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R.E. Immo Magazin März 2019

Ausgabe März 2019 unseres R.E. Immo Magazin

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Winterdienst: Was <strong>Immo</strong>bilieneigentümer und<br />

Mieter wissen müssen<br />

D<br />

er starke Wintereinbruch im Süden hat<br />

deutlich gemacht, dass der Mensch die<br />

Natur nicht beherrschen kann. Die<br />

Erfahrung mit extremen Wetterlagen hat dazu<br />

geführt, Hauseigentümer und Mieter in die<br />

Pflicht zu nehmen, damit diese geeignete<br />

Vorkehrungen treffen, um schlimme Folgen zu<br />

vermeiden. Welche das sind, lesen Sie hier:<br />

Auf den eigenen Grundstücken müssen<br />

Hauseigentümer dafür sorgen, dass die wichtigsten Wege möglichst gefahrlos zu begehen<br />

sind. Dazu gehören nicht nur die direkten Zuwege zum Haus, sondern auch Wege zu<br />

Mülltonnen oder Tiefgaragen. Diese Pflicht kann im Mietvertrag auf die Mieter übertragen<br />

werden (BGH, AZ. VI ZR 126/07, 22.01.2008). Eigentümer beauftragen oft Unternehmen mit<br />

dem Winterdienst. Die Kosten dafür können auf Mieter abgewälzt werden, wenn das im<br />

Mietvertrag vereinbart ist. Das Finanzamt erkennt die Kosten des Winterdienstes zu einem<br />

Fünftel als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd an.<br />

Wann und wie oft Vorkehrungen gegen Schnee- und Eisglätte zu treffen sind, regeln die<br />

Kommunen jeweils unterschiedlich. Gehwege müssen an Werktagen in der Regel zwischen<br />

sieben Uhr morgens und 20 Uhr auf einer Breite von rund einem bis eineinhalb Meter geräumt<br />

werden. Für Sonn- und Feiertage gelten meist andere Zeiten. Bei andauerndem Schneefall<br />

kann mit dem Schneeräumen gewartet werden, bis der Niederschlag vorbei ist.<br />

Geeignete Streumittel gibt es in Baumärkten und Supermärkten. Gebräuchlich sind Sand,<br />

Asche, Splitt oder Granulat. Salz sollte nur ausnahmsweise zum Einsatz kommen, weil es die<br />

Umwelt schädigt.<br />

Kommt es aufgrund von Stürzen zu Verletzungen, haftet der für die Sicherheit<br />

Verantwortliche. Der Abschluss einer privaten Haftpflicht- bzw. Haus- und<br />

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die für Schadensersatz- und<br />

Schmerzensgeldforderungen aufkommt, ist dringend empfehlenswert.

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