09.01.2019 Aufrufe

Wirtschaft und Menschenrechte - Jahrbuch Global Compact Deutschland 2018

Arbeitsbedingungen, moderne Sklaverei, Einhaltung der Menschenrechte, aber auch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – das sind zentrale Stichworte für die Arbeitswelt von morgen. Wie begegnen Unternehmen diesen Herausforderungen? Wie übernehmen sie Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in einer ökonomisierten und globalisierten Welt? Welchen Beitrag leisten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei der Umsetzung? Diesen Fragen geht das aktuelle Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" nach. Die Publikation lässt zentrale Akteure aus Wirtschaft, Politik, Forschung und Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Darüber hinaus zeigen 25 deutsche Global Compact-Mitgliedsunternehmen in ihren Good Practice-Beispielen, mit welchen Maßnahmen sie zur Erreichung der SDGs beitragen.

Arbeitsbedingungen, moderne Sklaverei, Einhaltung der Menschenrechte, aber auch Automatisierung, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – das sind zentrale Stichworte für die Arbeitswelt von morgen. Wie begegnen Unternehmen diesen Herausforderungen? Wie übernehmen sie Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt in einer ökonomisierten und globalisierten Welt? Welchen Beitrag leisten die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) bei der Umsetzung?

Diesen Fragen geht das aktuelle Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2018" nach. Die Publikation lässt zentrale Akteure aus Wirtschaft, Politik, Forschung und Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Darüber hinaus zeigen 25 deutsche Global Compact-Mitgliedsunternehmen in ihren Good Practice-Beispielen, mit welchen Maßnahmen sie zur Erreichung der SDGs beitragen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AGENDA<br />

SDG Tools & News<br />

Unternehmen <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong>:<br />

Monitoring startet<br />

Ende 2016 wurde der „Nationale Aktionsplan zur Umsetzung<br />

der VN (Vereinte Nationen)-Leitprinzipien für <strong>Wirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> (2016-2020)“ (NAP) im B<strong>und</strong>eskabinett<br />

verabschiedet. Der NAP sieht ein Monitoringverfahren zur<br />

Überprüfung des Umsetzungsstandes menschenrechtlicher<br />

Sorgfaltsprüfungen in deutschen Unternehmen vor. Mit der<br />

Durchführung dieses Monitorings hat das Auswärtige Amt<br />

nun EY in Zusammenarbeit mit einem Konsortium bestehend<br />

aus Adelphi, der Systain Consulting <strong>und</strong> focusright beauftragt.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung definiert mit dem NAP die Verantwortung<br />

von deutschen Unternehmen für die Achtung der <strong>Menschenrechte</strong>.<br />

Dabei formuliert sie ihre Erwartung bezüglich<br />

der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht für<br />

Unternehmen <strong>und</strong> die Achtung der <strong>Menschenrechte</strong> entlang<br />

unternehmerischer Liefer- <strong>und</strong> Wertschöpfungsketten.<br />

Die Überprüfung des Umsetzungsstandes hinsichtlich der in<br />

Kapitel III des NAP beschriebenen Elemente menschenrechtlicher<br />

Sorgfalt durch Unternehmen erfolgt durch eine ab <strong>2018</strong><br />

jährlich durchzuführende Erhebung. Anhand des Monitorings<br />

wird nach wissenschaftlichen Standards überprüft, ob im Jahr<br />

2020 mindestens 50 Prozent aller in <strong>Deutschland</strong> ansässigen<br />

Unternehmen mit über 500 sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigten die Erwartungen der B<strong>und</strong>esregierung in Bezug<br />

auf die unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllen.<br />

In der ersten Phase des Projektes werden Hintergr<strong>und</strong>gespräche<br />

mit Unternehmen geführt, wofür das Konsortium noch<br />

Unternehmen sucht, die sich dafür bereit erklären. Unternehmen,<br />

die Interesse daran haben, können sich unter der<br />

E-Mail-Adresse nap.monitoring@de.ey.com melden.<br />

B<strong>und</strong>estags-Petitionsausschuss zu NAP<br />

Der Petitionsausschuss des Deutschen B<strong>und</strong>estages setzt sich<br />

für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans<br />

<strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> 2016-2020 (NAP) ein, der sich<br />

an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für <strong>Wirtschaft</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Menschenrechte</strong> orientiert. In der Sitzung im November<br />

<strong>2018</strong> beschlossen die Abgeordneten daher, eine dahingehende<br />

Petition dem B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Wirtschaft</strong> <strong>und</strong> Energie<br />

als Material zu überweisen.<br />

Mit der Petition wird gefordert, dass der Vertrieb durch international<br />

tätige Unternehmen in <strong>Deutschland</strong> reguliert wird<br />

<strong>und</strong> Unternehmen, welche aktiv <strong>Menschenrechte</strong> verletzen<br />

oder im Ausland nicht gemäß deutscher Arbeitsschutzbestimmungen<br />

produzieren, sanktioniert werden. Zur Begründung<br />

ihres Anliegens verweisen die Petenten auf die durch einen<br />

großen Mineralölkonzern am Nigerdelta zu verantwortenden<br />

Trinkwasserverunreinigungen. Zudem würden Milizen finanziert,<br />

die „mit gewaltiger Schlagkraft die Gebiete enteignen <strong>und</strong><br />

für die Konzerne annektieren“ würden. Andere Unternehmen<br />

ließen im Ausland – wie etwa in Bangladesch – produzieren,<br />

weil dort Kinderarbeit nicht verboten sei <strong>und</strong> die Unfallverhütung<br />

nicht dem deutschen Standard entspräche. Es sei nicht<br />

nachvollziehbar, dass die B<strong>und</strong>esregierung dagegen nichts<br />

unternehme, heißt es in der Petition.<br />

Wie der Ausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung<br />

schreibt, setzt sich aber die B<strong>und</strong>esregierung in<br />

verschiedener Weise dafür ein, „dass die Nachhaltigkeit in den<br />

Lieferketten verbessert wird“. So unterstützt die B<strong>und</strong>esregierung<br />

der Vorlage zufolge die von der EU-Kommission verfolgte<br />

wertegeleitete Handels- <strong>und</strong> Investitionspolitik. Dazu zählten<br />

insbesondere auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits<strong>und</strong><br />

Menschenrechtsaspekten. Darüber hinaus unterstütze<br />

die B<strong>und</strong>esregierung die OECD-Leitsätze für Multinationale<br />

Unternehmen.<br />

Ein wichtiges Instrument, um einen Beitrag für die nachhaltige<br />

Gestaltung der <strong>Global</strong>isierung zu leisten, sei auch der NAP,<br />

schreibt der Petitionsausschuss. „Die B<strong>und</strong>esregierung erwartet<br />

von allen Unternehmen, den im NAP beschriebenen Prozess<br />

der unternehmerischen Sorgfalt mit Bezug auf die Achtung der<br />

<strong>Menschenrechte</strong> in einer ihrer Größe, Branche <strong>und</strong> Position<br />

in der Liefer- <strong>und</strong> Wertschöpfungskette angemessenen Weise<br />

einzuführen“, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten verweisen<br />

in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag<br />

28 globalcompact <strong>Deutschland</strong> <strong>2018</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!