14.12.2018 Aufrufe

ig_4-2018_web

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FINANZEN + RECHT [ VORSORGE ]<br />

Fotos:CCO<br />

Vorsorge oder<br />

Bevormundung?<br />

TEXT: WOLFGANG LANGMACK<br />

Mögen Sie es, wenn jemand<br />

Ihnen sagt, wo Sie wohnen<br />

müssen, wie Ihr Geld<br />

zu verwenden ist und wie<br />

Sie versorgt und gepflegt werden? Und<br />

passt es Ihnen, wenn ohne Ihren Einfluss<br />

festgelegt wird, wer eines Tages<br />

Ihre Erben sind? Falls ja, müssen Sie<br />

nicht weiterlesen und auch nichts tun,<br />

denn bei Betreuungsbedürft<strong>ig</strong>keit bestellt<br />

das Gericht einen Betreuer für<br />

Sie, und der Gesetzgeber hat geregelt,<br />

wer Ihr Vermögen bekommt, wenn Sie<br />

versterben.<br />

Sie möchten das lieber selber bestimmen?<br />

Dann erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht<br />

nebst Patientenverfügung und<br />

ein Testament.<br />

Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie,<br />

wer Ihre Vermögensinteressen und Ihre<br />

persönlichen Belange bei Krankheit und<br />

Pflegebedürft<strong>ig</strong>keit wahrnimmt und welche<br />

Vorstellungen Sie dazu haben. In der<br />

Patientenverfügung bestimmen Sie, dass<br />

Sie in Lebenssituationen, in denen keine<br />

Aussicht auf Besserung oder Gesundung<br />

mehr besteht, keine lebenserhaltenden<br />

oder lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen<br />

wünschen, sondern nur<br />

schmerzstillende, beruh<strong>ig</strong>ende oder sonst<strong>ig</strong>e<br />

palliativmedizinische Maßnahmen,<br />

um möglichst beschwerdefrei und würdevoll<br />

zu sterben.<br />

Vielfach höre ich, dass sich die Ärzte<br />

sowieso nicht an die Patientenverfügung<br />

halten. Das ist so ganz sicher nicht richt<strong>ig</strong>.<br />

Die meisten Ärzte gehen sehr veranwortungsbewusst<br />

mit den Wünschen<br />

ihrer Patienten um. Das Bewusstsein<br />

der Ärzte für die Möglichkeiten palliativmedizinischer<br />

Versorgung ist heute<br />

viel stärker ausgeprägt als früher. Außerdem<br />

enthält das Gesetz ausdrücklich<br />

die Verpflichtung zur unbedingten Beachtung<br />

des in der Patientenverfügung<br />

niedergelegten Patientenwillens. Letztlich<br />

würde jeder Verstoß gegen klar<br />

definierte Wünsche des Patienten sogar<br />

die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung<br />

für den Arzt bedeuten.<br />

Allerdings hat der Bundesgerichtshof<br />

festgelegt, dass aus der Patientenverfügung<br />

durch die Aufführung beispielhafter<br />

Beschreibungen hervorgehen muss,<br />

welche Situationen der Patient oder die<br />

Patientin sich vorgestellt hat und wie<br />

hinsichtlich dieser die Wünsche im Bezug<br />

auf Behandlungsmaßnahmen aussehen.<br />

Neben den allgemein üblichen<br />

Regelungen können Sie auch Ihre indi-<br />

36 in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!