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Amts- und Mitteilungsblatt Niedernberg <strong>49</strong>/2018<br />
Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abgeschafft –<br />
Altersrenten werden jetzt endgültig bewilligt<br />
Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abgeschafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Veröffentlichung<br />
der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen) diese<br />
Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die<br />
SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig bewilligen zu können.<br />
Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht<br />
gehen weitere gesetzliche Änderungen<br />
zum 1. Januar 2019 einher. Dies sind<br />
insbesondere:<br />
• Versicherungsfreiheit in der AdL bei<br />
Bezug einer vorzeitigen Altersrente<br />
• Abschaffung des Rentenzuschlags wegen<br />
späterer Inanspruchnahme der<br />
Regelaltersrente<br />
• Befristung von Erwerbsminderungsrenten<br />
und Anrechnung von Einnahmen<br />
aus Land- und Forstwirtschaft bei aktiver<br />
Weiterbewirtschaftung<br />
• Anrechnung von Hinzuverdiensten auf<br />
vorzeitige Altersrenten<br />
Nachdem Mitte Oktober 2018 die<br />
Vertreter aller Fraktionen des Deutschen<br />
Bundestages die Hofabgabeklausel als<br />
nicht mehr haltbar ansahen, hatte der<br />
Vorstand der SVLFG entschieden, für die<br />
Zeit von September bis zur notwendigen<br />
Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten<br />
und vorzeitige Altersrenten zu gewähren.<br />
Damit hat die SVLFG unbillige Härten für<br />
ihre Versicherten vermieden. Die vorläufigen<br />
Rentenzahlungen erfolgten individuell<br />
in der aktuell gesetzlich vorgesehenen<br />
Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten<br />
ohne den Zuschlag für eine spätere<br />
Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich<br />
bestehende Ansprüche gingen jedoch<br />
nicht verloren und werden nun mit der<br />
endgültigen Entscheidung festgesetzt.<br />
Die Abschaffung dieses Zuschlags ab 1.<br />
Januar 2019 betrifft insoweit allein zukünftig<br />
geltend gemachte Rentenansprüche.<br />
Ebenso haben Bezieher einer<br />
vorzeitigen Altersrente Bestandsschutz.<br />
Diese müssen nicht mit einer Anrechnung<br />
von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr<br />
Anspruch bereits am 31. Dezember 2018<br />
bestand.<br />
Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen<br />
Krankenversicherung (LKV)<br />
wurde zur Entlastung der Unternehmer<br />
beschlossen, den Solidarzuschlag zu den<br />
Leistungsaufwendungen der sogenannten<br />
Altenteiler bereits in 2019 auf 76<br />
Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen<br />
Euro zu reduzieren.<br />
Auswirkungen auf Beitragszahlung in der<br />
Krankenversicherung bedenken<br />
Weiterbewirtschafter müssen beachten,<br />
dass für sie nicht die Krankenversicherung<br />
der Rentner (KvdR) greift, sondern sie ihren<br />
Beitrag als landwirtschaftlicher Unternehmer<br />
weiter zahlen müssen. Beiträge<br />
sind neben den Beiträgen aus der Rente<br />
aus der AdL auch aus außerlandwirtschaftlichen<br />
selbständigen Erwerbs tätigkeiten,<br />
weiteren Renten und Ver sorgungsbezügen<br />
zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt<br />
gegebenenfalls höher ausfallen als<br />
die zu erwartende Rente aus der AdL. Es<br />
wird empfohlen, sich diesbezüglich durch<br />
die SVLFG beraten zu lassen.<br />
NEUES AUS DER<br />
GRUNDSCHULE<br />
Einladung zum Infoabend<br />
„Jugendmedienschutz in der Familie – Sicher in der digitalen Welt“<br />
In Zusammenarbeit mit Herrn Felix Behl, dem medienpädagogisch-informationstechnischen Berater sowie<br />
Datenschutzbeauftragten am Staatlichen Schulamt Miltenberg, laden wir Sie sehr herzlich zu unserem Infoabend<br />
am Montag, 10. Dezember 2018, um 20 Uhr,<br />
in die Grundschule Niedernberg ein!<br />
Der Infoabend hat das Thema „Jugendmedienschutz in der Familie - Sicher in der digitalen Welt“. Ziel ist es, für einen sicheren<br />
Umgang mit den allgegenwärtigen Internetmedien zu sensibilisieren und folgende Fragen zu klären:<br />
• Wie kann der Einstieg in die Medienwelt gut gelingen?<br />
• Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Handy oder Smartphone?<br />
• Warum müssen wir mit unseren Kindern über Kettenbriefe, ungeeignete Inhalte und zwielichtige Gestalten im Netz reden?<br />
• Welche Inhalte bekommt man im Netz zu sehen, auch wenn man nicht danach sucht?<br />
• Was kann ich tun, um mein Kind bei der Erlangung von Medienkompetenz zu unterstützen?<br />
• Wo sollen sich Smartphones und Tablets während der Nacht befinden?<br />
• Wer hilft bei akuten Problemen weiter?<br />
• Wie lauten die 12 goldenen Medienregeln?<br />
Informationen zu Bilder-Rückwärtssuche und Webarchiven sollen zudem zur Datensparsamkeit motivieren und die<br />
Datenbeständigkeit im Netz demonstrieren. Auch der Umgang mit Nachrichten, beispielsweise über Terroranschläge bzw. –<br />
gefahr wird in der Erwachseneneinheit thematisiert.<br />
Edeltraud Türkes, Rektorin