SHEDLIN Middle East Health Care 2 ... - Kenntner GmbH
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<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG
Inhaltsverzeichnis<br />
1.<br />
Vorwort 4<br />
2.<br />
Hinweise zur Prospektverantwortung 5<br />
3.<br />
Beteiligung im Überblick 6<br />
4.<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung 12<br />
5.<br />
Emissions- und Investmenthaus 18<br />
6.<br />
Wirtschaftliche Grundlagen 20<br />
7.<br />
Investment 40<br />
8.<br />
Beteiligungsstruktur und Partner 48<br />
9.<br />
Investitions- und Finanzplan 52<br />
10.<br />
Prognoserechnungen 54<br />
11.<br />
Vermögens- Finanz- und Ertragslage 62<br />
12.<br />
Rechtliche Grundlagen 64<br />
13.<br />
Vertragspartner und Verfl echtungen 78<br />
14.<br />
Steuerliche Grundlagen 80<br />
15.<br />
Wichtige Verträge 88<br />
16.<br />
Angaben gemäß Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung 112<br />
17.<br />
Verbraucherinformationen<br />
zum Fernabsatz 114<br />
Anlage: Beitrittserklärung<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt<br />
gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
3<br />
Inhaltsverzeichnis
4<br />
Vorwort<br />
1.<br />
Vorwort<br />
Der Gesundheitssektor gewinnt vor allem wirtschaftlich<br />
betrachtet immer mehr an Bedeutung. Er zählt zu den<br />
überdurchschnittlich wachsenden Sektoren der Weltwirtschaft.<br />
Investitionen in diesen Markt versprechen für<br />
Anleger sehr gute Renditechancen.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG kombiniert die Chancen<br />
einer Investition in den zukunftsträchtigen Gesundheitsmarkt<br />
mit den Perspektiven einer Wachstumsregion,<br />
den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), einem der am<br />
dynamischsten und schnellsten wachsenden Wirtschaftsmärkte<br />
der Welt.<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der VAE, insbesondere von<br />
Abu Dhabi, dem größten und reichsten der sieben Emirate,<br />
ist mehr als beeindruckend. Durch große Investitionen in<br />
Infrastruktur, Baubranche oder auch Tourismus wird die<br />
Modernisierung des Landes vorangetrieben und gleichzeitig<br />
die gesamte wirtschaftliche Struktur diversifi ziert.<br />
Die allgemeinen Rahmenbedingungen in den VAE, das<br />
äußerst stabile politische System, die junge und schnell<br />
wachsende Bevölkerung, die günstige geografi sche Lage,<br />
sowie die liberalen, unbürokratischen Wirtschaftsgesetze<br />
bieten insbesondere für ausländische Investoren erhebliche<br />
Investitionsanreize.<br />
Trotz aller positiven wirtschaftlichen Entwicklungen hat<br />
das Gesundheitssystem der VAE heute noch nicht den<br />
Standard der westlichen Länder erreicht. Der Bedarf an<br />
hochwertiger medizinischer Versorgung gerade im intensivmedizinischen,<br />
kardiologischen und gefäßchirurgischen<br />
Bereich kann in den VAE bisher nicht durch eigene Infrastruktur<br />
wie z. B. staatliche Krankenhäuser mit Intensivabteilung<br />
oder Fachärzte gedeckt werden. Dies wird auch<br />
dadurch deutlich, dass regelmäßig sehr viele VAE-Bürger<br />
zu medizinischen Behandlungen und Operationen ins Ausland<br />
und hier insbesondere nach Europa reisen. Studien<br />
gehen von ca. 10.000 Patienten aus den VAE pro Jahr in<br />
Deutschland aus.<br />
Nach Angaben der deutschen Botschaft in Abu Dhabi wird<br />
etwa die Hälfte aller dort beantragten Visa für medizinische<br />
Zwecke benötigt.<br />
An dieser Stelle setzt das hinter dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
stehende Projekt an. Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes,<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG, sind die Planung, der Bau und Betrieb einer<br />
120 Betten großen, modernen deutschen herz- und gefäßchirurgischen<br />
Klinik mit angeschlossener Nephrologhieund<br />
Dialyseabteilung, der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik.<br />
Das Behandlungsspektrum dieses Fachklinikums wurde<br />
den speziellen medizinischen Bedürfnissen der Bevölkerung<br />
in Abu Dhabi angepasst (hoher Anteil von Herz-<br />
Kreislauferkrankungen, hohe Diabetesrate, hoher Anteil<br />
an übergewichtigen Patienten).<br />
Der Bau der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik stellt somit<br />
eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zum erfolgreichen<br />
Vorgänger-Publikumsfonds <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />
<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG dar. Mit diesem Vorgängerfonds<br />
betreiben die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG als Emissionshaus<br />
und ihre Projektpartner in Abu Dhabi das erste deutsche<br />
Ärztehaus, das „Al Rawdah German Medical Center“, und<br />
das erste Deutsche Allgemeine Krankenhaus, das „German<br />
General Hospital“. Das Ärztehaus wurde bereits im<br />
Frühjahr 2009 eröffnet. Das Deutsche Allgemeine Krankenhaus<br />
befi ndet sich seit September im Bau.<br />
Sowohl das bereits eröffnete Ärztehaus und das Allgemeine<br />
Deutsche Krankenhaus aus dem Vorgängerfonds als<br />
auch das Ihnen vorliegende Angebot, die Herz-, Gefäßund<br />
Nierenklinik, werden nach deutschen modernsten<br />
Standards errichtet, mit neuester Medizintechnik ausgerüstet<br />
und von deutschen Ärzten geleitet.<br />
Diese Investition ermöglicht dem Anleger eine renditestarke<br />
Beteiligung an einem Gesundheitsprojekt, das in<br />
seinem Leistungsspektrum und seiner Aufbereitung auf<br />
dem Markt einzigartig ist. Aufgrund der hohen Nachfrage<br />
nach Gesundheitsversorgung auf gehobenem Niveau in<br />
den VAE ist mit einer sehr guten Auslastung und somit mit<br />
hohen Renditen zu rechnen.
2.<br />
Hinweise zur Prospekt-<br />
verantwortung<br />
Erklärung der Anbieterin<br />
Die Angaben, Prognosen und Berechnungen sowie die<br />
steuerlichen und rechtlichen Grundlagen wurden von<br />
der Anbieterin, der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, Nürnberg, mit<br />
Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für Abweichungen<br />
durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und<br />
rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen der<br />
Rechtsprechung, sowie für den tatsächlichen Eintritt der<br />
mit dieser Emission verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen<br />
Ziele wird von der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG nicht<br />
übernommen.<br />
Für den Inhalt des Emissionsprospektes waren nur die bis<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten oder<br />
erkennbaren Sachverhalte maßgeblich.<br />
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden<br />
Emission um eine unternehmerische Beteiligung handelt.<br />
Angesprochen werden Anleger mit rechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Grundkenntnissen. Es wird<br />
empfohlen gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in<br />
Anspruch zu nehmen, um sich ein eigenes Bild über dieses<br />
Beteiligungsangebot zu verschaffen.<br />
Die Angaben und die Gliederung dieses Prospektes orientieren<br />
sich grundsätzlich an dem Standard des Instituts der<br />
Wirtschaftsprüfer (IDW) „Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene<br />
Vermögensanlagen“ (IDW S 4). Soweit es der<br />
Verständlichkeit und Klarheit des Prospektes dient, wurde<br />
von der vom IDW empfohlenen Gliederung abgewichen.<br />
Emittentin des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
mit Sitz in 90471 Nürnberg<br />
Breslauer Straße 396<br />
Anbieterin des Beteiligungsangebotes<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
mit Sitz in 90471 Nürnberg<br />
Breslauer Straße 396<br />
Prospektherausgeber<br />
Herausgeber des vorliegenden Prospektes sind gemeinsam<br />
die Anbieterin und die Emittentin. Prospektverantwortliche<br />
ist allein die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, Nürnberg.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, Breslauer Straße 396, 90471<br />
Nürnberg, vertreten durch die Vorstände Robert G.<br />
Schmidt und Johanna Borus, übernimmt die Verantwortung<br />
für den Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospektes<br />
und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt<br />
richtig sind und keine wesentlichen Umstände<br />
ausgelassen wurden.<br />
Aufstellungsdatum des Prospektes<br />
ist der 05.10.2009.<br />
Robert G. Schmidt<br />
Vorstandsvorsitzer <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
Johanna Borus<br />
Vorstand Investitionen <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
5<br />
Hinweise zur Prospektverantwortung
3.<br />
Beteiligung im Überblick<br />
Der Gesundheitssektor zählt zu den wachstumsstärksten<br />
Branchen weltweit. Dennoch stellt eine gute, fl ächendeckende<br />
Gesundheitsversorgung, wie sie in Deutschland<br />
vorhanden ist, weltweit eher eine Ausnahme dar. Insbesondere<br />
in Wachstumsregionen wie den Vereinigten Arabischen<br />
Emiraten (VAE) ist das Gesundheitssystem noch<br />
weit vom Standard westlicher Länder entfernt. Die aktuell<br />
vorhandene Versorgungsstruktur kann mit dem rasanten<br />
Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum nicht mithalten.<br />
Veränderte demographische Strukturen, ein zunehmend<br />
ungesunder Lebenswandel und höhere medizinische Ansprüche<br />
haben zu einem Medizintourismus geführt, der<br />
sich seit 2001 von den USA nach Europa verlagert hat.<br />
Bevorzugtes Land ist momentan Deutschland. Jährlich<br />
reisen etwa 10.000 Emirati in die Bundesrepublik Deutschland,<br />
um sich dort behandeln zu lassen. Die Regierungen<br />
sowohl der VAE, als auch der einzelnen Emirate, zielen auf<br />
die Etablierung eines fundierten Gesundheitssystems im<br />
eigenen Land, um diesen starken Medizintourismus auf ein<br />
minimales Niveau abzubauen.<br />
Gegenstand des vorliegenden Beteiligungsangebotes sind<br />
die Planung, der Bau und Betrieb einer deutschen Herz-,<br />
Gefäß- und Nierenklinik in Abu Dhabi. Diese Klinik wird<br />
konservative und operative Behandlungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen<br />
sowie eine spezielle Kinderkardiologie<br />
anbieten. Angeschlossen wird außerdem eine Nephrologie-<br />
und Dialyseabteilung. Dieses Behandlungsangebot ist<br />
den speziellen medizinischen Bedürfnissen in Abu Dhabi<br />
angepasst (hoher Anteil von Herz-Kreislauferkrankungen,<br />
hohe Diabetesrate, hoher Anteil an übergewichtigen<br />
Patienten).<br />
Die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik stellt somit eine hervorragende<br />
Ergänzung und Erweiterung zum bereits geplanten<br />
und mit dem <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1<br />
Fonds fi nanzierten Allgemeinen Deutschen Krankenhaus<br />
(German General Hospital) in Abu Dhabi dar, welches mit<br />
den Diagnose- und Therapieschwerpunkten Innere Medizin<br />
und Orthopädie auf dem selben Grundstück entsteht.
Mit dem Bau dieser Herz-, Gefäß- und Nierenklinik soll der hohen Nachfrage nach medizinischem Know-how auf deutschem<br />
Niveau besonders auf dem Gebiet der Herz- und Kreislauferkrankungen nachgekommen und eine erstklassige Patientenversorgung<br />
auf höchstem Standard gewährleistet werden.<br />
Eckdaten der Beteiligung<br />
Fondsvolumen 47,5 – 60 Mio. Euro<br />
Mindestbeteiligung 15.000 Euro zzgl. 5% Agio<br />
Investitionsfeld<br />
Besondere Fondsmerkmale<br />
Kurze Laufzeit von etwa 5 Jahren mit einer erwarteten<br />
Zielrendite > 14% p.a. (IRR*)<br />
Gewinnbeteiligung des Fondsmanagements erst ab<br />
einer Rendite von 12% p.a. (IRR*)<br />
Baugenehmigung wurde bereits erteilt<br />
Lizenz „Class A“ (Vollversorgung) ist bereits vorhanden<br />
Spezifi sches und marktbezogenes Leistungsspektrum<br />
Markenname steht für deutsche Qualität<br />
Großer Bedarf an kardiologischen Eingriffen und<br />
Gefäßchirurgie laut einer mikroökonomischen Wettbewerbsanalyse<br />
(vgl. Kapitel 6.)<br />
Erfahrenes Projektentwicklungsteam<br />
Lokaler Partner mit der gleichen Zielverfolgung – eine<br />
qualitativ hochwertige, hochmoderne und ertragreiche<br />
Klinik zu errichten<br />
3.1<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Angeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist bzw.<br />
Treugeber an der Kommanditgesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Der Beitritt zur Gesellschaft<br />
erfolgt ab dem Jahr 2009.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich an Anleger, die ihr<br />
Vermögensportfolio sinnvoll ergänzen und diversifi zieren<br />
wollen. Angesprochen werden Anleger, die als natürliche<br />
*vergleiche Kapitel 3.16<br />
Planung, Bau und Betrieb einer Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />
mit 120 Betten in Abu Dhabi<br />
Angestrebte Laufzeit rd. 5 Jahre<br />
Ausschüttungen ab 2012 geplant<br />
Angestrebte Zielrendite auf Anlegerebene >14% p.a. (IRR*)<br />
Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Personen in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt<br />
einkommensteuerpfl ichtig sind sowie über rechtliche, wirtschaftliche<br />
und steuerliche Grundkenntnisse verfügen.<br />
Da es sich hierbei um eine unternehmerisch geprägte<br />
Anlagemöglichkeit handelt, wird das aufmerksame Lesen<br />
des Kapitels 4 „Wesentliche Risiken der Beteiligung“<br />
eindringlich empfohlen. Die Anleger sollten sich der dort<br />
beschriebenen Sachverhalte bewusst sein und über einen<br />
ausreichenden fi nanziellen Hintergrund verfügen, um die<br />
Auswirkungen der dort beschriebenen Risiken fi nanziell<br />
verkraften zu können. Das Angebot ist nicht geeignet<br />
für Anleger, die eine festverzinsliche oder risikolose Kapitalanlage<br />
mit festen Rückzahlungszeitpunkten und der<br />
Möglichkeit der jederzeitigen Veräußerung der Beteiligung<br />
präferieren.<br />
3.2<br />
Anlageobjekt und Investitionsstrategie<br />
Mit dem von den Anlegern bereitgestellten Beteiligungskapital<br />
plant die Fondsgesellschaft eine Investition<br />
in den noch in der Entwicklung befindlichen<br />
Gesundheitssektor in den VAE. Hierzu wird die Gesellschaft<br />
bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
(Al Alamia), einer in den VAE ansässigen Kapitalgesellschaft,<br />
erwerben. Die übrigen Anteile an Al Alamia<br />
werden von den Projektinitiatoren gehalten. Al<br />
Alamia wird gemeinsam mit Herrn Abdullah Al Fahim die<br />
7<br />
Beteiligung im Überblick
8<br />
Beteiligung im Überblick<br />
German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC (im<br />
Folgenden „GHVH“) gründen, deren Gegenstand die Entwicklung<br />
und Verwaltung von Grundstücken und Einrichtungen<br />
der Gesundheitsfürsorge sowie insbesondere der<br />
Bau und Betrieb einer hochmodernen deutschen Herz-,<br />
Gefäß- und Nierenklinik in Abu Dhabi/VAE, ist. Abdullah<br />
Al Fahim ist Repräsentant der Al-Fahim-Gruppe und der<br />
lokale Partner für das Projekt. Die Al-Fahim-Gruppe ist<br />
ein angesehenes und erfolgreiches Unternehmen in der<br />
Golfregion. In einem Joint-Venture-Vertrag zwischen Herrn<br />
Al Fahim und Al Alamia werden die Rahmenbedingungen<br />
des geplanten Investments sowie die Rechte und Pfl ichten<br />
der Parteien einschließlich der zur Umsetzung des Investments<br />
zu erbringenden Leistungen umfassend geregelt.<br />
Diese sind z. B. die Zurverfügungstellung und langfristige<br />
Verpachtung eines entsprechenden Grundstücks durch<br />
Herrn Al Fahim an die GHVH und die für die Planung, den<br />
Bau und Betrieb der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik erforderlichen<br />
Genehmigungen und Lizenzen, die mit Hilfe von<br />
Herrn Al Fahim erwirkt werden sollen. Die Unterzeichnung<br />
dieser Vereinbarung soll bis Ende 2009 erfolgen. Der Joint-<br />
Venture-Vertrag und der Gesellschaftsvertrag der GHVH<br />
werden der Al Alamia umfangreiche Kontroll- und Überwachungsrechte<br />
bei der GHVH einräumen, insbesondere<br />
das Recht zur Ernennung von Geschäftsführern.<br />
3.3<br />
Investitions- und Beteiligungsstruktur<br />
Es ist vorgesehen, dass die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />
<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG USD 54,2 Mio. in den Erwerb von<br />
bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia bzw. in deren Kapitalausstattung<br />
und damit mittelbar in die Finanzierung<br />
des Baus eines modernen deutschen Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenzentrums investiert. Die der Al Alamia gewährten<br />
Finanzmittel werden von dieser an die GHVH weitergeleitet.<br />
Die Al Alamia überwacht, steuert und kontrolliert<br />
den gesamten Investitions-, Projektentwicklungs- und<br />
Betriebsprozess. Gesellschafter der GHVH werden zu 49%<br />
die Al Alamia und zu 51% der gesetzlich notwendige lokale<br />
Partner Herr Abdullah Al Fahim sein, zwischen denen<br />
ein Joint-Venture-Vertrag geschlossen wird. In diesem wird<br />
vor allem festgeschrieben sein, dass Herr Al Fahim für die<br />
ersten 10 Jahre nicht am Gewinn der GHVH beteiligt sein<br />
sondern eine feste Dividende, einer Baupacht vergleichbar,<br />
erhalten wird. Die GHVH ist die Betreibergesellschaft der<br />
Herz-, Gefäß- und Nierenklinik und unmittelbar für deren<br />
Planung, Bau und Betrieb verantwortlich. Sie wird aus<br />
einer sogenannten Class A Lizenz, die der German General<br />
Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC FZC erteilt worden ist, die<br />
Berechtigung für den Betrieb der Klinik erhalten. Diese Lizenz,<br />
die die umfassendste Leistungsabrechnung in sämtlichen<br />
medizinischen Bereichen ermöglicht und nicht auf<br />
bestimmte medizinische Fachgebiete beschränkt ist, liegt<br />
für einen unbefristeten Zeitraum vor. Die German General<br />
Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC ist Betreibergesellschaft des<br />
vorangegangenen ersten Projektes, des <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1, welches den Bau und Betrieb eines<br />
Deutschen Allgemeinen Krankenhauses zum Gegenstand<br />
hat. Beide Projekte werden auf demselben Grundstück<br />
realisiert. Die Beteiligungsstruktur für die hier angebotene<br />
Beteiligung ergibt sich anschaulich aus der Grafik auf<br />
Seite 9.<br />
3.4<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt<br />
grundsätzlich der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong>. Die Komplementärin ist laut Gesellschaftsvertrag<br />
jedoch ermächtigt, die Geschäftsführungsbefugnis auf<br />
einen Dritten zu übertragen, der nicht Gesellschafter der<br />
Gesellschaft ist. Per Geschäftsbesorgungsvertrag wurde<br />
die Geschäftsführung des Fonds an die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
<strong>GmbH</strong> übertragen.
Beteiligungsstruktur der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
Geschäftsführer: O. Schorn, M. Eulig, K. Amin<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
3.5<br />
Geplantes Volumen<br />
Das geplante Volumen der Fondsgesellschaft beträgt<br />
nach Vollplatzierung 47.500.000 Euro. Es soll – neben<br />
dem bereits vorhandenen Kommanditkapital von 2.000<br />
Euro – vollständig aus Eigenkapital beitretender Anleger/<br />
Gesellschafter finanziert werden. Sofern von beitrittswilligen<br />
Anlegern entsprechende Beitrittserklärungen<br />
abgegeben werden, kann die Geschäftsführung das<br />
Kommanditkapital um weitere bis zu 12.500.000 Euro<br />
(„Überplatzierungsreserve“ gemäß § 4 Ziffer 3 Satz 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages) auf bis zu max. 60.000.000 Euro<br />
erhöhen. Die Überplatzierungsreserve könnte ggf. für Erweiterungs-<br />
und Anbauten verwendet werden.<br />
3.6<br />
Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hat gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
eine unbestimmte Laufzeit. Anleger können das Gesellschaftsverhältnis<br />
erstmals zum 31. Dezember 2014<br />
ordentlich kündigen.<br />
Projektmanagement VAE<br />
O. Schorn,<br />
M. Eulig, K. Amin<br />
90% Anteil 10% Anteil<br />
49% Anteil (51% Stimmrecht)<br />
100% Gewinnanteil für die ersten 10 Jahre<br />
German Heart and Vascular Hospital<br />
(<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong><br />
Abdullah Al Fahim<br />
Lokaler Partner<br />
Quelle: <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
51% Anteil (49% Stimmrecht) 0% Gewinnanteil<br />
für die ersten 10 Jahre, dafür feste Dividende<br />
(Baupacht)<br />
Der Beteiligungsvertrag der Al Alamia wird der Fondsgesellschaft<br />
das Recht einräumen, ihre Beteiligung nach<br />
Ablauf von etwa fünf Jahren nach dem Erwerb der Anteile<br />
zu veräußern. Ob die Fondsgesellschaft von diesem Recht<br />
Gebrauch machen wird, hängt von den wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen zu diesem Zeitpunkt ab,<br />
d. h. im Wesentlichen von der Höhe eines realisierbaren<br />
Veräußerungserlöses und der darin enthaltenen Wertsteigerung<br />
der Beteiligung aus der Sicht der Anleger der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
3.7<br />
Mindestbeteiligung / Zeichnung / Einzahlung<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 15.000 Euro zzgl. 5%<br />
Agio. Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000<br />
teilbar sein. Der Anleger zeichnet seine Beteiligung mittels<br />
beigefügter Beitrittserklärung. Die Einzahlung des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl. Agio hat innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Annahme auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte Bankkonto der Treuhänderin zu erfolgen.<br />
9<br />
Beteiligung im Überblick
10<br />
Beteiligung im Überblick<br />
3.8<br />
Vorzugsausschüttung<br />
Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Anlegern, die der<br />
Gesellschaft bis zum 31.03.2010 beitreten und ihre Kommanditeinlage<br />
inkl. Agio bis zu diesem Zeitpunkt vollständig<br />
geleistet haben, eine Vorzugsausschüttung zu, die<br />
ihnen im Rahmen der Ergebnisverteilung in den Jahren<br />
2009 und 2010 als Gewinn vorab auf ihren Kapitalkonten<br />
gutgeschrieben wird. Die Vorzugsausschüttung wird vom<br />
ersten des auf die vollständige Einzahlung folgenden<br />
Kalendermonats bis zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft,<br />
längstens jedoch bis zum 31.12.2010 berechnet.<br />
Für Anleger, die der Gesellschaft im Jahr 2009 beitreten,<br />
beträgt die Vorzugsausschüttung 5% des gezeichneten<br />
Nominalkapitals; für Anleger, die der Gesellschaft vom<br />
01.01.2010 bis zum 31.03.2010 beitreten, beträgt die<br />
Vorzugsausschüttung 2,5% des gezeichneten Nominalkapitals.<br />
Steht freie Liquidität für Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter zur Verfügung, wird diese zunächst zur<br />
Zahlung der Vorzugsausschüttungen verwendet.<br />
3.9<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit<br />
der Mittelfreigabekontrolle beauftragt. Sie kontrolliert und<br />
überwacht die Verwendung des von den Anlegern gezahlten<br />
Beteiligungskapitals gemäß den Vereinbarungen des<br />
Mittelfreigabekontrollvertrages.<br />
3.10<br />
Ergebnisverteilung<br />
Die Anleger sind über die gesamte Fondslaufzeit am<br />
Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft entsprechend ihrer<br />
Beteiligungsquote beteiligt. Im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />
erhalten zunächst die jeweils berechtigten Zeichner<br />
eine Vorzugsausschüttung (vgl. Kapitel 3.8). Das danach<br />
verbleibende Ergebnis wird auf alle Anleger entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote verteilt.<br />
Auf diese Weise erfolgt die Ergebnisverteilung so lange,<br />
bis die Anleger Auszahlungen in Höhe ihrer jeweiligen<br />
Kommanditeinlage (ohne Agio) zzgl. einer rechnerischen<br />
internen Verzinsung in Höhe von 12% p.a. (IRR*) für die<br />
*vergleiche Kapitel 3.16<br />
Zeit der Kapitalbindung ab Schließung der Gesellschaft erhalten<br />
haben. Das darüber hinausgehende erwirtschaftete<br />
Ergebnis wird im Verhältnis 60:40 auf die Anleger und die<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> verteilt. Fondsmanagement<br />
und Anleger haben somit die gleichen Interessen,<br />
da sie von denselben Erfolgen profi tieren. Demnach erhält<br />
das Fondsmanagement eine Erfolgsbeteiligung erst dann,<br />
wenn die Anleger eine Mindestrendite von 12% p.a.<br />
gemäß IRR-Methode erhalten haben. Für das Managementteam<br />
stellt dies einen sehr hohen Anreiz dar, die<br />
Beteiligung an der Al Alamia bestmöglich zu veräußern.<br />
3.11<br />
Ausschüttungen<br />
Gemäß dem noch abzuschließenden Joint-Venture-Vertrag<br />
werden die Gewinne aus der GHVH in den ersten 10 Jahren<br />
in voller Höhe der Al Alamia zustehen. Al Alamia wird<br />
die erhaltenen Gewinnausschüttungen nach Abzug der<br />
Kosten der eigenen Verwaltung an ihre Gesellschafter weiterleiten.<br />
Der operative Betrieb kann erst nach Fertigstellung<br />
der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik beginnen. Diese<br />
ist für das Jahr 2011 geplant. Daher wird die Fondsgesellschaft<br />
voraussichtlich ab dem Jahr 2012 Ausschüttungen<br />
entsprechend ihrer Beteiligungsquote von der Al Alamia<br />
bekommen und diese nach Abzug etwaiger Kosten, Steuern<br />
und Gebühren an die Anleger weiterleiten.<br />
3.12 Kosten<br />
Sämtliche Kosten in der Investitionsphase sind in der<br />
Mittelverwendungsrechnung dargestellt. Entsprechende<br />
vertragliche Vereinbarungen mit den wesentlichen Leistungserbringern<br />
liegen vor. Der Investitions- und Finanzplan<br />
ist in Kapitel 9 dargestellt und erläutert.<br />
3.13<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Die<br />
Gesellschafter erzielen somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
gemäß § 15 Absatz 3 Nr. 2 EStG. Zu der ausführlichen<br />
Darstellung der steuerlichen Grundlagen verweisen wir auf<br />
Kapitel 14.
3.14<br />
Haftung<br />
Die Anleger haften gegenüber etwaigen Gläubigern der<br />
Fondsgesellschaft nur in Höhe ihrer im Handelsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage. Diese beträgt 1% der jeweils<br />
gezeichneten Kommanditeinlage. Die Haftung kann auch<br />
nach vollständiger Leistung der Kommanditeinlage wieder<br />
aufl eben, wenn das Kapitalkonto eines Anlegers unter den<br />
Betrag der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage<br />
sinkt (z. B. durch Ausschüttungen). Im Innenverhältnis zur<br />
Treuhänderin ist die Haftung des Anlegers auf die Leistung<br />
der übernommenen Kommanditeinlage zzgl. Agio<br />
beschränkt.<br />
Weiterführende Informationen zur Haftung befi nden sich<br />
im Kapitel 12.6 dieses Prospektes. Angaben über die damit<br />
im Zusammenhang stehenden Risiken werden in den<br />
Kapiteln 4.3 bis 4.5 gemacht.<br />
3.15<br />
Treuhänderin<br />
Die Verwaltung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Nürnberg, die der Fondsgesellschaft<br />
als Kommanditistin beigetreten ist. Die Aureus Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> hält das Beteiligungskapital treuhänderisch<br />
für die Anleger nach Maßgabe eines separat abzuschließenden<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
3.16<br />
Interne-Zinsfuß-Methode bzw. IRR-Rendite<br />
In diesem Verkaufsprospekt wird an verschiedenen Stellen<br />
der sogenannte Interne Zinsfuß bzw. die IRR-Rendite<br />
(englisch IRR=Internal Rate of Return) verwendet. Die<br />
Interne-Zinsfuß-Methode ist ein Verfahren der dynamischen<br />
Investitionsrechnung. Neben der Höhe der Ein- und<br />
Auszahlungen wird auch der zeitliche Bezug berücksichtigt.<br />
Dabei wird derjenige kritische Zinssatz berechnet, bei<br />
dessen Verwendung die diskontierten künftigen Ein- und<br />
Auszahlungen dem heutigen Preis bzw. Wert einer Investition<br />
entsprechen und damit zu einem Kapitalwert von<br />
null führen. Eine Investition ist nach dem Kriterium des<br />
internen Zinsfußes dann vorteilhaft, wenn der errechnete<br />
interne Zinsfuß über dem Marktzins bzw. einer geforderten<br />
Mindestverzinsung liegt.<br />
Aufgrund der Berechnungssystematik und der impliziten<br />
Prämissen kann der interne Zinsfuß (bzw. die IRR-Rendite)<br />
nicht ohne Einschränkung für einen Vorteilhaftigkeitsvergleich<br />
mit anderen Investitionsprojekten herangezogen<br />
werden. Insbesondere eignet sich die Interne-Zinsfuß-<br />
Methode nicht zum Vorteilhaftigkeitsvergleich mit festverzinslichen<br />
Kapitalanlagen bzw. mit Investitionsprojekten,<br />
die in Bezug auf Höhe, Dauer der Kapitalbindung sowie<br />
Zeitpunkt von Ein- und Auszahlungen von der zu bewertenden<br />
Investitionsalternative abweichen. Kritisch an<br />
der Internen-Zinsfuß-Methode ist unter anderem, dass<br />
sie nicht in allen denkbaren Fällen zu einem eindeutigen<br />
Ergebnis gelangt. Weiterhin ist anzumerken, dass die<br />
Interne-Zinsfuß-Methode davon ausgeht, dass die frei<br />
werdenden Einzahlungsüberschüsse jeweils zum internen<br />
Zinssatz wieder angelegt werden können (Wiederanlageprämisse).<br />
Dies ist insbesondere bei sich ergebenden<br />
hohen internen Zinsfüßen nicht realistisch.<br />
Die Interne-Zinsfuß-Methode eignet sich gut zur Beurteilung<br />
von Einzelinvestitionen ohne vollständig defi nierbare<br />
Entwicklungsszenarien. Sie wird daher in der Praxis auch<br />
regelmäßig zur Beurteilung von Einzelinvestments ohne<br />
vergleichbare Investitionsalternative verwendet. Diese<br />
Voraussetzungen sind bei Projektentwicklungsinvestitionen<br />
wie dem vorliegenden Angebot mit ihren bekannten<br />
Unsicherheiten hinsichtlich Höhe der Investition, Zeitpunkt<br />
der Ein- und Auszahlungen und Dauer der Kapitalbindung<br />
gegeben.<br />
11<br />
Beteiligung im Überblick
4.<br />
Wesentliche Risiken<br />
der Beteiligung<br />
4.1<br />
Unternehmerische Risiken<br />
Die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement<br />
und als solches mit verschiedenen Risiken verbunden.<br />
Die zukünftige Entwicklung der Beteiligung hängt von<br />
wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
ab, die aus heutiger Sicht nicht vorhersehbar<br />
sind und die von den diesem Prospekt zugrunde liegenden<br />
Annahmen und Prämissen erheblich abweichen können.<br />
Dadurch kann es zu negativen Auswirkungen auf die<br />
Liquiditätsentwicklung der Fondsgesellschaft und folglich<br />
zu verminderten Auszahlungen an die Anleger kommen.<br />
Es wird daher dringend empfohlen, dass der einzelne<br />
Anleger vor Beitritt zur Gesellschaft fachkundige Beratung<br />
in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Anspruch nimmt,<br />
um die Auswirkungen des Beteiligungsangebotes und der<br />
damit verbundenen Risiken auf seine individuellen Verhältnisse<br />
prüfen zu können.<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage dargestellt.<br />
Dabei stellt die Reihenfolge der Aufl istung der einzelnen<br />
Risiken keine Wertung im wirtschaftlichen oder rechtlichen<br />
Sinne dar. Das Auftreten einzelner oder auch das Zusammenwirken<br />
mehrerer Risikofaktoren kann dazu führen,<br />
dass sich das wirtschaftliche Ergebnis einer Beteiligung<br />
erheblich verschlechtert, ggf. sogar ein Totalverlust des<br />
eingesetzten Kapitals inkl. Agio eintritt.
4.2<br />
Anteilsfi nanzierung<br />
Dieses Beteiligungsangebot beinhaltet kein Angebot über<br />
eine Finanzierung der zu leistenden Beteiligungssumme.<br />
Für den Anleger besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
die Beteiligung über einen Kredit bei seiner Hausbank<br />
zu fi nanzieren. Sofern sich die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
gegenüber der Prospektprognose verschlechtern<br />
sollte, besteht die Möglichkeit, dass die Ausschüttungen<br />
den Kapitaldienst des in Anspruch genommenen Kredits<br />
nicht decken bzw. nicht zu den Fälligkeitsterminen<br />
der Zins- und Tilgungsraten zur Verfügung stehen. Bei<br />
einem eventuellen Totalverlust ist der Anleger weiterhin<br />
zur Rückzahlung seiner Darlehensschuld zzgl. Zinsen<br />
verpfl ichtet und muss die entsprechenden Zahlungen aus<br />
seinem sonstigen Vermögen leisten.<br />
4.3<br />
Haftung als Treugeber<br />
Die Haftung des Treugebers ist grundsätzlich auf die<br />
Höhe seiner Einlage zzgl. Agio begrenzt. Sobald diese<br />
Einlage in voller Höhe geleistet ist, unterliegt der Treugeber<br />
keiner Nachschusspfl icht. Sollte die Treuhänderin in<br />
ihrer Eigenschaft als Kommanditistin über die geleistete<br />
Einlage hinaus haften, haben die Treugeber die Treuhänderin<br />
aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
freizuhalten. Über die diesbezüglich bestehenden Risiken<br />
klärt Absatz 4.4 auf.<br />
4.4<br />
Haftung als Kommanditist<br />
Die Haftung eines Kommanditisten ist während der Beteiligung<br />
ausgeschlossen, sofern die im Handelsregister<br />
eingetragene Hafteinlage geleistet wurde. Werden jedoch<br />
die Kapitalanteile durch Entnahmen unter die eingezahlte<br />
Hafteinlage gemindert, lebt die Haftung gemäß § 172<br />
Abs. 4 HGB bis maximal in Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage wieder auf. Gleiches gilt, sofern<br />
Entnahmen – auch aus Gewinnen – getätigt werden,<br />
während der Kapitalanteil des Kommanditisten durch<br />
Verluste unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />
gemindert ist.<br />
4.5<br />
Sonstige Haftungstatbestände<br />
Aus der Gesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter haften<br />
für Verbindlichkeiten, die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens<br />
aus der Gesellschaft begründet waren. Dies gilt<br />
für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Tages, an<br />
dem das Ausscheiden in das Handelsregister eingetragen<br />
wird (§ 160 HGB).<br />
4.6<br />
Steuerrecht<br />
Die steuerliche Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
sowie die Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
in diesem Prospekt beruhen auf den zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetzen, der<br />
veröffentlichten Rechtsprechung sowie den aktuellen veröffentlichten<br />
Auffassungen der Finanzverwaltung.<br />
Alle Ausführungen zur steuerlichen Konzeption und zu<br />
den steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
geben die Auffassung der steuerlichen Berater<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG wieder, beruhen jedoch nicht auf einer verbindlichen<br />
Auskunft der zuständigen Finanzbehörden. Insoweit kann<br />
keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die derzeit<br />
geltenden und im Prospekt dargestellten steuerlichen<br />
Regelungen für die Fondslaufzeit in unveränderter Form<br />
fortbestehen. Die steuerliche Behandlung der Einkünfte<br />
aus der Fondsgesellschaft beim einzelnen Anleger steht<br />
erst nach endgültiger Bestandskraft der Steuerbescheide<br />
der Fondsgesellschaft fest. Dies wird in der Regel erst nach<br />
Abschluss einer Betriebsprüfung durch das zuständige<br />
Finanzamt der Fall sein.<br />
Die Fondsgesellschaft beteiligt sich an der Al Alamia Arabian<br />
Gulf FZC (Al Alamia), einer Kapitalgesellschaft in den<br />
VAE. Diese Gesellschaft wiederum hält 49% der Anteile<br />
der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />
LLC, einer ebenfalls in den VAE ansässigen Kapitalgesellschaft.<br />
Für die Darstellung der zu erwartenden steuerlichen<br />
Folgen für die Anleger der Fondsgesellschaft sind demzufolge<br />
sowohl die Regelungen des deutschen Steuerrechts hinsichtlich<br />
der Besteuerung ausländischer Einkünfte als auch<br />
die Besteuerungsgrundsätze in den VAE zu beachten.<br />
13<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung
14<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
Zurzeit existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Deutschland und den VAE, da das bisherige Abkommen<br />
zum 09. August 2008 ausgelaufen ist und eine<br />
Verlängerung bisher noch nicht erfolgte. Der Text für ein<br />
solches Abkommen wurde zwar bereits im Dezember 2008<br />
verhandelt, eine Unterzeichnung steht aber zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung noch aus. Es ist beabsichtigt, den<br />
Anwendungszeitpunkt des Abkommens rückwirkend auf<br />
den 1. Januar 2009 festzulegen. Es kann daher nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass sich aufgrund des Inkrafttretens<br />
eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens die Beurteilung<br />
der steuerlichen Situation – auch rückwirkend –<br />
ändert mit der Folge, dass sich steuerliche Nachteile für<br />
die Fondsgesellschaft und deren Anleger ergeben. Somit<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Besteuerung<br />
der Einkünfte aus der Fondsgesellschaft beim Anleger gegenüber<br />
der derzeitigen und in diesem Prospekt zugrunde<br />
gelegten Rechtslage ungünstiger erfolgt.<br />
Daneben können auch künftige Änderungen von Steuergesetzen<br />
bzw. Besteuerungsverfahren in den VAE zu einer<br />
höheren Besteuerung in den VAE und damit zu wirtschaftlichen<br />
Nachteilen für die Anleger führen.<br />
Im Rahmen der Beteiligung der Fondsgesellschaft an der<br />
Al Alamia können steuerlich relevante Tatbestände verwirklicht<br />
werden, die zu einer Zuweisung von Einkünften<br />
bzw. zu Steuerbelastungen beim Anleger führen, ohne<br />
dass dem entsprechende Auszahlungen an den Anleger<br />
gegenüberstehen bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />
erfolgen. Der Anleger müsste die Steuerzahlungen in diesem<br />
Fall aus seinem übrigen Vermögen begleichen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig unmittelbar<br />
zu mehr als der Hälfte an einer Kapitalgesellschaft in den<br />
VAE beteiligen, die wiederum Anteile an einer weiteren<br />
VAE-Kapitalgesellschaft hält. Da die Besteuerung von Einkünften<br />
in den VAE zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
grundsätzlich niedriger als in Deutschland ausfällt, ist zu<br />
prüfen, ob in diesem Fall die Voraussetzungen für die Anwendungen<br />
der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7<br />
bis 14 AStG vorliegen. In einem solchen Fall würden die<br />
Einkünfte, die auf Ebene der ausländischen Gesellschaften<br />
entstehen, beim Anleger der Fondsgesellschaft unabhängig<br />
von der Art der Gewinnverwendung der Besteuerung<br />
unterworfen. Die Beteiligungskonzeption der Fondsgesellschaft<br />
sowie die Tätigkeiten der VAE-Kapitalgesellschaften<br />
fallen nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht unter die<br />
Bestimmungen der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß<br />
§ 7 ff. AStG. Nicht ausgeschlossen ist jedoch, dass die zuständigen<br />
Finanzbehörden im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />
zu einer anderweitigen Beurteilung kommen.<br />
Dies hätte für die Anleger der Fondsgesellschaft die oben<br />
beschriebenen Konsequenzen der Versteuerung von Einkünften<br />
auch ohne Zufl uss entsprechender Gewinnanteile<br />
zur Folge.<br />
Das Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
sieht vor, dass die Beteiligung an der Al Alamia im Jahr<br />
2014 veräußert wird. Die Prospektkalkulationen gehen<br />
davon aus, dass ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />
nicht der Gewerbesteuer unterliegt, da es sich um die Veräußerung<br />
der wesentlichen Betriebsgrundlage mit daran<br />
anschließender Betriebsaufgabe handelt. Ein solcher Sachverhalt<br />
unterliegt entsprechend den gefestigten Grundsätzen<br />
nicht der Gewerbesteuer. Dennoch ist auf das Risiko<br />
hinzuweisen, dass ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />
aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesfi nanzhofes<br />
(BFH) aus dem Jahr 2007 der Gewerbesteuer unterliegt.<br />
Der BFH hatte dabei u.a. für die Veräußerung von beweglichen,<br />
abnutzbaren Wirtschaftsgütern entschieden, dass<br />
ein Veräußerungsgewinn dann als laufender Gewinn der<br />
Gewerbesteuer zu unterwerfen ist, wenn die Veräußerung<br />
Teil eines einheitlichen Gesamtkonzepts ist und erst durch<br />
den Veräußerungsgewinn ein Totalgewinn erwirtschaftet<br />
werden kann.<br />
Sollten diese Grundsätze auf das – nicht vergleichbare –<br />
vorliegende Beteiligungsangebot übertragen werden,<br />
würden nach der gegenwärtigen Rechtslage 60% eines<br />
entstehenden Veräußerungsgewinns der Gewerbesteuer<br />
unterliegen. Dies würde zu verringerten Auszahlungen<br />
an die Anleger im Jahr der Auflösung der Gesellschaft<br />
führen.
4.7<br />
Laufzeit und Handelbarkeit<br />
Die Beteiligung kann gem. § 15 des Gesellschaftsvertrages<br />
frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden. Eine vorzeitige<br />
Veräußerung der Beteiligung an Dritte ist jedoch<br />
grundsätzlich möglich. Im Regelfall kann ein Verkauf allerdings<br />
nur mit der Zustimmung der Komplementärin erfolgen.<br />
Bei den angebotenen Gesellschaftsanteilen handelt<br />
es sich um beschränkt veräußerbare Beteiligungen, für die<br />
ein Markt erst entsteht. Es besteht somit das Risiko, dass<br />
bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber gefunden<br />
werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit, dass aufgrund<br />
eines geringen Veräußerungspreises ein Verkauf nur<br />
mit Verlust erfolgen kann. Eine Beteiligung sollte daher als<br />
langfristige Kapitalanlage betrachtet werden.<br />
4.8<br />
Rückabwicklung der Beteiligung<br />
Aufgrund von derzeit nicht vorhersehbaren Ereignissen<br />
könnte es notwendig werden, dass die Beteiligung an der<br />
Gesellschaft rückabgewickelt werden muss. Ein denkbarer<br />
Grund könnte eine unzureichende Einwerbung des Eigenkapitals<br />
sein. Auch kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die vorgesehene Investition in den VAE aus rechtlichen,<br />
wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen nicht<br />
realisiert werden kann. Aus dem nach der Berichtigung<br />
der Schulden und der Erfüllung eingegangener Verträge<br />
übrig bleibenden Gesellschaftsvermögen sind die Einlagen<br />
zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Rückzahlung des<br />
eingezahlten Kapitals und sonstiger Vergütungen besteht<br />
nicht. Dies könnte für die Kommanditisten zu einem teilweisen<br />
Verlust oder im schlimmsten Fall sogar zu einem<br />
Totalverlust ihrer Kommanditeinlage inkl. Agio führen.<br />
4.9<br />
Überschreitung von Kostenansätzen<br />
in der Investitionsphase<br />
Es besteht das Risiko, dass die Höhe der kalkulierten und<br />
im Prospekt dargestellten Kosten der Investitionsphase<br />
tatsächlich überschritten wird. Dies könnte dazu führen,<br />
dass das eingeworbene Eigenkapital nicht für die Finanzierung<br />
der Errichtung des Krankenhauses und der damit im<br />
Zusammenhang stehenden weiteren Gebäude, sowie der<br />
Finanzierung der Einrichtungen etc. ausreicht. Dies könnte<br />
bedeuten, dass die geplante Investition nicht vollständig<br />
umgesetzt werden kann, was im schlimmsten Fall dazu<br />
führen würde, dass die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />
an der Al Alamia Arabian Gulf FZC wertlos werden würde<br />
und die Anleger einen Verlust ihres eingesetzten Kapitals<br />
in Kauf nehmen müssten.<br />
4.10<br />
Vertragspartner<br />
Sollten wesentliche Vertragspartner, insbesondere während<br />
der Bauphase, zum Beispiel durch eine Insolvenz<br />
ausfallen, besteht das Risiko, dass vereinbarte Leistungen<br />
nicht mehr oder nur zu höheren Kosten erbracht werden<br />
können. Die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung könnte sich<br />
in einem solchen Fall deutlich verschlechtern.<br />
4.11<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft ist in<br />
hohem Maße mit den persönlichen Fähigkeiten, Erfahrungen<br />
und Kontakten des Projektmanagements verbunden.<br />
Darüber hinaus spielt der lokale Partner vor Ort eine<br />
wichtige Rolle für die Realisierung des Fondsprojektes. Es<br />
kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht<br />
während der Fondslaufzeit wichtige Entscheidungsträger<br />
aus dem Projektmanagement ausscheiden oder wichtige<br />
Kontaktpersonen nicht mehr zur Verfügung stehen und<br />
sich dadurch negative Einflüsse auf die wirtschaftliche<br />
Entwicklung und damit mittelbar auch auf die Anleger der<br />
Fondsgesellschaft ergeben.<br />
15<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung
16<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung<br />
4.12<br />
Einzahlungsverpfl ichtungen<br />
Die Gesellschaft ist bei der vorgesehenen Investition auf<br />
die termingerechte Einzahlung der Kapitaleinlagen der<br />
Anleger angewiesen. Werden die Kapitaleinlagen der Anleger<br />
nicht vollständig oder nicht fristgerecht eingezahlt,<br />
kommt die Fondsgesellschaft unter Umständen mit ihren<br />
eigenen Einzahlungsverpfl ichtungen in Verzug. Dies kann<br />
bedeuten, dass der Investitionszeitplan in den VAE nicht<br />
eingehalten werden kann oder auch (Teil-) Investitionen<br />
nicht mehr durchgeführt werden können. Dies würde zu<br />
einer verminderten Wirtschaftlichkeit der Beteiligung für<br />
den Anleger führen.<br />
4.13<br />
Wirtschaftliche Entwicklung<br />
des Krankenhausbetriebes<br />
Es besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong>) LLC (GHVH) als Krankenhausbetreibergesellschaft<br />
schlechter darstellt als prognostiziert. Die GHVH soll planmäßig<br />
Einnahmen aus dem Betrieb der Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik erzielen. Es ist denkbar, dass die prognostizierten<br />
Cashfl ows nicht, nicht in dieser Höhe oder erst zu<br />
einem späteren Zeitpunkt erwirtschaftet werden können.<br />
Dies hätte geringere Ausschüttungen der GHVH an die Al<br />
Alamia und weiter von dieser an die Fondsgesellschaft zur<br />
Folge. Dies könnte im schlimmsten Fall zur Wertlosigkeit<br />
der Beteiligung an der Al Alamia und damit zum (mindestens<br />
teilweisen) Verlust des investierten Kapitals der<br />
Fondsgesellschaft und damit der Anleger führen.<br />
Gründe für eine schlechtere wirtschaftliche Entwicklung<br />
könnten z. B. eine geringere als prognostizierte Auslastung<br />
des Krankenhauses, beispielsweise aufgrund veränderter<br />
Wettbewerbsverhältnisse, oder eine Überschreitung der<br />
kalkulierten Kosten sein. Ebenso kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass das geplante Leistungsspektrum des<br />
Krankenhauses nicht wie geplant angeboten werden<br />
kann, weil sich der Bau des Krankenhauses verzögert oder<br />
das entsprechende Krankenhaus-Management bzw. das<br />
notwendige Fachpersonal oder die benötigte Medizintechnik<br />
nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zur<br />
Verfügung stehen.<br />
4.14<br />
Auslandsrisiko<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich zur Durchführung der<br />
geplanten Investition unmittelbar bzw. mittelbar an zwei<br />
Gesellschaften in den VAE beteiligen. Veränderungen der<br />
politischen, rechtlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
in den VAE können das wirtschaftliche Ergebnis<br />
der gesamten Investition nachhaltig negativ beeinfl ussen.<br />
Dies kann mittelbar auch Auswirkungen auf die Fondsgesellschaft<br />
und ihre Anleger haben, wenn z. B. prognostizierte<br />
Ausschüttungen nicht erwirtschaftet werden bzw.<br />
das von der Fondsgesellschaft investierte Kapital verloren<br />
geht. Für die Anleger würde dies im schlimmsten Fall einen<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust ihres eingesetzten<br />
Kapitals bedeuten.<br />
4.15<br />
Investitionskosten / Eigenkapitalplatzierung<br />
Sollte die Eigenkapitalplatzierung nur unzureichend,<br />
d. h. unter den Plandaten erfolgen, so sind die fixen<br />
Aufwandspositionen im Verhältnis zum eingeworbenen Eigenkapital<br />
relativ höher als prognostiziert. Dies hätte eine<br />
Verschlechterung der Liquiditätslage der Gesellschaft zur<br />
Folge und damit verbunden auch eine Verringerung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligung. Darüber hinaus würde<br />
sich in diesem Fall die Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft<br />
an der Al Alamia verringern.<br />
4.16<br />
Überschreitung von Kostenansätzen<br />
in der Betriebsphase<br />
Es besteht das Risiko, dass Kostenansätze, welche im Prospekt<br />
genannt werden, tatsächlich überschritten werden.<br />
Dies könnte dazu führen, dass sich die Erträge der Anleger<br />
vermindern.
4.17<br />
Wertentwicklung / Niedrigere Rückfl üsse<br />
Die Wertentwicklung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
hängt unmittelbar vom wirtschaftlichen<br />
Ergebnis der Krankenhausbetreibergesellschaft und deren<br />
Fähigkeit, Ausschüttungen zu leisten, ab. Diese Ausschüttungen<br />
fl ießen zunächst direkt an die Al Alamia, an der die<br />
Fondsgesellschaft beteiligt ist. Die Al Alamia leitet diese<br />
Ausschüttungen anschließend an ihre Gesellschafter weiter.<br />
Es besteht das Risiko, dass die bei Erwerb der unmittelbaren<br />
bzw. mittelbaren Beteiligung erwarteten Rückfl üsse<br />
aus laufenden Ausschüttungen bzw. aus einem späteren<br />
Veräußerungserlös nicht erwirtschaftet werden können<br />
(vgl. Kapitel 4.13). Dies hätte eine Verschlechterung der<br />
Liquiditätslage der Gesellschaft zur Folge und damit verbunden<br />
auch eine Verringerung der Ausschüttungen an<br />
die Anleger.<br />
4.18<br />
Währungsrisiken<br />
Die Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt in Euro. Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />
der Al Alamia sowie deren eigene Investitionen erfolgen<br />
jedoch überwiegend in US-Dollar (USD). Die lokale<br />
Währung in den VAE ist der Dirham. Dieser ist seit 1980<br />
mit einem festen Wechselkurs von 3,67 VAE-Dirham =<br />
1 USD an den US-Dollar gekoppelt. Wechselkursschwankungen<br />
des US-Dollars gegenüber dem Euro können das<br />
wirtschaftliche Ergebnis in den VAE beeinträchtigen und<br />
im Ergebnis auch dazu führen, dass die für die Fondsgesellschaft<br />
erwarteten Rückfl üsse aus der Beteiligung<br />
in Euro niedriger ausfallen als erwartet. Dies könnte<br />
die Rentabilität der Vermögensanlage für den Anleger<br />
beeinträchtigen.<br />
RISIKOKUMULATION / MAXIMALES RISIKO<br />
Das Auftreten einzelner oder auch das Zusammenwirken<br />
mehrerer Risikofaktoren kann dazu<br />
führen, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis<br />
einer Beteiligung erheblich verschlechtert. Das<br />
maximale Risiko für die Anleger besteht im Totalverlust<br />
ihres eingesetzten Kapitals inkl. Agio<br />
zuzüglich der Verbindlichkeiten aus einer evtl.<br />
auf Anlegerebene eingegangenen Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung. Eine Beteiligung wird<br />
daher nur Anlegern empfohlen, die aufgrund ihrer<br />
Einkunfts- und Vermögenssituation im Extremfall<br />
auch einen Totalverlust der Beteiligung hinnehmen<br />
können.<br />
Weitere wesentliche Risiken existieren nach<br />
Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />
17<br />
Wesentliche Risiken der Beteiligung
5.<br />
Das Emissions- und<br />
Investmenthaus<br />
5.1<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG stellt sich vor<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG ist ein innovatives Investmenthaus,<br />
dessen Ziel es ist, den Anlegern Investitionsmöglichkeiten<br />
mit außergewöhnlichen Renditeaussichten<br />
zu erschließen. Kernkompetenz ist die Entwicklung und<br />
Strukturierung von Investitionen in Wachstumsmärkten<br />
wie Asien, Osteuropa, Afrika, Lateinamerika und dem<br />
Mittleren Osten. Die Investitionen erfolgen vor allem in<br />
die Anlageklassen Gesundheitswesen, Infrastruktur und<br />
Immobilienprojektentwicklung.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG entwickelt und managt geschlossene<br />
Fonds und mit ihrem Tochterunternehmen, der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Investment AG, auch offene Fonds, die bereits<br />
mehrfach ausgezeichnet wurden. <strong>SHEDLIN</strong> platziert<br />
diese Fonds im Markt und legt darüber hinaus weitere<br />
Investments auf. Mit ihrem Investmentansatz, einen<br />
langfristig hohen Kapitalzuwachs durch eine strategische<br />
Anlagepolitik jenseits eingefahrener Wege zu erzielen, ist<br />
die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG nachweislich erfolgreich.<br />
Drei herausragende Persönlichkeiten standen Pate bei der<br />
Namensgebung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. So steht SHED-<br />
LIN für: Shackleton, Edison und Lincoln. Polarforscher Sir<br />
Ernest Henry Shackleton beeindruckte als hervorragender<br />
Stratege und Organisator. Obwohl er eigentlich als erster<br />
Mensch den Südpol erreichen wollte, ordnete er dieses<br />
Ziel der Sicherheit und der Fürsorge für sein Team unter.<br />
Thomas Alva Edison, eine der größten Unternehmerpersönlichkeiten<br />
aller Zeiten, erkannte das Potenzial seiner<br />
Erfi ndungen und nutzte es konsequent. Mit Kreativität<br />
und Beharrlichkeit begegnete er allen Schwierigkeiten. US-<br />
Präsident Abraham Lincoln hat trotz vieler Schicksalsschläge<br />
nie aufgegeben an sich zu glauben. Er strebte stets<br />
Gerechtigkeit für sein Volk an. Nach dem Vorbild dieser<br />
Namensgeber engagiert sich <strong>SHEDLIN</strong> für seine Anleger:<br />
mit Verantwortung, Strategie, Ausdauer und Kreativität.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Philosophie ist dabei ebenso schlicht wie<br />
anspruchsvoll: Auf Worte folgen Taten.
Die Produkte der <strong>SHEDLIN</strong> sind so konzipiert, dass die<br />
Zielerreichung für den Anleger auch über den eigenen<br />
Ertrag entscheidet. Nur wer Leistung bringt, hat das Recht<br />
auf Bezahlung. Das ist ein faires Prinzip. <strong>SHEDLIN</strong> entwickelt<br />
für seine Anleger attraktive Investmentlösungen, bei<br />
deren Realisierung konsequent auf die prognostizierten<br />
Ziele hingearbeitet wird. <strong>SHEDLIN</strong>-Mitarbeiter denken und<br />
arbeiten zielorientiert. Sie streben nach hervorragenden<br />
Ergebnissen und Erfolg für die Anleger.<br />
5.2<br />
Produkte<br />
Innovative Kapitalmarktprodukte mit Alleinstellungsmerkmal<br />
differenzieren die <strong>SHEDLIN</strong>-Angebote deutlich<br />
vom Wettbewerb und erschließen neue renditestarke<br />
Investitionsfelder. Bei der Konzeption geschlossener Fonds<br />
legt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG einen hohen Wert auf die<br />
Gestaltung innovativer Produkte. Das aktuelle Produktangebot<br />
im Bereich der geschlossenen Fonds umfasst 4<br />
Produkte: <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1, <strong>SHEDLIN</strong><br />
New European Frontiers 3, <strong>SHEDLIN</strong> Chinese Property 1<br />
und <strong>SHEDLIN</strong> Portfolio Fund 2. Die offenen Fonds des Investmenthauses<br />
sind der <strong>SHEDLIN</strong> Warrior Fund sowie der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Defender Fund zu nennen. Weitere geschlossene<br />
Fonds befi nden sich in der konzeptionellen Entwicklung:<br />
„Erneuerbare Energien“ in der Türkei, Immobilienprojektentwicklungen<br />
in Südafrika und Brasilien. <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
AG hat den Anspruch, auch in der Emission geschlossener<br />
Fondsprodukte stets erste Plätze einzunehmen, nicht beim<br />
Platzierungsvolumen, wohl aber bei der Produktqualität.<br />
19<br />
Emissions- und Investmenthaus
6.<br />
Wirtschaftliche<br />
Grundlagen<br />
„We love, we want and we need German<br />
<strong>Health</strong>care, and that is the reason, why we give<br />
all the support we can to the German General<br />
Hospital.“<br />
Abdullah Al Fahim<br />
6.1<br />
Die Vereinigten Arabischen Emirate – VAE<br />
6.1.1<br />
Makroökonomische Basisdaten<br />
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein auf der Arabischen<br />
Halbinsel gelegener Bundesstaat. Im Süden und<br />
Westen grenzen die VAE an Saudi-Arabien, im Osten an<br />
den Oman und im Norden über ihre Hoheitsgewässer an<br />
Katar. Die VAE bestehen heute aus sieben Emiraten: Abu<br />
Dhabi, Dubai, Sharjah, Ras Al-Khaimah, Umm Al-Qaiwain,<br />
Fujairah und Ajman und umfassen eine Gesamtfläche<br />
von rund 83.600 km2 , sind also etwa ein Viertel so groß<br />
wie Deutschland. Die Bevölkerungszahl wurde für 2007<br />
mit 4,75 Mio. Einwohnern angegeben (zum Vergleich: in<br />
Deutschland lebten 2007 etwa 82 Mio. Menschen).<br />
Abu Dhabi ist mit einer Fläche von über 67.000 km2 das<br />
größte und das bevölkerungsreichste der sieben Emirate<br />
(2008 ca. 2,1 Mio. Einwohner). Es stellt, mit großem<br />
Abstand, auch das reichste der Emirate dar. Abu Dhabi<br />
verfügt mit rund 98 Mrd. Barrel über die größten Ölreserven<br />
innerhalb der Föderation und über die viertgrößten<br />
weltweit.
Saudi Arabien<br />
Kuwait<br />
Jemen<br />
Das BIP der VAE betrug im Jahr 2006 168 Mrd. USD.<br />
Gemäß den vom IMF veröffentlichten Daten aus April<br />
2009 beträgt das BIP-Wachstum 6,3% für das Jahr 2007<br />
und 7,4% für das Jahr 2008. Für 2009 wird ein leichtes<br />
Schrumpfen der Wirtschaftsleistung um 0,6% prognostiziert,<br />
für die folgenden Jahre wird mit Wachstumsraten<br />
von 1,6% (2010) und 3,3% (2011) gerechnet. Jedoch<br />
steigt das BIP im Vergleich zu anderen Wirtschaftsmärkten<br />
weiterhin spürbar.<br />
6.1.2<br />
Kurzer historischer Rückblick<br />
Die Lebensumstände der Bevölkerung der VAE waren noch<br />
Ende der 1950er Jahre sehr einfach. Es gab weder Häuser<br />
noch Straßen, 80% der Bevölkerung konnte nicht lesen und<br />
schreiben. Die einzige, magere Einkommensquelle war der<br />
Perlenhandel. Bis 1957 gab es weder Ärzte noch Kliniken.<br />
Mit dem Beginn der Ölförderung Anfang der 1960er Jahre<br />
begann auch die wirtschaftliche Entwicklung der VAE.<br />
Die erste Ölquelle wurde 1959 im Scheichtum Abu Dhabi<br />
entdeckt. Es dauerte jedoch weitere drei Jahre bis die erste<br />
Ladung Rohöl nach Europa geliefert werden konnte.<br />
Die Machtübernahme durch Scheich Zayed bin Sultan Al<br />
Nahyan im Jahr 1966 läutete einen Paradigmenwechsel<br />
Katar<br />
VAE<br />
Iran<br />
Oman<br />
Abu Dhabi<br />
in der Führung des Emirats Abu Dhabi ein. Scheich Zayid<br />
öffnete die Staatskassen, förderte die wirtschaftliche<br />
Eigenverantwortung der Bevölkerung und legte damit<br />
den Grundstein für eine weitere positive wirtschaftliche<br />
Entwicklung im Land.<br />
Am 2. Dezember 1971 entließ Großbritannien die ehemaligen<br />
Trucial States in die Unabhängigkeit. Unter Führung<br />
des Emirates Abu Dhabi wurden die VAE aus den ehemaligen<br />
Trucial States Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman,<br />
Umm Al-Qaiwain und Fujairah gegründet. Erstes Staatsoberhaupt<br />
war Scheich Zayid bin Sultan Al Nahyan. Im<br />
Februar 1972 trat dann auch Ras Al-Khaimah als siebtes<br />
Emirat der Föderation bei.<br />
6.1.3<br />
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung<br />
Obwohl aufgrund einer nur sporadischen Bevölkerungserfassung<br />
in der Vergangenheit genaue historische Bevölkerungszahlen<br />
nicht vorliegen, gehen Schätzungen davon<br />
aus, dass die Bevölkerung in den gesamten Vertragsstaaten<br />
im frühen 19. Jahrhundert nur ca. 72.000 Einwohner<br />
umfasst hat (Lorimer, S. 1437 – Band II B). Anfang der<br />
90er Jahre lag die Gesamtbevölkerung der VAE dann bei<br />
etwa 1,5 Mio. Einwohnern. Seitdem hat sie sich mehr als<br />
verdreifacht (2007: 4,75 Mio.). Knapp 40% der Einwohner<br />
21<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
22<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
leben in Abu Dhabi.<br />
Der Anteil an gebürtigen Emirati, sogenannten Nationals,<br />
an der Gesamtbevölkerung beträgt nur ca. 20%. Die<br />
Mehrheit der Einwohner stellen sogenannte Expatriats dar,<br />
Mitarbeiter ausländischer Unternehmen sowie Gastarbeiter<br />
von den Philippinen, aus Pakistan, Indien, dem Iran und<br />
anderen Nachbarstaaten.<br />
Eine verlässliche Prognose für das Bevölkerungswachstum<br />
in der Region ist aufgrund der erheblichen Dynamik kaum<br />
seriös erstellbar. Das durchschnittliche Bevölkerungswachstum<br />
für die VAE wird für die Jahre (1997 – 2007) mit<br />
6,6% p.a. angegeben.<br />
Durchschnittliches Bevölkerungswachstum<br />
(1997-2007)<br />
Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD;<br />
United Arab Emirates Yearbook 2008<br />
VAE 6,6%<br />
Abu Dhabi 5,0%<br />
Golfstaaten (GCC) 3,2%<br />
USA 1,0%<br />
Schweiz 1,0%<br />
Großbritannien 0,4%<br />
Deutschland 0,1%<br />
0 1 2 3 4 5 6 7<br />
Für 2008 und 2009 ist für die VAE ein Bevölkerungswachstum<br />
von jeweils etwa 6% vorhergesagt (United<br />
Arab Emirates Yearbook 2009). Geht man davon aus, dass<br />
dieses Wachstum konstant bleibt und sich nicht weiter<br />
erhöht, ergeben sich daraus folgende Zahlen:<br />
%<br />
Bevölkerungsentwicklung in den VAE<br />
von 2007 – 2015 (2008 – 2015 PROGNOSE)<br />
Basis 2007 4,75 Mio.<br />
Prognose zum Jahr 2010 ca. 5,7 Mio.<br />
Prognose zum Jahr 2015 ca. 7,7 Mio.<br />
6.1.4<br />
Politische Strukturen der VAE<br />
Die Verfassungsstruktur hat sowohl Elemente eines Staatenbundes<br />
als auch eines Bundesstaates.<br />
Derzeitiger Präsident ist<br />
der Emir von Abu Dhabi,<br />
Scheich Khalifa bin Zayed<br />
Al Nahyan (Foto). Die Präsidentschaft<br />
wird alle 5 Jahre<br />
erneuert. Scheich Khalifa<br />
wurde direkt nach dem Ableben<br />
seines Vaters, Scheich<br />
Zayid bin Sultan Al Nahyan, im November 2004 zum<br />
Nachfolger und Präsidenten gewählt. Sein Stellvertreter<br />
und Ministerpräsident ist der Emir von Dubai, Scheich<br />
Mohammed bin Rashid Al Maktoum.<br />
Höchstes Verfassungsorgan ist der aus den sieben Herrschern<br />
der Emirate bestehende ‚Oberste Rat‘ (Supreme<br />
Council). Für Beschlussfassungen des Rates sind 5 von<br />
7 Ja-Stimmen erforderlich, wobei Abu Dhabi und Dubai<br />
aufgrund eines Vetorechts eine Sonderstellung einnehmen.<br />
Die Meinungsbildung erfolgt meist durch Konsens.<br />
Das Kabinett, einschließlich des Ministerpräsidenten und<br />
seines Stellvertreters, besteht gegenwärtig aus 23 Mitgliedern<br />
– 19 Ministern und vier Staatsministern.<br />
Die laufenden Regierungsgeschäfte werden von den<br />
Fachministern geführt, die vom Rat der Herrscher ernannt<br />
werden. Die Gesetzgebung liegt de jure beim Kabinett, de<br />
facto wird die Macht von den sieben Emiren ausgeübt. Die<br />
einzelnen Emirate verfügen auch über eigene Verwaltungen,<br />
die eigene Budgethoheit haben und von der Zentralregierung<br />
weitgehend unabhängig sind.
Die VAE haben Mitgliedschaften in vielen internationalen<br />
Organisationen beispielsweise bei den UN und in UN<br />
Sonderorganisationen, bei der Weltbank, im IWF, in der<br />
arabischen Liga und der OPEC.<br />
6.1.5<br />
Wirtschaftliche Entwicklung<br />
Die Finanzkrise hat in den vergangenen Monaten weltweit<br />
die Aktien- und Immobilienmärkte erschüttert. Die VAE<br />
sind jedoch von der Krise kaum berührt. „Trotz der jüngsten<br />
Marktturbulenzen werden die VAE weiter boomen und<br />
Risiken in Chancen ummünzen“, sagte der Vizepräsident<br />
der Vereinigten Arabischen Emirate beim ersten World<br />
Economic Forum (WEF) in Dubai. Das „strenge Finanzregime“<br />
der VAE habe die negativen Einfl üsse der Finanzkrise<br />
abgewehrt. Er sieht die Golf-Emirate als „Nation der<br />
Zukunft“, da sie ungeachtet der aktuellen Marktsituation<br />
auch weiterhin ein stabiles Wachstumsumfeld bieten.<br />
Das BIP der VAE betrug 2007 181 Mrd. USD (+ 8%).<br />
Hauptmotor waren die gestiegenen Exporte, etwa 37%<br />
davon bezogen sich auf Öl und Gas. Die VAE erwirtschafteten<br />
im Jahr 2007 einen Handelsüberschuss von mehr<br />
als 57 Mrd. USD. Für 2008 betrug das Wachstum 7,4%<br />
(Central Bank of The United Arab Emirates, Annual Report<br />
2008).<br />
Wirtschaft in den VAE, 2007<br />
Bevölkerung<br />
4,75 Mio.<br />
Einwohner<br />
BIP nominal 181 Mrd. USD<br />
BIP Veränderung<br />
(Vergleich zum Vorjahr)<br />
plus 8%<br />
BIP je Einwohner 30.160 USD<br />
Gesamte Warenexporte 152,1 Mrd. USD<br />
Gesamte Warenimporte 94,7 Mrd. USD<br />
6.1.6<br />
Bedeutung der Ölförderung<br />
Der erste Präsident der VAE, Scheich Zayid bin Sultan Al<br />
Nahyans, hat bereits frühzeitig erkannt, dass es für die Zukunft<br />
der Emirate unerlässlich ist, parallel zur Ölförderung<br />
weitere Wirtschaftszweige zu etablieren. Wie lange die<br />
Ölvorkommen der VAE tatsächlich ausreichen werden, ist<br />
nach wie vor unklar. Nach aktuellen Prognosen ist die Ölförderung<br />
in Abu Dhabi noch für rund 100 Jahre gesichert<br />
(United Arab Emirates Yearbook 2009).<br />
Der Anteil der nicht-ölproduzierenden Bereiche an der<br />
Gesamtwirtschaft wächst kontinuierlich. Im Jahr 2006<br />
trug der Ölsektor in Abu Dhabi mit etwa 62% zum BIP bei.<br />
2010 sollen es noch 55% sein. Die Regierung hat einige<br />
groß angelegte Initiativen gestartet und investiert Öleinnahmen<br />
in andere Wirtschaftsbereiche wie etwa Bauwesen,<br />
Tourismus, Strom und Wasserversorgung sowie<br />
in produzierende Gewerbe. Diese breite Diversifi zierung<br />
führt dazu, dass die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Öl<br />
im Verhältnis zur Gesamtwirtschaftskraft immer geringer<br />
wird. Scheich Zayids Plan, sein Volk in eine wirtschaftlich<br />
vom Öl unabhängige Zukunft zu führen, ist also<br />
aufgegangen.<br />
Anteile der Ölindustrie am BIP<br />
(Beispiel Abu Dhabi)<br />
2006<br />
2008<br />
2010<br />
Quelle: Industrie und Handelskammer von Abu Dhabi,<br />
Masdar Research, 2009<br />
38%<br />
41%<br />
45%<br />
Öl Sonstige<br />
62%<br />
59%<br />
PROGNOSE<br />
55%<br />
PROGNOSE<br />
%<br />
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100<br />
23<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
24<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
6.1.7<br />
Tourismus<br />
Der starke Anstieg im Tourismussektor hat dazu geführt,<br />
dass die VAE nach Saudi-Arabien (unter Berücksichtigung<br />
der Pilgerreisen) zur zweitwichtigsten Tourismusdestination<br />
in der arabischen Welt geworden sind. Die Zahl der<br />
Touristen soll bis zum Jahr 2010 auf etwa 15 Mio. anwachsen.<br />
Ferner wird erwartet, dass zukünftig jeder zehnte<br />
Arbeitsplatz in den VAE im Bereich Touristik zu finden<br />
sein wird. Jährlich werden mehr als 1 Mrd. Euro im Tourismussektor<br />
umgesetzt, in diesem Bereich konnte 2007<br />
eine Wachstumsrate von ca. 11% erreicht werden (World<br />
Travel and Tourism Council, Statistics 2009). Für die Jahre<br />
2009 bis 2015 wird mit einem jährlichen Wachstum von<br />
durchschnittlich 5,4% p.a. gerechnet (World Travel and<br />
Tourism Council, Statistics 2009).<br />
Die Regierung der VAE fördert den Tourismus, indem<br />
neue Projekte für Infrastruktur, Festivals, Konferenzen<br />
und andere Veranstaltungen ausgeschrieben werden. Als<br />
Beispiele hierfür seien die Errichtung des neuen Museumsund<br />
Kulturdistrikts auf Saadiyat Island und die neue Formel<br />
1 Rennstrecke auf Yas Island in Abu Dhabi genannt.<br />
6.1.8.<br />
Bausektor<br />
Einer der wichtigsten Wirtschaftssektoren in den VAE<br />
ist die Baubranche. Offi zielle Schätzungen gehen davon<br />
aus, dass in den letzten 20 Jahren über 130 Mrd. Euro<br />
in Infrastruktur- und Bauprojekte investiert wurden. Ein<br />
Großteil dieses Kapitals kam aus der staatlichen Kasse des<br />
ölreichen Emirates Abu Dhabi, welches auch die Projekte<br />
in Dubai mitfi nanzierte.<br />
Abu Dhabi hat mit seiner „Vision Abu Dhabi 2030“ viele<br />
Bauprojekte defi niert, die das Bild vom „Wüstenstaat“<br />
bis 2030 grundlegend verändern werden. Bereits in den<br />
kommenden Jahren sind zahlreiche Entwicklungsprojekte<br />
auf der Hauptinsel und in neu angelegten Städten geplant.<br />
So entstehen in den Küstenregionen und auf den<br />
Inseln luxuriöse Wohn- und Resortkomplexe, Shopping<br />
Malls, Verbrauchergroßmärkte und Wohnkomplexe für<br />
Bewohner aller Einkommensklassen. Verschiedene Infrastrukturprojekte<br />
– hauptsächlich Brückenbau – sollen die<br />
Verkehrsanbindungen optimieren.<br />
6.1.9<br />
Der Rechtliche Rahmen für<br />
Ausländische Investoren<br />
Eine Freihandelszone (Free Zone) ist ein innerhalb der<br />
VAE gebildetes eigenes Rechtsgebiet mit im Vergleich<br />
zu den VAE speziellen rechtlichen Regelungen. Eine Free<br />
Zone bietet ausländischen Investoren mehrere Vorteile<br />
insbesondere:<br />
Ausländischer Investor erhält eine Möglichkeit, ein<br />
Unternehmen ohne Beteiligung eines lokalen Partners<br />
zu gründen.<br />
Es besteht keine Pfl icht zur Abführung von Gesellschaftssteuern<br />
für einen Zeitraum, je nach der<br />
jeweiligen Free Zone.<br />
Es gibt keinerlei Restriktionen für Kapiteltransfers<br />
sowie<br />
keine Import- oder Exportzölle für Warenlieferungen<br />
zwischen der Freihandelszone und den Gebieten<br />
außerhalb der VAE.<br />
Da die Al Alamia Arabian Gulf FZC in einer Freihandelszone<br />
ihren Sitz hat, konnte sie ohne den lokalen Partner<br />
gegründet werden. Ihre Tätigkeit ist allerdings auf das<br />
Gebiet der Freihandelszone bzw. die Gebiete außerhalbe<br />
der VAE beschränkt. Sie gilt jedoch gesellschaftsrechtlich<br />
als nicht in den VAE ansässig. Dies hat zur Folge, dass zum<br />
Export von Waren oder Dienstleistungen in die VAE (d. h.<br />
aus der jeweiligen Freihandelszone heraus) ein Handelsvertreter,<br />
Importeur oder auch ein Joint Venture mit Sitz in<br />
VAE benötigt wird oder eine Zweigniederlassung der Free<br />
Zone Gesellschaft errichtet werden muss.<br />
Um den Bau und Betrieb einer Klinik in Abu Dhabi im<br />
Stadtteil „Khalifa A“ anbieten und gewährleisten zu können,<br />
ist es gesetzlich erforderlich, eine Gesellschaft mit<br />
dem lokalen Partner zu gründen. Aus diesem Grund wird<br />
die GHVH (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC mit einem lokalen Partner<br />
errichtet, um die Umsetzung des Projektes in Abu Dhabi<br />
zu ermöglichen.
6.2<br />
Die Entwicklung in Abu Dhabi<br />
Der Extravaganz Dubais steht in Abu Dhabi vornehme<br />
Zurückhaltung gegenüber.<br />
„In Dubai wird erst gebaut und dann geplant,<br />
in Abu Dhabi wird erst geplant und dann gebaut!“<br />
Franz Schnabel, Director Global Solutions, Siemens AG<br />
Dieses Zitat fasst auf markante Art den charakteristischen<br />
Unterschied zwischen beiden Emiraten zusammen. Der<br />
Vergleich von Dubai mit Abu Dhabi stellt eine Begegnung<br />
der Gegensätze dar: Dubai als „Las Vegas des Orients“<br />
gegenüber Abu Dhabi, dem „vornehm zurückhaltenden<br />
Genf der arabischen Welt“. Abu Dhabi wächst bewusst<br />
langsamer und dadurch gewollt besser strukturiert.<br />
6.2.1.<br />
Abu Dhabi – ein historischer Rückblick<br />
Das Emirat Abu Dhabi wurde 1791 vom Beduinenstamm<br />
der Bani Yas als Siedlung nahe einer Süßwasserquelle<br />
gegründet. Später wurde der Hauptsitz nach Abu Dhabi<br />
verlegt. 1833 löste sich Dubai vom Emirat Abu Dhabi.<br />
Unter Scheich Zayed bin Khalifa (1855–1908) begann der<br />
Aufstieg des Emirates. Ihm gelang die Wahrung der Souveränität<br />
gegenüber dem britischen Machtanspruch.<br />
In den folgenden Jahrzehnten entwickelt sich Abu Dhabi<br />
zu einem wichtigen Zentrum der Perlenfi scherei und des<br />
Perlenhandels. Dieser Wirtschaftszweig brach allerdings<br />
um 1930 fast völlig zusammen, als Japan Zuchtperlen auf<br />
den Markt brachte.<br />
1853 kam es zur „Erklärung des ewigen Waffenstillstandes“<br />
zwischen Großbritannien und den sieben Scheichtümern,<br />
für die in der Folgezeit die Bezeichnung „Befriedetes<br />
Oman“, „Vertragsoman“ oder „Vertragsküste“ (Trucial<br />
States) üblich wurde. Von 1952 an hatte sich eine engere<br />
Zusammenarbeit der Scheichtümer entwickelt, verstärkt<br />
nach dem Einsetzen der Erdölförderung Anfang der<br />
1960er Jahre. Mit Beginn der Erdölförderung 1962 konnte<br />
sich die Wirtschaft des Emirates wieder entwickeln.<br />
Der Scheich von Abu Dhabi Zayid bin Sultan Al Nahyan<br />
war von der Gründung der VAE 1971 bis zu seinem Tod<br />
im November 2004 Präsident der VAE. Danach übernahm<br />
sein Sohn Scheich Khalifa bin Zayed Al Nahyan die Regentschaft.<br />
Er nahm wichtige Strukturreformen in Angriff und<br />
ist aktuell dabei, das Emirat Abu Dhabi auf die Zukunft<br />
vorzubereiten. Ziel ist es, die gegenwärtige Infrastruktur<br />
den Anforderungen der extrem schnell wachsenden Metropole<br />
anzupassen.<br />
25<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
26<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
6.2.2<br />
Bevölkerungsentwicklung von Abu Dhabi<br />
Das Durchschnittsalter der Einwohner Abu Dhabis beträgt<br />
19 Jahre für Nationals und 30 Jahre für Expatriats, 26%<br />
der Bevölkerung sind jünger als 20 Jahre, weniger als 2%<br />
der Bevölkerung sind älter als 60 Jahre. In der Gesamtbevölkerung<br />
überwiegen die Männer (Männer 70%, Frauen<br />
30%), der Grund hierfür ist jedoch der hohe männliche<br />
Einwohnerzahlen von Abu Dhabi (2008)<br />
800.000<br />
700.000<br />
600.000<br />
500.000<br />
400.000<br />
300.000<br />
200.000<br />
100.000<br />
0<br />
Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, <strong>Health</strong> Authority Abu Dhabi (HAAD) 2009.<br />
unter 15 Jahre 15–39 Jahre 40–59 Jahre 60 und älter<br />
Die Bevölkerung von Abu Dhabi wächst kontinuierlich.<br />
2005 waren 1,5 Mio. Einwohner verzeichnet, 2007 waren<br />
es 1,75 Mio., 2008 bereits 2,1 Mio.. Für das Jahr 2018<br />
Bevölkerungsentwicklung in Abu Dhabi von 2005 – 2018 (2009 – 2018 PROGNOSE)<br />
In Mio. Einwohner<br />
3<br />
2,5<br />
2<br />
1,5<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
Ausländeranteil. Betrachtet man die Gruppe der Nationals<br />
alleine, so ergibt sich eine Verteilung von 50% zu 50%.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die offi ziellen Einwohnerzahlen<br />
von Abu Dhabi im Jahr 2008:<br />
(Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008)<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
Frauen<br />
Männer<br />
rechnet das Abu Dhabi Department of Planning and Economy<br />
mit mehr als 2,8 Mio. Einwohnern.<br />
Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD 2009.<br />
2018
6.2.3<br />
Wirtschaftliche Entwicklung von Abu Dhabi<br />
Das BIP von Abu Dhabi erreichte 2006 nahezu 100 Mrd.<br />
USD und übertraf damit seinen Vorjahreswert um mehr<br />
BIP von Abu Dhabi 2002-2010 (2007 – 2010 PROGNOSE)<br />
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Planung, Industrie und Handelskammer von Abu Dhabi, 2009<br />
In Mrd. USD<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
40,5<br />
2002<br />
45,3<br />
59,5<br />
82,2<br />
99,9<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Vergleich der Wirtschaftskennzahlen 2006 für Abu Dhabi und Deutschland<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland, Ministerium für Wirtschaft und Planung, Industrie und Handelskammer von Abu Dhabi, 2009<br />
Abu Dhabi Deutschland<br />
Bevölkerung 1,62 Mio. Einwohner 82,3 Mio. Einwohner<br />
BIP nominal 99,9 Mrd. USD 2.325 Mrd. EUR<br />
BIP Veränderung<br />
(Vergleich zum Vorjahr)<br />
plus 21,7% plus 1,25%<br />
BIP je Einwohner 61.700 USD 83.500 EUR<br />
Gesamte Warenexporte 64 Mrd. USD 893 Mrd. EUR<br />
Gesamte Warenimporte 12,5 Mrd. USD 734 Mrd. EUR<br />
Auch Abu Dhabi sieht den Tourismus als sehr wichtigen<br />
Wirtschaftsfaktor an. So wurde die Tourismusbehörde<br />
Abu Dhabi (ADTA) gegründet, deren Hauptaufgabe es ist,<br />
das Reiseziel Abu Dhabi weltweit zu vermarkten und Infrastrukturmaßnahmen<br />
zu steuern. Darüber hinaus wurde,<br />
als 20%. Bis zum Jahr 2010 wird, nicht zuletzt durch den<br />
Ölabsatz, eine Steigerung auf 159 Mrd. USD erwartet.<br />
111,8<br />
122<br />
141,3<br />
159<br />
mit einem Kapital von 27,2 Mio. USD, ein Unternehmen für<br />
Entwicklung und Investitionen im Tourismussektor (TDIC)<br />
gegründet. Es soll den Hotelbau mit etwa 17.000 neuen<br />
Zimmern bis zum Jahr 2015 unterstützen.<br />
27<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
28<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
6.2.4<br />
Abu Dhabi heute – „State of the Art“<br />
Die Stadtverwaltung und das Planungsamt von Abu Dhabi<br />
haben einen umfangreichen Entwicklungsplan für das<br />
Emirat Abu Dhabi ausgearbeitet, der bis 2010 umgesetzt<br />
werden soll. Darin enthalten ist auch eine Vielzahl von<br />
Projekten, die in Zusammenarbeit mit den Vereinten<br />
Nationen realisiert werden. Der Plan, dessen zahlreiche<br />
Ab 2009: Formel 1 in Abu Dhabi<br />
Am 1. November 2009 wird auf dem Yas Marina Circuit,<br />
der gegenwärtig auf Yas Island entsteht, der erste Etihad<br />
Airways Abu Dhabi Grand Prix stattfi nden. Der Yas Marina<br />
Circuit soll eine der spektakulärsten Rennstrecken der Welt<br />
werden. Die Strecke ist 5,55 km lang, kann bei Bedarf in<br />
zwei, simultan verwendbare Einzelstrecken (3,1 und 2,4<br />
km lang) geteilt werden. 50.000 Zuschauer werden auf<br />
überdachten Tribünen Platz fi nden, zusätzlich entsteht für<br />
VIPs der 60 Meter hohe, komplett mit Sonnenenergie be-<br />
Projekte mittlerweile Kontur annehmen, ist so ausgelegt,<br />
dass er die Randgebiete entwickelt und bevölkert, um so<br />
den Druck auf die Hauptstadt zu mindern. Im Zukunftsplan<br />
„Vision Abu Dhabi 2030“ sind weitere imposante Bauprojekte<br />
defi niert, die das Bild vom „Wüstenstaat“ bis 2030<br />
grundlegend verändern werden.<br />
triebene Sun Tower. Neben der Rennstrecke entstehen auf<br />
Yas Island auch vier 5*-Hotels, eine Marina, ein Business<br />
Park, eine Rennschule sowie ein Kart- und Drag Racing<br />
Center. Geplant ist außerdem die „Ferrari World“, ein<br />
Freizeitpark der Superlative, der einen weiteren Zustrom<br />
von Touristen sichern soll.
Abu Dhabi – Kulturhauptstadt im Mittleren Osten<br />
Auf „Saadiyat Island“ (der „Insel des Glücks“) wird auf einem<br />
insgesamt 27 km2 großen Projektgebiet ein weiteres<br />
Guggenheim-Museum, die erste Auslandsniederlassung<br />
des Pariser Louvre, weitere Museen und ein Konzerthaus<br />
entstehen. Dadurch will sich Abu Dhabi als weltweit<br />
beachtete Kulturhauptstadt etablieren und Besucher aus<br />
allen Erdteilen in die VAE bringen.<br />
Abu Dhabi 2010 – Großprojekte im Bau<br />
Al Reem Island – 30 Mrd. USD<br />
Das neue Vorzeigeprojekt in Abu Dhabi wird die gesamte<br />
Insel in ein Wohn- und Villenviertel und in eine Touristenstadt<br />
verwandelt. Nur ein paar Kilometer von Abu Dhabi<br />
Stadt entfernt, wird sich Al Reem Island über eine Fläche<br />
von 6,3 km2 erstrecken. Auf der Insel werden Wohn- und<br />
gewerbliche Grundstücke, Hotels, Krankenhäuser, Schulen<br />
und Unterhaltungseinrichtungen zu fi nden sein. Nach der<br />
Fertigstellung sollen etwa 280.000 Menschen auf Al Reem<br />
Island leben.<br />
Abu Dhabi Flughafenerweiterung – 6.8 Mrd. USD<br />
Die Fertigstellung des Mittelfeldterminals am internationalen<br />
Flughafen Abu Dhabi ist für das Jahr 2010 geplant.<br />
Damit soll sich die Kapazität auf 20 bis 50 Mio. Passagiere<br />
pro Jahr erhöhen – eine beträchtliche Steigerung im Vergleich<br />
zu etwa 5,4 Mio. Passagieren im Jahr 2004. Der<br />
Flughafen Abu Dhabi wird in diesem Zusammenhang außerdem<br />
eine weitere Landebahn erhalten, was allerdings<br />
nur als Zwischenstufe zur Errichtung eines komplett neuen<br />
Flughafens anzusehen ist.<br />
Al Raha Beach – 15 Mrd. USD<br />
Entlang der 6,8 Mio. m2 umfassenden, natürlichen Küstenlinie<br />
in Abu Dhabi entstand das spektakuläre Projekt<br />
Al Raha Beach. Hier entstehen erstklassige Wohngebiete<br />
sowie gewerbliche, kulturelle und öffentliche<br />
Unterhaltungseinrichtungen.<br />
Central Market – 275 Mio. USD<br />
Ein Vorzeigeprojekt für Abu Dhabi ist die Sanierung des<br />
Central Market. Es ist geplant auf einem 5 Hektar großen<br />
Filetstück im Herzen der Stadt luxuriöse Appartements auf<br />
höchstem Niveau sowie Büroräume, Restaurants, 5*-Hotels<br />
und luxuriöse Shopping-Malls zu errichten.<br />
Autopolis – 2,5 Mrd. USD<br />
Hier ist auf einer Fläche von mehr als 1,2 km2 eine „Autostadt“<br />
geplant. Das Megabauvorhaben wird Vermarktungskonzepte<br />
rund um das Auto sowie unzählige mit<br />
der Automobilbranche verwandte Geschäftsbereiche,<br />
wie zum Beispiel Ausstellungen und Messezentren, ein<br />
Automuseum, ein hochmodernes Medienzentrum, große<br />
Geschäftszentren, Luxusvillen, ein Boutique-Auto-Hotel,<br />
Gewerbezentren für die Autobranche und eine große<br />
Vielfalt an Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise einen<br />
Freizeitpark und einen Yachthafen vereinen.<br />
29<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
30<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Stadtplanung „Abu Dhabi 2030“<br />
Ein weiterer Masterplan mit einem Volumen von umgerechnet<br />
100 bis 120 Mrd. Euro soll das Wachstum von Abu<br />
Dhabi in geordneten Bahnen vorantreiben. Dabei legt das<br />
Emirat Wert auf einen gesunden Mix von Geschäfts- und<br />
Wohnvierteln sowie Erholungsgebieten. Stadt- und U-<br />
Bahnen gehören ebenso zu dem Entwicklungsvorhaben<br />
wie vorgeschriebene Bauhöhen und ein Flächennutzungsplan.<br />
Nach Ansicht von Beobachtern sucht Abu Dhabi den<br />
Anschluss an den Boom in Dubai, will dessen städteplanerische<br />
Fehler aber vermeiden. „Abu Dhabi 2030: Urban<br />
Structure Framework Plan“ heißt das Projekt, in dessen<br />
Rahmen die „dynamischen Wirtschaftssektoren“ des Emirates<br />
gefördert werden sollen, um eine Verdopplung der<br />
Bevölkerung ohne strukturelle Engpässe zu ermöglichen.<br />
Abu Dhabis Vision für 2030<br />
2007 2030 (PROGNOSE)<br />
Städtische Bevölkerung 1,75 Mio. 3,1 Mio.<br />
Zahl der Wohnungen/Wohneinheiten 180.000 686.000<br />
Schulen 236 650<br />
Hochschulen 13 40<br />
Krankenhausbetten 3.586 10.000<br />
Zahl der Besucher 1,8 Mio. 7,9 Mio.<br />
Hotelbetten 10.000 74.500<br />
Golfplätze 3 25<br />
„Der Plan wird sicherstellen, dass auch künftige<br />
Generationen Zugang zu den Wüstenlandschaften<br />
und der Meeresküste haben werden und<br />
sich an diesen erfreuen können. Unsere Naturschönheiten<br />
sind integraler Bestandteil unserer<br />
nationalen Identität. Gleichzeitig aber wollen<br />
wir eine globale Hauptstadt mit eigenem reichem<br />
Kulturbesitz bauen.“<br />
Bürofläche 1,4 Mio. m 2 7,5 Mio. m 2<br />
Verkaufsfläche im Einzelhandel 0,9 Mio. m 2 4,0 Mio. m 2<br />
Industriefläche 4,0 Mio. m 2 15,0 Mio. m 2<br />
Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan,<br />
Kronprinz des Emirats Abu Dhabi<br />
Zu den erklärten neuen Baugebieten zählt vor allem der<br />
neue Central Business District (CBD), in dem einmal das<br />
neue Zentrum Abu Dhabis entstehen soll. Gigantische<br />
Hochhäuser werden die neue Innenstadt optisch hervorheben<br />
und sollen vor allem große Unternehmen und<br />
führende Geldinstitute beherbergen. In Ergänzung zum<br />
kommerziellen Stadtzentrum sollen Regierungsgebäude,<br />
Gesundheitseinrichtungen und Hochschulen entstehen.<br />
Quelle: Gulf News
6.3<br />
Der Medizinsektor in den VAE und Abu Dhabi<br />
6.3.1<br />
Die Entwicklung im Überblick<br />
Die Vergangenheit<br />
Erst Anfang der 1960er Jahre wurde im 160 km von Abu<br />
Dhabi entfernten Ort Al Ain die erste Krankenstation, eine<br />
Missionsklinik, eröffnet. Das erste Krankenhaus folgte<br />
dann im Jahre 1967. Eine ärztliche Versorgung wenngleich<br />
auch nur auf dem Niveau von einfachen Militärlazaretten<br />
stand ausschließlich den Briten zur Verfügung.<br />
Nach dem Ende der britischen Kolonialherrschaft wurde<br />
der Medizinmarkt auch für internationale Medizinunternehmen<br />
interessant, was zur Ansiedlung verschiedener,<br />
zum Großteil US-amerikanischer Gesundheitsversorger<br />
führte. Die Versorgungssituation war jedoch weiterhin<br />
völlig unzureichend. Während die Wirtschaft stark wuchs,<br />
Bürotürme und Luxushotels aus dem Boden schossen,<br />
blieb die medizinische Versorgung in den VAE weit hinter<br />
den Standards der westlichen Welt zurück.<br />
Dieser Sachverhalt war die Ursache dafür, dass die wohlhabenden<br />
Einheimischen zunehmend ins Ausland reisten,<br />
um eine bessere medizinische Versorgung zu erlangen.<br />
Der Medizintourismus<br />
Zunächst waren die USA für viele arabische Patienten,<br />
besonders aus den Golfstaaten, das bevorzugte Reiseziel.<br />
Nach den Terrorangriffen 2001 in New York nahm die Zahl<br />
arabischer Medizintouristen in den USA drastisch ab. Beobachter<br />
schätzen, dass sich der Umsatz auf dem amerikanischen<br />
Gesundheitsmarkt (1,4 Mrd. USD im Jahr 2000)<br />
in den Jahren 2002 und 2003 halbiert hat. Das bedeutet,<br />
dass Behandlungen im Wert von bis zu jährlich 700 Mio.<br />
USD außerhalb der USA durchgeführt wurden.<br />
Demgegenüber zieht Europa mehr und mehr arabische<br />
Medizintouristen an. Die Zahl der aus den VAE nach<br />
Deutschland kommenden Patienten wird auf etwa 10.000<br />
jährlich geschätzt. Neben der Verwaltung gibt es eine<br />
Reihe anderer Organisationen wie Polizei oder Armee, die<br />
Budgets für Behandlungen im Ausland haben. Allein das<br />
Department of <strong>Health</strong> and Medical Services (Staatliches<br />
Krankenhaussystem Dubai) gab 2005 für ca. 700 entsandte<br />
Patienten und ihre Begleitpersonen etwa 24 Mio. Euro<br />
aus. Berücksichtigt man die Ausgaben der anderen Emirate<br />
und Organisationen sowie den Anteil der Selbstzahler,<br />
so liegen die Gesamtausgaben der VAE für den Medizintourismus<br />
sicher um ein Vielfaches höher.<br />
Die Gegenwart<br />
Die aktuell vorhandene medizinische Versorgungsstruktur<br />
kann mit der Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung<br />
nicht mithalten. Veränderte demografische Strukturen,<br />
ein ungesunder Lebenswandel und höhere Ansprüche an<br />
die medizinische Versorgung führen zu einer vor Ort nicht<br />
bedienbaren Nachfragesituation. Dabei werden nicht nur<br />
Krankenhäuser, Medizintechnik und pharmazeutische<br />
Erzeugnisse benötigt, sondern insbesondere auch ausländische<br />
Fachkräfte, allen voran Ärzte und Pfl egepersonal,<br />
das auch im technischen Bereich Know-how auf höchstem<br />
Niveau hat.<br />
31<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
32<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
6.3.2<br />
Aktuelle Situation in Abu Dhabi<br />
Ein Vergleich der durchschnittlichen Bettenzahl mit europäischen<br />
Ländern zeigt deutlich, dass dort die Bettenanzahl<br />
rund drei- bis fünfmal höher ist:<br />
2007/2008 Krankenhäuser Bettenzahl Rate pro 1.000 Einwohner<br />
VAE gesamt 68 7.518 1,6<br />
Abu Dhabi 37 3.546 1,6<br />
Deutschland 2.139 523.824 6,4<br />
Schweiz 321 40.497 5,4<br />
Österreich 272 67.708 8,2<br />
Besonders deutlich wird die Diskrepanz bei einem Vergleich<br />
der Ärzte- und Pfl egepersonalzahlen. Während in<br />
Deutschland durchschnittlich 3,4 Ärzte auf 1.000 Ein-<br />
Anzahl der Ärzte pro 1.000 Einwohner<br />
Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, Statistik Schweiz, Statistisches Bundesamt Deutschland<br />
Schweiz 4,6<br />
Deutschland 3,4<br />
USA 2,6<br />
Großbritannien 2,3<br />
VAE 1,7<br />
Abu Dhabi 2,5<br />
Saudi Arabien 1,4<br />
Bahrain 2,7<br />
Ärzteanzahl<br />
0,5<br />
1<br />
1,5<br />
2<br />
2,5<br />
Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, Statistik Schweiz,<br />
Statistisches Bundesamt Deutschland<br />
wohner kommen, so sind es in den VAE 1,7 und in Abu<br />
Dhabi nur 2,5. In Deutschland gibt es im Durchschnitt fast<br />
10 Pfl egekräfte für 1.000 Einwohner, in den VAE sind es<br />
nur 3,5.<br />
3<br />
3,5<br />
4<br />
4,5<br />
5
Pfl egepersonal pro 1.000 Einwohner<br />
Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD 2009; Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Statistik, Statistik Schweiz<br />
Großbritannien 12,8<br />
Deutschland 8,0<br />
Schweiz 9,0<br />
USA 9,4<br />
VAE 3,5<br />
Bahrain 3,5<br />
Abu Dhabi 3,2<br />
Saudi Arabien 3,0<br />
0 2 4 6 8 10 12 14<br />
Bei seinen Bestrebungen die medizinische Versorgungssituation<br />
zu verbessern, setzt Abu Dhabi verstärkt auf<br />
Privatisierung. Dementsprechend zieht sich die lokale<br />
Gesundheitsbehörde, die „Abu Dhabi <strong>Health</strong> Authority“,<br />
derzeit von den bisher staatlich betriebenen Gesundheitseinrichtungen<br />
zurück und beschränkt sich auf deren<br />
Regulierung und Kontrolle. Auch die bisherige Subventionierung<br />
der Auslandsbehandlungen der Lokalbevölkerung<br />
soll schrittweise durch ein entsprechend qualitatives<br />
Angebot vor Ort ersetzt werden. Mittelfristig gesehen<br />
soll sich Abu Dhabi zu einem Standort entwickeln, der im<br />
Gesundheitssektor ein internationales Publikum anzieht.<br />
Erste Projekte in dieser Hinsicht stellen die im Vorgängerfonds<br />
enthaltenen Einrichtungen dar: Das Ärztehaus<br />
„Al Rawdah German Medical Center“ und das „Deutsche<br />
Allgemeine Krankenhaus“. Diese besitzen die volle Unterstützung<br />
der „Abu Dhabi <strong>Health</strong> Authority“.<br />
Pfl egepersonal<br />
6.3.3<br />
Krankenhäuser in Abu Dhabi –<br />
Wettbewerbsanalyse<br />
Im Emirat Abu Dhabi waren im Jahr 2008 37 Krankenhäuser<br />
mit insgesamt ca. 3.500 Betten lizenziert. Hinzu<br />
kamen 582 Center und sogenannte Clinics (Praxen und<br />
Ambulanzen). Im Großraum Abu Dhabi Stadt waren insgesamt<br />
16 Krankenhäuser, vier staatliche und 12 private<br />
Einrichtungen mit rund insgesamt 1.600 Betten registriert.<br />
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Krankenhäuser<br />
und deren Behandlungsschwerpunkte. Detaillierte<br />
Angaben bezüglich kardiologischer, nephrologischer<br />
und Dialyseabteilungen sowie der intensivmedizinischen<br />
Ausstattung, fi nden sich in den nächsten Kapiteln.<br />
33<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
34<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Private Krankenhäuser im Großraum Abu Dhabi Stadt<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
Krankenhaus Bettenzahl<br />
Al Noor<br />
Hospital<br />
NMC Speciality<br />
Hospital<br />
National<br />
Hospital<br />
Emirates French<br />
Hospital<br />
Al Ahalia<br />
Hospital<br />
Al Salama<br />
Hospital<br />
86<br />
95<br />
20<br />
11<br />
40<br />
19<br />
7 Lifeline Hospital 25<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Al Reef International<br />
Hospital<br />
Dar Al Shifaa<br />
Hospital<br />
General Medical<br />
Center Hospital<br />
Gulf Diagnostic<br />
Center Hospital<br />
18<br />
17<br />
16<br />
Summe 355<br />
8<br />
Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008<br />
Kurzbeschreibung Geräteausstattung<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Urologie, HNO, Orthopädie, Pädiatrie,<br />
Diabeteszentrum, 24 Stunden Notfalldienst<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Onkologie, Pädiatrie,<br />
Gynäkologie<br />
Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Innere Medizin,<br />
allgemeine Operationen, Augenheilkunde, HNO mit Operationen,<br />
Dermatologie, Urologie<br />
Allgemeine medizinische Abteilungen (Innere, Orthopädie,<br />
HNO) Allgemeine und laparoskopische Chirurgie<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
Innere Medizin, Orthopädie mit OP, HNO mit OP, Pädiatrie,<br />
Gynäkologie und Geburtshilfe, 24 Stunden Notfallservice<br />
Medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, HNO,<br />
Rheumatologie, Pädiatrie<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Dermatologie, Pädiatrie,<br />
Gynäkologie<br />
Innere Medizin, Orthopädie mit OP, Dermatologie,<br />
allgemeine und plastische Chirurgie, HNO mit OP,<br />
Augenheilkunde<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie mit OP, HNO<br />
mit OP, Pädiatrie, Gynäkologie<br />
Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, HNO mit OP,<br />
Pädiatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie,<br />
Dermatologie, Pädiatrie, Gynäkologie<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
Ct, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
Ct, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen, CT<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen, CT<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen, CT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall
Staatliche Krankenhäuser im Großraum Abu Dhabi Stadt<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Krankenhaus Bettenzahl<br />
Sheikh Khalifa<br />
Medical City<br />
Al Mafraq<br />
Hospital<br />
Al Corniche<br />
Hospital<br />
531<br />
346<br />
235<br />
4 Al Rhaba 113<br />
Summe 1.225<br />
Die in Planung befi ndliche Cleveland Clinic Abu Dhabi, die<br />
Ende 2012 eröffnet werden soll, wird über 360 Betten verfügen<br />
und soll neben Abteilungen wie Innere Medizin,<br />
Kurzbeschreibung Geräteausstattung<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Neurologie, Gastroenterologie, HNO,<br />
Gynäkologie, Pädiatrie, 24 Stunden Notfalldienst<br />
Zahlreiche medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie, Onkologie,<br />
Radiologie, 24 Stunden Notfalldienst<br />
Hauptsächlich Gynäkologie und Geburtshilfe, Neonatologie,<br />
Pädiatrie, 24 Stunden Notfalldienst<br />
Viele medizinische und chirurgische Abteilungen:<br />
z. B. Innere Medizin, Orthopädie, Pädiatrie, Geburtshilfe,<br />
Dermatologie, Radiologie<br />
Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
CT, MRT,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
Ultraschall<br />
Röntgen,<br />
Ultraschall<br />
HNO, Onkologie und Orthopädie ebenfalls über eine Intensivstation<br />
und eine kardiologische und herzchirurgische<br />
Abteilung verfügen. Außerdem soll eine nephrologischeund<br />
Dialyseabteilung entstehen.<br />
Sheikh Khalifa Medical City Al Corniche Hospital<br />
6.3.4<br />
Kardiologie, Gefäßchirurgie und Nephrologie<br />
in Abu Dhabi – Wettbewerbsanalyse<br />
Die Statistik der Todesursachen (Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report<br />
2008) verdeutlicht, dass Herz-Kreislauferkrankungen in<br />
Abu Dhabi zu den häufi gsten Todesursachen gehören. Sie<br />
sind für etwa 23% der Todesfälle verantwortlich. Stoffwechselerkrankungen<br />
inklusive Diabetes mellitus werden<br />
in etwa 3% aller Fälle als Todesursache angegeben. Die<br />
VAE verzeichnen mit etwa 19% der erwachsenen Bevölkerung<br />
eine der höchsten Diabetesraten weltweit. Ein<br />
Zusammenhang zwischen Diabetes und Herz-Kreislaufsowie<br />
Nierenerkrankungen ist unbestritten. 23% aller<br />
Erwachsenen in Abu Dhabi gelten als adipös (BMI größer<br />
als 30), wobei der Anteil bei den Nationals (26% der<br />
Männer, 40% der Frauen) weit höher ist als bei den Expatriates.<br />
Adipöse Personen leiden deutlich häufi ger an<br />
Arteriosklerose und haben (unter anderem) ein deutlich<br />
erhöhtes Herzinfarktrisiko.<br />
Betrachtet man die gesamten VAE, so spricht Dr. Wael<br />
Al Mauhamade, Chef der Kardiologie am SKMC davon,<br />
dass heute bereits 6% der Bevölkerung an Herz-Kreislauf-<br />
Erkrankungen leiden. Diese Zahl wird sich wahrscheinlich<br />
in den nächsten zehn Jahren verdoppeln (auf ca. 12% der<br />
Gesamtbevölkerung).<br />
Quelle: Al Etihad Newspaper October 25, 2008<br />
35<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
36<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Todesursachen in Abu Dhabi 2008<br />
Herz-Kreislauferkrankungen 23%<br />
Andere Ursachen 39%<br />
Angeborene Ursachen 4%<br />
Quellen: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008, HAAD 2009<br />
Unfälle und Vergiftungen 19%<br />
Krebserkrankungen 12%<br />
Stoffwechselerkrankungen inkl.<br />
Diabetes mellitus 3%<br />
Todesursache 2005 2006 2007 2008<br />
Unfälle und Vergiftungen 565 503 633 549<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankungen 424 378 506 697<br />
Krebserkrankungen 294 315 370 360<br />
Angeborene Ursachen 456 131 177 120<br />
Stoffwechselerkrankungen inkl. Diabetes mellitus 133 130 201 79<br />
Andere Ursachen 874 993 867 1.144<br />
Total 2.446 2.450 2.754 2.949<br />
Von den im Emirat Abu Dhabi lizenzierten 37 Krankenhäusern<br />
vertreten lediglich elf den Fachbereich Kardiologie.<br />
Herzoperationen können nur in 4 Allgemeinen Krankenhäusern<br />
durchgeführt werden. Von den für 2007 insgesamt<br />
gemeldeten 720 Operationen wurden 220 in Sheikh<br />
Khalifa Medical City (SKMC), 250 im Al Mafraq Hospital,<br />
100 im Al Noor Hospital und etwa 70 im New Medical<br />
Center durchgeführt. Weitere 80 Herzoperationen fanden<br />
im Zayed-Military Hospital statt.<br />
Der Schwerpunkt Kinderkardiologie existiert nur im SKMC.<br />
Entsprechend ist diese Abteilung für Kinderherzchirurgie<br />
die einzige größere Einheit in den VAE. Eine weitere kleinere<br />
Abteilung gibt es nur noch im Tawam Hospital, das<br />
160 km von Abu Dhabi Stadt entfernt ist.<br />
Der Fachbereich Gefäßchirurgie ist hauptsächlich im SKMC<br />
und im Al Mafraq Hospital vertreten. Nephrologische<br />
Dialyseeinheiten existieren derzeit nur in den öffentlichen<br />
Krankenhäusern, wie z. B. im SKMC oder im Mafraq-<br />
Hospital.<br />
Die in Planung befi ndliche Cleveland Clinic Abu Dhabi,<br />
die Ende 2012 eröffnet werden soll, wird ebenfalls über<br />
eine Intensivstation und eine kardiologische und herzchirurgische<br />
Abteilung verfügen. Der Bedarf an modernsten<br />
Behandlungs- und Operationsmethoden ist jedoch gerade<br />
im Bereich Herz- und Gefäßchirurgie so groß, dass er<br />
von einer neuen Klinik allein nicht gedeckt werden kann.<br />
Außerdem werden sich bis 2012 das Ärztehaus und unser<br />
Projekt etabliert haben und so die Patienten vorwiegend<br />
in die eigenen, neu entstehenden Fachabteilungen überwiesen<br />
und auch dort behandelt werden.
Spezialkrankenhäuser im Emirat Abu Dhabi 2009<br />
vorhanden<br />
nicht vorhanden<br />
Status<br />
1<br />
Krankenhaus<br />
SKMC öffentlich 531 220<br />
2 Al Mafraq Hospital öffentlich 346 250 –<br />
Gesamtbettenzahl<br />
Kardiologie<br />
CICU<br />
Herz OPs 2007<br />
Kinderkardiologie<br />
Quelle: HAAD Abu Dhabi 2009<br />
3 Tawam Hospital Al Ain öffentlich 425 – – –<br />
4 Al Noor Hospital Al Ain privat 391 100 – – –<br />
5 New Medical Center privat 95 70 – – –<br />
6 Al Ahalia Hospital privat 40 – – – – –<br />
7 Gayathi Hospital öffentlich 34 – – – – –<br />
8 Emirates French Hospital privat 11 – – – – – –<br />
9 Dar Al Shifa`a Hospital privat 17 – – – – –<br />
10 Al Salama Hospital privat 19 – – – – – –<br />
11 Al Reef International Hospital privat 18 – – – – –<br />
12 Lifeline Hospital privat 25 – – – – – –<br />
13 Gulf Diagnostic Center privat 8 – – – –<br />
Summe 1.960 640<br />
6.3.5<br />
Intensivmedizin in Abu Dhabi<br />
Für die Bevölkerung stehen derzeit insgesamt nur 115<br />
Intensivstationsbetten (ICU, Intensive <strong>Care</strong> Unit) zur Verfügung,<br />
80 in staatlichen Einrichtungen, 35 in privaten<br />
Krankenhäusern. Zusätzlich gibt es noch 8 Betten im<br />
Zayed Military Hospital. Die Anzahl von Intensivbetten,<br />
die speziell auf Herzpatienten zugeschnitten sind (Cardiac<br />
Intensive <strong>Care</strong> Unit, CICU) ist noch bedeutend geringer.<br />
Insgesamt stehen nur 27 solcher Intensivbetten zur Verfügung,<br />
23 in staatlichen Kliniken, 4 in privaten Einrichtungen.<br />
Zusätzlich verfügt das Zayed Military Hospital über<br />
Gefäßchirurgie<br />
Nephrologie<br />
Dialyse<br />
drei CICU-Betten. Auch die Anzahl der Beobachtungsbetten<br />
für Herzpatienten (CCU, Coronary <strong>Care</strong> Unit) ist, vor allem<br />
in privaten Krankenhäusern, sehr gering. Dort stehen<br />
insgesamt nur vier solcher Betten zur Verfügung. Größere<br />
Einheiten befi nden sich in den staatlichen Einrichtungen,<br />
im SKMC, sowie im Al Ain und Tawam Hospital.<br />
Aus den genannten Zahlen ergibt sich ein Wert von etwa 6<br />
Intensivbetten pro 100.000 Einwohner. Das ist im internationalen<br />
Vergleich wenig. Deutschland weist 28, die USA<br />
30 und Frankreich sogar 38 Intensivbetten pro 100.000<br />
Einwohner auf.<br />
37<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
38<br />
Wirtschaftliche Grundlagen<br />
Krankenhäuser mit Intensivpfl ege im Emirat Abu Dhabi<br />
ICU Intensive <strong>Care</strong> Unit, Intensivstation, CICU Cardiac Intensive <strong>Care</strong> Unit, Herz-Intensivstation<br />
CCU Coronary <strong>Care</strong> Unit, Wach- und Beobachtungsstation für Herzpatienten<br />
Krankenhaus Bettenzahl<br />
ICU<br />
Quelle: Abu Dhabi <strong>Health</strong> Report 2008<br />
Bettenzahl<br />
CICU<br />
Bettenzahl<br />
CCU<br />
1 Staatlich SKMC 29 15 29<br />
2 Al Mafraq Hospital 10 8 6<br />
3 Al Rhaba 8 – –<br />
4 Al Ain Hospital 9 – 9<br />
5 Tawam Hospital Al Ain 20 – 8<br />
6 Madinat Zayed Hospital 4 – 4<br />
Summe 80 23 56<br />
1 Privat Ahalia 6 – –<br />
2 Al Noor Hospital 4 – 3<br />
3 Al Noor Hospital Al Ain 3 2 1<br />
4 Al Salama Hospital 2 – –<br />
5 Dar Al Shifaa 2 – –<br />
6 Emirates National 6 – –<br />
7 Emirates French Hospital 1 – –<br />
8 General Medical Center 2 – –<br />
9 Lifeline 4 – –<br />
10 New Medical Center 5 – –<br />
11 Specialized Medical <strong>Care</strong> – 2 –<br />
Summe 115 27 60<br />
1 German General Hospital 10 – –<br />
2<br />
Heart, Vascular and Nephrology<br />
Hospital<br />
18 8 8<br />
Gesamt 143 35 68
6.3.6<br />
Zusammenfassung<br />
Wie in diesem Kapital umfassend dargestellt ist die<br />
Nachfrage nach qualitativ hochwertiger medizinischer<br />
Versorgung bereits heute enorm. Der Gesundheitssektor<br />
in den VAE und in Abu Dhabi wird in den nächsten Jahren<br />
zudem ein starkes Wachstum erleben. Um die stetig<br />
steigende Nachfrage vor allem auf dem Gebiet der Herz-,<br />
Kreislauf-Erkrankungen befriedigen zu können, werden<br />
technisch modernst ausgerüstete Einrichtungen, mit bestens<br />
ausgebildetem Personal und hohem Komfort für die<br />
Patienten benötigt.<br />
Aus der Wettbewerbsanalyse wird ersichtlich, dass das<br />
Emirat Abu Dhabi zwar über 13 Krankenhäuser (Siehe Tabelle<br />
Spezialkrankenhäuser in Emirat Abu Dhabi 2009)mit<br />
kardiologischer Abteilung verfügt, davon jedoch lediglich<br />
vier Herzoperationen durchführen können und somit als direkter<br />
Wettbewerb für die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />
in Frage kämen. Allerdings sei an dieser Stelle hervorgehoben,<br />
dass die beiden Privatkliniken, die Herzoperationen<br />
durchführen, nur marginale Überschneidungen im Leistungsangebot<br />
sowie in der technischen Ausstattung mit<br />
dem gegenständlichen Projekt aufweisen. Sie verfügen<br />
beispielsweise weder über eine Kinderkardiologie, noch<br />
über eine Gefäßchirurgie oder Dialyseabteilung.<br />
Die staatlichen Krankenhäuser stellen überhaupt keinen<br />
direkten Wettbewerb dar. Das Hauptziel derer liegt im<br />
Notfallangebot und in der Grundversorgung für einkommensschwächere<br />
Bevölkerungsschichten. Dies ist nicht<br />
die Zielgruppe für das vorliegende Projekt. Weiterhin ist<br />
das Behandlungs- sowie Pfl egeniveau weit unter dem, das<br />
vom deutschen Herz-, Gefäß- und Nierenklinikum angeboten<br />
wird. Das Herz-, Gefäß- und Nierenklinikum wird<br />
über die neueste medizinische Technik verfügen, die vom<br />
hochqualifi zierten und geschulten Fachpersonal im vollen<br />
Umfang genutzt wird und somit in die ärztliche Expertise<br />
hineinfl ießt.<br />
Mit 120 Betten im stationären Bereich wird das Herz-, Gefäß-<br />
und Nierenzentrum nur eine minimale Abdeckung der<br />
benötigten medizinischen Versorgung anbieten können.<br />
Daher wird das Zentrum, nach Einschätzung von Experten,<br />
bereits nach kurzer Zeit voll ausgelastet sein.<br />
Zusätzlich zum Herz-, Gefäß- und Nierenklinikum werden<br />
auch das Ärztehaus (Al Rawdah German Medical Center)<br />
und das German General Hospital für eine exzellente<br />
medizinische Gesamtversorgung der Patienten nach deutschen<br />
Standards sorgen. Die Abrundung des gesamten<br />
Angebotes wird durch die Patientenverschickung nach<br />
Deutschland erreicht, die dem Patienten das gesamte<br />
Spektrum der medizinischen Versorgung durch die besten<br />
Spezialisten gewährleistet.<br />
Das Gesamtprojekt mit dem Ärztehaus, dem „German<br />
General Hospital“ und dem „German Heart and Vascular<br />
Hospital“ in Abu Dhabi wird sich im medizinischen Sektor<br />
als Marke für hochwertige medizinische Versorgung mit<br />
neuestem technischen und medizinischen Standard etablieren<br />
und eine feste Größe in der Gesundheitsversorgung<br />
von Abu Dhabi und den VAE werden.<br />
39<br />
Wirtschaftliche Grundlagen
7.<br />
Investment<br />
Ziel des Gesamtprojektes ist es, in Abu Dhabi erstmals<br />
eine umfassende Gesundheitsversorgung zu ermöglichen,<br />
die auf dem neuesten technischen und medizinischen<br />
Stand ist. In diesem Kapitel wird die geplante Herz-,<br />
Gefäß- und Nierenklinik ausführlich vorgestellt, welche<br />
eine Behandlung nach deutschen Standards ermöglicht.<br />
Das Konzept schließt unmittelbar an das bereits in der<br />
Abu Dhabi<br />
Vereinigte Arabische Emirate<br />
Al Mina<br />
Al Suwwah<br />
CBD/Financial Centre<br />
Lulu Island<br />
Marina Village<br />
Abu Dhabi Island<br />
Grand Mosque District<br />
Saadiyat Al Reem<br />
German Medical Center<br />
Umsetzung befi ndliche erste Projekt an, welches durch<br />
den Vorgängerfonds <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG realisiert wird.<br />
7.1<br />
Der Vorgängerfonds<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Ärztehaus und German General Hospital (GGH)<br />
Das erste Teilprojekt besteht aus zwei Einheiten: einem<br />
Inner Islands<br />
Al Raha Beach<br />
German General Hospital<br />
Heart Vascular and<br />
Nephrology Hospital<br />
Khalifa City A<br />
Yas Island<br />
Airport<br />
District<br />
Al Shahama<br />
Al Reef<br />
Al Falah
Ärztehaus und einem Deutschen Allgemeinen Krankenhaus,<br />
dem „German General Hospital“ (GGH).<br />
Ärztehaus – Al Rawdah German Medical Center<br />
Das aus einer Stadtvilla umgebaute Ärztehaus hat eine<br />
Nutzfl äche von etwa 1.200 m2 verteilt auf drei Stockwerke<br />
und befi ndet sich auf einem 400 m2 großen Grundstück,<br />
das zentral im Stadtteil Al Rawdah in der Innenstadt von<br />
Abu Dhabi liegt. Das Ärztehaus dient sowohl der ambulanten<br />
Versorgung der Patienten als auch der Nachsorge.<br />
Vier deutsche Ärzte sowie sieben medizinische Pfl egekräfte<br />
betreuen, seit der feierlichen Eröffnung im März diesen<br />
Jahres, die Patienten in den Fachbereichen Radiologie,<br />
Orthopädie, Pädiatrie und Innere Medizin. Es wird eine<br />
enge Kooperation zwischen dem Ärztehaus und dem<br />
Herz-, Gefäß- und Nierenzentrum geben, die vor allem in<br />
den Bereichen der Patientenüberweisung sowie der Nachsorge<br />
liegen wird.<br />
Hans-Ulrich Schmidt (Leiter Klinikum Offenbach), Abdullah<br />
Al-Fahim (Al-Fahim Group), Dr. Wolf Klinz (Abgeordneter des Europaparlaments)<br />
und Robert G. Schmidt (CEO, <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG)<br />
durchtrennen das Band bei der Eröffnung des Ärztehauses (v.l.n.r.).<br />
41<br />
Investment
42<br />
Investment<br />
German General Hospital (GGH)<br />
Das in Abu Dhabis Nobel-Stadtteil Khalifa A liegende<br />
Grundstück für den Krankenhausbau hat eine Gesamtfläche<br />
von rund 38.750 m2 . Darauf soll das Deutsche<br />
Allgemeine Krankenhaus (GGH) mit einer Gesamtbruttonutzfl<br />
äche von etwa 21.000 m2 entstehen. Es wird über<br />
100 Betten verfügen. Die Nettonutzfläche verteilt sich<br />
auf drei Stockwerke und wird ca. 9.340 m2 betragen. Die<br />
Schwerpunkte werden in der konservativen und operativen<br />
Behandlung von Patienten in den Bereichen Innere<br />
Medizin und Orthopädie liegen.<br />
Sowohl das Ärztehaus als auch das GGH werden von deutschen<br />
Architekten, Projektentwicklern und Ärzten in enger<br />
Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde Abu Dhabis<br />
und der Siemens AG realisiert. Die Geräteausstattung wird<br />
ebenfalls von der Siemens AG geliefert.<br />
Das Deutsche Krankenhaus befi ndet sich in der fi nalen<br />
Planungsphase. Mit den Bauarbeiten wurde im September<br />
2009 begonnen, die Bauzeit wird mit etwa 18 Monaten<br />
veranschlagt.<br />
German<br />
General<br />
Hospital<br />
Heart,<br />
Vascular and<br />
Nephrology<br />
Hospital<br />
Aamer Abdul Jalil Al Fahim (Geschäftsführer, Al Fahim Group),<br />
Robert G. Schmidt (CEO, <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG), Dr. Wolf Klinz<br />
(Abgeordneter des Europaparlaments), der lokale Partner Abdullah<br />
Al Fahim und Klaus-Peter Brandes (Deutscher Botschafter in Abu<br />
Dhabi).
7.2<br />
Das Beteiligungsangebot –<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG (Herz-, Gefäß- und Nierenklinik)<br />
Bei diesem Investmentangebot handelt es sich um eine zu<br />
errichtende Herz-, Gefäß- und Nierenklinik als Teilprojekt<br />
innerhalb des oben dargestellten Gesamtprojektes. Dieses<br />
Teilprojekt umfasst außer dem Klinikumgebäude auch<br />
zwei Boardinghäuser, die Administrations- und Wohneinheiten<br />
darstellen werden. Garagen werden sich im<br />
Untergeschoss befi nden.<br />
Die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik wird aus vier Abteilungen<br />
bestehen:<br />
der Kardiologie/Herzchirurgie,<br />
der Kinderkardiologie/Kinderherzchirurgie,<br />
der Abteilung für Gefäßerkrankungen und<br />
Gefäßchirurgie sowie<br />
der Nephrologie mit Dialyseabteilung.<br />
Insgesamt soll das Zentrum über 120 Betten verfügen,<br />
davon 20 Intensiv- und weitere 20 Wachstationsbetten.<br />
In den mit modernster Technik ausgestatteten Operationssälen<br />
können alle herz- und gefäßchirurgischen<br />
Eingriffe durchgeführt werden. Außerdem wird die Herz-,<br />
Gefäß- und Nierenklinik über ein Herzkatheterlabor zur<br />
Diagnostik und Therapie, eine Abteilung für ambulante<br />
Behandlungen, sowie eine physiotherapeutische Abteilung<br />
verfügen.<br />
Aus dem bereits bestehenden Ärztehaus und dem gerade<br />
begonnenen Bau des Deutschen Allgemeinen Krankenhauses<br />
sind signifi kante Synergieeffekte beim Bau und der<br />
operativen Tätigkeit für die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />
zu erwarten.<br />
7.3<br />
Erweiterungsmöglichkeit<br />
für ein weiteres Fondsprojekt<br />
Es besteht die Möglichkeit, in einer dritten Projektphase<br />
weitere medizinische Versorgungsleistungen anzubieten.<br />
Diese Phase befi ndet sich noch in einem sehr frühen Planungsstadium.<br />
Das Fondsmanagement und das Projektmanagement<br />
in den VAE vor Ort sind gegenwärtig dabei,<br />
Erweiterungsmöglichkeiten und sinnvolle Ergänzungen für<br />
das Gesamtprojekt zu prüfen, um einerseits das medizinische<br />
Angebot abzurunden und andererseits die vorhandene<br />
Grundstücksreserve optimal zu nutzen.<br />
43<br />
Investment
44<br />
Investment<br />
7.4<br />
Investitionsstandort der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />
Abu Dhabi<br />
Vereinigte Arabische Emirate<br />
German General Hospital<br />
Heart Vascular and<br />
Nephrology Hospital<br />
7.4.1<br />
Makrobeschreibung<br />
„Khalifa A“ ist eine erschlossene Entwicklungsfl äche für<br />
die Ansiedlung von Bewohnern mit gehobenem Einkommen.<br />
Der neue Stadtteil befi ndet sich zwischen der Innenstadt<br />
von Abu Dhabi und dem Abu Dhabi International<br />
Airport. Er liegt am Al Raha Beach und der Hauptverbindungsstraße<br />
(Main Highway) von Abu Dhabi und Dubai.<br />
In „Khalifa A“ wurden in den letzten drei Jahren bereits<br />
mehr als 1.000 Villen gebaut. Nach Fertigstellung sollen in<br />
diesem Luxuswohngebiet über 200.000 Menschen leben.<br />
Das angrenzende Gebiet „Khalifa B“ liegt weiter im<br />
Inland. Zwischen „Khalifa A“ und „Khalifa B“ wird die<br />
neue „Khalifa Capital Core“ angesiedelt. Unter anderem<br />
Entwurf für die Bebauung von Al Raha Beach<br />
entsteht in „Khalifa Capital Core“ ein Komplex mit verschiedenen<br />
Ministerien für 136 Mio. USD. Die Vision des<br />
gesamten „Khalifa-Projektes“ ist es, vergleichbar mit der<br />
Sheikh Zayed Road in Dubai, ein prestigeträchtiges Wohnund<br />
Geschäftsviertel mit zahlreichen Luxushotels zu<br />
errichten, ohne dabei jedoch die städteplanerischen Fehler<br />
Dubais zu wiederholen. Allein in das ebenfalls zu „Khalifa<br />
A“ gehörige Al-Raha-Beach-Projekt werden rund 15 Mrd.<br />
USD investiert. Im Rahmen dieses Landentwicklungsprojektes<br />
sollen Bürogebäude, Einkaufscenter, verschiedenste<br />
Freizeiteinrichtungen, 120.000 Apartments sowie 25.000<br />
Villen der gehobenen Mittel- und Luxusklasse errichtet<br />
werden. Mehrere Hotels der Luxusklasse sind bereits in<br />
Betrieb, weitere befi nden sich im Bau. Die Projektentwicklung<br />
begann 2007 und soll Ende 2009 abgeschlossen sein.
Ein weiteres Wohnprojekt in „Khalifa A“ mit dem Namen<br />
„Al Raha Gardens“, wurde 2007 fertiggestellt – hier entstanden<br />
1.388 Villen der Luxusklasse.<br />
7.4.2<br />
Mikrobeschreibung<br />
Das Herz-, Gefäß- und Nierenzentrum wird auf einem rund<br />
38.750 m2 großen Grundstück im neuen Stadtteil „Khalifa<br />
A“ entstehen. Für das Baugrundstück existiert bereits eine<br />
Baugenehmigung zur Errichtung eines Krankenhauses.<br />
Das Grundstück ist durch eine angrenzende Hauptverkehrsstraße<br />
und eine Seitenstraße gut erschlossen. Der<br />
Haupteingang mit seiner Auffahrt ist der Hauptverkehrsstraße<br />
zugewandt. Die Administrationsgebäude werden<br />
von der Seitenstraße erschlossen. Das Gebäude des<br />
Krankenhauses wird über eine an der Hauptstraße liegende<br />
Vorfahrt erschlossen. Hieran angegliedert sind<br />
Kurzzeitparkplätze und Taxistände. 100 der im Außenbereich<br />
liegenden Parkplätze befi nden sich auf dem hinteren<br />
Grundstücksareal. Im Bereich der Administrationsgebäude<br />
sind einige Parkplätze für die hier wohnenden Angestellten<br />
vorgehalten. Die geplante Parkgarage soll über<br />
43 Stellplätze verfügen und wird sich gemeinsam mit<br />
der Zufahrt für den Notarztwagen im Untergeschoss<br />
befi nden. Die Tiefgarage wird von der nordöstlichen Seite<br />
des Hauses erschlossen. Im Südwesten des Gebäudes<br />
wird sich die Zufahrt zum Tief- und Betriebshof befi nden.<br />
Hierüber wird die gesamte Ver- und Entsorgung abgewickelt.<br />
Ebenfalls im Südwesten ist die Zu- und Umfahrt für<br />
die Feuerwehr angelegt.<br />
Die Überplatzierungsreserve könnte ggf. für Erweiterungsund<br />
Anbauten verwendet werden.<br />
7.5<br />
Baubeschreibung Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />
Die Bauweise des Herz-, Gefäß- und Nierenzentrums soll<br />
deutsche Qualität mit arabischer Kultur verbinden. Hauptziel<br />
ist es, ein effizientes, funktionales und modernes<br />
Krankenhaus zu errichten. All diese Komponenten sollen<br />
sich optisch in der Architektur widerspiegeln und den täglichen<br />
Krankenhausbetrieb begünstigen und unterstützen.<br />
Daher ist es für das Projekt von großer Bedeutung, dass<br />
das auf dem Gebiet des Krankenhausbaus erfahrene und<br />
renommierte Architekturbüro, „woernerundpartner“ für<br />
das Projekt gewonnen werden konnte. Dessen Entwürfe<br />
bilden eine Brücke zwischen der arabischen Kultur und<br />
der notwendigen fl exiblen Funktionalität des Bauwerkes<br />
als Klinik.<br />
Architekturmodell des Deutschen Allgemeinen Krankenhauses und der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik in einem Gebäudekomplex von woernerundpartner<br />
45<br />
Investment
46<br />
Investment<br />
Entwurfsbestimmend für den Krankenhausbau waren die<br />
Anerkennung der traditionellen Innenarchitektur im arabischen<br />
Raum und die Berücksichtigung der extremen klimatischen<br />
Bedingungen. Grundlage für den Gesamtentwurf<br />
bildet die kompakte Form. Hier werden großzügige Ausblicke<br />
in die Höfe ermöglicht, damit die natürliche Belichtung<br />
optimal genutzt werden kann. Die alles umspannende<br />
„Haut“ fungiert als Sonnenschutz, minimiert die Kühllast,<br />
sorgt für eine Gesamtverschattung des Gebäudes und ist<br />
gestalterischer Filter sowohl nach innen wie auch nach<br />
außen. Diese Verschattung ist notwendig, um den extrem<br />
heißen klimatischen Bedingungen mit einer optimierten<br />
Haustechnik zu begegnen.<br />
Der Baubeginn wird nach Abschluss der Planungsphase<br />
aller Voraussicht nach noch im Jahre 2009 erfolgen. Die<br />
Bauzeit ist auf rund 18 Monate veranschlagt, das heißt,<br />
dass mit dem operativen Geschäft im 3. Quartal 2011<br />
begonnen werden soll. Das erste volle Geschäftsjahr wäre<br />
demnach das Jahr 2012.<br />
7.6<br />
Bettenaufteilung der Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik<br />
Aufgrund der in den VAE vorherrschenden Gesundheitssituation<br />
(hohe Diabetesrate, hoher Anteil an Übergewichtigen,<br />
ungesunde Lebensweise mit wenig Bewegung) sind<br />
die hier geplanten 4 Fachbereiche, trotz der relativ jungen<br />
Bettenaufteilung der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik<br />
Kardiologie<br />
Herzchirurgie<br />
Kinderkardiologie<br />
Kinderherzchirurgie<br />
Bevölkerung, sehr gefragt und werden dringend benötigt.<br />
Die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik wird, ohne die Boardinghäuser,<br />
eine Fläche von rund 7.900 m2 einnehmen. Sie<br />
soll über 64 Normalbetten, aufgeteilt auf drei Stationen,<br />
verfügen. Bezüglich der fachmedizinischen Zuordnung sind<br />
22 Betten für die Kardiologie/Herzchirurgie, 20 Betten für<br />
die Kinderkardiologie/Kinderherzchirurgie, 12 Betten für<br />
die Gefäßchirurgie und 10 Betten für die Nephrologie<br />
geplant. Zusätzlich wird es eine sogenannte VIP-Station<br />
geben. Des Weiteren sind 18 Betten für die Wachstation<br />
(intermediate care) und 20 Betten für die kardiologische<br />
Tagesklinik vorgesehen. Das Herzstück des Zentrums stellt<br />
die Intensivstation dar. Hier wird von 16 Betten für die<br />
Herzchirurgie (Erwachsene und Kinder) und zwei Betten<br />
für die Gefäßchirurgie und Nephrologie ausgegangen, die<br />
umlaufend und multidisziplinär genutzt werden können. In<br />
einem modernst ausgestatteten Operationstrakt können<br />
alle Herz- und Gefäßoperationen durchgeführt werden. Es<br />
sind drei Operationssäle geplant, zusätzlich ein Herzkathetermessplatz<br />
und ein angiologischer Interventionsraum.<br />
Für die vier Fachbereiche sind sechs Untersuchungs- und<br />
Behandlungsräume, davon drei mit Ultraschallgeräten,<br />
geplant, außerdem klassische Sprechzimmerbereiche. Ein<br />
Raum ist für EKG, Langzeit-EKG und Ergometrie vorgesehen.<br />
Eine physiotherapeutische Einheit mit Behandlungsund<br />
Trainingsräumen runden das Behandlungskonzept ab.<br />
Insgesamt wird die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik über<br />
120 Betten verfügen.<br />
Nephrologie<br />
Dialyse<br />
Gefäßchirurgie Gesamt<br />
Allgemeinpfl ege 22 20 10 12 64<br />
IMC (Wachstation) 8 8 0 2 18<br />
ICU (Intensivstation) 8 8 1 1 18<br />
Tagesklinik 10 0 8 2 20<br />
Total 48 36 19 17 120<br />
Das Behandlungs- und Diagnosespektrum im Bereich Kardiologie<br />
wird vor allem folgende Bereiche erfassen: akuter<br />
Herzinfarkt, Herzinsuffi zienz, Vorhoffl attern/Vorhoffl immern,<br />
koronare Herzerkrankungen, Synkopenausschluss,<br />
Bluthochdruck, Lungenembolie, Rhythmusstörungen<br />
(Versorgung mit Herzschrittmachern), bösartige Herzrhythmusstörungen<br />
(Tachykardie/Brachykardie), Aortenund<br />
Mitralklappenerkrankungen, Herzfehlbildungen und<br />
Herztumoren, sowie diagnostische und therapeutische<br />
Herzkatheter.
Im Bereich Herzchirurgie liegt der Schwerpunkt, neben<br />
den klassischen interventionalen Therapieverfahren wie<br />
der Ballondilatation oder Stentimplantation, vor allem auf<br />
den koronaren Bypass-Operationen.<br />
Das Operationsspektrum umfasst:<br />
1) konventionelle aorto-koronare Venen-Bypassoperationen<br />
mit Herz-Lungen-Maschine,<br />
2) Bypassoperationen ohne Herz-Lungen-Maschine (Off-<br />
Pump Coronary Artery Bypass, OPCAP),<br />
3) komplette arterielle Myokardrevaskularisation,<br />
4) Ersatz von Mitral- und Aortenklappen durch biologische<br />
oder mechanische Prothesen,<br />
5) minimal-invasive Klappenoperationen,<br />
6) Operationen bei Aortenbogenanomalien oder anderen<br />
Koronaranomalien, bei Lungen oder Systemanomalien<br />
bis hin zu koronaren Bypass-Operationen mit<br />
Herz-Lungenmaschine und Klappenersatzoperationen.<br />
Die Abteilung für Gefäßchirurgie versorgt schwerpunktmäßig<br />
Aortenaneurysmen, Verengungen der Halsschlagader,<br />
Verengungen, Verkalkungen oder Aneurysmen von<br />
Gefäßen an den Extremitäten, Varizenchirurgie (Entfernung<br />
von Krampfadern) sowie Gefäßverletzungen.<br />
Die nephrologische Abteilung setzt ihre Schwerpunkte<br />
in der Therapie der diabetischen Nephrophatie, der<br />
Glomerulonephritis, der vaskulären Nephropathie und<br />
der interstitiellen Nephritis sowie in die Behandlung von<br />
Zystennieren, die eine meist erbliche, ernsthafte Nierenerkrankung<br />
darstellt.<br />
Drei beispielhafte Abbildungen der Klinikräume<br />
Es lässt sich leicht ableiten, dass das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
aufgrund der makro- und mikroökonomischen<br />
Daten, seiner Einzigartigkeit bezüglich des<br />
Angebotsspektrums sowie aufgrund vieler positiver Synergieeffekte<br />
mit der ersten Planungsphase (GGH, s. o.<br />
Kapitel 7.1) sehr viele Chancen bietet. Das Ärztezentrum<br />
„Al Rawdah German Medical Center“ ist bereits im Betrieb<br />
und wird bis zur Eröffnung des GGH’s und der Herz-,<br />
Gefäß- und Nierenklinik gut etabliert sein. Vom Ärztezentrum<br />
sowie vom GGH sind Patientenüberweisungen und<br />
weitere synergetische Effekte für die Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik zu erwarten. Die Baugenehmigung für einen<br />
Krankenhausbau auf dem Grundstück in „Khalifa A“ und<br />
die Lizenz zum Betrieb des Krankenhauses liegen bereits<br />
vor.<br />
Im Hinblick auf die eben dargestellten Projektparameter<br />
und die prognostizierte Rendite auf Fondsebene in Höhe<br />
von rund 17% sowie die kurze Laufzeit von rund fünf<br />
Jahren ist das hier vorgestellte Beteiligungsangebot eine<br />
attraktive Investition für den Anleger.<br />
47<br />
Investment
8.<br />
Beteiligungsstruktur<br />
und Partner<br />
Ein erfolgreiches Projekt zeichnet sich insbesondere durch<br />
renommierte und erfahrene Partner aus, die dieselben Interessen<br />
verfolgen. Das Emisionshaus <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
geht neben einer genauen und fundierten Projektprüfung<br />
besonders sorgfältig bei der Partnerauswahl vor.<br />
8.1<br />
Beteiligungsstruktur<br />
Es ist vorgesehen, dass die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />
<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG USD 54,2 Mio. in den Erwerb von<br />
bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia bzw. in deren Kapitalausstattung<br />
und damit mittelbar in die Finanzierung<br />
des Baus eines modernen deutschen Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenzentrums investiert. Die der Al Alamia gewährten<br />
Finanzmittel werden von dieser an die GHVH weitergeleitet.<br />
Die Al Alamia überwacht, steuert und kontrolliert<br />
den gesamten Investitions-, Projektentwicklungs- und<br />
Betriebsprozess. Gesellschafter der GHVH werden zu 49%<br />
die Al Alamia und zu 51% der gesetzlich notwendige lokale<br />
Partner Herr Abdullah Al Fahim sein, zwischen denen<br />
ein Joint-Venture-Vertrag geschlossen wird. In diesem wird<br />
vor allem festgeschrieben sein, dass Herr Al Fahim für die<br />
ersten 10 Jahre nicht am Gewinn der GHVH beteiligt sein<br />
sondern eine feste Dividende, einer Baupacht vergleichbar,<br />
erhalten wird. Die GHVH ist die Betreibergesellschaft der<br />
Herz-, Gefäß- und Nierenklinik und unmittelbar für deren<br />
Planung, Bau und Betrieb verantwortlich. Sie wird aus<br />
einer sogenannten Class A Lizenz, die der German General<br />
Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC FZC erteilt worden ist, die<br />
Berechtigung für den Betrieb der Klinik erhalten. Diese Lizenz,<br />
die die umfassendste Leistungsabrechnung in sämtlichen<br />
medizinischen Bereichen ermöglicht und nicht auf<br />
bestimmte medizinische Fachgebiete beschränkt ist, liegt<br />
für einen unbefristeten Zeitraum vor. Die German General<br />
Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC ist Betreibergesellschaft des<br />
vorangegangenen ersten Projektes, des <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 1, welches den Bau und Betrieb eines<br />
Deutschen Allgemeinen Krankenhauses zum Gegenstand<br />
hat. Beide Projekte werden auf demselben Grundstück
ealisiert. Die Beteiligungsstruktur für die hier angebotene<br />
Beteiligung ergibt sich anschaulich aus der Grafik auf<br />
Seite 9.<br />
8.1.1<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
wird bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf<br />
FZC erwerben. Dies ist das Anlageobjekt der Gesellschaft.<br />
Es handelt sich dabei um eine in einer Freihandelszone in<br />
den VAE ansässige Kapitalgesellschaft, vergleichbar mit<br />
einer deutschen <strong>GmbH</strong>. Die übrigen Anteile an Al Alamia<br />
werden vom Projektmanagement VAE gehalten.<br />
Al Alamia wird gemeinsam mit Herrn Abdullah Al Fahim<br />
die GHVH gründen, deren Gegenstand die Entwicklung<br />
und Verwaltung von Grundstücken und Einrichtungen der<br />
Gesundheitsfürsorge sowie insbesondere der Bau und<br />
Betrieb einer hochmodernen deutschen Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik in Abu Dhabi/VAE, ist. In einem Joint-Venture-Vertrag<br />
zwischen Al Fahim und Al Alamia werden die<br />
Rahmenbedingungen des geplanten Investments sowie<br />
die Rechte und Pfl ichten der Parteien einschließlich der zur<br />
Umsetzung des Investments zu erbringenden Leistungen<br />
umfassend geregelt. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung<br />
soll bis Ende 2009 erfolgen.<br />
Der Joint-Venture-Vertrag und der Gesellschaftsvertrag<br />
der GHVH werden der Al Alamia umfangreiche Kontroll-<br />
und Überwachungsrechte bei der GHVH einräumen<br />
sowie insbesondere das Recht zur Ernennung von<br />
Geschäftsführern.<br />
Die Al Alamia wird 49 Prozent der Anteile an der GHVH<br />
halten, aber über 51 Prozent der Stimmrechte verfügen.<br />
Darüber hinaus werden für die ersten 10 Jahre 100% der<br />
Gewinne der Al Alamia zustehen.<br />
8.1.2<br />
Realisierungsgrad<br />
Die Al Alamia ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bereits gegründet und unter der Nummer RAKFTZA-<br />
FZC-4002896 in das Free-Zone-Register eingetragen.<br />
Gesellschafter sind Kamaran Amin und Markus Eulig. Die<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG hat<br />
bisher noch keinen Anteil an der Al Alamia erworben. Ein<br />
Beteiligungsvertragsmuster liegt vor, wurde allerdings<br />
bisher noch nicht unterzeichnet.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist geplant, noch<br />
im Jahr 2009 90% der Anteile an der Al Alamia zu erwerben.<br />
Der konkrete Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile<br />
ist abhängig von den Regelungen des Beteiligungsvertrags.<br />
Die Kapitalausstattung der Al Alamia erfolgt in<br />
Abhängigkeit von der Einwerbung des Eigenkapitals der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
8.2<br />
Partner<br />
8.2.1<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG ist ein unabhängiges, international<br />
agierendes Emissions- und Investmenthaus mit<br />
Hauptsitz in Nürnberg. Kernkompetenz sind Investitionen<br />
in Wachstumsmärkte vor allem in den Bereichen Gesundheitswesen,<br />
Infrastruktur und Immobilienprojektentwicklung<br />
in Wachstumsregionen wie Asien oder dem mittleren<br />
Osten. Das Management der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG besteht<br />
aus fünf Personen. Robert G. Schmidt, CEO, zeichnet als<br />
Vorstandsvorsitzender für die Bereiche Public Relations,<br />
Strategieentwicklung und Business Development verantwortlich.<br />
Ludwig Müller, CFO, ist als Vorstand Finanzen<br />
verantwortlich für das Rechnungswesen, Corporate Finance<br />
und die strategische Finanzplanung. Johanna Borus,<br />
CIO, Vorstand Investitionen, ist zuständig für die Bereiche<br />
Projektentwicklung, Projektprüfung und Portfoliomanagement.<br />
Dr. Gerald Schüssel, COO, zeichnet als Vorstand<br />
Organisation für die Bereiche Organisationsstrukturierung,<br />
Prozessoptimierung und Personal verantwortlich. Die<br />
Aufgaben von Davut Deletioglu, CSO, Vorstand Vertrieb,<br />
liegen im Vertrieb, Marketing und Expansion.<br />
8.2.2<br />
Projektmanagement VAE<br />
Das arabische Unternehmen Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
wird von Oliver Schorn, Markus Eulig und Kamaran Amin<br />
geleitet. Das Projektmanagement verfügt über langjährige<br />
Expertise in der Restrukturierung und Geschäftsentwick-<br />
49<br />
Beteiligungsstruktur und Partner
50<br />
Beteiligte Partner<br />
lung verschiedener Unternehmen. Zudem besteht eine<br />
exzellente Vernetzung in den VAE und dem gesamten<br />
mittleren Osten. Oliver Schorn ist als CEO vor allem für<br />
die Bereiche Operatives Geschäft und Personal zuständig.<br />
Markus Eulig übernimmt in der Gesellschaft als CFO die<br />
Verantwortung für den Bereich Finanzen. Kamaran Amin<br />
ist vor allem für die technische Überwachung des Bauvorhabens<br />
verantwortlich. Er ist diplomierter Bauingenieur<br />
und spricht fünf Sprachen fl ießend, darunter Arabisch. Aus<br />
diesem Grunde ist Herr Amin auch für die Kommunikation<br />
mit lokalen Partnern, Firmen und Behörden zuständig.<br />
8.2.3<br />
Abdullah Al-Fahim<br />
In den VAE kann ein Unternehmen nur dann erfolgreich<br />
Geschäfte tätigen, wenn es das kulturelle Umfeld versteht<br />
und die richtigen lokalen Partner in sein Projekt eingebunden<br />
hat. Dabei muss der Partner über den notwendigen<br />
gesellschaftlichen und politischen Einfl uss verfügen und<br />
seine Interessen müssen mit den Interessen des Projekts<br />
gleichgeschaltet sein. Lokaler Partner ist Herr Abdullah Al<br />
Fahim, Mitinhaber der Al Fahim Group, einem Familienkonzern,<br />
der zu den fünf größten Unternehmen der gesamten<br />
Golf-Region gehört. Die Familie Al Fahim war maßgeblich<br />
an der Gestaltung der VAE beteiligt und verfügt über<br />
großen politischen und wirtschaftlichen Einfl uss. Die Al<br />
Fahim Group ist seit mehr als 40 Jahren der lokale Partner<br />
von internationalen Konzernen wie Mercedes-Benz, Jeep,<br />
Fiat, Bosch und Crowne Plaza. Herr Abdullah Al Fahim<br />
setzt sich mit allen Mitteln für eine Verbesserung der<br />
medizinischen Versorgung in Abu Dhabi ein. Der Unfalltod<br />
seiner Schwester, die aufgrund fehlender medizinischer Infrastruktur<br />
nicht rechtzeitig behandelt werden konnte, hat<br />
ihm vor Augen geführt, wie wichtig ein fl ächendeckendes<br />
Gesundheitssystem von hoher medizinischer Qualität ist.<br />
Darüber hinaus ist er seinem Land und dessen Bevölkerung<br />
sehr verbunden, eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung<br />
für alle liegt ihm sehr am Herzen.<br />
Herr Abdullah Al Fahim bringt als seinen Joint-Venture-<br />
Beitrag ein Grundstück in die GHVH ein. Auf diesem<br />
Grundstück in Khalifa A werden sowohl das Deutsche<br />
Allgemeine Krankenhaus als auch die Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik gebaut. Der lokale Partner ist nicht im operativen<br />
Geschäft des Klinikumvorhabens tätig, er steht<br />
beratend zur Verfügung, beschleunigt die notwendigen<br />
Genehmigungsverfahren und erleichtert die Kommunikation<br />
mit lokalen Regierungsbehörden.<br />
8.2.4<br />
Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
Die Al Alamia Arabian Gulf FZC wird 49 Prozent der Anteile<br />
an der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong>) LLC halten, aber über 51 Prozent der Stimmrechte<br />
verfügen. Darüber hinaus werden für die ersten 10 Jahre<br />
100% der Gewinne der Al Alamia zustehen. Diese GHVH<br />
wird die gesamte Personalverantwortung für die Herz-,<br />
Gefäß- und Nierenklinik übernehmen. Bei der Al Alamia<br />
handelt es sich um eine ausländische Kapitalgesellschaft<br />
mit Sitz in den VAE, ansässig in der Ras Al Khaimah Free<br />
Zone (Freihandelszone). Die Al Alamia ist im örtlichen<br />
Freezone Company-Register eingetragen. In dieser Freihandelszone<br />
fi ndet keine Besteuerung von Gewinnen bzw.<br />
von Einkünften juristischer und natürlicher Personen statt.<br />
Die Gewinne der Al Alamia können somit ohne steuerliche<br />
Vorbelastung an die Fondsgesellschaft, <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, in Deutschland ausgeschüttet<br />
werden.<br />
Der Zweck dieser Gesellschaft ist es, sich zu 49% an der<br />
GHVH, ebenfalls mit Sitz in den VAE, zu beteiligen. Die<br />
GHVH ist ebenfalls eine ausländische Kapitalgesellschaft,<br />
deren Zweck die Errichtung, Betreibung und Verwaltung<br />
der im Kapitel 7. beschriebenen Klinik in Abu Dhabi ist.<br />
8.2.5<br />
Klinikbetreiber<br />
Für den Betrieb der Herz-, Gefäß- und Nierenklinik ist ein<br />
namhafter Betreiber vorgesehen. Es besteht konkretes<br />
Interesse seitens eines Klinikums. Bei der Auswahl des Betreibers<br />
wird vor allem auf die Expertise in den Bereichen<br />
der Herz-, Gefäß- und Nierenerkrankungen Wert gelegt.
8.2.6<br />
Siemens Global Solutions und<br />
Siemens Medical Solutions<br />
Siemens hat das Projekt von Anfang an unterstützt und<br />
ist maßgeblich an der Planung beteiligt. Gemäß der Devise<br />
„Exzellenz ist unser Ziel“ wird die Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik mit modernsten medizintechnischen Geräten<br />
durch die Firma Siemens ausgestattet werden. Die Ausstattung<br />
des Ärztehauses mit Geräten nach dem neuesten<br />
Stand der Technik ermöglicht einen nahezu papierlosen<br />
Betrieb. Die Wartung und Betreuung der technischen Ausstattung<br />
wird auch von der Firma Siemens gewährleistet,<br />
die ein Büro direkt in Abu Dhabi besitzt.<br />
Referenzen:<br />
www.siemens.de<br />
8.2.7<br />
Architekturbüro woernerundpartner<br />
Mit woernerundpartner übernimmt eines der führenden<br />
Architekturbüros im Bereich des Krankenhausbaus die Planung<br />
für die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik. woernerundpartner<br />
ist spezialisiert auf die Planung und Realisierung<br />
von Krankenhäusern, Instituts-, und Forschungsgebäuden.<br />
Zu den Auftraggebern zählen öffentliche und private<br />
Krankenhausträger, Länder und Kommunen, Universitäten<br />
und Forschungsinstitute, aber auch private Bauherren in<br />
Deutschland und im europäischen Ausland.<br />
Referenzen:<br />
www.woernerundpartner.de<br />
8.2.8<br />
SRP Schneider & Partner<br />
Ingenieur-Consult <strong>GmbH</strong><br />
Zur konsequenten Umsetzung des Baukonzeptes war die<br />
Firma SRP Schneider & Partner Ingenieur-Consult <strong>GmbH</strong><br />
insbesondere an der Tragwerksplanung beteiliget. Die<br />
Firma verfügt über umfassende Expertisen im Wasser- und<br />
Abwassermanagement, im Brücken- und Straßenbau und<br />
sowohl in der Tragwerksplanung (Hochbau, Ingenieurbau,<br />
Spezialtiefbau und technischer Anlagenbau) als auch in<br />
der Projektabwicklung. Desweiteren besitzt sie weitreichende<br />
internationale Erfahrung insbesondere im nahen<br />
und mittleren Osten (Libanon, Palästina, Saudi-Arabien,<br />
Ägypten, Abu Dhabi).<br />
Referenzen:<br />
Wasser/Abwasser Projekte in der Türkei, der Republik<br />
Jemen und Ägypten<br />
Grundwasserprojekt in Abu Dhabi, VAE<br />
Abwassersystem in Abu Dhabi, VAE<br />
Saadiyat Brücke, Abu Dhabi, VAE<br />
Kardiochirurgie am Klinikum Bayreuth<br />
(Tragwerksplanung)<br />
Forensische Klinik Bayreuth (Tragwerksplanung)<br />
Frankenwald Klinik Kronach (Tragwerksplanung)<br />
8.2.9<br />
Fine Arts Consulting Engineers Offi ce<br />
Dieses arabische Ingenieurbüro, das vor Ort in Abu Dhabi<br />
und Al Ain über Standorte verfügt, wird in enger Zusammenarbeit<br />
mit SRP Schneider und Partner Ingenieur Consult<br />
<strong>GmbH</strong> Tragwerksplanung und Bauleitung abstimmen.<br />
Fine Arts verfügt über fundierte Kenntnis der Verhältnisse<br />
vor Ort, sowohl auf bautechnischem, als auch auf verwaltungs-<br />
und genehmigungstechnischem Gebiet.<br />
8.2.10<br />
Generalunternehmer<br />
Für die Bauarbeiten soll eine international renommierte<br />
Baufi rma aufgrund einer Ausschreibung ausgewählt werden,<br />
die vor Ort in den Emiraten agiert und über internationale<br />
Expertise in der Betreuung und Durchführung von<br />
Großprojekten, vornehmlich Klinikbauten, verfügt.<br />
51<br />
Beteiligte Partner
9.<br />
Investitions- und<br />
Finanzplan (Prognose)<br />
Erläuterungen zum Investitions- und<br />
Finanzplan<br />
Der Erwerb einer Beteiligung an der Al Alamia Arabian<br />
Gulf FZC (Anlageobjekt) stellt die wesentliche Investition<br />
der Gesellschaft dar. Weitere Aufwendungen fallen in<br />
Form von fondsabhängigen Kosten im Rahmen der Gründung<br />
der Gesellschaft sowie der Einwerbung des Eigenkapitals<br />
an. Darüber hinaus wurde eine Liquiditätsreserve<br />
einkalkuliert.<br />
Die Nettoeinnahmen aus der Emission der treugeberischen<br />
Beteiligungen bzw. Kommanditanteile sollen ausschließlich<br />
für den Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia sowie<br />
für die Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt werden.<br />
Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht<br />
verwendet. Die Nettoeinnahmen reichen alleine für die<br />
Realisierung der Anlageziele aus.<br />
Für die Vermittlung des einzuwerbenden Eigenkapitals<br />
erhält die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> bei prognosegemäßem<br />
Platzierungsverlauf eine Vergütung in<br />
Höhe von 5.225.000 Euro zzgl. des von den Anlegern zu<br />
zahlenden Agios in Höhe von planmäßig 2.374.900 Euro.<br />
Die Vergütung ist anteilig entsprechend der Platzierung<br />
des einzuwerbenden Eigenkapitals fällig. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> kann sich zur Erbringung ihrer<br />
Leistung Dritter bedienen. Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG erhält<br />
für die Konzeption und Projektierung des vorgesehenen<br />
Investments eine Vergütung in Höhe von 950.000 Euro,<br />
für die Erstellung des Fondsprospektes, für Werbung<br />
und Marketing 397.500 Euro sowie für die Koordination<br />
der erforderlichen rechtlichen und steuerlichen Beratung<br />
332.500 Euro. Diese Vergütungen sind gemäß den vertraglichen<br />
Vereinbarungen in 2009 zur Zahlung fällig. Es<br />
wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Teil der Vergütungen<br />
erst im Jahr 2010 gezahlt wird. Zur Erbringung der<br />
vorstehend genannten Leistungen kann die <strong>SHEDLIN</strong> Capital<br />
AG sich Dritter (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)<br />
bedienen. Die Beauftragung erfolgt in diesen<br />
Fällen auf Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Die Vergütung<br />
für Die Mittelfreigabekontrolle beträgt 45.220 Euro.
Die vorstehend genannten Vergütungen sind vertraglich<br />
fest vereinbart und ändern sich quotal, wenn und insoweit<br />
das Eigenkapital der Fondsgesellschaft den Betrag von<br />
47.500.000 Euro unter- oder überschreitet. Bei einem<br />
Eigenkapital von 47.500.000 Euro beträgt die Gesamthöhe<br />
der Provisionen somit 9.325.120 Euro. Weitere<br />
Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder<br />
vergleichbare Vergütungen werden nicht geleistet. Darüber<br />
hinaus wurden 30.000 Euro für die Erstellung von<br />
Gutachten kalkuliert.<br />
Der Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia erfolgt in<br />
US-Dollar. Alle Prognosen in diesem Prospekt beruhen auf<br />
der Annahme eines konstanten Wechselkurses von 1,40<br />
USD/EUR. Kurssteigerungen des US-Dollars zum Euro<br />
können während der Investitions- und Betriebsphase zu<br />
entsprechend höheren Zahlungsverpfl ichtungen der Gesellschaft<br />
in Euro führen. Die Liquiditätsreserve ist vorgesehen,<br />
um eventuelle Steigerungen der Investitionskosten<br />
aufgrund von Wechselkursschwankungen aufzufangen.<br />
Da der Gesellschaft voraussichtlich erst ab dem Jahr 2012<br />
Einnahmen aus der Beteiligung an der Al Alamia und<br />
damit mittelbar aus dem Betrieb der Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik zufl ießen werden, soll die Liquiditätsreserve<br />
darüber hinaus die zwischenzeitlich anfallenden laufenden<br />
Kosten der Gesellschaft abdecken. Weiterhin wurde die<br />
Liquiditätsreserve für sonstige unvorhersehbare Aufwendungen<br />
während der Investitionsphase kalkuliert.<br />
A. Mittelverwendung (PROGNOSE) Betrag in Euro Betrag in USD* in %<br />
FX Rate EUR – USD = 1,40<br />
1. Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
(Anteilserwerb und notwendige Kapitalausstattung)<br />
38.689.696 54.165.575 81,45%<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
Kapitalbeschaffung 5.225.000 7.315.000 11,00%<br />
Konzeption und Projektierung 950.000 1.330.000 2,00%<br />
Prospekterstellung, Werbung, Marketing 397.500 556.500 0,84%<br />
Rechtliche und steuerliche Beratung 332.500 465.500 0,70%<br />
Gutachten 30.000 42.000 0,06%<br />
Mittelfreigabekontrolle 45.220 63.308 0,10%<br />
3. Liquiditätsreserve 1.830.084 2.562.117 3,85%<br />
Gesamtinvestitionskosten vor Agio 47.500.000 66.500.000 100,00%<br />
Agio 2.374.900 3.324.860 5,00%<br />
Gesamtinvestitionskosten inkl. Agio 49.874.900 69.824.860 105,00%<br />
B. Mittelherkunft (PROGNOSE) Betrag in Euro Betrag in USD* in %<br />
FX Rate EUR – USD = 1,40<br />
1. Kommanditkapital<br />
Vorhandenes Kommanditkapital 2.000 2.800 0,00%<br />
Einzuwerbendes Kommanditkapital 47.498.000 66.497.200 100,00%<br />
2. Agio (5% auf das einzuwerbende Kommanditkapital) 2.374.900 3.324.860 5,00%<br />
Gesamtfi nanzierungsvolumen inkl. Agio 49.874.900 69.824.860 105,00%<br />
*Es wurde ein Umrechnungskurs von EUR – USD = 1,40 zu Grunde gelegt.<br />
Es erfolgt keine Aufnahme von Fremdkapital<br />
53<br />
Investitions- und Finanzplan
10.<br />
Prognoserechnungen<br />
10.1<br />
Liquiditätsprognose und<br />
steuerliche Ergebnisrechnung<br />
Liquiditätsprognose<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe<br />
1. Kapitaleinlage Anleger (inkl. Agio) in EUR 4.200.000 45.674.900 49.874.900<br />
2. Anschaffungskosten der Beteiligung in EUR 1.000.000 37.689.696 38.689.696<br />
3. Restliquidität aus Investition in EUR 3.200.000 7.985.204 11.185.204<br />
4. Cash Flow Herz-, Gefäß- und Nierenklinik in USD 0 0 0 6.500.000 9.000.000 14.000.000 29.500.000<br />
5.<br />
Cash Flow in EUR (Umrechnungskurs 1,40 USD/<br />
EUR)<br />
0 0 0 4.642.857 6.428.571 10.000.000 21.071.429<br />
Anteil <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
6.<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG in EUR<br />
0 0 0 4.178.571 5.785.714 9.000.000 18.964.285<br />
7. Cash Flow aus Veräußerung in EUR<br />
8. Gründungskosten lt. Finanzierungsplan<br />
0 0 0 0 0 71.608.900 71.608.900<br />
9. Kapitalbeschaffung in EUR 640.000 6.959.900 7.599.900<br />
10. Konzeption und Projektierung in EUR 950.000 0 950.000<br />
11. Prospekterstellung, Werbung, Marketing in EUR 397.500 0 397.500<br />
Gründungs- und Beratungskosten, Mittelfreigabe-<br />
12.<br />
kontrolle in EUR<br />
0 377.720 377.720<br />
13. Gutachten in EUR 30.000 0 30.000<br />
14. Summe Gründungskosten in EUR 2.017.500 7.337.620 9.355.120
Steuerliche Ergebnisrechnung (PROGNOSE) alle Angaben in EUR<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe<br />
Gesellschaftsebene<br />
24. Handelsrechtliches Jahresergebnis vor Steuern -2.041.667 -7.876.342 -700.500 3.457.056 5.064.598 41.203.963 39.107.108<br />
25. Steuerliche Korrekturen 2.017.500 7.337.620 0 0 0 -9.355.120 0<br />
26. Steuerbilanzgewinn -24.167 -538.722 -700.500 3.457.056 5.064.598 31.848.843 39.107.108<br />
Saldo Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben<br />
27.<br />
gemäß § 15 EStG<br />
85.950 1.261.584 423.938 423.938 423.938 423.938 3.043.286<br />
28. Gewinn aus Gewerbebetrieb 61.783 722.863 -276.562 3.880.994 5.488.536 32.272.781 42.150.395<br />
Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz (§ 9<br />
29.<br />
Nr. 7)<br />
0 0 0 -4.178.571 -5.785.714 -9.000.000 -18.964.285<br />
30. Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer 61.783 722.863 -276.562 -297.577 -297.178 -275.797 -362.468<br />
31. Steuerliche Einkünfte auf Fondsebene 61.783 722.863 -276.562 3.880.994 5.488.536 32.272.781 42.150.395<br />
Anlegerebene<br />
32. auf Anleger zu verteilende steuerliche Einkünfte -24.166 -538.699 -700.471 3.456.910 5.064.385 25.682.782 32.940.741<br />
33. davon dem Teileinkünfteverfahren unterliegend 0 0 0 4.178.395 5.785.470 26.259.549 36.223.415<br />
34. davon 60% steuerpfl ichtig 0 0 0 2.507.037 3.471.282 15.755.730 21.734.049<br />
35.<br />
normal zu versteuernde Einkünfte (Zeile 32 ./.<br />
Zeile 33)<br />
-24.166 -538.699 -700.471 -721.485 -721.086 -576.768 -3.282.673<br />
zu versteuernde Einkünfte insgesamt<br />
36.<br />
(Zeile 34 + Zeile 35)<br />
-24.166 -538.699 -700.471 1.785.552 2.750.197 15.178.962 18.451.376<br />
37. in % des Kommanditkapitals -0,05% -1,13% -1,47% 3,76% 5,79% 31,96% 38,86%<br />
38.<br />
39.<br />
steuerliche Einkünfte auf Anlegerebene (Beteiligung<br />
100.000 EUR)<br />
Steuerbelastung (Einkommensteuer zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag)<br />
Rendite auf Fondsebene vor Steuern<br />
(IRR-Methode)<br />
Rendite auf Anlegerebene vor Steuern<br />
(IRR-Methode)<br />
Rendite auf Anlegerebene nach Steuern<br />
(IRR-Methode)<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 Summe<br />
15. lfd. Kosten in EUR 24.167 573.297 735.063 735.063 735.063 735.063 3.537.716<br />
16. Gewerbesteuer in EUR 5.833 109.259 0 0 0 0 115.092<br />
17. Cash Flow auf Fondsebene p.a. in EUR 1.152.500 -34.972 -735.063 3.443.508 5.050.651 79.873.837 88.750.462<br />
18. Performance Fee in EUR 6.164.980 6.164.980<br />
Ausschüttungen an Anleger in % (inkl.<br />
19.<br />
Vorzugsausschüttung)<br />
0,00% 0,00% 0,00% 7,25% 10,25% 156,61% 174,11%<br />
20. Ausschüttungen an Anleger in EUR 0 0 0 3.443.750 4.868.750 74.389.437 82.701.937<br />
21. Liquidität am Jahresende p. a. in EUR 1.152.500 -34.972 -735.063 -242 181.901 -680.580 -116.455<br />
22. Verzinsung der Liquidität des Vorjahres (3,0%) in EUR 0 34.575 34.563 13.548 13.947 19.822 116.455<br />
23. Liquidität am Jahresende kumuliert in EUR 1.152.500 1.152.104 451.604 464.910 660.758 0 0<br />
17,7%<br />
14,1%<br />
11,2%<br />
-50 -1.130 -1.470 3.760 5.790 31.960 38.860<br />
-22 -501 -651 1.666 2.566 14.161 17.219<br />
55<br />
Prognoserechnungen
56<br />
Prognoserechnungen<br />
Erläuterungen zur Liquiditätsprognose<br />
und zur steuerlichen Ergebnisrechnung<br />
Die vorstehende Liquiditätsprognose zeigt alle Zahlungsfl<br />
üsse der Fondsgesellschaft, sowohl aus der Gründungsphase<br />
als auch aus dem laufenden Betrieb. Zur<br />
besseren Veranschaulichung für den Anleger sind in der<br />
Liquiditätsprognose auch die kalkulierten Cashflows<br />
(Zahlungsüberschüsse) auf Ebene der German Heart and<br />
Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC (GHVH) enthalten.<br />
Diese Cashflows werden auf USD-Basis kalkuliert. Zur<br />
Umrechnung aller Zahlungsfl üsse in den VAE wird in den<br />
Prognoserechnungen mit einem festen Wechselkurs von<br />
1,40 USD/EUR kalkuliert. Bei allen dargestellten und nachfolgend<br />
erläuterten Zahlungsfl üssen handelt es sich um<br />
erwartete Zahlungsein- und -ausgänge, deren Eintreten<br />
nicht gesichert ist.<br />
In der Liquiditätsprognose wurde für die Jahre 2009/2010<br />
zwischen den Zahlungsströmen der Gründungsphase<br />
und den Zahlungsströmen des laufenden Betriebs<br />
unterschieden.<br />
Zeile 1<br />
Ausgewiesen wird das von den derzeitigen Gesellschaftern<br />
und den beitretenden Anlegern übernommene Kommanditkapital<br />
in Höhe von 47,5 Mio. Euro zzgl. 5% Agio<br />
auf das einzuwerbende Kommanditkapital. Es wird unterstellt,<br />
dass im Jahr 2009 Kommanditeinlagen inkl. Agio<br />
von 4,2 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt werden. Die<br />
Einwerbung und Einzahlung des Restbetrages wird für<br />
2010 kalkuliert.<br />
Zeile 2<br />
Der Betrag entspricht den erwarteten Anschaffungskosten<br />
für 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC (Al<br />
Alamia) zzgl. des in die Kapitalrücklage der Gesellschaft<br />
einzuzahlenden Betrages, der für die Durchführung der<br />
Investition benötigt wird. Es wird von einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />
in Höhe von 54,2 Mio. USD für den Bau des<br />
Krankenhauses ausgegangen.<br />
Zeile 3<br />
Die Beträge stehen in 2009 und 2010 zur Begleichung der<br />
Gründungskosten gemäß Investitions- und Finanzierungsplan<br />
zur Verfügung.<br />
Zeile 4<br />
Hier werden die auf Ebene der GHVH kalkulierten Cashfl<br />
ows auf Basis des zugrunde liegenden Business Plans<br />
dargestellt. Alle Kalkulationen und Prognosen in den VAE<br />
erfolgen in USD. Es wird davon ausgegangen, dass die von<br />
der GHVH erwirtschafteten Cashfl ows eines Jahres noch<br />
im gleichen Jahr an die Al Alamia und von dieser weiter an<br />
die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden.<br />
Zeile 5<br />
Über die gesamte Fondslaufzeit wird mit einem Umrechnungskurs<br />
von 1,40 USD/EUR gerechnet.<br />
Zeile 6<br />
Die auf Ebene der GHVH kalkulierten Cashfl ows (Zeilen<br />
4 und 5) werden über die Al Alamia entsprechend der<br />
Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft zu 90% an diese<br />
ausgeschüttet.<br />
Zeile 7<br />
Die Prognoserechnung unterstellt eine Veräußerung der<br />
Beteiligung an der Al Alamia im Jahre 2014. Der für Prognosezwecke<br />
zu berücksichtigende Veräußerungserlös<br />
wurde auf Basis des Business Plans der GHVH kalkuliert.<br />
Dabei wurde ein Vervielfältiger von 7 auf das für 2014 gemäß<br />
Business Plan prognostizierte laufende Ergebnis (EBIT<br />
= Ergebnis vor Zinsen und Steuern) aus dem Klinikbetrieb<br />
angenommen. Ob eine Beteiligungsveräußerung zu diesem<br />
Zeitpunkt tatsächlich erfolgt, hängt von verschiedenen<br />
Faktoren und insbesondere von den wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen im Jahre 2014 ab. Der tatsächliche<br />
Veräußerungszeitpunkt kann daher sowohl früher als auch<br />
später als hier unterstellt liegen. Ebenso ist die tatsächliche<br />
Höhe des erzielbaren Veräußerungserlöses in 2014<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unsicher.<br />
Zeilen 8-14<br />
In den Jahren 2009 und 2010 fallen die im Investitionsund<br />
Finanzierungsplan kalkulierten und überwiegend<br />
vertraglich fest vereinbarten Gründungskosten an.
Zeile 15<br />
Auf Fondsebene fallen jährlich laufende Kosten wie z. B.<br />
Haftungsvergütung, Treuhandgebühren, Geschäftsführungsvergütung<br />
oder Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen<br />
an.<br />
Zeile 16<br />
In den Jahren 2009 und 2010 wird aller Voraussicht nach<br />
im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung Gewerbesteuer<br />
in der ausgewiesenen Höhe entstehen.<br />
Zeile 17<br />
Nach Abschluss der Gründungsphase wird hier der Saldo<br />
aus den Zeilen 6 bis 16 ausgewiesen.<br />
Zeile 18<br />
Die Anleger sind am wirtschaftlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
entsprechend ihren Beteiligungsquoten beteiligt,<br />
bis sie Auszahlungen in Höhe ihrer Kommanditeinlage<br />
(ohne Agio) zzgl. einer Rendite von 12% p.a. (Berechnung<br />
nach der internen Zinsfußmethode), bezogen auf ihre<br />
Kommanditeinlage (ohne Agio) ab Schließung der Fondsgesellschaft,<br />
erhalten haben. An einem darüber hinaus<br />
erwirtschafteten Ergebnis sind die Anleger zu 60% und<br />
die Kommanditistin <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> zu<br />
40% (Performance Fee) beteiligt.<br />
Zeilen 19 und 20<br />
Diese Zeilen zeigen die vorgesehenen Ausschüttungen an<br />
die Anleger in Prozent, bezogen auf das Kommanditkapital<br />
und in absoluter Höhe.<br />
Zeile 21<br />
Ausgewiesen wird der jährliche Liquiditätssaldo auf<br />
Fondsebene nach Ausschüttungen an die Gesellschafter.<br />
Zum Ende des Jahres 2010 ergibt sich der Betrag unter Berücksichtigung<br />
der im Investitions- und Finanzierungsplan<br />
kalkulierten Liquiditätsreserve.<br />
Zeile 22<br />
Es wird unterstellt, dass die am Jahresende auf Fondsebene<br />
jeweils vorhandene Liquidität zu 3% p.a. verzinst<br />
werden kann.<br />
Zeile 23<br />
Die kumulierte Liquidität zum Ende eines Jahres ergibt sich<br />
aus der kumulierten Liquidität zum Ende des Vorjahres<br />
sowie dem Saldo aus den Zeilen 21 und 22 des laufenden<br />
Jahres.<br />
Die Liquiditätsprognose wird um eine steuerliche Ergebnisrechnung<br />
ergänzt. Diese beruht auf folgenden<br />
Annahmen:<br />
Zeile 24<br />
Das handelsrechtliche Jahresergebnis vor Steuern eines<br />
Jahres ergibt sich aus den nach den Bilanzierungsgrundsätzen<br />
zu erfassenden Erträgen und Aufwendungen eines<br />
jeden Jahres. Es errechnet sich als Saldo aus den Beträgen<br />
der Zeilen 6, 7, 14, 15 und 22.<br />
Zeile 25<br />
Zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns der Gesellschaft<br />
sind in den Jahren 2009 und 2010 ausgehend<br />
vom Handelsbilanzergebnis Korrekturen erforderlich. Die<br />
Gründungskosten (vgl. Zeile 14) stellen nach den handelsrechtlichen<br />
Bilanzierungsgrundsätzen sofort abziehbaren<br />
Aufwand im Jahr ihres Entstehens dar. Steuerlich hingegen<br />
sind sie nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als<br />
sofort abziehbare Betriebsausgaben, sondern als Teil der<br />
Anschaffungskosten der Beteiligung an der Al Alamia zu<br />
erfassen und entsprechend zu aktivieren. Sie wirken sich<br />
steuerlich entsprechend erst bei Veräußerung der Beteiligung<br />
im Jahr 2014 aus.<br />
Zeile 26<br />
Saldo aus den Zeilen 24 und 25.<br />
Zeile 27<br />
Die laufenden Vergütungen an die Gründungsgesellschafter<br />
sind gemäß § 15 EStG als Sonderbetriebseinnahmen bei<br />
der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />
hinzuzurechnen. Mit diesen Sonderbetriebseinnahmen<br />
in Zusammenhang stehende Sonderbetriebsausgaben<br />
können entsprechend abgezogen werden. Betroffen sind<br />
über die Fondslaufzeit jeweils die Vergütungen an die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Treuhänderin<br />
und darüber hinaus in den Jahren 2009 und 2010 die<br />
Vergütung an die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />
57<br />
Prognoserechnungen
58<br />
Prognoserechnungen<br />
Zeile 28<br />
Saldo aus Zeilen 26 und 27.<br />
Zeile 29<br />
Die Fondsgesellschaft unterliegt als gewerblich geprägte<br />
Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />
mit ihren Einkünften der Gewerbesteuer. Für die laufenden<br />
Dividenden aus der Al Alamia kann jedoch die Kürzungsvorschrift<br />
nach § 9 Nr. 7 GewStG in Anspruch genommen<br />
werden, so dass im Ergebnis diese Dividenden nicht mit<br />
Gewerbesteuer belastet werden. Für weitergehende Erläuterungen<br />
hierzu wird auf die Ausführungen im Kapitel 14<br />
„Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.<br />
Zeile 30<br />
Saldo aus den Zeilen 28 und 29.<br />
Für das Jahr 2014 wird dabei unterstellt, dass der sich<br />
ergebende Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung<br />
an der Al Alamia nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Erläuterungen<br />
hierzu fi nden sich im Kapitel 14 „Steuerliche<br />
Grundlagen“.<br />
Zeile 31<br />
Ausgewiesen werden die gesamten steuerlichen Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft, die gemäß den gesellschaftsvertraglichen<br />
und gesetzlichen Regelungen auf die<br />
Gesellschafter zu verteilen sind. Soweit in einem Jahr Gewerbesteuer<br />
entsteht, ist diese nicht als Betriebsausgabe<br />
abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 b EStG). Die steuerlichen Einkünfte<br />
in Zeile 31 entsprechen daher jeweils dem Gewinn aus<br />
Gewerbebetrieb gemäß Zeile 28.<br />
Zeile 32<br />
Von den in der Zeile 31 ausgewiesenen gesamten steuerlichen<br />
Einkünften entfallen auf die Anleger die hier<br />
ausgewiesenen Beträge.<br />
Zeilen 33 und 34<br />
Alle Einkünfte, die die Fondsgesellschaft im Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an der Al Alamia erzielt, unterliegen<br />
dem sogenannten Teileinkünfteverfahren. Dies<br />
bedeutet, dass die entsprechenden Einkünfte nur zu 60%<br />
der Besteuerung unterliegen. Dies betrifft im vorliegenden<br />
Fall sowohl die laufenden Dividendeneinnahmen als auch<br />
einen Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an Al<br />
Alamia.<br />
Zeile 35<br />
Die nicht dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft (sonstige Betriebseinnahmen<br />
und -ausgaben) sind in voller Höhe der Besteuerung zu<br />
unterwerfen.<br />
Zeile 36<br />
Die insgesamt beim Anleger der tarifl ichen Einkommensbesteuerung<br />
unterliegenden Einkünfte ergeben sich als<br />
Saldo der Zeilen 34 und 35.<br />
Zeile 37<br />
Steuerliches Ergebnis für die Anleger in Prozent, bezogen<br />
auf das Kommanditkapital.<br />
Zeilen 38 und 39<br />
Ausgewiesen werden die prognostizieren steuerlichen<br />
Einkünfte und die sich daraus ergebende steuerliche Belastung<br />
für einen beispielhaften Anleger mit einer Nominalbeteiligung<br />
in Höhe von 100.000 Euro. In den Jahren 2009<br />
bis 2011 ergeben sich negative steuerliche Einkünfte, bei<br />
denen ein sofortiger Ausgleich mit positiven Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten unterstellt wird. Entsprechend<br />
wird in Zeile 39 jeweils eine steuerliche Entlastung unterstellt.<br />
Bei der Ermittlung der Steuerbelastung in Zeile 39<br />
wird ein Einkommensteuersatz in Höhe von 42% zzgl.<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% über die gesamte<br />
Fondslaufzeit unterstellt.<br />
Aus der Liquiditätsprognose und den darin prognostizierten<br />
Rückfl üssen an die Gesellschafter (Zeilen 18 und 20)<br />
ergibt sich unter Berücksichtigung des insgesamt bereit<br />
gestellten Kommanditkapitals (47.500.000 Euro) eine<br />
Rendite vor Steuern (IRR-Methode) von 17,7%. Die sich<br />
hiernach ergebende Rendite für den Anleger wird nach der<br />
internen Zinsfußmethode (IRR-Methode) berechnet. Bei<br />
prospektgemäßem Ausschüttungsverlauf ergibt sich eine<br />
IRR-Rendite (bezogen auf die geleistete Kommanditeinlage<br />
inkl. Agio) vor Steuern in Höhe von 14,1% und nach<br />
Steuern in Höhe von 11,2%.
10.2<br />
Kapitalfl ussrechnung Anleger (PROGNOSE)<br />
Nachfolgend wird eine prognostizierte Kapitalfl ussrechnung<br />
für eine beispielhafte Beteiligung in Höhe von<br />
100.000 Euro zzgl. 5% Agio ab dem Jahr 2010 dargestellt.<br />
Grundlage für das Berechnungsbeispiel ist die Liquiditätsprognose<br />
inkl. steuerlicher Ergebnisrechnung gemäß<br />
Kapitel 10.1.<br />
Anlegerbetrachtung (PROGNOSE)<br />
2009<br />
EUR<br />
2010<br />
EUR<br />
2011<br />
EUR<br />
2012<br />
EUR<br />
2013<br />
EUR<br />
2014<br />
EUR<br />
Summe<br />
EUR<br />
1. Einzahlungen bzw. gebundenes Kapital inkl. Agio 0 -104.477 -103.826 -98.242 -90.557 51.890<br />
2. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 69.109 69.109<br />
3. Steuerzahlung 0 523 651 -1.666 -2.566 -14.161 -17.219<br />
4. Eigenkapitalrückzahlung 0 0 0 7.250 10.250 87.500 105.000<br />
5. Summe der Rückfl üsse nach Steuern 0 523 651 5.584 7.684 142.448 156.890<br />
6. Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0<br />
Gesamtrückfl uss nach Steuern 149,4%<br />
Rendite vor Steuern (IRR-Methode) 14,1%<br />
Rendite nach Steuern (IRR-Methode) 11,2%<br />
Erläuterungen:<br />
Zeile 1<br />
Als Einzahlungen werden im Jahr 2010 die gezeichnete<br />
Kommanditeinlage eines Anlegers in Höhe von 100.000<br />
Euro zzgl. 5% Agio berücksichtigt. Das gebundene Kapital<br />
ergibt sich aus der Differenz zwischen der eingezahlten<br />
Kommanditeinlage inkl. Agio und der Summe der kumulierten<br />
Rückfl üsse nach Steuern (Zeile 5).<br />
Zeile 2<br />
Hier werden die Ausschüttungen an den Anleger dargestellt,<br />
soweit sie aus einem prognostizierten handelsrechtlichen<br />
Gewinn geleistet werden.<br />
Zeile 3<br />
Die Steuerzahlungen ergeben sich aus Zeile 39 der steuerlichen<br />
Ergebnisrechnung und den dazugehörigen Erläuterungen<br />
im Kapitel 10.1. Der für 2010 berücksichtigte<br />
Steuererstattungsbetrag ergibt sich dabei als Summe der<br />
in der steuerlichen Ergebnisrechnung (Zeile 39) getrennt<br />
ausgewiesenen Beträge für die Jahre 2009 und 2010, da<br />
gemäß Gesellschaftsvertrag eine Ergebnisgleichstellung<br />
aller in 2009 und 2010 beitretenden Anleger zum Ende<br />
des Jahres 2010 vorgesehen ist.<br />
Zeile 4<br />
Sofern Ausschüttungen nicht entsprechende handelsrechtliche<br />
Gewinne in einem Jahr gegenüberstehen, handelt es<br />
sich bei diesen Ausschüttungen um Rückzahlungen des<br />
Eigenkapitals.<br />
Zeile 5<br />
Die Summe der Rückfl üsse nach Steuern ergibt sich als<br />
Saldo der Zeilen 2, 3 und 4.<br />
Zeile 6<br />
Das Haftungsvolumen in einem Jahr beschreibt das Risiko<br />
des Anlegers, ggf. von Gläubigern der Gesellschaft für<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen<br />
59<br />
Prognoserechnungen
60<br />
Prognoserechnungen<br />
zu werden. Eine solche Haftung ergibt sich aus § 172 HGB<br />
und ist denkbar, wenn und soweit durch Entnahmen/<br />
Ausschüttungen das Kapitalkonto des Anlegers unter die<br />
vereinbarte Hafteinlage (= 1% der gezeichneten Kommanditeinlage)<br />
herabgemindert wird.<br />
Der Gesamtrückfl uss nach persönlichen Steuern für einen<br />
Anleger mit einer Nominalbeteiligung von 100.000 Euro<br />
beträgt bei prospektgemäßem Verlauf 156.889 Euro und<br />
beträgt somit 149,4%, bezogen auf die Kommanditeinlage<br />
inkl. Agio.<br />
Die sich hiernach ergebende Rendite für den Anleger<br />
wird nach der internen Zinsfußmethode (IRR-Methode)<br />
berechnet. Bei prospektgemäßem Ausschüttungsverlauf<br />
ergibt sich eine IRR-Rendite (bezogen auf die geleistete<br />
Kommanditeinlage inkl. Agio) vor Steuern in Höhe von<br />
14,1% und nach Steuern in Höhe von 11,2%.<br />
10.3<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
(ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE)<br />
In diesem Abschnitt wird mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen<br />
dargestellt, wie sich das Ergebnis der Prognoserechnung<br />
(vgl. Kapitel 10.1) verändern würde, wenn sich<br />
wesentliche Parameter abweichend von den der Prognoserechnung<br />
zugrunde liegenden Werten entwickeln. Für folgende<br />
wesentliche Parameter werden die Auswirkungen<br />
von Abweichungen prognostiziert:<br />
erwirtschafteter laufender Cashfl ow auf Ebene der<br />
German Heart und Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />
LLC<br />
Wechselkurs USD/EUR<br />
Veräußerungserlös für die Beteiligung an der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC<br />
Die Auswirkungen von Veränderungen dieser Parameter<br />
auf die Ausschüttung vor Steuern an einen Anleger werden<br />
nachfolgend anschaulich grafi sch dargestellt. Dabei<br />
wird von einem Anleger mit einer Nominalbeteiligung in<br />
Höhe von 100.000 Euro ausgegangen. Es wird jeweils nur<br />
der genannte Parameter verändert. Im Übrigen wird für die<br />
anderen Positionen der Prognoserechnung ein prospektgemäßer<br />
Verlauf unterstellt.
Auswirkung der Veränderung des Cash Flows auf die Ausschüttung vor Steuern<br />
für einen Anleger mit einer Beteiligung von 100.000 Euro – Abweichungen von der Prognose<br />
Ausschüttung<br />
-20% -10% Prospekt 10% 20%<br />
Auswirkung der Veränderung des USD-Umrechnungskurses auf die Ausschüttung vor Steuern<br />
für einen Anleger mit einer Beteiligung von 100.000 Euro – Abweichungen von der Prognose<br />
Ausschüttung<br />
180.000<br />
178.000<br />
176.000<br />
174.000<br />
172.000<br />
170.000<br />
168.000<br />
166.000<br />
164.000<br />
200.000<br />
180.000<br />
160.000<br />
140.000<br />
120.000<br />
100.000<br />
80.000<br />
60.000<br />
40.000<br />
20.000<br />
169.173<br />
171.568<br />
174.109<br />
175.806 174.851 174.109 173.138 172.367<br />
1,30 1,35 1,40<br />
Prospekt<br />
165% 175% 185%<br />
Prospekt<br />
176.359<br />
178.755<br />
1,45 1,50<br />
Auswirkung der Veränderung des Veräußerungserlöses auf die Ausschüttung vor Steuern<br />
für einen Anleger mit einer Beteiligung von 100.000 Euro – Abweichungen von der Prognose<br />
Ausschüttung<br />
200.000<br />
180.000<br />
160.000<br />
140.000<br />
120.000<br />
100.000<br />
80.000<br />
60.000<br />
40.000<br />
20.000<br />
164.148<br />
169.035<br />
174.109<br />
178.809<br />
183.696<br />
195% 205%<br />
61<br />
Prognoserechnungen
11.<br />
Vermögens-, Finanz-<br />
und Ertragslage<br />
AKTIVA Bilanz der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG PASSIVA<br />
31.12.08<br />
EUR<br />
07.02.08<br />
TEUR<br />
A. Ausstehende Einlagen 0,00 1 A. Eigenkapital<br />
B. Umlaufvermögen I. Kapitalanteil Kommanditisten<br />
31.12.08<br />
EUR<br />
07.02.08<br />
TEUR<br />
I. Guthaben bei Kreditinstituten 650,41 0 1. Festkapital 1.000,00 1<br />
2. Entnahmen -2,76<br />
3. Jahresfehlbetrag -586,83 410,41<br />
B. Rückstellungen<br />
1. Sonstige Rückstellungen 240,00 0<br />
650,41 1 650,41 1<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 07.02.2008 bis 31.12.2008 in EUR<br />
Gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
ist über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin<br />
aufzuklären. Im Folgenden wird der Jahresabschluss<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
zum 31.12.2008 dargestellt:<br />
1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8,78<br />
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -595,58<br />
3. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -0,03<br />
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -586,83<br />
5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0<br />
6. Jahresfehlbetrag -586,83
Anhang für das Geschäftsjahr 2008<br />
I.<br />
Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Nürnberg, für das Rumpf-Geschäftsjahr<br />
vom 07.02.2008 bis zum 31.12.2008 wurde nach den Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung<br />
der Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften im<br />
Sinne des § 264 a HGB sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung unter Berücksichtigung der Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es handelt<br />
sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 i. V.<br />
m. § 264 a HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde<br />
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
II. Bilanzierungs und Bewertungsgrundsätze<br />
Umlaufvermögen<br />
Die Forderungen und Guthaben bei Kreditinstituten sind<br />
zu Nennwerten angesetzt.<br />
Rückstellungen<br />
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren<br />
Risiken und ungewissen Verpfl ichtungen. Sie<br />
wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />
gebildet.<br />
III. Sonstige Angaben<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Nürnberg. Sie hat ein gezeichnetes<br />
Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 und ist an<br />
der Gesellschaft ohne Einlage beteiligt.<br />
Nürnberg, den 21.09.2009<br />
Robert G. Schmidt<br />
Hinweis gemäß § 8h Absatz 2 Verkaufsprospektgesetz:<br />
Die Emittentin ist nicht dazu verpflichtet,<br />
einen Lagebericht aufzustellen und den Jahresabschluss<br />
und den Lagebericht prüfen zu<br />
lassen. Aufgrund dessen hat die Emittentin<br />
hierauf verzichtet.<br />
Seit dem 31.12.2008 haben sich bis zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung keine wesentlichen Änderungen der<br />
Angaben des Jahresabschlusses ergeben. Lediglich das<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft wurde mit Aufnahme<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> als weitere Kommanditistin<br />
von 1.000 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Das Kommanditkapital<br />
ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in<br />
voller Höhe eingezahlt.<br />
Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und<br />
die Geschäftsaussichten<br />
Nach dem 31.12.2008 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
ist die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> der<br />
Gesellschaft als weitere Kommanditistin beigetreten.<br />
Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe von 1.000 Euro<br />
übernommen und diese in voller Höhe eingezahlt. Darüber<br />
hinaus wurden Vertragsverhandlungen mit dem Projektmanagement<br />
in den Vereinigten Arabischen Emiraten hinsichtlich<br />
des noch abzuschließenden Beteiligungsvertrages<br />
aufgenommen.<br />
Die Gesellschaft plant, noch im Jahr 2009 mit der Einwerbung<br />
des weiteren Kommanditkapitals zu beginnen.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Ende<br />
des Geschäftsjahres ein Kommanditkapital in Höhe von<br />
4.000.000 Euro platziert werden kann. Die nach Abzug<br />
der Gründungskosten und der laufenden Kosten der Gesellschaft<br />
verbleibenden Mittel sollen noch in 2009 in den<br />
Erwerb der Anteile an der Al Alamia und deren Kapitalausstattung<br />
investiert werden. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass das geplante Eigenkapital der Gesellschaft bis Ende<br />
2010 eingeworben wird und der Erwerb von insgesamt<br />
bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
sowie die Kapitalausstattung der Gesellschaft in prospektierter<br />
Höhe abgeschlossen wird. Mit ersten Rückfl üssen<br />
aus dieser Beteiligung wird für das Jahr 2012 gerechnet.<br />
63<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
12.<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
12.1<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung ist eine Zusammenfassung<br />
der wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Anleger, die<br />
sich unmittelbar oder mittelbar über die Treuhänderin als<br />
Kommanditisten an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligen.<br />
Eine Zusammenfassung kann nicht alle Aspekte, insbesondere<br />
nicht sämtliche Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG berücksichtigen, die für einen Anleger bei einer<br />
Beteiligung an der Gesellschaft relevant werden können.<br />
Außerdem können solche Aspekte nicht behandelt werden,<br />
die sich aus persönlichen Umständen eines einzelnen<br />
Anlegers ergeben können. Diese Zusammenfassung<br />
begründet keinen konkreten Rechtsrat für den einzelnen<br />
Anleger. Jedem Anleger wird daher dringend angeraten,<br />
insbesondere die Bestimmungen des in Kapitel 15.1 abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrages der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />
<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG vollständig zu prüfen und<br />
gegebenfalls mit seinem persönlichen rechtlichen Berater<br />
zu erörtern.<br />
12.2<br />
Struktur der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
12.2.1<br />
Angaben zur Emittentin<br />
Der Kapitalanleger beteiligt sich als Treugeber oder Kommanditist<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz und Geschäftsanschrift in 90471<br />
Nürnberg, Breslauer Str. 396. Gegenstand der Gesellschaft<br />
und deren wichtigste Tätigkeitsbereiche sind der Erwerb,<br />
das Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Beteiligungen an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften,<br />
insbesondere der Erwerb von bis zu 90%<br />
der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC, P.O. Box,<br />
Ras Al-Khaimah Free Zone, Vereinigte Arabische Emirate,<br />
einer nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate<br />
gegründeten Gesellschaft, eingetragen im Free Zone<br />
Company-Register unter der Nr. RAKFTZA-FZC-4002896.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In- und Ausland<br />
erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen durchzuführen,<br />
die mit dem Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar<br />
oder mittelbar zusammenhängen und die geeignet sind,<br />
dem Gesellschaftszweck zu dienen. Alle erforderlichen<br />
Geschäfte und Maßnahmen kann die Gesellschaft auch<br />
durch Dritte vornehmen lassen. Sitz der Gesellschaft<br />
ist Nürnberg. Die Gesellschaft unterliegt der deutschen<br />
Rechtsordnung.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 22.01.2008 als Kommanditgesellschaft<br />
deutschen Rechts gegründet und am<br />
07.02.2008 unter HRA 14811 in das Handelsregister beim<br />
Amtsgericht in Nürnberg eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag<br />
wurde mit Datum vom 29.09.2009 neu gefasst.<br />
Der Unternehmensgegenstand, die Firma und der Sitz der<br />
Gesellschaft wurden nicht geändert.<br />
12.2.2<br />
Angaben zu den Gründungsgesellschaftern<br />
und zum Gründungskapital<br />
Gründungsgesellschafter der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />
<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind die <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> als Kommanditisten. Beide Gründungsgesellschafter<br />
haben ihren Sitz in 90471 Nürnberg,<br />
Breslauer Str. 396.<br />
Die Gründungsgesellschafter haben ein Kapital in Höhe<br />
von 1.000 Euro gezeichnet und voll eingezahlt. Es besteht<br />
aus der Kommanditeinlage der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Kapital<br />
der Gesellschaft beteiligt. Mit Datum vom 22.09.2009<br />
ist die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> der Gesellschaft<br />
als Kommanditistin beigetreten. Sie hat eine Kommanditeinlage<br />
in Höhe von 1.000 Euro gezeichnet und eingezahlt.<br />
Das Kapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung somit 2.000 Euro.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder mittelbar noch<br />
unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der<br />
Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> übernimmt die treuhänderische<br />
Verwaltung der von den Anlegern übernommenen<br />
Beteiligungen. Darüber hinaus erbringen die Gründungsgesellschafter<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen<br />
und Lieferungen.<br />
Den Gründungsgesellschaftern stehen nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
folgende Vergütungen zu: Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
erhält für die Übernahme der unbeschränkten Haftung<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,25% zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer bezogen auf das Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft. Sofern sie nicht von ihrem im Gesellschaftsvertrag<br />
vorgesehenen Recht der Übertragung ihrer<br />
Geschäftsführungsbefugnis auf einen Dritten Gebrauch<br />
macht, steht ihr darüber hinaus für die Übernahme der<br />
Geschäftsführung eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
0,5% des Kommanditkapitals zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
zu. Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> erhält 0,5% p.a.<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf das von ihr<br />
treuhänderisch gehaltene oder im Wege der Verwaltungstreuhand<br />
verwaltete Kommanditkapital der Gesellschaft.<br />
Bezugsgröße für die Vergütungen ist bis zur Schließung<br />
der Gesellschaft das jeweilige Kommanditkapital zum 30.<br />
Juni bzw. 31. Dezember eines Jahres. Nach Schließung der<br />
Gesellschaft ist das Kommanditkapital zum 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres maßgeblich. Für das Jahr 2009 betragen<br />
die Vergütungen 2/12 der so ermittelten Beträge.<br />
Die Vergütungen sind jeweils zum 31. Dezember eines<br />
Geschäftsjahres fällig. Die jeweiligen Berechtigten können<br />
unterjährig Abschlagszahlungen in angemessener Höhe<br />
verlangen, soweit die Liquidität der Gesellschaft hierfür<br />
ausreicht.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind am Ergebnis der Gesellschaft<br />
entsprechend ihrer Beteiligungsquote am Kapital<br />
der Gesellschaft beteiligt. Darüber hinaus stehen den<br />
Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art.<br />
65<br />
Rechtliche Grundlagen
66<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
12.2.3<br />
Angaben zur Struktur der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong>. Sie ist im Handelsregister beim<br />
Amtsgericht Nürnberg unter HRB 23903 eingetragen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist am Kapital<br />
der Gesellschaft nicht beteiligt. Sie wird durch ihre einzelvertretungsberechtigten<br />
Geschäftsführer Herrn Robert G.<br />
Schmidt und Herrn Dr. Gerald Schüssel vertreten, beide<br />
geschäftsansässig in 90471 Nürnberg, Breslauer Str. 396.<br />
Das Stammkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
beträgt 25.000 Euro und ist voll eingezahlt.<br />
Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft ist<br />
Dritten gegenüber unbeschränkt. Da die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin im vorliegenden Fall eine Kapitalgesellschaft<br />
ist, beschränkt sich deren Haftung auf ihr<br />
Gesellschaftsvermögen.<br />
Grundsätzlich ist bei einer Kommanditgesellschaft die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin mit der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft betraut. Im vorliegenden Fall hat<br />
die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> die Möglichkeit ihre Geschäftsführungsbefugnis<br />
– soweit gesetzlich zulässig – auf<br />
Dritte, die nicht Gesellschafter sind, zu übertragen (siehe<br />
Kapitel 12.2.4). Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
erbringt zudem keine Einlage und ist am Ergebnis und am<br />
Vermögen der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Weitere<br />
von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen<br />
bezüglich der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
enthält der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
nicht.<br />
Die Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
weicht hinsichtlich der Vertretungsbefugnis von den gesetzlichen<br />
Bestimmungen ab. Die gesetzliche Regelung<br />
sieht eine gemeinschaftliche Vertretung der <strong>GmbH</strong> für<br />
den Fall vor, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind.<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag wird die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, sofern sie mehrere Geschäftsführer<br />
hat, durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder<br />
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem<br />
Prokuristen vertreten. Per Gesellschafterbeschluss kann<br />
Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB erteilt werden. Weitere von<br />
der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmungen<br />
enthält die Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
nicht.<br />
12.2.4<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> berechtigt, die Geschäftsführungsbefugnis der<br />
Gesellschaft – soweit gesetzlich zulässig – auf Dritte zu<br />
übertragen, die nicht Gesellschafter sind. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> hat von diesem Recht Gebrauch gemacht<br />
und die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> durch<br />
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages (Kapitel<br />
15.3) mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> kann allein<br />
für die Gesellschaft handeln, soweit nicht aus gesetzlich<br />
zwingenden Gründen eine Vertretung durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin erforderlich ist.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> wird vertreten<br />
durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerinnen<br />
Johanna Borus und Susanne Rieger. Die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> wird vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten<br />
Geschäftsführer Herrn Robert G.<br />
Schmidt und Herrn Dr. Gerald Schüssel. Mitglieder der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft sind somit Frau Johanna<br />
Borus, Frau Susanne Rieger, Herr Robert G. Schmidt<br />
und Herr Dr. Gerald Schüssel (ohne Funktionstrennung),<br />
jeweils geschäftsansässig in 90471 Nürnberg, Breslauer<br />
Straße 396. Über ihre Tätigkeit als Geschäftsführer hinaus<br />
erbringen die Mitglieder der Geschäftsführung keine nicht<br />
nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden für das<br />
letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art gewährt.
12.2.5<br />
Geplante Laufzeit der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch<br />
einen Kommanditisten/Treugeber ist mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich,<br />
erstmals zum 31.12.2014. Hiervon unberührt bleibt die<br />
Kündigung aus wichtigem Grund.<br />
12.3<br />
Beitritt zur Gesellschaft und Kapitaleinzahlung<br />
12.3.1<br />
Grundlage<br />
Mit dem vorliegenden Verkaufsprospekt werden Kommanditanteile<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG zur Zeichnung angeboten. Grundlage<br />
für die Übernahme eines Kommanditanteils an der Gesellschaft<br />
sind dieser Verkaufsprospekt einschließlich des<br />
hierin dargestellten Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
(Kapitel 15.1) und des dargestellten Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages (Kapitel 15.2) sowie die zugehörigen<br />
Beitrittsunterlagen. Hinzu kommt eine Handelsregistervollmacht<br />
für Anleger, die der Gesellschaft unmittelbar<br />
beitreten.<br />
12.3.2<br />
Emissionsvolumen, Mindestzeichnungsbetrag,<br />
Zeichnungsfrist<br />
Angeboten wird eine Beteiligung als Kommanditist oder<br />
Treugeber an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG. Das geplante Emissionsvolumen beträgt<br />
47.498.000 Euro. Der Zeichnungsbetrag für eine Beteiligung<br />
an der Gesellschaft hat mindestens 15.000 Euro<br />
zu betragen und muss, sofern er darüber liegt, ohne Rest<br />
durch 1.000 teilbar sein. Daraus folgt, dass mindestes<br />
ein Anteil und maximal 3.166 Anteile gezeichnet werden<br />
können. Das Kommanditkapital der Gesellschaft kann<br />
gemäß § 4 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages um weitere<br />
bis zu 12.500.000 Euro erhöht werden. In diesem Fall<br />
stehen insgesamt bis zu 3.999 Anteile zur Zeichnung<br />
zur Verfügung. Die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> sind mit Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin berechtigt, auch Beitritte von<br />
Anlegern anzunehmen, die von den genannten Bedingungen<br />
abweichen.<br />
Das öffentliche Angebot für die Zeichnung einer Beteiligung<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG beginnt einen Tag nach Veröffentlichung dieses<br />
Verkaufsprospektes und endet mit vollständiger Zeichnung<br />
des Kommanditkapitals. Die Geschäftsführung kann<br />
die Gesellschaft auch unabhängig von der Höhe des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals zum 31.12.2011 für den<br />
Beitritt von weiteren Anlegern schließen. Darüber hinaus<br />
besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu<br />
schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />
zu kürzen.<br />
12.3.3<br />
Beteiligung als Treugeber oder<br />
Direktkommanditist<br />
Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Direktkommanditist<br />
oder mittelbar über die Aureus Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> als Treugeber an der Gesellschaft. Der Beitritt von<br />
Anlegern erfolgt mit Vervollständigung und Unterzeichnung<br />
der Beitrittsunterlagen durch den Anleger und die<br />
Annahme des Beitrittsangebotes durch die Treuhänderin<br />
und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>. Für den Fall des<br />
unmittelbaren Beitrittes ist die Unterzeichnung und Überlassung<br />
einer Handelsregistervollmacht durch den Anleger<br />
in notariell beglaubigter Form erforderlich.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bietet der Anleger<br />
der Treuhänderin den Abschluss des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages an (Kapitel 15.2). Dieser kommt mit<br />
Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers zustande.<br />
Auf der Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
wird die Treuhänderin für Anleger, die der Gesellschaft<br />
mittelbar beitreten, die Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong><br />
<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG in eigenem<br />
Namen, aber auf Rechnung des Anlegers erwerben, halten<br />
und verwalten. Anleger, die der Gesellschaft unmittelbar<br />
beitreten, erwerben ihre Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong><br />
<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG in eigenem<br />
Namen und auf eigene Rechnung. Für diese Anleger wird<br />
die Treuhänderin die Beteiligung an der Gesellschaft nach<br />
Maßgabe der Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
verwalten.<br />
67<br />
Rechtliche Grundlagen
68<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
12.3.4<br />
Zeichnungsstelle<br />
Zur Annahme der Beitrittserklärung sind gemeinschaftlich<br />
die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong>, beide Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg,<br />
berechtigt. Angebote zur Zeichnung von Anteilen an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind<br />
anhand der Beitrittsunterlagen abzugeben, die diesem<br />
Verkaufsprospekt beigefügt sind.<br />
12.3.5<br />
Erwerb, Einzahlungskonto,<br />
Einzahlungsmodalitäten<br />
Der Erwerbspreis für eine Beteiligung in Höhe von mindestens<br />
15.000 Euro ist einschließlich des Agios in Höhe von<br />
5% gemäß den Bestimmungen der Beitrittserklärung auf<br />
nachstehendes Sonderkonto der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
zu überweisen:<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Konto-Nr.: 10 56 02 74<br />
BLZ 760 501 01<br />
Sparkasse Nürnberg<br />
Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />
sein. Der Einzahlungsbetrag (Beteiligungssumme zzgl. 5%<br />
Agio) ist in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung zu leisten. Die Annahme der<br />
Beitrittserklärung wird dem Anleger durch eine entsprechende<br />
schriftliche Mitteilung der Treuhänderin bestätigt.<br />
12.3.6<br />
Folgen bei Verzug<br />
Kommt der Anleger mit der Einzahlung seiner Kommanditeinlage<br />
zzgl. Agio in Verzug, so entstehen ihm ab dem<br />
Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Mahnung der Gesellschaft<br />
Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem zum<br />
Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gemäß<br />
§ 247 BGB. Leistet der säumige Anleger danach seine<br />
fällige Einlage auf eine schriftliche Zahlungsaufforderung<br />
hin nicht innerhalb einer gesetzten Frist, ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin ermächtigt, den Anleger auch<br />
ohne besonderen Gesellschafterbeschluss ganz oder teilweise<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen.<br />
12.4<br />
Kosten, Mittelfreigabekontrolle<br />
12.4.1<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage verbundene<br />
weitere Kosten<br />
Gemäß Gesellschaftsvertrag und Beitrittserklärung wird<br />
bei Zeichnung einer Beteiligung an der Gesellschaft ein<br />
Agio in Höhe von 5% auf die Nominalbeteiligung erhoben.<br />
Sofern ein Anleger mit der Zahlung seiner Einlage zzgl.<br />
Agio in Verzug gerät, entstehen ihm Verzugszinsen gemäß<br />
Kapitel 12.3.6.<br />
Sollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen, fallen für die Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht und für die Eintragung in<br />
das Handelsregister Kosten an, die der Anleger selbst zu<br />
tragen hat. Scheidet der Kommanditist aus der Gesellschaft<br />
aus, fallen Kosten für die Löschung der Eintragung<br />
im Handelsregister an. Diese Kosten richten sich nach<br />
dem Gesetz über die Kostenangelegenheit der freiwilligen<br />
Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) und hängen von der<br />
Höhe der Beteiligung ab. Die genauen Kosten können bei<br />
einem Notar erfragt werden. Im Falle der Übertragung<br />
einer Beteiligung erhebt die Treuhänderin eine Gebühr in<br />
Höhe von 50 Euro. Bei einer Kostenerhöhung durch Dritte<br />
behält sich die Treuhänderin vor, diese auch weiter an den<br />
Anleger zu berechnen.<br />
Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und<br />
der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren<br />
Kosten verbunden.<br />
12.4.2<br />
Kosten auf Ebene der Gesellschaft<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
trägt die Kosten im Zusammenhang mit ihrer Errichtung<br />
und der Eintragung in das Handelsregister sowie die<br />
Kosten im Zusammenhang mit ihrer Konzeption gemäß<br />
Investitions- und Finanzplan gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Der Investitions- und Finanzplan ist darüber<br />
hinaus im Kapitel 9 abgedruckt und erläutert.
Die Fondsgesellschaft hat einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
mit der <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG geschlossen. Danach<br />
übernimmt die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
die folgenden Leistungen:<br />
a) die Konzeption und Projektierung der Vermögensanlage;<br />
b) die Erstellung des Fondsprospektes und weiterer<br />
Werbeunterlagen;<br />
c) die Auswahl und Koordination der Berater (Rechtsund<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) in Bezug auf alle<br />
mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Gründung der<br />
Fondsgesellschaft zusammenhängenden notwendigen<br />
bzw. als notwendig erachteten Leistungen (z. B. Handelsregistereintragungen,<br />
rechtliche und steuerliche<br />
Beratung);<br />
Soweit erforderlich, kann sich die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG<br />
bei Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben Dritter (z. B.<br />
Rechts- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) bedienen.<br />
Die Beauftragung erfolgt für Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG. Darüber hinaus erbringt die Prospektverantwortliche<br />
keine nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />
Lieferungen<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG erhält für die vorstehend genannten<br />
Leistungen gemäß Buchstabe a) eine Vergütung<br />
in Höhe von 950.000 Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Für Leistungen gemäß Buchstabe b) erhält sie eine<br />
Vergütung in Höhe von 397.500 Euro inkl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer und für Leistungen gemäß Buchstabe<br />
c) eine Vergütung von 332.500 Euro inkl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütungen ändern sich quotal, wenn<br />
und insoweit das Eigenkapital der Fondsgesellschaft den<br />
Betrag von 47.500.000 Euro unter- bzw. überschreitet.<br />
Mit dem Eigenkapitalvertrieb hat die Fondsgesellschaft<br />
die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> beauftragt. Hierfür<br />
erhält diese eine Vergütung in Höhe von 11% des Eigenkapitals<br />
zzgl. 5% Agio (bezogen auf das eingeworbene<br />
Eigenkapital). Soweit erforderlich, kann sich die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> hierbei Dritter bedienen. Die Beauftragung<br />
erfolgt für Rechnung der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong>.<br />
Für die Mittelfreigabekontrolle wurden 0,08% des Eigenkapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer kalkuliert (Kapitel<br />
12.4.4), für Gutachten 30.000 Euro.<br />
Daneben trägt die Gesellschaft die Kosten des Erwerbs<br />
und der Verwaltung der Beteiligung an der Al Alamia Arabian<br />
Gulf FZC (einschließlich der erforderlichen Rechts-,<br />
Steuer- und sonstigen Beratungskosten) sowie ihre eigenen<br />
laufenden Verwaltungskosten. Hierzu gehören<br />
unter anderem die jährliche Vergütung für die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin in Höhe von 0,25% des Kommanditkapitals<br />
zzgl. Umsatzsteuer, die Vergütung für die<br />
Treuhänderin in Höhe von 0,5% des von ihr treuhänderisch<br />
gehaltenen oder im Wege der Verwaltungstreuhand<br />
verwalteten Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer, die<br />
Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 0,5% des<br />
Kommanditkapitals zzgl. Umsatzsteuer sowie die Kosten<br />
für die Erstellung der Steuererklärungen der Gesellschaft<br />
und Kosten zur Vorbereitung und Durchführung von<br />
Gesellschafterversammlungen.<br />
12.4.3<br />
Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich planmäßig an der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC (Al Alamia), einer Kapitalgesellschaft<br />
in den VAE, beteiligen. Die Al Alamia wiederum<br />
wird eine 49%ige Beteiligung an der German Heart and<br />
Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC erwerben, einer<br />
ebenfalls nach dem Recht der VAE gegründeten Kapitalgesellschaft,<br />
deren Zweck der Bau und Betrieb einer<br />
deutschen Herz-, Gefäß- und Nierenklinik in Abu Dhabi<br />
(VAE) ist. Auf Ebene der beiden VAE-Gesellschaften<br />
fallen Kosten für die laufende Verwaltung einschließlich<br />
etwaiger Managementvergütungen an. Insbesondere<br />
die Krankenhaus-Betreibergesellschaft trägt alle Kosten<br />
des laufenden Krankenhausbetriebes und aller damit<br />
zusammenhängenden Aufgaben, wie z. B. Sach- und<br />
Personalkosten. Im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />
Beteiligung, unmittelbar an der Al Alamia und damit mittelbar<br />
an der German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong>) LLC, wird die Fondsgesellschaft darauf achten, dass<br />
eine laufende Kostenkontrolle gewährleistet wird bzw.<br />
sich die laufenden Betriebskosten in marktüblicher Höhe<br />
entwickeln.<br />
69<br />
Rechtliche Grundlagen
70<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
12.4.4<br />
Mittelfreigabekontrolle<br />
Die RK revisionskontor gmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
mit Sitz in 90411 Nürnberg, Nordostpark 30, wurde<br />
mit der Mittelfreigabekontrolle betraut. Ihre Aufgabe<br />
ist die Durchführung der Mittelfreigabekontrolle nach<br />
Maßgabe der im Mittelfreigabevertrag beschriebenen<br />
Voraussetzungen.<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelfreigabekontrolleurs<br />
ist der beigefügte Mittelfreigabevertrag<br />
(Kapitel 15.4). Dieser regelt seine wesentlichen Rechten<br />
und Pfl ichten, die nachfolgend dargestellt werden: Der<br />
Mittelfreigabekontrolleur überprüft, ob sämtliche im<br />
Mittelfreigabevertrag bestimmten Voraussetzungen für<br />
die Freigabe der von den Anlegern auf das Treuhandkonto<br />
gezahlten Gelder erfüllt sind. Die Anschaffungskosten<br />
für den Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia Arabian<br />
Gulf FZC dürfen nach dem Vertrag erst dann freigegeben<br />
werden, wenn sämtliche im Mittelfreigabevertrag<br />
genannten Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Verwendung<br />
der Anlegergelder erfüllt sind. Hierzu gehören<br />
im Wesentlichen die Vorlage des abgeschlossenen Beteiligungsvertrages<br />
mit der Al Alamia bzw. entsprechende Anteilsübertragungsverträge<br />
sowie der Eintritt der Fälligkeit<br />
der sonstigen prospektierten Kosten.<br />
Die Fondsgesellschaft ist dem Mittelfreigabekontrolleur<br />
gegenüber unbeschränkt auskunftspflichtig. Erst nach<br />
Freigabe durch den Mittelfreigabekontrolleur dürfen die<br />
auf dem Treuhandkonto befi ndlichen Gelder auf das Konto<br />
der Fondsgesellschaft weitergeleitet werden. Hierdurch<br />
wird eine nicht prospektgemäße Verwendung der Anlegergelder<br />
ausgeschlossen.<br />
Die Mittelfreigabekontrolle umfasst lediglich die Überprüfung<br />
der formalen Mittelfreigabevoraussetzungen. Nicht<br />
Gegenstand der Mittelfreigabekontrolle ist die Prüfung,<br />
ob die Investition unter rechtlichen, wirtschaftlichen oder<br />
steuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Darüber hinaus<br />
erbringt der Mittelfreigabekontrolleur keine nicht nur geringfügigen<br />
Leistungen und Lieferungen.<br />
Die Vergütung für die Mittelfreigabekontrolle beträgt einmalig<br />
0,08% zzgl. Umsatzsteuer bezogen auf das Eigen-<br />
kapital der Gesellschaft. Die Vergütung ist quartalsweise<br />
entsprechend dem Platzierungsstand der Gesellschaft<br />
fällig. Der Mittelfreigabekontrollvertrag hat eine Laufzeit<br />
bis zum 30. Juni 2012, endet jedoch spätestens mit der<br />
vollständigen Mittelverwendung für den Beteiligungsankauf.<br />
Im Übrigen kann eine Kündigung dieses Vertrages<br />
nur aus wichtigem Grund erfolgen.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonfl ikte der Mittelfreigabekontrolleurin<br />
begründen können, bestehen nicht.<br />
12.5<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />
Nachfolgend werden die Rechte der Anleger im Zusammenhang<br />
mit ihrer Beteiligung an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG dargestellt, die<br />
sich aus dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag sowie<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ergeben. Diese<br />
entsprechen im Wesentlichen den Hauptmerkmalen der<br />
Anteile. Die mittelbar über die Treuhänderin beteiligten<br />
Anleger haben dabei dieselben Rechte wie die unmittelbar<br />
beteiligten Direktkommanditisten.<br />
Vorzugsausschüttung bei Zeichnung der Beteiligung<br />
bis zum 31.03.2010<br />
Beteiligung am laufenden Ergebnis und am Vermögen<br />
der Gesellschaft<br />
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und<br />
Mitwirkung bei Beschlussfassungen<br />
Weisungsbefugnis gegenüber der Treuhänderin hinsichtlich<br />
der Ausübung des Stimmrechts<br />
Informations- und Kontrollrechte<br />
Direkteintragung in das Handelsregister<br />
Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses (erstmals<br />
zum 31.12.2014)<br />
Widerrufsrecht<br />
In den nachfolgenden Kapiteln werden die genannten<br />
Rechte ausführlich erläutert. Abweichungen gegenüber<br />
den Rechten der derzeitigen Gesellschafter bestehen<br />
lediglich hinsichtlich der Beteiligung der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> am Gewinn der Gesellschaft (Kapitel<br />
12.5.2) und hinsichtlich des Vorkaufsrechtes der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> (Kapitel 12.5.7). Außerdem ist in den
Fällen des § 10 Ziffer 2a) des Gesellschaftsvertrags eine<br />
Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung nur mit<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
möglich (Kapitel 12.5.3).<br />
Die Hafteinlage der Gründungsgesellschafter entspricht<br />
deren Pfl ichteinlage. Beitretende Anleger werden demgegenüber<br />
mit 1% ihrer Beteiligungshöhe in das Handelsregister<br />
eingetragen. Darüber hinaus bestehen keine<br />
Abweichungen zwischen den Rechten der derzeitigen<br />
Gesellschafter und denen der zukünftig beitretenden<br />
Anleger.<br />
12.5.1<br />
Vorzugsausschüttung<br />
Laut Gesellschaftsvertrag steht allen Anlegern, die bis zum<br />
31. Dezember 2009 der Gesellschaft beigetreten sind und<br />
ihre Kommanditeinlage inkl. Agio bis dahin vollständig<br />
geleistet haben, ab dem ersten des auf die Einzahlung folgenden<br />
Kalendermonats bis zum Zeitpunkt der Schließung<br />
der Gesellschaft, längstens jedoch bis zum 31.12.2010<br />
eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 5% p.a. bezogen<br />
auf die von ihnen gezeichnete und eingezahlte Kommanditeinlage<br />
ohne Agio zu. Anleger, die der Gesellschaft in<br />
der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.03.2010 beitreten,<br />
erhalten eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 2,5% p.a.<br />
Die Vorzugsausschüttung wird den Gesellschaftern als Gewinnvorab<br />
auf ihren Ergebnissonderkonten zugewiesen.<br />
Steht freie Liquidität für Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
zur Verfügung, wird diese zunächst zur Zahlung der<br />
Vorzugsausschüttung verwendet.<br />
12.5.2<br />
Ergebnisbeteiligung, Auszahlungen<br />
an die Anleger<br />
Die Verteilung des Jahresergebnisses der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt dergestalt, dass zunächst den jeweils berechtigten<br />
Anlegern die Vorzugsausschüttung als Gewinnvorab zugewiesen<br />
wird (Kapitel 12.5.1). Das danach verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Gesellschafter entsprechend dem<br />
Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen zueinander verteilt.<br />
Maßgeblich ist hierbei das jeweils zum Ende eines Wirtschaftsjahres<br />
vorhandene Eigenkapital.<br />
Auf diese Weise erfolgt die Ergebnisverteilung so lange,<br />
*vergleiche Kapitel 3.16<br />
bis jeder Anleger Auszahlungen in Höhe seiner Kommanditeinlage<br />
(ohne Agio) zzgl. einer rechnerischen internen<br />
Verzinsung in Höhe von 12%p.a. (IRR*) für die Zeit der<br />
Kapitalbindung ab Schließung der Gesellschaft erhalten<br />
hat (Berechnung auf Basis der internen Zinsfußmethode).<br />
Alle darüber hinausgehend erwirtschafteten Ergebnisse<br />
werden zu 60% auf die Anleger entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />
und zu 40% auf <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> verteilt. Die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> hält<br />
die Gesellschaft von Gewerbesteuern frei, soweit diese auf<br />
Sonderbetriebseinnahmen der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> bei der Gesellschaft entfallen.<br />
Die Fondsgesellschaft erwirtschaftet Liquidität durch<br />
Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung an der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC. Steht freie Liquidität für Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter zur Verfügung, wird diese<br />
zunächst zur Auszahlung der Vorzugsausschüttungen<br />
verwendet. Die darüber hinausgehende frei verfügbare<br />
Liquidität wird die Fondsgesellschaft, unabhängig von<br />
einem im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinn oder<br />
Verlust, nach dem Ermessen der Geschäftsführung an<br />
die Anleger im Verhältnis der Kapitaleinlagen zueinander<br />
ausschütten. Hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
die Geschäftsführungsbefugnis gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2<br />
des Gesellschaftsvertrags auf Dritte übertragen, hat die<br />
Geschäftsführung vor Durchführung der Auszahlungen<br />
die ausdrückliche Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin einzuholen. Bei der Festlegung der auszuschüttenden<br />
Beträge ist eine angemessene Reserve<br />
zur Deckung der laufenden Kosten der Gesellschaft zu<br />
berücksichtigen.<br />
Auszahlungen an die Anleger werden bestimmungsgemäß<br />
von der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Breslauer Str. 396, 90471<br />
Nürnberg (Zahlstelle) vorgenommen. Diese hält auch den<br />
Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
12.5.3<br />
Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />
Mitwirkung bei Beschlussfassungen,<br />
Weisungsbefugnis gegenüber der Treuhänderin<br />
Alle Gesellschafter haben das Recht auf Teilnahme an den<br />
Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft. Gesellschafterversammlungen<br />
sollen einmal jährlich nach Ablauf<br />
71<br />
Rechtliche Grundlagen
72<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
eines Geschäftsjahres bis spätestens zum 31. Dezember<br />
des Folgejahres stattfinden. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
sind von der Geschäftsführung<br />
einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft<br />
erfordert oder wenn sie dies für zweckmäßig hält.<br />
Die Verpfl ichtung zur Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung besteht auch dann, wenn<br />
Kommanditisten, die zusammen mindestens 25% des<br />
Kommanditkapitals auf sich vereinigen, dies unter Angabe<br />
einer Tagesordnung und einer Begründung gegenüber<br />
der Geschäftsführung schriftlich verlangen. Ordentliche<br />
und außerordentliche Gesellschafterversammlungen können<br />
auch im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt<br />
werden.<br />
In der Gesellschafterversammlung gewähren jeweils<br />
volle 1.000 Euro der geleisteten Kommanditeinlage eine<br />
Stimme. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der<br />
Gesellschafterversammlung durch eine mit schriftlicher<br />
Vollmacht versehene Person vertreten zu lassen. Als Treugeber<br />
mittelbar über die Treuhänderin beteiligte Anleger<br />
sind berechtigt, der Treuhänderin Weisungen hinsichtlich<br />
der Ausübung ihres Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung<br />
zu erteilen.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
die anwesenden oder vertretenen Gesellschafter zusammen<br />
über mindestens 50% des Kommanditkapitals<br />
verfügen. Im schriftlichen Beschlussverfahren ist die<br />
Beschlussfähigkeit stets gegeben, unabhängig von der Anzahl<br />
der wirksam ausgeübten Stimmrechte. Die einzelnen<br />
Beschlussgegenstände regelt § 10 des Gesellschaftsvertrages,<br />
der in Kapitel 15.1 abgedruckt ist. Die Gesellschafter<br />
beschließen in der Regel mit der einfachen Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen. Hiervon abweichend bedürfen<br />
insbesondere die Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
und die Aufl ösung der Gesellschaft einer Dreiviertelmehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen sowie der ausdrücklichen<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.<br />
12.5.4<br />
Informations- und Kontrollrechte<br />
Sowohl den unmittelbar beteiligten Kommanditisten als<br />
auch den mittelbar als Treugeber beteiligten Anlegern<br />
stehen die gesetzlich bestimmten Widerspruchs- Informations-<br />
und Kontrollrechte gemäß §§ 164,166 HGB zu.<br />
12.5.5<br />
Eintrag im Handelsregister<br />
Jeder Anleger hat das Recht, sich persönlich als Kommanditist<br />
in das Handelsregister der Gesellschaft eintragen zu<br />
lassen. Hierzu hat er der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu überlassen.<br />
12.5.6<br />
Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses,<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Eine Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch<br />
einen Kommanditisten/Treugeber ist mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres möglich,<br />
erstmals zum 31.12.2014. Hiervon unberührt bleibt die<br />
Kündigung aus wichtigem Grund, die jederzeit möglich<br />
ist.<br />
Ein Gesellschafter kann auch durch Ausschluss aus der<br />
Gesellschaft ausscheiden. Die Gesellschaft wird dann<br />
grundsätzlich ohne den ausgeschiedenen Gesellschafter<br />
fortgesetzt. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden, wenn er seinen Einzahlungsverpfl<br />
ichtungen nicht nachkommt. Darüber hinaus scheidet<br />
er aus der Gesellschaft aus, wenn über sein Vermögen das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels<br />
Masse abgelehnt oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
gepfändet und die Gesellschaft gemäß § 135 HGB wirksam<br />
gekündigt wird. Entsprechend scheidet anteilig die<br />
Treuhandkommanditistin aus, sofern der Ausschluss in der<br />
Person eines Treugebers begründet liegt.<br />
12.5.7<br />
Verfügungen über die Beteiligung an der<br />
Gesellschaft<br />
Die Anleger können ihre Beteiligung an der Gesellschaft<br />
grundsätzlich zu Beginn bzw. zum Ende eines Kalendervierteljahres<br />
im Wege der Abtretung übertragen. Die freie<br />
Handelbarkeit der Vermögensanlage ist dabei jedoch in<br />
der Weise eingeschränkt, dass eine Übertragung nur mit<br />
schriftlicher Zustimmung de persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
erfolgen darf. Diese darf ihre Zustimmung<br />
nur aus wichtigem Grund verweigern. Nicht der Zustimmung<br />
bedürfen Verfügungen zugunsten von Ehegatten,
Geschwistern oder in gerader Linie Verwandten des<br />
Gesellschafters. Hinsichtlich der Haftung der ausscheidenden<br />
Gesellschafter/Treugeber wird auf das Kapitel 4.5<br />
verwiesen.<br />
Sofern Verfügungen nur einen Teil eines Gesellschaftsanteils<br />
betreffen, müssen entstehende Gesellschaftsanteile<br />
ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Bei einer Veräußerung<br />
der Beteiligung an Dritte steht der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht zu. Es ist darüber hinaus<br />
darauf hinzuweisen, dass ein geregelter Zweitmarkt<br />
für den Handel von Anteilen an geschlossenen Fonds noch<br />
nicht existiert bzw. sich noch im Aufbau befi ndet.<br />
Im Erbfall geht die Beteiligung des Anlegers auf den oder<br />
die Erben oder den oder die Vermächtnisnehmer über. Die<br />
Erben haben sich durch Vorlage eines Erbscheins oder<br />
durch einen anderen entsprechend geeigneten Nachweis<br />
zu legitimieren.<br />
12.5.8<br />
Widerrufsrecht<br />
Die Zeichner der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG haben das Recht, ihre Zeichnung innerhalb von<br />
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.<br />
12.6<br />
Haftung, Weitere Leistungen des Anlegers<br />
Die Haftung des Anlegers, der sich unmittelbar als Kommanditist<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligt, ist im Innenverhältnis auf die<br />
Verpfl ichtung zur Einzahlung der übernommenen Kommanditeinlage<br />
beschränkt. Im Außenverhältnis haftet der<br />
Kommanditist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />
bis zur Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage unmittelbar. Die Hafteinlage beträgt gemäß<br />
§ 6 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages 1% der gezeichneten<br />
Kommanditeinlage. Eine weitergehende Haftung<br />
ist ausgeschlossen, sofern die Hafteinlage geleistet ist<br />
(§ 171 Abs. 1 HGB). Sofern die Hafteinlage nur zum Teil<br />
eingezahlt ist, haftet der Kommanditist gegenüber den<br />
Gläubigern der Gesellschaft weiter in Höhe des Differenzbetrages<br />
zwischen Hafteinlage und tatsächlich darauf<br />
geleisteter Beträge.<br />
Wenn die Kommanditeinlage durch Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
unter den Betrag der eingezahlten Hafteinlage<br />
herabgemindert wird, lebt die Haftung nach § 172 Abs.<br />
4 HGB bis maximal in Höhe der Hafteinlage wieder auf.<br />
Das Gleiche gilt, sofern Entnahmen – auch auf Gewinne –<br />
getätigt werden, während der Kapitalanteil des Kommanditisten<br />
durch Verluste unter den Betrag der eingezahlten<br />
Hafteinlage herabgemindert ist.<br />
Die Haftung des Anlegers, der sich mittelbar über die Treuhänderin<br />
an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG beteiligt, ist im Innenverhältnis ebenfalls auf<br />
die von ihm gezeichnete Kommanditeinlage beschränkt.<br />
Sobald diese Kommanditeinlage in voller Höhe geleistet<br />
ist, unterliegt der Treugeber keiner Nachschusspflicht.<br />
Sollte die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin<br />
über die geleistete Einlage hinaus haften, haben<br />
die Treugeber die Treuhänderin aufgrund des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages freizustellen. Scheidet ein<br />
Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er ab<br />
dem Zeitpunkt seines Ausscheidens weitere 5 Jahre für<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die zum Zeitpunkt<br />
seines Ausscheidens begründet waren. Eine Nachschussverpfl<br />
ichtung kann ohne Zustimmung aller Gesellschafter<br />
auch nicht durch einen den Gesellschaftsvertrag ändernden<br />
Beschluss begründet werden.<br />
Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die ggf. gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags<br />
mit der Geschäftsführung beauftragte Dritte, die<br />
Treuhänderin sowie ihre Geschäftsführer, Angestellten<br />
und sonstigen Beauftragten vollumfänglich von jedem<br />
Schaden und jeder Haftung frei, die diesen aus ihrer Tätigkeit<br />
für die Gesellschaft erwachsen können. Davon ausgenommen<br />
bleibt die unbeschränkte Haftung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin. Die Freistellung bezieht sich<br />
darüber hinaus nicht auf Schäden infolge vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Handelns.<br />
Darüber hinausgehende Umstände, die den Anleger verpfl<br />
ichten, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
weitere Zahlungen zu leisten, bestehen nicht.<br />
73<br />
Rechtliche Grundlagen
74<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
12.7<br />
Rechtliche Aspekte des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
12.7.1<br />
Rechtsgrundlage, Aufgaben und wesentliche<br />
Rechte und Pfl ichten der Treuhänderin<br />
Treuhänderin ist die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> mit Sitz und<br />
Geschäftsanschrift in 90471 Nürnberg, Breslauer Str. 396.<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der<br />
beigefügte Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Kapitel<br />
15.2). Bestandteil des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ist der Gesellschaftsvertrag, nach dessen Maßgabe<br />
sich die Treuhänderin als Treuhandkommanditistin an<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
beteiligt.<br />
Aufgabe der Treuhänderin ist es, Kommanditanteile für<br />
beitrittswillige Anleger treuhänderisch zu erwerben, zu<br />
halten und zu verwalten. Die Anleger beauftragen die<br />
Treuhänderin hierzu mit der Beitrittserklärung. Mit Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin und die<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> tritt jeder einzelne Treugeber<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag bei.<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen Rechte und Pfl ichten<br />
der Treuhänderin dargestellt:<br />
Die Treuhänderin erwirbt und verwaltet die von den Anlegern<br />
übernommenen Beteiligungen in eigenem Namen,<br />
jedoch auf Rechnung der beigetretenen Anleger (§ 2 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Die Treuhänderin wird in das Handelsregister eingetragen<br />
und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis<br />
handelt sie jedoch ausschließlich im Auftrag und für<br />
Rechnung der Treugeber. Die Treuhänderin informiert die<br />
Anleger über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Fondsgesellschaft<br />
und ist erste Ansprechpartnerin bei allen die<br />
Beteiligung betreffenden Fragen. Sie führt die laufende<br />
Verwaltung der Beteiligung durch und hat die Stimm- und<br />
Kontrollrechte nach Maßgabe des Gesellschafts- und des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Sie ist den Treugebern<br />
nach § 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
gegenüber berechtigt und verpfl ichtet, die Stimmrechte<br />
in der Gesellschafterversammlung gemäß den Weisungen<br />
der Treugeber auszuüben. Jeder Treugeber ist jedoch auch<br />
berechtigt, seine Gesellschafterrechte persönlich wahrzunehmen<br />
und an Gesellschafterversammlungen persönlich<br />
teilzunehmen.<br />
Für Anleger, die sich als Direktkommanditist in das Handelsregister<br />
der Gesellschaft eintragen lassen, wird die<br />
Treuhänderin die Beteiligung an der Gesellschaft nach<br />
Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
verwalten.<br />
Darüber hinaus erbringt die Treuhänderin keine nicht nur<br />
geringfügigen Leistungen und Lieferungen.<br />
12.7.2<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Fondsgesellschaft<br />
eine laufende jährliche Vergütung in Höhe von<br />
0,5% zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer bezogen auf<br />
das von ihr treuhänderisch gehaltene oder im Wege der<br />
Verwaltungstreuhand verwaltete Kommanditkapital der<br />
Gesellschaft. Bezugsgröße für die Vergütungen ist bis zur<br />
Schließung der Gesellschaft das jeweilige Kommanditkapital<br />
zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines Jahres. Nach<br />
Schließung der Gesellschaft ist das Kommanditkapital zum<br />
31. Dezember eines jeden Jahres maßgeblich. Für das Jahr<br />
2009 beträgt die Vergütung 2/12 des so ermittelten Betrags.<br />
Bei prospektgemäßem Verlauf der Beteiligung, d. h.<br />
bei einem angenommenen Eigenkapital von 4 Mio. Euro<br />
zum 31.12.2009 und einer gleichmäßigen Einwerbung des<br />
restlichen Kommanditkapitals im Laufe des Jahres 2010<br />
sowie einer Aufl ösung der Gesellschaft zum 31.12.2014<br />
erhält die Treuhänderin somit eine Gesamtvergütung in<br />
Höhe von rund 1,14 Mio. Euro zzgl. gesetzlicher USt.<br />
12.7.3<br />
Mögliche Interessenkonfl ikte der Treuhänderin<br />
Es bestehen gesellschaftsrechtliche Verbindungen zwischen<br />
der Treuhänderin und der Gründungsgesellschafterin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> sowie der Anbieterin und<br />
Prospektverantwortlichen <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Sowohl<br />
die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> als auch die Aureus<br />
Treuhand <strong>GmbH</strong> sind 100%ige Tochtergesellschaften der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Die Geschäftsführer der Aureus Treu-
hand <strong>GmbH</strong>, Herr Jörg Bähren und Frau Kathlen Schneider<br />
sind zugleich für die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG tätig. Interessenkonfl<br />
ikte der Treuhänderin sind nicht auszuschließen.<br />
12.8<br />
Weitere für die Durchführung der Investition<br />
wesentliche Verträge<br />
12.8.1<br />
Vorbemerkung<br />
Die Umsetzung des gesamten Investitionsprojekts erfolgt<br />
über zwei in den VAE ansässige Gesellschaften. Zusammen<br />
mit den Initiatoren des Projekts wird die Fondsgesellschaft<br />
alle Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC (Al<br />
Alamia) halten. Al Alamia ist mit einer deutschen <strong>GmbH</strong><br />
vergleichbar und hat ihren Sitz in einer Freihandelszone<br />
in den VAE. Für Gesellschaften in dieser Freihandelszone<br />
gelten verschiedene rechtliche und steuerliche Erleichterungen.<br />
So können z. B. Gesellschaften ausschließlich<br />
von ausländischen Investoren gegründet werden. Dies ist<br />
außerhalb der Freihandelszonen in den VAE nicht möglich.<br />
Aus diesem Grund wird Al Alamia auch lediglich 49% der<br />
Anteile an der Betreibergesellschaft, der German Heart<br />
and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC, (GHVH) halten.<br />
51% der Anteile an der GHVH wird der gesetzlich erforderliche<br />
lokale Projektpartner, Herr Abdullah Al Fahim,<br />
halten. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte der<br />
noch zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen, die<br />
Al Alamia und GHVH betreffen, dargestellt.<br />
12.8.2<br />
Joint-Venture-Vertrag Al Alamia / Al Fahim<br />
und Gesellschaftsvertrag der GHVH<br />
Al Alamia wird kurzfristig einen Joint-Venture-Vertrag mit<br />
Herrn Abdullah Al Fahim abschließen. Gegenstand dieses<br />
Vertrages werden die Planung, der Bau und der Betrieb<br />
einer Herz-, Gefäß- und Nierenklinik unter deutscher<br />
Leitung in Abu Dhabi und die Zusammenarbeit bei der<br />
Umsetzung dieses Projektes sein. Für die Entwicklung,<br />
Umsetzung, Vermarktung und das Management wird die<br />
„German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC“<br />
gegründet werden.<br />
Für die Umsetzung des Projekts wird ein Finanzierungsvolumen<br />
von insgesamt rund 54,2 Mio. USD veranschlagt. Al<br />
Alamia wird sich in dem Joint-Venture-Vertrag verpfl ichten,<br />
die erforderlichen Finanzierungsmittel zu beschaffen<br />
und der GHVH zur Verfügung zu stellen. Herr Al Fahim hat<br />
sich bereits in einer Vereinbarung vom 27. Januar 2007<br />
dazu verpfl ichtet, der German General Hospital (<strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong>) LLC (GGH), der Betreibergesellschaft für den Bau<br />
eines Allgemeinen Deutschen Krankenhauses, ein etwa<br />
38.750 m² großes Grundstück zu überlassen auf dem jetzt<br />
in Ergänzung zum Allgemeinen Deutschen Krankenhaus<br />
die Herz-, Gefäß- und Nierenklinik errichtet und betrieben<br />
werden soll. Eine Genehmigung für den Bau wurde<br />
bereits erteilt, außerdem liegt eine „Class A“ Lizenz für<br />
den Betrieb des Krankenhauses mit allen medizinischen<br />
Fachgebieten vor. Das Grundstück ist für einen Zeitraum<br />
von 30 Jahren an die GGH verpachtet, wofür GGH der<br />
GHVH eine Baupacht verrechnen wird, die wiederum an<br />
den lokalen Partner, Herrn Al Fahim zu zahlen ist. Durch<br />
gemeinschaftliche Anschaffungen, Nutzungen bzw. Beauftragung<br />
von Dienstleistungen können Synergieeffekte<br />
auf beiden Seiten genutzt werden. Eine korrekte Zuordnung<br />
der gemeinschaftlichen Kosten auf die jeweilige<br />
Gesellschaft wird durch ein internes Verrechnungssystem<br />
gewährleistet.<br />
Organe der GHVH sind die Gesellschafterversammlung,<br />
die Geschäftsführung und das „Board of Directors“.<br />
Höchstes Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />
Diese fasst und bestätigt alle Beschlüsse<br />
bezüglich der Geschäftstätigkeiten. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
sind für die beiden anderen Organe<br />
der Gesellschaft bindend.<br />
Die Geschäftsführung besteht aus drei Managern, die die<br />
Geschäfte der Gesellschaft leiten und dabei die Entscheidungen<br />
und Vorgaben des „Board of Directors“ zu beachten<br />
haben. Al Alamia hat das Recht, die drei Manager der<br />
Geschäftsführung zu benennen.<br />
Die Leitung des Unternehmens wird nach den Regelungen<br />
des Joint-Venture-Vertrags und des Gesellschaftsvertrags<br />
der GHVH zum einen der Geschäftsführung und zum anderen<br />
dem „Board of Directors“ obliegen.<br />
75<br />
Rechtliche Grundlagen
76<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Das „Board of Directors“ hat sowohl leitende als auch<br />
überwachende Funktionen. Seine Kompetenzen sind zum<br />
Teil vergleichbar mit denen eines deutschen Aufsichtsrats,<br />
enthalten aber darüber hinausgehend auch Elemente<br />
der aktiven Geschäftsleitung. Joint-Venture-Vertrag und<br />
Gesellschaftsvertrag der GHVH werden umfassend regeln,<br />
bei welchen Handlungen die Geschäftsführung die vorherige<br />
Zustimmung des „Board of Directors“ einzuholen<br />
hat.<br />
Das „Board of Directors“ besteht aus vier Mitgliedern. Es<br />
ist vereinbart, dass drei der Mitglieder von Al Alamia und<br />
ein Mitglied von der Al Fahim Gruppe benannt werden<br />
soll.<br />
12.8.3<br />
Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung<br />
der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
Die Al Alamia Arabian Gulf FZC ist eine Holding-Gesellschaft,<br />
die von den Projektinitiatoren mit dem Ziel<br />
gegründet worden ist, die für die Projektfinanzierung<br />
erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen. Die Gesellschaft<br />
hat ein Stammkapital in Höhe von VAE-Dirham<br />
(AED) 100.000. Das Stammkapital ist in 100 Anteile zu<br />
je AED 1.000 eingeteilt. 99 Anteile werden gegenwärtig<br />
von Herrn Kamaran Amin gehalten, ein Anteil von Herrn<br />
Markus Eulig.<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
wird nach erfolgreicher Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
bis zu 90% der Anteile der Al Alamia Arabian Gulf<br />
FZC erwerben.<br />
Die darüber hinaus gehende Liquidität aus der Einwerbung<br />
des Kommanditkapitals wird die Fondsgesellschaft der Al<br />
Alamia im Wege der Einzahlung in die Kapitalrücklage<br />
zur Verfügung stellen. Diese Mittel wird Al Alamia an die<br />
GHVH zur Finanzierung des Klinikbaus weiterleiten.<br />
In der noch abzuschließenden Gesellschaftervereinbarung<br />
für die Al Alamia Arabian Gulf FZC werden zwischen<br />
der Fondsgesellschaft als Hauptgesellschafterin und den<br />
Projektinitiatoren, die das Management der Al Alamia<br />
übernehmen werden, umfangreiche und detaillierte Regelungen<br />
zur laufenden Geschäftsführung, zur Besetzung<br />
und zu den Kompetenzen der Organe der Gesellschaft, zur<br />
Gewinnverteilung und zu Beschränkungen bei Verfügungen<br />
über Gesellschaftsanteile getroffen.<br />
Die Leitung der Gesellschaft obliegt der aus drei Mitgliedern<br />
bestehenden Geschäftsführung. Diese werden von<br />
der Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen. Zu<br />
den ersten Geschäftsführern der Gesellschaft werden die<br />
Projektinitiatoren bestellt. Es sind dies die Herren Kamaran<br />
Amin, Markus Eulig und Oliver Schorn. Die Fondsgesellschaft<br />
hat darüber hinaus das Recht, jederzeit einen weiteren<br />
Geschäftsführer zu bestellen. Macht sie von diesem<br />
Recht Gebrauch, besteht die Geschäftsführung aus vier<br />
Mitgliedern.<br />
Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung.<br />
Die Gesellschafterversammlung fasst<br />
Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Anteile. Sie<br />
ist unter anderem zuständig für die Bestellung, Abberufung<br />
und Entlastung von Geschäftsführern und die<br />
Erteilung von Weisungen an dieselben, die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die<br />
Verwendung des Bilanzgewinns sowie über die Änderung<br />
des Gesellschaftsvertrages. Die Gesellschafter vereinbaren<br />
über die Regelungen zur Beschlussfassung mit einfacher<br />
Mehrheit hinaus, dass bestimmte Beschlüsse nicht gefasst<br />
werden, wenn nicht mindestens 90% der abgegebenen<br />
Stimmen der Beschlussvorlage zugestimmt haben. Zu<br />
Beschlussgegenständen, die unter diese Regelung fallen,<br />
gehören unter anderem Beschlüsse über Ausschüttungen<br />
an Gesellschafter, Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
sowie die Liquidation der Gesellschaft.<br />
In der Gesellschaftervereinbarung verpflichten sich die<br />
Projektinitiatoren, die zu den ersten Geschäftsführern der<br />
Al Alamia bestellt werden und das laufende Management<br />
des gesamten Projektes übernehmen, ihre Anteile an der<br />
Gesellschaft nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Abschluss<br />
des Vertrages zu veräußern. Gleichzeitig erklären sie sich<br />
bereit, in dieser Zeit als Mitglied des Board of Directors<br />
oder des Managements der Gesellschaft sowie der GHVH<br />
zur Verfügung zu stehen. Damit ist sichergestellt, dass<br />
die Projektinitiatoren der Fondsgesellschaft über einen<br />
wesentlichen Zeitraum des gesamten Investments zur Verfügung<br />
stehen. Damit bleiben insbesondere die von den
Initiatoren eingebrachten Kontakte und Verbindungen zur<br />
Unternehmensgruppe Al Fahim als lokalem Partner über<br />
die Anlaufphase des Projekts hinaus erhalten, was sich<br />
auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg des Projektes<br />
positiv auswirken wird.<br />
77<br />
Rechtliche Grundlagen
13.<br />
Vertragspartner und<br />
Verfl echtungen<br />
13.1<br />
Übersicht über Vertragspartner und<br />
Verfl echtungen<br />
Nach der Beschreibung der rechtlichen Verhältnisse im vorherigen<br />
Kapitel 12 werden im Folgenden die wesentlichen<br />
Vertragspartner des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
und ihre Verflechtungen zusammenfassend dargestellt<br />
(siehe Übersicht auf der gegenüberliegenden Seite).<br />
13.2<br />
Verfl echtungen<br />
Im Folgenden werden die kapitalrelevanten und personellen<br />
Verfl echtungen der Emittentin, ihrer Gründungsgesellschafter<br />
und der Anbieterin mit den wichtigsten<br />
Vertragspartnern dargestellt. Alle dargestellten Vertragspartner<br />
haben ihren Sitz in Nürnberg.<br />
Eine kapitalrelevante Verfl echtung ist gegeben, wenn die<br />
Beteiligung allein oder zusammen mit Beteiligungen der<br />
anderen Vertragspartner oder von nahen Angehörigen im<br />
Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1–4 AO direkt oder indirekt mindestens<br />
25% des Nennkapitals der Gesellschaft beträgt<br />
oder Stimmrechte oder Gewinnbeteiligungen in diesem<br />
Umfang gewährt werden.<br />
Personelle Verflechtungen sind dann gegeben, wenn<br />
mehrere wesentliche Funktionen im Rahmen des Gesamtprojektes<br />
durch die gleiche Person, durch einen Angehörigen<br />
im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 – 4 AO oder durch dieselbe<br />
Gesellschaft wahrgenommen werden. Dies gilt auch,<br />
wenn solche Funktionen von einem mindestens zu 25%<br />
beteiligten Gesellschafter oder durch Geschäftsführer<br />
wahrgenommen werden.<br />
Bei der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>, der Aureus Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong>, der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> und der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> besteht Gesellschafteridentität;<br />
alleinige Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG.
Der Geschäftsführer der Komplementärin, Herr Robert<br />
G. Schmidt, ist zugleich Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut ist. Darüber hinaus sind<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung der Komplementärin<br />
und der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong> nicht für Unternehmen<br />
tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlage betraut sind, die im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen oder die der Emittentin<br />
Fremdkapital geben.<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG<br />
Funktion Anbieterin<br />
und Prospektherausgeberin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Midd- <strong>SHEDLIN</strong><br />
le <strong>East</strong> <strong>Health</strong> Management<br />
<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & <strong>GmbH</strong><br />
Co. KG<br />
Aureus Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong><br />
Emittentin und persönlich Treuhandkom- Kommanditistin<br />
Fondsgesellschaft haftende Gesellmanditistin der der Fondsgesellschafterin<br />
der Fondsgesellschaft schaft,Vertriebs- Fondsgesellschaft<br />
beauftragte<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Ge- RK revisionsschäftsführungskontor<br />
gmbH<br />
<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Geschäftsführung Mittelfreigabe-<br />
gemäß Geschäftskontrolleurinbesorgungsvertrag Handels- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht Nürn- Amtsgericht<br />
registerberg, HRB 23832 Nürnberg HRA berg HRB 23903, berg HRB 23940, berg HRB 24724, berg HRB 23942, Nürnberg,<br />
eingetragen am 14811 eingetragen eingetragen am eingetragen am eingetragen am eingetragen am HRB 21583<br />
30.10.2007 am 07.02.2008 05.12.2007 20.12.2007 06.11.2008 20.12.2007 eingetragen am<br />
22.02.2005<br />
Kapital Grundkapital Kommanditkapital: Stammkapital: Stammkapital: Stammkapital: Stammkapital: Stammkapital:<br />
90.000 EURO 2.000 EURO; das 25.000 EURO 25.000 EURO 25.000 EURO 25.000 EURO 25.000 EURO<br />
Der Beschluss Kommanditkapital<br />
zur Kapitaler- soll im Rahmen der<br />
höhung bis zu Emission auf bis<br />
100.000 EURO ist zu 47,5 Mio. Euro<br />
angemeldet; die<br />
Erhöhung wird<br />
bis zum 31.10.09<br />
eingetragen<br />
erhöht werden<br />
Vorstand/<br />
Geschäftsführung<br />
Vorstand: <strong>SHEDLIN</strong> Ma- Robert G. Schmidt, Jörg Bähren, Robert G. Schmidt, Johanna Borus, Dietmar<br />
Robert G. Schmidt, nagement <strong>GmbH</strong> Dr. Gerald Schüs- Kathlen Schneider, Davut Deletioglu, Susanne Rieger, Zanzinger, ge-<br />
Ludwig Müller, und <strong>SHEDLIN</strong> sel,geschäftsan- geschäftsansässig geschäftsansässig geschäftsansässig schäftsansässig,<br />
Johanna Borus, Geschäftsführungs sässig Breslauer Breslauer Str. 396, Breslauer Str. 396, Breslauer Str. 396, Nordostpark 28,<br />
Dr. Gerald <strong>GmbH</strong>, jeweils ver- Str. 396, 90471 90471 Nürnberg 90471 Nürnberg 90471 Nürnberg 90411 Nürnberg<br />
Schüssel, Davut treten durch ihre Nürnberg<br />
Deletioglu Geschäftsführer<br />
Gesell- wealthshare Zum Zeitpunkt<br />
schafter mit Holding <strong>GmbH</strong>, der Pros-<br />
mind. 25% Robert G. Schmidt pektaufstellung:<br />
Beteiligung<br />
Aureus Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong>, <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong><br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG<br />
Die Geschäftsführer der Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong>, Herr Robert G. Schmidt und Herr Dr.<br />
Gerald Schüssel, sind zugleich Mitglieder des Vorstands<br />
der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG. Die Geschäftsführerin<br />
der mit der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
beauftragten <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong>, Frau<br />
Johanna Borus, ist zugleich Vorstand der Anbieterin SHED-<br />
LIN Capital AG. Der Geschäftsführer der mit dem Vertrieb<br />
beauftragten <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>, Herr Davut<br />
Deletioglu, ist zugleich Vorstand der Anbieterin <strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG.<br />
Außer den dargestellten Sachverhalten sind keine weiteren<br />
personellen Verfl echtungen gegeben.<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG<br />
<strong>SHEDLIN</strong><br />
Capital AG<br />
Dietmar<br />
Zanzinger<br />
79<br />
Vertragspartner und Verfl echtungen
14.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
14.1.<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung enthält die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage.<br />
Dabei wird davon ausgegangen, dass der Anleger<br />
eine in Deutschland unbeschränkt steuerpfl ichtige natürliche<br />
Person ist, welche die Beteiligung im Privatvermögen<br />
hält. Bei Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehalten<br />
werden, gelten zum Teil erheblich abweichende steuerliche<br />
Regelungen. In diesen Fällen wird empfohlen, vor dem<br />
Eingehen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft unbedingt<br />
mit einem steuerlichen Berater die zu erwartenden<br />
steuerlichen Konsequenzen eines Beteiligungserwerbes<br />
zu erörtern.<br />
Diese Darstellung kann nicht alle steuerlichen Bedingungen<br />
und Wirkungen berücksichtigen, die sich aus den<br />
persönlichen Umständen des Anlegers ergeben. Jedem<br />
Anleger wird deshalb dringend geraten, sich wegen<br />
der Steuerfolgen einer Beteiligung an der Gesellschaft<br />
mit seinem persönlichen Steuerberater in Verbindung<br />
zu setzen. Die Darstellung begründet keinen konkreten<br />
steuerlichen Rat, sondern ist lediglich eine allgemeine Darstellung<br />
anlagebezogener Aspekte aus steuerlicher Sicht.<br />
Die nachstehenden Ausführungen beruhen auf der Anwendbarkeit<br />
der Rechtslage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung,<br />
die sich aus den aktuellen Steuergesetzen,<br />
der veröffentlichten Rechtssprechung sowie der veröffentlichen<br />
Auffassung der Finanzverwaltung ergibt.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existiert kein<br />
rechtlich verbindliches Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen<br />
Emiraten (VAE). Das zuletzt gültige DBA vom<br />
09.04.1995 ist zum 09.08.2008 ausgelaufen. Ein neues<br />
DBA wurde zwischen den beiden Ländern bereits verfasst,<br />
kann jedoch erst in Kraft treten, nachdem die hierfür zuständigen<br />
politischen bzw. parlamentarischen Gremien in<br />
Deutschland und den VAE ihre Zustimmung erteilt haben.<br />
Es ist jedoch beabsichtigt, dass neue DBA rückwirkend ab<br />
dem 1. Januar 2009 anzuwenden.
Die verhandelten Änderungen in dem neuen DBA bzw.<br />
die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />
gegebene Anwendbarkeit haben keinen Einfl uss auf die<br />
steuerlichen Konsequenzen aus einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft. Unabhängig vom Vorhandensein eines<br />
DBA unterliegen die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus<br />
der Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC den<br />
normalen inländischen Besteuerungsgrundsätzen.<br />
Weder die Anbieterin noch die Fondsgesellschaft übernehmen<br />
die Zahlung von Steuern für die Anleger bzw.<br />
zugunsten der Anleger.<br />
14.2<br />
Beschreibung der steuerlichen<br />
Struktur der Fondsgesellschaft<br />
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine deutsche<br />
Personengesellschaft (Kommanditgesellschaft). Eine<br />
Personengesellschaft ist für die Einkommensbesteuerung<br />
kein eigenes Steuersubjekt. Steuersubjekte für die Einkommensbesteuerung<br />
sind vielmehr die Gesellschafter<br />
der Personengesellschaft. Die Personengesellschaft dient<br />
lediglich zur Ermittlung des Gewinns und dessen Verteilung<br />
auf die Gesellschafter sowie zur Qualifikation der<br />
Einkunftsart. Anschließend hat jeder einzelne Gesellschafter<br />
seinen auf Ebene der Gesellschaft festgestellten<br />
Ergebnisanteil nach seinen individuellen Verhältnissen der<br />
Einkommensbesteuerung zu unterwerfen (so genannte<br />
steuerliche Transparenz der Personengesellschaft).<br />
Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft eine Beteiligung<br />
von bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia<br />
Arabian Gulf FZC (Beteiligungsgesellschaft) erwirbt. Diese<br />
Beteiligungsgesellschaft hat die Rechtsform einer (nicht<br />
börsennotierten) Kapitalgesellschaft in den VAE.<br />
Aufgrund des Transparenzprinzips ist ein Anleger der<br />
Fondsgesellschaft mittelbar an der Al Alamia Arabian<br />
Gulf FZC in den VAE beteiligt. Bei dieser Gesellschaft<br />
entstehende Gewinne sind bei den Anlegern erst dann<br />
steuerlich zu erfassen, wenn sie an die Fondsgesellschaft<br />
ausgeschüttet werden bzw. wenn ein entsprechender<br />
Gewinnausschüttungsbeschluss bei der Al Alamia gefasst<br />
wurde.<br />
Soweit ein Anleger nur mittelbar über die Treuhänderin<br />
(Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>) an der Gesellschaft beteiligt<br />
ist, ist zivilrechtlich nur diese Gesellschafterin der Fondsgesellschaft.<br />
Durch den zwischen jedem Anleger und der<br />
Treuhänderin abzuschließenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
wird aber sichergestellt, dass der Anleger<br />
als Treugeber für steuerliche Zwecke so zu behandeln ist,<br />
als ob er ein unmittelbarer Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
wäre. Steuersubjekt für die Einkommensbesteuerung<br />
ist somit jeweils der Anleger bzw. Treugeber.<br />
14.3<br />
Einkunftsart der Fondsgesellschaft<br />
Eine Gesellschaft in der Rechtsform der <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG erzielt kraft Gesetzes grundsätzlich Einkünfte aus<br />
Gewerbebetrieb, auch wenn sie selbst keine originäre<br />
gewerbliche Tätigkeit ausübt und ihr persönlich haftender<br />
Gesellschafter ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften<br />
ist bzw. sind und nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind,<br />
zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte<br />
Personengesellschaft).<br />
Der Erwerb und das Halten der Beteiligungen an der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC ist für sich genommen keine<br />
originär gewerbliche Tätigkeit der Fondsgesellschaft. Alleinige<br />
persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> und damit eine Kapitalgesellschaft.<br />
Zur Geschäftsführung ist nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt.<br />
Diese ist nach dem Gesellschaftsvertrag zudem berechtigt,<br />
ihre Geschäftsführungsbefugnis auf Dritte, die nicht Gesellschafter<br />
sind, zu übertragen. In jedem Fall liegen damit<br />
die Voraussetzungen für die sog. gewerbliche Prägung im<br />
steuerlichen Sinn vor. Die Fondsgesellschaft erzielt deshalb<br />
gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Einkommensteuergesetz<br />
(EStG).<br />
14.4<br />
Besteuerung in den<br />
Vereinigten Arabischen Emiraten<br />
Die Fondsgesellschaft wird sich mit bis zu 90% an der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC in den Vereinigten Arabischen<br />
81<br />
Steuerliche Grundlagen
82<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Emiraten beteiligen. Die Gesellschaft ist ansässig in der<br />
Ras Al Khaimah Free Zone (Freihandelszone). Sie ist<br />
im örtlichen Free Zone Company-Register unter der Nr.<br />
RAKFTZA-FZC-4002896 eingetragen. In dieser Freihandelszone<br />
fi ndet eine Besteuerung von Einkünften juristischer<br />
und natürlicher Personen nicht statt. Die Einkünfte<br />
der Al Alamia können somit ohne steuerliche Vorbelastung<br />
an die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden.<br />
14.5<br />
Einkommensbesteuerung in Deutschland<br />
Die Fondsgesellschaft ist gewerblich geprägt im Sinne des<br />
§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Sie erzielt daher ausschließlich Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb. Dies gilt unabhängig davon,<br />
ob es sich um laufende Gewinnausschüttungen aus der<br />
Beteiligung an der Al Alamia, Erlöse aus der Veräußerung<br />
dieser Beteiligungen oder um inländische Einkunftsteile<br />
wie z. B. Zinserträge handelt.<br />
14.5.1<br />
Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren<br />
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde<br />
das sog. Teileinkünfteverfahren eingeführt. Dies gilt<br />
für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sich im<br />
Betriebsvermögen einer Personengesellschaft befi nden.<br />
Da die Fondsgesellschaft eine gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />
ist, stellt die Beteiligung an der Al Alamia<br />
Arabian Gulf FZC bei ihr Betriebsvermögen dar.<br />
Teileinkünfteverfahren bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />
dass die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus den<br />
Beteiligungsgesellschaften nur zu einem Teil, nämlich zu<br />
60% der Besteuerung unterliegen. Der verbleibende Teil<br />
von 40% der Einkünfte ist steuerfrei. Das Teileinkünfteverfahren<br />
gilt sowohl für laufende Gewinnausschüttungen<br />
(Dividenden) aus der Al Alamia als auch für Gewinne aus<br />
der Veräußerung der Beteiligung an der Al Alamia.<br />
Die übrigen Einkunfsteile der Fondsgesellschaft sind in<br />
voller Höhe bei der Einkommensbesteuerung des Anlegers<br />
zu berücksichtigen. Dies betrifft zum Beispiel Zinserträge,<br />
aber auch alle Betriebsausgaben, die nicht in wirtschaftlichem<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung an der Al<br />
Alamia stehen.<br />
14.5.2<br />
Gewinnermittlung und Besteuerung<br />
beim Anleger<br />
Ausgangspunkt für die Einkommensbesteuerung beim<br />
Anleger ist zunächst die steuerliche Gewinnermittlung<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft. In diese Gewinnermittlung<br />
gehen sowohl die mit der Beteiligung an Al Alamia<br />
zusammenhängenden Einkunftsteile, als auch die übrigen<br />
Einkunftsteile, ein. Alle Einkünfte gehen zunächst in voller<br />
Höhe in die steuerliche Gewinnermittlung auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft ein. Die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens<br />
wird erst im Rahmen der individuellen Besteuerung<br />
auf Anlegerebene berücksichtigt.<br />
Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft wird vom<br />
zuständigen Betriebsfi nanzamt einheitlich und gesondert<br />
für jeden Gesellschafter festgestellt und anschließend im<br />
Amtswege den zuständigen Wohnsitz-Finanzämtern der<br />
Gesellschafter mitgeteilt.<br />
Soweit einzelne Gesellschafter zusätzliche Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung haben, können<br />
diese ausschließlich als Sonderbetriebsausgaben im Rahmen<br />
der steuerlichen Veranlagung der Fondsgesellschaft,<br />
nicht jedoch im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck<br />
werden die Fondsgesellschaft bzw. ihr steuerlicher Berater<br />
jährlich die Sonderbetriebsausgaben bei allen Gesellschaftern<br />
abfragen.<br />
14.6<br />
Außensteuerrecht<br />
Bei Beteiligungen von inländischen Steuerpfl ichtigen an<br />
ausländischen Gesellschaften ist grundsätzlich zu prüfen,<br />
ob die Voraussetzungen für die sog. Hinzurechnungsbesteuerung<br />
gemäß §§ 7 bis 14 des Außensteuergesetzes<br />
(AStG) vorliegen, d. h. die ausländische Gesellschaft als<br />
Zwischengesellschaft im Sinne von § 8 AStG anzusehen ist<br />
und deren Einkünfte einer niedrigen Besteuerung unterliegen.<br />
Eine ausländische Gesellschaft gilt als Zwischengesellschaft<br />
in diesem Sinn, wenn folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:
a) Beherrschung durch Steuerinländer,<br />
b) niedrige Besteuerung,<br />
c) Einkünfte aus passivem Erwerb.<br />
Die Voraussetzung zu a) ist als erfüllt anzusehen, da die<br />
Fondsgesellschaft plant, eine Mehrheitsbeteiligung von<br />
bis zu 90% an der arabischen Al Alamia zu erwerben.<br />
Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 3 AStG ist auch die Voraussetzung<br />
zu b) beim vorliegenden Investitionskonzept<br />
als erfüllt anzusehen. Danach liegt eine niedrigere Besteuerung<br />
vor, wenn die Einkünfte aus einer ausländischen<br />
Gesellschaft einer Ertragsteuerbelastung von weniger als<br />
25% unterliegen. In der Freihandelszone (Ras Al Khaimah<br />
Free Zone) fi ndet keine Besteuerung der Einkünfte von juristischen<br />
Personen statt. Die Körperschaftsteuerbelastung<br />
für Kapitalgesellschaften beträgt dort gegenwärtig 0%.<br />
Einkünfte aus passivem Erwerb (c)) sind solche Einkünfte,<br />
die nicht aus Tätigkeiten stammen, die unter den Katalog<br />
des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 AStG fallen. Gemäß § 8 Abs.<br />
1 Nr. 8 AStG gehören Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften<br />
nicht zu den passiven Einkünften. Die Al Alamia<br />
hält lediglich eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft.<br />
Die einzigen Einkünfte erzielt sie somit durch<br />
die Gewinnausschüttungen aus dieser Beteiligung. Im<br />
Ergebnis ist damit die oben genannte Voraussetzung unter<br />
c) nicht erfüllt, so dass die Al Alamia keine Zwischengesellschaft<br />
im Sinne der §§ 7 ff AStG ist. Die Vorschriften der<br />
Hinzurechnungsbesteuerung sind daher auf die Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft aus der Al Alamia nicht anzuwenden,<br />
soweit diese auf die Fondsgesellschaft entfallen.<br />
14.7.<br />
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen<br />
14.7.1<br />
Aufwendungen in der Gründungsphase<br />
Steuerlich gehören die Aufwendungen der Gesellschaft<br />
für die Gründung, die Konzeption und die Einwerbung<br />
des Eigenkapitals nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
in analoger Anwendung des BMF-Schreibens vom<br />
20.10.2003 - IV C 3 - S 2253a - 48/03 (BStBl I S. 546) zu<br />
den Anschaffungskosten der Beteiligung. Der Gründungs-<br />
aufwand kann demnach in der steuerlichen Rechnung<br />
nicht als sofort abziehbarer Aufwand berücksichtigt<br />
werden. Er wirkt sich daher erst bei einer Veräußerung der<br />
Beteiligungsgesellschaft und im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens<br />
steuerlich aus.<br />
14.7.2<br />
Laufende Aufwendungen<br />
Laufende Aufwendungen auf Ebene der Fondsgesellschaft,<br />
die wirtschaftlich mit der Beteiligung an der Al Alamia zusammenhängen,<br />
fallen wie die dazu gehörigen Einnahmen<br />
unter das Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass sie<br />
zu 60% steuerlich abzugsfähig sind (§ 3 c Abs. 2 EStG).<br />
Nicht mit den Einkünften aus der Beteiligungsgesellschaft<br />
zusammenhängende sonstige Betriebsausgaben sind bei<br />
der Fondsgesellschaft in voller Höhe steuerlich abziehbar.<br />
Dies betrifft z. B. alle durch das Gesellschaftsverhältnis<br />
veranlasste Aufwendungen wie z. B. die Vergütungen<br />
für die persönlich haftende Gesellschafterin oder die<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, aber auch Verwaltungskosten<br />
z. B. für die Erstellung der Buchführung,<br />
des Jahresabschlusses oder der Steuererklärung der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
14.8<br />
Verlustausgleichsbeschränkungen<br />
14.8.1<br />
§ 15 a EStG<br />
Nach der Vorschrift des § 15 a EStG sind Verluste, die das<br />
Haftkapital übersteigen, nicht mit anderen Einkünften<br />
ausgleichsfähig. Verluste, die das Haftkapital übersteigen,<br />
werden als verrechenbare Verluste festgestellt und können<br />
nur mit späteren Gewinnen bzw. Überschüssen aus der<br />
Gesellschaft verrechnet werden. Auch wenn nur 1% des<br />
Kommanditkapitals als Haftkapital in das Handelsregister<br />
eingetragen wird, gelten die übrigen Kapitaleinlagen eines<br />
Anlegers als Haftkapital im Sinne von § 15 a EStG. Nach<br />
den Prognoserechnungen ist bei der Fondsgesellschaft<br />
nicht zu erwarten, dass laufende Verluste entstehen, die<br />
das Haftkapital eines Anlegers übersteigen. § 15 a EStG<br />
wird daher aller Voraussicht nach bei der Fondsgesellschaft<br />
nicht zur Anwendung kommen.<br />
83<br />
Steuerliche Grundlagen
84<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
14.8.2<br />
§ 15 b EStG<br />
Nach § 15 b EStG dürfen Verluste im Zusammenhang mit<br />
sogenannten Steuerstundungsmodellen nicht mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Entstehende<br />
Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der<br />
Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben<br />
Einkunftsquelle erzielt. Die Regelung des § 15 b EStG<br />
kommt nur dann zur Anwendung, wenn die anfänglichen<br />
Verluste mehr als 10% des Eigenkapitals betragen. Dies ist<br />
jedoch nach dem Konzept nicht zu erwarten, so dass § 15<br />
b EStG bei der Fondgesellschaft keine Anwendung fi ndet.<br />
14.9<br />
Anrechenbarkeit von Steuerabzugsbeträgen<br />
und ausländischer Quellensteuer<br />
Soweit in den VAE auf die Dividendenausschüttungen aus<br />
der Al Alamia Quellensteuern einbehalten werden, sind<br />
diese unter den Voraussetzungen des § 34 c EStG auf die<br />
deutsche Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar.<br />
Fallen auf inländische Kapitalerträge Steuerabzugsbeträge<br />
(Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) an, können<br />
diese auf die persönliche Einkommensteuer des Anlegers<br />
angerechnet werden.<br />
14.10<br />
Veräußerung eines Anteils an der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Die Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesellschaft<br />
zählt gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu den Einkünften<br />
aus Gewerbebetrieb. Sofern ein Veräußerungsgewinn<br />
entsteht, besteht für den Anleger das Wahlrecht zur Inanspruchnahme<br />
verschiedener steuerlicher Vergünstigungen.<br />
Zum Einen kann er einen Freibetrag in Höhe von 45.000<br />
Euro auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch nehmen.<br />
Dieser Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den<br />
der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro übersteigt. Den<br />
Freibetrag können Steuerpfl ichtige jedoch nur in Anspruch<br />
nehmen, sofern sie das 55. Lebensjahr vollendet haben<br />
oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd<br />
berufsunfähig sind. Zudem wird der Freibetrag nur einmal<br />
im Leben gewährt.<br />
Der Veräußerungsgewinn unterliegt grundsätzlich der<br />
Steuerermäßigung nach der sogenannten Fünftelregelung<br />
gemäß § 34 Abs. 1 EStG. Auf Antrag kann er jedoch<br />
stattdessen zu einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von<br />
56% des Durchschnittssteuersatzes, mindestens jedoch in<br />
Höhe von 15% besteuert werden. Dies gilt jedoch nur für<br />
Gewinne bis maximal 5.000.000 Euro. Voraussetzung ist<br />
des Weiteren, dass der Steuerpfl ichtige das 55. Lebensjahr<br />
vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne<br />
dauernd berufsunfähig ist. Darüber hinaus kann der ermäßigte<br />
Steuersatz nur einmal im Leben genutzt werden.<br />
14.11<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft<br />
im Sinne des § 15 EStG. Sie unterliegt damit<br />
grundsätzlich mit ihren Einkünften der Gewerbesteuer.<br />
Das Gewerbesteuergesetz sieht in § 9 Nr. 7 unter bestimmten<br />
Voraussetzungen eine Kürzungsmöglichkeit für Gewinne<br />
aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft<br />
bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
vor. Wenn die dort genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt sind, werden im Ergebnis die laufenden Dividenden<br />
aus der Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft<br />
nicht mit Gewerbesteuer belastet.<br />
Um die Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 7 GewStG in<br />
Anspruch nehmen zu können, muss eine Beteiligung an<br />
der ausländischen Tochtergesellschaft zu mindestens<br />
15% gegeben sein und diese Beteiligung muss seit Beginn<br />
des jeweiligen Erhebungszeitraums ununterbrochen bestanden<br />
haben. Zusätzlich darf die Tochtergesellschaft ihre<br />
Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus<br />
unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 6 des AStG fallenden Tätigkeiten<br />
erzielen. Alternativ hierzu ist es möglich, dass die ausländische<br />
Tochtergesellschaft an einer anderen Gesellschaft<br />
zu mindestens ¼ unmittelbar beteiligt ist (Enkelgesellschaft),<br />
wenn die Enkelgesellschaft Geschäftsleitung und<br />
Sitz in dem selben Staat wie die Tochtergesellschaft hat<br />
und wiederum ihre eigenen Bruttoerträge ausschließlich<br />
oder fast ausschließlich aus den unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 – 6<br />
des AStG fallenden Tätigkeiten bezieht.
Im vorliegenden Fall wird die deutsche Fondsgesellschaft<br />
planmäßig bis zu 90% der Anteile an der Al-Alamia in den<br />
VAE erwerben. Die notwendige Voraussetzung einer Mindestbeteiligung<br />
von 15% wird somit erfüllt sein.<br />
Al-Alamia als Tochtergesellschaft der deutschen Fondsgesellschaft<br />
erzielt selbst keine Einkünfte aus den unter<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 – 6 des AStG fallenden Tätigkeiten. Sie<br />
wird jedoch 49% und damit mehr als ¼ der Anteile an<br />
der German Heart und Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />
LLC (GHVH) erwerben. Die GHVH hat ihren Sitz und<br />
ihre Geschäftsleitung ebenfalls in den VAE. Sie erzielt<br />
ihre Einkünfte aus dem Betrieb einer Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik. Diese Tätigkeit fällt unter den Begriff der<br />
Dienstleistungen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG. Somit<br />
ist die alternative Voraussetzung für die Anwendung der<br />
Kürzungsvorschrift nach § 9 Nr. 7 GewStG hinsichtlich der<br />
Beteiligung der Al Alamia an der GHVH erfüllt.<br />
Die laufenden Dividenden, die die Fondsgesellschaft von<br />
der Al Alamia erhält, unterliegen somit nicht der Gewerbesteuer.<br />
Da nach dem Konzept die ersten Dividenden für<br />
das Jahr 2012 prognostiziert werden, kommt es auf den<br />
Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia bzw. auf den<br />
mittelbaren Erwerb der Beteiligung an der GHVH im Jahr<br />
2009 oder 2010 nicht an.<br />
Die Kürzungsvorschrift gemäß § 9 Nr. 7 GewStG ist nur auf<br />
laufende Dividendeneinnahmen anzuwenden. Nicht davon<br />
erfasst sind Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen<br />
an ausländischen Kapitalgesellschaften. Solche Gewinne<br />
würden grundsätzlich bei Personengesellschaften, die eine<br />
solche Beteiligung in ihrem Betriebsvermögen halten, der<br />
Gewerbesteuer unterliegen.<br />
Die Beteiligung an der Al Alamia stellt aus Sicht der<br />
Fondsgesellschaft die wesentliche, weil einzige Betriebsgrundlage<br />
dar. Nach den Grundsätzen der Gewerbesteuer<br />
gehören Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe<br />
des Gewerbebetriebs jedoch nicht zum Gewerbeertrag<br />
(vgl. auch Abschnitt 39 Abs. 1 Nr. 1 Satz 8 GewStR).<br />
Zwar gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer zum<br />
Betriebsvermögen gehörenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />
auch dann zum Gewerbeertrag, wenn<br />
die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft<br />
erfasst. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Veräußerung<br />
im engen Zusammenhang mit der Aufgabe des Gewerbebetriebs<br />
erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1972, BStBl.<br />
II Seite 470). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um<br />
Anteile an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft<br />
handelt (vgl. Abschnitt 39 Abs. 1 Nr. 1 Sätze<br />
13 – 15 GewStR).<br />
Nach dem wirtschaftlichen Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
ist davon auszugehen, dass im unmittelbaren<br />
zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerung<br />
der Beteiligung an der Al Alamia der Gewerbebetrieb der<br />
Fondsgesellschaft eingestellt wird. Im steuerlichen Sinn<br />
wird die Veräußerung der Beteiligung zur Betriebsaufgabe<br />
der Fondsgesellschaft führen.<br />
Unter Berücksichtigung dieser gewerbesteuerlichen<br />
Grundsätze wird daher davon ausgegangen, dass der<br />
Gewinn aus der im Jahr 2014 geplanten Veräußerung der<br />
Beteiligung an der Al Alamia nicht der Gewerbesteuer<br />
unterliegt, da es sich um die Veräußerung der einzigen<br />
Betriebsgrundlage handelt, die unmittelbar anschließend<br />
zur Betriebsaufgabe führt.<br />
Hinzuweisen an dieser Stelle ist auf die neuere Rechtsprechung<br />
des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2007 zur<br />
Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher<br />
Tätigkeit und zur Gewerbesteuerbarkeit von Veräußerungsgewinnen<br />
bei geschlossenen Fonds. In einem dieser<br />
Urteile hat der BFH unter anderem entschieden, dass ein<br />
Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer unterliegt, wenn<br />
die Veräußerung Teil eines einheitlichen Geschäftskonzeptes<br />
ist und erst durch die Veräußerung ein Totalgewinn<br />
erzielt werden kann. Es wird jedoch davon ausgegangen,<br />
dass die beiden BFH-Urteile auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht anwendbar sind, da sie sich jeweils<br />
auf abnutzbare Wirtschaftsgüter (Flugzeuge, Immobilien)<br />
bezogen haben. Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />
wie im hier vorliegenden Beteiligungsangebot handelt<br />
es sich jedoch nicht um abnutzbare Wirtschaftsgüter.<br />
Zudem haben Rechtsprechung und Finanzverwaltung<br />
hierfür bereits seit längerem eigenständige Kriterien für<br />
die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />
Gewerblichkeit entwickelt. Auf das Risiko, dass die BFH-<br />
Rechtsprechung aus 2007 dennoch zur Anwendung<br />
85<br />
Steuerliche Grundlagen
86<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
gelangen könnte, wird im Kapitel 4 „Wesentliche Risiken<br />
der Beteiligung“ hingewiesen. Wir verweisen auf die entsprechenden<br />
Ausführungen.<br />
Im Ergebnis unterliegen nur die Einkunftsteile der Gewerbesteuer,<br />
die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an der Al Alamia stehen. Hierzu<br />
zählen auch Vergütungen, die die Gesellschafter von der<br />
Gesellschaft für bestimmte Tätigkeiten im Dienst der<br />
Gesellschaft erhalten. Diese Vergütungen erhöhen als<br />
Sonderbetriebseinnahmen (nach Kürzung um die damit<br />
zusammen hängenden Sonderbetriebsausgaben) den<br />
steuerlichen Gewinn der Fondsgesellschaft. Zu den Sonderbetriebseinnahmen<br />
gehören die jährlichen Vergütungen<br />
für die persönlich haftende Gesellschafterin und die<br />
Treuhänderin sowie die einmalige Vergütung für die Kapitalbeschaffung<br />
in der Gründungsphase an die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />
Grundsätzlich besteht bei gewerblichen Einkünften die<br />
Möglichkeit der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung<br />
gemäß § 35 EStG im Rahmen der persönlichen Einkommensbesteuerung<br />
beim Anleger. Die Steuerermäßigung<br />
beträgt das 3,8-fache des einem Anleger entsprechend<br />
seiner Beteiligungsquote zuzurechnenden Anteils am Gewerbesteuermessbetrag<br />
der Personengesellschaft, an der<br />
er beteiligt ist. Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt,<br />
wenn sich zwar für einen Anleger ein anteiliger Gewerbesteuermessbetrag<br />
ergibt, insgesamt jedoch die Einkünfte<br />
aus der betreffenden Beteiligung negativ sind. Aus diesem<br />
Grund wird sich aller Voraussicht nach über die geplante<br />
Fondslaufzeit kein Anspruch auf Steuerermäßigung nach<br />
§ 35 EStG für einen Anleger ergeben.<br />
14.12<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft hat eine reine Holding-Funktion. Sie<br />
ist deshalb kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes<br />
und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.<br />
Soweit von Dritten Vorsteuer in Rechnung gestellt<br />
wird, gehört die Vorsteuer zum Aufwand.<br />
14.13<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Zum 01.01.2009 ist das neue Bewertungs- und Erbschaftsteuerrecht<br />
in Kraft getreten. Die vom Gesetzgeber<br />
eingeführten Änderungen sind Folge des im Januar 2007<br />
veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes,<br />
wonach das bisherige Erbschaftsteuerrecht<br />
– insbesondere wegen der unterschiedlichen Bewertung<br />
von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen – in Teilen für<br />
verfassungswidrig erklärt worden ist.<br />
Insbesondere die bewertungsrechtlichen Vorschriften wurden<br />
angepasst, so dass künftig bei allen Vermögensarten<br />
grundsätzlich von einer Bewertung zum Verkehrswert<br />
auszugehen ist. Die dadurch entstandenen Nachteile<br />
gegenüber dem bisherigen Recht sind zumindest teilweise<br />
durch eine deutliche Erhöhung der erbschaftsteuerlichen<br />
Freibeträge bei Übertragungen innerhalb der Steuerklasse<br />
I (hierzu gehören unter anderem Ehegatten, Kinder und<br />
Enkel) kompensiert worden. Daneben wurden erbschaftsteuerliche<br />
Begünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen<br />
eingeführt, die jedoch sehr komplex und<br />
außerdem an sehr enge Bedingungen geknüpft sind. Nach<br />
dem Konzept für das Beteiligungsangebot ist geplant die<br />
Beteiligung an der Al Alamia im Jahr 2014 zu veräußern<br />
und anschließend den Betrieb der Gesellschaft einzustellen.<br />
Da die Verschonungsregelungen für die Übertragung<br />
von Betriebsvermögen an Mindestbehaltensfristen von<br />
sieben bzw. zehn Jahren gebunden sind, werden sie für<br />
erb- oder schenkweise Übertragungen von Beteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft nicht anwendbar sein.<br />
Die Bewertung von Betriebsvermögen erfolgt künftig<br />
unabhängig von der Rechtsform und orientiert sich am<br />
gemeinen Wert des jeweils übertragenen Vermögens. Bei<br />
der Übertragung von Anteilen an Gesellschaften wie der
Fondsgesellschaft ist der gemeine Wert in erster Linie aus<br />
Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger<br />
als ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt zurückliegen.<br />
Liegen keine zeitnahen Verkäufe vor, ist der gemeine Wert<br />
unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder nach<br />
einer anerkannten, auch im nicht steuerlichen Bereich<br />
üblichen Methode zu schätzen. Dabei ist die Methode<br />
anzuwenden, die ein Erwerber der Bemessung des Kaufpreises<br />
zu Grunde legen würde. Als Mindestwert für den<br />
gemeinen Wert ist künftig der Substanzwert als Summe<br />
der gemeinen Werte aller Einzelwirtschaftsgüter abzüglich<br />
aller Schulden anzusetzen.<br />
Das Betriebsvermögen der Fondsgesellschaft wird fast<br />
ausschließlich aus der Beteiligung an der Al Alamia in den<br />
VAE bestehen. Ausländische Kapitalgesellschaften fallen<br />
grundsätzlich nicht unter die Bewertungsvorschrift des<br />
§ 11 Abs. 2 BewG, die für Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften<br />
gilt. Der Wert von Beteiligungen an ausländischen<br />
Kapitalgesellschaften ist vielmehr nach § 31 BewG<br />
in. Verbindung mit § 9 BewG zu ermitteln. Maßgeblicher<br />
Wertansatz ist hierbei der gemeine Wert.<br />
Aufgrund der Änderung der Bewertungsvorschriften, die<br />
künftig auch für inländische Anteile an nicht börsennotierten<br />
Kapitalgesellschaften den Ansatz des gemeinen Werts<br />
vorschreiben, ist in der Praxis davon auszugehen, dass<br />
auch Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften im<br />
Steuerklasse I<br />
Steuerklasse II<br />
Steuerklasse III<br />
Ehegatte 500.000,00 EUR<br />
Kinder und Stiefkinder 400.000,00 EUR<br />
Enkel, Urenkel 200.000,00 EUR<br />
Sonst. Personen der Steuerklasse I,<br />
z. B. Eltern und Großeltern (Erbfall)<br />
100.000,00 EUR<br />
Eltern und Großeltern<br />
(Schenkung)<br />
Geschwister<br />
Nichten und Neffen<br />
Stiefeltern<br />
Schwiegersohn, Schwiegertochter<br />
Schwiegereltern<br />
Geschiedener Ehepartner<br />
Sonstige 20.000,00 EUR<br />
Eingetragene Lebenspartner 500.000,00 EUR<br />
Sinne des § 31 BewG nach den inländischen Bewertungsmethoden<br />
zu bewerten sind. Damit ist davon auszugehen,<br />
dass die Anteile an der Al Alamia für erbschafts- oder<br />
schenkungssteuerliche Zwecke entweder nach einem<br />
sogenannten Discounted-Cash-flow-Verfahren aus der<br />
betriebswirtschaftlichen Praxis oder nach dem vereinfachten<br />
Ertragswertverfahren, dass der Gesetzgeber in einer<br />
entsprechenden Verordnung vorgegeben hat, bewertet<br />
werden.<br />
Sofern es zu Übertragungen von Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />
im Wege des Erbfalls oder der Schenkung<br />
kommt, richtet sich deren Besteuerung zum Einen nach<br />
dem persönlichen Verhältnis zwischen Erblasser und Erben<br />
bzw. Schenker und Beschenktem und zum Anderen nach<br />
der Höhe des steuerpfl ichtigen Erwerbs. Je nach persönlichem<br />
Verhältnis zum Übertragenden werden Erben bzw.<br />
Beschenkte in unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt.<br />
Für diese Steuerklassen gelten dann jeweils unterschiedliche<br />
Steuersätze in Abhängigkeit der Höhe des steuerpfl ichtigen<br />
Erwerbs. Zusätzlich stehen jedem Steuerpfl ichtigen<br />
innerhalb von 10 Jahren persönliche Freibeträge zu, innerhalb<br />
derer Schenkungen oder Erbfälle steuerfrei sind.<br />
Die nachfolgende Übersicht zeigt zusammenfassend die<br />
Einteilung in Steuerklassen, die persönlichen Freibeträge<br />
sowie den jeweils anzuwendenden Steuersatz.<br />
Steuersatz bei steuerpfl ichtigem Erwerb bis einschließlich<br />
Freibetrag 75.000 EUR 300.000 EUR 600.000 EUR 6.000.000 EUR<br />
7% 11% 15% 19%<br />
200.000,00 EUR 30% 30% 30% 30%<br />
30% 30% 30% 30%<br />
87<br />
Steuerliche Grundlagen
15.<br />
Wichtige Verträge<br />
15.1<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG<br />
Zwischen<br />
1.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Nürnberg,<br />
(im Folgenden auch „persönlich haftende Gesellschafterin“<br />
genannt)<br />
2.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />
und<br />
3.<br />
der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Nürnberg,<br />
(im Folgenden auch „Treuhänderin“ genannt)<br />
wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungen<br />
folgender Kommanditgesellschaftsvertrag<br />
geschlossen:<br />
§ 1<br />
Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
2. Der Sitz der Kommanditgesellschaft ist Nürnberg.<br />
3. Das Geschäftsjahr der Kommanditgesellschaft ist das<br />
Kalenderjahr.
§ 2<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das<br />
Halten und das Verwalten von unmittelbaren oder<br />
mittelbaren Beteiligungen an nicht börsennotierten<br />
Kapitalgesellschaften, insbesondere der Erwerb von<br />
bis zu 90% der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf<br />
FZC, P.O. Box, Ras Al-Khaimah Free Zone, Vereinigte<br />
Arabische Emirate, einer nach dem Recht der Vereinigten<br />
Arabischen Emirate gegründeten Gesellschaft,<br />
eingetragen im Free Zone Company-Register unter der<br />
Nr. RAKFTZA-FZC-4002896.<br />
§ 4<br />
Gesellschafter, Kommanditkapital,<br />
Treuhänderin<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong>, Nürnberg. Sie leistet keine Einlage<br />
in die Gesellschaft und ist am Gesellschaftsvermögen<br />
nicht beteiligt.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle im In- und Ausland<br />
erforderlichen Geschäfte oder Maßnahmen durchzuführen,<br />
die mit dem Gegenstand der Gesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen und die<br />
geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen. Alle<br />
erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen kann die<br />
Gesellschaft auch durch Dritte vornehmen lassen.<br />
§ 3<br />
Investitions- und Finanzplan<br />
Die Mittelherkunft und die Mittelverwendung stellen sich<br />
für die Gesellschaft plangemäß wie folgt dar:<br />
A. Mittelverwendung Euro<br />
1.<br />
Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
(Anteilserwerb und notwendige Kapitalausstattung)<br />
38.689.696<br />
2. Kapitalbeschaffung 5.225.0001) 3. Konzeption und Projektierung 950.000<br />
4. Prospekterstellung, Werbung, Marketing 397.500<br />
5. Rechtliche und steuerliche Beratung 332.500<br />
6. Gutachten 30.000<br />
7. Mittelfreigabekontrolle 45.220<br />
8. Liquiditätsreserve 1.830.084<br />
Gesamt 47.500.000<br />
1) zzgl. gezahltes Agio<br />
B. Mittelherkunft Euro<br />
Kommanditkapital Gesellschafter gemäß § 4 Ziffer 2 2.000<br />
Einzuwerbendes Kommanditkapital 47.498.0002) Gesamt 47.500.000<br />
2) zzgl. 5 % Agio<br />
2. Kommanditisten sind<br />
a) die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>, Nürnberg mit<br />
einer Kommanditeinlage (Pfl ichteinlage) in Höhe von<br />
1.000 Euro<br />
b) die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Nürnberg, mit einer Kommanditeinlage<br />
(Pfl ichteinlage) in Höhe von 1.000 Euro<br />
89<br />
Wichtige Verträge
90<br />
Wichtige Verträge<br />
3. Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, ihre Kommanditeinlage<br />
als Treuhänderin für Dritte (Treugeber<br />
bzw. „Anleger“) auf bis zu 47.499.000 Euro zu<br />
erhöhen. Mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin ist die Treuhänderin berechtigt,<br />
ihre Kommanditeinlage für Dritte um weitere bis zu<br />
12.500.000 Euro (Überplatzierungsreserve) auf maximal<br />
59.999.000 Euro zu erhöhen.<br />
Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung erfolgt durch<br />
die gemeinsame Annahme der Beitrittserklärung eines<br />
Treugebers durch die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>.<br />
4. Der Mindestzeichnungsbetrag für jeden Anleger beträgt<br />
15.000 Euro. Höhere Einlagen müssen ohne Rest<br />
durch 1.000 teilbar sein. Daneben ist ein Agio in Höhe<br />
von 5% des Zeichnungsbetrages zu entrichten.<br />
Die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> sind mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin berechtigt, auch Beitritte von Anlegern<br />
anzunehmen, die von den vorstehenden Bedingungen<br />
abweichen.<br />
5. Die Geschäftsführung ist berechtigt, die Gesellschaft<br />
unabhängig von der Höhe des eingeworbenen Kommanditkapitals<br />
spätestens zum 31.12.2011 für den<br />
Beitritt von weiteren Anlegern zu schließen. In den<br />
Fällen des Satzes 1 ändern sich die Planzahlen der<br />
vorstehenden Mittelverwendung (§ 3) entsprechend<br />
(quotal) in Abhängigkeit von dem zum Zeitpunkt der<br />
Schließung der Gesellschaft gezeichneten Kommanditkapital.<br />
Gleiches gilt in den Fällen der zusätzlichen<br />
Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 3 Satz 2. Hiervon ausgenommen<br />
ist § 3 (6).<br />
6. Die Kommanditisten gemäß § 4 Ziffer 2 werden in<br />
voller Höhe ihrer Pfl ichteinlage in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
§ 5<br />
Beteiligung als Treugeber<br />
1. Soweit die Treuhänderin Kommanditeinlagen für Treugeber<br />
übernimmt, hält und verwaltet sie diese nach<br />
Maßgabe eines von ihr mit ihren Treugebern separat<br />
abzuschließenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
(Vollrechtstreuhand).<br />
Die Treugeber werden im Verhältnis zur Gesellschaft,<br />
soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten behandelt.<br />
2. Der Beitritt der Treugeber zur Gesellschaft wird im<br />
Innenverhältnis wirksam durch Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch den Treugeber und gemeinsame<br />
Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>. Im<br />
Außenverhältnis wird die Aufnahme als Kommanditist<br />
wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister.<br />
Bis dahin werden die Anleger wie atypisch stille Gesellschafter<br />
behandelt, wobei alle Regelungen dieses<br />
Vertrages in dieser Zeit sinngemäß anzuwenden sind.<br />
3. Soweit beitretende Anleger sich an der Kommanditgesellschaft<br />
beteiligen, ist die Einlage auf das in der<br />
Beitrittserklärung angegebene Treuhandkonto einzuzahlen.<br />
4. Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> darf Auszahlungen von<br />
diesem Treuhandkonto zugunsten der Kommanditgesellschaft<br />
nur im Rahmen des Investitions- und<br />
Finanzplans gemäß § 3 nach Freigabe durch eine<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß separat abgeschlossenem<br />
Mittelfreigabevertrag vornehmen.<br />
5. Soweit Eigenmittel der Gesellschaft bis zum 30.06.2012<br />
nicht in Anspruch genommen werden, sind sie an die<br />
Gesellschafter (Treugeber) unter Berücksichtigung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve zurückzuzahlen.<br />
6. Die Treuhänderin ist zur Einzahlung einer gemäß § 4<br />
Ziffer 3 erhöhten Kommanditeinlage nur insoweit<br />
verpfl ichtet, als Anleger ihr entsprechende Mittel zur<br />
Verfügung gestellt haben.<br />
7. Kommt ein Treugeber seiner Verpflichtung zur Einzahlung<br />
der von ihm übernommenen Einlage nicht<br />
fristgemäß nach, so befi ndet er sich ab dem Zeitpunkt<br />
der Fälligkeit in Verzug. Dem Treugeber entstehen in
diesem Falle ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen<br />
in Höhe von 5% p.a. über dem zum Zeitpunkt der<br />
Fälligkeit geltenden Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.<br />
Die Geltendmachung eines aus der Verzögerung entstandenen<br />
weiteren Schadens bleibt davon unberührt.<br />
8. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt,<br />
einen Treugeber, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher<br />
Mahnung nach Fristsetzung und Ausschließungsandrohung<br />
ganz oder teilweise nicht erbringt, durch<br />
schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder<br />
teilweise auszuschließen, ohne dass es insoweit eines<br />
Gesellschafterbeschlusses bedarf. Insoweit ist die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, die<br />
Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen, der<br />
auf den säumigen und ausgeschlossenen Treugeber<br />
entfällt. § 4 Ziffer 4 gilt entsprechend.<br />
9. Die Treugeber sind berechtigt, sich selbst als Kommanditisten<br />
der Gesellschaft in das Handelsregister<br />
eintragen zu lassen. Diese Eintragung setzt voraus,<br />
dass der jeweilige Treugeber zuvor der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht erteilt hat, welche über den<br />
Tod des Treugebers hinaus und unwiderrufl ich erteilt<br />
wird und zur Vornahme sämtlicher Handelsregisteranmeldungen,<br />
welche die Gesellschaft betreffen können,<br />
ermächtigt. Die mit der eigenen Handelsregistereintragung<br />
eines Treugebers entstehenden Kosten sind von<br />
diesem zu tragen.<br />
10. Soweit sich ein Treugeber selbst als Kommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lässt, setzt sich das<br />
Treuhandverhältnis mit der Treuhänderin als Verwaltungstreuhand<br />
fort. Das Nähere regelt der Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag.<br />
§ 6<br />
Haftung der Gesellschafter, Nachschusspfl icht<br />
1. Die Haftung der als Kommanditisten bzw. Treugeber<br />
beitretenden Anleger für Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
ist gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />
auf die Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage beschränkt.<br />
2. Die Hafteinlage der Treuhänderin beträgt zunächst<br />
1.000 Euro und entspricht ihrer eigenen Kommanditeinlage.<br />
Die Hafteinlage wird nach Zeichnungsschluss<br />
um 1% der Summe der von den treuhänderisch<br />
beteiligten Anlegern gemäß § 5 Ziffer 1 übernommenen<br />
Kommanditeinlagen erhöht. Unmittelbar als<br />
Direktkommanditisten der Gesellschaft beigetretene<br />
Anleger werden ebenfalls mit einer Hafteinlage von<br />
1% ihrer gezeichneten Kommanditeinlage in das Handelsregister<br />
eingetragen.<br />
3. Zu weiteren Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft<br />
oder zu Zahlungen gegenüber Dritten sind die Kommanditisten<br />
und Treugeber nicht verpfl ichtet.<br />
§ 7<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft<br />
ist die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> berechtigt und<br />
verpfl ichtet. Sie ist berechtigt, die Geschäftsführungsbefugnis,<br />
soweit gesetzlich zulässig, vollständig auf<br />
einen Dritten, der nicht Gesellschafter ist, zu übertragen,<br />
insbesondere auf die <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
<strong>GmbH</strong>. Die Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis<br />
durch die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> hat mit gesondertem<br />
Geschäftsbesorgungsvertrag zu erfolgen.<br />
2. Die Geschäftsführung kann allein für die Gesellschaft<br />
handeln (Einzelgeschäftsführungsbefugnis) soweit<br />
nicht aus gesetzlich zwingenden Gründen eine Vertretung<br />
durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
erforderlich ist. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen<br />
des § 112 HGB und § 181 BGB befreit.<br />
3. Die Geschäftsführung ist zu allen Maßnahmen und<br />
Handlungen berechtigt, die zur Förderung des Gegenstands<br />
der Gesellschaft (§ 2) notwendig oder zweckmäßig<br />
sind.<br />
4. Die Geschäftsführung bedarf für Geschäftsführungsmaßnahmen,<br />
welche über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Gesellschaft hinausgehen, der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Maßnahmen<br />
zur Durchführung der in § 3 genannten Investitionen,<br />
insbesondere der Erwerb der Beteiligung<br />
91<br />
Wichtige Verträge
92<br />
Wichtige Verträge<br />
an der Al Alamia Arabian Gulf FZC und deren weitere<br />
Kapitalausstattung bis zur im Investitions- und Finanzplan<br />
genannten Höhe, bedürfen nicht der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung. Der Erwerb von weiteren<br />
Beteiligungen über die in § 3 (1) genannte Beteiligung<br />
hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
5. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
bedarf die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft<br />
in Gesellschafterversammlungen der Al Alamia Arabian<br />
Gulf FZC, in denen die Gesellschaft durch die Geschäftsführung<br />
vertreten wird. Die Geschäftsführung<br />
darf sich insoweit ihrerseits von geeigneten Personen<br />
vertreten lassen.<br />
§ 8<br />
Kapitalkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter werden die folgenden Kapitalkonten<br />
geführt:<br />
a. ein Kapitalkonto I („Hafteinlagenkonto“),<br />
b. ein Kapitalkonto II („Entnahmekonto“),<br />
c. ein Kapitalkonto III („Ergebnissonderkonto“) und<br />
d. ein Kapitalkonto IV („Rücklagenkonto“).<br />
Die Kapitalkonten I, II und III bilden zusammen den Kapitalanteil<br />
eines Gesellschafters im Sinne des § 264c Abs. 2<br />
Satz 1 Ziffer I. HGB.<br />
2. Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf<br />
die in das Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />
gebucht (§ 6 Ziffer 2).<br />
3. Auf dem Kapitalkonto II werden laufende Entnahmen<br />
und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich<br />
etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.<br />
4. Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergebniszuweisungen<br />
gebucht. Entstehende Verluste<br />
werden dabei zunächst von den gesamthänderisch<br />
gebundenen Rücklagen (Ziffer 5) abgeschrieben. Darüber<br />
hinausgehende Verluste sowie Gewinne werden<br />
auf dem Kapitalkonto III erfasst.<br />
5. Auf dem Kapitalkonto IV werden Einzahlungen des<br />
die Hafteinlage übersteigenden Teils der gezeichneten<br />
Kommanditeinlage sowie die Einzahlung des Agios<br />
gebucht. Die Summe aller Kapitalkonten IV bildet<br />
gesamthänderisch gebundene Rücklagen der Gesellschaft<br />
im Sinne von § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer II.<br />
HGB.<br />
6. Sämtliche Kapitalkonten sind weder im Soll noch im<br />
Haben verzinslich.<br />
§ 9<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung soll einmal<br />
jährlich bis zum 31. Dezember nach Ablauf eines jeden<br />
Geschäftsjahres in Nürnberg abgehalten werden.<br />
Die Geschäftsführung ist berechtigt, für die Gesellschafterversammlung<br />
einen anderen Ort festzulegen.<br />
Entsprechend § 10 Ziffer 3 dieses Vertrages kann die<br />
Gesellschafterversammlung auch im schriftlichen oder<br />
fernschriftlichen Verfahren durchgeführt werden.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind<br />
von der Geschäftsführung einzuberufen, wenn es das<br />
dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder<br />
die Geschäftsführung dies für zweckmäßig hält. Die<br />
Geschäftsführung ist zur Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung auch dann<br />
verpflichtet, wenn Kommanditisten, die zusammen<br />
mindestens 25% der Kommanditeinlagen auf sich vereinigen,<br />
dies schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung<br />
und einer Begründung verlangen. Kommt<br />
die Geschäftsführung der Aufforderung von Kommanditisten<br />
zur Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung nicht binnen zwei Wochen<br />
nach, sind die Kommanditisten selbst berechtigt, eine<br />
Gesellschafterversammlung in entsprechender Form<br />
und Frist einzuberufen. Ziffer 1 Satz 3 und Ziffer 3 dieses<br />
Paragraphen fi nden auf außerordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
entsprechende Anwendung.<br />
3. Die Geschäftsführung hat Gesellschafterversammlungen<br />
schriftlich (d. h. durch einfachen Brief) unter<br />
Übersendung einer Tagesordnung einzuberufen. Die<br />
Einberufung muss spätestens drei Wochen vor dem
Versammlungstermin an alle Gesellschafter abgesandt<br />
worden sein.<br />
Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin zu. Sie kann mit<br />
der Leitung der Gesellschafterversammlung geeignete<br />
Dritte beauftragen. Sie hat durch eine von ihr benannte<br />
und geeignete Person ein Protokoll führen und<br />
unterzeichnen zu lassen. Eine Kopie des Protokolls ist<br />
allen Gesellschaftern zu übersenden. Es gilt als inhaltlich<br />
richtig wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach<br />
Zugang der persönlich haftenden Gesellschafterin ein<br />
schriftlicher Widerspruch zugegangen ist. Über den<br />
Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung.<br />
4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens 50% der gesamten Stimmen anwesend<br />
oder rechtlich wirksam vertreten sind und die<br />
Geschäftsführung rechtlich wirksam vertreten ist.<br />
5. Sind in einer Gesellschafterversammlung Kommanditisten,<br />
die zusammen mehr als 50% des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinigen oder die Geschäftsführung<br />
nicht anwesend oder vertreten, so ist unverzüglich eine<br />
neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form<br />
und Frist einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl<br />
der dann anwesenden oder vertretenen Stimmen beschlussfähig<br />
ist. Auf Satz 1 ist in der Ladung besonders<br />
hinzuweisen.<br />
6. Je volle 1.000 Euro der übernommenen Kommanditeinlage<br />
gewähren eine Stimme.<br />
7. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich<br />
entsprechend den anteilig übernommenen<br />
Kommanditeinlagen der von ihr vertretenen Treugeber<br />
auszuüben, und zwar nach Maßgabe der ihr von den<br />
Treugebern erteilten Weisungen (gespaltenes Stimmrecht).<br />
Soweit die Treuhänderin trotz Nachfrage keine<br />
Weisungen der Treugeber erhält, wird die Treuhänderin<br />
ihr Stimmrecht entsprechend des mitgeteilten Abstimmungsvorschlags,<br />
im Übrigen nach pfl ichtgemäßem<br />
Ermessen ausüben.<br />
8. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher<br />
Vollmacht versehenen Mitgesellschafter oder durch<br />
eine mit schriftlicher Vollmacht versehene und zur<br />
Berufsverschwiegenheit verpfl ichtete Person (Rechtsanwalt,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar)<br />
vertreten zu lassen. Die schriftliche Vollmacht ist zu<br />
Beginn der Gesellschafterversammlung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin oder der Geschäftsführung<br />
auszuhändigen. Die Vertretung durch sonstige Personen<br />
kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
zugelassen werden.<br />
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für die Bevollmächtigung<br />
der Treuhänderin als Verwaltungstreuhänderin<br />
in den Fällen des § 5 Ziffer 10.<br />
9. Die Treugeber sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen<br />
persönlich teilzunehmen (§ 5 Ziffer 1).<br />
10. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses<br />
kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung des<br />
Protokolls der Gesellschafterversammlung bzw. der<br />
schriftlichen Mitteilung des Gesellschafterbeschlusses<br />
Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die<br />
Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt<br />
ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt.<br />
§ 10<br />
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung<br />
und Beschlussfassung<br />
1. Die Gesellschafterversammlung beschließt in allen ihr<br />
gesetzlich oder kraft dieses Gesellschaftsvertrages<br />
zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere<br />
a) über die Feststellung bzw. Genehmigung des Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft;<br />
b) über die Entlastung der Geschäftsführung;<br />
c) über die Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen<br />
bzw. deren nachträgliche Genehmigung<br />
unter Berücksichtigung der Regelungen des § 13;<br />
d) über die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft,<br />
sofern ein solcher zu wählen ist;<br />
e) über die Änderung dieses Gesellschaftsvertrages;<br />
f) über die Aufl ösung der Gesellschaft.<br />
93<br />
Wichtige Verträge
94<br />
Wichtige Verträge<br />
2. Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit dieser<br />
Gesellschaftsvertrag oder das Gesetz nicht zwingend<br />
eine andere Mehrheit vorsehen. Ungültige Stimmen<br />
und Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen.<br />
a) Folgende Beschlussgegenstände bedürfen abweichend<br />
von Satz 1 einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen sowie der ausdrücklichen Zustimmung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin:<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
die Aufl ösung der Gesellschaft.<br />
b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags zulasten der<br />
Gesellschafter gemäß § 4 Ziffern 1 und 2 bedürfen<br />
deren vorheriger Einwilligung.<br />
c) Änderungen des § 12 (Ergebnisverteilung) und des<br />
§ 13 (Auszahlungen, Entnahmen) dieses Gesellschaftsvertrages,<br />
welche die Rechte einzelner Gesellschafter<br />
betreffen, bedürfen der vorherigen Einwilligung der<br />
jeweils betroffenen Gesellschafter.<br />
3. Gesellschafterbeschlüsse können im schriftlichen Verfahren<br />
(auch per E-Mail und Telefax) gefasst werden.<br />
Eine solche Beschlussfassung ist in den Fällen der Ziffer<br />
2 a) bis c) ausgeschlossen.<br />
§ 11<br />
Jahresabschluss<br />
1. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss innerhalb<br />
von neun Monaten nach dem Ende eines Wirtschaftsjahres<br />
nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />
Buchführung aufzustellen.<br />
2. Spätestens mit Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
erhält jeder Gesellschafter ein Exemplar des<br />
Jahresabschlusses.<br />
3. Die Geschäftsführung hat der Treuhänderin auf Verlangen<br />
ein Exemplar des Jahresabschlusses für jeden<br />
von ihr vertretenen Treugeber auszuhändigen. Dies gilt<br />
sowohl im Falle der Vollrechts- als auch der Verwaltungstreuhand.<br />
§ 12<br />
Ergebnisverteilung<br />
1. Begriffsdefi nition<br />
a) „Vollrückzahlung“ ist der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft<br />
Ausschüttungen an die Anleger in Höhe der<br />
jeweils gezeichneten Kommanditeinlage ohne Agio<br />
zuzüglich der Hurdle geleistet hat.<br />
b) „Hurdle Rate“ ist eine rechnerische interne Verzinsung<br />
der von den Gesellschaftern gezeichneten und<br />
geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio in Höhe<br />
von 12% p.a. für die Zeit der Kapitalbindung bei der<br />
Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Schließung der<br />
Gesellschaft (Berechnung nach der Internen-Zinsfuß-<br />
Methode mit jährlicher Zinsberechnung). Die Hurdle<br />
Rate wird nur so weit und so lange berechnet, wie die<br />
Summe der geleisteten Kommanditeinlagen ohne Agio<br />
zuzüglich der Hurdle Rate die Summe der empfangenen<br />
Auszahlungen (ohne Vorzugsausschüttung gemäß<br />
Buchstabe d)) übersteigt.<br />
c) „Bilanzgewinn“ ist der nach den handelsrechtlichen<br />
Bestimmungen ermittelte Jahresüberschuss bzw.<br />
Jahresfehlbetrag zuzüglich der Entnahmen aus den<br />
Rücklagen zugunsten des Bilanzgewinns gemäß § 275<br />
Abs. 4 HGB. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, Rücklagen zu<br />
Gunsten des Bilanzgewinns aufzulösen.<br />
d) „Vorzugsausschüttung“ ist der Betrag, der den Kommanditisten,<br />
die der Gesellschaft bis zum 31.03.2010<br />
beitreten und ihre Kommanditeinlage inkl. Agio vollständiggeleistet<br />
haben, im Rahmen der Ergebnisverteilungin<br />
den Jahren 2009 und 2010 vorab zugewiesen<br />
wird. Im Jahr 2009 beträgt die Vorzugsausschüttung<br />
5% p.a. auf das gezeichnete und eingezahlte Nominalkapital<br />
(ohne Agio) gerechnet ab dem 1. des Monats,<br />
der auf die Einzahlung folgt, bis zum 31.12.2009.<br />
Im Jahr 2010 beträgt die Vorzugsausschüttung für in<br />
2009 beigetretene Gesellschafter 5% p.a. vom1.1.2010<br />
bis zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft,<br />
längstens jedoch bis zum 31.12.2010. Für Anleger, die<br />
der Gesellschaft in 2010 bis zum 31.03.2010 beitreten,<br />
beträgt die Vorzugsausschüttung 2,5% p.a. gerechnet<br />
ab dem 1. des Monats, der auf die Einzahlung folgt bis<br />
zum Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft, längstens<br />
jedoch bis zum 31.12.2010.<br />
2. Die Vorzugsausschüttung wird den jeweiligen Gesell-
schaftern auf deren Ergebnissonderkonto gemäß § 8<br />
Ziffer 1 c. gutgeschrieben.<br />
3. Das nach Berücksichtigung der Ziffer 1 lit. b) und d)<br />
verbleibende Ergebnis wird bis zur Vollrückzahlung den<br />
Ergebnissonderkonten der Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer gezeichneten Kommanditeinlagen zueinander<br />
zugewiesen. Für das Geschäftsjahr 2009 ist hierfür<br />
das gezeichnete Kommanditkapital zum 31.12.2009<br />
– unabhängig vom Beitritt eines Gesellschafters –<br />
maßgeblich. Satz 2 gilt sinngemäß für Gesellschafter,<br />
die der Gesellschaft im Jahr 2010 beitreten. Dabei<br />
werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt des Beitritts<br />
eines Gesellschafters an zunächst dem beitretenden<br />
Gesellschafter in dem Umfang allein zugerechnet, in<br />
dem im Jahr 2009 beigetretene Gesellschafter an dem<br />
Ergebnis beteiligt waren (ohne Vorzugsausschüttung).<br />
Das verbleibende Ergebnis wird auf die Gesellschafter<br />
im Verhältnis ihrer übernommenen Kommanditeinlagen<br />
zum 31.12.2010 verteilt. Satz 2 gilt ebenfalls sinngemäß<br />
für Gesellschafter, die der Gesellschaft im Jahr<br />
2011 beitreten. Dabei werden die Ergebnisse vom Zeitpunkt<br />
des Beitritts eines Gesellschafters an zunächst<br />
dem beitretenden Gesellschafter in dem Umfang<br />
allein zugerechnet, in dem im Jahr 2009 bzw. 2010<br />
beigetretene Gesellschafter an dem Ergebnis beteiligt<br />
waren (ohne Vorzugsausschüttung). Das verbleibende<br />
Ergebnis wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
übernommenen Kommanditeinlagen zum 31.12.2011<br />
verteilt.<br />
4. Nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung wird der<br />
Bilanzgewinn der Gesellschaft im Verhältnis 60:40 auf<br />
die Anleger (Treugeber) und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> verteilt.<br />
5. Die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> hält die Gesellschaft<br />
von Gewerbesteuern frei, soweit diese auf<br />
Sonderbetriebseinnahmen (abzüglich Sonderbetriebsausgaben)<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> bei der<br />
Gesellschaft entfallen.<br />
Dies geschieht entsprechend den folgenden Regelungen:<br />
a) Wenn und soweit im Rahmen der Auflösung bzw.<br />
Beendigung der Gesellschaft die Ergebnisverteilung<br />
ausschließlich im Rahmen der vorstehenden Ziffern 1<br />
bis 3 erfolgt und Ziffer 4 nicht zur Anwendung kommt,<br />
wird die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> auf erstes<br />
Anfordern durch die Geschäftsführung einen Betrag in<br />
Höhe der insgesamt über die Laufzeit der Gesellschaft<br />
festgesetzten und gezahlten Gewerbesteuern in die<br />
Gesellschaft einlegen, soweit diese Gewerbesteuern<br />
durch Sonderbetriebseinnahmen der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> entstanden sind.<br />
b) Wenn und soweit im Rahmen der Auflösung bzw.<br />
Beendigung der Gesellschaft die Regelung der vorstehenden<br />
Ziffer 4 zur Anwendung kommt, wird der<br />
gem. Ziffer 4 der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />
zustehende Anspruch um 60% der insgesamt über die<br />
Laufzeit der Gesellschaft festgesetzten und gezahlten<br />
Gewerbesteuern gekürzt, soweit diese Gewerbesteuern<br />
durch Sonderbetriebseinnahmen der <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> entstanden sind. Entsprechend<br />
wird der gem. Ziffer 4 den Anlegern (Treugebern)<br />
insgesamt zustehende Anspruch um diesen Betrag<br />
erhöht.<br />
§ 13<br />
Auszahlungen, Entnahmen<br />
1.<br />
a) Die Gesellschaft schüttet freie Liquidität nach Ermessen<br />
der Geschäftsführung aus. Hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin die Geschäftsführungsbefugnis<br />
gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 auf Dritte übertragen, hat die<br />
Geschäftsführung vor Durchführung der Auszahlungen<br />
die ausdrückliche Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin einzuholen. Bei der Bestimmung<br />
des auszuschüttenden Betrages ist eine angemessene<br />
Reserve zur Bestreitung der Kosten der Gesellschaft<br />
unter Berücksichtigung der Erfüllung der vertraglichen,<br />
gesetzlichen und sonstigen Verpfl ichtungen der Gesellschaft<br />
zu bilden.<br />
b) Auszahlungen können durch die Geschäftsführung<br />
auch dann vorgenommen werden, wenn der Saldo<br />
der Kapitalkonten der Gesellschafter hierdurch negativ<br />
wird oder durch vorhergehende Verluste oder Auszahlungen<br />
bereits negativ geworden ist.<br />
c) Soweit die Gesellschaft Steuerabzugsbeträge (z. B.<br />
Quellensteuern, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag)<br />
für einen Gesellschafter verauslagt hat, sind<br />
95<br />
Wichtige Verträge
96<br />
Wichtige Verträge<br />
die Beträge bei der nächsten Auszahlung in Abzug<br />
zu bringen. Solche verauslagten Steuerabzugsbeträge<br />
werden als Entnahmen auf dem Kapitalkonto II gebucht.<br />
2. Die für Auszahlungen bzw. Entnahmen vorgesehene<br />
freie Liquidität steht zunächst den Berechtigten der<br />
Vorzugsausschüttung gemäß § 12 Ziffer 1 d. zu. Die<br />
danach verbleibende Liquidität wird unter Berücksichtigung<br />
der Regelungen zur Ergebnisverteilung (§ 12) an<br />
die Gesellschafter ausgeschüttet.<br />
§ 14<br />
Kosten, Vergütungen<br />
1. Die Gesellschaft trägt alle Kosten ihrer eigenen Verwaltung.<br />
Zu den von der Gesellschaft zu tragenden<br />
Kosten zählen insbesondere die folgenden:<br />
a) die externen Kosten der Konzeption und Projektierung<br />
der Gesellschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 2%<br />
des gesamten gezeichneten Kommanditkapitals der<br />
Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer sowie der Prospekterstellung<br />
(einschließlich Rechts- und Steuerberatung,<br />
Gutachten sowie Durchführung der Mittelfreigabekontrolle)<br />
bis zu einem Betrag in Höhe von 1,7%<br />
des gesamten gezeichneten Kommanditkapitals der<br />
Gesellschaft inkl. Umsatzsteuer;<br />
b) die Kosten für die Kapitalbeschaffung bis zu einem<br />
Betrag in Höhe von 11% des gesamten gezeichneten<br />
Kommanditkapitals der Gesellschaft zzgl. des von den<br />
beitretenden Anlegern gezahlten Agios;<br />
c) alle direkt zuordenbaren Kosten in Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen,<br />
insbesondere von bis zu 90% der Anteile an der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC (einschließlich der erforderlichen<br />
Rechts-, Steuer- und sonstiger Beratungskosten);<br />
hierunter fällt auch die angemessene Kapitalausstattung<br />
der Beteiligungsgesellschaft, die zur Finanzierung<br />
der vorgesehenen Investitionen notwendig ist;<br />
d) die Kosten für die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen;<br />
e) die Kosten und Gebühren für die eigene Rechts-,<br />
Steuer- und sonstige Beratung der Gesellschaft, insbesondere<br />
für die Erstellung der Steuererklärungen der<br />
Gesellschaft;<br />
f) die Kosten des Geldverkehrs;<br />
g) nachgewiesene Reisekosten der Geschäftsführung für<br />
Reisen zwecks Überwachung der erworbenen Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie Wahrnehmung von Gesellschafterfunktionen<br />
in der Beteiligungsgesellschaft;<br />
h) etwaige Steuern und Abgaben jeglicher Art der Gesellschaft.<br />
2. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die<br />
Übernahme der Haftung eine jährliche Vergütung in<br />
Höhe von 0,25% des Kommanditkapitals zzgl. etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
3. Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin eine Vergütung<br />
von jährlich 0,5% des Kommanditkapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Im Falle der Übertragung der<br />
Geschäftsführungsbefugnis auf einen Dritten gemäß<br />
§ 7 Ziffer 1 Satz 2 steht die Vergütung dem Dritten zu.<br />
4. Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 0,5% des von ihr<br />
treuhänderisch gehaltenen oder im Wege der Verwaltungstreuhand<br />
verwalteten Kommanditkapitals zzgl.<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Maßgabe des<br />
jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
5. Die Vergütungen gemäß Ziffern 2 bis 4 sind jeweils<br />
zum 31. Dezember eines Geschäftsjahres fällig. Die<br />
jeweils Berechtigten können unterjährig Abschlagszahlungen<br />
in angemessener Höhe verlangen, soweit<br />
die Liquidität der Gesellschaft hierfür ausreicht.<br />
6. Für das Jahr 2009 betragen die vorstehend genannten<br />
Vergütungen gemäß Ziffern 2 bis 4 2/12 des jeweiligen<br />
Betrages. Bezugsgröße für die Vergütungen gemäß<br />
den Ziffern 2 bis 4 ist bis zur Schließung der Gesellschaft<br />
jeweils das Kommanditkapital zum 30. Juni<br />
bzw. 31. Dezember eines Jahres. Nach Schließung der<br />
Gesellschaft ist das Kommanditkapital zum 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres maßgeblich.<br />
§ 15
Laufzeit der Gesellschaft, Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis<br />
mit einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines<br />
Geschäftsjahres kündigen, erstmals jedoch zum 31.<br />
Dezember 2014. Die Kündigung bedarf der Schriftform<br />
und ist an die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
zu richten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt..<br />
§ 16<br />
Tod eines Kommanditisten<br />
1. Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />
seinen Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
Diese haben sich durch Vorlage einer Ausfertigung<br />
des Erbscheins oder eines entsprechend geeigneten<br />
Nachweises zu legitimieren.<br />
2. Falls mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden<br />
sind, haben diese zwecks Ausübung der<br />
Gesellschafterrechte einen einheitlichen Vertreter zu<br />
benennen. Bis zur Benennung ruhen das Stimmrecht<br />
aus der Beteiligung des Erblassers sowie das Recht<br />
auf Auszahlungen / Entnahmen gemäß § 13. Das gilt<br />
sinngemäß im Falle der treugeberischen Beteiligung<br />
des Erblassers.<br />
§ 17<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die<br />
Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
2. Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus,<br />
wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis gemäß §15 Ziffer 2 S. 1<br />
kündigt;<br />
b) er das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund<br />
kündigt;<br />
c) ein Gläubiger eines Kommanditisten dessen Auseinandersetzungsguthaben<br />
pfändet und die Gesellschaft<br />
gemäß § 135 HGB wirksam kündigt, und zwar zum<br />
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung;<br />
d) in der Person des Kommanditisten ein wichtiger<br />
Grund vorliegt und er daraufhin durch Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
wird;<br />
e) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet<br />
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,<br />
und zwar nach Ablauf von zwei Monaten nach diesem<br />
Zeitpunkt, sofern das Insolvenzverfahren zu diesem<br />
Zeitpunkt nicht abgewendet worden ist;<br />
f) er eine Klage auf Aufl ösung der Gesellschaft erhebt;<br />
g) er aus der Gesellschaft durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin wegen Nichteinzahlung der fälligen<br />
Einlage nach Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />
ausgeschlossen wird (§ 5 Ziffer 8).<br />
3. Die Regelungen der Ziffer 2 gelten entsprechend für<br />
Treugeber mit der Maßgabe, dass in den dort genannten<br />
Fällen die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer<br />
Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />
den sie treuhänderisch für den jeweils betroffenen<br />
Treugeber hält.<br />
4. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus<br />
der Gesellschaft aus, so beruft die Geschäftsführung<br />
unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein,<br />
welche eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />
wählt. Hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
die Geschäftsführungsbefugnis nicht gemäß § 7 Ziffer<br />
1 Satz 2 übertragen, so beruft die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> eine Gesellschafterversammlung ein,<br />
welche eine neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />
wählt.<br />
5. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, so<br />
ist die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> ermächtigt, für<br />
die Zeit bis zur Neueinsetzung einer Treuhänderin deren<br />
Rechte und Pfl ichten nach Maßgabe des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages gegenüber den Treugebern<br />
wahrzunehmen.<br />
6. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin berechtigt, den Kommanditanteil<br />
des ausscheidenden Gesellschafters innerhalb<br />
von 60 Tagen nach der Erklärung des Ausscheidens<br />
zum Verkehrswert zu veräußern. Kommt eine Veräuße-<br />
97<br />
Wichtige Verträge
98<br />
Wichtige Verträge<br />
rung innerhalb dieser Frist nicht zustande, so wächst<br />
der Gesellschaftsanteil den übrigen Gesellschaftern<br />
im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen zueinander zu.<br />
Dem ausscheidenden Gesellschafter steht in diesem<br />
Falle als Abfi ndung ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
zum Zeitpunkt des Ausscheidens zu. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
bemisst sich nach den Regelungen<br />
des § 19.<br />
§ 18<br />
Ausschluss von Gesellschaftern<br />
1. Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft durch<br />
Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einer<br />
Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen<br />
ausgeschlossen werden, wenn in seiner Person<br />
ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist<br />
insbesondere dann gegeben, wenn er vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig eine wesentliche Bestimmung dieses<br />
Gesellschaftsvertrages verletzt. Hiervon unberührt<br />
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausschluss<br />
eines Gesellschafters.<br />
2. Wird ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen,<br />
so steht ihm ein Abfi ndungs- bzw. Auseinandersetzungsguthaben<br />
gemäß § 19 zu.<br />
§ 19<br />
Auseinandersetzung<br />
1. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber aus der Gesellschaft<br />
aus und findet eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
mit seinen Rechtsnachfolgern<br />
nicht statt, so ist an den ausscheidenden Gesellschafter<br />
eine Abfi ndung zu zahlen.<br />
Die Abfindung bemisst sich grundsätzlich aufgrund<br />
einer Auseinandersetzungsbilanz auf den letzten<br />
Bilanzstichtag vor dem Ausscheiden des Gesellschafters.<br />
In der Auseinandersetzungsbilanz sind die stillen<br />
Reserven der Gesellschaft zu berücksichtigen,<br />
d. h. insbesondere die Vermögensgegenstände der<br />
Gesellschaft mit ihrem Verkehrswert zu bewerten.<br />
Schwebende Geschäfte zum Bilanzstichtag sind nicht<br />
zu berücksichtigen. Zwischen dem Stichtag der Auseinandersetzungsbilanz<br />
und dem Ausscheiden an den<br />
Gesellschafter gefl ossene Auszahlungen/Entnahmen<br />
sind von dem errechneten Verkehrswert zu kürzen, in<br />
diesem Zeitraum geleistete Einlagen sind hinzuzurechnen.<br />
2. Besteht im Rahmen der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
Uneinigkeit über den Wertansatz<br />
einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft,<br />
insbesondere der Beteiligungen, so hat der ausscheidende<br />
Kommanditist/Treugeber auf seine Kosten<br />
ein Schiedsgutachten eines von der Handelskammer<br />
Nürnberg zu benennenden Sachverständigen einzuholen.<br />
Kommt auf Basis dieses Schiedsgutachtens eine<br />
Einigung über die strittigen Wertansätze nicht zustande,<br />
so kann die Gesellschaft ihrerseits ein weiteres<br />
Gutachten eines von der Handelskammer Nürnberg<br />
zu benennenden Sachverständigen in Auftrag geben.<br />
Dem zweiten Gutachter darf das Gutachten des ersten<br />
Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Die Kosten<br />
des zweiten Gutachtens trägt die Gesellschaft. Die<br />
Bewertung der Vermögensgegenstände in der Auseinandersetzungsbilanz<br />
hat dann mit dem arithmetischen<br />
Mittel der in den beiden Schiedsgutachten festgestellten<br />
Werte zu erfolgen.<br />
3. Abfindungsansprüche gemäß vorstehender Ziffer 1<br />
sind unverzinslich und in fünf gleichen Halbjahresraten,<br />
jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres, an<br />
den ausgeschiedenen Kommanditisten/Treugeber zu<br />
zahlen, erstmals zum Ende des dem Ausscheiden folgenden<br />
Kalenderhalbjahres.<br />
Die Gesellschaft kann die Abfi ndungszahlung aussetzen,<br />
wenn die Liquiditätslage der Gesellschaft eine<br />
Zahlung nicht zulässt oder Darlehen zwecks Zahlung<br />
aufgenommen werden müssten.<br />
4. Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten/<br />
Treugeber ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />
kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />
Hat er jedoch Entnahmen getätigt bzw. Auszahlungen<br />
erhalten, sind diese an die Gesellschaft unverzüglich<br />
zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des<br />
Kommanditisten/Treugebers übersteigen.<br />
5. Der ausscheidende Kommanditist/Treugeber kann eine<br />
Sicherheitsleistung für ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />
nicht verlangen.
6. Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhänderin durch<br />
Beendigung eines Treuhandverhältnisses, gelten die<br />
vorstehenden Bestimmungen entsprechend, soweit<br />
die entsprechende Kommanditbeteiligung nicht auf<br />
den Treugeber oder einen Übernehmer übertragen<br />
wird.<br />
7. Scheidet ein Kommanditist/Treugeber gemäß § 17<br />
Ziffer 2 lit. d) – g) aus der Kommanditgesellschaft<br />
aus, bestimmt sich sein Abfi ndungsguthaben abweichend<br />
von den vorstehenden Regelungen nach dem<br />
Buchwert seiner Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens,<br />
beschränkt jedoch auf den Nennwert seiner<br />
geleisteten Einlage. Die Regelungen der Ziffern 2 – 5<br />
fi nden entsprechende Anwendung.<br />
§ 20<br />
Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
1. Unbeschadet der Regelungen des § 5 Ziffern 9 und 10<br />
kann die Treuhänderin über das von ihr treuhänderisch<br />
gehaltene Kommanditkapital nur mit Zustimmung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin nach Maßgabe<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages verfügen.<br />
2. Jeder Kommanditist/Treugeber kann auf den Beginn<br />
oder das Ende eines Kalenderquartals über seinen<br />
Gesellschaftsanteil verfügen, sofern der Rechtsnachfolger<br />
vollumfänglich in die Rechte und Pfl ichten des<br />
Gesellschafters aus diesem Vertrag und aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt. Sofern Verfügungen<br />
nur einen Teil des Gesellschaftsanteils eines<br />
Kommanditisten/Treugebers betreffen, gilt § 4 Ziffer<br />
4 entsprechend. Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin. Nicht der Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin bedürfen Übertragungen<br />
an Ehegatten, Geschwister oder in gerader Linie Verwandte<br />
des Gesellschafters. Die Zustimmung darf nur<br />
aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger<br />
Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der<br />
Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter<br />
fällige Ansprüche zustehen oder wenn der Erwerber<br />
unmittelbar oder mittelbar mit der Gesellschaft oder<br />
Gesellschaftern oder ihren Tochter- bzw. Enkelgesellschaften<br />
im Wettbewerb steht. Verweigert die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin ihre Zustimmung,<br />
entscheidet hierüber die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung.<br />
Diese Regelung gilt entsprechend<br />
für die Belastung von Kommanditanteilen. Eine<br />
vollständige oder teilweise Verpfändung zum Zwecke<br />
der Erstfinanzierung von Einlagen ist jedoch ohne<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
jederzeit möglich. Der Rechtsnachfolger hat eine notarielle<br />
Handelsregistervollmacht gemäß § 5 Ziffer 9 zu<br />
erteilen.<br />
3. Soweit eine Anteilsübernahme gemäß Ziffer 2 mittelbar<br />
wie unmittelbar zu einer Beteiligung des Übernehmers<br />
von mehr als 25% an der Gesellschaft führen würde,<br />
bedarf die Anteilsübernahme der vorherigen Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung einschließlich<br />
der vorherigen Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin. Die Gesellschafterversammlung und<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin sind berechtigt,<br />
die Zustimmung zu versagen, wenn hierdurch<br />
eine Schädigung oder sonstige Beeinträchtigung der<br />
Gesellschaft oder einzelner Gesellschafter zu befürchten<br />
ist.<br />
4. Bei Übertragungen auf einen Dritten im Rahmen einer<br />
Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge werden<br />
alle Konten gemäß § 8 unverändert fortgeführt.<br />
5. Verfügungen der Gesellschafter gemäß § 4 Ziffern 1<br />
und 2 über ihren Gesellschaftsanteil zugunsten von<br />
Dritten bedürfen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
mit einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen der übrigen Gesellschafter. Einer<br />
solchen Zustimmung bedürfen nicht Verfügungen der<br />
Gesellschafter gemäß § 4 Ziffern 1 und 2 zugunsten<br />
von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15<br />
AktG.<br />
6. Für die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an Dritte<br />
steht der persönlich haftenden Gesellschafterin ein<br />
Vorkaufsrecht zu. Der Verkäufer hat zu diesem Zweck<br />
seine Beteiligung zunächst der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin durch Vorlage des Kaufvertrages bzw.<br />
99<br />
Wichtige Verträge
100<br />
Wichtige Verträge<br />
des Kaufvertragsangebotes zum Erwerb anzubieten.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Vorkaufsrecht<br />
selbst ausüben oder nach ihrer Wahl einen<br />
Dritten als Käufer benennen. Für das Vorkaufsrecht<br />
gelten folgende Regelungen:<br />
a) Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb einer Frist von<br />
30 Tagen nach Vorlage des Kaufvertrages bzw. des<br />
Kaufvertragsangebotes durch den Veräußerer ausgeübt<br />
werden. Hierzu ist eine schriftliche Anzeige an den<br />
Veräußerer zu richten.<br />
b) Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Recht<br />
nicht innerhalb der in Buchstabe a) genannten Frist<br />
aus, ist der veräußerungswillige Gesellschafter zur<br />
Veräußerung berechtigt. Die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin kann auf ihr Vorkaufsrecht auch vor<br />
Ablauf der Frist gemäß Buchstabe a) durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber dem Veräußerer verzichten.<br />
c) Das Vorkaufsrecht gilt nur bei Veräußerungen an Dritte,<br />
es gilt nicht bei einer Veräußerung an Ehegatten,<br />
Geschwister oder in gerader Linie Verwandte des<br />
Veräußerers.<br />
Als Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in diesem<br />
Sinne gelten sowohl die Veräußerung von unmittelbaren<br />
Kommanditbeteiligungen als auch die Veräußerung<br />
von mittelbaren, über die Treuhänderin gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligungen.<br />
§ 21<br />
Aufl ösung der Gesellschaft<br />
1. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin Liquidatorin.<br />
2. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich<br />
zu verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft<br />
einzuziehen und den Verwertungserlös nach<br />
Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft an<br />
die Gesellschafter unter Beachtung der Regelungen<br />
des § 12 Ziffern 2 bis 4 nach Maßgabe der jeweiligen<br />
Kapitalkonten zueinander zu verteilen.<br />
3. Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch<br />
die beschlossenen und nicht entnommenen Auszahlungen<br />
an die Gesellschafter.<br />
4. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ihre<br />
Aufwendungen ersetzt, die ihr im Zusammenhang mit<br />
der Aufl ösung der Gesellschaft entstehen.<br />
§ 22<br />
Freistellung<br />
1. Die Gesellschaft stellt die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die ggfs. gemäß § 7 Ziffer 1 Satz 2 mit der<br />
Geschäftsführung beauftragte <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs<br />
<strong>GmbH</strong> und die Treuhänderin sowie ihre<br />
Organe, Angestellten und Beauftragten (zusammen<br />
die „Freistellungsberechtigten“) voll umfänglich von<br />
jedem Schaden, sämtlichen Kosten und sonstigen<br />
Aufwendungen sowie jeder Haftung frei, die den Freistellungsberechtigten<br />
aus ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft<br />
erwachsen können, ausgenommen die Haftung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin aus ihrer<br />
Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin.<br />
Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung<br />
und Rechtsverteidigung. Die Freistellung<br />
hat auf erstes Anfordern zu erfolgen. Ein Anspruch auf<br />
Freistellung ist ausgeschlossen, wenn der betreffende<br />
Freistellungsberechtigte vorsätzlich oder grob fahrlässig<br />
gehandelt hat. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber,<br />
ob ein Freistellungsberechtigter vorsätzlich oder<br />
grob fahrlässig gehandelt hat, hat der Freistellungsberechtigte<br />
Anspruch auf Freistellung bis zur rechtskräftigen<br />
Entscheidung über die Meinungsverschiedenheit;<br />
wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit festgestellt, hat<br />
der betreffende Freistellungsberechtigte die empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren.<br />
2. Die Gesellschafter haften anteilig für die Freistellungsverpfl<br />
ichtung der Gesellschaft bis zur Summe der empfangenen<br />
Auszahlungen. Die vorstehende persönliche<br />
Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der<br />
Gesellschaft, nicht aber gegenüber Dritten und erlischt<br />
mit Eintragung der Vollbeendigung der Gesellschaft im<br />
Handelsregister.<br />
§ 23
Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages können nur<br />
durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
erfolgen.<br />
2. Die Anleger sind verpfl ichtet, der Gesellschaft sämtliche<br />
Änderungen bzgl. Ihrer Bestandsdaten (Name,<br />
Wohnsitz, Anschrift, Bankverbindungen, Finanzamt,<br />
Steuernummer) unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen<br />
an die Anleger erfolgen mit einfachem Brief an die<br />
letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Sie<br />
gelten drei Werktage nach Absendung als zugegangen.<br />
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein, wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.<br />
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem<br />
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung möglichst nahe kommt.<br />
4. Die Kosten dieses Vertrages und der daraus folgenden<br />
notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft.<br />
5. Gerichtsstand ist Nürnberg.<br />
Nürnberg, den 29. September 2009<br />
gez. Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />
als Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
als persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
gez. Davut Deletioglu<br />
als Geschäftsführer der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />
gez. Jörg Bähren<br />
als Geschäftsführer der<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
101<br />
Wichtige Verträge
102<br />
Wichtige Verträge<br />
15.2<br />
Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag<br />
Für die treuhänderische Beteiligung an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG<br />
zwischen<br />
1.<br />
der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>, Breslauer Straße 396,<br />
90471 Nürnberg,<br />
(im Folgenden auch „Treuhänderin“ genannt)<br />
und<br />
2.<br />
dem der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG beitretenden Treugeber<br />
(im Folgenden auch „Treugeber“ genannt)<br />
unter Beitritt der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(im Folgenden auch „Fondsgesellschaft“ genannt)<br />
Präambel<br />
Die Treuhänderin hat sich als Treuhandkommanditistin an<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
beteiligt, deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und<br />
die Verwaltung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen<br />
an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften,<br />
insbesondere der Erwerb von bis zu 90% der Anteile an<br />
der Al Alamia Arabian Gulf FZC, einer in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten ansässigen Gesellschaft, ist.<br />
Gemäß § 4 Ziffern 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft ist die Treuhänderin mit einer Einlage<br />
von 1.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligt,<br />
welche sie auf bis zu 47.499.000 Euro (sowie ggf. um<br />
weitere 12.500.000 Euro gemäß § 4 Ziffer 3 Satz 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages) erhöhen kann. Die Treuhänderin<br />
wird die erhöhte Einlage treuhänderisch im Rahmen einer<br />
Vollrechts- ggf. Verwaltungstreuhand für die Treugeber<br />
halten. Dies vorausgeschickt, übernimmt die Treuhänderin<br />
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen den<br />
treuhänderischen Erwerb und die treuhänderische Verwaltung<br />
von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für den<br />
jeweiligen Treugeber.<br />
§ 1<br />
Abschluss des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und die<br />
gemeinsame Annahme dieser Beitrittserklärung durch die<br />
Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong><br />
geschlossen. Für die Wirksamkeit der Annahme genügt<br />
die gemeinsame Gegenzeichnung oder Faksimilierung der<br />
Beitrittserklärung durch die Treuhänderin und die <strong>SHEDLIN</strong><br />
Vertriebsservice <strong>GmbH</strong>. Die Treuhänderin wird den jeweiligen<br />
Treugeber über die Annahme seiner Beitrittserklärung<br />
durch Übersendung einer Kopie der von der Treuhänderin<br />
und der <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> gegengezeichneten<br />
oder faksimilierten Beitrittserklärung des Treugebers<br />
informieren.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
1. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, im eigenen Namen,<br />
im Innenverhältnis jedoch im Auftrag und auf Rechnung<br />
des Treugebers, nach Maßgabe dieses Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages, des Gesellschaftsvertrages<br />
und der Beitrittserklärung des Treugebers eine Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft in Höhe<br />
des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />
zzgl. Agio nach dessen Zahlung durch<br />
den Treugeber an die Treuhänderin nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Regelungen zu erwerben, zu halten<br />
und zu verwalten.<br />
2. Im Außenverhältnis hält die Treuhänderin ihre Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft als einheitlichen<br />
Geschäftsanteil. Im Innenverhältnis handelt die<br />
Treuhänderin jedoch im Auftrag und auf Rechnung<br />
der Treugeber. Die Stellung des Treugebers entspricht<br />
daher wirtschaftlich der eines unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligten Kommanditisten.
3. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und<br />
dem Treugeber sowie zwischen den Treugebern untereinander<br />
wird geregelt durch die Vorschriften dieses<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie durch<br />
die entsprechend anwendbaren Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages, und zwar auch in den Fällen,<br />
in denen ein besonderer Verweis auf die Rechte und<br />
Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag in diesem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag nicht ausdrücklich<br />
erfolgt. Der Gesellschaftsvertrag ist dem Treugeber bei<br />
Abschluss dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
als Bestandteil des Verkaufsprospektes ausgehändigt<br />
und von ihm zur Kenntnis genommen worden. Der<br />
Gesellschaftsvertrag ist Bestandteil dieses Vertrages.<br />
4. Der Treugeber ist verpfl ichtet, den in seiner Beitrittserklärung<br />
genannten Zeichnungsbetrag zzgl. Agio<br />
an die Treuhänderin auf das in der Beitrittserklärung<br />
genannte und von der Treuhänderin eingerichtete<br />
Treuhandkonto einzuzahlen.<br />
5. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, die auf das Treuhandkonto<br />
eingezahlten Beträge ausschließlich zur Leistung<br />
der im Hinblick auf die Beitrittserklärung des Treugebers<br />
übernommenen Pfl ichteinlagen zu verwenden.<br />
§ 3<br />
Weisungsrecht<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin Weisungen<br />
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei<br />
der Fassung von Beschlüssen für die Fondsgesellschaft<br />
zu erteilen. Die Treuhänderin ist verpflichtet, diese<br />
Weisungen zu berücksichtigen und ihr Stimmrecht<br />
entsprechend auszuüben.<br />
2. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, vor jeder ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaft<br />
die Weisungen des Treugebers einzuholen. Sofern die<br />
Treuhänderin trotz Nachfrage keine Weisungen des<br />
Treugebers erhält, wird die Treuhänderin ihr Stimmrecht<br />
entsprechend dem mitgeteilten Abstimmungsvorschlag,<br />
im Übrigen nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
ausüben.<br />
3. Der Treugeber erteilt der Treuhänderin hiermit Voll-<br />
macht zur Ausübung des Stimmrechts auf der Gesellschafterversammlung<br />
unter Berücksichtigung<br />
vorstehender Ziffern 1. und 2.<br />
4. Eine Handlung der Treuhänderin, für die eine Zustimmung<br />
des Treugebers erforderlich ist, darf von der<br />
Treuhänderin in Fällen unabweisbarer Dringlichkeit<br />
ohne eine solche Zustimmung vorgenommen werden,<br />
wenn dies nach ihrem eigenen, pfl ichtgemäßen Ermessen<br />
für die Gesellschaft erforderlich ist. Sie hat über<br />
ein solches selbstständiges Handeln dem Treugeber<br />
unverzüglich zu berichten.<br />
§ 4<br />
Herausgabepfl icht<br />
Die Treuhänderin ist auf entsprechendes Verlangen des<br />
Treugebers verpflichtet, die von ihr für den Treugeber<br />
gehaltene Kommanditeinlage an der Fondsgesellschaft auf<br />
den Treugeber zu übertragen, Die Kosten der Übertragung<br />
trägt der Treugeber.<br />
§ 5<br />
Pfl ichten des Treugebers<br />
Der Treugeber ist verpfl ichtet, die Treuhänderin von allen<br />
Verbindlichkeiten und Verpfl ichtungen im Zusammenhang<br />
mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der<br />
Gesellschaft freizuhalten bzw., sofern die Treuhänderin<br />
bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der Leistung<br />
auf erste Anforderung zu erstatten.<br />
§ 6<br />
Übertragung von Beteiligungen<br />
Für die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Treugeber gilt § 20 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft entsprechend. Dies gilt<br />
sinngemäß für die Übertragung von Rechten, welche dem<br />
Treugeber aus diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
gegenüber der Treuhänderin zustehen.<br />
§ 7<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf<br />
unbestimmte Zeit geschlossen. Er sowie das Treuhandverhältnis<br />
enden in jedem Fall mit der Vollbeendigung<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
103<br />
Wichtige Verträge
104<br />
Wichtige Verträge<br />
2. Unbeschadet der Ziffer 1 endet die Vollrechtstreuhand<br />
mit der Übertragung der treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft von<br />
der Treuhänderin auf den Treugeber. Das Treuhandverhältnis<br />
setzt sich in diesem Fall als Verwaltungstreuhand<br />
fort.<br />
3. Eine ordentliche Kündigung dieses Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages durch die Treuhänderin ist nicht<br />
zulässig. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung<br />
aus wichtigem Grund.<br />
§ 8<br />
Vergütungen der Treuhänderin<br />
1. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der<br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von 0,5%<br />
p.a. bezogen auf das von ihr treuhänderisch gehaltene<br />
oder im Wege der Verwaltungstreuhand verwaltete<br />
Kommanditkapital zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Im Jahr 2009 beträgt die Vergütung<br />
2/12 des vorgenannten Betrages. Bezugsgröße für die<br />
Vergütung ist bis zur Schließung der Gesellschaft das<br />
Kommanditkapital zum 30. Juni bzw. 31. Dezember<br />
eines Jahres. Nach Schließung der Gesellschaft ist<br />
das Kommanditkapital zum 31. Dezember eines jeden<br />
Jahres maßgeblich.<br />
2. Aufwendungen, welche die Treuhänderin auf Rechnung<br />
der Fondsgesellschaft außerhalb der Treuhandund<br />
Verwaltungstätigkeit hat, kann sie dieser in<br />
Rechnung stellen. Die Fondsgesellschaft ersetzt der<br />
Treuhänderin die Kosten, insbesondere Notar- und<br />
Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der<br />
Treuhänderin als Kommanditistin der Gesellschaft und<br />
durch die Erhöhung ihrer Einlage entstehen, sowie die<br />
ggf. anfallenden Kosten für die Eintragung der Treugeber<br />
als Direktkommanditisten.<br />
3. Sofern ein Anleger seine Beteiligung an der Gesellschaft<br />
auf einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten<br />
überträgt, erhebt die Treuhänderin vom ausscheidenden<br />
Gesellschafter hierfür eine Gebühr in Höhe von 50<br />
Euro. Hiervon unberührt bleiben weitere Kosten, die<br />
dem Anleger im Zusammenhang mit der Übertragung<br />
entstehen (z. B. Handelsregistergebühren).<br />
§ 9<br />
Haftung der Treuhänderin<br />
1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Anlegers<br />
sind ausschließlich die im Emissionsprospekt<br />
der Fondsgesellschaft enthaltenen Informationen. Die<br />
Treuhänderin hat den Emissionsprospekt und die darin<br />
enthaltenen Angaben keiner eigenen Überprüfung<br />
unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt<br />
des Emissionsprospektes und für die Angaben zur<br />
Wirtschaftlichkeit und zu den steuerlichen Folgen der<br />
Beteiligung.<br />
2. Die Treuhänderin ist verpfl ichtet, die sich aus diesem<br />
Treuhandvertrag ergebenden Rechte und Pfl ichten mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.<br />
3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten,<br />
haften auch für ein vor dem Abschluss des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages liegendes Verhalten nur,<br />
soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur<br />
Last fällt. Im Falle der Haftung, ausgenommen vorsätzliches<br />
Verschulden, haftet die Treuhänderin nur für<br />
den typischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem<br />
Fall ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe<br />
des vom Anleger gezeichneten Zeichnungsbetrages<br />
begrenzt.<br />
4. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegen die Treuhänderin<br />
verjährt nach 12 Monaten ab Kenntnisnahme; soweit<br />
kraft Gesetz kürzere Verjährungsfristen gelten, sind<br />
diese anwendbar. Die Verjährungsfrist beginnt für alle<br />
Ersatzansprüche gegen die Treuhänderin grundsätzlich<br />
mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen<br />
Umstände, die eine Haftung der Treuhänderin<br />
begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der<br />
Absendung des jeweiligen Geschäftsberichtes und/<br />
oder des Berichtes der Treuhänderin an den Treugeber<br />
beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die während<br />
des Geschäftsjahres der Kommanditgesellschaft<br />
entstanden sind, auf die sich der Geschäftsbericht<br />
und/oder der Bericht der Treuhänderin an die Treugeber<br />
beziehen. § 103 BGB fi ndet keine Anwendung.
5. Die Ausführung von Weisungen des Treugebers gemäß<br />
§ 3 dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages stellt<br />
die Treuhänderin im Verhältnis zum Treugeber von<br />
jeder Verantwortlichkeit frei, soweit nicht zwingende<br />
gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
§ 10<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an die<br />
zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Treugebers<br />
gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf (3 Werktage)<br />
als dem Treugeber zugegangen.<br />
2. Die Treuhänderin weist darauf hin, dass die persönlichen<br />
Daten im Rahmen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
elektronisch gespeichert werden<br />
und dass die in die Platzierung des Eigenkapitals<br />
eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />
Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiert werden.<br />
Der Treugeber ist verpfl ichtet, sämtliche Änderungen<br />
bezüglich seiner Bestandsdaten (Name, Wohnsitz, Anschrift,<br />
Bankverbindungen, Finanzamt, Steuernummer)<br />
unverzüglich der Treuhänderin mitzuteilen.<br />
3. Soweit in diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft in<br />
seiner jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis<br />
sinngemäß. Die Beitrittserklärung des Treugebers<br />
sowie der Gesellschaftsvertrag sind integrale<br />
Bestandteile des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das<br />
Schriftformerfordernis.<br />
5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine<br />
künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder<br />
teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein<br />
oder die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit später<br />
verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird<br />
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht<br />
durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der<br />
Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich<br />
zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden<br />
gewollt haben oder nach dem Sinn und<br />
Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie diesen<br />
Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder<br />
Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin<br />
festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder<br />
Termin), soll das der Bestimmung am nächsten kommende<br />
rechtlich zulässige Maß vereinbart werden.<br />
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen<br />
aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig,<br />
der Sitz der Treuhänderin.<br />
Nürnberg, den 29. September 2009<br />
gez. Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />
als Geschäftsführer der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
als persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
gez. Jörg Bähren<br />
als Geschäftsführer der<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
105<br />
Wichtige Verträge
106<br />
Wichtige Verträge<br />
15.3<br />
Geschäftsbesorgungs-<br />
vertrag<br />
zwischen<br />
1.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>,<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
– nachstehend „Auftraggeberin“ genannt –<br />
und<br />
2.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong>,<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
– nachstehend „Auftragnehmerin“ genannt –<br />
Präambel<br />
Die Auftraggeberin ist für die Gesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong><br />
<strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
vom 29.09.2009 als persönlich haftende Gesellschafterin<br />
gemäß § 114 (1), § 161 (2) und § 164 HGB zur<br />
Geschäftsführung befugt und ausschließlich berechtigt. In<br />
selbigem Vertrag wurde unter § 7 Ziffer 1 Satz 2 geregelt,<br />
dass die Auftraggeberin berechtigt ist, für die Führung der<br />
Geschäfte Dritte zu beauftragen. Dies vorausgeschickt<br />
vereinbaren beide Parteien wie folgt:<br />
§ 1<br />
Gegenstand<br />
1. Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin<br />
mit der Übernahme und Durchführung der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong><br />
<strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft<br />
gehören und umfasst insbesondere die Durchführung<br />
und Abwicklung der nach dem Investitions- und Finanzplan<br />
(§ 3 des Gesellschaftsvertrages der <strong>SHEDLIN</strong><br />
<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG) vorgesehenen<br />
Rechtsgeschäfte.<br />
Zur Geschäftsführung gehört auch die Führung der<br />
Bücher der Gesellschaft gemäß §§ 238 ff., 264a HGB<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und Bilanzierung sowie die Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses. Die Auftragnehmerin ist berechtigt,<br />
Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzuziehen,<br />
entsprechende Geschäftsbesorgungsverträge<br />
mit Wirkung für die Gesellschaft abzuschließen und<br />
entsprechende Vollmachten zu erteilen.<br />
Die Auftragnehmerin führt die Geschäfte der Gesellschaft<br />
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften<br />
und dem Gesellschaftsvertrag der <strong>SHEDLIN</strong><br />
<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG, insbesondere<br />
in Übereinstimmung mit dem Unternehmensgegenstand<br />
gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages .<br />
Die Auftragnehmerin ist bevollmächtigt, die Gesellschaft<br />
allein zu vertreten, soweit nicht aus zwingenden<br />
gesetzlichen Gründen eine Vertretung durch die Auftraggeberin<br />
zu erfolgen hat. Sie ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit und befugt – soweit<br />
gesetzlich zulässig – Untervollmacht zu erteilen.<br />
Die Auftragnehmerin hat die Geschäfte mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.<br />
2. Für Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, bedarf es der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
3. In Not- und Eilfällen kann die Auftragnehmerin Rechtsgeschäfte,<br />
die über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit<br />
hinausgehen, ohne vorherige Zustimmung vornehmen,<br />
muss aber die Auftraggeberin und die Gesellschafterversammlung<br />
unverzüglich hiervon unterrichten.<br />
4. Maßnahmen zur Durchführung der im Gesellschaftsvertrag<br />
unter §§ 2, 3 genannten Investitionen, insbesondere<br />
der Erwerb der Beteiligung an der Al Alamia<br />
Arabian Gulf FZC, bedürfen nicht der Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung.<br />
§ 2<br />
Vergütung, Fälligkeit<br />
1. Die Auftragnehmerin erhält für Ihre Leistung eine<br />
Vergütung in Höhe von jährlich 0,5% des Kommandit-
kapitals der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong><br />
& Co. KG zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für das<br />
Geschäftsjahr 2009 reduziert sich die Vergütung auf<br />
2/12 des Betrages gemäß Satz 1. Bezugsgröße für die<br />
Vergütung ist bis zur Schließung der Gesellschaft das<br />
Kommanditkapital zum 30. Juni bzw. 31. Dezember eines<br />
Jahres. Nach Schließung der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />
<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist das Kommanditkapital<br />
zum 31. Dezember eines jeden Jahres maßgeblich.<br />
2. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar an die<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
3. Die Abrechnung erfolgt jährlich und ist spätestens zum<br />
31.12. des Abrechnungsjahres fällig. Die Auftragnehmerin<br />
ist berechtigt unterjährige Zwischenabrechnungen<br />
zu stellen.<br />
§ 3<br />
Haftung<br />
1. Die Auftragnehmerin haftet bei der Erbringung ihrer<br />
Leistungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin<br />
gegenüber der Auftragnehmerin verjähren innerhalb<br />
von drei Jahren nach Bekanntwerden des Schaden<br />
stiftenden Ereignisses, soweit nicht zwingendes Recht<br />
eine hiervon abweichende Regelung enthält. Schadensersatzansprüche<br />
sind schriftlich geltend zu machen.<br />
2. Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 1 ist die Haftung<br />
insgesamt betragsmäßig begrenzt auf die gemäß § 2<br />
Ziffer 1 vereinbarte Vergütung.<br />
§ 4<br />
Laufzeit des Vertrages<br />
1. Der Vertrag gilt mit Datum der Unterschrift und endet<br />
mit der Vollbeendigung der Fondsgesellschaft.<br />
2. Eine Kündigung dieses Vertrages durch die Vertragsparteien<br />
erstmalig mit einer Kündigungsfrist von 3<br />
Monaten zum 31.12.2011 möglich. Wird vom Kündigungsrecht<br />
kein Gebrauch gemacht, verlängert sich<br />
dieser Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr mit<br />
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12. des<br />
Jahres. Die Regelungen gemäß Ziff. 1 bleiben hiervon<br />
jedoch unberührt.<br />
3. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt.<br />
4. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.<br />
§ 5<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz<br />
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch<br />
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen<br />
treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger<br />
Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen<br />
Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes<br />
gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine<br />
ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.<br />
2. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt<br />
auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.<br />
3. Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen und Gerichtsstand<br />
für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg.<br />
Nürnberg, den 29. September 2009<br />
Auftragnehmerin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Geschäftsführungs <strong>GmbH</strong><br />
vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Johanna Borus<br />
Auftraggeberin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
vertreten durch die Geschäftsführer<br />
Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />
107<br />
Wichtige Verträge
108<br />
Wichtige Verträge<br />
15.4<br />
Mittelfreigabevertrag<br />
zwischen<br />
1.<br />
der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong>,<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />
und<br />
2.<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
– nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
3.<br />
der RK revisionskontor gmbh<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerwald-Landmann-Str. 44, 90491 Nürnberg<br />
– nachfolgend „Prüfer“ genannt –<br />
Präambel<br />
Die Treuhänderin wird für Anleger Beteiligungen an der<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG,<br />
Nürnberg, halten. Das geplante zu platzierende Eigenkapital<br />
beträgt gem. § 4 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft 47.498.000 Euro zzgl. 5%<br />
Agio bzw. im Falle der Ausnutzung der Überplatzierungsreserve<br />
gem. § 4 Ziff. 3 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
59.998.000 Euro zzgl. 5% Agio.<br />
Die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> als Treuhandkommanditistin<br />
und Inhaberin des Treuhandkontos darf Auszahlungen<br />
von darauf eingezahlten Anlegergeldern zugunsten der<br />
Beteiligungsgesellschaft nur im Rahmen des Investitionsund<br />
Finanzplans gem. § 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
und nur nach Freigabe durch eine mit der Mittelfreigabe<br />
beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen<br />
(§ 5 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft).<br />
Dies vorangestellt, vereinbaren die Beteiligten<br />
wie folgt:<br />
§ 1<br />
Gegenstand des Vertrages<br />
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der<br />
Mittelfreigabe und die Festlegung der dabei zu beachtenden<br />
Voraussetzungen für die Mittelfreigabe durch<br />
den Prüfer.<br />
§ 2<br />
Durchführung der Mittelfreigabe<br />
1. Die Treuhänderin beauftragt den Prüfer, die Mittelfreigabe<br />
gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
der von Anlegern einzuwerbenden<br />
Eigenmittel (Kommanditkapital) der Gesellschaft in<br />
der geplanten Höhe von 47.498.000 Euro (in Worten:<br />
EURO siebenundvierzig Millionen vierhundertachtundneunzigtausend)<br />
zzgl. 5% Agio auf dem von der Treuhänderin<br />
in eigenem Namen geführten Treuhandkonto<br />
(Nr. 10560274) bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ 760<br />
501 01), nachfolgend Treuhandkonto genannt, nach<br />
Maßgabe der in diesem Vertrag festgelegten Voraussetzungen<br />
zu übernehmen.<br />
Die vorgenannten Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft<br />
werden von diesem Treuhandkonto auf ein<br />
Bankkonto der Beteiligungsgesellschaft übertragen,<br />
sobald die im § 2 Ziffer 2 genannten Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. Verfügungsberechtigt über dieses vorgenannte<br />
Treuhandkonto ist die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
gemeinsam mit dem Mittelfreigabekontrolleur. Der<br />
Mittelfreigabekontrolleur gewährleistet ausdrücklich<br />
eine interne Vertretungsregelung, um den Ablauf dauerhaft<br />
aufrecht zu erhalten.<br />
2. Der Prüfer gibt die auf das Treuhandkonto eingezahlten<br />
Eigenmittel der Anleger anteilig nach Erfüllung<br />
folgender Voraussetzungen frei:<br />
a) Eigenmittel der Gesellschaft in Euro, die zum Fälligkeitszeitpunkt<br />
einem Gegenwert in Höhe von maximal<br />
54,2 Mio. USD entsprechen und vorgesehen sind für:
aa) den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von 90%<br />
der Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC, einer<br />
in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen<br />
Kapitalgesellschaft, und<br />
bb) die zusätzliche Kapitalausstattung der Al Alamia<br />
Arabian Gulf FZC im Hinblick auf die erforderliche Finanzierung<br />
der vorgesehenen Investition der Al Alamia<br />
Arabian Gulf FZC bzw. ihrer Tochtergesellschaft, der<br />
German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>)<br />
LLC.<br />
Der Investitions- und Finanzierungsplan der Gesellschaft<br />
kalkuliert gem. § 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
hierfür einen Gesamtbetrag in Höhe von<br />
38.689.696 Euro. Diese Kalkulation beruht auf einem<br />
angenommenen Wechselkurs von 1 EUR = 1,40 USD.<br />
Sofern der Wechselkurs USD/EUR zum Zeitpunkt der<br />
Fälligkeit der für aa) und bb) vorgesehenen Beträge<br />
von diesem Kurs abweicht, sind die diesem Wechselkurs<br />
entsprechenden Beträge in Euro durch den Prüfer<br />
freizugeben. Voraussetzung ist in jedem Falle die Vorlage<br />
entsprechender Anteilskaufverträge einschließlich<br />
entsprechender Erklärungen der Veräußerer, dass die<br />
von der Fondsgesellschaft zu erwerbenden Anteile<br />
nicht mit Rechten Dritter belastet sind und dass die<br />
Veräußerer keinen Beschränkungen hinsichtlich der<br />
Verfügung über die zu veräußernden Anteile unterliegen.<br />
Voraussetzung für die Freigabe von weiteren Eigenmitteln<br />
zur zusätzlichen Kapitalausstattung der Al<br />
Alamia Arabian Gulf FZC gemäß bb) ist des Weiteren<br />
die Vorlage eines von der Geschäftsführung der Al Alamia<br />
Arabian Gulf FZC und der Geschäftsführung der<br />
German Heart and Vascular Hospital (<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC<br />
unterzeichneten Businessplans, der Investitionskosten<br />
auf Ebene der German Heart and Vascular Hospital<br />
(<strong>Middle</strong> <strong>East</strong>) LLC für den Bau der Herz-, Gefäß- und<br />
Nierenklinik in Höhe von maximal 54,2 Mio. USD ausweist.<br />
Der Prüfer gibt Mittel für die zusätzliche Kapitalausstattung<br />
gemäß bb) maximal in Höhe der Differenz<br />
zwischen 54,2 Mio. USD und den Anschaffungskosten<br />
für den Anteilserwerb gem. aa), die ebenfalls in USD<br />
zu zahlen sind, frei.<br />
b) die für die Kosten der Konzeption und Projektierung<br />
vorgesehenen Eigenmittel in Höhe von 950.000 Euro<br />
(§ 3 (2) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft)<br />
nach Vorlage entsprechender Nachweise<br />
entsprechend der jeweiligen Fälligkeit;<br />
c) die für Eigenkapitalvermittlung vorgesehenen Eigenmittel<br />
§ 3 (3) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft)<br />
in Höhe von 5.225.000 Euro zzgl.<br />
des von den Anlegern gezahlten Agios nach Vorlage<br />
entsprechender Nachweise entsprechend der jeweiligen<br />
Fälligkeit;<br />
d) die für Gründungs- und Beratungskosten, Handelsregistergebühren<br />
(Anmeldung der Beteiligungsgesellschaft<br />
zum Handelsregister etc.) sowie Prospekterstellung<br />
und -prüfung vorgesehenen Eigenmittel in Höhe von<br />
805.220 Euro (§ 3 (4) des Gesellschaftsvertrages der<br />
Beteiligungsgesellschaft) nach Vorlage entsprechender<br />
Nachweise entsprechend der jeweiligen Fälligkeit;<br />
3. Die Mittelverwendungskontrolle gemäß Nr. 2 a erstreckt<br />
sich ausschließlich auf das formale Vorliegen<br />
eines bzw. mehrerer Kauf- bzw. Abtretungsverträge<br />
oder sonstiger Verträge über insgesamt bis zu 90% der<br />
Anteile an der Al Alamia Arabian Gulf FZC. Die Wirksamkeit<br />
der entsprechenden Anteilsübertragung(en)<br />
ist durch entsprechende Auszüge aus einem öffentlichen<br />
Register in den VAE nachzuweisen, die nach<br />
Einschätzung des Prüfers geeignet sind, den rechtlich<br />
einwandfreien Anteilsbesitz der Fondsgesellschaft<br />
bzw. – im Falle des mittelbaren Anteilserwebs – eines<br />
von ihr bevollmächtigten Treuhänders zu bestätigen.<br />
Im Falle des mittelbaren Anteilserwebs muss sich aus<br />
den vorgelegten Verträgen und Unterlagen – soweit<br />
gesetzlich zulässig – die uneingeschränkte und unbedingte<br />
Verfügungsmacht der Gesellschaft in Bezug<br />
auf die Beteiligung an der Al Alamia Arabian Gulf FZC<br />
ergeben.<br />
Mit Freigabe des Kaufpreises des Anteilskaufs sind die<br />
vertraglich vereinbarten oder gesetzlich bestimmten<br />
Anschaffungsnebenkosten (z. B. Provisionen, Rechtsberatungskosten,<br />
Handelsregistergebühren) freigegeben.<br />
Ansonsten gelten Rechnungen als Nachweise<br />
109<br />
Wichtige Verträge
110<br />
Wichtige Verträge<br />
für die Mittelverwendungskontrolle, die von der Geschäftsführung<br />
der Beteiligungsgesellschaft akzeptiert<br />
werden.<br />
§ 3<br />
Verpfl ichtung der Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft verpfl ichtet sich, den Prüfer,<br />
sofern es sich für die Durchführung der Mittelfreigabe<br />
als erforderlich erweist, in jeder Hinsicht zu unterstützen,<br />
insbesondere ihm alle erforderlichen Vollmachten zu erteilen.<br />
Dem Prüfer steht jederzeit die vollständige Einsicht<br />
in alle Geschäftsunterlagen der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu. Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft ist<br />
dem Prüfer gegenüber unbeschränkt auskunftspfl ichtig.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird die für die Kontrolle<br />
notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Etwaige<br />
hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten der<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
§ 4<br />
Haftung<br />
Der Prüfer haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung<br />
der im Namen und auf Rechnung der Beteiligungsgesellschaft<br />
einzugehenden Verträge durch die jeweiligen<br />
Vertragspartner. Für den Eintritt der von der<br />
Beteiligungsgesellschaft angestrebten steuerlichen<br />
und wirtschaftlichen Ziele übernimmt der Prüfer keine<br />
Haftung. Ansonsten gelten für die Durchführung dieses<br />
Auftrages und die Haftung auch gegenüber Dritten die<br />
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der<br />
Fassung vom 1. Januar 2002.<br />
§ 5<br />
Vertragsbeendigung<br />
1. Dieser Vertrag endet mit dem 30.06.2012, spätestens<br />
jedoch mit vollständiger Verwendung der für den Beteiligungsankauf<br />
vorgesehenen Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Im Übrigen kann dieser Vertrag aus<br />
wichtigem Grund von beiden Seiten jederzeit fristlos<br />
gekündigt werden.<br />
2. Hat der Prüfer eine Kündigung dieses Vertrages zu<br />
vertreten, so beschränkt sich sein Entgeltanspruch<br />
auf einen dem bereits erbrachten Teil der Leistungen<br />
entsprechenden Honoraranteil. Hat die Treuhänderin<br />
die Kündigung zu vertreten, so hat der Prüfer einen<br />
Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung abzüglich<br />
der ersparten Aufwendungen wegen der vorzeitigen<br />
Beendigung seiner Tätigkeit; die Höhe dieser ersparten<br />
Aufwendungen wird mit 40% des Honorars für den<br />
noch nicht erbrachten Teil der Leistungen des Prüfers<br />
vereinbart.<br />
Sofern Eigenmittel der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />
bis zum 30.06.2012 im Rahmen des Investitions- und<br />
Finanzplans gemäß § 3 des Gesellschaftsvertrags der<br />
Beteiligungsgesellschaft verwendet worden sind, sind<br />
diese unter Beachtung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
an die Anleger zurückzuzahlen.<br />
§ 6<br />
Vergütung<br />
1. Für die Tätigkeit gemäß § 1 erhält der Prüfer von der<br />
Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von<br />
0,08% (in Worten: null Komma null acht vom Hundert),<br />
bezogen auf das einzuwerbende Kommanditkapital<br />
von 47.498.000 Euro folglich einen Betrag von<br />
37.998 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
2. Die Vergütung gemäß Ziff. 1 wird wie folgt zur Zahlung<br />
fällig:<br />
a. erstmalig per 31.12.2009 bezogen auf das zu diesem<br />
Zeitpunkt platzierte Kommanditkapital zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer<br />
b. ab 01.01.2010 jeweils zum Ende eines Quartals bezogen<br />
auf das innerhalb der jeweiligen Quartale<br />
platzierte Kommanditkapital zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
3. Die Vergütung gemäß Ziff. 1 und die Zahlungsmodalitäten<br />
gemäß Ziff. 2 ändern sich entsprechend,<br />
wenn die Beteiligungsgesellschaft bei der Einwerbung<br />
des Kommanditkapitals von der Ausnutzung der<br />
Überplatzierungsreserve gem. § 4 Ziff. 3 Satz 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
Gebrauch macht.
§ 7<br />
Schriftformklausel<br />
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Mündliche Vereinbarungen dieser Art zwischen<br />
den Beteiligten entfalten keine Rechtswirksamkeit,<br />
können insbesondere nicht die Bedeutung eines Verzichtes<br />
auf die Einhaltung der Schriftformklausel haben.<br />
§ 8<br />
Teilnichtigkeit<br />
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages<br />
unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der<br />
übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpfl ichten<br />
sich, eine zulässige und wirksame, der unwirksamen<br />
Bestimmung am nächsten kommende Vereinbarung zu<br />
treffen.<br />
§ 9<br />
Gerichtsstand und Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem<br />
Vertrag ist das Landgericht Bremen. Es gelten die Allgemeinen<br />
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.<br />
Januar 2002.<br />
Nürnberg, den 30.09.2009<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
gez. Jörg Bähren<br />
als Geschäftsführer<br />
Nürnberg, den 01.10.2009<br />
rk revisionskontor gmbh<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Dietmar Zanzinger als Prüfer<br />
Nürnberg, den 01.10.2009<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
diese vertreten durch die Geschäftsführer<br />
gez. Robert G. Schmidt Dr. Gerald Schüssel<br />
111<br />
Wichtige Verträge
16.<br />
Zusätzliche Angaben<br />
gemäß Vermögens-<br />
anlagen-Verkaufs-<br />
prospektverordnung<br />
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
sind auch die folgenden Angaben in den Verkaufsprospekt<br />
der Emittentin aufzunehmen:<br />
§ 2 Absatz 1 Satz 5<br />
Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor.<br />
§ 4 Satz 1 Nummer 8<br />
Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt in Deutschland<br />
und Österreich. Es fi ndet nicht in verschiedenen Teilbeträgen<br />
statt. Zeichnungen aus Deutschland und Österreich<br />
werden entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres<br />
Eingangs bei der Treuhänderin angenommen.<br />
§ 5 Nummer 6, § 10 Absatz 2 Satz 1 und Satz 3<br />
Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />
§ 6 Satz 1 Nummer 2<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />
Absatz 1 VerkProspG sind bisher nicht ausgegeben<br />
worden.<br />
§ 6 Satz 2 und 3<br />
Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellshaft noch eine<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />
§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1<br />
Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche<br />
Person.<br />
§ 7 Absatz 1 Satz 2<br />
Die Emittentin wurde vor weniger als 5 Jahren gegründet.<br />
§ 8 Absatz 1 Nummer 2<br />
Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren bestehen nicht.
§ 8 Absatz 1 Nummer 3<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Emittentin haben können.<br />
§ 8 Absatz 1 Nummer 4<br />
Es werden keine laufenden Investitionen getätigt.<br />
§ 8 Absatz 2<br />
Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinfl usst.<br />
§ 9 Absatz 2 Nummer 2<br />
Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern,<br />
den Mitgliedern der Geschäftsführung der<br />
Emittentin, der Treuhänderin sowie der Mittelfreigabekontrolleurin<br />
steht oder stand ein Eigentum am Anlageobjekt<br />
oder wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen<br />
Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt<br />
nicht zu.<br />
§ 9 Absatz 2 Nummer 3<br />
Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />
bestehen nicht.<br />
§ 9 Absatz 2 Nummer 4<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />
des Anlageobjektes, insbesondere im<br />
Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht.<br />
§ 9 Absatz 2 Nummer 5<br />
Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich.<br />
§ 9 Absatz 2 Nummer 6<br />
Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />
oder wesentlicher Teile davon wurden von der<br />
Emittentin noch nicht geschlossen.<br />
§ 9 Absatz 2 Nummer 7<br />
Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt bestehen<br />
nicht.<br />
§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und<br />
Nummer 2a, § 11<br />
Der Jahresabschluss der Emittentin wurde erstellt aber<br />
nicht geprüft. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt.<br />
§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3<br />
Eine Zwischenübersicht wurde nicht veröffentlicht.<br />
§ 12 Absatz 1 Nummer 1<br />
Es gibt weder einen Beirat noch ein Aufsichtsgremium der<br />
Emittentin.<br />
§ 12 Absatz 3 Nummer 1<br />
Weder die Treuhänderin noch die Mittelfreigabekontrolleurin<br />
ist eine natürliche Person.<br />
§ 12 Absatz 4<br />
Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung angabepfl ichtigen<br />
Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des<br />
Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots<br />
der Vermögensanlage aber wesentlich beeinfl usst haben,<br />
existieren nicht.<br />
§ 14<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen<br />
Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />
die Gewährleistung übernommen.<br />
§ 15<br />
Die Emittentin wurde vor mehr als 18 Monaten gegründet.<br />
113<br />
Zusätzliche Angaben gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
17.<br />
Verbraucherinformation<br />
zum Fernabsatz<br />
Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbrauchers) nicht<br />
unmittelbar über den Anlageberater erfolgt, sondern auf<br />
dem Wege des Fernabsatzes durch sogenannte Fernkommunikationsmittel<br />
(Brief, Telefon, Fax, elektronische Medien<br />
wie E-Mail, Internet) sind nach § 312 c BGB i.V.m. § 1<br />
BGB-Informationspfl ichten-Verordnung (BGB-InfoV) dem<br />
Anleger bestimmte Informationen zu erteilen.<br />
Bei telefonischen Kontakten hat der Unternehmer seine<br />
Identität sowie den geschäftlichen Zweck des Telefonats<br />
zu Beginn des Gesprächs ungefragt vollständig<br />
offenzulegen.<br />
Alle Vertragsbestimmungen sind dem Anleger vorzulegen.<br />
Das sind:<br />
Gesellschaftsvertrag (Kapitel 15.1)<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Kapitel 15.2)<br />
Beitrittserklärung (dem Verkaufsprospekt beiliegend)<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (vorliegend entfallend)<br />
Informationspfl ichten bei Fernabsatzverträgen nach der<br />
BGB-InfoV in Textform:<br />
1.<br />
Identität des Unternehmers und ladungsfähige<br />
Anschriften<br />
a) Beteiligungsgesellschaft/Emittentin:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(Amtsgericht Nürnberg, HRA 14811), vertreten durch die<br />
Komplementärin <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht<br />
Nürnberg, HRB 23903), Geschäftsführer: Robert G.<br />
Schmidt, Dr. Gerald Schüssel (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg
) Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 23903), vertreten durch die Geschäftsführer Robert<br />
G. Schmidt, Dr. Gerald Schüssel (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
c) Anbieterin:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Capital AG, (Amtsgericht Nürnberg, HRB 23832),<br />
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Robert G. Schmidt<br />
(CEO), Ludwig Müller (CFO), Johanna Borus (CIO), Dr.<br />
Gerhard Schüssel (COO), Davut Deletioglu (CSO) (jeweils<br />
Einzelvertretungsbefugnis), Breslauer Str. 396, 90471<br />
Nürnberg<br />
d) Treuhandgesellschaft:<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Nürnberg, HRB<br />
23940), vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Bähren,<br />
Kathlen Schneider (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg<br />
e) Anlageberater/Vermittler:<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Nürnberg,<br />
HRB 24724) vertreten durch die Geschäftsführer Robert<br />
G. Schmidt, Davut Deletioglu (jeweils Einzelvertretungsbefugnis),<br />
Breslauer Str. 396, 90471 Nürnberg, sowie<br />
weitere Untervermittler<br />
2.<br />
Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage,<br />
Zustandekommen der Vertragsbeziehung<br />
Sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben<br />
sich aus dem Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot<br />
der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG (Aufstellungsdatum: 05.10.2009). Mit der Annahme<br />
der Beitrittserklärung kommt eine vertragliche Beziehung<br />
zwischen dem Anleger und der Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
zustande; neben einer mittelbaren Beteiligung über die<br />
Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> kann der Anleger der <strong>SHEDLIN</strong><br />
<strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG auch unmittelbar<br />
als Kommanditist beitreten.<br />
3.<br />
Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />
Die Gesellschaft hat keine Mindestlaufzeit. Anleger können<br />
das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten<br />
zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2014 kündigen.<br />
4.<br />
Angaben über einen Vorbehalt, eine in Qualität<br />
und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen,<br />
und über einen Vorbehalt, versprochene Leistungen<br />
im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht<br />
zu erbringen<br />
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Aureus Treuhand <strong>GmbH</strong> und die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice<br />
<strong>GmbH</strong> zustande. Nach Annahme des Beitritts<br />
bestehen keine Leistungsvorbehalte. Eine Alternativanlage<br />
entfällt. Anteile an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong><br />
2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG können nur erworben werden, solange<br />
dieses Gesellschaft noch nicht geschlossen ist.<br />
5.<br />
Angaben über den Gesamtpreis einschließlich<br />
aller Steuern, die der Unternehmer abführen<br />
muss, und sonstiger Preisbestandteile<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 15.000 Euro zzgl.<br />
5% Agio auf die Zeichnungssumme. Bezüglich der zu leistenden<br />
Steuern wird auf das Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
(Kapitel 14) verwiesen.<br />
6.<br />
Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Lieferund<br />
Versandkosten sowie ein Hinweis auf mögliche<br />
weitere Steuern oder Kosten, die nicht<br />
über den Unternehmer abgeführt oder von ihm<br />
in Rechnung gestellt werden<br />
Der Anleger trägt als Kommanditist, sollte er sich unmittelbar<br />
beteiligen, die anfallenden Kosten für eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht sowie die Kosten<br />
der Registeranmeldung und der Eintragung in das Handelsregister.<br />
Die Einkommensteuer fällt direkt bei dem<br />
115<br />
Verbraucherinformation zum Fernabsatz
116<br />
Verbraucherinformation zum Fernabsatz<br />
einzelnen Anleger an. Zu den Einzelheiten wird auf die Kapitel<br />
„Rechtliche Grundlagen (Kapitel 12) und „Steuerliche<br />
Grundlagen“ (Kapitel 14) verwiesen.<br />
7.<br />
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der<br />
Lieferung oder Erfüllung<br />
Die Einzahlungstermine und -raten ergeben sich aus der<br />
Beitrittserklärung und dem Verkaufsprospekt. Die Einlage<br />
ist nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch<br />
die Treuhänderin auf das angegebene Konto der Treuhandgesellschaft<br />
zu zahlen.<br />
8.<br />
Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen<br />
eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie<br />
die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,<br />
insbesondere Namen und Anschrift desjenigen,<br />
gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist,<br />
und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der<br />
Rückgabe, einschließlich Informationen über<br />
den Betrag, den der Verbraucher im Falle des<br />
Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357<br />
Abs. 1 BGB für die erbrachte Dienstleistung zu<br />
zahlen hat<br />
Der Anleger kann seine Beitrittserklärung binnen 14 Tagen<br />
widerrufen. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner<br />
Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />
abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />
9.<br />
Alle spezifi schen, zusätzlichen Kosten, die der<br />
Verbraucher für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels<br />
zu tragen hat, wenn solche<br />
zusätzlichen Kosten durch den Unternehmer in<br />
Rechnung gestellt werden<br />
Derartige Kosten fallen nicht an.<br />
10.<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur<br />
Verfügung gestellten Informationen, z. B. die<br />
Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere<br />
hinsichtlich des Preises<br />
Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der Informationen<br />
ist nicht vorgesehen. Anteile an der <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong><br />
<strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG können jedoch nur erworben<br />
werden, solange die Gesellschaft nicht geschlossen ist.<br />
11.<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers<br />
und die für seine Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde<br />
a) Emittentin<br />
Für die <strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG ergibt sich die Hauptgeschäftstätigkeit aus dem Unternehmensgegenstand<br />
in § 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
(Kapitel 15.1).<br />
b) persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist die Komplementärin<br />
der Fondsgesellschaft. Ihre Aufgabe besteht in der Beteiligung<br />
als persönliche haftende Gesellschafterin an anderen<br />
Handelsgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte.<br />
c) Anbieterin<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Capital AG ist die Anbieterin.<br />
d) Vertriebsgesellschaft<br />
Die <strong>SHEDLIN</strong> Vertriebsservice <strong>GmbH</strong> übernimmt den<br />
Kapitalvertrieb.
12.<br />
Gegebenenfalls der Hinweis darauf, dass sich<br />
die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente<br />
bezieht, die wegen ihrer spezifi schen Merkmale<br />
oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen<br />
Risiken behaftet sind oder deren Preis<br />
Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt,<br />
auf die der Unternehmer keinen Einfl uss hat,<br />
und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete<br />
Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind<br />
Auf die wesentlichen Risiken der Beteiligung wird ausführlich<br />
im Verkaufsprospekt in Kapitel 4 hingewiesen.<br />
13.<br />
Hinweis auf die vertraglichen Kündigungsbedingungen<br />
einschließlich etwaiger Vertragsstrafen<br />
Während der Laufzeit der Gesellschaft kann ein Anleger<br />
seine Beteiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von 6<br />
Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2014 kündigen.<br />
Hiervon ausgenommen bleibt die Kündigung aus<br />
wichtigem Grund. In diesem Fall ist die Kündigung an die<br />
<strong>SHEDLIN</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Breslauer Str. 396, 90471<br />
Nürnberg, zu richten.<br />
14.<br />
Hinweis auf die Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Union, deren Rechte der Unternehmer<br />
der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher<br />
vor Abschluss des Fernabsatzvertrages<br />
zugrunde legt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
15.<br />
Hinweis auf eine Vertragsklausel über das auf<br />
den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht oder<br />
über das zuständige Gericht<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
16.<br />
Hinweis auf die Sprachen, in welchen die Vertragsinformationen<br />
und die in dieser Vorschrift<br />
genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,<br />
sowie auf die Sprache, in welcher sich der<br />
Unternehmer verpfl ichtet, mit Zustimmung des<br />
Verbrauchers die Kommunikation während der<br />
Laufzeit des Vertrages zu führen<br />
Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.<br />
17.<br />
Hinweis auf einen möglichen Zugang des Verbrauchers<br />
zu einem außergerichtlichen Beschwerde-<br />
und Rechtsbehelfsverfahren und<br />
ggf. die Voraussetzungen für diesen Zugang<br />
Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt zur<br />
<strong>SHEDLIN</strong> <strong>Middle</strong> <strong>East</strong> <strong>Health</strong> <strong>Care</strong> 2 <strong>GmbH</strong> & Co. KG sind<br />
die Zivilgerichte zuständig.<br />
18.<br />
Hinweis auf das Bestehen eines Garantiefonds<br />
oder anderer Entschädigungsregelungen, die<br />
nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 30. Mai<br />
1994 über Einlagesicherungssysteme (ABl. EG<br />
Nr. L 135, S. 5) und unter die Richtlinie 97/9/<br />
EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung<br />
der Anleger (ABl. EG Nr. L 84, S. 22)<br />
fallen<br />
Solche Garantiefonds und/oder andere Entschädigungsregelungen<br />
der vorstehenden Art sind bei dieser Anlageform<br />
nicht vorgesehen.<br />
117<br />
Verbraucherinformation zum Fernabsatz
118<br />
Überreicht durch:
Breslauer Straße 396<br />
90471 Nürnberg<br />
Tel.: +49 911 51 94 29-90<br />
Fax: +49 911 51 94 29-99<br />
www.shedlin.de<br />
info@shedlin.de