AUFTRAG ZUR ERDGASLIEFERUNG KEW PrivatGas VarioFIX
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<strong>AUFTRAG</strong> <strong>ZUR</strong> <strong>ERDGASLIEFERUNG</strong><br />
<strong>KEW</strong> <strong>PrivatGas</strong> <strong>VarioFIX</strong><br />
24 Monate fixer Preis* ab 01.07.2009<br />
1. TARIFWAHL<br />
Ich will folgenden Tarif bei der <strong>KEW</strong> AG abschließen:<br />
<strong>KEW</strong> <strong>PrivatGas</strong><br />
Vario<br />
Zzgl. Fixierungsbeitag<br />
Stufe 1: bis 10.000 kWh pro Jahr<br />
ARBEITSPREIS GRUNDPREIS<br />
(ct/kWh) (€ p.a.)<br />
netto brutto netto brutto<br />
4,95 5,891 136,00 161,84<br />
Stufe 2: 10.001 bis 50.000 kWh pro Jahr<br />
ARBEITSPREIS GRUNDPREIS<br />
(ct/kWh) (€ p.a.)<br />
netto brutto netto brutto<br />
4,90 5,831 136,00 161,84<br />
Stufe 3: 50.001 bis 100.000 kWh pro Jahr<br />
ARBEITSPREIS GRUNDPREIS<br />
(ct/kWh) (€ p.a.)<br />
netto brutto netto brutto<br />
4,85 5,772 192,00 228,48<br />
6,00 7,14 28,00 33,32 55,00 65,45<br />
Der Bruttopreis ist inkl. gültiger Erdgassteuer sowie der aktuellen MwSt. von 19%. Die vorgenannten Preise sind mit Preisstand zum 01.07.2009. *Den vorgenannten Netto-<br />
Preis garantiert die <strong>KEW</strong> 24 Monate bis 30.06.2011; ausgenommen von der Preisgarantie sind demnach die MwSt. und darüber hinaus die im Nettobetrag enthaltenen<br />
Erdgassteuer in Höhe von z.Z. netto 0,55 ct, diese werden zum jeweiligen Zeitpunkt in der jeweiligen Höhe angepasst. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Ende<br />
der Preisgarantie die Konditionen des Tarifs <strong>KEW</strong> <strong>PrivatGas</strong> Vario gelten und der Fixierungsbeitrag damit entfällt. Ferner ist die <strong>KEW</strong> nach Ende der Preisgarantie zu<br />
Preisänderungen berechtigt. Änderungen der Preise werden gem. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Energielieferungen der <strong>KEW</strong> mit Stand vom 01.08.2008<br />
(siehe hier Punkt 7) vorgenommen. Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.<br />
Das Entgelt in der jeweiligen Preisstufe setzt sich aus dem Arbeitspreis, dem Grundpreis und für die Dauer der Preisgarantie dem Fixierungsbeitrag zusammen. Die Einstufung<br />
in die jeweilige Preisstufe 1-3 erfolgt automatisch bei der Rechnungsstellung je nach Jahresverbrauch. Hierbei wird der jeweilige abgelesene Verbrauch auf den<br />
Jahresverbrauch von 365 Tagen umgerechnet. Der gesamte Verbrauch wird mit den Preisen in der jeweiligen Preisstufe abgerechnet. Der Erdgasbezug wird in Kilowattstunden<br />
(kWh) abgerechnet, dabei ergibt sich der Kilowattstundenwert aus der an der Messeinrichtung abgelesenen Bezugsmenge in Kubikmeter (m³), multipliziert mit dem<br />
Brennwertfaktor (kWh/m³). Änderungen des Brennwertfaktors werden bei der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Der Umrechnungsfaktor ist aus der Rechnung ersichtlich.<br />
Die Ermittlung des Brennwertfaktors und die Verbrauchsabgrenzung bzw. Verbrauchshochrechnung erfolgen nach dem DVGW – Arbeitsblatt G 685.<br />
2. LIEFERADRESSE RECHNUNGSADRESSE<br />
Kundennummer ________________________________________________ Rechnungseinheit _____________________________________________________<br />
Vorname ______________________________________________________ Vorname ____________________________________________________________<br />
Name ________________________________________________________ Name ______________________________________________________________<br />
Straße, Hausnummer ____________________________________________ Straße, Hausnummer __________________________________________________<br />
PLZ, Ort ______________________________________________________ PLZ, Ort ____________________________________________________________<br />
Geburtsdatum __________________________________________________ Geburtsdatum ________________________________________________________<br />
Telefon _______________________________________________________ Telefon _____________________________________________________________<br />
E-Mail ________________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________________<br />
3. LIEFERBEDINGUNGEN<br />
1. Der Vertrag ist erstmals nach 24 Monaten kündbar. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mindestens 3 Monate<br />
vor dem Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.<br />
2. Der Kunde erteilt der <strong>KEW</strong> eine Bankeinzugsermächtigung zum Einzug der Abschlags- und Rechnungsbeträge.<br />
3. Voraussetzung für den Vertrag ist, dass Raumheizgeräte mit einer Leistung von maximal 70 kW angeschlossen sind und der Jahresverbrauch nicht über 100.000 kWh<br />
liegt. Sollten diese Grenzen überschritten werden, so ist die <strong>KEW</strong> berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende vorzeitig zu kündigen.<br />
4. Der Kunde bezieht seine Energie überwiegend für private bzw. haushaltsähnliche Zwecke.<br />
5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort gegenüber Verbindlichkeiten der <strong>KEW</strong> AG ist Neunkirchen/Saar.<br />
Ergänzend gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Energielieferungen der <strong>KEW</strong> AG“ (Stand: 01.08.2008).<br />
6. Dieses Angebot gilt nur, wenn keine offenen Forderungen seitens der <strong>KEW</strong> gegenüber dem Kunden bestehen.<br />
4. BANKVERBINDUNG<br />
Ich ermächtige die <strong>KEW</strong> widerruflich, Rechnungsbeträge per Lastschrift einzuziehen.<br />
Konto-Nr. ______________________________________________________ Konto-Inhaber: _______________________________________________________<br />
BLZ __________________________________________________________ Name der Bank _______________________________________________________<br />
5. BEGINN DER ENERGIELIEFERUNG<br />
Der Abschluss des Vertrages kann jeweils zum nächsten Monatsbeginn erfolgen. Sollte kein oder ein falsches Datum angegeben sein, so wird der nächste 01 des dem<br />
Posteingang bei der <strong>KEW</strong> folgenden Monats als Vertragsbeginn genommen.<br />
Vertragsbeginn: 01.07.2009 Zählernummer:____________________<br />
6. <strong>AUFTRAG</strong>SERTEILUNG<br />
Das Angebot <strong>PrivatGas</strong>VarioFix 01.07.2009 ist mengenbegrenzt und nur bis zum 31.07.2009 gültig. Die Aufträge werden nach Posteingang bestätigt. Sollten<br />
die Mengen vor Eingang Ihres unterschriebenen Auftrages ausverkauft sein, werden Sie schriftlich informiert.<br />
Hiermit beauftrage ich die <strong>KEW</strong> Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG (abgekürzt <strong>KEW</strong>) mit der ausschließlichen Belieferung o.g. Verbrauchsstelle mit Energie<br />
zu den vorgenannten Bedingungen zum nächstmöglichen Termin. Der Liefervertrag kommt zu Stande, wenn dieser ausgefüllte und vom Kunden unterschriebene Auftrag<br />
auf Versorgung von <strong>KEW</strong> angenommen und dem Kunden schriftlich bestätigt wird.<br />
Widerrufsrecht: Mir ist bekannt, dass ich diesen Auftrag bei der <strong>KEW</strong> widerrufen kann. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem dieses Auftragsformular bei mir<br />
eingeht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die <strong>KEW</strong>, Händelstraße 5, 66538 Neunkirchen, zu richten.<br />
Er bedarf keiner Begründung.<br />
X ____________________________________________________________X_________________________________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift der Kundin / des Kunden bzw. der Kunden<br />
<strong>KEW</strong> Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG Unsere Bankverbindungen: Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Händelstr. 5, 66538 Neunkirchen/Saar Sparkasse Neunkirchen: BLZ 592 520 46, Kt.-Nr. 5266 Friedrich Decker, OB, Vorstand: Dipl.Kfm. Werner Spaniol<br />
Telefon: 06821 / 200-150, Telefax: 06821 / 200-200 Bank1Saar eG Voba: BLZ 591 900 00, Kt.-Nr. 300 162 002 Amtsgericht Saarbrücken<br />
E-Mail: vertrieb@kew.de, Internet: www.kew.de Bank1Saar eG: BLZ 591 900 00, Kt.-Nr. 53 967 000 Handelsregister-Nr. HRB 91102, Steuer-Nr.: 030/100/00075
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENERGIELIEFERUNGEN<br />
DER <strong>KEW</strong> AG (STAND 01.08.2008).<br />
1. Voraussetzungen für die Energielieferung durch die <strong>KEW</strong><br />
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der mit der <strong>KEW</strong> geschlossenen<br />
Lieferverträge seinen gesamten Bedarf an leitungsgebundener Energie zu<br />
beziehen.<br />
Die Verbrauchsstelle liegt im Bereich der Kreisstadt Neunkirchen, der Gemeinde<br />
Spiesen-Elversberg oder der Gemeinde Schiffweiler.<br />
Die Lieferung muss in Niederspannung bzw. -druck erfolgen.<br />
Es darf zu Lieferbeginn kein wirksamer Vertrag mit einem anderen Lieferanten<br />
bestehen.<br />
2. Vertragsabschluss<br />
Der Liefervertrag kommt zu Stande, wenn der ausgefüllte und vom Kunden<br />
unterschriebene Antrag auf Versorgung von <strong>KEW</strong> angenommen und dem<br />
Kunden schriftlich bestätigt wird.<br />
Zum Vertragsbeginn wird der Zählerstand durch die <strong>KEW</strong> unter Berücksichtigung<br />
jahreszeitlich bedingter Verbrauchsschwankungen rechnerisch ermittelt.<br />
Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, einen selbst abgelesenen Zählerstand<br />
zum Vertragsbeginn mitzuteilen (Eingang dieser Mitteilung muss spätestens 2<br />
Wochen nach Vertragsbeginn sein.)<br />
3. Kündigung bestehender und Abschluss erforderlicher Verträge,<br />
Lieferbeginn durch die <strong>KEW</strong>.<br />
Besteht mit einem dritten Lieferanten und dem Kunden ein Liefervertrag, so ist<br />
die <strong>KEW</strong> berechtigt, im Namen des Kunden den/die bisherigen Lieferungsvertrag/-verträge<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung einer<br />
angemessenen Bearbeitungszeit zu kündigen. Die <strong>KEW</strong> teilt in diesem Fall dem<br />
Kunden die Aufnahme der Versorgung schriftlich mit.<br />
Bei Kunden, die sich in der Grundversorgung gem. StromGVV oder GasGVV<br />
befinden, ist der Lieferbeginn das Datum der Ablesung gem. Absatz 2 des<br />
Vertrages.<br />
Handelt es sich um eine Neuanlage (Erstbelieferung), ist die <strong>KEW</strong> weiterhin<br />
berechtigt, alle notwendigen Verträge zur Netznutzung mit dem jeweiligen<br />
Netzbetreiber abzuschließen. Dem Beginn des Vertragsverhältnisses mit der<br />
<strong>KEW</strong> werden die Zählerstände zugrunde gelegt, die der zuständige Netzbetreiber<br />
der <strong>KEW</strong> mitteilt. Die <strong>KEW</strong> wird den Kunden über den Abschluss von<br />
Verträgen informieren und diese zusenden.<br />
4. Vertragsänderungen<br />
Führt die <strong>KEW</strong> für vergleichbare Abnahmeverhältnisse allgemein ein neues<br />
Vertragsmuster ein, so ist sie berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist<br />
von 3 Monaten auf das neue Vertragsmuster umzustellen; innerhalb dieser Frist<br />
kann der Kunde mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende den Vertrag<br />
jederzeit beenden.<br />
5. Zahlungsweise<br />
Die Zahlungsweise ist im Vertrag festgelegt (Einzugsermächtigung). Erfolgt die<br />
Zahlung nicht auf diesem Weg, sondern per Überweisung durch den Kunden,<br />
so wird der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal berechnet.<br />
6. Steuern, Abgaben und gesetzliche Belastungen<br />
Im jeweils gültigen Verbrauchspreis sind Energiesteuern (Stromsteuer- bzw.<br />
Mineralölsteuer bei Erdgaslieferungen, Regelsatz) in der jeweils im Liefer-<br />
/Leistungszeitpunkt gesetzlich festgelegten Höhe enthalten.<br />
Die <strong>KEW</strong> ist berechtigt, das Entgelt für die Lieferung bei künftigen Änderungen<br />
von Energiesteuern und der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. Soweit<br />
künftig weitere Energiesteuern, eine CO2-Steuer oder sonstige die Erzeugung,<br />
den Verkauf, die Beschaffung, die Übertragung, Verteilung, Durchleitung,<br />
Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie belastende Steuern,<br />
Abgaben irgendwelcher Art oder sonstige sich aus gesetzlichen, rechtsverordnungsmäßigen<br />
oder behördlichen Bestimmungen oder Anordnungen ergebende,<br />
die Erzeugung, den Verkauf, die Beschaffung, Übertragung, Verteilung,<br />
Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende<br />
Belastungen wirksam werden sollten, werden diese in der jeweiligen Höhe vom<br />
Kunden getragen. Hierzu gehört auch der Emissionshandel sowie die Auswirkungen<br />
der EEG-Novelle.<br />
Sind Bruttopreise im Vertrag angegeben, so enthalten diese die jeweils zum Vertragsabschluss<br />
geltende Umsatzsteuer. Bei Änderungen der Steuersätze ändern<br />
sich die Bruttopreise entsprechend. Die Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen<br />
gerundet. Das Entgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöht sich<br />
anschließend um die jeweils geltende Umsatzsteuer.<br />
7. Preisänderung<br />
Die <strong>KEW</strong> ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis anzupassen. Dies wird<br />
von der <strong>KEW</strong> nach § 5 Absatz 2 der StromGVV bzw. GasGVV entsprechend vorgenommen.<br />
Die Zustimmung zur Preisänderung gilt als erteilt, wenn bis spätestens einen Monat<br />
vor Inkrafttreten der Preisänderung kein schriftlicher Widerspruch vom Kunden eingelegt<br />
wird.<br />
Die <strong>KEW</strong> wird den Kunden hierauf gesondert hinweisen. Die <strong>KEW</strong> behält sich vor,<br />
bei einem schriftlichen Widerspruch des Kunden den Vertrag zum Datum der angekündigten<br />
Preisänderung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.<br />
Erhöht die <strong>KEW</strong> den Preis, so ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag – auch innerhalb<br />
der Erstlaufzeit – mit einer Frist von einem Monat (Datum des Poststempels)<br />
zu dem von der <strong>KEW</strong> angekündigten Datum der Preisänderung zu kündigen.<br />
Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit gilt nicht bei einer Preiserhöhung<br />
auf Grund von Steuern, sonstigen Abgaben und gesetzliche Belastungen nach Nr.<br />
6. Die <strong>KEW</strong> ist berechtigt, das Preisänderungsrecht auch vor Aufnahme der Belieferung<br />
auszuüben.<br />
8. Haftung<br />
Für Schäden aufgrund von Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energiebelieferung<br />
haftet grundsätzlich der Netzbetreiber.<br />
Ansonsten haftet die <strong>KEW</strong> für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch<br />
ihrer Erfüllungsgehilfen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Bei in<br />
sonstiger Weise schuldhaft verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die<br />
<strong>KEW</strong> nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die<br />
Haftung auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare und vertragstypische Schäden<br />
und in der Höhe auf 5.000 € je Schadensfall begrenzt.<br />
9. Datenschutz<br />
Die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten werden im<br />
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes von der <strong>KEW</strong> verarbeitet und genutzt. Falls<br />
erforderlich, werden Daten an die der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z. B.<br />
Netzbetreiber und Abrechnungsdienstleister) weitergegeben.<br />
10. Kündigung aus wichtigem Grund durch die <strong>KEW</strong><br />
Die <strong>KEW</strong> hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag außerordentlich<br />
mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Ein<br />
wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit einer fälligen Zahlung<br />
in Verzug befindet oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist.<br />
11. Sonstige Bestimmungen<br />
Ergänzend zu den vorgenannten Ziffern der Allgemeinen Bedingungen für die Energielieferung<br />
gelten ergänzend die Grundversorgungsverordnungen Strom/Gas<br />
(StromGVV und GasGVV) vom 26.10.2006 sowie die Niederspannungsanschlussund<br />
die Niederdruckanschlussverordnung (NAV und NDAV) vom 01.11.2006 nebst<br />
den jeweils hierzu geltenden „Ergänzenden Bedingungen“, soweit sie den Regelungen<br />
dieses Vertrages einschließlich den vorgenannten Ziffern nicht widersprechen.<br />
Die AGB sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages.