30.11.2018 Aufrufe

Lenzkirch-E-Paper

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WOHNEN IN LENZKIRCH<br />

BAUGRUNDSTücKE IM BAUGEBIET NIEDERDORF<br />

Die Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong> bietet im 1. Bauabschnitt des Baugebietes Niederdorf noch drei Baugrundstücke zum Kauf an. Die Größe<br />

der Baugrundstücke beträgt zwischen 683 m² und 825 m². Es gelten folgende Verkaufs- und Vergabebedingungen:<br />

Der Kaufpreis für die Baugrundstücke (nördliche Seite) im Baugebiet „Niederdorf“, 1. Bauabschnitt beträgt 140,– €/qm. Für Kinder<br />

bis zum 18. Lebensjahr, die im Haushalt des Erwerbers leben, wird ein Abschlag auf den Kaufpreis gewährt. Der Abschlag beträgt für<br />

ein Kind 5,– €/qm, für zwei oder mehr Kinder 10,– €/qm.<br />

Im Kaufvertrag sind folgende Verpflichtungen vorzusehen:<br />

a) Das Baugrundstück ist innerhalb von fünf Jahren zu bebauen. Wird die Bauverpflichtung nicht eingehalten, steht der Gemeinde<br />

nach fünf Jahren ein Rückkaufrecht zu gegen Erstattung des ursprünglich bezahlten Kaufpreises.<br />

b) Bestellung einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt, die Immissionen durch die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks<br />

Flst.Nr. 1228 zu dulden sowie auf Abwehr-/ Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche zu verzichten.<br />

Weitere Informationen …<br />

sowie einen Bewerbungsvordruck erhalten Sie<br />

bei der Gemeindeverwaltung, Sabine Wißler<br />

Telefon 0 76 53 / 6 84 - 34<br />

s.wissler(@)lenzkirch.de<br />

Schriftliche Bewerbungen …<br />

zum Kauf eines Baugrundstückes sind<br />

zu richten an die Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />

Kirchplatz 1, <strong>Lenzkirch</strong><br />

Vergabebedingungen<br />

Bei Eingang mehrerer Bewerbungen werden diese wie folgt priorisiert:<br />

Bewerber, die folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

1. Alleiniger Wohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong> sowie Familie mit<br />

einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren, die im Haushalt der<br />

Erwerber leben<br />

2. Arbeitsplatz und/oder Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />

sowie Familie mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren,<br />

die im Haushalt der Erwerber leben<br />

3. Arbeitsplatz und/oder Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />

4. Wohnsitz in der Gemeinde <strong>Lenzkirch</strong><br />

Erfüllen Bewerber die gleichen Voraussetzungen, entscheidet das Los.<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!