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Amts- und Mitteilungsblatt Niedernberg <strong>49</strong>/2018<br />

Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abgeschafft –<br />

Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt<br />

Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abgeschafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Veröffentlichung<br />

der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen) diese<br />

Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die<br />

SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig bewilligen zu können.<br />

Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht<br />

gehen weitere gesetzliche Änderungen<br />

zum 1. Januar 2019 einher. Dies sind<br />

insbesondere:<br />

• Versicherungsfreiheit in der AdL bei<br />

Bezug einer vorzeitigen Altersrente<br />

• Abschaffung des Rentenzuschlags wegen<br />

späterer Inanspruchnahme der<br />

Regelaltersrente<br />

• Befristung von Erwerbsminderungsrenten<br />

und Anrechnung von Einnahmen<br />

aus Land- und Forstwirtschaft bei aktiver<br />

Weiterbewirtschaftung<br />

• Anrechnung von Hinzuverdiensten auf<br />

vorzeitige Altersrenten<br />

Nachdem Mitte Oktober 2018 die<br />

Vertreter aller Fraktionen des Deutschen<br />

Bundestages die Hofabgabeklausel als<br />

nicht mehr haltbar ansahen, hatte der<br />

Vorstand der SVLFG entschieden, für die<br />

Zeit von September bis zur notwendigen<br />

Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten<br />

und vorzeitige Altersrenten zu gewähren.<br />

Damit hat die SVLFG unbillige Härten für<br />

ihre Versicherten vermieden. Die vorläufigen<br />

Rentenzahlungen erfolgten individuell<br />

in der aktuell gesetzlich vorgesehenen<br />

Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten<br />

ohne den Zuschlag für eine spätere<br />

Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich<br />

bestehende Ansprüche gingen jedoch<br />

nicht verloren und werden nun mit der<br />

endgültigen Entscheidung festgesetzt.<br />

Die Abschaffung dieses Zuschlags ab 1.<br />

Januar 2019 betrifft insoweit allein zukünftig<br />

geltend gemachte Rentenansprüche.<br />

Ebenso haben Bezieher einer<br />

vorzeitigen Altersrente Bestandsschutz.<br />

Diese müssen nicht mit einer Anrechnung<br />

von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr<br />

Anspruch bereits am 31. Dezember 2018<br />

bestand.<br />

Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen<br />

Krankenversicherung (LKV)<br />

wurde zur Entlastung der Unternehmer<br />

beschlossen, den Solidarzuschlag zu den<br />

Leistungsaufwendungen der sogenannten<br />

Altenteiler bereits in 2019 auf 76<br />

Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen<br />

Euro zu reduzieren.<br />

Auswirkungen auf Beitragszahlung in der<br />

Krankenversicherung bedenken<br />

Weiterbewirtschafter müssen beachten,<br />

dass für sie nicht die Krankenversicherung<br />

der Rentner (KvdR) greift, sondern sie ihren<br />

Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer<br />

weiter zahlen müssen. Beiträge<br />

sind neben den Beiträgen aus der Rente<br />

aus der AdL auch aus außerlandwirtschaftlichen<br />

selbständigen Erwerbs tätigkeiten,<br />

weiteren Renten und Ver sorgungsbezügen<br />

zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt<br />

gegebenenfalls höher ausfallen als<br />

die zu erwartende Rente aus der AdL. Es<br />

wird empfohlen, sich diesbezüglich durch<br />

die SVLFG beraten zu lassen.<br />

NEUES AUS DER<br />

GRUNDSCHULE<br />

Einladung zum Infoabend<br />

„Jugendmedienschutz in der Familie – Sicher in der digitalen Welt“<br />

In Zusammenarbeit mit Herrn Felix Behl, dem medienpädagogisch-informationstechnischen Berater sowie<br />

Datenschutzbeauftragten am Staatlichen Schulamt Miltenberg, laden wir Sie sehr herzlich zu unserem Infoabend<br />

am Montag, 10. Dezember 2018, um 20 Uhr,<br />

in die Grundschule Niedernberg ein!<br />

Der Infoabend hat das Thema „Jugendmedienschutz in der Familie - Sicher in der digitalen Welt“. Ziel ist es, für einen sicheren<br />

Umgang mit den allgegenwärtigen Internetmedien zu sensibilisieren und folgende Fragen zu klären:<br />

• Wie kann der Einstieg in die Medienwelt gut gelingen?<br />

• Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Handy oder Smartphone?<br />

• Warum müssen wir mit unseren Kindern über Kettenbriefe, ungeeignete Inhalte und zwielichtige Gestalten im Netz reden?<br />

• Welche Inhalte bekommt man im Netz zu sehen, auch wenn man nicht danach sucht?<br />

• Was kann ich tun, um mein Kind bei der Erlangung von Medienkompetenz zu unterstützen?<br />

• Wo sollen sich Smartphones und Tablets während der Nacht befinden?<br />

• Wer hilft bei akuten Problemen weiter?<br />

• Wie lauten die 12 goldenen Medienregeln?<br />

Informationen zu Bilder-Rückwärtssuche und Webarchiven sollen zudem zur Datensparsamkeit motivieren und die<br />

Datenbeständigkeit im Netz demonstrieren. Auch der Umgang mit Nachrichten, beispielsweise über Terroranschläge bzw. –<br />

gefahr wird in der Erwachseneneinheit thematisiert.<br />

Edeltraud Türkes, Rektorin

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