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FINANZEN + RECHT [ VORSORGE ]<br />
Fotos:CCO<br />
Vorsorge oder<br />
Bevormundung?<br />
TEXT: WOLFGANG LANGMACK<br />
Mögen Sie es, wenn jemand<br />
Ihnen sagt, wo Sie wohnen<br />
müssen, wie Ihr Geld<br />
zu verwenden ist und wie<br />
Sie versorgt und gepflegt werden? Und<br />
passt es Ihnen, wenn ohne Ihren Einfluss<br />
festgelegt wird, wer eines Tages<br />
Ihre Erben sind? Falls ja, müssen Sie<br />
nicht weiterlesen und auch nichts tun,<br />
denn bei Betreuungsbedürft<strong>ig</strong>keit bestellt<br />
das Gericht einen Betreuer für<br />
Sie, und der Gesetzgeber hat geregelt,<br />
wer Ihr Vermögen bekommt, wenn Sie<br />
versterben.<br />
Sie möchten das lieber selber bestimmen?<br />
Dann erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht<br />
nebst Patientenverfügung und<br />
ein Testament.<br />
Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie,<br />
wer Ihre Vermögensinteressen und Ihre<br />
persönlichen Belange bei Krankheit und<br />
Pflegebedürft<strong>ig</strong>keit wahrnimmt und welche<br />
Vorstellungen Sie dazu haben. In der<br />
Patientenverfügung bestimmen Sie, dass<br />
Sie in Lebenssituationen, in denen keine<br />
Aussicht auf Besserung oder Gesundung<br />
mehr besteht, keine lebenserhaltenden<br />
oder lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen<br />
wünschen, sondern nur<br />
schmerzstillende, beruh<strong>ig</strong>ende oder sonst<strong>ig</strong>e<br />
palliativmedizinische Maßnahmen,<br />
um möglichst beschwerdefrei und würdevoll<br />
zu sterben.<br />
Vielfach höre ich, dass sich die Ärzte<br />
sowieso nicht an die Patientenverfügung<br />
halten. Das ist so ganz sicher nicht richt<strong>ig</strong>.<br />
Die meisten Ärzte gehen sehr veranwortungsbewusst<br />
mit den Wünschen<br />
ihrer Patienten um. Das Bewusstsein<br />
der Ärzte für die Möglichkeiten palliativmedizinischer<br />
Versorgung ist heute<br />
viel stärker ausgeprägt als früher. Außerdem<br />
enthält das Gesetz ausdrücklich<br />
die Verpflichtung zur unbedingten Beachtung<br />
des in der Patientenverfügung<br />
niedergelegten Patientenwillens. Letztlich<br />
würde jeder Verstoß gegen klar<br />
definierte Wünsche des Patienten sogar<br />
die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung<br />
für den Arzt bedeuten.<br />
Allerdings hat der Bundesgerichtshof<br />
festgelegt, dass aus der Patientenverfügung<br />
durch die Aufführung beispielhafter<br />
Beschreibungen hervorgehen muss,<br />
welche Situationen der Patient oder die<br />
Patientin sich vorgestellt hat und wie<br />
hinsichtlich dieser die Wünsche im Bezug<br />
auf Behandlungsmaßnahmen aussehen.<br />
Neben den allgemein üblichen<br />
Regelungen können Sie auch Ihre indi-<br />
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