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190206.Gemeinschaftliche_Eingabe

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Gemeinschaftliche <strong>Eingabe</strong><br />

zum vorliegenden Entwurf der Verordnung des Landkreises Heidekreis über das<br />

Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leine-Tal“<br />

Für ein Betretungsrecht des Landschaftsschutzgebietes<br />

Der vorliegende Entwurf sieht für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) deutliche Einschränkungen<br />

für die Einwohnerinnen und Einwohner der Orte im Aller-Leine-Tal vor. Für das LSG<br />

ist abseits der freigegebenen Wege ein absolutes Betretungsverbot vorgesehen. Alle<br />

unmittelbar an die Aller angrenzenden Bereiche liegen im NSG oder im LSG. Ein freier<br />

Zugang zur Aller besteht somit nur noch an ganz wenigen freigegebenen Stellen.<br />

Beispiele:<br />

• Im Londypark in Rethem liegt der Allerdeich im LSG. Ein Zugang zur Aller ist hier nicht<br />

mehr möglich.<br />

• Grünkohltouren von Rethem über die Kreisstraße nach Altenwahlingen sind zukünftig<br />

verboten.<br />

Diese Einschränkungen lehnen wir ab!<br />

Mit dieser gemeinschaftlichen <strong>Eingabe</strong> fordern wir den Landkreis Heidekreis auf, einige<br />

Bestimmungen des Entwurfes für das LSG wie folgt zu ändern:<br />

Regelung im Text (gekürzte Darstellung)<br />

Entwurf der<br />

Schutzgebietsverordnung<br />

§ 1 (2) Der Schutzzweck für das LSG<br />

sieht nur den Schutz für Natur<br />

und Landschaft vor. Die für<br />

unsere Region wichtige<br />

Funktion für die Erholung fehlt.<br />

§ 4 (1) 7 Die Durchführung organisierter<br />

Veranstaltungen aller Art ist<br />

ausschließlich auf den in der<br />

Karte dargestellten Flächen<br />

erlaubt.<br />

§ 1 (3) 1 Es ist untersagt, … das LSG<br />

abseits bestehender öffentlicher<br />

Wege oder Wirtschaftswege zu<br />

betreten sowie … zu befahren.<br />

Der Text ist wie folgt zu ändern:<br />

Der allgemeine Schutzzweck für<br />

das LSG ist um die „besondere<br />

Bedeutung für die naturnahe<br />

Erholung“ zu ergänzen<br />

Verboten sind sportliche,<br />

gewerbliche, kulturelle oder<br />

sonstige organisierte<br />

Veranstaltungen abseits der<br />

öffentlichen Wege und abseits der<br />

in der Karte dargestellten Flächen.<br />

Es ist untersagt, … das LSG<br />

abseits bestehender öffentlicher<br />

Wege oder Wirtschaftswege … zu<br />

befahren.<br />

Begründung:<br />

Der besonderen Bedeutung des LSG für die naturnahe Erholung ist im Schutzzweck Rechnung zu<br />

tragen. Sowohl für Einheimische wie für Gäste der „Tourismusregion Aller-Leine-Tal“ ist dieses von<br />

großer Bedeutung.<br />

Das generelle Betretungsverbot ist im Verordnungstext zu streichen. Hier sind die geltenden<br />

Rechtsgrundlagen, die das Betreten fremden Eigentums regeln, ausreichend. Da derzeit nahezu alle<br />

Uferbereiche der Aller von dem absoluten Betretungsverbot erfasst sind, bedeutet dies, dass kein<br />

Einwohner und keine Einwohnerin mehr die Möglichkeit hat das Allerufer zur ruhigen Erholung zu<br />

nutzen. Das ist für uns nicht hinnehmbar!<br />

Vom Verbot, organisierte Veranstaltungen (wie z. B. Grünkohltouren in den Wintermonaten) im<br />

gesamten LSG durchzuführen, sind die öffentlichen Straßen und Wege freizustellen. Eine Gefährdung<br />

des Schutzwecks wird durch diese Regelung nicht gesehen, da es sich nahezu ausschließlich um<br />

Veranstaltungen mit jeweils kurzer Dauer und in der Summe geringer Zahl handelt.


Gemeinschaftliche <strong>Eingabe</strong><br />

zum vorliegenden Entwurf der Verordnung des Landkreises Heidekreis über das<br />

Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leine-Tal“<br />

Für ein Betretungsrecht des Landschaftsschutzgebietes.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

Name Vorname PLZ Wohnort Straße u. Hs.Nr. Unterschrift<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

Diese Unterschriftenliste muss bis zum 11.03.2019 beim Landkreis Heidekreis vorliegen.<br />

Sie kann alternativ bis spätestens 8. März 2019 abgegeben werden bei:<br />

Hans-Dieter Orlovius, Bosse, Stürweg 1, 27336 Frankenfeld<br />

Arnd Helberg, Bierde 1, 29693 Böhme<br />

Mirko Kunze, Dorfstraße 15, 27336 Häuslingen<br />

Cort-Brün Voige, Ludwigslust 3, 27336 Häuslingen<br />

Die vorliegenden Unterschriftenlisten werden dann gesammelt an den Landkreis geschickt.

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