ein ungesunder Lebenswandel und höhere Ansprüche an<br />

die medizinische Versorgung führen zu einer vor Ort nicht<br />

bedienbaren Nachfragesituation. Dabei werden nicht nur<br />

Krankenhäuser, Medizintechnik und pharmazeutische<br />

Erzeugnisse benötigt, sondern insbesondere auch ausländische<br />

Fachkräfte, allen voran Ärzte und Pfl egepersonal,<br />

das auch im technischen Bereich Know-how auf höchstem<br />

Niveau hat.<br />

31<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


32<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

6.3.2<br />

Aktuelle Situation in Abu Dhabi<br />

Ein Vergleich der durchschnittlichen Bettenzahl mit europäischen<br />

Ländern zeigt deutlich, dass dort die Bettenanzahl<br />

rund drei- bis fünfmal höher ist:<br />

2007/2008 Krankenhäuser Bettenzahl Rate pro 1.000 Einwohner<br />

VAE gesamt 68 7.518 1,6<br />

Abu Dhabi 37 3.546 1,6<br />

Deutschland 2.139 523.824 6,4<br />

Schweiz 321 40.497 5,4<br />

Österreich 272 67.708 8,2<br />

Besonders deutlich wird die Diskrepanz bei einem Vergleich<br />

der Ärzte- und Pfl egepersonalzahlen. Während in<br />

Deutschland durchschnittlich 3,4 Ärzte auf 1.000 Ein-<br />

Anzahl der Ärzte pro 1.000 Einwohner<br />

Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, Statistik Schweiz, Statistisches Bundesamt Deutschland<br />

Schweiz 4,6<br />

Deutschland 3,4<br />

USA 2,6<br />

Großbritannien 2,3<br />

VAE 1,7<br />

Abu Dhabi 2,5<br />

Saudi Arabien 1,4<br />

Bahrain 2,7<br />

Ärzteanzahl<br />

0,5<br />

1<br />

1,5<br />

2<br />

2,5<br />

Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, Statistik Schweiz,<br />

Statistisches Bundesamt Deutschland<br />

wohner kommen, so sind es in den VAE 1,7 und in Abu<br />

Dhabi nur 2,5. In Deutschland gibt es im Durchschnitt fast<br />

10 Pfl egekräfte für 1.000 Einwohner, in den VAE sind es<br />

nur 3,5.<br />

3<br />

3,5<br />

4<br />

4,5<br />

5


Pfl egepersonal pro 1.000 Einwohner<br />

Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD 2009; Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Statistik, Statistik Schweiz<br />

Großbritannien 12,8<br />

Deutschland 8,0<br />

Schweiz 9,0<br />

USA 9,4<br />

VAE 3,5<br />

Bahrain 3,5<br />

Abu Dhabi 3,2<br />

Saudi Arabien 3,0<br />

0 2 4 6 8 10 12 14<br />

Bei seinen Bestrebungen die medizinische Versorgungssituation<br />

zu verbessern, setzt Abu Dhabi verstärkt auf<br />

Privatisierung. Dementsprechend zieht sich die lokale<br />

Gesundheitsbehörde, die „Abu Dhabi <strong>Health</strong> Authority“,<br />

derzeit von den bisher staatlich betriebenen Gesundheitseinrichtungen<br />

zurück und beschränkt sich auf deren<br />

Regulierung und Kontrolle. Auch die bisherige Subventionierung<br />

der Auslandsbehandlungen der Lokalbevölkerung<br />

soll schrittweise durch ein entsprechend qualitatives<br />

Angebot vor Ort ersetzt werden. Mittelfristig gesehen<br />

soll sich Abu Dhabi zu einem Standort entwickeln, der im<br />

Gesundheitssektor ein internationales Publikum anzieht.<br />

Erste Projekte in dieser Hinsicht stellen die im Vorgängerfonds<br />

enthaltenen Einrichtungen dar: Das Ärztehaus<br />

„Al Rawdah German Medical Center“ und das „Deutsche<br />

Allgemeine Krankenhaus“. Diese besitzen die volle Unterstützung<br />

der „Abu Dhabi <strong>Health</strong> Authority“.<br />

Pfl egepersonal<br />

6.3.3<br />

Krankenhäuser in Abu Dhabi –<br />

Wettbewerbsanalyse<br />

Im Emirat Abu Dhabi waren im Jahr 2008 37 Krankenhäuser<br />

mit insgesamt ca. 3.500 Betten lizenziert. Hinzu<br />

kamen 582 Center und sogenannte Clinics (Praxen und<br />

Ambulanzen). Im Großraum Abu Dhabi Stadt waren insgesamt<br />

16 Krankenhäuser, vier staatliche und 12 private<br />

Einrichtungen mit rund insgesamt 1.600 Betten registriert.<br />

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Krankenhäuser<br />

und deren Behandlungsschwerpunkte. Detaillierte<br />

Angaben bezüglich kardiologischer, nephrologischer<br />

und Dialyseabteilungen sowie der intensivmedizinischen<br />

Ausstattung, fi nden sich in den nächsten Kapiteln.<br />

33<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


34<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Private Krankenhäuser im Großraum Abu Dhabi Stadt<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Krankenhaus Bettenzahl<br />

Al Noor<br />

Hospital<br />

NMC Speciality<br />

Hospital<br />

National<br />

Hospital<br />

Emirates French<br />

Hospital<br />

Al Ahalia<br />

Hospital<br />

Al Salama<br />

Hospital<br />

86<br />

95<br />

20<br />

11<br />

40<br />

19<br />

7 Lifeline Hospital 25<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Al Reef International<br />

Hospital<br />

Dar Al Shifaa<br />

Hospital<br />

General Medical<br />

Center Hospital<br />

Gulf Diagnostic<br />

Center Hospital<br />

18<br />

17<br />

16<br />

Summe 355<br />

8<br />

Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008<br />

Kurzbeschreibung Geräteausstattung<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Urologie, HNO, Orthopädie, Pädiatrie,<br />

Diabeteszentrum, 24 Stunden Notfalldienst<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Onkologie, Pädiatrie,<br />

Gynäkologie<br />

Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Innere Medizin,<br />

allgemeine Operationen, Augenheilkunde, HNO mit Operationen,<br />

Dermatologie, Urologie<br />

Allgemeine medizinische Abteilungen (Innere, Orthopädie,<br />

HNO) Allgemeine und laparoskopische Chirurgie<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

Innere Medizin, Orthopädie mit OP, HNO mit OP, Pädiatrie,<br />

Gynäkologie und Geburtshilfe, 24 Stunden Notfallservice<br />

Medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, HNO,<br />

Rheumatologie, Pädiatrie<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, Pädiatrie,<br />

Gynäkologie<br />

Innere Medizin, Orthopädie mit OP, Dermatologie,<br />

allgemeine und plastische Chirurgie, HNO mit OP,<br />

Augenheilkunde<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie mit OP, HNO<br />

mit OP, Pädiatrie, Gynäkologie<br />

Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, HNO mit OP,<br />

Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie,<br />

Dermatologie, Pädiatrie, Gynäkologie<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

Ct, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

Ct, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen, CT<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen, CT<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen, CT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall


Staatliche Krankenhäuser im Großraum Abu Dhabi Stadt<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Krankenhaus Bettenzahl<br />

Sheikh Khalifa<br />

Medical City<br />

Al Mafraq<br />

Hospital<br />

Al Corniche<br />

Hospital<br />

531<br />

346<br />

235<br />

4 Al Rhaba 113<br />

Summe 1.225<br />

Die in Planung befi ndliche Cleveland Clinic Abu Dhabi, die<br />

Ende 2012 eröffnet werden soll, wird über 360 Betten verfügen<br />

und soll neben Abteilungen wie Innere Medizin,<br />

Kurzbeschreibung Geräteausstattung<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Neurologie, Gastroenterologie, HNO,<br />

Gynäkologie, Pädiatrie, 24 Stunden Notfalldienst<br />

Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Onkologie,<br />

Radiologie, 24 Stunden Notfalldienst<br />

Hauptsächlich Gynäkologie und Geburtshilfe, Neonatologie,<br />

Pädiatrie, 24 Stunden Notfalldienst<br />

Viele medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />

z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Pädiatrie, Geburtshilfe,<br />

Dermatologie, Radiologie<br />

Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

CT, MRT,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

Ultraschall<br />

Röntgen,<br />

Ultraschall<br />

HNO, Onkologie und Orthopädie ebenfalls über eine Intensivstation<br />

und eine kardiologische und herzchirurgische<br />

Abteilung verfügen. Außerdem soll eine nephrologischeund<br />

Dialyseabteilung entstehen.<br />

Sheikh Khalifa Medical City Al Corniche Hospital<br />

6.3.4<br />

Kardiologie, Gefäßchirurgie und Nephrologie<br />

in Abu Dhabi – Wettbewerbsanalyse<br />

Die Statistik der Todesursachen (Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report<br />

2008) verdeutlicht, dass Herz-Kreislauferkrankungen in<br />

Abu Dhabi zu den häufi gsten Todesursachen gehören. Sie<br />

sind für etwa 23% der Todesfälle verantwortlich. Stoffwechselerkrankungen<br />

inklusive Diabetes mellitus werden<br />

in etwa 3% aller Fälle als Todesursache angegeben. Die<br />

VAE verzeichnen mit etwa 19% der erwachsenen Bevölkerung<br />

eine der höchsten Diabetesraten weltweit. Ein<br />

Zusammenhang zwischen Diabetes und Herz-Kreislaufsowie<br />

Nierenerkrankungen ist unbestritten. 23% aller<br />

Erwachsenen in Abu Dhabi gelten als adipös (BMI größer<br />

als 30), wobei der Anteil bei den Nationals (26% der<br />

Männer, 40% der Frauen) weit höher ist als bei den Expatriates.<br />

Adipöse Personen leiden deutlich häufi ger an<br />

Arteriosklerose und haben (unter anderem) ein deutlich<br />

erhöhtes Herzinfarktrisiko.<br />

Betrachtet man die gesamten VAE, so spricht Dr. Wael<br />

Al Mauhamade, Chef der Kardiologie am SKMC davon,<br />

dass heute bereits 6% der Bevölkerung an Herz-Kreislauf-<br />

Erkrankungen leiden. Diese Zahl wird sich wahrscheinlich<br />

in den nächsten zehn Jahren verdoppeln (auf ca. 12% der<br />

Gesamtbevölkerung).<br />

Quelle: Al Etihad Newspaper October 25, 2008<br />

35<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


36<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Todesursachen in Abu Dhabi 2008<br />

Herz-Kreislauferkrankungen 23%<br />

Andere Ursachen 39%<br />

Angeborene Ursachen 4%<br />

Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD 2009<br />

Unfälle und Vergiftungen 19%<br />

Krebserkrankungen 12%<br />

Stoffwechselerkrankungen inkl.<br />

Diabetes mellitus 3%<br />

Todesursache 2005 2006 2007 2008<br />

Unfälle und Vergiftungen 565 503 633 549<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen 424 378 506 697<br />

Krebserkrankungen 294 315 370 360<br />

Angeborene Ursachen 456 131 177 120<br />

Stoffwechselerkrankungen inkl. Diabetes mellitus 133 130 201 79<br />

Andere Ursachen 874 993 867 1.144<br />

Total 2.446 2.450 2.754 2.949<br />

Von den im Emirat Abu Dhabi lizenzierten 37 Krankenhäusern<br />

vertreten lediglich elf den Fachbereich Kardiologie.<br />

Herzoperationen können nur in 4 Allgemeinen Krankenhäusern<br />

durchgeführt werden. Von den für 2007 insgesamt<br />

gemeldeten 720 Operationen wurden 220 in Sheikh<br />

Khalifa Medical City (SKMC), 250 im Al Mafraq Hospital,<br />

100 im Al Noor Hospital und etwa 70 im New Medical<br />

Center durchgeführt. Weitere 80 Herzoperationen fanden<br />

im Zayed-Military Hospital statt.<br />

Der Schwerpunkt Kinderkardiologie existiert nur im SKMC.<br />

Entsprechend ist diese Abteilung für Kinderherzchirurgie<br />

die einzige größere Einheit in den VAE. Eine weitere kleinere<br />

Abteilung gibt es nur noch im Tawam Hospital, das<br />

160 km von Abu Dhabi Stadt entfernt ist.<br />

Der Fachbereich Gefäßchirurgie ist hauptsächlich im SKMC<br />

und im Al Mafraq Hospital vertreten. Nephrologische<br />

Dialyseeinheiten existieren derzeit nur in den öffentlichen<br />

Krankenhäusern, wie z. B. im SKMC oder im Mafraq-<br />

Hospital.<br />

Die in Planung befi ndliche Cleveland Clinic Abu Dhabi,<br />

die Ende 2012 eröffnet werden soll, wird ebenfalls über<br />

eine Intensivstation und eine kardiologische und herzchirurgische<br />

Abteilung verfügen. Der Bedarf an modernsten<br />

Behandlungs- und Operationsmethoden ist jedoch gerade<br />

im Bereich Herz- und Gefäßchirurgie so groß, dass er<br />

von einer neuen Klinik allein nicht gedeckt werden kann.<br />

Außerdem werden sich bis 2012 das Ärztehaus und unser<br />

Projekt etabliert haben und so die Patienten vorwiegend<br />

in die eigenen, neu entstehenden Fachabteilungen überwiesen<br />

und auch dort behandelt werden.


Spezialkrankenhäuser im Emirat Abu Dhabi 2009<br />

vorhanden<br />

nicht vorhanden<br />

Status<br />

1<br />

Krankenhaus<br />

SKMC öffentlich 531 220<br />

2 Al Mafraq Hospital öffentlich 346 250 –<br />

Gesamtbettenzahl<br />

Kardiologie<br />

CICU<br />

Herz OPs 2007<br />

Kinderkardiologie<br />

Quelle: HAAD Abu Dhabi 2009<br />

3 Tawam Hospital Al Ain öffentlich 425 – – –<br />

4 Al Noor Hospital Al Ain privat 391 100 – – –<br />

5 New Medical Center privat 95 70 – – –<br />

6 Al Ahalia Hospital privat 40 – – – – –<br />

7 Gayathi Hospital öffentlich 34 – – – – –<br />

8 Emirates French Hospital privat 11 – – – – – –<br />

9 Dar Al Shifa`a Hospital privat 17 – – – – –<br />

10 Al Salama Hospital privat 19 – – – – – –<br />

11 Al Reef International Hospital privat 18 – – – – –<br />

12 Lifeline Hospital privat 25 – – – – – –<br />

13 Gulf Diagnostic Center privat 8 – – – –<br />

Summe 1.960 640<br />

6.3.5<br />

Intensivmedizin in Abu Dhabi<br />

Für die Bevölkerung stehen derzeit insgesamt nur 115<br />

Intensivstationsbetten (ICU, Intensive <strong>Care</strong> Unit) zur Verfügung,<br />

80 in staatlichen Einrichtungen, 35 in privaten<br />

Krankenhäusern. Zusätzlich gibt es noch 8 Betten im<br />

Zayed Military Hospital. Die Anzahl von Intensivbetten,<br />

die speziell auf Herzpatienten zugeschnitten sind (Cardiac<br />

Intensive <strong>Care</strong> Unit, CICU) ist noch bedeutend geringer.<br />

Insgesamt stehen nur 27 solcher Intensivbetten zur Verfügung,<br />

23 in staatlichen Kliniken, 4 in privaten Einrichtungen.<br />

Zusätzlich verfügt das Zayed Military Hospital über<br />

Gefäßchirurgie<br />

Nephrologie<br />

Dialyse<br />

drei CICU-Betten. Auch die Anzahl der Beobachtungsbetten<br />

für Herzpatienten (CCU, Coronary <strong>Care</strong> Unit) ist, vor allem<br />

in privaten Krankenhäusern, sehr gering. Dort stehen<br />

insgesamt nur vier solcher Betten zur Verfügung. Größere<br />

Einheiten befi nden sich in den staatlichen Einrichtungen,<br />

im SKMC, sowie im Al Ain und Tawam Hospital.<br />

Aus den genannten Zahlen ergibt sich ein Wert von etwa 6<br />

Intensivbetten pro 100.000 Einwohner. Das ist im internationalen<br />

Vergleich wenig. Deutschland weist 28, die USA<br />

30 und Frankreich sogar 38 Intensivbetten pro 100.000<br />

Einwohner auf.<br />

37<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


38<br />

Wirtschaftliche Grundlagen<br />

Krankenhäuser mit Intensivpfl ege im Emirat Abu Dhabi<br />

ICU Intensive <strong>Care</strong> Unit, Intensivstation, CICU Cardiac Intensive <strong>Care</strong> Unit, Herz-Intensivstation<br />

CCU Coronary <strong>Care</strong> Unit, Wach- und Beobachtungsstation für Herzpatienten<br />

Krankenhaus Bettenzahl<br />

ICU<br />

Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008<br />

Bettenzahl<br />

CICU<br />

Bettenzahl<br />

CCU<br />

1 Staatlich SKMC 29 15 29<br />

2 Al Mafraq Hospital 10 8 6<br />

3 Al Rhaba 8 – –<br />

4 Al Ain Hospital 9 – 9<br />

5 Tawam Hospital Al Ain 20 – 8<br />

6 Madinat Zayed Hospital 4 – 4<br />

Summe 80 23 56<br />

1 Privat Ahalia 6 – –<br />

2 Al Noor Hospital 4 – 3<br />

3 Al Noor Hospital Al Ain 3 2 1<br />

4 Al Salama Hospital 2 – –<br />

5 Dar Al Shifaa 2 – –<br />

6 Emirates National 6 – –<br />

7 Emirates French Hospital 1 – –<br />

8 General Medical Center 2 – –<br />

9 Lifeline 4 – –<br />

10 New Medical Center 5 – –<br />

11 Specialized Medical <strong>Care</strong> – 2 –<br />

Summe 115 27 60<br />

1 German General Hospital 10 – –<br />

2<br />

Heart, Vascular and Nephrology<br />

Hospital<br />

18 8 8<br />

Gesamt 143 35 68


6.3.6<br />

Zusammenfassung<br />

Wie in diesem Kapital umfassend dargestellt ist die<br />

Nachfrage nach qualitativ hochwertiger medizinischer<br />

Versorgung bereits heute enorm. Der Gesundheitssektor<br />

in den VAE und in Abu Dhabi wird in den nächsten Jahren<br />

zudem ein starkes Wachstum erleben. Um die stetig<br />

steigende Nachfrage vor allem auf dem Gebiet der Herz-,<br />

Kreislauf-Erkrankungen befriedigen zu können, werden<br />

technisch modernst ausgerüstete Einrichtungen, mit bestens<br />

ausgebildetem Personal und hohem Komfort für die<br />

Patienten benötigt.<br />

Aus der Wettbewerbsanalyse wird ersichtlich, dass das<br />

Emirat Abu Dhabi zwar über 13 Krankenhäuser (Siehe Tabelle<br />

Spezialkrankenhäuser in Emirat Abu Dhabi 2009)mit<br />

kardiologischer Abteilung verfügt, davon jedoch lediglich<br />

vier Herzoperationen durchführen können und somit als direkter<br />

Wettbewerb für die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />

in Frage kämen. Allerdings sei an dieser Stelle hervorgehoben,<br />

dass die beiden Privatkliniken, die Herzoperationen<br />

durchführen, nur marginale Überschneidungen im Leistungsangebot<br />

sowie in der technischen Ausstattung mit<br />

dem gegenständlichen Projekt aufweisen. Sie verfügen<br />

beispielsweise weder über eine Kinderkardiologie, noch<br />

über eine Gefäßchirurgie oder Dialyseabteilung.<br />

Die staatlichen Krankenhäuser stellen überhaupt keinen<br />

direkten Wettbewerb dar. Das Hauptziel derer liegt im<br />

Notfallangebot und in der Grundversorgung für einkommensschwächere<br />

Bevölkerungsschichten. Dies ist nicht<br />

die Zielgruppe für das vorliegende Projekt. Weiterhin ist<br />

das Behandlungs- sowie Pfl egeniveau weit unter dem, das<br />

vom deutschen Herz-, Gefäß- und Nierenklinikum angeboten<br />

wird. Das Herz-, Gefäß- und Nierenklinikum wird<br />

über die neueste medizinische Technik verfügen, die vom<br />

hochqualifi zierten und geschulten Fachpersonal im vollen<br />

Umfang genutzt wird und somit in die ärztliche Expertise<br />

hineinfl ießt.<br />

Mit 120 Betten im stationären Bereich wird das Herz-, Gefäß-<br />

und Nierenzentrum nur eine minimale Abdeckung der<br />

benötigten medizinischen Versorgung anbieten können.<br />

Daher wird das Zentrum, nach Einschätzung von Experten,<br />

bereits nach kurzer Zeit voll ausgelastet sein.<br />

Zusätzlich zum Herz-, Gefäß- und Nierenklinikum werden<br />

auch das Ärztehaus (Al Rawdah German Medical Center)<br />

und das German General Hospital für eine exzellente<br />

medizinische Gesamtversorgung der Patienten nach deutschen<br />

Standards sorgen. Die Abrundung des gesamten<br />

Angebotes wird durch die Patientenverschickung nach<br />

Deutschland erreicht, die dem Patienten das gesamte<br />

Spektrum der medizinischen Versorgung durch die besten<br />

Spezialisten gewährleistet.<br />

Das Gesamtprojekt mit dem Ärztehaus, dem „German<br />

General Hospital“ und dem „German Heart and Vascular<br />

Hospital“ in Abu Dhabi wird sich im medizinischen Sektor<br />

als Marke für hochwertige medizinische Versorgung mit<br />

neuestem technischen und medizinischen Standard etablieren<br />

und eine feste Größe in der Gesundheitsversorgung<br />

von Abu Dhabi und den VAE werden.<br />

39<br />

Wirtschaftliche Grundlagen


7.<br />

Investment<br />

Ziel des Gesamtprojektes ist es, in Abu Dhabi erstmals<br />

eine umfassende Gesundheitsversorgung zu ermöglichen,<br />

die auf dem neuesten technischen und medizinischen<br />

Stand ist. In diesem Kapitel wird die geplante Herz-,<br />

Gefäß- und Nierenklinik ausführlich vorgestellt, welche<br />

eine Behandlung nach deutschen Standards ermöglicht.<br />

Das Konzept schließt unmittelbar an das bereits in der<br />

Abu Dhabi<br />

Vereinigte Arabische Emirate<br />

Al Mina<br />

Al Suwwah<br />

CBD/Financial Centre<br />

Lulu Island<br />

Marina Village<br />

Abu Dhabi Island<br />

Grand Mosque District<br />

Saadiyat Al Reem<br />

German Medical Center<br />

Umsetzung befi ndliche erste Projekt an, welches durch<br />

den Vorgängerfonds <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG realisiert wird.<br />

7.1<br />

Der Vorgängerfonds<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Ärztehaus und German General Hospital (GGH)<br />

Das erste Teilprojekt besteht aus zwei Einheiten: einem<br />

Inner Islands<br />

Al Raha Beach<br />

German General Hospital<br />

Heart Vascular and<br />

Nephrology Hospital<br />

Khalifa City A<br />

Yas Island<br />

Airport<br />

District<br />

Al Shahama<br />

Al Reef<br />

Al Falah


Ärztehaus und einem Deutschen Allgemeinen Krankenhaus,<br />

dem „German General Hospital“ (GGH).<br />

Ärztehaus – Al Rawdah German Medical Center<br />

Das aus einer Stadtvilla umgebaute Ärztehaus hat eine<br />

Nutzfl äche von etwa 1.200 m2 verteilt auf drei Stockwerke<br />

und befi ndet sich auf einem 400 m2 großen Grundstück,<br />

das zentral im Stadtteil Al Rawdah in der Innenstadt von<br />

Abu Dhabi liegt. Das Ärztehaus dient sowohl der ambulanten<br />

Versorgung der Patienten als auch der Nachsorge.<br />

Vier deutsche Ärzte sowie sieben medizinische Pfl egekräfte<br />

betreuen, seit der feierlichen Eröffnung im März diesen<br />

Jahres, die Patienten in den Fachbereichen Radiologie,<br />

Orthopädie, Pädiatrie und Innere Medizin. Es wird eine<br />

enge Kooperation zwischen dem Ärztehaus und dem<br />

Herz-, Gefäß- und Nierenzentrum geben, die vor allem in<br />

den Bereichen der Patientenüberweisung sowie der Nachsorge<br />

liegen wird.<br />

Hans-Ulrich Schmidt (Leiter Klinikum Offenbach), Abdullah<br />

Al-Fahim (Al-Fahim Group), Dr. Wolf Klinz (Abgeordneter des Europaparlaments)<br />

und Robert G. Schmidt (CEO, <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG)<br />

durchtrennen das Band bei der Eröffnung des Ärztehauses (v.l.n.r.).<br />

41<br />

Investment


42<br />

Investment<br />

German General Hospital (GGH)<br />

Das in Abu Dhabis Nobel-Stadtteil Khalifa A liegende<br />

Grundstück für den Krankenhausbau hat eine Gesamtfläche<br />

von rund 38.750 m2 . Darauf soll das Deutsche<br />

Allgemeine Krankenhaus (GGH) mit einer Gesamtbruttonutzfl<br />

äche von etwa 21.000 m2 entstehen. Es wird über<br />

100 Betten verfügen. Die Nettonutzfläche verteilt sich<br />

auf drei Stockwerke und wird ca. 9.340 m2 betragen. Die<br />

Schwerpunkte werden in der konservativen und operativen<br />

Behandlung von Patienten in den Bereichen Innere<br />

Medizin und Orthopädie liegen.<br />

Sowohl das Ärztehaus als auch das GGH werden von deutschen<br />

Architekten, Projektentwicklern und Ärzten in enger<br />

Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde Abu Dhabis<br />

und der Siemens AG realisiert. Die Geräteausstattung wird<br />

ebenfalls von der Siemens AG geliefert.<br />

Das Deutsche Krankenhaus befi ndet sich in der fi nalen<br />

Planungsphase. Mit den Bauarbeiten wurde im September<br />

2009 begonnen, die Bauzeit wird mit etwa 18 Monaten<br />

veranschlagt.<br />

German<br />

General<br />

Hospital<br />

Heart,<br />

Vascular and<br />

Nephrology<br />

Hospital<br />

Aamer Abdul Jalil Al Fahim (Geschäftsführer, Al Fahim Group),<br />

Robert G. Schmidt (CEO, <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG), Dr. Wolf Klinz<br />

(Abgeordneter des Europaparlaments), der lokale Partner Abdullah<br />

Al Fahim und Klaus-Peter Brandes (Deutscher Botschafter in Abu<br />

Dhabi).


7.2<br />

Das Beteiligungsangebot –<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG (Herz-, Gefäß- und Nierenklinik)<br />

Bei diesem Investmentangebot handelt es sich um eine zu<br />

errichtende Herz-, Gefäß- und Nierenklinik als Teilprojekt<br />

innerhalb des oben dargestellten Gesamtprojektes. Dieses<br />

Teilprojekt umfasst außer dem Klinikumgebäude auch<br />

zwei Boardinghäuser, die Administrations- und Wohneinheiten<br />

darstellen werden. Garagen werden sich im<br />

Untergeschoss befi nden.<br />

Die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik wird aus vier Abteilungen<br />

bestehen:<br />

der Kardiologie/Herzchirurgie,<br />

der Kinderkardiologie/Kinderherzchirurgie,<br />

der Abteilung für Gefäßerkrankungen und<br />

Gefäßchirurgie sowie<br />

der Nephrologie mit Dialyseabteilung.<br />

Insgesamt soll das Zentrum über 120 Betten verfügen,<br />

davon 20 Intensiv- und weitere 20 Wachstationsbetten.<br />

In den mit modernster Technik ausgestatteten Operationssälen<br />

können alle herz- und gefäßchirurgischen<br />

Eingriffe durchgeführt werden. Außerdem wird die Herz-,<br />

Gefäß- und Nierenklinik über ein Herzkatheterlabor zur<br />

Diagnostik und Therapie, eine Abteilung für ambulante<br />

Behandlungen, sowie eine physiotherapeutische Abteilung<br />

verfügen.<br />

Aus dem bereits bestehenden Ärztehaus und dem gerade<br />

begonnenen Bau des Deutschen Allgemeinen Krankenhauses<br />

sind signifi kante Synergieeffekte beim Bau und der<br />

operativen Tätigkeit für die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />

zu erwarten.<br />

7.3<br />

Erweiterungsmöglichkeit<br />

für ein weiteres Fondsprojekt<br />

Es besteht die Möglichkeit, in einer dritten Projektphase<br />

weitere medizinische Versorgungsleistungen anzubieten.<br />

Diese Phase befi ndet sich noch in einem sehr frühen Planungsstadium.<br />

Das Fondsmanagement und das Projektmanagement<br />

in den VAE vor Ort sind gegenwärtig dabei,<br />

Erweiterungsmöglichkeiten und sinnvolle Ergänzungen für<br />

das Gesamtprojekt zu prüfen, um einerseits das medizinische<br />

Angebot abzurunden und andererseits die vorhandene<br />

Grundstücksreserve optimal zu nutzen.<br />

43<br />

Investment


44<br />

Investment<br />

7.4<br />

Investitionsstandort der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />

Abu Dhabi<br />

Vereinigte Arabische Emirate<br />

German General Hospital<br />

Heart Vascular and<br />

Nephrology Hospital<br />

7.4.1<br />

Makrobeschreibung<br />

„Khalifa A“ ist eine erschlossene Entwicklungsfl äche für<br />

die Ansiedlung von Bewohnern mit gehobenem Einkommen.<br />

Der neue Stadtteil befi ndet sich zwischen der Innenstadt<br />

von Abu Dhabi und dem Abu Dhabi International<br />

Airport. Er liegt am Al Raha Beach und der Hauptverbindungsstraße<br />

(Main Highway) von Abu Dhabi und Dubai.<br />

In „Khalifa A“ wurden in den letzten drei Jahren bereits<br />

mehr als 1.000 Villen gebaut. Nach Fertigstellung sollen in<br />

diesem Luxuswohngebiet über 200.000 Menschen leben.<br />

Das angrenzende Gebiet „Khalifa B“ liegt weiter im<br />

Inland. Zwischen „Khalifa A“ und „Khalifa B“ wird die<br />

neue „Khalifa Capital Core“ angesiedelt. Unter anderem<br />

Entwurf für die Bebauung von Al Raha Beach<br />

entsteht in „Khalifa Capital Core“ ein Komplex mit verschiedenen<br />

Ministerien für 136 Mio. USD. Die Vision des<br />

gesamten „Khalifa-Projektes“ ist es, vergleichbar mit der<br />

Sheikh Zayed Road in Dubai, ein prestigeträchtiges Wohnund<br />

Geschäftsviertel mit zahlreichen Luxushotels zu<br />

errichten, ohne dabei jedoch die städteplanerischen Fehler<br />

Dubais zu wiederholen. Allein in das ebenfalls zu „Khalifa<br />

A“ gehörige Al-Raha-Beach-Projekt werden rund 15 Mrd.<br />

USD investiert. Im Rahmen dieses Landentwicklungsprojektes<br />

sollen Bürogebäude, Einkaufscenter, verschiedenste<br />

Freizeiteinrichtungen, 120.000 Apartments sowie 25.000<br />

Villen der gehobenen Mittel- und Luxusklasse errichtet<br />

werden. Mehrere Hotels der Luxusklasse sind bereits in<br />

Betrieb, weitere befi nden sich im Bau. Die Projektentwicklung<br />

begann 2007 und soll Ende 2009 abgeschlossen sein.


Ein weiteres Wohnprojekt in „Khalifa A“ mit dem Namen<br />

„Al Raha Gardens“, wurde 2007 fertiggestellt – hier entstanden<br />

1.388 Villen der Luxusklasse.<br />

7.4.2<br />

Mikrobeschreibung<br />

Das Herz-, Gefäß- und Nierenzentrum wird auf einem rund<br />

38.750 m2 großen Grundstück im neuen Stadtteil „Khalifa<br />

A“ entstehen. Für das Baugrundstück existiert bereits eine<br />

Baugenehmigung zur Errichtung eines Krankenhauses.<br />

Das Grundstück ist durch eine angrenzende Hauptverkehrsstraße<br />

und eine Seitenstraße gut erschlossen. Der<br />

Haupteingang mit seiner Auffahrt ist der Hauptverkehrsstraße<br />

zugewandt. Die Administrationsgebäude werden<br />

von der Seitenstraße erschlossen. Das Gebäude des<br />

Krankenhauses wird über eine an der Hauptstraße liegende<br />

Vorfahrt erschlossen. Hieran angegliedert sind<br />

Kurzzeitparkplätze und Taxistände. 100 der im Außenbereich<br />

liegenden Parkplätze befi nden sich auf dem hinteren<br />

Grundstücksareal. Im Bereich der Administrationsgebäude<br />

sind einige Parkplätze für die hier wohnenden Angestellten<br />

vorgehalten. Die geplante Parkgarage soll über<br />

43 Stellplätze verfügen und wird sich gemeinsam mit<br />

der Zufahrt für den Notarztwagen im Untergeschoss<br />

befi nden. Die Tiefgarage wird von der nordöstlichen Seite<br />

des Hauses erschlossen. Im Südwesten des Gebäudes<br />

wird sich die Zufahrt zum Tief- und Betriebshof befi nden.<br />

Hierüber wird die gesamte Ver- und Entsorgung abgewickelt.<br />

Ebenfalls im Südwesten ist die Zu- und Umfahrt für<br />

die Feuerwehr angelegt.<br />

Die Überplatzierungsreserve könnte ggf. für Erweiterungsund<br />

Anbauten verwendet werden.<br />

7.5<br />

Baubeschreibung Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />

Die Bauweise des Herz-, Gefäß- und Nierenzentrums soll<br />

deutsche Qualität mit arabischer Kultur verbinden. Hauptziel<br />

ist es, ein effizientes, funktionales und modernes<br />

Krankenhaus zu errichten. All diese Komponenten sollen<br />

sich optisch in der Architektur widerspiegeln und den täglichen<br />

Krankenhausbetrieb begünstigen und unterstützen.<br />

Daher ist es für das Projekt von großer Bedeutung, dass<br />

das auf dem Gebiet des Krankenhausbaus erfahrene und<br />

renommierte Architekturbüro, „woernerundpartner“ für<br />

das Projekt gewonnen werden konnte. Dessen Entwürfe<br />

bilden eine Brücke zwischen der arabischen Kultur und<br />

der notwendigen fl exiblen Funktionalität des Bauwerkes<br />

als Klinik.<br />

Architekturmodell des Deutschen Allgemeinen Krankenhauses und der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik in einem Gebäudekomplex von woernerundpartner<br />

45<br />

Investment


46<br />

Investment<br />

Entwurfsbestimmend für den Krankenhausbau waren die<br />

Anerkennung der traditionellen Innenarchitektur im arabischen<br />

Raum und die Berücksichtigung der extremen klimatischen<br />

Bedingungen. Grundlage für den Gesamtentwurf<br />

bildet die kompakte Form. Hier werden großzügige Ausblicke<br />

in die Höfe ermöglicht, damit die natürliche Belichtung<br />

optimal genutzt werden kann. Die alles umspannende<br />

„Haut“ fungiert als Sonnenschutz, minimiert die Kühllast,<br />

sorgt für eine Gesamtverschattung des Gebäudes und ist<br />

gestalterischer Filter sowohl nach innen wie auch nach<br />

außen. Diese Verschattung ist notwendig, um den extrem<br />

heißen klimatischen Bedingungen mit einer optimierten<br />

Haustechnik zu begegnen.<br />

Der Baubeginn wird nach Abschluss der Planungsphase<br />

aller Voraussicht nach noch im Jahre 2009 erfolgen. Die<br />

Bauzeit ist auf rund 18 Monate veranschlagt, das heißt,<br />

dass mit dem operativen Geschäft im 3. Quartal 2011<br />

begonnen werden soll. Das erste volle Geschäftsjahr wäre<br />

demnach das Jahr 2012.<br />

7.6<br />

Bettenaufteilung der Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik<br />

Aufgrund der in den VAE vorherrschenden Gesundheitssituation<br />

(hohe Diabetesrate, hoher Anteil an Übergewichtigen,<br />

ungesunde Lebensweise mit wenig Bewegung) sind<br />

die hier geplanten 4 Fachbereiche, trotz der relativ jungen<br />

Bettenaufteilung der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />

Kardiologie<br />

Herzchirurgie<br />

Kinderkardiologie<br />

Kinderherzchirurgie<br />

Bevölkerung, sehr gefragt und werden dringend benötigt.<br />

Die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik wird, ohne die Boardinghäuser,<br />

eine Fläche von rund 7.900 m2 einnehmen. Sie<br />

soll über 64 Normalbetten, aufgeteilt auf drei Stationen,<br />

verfügen. Bezüglich der fachmedizinischen Zuordnung sind<br />

22 Betten für die Kardiologie/Herzchirurgie, 20 Betten für<br />

die Kinderkardiologie/Kinderherzchirurgie, 12 Betten für<br />

die Gefäßchirurgie und 10 Betten für die Nephrologie<br />

geplant. Zusätzlich wird es eine sogenannte VIP-Station<br />

geben. Des Weiteren sind 18 Betten für die Wachstation<br />

(intermediate care) und 20 Betten für die kardiologische<br />

Tagesklinik vorgesehen. Das Herzstück des Zentrums stellt<br />

die Intensivstation dar. Hier wird von 16 Betten für die<br />

Herzchirurgie (Erwachsene und Kinder) und zwei Betten<br />

für die Gefäßchirurgie und Nephrologie ausgegangen, die<br />

umlaufend und multidisziplinär genutzt werden können. In<br />

einem modernst ausgestatteten Operationstrakt können<br />

alle Herz- und Gefäßoperationen durchgeführt werden. Es<br />

sind drei Operationssäle geplant, zusätzlich ein Herzkathetermessplatz<br />

und ein angiologischer Interventionsraum.<br />

Für die vier Fachbereiche sind sechs Untersuchungs- und<br />

Behandlungsräume, davon drei mit Ultraschallgeräten,<br />

geplant, außerdem klassische Sprechzimmerbereiche. Ein<br />

Raum ist für EKG, Langzeit-EKG und Ergometrie vorgesehen.<br />

Eine physiotherapeutische Einheit mit Behandlungsund<br />

Trainingsräumen runden das Behandlungskonzept ab.<br />

Insgesamt wird die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik über<br />

120 Betten verfügen.<br />

Nephrologie<br />

Dialyse<br />

Gefäßchirurgie Gesamt<br />

Allgemeinpfl ege 22 20 10 12 64<br />

IMC (Wachstation) 8 8 0 2 18<br />

ICU (Intensivstation) 8 8 1 1 18<br />

Tagesklinik 10 0 8 2 20<br />

Total 48 36 19 17 120<br />

Das Behandlungs- und Diagnosespektrum im Bereich Kardiologie<br />

wird vor allem folgende Bereiche erfassen: akuter<br />

Herzinfarkt, Herzinsuffi zienz, Vorhoffl attern/Vorhoffl immern,<br />

koronare Herzerkrankungen, Synkopenausschluss,<br />

Bluthochdruck, Lungenembolie, Rhythmusstörungen<br />

(Versorgung mit Herzschrittmachern), bösartige Herzrhythmusstörungen<br />

(Tachykardie/Brachykardie), Aortenund<br />

Mitralklappenerkrankungen, Herzfehlbildungen und<br />

Herztumoren, sowie diagnostische und therapeutische<br />

Herzkatheter.


Im Bereich Herzchirurgie liegt der Schwerpunkt, neben<br />

den klassischen interventionalen Therapieverfahren wie<br />

der Ballondilatation oder Stentimplantation, vor allem auf<br />

den koronaren Bypass-Operationen.<br />

Das Operationsspektrum umfasst:<br />

1) konventionelle aorto-koronare Venen-Bypassoperationen<br />

mit Herz-Lungen-Maschine,<br />

2) Bypassoperationen ohne Herz-Lungen-Maschine (Off-<br />

Pump Coronary Artery Bypass, OPCAP),<br />

3) komplette arterielle Myokardrevaskularisation,<br />

4) Ersatz von Mitral- und Aortenklappen durch biologische<br />

oder mechanische Prothesen,<br />

5) minimal-invasive Klappenoperationen,<br />

6) Operationen bei Aortenbogenanomalien oder anderen<br />

Koronaranomalien, bei Lungen oder Systemanomalien<br />

bis hin zu koronaren Bypass-Operationen mit<br />

Herz-Lungenmaschine und Klappenersatzoperationen.<br />

Die Abteilung für Gefäßchirurgie versorgt schwerpunktmäßig<br />

Aortenaneurysmen, Verengungen der Halsschlagader,<br />

Verengungen, Verkalkungen oder Aneurysmen von<br />

Gefäßen an den Extremitäten, Varizenchirurgie (Entfernung<br />

von Krampfadern) sowie Gefäßverletzungen.<br />

Die nephrologische Abteilung setzt ihre Schwerpunkte<br />

in der Therapie der diabetischen Nephrophatie, der<br />

Glomerulonephritis, der vaskulären Nephropathie und<br />

der interstitiellen Nephritis sowie in die Behandlung von<br />

Zystennieren, die eine meist erbliche, ernsthafte Nierenerkrankung<br />

darstellt.<br />

Drei beispielhafte Abbildungen der Klinikräume<br />

Es lässt sich leicht ableiten, dass das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

aufgrund der makro- und mikroökonomischen<br />

Daten, seiner Einzigartigkeit bezüglich des<br />

Angebotsspektrums sowie aufgrund vieler positiver Synergieeffekte<br />

mit der ersten Planungsphase (GGH, s. o.<br />

Kapitel 7.1) sehr viele Chancen bietet. Das Ärztezentrum<br />

„Al Rawdah German Medical Center“ ist bereits im Betrieb<br />

und wird bis zur Eröffnung des GGH’s und der Herz-,<br />

Gefäß- und Nierenklinik gut etabliert sein. Vom Ärztezentrum<br />

sowie vom GGH sind Patientenüberweisungen und<br />

weitere synergetische Effekte für die Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik zu erwarten. Die Baugenehmigung für einen<br />

Krankenhausbau auf dem Grundstück in „Khalifa A“ und<br />

die Lizenz zum Betrieb des Krankenhauses liegen bereits<br />

vor.<br />

Im Hinblick auf die eben dargestellten Projektparameter<br />

und die prognostizierte Rendite auf Fondsebene in Höhe<br />

von rund 17% sowie die kurze Laufzeit von rund fünf<br />

Jahren ist das hier vorgestellte Beteiligungsangebot eine<br />

attraktive Investition für den Anleger.<br />

47<br />

Investment


8.<br />

Beteiligungsstruktur<br />

und Partner<br />

Ein erfolgreiches Projekt zeichnet sich insbesondere durch<br />

renommierte und erfahrene Partner aus, die dieselben Interessen<br />

verfolgen. Das Emisionshaus <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

geht neben einer genauen und fundierten Projektprüfung<br />

besonders sorgfältig bei der Partnerauswahl vor.<br />

8.1<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Es ist vorgesehen, dass die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />

<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG USD 54,2 Mio. in den Erwerb von<br />

bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia bzw. in deren Kapitalausstattung<br />

und damit mittelbar in die Finanzierung<br />

des Baus eines modernen deutschen Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenzentrums investiert. Die der Al Alamia gewährten<br />

Finanzmittel werden von dieser an die GHVH weitergeleitet.<br />

Die Al Alamia überwacht, steuert und kontrolliert<br />

den gesamten Investitions-, Projektentwicklungs- und<br />

Betriebsprozess. Gesellschafter der GHVH werden zu 49%<br />

die Al Alamia und zu 51% der gesetzlich notwendige lokale<br />

Partner Herr Abdullah Al Fahim sein, zwischen denen<br />

ein Joint-Venture-Vertrag geschlossen wird. In diesem wird<br />

vor allem festgeschrieben sein, dass Herr Al Fahim für die<br />

ersten 10 Jahre nicht am Gewinn der GHVH beteiligt sein<br />

sondern eine feste Dividende, einer Baupacht vergleichbar,<br />

erhalten wird. Die GHVH ist die Betreibergesellschaft der<br />

Herz-, Gefäß- und Nierenklinik und unmittelbar für deren<br />

Planung, Bau und Betrieb verantwortlich. Sie wird aus<br />

einer sogenannten Class A Lizenz, die der German General<br />

Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC FZC erteilt worden ist, die<br />

Berechtigung für den Betrieb der Klinik erhalten. Diese Lizenz,<br />

die die umfassendste Leistungsabrechnung in sämtlichen<br />

medizinischen Bereichen ermöglicht und nicht auf<br />

bestimmte medizinische Fachgebiete beschränkt ist, liegt<br />

für einen unbefristeten Zeitraum vor. Die German General<br />

Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC ist Betreibergesellschaft des<br />

vorangegangenen ersten Projektes, des <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1, welches den Bau und Betrieb eines<br />

Deutschen Allgemeinen Krankenhauses zum Gegenstand<br />

hat. Beide Projekte werden auf demselben Grundstück


ealisiert. Die Beteiligungsstruktur für die hier angebotene<br />

Beteiligung ergibt sich anschaulich aus der Grafik auf<br />

Seite 9.<br />

8.1.1<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

wird bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf<br />

FZC erwerben. Dies ist das Anlageobjekt der Gesellschaft.<br />

Es handelt sich dabei um eine in einer Freihandelszone in<br />

den VAE ansässige Kapitalgesellschaft, vergleichbar mit<br />

einer deutschen <strong>GmbH</strong>. Die übrigen Anteile an Al Alamia<br />

werden vom Projektmanagement VAE gehalten.<br />

Al Alamia wird gemeinsam mit Herrn Abdullah Al Fahim<br />

die GHVH gründen, deren Gegenstand die Entwicklung<br />

und Verwaltung von Grundstücken und Einrichtungen der<br />

Gesundheitsfürsorge sowie insbesondere der Bau und<br />

Betrieb einer hochmodernen deutschen Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik in Abu Dhabi/VAE, ist. In einem Joint-Venture-Vertrag<br />

zwischen Al Fahim und Al Alamia werden die<br />

Rahmenbedingungen des geplanten Investments sowie<br />

die Rechte und Pfl ichten der Parteien einschließlich der zur<br />

Umsetzung des Investments zu erbringenden Leistungen<br />

umfassend geregelt. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung<br />

soll bis Ende 2009 erfolgen.<br />

Der Joint-Venture-Vertrag und der Gesellschaftsvertrag<br />

der GHVH werden der Al Alamia umfangreiche Kontroll-<br />

und Überwachungsrechte bei der GHVH einräumen<br />

sowie insbesondere das Recht zur Ernennung von<br />

Geschäftsführern.<br />

Die Al Alamia wird 49 Prozent der Anteile an der GHVH<br />

halten, aber über 51 Prozent der Stimmrechte verfügen.<br />

Darüber hinaus werden für die ersten 10 Jahre 100% der<br />

Gewinne der Al Alamia zustehen.<br />

8.1.2<br />

Realisierungsgrad<br />

Die Al Alamia ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bereits gegründet und unter der Nummer RAKFTZA-<br />

FZC-4002896 in das Free-Zone-Register eingetragen.<br />

Gesellschafter sind Kamaran Amin und Markus Eulig. Die<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG hat<br />

bisher noch keinen Anteil an der Al Alamia erworben. Ein<br />

Beteiligungsvertragsmuster liegt vor, wurde allerdings<br />

bisher noch nicht unterzeichnet.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist geplant, noch<br />

im Jahr 2009 90% der Anteile an der Al Alamia zu erwerben.<br />

Der konkrete Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile<br />

ist abhängig von den Regelungen des Beteiligungsvertrags.<br />

Die Kapitalausstattung der Al Alamia erfolgt in<br />

Abhängigkeit von der Einwerbung des Eigenkapitals der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

8.2<br />

Partner<br />

8.2.1<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG ist ein unabhängiges, international<br />

agierendes Emissions- und Investmenthaus mit<br />

Hauptsitz in Nürnberg. Kernkompetenz sind Investitionen<br />

in Wachstumsmärkte vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen,<br />

Infrastruktur und Immobilienprojektentwicklung<br />

in Wachstumsregionen wie Asien oder dem mittleren<br />

Osten. Das Management der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG besteht<br />

aus fünf Personen. Robert G. Schmidt, CEO, zeichnet als<br />

Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Public Relations,<br />

Strategieentwicklung und Business Development verantwortlich.<br />

Ludwig Müller, CFO, ist als Vorstand Finanzen<br />

verantwortlich für das Rechnungswesen, Corporate Finance<br />

und die strategische Finanzplanung. Johanna Borus,<br />

CIO, Vorstand Investitionen, ist zuständig für die Bereiche<br />

Projektentwicklung, Projektprüfung und Portfoliomanagement.<br />

Dr. Gerald Schüssel, COO, zeichnet als Vorstand<br />

Organisation für die Bereiche Organisationsstrukturierung,<br />

Prozessoptimierung und Personal verantwortlich. Die<br />

Aufgaben von Davut Deletioglu, CSO, Vorstand Vertrieb,<br />

liegen im Vertrieb, Marketing und Expansion.<br />

8.2.2<br />

Projektmanagement VAE<br />

Das arabische Unternehmen Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

wird von Oliver Schorn, Markus Eulig und Kamaran Amin<br />

geleitet. Das Projektmanagement verfügt über langjährige<br />

Expertise in der Restrukturierung und Geschäftsentwick-<br />

49<br />

Beteiligungsstruktur und Partner


50<br />

Beteiligte Partner<br />

lung verschiedener Unternehmen. Zudem besteht eine<br />

exzellente Vernetzung in den VAE und dem gesamten<br />

mittleren Osten. Oliver Schorn ist als CEO vor allem für<br />

die Bereiche Operatives Geschäft und Personal zuständig.<br />

Markus Eulig übernimmt in der Gesellschaft als CFO die<br />

Verantwortung für den Bereich Finanzen. Kamaran Amin<br />

ist vor allem für die technische Überwachung des Bauvorhabens<br />

verantwortlich. Er ist diplomierter Bauingenieur<br />

und spricht fünf Sprachen fl ießend, darunter Arabisch. Aus<br />

diesem Grunde ist Herr Amin auch für die Kommunikation<br />

mit lokalen Partnern, Firmen und Behörden zuständig.<br />

8.2.3<br />

Abdullah Al-Fahim<br />

In den VAE kann ein Unternehmen nur dann erfolgreich<br />

Geschäfte tätigen, wenn es das kulturelle Umfeld versteht<br />

und die richtigen lokalen Partner in sein Projekt eingebunden<br />

hat. Dabei muss der Partner über den notwendigen<br />

gesellschaftlichen und politischen Einfl uss verfügen und<br />

seine Interessen müssen mit den Interessen des Projekts<br />

gleichgeschaltet sein. Lokaler Partner ist Herr Abdullah Al<br />

Fahim, Mitinhaber der Al Fahim Group, einem Familienkonzern,<br />

der zu den fünf größten Unternehmen der gesamten<br />

Golf-Region gehört. Die Familie Al Fahim war maßgeblich<br />

an der Gestaltung der VAE beteiligt und verfügt über<br />

großen politischen und wirtschaftlichen Einfl uss. Die Al<br />

Fahim Group ist seit mehr als 40 Jahren der lokale Partner<br />

von internationalen Konzernen wie Mercedes-Benz, Jeep,<br />

Fiat, Bosch und Crowne Plaza. Herr Abdullah Al Fahim<br />

setzt sich mit allen Mitteln für eine Verbesserung der<br />

medizinischen Versorgung in Abu Dhabi ein. Der Unfalltod<br />

seiner Schwester, die aufgrund fehlender medizinischer Infrastruktur<br />

nicht rechtzeitig behandelt werden konnte, hat<br />

ihm vor Augen geführt, wie wichtig ein fl ächendeckendes<br />

Gesundheitssystem von hoher medizinischer Qualität ist.<br />

Darüber hinaus ist er seinem Land und dessen Bevölkerung<br />

sehr verbunden, eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung<br />

für alle liegt ihm sehr am Herzen.<br />

Herr Abdullah Al Fahim bringt als seinen Joint-Venture-<br />

Beitrag ein Grundstück in die GHVH ein. Auf diesem<br />

Grundstück in Khalifa A werden sowohl das Deutsche<br />

Allgemeine Krankenhaus als auch die Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik gebaut. Der lokale Partner ist nicht im operativen<br />

Geschäft des Klinikumvorhabens tätig, er steht<br />

beratend zur Verfügung, beschleunigt die notwendigen<br />

Genehmigungsverfahren und erleichtert die Kommunikation<br />

mit lokalen Regierungsbehörden.<br />

8.2.4<br />

Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

Die Al Alamia Arabian Gulf FZC wird 49 Prozent der Anteile<br />

an der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong>) LLC halten, aber über 51 Prozent der Stimmrechte<br />

verfügen. Darüber hinaus werden für die ersten 10 Jahre<br />

100% der Gewinne der Al Alamia zustehen. Diese GHVH<br />

wird die gesamte Personalverantwortung für die Herz-,<br />

Gefäß- und Nierenklinik übernehmen. Bei der Al Alamia<br />

handelt es sich um eine ausländische Kapitalgesellschaft<br />

mit Sitz in den VAE, ansässig in der Ras Al Khaimah Free<br />

Zone (Freihandelszone). Die Al Alamia ist im örtlichen<br />

Freezone Company-Register eingetragen. In dieser Freihandelszone<br />

fi ndet keine Besteuerung von Gewinnen bzw.<br />

von Einkünften juristischer und natürlicher Personen statt.<br />

Die Gewinne der Al Alamia können somit ohne steuerliche<br />

Vorbelastung an die Fondsgesellschaft, <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, in Deutschland ausgeschüttet<br />

werden.<br />

Der Zweck dieser Gesellschaft ist es, sich zu 49% an der<br />

GHVH, ebenfalls mit Sitz in den VAE, zu beteiligen. Die<br />

GHVH ist ebenfalls eine ausländische Kapitalgesellschaft,<br />

deren Zweck die Errichtung, Betreibung und Verwaltung<br />

der im Kapitel 7. beschriebenen Klinik in Abu Dhabi ist.<br />

8.2.5<br />

Klinikbetreiber<br />

Für den Betrieb der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik ist ein<br />

namhafter Betreiber vorgesehen. Es besteht konkretes<br />

Interesse seitens eines Klinikums. Bei der Auswahl des Betreibers<br />

wird vor allem auf die Expertise in den Bereichen<br />

der Herz-, Gefäß- und Nierenerkrankungen Wert gelegt.


8.2.6<br />

Siemens Global Solutions und<br />

Siemens Medical Solutions<br />

Siemens hat das Projekt von Anfang an unterstützt und<br />

ist maßgeblich an der Planung beteiligt. Gemäß der Devise<br />

„Exzellenz ist unser Ziel“ wird die Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik mit modernsten medizintechnischen Geräten<br />

durch die Firma Siemens ausgestattet werden. Die Ausstattung<br />

des Ärztehauses mit Geräten nach dem neuesten<br />

Stand der Technik ermöglicht einen nahezu papierlosen<br />

Betrieb. Die Wartung und Betreuung der technischen Ausstattung<br />

wird auch von der Firma Siemens gewährleistet,<br />

die ein Büro direkt in Abu Dhabi besitzt.<br />

Referenzen:<br />

www.siemens.de<br />

8.2.7<br />

Architekturbüro woernerundpartner<br />

Mit woernerundpartner übernimmt eines der führenden<br />

Architekturbüros im Bereich des Krankenhausbaus die Planung<br />

für die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik. woernerundpartner<br />

ist spezialisiert auf die Planung und Realisierung<br />

von Krankenhäusern, Instituts-, und Forschungsgebäuden.<br />

Zu den Auftraggebern zählen öffentliche und private<br />

Krankenhausträger, Länder und Kommunen, Universitäten<br />

und Forschungsinstitute, aber auch private Bauherren in<br />

Deutschland und im europäischen Ausland.<br />

Referenzen:<br />

www.woernerundpartner.de<br />

8.2.8<br />

SRP Schneider & Partner<br />

Ingenieur-Consult <strong>GmbH</strong><br />

Zur konsequenten Umsetzung des Baukonzeptes war die<br />

Firma SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult <strong>GmbH</strong><br />

insbesondere an der Tragwerksplanung beteiliget. Die<br />

Firma verfügt über umfassende Expertisen im Wasser- und<br />

Abwassermanagement, im Brücken- und Straßenbau und<br />

sowohl in der Tragwerksplanung (Hochbau, Ingenieurbau,<br />

Spezialtiefbau und technischer Anlagenbau) als auch in<br />

der Projektabwicklung. Desweiteren besitzt sie weitreichende<br />

internationale Erfahrung insbesondere im nahen<br />

und mittleren Osten (Libanon, Palästina, Saudi-Arabien,<br />

Ägypten, Abu Dhabi).<br />

Referenzen:<br />

Wasser/Abwasser Projekte in der Türkei, der Republik<br />

Jemen und Ägypten<br />

Grundwasserprojekt in Abu Dhabi, VAE<br />

Abwassersystem in Abu Dhabi, VAE<br />

Saadiyat Brücke, Abu Dhabi, VAE<br />

Kardiochirurgie am Klinikum Bayreuth<br />

(Tragwerksplanung)<br />

Forensische Klinik Bayreuth (Tragwerksplanung)<br />

Frankenwald Klinik Kronach (Tragwerksplanung)<br />

8.2.9<br />

Fine Arts Consulting Engineers Offi ce<br />

Dieses arabische Ingenieurbüro, das vor Ort in Abu Dhabi<br />

und Al Ain über Standorte verfügt, wird in enger Zusammenarbeit<br />

mit SRP Schneider und Partner Ingenieur Consult<br />

<strong>GmbH</strong> Tragwerksplanung und Bauleitung abstimmen.<br />

Fine Arts verfügt über fundierte Kenntnis der Verhältnisse<br />

vor Ort, sowohl auf bautechnischem, als auch auf verwaltungs-<br />

und genehmigungstechnischem Gebiet.<br />

8.2.10<br />

Generalunternehmer<br />

Für die Bauarbeiten soll eine international renommierte<br />

Baufi rma aufgrund einer Ausschreibung ausgewählt werden,<br />

die vor Ort in den Emiraten agiert und über internationale<br />

Expertise in der Betreuung und Durchführung von<br />

Großprojekten, vornehmlich Klinikbauten, verfügt.<br />

51<br />

Beteiligte Partner


9.<br />

Investitions- und<br />

Finanzplan (Prognose)<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzplan<br />

Der Erwerb einer Beteiligung an der Al Alamia Arabian<br />

Gulf FZC (Anlageobjekt) stellt die wesentliche Investition<br />

der Gesellschaft dar. Weitere Aufwendungen fallen in<br />

Form von fondsabhängigen Kosten im Rahmen der Gründung<br />

der Gesellschaft sowie der Einwerbung des Eigenkapitals<br />

an. Darüber hinaus wurde eine Liquiditätsreserve<br />

einkalkuliert.<br />

Die Nettoeinnahmen aus der Emission der treugeberischen<br />

Beteiligungen bzw. Kommanditanteile sollen ausschließlich<br />

für den Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia sowie<br />

für die Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt werden.<br />

Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht<br />

verwendet. Die Nettoeinnahmen reichen alleine für die<br />

Realisierung der Anlageziele aus.<br />

Für die Vermittlung des einzuwerbenden Eigenkapitals<br />

erhält die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> bei prognosegemäßem<br />

Platzierungsverlauf eine Vergütung in<br />

Höhe von 5.225.000 Euro zzgl. des von den Anlegern zu<br />

zahlenden Agios in Höhe von planmäßig 2.374.900 Euro.<br />

Die Vergütung ist anteilig entsprechend der Platzierung<br />

des einzuwerbenden Eigenkapitals fällig. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> kann sich zur Erbringung ihrer<br />

Leistung Dritter bedienen. Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG erhält<br />

für die Konzeption und Projektierung des vorgesehenen<br />

Investments eine Vergütung in Höhe von 950.000 Euro,<br />

für die Erstellung des Fondsprospektes, für Werbung<br />

und Marketing 397.500 Euro sowie für die Koordination<br />

der erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Beratung<br />

332.500 Euro. Diese Vergütungen sind gemäß den vertraglichen<br />

Vereinbarungen in 2009 zur Zahlung fällig. Es<br />

wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Teil der Vergütungen<br />

erst im Jahr 2010 gezahlt wird. Zur Erbringung der<br />

vorstehend genannten Leistungen kann die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />

AG sich Dritter (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)<br />

bedienen. Die Beauftragung erfolgt in diesen<br />

Fällen auf Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Die Vergütung<br />

für Die Mittelfreigabekontrolle beträgt 45.220 Euro.


Die vorstehend genannten Vergütungen sind vertraglich<br />

fest vereinbart und ändern sich quotal, wenn und insoweit<br />

das Eigenkapital der Fondsgesellschaft den Betrag von<br />

47.500.000 Euro unter- oder überschreitet. Bei einem<br />

Eigenkapital von 47.500.000 Euro beträgt die Gesamthöhe<br />

der Provisionen somit 9.325.120 Euro. Weitere<br />

Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder<br />

vergleichbare Vergütungen werden nicht geleistet. Darüber<br />

hinaus wurden 30.000 Euro für die Erstellung von<br />

Gutachten kalkuliert.<br />

Der Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia erfolgt in<br />

US-Dollar. Alle Prognosen in diesem Prospekt beruhen auf<br />

der Annahme eines konstanten Wechselkurses von 1,40<br />

USD/EUR. Kurssteigerungen des US-Dollars zum Euro<br />

können während der Investitions- und Betriebsphase zu<br />

entsprechend höheren Zahlungsverpfl ichtungen der Gesellschaft<br />

in Euro führen. Die Liquiditätsreserve ist vorgesehen,<br />

um eventuelle Steigerungen der Investitionskosten<br />

aufgrund von Wechselkursschwankungen aufzufangen.<br />

Da der Gesellschaft voraussichtlich erst ab dem Jahr 2012<br />

Einnahmen aus der Beteiligung an der Al Alamia und<br />

damit mittelbar aus dem Betrieb der Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik zufl ießen werden, soll die Liquiditätsreserve<br />

darüber hinaus die zwischenzeitlich anfallenden laufenden<br />

Kosten der Gesellschaft abdecken. Weiterhin wurde die<br />

Liquiditätsreserve für sonstige unvorhersehbare Aufwendungen<br />

während der Investitionsphase kalkuliert.<br />

A. Mittelverwendung (PROGNOSE) Betrag in Euro Betrag in USD* in %<br />

FX Rate EUR – USD = 1,40<br />

1. Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

(Anteilserwerb und notwendige Kapitalausstattung)<br />

38.689.696 54.165.575 81,45%<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

Kapitalbeschaffung 5.225.000 7.315.000 11,00%<br />

Konzeption und Projektierung 950.000 1.330.000 2,00%<br />

Prospekterstellung, Werbung, Marketing 397.500 556.500 0,84%<br />

Rechtliche und steuerliche Beratung 332.500 465.500 0,70%<br />

Gutachten 30.000 42.000 0,06%<br />

Mittelfreigabekontrolle 45.220 63.308 0,10%<br />

3. Liquiditätsreserve 1.830.084 2.562.117 3,85%<br />

Gesamtinvestitionskosten vor Agio 47.500.000 66.500.000 100,00%<br />

Agio 2.374.900 3.324.860 5,00%<br />

Gesamtinvestitionskosten inkl. Agio 49.874.900 69.824.860 105,00%<br />

B. Mittelherkunft (PROGNOSE) Betrag in Euro Betrag in USD* in %<br />

FX Rate EUR – USD = 1,40<br />

1. Kommanditkapital<br />

Vorhandenes Kommanditkapital 2.000 2.800 0,00%<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital 47.498.000 66.497.200 100,00%<br />

2. Agio (5% auf das einzuwerbende Kommanditkapital) 2.374.900 3.324.860 5,00%<br />

Gesamtfi nanzierungsvolumen inkl. Agio 49.874.900 69.824.860 105,00%<br />

*Es wurde ein Umrechnungskurs von EUR – USD = 1,40 zu Grunde gelegt.<br />

Es erfolgt keine Aufnahme von Fremdkapital<br />

53<br />

Investitions- und Finanzplan


10.<br />

Prognoserechnungen<br />

10.1<br />

Liquiditätsprognose und<br />

steuerliche Ergebnisrechnung<br />

Liquiditätsprognose<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe<br />

1. Kapitaleinlage Anleger (inkl. Agio) in EUR 4.200.000 45.674.900 49.874.900<br />

2. Anschaffungskosten der Beteiligung in EUR 1.000.000 37.689.696 38.689.696<br />

3. Restliquidität aus Investition in EUR 3.200.000 7.985.204 11.185.204<br />

4. Cash Flow Herz-, Gefäß- und Nierenklinik in USD 0 0 0 6.500.000 9.000.000 14.000.000 29.500.000<br />

5.<br />

Cash Flow in EUR (Umrechnungskurs 1,40 USD/<br />

EUR)<br />

0 0 0 4.642.857 6.428.571 10.000.000 21.071.429<br />

Anteil <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

6.<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG in EUR<br />

0 0 0 4.178.571 5.785.714 9.000.000 18.964.285<br />

7. Cash Flow aus Veräußerung in EUR<br />

8. Gründungskosten lt. Finanzierungsplan<br />

0 0 0 0 0 71.608.900 71.608.900<br />

9. Kapitalbeschaffung in EUR 640.000 6.959.900 7.599.900<br />

10. Konzeption und Projektierung in EUR 950.000 0 950.000<br />

11. Prospekterstellung, Werbung, Marketing in EUR 397.500 0 397.500<br />

Gründungs- und Beratungskosten, Mittelfreigabe-<br />

12.<br />

kontrolle in EUR<br />

0 377.720 377.720<br />

13. Gutachten in EUR 30.000 0 30.000<br />

14. Summe Gründungskosten in EUR 2.017.500 7.337.620 9.355.120


Steuerliche Ergebnisrechnung (PROGNOSE) alle Angaben in EUR<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe<br />

Gesellschaftsebene<br />

24. Handelsrechtliches Jahresergebnis vor Steuern -2.041.667 -7.876.342 -700.500 3.457.056 5.064.598 41.203.963 39.107.108<br />

25. Steuerliche Korrekturen 2.017.500 7.337.620 0 0 0 -9.355.120 0<br />

26. Steuerbilanzgewinn -24.167 -538.722 -700.500 3.457.056 5.064.598 31.848.843 39.107.108<br />

Saldo Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben<br />

27.<br />

gemäß § 15 EStG<br />

85.950 1.261.584 423.938 423.938 423.938 423.938 3.043.286<br />

28. Gewinn aus Gewerbebetrieb 61.783 722.863 -276.562 3.880.994 5.488.536 32.272.781 42.150.395<br />

Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz (§ 9<br />

29.<br />

Nr. 7)<br />

0 0 0 -4.178.571 -5.785.714 -9.000.000 -18.964.285<br />

30. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer 61.783 722.863 -276.562 -297.577 -297.178 -275.797 -362.468<br />

31. Steuerliche Einkünfte auf Fondsebene 61.783 722.863 -276.562 3.880.994 5.488.536 32.272.781 42.150.395<br />

Anlegerebene<br />

32. auf Anleger zu verteilende steuerliche Einkünfte -24.166 -538.699 -700.471 3.456.910 5.064.385 25.682.782 32.940.741<br />

33. davon dem Teileinkünfteverfahren unterliegend 0 0 0 4.178.395 5.785.470 26.259.549 36.223.415<br />

34. davon 60% steuerpfl ichtig 0 0 0 2.507.037 3.471.282 15.755.730 21.734.049<br />

35.<br />

normal zu versteuernde Einkünfte (Zeile 32 ./.<br />

Zeile 33)<br />

-24.166 -538.699 -700.471 -721.485 -721.086 -576.768 -3.282.673<br />

zu versteuernde Einkünfte insgesamt<br />

36.<br />

(Zeile 34 + Zeile 35)<br />

-24.166 -538.699 -700.471 1.785.552 2.750.197 15.178.962 18.451.376<br />

37. in % des Kommanditkapitals -0,05% -1,13% -1,47% 3,76% 5,79% 31,96% 38,86%<br />

38.<br />

39.<br />

steuerliche Einkünfte auf Anlegerebene (Beteiligung<br />

100.000 EUR)<br />

Steuerbelastung (Einkommensteuer zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag)<br />

Rendite auf Fondsebene vor Steuern<br />

(IRR-Methode)<br />

Rendite auf Anlegerebene vor Steuern<br />

(IRR-Methode)<br />

Rendite auf Anlegerebene nach Steuern<br />

(IRR-Methode)<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe<br />

15. lfd. Kosten in EUR 24.167 573.297 735.063 735.063 735.063 735.063 3.537.716<br />

16. Gewerbesteuer in EUR 5.833 109.259 0 0 0 0 115.092<br />

17. Cash Flow auf Fondsebene p.a. in EUR 1.152.500 -34.972 -735.063 3.443.508 5.050.651 79.873.837 88.750.462<br />

18. Performance Fee in EUR 6.164.980 6.164.980<br />

Ausschüttungen an Anleger in % (inkl.<br />

19.<br />

Vorzugsausschüttung)<br />

0,00% 0,00% 0,00% 7,25% 10,25% 156,61% 174,11%<br />

20. Ausschüttungen an Anleger in EUR 0 0 0 3.443.750 4.868.750 74.389.437 82.701.937<br />

21. Liquidität am Jahresende p. a. in EUR 1.152.500 -34.972 -735.063 -242 181.901 -680.580 -116.455<br />

22. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (3,0%) in EUR 0 34.575 34.563 13.548 13.947 19.822 116.455<br />

23. Liquidität am Jahresende kumuliert in EUR 1.152.500 1.152.104 451.604 464.910 660.758 0 0<br />

17,7%<br />

14,1%<br />

11,2%<br />

-50 -1.130 -1.470 3.760 5.790 31.960 38.860<br />

-22 -501 -651 1.666 2.566 14.161 17.219<br />

55<br />

Prognoserechnungen


56<br />

Prognoserechnungen<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsprognose<br />

und zur steuerlichen Ergebnisrechnung<br />

Die vorstehende Liquiditätsprognose zeigt alle Zahlungsfl<br />

üsse der Fondsgesellschaft, sowohl aus der Gründungsphase<br />

als auch aus dem laufenden Betrieb. Zur<br />

besseren Veranschaulichung für den Anleger sind in der<br />

Liquiditätsprognose auch die kalkulierten Cashflows<br />

(Zahlungsüberschüsse) auf Ebene der German Heart and<br />

Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC (GHVH) enthalten.<br />

Diese Cashflows werden auf USD-Basis kalkuliert. Zur<br />

Umrechnung aller Zahlungsfl üsse in den VAE wird in den<br />

Prognoserechnungen mit einem festen Wechselkurs von<br />

1,40 USD/EUR kalkuliert. Bei allen dargestellten und nachfolgend<br />

erläuterten Zahlungsfl üssen handelt es sich um<br />

erwartete Zahlungsein- und -ausgänge, deren Eintreten<br />

nicht gesichert ist.<br />

In der Liquiditätsprognose wurde für die Jahre 2009/2010<br />

zwischen den Zahlungsströmen der Gründungsphase<br />

und den Zahlungsströmen des laufenden Betriebs<br />

unterschieden.<br />

Zeile 1<br />

Ausgewiesen wird das von den derzeitigen Gesellschaftern<br />

und den beitretenden Anlegern übernommene Kommanditkapital<br />

in Höhe von 47,5 Mio. Euro zzgl. 5% Agio<br />

auf das einzuwerbende Kommanditkapital. Es wird unterstellt,<br />

dass im Jahr 2009 Kommanditeinlagen inkl. Agio<br />

von 4,2 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt werden. Die<br />

Einwerbung und Einzahlung des Restbetrages wird für<br />

2010 kalkuliert.<br />

Zeile 2<br />

Der Betrag entspricht den erwarteten Anschaffungskosten<br />

für 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC (Al<br />

Alamia) zzgl. des in die Kapitalrücklage der Gesellschaft<br />

einzuzahlenden Betrages, der für die Durchführung der<br />

Investition benötigt wird. Es wird von einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />

in Höhe von 54,2 Mio. USD für den Bau des<br />

Krankenhauses ausgegangen.<br />

Zeile 3<br />

Die Beträge stehen in 2009 und 2010 zur Begleichung der<br />

Gründungskosten gemäß Investitions- und Finanzierungsplan<br />

zur Verfügung.<br />

Zeile 4<br />

Hier werden die auf Ebene der GHVH kalkulierten Cashfl<br />

ows auf Basis des zugrunde liegenden Business Plans<br />

dargestellt. Alle Kalkulationen und Prognosen in den VAE<br />

erfolgen in USD. Es wird davon ausgegangen, dass die von<br />

der GHVH erwirtschafteten Cashfl ows eines Jahres noch<br />

im gleichen Jahr an die Al Alamia und von dieser weiter an<br />

die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden.<br />

Zeile 5<br />

Über die gesamte Fondslaufzeit wird mit einem Umrechnungskurs<br />

von 1,40 USD/EUR gerechnet.<br />

Zeile 6<br />

Die auf Ebene der GHVH kalkulierten Cashfl ows (Zeilen<br />

4 und 5) werden über die Al Alamia entsprechend der<br />

Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft zu 90% an diese<br />

ausgeschüttet.<br />

Zeile 7<br />

Die Prognoserechnung unterstellt eine Veräußerung der<br />

Beteiligung an der Al Alamia im Jahre 2014. Der für Prognosezwecke<br />

zu berücksichtigende Veräußerungserlös<br />

wurde auf Basis des Business Plans der GHVH kalkuliert.<br />

Dabei wurde ein Vervielfältiger von 7 auf das für 2014 gemäß<br />

Business Plan prognostizierte laufende Ergebnis (EBIT<br />

= Ergebnis vor Zinsen und Steuern) aus dem Klinikbetrieb<br />

angenommen. Ob eine Beteiligungsveräußerung zu diesem<br />

Zeitpunkt tatsächlich erfolgt, hängt von verschiedenen<br />

Faktoren und insbesondere von den wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen im Jahre 2014 ab. Der tatsächliche<br />

Veräußerungszeitpunkt kann daher sowohl früher als auch<br />

später als hier unterstellt liegen. Ebenso ist die tatsächliche<br />

Höhe des erzielbaren Veräußerungserlöses in 2014<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unsicher.<br />

Zeilen 8-14<br />

In den Jahren 2009 und 2010 fallen die im Investitionsund<br />

Finanzierungsplan kalkulierten und überwiegend<br />

vertraglich fest vereinbarten Gründungskosten an.


Zeile 15<br />

Auf Fondsebene fallen jährlich laufende Kosten wie z. B.<br />

Haftungsvergütung, Treuhandgebühren, Geschäftsführungsvergütung<br />

oder Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen<br />

an.<br />

Zeile 16<br />

In den Jahren 2009 und 2010 wird aller Voraussicht nach<br />

im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung Gewerbesteuer<br />

in der ausgewiesenen Höhe entstehen.<br />

Zeile 17<br />

Nach Abschluss der Gründungsphase wird hier der Saldo<br />

aus den Zeilen 6 bis 16 ausgewiesen.<br />

Zeile 18<br />

Die Anleger sind am wirtschaftlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

entsprechend ihren Beteiligungsquoten beteiligt,<br />

bis sie Auszahlungen in Höhe ihrer Kommanditeinlage<br />

(ohne Agio) zzgl. einer Rendite von 12% p.a. (Berechnung<br />

nach der internen Zinsfußmethode), bezogen auf ihre<br />

Kommanditeinlage (ohne Agio) ab Schließung der Fondsgesellschaft,<br />

erhalten haben. An einem darüber hinaus<br />

erwirtschafteten Ergebnis sind die Anleger zu 60% und<br />

die Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> zu<br />

40% (Performance Fee) beteiligt.<br />

Zeilen 19 und 20<br />

Diese Zeilen zeigen die vorgesehenen Ausschüttungen an<br />

die Anleger in Prozent, bezogen auf das Kommanditkapital<br />

und in absoluter Höhe.<br />

Zeile 21<br />

Ausgewiesen wird der jährliche Liquiditätssaldo auf<br />

Fondsebene nach Ausschüttungen an die Gesellschafter.<br />

Zum Ende des Jahres 2010 ergibt sich der Betrag unter Berücksichtigung<br />

der im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

kalkulierten Liquiditätsreserve.<br />

Zeile 22<br />

Es wird unterstellt, dass die am Jahresende auf Fondsebene<br />

jeweils vorhandene Liquidität zu 3% p.a. verzinst<br />

werden kann.<br />

Zeile 23<br />

Die kumulierte Liquidität zum Ende eines Jahres ergibt sich<br />

aus der kumulierten Liquidität zum Ende des Vorjahres<br />

sowie dem Saldo aus den Zeilen 21 und 22 des laufenden<br />

Jahres.<br />

Die Liquiditätsprognose wird um eine steuerliche Ergebnisrechnung<br />

ergänzt. Diese beruht auf folgenden<br />

Annahmen:<br />

Zeile 24<br />

Das handelsrechtliche Jahresergebnis vor Steuern eines<br />

Jahres ergibt sich aus den nach den Bilanzierungsgrundsätzen<br />

zu erfassenden Erträgen und Aufwendungen eines<br />

jeden Jahres. Es errechnet sich als Saldo aus den Beträgen<br />

der Zeilen 6, 7, 14, 15 und 22.<br />

Zeile 25<br />

Zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns der Gesellschaft<br />

sind in den Jahren 2009 und 2010 ausgehend<br />

vom Handelsbilanzergebnis Korrekturen erforderlich. Die<br />

Gründungskosten (vgl. Zeile 14) stellen nach den handelsrechtlichen<br />

Bilanzierungsgrundsätzen sofort abziehbaren<br />

Aufwand im Jahr ihres Entstehens dar. Steuerlich hingegen<br />

sind sie nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als<br />

sofort abziehbare Betriebsausgaben, sondern als Teil der<br />

Anschaffungskosten der Beteiligung an der Al Alamia zu<br />

erfassen und entsprechend zu aktivieren. Sie wirken sich<br />

steuerlich entsprechend erst bei Veräußerung der Beteiligung<br />

im Jahr 2014 aus.<br />

Zeile 26<br />

Saldo aus den Zeilen 24 und 25.<br />

Zeile 27<br />

Die laufenden Vergütungen an die Gründungsgesellschafter<br />

sind gemäß § 15 EStG als Sonderbetriebseinnahmen bei<br />

der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />

hinzuzurechnen. Mit diesen Sonderbetriebseinnahmen<br />

in Zusammenhang stehende Sonderbetriebsausgaben<br />

können entsprechend abgezogen werden. Betroffen sind<br />

über die Fondslaufzeit jeweils die Vergütungen an die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Treuhänderin<br />

und darüber hinaus in den Jahren 2009 und 2010 die<br />

Vergütung an die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />

57<br />

Prognoserechnungen


58<br />

Prognoserechnungen<br />

Zeile 28<br />

Saldo aus Zeilen 26 und 27.<br />

Zeile 29<br />

Die Fondsgesellschaft unterliegt als gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />

mit ihren Einkünften der Gewerbesteuer. Für die laufenden<br />

Dividenden aus der Al Alamia kann jedoch die Kürzungsvorschrift<br />

nach § 9 Nr. 7 GewStG in Anspruch genommen<br />

werden, so dass im Ergebnis diese Dividenden nicht mit<br />

Gewerbesteuer belastet werden. Für weitergehende Erläuterungen<br />

hierzu wird auf die Ausführungen im Kapitel 14<br />

„Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />

Zeile 30<br />

Saldo aus den Zeilen 28 und 29.<br />

Für das Jahr 2014 wird dabei unterstellt, dass der sich<br />

ergebende Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung<br />

an der Al Alamia nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Erläuterungen<br />

hierzu fi nden sich im Kapitel 14 „Steuerliche<br />

Grundlagen“.<br />

Zeile 31<br />

Ausgewiesen werden die gesamten steuerlichen Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft, die gemäß den gesellschaftsvertraglichen<br />

und gesetzlichen Regelungen auf die<br />

Gesellschafter zu verteilen sind. Soweit in einem Jahr Gewerbesteuer<br />

entsteht, ist diese nicht als Betriebsausgabe<br />

abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 b EStG). Die steuerlichen Einkünfte<br />

in Zeile 31 entsprechen daher jeweils dem Gewinn aus<br />

Gewerbebetrieb gemäß Zeile 28.<br />

Zeile 32<br />

Von den in der Zeile 31 ausgewiesenen gesamten steuerlichen<br />

Einkünften entfallen auf die Anleger die hier<br />

ausgewiesenen Beträge.<br />

Zeilen 33 und 34<br />

Alle Einkünfte, die die Fondsgesellschaft im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Al Alamia erzielt, unterliegen<br />

dem sogenannten Teileinkünfteverfahren. Dies<br />

bedeutet, dass die entsprechenden Einkünfte nur zu 60%<br />

der Besteuerung unterliegen. Dies betrifft im vorliegenden<br />

Fall sowohl die laufenden Dividendeneinnahmen als auch<br />

einen Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an Al<br />

Alamia.<br />

Zeile 35<br />

Die nicht dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft (sonstige Betriebseinnahmen<br />

und -ausgaben) sind in voller Höhe der Besteuerung zu<br />

unterwerfen.<br />

Zeile 36<br />

Die insgesamt beim Anleger der tarifl ichen Einkommensbesteuerung<br />

unterliegenden Einkünfte ergeben sich als<br />

Saldo der Zeilen 34 und 35.<br />

Zeile 37<br />

Steuerliches Ergebnis für die Anleger in Prozent, bezogen<br />

auf das Kommanditkapital.<br />

Zeilen 38 und 39<br />

Ausgewiesen werden die prognostizieren steuerlichen<br />

Einkünfte und die sich daraus ergebende steuerliche Belastung<br />

für einen beispielhaften Anleger mit einer Nominalbeteiligung<br />

in Höhe von 100.000 Euro. In den Jahren 2009<br />

bis 2011 ergeben sich negative steuerliche Einkünfte, bei<br />

denen ein sofortiger Ausgleich mit positiven Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten unterstellt wird. Entsprechend<br />

wird in Zeile 39 jeweils eine steuerliche Entlastung unterstellt.<br />

Bei der Ermittlung der Steuerbelastung in Zeile 39<br />

wird ein Einkommensteuersatz in Höhe von 42% zzgl.<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% über die gesamte<br />

Fondslaufzeit unterstellt.<br />

Aus der Liquiditätsprognose und den darin prognostizierten<br />

Rückfl üssen an die Gesellschafter (Zeilen 18 und 20)<br />

ergibt sich unter Berücksichtigung des insgesamt bereit<br />

gestellten Kommanditkapitals (47.500.000 Euro) eine<br />

Rendite vor Steuern (IRR-Methode) von 17,7%. Die sich<br />

hiernach ergebende Rendite für den Anleger wird nach der<br />

internen Zinsfußmethode (IRR-Methode) berechnet. Bei<br />

prospektgemäßem Ausschüttungsverlauf ergibt sich eine<br />

IRR-Rendite (bezogen auf die geleistete Kommanditeinlage<br />

inkl. Agio) vor Steuern in Höhe von 14,1% und nach<br />

Steuern in Höhe von 11,2%.


10.2<br />

Kapitalfl ussrechnung Anleger (PROGNOSE)<br />

Nachfolgend wird eine prognostizierte Kapitalfl ussrechnung<br />

für eine beispielhafte Beteiligung in Höhe von<br />

100.000 Euro zzgl. 5% Agio ab dem Jahr 2010 dargestellt.<br />

Grundlage für das Berechnungsbeispiel ist die Liquiditätsprognose<br />

inkl. steuerlicher Ergebnisrechnung gemäß<br />

Kapitel 10.1.<br />

Anlegerbetrachtung (PROGNOSE)<br />

2009<br />

EUR<br />

2010<br />

EUR<br />

2011<br />

EUR<br />

2012<br />

EUR<br />

2013<br />

EUR<br />

2014<br />

EUR<br />

Summe<br />

EUR<br />

1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital inkl. Agio 0 -104.477 -103.826 -98.242 -90.557 51.890<br />

2. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 69.109 69.109<br />

3. Steuerzahlung 0 523 651 -1.666 -2.566 -14.161 -17.219<br />

4. Eigenkapitalrückzahlung 0 0 0 7.250 10.250 87.500 105.000<br />

5. Summe der Rückfl üsse nach Steuern 0 523 651 5.584 7.684 142.448 156.890<br />

6. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />

Gesamtrückfl uss nach Steuern 149,4%<br />

Rendite vor Steuern (IRR-Methode) 14,1%<br />

Rendite nach Steuern (IRR-Methode) 11,2%<br />

Erläuterungen:<br />

Zeile 1<br />

Als Einzahlungen werden im Jahr 2010 die gezeichnete<br />

Kommanditeinlage eines Anlegers in Höhe von 100.000<br />

Euro zzgl. 5% Agio berücksichtigt. Das gebundene Kapital<br />

ergibt sich aus der Differenz zwischen der eingezahlten<br />

Kommanditeinlage inkl. Agio und der Summe der kumulierten<br />

Rückfl üsse nach Steuern (Zeile 5).<br />

Zeile 2<br />

Hier werden die Ausschüttungen an den Anleger dargestellt,<br />

soweit sie aus einem prognostizierten handelsrechtlichen<br />

Gewinn geleistet werden.<br />

Zeile 3<br />

Die Steuerzahlungen ergeben sich aus Zeile 39 der steuerlichen<br />

Ergebnisrechnung und den dazugehörigen Erläuterungen<br />

im Kapitel 10.1. Der für 2010 berücksichtigte<br />

Steuererstattungsbetrag ergibt sich dabei als Summe der<br />

in der steuerlichen Ergebnisrechnung (Zeile 39) getrennt<br />

ausgewiesenen Beträge für die Jahre 2009 und 2010, da<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag eine Ergebnisgleichstellung<br />

aller in 2009 und 2010 beitretenden Anleger zum Ende<br />

des Jahres 2010 vorgesehen ist.<br />

Zeile 4<br />

Sofern Ausschüttungen nicht entsprechende handelsrechtliche<br />

Gewinne in einem Jahr gegenüberstehen, handelt es<br />

sich bei diesen Ausschüttungen um Rückzahlungen des<br />

Eigenkapitals.<br />

Zeile 5<br />

Die Summe der Rückfl üsse nach Steuern ergibt sich als<br />

Saldo der Zeilen 2, 3 und 4.<br />

Zeile 6<br />

Das Haftungsvolumen in einem Jahr beschreibt das Risiko<br />

des Anlegers, ggf. von Gläubigern der Gesellschaft für<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen<br />

59<br />

Prognoserechnungen


60<br />

Prognoserechnungen<br />

zu werden. Eine solche Haftung ergibt sich aus § 172 HGB<br />

und ist denkbar, wenn und soweit durch Entnahmen/<br />

Ausschüttungen das Kapitalkonto des Anlegers unter die<br />

vereinbarte Hafteinlage (= 1% der gezeichneten Kommanditeinlage)<br />

herabgemindert wird.<br />

Der Gesamtrückfl uss nach persönlichen Steuern für einen<br />

Anleger mit einer Nominalbeteiligung von 100.000 Euro<br />

beträgt bei prospektgemäßem Verlauf 156.889 Euro und<br />

beträgt somit 149,4%, bezogen auf die Kommanditeinlage<br />

inkl. Agio.<br />

Die sich hiernach ergebende Rendite für den Anleger<br />

wird nach der internen Zinsfußmethode (IRR-Methode)<br />

berechnet. Bei prospektgemäßem Ausschüttungsverlauf<br />

ergibt sich eine IRR-Rendite (bezogen auf die geleistete<br />

Kommanditeinlage inkl. Agio) vor Steuern in Höhe von<br />

14,1% und nach Steuern in Höhe von 11,2%.<br />

10.3<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

(ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE)<br />

In diesem Abschnitt wird mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen<br />

dargestellt, wie sich das Ergebnis der Prognoserechnung<br />

(vgl. Kapitel 10.1) verändern würde, wenn sich<br />

wesentliche Parameter abweichend von den der Prognoserechnung<br />

zugrunde liegenden Werten entwickeln. Für folgende<br />

wesentliche Parameter werden die Auswirkungen<br />

von Abweichungen prognostiziert:<br />

erwirtschafteter laufender Cashfl ow auf Ebene der<br />

German Heart und Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />

LLC<br />

Wechselkurs USD/EUR<br />

Veräußerungserlös für die Beteiligung an der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC<br />

Die Auswirkungen von Veränderungen dieser Parameter<br />

auf die Ausschüttung vor Steuern an einen Anleger werden<br />

nachfolgend anschaulich grafi sch dargestellt. Dabei<br />

wird von einem Anleger mit einer Nominalbeteiligung in<br />

Höhe von 100.000 Euro ausgegangen. Es wird jeweils nur<br />

der genannte Parameter verändert. Im Übrigen wird für die<br />

anderen Positionen der Prognoserechnung ein prospektgemäßer<br />

Verlauf unterstellt.


Auswirkung der Veränderung des Cash Flows auf die Ausschüttung vor Steuern<br />

für einen Anleger mit einer Beteiligung von 100.000 Euro – Abweichungen von der Prognose<br />

Ausschüttung<br />

-20% -10% Prospekt 10% 20%<br />

Auswirkung der Veränderung des USD-Umrechnungskurses auf die Ausschüttung vor Steuern<br />

für einen Anleger mit einer Beteiligung von 100.000 Euro – Abweichungen von der Prognose<br />

Ausschüttung<br />

180.000<br />

178.000<br />

176.000<br />

174.000<br />

172.000<br />

170.000<br />

168.000<br />

166.000<br />

164.000<br />

200.000<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

169.173<br />

171.568<br />

174.109<br />

175.806 174.851 174.109 173.138 172.367<br />

1,30 1,35 1,40<br />

Prospekt<br />

165% 175% 185%<br />

Prospekt<br />

176.359<br />

178.755<br />

1,45 1,50<br />

Auswirkung der Veränderung des Veräußerungserlöses auf die Ausschüttung vor Steuern<br />

für einen Anleger mit einer Beteiligung von 100.000 Euro – Abweichungen von der Prognose<br />

Ausschüttung<br />

200.000<br />

180.000<br />

160.000<br />

140.000<br />

120.000<br />

100.000<br />

80.000<br />

60.000<br />

40.000<br />

20.000<br />

164.148<br />

169.035<br />

174.109<br />

178.809<br />

183.696<br />

195% 205%<br />

61<br />

Prognoserechnungen


11.<br />

Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage<br />

AKTIVA Bilanz der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG PASSIVA<br />

31.12.08<br />

EUR<br />

07.02.08<br />

TEUR<br />

A. Ausstehende Einlagen 0,00 1 A. Eigenkapital<br />

B. Umlaufvermögen I. Kapitalanteil Kommanditisten<br />

31.12.08<br />

EUR<br />

07.02.08<br />

TEUR<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 650,41 0 1. Festkapital 1.000,00 1<br />

2. Entnahmen -2,76<br />

3. Jahresfehlbetrag -586,83 410,41<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Sonstige Rückstellungen 240,00 0<br />

650,41 1 650,41 1<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 07.02.2008 bis 31.12.2008 in EUR<br />

Gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

ist über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />

aufzuklären. Im Folgenden wird der Jahresabschluss<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

zum 31.12.2008 dargestellt:<br />

1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8,78<br />

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -595,58<br />

3. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -0,03<br />

4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -586,83<br />

5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0<br />

6. Jahresfehlbetrag -586,83


Anhang für das Geschäftsjahr 2008<br />

I.<br />

Allgemeine Angaben<br />

Der Jahresabschluss der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Nürnberg, für das Rumpf-Geschäftsjahr<br />

vom 07.02.2008 bis zum 31.12.2008 wurde nach den Vorschriften<br />

des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung<br />

der Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften im<br />

Sinne des § 264 a HGB sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung unter Berücksichtigung der Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es handelt<br />

sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 i. V.<br />

m. § 264 a HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde<br />

nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

II. Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze<br />

Umlaufvermögen<br />

Die Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten sind<br />

zu Nennwerten angesetzt.<br />

Rückstellungen<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren<br />

Risiken und ungewissen Verpfl ichtungen. Sie<br />

wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />

gebildet.<br />

III. Sonstige Angaben<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nürnberg. Sie hat ein gezeichnetes<br />

Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 und ist an<br />

der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt.<br />

Nürnberg, den 21.09.2009<br />

Robert G. Schmidt<br />

Hinweis gemäß § 8h Absatz 2 Verkaufsprospektgesetz:<br />

Die Emittentin ist nicht dazu verpflichtet,<br />

einen Lagebericht aufzustellen und den Jahresabschluss<br />

und den Lagebericht prüfen zu<br />

lassen. Aufgrund dessen hat die Emittentin<br />

hierauf verzichtet.<br />

Seit dem 31.12.2008 haben sich bis zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung keine wesentlichen Änderungen der<br />

Angaben des Jahresabschlusses ergeben. Lediglich das<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft wurde mit Aufnahme<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> als weitere Kommanditistin<br />

von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Das Kommanditkapital<br />

ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in<br />

voller Höhe eingezahlt.<br />

Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und<br />

die Geschäftsaussichten<br />

Nach dem 31.12.2008 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> der<br />

Gesellschaft als weitere Kommanditistin beigetreten.<br />

Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe von 1.000 Euro<br />

übernommen und diese in voller Höhe eingezahlt. Darüber<br />

hinaus wurden Vertragsverhandlungen mit dem Projektmanagement<br />

in den Vereinigten Arabischen Emiraten hinsichtlich<br />

des noch abzuschließenden Beteiligungsvertrages<br />

aufgenommen.<br />

Die Gesellschaft plant, noch im Jahr 2009 mit der Einwerbung<br />

des weiteren Kommanditkapitals zu beginnen.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Ende<br />

des Geschäftsjahres ein Kommanditkapital in Höhe von<br />

4.000.000 Euro platziert werden kann. Die nach Abzug<br />

der Gründungskosten und der laufenden Kosten der Gesellschaft<br />

verbleibenden Mittel sollen noch in 2009 in den<br />

Erwerb der Anteile an der Al Alamia und deren Kapitalausstattung<br />

investiert werden. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass das geplante Eigenkapital der Gesellschaft bis Ende<br />

2010 eingeworben wird und der Erwerb von insgesamt<br />

bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

sowie die Kapitalausstattung der Gesellschaft in prospektierter<br />

Höhe abgeschlossen wird. Mit ersten Rückfl üssen<br />

aus dieser Beteiligung wird für das Jahr 2012 gerechnet.<br />

63<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage


12.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

12.1<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />

der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Anleger, die<br />

sich unmittelbar oder mittelbar über die Treuhänderin als<br />

Kommanditisten an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligen.<br />

Eine Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte, insbesondere<br />

nicht sämtliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG berücksichtigen, die für einen Anleger bei einer<br />

Beteiligung an der Gesellschaft relevant werden können.<br />

Außerdem können solche Aspekte nicht behandelt werden,<br />

die sich aus persönlichen Umständen eines einzelnen<br />

Anlegers ergeben können. Diese Zusammenfassung<br />

begründet keinen konkreten Rechtsrat für den einzelnen<br />

Anleger. Jedem Anleger wird daher dringend angeraten,<br />

insbesondere die Bestimmungen des in Kapitel 15.1 abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrages der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />

<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG vollständig zu prüfen und<br />

gegebenfalls mit seinem persönlichen rechtlichen Berater<br />

zu erörtern.<br />

12.2<br />

Struktur der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

12.2.1<br />

Angaben zur Emittentin<br />

Der Kapitalanleger beteiligt sich als Treugeber oder Kommanditist<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz und Geschäftsanschrift in 90471<br />

Nürnberg, Breslauer Str. 396. Gegenstand der Gesellschaft<br />

und deren wichtigste Tätigkeitsbereiche sind der Erwerb,<br />

das Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften,<br />

insbesondere der Erwerb von bis zu 90%<br />

der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC, P.O. Box,<br />

Ras Al-Khaimah Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate,<br />

einer nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate<br />

gegründeten Gesellschaft, eingetragen im Free Zone<br />

Company-Register unter der Nr. RAKFTZA-FZC-4002896.


Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In- und Ausland<br />

erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen durchzuführen,<br />

die mit dem Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar zusammenhängen und die geeignet sind,<br />

dem Gesellschaftszweck zu dienen. Alle erforderlichen<br />

Geschäfte und Maßnahmen kann die Gesellschaft auch<br />

durch Dritte vornehmen lassen. Sitz der Gesellschaft<br />

ist Nürnberg. Die Gesellschaft unterliegt der deutschen<br />

Rechtsordnung.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 22.01.2008 als Kommanditgesellschaft<br />

deutschen Rechts gegründet und am<br />

07.02.2008 unter HRA 14811 in das Handelsregister beim<br />

Amtsgericht in Nürnberg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag<br />

wurde mit Datum vom 29.09.2009 neu gefasst.<br />

Der Unternehmensgegenstand, die Firma und der Sitz der<br />

Gesellschaft wurden nicht geändert.<br />

12.2.2<br />

Angaben zu den Gründungsgesellschaftern<br />

und zum Gründungskapital<br />

Gründungsgesellschafter der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />

<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind die <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> als Kommanditisten. Beide Gründungsgesellschafter<br />

haben ihren Sitz in 90471 Nürnberg,<br />

Breslauer Str. 396.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben ein Kapital in Höhe<br />

von 1.000 Euro gezeichnet und voll eingezahlt. Es besteht<br />

aus der Kommanditeinlage der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital<br />

der Gesellschaft beteiligt. Mit Datum vom 22.09.2009<br />

ist die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> der Gesellschaft<br />

als Kommanditistin beigetreten. Sie hat eine Kommanditeinlage<br />

in Höhe von 1.000 Euro gezeichnet und eingezahlt.<br />

Das Kapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung somit 2.000 Euro.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />

unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der<br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> übernimmt die treuhänderische<br />

Verwaltung der von den Anlegern übernommenen<br />

Beteiligungen. Darüber hinaus erbringen die Gründungsgesellschafter<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />

und Lieferungen.<br />

Den Gründungsgesellschaftern stehen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

folgende Vergütungen zu: Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

erhält für die Übernahme der unbeschränkten Haftung<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,25% zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer bezogen auf das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft. Sofern sie nicht von ihrem im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehenen Recht der Übertragung ihrer<br />

Geschäftsführungsbefugnis auf einen Dritten Gebrauch<br />

macht, steht ihr darüber hinaus für die Übernahme der<br />

Geschäftsführung eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

0,5% des Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

zu. Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> erhält 0,5% p.a.<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf das von ihr<br />

treuhänderisch gehaltene oder im Wege der Verwaltungstreuhand<br />

verwaltete Kommanditkapital der Gesellschaft.<br />

Bezugsgröße für die Vergütungen ist bis zur Schließung<br />

der Gesellschaft das jeweilige Kommanditkapital zum 30.<br />

Juni bzw. 31. Dezember eines Jahres. Nach Schließung der<br />

Gesellschaft ist das Kommanditkapital zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres maßgeblich. Für das Jahr 2009 betragen<br />

die Vergütungen 2/12 der so ermittelten Beträge.<br />

Die Vergütungen sind jeweils zum 31. Dezember eines<br />

Geschäftsjahres fällig. Die jeweiligen Berechtigten können<br />

unterjährig Abschlagszahlungen in angemessener Höhe<br />

verlangen, soweit die Liquidität der Gesellschaft hierfür<br />

ausreicht.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind am Ergebnis der Gesellschaft<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsquote am Kapital<br />

der Gesellschaft beteiligt. Darüber hinaus stehen den<br />

Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art.<br />

65<br />

Rechtliche Grundlagen


66<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

12.2.3<br />

Angaben zur Struktur der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>. Sie ist im Handelsregister beim<br />

Amtsgericht Nürnberg unter HRB 23903 eingetragen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Kapital<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt. Sie wird durch ihre einzelvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführer Herrn Robert G.<br />

Schmidt und Herrn Dr. Gerald Schüssel vertreten, beide<br />

geschäftsansässig in 90471 Nürnberg, Breslauer Str. 396.<br />

Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

beträgt 25.000 Euro und ist voll eingezahlt.<br />

Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft ist<br />

Dritten gegenüber unbeschränkt. Da die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin im vorliegenden Fall eine Kapitalgesellschaft<br />

ist, beschränkt sich deren Haftung auf ihr<br />

Gesellschaftsvermögen.<br />

Grundsätzlich ist bei einer Kommanditgesellschaft die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin mit der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft betraut. Im vorliegenden Fall hat<br />

die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> die Möglichkeit ihre Geschäftsführungsbefugnis<br />

– soweit gesetzlich zulässig – auf<br />

Dritte, die nicht Gesellschafter sind, zu übertragen (siehe<br />

Kapitel 12.2.4). Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

erbringt zudem keine Einlage und ist am Ergebnis und am<br />

Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Weitere<br />

von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen<br />

bezüglich der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

enthält der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

nicht.<br />

Die Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

weicht hinsichtlich der Vertretungsbefugnis von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen ab. Die gesetzliche Regelung<br />

sieht eine gemeinschaftliche Vertretung der <strong>GmbH</strong> für<br />

den Fall vor, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind.<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag wird die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, sofern sie mehrere Geschäftsführer<br />

hat, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder<br />

durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem<br />

Prokuristen vertreten. Per Gesellschafterbeschluss kann<br />

Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB erteilt werden. Weitere von<br />

der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen<br />

enthält die Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

nicht.<br />

12.2.4<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> berechtigt, die Geschäftsführungsbefugnis der<br />

Gesellschaft – soweit gesetzlich zulässig – auf Dritte zu<br />

übertragen, die nicht Gesellschafter sind. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> hat von diesem Recht Gebrauch gemacht<br />

und die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> durch<br />

Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages (Kapitel<br />

15.3) mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> kann allein<br />

für die Gesellschaft handeln, soweit nicht aus gesetzlich<br />

zwingenden Gründen eine Vertretung durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin erforderlich ist.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> wird vertreten<br />

durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerinnen<br />

Johanna Borus und Susanne Rieger. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> wird vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten<br />

Geschäftsführer Herrn Robert G.<br />

Schmidt und Herrn Dr. Gerald Schüssel. Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft sind somit Frau Johanna<br />

Borus, Frau Susanne Rieger, Herr Robert G. Schmidt<br />

und Herr Dr. Gerald Schüssel (ohne Funktionstrennung),<br />

jeweils geschäftsansässig in 90471 Nürnberg, Breslauer<br />

Straße 396. Über ihre Tätigkeit als Geschäftsführer hinaus<br />

erbringen die Mitglieder der Geschäftsführung keine nicht<br />

nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden für das<br />

letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art gewährt.


12.2.5<br />

Geplante Laufzeit der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch<br />

einen Kommanditisten/Treugeber ist mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich,<br />

erstmals zum 31.12.2014. Hiervon unberührt bleibt die<br />

Kündigung aus wichtigem Grund.<br />

12.3<br />

Beitritt zur Gesellschaft und Kapitaleinzahlung<br />

12.3.1<br />

Grundlage<br />

Mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt werden Kommanditanteile<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zur Zeichnung angeboten. Grundlage<br />

für die Übernahme eines Kommanditanteils an der Gesellschaft<br />

sind dieser Verkaufsprospekt einschließlich des<br />

hierin dargestellten Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

(Kapitel 15.1) und des dargestellten Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages (Kapitel 15.2) sowie die zugehörigen<br />

Beitrittsunterlagen. Hinzu kommt eine Handelsregistervollmacht<br />

für Anleger, die der Gesellschaft unmittelbar<br />

beitreten.<br />

12.3.2<br />

Emissionsvolumen, Mindestzeichnungsbetrag,<br />

Zeichnungsfrist<br />

Angeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist oder<br />

Treugeber an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG. Das geplante Emissionsvolumen beträgt<br />

47.498.000 Euro. Der Zeichnungsbetrag für eine Beteiligung<br />

an der Gesellschaft hat mindestens 15.000 Euro<br />

zu betragen und muss, sofern er darüber liegt, ohne Rest<br />

durch 1.000 teilbar sein. Daraus folgt, dass mindestes<br />

ein Anteil und maximal 3.166 Anteile gezeichnet werden<br />

können. Das Kommanditkapital der Gesellschaft kann<br />

gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages um weitere<br />

bis zu 12.500.000 Euro erhöht werden. In diesem Fall<br />

stehen insgesamt bis zu 3.999 Anteile zur Zeichnung<br />

zur Verfügung. Die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> sind mit Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin berechtigt, auch Beitritte von<br />

Anlegern anzunehmen, die von den genannten Bedingungen<br />

abweichen.<br />

Das öffentliche Angebot für die Zeichnung einer Beteiligung<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG beginnt einen Tag nach Veröffentlichung dieses<br />

Verkaufsprospektes und endet mit vollständiger Zeichnung<br />

des Kommanditkapitals. Die Geschäftsführung kann<br />

die Gesellschaft auch unabhängig von der Höhe des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals zum 31.12.2011 für den<br />

Beitritt von weiteren Anlegern schließen. Darüber hinaus<br />

besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu<br />

schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen.<br />

12.3.3<br />

Beteiligung als Treugeber oder<br />

Direktkommanditist<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Direktkommanditist<br />

oder mittelbar über die Aureus Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> als Treugeber an der Gesellschaft. Der Beitritt von<br />

Anlegern erfolgt mit Vervollständigung und Unterzeichnung<br />

der Beitrittsunterlagen durch den Anleger und die<br />

Annahme des Beitrittsangebotes durch die Treuhänderin<br />

und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>. Für den Fall des<br />

unmittelbaren Beitrittes ist die Unterzeichnung und Überlassung<br />

einer Handelsregistervollmacht durch den Anleger<br />

in notariell beglaubigter Form erforderlich.<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bietet der Anleger<br />

der Treuhänderin den Abschluss des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages an (Kapitel 15.2). Dieser kommt mit<br />

Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers zustande.<br />

Auf der Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

wird die Treuhänderin für Anleger, die der Gesellschaft<br />

mittelbar beitreten, die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong><br />

<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG in eigenem<br />

Namen, aber auf Rechnung des Anlegers erwerben, halten<br />

und verwalten. Anleger, die der Gesellschaft unmittelbar<br />

beitreten, erwerben ihre Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong><br />

<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG in eigenem<br />

Namen und auf eigene Rechnung. Für diese Anleger wird<br />

die Treuhänderin die Beteiligung an der Gesellschaft nach<br />

Maßgabe der Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

verwalten.<br />

67<br />

Rechtliche Grundlagen


68<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

12.3.4<br />

Zeichnungsstelle<br />

Zur Annahme der Beitrittserklärung sind gemeinschaftlich<br />

die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong>, beide Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg,<br />

berechtigt. Angebote zur Zeichnung von Anteilen an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind<br />

anhand der Beitrittsunterlagen abzugeben, die diesem<br />

Verkaufsprospekt beigefügt sind.<br />

12.3.5<br />

Erwerb, Einzahlungskonto,<br />

Einzahlungsmodalitäten<br />

Der Erwerbspreis für eine Beteiligung in Höhe von mindestens<br />

15.000 Euro ist einschließlich des Agios in Höhe von<br />

5% gemäß den Bestimmungen der Beitrittserklärung auf<br />

nachstehendes Sonderkonto der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

zu überweisen:<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Konto-Nr.: 10 56 02 74<br />

BLZ 760 501 01<br />

Sparkasse Nürnberg<br />

Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />

sein. Der Einzahlungsbetrag (Beteiligungssumme zzgl. 5%<br />

Agio) ist in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung zu leisten. Die Annahme der<br />

Beitrittserklärung wird dem Anleger durch eine entsprechende<br />

schriftliche Mitteilung der Treuhänderin bestätigt.<br />

12.3.6<br />

Folgen bei Verzug<br />

Kommt der Anleger mit der Einzahlung seiner Kommanditeinlage<br />

zzgl. Agio in Verzug, so entstehen ihm ab dem<br />

Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung der Gesellschaft<br />

Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum<br />

Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gemäß<br />

§ 247 BGB. Leistet der säumige Anleger danach seine<br />

fällige Einlage auf eine schriftliche Zahlungsaufforderung<br />

hin nicht innerhalb einer gesetzten Frist, ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin ermächtigt, den Anleger auch<br />

ohne besonderen Gesellschafterbeschluss ganz oder teilweise<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />

12.4<br />

Kosten, Mittelfreigabekontrolle<br />

12.4.1<br />

Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundene<br />

weitere Kosten<br />

Gemäß Gesellschaftsvertrag und Beitrittserklärung wird<br />

bei Zeichnung einer Beteiligung an der Gesellschaft ein<br />

Agio in Höhe von 5% auf die Nominalbeteiligung erhoben.<br />

Sofern ein Anleger mit der Zahlung seiner Einlage zzgl.<br />

Agio in Verzug gerät, entstehen ihm Verzugszinsen gemäß<br />

Kapitel 12.3.6.<br />

Sollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen, fallen für die Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht und für die Eintragung in<br />

das Handelsregister Kosten an, die der Anleger selbst zu<br />

tragen hat. Scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft<br />

aus, fallen Kosten für die Löschung der Eintragung<br />

im Handelsregister an. Diese Kosten richten sich nach<br />

dem Gesetz über die Kostenangelegenheit der freiwilligen<br />

Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) und hängen von der<br />

Höhe der Beteiligung ab. Die genauen Kosten können bei<br />

einem Notar erfragt werden. Im Falle der Übertragung<br />

einer Beteiligung erhebt die Treuhänderin eine Gebühr in<br />

Höhe von 50 Euro. Bei einer Kostenerhöhung durch Dritte<br />

behält sich die Treuhänderin vor, diese auch weiter an den<br />

Anleger zu berechnen.<br />

Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />

der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />

Kosten verbunden.<br />

12.4.2<br />

Kosten auf Ebene der Gesellschaft<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

trägt die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Errichtung<br />

und der Eintragung in das Handelsregister sowie die<br />

Kosten im Zusammenhang mit ihrer Konzeption gemäß<br />

Investitions- und Finanzplan gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Investitions- und Finanzplan ist darüber<br />

hinaus im Kapitel 9 abgedruckt und erläutert.


Die Fondsgesellschaft hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG geschlossen. Danach<br />

übernimmt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

die folgenden Leistungen:<br />

a) die Konzeption und Projektierung der Vermögensanlage;<br />

b) die Erstellung des Fondsprospektes und weiterer<br />

Werbeunterlagen;<br />

c) die Auswahl und Koordination der Berater (Rechtsund<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) in Bezug auf alle<br />

mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Gründung der<br />

Fondsgesellschaft zusammenhängenden notwendigen<br />

bzw. als notwendig erachteten Leistungen (z. B. Handelsregistereintragungen,<br />

rechtliche und steuerliche<br />

Beratung);<br />

Soweit erforderlich, kann sich die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />

bei Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter (z. B.<br />

Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) bedienen.<br />

Die Beauftragung erfolgt für Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG. Darüber hinaus erbringt die Prospektverantwortliche<br />

keine nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />

Lieferungen<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG erhält für die vorstehend genannten<br />

Leistungen gemäß Buchstabe a) eine Vergütung<br />

in Höhe von 950.000 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Für Leistungen gemäß Buchstabe b) erhält sie eine<br />

Vergütung in Höhe von 397.500 Euro inkl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer und für Leistungen gemäß Buchstabe<br />

c) eine Vergütung von 332.500 Euro inkl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütungen ändern sich quotal, wenn<br />

und insoweit das Eigenkapital der Fondsgesellschaft den<br />

Betrag von 47.500.000 Euro unter- bzw. überschreitet.<br />

Mit dem Eigenkapitalvertrieb hat die Fondsgesellschaft<br />

die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> beauftragt. Hierfür<br />

erhält diese eine Vergütung in Höhe von 11% des Eigenkapitals<br />

zzgl. 5% Agio (bezogen auf das eingeworbene<br />

Eigenkapital). Soweit erforderlich, kann sich die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> hierbei Dritter bedienen. Die Beauftragung<br />

erfolgt für Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong>.<br />

Für die Mittelfreigabekontrolle wurden 0,08% des Eigenkapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer kalkuliert (Kapitel<br />

12.4.4), für Gutachten 30.000 Euro.<br />

Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten des Erwerbs<br />

und der Verwaltung der Beteiligung an der Al Alamia Arabian<br />

Gulf FZC (einschließlich der erforderlichen Rechts-,<br />

Steuer- und sonstigen Beratungskosten) sowie ihre eigenen<br />

laufenden Verwaltungskosten. Hierzu gehören<br />

unter anderem die jährliche Vergütung für die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin in Höhe von 0,25% des Kommanditkapitals<br />

zzgl. Umsatzsteuer, die Vergütung für die<br />

Treuhänderin in Höhe von 0,5% des von ihr treuhänderisch<br />

gehaltenen oder im Wege der Verwaltungstreuhand<br />

verwalteten Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer, die<br />

Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 0,5% des<br />

Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer sowie die Kosten<br />

für die Erstellung der Steuererklärungen der Gesellschaft<br />

und Kosten zur Vorbereitung und Durchführung von<br />

Gesellschafterversammlungen.<br />

12.4.3<br />

Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig an der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC (Al Alamia), einer Kapitalgesellschaft<br />

in den VAE, beteiligen. Die Al Alamia wiederum<br />

wird eine 49%ige Beteiligung an der German Heart and<br />

Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC erwerben, einer<br />

ebenfalls nach dem Recht der VAE gegründeten Kapitalgesellschaft,<br />

deren Zweck der Bau und Betrieb einer<br />

deutschen Herz-, Gefäß- und Nierenklinik in Abu Dhabi<br />

(VAE) ist. Auf Ebene der beiden VAE-Gesellschaften<br />

fallen Kosten für die laufende Verwaltung einschließlich<br />

etwaiger Managementvergütungen an. Insbesondere<br />

die Krankenhaus-Betreibergesellschaft trägt alle Kosten<br />

des laufenden Krankenhausbetriebes und aller damit<br />

zusammenhängenden Aufgaben, wie z. B. Sach- und<br />

Personalkosten. Im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Beteiligung, unmittelbar an der Al Alamia und damit mittelbar<br />

an der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong>) LLC, wird die Fondsgesellschaft darauf achten, dass<br />

eine laufende Kostenkontrolle gewährleistet wird bzw.<br />

sich die laufenden Betriebskosten in marktüblicher Höhe<br />

entwickeln.<br />

69<br />

Rechtliche Grundlagen


70<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

12.4.4<br />

Mittelfreigabekontrolle<br />

Die RK revisionskontor gmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mit Sitz in 90411 Nürnberg, Nordostpark 30, wurde<br />

mit der Mittelfreigabekontrolle betraut. Ihre Aufgabe<br />

ist die Durchführung der Mittelfreigabekontrolle nach<br />

Maßgabe der im Mittelfreigabevertrag beschriebenen<br />

Voraussetzungen.<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelfreigabekontrolleurs<br />

ist der beigefügte Mittelfreigabevertrag<br />

(Kapitel 15.4). Dieser regelt seine wesentlichen Rechten<br />

und Pfl ichten, die nachfolgend dargestellt werden: Der<br />

Mittelfreigabekontrolleur überprüft, ob sämtliche im<br />

Mittelfreigabevertrag bestimmten Voraussetzungen für<br />

die Freigabe der von den Anlegern auf das Treuhandkonto<br />

gezahlten Gelder erfüllt sind. Die Anschaffungskosten<br />

für den Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia Arabian<br />

Gulf FZC dürfen nach dem Vertrag erst dann freigegeben<br />

werden, wenn sämtliche im Mittelfreigabevertrag<br />

genannten Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Verwendung<br />

der Anlegergelder erfüllt sind. Hierzu gehören<br />

im Wesentlichen die Vorlage des abgeschlossenen Beteiligungsvertrages<br />

mit der Al Alamia bzw. entsprechende Anteilsübertragungsverträge<br />

sowie der Eintritt der Fälligkeit<br />

der sonstigen prospektierten Kosten.<br />

Die Fondsgesellschaft ist dem Mittelfreigabekontrolleur<br />

gegenüber unbeschränkt auskunftspflichtig. Erst nach<br />

Freigabe durch den Mittelfreigabekontrolleur dürfen die<br />

auf dem Treuhandkonto befi ndlichen Gelder auf das Konto<br />

der Fondsgesellschaft weitergeleitet werden. Hierdurch<br />

wird eine nicht prospektgemäße Verwendung der Anlegergelder<br />

ausgeschlossen.<br />

Die Mittelfreigabekontrolle umfasst lediglich die Überprüfung<br />

der formalen Mittelfreigabevoraussetzungen. Nicht<br />

Gegenstand der Mittelfreigabekontrolle ist die Prüfung,<br />

ob die Investition unter rechtlichen, wirtschaftlichen oder<br />

steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Darüber hinaus<br />

erbringt der Mittelfreigabekontrolleur keine nicht nur geringfügigen<br />

Leistungen und Lieferungen.<br />

Die Vergütung für die Mittelfreigabekontrolle beträgt einmalig<br />

0,08% zzgl. Umsatzsteuer bezogen auf das Eigen-<br />

kapital der Gesellschaft. Die Vergütung ist quartalsweise<br />

entsprechend dem Platzierungsstand der Gesellschaft<br />

fällig. Der Mittelfreigabekontrollvertrag hat eine Laufzeit<br />

bis zum 30. Juni 2012, endet jedoch spätestens mit der<br />

vollständigen Mittelverwendung für den Beteiligungsankauf.<br />

Im Übrigen kann eine Kündigung dieses Vertrages<br />

nur aus wichtigem Grund erfolgen.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonfl ikte der Mittelfreigabekontrolleurin<br />

begründen können, bestehen nicht.<br />

12.5<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />

Nachfolgend werden die Rechte der Anleger im Zusammenhang<br />

mit ihrer Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG dargestellt, die<br />

sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag sowie<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ergeben. Diese<br />

entsprechen im Wesentlichen den Hauptmerkmalen der<br />

Anteile. Die mittelbar über die Treuhänderin beteiligten<br />

Anleger haben dabei dieselben Rechte wie die unmittelbar<br />

beteiligten Direktkommanditisten.<br />

Vorzugsausschüttung bei Zeichnung der Beteiligung<br />

bis zum 31.03.2010<br />

Beteiligung am laufenden Ergebnis und am Vermögen<br />

der Gesellschaft<br />

Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und<br />

Mitwirkung bei Beschlussfassungen<br />

Weisungsbefugnis gegenüber der Treuhänderin hinsichtlich<br />

der Ausübung des Stimmrechts<br />

Informations- und Kontrollrechte<br />

Direkteintragung in das Handelsregister<br />

Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses (erstmals<br />

zum 31.12.2014)<br />

Widerrufsrecht<br />

In den nachfolgenden Kapiteln werden die genannten<br />

Rechte ausführlich erläutert. Abweichungen gegenüber<br />

den Rechten der derzeitigen Gesellschafter bestehen<br />

lediglich hinsichtlich der Beteiligung der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> am Gewinn der Gesellschaft (Kapitel<br />

12.5.2) und hinsichtlich des Vorkaufsrechtes der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> (Kapitel 12.5.7). Außerdem ist in den


Fällen des § 10 Ziffer 2a) des Gesellschaftsvertrags eine<br />

Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung nur mit<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

möglich (Kapitel 12.5.3).<br />

Die Hafteinlage der Gründungsgesellschafter entspricht<br />

deren Pfl ichteinlage. Beitretende Anleger werden demgegenüber<br />

mit 1% ihrer Beteiligungshöhe in das Handelsregister<br />

eingetragen. Darüber hinaus bestehen keine<br />

Abweichungen zwischen den Rechten der derzeitigen<br />

Gesellschafter und denen der zukünftig beitretenden<br />

Anleger.<br />

12.5.1<br />

Vorzugsausschüttung<br />

Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Anlegern, die bis zum<br />

31. Dezember 2009 der Gesellschaft beigetreten sind und<br />

ihre Kommanditeinlage inkl. Agio bis dahin vollständig<br />

geleistet haben, ab dem ersten des auf die Einzahlung folgenden<br />

Kalendermonats bis zum Zeitpunkt der Schließung<br />

der Gesellschaft, längstens jedoch bis zum 31.12.2010<br />

eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 5% p.a. bezogen<br />

auf die von ihnen gezeichnete und eingezahlte Kommanditeinlage<br />

ohne Agio zu. Anleger, die der Gesellschaft in<br />

der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.03.2010 beitreten,<br />

erhalten eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 2,5% p.a.<br />

Die Vorzugsausschüttung wird den Gesellschaftern als Gewinnvorab<br />

auf ihren Ergebnissonderkonten zugewiesen.<br />

Steht freie Liquidität für Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

zur Verfügung, wird diese zunächst zur Zahlung der<br />

Vorzugsausschüttung verwendet.<br />

12.5.2<br />

Ergebnisbeteiligung, Auszahlungen<br />

an die Anleger<br />

Die Verteilung des Jahresergebnisses der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt dergestalt, dass zunächst den jeweils berechtigten<br />

Anlegern die Vorzugsausschüttung als Gewinnvorab zugewiesen<br />

wird (Kapitel 12.5.1). Das danach verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Gesellschafter entsprechend dem<br />

Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen zueinander verteilt.<br />

Maßgeblich ist hierbei das jeweils zum Ende eines Wirtschaftsjahres<br />

vorhandene Eigenkapital.<br />

Auf diese Weise erfolgt die Ergebnisverteilung so lange,<br />

*vergleiche Kapitel 3.16<br />

bis jeder Anleger Auszahlungen in Höhe seiner Kommanditeinlage<br />

(ohne Agio) zzgl. einer rechnerischen internen<br />

Verzinsung in Höhe von 12%p.a. (IRR*) für die Zeit der<br />

Kapitalbindung ab Schließung der Gesellschaft erhalten<br />

hat (Berechnung auf Basis der internen Zinsfußmethode).<br />

Alle darüber hinausgehend erwirtschafteten Ergebnisse<br />

werden zu 60% auf die Anleger entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />

und zu 40% auf <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> verteilt. Die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> hält<br />

die Gesellschaft von Gewerbesteuern frei, soweit diese auf<br />

Sonderbetriebseinnahmen der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> bei der Gesellschaft entfallen.<br />

Die Fondsgesellschaft erwirtschaftet Liquidität durch<br />

Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung an der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC. Steht freie Liquidität für Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter zur Verfügung, wird diese<br />

zunächst zur Auszahlung der Vorzugsausschüttungen<br />

verwendet. Die darüber hinausgehende frei verfügbare<br />

Liquidität wird die Fondsgesellschaft, unabhängig von<br />

einem im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinn oder<br />

Verlust, nach dem Ermessen der Geschäftsführung an<br />

die Anleger im Verhältnis der Kapitaleinlagen zueinander<br />

ausschütten. Hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

die Geschäftsführungsbefugnis gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2<br />

des Gesellschaftsvertrags auf Dritte übertragen, hat die<br />

Geschäftsführung vor Durchführung der Auszahlungen<br />

die ausdrückliche Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin einzuholen. Bei der Festlegung der auszuschüttenden<br />

Beträge ist eine angemessene Reserve<br />

zur Deckung der laufenden Kosten der Gesellschaft zu<br />

berücksichtigen.<br />

Auszahlungen an die Anleger werden bestimmungsgemäß<br />

von der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Breslauer Str. 396, 90471<br />

Nürnberg (Zahlstelle) vorgenommen. Diese hält auch den<br />

Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

12.5.3<br />

Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

Mitwirkung bei Beschlussfassungen,<br />

Weisungsbefugnis gegenüber der Treuhänderin<br />

Alle Gesellschafter haben das Recht auf Teilnahme an den<br />

Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft. Gesellschafterversammlungen<br />

sollen einmal jährlich nach Ablauf<br />

71<br />

Rechtliche Grundlagen


72<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

eines Geschäftsjahres bis spätestens zum 31. Dezember<br />

des Folgejahres stattfinden. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

sind von der Geschäftsführung<br />

einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft<br />

erfordert oder wenn sie dies für zweckmäßig hält.<br />

Die Verpfl ichtung zur Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung besteht auch dann, wenn<br />

Kommanditisten, die zusammen mindestens 25% des<br />

Kommanditkapitals auf sich vereinigen, dies unter Angabe<br />

einer Tagesordnung und einer Begründung gegenüber<br />

der Geschäftsführung schriftlich verlangen. Ordentliche<br />

und außerordentliche Gesellschafterversammlungen können<br />

auch im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt<br />

werden.<br />

In der Gesellschafterversammlung gewähren jeweils<br />

volle 1.000 Euro der geleisteten Kommanditeinlage eine<br />

Stimme. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der<br />

Gesellschafterversammlung durch eine mit schriftlicher<br />

Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen. Als Treugeber<br />

mittelbar über die Treuhänderin beteiligte Anleger<br />

sind berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich<br />

der Ausübung ihres Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung<br />

zu erteilen.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter zusammen<br />

über mindestens 50% des Kommanditkapitals<br />

verfügen. Im schriftlichen Beschlussverfahren ist die<br />

Beschlussfähigkeit stets gegeben, unabhängig von der Anzahl<br />

der wirksam ausgeübten Stimmrechte. Die einzelnen<br />

Beschlussgegenstände regelt § 10 des Gesellschaftsvertrages,<br />

der in Kapitel 15.1 abgedruckt ist. Die Gesellschafter<br />

beschließen in der Regel mit der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen. Hiervon abweichend bedürfen<br />

insbesondere die Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

und die Aufl ösung der Gesellschaft einer Dreiviertelmehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen sowie der ausdrücklichen<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />

12.5.4<br />

Informations- und Kontrollrechte<br />

Sowohl den unmittelbar beteiligten Kommanditisten als<br />

auch den mittelbar als Treugeber beteiligten Anlegern<br />

stehen die gesetzlich bestimmten Widerspruchs- Informations-<br />

und Kontrollrechte gemäß §§ 164,166 HGB zu.<br />

12.5.5<br />

Eintrag im Handelsregister<br />

Jeder Anleger hat das Recht, sich persönlich als Kommanditist<br />

in das Handelsregister der Gesellschaft eintragen zu<br />

lassen. Hierzu hat er der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu überlassen.<br />

12.5.6<br />

Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses,<br />

Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch<br />

einen Kommanditisten/Treugeber ist mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich,<br />

erstmals zum 31.12.2014. Hiervon unberührt bleibt die<br />

Kündigung aus wichtigem Grund, die jederzeit möglich<br />

ist.<br />

Ein Gesellschafter kann auch durch Ausschluss aus der<br />

Gesellschaft ausscheiden. Die Gesellschaft wird dann<br />

grundsätzlich ohne den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />

fortgesetzt. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn er seinen Einzahlungsverpfl<br />

ichtungen nicht nachkommt. Darüber hinaus scheidet<br />

er aus der Gesellschaft aus, wenn über sein Vermögen das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />

Masse abgelehnt oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

gepfändet und die Gesellschaft gemäß § 135 HGB wirksam<br />

gekündigt wird. Entsprechend scheidet anteilig die<br />

Treuhandkommanditistin aus, sofern der Ausschluss in der<br />

Person eines Treugebers begründet liegt.<br />

12.5.7<br />

Verfügungen über die Beteiligung an der<br />

Gesellschaft<br />

Die Anleger können ihre Beteiligung an der Gesellschaft<br />

grundsätzlich zu Beginn bzw. zum Ende eines Kalendervierteljahres<br />

im Wege der Abtretung übertragen. Die freie<br />

Handelbarkeit der Vermögensanlage ist dabei jedoch in<br />

der Weise eingeschränkt, dass eine Übertragung nur mit<br />

schriftlicher Zustimmung de persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

erfolgen darf. Diese darf ihre Zustimmung<br />

nur aus wichtigem Grund verweigern. Nicht der Zustimmung<br />

bedürfen Verfügungen zugunsten von Ehegatten,


Geschwistern oder in gerader Linie Verwandten des<br />

Gesellschafters. Hinsichtlich der Haftung der ausscheidenden<br />

Gesellschafter/Treugeber wird auf das Kapitel 4.5<br />

verwiesen.<br />

Sofern Verfügungen nur einen Teil eines Gesellschaftsanteils<br />

betreffen, müssen entstehende Gesellschaftsanteile<br />

ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Bei einer Veräußerung<br />

der Beteiligung an Dritte steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht zu. Es ist darüber hinaus<br />

darauf hinzuweisen, dass ein geregelter Zweitmarkt<br />

für den Handel von Anteilen an geschlossenen Fonds noch<br />

nicht existiert bzw. sich noch im Aufbau befi ndet.<br />

Im Erbfall geht die Beteiligung des Anlegers auf den oder<br />

die Erben oder den oder die Vermächtnisnehmer über. Die<br />

Erben haben sich durch Vorlage eines Erbscheins oder<br />

durch einen anderen entsprechend geeigneten Nachweis<br />

zu legitimieren.<br />

12.5.8<br />

Widerrufsrecht<br />

Die Zeichner der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG haben das Recht, ihre Zeichnung innerhalb von<br />

zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.<br />

12.6<br />

Haftung, Weitere Leistungen des Anlegers<br />

Die Haftung des Anlegers, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligt, ist im Innenverhältnis auf die<br />

Verpfl ichtung zur Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlage<br />

beschränkt. Im Außenverhältnis haftet der<br />

Kommanditist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage unmittelbar. Die Hafteinlage beträgt gemäß<br />

§ 6 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages 1% der gezeichneten<br />

Kommanditeinlage. Eine weitergehende Haftung<br />

ist ausgeschlossen, sofern die Hafteinlage geleistet ist<br />

(§ 171 Abs. 1 HGB). Sofern die Hafteinlage nur zum Teil<br />

eingezahlt ist, haftet der Kommanditist gegenüber den<br />

Gläubigern der Gesellschaft weiter in Höhe des Differenzbetrages<br />

zwischen Hafteinlage und tatsächlich darauf<br />

geleisteter Beträge.<br />

Wenn die Kommanditeinlage durch Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />

herabgemindert wird, lebt die Haftung nach § 172 Abs.<br />

4 HGB bis maximal in Höhe der Hafteinlage wieder auf.<br />

Das Gleiche gilt, sofern Entnahmen – auch auf Gewinne –<br />

getätigt werden, während der Kapitalanteil des Kommanditisten<br />

durch Verluste unter den Betrag der eingezahlten<br />

Hafteinlage herabgemindert ist.<br />

Die Haftung des Anlegers, der sich mittelbar über die Treuhänderin<br />

an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG beteiligt, ist im Innenverhältnis ebenfalls auf<br />

die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage beschränkt.<br />

Sobald diese Kommanditeinlage in voller Höhe geleistet<br />

ist, unterliegt der Treugeber keiner Nachschusspflicht.<br />

Sollte die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin<br />

über die geleistete Einlage hinaus haften, haben<br />

die Treugeber die Treuhänderin aufgrund des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages freizustellen. Scheidet ein<br />

Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er ab<br />

dem Zeitpunkt seines Ausscheidens weitere 5 Jahre für<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die zum Zeitpunkt<br />

seines Ausscheidens begründet waren. Eine Nachschussverpfl<br />

ichtung kann ohne Zustimmung aller Gesellschafter<br />

auch nicht durch einen den Gesellschaftsvertrag ändernden<br />

Beschluss begründet werden.<br />

Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die ggf. gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

mit der Geschäftsführung beauftragte Dritte, die<br />

Treuhänderin sowie ihre Geschäftsführer, Angestellten<br />

und sonstigen Beauftragten vollumfänglich von jedem<br />

Schaden und jeder Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätigkeit<br />

für die Gesellschaft erwachsen können. Davon ausgenommen<br />

bleibt die unbeschränkte Haftung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin. Die Freistellung bezieht sich<br />

darüber hinaus nicht auf Schäden infolge vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Handelns.<br />

Darüber hinausgehende Umstände, die den Anleger verpfl<br />

ichten, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

weitere Zahlungen zu leisten, bestehen nicht.<br />

73<br />

Rechtliche Grundlagen


74<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

12.7<br />

Rechtliche Aspekte des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

12.7.1<br />

Rechtsgrundlage, Aufgaben und wesentliche<br />

Rechte und Pfl ichten der Treuhänderin<br />

Treuhänderin ist die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz und<br />

Geschäftsanschrift in 90471 Nürnberg, Breslauer Str. 396.<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der<br />

beigefügte Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Kapitel<br />

15.2). Bestandteil des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ist der Gesellschaftsvertrag, nach dessen Maßgabe<br />

sich die Treuhänderin als Treuhandkommanditistin an<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

beteiligt.<br />

Aufgabe der Treuhänderin ist es, Kommanditanteile für<br />

beitrittswillige Anleger treuhänderisch zu erwerben, zu<br />

halten und zu verwalten. Die Anleger beauftragen die<br />

Treuhänderin hierzu mit der Beitrittserklärung. Mit Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin und die<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> tritt jeder einzelne Treugeber<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag bei.<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Rechte und Pfl ichten<br />

der Treuhänderin dargestellt:<br />

Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die von den Anlegern<br />

übernommenen Beteiligungen in eigenem Namen,<br />

jedoch auf Rechnung der beigetretenen Anleger (§ 2 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />

Die Treuhänderin wird in das Handelsregister eingetragen<br />

und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis<br />

handelt sie jedoch ausschließlich im Auftrag und für<br />

Rechnung der Treugeber. Die Treuhänderin informiert die<br />

Anleger über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Fondsgesellschaft<br />

und ist erste Ansprechpartnerin bei allen die<br />

Beteiligung betreffenden Fragen. Sie führt die laufende<br />

Verwaltung der Beteiligung durch und hat die Stimm- und<br />

Kontrollrechte nach Maßgabe des Gesellschafts- und des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Sie ist den Treugebern<br />

nach § 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

gegenüber berechtigt und verpfl ichtet, die Stimmrechte<br />

in der Gesellschafterversammlung gemäß den Weisungen<br />

der Treugeber auszuüben. Jeder Treugeber ist jedoch auch<br />

berechtigt, seine Gesellschafterrechte persönlich wahrzunehmen<br />

und an Gesellschafterversammlungen persönlich<br />

teilzunehmen.<br />

Für Anleger, die sich als Direktkommanditist in das Handelsregister<br />

der Gesellschaft eintragen lassen, wird die<br />

Treuhänderin die Beteiligung an der Gesellschaft nach<br />

Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

verwalten.<br />

Darüber hinaus erbringt die Treuhänderin keine nicht nur<br />

geringfügigen Leistungen und Lieferungen.<br />

12.7.2<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Fondsgesellschaft<br />

eine laufende jährliche Vergütung in Höhe von<br />

0,5% zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen auf<br />

das von ihr treuhänderisch gehaltene oder im Wege der<br />

Verwaltungstreuhand verwaltete Kommanditkapital der<br />

Gesellschaft. Bezugsgröße für die Vergütungen ist bis zur<br />

Schließung der Gesellschaft das jeweilige Kommanditkapital<br />

zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines Jahres. Nach<br />

Schließung der Gesellschaft ist das Kommanditkapital zum<br />

31. Dezember eines jeden Jahres maßgeblich. Für das Jahr<br />

2009 beträgt die Vergütung 2/12 des so ermittelten Betrags.<br />

Bei prospektgemäßem Verlauf der Beteiligung, d. h.<br />

bei einem angenommenen Eigenkapital von 4 Mio. Euro<br />

zum 31.12.2009 und einer gleichmäßigen Einwerbung des<br />

restlichen Kommanditkapitals im Laufe des Jahres 2010<br />

sowie einer Aufl ösung der Gesellschaft zum 31.12.2014<br />

erhält die Treuhänderin somit eine Gesamtvergütung in<br />

Höhe von rund 1,14 Mio. Euro zzgl. gesetzlicher USt.<br />

12.7.3<br />

Mögliche Interessenkonfl ikte der Treuhänderin<br />

Es bestehen gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen<br />

der Treuhänderin und der Gründungsgesellschafterin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> sowie der Anbieterin und<br />

Prospektverantwortlichen <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Sowohl<br />

die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> als auch die Aureus<br />

Treuhand <strong>GmbH</strong> sind 100%ige Tochtergesellschaften der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Die Geschäftsführer der Aureus Treu-


hand <strong>GmbH</strong>, Herr Jörg Bähren und Frau Kathlen Schneider<br />

sind zugleich für die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG tätig. Interessenkonfl<br />

ikte der Treuhänderin sind nicht auszuschließen.<br />

12.8<br />

Weitere für die Durchführung der Investition<br />

wesentliche Verträge<br />

12.8.1<br />

Vorbemerkung<br />

Die Umsetzung des gesamten Investitionsprojekts erfolgt<br />

über zwei in den VAE ansässige Gesellschaften. Zusammen<br />

mit den Initiatoren des Projekts wird die Fondsgesellschaft<br />

alle Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC (Al<br />

Alamia) halten. Al Alamia ist mit einer deutschen <strong>GmbH</strong><br />

vergleichbar und hat ihren Sitz in einer Freihandelszone<br />

in den VAE. Für Gesellschaften in dieser Freihandelszone<br />

gelten verschiedene rechtliche und steuerliche Erleichterungen.<br />

So können z. B. Gesellschaften ausschließlich<br />

von ausländischen Investoren gegründet werden. Dies ist<br />

außerhalb der Freihandelszonen in den VAE nicht möglich.<br />

Aus diesem Grund wird Al Alamia auch lediglich 49% der<br />

Anteile an der Betreibergesellschaft, der German Heart<br />

and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC, (GHVH) halten.<br />

51% der Anteile an der GHVH wird der gesetzlich erforderliche<br />

lokale Projektpartner, Herr Abdullah Al Fahim,<br />

halten. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der<br />

noch zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen, die<br />

Al Alamia und GHVH betreffen, dargestellt.<br />

12.8.2<br />

Joint-Venture-Vertrag Al Alamia / Al Fahim<br />

und Gesellschaftsvertrag der GHVH<br />

Al Alamia wird kurzfristig einen Joint-Venture-Vertrag mit<br />

Herrn Abdullah Al Fahim abschließen. Gegenstand dieses<br />

Vertrages werden die Planung, der Bau und der Betrieb<br />

einer Herz-, Gefäß- und Nierenklinik unter deutscher<br />

Leitung in Abu Dhabi und die Zusammenarbeit bei der<br />

Umsetzung dieses Projektes sein. Für die Entwicklung,<br />

Umsetzung, Vermarktung und das Management wird die<br />

„German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC“<br />

gegründet werden.<br />

Für die Umsetzung des Projekts wird ein Finanzierungsvolumen<br />

von insgesamt rund 54,2 Mio. USD veranschlagt. Al<br />

Alamia wird sich in dem Joint-Venture-Vertrag verpfl ichten,<br />

die erforderlichen Finanzierungsmittel zu beschaffen<br />

und der GHVH zur Verfügung zu stellen. Herr Al Fahim hat<br />

sich bereits in einer Vereinbarung vom 27. Januar 2007<br />

dazu verpfl ichtet, der German General Hospital (<strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong>) LLC (GGH), der Betreibergesellschaft für den Bau<br />

eines Allgemeinen Deutschen Krankenhauses, ein etwa<br />

38.750 m² großes Grundstück zu überlassen auf dem jetzt<br />

in Ergänzung zum Allgemeinen Deutschen Krankenhaus<br />

die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik errichtet und betrieben<br />

werden soll. Eine Genehmigung für den Bau wurde<br />

bereits erteilt, außerdem liegt eine „Class A“ Lizenz für<br />

den Betrieb des Krankenhauses mit allen medizinischen<br />

Fachgebieten vor. Das Grundstück ist für einen Zeitraum<br />

von 30 Jahren an die GGH verpachtet, wofür GGH der<br />

GHVH eine Baupacht verrechnen wird, die wiederum an<br />

den lokalen Partner, Herrn Al Fahim zu zahlen ist. Durch<br />

gemeinschaftliche Anschaffungen, Nutzungen bzw. Beauftragung<br />

von Dienstleistungen können Synergieeffekte<br />

auf beiden Seiten genutzt werden. Eine korrekte Zuordnung<br />

der gemeinschaftlichen Kosten auf die jeweilige<br />

Gesellschaft wird durch ein internes Verrechnungssystem<br />

gewährleistet.<br />

Organe der GHVH sind die Gesellschafterversammlung,<br />

die Geschäftsführung und das „Board of Directors“.<br />

Höchstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />

Diese fasst und bestätigt alle Beschlüsse<br />

bezüglich der Geschäftstätigkeiten. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

sind für die beiden anderen Organe<br />

der Gesellschaft bindend.<br />

Die Geschäftsführung besteht aus drei Managern, die die<br />

Geschäfte der Gesellschaft leiten und dabei die Entscheidungen<br />

und Vorgaben des „Board of Directors“ zu beachten<br />

haben. Al Alamia hat das Recht, die drei Manager der<br />

Geschäftsführung zu benennen.<br />

Die Leitung des Unternehmens wird nach den Regelungen<br />

des Joint-Venture-Vertrags und des Gesellschaftsvertrags<br />

der GHVH zum einen der Geschäftsführung und zum anderen<br />

dem „Board of Directors“ obliegen.<br />

75<br />

Rechtliche Grundlagen


76<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Das „Board of Directors“ hat sowohl leitende als auch<br />

überwachende Funktionen. Seine Kompetenzen sind zum<br />

Teil vergleichbar mit denen eines deutschen Aufsichtsrats,<br />

enthalten aber darüber hinausgehend auch Elemente<br />

der aktiven Geschäftsleitung. Joint-Venture-Vertrag und<br />

Gesellschaftsvertrag der GHVH werden umfassend regeln,<br />

bei welchen Handlungen die Geschäftsführung die vorherige<br />

Zustimmung des „Board of Directors“ einzuholen<br />

hat.<br />

Das „Board of Directors“ besteht aus vier Mitgliedern. Es<br />

ist vereinbart, dass drei der Mitglieder von Al Alamia und<br />

ein Mitglied von der Al Fahim Gruppe benannt werden<br />

soll.<br />

12.8.3<br />

Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung<br />

der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

Die Al Alamia Arabian Gulf FZC ist eine Holding-Gesellschaft,<br />

die von den Projektinitiatoren mit dem Ziel<br />

gegründet worden ist, die für die Projektfinanzierung<br />

erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen. Die Gesellschaft<br />

hat ein Stammkapital in Höhe von VAE-Dirham<br />

(AED) 100.000. Das Stammkapital ist in 100 Anteile zu<br />

je AED 1.000 eingeteilt. 99 Anteile werden gegenwärtig<br />

von Herrn Kamaran Amin gehalten, ein Anteil von Herrn<br />

Markus Eulig.<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

wird nach erfolgreicher Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

bis zu 90% der Anteile der Al Alamia Arabian Gulf<br />

FZC erwerben.<br />

Die darüber hinaus gehende Liquidität aus der Einwerbung<br />

des Kommanditkapitals wird die Fondsgesellschaft der Al<br />

Alamia im Wege der Einzahlung in die Kapitalrücklage<br />

zur Verfügung stellen. Diese Mittel wird Al Alamia an die<br />

GHVH zur Finanzierung des Klinikbaus weiterleiten.<br />

In der noch abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung<br />

für die Al Alamia Arabian Gulf FZC werden zwischen<br />

der Fondsgesellschaft als Hauptgesellschafterin und den<br />

Projektinitiatoren, die das Management der Al Alamia<br />

übernehmen werden, umfangreiche und detaillierte Regelungen<br />

zur laufenden Geschäftsführung, zur Besetzung<br />

und zu den Kompetenzen der Organe der Gesellschaft, zur<br />

Gewinnverteilung und zu Beschränkungen bei Verfügungen<br />

über Gesellschaftsanteile getroffen.<br />

Die Leitung der Gesellschaft obliegt der aus drei Mitgliedern<br />

bestehenden Geschäftsführung. Diese werden von<br />

der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen. Zu<br />

den ersten Geschäftsführern der Gesellschaft werden die<br />

Projektinitiatoren bestellt. Es sind dies die Herren Kamaran<br />

Amin, Markus Eulig und Oliver Schorn. Die Fondsgesellschaft<br />

hat darüber hinaus das Recht, jederzeit einen weiteren<br />

Geschäftsführer zu bestellen. Macht sie von diesem<br />

Recht Gebrauch, besteht die Geschäftsführung aus vier<br />

Mitgliedern.<br />

Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Gesellschafterversammlung fasst<br />

Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Anteile. Sie<br />

ist unter anderem zuständig für die Bestellung, Abberufung<br />

und Entlastung von Geschäftsführern und die<br />

Erteilung von Weisungen an dieselben, die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die<br />

Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Änderung<br />

des Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschafter vereinbaren<br />

über die Regelungen zur Beschlussfassung mit einfacher<br />

Mehrheit hinaus, dass bestimmte Beschlüsse nicht gefasst<br />

werden, wenn nicht mindestens 90% der abgegebenen<br />

Stimmen der Beschlussvorlage zugestimmt haben. Zu<br />

Beschlussgegenständen, die unter diese Regelung fallen,<br />

gehören unter anderem Beschlüsse über Ausschüttungen<br />

an Gesellschafter, Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie die Liquidation der Gesellschaft.<br />

In der Gesellschaftervereinbarung verpflichten sich die<br />

Projektinitiatoren, die zu den ersten Geschäftsführern der<br />

Al Alamia bestellt werden und das laufende Management<br />

des gesamten Projektes übernehmen, ihre Anteile an der<br />

Gesellschaft nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Abschluss<br />

des Vertrages zu veräußern. Gleichzeitig erklären sie sich<br />

bereit, in dieser Zeit als Mitglied des Board of Directors<br />

oder des Managements der Gesellschaft sowie der GHVH<br />

zur Verfügung zu stehen. Damit ist sichergestellt, dass<br />

die Projektinitiatoren der Fondsgesellschaft über einen<br />

wesentlichen Zeitraum des gesamten Investments zur Verfügung<br />

stehen. Damit bleiben insbesondere die von den


Initiatoren eingebrachten Kontakte und Verbindungen zur<br />

Unternehmensgruppe Al Fahim als lokalem Partner über<br />

die Anlaufphase des Projekts hinaus erhalten, was sich<br />

auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg des Projektes<br />

positiv auswirken wird.<br />

77<br />

Rechtliche Grundlagen


13.<br />

Vertragspartner und<br />

Verfl echtungen<br />

13.1<br />

Übersicht über Vertragspartner und<br />

Verfl echtungen<br />

Nach der Beschreibung der rechtlichen Verhältnisse im vorherigen<br />

Kapitel 12 werden im Folgenden die wesentlichen<br />

Vertragspartner des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

und ihre Verflechtungen zusammenfassend dargestellt<br />

(siehe Übersicht auf der gegenüberliegenden Seite).<br />

13.2<br />

Verfl echtungen<br />

Im Folgenden werden die kapitalrelevanten und personellen<br />

Verfl echtungen der Emittentin, ihrer Gründungsgesellschafter<br />

und der Anbieterin mit den wichtigsten<br />

Vertragspartnern dargestellt. Alle dargestellten Vertragspartner<br />

haben ihren Sitz in Nürnberg.<br />

Eine kapitalrelevante Verfl echtung ist gegeben, wenn die<br />

Beteiligung allein oder zusammen mit Beteiligungen der<br />

anderen Vertragspartner oder von nahen Angehörigen im<br />

Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO direkt oder indirekt mindestens<br />

25% des Nennkapitals der Gesellschaft beträgt<br />

oder Stimmrechte oder Gewinnbeteiligungen in diesem<br />

Umfang gewährt werden.<br />

Personelle Verflechtungen sind dann gegeben, wenn<br />

mehrere wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojektes<br />

durch die gleiche Person, durch einen Angehörigen<br />

im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 – 4 AO oder durch dieselbe<br />

Gesellschaft wahrgenommen werden. Dies gilt auch,<br />

wenn solche Funktionen von einem mindestens zu 25%<br />

beteiligten Gesellschafter oder durch Geschäftsführer<br />

wahrgenommen werden.<br />

Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>, der Aureus Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong>, der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> und der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> besteht Gesellschafteridentität;<br />

alleinige Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG.


Der Geschäftsführer der Komplementärin, Herr Robert<br />

G. Schmidt, ist zugleich Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus sind<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin<br />

und der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind, die im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen oder die der Emittentin<br />

Fremdkapital geben.<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG<br />

Funktion Anbieterin<br />

und Prospektherausgeberin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Midd- <strong>SHEDLIN</strong><br />

le <strong>East</strong> <strong>Health</strong> Management<br />

<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & <strong>GmbH</strong><br />

Co. KG<br />

Aureus Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Emittentin und persönlich Treuhandkom- Kommanditistin<br />

Fondsgesellschaft haftende Gesellmanditistin der der Fondsgesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft schaft,Vertriebs- Fondsgesellschaft<br />

beauftragte<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Ge- RK revisionsschäftsführungskontor<br />

gmbH<br />

<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Geschäftsführung Mittelfreigabe-<br />

gemäß Geschäftskontrolleurinbesorgungsvertrag Handels- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht<br />

registerberg, HRB 23832 Nürnberg HRA berg HRB 23903, berg HRB 23940, berg HRB 24724, berg HRB 23942, Nürnberg,<br />

eingetragen am 14811 eingetragen eingetragen am eingetragen am eingetragen am eingetragen am HRB 21583<br />

30.10.2007 am 07.02.2008 05.12.2007 20.12.2007 06.11.2008 20.12.2007 eingetragen am<br />

22.02.2005<br />

Kapital Grundkapital Kommanditkapital: Stammkapital: Stammkapital: Stammkapital: Stammkapital: Stammkapital:<br />

90.000 EURO 2.000 EURO; das 25.000 EURO 25.000 EURO 25.000 EURO 25.000 EURO 25.000 EURO<br />

Der Beschluss Kommanditkapital<br />

zur Kapitaler- soll im Rahmen der<br />

höhung bis zu Emission auf bis<br />

100.000 EURO ist zu 47,5 Mio. Euro<br />

angemeldet; die<br />

Erhöhung wird<br />

bis zum 31.10.09<br />

eingetragen<br />

erhöht werden<br />

Vorstand/<br />

Geschäftsführung<br />

Vorstand: <strong>SHEDLIN</strong> Ma- Robert G. Schmidt, Jörg Bähren, Robert G. Schmidt, Johanna Borus, Dietmar<br />

Robert G. Schmidt, nagement <strong>GmbH</strong> Dr. Gerald Schüs- Kathlen Schneider, Davut Deletioglu, Susanne Rieger, Zanzinger, ge-<br />

Ludwig Müller, und <strong>SHEDLIN</strong> sel,geschäftsan- geschäftsansässig geschäftsansässig geschäftsansässig schäftsansässig,<br />

Johanna Borus, Geschäftsführungs sässig Breslauer Breslauer Str. 396, Breslauer Str. 396, Breslauer Str. 396, Nordostpark 28,<br />

Dr. Gerald <strong>GmbH</strong>, jeweils ver- Str. 396, 90471 90471 Nürnberg 90471 Nürnberg 90471 Nürnberg 90411 Nürnberg<br />

Schüssel, Davut treten durch ihre Nürnberg<br />

Deletioglu Geschäftsführer<br />

Gesell- wealthshare Zum Zeitpunkt<br />

schafter mit Holding <strong>GmbH</strong>, der Pros-<br />

mind. 25% Robert G. Schmidt pektaufstellung:<br />

Beteiligung<br />

Aureus Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong>, <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong><br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG<br />

Die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>, Herr Robert G. Schmidt und Herr Dr.<br />

Gerald Schüssel, sind zugleich Mitglieder des Vorstands<br />

der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Die Geschäftsführerin<br />

der mit der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

beauftragten <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong>, Frau<br />

Johanna Borus, ist zugleich Vorstand der Anbieterin SHED-<br />

LIN Capital AG. Der Geschäftsführer der mit dem Vertrieb<br />

beauftragten <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>, Herr Davut<br />

Deletioglu, ist zugleich Vorstand der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG.<br />

Außer den dargestellten Sachverhalten sind keine weiteren<br />

personellen Verfl echtungen gegeben.<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG<br />

<strong>SHEDLIN</strong><br />

Capital AG<br />

Dietmar<br />

Zanzinger<br />

79<br />

Vertragspartner und Verfl echtungen


14.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

14.1.<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung enthält die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage.<br />

Dabei wird davon ausgegangen, dass der Anleger<br />

eine in Deutschland unbeschränkt steuerpfl ichtige natürliche<br />

Person ist, welche die Beteiligung im Privatvermögen<br />

hält. Bei Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehalten<br />

werden, gelten zum Teil erheblich abweichende steuerliche<br />

Regelungen. In diesen Fällen wird empfohlen, vor dem<br />

Eingehen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft unbedingt<br />

mit einem steuerlichen Berater die zu erwartenden<br />

steuerlichen Konsequenzen eines Beteiligungserwerbes<br />

zu erörtern.<br />

Diese Darstellung kann nicht alle steuerlichen Bedingungen<br />

und Wirkungen berücksichtigen, die sich aus den<br />

persönlichen Umständen des Anlegers ergeben. Jedem<br />

Anleger wird deshalb dringend geraten, sich wegen<br />

der Steuerfolgen einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />

mit seinem persönlichen Steuerberater in Verbindung<br />

zu setzen. Die Darstellung begründet keinen konkreten<br />

steuerlichen Rat, sondern ist lediglich eine allgemeine Darstellung<br />

anlagebezogener Aspekte aus steuerlicher Sicht.<br />

Die nachstehenden Ausführungen beruhen auf der Anwendbarkeit<br />

der Rechtslage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />

die sich aus den aktuellen Steuergesetzen,<br />

der veröffentlichten Rechtssprechung sowie der veröffentlichen<br />

Auffassung der Finanzverwaltung ergibt.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existiert kein<br />

rechtlich verbindliches Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen<br />

Emiraten (VAE). Das zuletzt gültige DBA vom<br />

09.04.1995 ist zum 09.08.2008 ausgelaufen. Ein neues<br />

DBA wurde zwischen den beiden Ländern bereits verfasst,<br />

kann jedoch erst in Kraft treten, nachdem die hierfür zuständigen<br />

politischen bzw. parlamentarischen Gremien in<br />

Deutschland und den VAE ihre Zustimmung erteilt haben.<br />

Es ist jedoch beabsichtigt, dass neue DBA rückwirkend ab<br />

dem 1. Januar 2009 anzuwenden.


Die verhandelten Änderungen in dem neuen DBA bzw.<br />

die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />

gegebene Anwendbarkeit haben keinen Einfl uss auf die<br />

steuerlichen Konsequenzen aus einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft. Unabhängig vom Vorhandensein eines<br />

DBA unterliegen die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus<br />

der Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC den<br />

normalen inländischen Besteuerungsgrundsätzen.<br />

Weder die Anbieterin noch die Fondsgesellschaft übernehmen<br />

die Zahlung von Steuern für die Anleger bzw.<br />

zugunsten der Anleger.<br />

14.2<br />

Beschreibung der steuerlichen<br />

Struktur der Fondsgesellschaft<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine deutsche<br />

Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft). Eine<br />

Personengesellschaft ist für die Einkommensbesteuerung<br />

kein eigenes Steuersubjekt. Steuersubjekte für die Einkommensbesteuerung<br />

sind vielmehr die Gesellschafter<br />

der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft dient<br />

lediglich zur Ermittlung des Gewinns und dessen Verteilung<br />

auf die Gesellschafter sowie zur Qualifikation der<br />

Einkunftsart. Anschließend hat jeder einzelne Gesellschafter<br />

seinen auf Ebene der Gesellschaft festgestellten<br />

Ergebnisanteil nach seinen individuellen Verhältnissen der<br />

Einkommensbesteuerung zu unterwerfen (so genannte<br />

steuerliche Transparenz der Personengesellschaft).<br />

Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft eine Beteiligung<br />

von bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia<br />

Arabian Gulf FZC (Beteiligungsgesellschaft) erwirbt. Diese<br />

Beteiligungsgesellschaft hat die Rechtsform einer (nicht<br />

börsennotierten) Kapitalgesellschaft in den VAE.<br />

Aufgrund des Transparenzprinzips ist ein Anleger der<br />

Fondsgesellschaft mittelbar an der Al Alamia Arabian<br />

Gulf FZC in den VAE beteiligt. Bei dieser Gesellschaft<br />

entstehende Gewinne sind bei den Anlegern erst dann<br />

steuerlich zu erfassen, wenn sie an die Fondsgesellschaft<br />

ausgeschüttet werden bzw. wenn ein entsprechender<br />

Gewinnausschüttungsbeschluss bei der Al Alamia gefasst<br />

wurde.<br />

Soweit ein Anleger nur mittelbar über die Treuhänderin<br />

(Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>) an der Gesellschaft beteiligt<br />

ist, ist zivilrechtlich nur diese Gesellschafterin der Fondsgesellschaft.<br />

Durch den zwischen jedem Anleger und der<br />

Treuhänderin abzuschließenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

wird aber sichergestellt, dass der Anleger<br />

als Treugeber für steuerliche Zwecke so zu behandeln ist,<br />

als ob er ein unmittelbarer Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

wäre. Steuersubjekt für die Einkommensbesteuerung<br />

ist somit jeweils der Anleger bzw. Treugeber.<br />

14.3<br />

Einkunftsart der Fondsgesellschaft<br />

Eine Gesellschaft in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG erzielt kraft Gesetzes grundsätzlich Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb, auch wenn sie selbst keine originäre<br />

gewerbliche Tätigkeit ausübt und ihr persönlich haftender<br />

Gesellschafter ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften<br />

ist bzw. sind und nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind,<br />

zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaft).<br />

Der Erwerb und das Halten der Beteiligungen an der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC ist für sich genommen keine<br />

originär gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft. Alleinige<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> und damit eine Kapitalgesellschaft.<br />

Zur Geschäftsführung ist nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt.<br />

Diese ist nach dem Gesellschaftsvertrag zudem berechtigt,<br />

ihre Geschäftsführungsbefugnis auf Dritte, die nicht Gesellschafter<br />

sind, zu übertragen. In jedem Fall liegen damit<br />

die Voraussetzungen für die sog. gewerbliche Prägung im<br />

steuerlichen Sinn vor. Die Fondsgesellschaft erzielt deshalb<br />

gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz<br />

(EStG).<br />

14.4<br />

Besteuerung in den<br />

Vereinigten Arabischen Emiraten<br />

Die Fondsgesellschaft wird sich mit bis zu 90% an der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC in den Vereinigten Arabischen<br />

81<br />

Steuerliche Grundlagen


82<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Emiraten beteiligen. Die Gesellschaft ist ansässig in der<br />

Ras Al Khaimah Free Zone (Freihandelszone). Sie ist<br />

im örtlichen Free Zone Company-Register unter der Nr.<br />

RAKFTZA-FZC-4002896 eingetragen. In dieser Freihandelszone<br />

fi ndet eine Besteuerung von Einkünften juristischer<br />

und natürlicher Personen nicht statt. Die Einkünfte<br />

der Al Alamia können somit ohne steuerliche Vorbelastung<br />

an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden.<br />

14.5<br />

Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />

Die Fondsgesellschaft ist gewerblich geprägt im Sinne des<br />

§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Sie erzielt daher ausschließlich Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb. Dies gilt unabhängig davon,<br />

ob es sich um laufende Gewinnausschüttungen aus der<br />

Beteiligung an der Al Alamia, Erlöse aus der Veräußerung<br />

dieser Beteiligungen oder um inländische Einkunftsteile<br />

wie z. B. Zinserträge handelt.<br />

14.5.1<br />

Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren<br />

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde<br />

das sog. Teileinkünfteverfahren eingeführt. Dies gilt<br />

für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sich im<br />

Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befi nden.<br />

Da die Fondsgesellschaft eine gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />

ist, stellt die Beteiligung an der Al Alamia<br />

Arabian Gulf FZC bei ihr Betriebsvermögen dar.<br />

Teileinkünfteverfahren bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />

dass die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus den<br />

Beteiligungsgesellschaften nur zu einem Teil, nämlich zu<br />

60% der Besteuerung unterliegen. Der verbleibende Teil<br />

von 40% der Einkünfte ist steuerfrei. Das Teileinkünfteverfahren<br />

gilt sowohl für laufende Gewinnausschüttungen<br />

(Dividenden) aus der Al Alamia als auch für Gewinne aus<br />

der Veräußerung der Beteiligung an der Al Alamia.<br />

Die übrigen Einkunfsteile der Fondsgesellschaft sind in<br />

voller Höhe bei der Einkommensbesteuerung des Anlegers<br />

zu berücksichtigen. Dies betrifft zum Beispiel Zinserträge,<br />

aber auch alle Betriebsausgaben, die nicht in wirtschaftlichem<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung an der Al<br />

Alamia stehen.<br />

14.5.2<br />

Gewinnermittlung und Besteuerung<br />

beim Anleger<br />

Ausgangspunkt für die Einkommensbesteuerung beim<br />

Anleger ist zunächst die steuerliche Gewinnermittlung<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft. In diese Gewinnermittlung<br />

gehen sowohl die mit der Beteiligung an Al Alamia<br />

zusammenhängenden Einkunftsteile, als auch die übrigen<br />

Einkunftsteile, ein. Alle Einkünfte gehen zunächst in voller<br />

Höhe in die steuerliche Gewinnermittlung auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft ein. Die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens<br />

wird erst im Rahmen der individuellen Besteuerung<br />

auf Anlegerebene berücksichtigt.<br />

Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft wird vom<br />

zuständigen Betriebsfi nanzamt einheitlich und gesondert<br />

für jeden Gesellschafter festgestellt und anschließend im<br />

Amtswege den zuständigen Wohnsitz-Finanzämtern der<br />

Gesellschafter mitgeteilt.<br />

Soweit einzelne Gesellschafter zusätzliche Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung haben, können<br />

diese ausschließlich als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen<br />

der steuerlichen Veranlagung der Fondsgesellschaft,<br />

nicht jedoch im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck<br />

werden die Fondsgesellschaft bzw. ihr steuerlicher Berater<br />

jährlich die Sonderbetriebsausgaben bei allen Gesellschaftern<br />

abfragen.<br />

14.6<br />

Außensteuerrecht<br />

Bei Beteiligungen von inländischen Steuerpfl ichtigen an<br />

ausländischen Gesellschaften ist grundsätzlich zu prüfen,<br />

ob die Voraussetzungen für die sog. Hinzurechnungsbesteuerung<br />

gemäß §§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes<br />

(AStG) vorliegen, d. h. die ausländische Gesellschaft als<br />

Zwischengesellschaft im Sinne von § 8 AStG anzusehen ist<br />

und deren Einkünfte einer niedrigen Besteuerung unterliegen.<br />

Eine ausländische Gesellschaft gilt als Zwischengesellschaft<br />

in diesem Sinn, wenn folgende Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:


a) Beherrschung durch Steuerinländer,<br />

b) niedrige Besteuerung,<br />

c) Einkünfte aus passivem Erwerb.<br />

Die Voraussetzung zu a) ist als erfüllt anzusehen, da die<br />

Fondsgesellschaft plant, eine Mehrheitsbeteiligung von<br />

bis zu 90% an der arabischen Al Alamia zu erwerben.<br />

Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 AStG ist auch die Voraussetzung<br />

zu b) beim vorliegenden Investitionskonzept<br />

als erfüllt anzusehen. Danach liegt eine niedrigere Besteuerung<br />

vor, wenn die Einkünfte aus einer ausländischen<br />

Gesellschaft einer Ertragsteuerbelastung von weniger als<br />

25% unterliegen. In der Freihandelszone (Ras Al Khaimah<br />

Free Zone) fi ndet keine Besteuerung der Einkünfte von juristischen<br />

Personen statt. Die Körperschaftsteuerbelastung<br />

für Kapitalgesellschaften beträgt dort gegenwärtig 0%.<br />

Einkünfte aus passivem Erwerb (c)) sind solche Einkünfte,<br />

die nicht aus Tätigkeiten stammen, die unter den Katalog<br />

des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 AStG fallen. Gemäß § 8 Abs.<br />

1 Nr. 8 AStG gehören Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften<br />

nicht zu den passiven Einkünften. Die Al Alamia<br />

hält lediglich eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft.<br />

Die einzigen Einkünfte erzielt sie somit durch<br />

die Gewinnausschüttungen aus dieser Beteiligung. Im<br />

Ergebnis ist damit die oben genannte Voraussetzung unter<br />

c) nicht erfüllt, so dass die Al Alamia keine Zwischengesellschaft<br />

im Sinne der §§ 7 ff AStG ist. Die Vorschriften der<br />

Hinzurechnungsbesteuerung sind daher auf die Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft aus der Al Alamia nicht anzuwenden,<br />

soweit diese auf die Fondsgesellschaft entfallen.<br />

14.7.<br />

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />

14.7.1<br />

Aufwendungen in der Gründungsphase<br />

Steuerlich gehören die Aufwendungen der Gesellschaft<br />

für die Gründung, die Konzeption und die Einwerbung<br />

des Eigenkapitals nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

in analoger Anwendung des BMF-Schreibens vom<br />

20.10.2003 - IV C 3 - S 2253a - 48/03 (BStBl I S. 546) zu<br />

den Anschaffungskosten der Beteiligung. Der Gründungs-<br />

aufwand kann demnach in der steuerlichen Rechnung<br />

nicht als sofort abziehbarer Aufwand berücksichtigt<br />

werden. Er wirkt sich daher erst bei einer Veräußerung der<br />

Beteiligungsgesellschaft und im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens<br />

steuerlich aus.<br />

14.7.2<br />

Laufende Aufwendungen<br />

Laufende Aufwendungen auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />

die wirtschaftlich mit der Beteiligung an der Al Alamia zusammenhängen,<br />

fallen wie die dazu gehörigen Einnahmen<br />

unter das Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass sie<br />

zu 60% steuerlich abzugsfähig sind (§ 3 c Abs. 2 EStG).<br />

Nicht mit den Einkünften aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

zusammenhängende sonstige Betriebsausgaben sind bei<br />

der Fondsgesellschaft in voller Höhe steuerlich abziehbar.<br />

Dies betrifft z. B. alle durch das Gesellschaftsverhältnis<br />

veranlasste Aufwendungen wie z. B. die Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin oder die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, aber auch Verwaltungskosten<br />

z. B. für die Erstellung der Buchführung,<br />

des Jahresabschlusses oder der Steuererklärung der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

14.8<br />

Verlustausgleichsbeschränkungen<br />

14.8.1<br />

§ 15 a EStG<br />

Nach der Vorschrift des § 15 a EStG sind Verluste, die das<br />

Haftkapital übersteigen, nicht mit anderen Einkünften<br />

ausgleichsfähig. Verluste, die das Haftkapital übersteigen,<br />

werden als verrechenbare Verluste festgestellt und können<br />

nur mit späteren Gewinnen bzw. Überschüssen aus der<br />

Gesellschaft verrechnet werden. Auch wenn nur 1% des<br />

Kommanditkapitals als Haftkapital in das Handelsregister<br />

eingetragen wird, gelten die übrigen Kapitaleinlagen eines<br />

Anlegers als Haftkapital im Sinne von § 15 a EStG. Nach<br />

den Prognoserechnungen ist bei der Fondsgesellschaft<br />

nicht zu erwarten, dass laufende Verluste entstehen, die<br />

das Haftkapital eines Anlegers übersteigen. § 15 a EStG<br />

wird daher aller Voraussicht nach bei der Fondsgesellschaft<br />

nicht zur Anwendung kommen.<br />

83<br />

Steuerliche Grundlagen


84<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

14.8.2<br />

§ 15 b EStG<br />

Nach § 15 b EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />

sogenannten Steuerstundungsmodellen nicht mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Entstehende<br />

Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der<br />

Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben<br />

Einkunftsquelle erzielt. Die Regelung des § 15 b EStG<br />

kommt nur dann zur Anwendung, wenn die anfänglichen<br />

Verluste mehr als 10% des Eigenkapitals betragen. Dies ist<br />

jedoch nach dem Konzept nicht zu erwarten, so dass § 15<br />

b EStG bei der Fondgesellschaft keine Anwendung fi ndet.<br />

14.9<br />

Anrechenbarkeit von Steuerabzugsbeträgen<br />

und ausländischer Quellensteuer<br />

Soweit in den VAE auf die Dividendenausschüttungen aus<br />

der Al Alamia Quellensteuern einbehalten werden, sind<br />

diese unter den Voraussetzungen des § 34 c EStG auf die<br />

deutsche Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar.<br />

Fallen auf inländische Kapitalerträge Steuerabzugsbeträge<br />

(Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) an, können<br />

diese auf die persönliche Einkommensteuer des Anlegers<br />

angerechnet werden.<br />

14.10<br />

Veräußerung eines Anteils an der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Die Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

zählt gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften<br />

aus Gewerbebetrieb. Sofern ein Veräußerungsgewinn<br />

entsteht, besteht für den Anleger das Wahlrecht zur Inanspruchnahme<br />

verschiedener steuerlicher Vergünstigungen.<br />

Zum Einen kann er einen Freibetrag in Höhe von 45.000<br />

Euro auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch nehmen.<br />

Dieser Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den<br />

der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt. Den<br />

Freibetrag können Steuerpfl ichtige jedoch nur in Anspruch<br />

nehmen, sofern sie das 55. Lebensjahr vollendet haben<br />

oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd<br />

berufsunfähig sind. Zudem wird der Freibetrag nur einmal<br />

im Leben gewährt.<br />

Der Veräußerungsgewinn unterliegt grundsätzlich der<br />

Steuerermäßigung nach der sogenannten Fünftelregelung<br />

gemäß § 34 Abs. 1 EStG. Auf Antrag kann er jedoch<br />

stattdessen zu einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von<br />

56% des Durchschnittssteuersatzes, mindestens jedoch in<br />

Höhe von 15% besteuert werden. Dies gilt jedoch nur für<br />

Gewinne bis maximal 5.000.000 Euro. Voraussetzung ist<br />

des Weiteren, dass der Steuerpfl ichtige das 55. Lebensjahr<br />

vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />

dauernd berufsunfähig ist. Darüber hinaus kann der ermäßigte<br />

Steuersatz nur einmal im Leben genutzt werden.<br />

14.11<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />

im Sinne des § 15 EStG. Sie unterliegt damit<br />

grundsätzlich mit ihren Einkünften der Gewerbesteuer.<br />

Das Gewerbesteuergesetz sieht in § 9 Nr. 7 unter bestimmten<br />

Voraussetzungen eine Kürzungsmöglichkeit für Gewinne<br />

aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft<br />

bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

vor. Wenn die dort genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt sind, werden im Ergebnis die laufenden Dividenden<br />

aus der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft<br />

nicht mit Gewerbesteuer belastet.<br />

Um die Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 7 GewStG in<br />

Anspruch nehmen zu können, muss eine Beteiligung an<br />

der ausländischen Tochtergesellschaft zu mindestens<br />

15% gegeben sein und diese Beteiligung muss seit Beginn<br />

des jeweiligen Erhebungszeitraums ununterbrochen bestanden<br />

haben. Zusätzlich darf die Tochtergesellschaft ihre<br />

Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus<br />

unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 6 des AStG fallenden Tätigkeiten<br />

erzielen. Alternativ hierzu ist es möglich, dass die ausländische<br />

Tochtergesellschaft an einer anderen Gesellschaft<br />

zu mindestens ¼ unmittelbar beteiligt ist (Enkelgesellschaft),<br />

wenn die Enkelgesellschaft Geschäftsleitung und<br />

Sitz in dem selben Staat wie die Tochtergesellschaft hat<br />

und wiederum ihre eigenen Bruttoerträge ausschließlich<br />

oder fast ausschließlich aus den unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 6<br />

des AStG fallenden Tätigkeiten bezieht.


Im vorliegenden Fall wird die deutsche Fondsgesellschaft<br />

planmäßig bis zu 90% der Anteile an der Al-Alamia in den<br />

VAE erwerben. Die notwendige Voraussetzung einer Mindestbeteiligung<br />

von 15% wird somit erfüllt sein.<br />

Al-Alamia als Tochtergesellschaft der deutschen Fondsgesellschaft<br />

erzielt selbst keine Einkünfte aus den unter<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 – 6 des AStG fallenden Tätigkeiten. Sie<br />

wird jedoch 49% und damit mehr als ¼ der Anteile an<br />

der German Heart und Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />

LLC (GHVH) erwerben. Die GHVH hat ihren Sitz und<br />

ihre Geschäftsleitung ebenfalls in den VAE. Sie erzielt<br />

ihre Einkünfte aus dem Betrieb einer Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik. Diese Tätigkeit fällt unter den Begriff der<br />

Dienstleistungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG. Somit<br />

ist die alternative Voraussetzung für die Anwendung der<br />

Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 7 GewStG hinsichtlich der<br />

Beteiligung der Al Alamia an der GHVH erfüllt.<br />

Die laufenden Dividenden, die die Fondsgesellschaft von<br />

der Al Alamia erhält, unterliegen somit nicht der Gewerbesteuer.<br />

Da nach dem Konzept die ersten Dividenden für<br />

das Jahr 2012 prognostiziert werden, kommt es auf den<br />

Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia bzw. auf den<br />

mittelbaren Erwerb der Beteiligung an der GHVH im Jahr<br />

2009 oder 2010 nicht an.<br />

Die Kürzungsvorschrift gemäß § 9 Nr. 7 GewStG ist nur auf<br />

laufende Dividendeneinnahmen anzuwenden. Nicht davon<br />

erfasst sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen<br />

an ausländischen Kapitalgesellschaften. Solche Gewinne<br />

würden grundsätzlich bei Personengesellschaften, die eine<br />

solche Beteiligung in ihrem Betriebsvermögen halten, der<br />

Gewerbesteuer unterliegen.<br />

Die Beteiligung an der Al Alamia stellt aus Sicht der<br />

Fondsgesellschaft die wesentliche, weil einzige Betriebsgrundlage<br />

dar. Nach den Grundsätzen der Gewerbesteuer<br />

gehören Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe<br />

des Gewerbebetriebs jedoch nicht zum Gewerbeertrag<br />

(vgl. auch Abschnitt 39 Abs. 1 Nr. 1 Satz 8 GewStR).<br />

Zwar gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer zum<br />

Betriebsvermögen gehörenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

auch dann zum Gewerbeertrag, wenn<br />

die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft<br />

erfasst. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Veräußerung<br />

im engen Zusammenhang mit der Aufgabe des Gewerbebetriebs<br />

erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1972, BStBl.<br />

II Seite 470). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um<br />

Anteile an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft<br />

handelt (vgl. Abschnitt 39 Abs. 1 Nr. 1 Sätze<br />

13 – 15 GewStR).<br />

Nach dem wirtschaftlichen Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

ist davon auszugehen, dass im unmittelbaren<br />

zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung<br />

der Beteiligung an der Al Alamia der Gewerbebetrieb der<br />

Fondsgesellschaft eingestellt wird. Im steuerlichen Sinn<br />

wird die Veräußerung der Beteiligung zur Betriebsaufgabe<br />

der Fondsgesellschaft führen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser gewerbesteuerlichen<br />

Grundsätze wird daher davon ausgegangen, dass der<br />

Gewinn aus der im Jahr 2014 geplanten Veräußerung der<br />

Beteiligung an der Al Alamia nicht der Gewerbesteuer<br />

unterliegt, da es sich um die Veräußerung der einzigen<br />

Betriebsgrundlage handelt, die unmittelbar anschließend<br />

zur Betriebsaufgabe führt.<br />

Hinzuweisen an dieser Stelle ist auf die neuere Rechtsprechung<br />

des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2007 zur<br />

Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher<br />

Tätigkeit und zur Gewerbesteuerbarkeit von Veräußerungsgewinnen<br />

bei geschlossenen Fonds. In einem dieser<br />

Urteile hat der BFH unter anderem entschieden, dass ein<br />

Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer unterliegt, wenn<br />

die Veräußerung Teil eines einheitlichen Geschäftskonzeptes<br />

ist und erst durch die Veräußerung ein Totalgewinn<br />

erzielt werden kann. Es wird jedoch davon ausgegangen,<br />

dass die beiden BFH-Urteile auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht anwendbar sind, da sie sich jeweils<br />

auf abnutzbare Wirtschaftsgüter (Flugzeuge, Immobilien)<br />

bezogen haben. Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />

wie im hier vorliegenden Beteiligungsangebot handelt<br />

es sich jedoch nicht um abnutzbare Wirtschaftsgüter.<br />

Zudem haben Rechtsprechung und Finanzverwaltung<br />

hierfür bereits seit längerem eigenständige Kriterien für<br />

die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />

Gewerblichkeit entwickelt. Auf das Risiko, dass die BFH-<br />

Rechtsprechung aus 2007 dennoch zur Anwendung<br />

85<br />

Steuerliche Grundlagen


86<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

gelangen könnte, wird im Kapitel 4 „Wesentliche Risiken<br />

der Beteiligung“ hingewiesen. Wir verweisen auf die entsprechenden<br />

Ausführungen.<br />

Im Ergebnis unterliegen nur die Einkunftsteile der Gewerbesteuer,<br />

die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an der Al Alamia stehen. Hierzu<br />

zählen auch Vergütungen, die die Gesellschafter von der<br />

Gesellschaft für bestimmte Tätigkeiten im Dienst der<br />

Gesellschaft erhalten. Diese Vergütungen erhöhen als<br />

Sonderbetriebseinnahmen (nach Kürzung um die damit<br />

zusammen hängenden Sonderbetriebsausgaben) den<br />

steuerlichen Gewinn der Fondsgesellschaft. Zu den Sonderbetriebseinnahmen<br />

gehören die jährlichen Vergütungen<br />

für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />

Treuhänderin sowie die einmalige Vergütung für die Kapitalbeschaffung<br />

in der Gründungsphase an die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />

Grundsätzlich besteht bei gewerblichen Einkünften die<br />

Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung<br />

gemäß § 35 EStG im Rahmen der persönlichen Einkommensbesteuerung<br />

beim Anleger. Die Steuerermäßigung<br />

beträgt das 3,8-fache des einem Anleger entsprechend<br />

seiner Beteiligungsquote zuzurechnenden Anteils am Gewerbesteuermessbetrag<br />

der Personengesellschaft, an der<br />

er beteiligt ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt,<br />

wenn sich zwar für einen Anleger ein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag<br />

ergibt, insgesamt jedoch die Einkünfte<br />

aus der betreffenden Beteiligung negativ sind. Aus diesem<br />

Grund wird sich aller Voraussicht nach über die geplante<br />

Fondslaufzeit kein Anspruch auf Steuerermäßigung nach<br />

§ 35 EStG für einen Anleger ergeben.<br />

14.12<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft hat eine reine Holding-Funktion. Sie<br />

ist deshalb kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />

und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />

Soweit von Dritten Vorsteuer in Rechnung gestellt<br />

wird, gehört die Vorsteuer zum Aufwand.<br />

14.13<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Zum 01.01.2009 ist das neue Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht<br />

in Kraft getreten. Die vom Gesetzgeber<br />

eingeführten Änderungen sind Folge des im Januar 2007<br />

veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes,<br />

wonach das bisherige Erbschaftsteuerrecht<br />

– insbesondere wegen der unterschiedlichen Bewertung<br />

von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen – in Teilen für<br />

verfassungswidrig erklärt worden ist.<br />

Insbesondere die bewertungsrechtlichen Vorschriften wurden<br />

angepasst, so dass künftig bei allen Vermögensarten<br />

grundsätzlich von einer Bewertung zum Verkehrswert<br />

auszugehen ist. Die dadurch entstandenen Nachteile<br />

gegenüber dem bisherigen Recht sind zumindest teilweise<br />

durch eine deutliche Erhöhung der erbschaftsteuerlichen<br />

Freibeträge bei Übertragungen innerhalb der Steuerklasse<br />

I (hierzu gehören unter anderem Ehegatten, Kinder und<br />

Enkel) kompensiert worden. Daneben wurden erbschaftsteuerliche<br />

Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen<br />

eingeführt, die jedoch sehr komplex und<br />

außerdem an sehr enge Bedingungen geknüpft sind. Nach<br />

dem Konzept für das Beteiligungsangebot ist geplant die<br />

Beteiligung an der Al Alamia im Jahr 2014 zu veräußern<br />

und anschließend den Betrieb der Gesellschaft einzustellen.<br />

Da die Verschonungsregelungen für die Übertragung<br />

von Betriebsvermögen an Mindestbehaltensfristen von<br />

sieben bzw. zehn Jahren gebunden sind, werden sie für<br />

erb- oder schenkweise Übertragungen von Beteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft nicht anwendbar sein.<br />

Die Bewertung von Betriebsvermögen erfolgt künftig<br />

unabhängig von der Rechtsform und orientiert sich am<br />

gemeinen Wert des jeweils übertragenen Vermögens. Bei<br />

der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften wie der


Fondsgesellschaft ist der gemeine Wert in erster Linie aus<br />

Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger<br />

als ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt zurückliegen.<br />

Liegen keine zeitnahen Verkäufe vor, ist der gemeine Wert<br />

unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder nach<br />

einer anerkannten, auch im nicht steuerlichen Bereich<br />

üblichen Methode zu schätzen. Dabei ist die Methode<br />

anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises<br />

zu Grunde legen würde. Als Mindestwert für den<br />

gemeinen Wert ist künftig der Substanzwert als Summe<br />

der gemeinen Werte aller Einzelwirtschaftsgüter abzüglich<br />

aller Schulden anzusetzen.<br />

Das Betriebsvermögen der Fondsgesellschaft wird fast<br />

ausschließlich aus der Beteiligung an der Al Alamia in den<br />

VAE bestehen. Ausländische Kapitalgesellschaften fallen<br />

grundsätzlich nicht unter die Bewertungsvorschrift des<br />

§ 11 Abs. 2 BewG, die für Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften<br />

gilt. Der Wert von Beteiligungen an ausländischen<br />

Kapitalgesellschaften ist vielmehr nach § 31 BewG<br />

in. Verbindung mit § 9 BewG zu ermitteln. Maßgeblicher<br />

Wertansatz ist hierbei der gemeine Wert.<br />

Aufgrund der Änderung der Bewertungsvorschriften, die<br />

künftig auch für inländische Anteile an nicht börsennotierten<br />

Kapitalgesellschaften den Ansatz des gemeinen Werts<br />

vorschreiben, ist in der Praxis davon auszugehen, dass<br />

auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften im<br />

Steuerklasse I<br />

Steuerklasse II<br />

Steuerklasse III<br />

Ehegatte 500.000,00 EUR<br />

Kinder und Stiefkinder 400.000,00 EUR<br />

Enkel, Urenkel 200.000,00 EUR<br />

Sonst. Personen der Steuerklasse I,<br />

z. B. Eltern und Großeltern (Erbfall)<br />

100.000,00 EUR<br />

Eltern und Großeltern<br />

(Schenkung)<br />

Geschwister<br />

Nichten und Neffen<br />

Stiefeltern<br />

Schwiegersohn, Schwiegertochter<br />

Schwiegereltern<br />

Geschiedener Ehepartner<br />

Sonstige 20.000,00 EUR<br />

Eingetragene Lebenspartner 500.000,00 EUR<br />

Sinne des § 31 BewG nach den inländischen Bewertungsmethoden<br />

zu bewerten sind. Damit ist davon auszugehen,<br />

dass die Anteile an der Al Alamia für erbschafts- oder<br />

schenkungssteuerliche Zwecke entweder nach einem<br />

sogenannten Discounted-Cash-flow-Verfahren aus der<br />

betriebswirtschaftlichen Praxis oder nach dem vereinfachten<br />

Ertragswertverfahren, dass der Gesetzgeber in einer<br />

entsprechenden Verordnung vorgegeben hat, bewertet<br />

werden.<br />

Sofern es zu Übertragungen von Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />

im Wege des Erbfalls oder der Schenkung<br />

kommt, richtet sich deren Besteuerung zum Einen nach<br />

dem persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erben<br />

bzw. Schenker und Beschenktem und zum Anderen nach<br />

der Höhe des steuerpfl ichtigen Erwerbs. Je nach persönlichem<br />

Verhältnis zum Übertragenden werden Erben bzw.<br />

Beschenkte in unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt.<br />

Für diese Steuerklassen gelten dann jeweils unterschiedliche<br />

Steuersätze in Abhängigkeit der Höhe des steuerpfl ichtigen<br />

Erwerbs. Zusätzlich stehen jedem Steuerpfl ichtigen<br />

innerhalb von 10 Jahren persönliche Freibeträge zu, innerhalb<br />

derer Schenkungen oder Erbfälle steuerfrei sind.<br />

Die nachfolgende Übersicht zeigt zusammenfassend die<br />

Einteilung in Steuerklassen, die persönlichen Freibeträge<br />

sowie den jeweils anzuwendenden Steuersatz.<br />

Steuersatz bei steuerpfl ichtigem Erwerb bis einschließlich<br />

Freibetrag 75.000 EUR 300.000 EUR 600.000 EUR 6.000.000 EUR<br />

7% 11% 15% 19%<br />

200.000,00 EUR 30% 30% 30% 30%<br />

30% 30% 30% 30%<br />

87<br />

Steuerliche Grundlagen


15.<br />

Wichtige Verträge<br />

15.1<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG<br />

Zwischen<br />

1.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Nürnberg,<br />

(im Folgenden auch „persönlich haftende Gesellschafterin“<br />

genannt)<br />

2.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />

und<br />

3.<br />

der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Nürnberg,<br />

(im Folgenden auch „Treuhänderin“ genannt)<br />

wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungen<br />

folgender Kommanditgesellschaftsvertrag<br />

geschlossen:<br />

§ 1<br />

Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Nürnberg.<br />

3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist das<br />

Kalenderjahr.


§ 2<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das<br />

Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Beteiligungen an nicht börsennotierten<br />

Kapitalgesellschaften, insbesondere der Erwerb von<br />

bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf<br />

FZC, P.O. Box, Ras Al-Khaimah Free Zone, Vereinigte<br />

Arabische Emirate, einer nach dem Recht der Vereinigten<br />

Arabischen Emirate gegründeten Gesellschaft,<br />

eingetragen im Free Zone Company-Register unter der<br />

Nr. RAKFTZA-FZC-4002896.<br />

§ 4<br />

Gesellschafter, Kommanditkapital,<br />

Treuhänderin<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, Nürnberg. Sie leistet keine Einlage<br />

in die Gesellschaft und ist am Gesellschaftsvermögen<br />

nicht beteiligt.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In- und Ausland<br />

erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen durchzuführen,<br />

die mit dem Gegenstand der Gesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und die<br />

geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Alle<br />

erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen kann die<br />

Gesellschaft auch durch Dritte vornehmen lassen.<br />

§ 3<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

Die Mittelherkunft und die Mittelverwendung stellen sich<br />

für die Gesellschaft plangemäß wie folgt dar:<br />

A. Mittelverwendung Euro<br />

1.<br />

Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

(Anteilserwerb und notwendige Kapitalausstattung)<br />

38.689.696<br />

2. Kapitalbeschaffung 5.225.0001) 3. Konzeption und Projektierung 950.000<br />

4. Prospekterstellung, Werbung, Marketing 397.500<br />

5. Rechtliche und steuerliche Beratung 332.500<br />

6. Gutachten 30.000<br />

7. Mittelfreigabekontrolle 45.220<br />

8. Liquiditätsreserve 1.830.084<br />

Gesamt 47.500.000<br />

1) zzgl. gezahltes Agio<br />

B. Mittelherkunft Euro<br />

Kommanditkapital Gesellschafter gemäß § 4 Ziffer 2 2.000<br />

Einzuwerbendes Kommanditkapital 47.498.0002) Gesamt 47.500.000<br />

2) zzgl. 5 % Agio<br />

2. Kommanditisten sind<br />

a) die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>, Nürnberg mit<br />

einer Kommanditeinlage (Pfl ichteinlage) in Höhe von<br />

1.000 Euro<br />

b) die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Nürnberg, mit einer Kommanditeinlage<br />

(Pfl ichteinlage) in Höhe von 1.000 Euro<br />

89<br />

Wichtige Verträge


90<br />

Wichtige Verträge<br />

3. Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, ihre Kommanditeinlage<br />

als Treuhänderin für Dritte (Treugeber<br />

bzw. „Anleger“) auf bis zu 47.499.000 Euro zu<br />

erhöhen. Mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ist die Treuhänderin berechtigt,<br />

ihre Kommanditeinlage für Dritte um weitere bis zu<br />

12.500.000 Euro (Überplatzierungsreserve) auf maximal<br />

59.999.000 Euro zu erhöhen.<br />

Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch<br />

die gemeinsame Annahme der Beitrittserklärung eines<br />

Treugebers durch die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />

4. Der Mindestzeichnungsbetrag für jeden Anleger beträgt<br />

15.000 Euro. Höhere Einlagen müssen ohne Rest<br />

durch 1.000 teilbar sein. Daneben ist ein Agio in Höhe<br />

von 5% des Zeichnungsbetrages zu entrichten.<br />

Die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> sind mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin berechtigt, auch Beitritte von Anlegern<br />

anzunehmen, die von den vorstehenden Bedingungen<br />

abweichen.<br />

5. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft<br />

unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Kommanditkapitals<br />

spätestens zum 31.12.2011 für den<br />

Beitritt von weiteren Anlegern zu schließen. In den<br />

Fällen des Satzes 1 ändern sich die Planzahlen der<br />

vorstehenden Mittelverwendung (§ 3) entsprechend<br />

(quotal) in Abhängigkeit von dem zum Zeitpunkt der<br />

Schließung der Gesellschaft gezeichneten Kommanditkapital.<br />

Gleiches gilt in den Fällen der zusätzlichen<br />

Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 3 Satz 2. Hiervon ausgenommen<br />

ist § 3 (6).<br />

6. Die Kommanditisten gemäß § 4 Ziffer 2 werden in<br />

voller Höhe ihrer Pfl ichteinlage in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

§ 5<br />

Beteiligung als Treugeber<br />

1. Soweit die Treuhänderin Kommanditeinlagen für Treugeber<br />

übernimmt, hält und verwaltet sie diese nach<br />

Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern separat<br />

abzuschließenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(Vollrechtstreuhand).<br />

Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft,<br />

soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten behandelt.<br />

2. Der Beitritt der Treugeber zur Gesellschaft wird im<br />

Innenverhältnis wirksam durch Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch den Treugeber und gemeinsame<br />

Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>. Im<br />

Außenverhältnis wird die Aufnahme als Kommanditist<br />

wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister.<br />

Bis dahin werden die Anleger wie atypisch stille Gesellschafter<br />

behandelt, wobei alle Regelungen dieses<br />

Vertrages in dieser Zeit sinngemäß anzuwenden sind.<br />

3. Soweit beitretende Anleger sich an der Kommanditgesellschaft<br />

beteiligen, ist die Einlage auf das in der<br />

Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

4. Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> darf Auszahlungen von<br />

diesem Treuhandkonto zugunsten der Kommanditgesellschaft<br />

nur im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzplans gemäß § 3 nach Freigabe durch eine<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß separat abgeschlossenem<br />

Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />

5. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 30.06.2012<br />

nicht in Anspruch genommen werden, sind sie an die<br />

Gesellschafter (Treugeber) unter Berücksichtigung einer<br />

angemessenen Liquiditätsreserve zurückzuzahlen.<br />

6. Die Treuhänderin ist zur Einzahlung einer gemäß § 4<br />

Ziffer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit<br />

verpfl ichtet, als Anleger ihr entsprechende Mittel zur<br />

Verfügung gestellt haben.<br />

7. Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Einzahlung<br />

der von ihm übernommenen Einlage nicht<br />

fristgemäß nach, so befi ndet er sich ab dem Zeitpunkt<br />

der Fälligkeit in Verzug. Dem Treugeber entstehen in


diesem Falle ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt der<br />

Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.<br />

Die Geltendmachung eines aus der Verzögerung entstandenen<br />

weiteren Schadens bleibt davon unberührt.<br />

8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt,<br />

einen Treugeber, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />

Mahnung nach Fristsetzung und Ausschließungsandrohung<br />

ganz oder teilweise nicht erbringt, durch<br />

schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder<br />

teilweise auszuschließen, ohne dass es insoweit eines<br />

Gesellschafterbeschlusses bedarf. Insoweit ist die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, die<br />

Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen, der<br />

auf den säumigen und ausgeschlossenen Treugeber<br />

entfällt. § 4 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />

9. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Kommanditisten<br />

der Gesellschaft in das Handelsregister<br />

eintragen zu lassen. Diese Eintragung setzt voraus,<br />

dass der jeweilige Treugeber zuvor der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht erteilt hat, welche über den<br />

Tod des Treugebers hinaus und unwiderrufl ich erteilt<br />

wird und zur Vornahme sämtlicher Handelsregisteranmeldungen,<br />

welche die Gesellschaft betreffen können,<br />

ermächtigt. Die mit der eigenen Handelsregistereintragung<br />

eines Treugebers entstehenden Kosten sind von<br />

diesem zu tragen.<br />

10. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lässt, setzt sich das<br />

Treuhandverhältnis mit der Treuhänderin als Verwaltungstreuhand<br />

fort. Das Nähere regelt der Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag.<br />

§ 6<br />

Haftung der Gesellschafter, Nachschusspfl icht<br />

1. Die Haftung der als Kommanditisten bzw. Treugeber<br />

beitretenden Anleger für Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

ist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage beschränkt.<br />

2. Die Hafteinlage der Treuhänderin beträgt zunächst<br />

1.000 Euro und entspricht ihrer eigenen Kommanditeinlage.<br />

Die Hafteinlage wird nach Zeichnungsschluss<br />

um 1% der Summe der von den treuhänderisch<br />

beteiligten Anlegern gemäß § 5 Ziffer 1 übernommenen<br />

Kommanditeinlagen erhöht. Unmittelbar als<br />

Direktkommanditisten der Gesellschaft beigetretene<br />

Anleger werden ebenfalls mit einer Hafteinlage von<br />

1% ihrer gezeichneten Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />

eingetragen.<br />

3. Zu weiteren Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft<br />

oder zu Zahlungen gegenüber Dritten sind die Kommanditisten<br />

und Treugeber nicht verpfl ichtet.<br />

§ 7<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />

ist die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> berechtigt und<br />

verpfl ichtet. Sie ist berechtigt, die Geschäftsführungsbefugnis,<br />

soweit gesetzlich zulässig, vollständig auf<br />

einen Dritten, der nicht Gesellschafter ist, zu übertragen,<br />

insbesondere auf die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

<strong>GmbH</strong>. Die Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis<br />

durch die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> hat mit gesondertem<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag zu erfolgen.<br />

2. Die Geschäftsführung kann allein für die Gesellschaft<br />

handeln (Einzelgeschäftsführungsbefugnis) soweit<br />

nicht aus gesetzlich zwingenden Gründen eine Vertretung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

erforderlich ist. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen<br />

des § 112 HGB und § 181 BGB befreit.<br />

3. Die Geschäftsführung ist zu allen Maßnahmen und<br />

Handlungen berechtigt, die zur Förderung des Gegenstands<br />

der Gesellschaft (§ 2) notwendig oder zweckmäßig<br />

sind.<br />

4. Die Geschäftsführung bedarf für Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />

welche über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaft hinausgehen, der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Maßnahmen<br />

zur Durchführung der in § 3 genannten Investitionen,<br />

insbesondere der Erwerb der Beteiligung<br />

91<br />

Wichtige Verträge


92<br />

Wichtige Verträge<br />

an der Al Alamia Arabian Gulf FZC und deren weitere<br />

Kapitalausstattung bis zur im Investitions- und Finanzplan<br />

genannten Höhe, bedürfen nicht der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung. Der Erwerb von weiteren<br />

Beteiligungen über die in § 3 (1) genannte Beteiligung<br />

hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

5. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

bedarf die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft<br />

in Gesellschafterversammlungen der Al Alamia Arabian<br />

Gulf FZC, in denen die Gesellschaft durch die Geschäftsführung<br />

vertreten wird. Die Geschäftsführung<br />

darf sich insoweit ihrerseits von geeigneten Personen<br />

vertreten lassen.<br />

§ 8<br />

Kapitalkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapitalkonten<br />

geführt:<br />

a. ein Kapitalkonto I („Hafteinlagenkonto“),<br />

b. ein Kapitalkonto II („Entnahmekonto“),<br />

c. ein Kapitalkonto III („Ergebnissonderkonto“) und<br />

d. ein Kapitalkonto IV („Rücklagenkonto“).<br />

Die Kapitalkonten I, II und III bilden zusammen den Kapitalanteil<br />

eines Gesellschafters im Sinne des § 264c Abs. 2<br />

Satz 1 Ziffer I. HGB.<br />

2. Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf<br />

die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

gebucht (§ 6 Ziffer 2).<br />

3. Auf dem Kapitalkonto II werden laufende Entnahmen<br />

und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich<br />

etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.<br />

4. Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergebniszuweisungen<br />

gebucht. Entstehende Verluste<br />

werden dabei zunächst von den gesamthänderisch<br />

gebundenen Rücklagen (Ziffer 5) abgeschrieben. Darüber<br />

hinausgehende Verluste sowie Gewinne werden<br />

auf dem Kapitalkonto III erfasst.<br />

5. Auf dem Kapitalkonto IV werden Einzahlungen des<br />

die Hafteinlage übersteigenden Teils der gezeichneten<br />

Kommanditeinlage sowie die Einzahlung des Agios<br />

gebucht. Die Summe aller Kapitalkonten IV bildet<br />

gesamthänderisch gebundene Rücklagen der Gesellschaft<br />

im Sinne von § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer II.<br />

HGB.<br />

6. Sämtliche Kapitalkonten sind weder im Soll noch im<br />

Haben verzinslich.<br />

§ 9<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal<br />

jährlich bis zum 31. Dezember nach Ablauf eines jeden<br />

Geschäftsjahres in Nürnberg abgehalten werden.<br />

Die Geschäftsführung ist berechtigt, für die Gesellschafterversammlung<br />

einen anderen Ort festzulegen.<br />

Entsprechend § 10 Ziffer 3 dieses Vertrages kann die<br />

Gesellschafterversammlung auch im schriftlichen oder<br />

fernschriftlichen Verfahren durchgeführt werden.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />

von der Geschäftsführung einzuberufen, wenn es das<br />

dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder<br />

die Geschäftsführung dies für zweckmäßig hält. Die<br />

Geschäftsführung ist zur Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung auch dann<br />

verpflichtet, wenn Kommanditisten, die zusammen<br />

mindestens 25% der Kommanditeinlagen auf sich vereinigen,<br />

dies schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung<br />

und einer Begründung verlangen. Kommt<br />

die Geschäftsführung der Aufforderung von Kommanditisten<br />

zur Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung nicht binnen zwei Wochen<br />

nach, sind die Kommanditisten selbst berechtigt, eine<br />

Gesellschafterversammlung in entsprechender Form<br />

und Frist einzuberufen. Ziffer 1 Satz 3 und Ziffer 3 dieses<br />

Paragraphen fi nden auf außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

entsprechende Anwendung.<br />

3. Die Geschäftsführung hat Gesellschafterversammlungen<br />

schriftlich (d. h. durch einfachen Brief) unter<br />

Übersendung einer Tagesordnung einzuberufen. Die<br />

Einberufung muss spätestens drei Wochen vor dem


Versammlungstermin an alle Gesellschafter abgesandt<br />

worden sein.<br />

Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin zu. Sie kann mit<br />

der Leitung der Gesellschafterversammlung geeignete<br />

Dritte beauftragen. Sie hat durch eine von ihr benannte<br />

und geeignete Person ein Protokoll führen und<br />

unterzeichnen zu lassen. Eine Kopie des Protokolls ist<br />

allen Gesellschaftern zu übersenden. Es gilt als inhaltlich<br />

richtig wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach<br />

Zugang der persönlich haftenden Gesellschafterin ein<br />

schriftlicher Widerspruch zugegangen ist. Über den<br />

Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.<br />

4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn mindestens 50% der gesamten Stimmen anwesend<br />

oder rechtlich wirksam vertreten sind und die<br />

Geschäftsführung rechtlich wirksam vertreten ist.<br />

5. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditisten,<br />

die zusammen mehr als 50% des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinigen oder die Geschäftsführung<br />

nicht anwesend oder vertreten, so ist unverzüglich eine<br />

neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form<br />

und Frist einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl<br />

der dann anwesenden oder vertretenen Stimmen beschlussfähig<br />

ist. Auf Satz 1 ist in der Ladung besonders<br />

hinzuweisen.<br />

6. Je volle 1.000 Euro der übernommenen Kommanditeinlage<br />

gewähren eine Stimme.<br />

7. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich<br />

entsprechend den anteilig übernommenen<br />

Kommanditeinlagen der von ihr vertretenen Treugeber<br />

auszuüben, und zwar nach Maßgabe der ihr von den<br />

Treugebern erteilten Weisungen (gespaltenes Stimmrecht).<br />

Soweit die Treuhänderin trotz Nachfrage keine<br />

Weisungen der Treugeber erhält, wird die Treuhänderin<br />

ihr Stimmrecht entsprechend des mitgeteilten Abstimmungsvorschlags,<br />

im Übrigen nach pfl ichtgemäßem<br />

Ermessen ausüben.<br />

8. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher<br />

Vollmacht versehenen Mitgesellschafter oder durch<br />

eine mit schriftlicher Vollmacht versehene und zur<br />

Berufsverschwiegenheit verpfl ichtete Person (Rechtsanwalt,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar)<br />

vertreten zu lassen. Die schriftliche Vollmacht ist zu<br />

Beginn der Gesellschafterversammlung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin oder der Geschäftsführung<br />

auszuhändigen. Die Vertretung durch sonstige Personen<br />

kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

zugelassen werden.<br />

Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für die Bevollmächtigung<br />

der Treuhänderin als Verwaltungstreuhänderin<br />

in den Fällen des § 5 Ziffer 10.<br />

9. Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />

persönlich teilzunehmen (§ 5 Ziffer 1).<br />

10. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />

kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung des<br />

Protokolls der Gesellschafterversammlung bzw. der<br />

schriftlichen Mitteilung des Gesellschafterbeschlusses<br />

Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die<br />

Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt<br />

ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />

§ 10<br />

Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />

und Beschlussfassung<br />

1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr<br />

gesetzlich oder kraft dieses Gesellschaftsvertrages<br />

zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere<br />

a) über die Feststellung bzw. Genehmigung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft;<br />

b) über die Entlastung der Geschäftsführung;<br />

c) über die Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen<br />

bzw. deren nachträgliche Genehmigung<br />

unter Berücksichtigung der Regelungen des § 13;<br />

d) über die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft,<br />

sofern ein solcher zu wählen ist;<br />

e) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;<br />

f) über die Aufl ösung der Gesellschaft.<br />

93<br />

Wichtige Verträge


94<br />

Wichtige Verträge<br />

2. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit dieser<br />

Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />

eine andere Mehrheit vorsehen. Ungültige Stimmen<br />

und Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen.<br />

a) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abweichend<br />

von Satz 1 einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen sowie der ausdrücklichen Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin:<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

die Aufl ösung der Gesellschaft.<br />

b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zulasten der<br />

Gesellschafter gemäß § 4 Ziffern 1 und 2 bedürfen<br />

deren vorheriger Einwilligung.<br />

c) Änderungen des § 12 (Ergebnisverteilung) und des<br />

§ 13 (Auszahlungen, Entnahmen) dieses Gesellschaftsvertrages,<br />

welche die Rechte einzelner Gesellschafter<br />

betreffen, bedürfen der vorherigen Einwilligung der<br />

jeweils betroffenen Gesellschafter.<br />

3. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren<br />

(auch per E-Mail und Telefax) gefasst werden.<br />

Eine solche Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffer<br />

2 a) bis c) ausgeschlossen.<br />

§ 11<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss innerhalb<br />

von neun Monaten nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres<br />

nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung aufzustellen.<br />

2. Spätestens mit Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

erhält jeder Gesellschafter ein Exemplar des<br />

Jahresabschlusses.<br />

3. Die Geschäftsführung hat der Treuhänderin auf Verlangen<br />

ein Exemplar des Jahresabschlusses für jeden<br />

von ihr vertretenen Treugeber auszuhändigen. Dies gilt<br />

sowohl im Falle der Vollrechts- als auch der Verwaltungstreuhand.<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Begriffsdefi nition<br />

a) „Vollrückzahlung“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft<br />

Ausschüttungen an die Anleger in Höhe der<br />

jeweils gezeichneten Kommanditeinlage ohne Agio<br />

zuzüglich der Hurdle geleistet hat.<br />

b) „Hurdle Rate“ ist eine rechnerische interne Verzinsung<br />

der von den Gesellschaftern gezeichneten und<br />

geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio in Höhe<br />

von 12% p.a. für die Zeit der Kapitalbindung bei der<br />

Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Schließung der<br />

Gesellschaft (Berechnung nach der Internen-Zinsfuß-<br />

Methode mit jährlicher Zinsberechnung). Die Hurdle<br />

Rate wird nur so weit und so lange berechnet, wie die<br />

Summe der geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio<br />

zuzüglich der Hurdle Rate die Summe der empfangenen<br />

Auszahlungen (ohne Vorzugsausschüttung gemäß<br />

Buchstabe d)) übersteigt.<br />

c) „Bilanzgewinn“ ist der nach den handelsrechtlichen<br />

Bestimmungen ermittelte Jahresüberschuss bzw.<br />

Jahresfehlbetrag zuzüglich der Entnahmen aus den<br />

Rücklagen zugunsten des Bilanzgewinns gemäß § 275<br />

Abs. 4 HGB. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, Rücklagen zu<br />

Gunsten des Bilanzgewinns aufzulösen.<br />

d) „Vorzugsausschüttung“ ist der Betrag, der den Kommanditisten,<br />

die der Gesellschaft bis zum 31.03.2010<br />

beitreten und ihre Kommanditeinlage inkl. Agio vollständiggeleistet<br />

haben, im Rahmen der Ergebnisverteilungin<br />

den Jahren 2009 und 2010 vorab zugewiesen<br />

wird. Im Jahr 2009 beträgt die Vorzugsausschüttung<br />

5% p.a. auf das gezeichnete und eingezahlte Nominalkapital<br />

(ohne Agio) gerechnet ab dem 1. des Monats,<br />

der auf die Einzahlung folgt, bis zum 31.12.2009.<br />

Im Jahr 2010 beträgt die Vorzugsausschüttung für in<br />

2009 beigetretene Gesellschafter 5% p.a. vom1.1.2010<br />

bis zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft,<br />

längstens jedoch bis zum 31.12.2010. Für Anleger, die<br />

der Gesellschaft in 2010 bis zum 31.03.2010 beitreten,<br />

beträgt die Vorzugsausschüttung 2,5% p.a. gerechnet<br />

ab dem 1. des Monats, der auf die Einzahlung folgt bis<br />

zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft, längstens<br />

jedoch bis zum 31.12.2010.<br />

2. Die Vorzugsausschüttung wird den jeweiligen Gesell-


schaftern auf deren Ergebnissonderkonto gemäß § 8<br />

Ziffer 1 c. gutgeschrieben.<br />

3. Das nach Berücksichtigung der Ziffer 1 lit. b) und d)<br />

verbleibende Ergebnis wird bis zur Vollrückzahlung den<br />

Ergebnissonderkonten der Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander<br />

zugewiesen. Für das Geschäftsjahr 2009 ist hierfür<br />

das gezeichnete Kommanditkapital zum 31.12.2009<br />

– unabhängig vom Beitritt eines Gesellschafters –<br />

maßgeblich. Satz 2 gilt sinngemäß für Gesellschafter,<br />

die der Gesellschaft im Jahr 2010 beitreten. Dabei<br />

werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt des Beitritts<br />

eines Gesellschafters an zunächst dem beitretenden<br />

Gesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet, in<br />

dem im Jahr 2009 beigetretene Gesellschafter an dem<br />

Ergebnis beteiligt waren (ohne Vorzugsausschüttung).<br />

Das verbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer übernommenen Kommanditeinlagen<br />

zum 31.12.2010 verteilt. Satz 2 gilt ebenfalls sinngemäß<br />

für Gesellschafter, die der Gesellschaft im Jahr<br />

2011 beitreten. Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt<br />

des Beitritts eines Gesellschafters an zunächst<br />

dem beitretenden Gesellschafter in dem Umfang<br />

allein zugerechnet, in dem im Jahr 2009 bzw. 2010<br />

beigetretene Gesellschafter an dem Ergebnis beteiligt<br />

waren (ohne Vorzugsausschüttung). Das verbleibende<br />

Ergebnis wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

übernommenen Kommanditeinlagen zum 31.12.2011<br />

verteilt.<br />

4. Nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung wird der<br />

Bilanzgewinn der Gesellschaft im Verhältnis 60:40 auf<br />

die Anleger (Treugeber) und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> verteilt.<br />

5. Die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> hält die Gesellschaft<br />

von Gewerbesteuern frei, soweit diese auf<br />

Sonderbetriebseinnahmen (abzüglich Sonderbetriebsausgaben)<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> bei der<br />

Gesellschaft entfallen.<br />

Dies geschieht entsprechend den folgenden Regelungen:<br />

a) Wenn und soweit im Rahmen der Auflösung bzw.<br />

Beendigung der Gesellschaft die Ergebnisverteilung<br />

ausschließlich im Rahmen der vorstehenden Ziffern 1<br />

bis 3 erfolgt und Ziffer 4 nicht zur Anwendung kommt,<br />

wird die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> auf erstes<br />

Anfordern durch die Geschäftsführung einen Betrag in<br />

Höhe der insgesamt über die Laufzeit der Gesellschaft<br />

festgesetzten und gezahlten Gewerbesteuern in die<br />

Gesellschaft einlegen, soweit diese Gewerbesteuern<br />

durch Sonderbetriebseinnahmen der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> entstanden sind.<br />

b) Wenn und soweit im Rahmen der Auflösung bzw.<br />

Beendigung der Gesellschaft die Regelung der vorstehenden<br />

Ziffer 4 zur Anwendung kommt, wird der<br />

gem. Ziffer 4 der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />

zustehende Anspruch um 60% der insgesamt über die<br />

Laufzeit der Gesellschaft festgesetzten und gezahlten<br />

Gewerbesteuern gekürzt, soweit diese Gewerbesteuern<br />

durch Sonderbetriebseinnahmen der <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> entstanden sind. Entsprechend<br />

wird der gem. Ziffer 4 den Anlegern (Treugebern)<br />

insgesamt zustehende Anspruch um diesen Betrag<br />

erhöht.<br />

§ 13<br />

Auszahlungen, Entnahmen<br />

1.<br />

a) Die Gesellschaft schüttet freie Liquidität nach Ermessen<br />

der Geschäftsführung aus. Hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin die Geschäftsführungsbefugnis<br />

gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 auf Dritte übertragen, hat die<br />

Geschäftsführung vor Durchführung der Auszahlungen<br />

die ausdrückliche Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin einzuholen. Bei der Bestimmung<br />

des auszuschüttenden Betrages ist eine angemessene<br />

Reserve zur Bestreitung der Kosten der Gesellschaft<br />

unter Berücksichtigung der Erfüllung der vertraglichen,<br />

gesetzlichen und sonstigen Verpfl ichtungen der Gesellschaft<br />

zu bilden.<br />

b) Auszahlungen können durch die Geschäftsführung<br />

auch dann vorgenommen werden, wenn der Saldo<br />

der Kapitalkonten der Gesellschafter hierdurch negativ<br />

wird oder durch vorhergehende Verluste oder Auszahlungen<br />

bereits negativ geworden ist.<br />

c) Soweit die Gesellschaft Steuerabzugsbeträge (z. B.<br />

Quellensteuern, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag)<br />

für einen Gesellschafter verauslagt hat, sind<br />

95<br />

Wichtige Verträge


96<br />

Wichtige Verträge<br />

die Beträge bei der nächsten Auszahlung in Abzug<br />

zu bringen. Solche verauslagten Steuerabzugsbeträge<br />

werden als Entnahmen auf dem Kapitalkonto II gebucht.<br />

2. Die für Auszahlungen bzw. Entnahmen vorgesehene<br />

freie Liquidität steht zunächst den Berechtigten der<br />

Vorzugsausschüttung gemäß § 12 Ziffer 1 d. zu. Die<br />

danach verbleibende Liquidität wird unter Berücksichtigung<br />

der Regelungen zur Ergebnisverteilung (§ 12) an<br />

die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />

§ 14<br />

Kosten, Vergütungen<br />

1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten ihrer eigenen Verwaltung.<br />

Zu den von der Gesellschaft zu tragenden<br />

Kosten zählen insbesondere die folgenden:<br />

a) die externen Kosten der Konzeption und Projektierung<br />

der Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 2%<br />

des gesamten gezeichneten Kommanditkapitals der<br />

Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer sowie der Prospekterstellung<br />

(einschließlich Rechts- und Steuerberatung,<br />

Gutachten sowie Durchführung der Mittelfreigabekontrolle)<br />

bis zu einem Betrag in Höhe von 1,7%<br />

des gesamten gezeichneten Kommanditkapitals der<br />

Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer;<br />

b) die Kosten für die Kapitalbeschaffung bis zu einem<br />

Betrag in Höhe von 11% des gesamten gezeichneten<br />

Kommanditkapitals der Gesellschaft zzgl. des von den<br />

beitretenden Anlegern gezahlten Agios;<br />

c) alle direkt zuordenbaren Kosten in Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen,<br />

insbesondere von bis zu 90% der Anteile an der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC (einschließlich der erforderlichen<br />

Rechts-, Steuer- und sonstiger Beratungskosten);<br />

hierunter fällt auch die angemessene Kapitalausstattung<br />

der Beteiligungsgesellschaft, die zur Finanzierung<br />

der vorgesehenen Investitionen notwendig ist;<br />

d) die Kosten für die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen;<br />

e) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-,<br />

Steuer- und sonstige Beratung der Gesellschaft, insbesondere<br />

für die Erstellung der Steuererklärungen der<br />

Gesellschaft;<br />

f) die Kosten des Geldverkehrs;<br />

g) nachgewiesene Reisekosten der Geschäftsführung für<br />

Reisen zwecks Überwachung der erworbenen Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Wahrnehmung von Gesellschafterfunktionen<br />

in der Beteiligungsgesellschaft;<br />

h) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art der Gesellschaft.<br />

2. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />

Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung in<br />

Höhe von 0,25% des Kommanditkapitals zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

3. Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin eine Vergütung<br />

von jährlich 0,5% des Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Im Falle der Übertragung der<br />

Geschäftsführungsbefugnis auf einen Dritten gemäß<br />

§ 7 Ziffer 1 Satz 2 steht die Vergütung dem Dritten zu.<br />

4. Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,5% des von ihr<br />

treuhänderisch gehaltenen oder im Wege der Verwaltungstreuhand<br />

verwalteten Kommanditkapitals zzgl.<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Maßgabe des<br />

jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

5. Die Vergütungen gemäß Ziffern 2 bis 4 sind jeweils<br />

zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres fällig. Die<br />

jeweils Berechtigten können unterjährig Abschlagszahlungen<br />

in angemessener Höhe verlangen, soweit<br />

die Liquidität der Gesellschaft hierfür ausreicht.<br />

6. Für das Jahr 2009 betragen die vorstehend genannten<br />

Vergütungen gemäß Ziffern 2 bis 4 2/12 des jeweiligen<br />

Betrages. Bezugsgröße für die Vergütungen gemäß<br />

den Ziffern 2 bis 4 ist bis zur Schließung der Gesellschaft<br />

jeweils das Kommanditkapital zum 30. Juni<br />

bzw. 31. Dezember eines Jahres. Nach Schließung der<br />

Gesellschaft ist das Kommanditkapital zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres maßgeblich.<br />

§ 15


Laufzeit der Gesellschaft, Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis<br />

mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines<br />

Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.<br />

Dezember 2014. Die Kündigung bedarf der Schriftform<br />

und ist an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu richten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt..<br />

§ 16<br />

Tod eines Kommanditisten<br />

1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />

seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

Diese haben sich durch Vorlage einer Ausfertigung<br />

des Erbscheins oder eines entsprechend geeigneten<br />

Nachweises zu legitimieren.<br />

2. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden<br />

sind, haben diese zwecks Ausübung der<br />

Gesellschafterrechte einen einheitlichen Vertreter zu<br />

benennen. Bis zur Benennung ruhen das Stimmrecht<br />

aus der Beteiligung des Erblassers sowie das Recht<br />

auf Auszahlungen / Entnahmen gemäß § 13. Das gilt<br />

sinngemäß im Falle der treugeberischen Beteiligung<br />

des Erblassers.<br />

§ 17<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />

Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus,<br />

wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis gemäß §15 Ziffer 2 S. 1<br />

kündigt;<br />

b) er das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />

kündigt;<br />

c) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Auseinandersetzungsguthaben<br />

pfändet und die Gesellschaft<br />

gemäß § 135 HGB wirksam kündigt, und zwar zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung;<br />

d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger<br />

Grund vorliegt und er daraufhin durch Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

wird;<br />

e) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,<br />

und zwar nach Ablauf von zwei Monaten nach diesem<br />

Zeitpunkt, sofern das Insolvenzverfahren zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht abgewendet worden ist;<br />

f) er eine Klage auf Aufl ösung der Gesellschaft erhebt;<br />

g) er aus der Gesellschaft durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin wegen Nichteinzahlung der fälligen<br />

Einlage nach Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

ausgeschlossen wird (§ 5 Ziffer 8).<br />

3. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten entsprechend für<br />

Treugeber mit der Maßgabe, dass in den dort genannten<br />

Fällen die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer<br />

Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />

den sie treuhänderisch für den jeweils betroffenen<br />

Treugeber hält.<br />

4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus<br />

der Gesellschaft aus, so beruft die Geschäftsführung<br />

unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein,<br />

welche eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

wählt. Hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

die Geschäftsführungsbefugnis nicht gemäß § 7 Ziffer<br />

1 Satz 2 übertragen, so beruft die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> eine Gesellschafterversammlung ein,<br />

welche eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

wählt.<br />

5. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so<br />

ist die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> ermächtigt, für<br />

die Zeit bis zur Neueinsetzung einer Treuhänderin deren<br />

Rechte und Pfl ichten nach Maßgabe des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages gegenüber den Treugebern<br />

wahrzunehmen.<br />

6. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin berechtigt, den Kommanditanteil<br />

des ausscheidenden Gesellschafters innerhalb<br />

von 60 Tagen nach der Erklärung des Ausscheidens<br />

zum Verkehrswert zu veräußern. Kommt eine Veräuße-<br />

97<br />

Wichtige Verträge


98<br />

Wichtige Verträge<br />

rung innerhalb dieser Frist nicht zustande, so wächst<br />

der Gesellschaftsanteil den übrigen Gesellschaftern<br />

im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen zueinander zu.<br />

Dem ausscheidenden Gesellschafter steht in diesem<br />

Falle als Abfi ndung ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

zum Zeitpunkt des Ausscheidens zu. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

bemisst sich nach den Regelungen<br />

des § 19.<br />

§ 18<br />

Ausschluss von Gesellschaftern<br />

1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft durch<br />

Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer<br />

Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen<br />

ausgeschlossen werden, wenn in seiner Person<br />

ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist<br />

insbesondere dann gegeben, wenn er vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig eine wesentliche Bestimmung dieses<br />

Gesellschaftsvertrages verletzt. Hiervon unberührt<br />

bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausschluss<br />

eines Gesellschafters.<br />

2. Wird ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen,<br />

so steht ihm ein Abfi ndungs- bzw. Auseinandersetzungsguthaben<br />

gemäß § 19 zu.<br />

§ 19<br />

Auseinandersetzung<br />

1. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber aus der Gesellschaft<br />

aus und findet eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

mit seinen Rechtsnachfolgern<br />

nicht statt, so ist an den ausscheidenden Gesellschafter<br />

eine Abfi ndung zu zahlen.<br />

Die Abfindung bemisst sich grundsätzlich aufgrund<br />

einer Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten<br />

Bilanzstichtag vor dem Ausscheiden des Gesellschafters.<br />

In der Auseinandersetzungsbilanz sind die stillen<br />

Reserven der Gesellschaft zu berücksichtigen,<br />

d. h. insbesondere die Vermögensgegenstände der<br />

Gesellschaft mit ihrem Verkehrswert zu bewerten.<br />

Schwebende Geschäfte zum Bilanzstichtag sind nicht<br />

zu berücksichtigen. Zwischen dem Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz<br />

und dem Ausscheiden an den<br />

Gesellschafter gefl ossene Auszahlungen/Entnahmen<br />

sind von dem errechneten Verkehrswert zu kürzen, in<br />

diesem Zeitraum geleistete Einlagen sind hinzuzurechnen.<br />

2. Besteht im Rahmen der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

Uneinigkeit über den Wertansatz<br />

einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft,<br />

insbesondere der Beteiligungen, so hat der ausscheidende<br />

Kommanditist/Treugeber auf seine Kosten<br />

ein Schiedsgutachten eines von der Handelskammer<br />

Nürnberg zu benennenden Sachverständigen einzuholen.<br />

Kommt auf Basis dieses Schiedsgutachtens eine<br />

Einigung über die strittigen Wertansätze nicht zustande,<br />

so kann die Gesellschaft ihrerseits ein weiteres<br />

Gutachten eines von der Handelskammer Nürnberg<br />

zu benennenden Sachverständigen in Auftrag geben.<br />

Dem zweiten Gutachter darf das Gutachten des ersten<br />

Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Die Kosten<br />

des zweiten Gutachtens trägt die Gesellschaft. Die<br />

Bewertung der Vermögensgegenstände in der Auseinandersetzungsbilanz<br />

hat dann mit dem arithmetischen<br />

Mittel der in den beiden Schiedsgutachten festgestellten<br />

Werte zu erfolgen.<br />

3. Abfindungsansprüche gemäß vorstehender Ziffer 1<br />

sind unverzinslich und in fünf gleichen Halbjahresraten,<br />

jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres, an<br />

den ausgeschiedenen Kommanditisten/Treugeber zu<br />

zahlen, erstmals zum Ende des dem Ausscheiden folgenden<br />

Kalenderhalbjahres.<br />

Die Gesellschaft kann die Abfi ndungszahlung aussetzen,<br />

wenn die Liquiditätslage der Gesellschaft eine<br />

Zahlung nicht zulässt oder Darlehen zwecks Zahlung<br />

aufgenommen werden müssten.<br />

4. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten/<br />

Treugeber ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />

Hat er jedoch Entnahmen getätigt bzw. Auszahlungen<br />

erhalten, sind diese an die Gesellschaft unverzüglich<br />

zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des<br />

Kommanditisten/Treugebers übersteigen.<br />

5. Der ausscheidende Kommanditist/Treugeber kann eine<br />

Sicherheitsleistung für ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

nicht verlangen.


6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin durch<br />

Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten die<br />

vorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit<br />

die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf<br />

den Treugeber oder einen Übernehmer übertragen<br />

wird.<br />

7. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber gemäß § 17<br />

Ziffer 2 lit. d) – g) aus der Kommanditgesellschaft<br />

aus, bestimmt sich sein Abfi ndungsguthaben abweichend<br />

von den vorstehenden Regelungen nach dem<br />

Buchwert seiner Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens,<br />

beschränkt jedoch auf den Nennwert seiner<br />

geleisteten Einlage. Die Regelungen der Ziffern 2 – 5<br />

fi nden entsprechende Anwendung.<br />

§ 20<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

1. Unbeschadet der Regelungen des § 5 Ziffern 9 und 10<br />

kann die Treuhänderin über das von ihr treuhänderisch<br />

gehaltene Kommanditkapital nur mit Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verfügen.<br />

2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn<br />

oder das Ende eines Kalenderquartals über seinen<br />

Gesellschaftsanteil verfügen, sofern der Rechtsnachfolger<br />

vollumfänglich in die Rechte und Pfl ichten des<br />

Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt. Sofern Verfügungen<br />

nur einen Teil des Gesellschaftsanteils eines<br />

Kommanditisten/Treugebers betreffen, gilt § 4 Ziffer<br />

4 entsprechend. Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin. Nicht der Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin bedürfen Übertragungen<br />

an Ehegatten, Geschwister oder in gerader Linie Verwandte<br />

des Gesellschafters. Die Zustimmung darf nur<br />

aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger<br />

Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der<br />

Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter<br />

fällige Ansprüche zustehen oder wenn der Erwerber<br />

unmittelbar oder mittelbar mit der Gesellschaft oder<br />

Gesellschaftern oder ihren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften<br />

im Wettbewerb steht. Verweigert die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin ihre Zustimmung,<br />

entscheidet hierüber die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung.<br />

Diese Regelung gilt entsprechend<br />

für die Belastung von Kommanditanteilen. Eine<br />

vollständige oder teilweise Verpfändung zum Zwecke<br />

der Erstfinanzierung von Einlagen ist jedoch ohne<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

jederzeit möglich. Der Rechtsnachfolger hat eine notarielle<br />

Handelsregistervollmacht gemäß § 5 Ziffer 9 zu<br />

erteilen.<br />

3. Soweit eine Anteilsübernahme gemäß Ziffer 2 mittelbar<br />

wie unmittelbar zu einer Beteiligung des Übernehmers<br />

von mehr als 25% an der Gesellschaft führen würde,<br />

bedarf die Anteilsübernahme der vorherigen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung einschließlich<br />

der vorherigen Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin. Die Gesellschafterversammlung und<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin sind berechtigt,<br />

die Zustimmung zu versagen, wenn hierdurch<br />

eine Schädigung oder sonstige Beeinträchtigung der<br />

Gesellschaft oder einzelner Gesellschafter zu befürchten<br />

ist.<br />

4. Bei Übertragungen auf einen Dritten im Rahmen einer<br />

Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge werden<br />

alle Konten gemäß § 8 unverändert fortgeführt.<br />

5. Verfügungen der Gesellschafter gemäß § 4 Ziffern 1<br />

und 2 über ihren Gesellschaftsanteil zugunsten von<br />

Dritten bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen der übrigen Gesellschafter. Einer<br />

solchen Zustimmung bedürfen nicht Verfügungen der<br />

Gesellschafter gemäß § 4 Ziffern 1 und 2 zugunsten<br />

von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15<br />

AktG.<br />

6. Für die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an Dritte<br />

steht der persönlich haftenden Gesellschafterin ein<br />

Vorkaufsrecht zu. Der Verkäufer hat zu diesem Zweck<br />

seine Beteiligung zunächst der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin durch Vorlage des Kaufvertrages bzw.<br />

99<br />

Wichtige Verträge


100<br />

Wichtige Verträge<br />

des Kaufvertragsangebotes zum Erwerb anzubieten.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Vorkaufsrecht<br />

selbst ausüben oder nach ihrer Wahl einen<br />

Dritten als Käufer benennen. Für das Vorkaufsrecht<br />

gelten folgende Regelungen:<br />

a) Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb einer Frist von<br />

30 Tagen nach Vorlage des Kaufvertrages bzw. des<br />

Kaufvertragsangebotes durch den Veräußerer ausgeübt<br />

werden. Hierzu ist eine schriftliche Anzeige an den<br />

Veräußerer zu richten.<br />

b) Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Recht<br />

nicht innerhalb der in Buchstabe a) genannten Frist<br />

aus, ist der veräußerungswillige Gesellschafter zur<br />

Veräußerung berechtigt. Die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin kann auf ihr Vorkaufsrecht auch vor<br />

Ablauf der Frist gemäß Buchstabe a) durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber dem Veräußerer verzichten.<br />

c) Das Vorkaufsrecht gilt nur bei Veräußerungen an Dritte,<br />

es gilt nicht bei einer Veräußerung an Ehegatten,<br />

Geschwister oder in gerader Linie Verwandte des<br />

Veräußerers.<br />

Als Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in diesem<br />

Sinne gelten sowohl die Veräußerung von unmittelbaren<br />

Kommanditbeteiligungen als auch die Veräußerung<br />

von mittelbaren, über die Treuhänderin gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen.<br />

§ 21<br />

Aufl ösung der Gesellschaft<br />

1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin Liquidatorin.<br />

2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich<br />

zu verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft<br />

einzuziehen und den Verwertungserlös nach<br />

Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an<br />

die Gesellschafter unter Beachtung der Regelungen<br />

des § 12 Ziffern 2 bis 4 nach Maßgabe der jeweiligen<br />

Kapitalkonten zueinander zu verteilen.<br />

3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch<br />

die beschlossenen und nicht entnommenen Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter.<br />

4. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ihre<br />

Aufwendungen ersetzt, die ihr im Zusammenhang mit<br />

der Aufl ösung der Gesellschaft entstehen.<br />

§ 22<br />

Freistellung<br />

1. Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die ggfs. gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 mit der<br />

Geschäftsführung beauftragte <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />

<strong>GmbH</strong> und die Treuhänderin sowie ihre<br />

Organe, Angestellten und Beauftragten (zusammen<br />

die „Freistellungsberechtigten“) voll umfänglich von<br />

jedem Schaden, sämtlichen Kosten und sonstigen<br />

Aufwendungen sowie jeder Haftung frei, die den Freistellungsberechtigten<br />

aus ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft<br />

erwachsen können, ausgenommen die Haftung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin aus ihrer<br />

Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin.<br />

Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung<br />

und Rechtsverteidigung. Die Freistellung<br />

hat auf erstes Anfordern zu erfolgen. Ein Anspruch auf<br />

Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der betreffende<br />

Freistellungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />

gehandelt hat. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber,<br />

ob ein Freistellungsberechtigter vorsätzlich oder<br />

grob fahrlässig gehandelt hat, hat der Freistellungsberechtigte<br />

Anspruch auf Freistellung bis zur rechtskräftigen<br />

Entscheidung über die Meinungsverschiedenheit;<br />

wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt, hat<br />

der betreffende Freistellungsberechtigte die empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren.<br />

2. Die Gesellschafter haften anteilig für die Freistellungsverpfl<br />

ichtung der Gesellschaft bis zur Summe der empfangenen<br />

Auszahlungen. Die vorstehende persönliche<br />

Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der<br />

Gesellschaft, nicht aber gegenüber Dritten und erlischt<br />

mit Eintragung der Vollbeendigung der Gesellschaft im<br />

Handelsregister.<br />

§ 23


Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages können nur<br />

durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />

erfolgen.<br />

2. Die Anleger sind verpfl ichtet, der Gesellschaft sämtliche<br />

Änderungen bzgl. Ihrer Bestandsdaten (Name,<br />

Wohnsitz, Anschrift, Bankverbindungen, Finanzamt,<br />

Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen<br />

an die Anleger erfolgen mit einfachem Brief an die<br />

letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie<br />

gelten drei Werktage nach Absendung als zugegangen.<br />

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein, wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem<br />

wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />

4. Die Kosten dieses Vertrages und der daraus folgenden<br />

notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft.<br />

5. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />

Nürnberg, den 29. September 2009<br />

gez. Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />

als Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

als persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

gez. Davut Deletioglu<br />

als Geschäftsführer der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />

gez. Jörg Bähren<br />

als Geschäftsführer der<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

101<br />

Wichtige Verträge


102<br />

Wichtige Verträge<br />

15.2<br />

Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag<br />

Für die treuhänderische Beteiligung an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG<br />

zwischen<br />

1.<br />

der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Breslauer Straße 396,<br />

90471 Nürnberg,<br />

(im Folgenden auch „Treuhänderin“ genannt)<br />

und<br />

2.<br />

dem der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG beitretenden Treugeber<br />

(im Folgenden auch „Treugeber“ genannt)<br />

unter Beitritt der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(im Folgenden auch „Fondsgesellschaft“ genannt)<br />

Präambel<br />

Die Treuhänderin hat sich als Treuhandkommanditistin an<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

beteiligt, deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und<br />

die Verwaltung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen<br />

an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften,<br />

insbesondere der Erwerb von bis zu 90% der Anteile an<br />

der Al Alamia Arabian Gulf FZC, einer in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten ansässigen Gesellschaft, ist.<br />

Gemäß § 4 Ziffern 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft ist die Treuhänderin mit einer Einlage<br />

von 1.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />

welche sie auf bis zu 47.499.000 Euro (sowie ggf. um<br />

weitere 12.500.000 Euro gemäß § 4 Ziffer 3 Satz 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages) erhöhen kann. Die Treuhänderin<br />

wird die erhöhte Einlage treuhänderisch im Rahmen einer<br />

Vollrechts- ggf. Verwaltungstreuhand für die Treugeber<br />

halten. Dies vorausgeschickt, übernimmt die Treuhänderin<br />

nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen den<br />

treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische Verwaltung<br />

von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für den<br />

jeweiligen Treugeber.<br />

§ 1<br />

Abschluss des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und die<br />

gemeinsame Annahme dieser Beitrittserklärung durch die<br />

Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />

geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme genügt<br />

die gemeinsame Gegenzeichnung oder Faksimilierung der<br />

Beitrittserklärung durch die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong><br />

Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>. Die Treuhänderin wird den jeweiligen<br />

Treugeber über die Annahme seiner Beitrittserklärung<br />

durch Übersendung einer Kopie der von der Treuhänderin<br />

und der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> gegengezeichneten<br />

oder faksimilierten Beitrittserklärung des Treugebers<br />

informieren.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

1. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, im eigenen Namen,<br />

im Innenverhältnis jedoch im Auftrag und auf Rechnung<br />

des Treugebers, nach Maßgabe dieses Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages, des Gesellschaftsvertrages<br />

und der Beitrittserklärung des Treugebers eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft in Höhe<br />

des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />

zzgl. Agio nach dessen Zahlung durch<br />

den Treugeber an die Treuhänderin nach Maßgabe der<br />

nachfolgenden Regelungen zu erwerben, zu halten<br />

und zu verwalten.<br />

2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft als einheitlichen<br />

Geschäftsanteil. Im Innenverhältnis handelt die<br />

Treuhänderin jedoch im Auftrag und auf Rechnung<br />

der Treugeber. Die Stellung des Treugebers entspricht<br />

daher wirtschaftlich der eines unmittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligten Kommanditisten.


3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und<br />

dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern untereinander<br />

wird geregelt durch die Vorschriften dieses<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie durch<br />

die entsprechend anwendbaren Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages, und zwar auch in den Fällen,<br />

in denen ein besonderer Verweis auf die Rechte und<br />

Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag in diesem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht ausdrücklich<br />

erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Treugeber bei<br />

Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

als Bestandteil des Verkaufsprospektes ausgehändigt<br />

und von ihm zur Kenntnis genommen worden. Der<br />

Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Vertrages.<br />

4. Der Treugeber ist verpfl ichtet, den in seiner Beitrittserklärung<br />

genannten Zeichnungsbetrag zzgl. Agio<br />

an die Treuhänderin auf das in der Beitrittserklärung<br />

genannte und von der Treuhänderin eingerichtete<br />

Treuhandkonto einzuzahlen.<br />

5. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, die auf das Treuhandkonto<br />

eingezahlten Beträge ausschließlich zur Leistung<br />

der im Hinblick auf die Beitrittserklärung des Treugebers<br />

übernommenen Pfl ichteinlagen zu verwenden.<br />

§ 3<br />

Weisungsrecht<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen<br />

hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei<br />

der Fassung von Beschlüssen für die Fondsgesellschaft<br />

zu erteilen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, diese<br />

Weisungen zu berücksichtigen und ihr Stimmrecht<br />

entsprechend auszuüben.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, vor jeder ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />

die Weisungen des Treugebers einzuholen. Sofern die<br />

Treuhänderin trotz Nachfrage keine Weisungen des<br />

Treugebers erhält, wird die Treuhänderin ihr Stimmrecht<br />

entsprechend dem mitgeteilten Abstimmungsvorschlag,<br />

im Übrigen nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

ausüben.<br />

3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Voll-<br />

macht zur Ausübung des Stimmrechts auf der Gesellschafterversammlung<br />

unter Berücksichtigung<br />

vorstehender Ziffern 1. und 2.<br />

4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustimmung<br />

des Treugebers erforderlich ist, darf von der<br />

Treuhänderin in Fällen unabweisbarer Dringlichkeit<br />

ohne eine solche Zustimmung vorgenommen werden,<br />

wenn dies nach ihrem eigenen, pfl ichtgemäßen Ermessen<br />

für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über<br />

ein solches selbstständiges Handeln dem Treugeber<br />

unverzüglich zu berichten.<br />

§ 4<br />

Herausgabepfl icht<br />

Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des<br />

Treugebers verpflichtet, die von ihr für den Treugeber<br />

gehaltene Kommanditeinlage an der Fondsgesellschaft auf<br />

den Treugeber zu übertragen, Die Kosten der Übertragung<br />

trägt der Treugeber.<br />

§ 5<br />

Pfl ichten des Treugebers<br />

Der Treugeber ist verpfl ichtet, die Treuhänderin von allen<br />

Verbindlichkeiten und Verpfl ichtungen im Zusammenhang<br />

mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der<br />

Gesellschaft freizuhalten bzw., sofern die Treuhänderin<br />

bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der Leistung<br />

auf erste Anforderung zu erstatten.<br />

§ 6<br />

Übertragung von Beteiligungen<br />

Für die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Treugeber gilt § 20 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend. Dies gilt<br />

sinngemäß für die Übertragung von Rechten, welche dem<br />

Treugeber aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

gegenüber der Treuhänderin zustehen.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />

unbestimmte Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhandverhältnis<br />

enden in jedem Fall mit der Vollbeendigung<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

103<br />

Wichtige Verträge


104<br />

Wichtige Verträge<br />

2. Unbeschadet der Ziffer 1 endet die Vollrechtstreuhand<br />

mit der Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft von<br />

der Treuhänderin auf den Treugeber. Das Treuhandverhältnis<br />

setzt sich in diesem Fall als Verwaltungstreuhand<br />

fort.<br />

3. Eine ordentliche Kündigung dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages durch die Treuhänderin ist nicht<br />

zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung<br />

aus wichtigem Grund.<br />

§ 8<br />

Vergütungen der Treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der<br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 0,5%<br />

p.a. bezogen auf das von ihr treuhänderisch gehaltene<br />

oder im Wege der Verwaltungstreuhand verwaltete<br />

Kommanditkapital zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Im Jahr 2009 beträgt die Vergütung<br />

2/12 des vorgenannten Betrages. Bezugsgröße für die<br />

Vergütung ist bis zur Schließung der Gesellschaft das<br />

Kommanditkapital zum 30. Juni bzw. 31. Dezember<br />

eines Jahres. Nach Schließung der Gesellschaft ist<br />

das Kommanditkapital zum 31. Dezember eines jeden<br />

Jahres maßgeblich.<br />

2. Aufwendungen, welche die Treuhänderin auf Rechnung<br />

der Fondsgesellschaft außerhalb der Treuhandund<br />

Verwaltungstätigkeit hat, kann sie dieser in<br />

Rechnung stellen. Die Fondsgesellschaft ersetzt der<br />

Treuhänderin die Kosten, insbesondere Notar- und<br />

Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der<br />

Treuhänderin als Kommanditistin der Gesellschaft und<br />

durch die Erhöhung ihrer Einlage entstehen, sowie die<br />

ggf. anfallenden Kosten für die Eintragung der Treugeber<br />

als Direktkommanditisten.<br />

3. Sofern ein Anleger seine Beteiligung an der Gesellschaft<br />

auf einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten<br />

überträgt, erhebt die Treuhänderin vom ausscheidenden<br />

Gesellschafter hierfür eine Gebühr in Höhe von 50<br />

Euro. Hiervon unberührt bleiben weitere Kosten, die<br />

dem Anleger im Zusammenhang mit der Übertragung<br />

entstehen (z. B. Handelsregistergebühren).<br />

§ 9<br />

Haftung der Treuhänderin<br />

1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers<br />

sind ausschließlich die im Emissionsprospekt<br />

der Fondsgesellschaft enthaltenen Informationen. Die<br />

Treuhänderin hat den Emissionsprospekt und die darin<br />

enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />

unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />

des Emissionsprospektes und für die Angaben zur<br />

Wirtschaftlichkeit und zu den steuerlichen Folgen der<br />

Beteiligung.<br />

2. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, die sich aus diesem<br />

Treuhandvertrag ergebenden Rechte und Pfl ichten mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.<br />

3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />

haften auch für ein vor dem Abschluss des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages liegendes Verhalten nur,<br />

soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />

Last fällt. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches<br />

Verschulden, haftet die Treuhänderin nur für<br />

den typischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem<br />

Fall ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe<br />

des vom Anleger gezeichneten Zeichnungsbetrages<br />

begrenzt.<br />

4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin<br />

verjährt nach 12 Monaten ab Kenntnisnahme; soweit<br />

kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristen gelten, sind<br />

diese anwendbar. Die Verjährungsfrist beginnt für alle<br />

Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin grundsätzlich<br />

mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen<br />

Umstände, die eine Haftung der Treuhänderin<br />

begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der<br />

Absendung des jeweiligen Geschäftsberichtes und/<br />

oder des Berichtes der Treuhänderin an den Treugeber<br />

beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die während<br />

des Geschäftsjahres der Kommanditgesellschaft<br />

entstanden sind, auf die sich der Geschäftsbericht<br />

und/oder der Bericht der Treuhänderin an die Treugeber<br />

beziehen. § 103 BGB fi ndet keine Anwendung.


5. Die Ausführung von Weisungen des Treugebers gemäß<br />

§ 3 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages stellt<br />

die Treuhänderin im Verhältnis zum Treugeber von<br />

jeder Verantwortlichkeit frei, soweit nicht zwingende<br />

gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

§ 10<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die<br />

zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers<br />

gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf (3 Werktage)<br />

als dem Treugeber zugegangen.<br />

2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persönlichen<br />

Daten im Rahmen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

elektronisch gespeichert werden<br />

und dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />

eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />

Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiert werden.<br />

Der Treugeber ist verpfl ichtet, sämtliche Änderungen<br />

bezüglich seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift,<br />

Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer)<br />

unverzüglich der Treuhänderin mitzuteilen.<br />

3. Soweit in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in<br />

seiner jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis<br />

sinngemäß. Die Beitrittserklärung des Treugebers<br />

sowie der Gesellschaftsvertrag sind integrale<br />

Bestandteile des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das<br />

Schriftformerfordernis.<br />

5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />

künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder<br />

teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein<br />

oder die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit später<br />

verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird<br />

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht<br />

durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der<br />

Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich<br />

zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und<br />

Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie diesen<br />

Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder<br />

Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin<br />

festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder<br />

Termin), soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />

rechtlich zulässige Maß vereinbart werden.<br />

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen<br />

aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig,<br />

der Sitz der Treuhänderin.<br />

Nürnberg, den 29. September 2009<br />

gez. Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />

als Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

als persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

gez. Jörg Bähren<br />

als Geschäftsführer der<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

105<br />

Wichtige Verträge


106<br />

Wichtige Verträge<br />

15.3<br />

Geschäftsbesorgungs-<br />

vertrag<br />

zwischen<br />

1.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>,<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

– nachstehend „Auftraggeberin“ genannt –<br />

und<br />

2.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong>,<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

– nachstehend „Auftragnehmerin“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Auftraggeberin ist für die Gesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />

<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

vom 29.09.2009 als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

gemäß § 114 (1), § 161 (2) und § 164 HGB zur<br />

Geschäftsführung befugt und ausschließlich berechtigt. In<br />

selbigem Vertrag wurde unter § 7 Ziffer 1 Satz 2 geregelt,<br />

dass die Auftraggeberin berechtigt ist, für die Führung der<br />

Geschäfte Dritte zu beauftragen. Dies vorausgeschickt<br />

vereinbaren beide Parteien wie folgt:<br />

§ 1<br />

Gegenstand<br />

1. Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin<br />

mit der Übernahme und Durchführung der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />

<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft<br />

gehören und umfasst insbesondere die Durchführung<br />

und Abwicklung der nach dem Investitions- und Finanzplan<br />

(§ 3 des Gesellschaftsvertrages der <strong>SHEDLIN</strong><br />

<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG) vorgesehenen<br />

Rechtsgeschäfte.<br />

Zur Geschäftsführung gehört auch die Führung der<br />

Bücher der Gesellschaft gemäß §§ 238 ff., 264a HGB<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung sowie die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses. Die Auftragnehmerin ist berechtigt,<br />

Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzuziehen,<br />

entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge<br />

mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen und<br />

entsprechende Vollmachten zu erteilen.<br />

Die Auftragnehmerin führt die Geschäfte der Gesellschaft<br />

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften<br />

und dem Gesellschaftsvertrag der <strong>SHEDLIN</strong><br />

<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, insbesondere<br />

in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgegenstand<br />

gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages .<br />

Die Auftragnehmerin ist bevollmächtigt, die Gesellschaft<br />

allein zu vertreten, soweit nicht aus zwingenden<br />

gesetzlichen Gründen eine Vertretung durch die Auftraggeberin<br />

zu erfolgen hat. Sie ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit und befugt – soweit<br />

gesetzlich zulässig – Untervollmacht zu erteilen.<br />

Die Auftragnehmerin hat die Geschäfte mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />

2. Für Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, bedarf es der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

3. In Not- und Eilfällen kann die Auftragnehmerin Rechtsgeschäfte,<br />

die über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit<br />

hinausgehen, ohne vorherige Zustimmung vornehmen,<br />

muss aber die Auftraggeberin und die Gesellschafterversammlung<br />

unverzüglich hiervon unterrichten.<br />

4. Maßnahmen zur Durchführung der im Gesellschaftsvertrag<br />

unter §§ 2, 3 genannten Investitionen, insbesondere<br />

der Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia<br />

Arabian Gulf FZC, bedürfen nicht der Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung.<br />

§ 2<br />

Vergütung, Fälligkeit<br />

1. Die Auftragnehmerin erhält für Ihre Leistung eine<br />

Vergütung in Höhe von jährlich 0,5% des Kommandit-


kapitals der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />

& Co. KG zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für das<br />

Geschäftsjahr 2009 reduziert sich die Vergütung auf<br />

2/12 des Betrages gemäß Satz 1. Bezugsgröße für die<br />

Vergütung ist bis zur Schließung der Gesellschaft das<br />

Kommanditkapital zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines<br />

Jahres. Nach Schließung der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />

<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist das Kommanditkapital<br />

zum 31. Dezember eines jeden Jahres maßgeblich.<br />

2. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar an die<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

3. Die Abrechnung erfolgt jährlich und ist spätestens zum<br />

31.12. des Abrechnungsjahres fällig. Die Auftragnehmerin<br />

ist berechtigt unterjährige Zwischenabrechnungen<br />

zu stellen.<br />

§ 3<br />

Haftung<br />

1. Die Auftragnehmerin haftet bei der Erbringung ihrer<br />

Leistungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin<br />

gegenüber der Auftragnehmerin verjähren innerhalb<br />

von drei Jahren nach Bekanntwerden des Schaden<br />

stiftenden Ereignisses, soweit nicht zwingendes Recht<br />

eine hiervon abweichende Regelung enthält. Schadensersatzansprüche<br />

sind schriftlich geltend zu machen.<br />

2. Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 1 ist die Haftung<br />

insgesamt betragsmäßig begrenzt auf die gemäß § 2<br />

Ziffer 1 vereinbarte Vergütung.<br />

§ 4<br />

Laufzeit des Vertrages<br />

1. Der Vertrag gilt mit Datum der Unterschrift und endet<br />

mit der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft.<br />

2. Eine Kündigung dieses Vertrages durch die Vertragsparteien<br />

erstmalig mit einer Kündigungsfrist von 3<br />

Monaten zum 31.12.2011 möglich. Wird vom Kündigungsrecht<br />

kein Gebrauch gemacht, verlängert sich<br />

dieser Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr mit<br />

einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12. des<br />

Jahres. Die Regelungen gemäß Ziff. 1 bleiben hiervon<br />

jedoch unberührt.<br />

3. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt.<br />

4. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.<br />

§ 5<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />

oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen<br />

treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger<br />

Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen<br />

Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes<br />

gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine<br />

ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />

2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt<br />

auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.<br />

3. Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen und Gerichtsstand<br />

für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg.<br />

Nürnberg, den 29. September 2009<br />

Auftragnehmerin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong><br />

vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Johanna Borus<br />

Auftraggeberin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

vertreten durch die Geschäftsführer<br />

Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />

107<br />

Wichtige Verträge


108<br />

Wichtige Verträge<br />

15.4<br />

Mittelfreigabevertrag<br />

zwischen<br />

1.<br />

der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>,<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

2.<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

– nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

3.<br />

der RK revisionskontor gmbh<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerwald-Landmann-Str. 44, 90491 Nürnberg<br />

– nachfolgend „Prüfer“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Treuhänderin wird für Anleger Beteiligungen an der<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />

Nürnberg, halten. Das geplante zu platzierende Eigenkapital<br />

beträgt gem. § 4 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft 47.498.000 Euro zzgl. 5%<br />

Agio bzw. im Falle der Ausnutzung der Überplatzierungsreserve<br />

gem. § 4 Ziff. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

59.998.000 Euro zzgl. 5% Agio.<br />

Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> als Treuhandkommanditistin<br />

und Inhaberin des Treuhandkontos darf Auszahlungen<br />

von darauf eingezahlten Anlegergeldern zugunsten der<br />

Beteiligungsgesellschaft nur im Rahmen des Investitionsund<br />

Finanzplans gem. § 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

und nur nach Freigabe durch eine mit der Mittelfreigabe<br />

beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen<br />

(§ 5 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft).<br />

Dies vorangestellt, vereinbaren die Beteiligten<br />

wie folgt:<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der<br />

Mittelfreigabe und die Festlegung der dabei zu beachtenden<br />

Voraussetzungen für die Mittelfreigabe durch<br />

den Prüfer.<br />

§ 2<br />

Durchführung der Mittelfreigabe<br />

1. Die Treuhänderin beauftragt den Prüfer, die Mittelfreigabe<br />

gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

der von Anlegern einzuwerbenden<br />

Eigenmittel (Kommanditkapital) der Gesellschaft in<br />

der geplanten Höhe von 47.498.000 Euro (in Worten:<br />

EURO siebenundvierzig Millionen vierhundertachtundneunzigtausend)<br />

zzgl. 5% Agio auf dem von der Treuhänderin<br />

in eigenem Namen geführten Treuhandkonto<br />

(Nr. 10560274) bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760<br />

501 01), nachfolgend Treuhandkonto genannt, nach<br />

Maßgabe der in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen<br />

zu übernehmen.<br />

Die vorgenannten Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft<br />

werden von diesem Treuhandkonto auf ein<br />

Bankkonto der Beteiligungsgesellschaft übertragen,<br />

sobald die im § 2 Ziffer 2 genannten Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Verfügungsberechtigt über dieses vorgenannte<br />

Treuhandkonto ist die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

gemeinsam mit dem Mittelfreigabekontrolleur. Der<br />

Mittelfreigabekontrolleur gewährleistet ausdrücklich<br />

eine interne Vertretungsregelung, um den Ablauf dauerhaft<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

2. Der Prüfer gibt die auf das Treuhandkonto eingezahlten<br />

Eigenmittel der Anleger anteilig nach Erfüllung<br />

folgender Voraussetzungen frei:<br />

a) Eigenmittel der Gesellschaft in Euro, die zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

einem Gegenwert in Höhe von maximal<br />

54,2 Mio. USD entsprechen und vorgesehen sind für:


aa) den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von 90%<br />

der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC, einer<br />

in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen<br />

Kapitalgesellschaft, und<br />

bb) die zusätzliche Kapitalausstattung der Al Alamia<br />

Arabian Gulf FZC im Hinblick auf die erforderliche Finanzierung<br />

der vorgesehenen Investition der Al Alamia<br />

Arabian Gulf FZC bzw. ihrer Tochtergesellschaft, der<br />

German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />

LLC.<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan der Gesellschaft<br />

kalkuliert gem. § 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

hierfür einen Gesamtbetrag in Höhe von<br />

38.689.696 Euro. Diese Kalkulation beruht auf einem<br />

angenommenen Wechselkurs von 1 EUR = 1,40 USD.<br />

Sofern der Wechselkurs USD/EUR zum Zeitpunkt der<br />

Fälligkeit der für aa) und bb) vorgesehenen Beträge<br />

von diesem Kurs abweicht, sind die diesem Wechselkurs<br />

entsprechenden Beträge in Euro durch den Prüfer<br />

freizugeben. Voraussetzung ist in jedem Falle die Vorlage<br />

entsprechender Anteilskaufverträge einschließlich<br />

entsprechender Erklärungen der Veräußerer, dass die<br />

von der Fondsgesellschaft zu erwerbenden Anteile<br />

nicht mit Rechten Dritter belastet sind und dass die<br />

Veräußerer keinen Beschränkungen hinsichtlich der<br />

Verfügung über die zu veräußernden Anteile unterliegen.<br />

Voraussetzung für die Freigabe von weiteren Eigenmitteln<br />

zur zusätzlichen Kapitalausstattung der Al<br />

Alamia Arabian Gulf FZC gemäß bb) ist des Weiteren<br />

die Vorlage eines von der Geschäftsführung der Al Alamia<br />

Arabian Gulf FZC und der Geschäftsführung der<br />

German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC<br />

unterzeichneten Businessplans, der Investitionskosten<br />

auf Ebene der German Heart and Vascular Hospital<br />

(<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC für den Bau der Herz-, Gefäß- und<br />

Nierenklinik in Höhe von maximal 54,2 Mio. USD ausweist.<br />

Der Prüfer gibt Mittel für die zusätzliche Kapitalausstattung<br />

gemäß bb) maximal in Höhe der Differenz<br />

zwischen 54,2 Mio. USD und den Anschaffungskosten<br />

für den Anteilserwerb gem. aa), die ebenfalls in USD<br />

zu zahlen sind, frei.<br />

b) die für die Kosten der Konzeption und Projektierung<br />

vorgesehenen Eigenmittel in Höhe von 950.000 Euro<br />

(§ 3 (2) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft)<br />

nach Vorlage entsprechender Nachweise<br />

entsprechend der jeweiligen Fälligkeit;<br />

c) die für Eigenkapitalvermittlung vorgesehenen Eigenmittel<br />

§ 3 (3) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft)<br />

in Höhe von 5.225.000 Euro zzgl.<br />

des von den Anlegern gezahlten Agios nach Vorlage<br />

entsprechender Nachweise entsprechend der jeweiligen<br />

Fälligkeit;<br />

d) die für Gründungs- und Beratungskosten, Handelsregistergebühren<br />

(Anmeldung der Beteiligungsgesellschaft<br />

zum Handelsregister etc.) sowie Prospekterstellung<br />

und -prüfung vorgesehenen Eigenmittel in Höhe von<br />

805.220 Euro (§ 3 (4) des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft) nach Vorlage entsprechender<br />

Nachweise entsprechend der jeweiligen Fälligkeit;<br />

3. Die Mittelverwendungskontrolle gemäß Nr. 2 a erstreckt<br />

sich ausschließlich auf das formale Vorliegen<br />

eines bzw. mehrerer Kauf- bzw. Abtretungsverträge<br />

oder sonstiger Verträge über insgesamt bis zu 90% der<br />

Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC. Die Wirksamkeit<br />

der entsprechenden Anteilsübertragung(en)<br />

ist durch entsprechende Auszüge aus einem öffentlichen<br />

Register in den VAE nachzuweisen, die nach<br />

Einschätzung des Prüfers geeignet sind, den rechtlich<br />

einwandfreien Anteilsbesitz der Fondsgesellschaft<br />

bzw. – im Falle des mittelbaren Anteilserwebs – eines<br />

von ihr bevollmächtigten Treuhänders zu bestätigen.<br />

Im Falle des mittelbaren Anteilserwebs muss sich aus<br />

den vorgelegten Verträgen und Unterlagen – soweit<br />

gesetzlich zulässig – die uneingeschränkte und unbedingte<br />

Verfügungsmacht der Gesellschaft in Bezug<br />

auf die Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />

ergeben.<br />

Mit Freigabe des Kaufpreises des Anteilskaufs sind die<br />

vertraglich vereinbarten oder gesetzlich bestimmten<br />

Anschaffungsnebenkosten (z. B. Provisionen, Rechtsberatungskosten,<br />

Handelsregistergebühren) freigegeben.<br />

Ansonsten gelten Rechnungen als Nachweise<br />

109<br />

Wichtige Verträge


110<br />

Wichtige Verträge<br />

für die Mittelverwendungskontrolle, die von der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft akzeptiert<br />

werden.<br />

§ 3<br />

Verpfl ichtung der Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft verpfl ichtet sich, den Prüfer,<br />

sofern es sich für die Durchführung der Mittelfreigabe<br />

als erforderlich erweist, in jeder Hinsicht zu unterstützen,<br />

insbesondere ihm alle erforderlichen Vollmachten zu erteilen.<br />

Dem Prüfer steht jederzeit die vollständige Einsicht<br />

in alle Geschäftsunterlagen der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

dem Prüfer gegenüber unbeschränkt auskunftspfl ichtig.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird die für die Kontrolle<br />

notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Etwaige<br />

hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

§ 4<br />

Haftung<br />

Der Prüfer haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />

der im Namen und auf Rechnung der Beteiligungsgesellschaft<br />

einzugehenden Verträge durch die jeweiligen<br />

Vertragspartner. Für den Eintritt der von der<br />

Beteiligungsgesellschaft angestrebten steuerlichen<br />

und wirtschaftlichen Ziele übernimmt der Prüfer keine<br />

Haftung. Ansonsten gelten für die Durchführung dieses<br />

Auftrages und die Haftung auch gegenüber Dritten die<br />

Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der<br />

Fassung vom 1. Januar 2002.<br />

§ 5<br />

Vertragsbeendigung<br />

1. Dieser Vertrag endet mit dem 30.06.2012, spätestens<br />

jedoch mit vollständiger Verwendung der für den Beteiligungsankauf<br />

vorgesehenen Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Im Übrigen kann dieser Vertrag aus<br />

wichtigem Grund von beiden Seiten jederzeit fristlos<br />

gekündigt werden.<br />

2. Hat der Prüfer eine Kündigung dieses Vertrages zu<br />

vertreten, so beschränkt sich sein Entgeltanspruch<br />

auf einen dem bereits erbrachten Teil der Leistungen<br />

entsprechenden Honoraranteil. Hat die Treuhänderin<br />

die Kündigung zu vertreten, so hat der Prüfer einen<br />

Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung abzüglich<br />

der ersparten Aufwendungen wegen der vorzeitigen<br />

Beendigung seiner Tätigkeit; die Höhe dieser ersparten<br />

Aufwendungen wird mit 40% des Honorars für den<br />

noch nicht erbrachten Teil der Leistungen des Prüfers<br />

vereinbart.<br />

Sofern Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

bis zum 30.06.2012 im Rahmen des Investitions- und<br />

Finanzplans gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Beteiligungsgesellschaft verwendet worden sind, sind<br />

diese unter Beachtung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

an die Anleger zurückzuzahlen.<br />

§ 6<br />

Vergütung<br />

1. Für die Tätigkeit gemäß § 1 erhält der Prüfer von der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von<br />

0,08% (in Worten: null Komma null acht vom Hundert),<br />

bezogen auf das einzuwerbende Kommanditkapital<br />

von 47.498.000 Euro folglich einen Betrag von<br />

37.998 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

2. Die Vergütung gemäß Ziff. 1 wird wie folgt zur Zahlung<br />

fällig:<br />

a. erstmalig per 31.12.2009 bezogen auf das zu diesem<br />

Zeitpunkt platzierte Kommanditkapital zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer<br />

b. ab 01.01.2010 jeweils zum Ende eines Quartals bezogen<br />

auf das innerhalb der jeweiligen Quartale<br />

platzierte Kommanditkapital zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

3. Die Vergütung gemäß Ziff. 1 und die Zahlungsmodalitäten<br />

gemäß Ziff. 2 ändern sich entsprechend,<br />

wenn die Beteiligungsgesellschaft bei der Einwerbung<br />

des Kommanditkapitals von der Ausnutzung der<br />

Überplatzierungsreserve gem. § 4 Ziff. 3 Satz 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

Gebrauch macht.


§ 7<br />

Schriftformklausel<br />

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Mündliche Vereinbarungen dieser Art zwischen<br />

den Beteiligten entfalten keine Rechtswirksamkeit,<br />

können insbesondere nicht die Bedeutung eines Verzichtes<br />

auf die Einhaltung der Schriftformklausel haben.<br />

§ 8<br />

Teilnichtigkeit<br />

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />

unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der<br />

übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpfl ichten<br />

sich, eine zulässige und wirksame, der unwirksamen<br />

Bestimmung am nächsten kommende Vereinbarung zu<br />

treffen.<br />

§ 9<br />

Gerichtsstand und Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem<br />

Vertrag ist das Landgericht Bremen. Es gelten die Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.<br />

Januar 2002.<br />

Nürnberg, den 30.09.2009<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

gez. Jörg Bähren<br />

als Geschäftsführer<br />

Nürnberg, den 01.10.2009<br />

rk revisionskontor gmbh<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Dietmar Zanzinger als Prüfer<br />

Nürnberg, den 01.10.2009<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />

gez. Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />

111<br />

Wichtige Verträge


16.<br />

Zusätzliche Angaben<br />

gemäß Vermögens-<br />

anlagen-Verkaufs-<br />

prospektverordnung<br />

Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

sind auch die folgenden Angaben in den Verkaufsprospekt<br />

der Emittentin aufzunehmen:<br />

§ 2 Absatz 1 Satz 5<br />

Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor.<br />

§ 4 Satz 1 Nummer 8<br />

Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt in Deutschland<br />

und Österreich. Es fi ndet nicht in verschiedenen Teilbeträgen<br />

statt. Zeichnungen aus Deutschland und Österreich<br />

werden entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres<br />

Eingangs bei der Treuhänderin angenommen.<br />

§ 5 Nummer 6, § 10 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3<br />

Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />

§ 6 Satz 1 Nummer 2<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />

Absatz 1 VerkProspG sind bisher nicht ausgegeben<br />

worden.<br />

§ 6 Satz 2 und 3<br />

Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellshaft noch eine<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />

§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1<br />

Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche<br />

Person.<br />

§ 7 Absatz 1 Satz 2<br />

Die Emittentin wurde vor weniger als 5 Jahren gegründet.<br />

§ 8 Absatz 1 Nummer 2<br />

Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren bestehen nicht.


§ 8 Absatz 1 Nummer 3<br />

Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig,<br />

die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Emittentin haben können.<br />

§ 8 Absatz 1 Nummer 4<br />

Es werden keine laufenden Investitionen getätigt.<br />

§ 8 Absatz 2<br />

Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinfl usst.<br />

§ 9 Absatz 2 Nummer 2<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />

Emittentin, der Treuhänderin sowie der Mittelfreigabekontrolleurin<br />

steht oder stand ein Eigentum am Anlageobjekt<br />

oder wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen<br />

Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />

nicht zu.<br />

§ 9 Absatz 2 Nummer 3<br />

Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

bestehen nicht.<br />

§ 9 Absatz 2 Nummer 4<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />

des Anlageobjektes, insbesondere im<br />

Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />

§ 9 Absatz 2 Nummer 5<br />

Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich.<br />

§ 9 Absatz 2 Nummer 6<br />

Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />

oder wesentlicher Teile davon wurden von der<br />

Emittentin noch nicht geschlossen.<br />

§ 9 Absatz 2 Nummer 7<br />

Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt bestehen<br />

nicht.<br />

§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und<br />

Nummer 2a, § 11<br />

Der Jahresabschluss der Emittentin wurde erstellt aber<br />

nicht geprüft. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt.<br />

§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3<br />

Eine Zwischenübersicht wurde nicht veröffentlicht.<br />

§ 12 Absatz 1 Nummer 1<br />

Es gibt weder einen Beirat noch ein Aufsichtsgremium der<br />

Emittentin.<br />

§ 12 Absatz 3 Nummer 1<br />

Weder die Treuhänderin noch die Mittelfreigabekontrolleurin<br />

ist eine natürliche Person.<br />

§ 12 Absatz 4<br />

Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung angabepfl ichtigen<br />

Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />

Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />

der Vermögensanlage aber wesentlich beeinfl usst haben,<br />

existieren nicht.<br />

§ 14<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen<br />

Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />

die Gewährleistung übernommen.<br />

§ 15<br />

Die Emittentin wurde vor mehr als 18 Monaten gegründet.<br />

113<br />

Zusätzliche Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung


17.<br />

Verbraucherinformation<br />

zum Fernabsatz<br />

Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbrauchers) nicht<br />

unmittelbar über den Anlageberater erfolgt, sondern auf<br />

dem Wege des Fernabsatzes durch sogenannte Fernkommunikationsmittel<br />

(Brief, Telefon, Fax, elektronische Medien<br />

wie E-Mail, Internet) sind nach § 312 c BGB i.V.m. § 1<br />

BGB-Informationspfl ichten-Verordnung (BGB-InfoV) dem<br />

Anleger bestimmte Informationen zu erteilen.<br />

Bei telefonischen Kontakten hat der Unternehmer seine<br />

Identität sowie den geschäftlichen Zweck des Telefonats<br />

zu Beginn des Gesprächs ungefragt vollständig<br />

offenzulegen.<br />

Alle Vertragsbestimmungen sind dem Anleger vorzulegen.<br />

Das sind:<br />

Gesellschaftsvertrag (Kapitel 15.1)<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Kapitel 15.2)<br />

Beitrittserklärung (dem Verkaufsprospekt beiliegend)<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (vorliegend entfallend)<br />

Informationspfl ichten bei Fernabsatzverträgen nach der<br />

BGB-InfoV in Textform:<br />

1.<br />

Identität des Unternehmers und ladungsfähige<br />

Anschriften<br />

a) Beteiligungsgesellschaft/Emittentin:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(Amtsgericht Nürnberg, HRA 14811), vertreten durch die<br />

Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht<br />

Nürnberg, HRB 23903), Geschäftsführer: Robert G.<br />

Schmidt, Dr. Gerald Schüssel (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg


) Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 23903), vertreten durch die Geschäftsführer Robert<br />

G. Schmidt, Dr. Gerald Schüssel (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

c) Anbieterin:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, (Amtsgericht Nürnberg, HRB 23832),<br />

vertreten durch die Vorstandsmitglieder Robert G. Schmidt<br />

(CEO), Ludwig Müller (CFO), Johanna Borus (CIO), Dr.<br />

Gerhard Schüssel (COO), Davut Deletioglu (CSO) (jeweils<br />

Einzelvertretungsbefugnis), Breslauer Str. 396, 90471<br />

Nürnberg<br />

d) Treuhandgesellschaft:<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Nürnberg, HRB<br />

23940), vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Bähren,<br />

Kathlen Schneider (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />

e) Anlageberater/Vermittler:<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Nürnberg,<br />

HRB 24724) vertreten durch die Geschäftsführer Robert<br />

G. Schmidt, Davut Deletioglu (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />

Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg, sowie<br />

weitere Untervermittler<br />

2.<br />

Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage,<br />

Zustandekommen der Vertragsbeziehung<br />

Sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />

sich aus dem Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot<br />

der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG (Aufstellungsdatum: 05.10.2009). Mit der Annahme<br />

der Beitrittserklärung kommt eine vertragliche Beziehung<br />

zwischen dem Anleger und der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

zustande; neben einer mittelbaren Beteiligung über die<br />

Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> kann der Anleger der <strong>SHEDLIN</strong><br />

<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG auch unmittelbar<br />

als Kommanditist beitreten.<br />

3.<br />

Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Die Gesellschaft hat keine Mindestlaufzeit. Anleger können<br />

das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten<br />

zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2014 kündigen.<br />

4.<br />

Angaben über einen Vorbehalt, eine in Qualität<br />

und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen,<br />

und über einen Vorbehalt, versprochene Leistungen<br />

im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht<br />

zu erbringen<br />

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />

<strong>GmbH</strong> zustande. Nach Annahme des Beitritts<br />

bestehen keine Leistungsvorbehalte. Eine Alternativanlage<br />

entfällt. Anteile an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />

2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG können nur erworben werden, solange<br />

dieses Gesellschaft noch nicht geschlossen ist.<br />

5.<br />

Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />

aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />

muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 15.000 Euro zzgl.<br />

5% Agio auf die Zeichnungssumme. Bezüglich der zu leistenden<br />

Steuern wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

(Kapitel 14) verwiesen.<br />

6.<br />

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferund<br />

Versandkosten sowie ein Hinweis auf mögliche<br />

weitere Steuern oder Kosten, die nicht<br />

über den Unternehmer abgeführt oder von ihm<br />

in Rechnung gestellt werden<br />

Der Anleger trägt als Kommanditist, sollte er sich unmittelbar<br />

beteiligen, die anfallenden Kosten für eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht sowie die Kosten<br />

der Registeranmeldung und der Eintragung in das Handelsregister.<br />

Die Einkommensteuer fällt direkt bei dem<br />

115<br />

Verbraucherinformation zum Fernabsatz


116<br />

Verbraucherinformation zum Fernabsatz<br />

einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten wird auf die Kapitel<br />

„Rechtliche Grundlagen (Kapitel 12) und „Steuerliche<br />

Grundlagen“ (Kapitel 14) verwiesen.<br />

7.<br />

Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der<br />

Lieferung oder Erfüllung<br />

Die Einzahlungstermine und -raten ergeben sich aus der<br />

Beitrittserklärung und dem Verkaufsprospekt. Die Einlage<br />

ist nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch<br />

die Treuhänderin auf das angegebene Konto der Treuhandgesellschaft<br />

zu zahlen.<br />

8.<br />

Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen<br />

eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie<br />

die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,<br />

insbesondere Namen und Anschrift desjenigen,<br />

gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist,<br />

und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />

Rückgabe, einschließlich Informationen über<br />

den Betrag, den der Verbraucher im Falle des<br />

Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357<br />

Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu<br />

zahlen hat<br />

Der Anleger kann seine Beitrittserklärung binnen 14 Tagen<br />

widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner<br />

Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />

abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />

9.<br />

Alle spezifi schen, zusätzlichen Kosten, die der<br />

Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels<br />

zu tragen hat, wenn solche<br />

zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in<br />

Rechnung gestellt werden<br />

Derartige Kosten fallen nicht an.<br />

10.<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur<br />

Verfügung gestellten Informationen, z. B. die<br />

Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere<br />

hinsichtlich des Preises<br />

Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Informationen<br />

ist nicht vorgesehen. Anteile an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />

<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG können jedoch nur erworben<br />

werden, solange die Gesellschaft nicht geschlossen ist.<br />

11.<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers<br />

und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde<br />

a) Emittentin<br />

Für die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG ergibt sich die Hauptgeschäftstätigkeit aus dem Unternehmensgegenstand<br />

in § 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

(Kapitel 15.1).<br />

b) persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist die Komplementärin<br />

der Fondsgesellschaft. Ihre Aufgabe besteht in der Beteiligung<br />

als persönliche haftende Gesellschafterin an anderen<br />

Handelsgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte.<br />

c) Anbieterin<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG ist die Anbieterin.<br />

d) Vertriebsgesellschaft<br />

Die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> übernimmt den<br />

Kapitalvertrieb.


12.<br />

Gegebenenfalls der Hinweis darauf, dass sich<br />

die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente<br />

bezieht, die wegen ihrer spezifi schen Merkmale<br />

oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen<br />

Risiken behaftet sind oder deren Preis<br />

Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt,<br />

auf die der Unternehmer keinen Einfl uss hat,<br />

und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete<br />

Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind<br />

Auf die wesentlichen Risiken der Beteiligung wird ausführlich<br />

im Verkaufsprospekt in Kapitel 4 hingewiesen.<br />

13.<br />

Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen<br />

einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />

Während der Laufzeit der Gesellschaft kann ein Anleger<br />

seine Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von 6<br />

Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2014 kündigen.<br />

Hiervon ausgenommen bleibt die Kündigung aus<br />

wichtigem Grund. In diesem Fall ist die Kündigung an die<br />

<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Breslauer Str. 396, 90471<br />

Nürnberg, zu richten.<br />

14.<br />

Hinweis auf die Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union, deren Rechte der Unternehmer<br />

der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher<br />

vor Abschluss des Fernabsatzvertrages<br />

zugrunde legt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

15.<br />

Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf<br />

den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder<br />

über das zuständige Gericht<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

16.<br />

Hinweis auf die Sprachen, in welchen die Vertragsinformationen<br />

und die in dieser Vorschrift<br />

genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,<br />

sowie auf die Sprache, in welcher sich der<br />

Unternehmer verpfl ichtet, mit Zustimmung des<br />

Verbrauchers die Kommunikation während der<br />

Laufzeit des Vertrages zu führen<br />

Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.<br />

17.<br />

Hinweis auf einen möglichen Zugang des Verbrauchers<br />

zu einem außergerichtlichen Beschwerde-<br />

und Rechtsbehelfsverfahren und<br />

ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang<br />

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur<br />

<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind<br />

die Zivilgerichte zuständig.<br />

18.<br />

Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds<br />

oder anderer Entschädigungsregelungen, die<br />

nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 30. Mai<br />

1994 über Einlagesicherungssysteme (ABl. EG<br />

Nr. L 135, S. 5) und unter die Richtlinie 97/9/<br />

EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung<br />

der Anleger (ABl. EG Nr. L 84, S. 22)<br />

fallen<br />

Solche Garantiefonds und/oder andere Entschädigungsregelungen<br />

der vorstehenden Art sind bei dieser Anlageform<br />

nicht vorgesehen.<br />

117<br />

Verbraucherinformation zum Fernabsatz


118<br />

Überreicht durch:


Breslauer Straße 396<br />

90471 Nürnberg<br />

Tel.: +49 911 51 94 29-90<br />

Fax: +49 911 51 94 29-99<br />

www.shedlin.de<br />

info@shedlin.de

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