Lenzkirch-E-Paper
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WOHNEN IN LENZKIRCH<br />
BAUGRUNDSTücKE IM BAUGEBIET NIEDERDORF<br />
Die Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong> bietet im 1. Bauabschnitt des Baugebietes Niederdorf noch drei Baugrundstücke zum Kauf an. Die Größe<br />
der Baugrundstücke beträgt zwischen 683 m² und 825 m². Es gelten folgende Verkaufs- und Vergabebedingungen:<br />
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke (nördliche Seite) im Baugebiet „Niederdorf“, 1. Bauabschnitt beträgt 140,– €/qm. Für Kinder<br />
bis zum 18. Lebensjahr, die im Haushalt des Erwerbers leben, wird ein Abschlag auf den Kaufpreis gewährt. Der Abschlag beträgt für<br />
ein Kind 5,– €/qm, für zwei oder mehr Kinder 10,– €/qm.<br />
Im Kaufvertrag sind folgende Verpflichtungen vorzusehen:<br />
a) Das Baugrundstück ist innerhalb von fünf Jahren zu bebauen. Wird die Bauverpflichtung nicht eingehalten, steht der Gemeinde<br />
nach fünf Jahren ein Rückkaufrecht zu gegen Erstattung des ursprünglich bezahlten Kaufpreises.<br />
b) Bestellung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, die Immissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks<br />
Flst.Nr. 1228 zu dulden sowie auf Abwehr-/ Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche zu verzichten.<br />
Weitere Informationen …<br />
sowie einen Bewerbungsvordruck erhalten Sie<br />
bei der Gemeindeverwaltung, Sabine Wißler<br />
Telefon 0 76 53 / 6 84 - 34<br />
s.wissler(@)lenzkirch.de<br />
Schriftliche Bewerbungen …<br />
zum Kauf eines Baugrundstückes sind<br />
zu richten an die Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />
Kirchplatz 1, <strong>Lenzkirch</strong><br />
Vergabebedingungen<br />
Bei Eingang mehrerer Bewerbungen werden diese wie folgt priorisiert:<br />
Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
1. Alleiniger Wohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong> sowie Familie mit<br />
einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren, die im Haushalt der<br />
Erwerber leben<br />
2. Arbeitsplatz und/oder Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />
sowie Familie mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren,<br />
die im Haushalt der Erwerber leben<br />
3. Arbeitsplatz und/oder Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />
4. Wohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />
Erfüllen Bewerber die gleichen Voraussetzungen, entscheidet das Los.<br />
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