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für Senioren - LeineVision.

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22 I SENIORENJOURNAL 07I2011<br />

<strong>Senioren</strong>fragen<br />

Sylke B. (57 Jahre): Ich bin Diabetiker.<br />

Nun habe ich gehört, dass die<br />

gesetzlichen Krankenkassen die<br />

Testsensoren nicht mehr bezahlen.<br />

Da ich täglich mehrere Sensoren<br />

benötige, bin ich sehr verunsichert<br />

und mache mir Sorgen um<br />

die Kosten.<br />

Das kann ich gut verstehen. Diabetiker,<br />

die insulinpflichtig sind, bekommen<br />

die Testsensoren weiterhin<br />

von der Krankenkasse bezahlt. Bei<br />

Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin<br />

benötigen, sind von der Neuregelung,<br />

die im vierten Quartal 2011 in Kraft<br />

tritt, betroffen. Sie müssen die Kosten<br />

<strong>für</strong> die Testsensoren grundsätzlich<br />

selber tragen. Sollten Ärzte,<br />

wegen z.B. wegen eines instabilen<br />

Stoffwechsels die regelmäßige Blutzuckerkontrolle<br />

<strong>für</strong> notwendig halten,<br />

dann werden die Kosten weiterhin<br />

übernommen.<br />

Renate H. ( 47 Jahre): Meine Vater<br />

hat seit einigen Monaten die Pflegestufe<br />

2. Muss die Krankenkasse<br />

nun alle Fahrkosten übernehmen?<br />

Alle Fahrkosten leider nicht. Es werden<br />

nur die Fahrten übernommen,<br />

die aus medizinischen Gründen notwendig<br />

sind. Z.B. Fahrten zur Chemo-<br />

/ Strahlentherapie, zur Dialyse. Behandlungen<br />

die mindestens 2 x wöchentlich<br />

über mindestens 6 Monate<br />

andauern und Fahrten zu Behandlungen,<br />

die einen stationären<br />

Aufenthalt vermeiden können. Bei<br />

Versicherten mit Pflegestufe 2 oder<br />

3, Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen<br />

aG, H, Bi werden grundsätzlich<br />

die Fahrten zu Behandlungen<br />

und Untersuchungen übernommen.<br />

Allerdings müssen diese<br />

Fahrten von der Krankenkasse<br />

grundsätzlich genehmigt werden.<br />

Private Fahrten sind aber immer<br />

ausgeschlossen!!!<br />

Übrigens besteht grundsätzlich eine<br />

Zuzahlungspflicht <strong>für</strong> Patientinnen<br />

und Patienten. Sie beträgt bis zu 10<br />

% der Fahrtkosten (bzw. mindestens<br />

5,00 € und höchstens 10,00 €).<br />

Auch <strong>für</strong> Kinder unter 18 Jahren besteht<br />

diese Zuzahlungspflicht.<br />

Heide M. (55 Jahre): Ich leide seit<br />

vielen Jahren unter MS. Nach dem<br />

ich mich gewaschen und angezogen<br />

habe brauche ich eine mehrstündige<br />

Pause. Deshalb bleibt alles andere<br />

liegen. Nun habe ich einen Antrag<br />

auf eine Pflegestufe gestellt.<br />

Die Krankenkasse hat mit Formulare<br />

geschickt, die ich ausgefüllt habe.<br />

Nun habe ich eine Ablehnung erhalten.<br />

Einen Besuch vom MDK<br />

habe ich erstaunlichweise nicht<br />

erhalten. Geht das???<br />

Ja. Leider geht das . Der MDK hat<br />

nach Aktenlage entschieden. Sie sollten<br />

nun schnellsten Widerspruch<br />

einlegen. Ich kann mir vorstellen, dass<br />

Sie den Antrag falsch ausgefüllt haben<br />

und der MDK (Medizinische<br />

Dienst der Krankenversicherungen)<br />

deshalb nur so entscheiden konnte.<br />

Betonen Sie unbedingt die enorme<br />

Anstrengung, die die Körperpflege <strong>für</strong><br />

Sie bedeutet. Eine mehrstündige Erholungspause<br />

nach dem Anziehen ist<br />

nicht zuzumuten. Wenn Sie die Pause<br />

nach dieser Anstrengung nicht<br />

brauchten, hätten Sie mehr Kraft <strong>für</strong><br />

den restlichen Alltag. Die Pflegeversicherung<br />

ist nur eine Teilkaskoversicherung<br />

<strong>für</strong> die Körperpflege.<br />

Kochen, Einkaufen, Haushaltsarbeiten<br />

sind nur in ganz geringem Maße<br />

mitversichert. Deshalb, legen Sie Ihre<br />

körperlichen Krankheiten offen. Ärztliche<br />

Unterlagen, Medikamentenliste,<br />

Hinweise auf Inkontinenz usw. helfen<br />

sehr, Ihren Bedarf deutlich zu machen.<br />

Diese Unterlagen halten Sie <strong>für</strong><br />

den Besuch des MDK bereit und<br />

schicken diese nicht vorab an die<br />

Krankenkasse.<br />

Hanna F. (83 Jahre): Ich war kürzlich<br />

in einem Pflegeheim zur Kurzzeitpflege.<br />

Auf dem Transport vom<br />

Krankenhaus in das Pflegeheim<br />

ging die meine Versichertenkarte<br />

von der Krankenkasse verloren.<br />

Daraufhin lehnte der praktische<br />

Arzt, den ich im Pflegeheim konsultieren<br />

musste um meine medikamentöse<br />

Weiterbehandlung sicher<br />

zu stellen, meine Versorgung<br />

ab. Das obwohl er bereits in meinem<br />

Zimmer stand. Ohne Versichertenkarte<br />

könne er mich nicht<br />

behandeln. Gibt es in einer solchen<br />

Situation keine Hilfe??<br />

Tut mir leid, dass Sie einen solchen<br />

Fall erleben mussten. Versicherten-<br />

im Alltag<br />

Dipl.-Kauffrau Beate Schuhmacher, selbstständige Unternehmerin, zertifizierte<br />

Wohnberaterin (Nds. Fachstelle <strong>für</strong> Wohnberatung), ehrenamtliche<br />

Mitarbeit in den stadtbezirklichen Netzwerken <strong>für</strong> <strong>Senioren</strong> der Stadtbezirke<br />

Döhren/Mittelfeld und Ricklingen, Fortbildung zur zertifizierten (ehrenamtl.)<br />

Demenzbetreuerin, ehrenamtl. Leitung der Formularlotsen des KSH<br />

(Kommunaler <strong>Senioren</strong>service der Landeshauptstadt Hannover) bis 2008<br />

u.a. im Rahmen eines „Freiwilligen Jahres <strong>für</strong> <strong>Senioren</strong>“. Ständige Weiterbildung<br />

im Bereich <strong>Senioren</strong>arbeit.<br />

Gernen können Sie Ihre Fragen an das <strong>Senioren</strong> Journal<br />

senden oder sich direkt mit Frau Schuhmacher unter<br />

Tel.: 0511-410 89 6 89 in Verbindung setzen.<br />

karten, so habe ich auf Nachfrage bei<br />

verschiedenen Pflegeheimen erfahren,<br />

verschwinden oft nach Krankenhausaufenthalten.<br />

Das ist also<br />

kein exotisches Problem. Und so ist<br />

die Lösung dieses Problem sehr<br />

einfach: ein Anruf bei der Krankenkasse<br />

des Versicherten und in wenigen<br />

Tagen liegt eine neue Karte<br />

vor. In der Zwischenzeit kann die<br />

Versichertennummer z.B. vom Entlassungsbericht<br />

des Krankenhauses<br />

genommen werden um einem<br />

Arzt deutlich zu machen, dass der zu<br />

Pflegende versichert ist. So etwas<br />

darf einfach nicht vorkommen und<br />

wirft ein schlechtes Licht auf den<br />

Arzt wie auch das Pflegeheim. ■<br />

Webseite des Monats:<br />

Wenn Sie privat versichert sind<br />

und Ihre Arztrechnungen über „mediserv“<br />

abgerechnet werden, können<br />

Sie den Service des Dienstleisters<br />

nutzen. Unter https://www.arztrechnung.de/index.asp?p=login<br />

können Sie anhand der Rechnungsnummer<br />

feststellen, ob der<br />

Rechnungsausgleich bereits erfolgt<br />

ist. Teilzahlungsvereinbarungen und<br />

Bestätigungen über den Zahlungseingang<br />

können hier ebenfalls erfolgen.<br />

Tipp des Monats:<br />

Kurzzeitpflege außerhalb des Pflegeheims:<br />

Die GBH und der Pflegedienst<br />

Herz & Hand bieten im Kosselhof<br />

Hannover eine barrierefreie Wohnung<br />

von 43 qm an, die tageweise <strong>für</strong><br />

ca. 18 € gemietet werde kann. Die<br />

Wohnung mit Terrasse und Garten, ist<br />

mit einem Pflegebett ausgestattet und<br />

da<strong>für</strong> gedacht, Menschen, die kurzfristig<br />

in der eigenen Wohnung nicht<br />

verbleiben können, aufzunehmen und<br />

pflegerisch zu betreuen. Die Kosten <strong>für</strong><br />

den Pflegedienst werden, gemäß der<br />

Pflegestufe, von der Pflegekasse übernommen.<br />

Für die Ernährung stehen<br />

Menüdienste bereit. Für pflegende<br />

Angehörige kann im Bedarfsfall eine<br />

Schlafcouch genutzt werden. Gedacht<br />

ist dieses Angebot <strong>für</strong> Menschen,<br />

die die Kurzzeitpflege nicht<br />

nutzen wollen oder ihren Etat bereits<br />

ausgeschöpft haben, aber wegen besonderer<br />

Einschränkungen nicht in der<br />

eigenen Wohnung gepflegt werden<br />

können. Der Pflegedienst Herz &<br />

Hand bietet, neben einer umfassenden<br />

Pflege (24 Stunden-Betreuung),<br />

auch eine sozialpädagogische Betreuung<br />

und Begleitung auf hohem<br />

Niveau. Grundsätzlich ist es aber<br />

möglich, den eigenen Pflegedienst, so<br />

vorhanden zu nutzen. Kontakt erhalten<br />

Sie über Cornelia Flentje,<br />

Hand & Herz GmbH, Servicebüro<br />

Kosselhof; Tel.: 0511 - 543 01 771<br />

oder 0163 - 33 98 252.

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