AUFTRAG ZUR ERDGASLIEFERUNG KEW PrivatGas Plus
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<strong>AUFTRAG</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ERDGASLIEFERUNG</strong><br />
<strong>KEW</strong> <strong>PrivatGas</strong> <strong>Plus</strong><br />
1. TARIFWAHL<br />
Ich will folgenden Tarif bei der <strong>KEW</strong> AG abschließen:<br />
<strong>KEW</strong> <strong>PrivatGas</strong> <strong>Plus</strong><br />
(ab 10.000 kWh p.a.)<br />
ARBEITSPREIS (ct/kWh)<br />
netto brutto<br />
4,50 5,355<br />
GRUNDPREIS<br />
7-12 kW (€ p.a.)<br />
netto brutto<br />
138,00 164,22<br />
GRUNDPREIS<br />
13-20 kW (€ p.a.)<br />
netto brutto<br />
142,00 168,98<br />
GRUNDPREIS<br />
21-25 kW (€ p.a.)<br />
netto brutto<br />
158,00 188,02<br />
JE WEITERE ANGE-<br />
FANGENE 5 kW (€ p.a.)<br />
netto brutto<br />
37,00 44,03<br />
Der Bruttopreis ist inkl. gültiger Erdgassteuer sowie der aktuellen MwSt. von 19%. Die vorgenannten Preise sind mit Preisstand zum 01.10.2009. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass die <strong>KEW</strong> zu Preisänderungen berechtigt ist. Änderungen der Preise werden gem. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Energielieferungen der <strong>KEW</strong> mit<br />
Stand vom 01.07.2010 (siehe hier Punkt 7) vorgenommen. Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />
Das Entgelt in der jeweiligen Preisstufe setzt sich aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis zusammen. Die Einstufung in die jeweilige Preisstufe 1-3 erfolgt automatisch<br />
bei der Rechnungsstellung je nach Jahresverbrauch und je Zähler. Hierbei wird der jeweilige abgelesene Verbrauch auf den Jahresverbrauch von 365 Tagen umgerechnet.<br />
Der gesamte Verbrauch wird mit den Preisen in der jeweiligen Preisstufe abgerechnet. Der Erdgasbezug wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet, dabei ergibt sich der<br />
Kilowattstundenwert aus der an der Messeinrichtung abgelesenen Bezugsmenge in Kubikmeter (m³), multipliziert mit dem Brennwertfaktor (kWh/m³). Änderungen des<br />
Brennwertfaktors werden bei der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Der Umrechnungsfaktor ist aus der Rechnung ersichtlich. Die Ermittlung des Brennwertfaktors und<br />
die Verbrauchsabgrenzung bzw. Verbrauchshochrechnung erfolgen nach dem DVGW – Arbeitsblatt G 685.<br />
2. LIEFERADRESSE RECHNUNGSADRESSE<br />
Kundennummer ________________________________________________ Rechnungseinheit _____________________________________________________<br />
Vorname ______________________________________________________ Vorname ____________________________________________________________<br />
Name ________________________________________________________ Name ______________________________________________________________<br />
Straße, Hausnummer ____________________________________________ Straße, Hausnummer __________________________________________________<br />
PLZ, Ort ______________________________________________________ PLZ, Ort ____________________________________________________________<br />
Geburtsdatum __________________________________________________ Geburtsdatum ________________________________________________________<br />
Telefon _______________________________________________________ Telefon _____________________________________________________________<br />
E-Mail ________________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________________<br />
3. LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Der Vertrag ist erstmals zum 31.12. des Folgejahres nach Liefer-/Vertragsbeginn kündbar. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem<br />
der Vertragspartner mindestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.<br />
2. Der Kunde erteilt der <strong>KEW</strong> eine Bankeinzugsermächtigung zum Einzug der Abschlags- und Rechnungsbeträge.<br />
3. Voraussetzung für den Vertrag ist, dass Raumheizgeräte mit einer Leistung von mindestens 7 kW angeschlossen sind. Der Kunde verpflichtet sich zu einer jährlichen<br />
Mindestabnahme von 10.000 kWh. Sollte diese Menge nicht erreicht werden, so ist die <strong>KEW</strong> berechtigt, den Kunden nach dem Grundversorgungstarif abzurechnen.<br />
4. Der Kunde bezieht seine Energie überwiegend für private Zwecke (sog. Haushaltsbedarf).<br />
5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort gegenüber Verbindlichkeiten der <strong>KEW</strong> AG ist Neunkirchen/Saar.<br />
Ergänzend gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Energielieferungen der <strong>KEW</strong> AG“ (Stand: 01.07.2010).<br />
6. Dieses Angebot gilt nur, wenn keine offenen Forderungen seitens der <strong>KEW</strong> gegenüber dem Kunden bestehen.<br />
4. BANKVERBINDUNG<br />
Ich ermächtige die <strong>KEW</strong> widerruflich, Rechnungsbeträge per Lastschrift einzuziehen.<br />
Konto-Nr. ______________________________________________________ Konto-Inhaber: _______________________________________________________<br />
BLZ __________________________________________________________ Name der Bank _______________________________________________________<br />
5. BEGINN DER ENERGIELIEFERUNG<br />
Der Abschluss des Vertrages kann jeweils zum nächsten Monatsbeginn erfolgen. Sollte kein oder ein falsches Datum angegeben sein, so wird der nächste 01 des dem<br />
Posteingang bei der <strong>KEW</strong> folgenden Monats als Vertragsbeginn genommen.<br />
Vertragsbeginn: 01.___.2010 Zählernummer:____________________<br />
6. <strong>AUFTRAG</strong>SERTEILUNG<br />
Hiermit beauftrage ich die <strong>KEW</strong> Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG (abgekürzt <strong>KEW</strong>) mit der ausschließlichen Belieferung o.g. Verbrauchsstelle mit elektrischer<br />
Energie zu den vorgenannten Bedingungen zum nächstmöglichen Termin. Der Liefervertrag kommt zu Stande, wenn dieser ausgefüllte und vom Kunden unterschriebene<br />
Auftrag auf Versorgung von <strong>KEW</strong> angenommen und dem Kunden schriftlich bestätigt wird.<br />
Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist<br />
zu richten an: <strong>KEW</strong> Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG, Händelstraße 5, 66538 Neunkirchen. Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen<br />
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene<br />
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur<br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit<br />
deren Empfang. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der<br />
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben.<br />
X ____________________________________________________________X_________________________________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Kundin / des Kunden bzw. der Kunden<br />
<strong>KEW</strong> Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Unsere Bankverbindungen: Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Händelstr. 5, 66538 Neunkirchen/Saar Sparkasse Neunkirchen: BLZ 592 520 46, Kt.-Nr. 5266 Jürgen Fried, OB, Vorstand: Dipl.Kfm. Werner Spaniol<br />
Telefon: 06821 / 200-150, Telefax: 06821 / 200-200 Bank1Saar eG Voba: BLZ 591 900 00, Kt.-Nr. 300 162 002 Amtsgericht Saarbrücken<br />
E-Mail: vertrieb@kew.de, Internet: www.kew.de Bank1Saar eG: BLZ 591 900 00, Kt.-Nr. 53 967 000 Handelsregister-Nr. HRB 91102, Steuer-Nr.: 030/100/00075
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENERGIELIEFERUNGEN<br />
DER <strong>KEW</strong> AG (STAND 01.07.2010).<br />
1. Voraussetzungen für die Energielieferung durch die <strong>KEW</strong><br />
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der mit der <strong>KEW</strong> geschlossenen<br />
Lieferverträge seinen gesamten Bedarf an leitungsgebundener Energie zu<br />
beziehen.<br />
Die Verbrauchsstelle liegt im Bereich der Kreisstadt Neunkirchen, der Gemeinde<br />
Spiesen-Elversberg oder der Gemeinde Schiffweiler.<br />
Die Lieferung muss in Niederspannung bzw. -druck erfolgen.<br />
Es darf zu Lieferbeginn kein wirksamer Vertrag mit einem anderen Lieferanten<br />
bestehen.<br />
2. Vertragsabschluss<br />
Der Liefervertrag kommt zu Stande, wenn der ausgefüllte und vom Kunden<br />
unterschriebene Antrag auf Versorgung von <strong>KEW</strong> angenommen und dem<br />
Kunden schriftlich bestätigt wird.<br />
Zum Vertragsbeginn wird der Zählerstand durch die <strong>KEW</strong> unter Berücksichtigung<br />
jahreszeitlich bedingter Verbrauchsschwankungen rechnerisch ermittelt.<br />
Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, einen selbst abgelesenen Zählerstand<br />
zum Vertragsbeginn mitzuteilen (Eingang dieser Mitteilung muss spätestens 2<br />
Wochen nach Vertragsbeginn sein.)<br />
3. Kündigung bestehender und Abschluss erforderlicher Verträge,<br />
Lieferbeginn durch die <strong>KEW</strong>.<br />
Besteht mit einem dritten Lieferanten und dem Kunden ein Liefervertrag, so ist<br />
die <strong>KEW</strong> berechtigt, im Namen des Kunden den/die bisherigen Lieferungsvertrag/-verträge<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung einer<br />
angemessenen Bearbeitungszeit zu kündigen. Die <strong>KEW</strong> teilt in diesem Fall dem<br />
Kunden die Aufnahme der Versorgung schriftlich mit.<br />
Bei Kunden, die sich in der Grundversorgung gem. StromGVV oder GasGVV<br />
befinden, ist der Lieferbeginn das Datum der Ablesung gem. Absatz 2 des<br />
Vertrages.<br />
Handelt es sich um eine Neuanlage (Erstbelieferung), ist die <strong>KEW</strong> weiterhin<br />
berechtigt, alle notwendigen Verträge zur Netznutzung mit dem jeweiligen<br />
Netzbetreiber abzuschließen. Dem Beginn des Vertragsverhältnisses mit der<br />
<strong>KEW</strong> werden die Zählerstände zugrunde gelegt, die der zuständige Netzbetreiber<br />
der <strong>KEW</strong> mitteilt. Die <strong>KEW</strong> wird den Kunden über den Abschluss von<br />
Verträgen informieren und diese zusenden.<br />
4. Vertragsänderungen<br />
Führt die <strong>KEW</strong> für vergleichbare Abnahmeverhältnisse allgemein ein neues<br />
Vertragsmuster ein, so ist sie berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist<br />
von 3 Monaten auf das neue Vertragsmuster umzustellen; innerhalb dieser Frist<br />
kann der Kunde mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Vertrag<br />
jederzeit kündigen.<br />
5. Zahlungsweise<br />
Die Zahlungsweise ist im Vertrag festgelegt (Einzugsermächtigung). Erfolgt die<br />
Zahlung nicht auf diesem Weg, sondern per Überweisung durch den Kunden,<br />
so wird der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal berechnet.<br />
6. Steuern, Abgaben und gesetzliche Belastungen<br />
Im jeweils gültigen Verbrauchspreis sind Energiesteuern (Stromsteuer- bzw.<br />
Mineralölsteuer bei Erdgaslieferungen, Regelsatz) in der jeweils im Liefer-<br />
/Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe enthalten.<br />
Die <strong>KEW</strong> ist berechtigt, das Entgelt für die Lieferung bei künftigen Änderungen<br />
von Energiesteuern und der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. Soweit<br />
künftig weitere Energiesteuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Erzeugung,<br />
den Verkauf, die Beschaffung, die Übertragung, Verteilung, Durchleitung,<br />
Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern,<br />
Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen, rechtsverordnungsmäßigen<br />
oder behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergebende,<br />
die Erzeugung, den Verkauf, die Beschaffung, Übertragung, Verteilung,<br />
Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende<br />
Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe vom<br />
Kunden getragen. Hierzu gehört auch der Emissionshandel sowie die Auswirkungen<br />
der EEG-Novelle.<br />
Sind Bruttopreise im Vertrag angegeben, so enthalten diese die jeweils zum Vertragsabschluss<br />
geltende Umsatzsteuer. Bei Änderungen der Steuersätze ändern<br />
sich die Bruttopreise entsprechend. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen<br />
gerundet. Das Entgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich<br />
anschließend um die jeweils geltende Umsatzsteuer.<br />
7. Preisänderung und der ergänzenden Bedingungen<br />
7.1. Änderungen der vereinbarten Preise und der ergänzenden Bedingungen werden<br />
jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam,<br />
die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die<br />
<strong>KEW</strong> ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen<br />
Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die<br />
Änderungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.<br />
7.2. Änderungen der vereinbarten Preise und der ergänzenden Bedingungen werden<br />
gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgerechten<br />
Kündigung des Vertrages mit der <strong>KEW</strong> die Einleitung eines Wechsels des Versorgers<br />
durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang<br />
der Kündigung nachweist.<br />
7.3. Bei einer Änderung der vereinbarten Preise und der ergänzenden Bedingungen<br />
kann der Versorgungsvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende<br />
eines Kalendermonats gekündigt werden.<br />
7.4. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>KEW</strong> soll eine Kündigung des Kunden<br />
innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen.<br />
8. Haftung<br />
Für Schäden aufgrund von Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der<br />
Energiebelieferung haftet grundsätzlich der Netzbetreiber.<br />
Ansonsten haftet die <strong>KEW</strong> für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch<br />
ihrer Erfüllungsgehilfen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Bei in<br />
sonstiger Weise schuldhaft verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die<br />
<strong>KEW</strong> nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die<br />
Haftung auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden<br />
und in der Höhe auf 5.000 € je Schadensfall begrenzt.<br />
9. Datenschutz<br />
Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im<br />
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes von der <strong>KEW</strong> verarbeitet und genutzt. Falls<br />
erforderlich, werden Daten an die der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z. B.<br />
Netzbetreiber und Abrechnungsdienstleister) weitergegeben.<br />
10. Kündigung aus wichtigem Grund durch die <strong>KEW</strong><br />
Die <strong>KEW</strong> hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag außerordentlich<br />
mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Ein<br />
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit einer fälligen Zahlung<br />
in Verzug befindet oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.<br />
11. Sonstige Bestimmungen<br />
Ergänzend zu den vorgenannten Ziffern der Allgemeinen Bedingungen für die<br />
Energielieferung gelten ergänzend die Grundversorgungsverordnungen Strom/Gas<br />
(StromGVV und GasGVV) vom 26.10.2006 sowie die Niederspannungsanschlussund<br />
die Niederdruckanschlussverordnung (NAV und NDAV) vom 01.11.2006 nebst<br />
den jeweils hierzu geltenden „Ergänzenden Bedingungen“, soweit sie den Regelungen<br />
dieses Vertrages einschließlich den vorgenannten Ziffern nicht widersprechen.<br />
Die AGB sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.