16.11.2018 Aufrufe

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Erläuterungen<br />

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist im <strong>Beteiligungsbericht</strong> nach<br />

§ 117 GO die Entwicklung <strong>der</strong> Bilanzen und <strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>der</strong> letzten drei<br />

Abschlussstichtage geson<strong>der</strong>t anzugeben und zu erläutern. Aufgrund <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen des<br />

Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), welches am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, sind<br />

zwecks Vergleichbarkeit in diesem Bericht die Stichtage <strong>zum</strong> jeweils 31.12.2015 und <strong>31.12.2016</strong> in<br />

<strong>der</strong> Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Im Folgebericht wird die gesetzliche Vorgabe durch<br />

die Ergänzung des Stichtages <strong>zum</strong> 31.12.2017 wie<strong>der</strong> gewahrt. Nachstehend werden einige<br />

Begrifflichkeiten zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutert.<br />

Bilanz<br />

Auf <strong>der</strong> Aktivseite wird die Verwendung <strong>der</strong> Eigen- und Fremdmittel gezeigt, während die Passivseite<br />

die Mittelherkunft darstellt. Die Verwendung des Vermögens wird in Anlage- und Umlaufvermögen<br />

geglie<strong>der</strong>t, wobei das Anlagevermögen diejenigen Vermögensgegenstände wi<strong>der</strong>spiegelt, die dem<br />

Unternehmen langfristig dienen sollen. Das Umlaufvermögen unterliegt einem häufigeren Zu- und<br />

Abfluss, da es i.d.R. nur kurzfristig zur Verfügung steht. Rechnungsabgrenzungsposten sind<br />

zeitliche Abgrenzungen von Ausgaben (Aktivseite) bzw. Einnahmen (Passivseite) vor dem<br />

Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für die Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen<br />

sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu<br />

bilden. Ungewiss bedeutet hierbei Unsicherheit hinsichtlich <strong>der</strong> Höhe o<strong>der</strong> des Zeitpunktes ihres<br />

Eintritts. Außerdem sind Rückstellungen zu bilden für im Geschäftsjahr unterlassene<br />

Instandhaltungsaufwendungen, die innerhalb <strong>der</strong> ersten drei Monate des Folgejahres nachgeholt<br />

werden. Darüber hinaus sind noch Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche<br />

Verpflichtung zulässig und Aufwandsrückstellungen, so weit sie am Abschlussstichtag<br />

wahrscheinlich o<strong>der</strong> sicher sind.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ist verpflichtend für die Geschäftsjahre nach dem<br />

31.12.2015 anzuwenden. Gem. § 277 Abs.1 HGB werden als Umsatzerlöse nun Erlöse definiert, die<br />

aus dem Verkauf und <strong>der</strong> Vermietung o<strong>der</strong> Verpachtung von Produkten sowie aus <strong>der</strong> Erbringung<br />

von Dienstleistungen einer Kapitalgesellschaft hervorgehen. Nach <strong>der</strong> neuen Gesetzeslage entfällt<br />

die bisherige Darstellung des Betriebs- und Finanzergebnisses, des gewöhnlichen<br />

Geschäftsergebnisses und des außerordentlichen Ergebnisses. Die bisher als außerordentlich<br />

behandelten Beträge sind zukünftig in dem jeweils sachlich zutreffenden Posten <strong>der</strong> Gewinn- und<br />

Verlustrechnung auszuweisen. Bisherige außerordentliche Aufwendungen sind <strong>der</strong> konkreten<br />

Aufwandsart (z. B. Materialaufwand, Personalaufwand) zuzuordnen. Die bisherigen<br />

außerordentlichen Erträge sind ab nun in <strong>der</strong> Regel als sonstige betriebliche Erträge zu erfassen,<br />

unter Umständen aufgrund <strong>der</strong> neuen Umsatzerlösdefinition auch als Umsatzerlöse. Der<br />

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag entspricht dem Saldo aller Erträge und Aufwendungen.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!