für Senioren - LeineVision.
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22 I SENIORENJOURNAL 07I2011<br />
<strong>Senioren</strong>fragen<br />
Sylke B. (57 Jahre): Ich bin Diabetiker.<br />
Nun habe ich gehört, dass die<br />
gesetzlichen Krankenkassen die<br />
Testsensoren nicht mehr bezahlen.<br />
Da ich täglich mehrere Sensoren<br />
benötige, bin ich sehr verunsichert<br />
und mache mir Sorgen um<br />
die Kosten.<br />
Das kann ich gut verstehen. Diabetiker,<br />
die insulinpflichtig sind, bekommen<br />
die Testsensoren weiterhin<br />
von der Krankenkasse bezahlt. Bei<br />
Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin<br />
benötigen, sind von der Neuregelung,<br />
die im vierten Quartal 2011 in Kraft<br />
tritt, betroffen. Sie müssen die Kosten<br />
<strong>für</strong> die Testsensoren grundsätzlich<br />
selber tragen. Sollten Ärzte,<br />
wegen z.B. wegen eines instabilen<br />
Stoffwechsels die regelmäßige Blutzuckerkontrolle<br />
<strong>für</strong> notwendig halten,<br />
dann werden die Kosten weiterhin<br />
übernommen.<br />
Renate H. ( 47 Jahre): Meine Vater<br />
hat seit einigen Monaten die Pflegestufe<br />
2. Muss die Krankenkasse<br />
nun alle Fahrkosten übernehmen?<br />
Alle Fahrkosten leider nicht. Es werden<br />
nur die Fahrten übernommen,<br />
die aus medizinischen Gründen notwendig<br />
sind. Z.B. Fahrten zur Chemo-<br />
/ Strahlentherapie, zur Dialyse. Behandlungen<br />
die mindestens 2 x wöchentlich<br />
über mindestens 6 Monate<br />
andauern und Fahrten zu Behandlungen,<br />
die einen stationären<br />
Aufenthalt vermeiden können. Bei<br />
Versicherten mit Pflegestufe 2 oder<br />
3, Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen<br />
aG, H, Bi werden grundsätzlich<br />
die Fahrten zu Behandlungen<br />
und Untersuchungen übernommen.<br />
Allerdings müssen diese<br />
Fahrten von der Krankenkasse<br />
grundsätzlich genehmigt werden.<br />
Private Fahrten sind aber immer<br />
ausgeschlossen!!!<br />
Übrigens besteht grundsätzlich eine<br />
Zuzahlungspflicht <strong>für</strong> Patientinnen<br />
und Patienten. Sie beträgt bis zu 10<br />
% der Fahrtkosten (bzw. mindestens<br />
5,00 € und höchstens 10,00 €).<br />
Auch <strong>für</strong> Kinder unter 18 Jahren besteht<br />
diese Zuzahlungspflicht.<br />
Heide M. (55 Jahre): Ich leide seit<br />
vielen Jahren unter MS. Nach dem<br />
ich mich gewaschen und angezogen<br />
habe brauche ich eine mehrstündige<br />
Pause. Deshalb bleibt alles andere<br />
liegen. Nun habe ich einen Antrag<br />
auf eine Pflegestufe gestellt.<br />
Die Krankenkasse hat mit Formulare<br />
geschickt, die ich ausgefüllt habe.<br />
Nun habe ich eine Ablehnung erhalten.<br />
Einen Besuch vom MDK<br />
habe ich erstaunlichweise nicht<br />
erhalten. Geht das???<br />
Ja. Leider geht das . Der MDK hat<br />
nach Aktenlage entschieden. Sie sollten<br />
nun schnellsten Widerspruch<br />
einlegen. Ich kann mir vorstellen, dass<br />
Sie den Antrag falsch ausgefüllt haben<br />
und der MDK (Medizinische<br />
Dienst der Krankenversicherungen)<br />
deshalb nur so entscheiden konnte.<br />
Betonen Sie unbedingt die enorme<br />
Anstrengung, die die Körperpflege <strong>für</strong><br />
Sie bedeutet. Eine mehrstündige Erholungspause<br />
nach dem Anziehen ist<br />
nicht zuzumuten. Wenn Sie die Pause<br />
nach dieser Anstrengung nicht<br />
brauchten, hätten Sie mehr Kraft <strong>für</strong><br />
den restlichen Alltag. Die Pflegeversicherung<br />
ist nur eine Teilkaskoversicherung<br />
<strong>für</strong> die Körperpflege.<br />
Kochen, Einkaufen, Haushaltsarbeiten<br />
sind nur in ganz geringem Maße<br />
mitversichert. Deshalb, legen Sie Ihre<br />
körperlichen Krankheiten offen. Ärztliche<br />
Unterlagen, Medikamentenliste,<br />
Hinweise auf Inkontinenz usw. helfen<br />
sehr, Ihren Bedarf deutlich zu machen.<br />
Diese Unterlagen halten Sie <strong>für</strong><br />
den Besuch des MDK bereit und<br />
schicken diese nicht vorab an die<br />
Krankenkasse.<br />
Hanna F. (83 Jahre): Ich war kürzlich<br />
in einem Pflegeheim zur Kurzzeitpflege.<br />
Auf dem Transport vom<br />
Krankenhaus in das Pflegeheim<br />
ging die meine Versichertenkarte<br />
von der Krankenkasse verloren.<br />
Daraufhin lehnte der praktische<br />
Arzt, den ich im Pflegeheim konsultieren<br />
musste um meine medikamentöse<br />
Weiterbehandlung sicher<br />
zu stellen, meine Versorgung<br />
ab. Das obwohl er bereits in meinem<br />
Zimmer stand. Ohne Versichertenkarte<br />
könne er mich nicht<br />
behandeln. Gibt es in einer solchen<br />
Situation keine Hilfe??<br />
Tut mir leid, dass Sie einen solchen<br />
Fall erleben mussten. Versicherten-<br />
im Alltag<br />
Dipl.-Kauffrau Beate Schuhmacher, selbstständige Unternehmerin, zertifizierte<br />
Wohnberaterin (Nds. Fachstelle <strong>für</strong> Wohnberatung), ehrenamtliche<br />
Mitarbeit in den stadtbezirklichen Netzwerken <strong>für</strong> <strong>Senioren</strong> der Stadtbezirke<br />
Döhren/Mittelfeld und Ricklingen, Fortbildung zur zertifizierten (ehrenamtl.)<br />
Demenzbetreuerin, ehrenamtl. Leitung der Formularlotsen des KSH<br />
(Kommunaler <strong>Senioren</strong>service der Landeshauptstadt Hannover) bis 2008<br />
u.a. im Rahmen eines „Freiwilligen Jahres <strong>für</strong> <strong>Senioren</strong>“. Ständige Weiterbildung<br />
im Bereich <strong>Senioren</strong>arbeit.<br />
Gernen können Sie Ihre Fragen an das <strong>Senioren</strong> Journal<br />
senden oder sich direkt mit Frau Schuhmacher unter<br />
Tel.: 0511-410 89 6 89 in Verbindung setzen.<br />
karten, so habe ich auf Nachfrage bei<br />
verschiedenen Pflegeheimen erfahren,<br />
verschwinden oft nach Krankenhausaufenthalten.<br />
Das ist also<br />
kein exotisches Problem. Und so ist<br />
die Lösung dieses Problem sehr<br />
einfach: ein Anruf bei der Krankenkasse<br />
des Versicherten und in wenigen<br />
Tagen liegt eine neue Karte<br />
vor. In der Zwischenzeit kann die<br />
Versichertennummer z.B. vom Entlassungsbericht<br />
des Krankenhauses<br />
genommen werden um einem<br />
Arzt deutlich zu machen, dass der zu<br />
Pflegende versichert ist. So etwas<br />
darf einfach nicht vorkommen und<br />
wirft ein schlechtes Licht auf den<br />
Arzt wie auch das Pflegeheim. ■<br />
Webseite des Monats:<br />
Wenn Sie privat versichert sind<br />
und Ihre Arztrechnungen über „mediserv“<br />
abgerechnet werden, können<br />
Sie den Service des Dienstleisters<br />
nutzen. Unter https://www.arztrechnung.de/index.asp?p=login<br />
können Sie anhand der Rechnungsnummer<br />
feststellen, ob der<br />
Rechnungsausgleich bereits erfolgt<br />
ist. Teilzahlungsvereinbarungen und<br />
Bestätigungen über den Zahlungseingang<br />
können hier ebenfalls erfolgen.<br />
Tipp des Monats:<br />
Kurzzeitpflege außerhalb des Pflegeheims:<br />
Die GBH und der Pflegedienst<br />
Herz & Hand bieten im Kosselhof<br />
Hannover eine barrierefreie Wohnung<br />
von 43 qm an, die tageweise <strong>für</strong><br />
ca. 18 € gemietet werde kann. Die<br />
Wohnung mit Terrasse und Garten, ist<br />
mit einem Pflegebett ausgestattet und<br />
da<strong>für</strong> gedacht, Menschen, die kurzfristig<br />
in der eigenen Wohnung nicht<br />
verbleiben können, aufzunehmen und<br />
pflegerisch zu betreuen. Die Kosten <strong>für</strong><br />
den Pflegedienst werden, gemäß der<br />
Pflegestufe, von der Pflegekasse übernommen.<br />
Für die Ernährung stehen<br />
Menüdienste bereit. Für pflegende<br />
Angehörige kann im Bedarfsfall eine<br />
Schlafcouch genutzt werden. Gedacht<br />
ist dieses Angebot <strong>für</strong> Menschen,<br />
die die Kurzzeitpflege nicht<br />
nutzen wollen oder ihren Etat bereits<br />
ausgeschöpft haben, aber wegen besonderer<br />
Einschränkungen nicht in der<br />
eigenen Wohnung gepflegt werden<br />
können. Der Pflegedienst Herz &<br />
Hand bietet, neben einer umfassenden<br />
Pflege (24 Stunden-Betreuung),<br />
auch eine sozialpädagogische Betreuung<br />
und Begleitung auf hohem<br />
Niveau. Grundsätzlich ist es aber<br />
möglich, den eigenen Pflegedienst, so<br />
vorhanden zu nutzen. Kontakt erhalten<br />
Sie über Cornelia Flentje,<br />
Hand & Herz GmbH, Servicebüro<br />
Kosselhof; Tel.: 0511 - 543 01 771<br />
oder 0163 - 33 98 252.