AUSGABE 1 | 2019
DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN
ARBEITSWERTVERSICHERUNG
Die HDI Vollkaskoversicherung für die Arbeitskraft | Seite 14
VERSICHERUNGSVERMITTLUNGSNOVELLE
Das neue Gesetzespaket mit den Änderungen in der Gewerbeordnung | Seite 26
VORHANG AUF FÜR UNSERE AGENTINNEN
Die „Gruppe Versicherungsagentin“ startet durch | Seite 8
MAG. BIRGIT EDER ÜBERNIMMT
BEI DER ARAG DAS RUDER SEITE 4
Anhang
Fachliteratur für Versicherungsagenten
Datenschutz in Fragen & Antworten
Wer ist in einer Organisaon datenschutzrechtlich verantwortlich? Kann ein
IT-Dienstleister zugleich als Datenschutzbeauragter fundgieren? Wie können
sich einzelne Mitarbeiter oder Belegschasvertreter gegen überzogene Kontrollmaßnahmen
wehren? Wann benögt man Einwilligungserklärungen und wie
formuliert man sie richg? Diese und die wichgsten anderen Praxisfragen zur
Datenschutz-Grundverordnung und den damit zusammenhängenden Vorschrien
werden in klar strukturierter und leicht lesbarer Form beantwortet. Ein Anhang
mit Praxisbeispielen bzw Mustern hil bei der Umsetzung der wichgsten Pichten
des Verantwortlichen. Preis € 44,–
Wien 2019 | 250 Seiten
Best.-Nr. 97130001
ISBN 978-3-7007-7457-0
Fälligkeit und Verjährung
im Versicherungsrecht
In der versicherungsvertragsrechtlichen Praxis sind bei der Beurteilung der
Ansprüche der jeweiligen Vertragspartner häug Fragen der Verjährung oder
der Verfristung von Bedeutung. Derarge Fristen stehen in der Regel in engem
Zusammenhang mit der Fälligkeit der Leistung.
Riedler (Hrsg.)
Versicherungsrecht – Versicherungspraxis
Steinbüchler
Fälligkeit und Verjährung
im Versicherungsrecht
BAND 5
Das vorliegende Werk grei einige der dabei auauchenden Fragen auf und
bietet Lösungen an. Der Autor geht dabei nicht nur auf die einschlägige Rechtsprechung
und Literatur ein, sondern betrachtet in diesem Zusammenhang
auch die bislang wenig beachtete zugrunde liegende Zivilrechtsdogmak in
ABGB und BGB. Dies betri insbesondere auch jene Abschnie der §§ 11 und
12 VersVG, die seit der deutschen VVG-Novelle 2008 keine Entsprechung im
österreichischen Rechtsbestand mehr nden.
Preis € 49,–
Wien 2017 | 250 Seiten
Best.-Nr. 30134001
ISBN 978-3-7007-6814-2
Kodex Versicherungsrecht
Band I & II 2019
DES ÖSTERREICHISCHEN RECHTS
HERAUSGEBER: UNIV.-PROF. DR. WERNER DORALT
VERSICHERUNGS-
RECHT 2019
22. AUFLAGE STAND 1. 2. 2019
Band I
Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD):
Novelle des VAG 2016 (VersVertrRÄG 2018)
LV-InfoV 2018
Novelle der GewO 1994 (VersVermNov 2018)
Neues Rücktrittsrecht im VersVG
Neuerungen im Pensionskassenrecht:
Umsetzung der EbAV-RL (IORPs II) im PKG
1 VersVG
2 PHG
KSchG, FernFinG
3 EuGVVO
Rom I + IPRG
4 KFG + ZustV
EKHG
5 KHVG
AKHB + AKKB
6 KHV Euro-Üb
Abk Ö–Schweiz
7 VOEG
Vertrag Ö–Schweiz
8 LFG
BGzLV
9 GewO
RSV + ERV-RVB
10 RAO | EIRAG | NO
WTBG | BiBuG
ÄrzteG
11 Sonstige HP-Vers
12 AVB
Kranken | Unfall
Sachversicherung
Einbruchdiebstahl
Feuer | Glas
Haftpfl., USKV, ÖÄK
Haushalt
Rechtsschutz
Transport + AÖSp
13 VAG 2016
+ VOen
14 PRIIP-VO
+ PRIIP-VollzugsG
15 FMABG
+ VOen
16 BAG + VOen
17 GewO
+ VOen
18 MaklerG
AGB-VersMakler
19 Hagelvers-FöG
20 Tiervers-FöG
21 Waldbrandvers-Fö
ForstG + VO
22 EStG
23 VersStG
+ VO
24 FeuerschStG
+ VO
Erscheint im
März 2019!
25 PKG + VOen
26 BPG
27 Kartellrecht
28 FM-GwG
+ VOen
Standesregeln
VersVerm (Entw)
DES ÖSTERREICHISCHEN RECHTS
HERAUSGEBER: UNIV.-PROF. DR. WERNER DORALT
VERSICHERUNGS-
RECHT 2019
22. AUFLAGE STAND 1. 11. 2018
Band II
Neues Versicherungsvertriebsrecht:
L2-VOen zur Richtlinie (EU) 2016/97 (IDD)
Informationsblätter für Versicherungsprodukte (IPID-VO)
Product Oversight and Governance (POG-VO)
Versicherungsanlageprodukte (IBIP-VO)
L2-VOen zur Verordnung (EU) 2014/1286 (PRIIP)
Basisinformationsblätter für IBIP
Produktintervention
Bilaterales Abkommen EU – USA
Novelle der Richtlinie (EU) 2015/849:
RL (EU) 2018/843 (5. Geldwäscherichtlinie)
1 Solvency II
2 L2-VO
3 ITS
Zweckgesellschaften
Solvabilität
Gruppenaufsicht
Informationen
Aufsicht und
Verfahren
Übergangsbestimmungen
4 EIOPA-GL
Allg. Best.
Governance
Solvabilität
Gruppenaufsicht
Informationen
Aufsicht und
Verfahren
Übergangsbestimmungen
5 Intl. Abk.
Gleichwertigkeit
6 IDD
+ Beschwerde-
Management
7 PRIIP-VO
8 EIOPA-VO
9 §§ 189 ff UGB
Bilanz-RL
VersBil-RL
10 §§ 268 ff UGB
AP-RL & VO
11 IORP/EbAV
12 GW-RL
Abopreis € 56,–
Einzelpreis € 70,–
22. Auflage
Wien 2019 | 1.136 Seiten
Best.-Nr. 19082022
ISBN 978-3-7007-6906-4
Abopreis € 44,–
Einzelpreis € 55–
22. Auflage
Wien 2018 | 1.440 Seiten
Best.-Nr. 19082222
ISBN 978-3-7007-6908-8
Weil Vorsprung entscheidet.
2 | 1/2019
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EDITORIAL
DAS INFOMAGAZIN FÜR DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN / INNEN
INHALTSVERZEICHNIS
IMPRESSUM................................................................3
ARAG UNTER NEUER STARKER FÜHRUNG............4
NOTIZ AM RANDE......................................................7
VORHANG AUF FÜR DIE AGENTINNEN.................8
STEUERTIPPS MIT RAT&TAT.....................................10
DATENSCHUTZ FÜR KLEINE BETRIEBE................12
JAHRESAUSKLANG 2018........................................14
DONAU: AUFMERKSAM FÜR AGENTUREN.........20
WIR SIND FÜR SIE DA - DAS GREMIUM ....................22
NEUGRÜNDUNGEN 2018.......................................24
COLD CALLING - WAS KANN ES KOSTEN?..........25
VERSICHEUNGSVERMITTLUNGS
NOVELLE2018 ..........................................................26
PORTRAIT SUSANNE TADER..................................31
VERNETZT SIND WIR STÄRKER..............................33
ALLIANZ TRAVEL......................................................34
HDI LEBEN: ARBEITSWERTSICHERUNG...............36
VERSICHERUNGSJAHR 2018..................................38
DER KONSUMENT-PENSIONSPLANER.................42
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wir begrüssen Sie zur ersten
Ausgabe der AgentNews 2019.
Wir warten in diesem Heft wieder
mit spannenden Beiträgen
aus der Versicherungswirtschaft
auf und hoffen, Ihnen mit
den Interviews von leitenden
Personen einen Einblick in die
Herangehensweise des einen
oder anderen Versicherers geben
zu können. Sie haben sicher
viele Fragen zum allgegenwärtigen
Thema IDD. Beim Erhalt
dieser Ausgabe sollte die Begutachtungsphase
des Lehrplanes
bereits abgeschlossen sein und
wir arbeiten daran, dass Sie
Ihrer Weiterbildungsverpflichtung
ordentlich nachkommen
können. Auf unserer Agenda
steht, dass wir Rahmenbedingungen
schaffen, welche kostengünstig
bzw. kostenlos sind.
Wir werden Sie dazu auf dem
Laufenden halten und ersuchen
Sie, die elektronischen Newsletter
sorgfältig zu studieren. Wir
versenden Informationen und
Einladungen per Mail, um die
Wege der Information kurz zu
halten. Zuletzt, wie es fast schon
Tradition ist, darf ich Ihnen wieder
ein „ Save the Date“ ans Herz
legen. Unser Frühjahrsauftakt
wird am 10.04.2019 begangen
und die Einladung finden Sie als
Beilage im Heft. Wir würden uns
freuen, Sie begrüßen zu dürfen
und wünschen bis dorthin gute
Geschäfte. Bleiben Sie gesund!
Sie haben Fragen?
Ihr Gremium ist für Sie da!
T: 51450/3252
E: versicherungsagenten@wkw.at
KR Karl Weisz
Obmann
Andreas Gurghianu
Geschäftsführer
IMPRESSUM
MEDIENINHABER & HERAUSGEBER: WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN - SPARTE HANDEL, LANDESGREMIUM WIEN DER VERSICHERUNGSAGENTEN,
1040 WIEN, SCHWARZENBERGPLATZ 14 | REDAKTION,LAYOUT UND PRODUKTION: MDH-MEDIA GMBH, WWW.MDH-MEDIA.AT | HERSTELLUNGSORT: ÖSTERREICH
1/2019 | 3
ARAG UNTER NEUER
STARKER FÜHRUNG.
IM GESPRÄCH MIT OBMANN KARL WEISZ UND ALEXANDER MÜLLNER
Magistra Birgit Eder ist vom Vorstand der ARAG SE zur Niederlassungsleiterin der
„ARAG SE - Direktion für Österreich“ ernannt worden. Ab 1. April 2019 folgt sie auf
Dr. Matthias Effinger.
Seit 2015 leitet Birgit Eder den Bereich
Versicherungstechnik und
ist seit 2016 zudem Mitglied des
Management Board der ARAG Österreich,
wo sie 2012 ihre Tätigkeit
als Partnermanagerin des ARAG Anwaltsnetzwerkes
aufnahm.
Zuvor war die Juristin bereits neun
Jahre als Referentin im Leistungsbereich
eines österreichischen Versicherungsunternehmens
beschäftigt.
Per 1. April 2019 übernimmt Frau
Mag. Eder das Ruder bei der ARAG SE
und gibt uns in diesem Interview einen
groben Überblick über Ihre Ziele
und Pläne.
Frau Mag. Eder, Sie übernehmen
ab 1.4.2019 die Nachfolge von Dr.
Effinger als CEO der ARAG Österreich.
Welche Ziele verfolgen Sie
in den nächsten Jahren?
Die ARAG Österreich steht aufgrund
Ihrer Ertragsstärke, der Kundenzufriedenheit
und steigendem Prämienwachstum
auf soliden Beinen. Eine
Ausgangsposition, die uns für die Herausforderungen
der nächsten Jahre
Vorteile verschafft. Hier denke ich ganz
konkret in Richtung Digitalisierung.
Mein Ziel ist es einerseits diese Ertragsstärke
zu bewahren, andererseits die
errungenen Erfolge im Servicebereich
weiter auszubauen, neue vertriebliche
Akzente zu setzen und die digitale Transformation
positiv voran zu treiben.
Die ARAG ist im Servicebereich sehr
stark. Dies wurde uns auch von unseren
Vertriebspartnern bei mehreren
Awards letztes Jahr bestätigt.
Diese Qualitätsführerschaft im Rechtsschutz
gilt es weiter auszubauen. Wir
werden uns sicherlich nicht auf unseren
Lorbeeren ausruhen.
Sie haben die Digitalisierung angesprochen.
Wie wichtig ist es
für die ARAG in diesen Bereich zu
investieren. Welche Risiken und
Chancen birgt der digitale Wandel
in der Versicherungsbranche?
Für die ARAG ist die Digitalisierung ein
wichtiger strategischer Punkt. Besonders
im Rechtsschutz-Bereich ist es notwendig
im Servicebereich zu punkten. Hier
hat gerade die ARAG in den letzten Jahren
viel investiert. Die dafür notwendige
Kundenfokussierung ist Grundvoraussetzung
für den digitalen Wandel.
Wir sind gut gerüstet für die Herausforderungen,
die eine digitale Transformation
bringen werden. Hier setzen wir vor
allem auf Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung,
um Zeitressourcen nicht
nur für uns, sondern auch für unsere
Vertriebspartner zu schaffen. Insgesamt
4 | 1/2019
haben wir daher einen positiven Zugang
zu diesem Thema und nehmen die Digitalisierung
als Chance war.
Sie sind bereits seit 2012 bei der
ARAG und waren damals als Partnermanagerin
für das Anwaltsnetzwerk
zuständig. Was haben
Sie davor gemacht und wie gestaltete
sich Ihr weiterer beruflicher
Werdegang bei der ARAG?
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften
und dem Gerichtsjahr habe
ich bei einer Rechtsschutzversicherung
im Bereich Rechts-Service angefangen.
2012 war der Wechsel zu ARAG.
Meine erste Aufgabe bestand darin
das Rechtsanwalts-Netzwerk neu aufzubauen
und die Spezialisierung bei
Rechtsgebieten zu forcieren. Neben den
externen Rechtsanwälten habe ich zeitgleich
auch ein Inhouse Juristenteam bei
der ARAG etabliert. Aufgabe der hauseigenen
Juristen war es, im Bereich von
kleinen Streitigkeiten den Kunden eine
erste Rechtsauskunft zu erteilen und
in geeigneten Fällen sogleich mit der
Gegenseite in Kontakt zu treten, um das
Rechtsproblem des Kunden zu lösen.
Dieses Inhouse-Team wurde zu einer
ARAG-Erfolgsstory.
Letztes Jahr wurden über 8.000 Fälle
von unseren Inhouse-Juristen positiv für
unsere Kunden erledigt. Die Inhouse-Bearbeitung
erfreut sich großer Beliebtheit
und die Tendenz ist steigend. Unsere
Kunden schätzen die unkomplizierte,
rasche Erledigung ihrer Rechtsprobleme
und den einfachen Zugang zu unseren
Juristen (IHB-Hotline: 01 53102 1300).
2013 habe ich die Leitung der Schadenabteilung
übernommen und 2015 die
Leitung der gesamten Versicherungstechnik.
In meinen Zuständigkeitsbereich
fielen in dieser Position die Schadenbearbeitung,
die Bestandsführung,
die Zeichnungs- und Annahmepolitik
und die Produktentwicklung. 2016 wurde
ich dann Mitglied der Geschäftsführung.
Auf meine neue Aufgabe ab 1.4.2019 als
neue Chefin der ARAG Österreich freue
ich mich schon sehr. In meiner neuen
Position werde ich mich unter anderem
auch verstärkt Vertriebsthemen widmen.
ARAG. Auf ins Leben.
Cyber-Rechtsschutz
für Firmenkunden
I h r U n t e r n e h m e n i s t O p f e r e i n e r Cy b e r-At t a c ke ?
Ihnen wird vorgeworfen die Daten ihrer Kunden nicht ausreichend
geschützt zu haben?
D i e Re p u t at i o n I h re s U n te r n e h m e n s s te h t au f d e m S p i e l ?
ARAG Firmenkunden sind im neuen Premium-Betriebs-Rechtsschutz geschützt.
Unsere ARAG Juristen sind im Ernstfall für Sie da und organisieren alles Weitere.
Informieren Sie sich jetzt über unsere Homepage www.ARAG.at
Kunden-Hotline: 01 53102-1450 · offerte@arag.at
ARAG hat vor kurzem für das Produkt
Unfall-Rechtsschutz geworben.
Können Sie uns dazu etwas
sagen?
Unser Unfall-Rechtsschutz ist ein klassisches
Einsteigerprodukt im Rechtsschutz
und in erster Linie auf den Fahrzeug-Rechtsschutz
ausgerichtet. Dazu
gibt es aber auch noch weitere Inhalte,
wie einen allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz
und Straf-Rechtsschutz
(inklusive Vorsatzdelikten und
Ermittlungsverfahren). Ebenso versichert
ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz,
der nicht selten bei Unfällen in
Anspruch genommen werden muss und
damit das Paket perfekt ergänzt. Als
zusätzliches Service ist unsere Downloadplattform
„ARAG Online Service“
inbegriffen – damit kann der Kunde
mit seiner Polizzennummer auf unserer
NEU
08-050-Anz-Österreich-Cyberschutz-risControl-210x267+3B 09042018-M.indd 1 26.04.18 15:42
Hompage über 1.000 Musterverträge
und -dokumente downloaden.
Der Unfall-Rechtsschutz ist bereits ab
einer Prämie von EUR 7,63/Monat erhältlich
und damit auch erschwinglich.
Sind dieses Jahr noch weitere Produktinnovationen
geplant?
Wir haben einiges vor im Jahr 2019.
Dazu möchte ich allerdings noch nicht
zu viel verraten. Jedenfalls arbeiten wir
dieses Jahr auch intensiv am neuen Betriebs-Rechtsschutz,
den wir Ende des
Jahres fertig stellen wollen. Davor gibt
es aber jedenfalls noch eine Produkt-Innovation,
die voraussichtlich Mitte des
Jahres herauskommt.
Der Rechtsschutz ist keine einfache
Sparte. Die Hausbedingungen
der einzelnen Versicherungshäu-
1/2019 | 5
ser sind sehr unterschiedlich, so
auch die Produkte, die nach dem
Bausteinprinzip aufgebaut sind.
Wie kann ARAG seine Vertriebspartner
hier unterstützen?
ARAG hat gerade in den letzten zwei Jahren
viele neue Schulungsinitiativen gestartet.
Insbesondere unsere Schulungsreihe
„Rechtsschutzbausteine – was ist
versichert, was ist ausgeschlossen?“ hat
sich großer Beliebtheit erfreut.
Wir konnten beim ersten Teil dieser Schulungsreihe
über 1.000 Vertriebspartner
bei den Veranstaltungen begrüßen. Diese
Erfolgsstory werden wir auch heuer
weiter fortsetzen. Weiters haben wir zu
verschiedensten Rechtsschutz-Themen
Webinare laufen, wie zum Beispiel zur
Schadenkündigung im Rechtsschutz,
zum Verkehrsbereich, zu Sublimits in der
Rechtsschutzversicherung oder zur Mediation.
Anmelden kann man sich für diese
Webinare auf unserer Homepage www.
arag.at oder direkt bei unserer Vertriebsjuristin
susanne.altmann@arag.at.
Eine weitere Hilfestellung insbesondere
bei Offertanfragen zu Firmen-Rechtsschutzverträgen
bieten neben unseren
Vertriebsrepräsentanten, Michael Kmehl
und Christian Pell, auch unsere Mitarbeiter
des Vertriebsinnendienstes.
Sie sind über die Hotline 01 53102 1450
bzw. offerte@arag.at erreichbar, unterstützen
bei Fragen bzw. senden das passende
Offert. Wir sehen es als unsere Aufgabe
an, unsere Vertriebspartner mit viel
Know-how zu unterstützen.
Um bei den Ansprechpersonen in
Ihrem Haus zu bleiben. An wen
bzw. welche Adresse müssen sich
die Agenten wenden, wenn sie
eine Courtagevereinbarung mit
der ARAG schließen möchten?
Zum einen stehen unsere Vertriebsrepräsentanten
gerne für Anfragen zur Verfügung.
Michael Kmehl ist zuständig für das Vertriebsgebiet
Wein-Nord, NÖ Nord und
West (michael.kmehl@arag.at, 0676
5310238). Christian Pell ist zuständig für
das Vertriebsgebiet Wien-Süd, NÖ Süd
und Burgenland (christian.pell@arag.at,
0676 5310215).
Die Agenten können auch direkt auf
unserer Homepage das digitale Formular
„Partner werden“ ausfüllen – dieses
findet man direkt auf der Seite „Für Vertriebspartner/Partner
werden“. Auf unserer
Homepage gibt es auch weitere digitale
Formulare für Vertragsänderungen,
Schadenmeldungen, Datenänderungen
und ein digitales Rückrufservice.
Für sonstige Anfragen stehen unsere Mitarbeiter
des Service Centers zur Verfügung
– 01 53102 1600.
„Unser Ziel ist es, die führende Position von ARAG im lokalen
Markt insbesondere in den Bereichen Qualität und Kundenservice
weiter auszubauen. Hierzu setzen wir weiter auf Innovationen und
werden durch das konstruktive Feedback unserer unabhängigen
Vermittler kontinuierlich inspiriert.“
Mag. Birgit Eder
Foto: Heidi Gassner
Der Rechtsschutzspezialist beschäftigt in Österreich
109 Mitarbeiter, hat ein Prämienvolumen
von 65,2 Mio. EUR und versichert mit rund
283.000 Verträgen über 550.000 in Österreich
gemeldete Kunden (Stand 31.10.2018). Der
Vertrieb erfolgt über unabhängige Versicherungsmakler-
und Agenten bzw. ungebundene
Vermögensberater. Sowohl Wachstums- als
auch Ertragssituation haben sich in den letzten
Jahren deutlich besser als der Marktdurchschnitt
entwickelt und konnte ARAG zahlreiche
Preise für Qualität und Service erzielen. Erst im
Oktober 2018 hat ARAG bei den begehrten
„AssCompact Awards“ unter 15 Rechtsschutzanbietern
in Österreich Platz 1 belegt.
6 | 1/2019
NOTIZ AM RANDE
APA-PRESSEAUSSENDUNGEN AUS DER
VERSICHERUNGSBRANCHE
• Generali Versicherung feiert
200.000sten Kundenportal-Nutzer
(OTS0017, 02.2019)
Die Generali Versicherung heißt
ihren 200.000sten Kunden am
Generali Kundenportal willkommen.
Langjähriger Generali Kunde Georg
Karl Aussermayr aus Waldneukirchen
hat sich als 200.000ste Person
am kostenfreien Online-Portal registriert
und ein Tablet gewonnen.
Reinhard Pohn, Generali Regionaldirektor
für Oberösterreich und Salzburg,
freut sich für den Jubilar aus
seinem Bundesland: „Es ist der Generali
gelungen, die Zahl der Kundenportal-Nutzer
innerhalb von einem
Jahr österreichweit von 100.000 auf
200.000 zu verdoppeln. Die Vorzüge
dieser Kommunikationsplattform
sprechen für sich und die Generali arbeitet
intensiv daran, das Angebot laufend
um neue Features zu erweitern.“
Mit dem Generali Kundenportal können
seit April 2016 sämtliche Versicherungsverträge
online eingesehen,
Adressänderungen durchgeführt und
Schadensmeldungen elektronisch
übermittelt werden. Außerdem besteht
die Möglichkeit, Arzt- oder Medikamentenrechnungen
im Rahmen
der Krankenversicherung schnell
und unbürokratisch einzureichen.
Auch Prämienberechnungen für ausgewählte
Versicherungen sind online
via Generali Kundenportal möglich.
Digitalen Service mit persönlicher
Beratung zu vernetzen ist eine der
großen Stärken der Generali Versicherung.
Neben dem Generali Kundenportal
wurden das papierlose
Neugeschäft, Connected Agent, die
Handy-Signatur sowie zuletzt der
Abschluss einer Versicherung mittels
Face-ID oder Fingerprint bereits erfolgreich
umgesetzt.
• Vienna Insurance Group gründet
erstes Start-up im Konzern
(OTS0016, 01.2019)
Die Vienna Insurance Group (VIG)
etabliert mit „viesure innovation
center“ (viesure) ein eigenes Corporate
Start-up im Konzern. Unter
der Leitung der größten Konzerngesellschaft
Wiener Städtische Versicherung
setzt das neue Unternehmen
auf Zukunftstrends in der
digitalen Kundenservicierung. Sitz
des Unternehmens wird der neue
Innovations-Hotspot „Talent Garden
Vienna“ sein. Kooperiert wird zudem
mit dem startup300-Netzwerk.
Für die VIG nimmt die Digitalisierung
im Arbeitsprogramm „Agenda 2020“
eine priorisierte Stellung ein: „Unsere
Konzerngesellschaften beschäftigen
sich intensiv mit der digitalen
Transformation. Einige unserer Versicherungen
kooperieren bereits mit
Start-ups und nutzen die Symbiose
aus Erfahrung etablierter Unternehmen
mit neuem Innovationsgeist und
unkonventioneller Herangehensweise.
Es freut mich, dass wir jetzt unter
der Leitung der Wiener Städtischen
unser erstes eigenes Start-up aus
der Taufe heben und in Österreich
positionieren. Die kreativen Ergebnisse
können in Folge auch innerhalb
der Gruppe genutzt werden“,
erklärt Elisabeth Stadler, Generaldirektorin
der Vienna Insurance Group.
Ziel des neuen Corporate Start-ups
ist, die Interaktion zu den Versicherungskunden
auf rein digitaler Basis
einfacher, schneller und transparenter
zu machen. Darunter ist
unter anderem die Schaffung eines
digitalen Ökosystems, die Digitalisierung
interner Prozesse zum Kunden
oder innovative Services mit Zusatznutzen
zu verstehen. „Wir bündeln
unsere digitalen Schwerpunkte
in dieser neuen Gesellschaft unter
gleichzeitiger Nutzung von externem
Know-how mit dem Innovationsgeist
des Start-up-Umfeldes. Damit
können wir noch rascher auf veränderte
Kundenbedürfnisse, kulturellen
Wandel und Veränderungen am
Markt reagieren. viesure trägt dazu
bei, die Innovationsführerschaft der
Wiener Städtischen am österreichischen
Markt zu festigen“, betont Robert
Lasshofer, Generaldirektor der
Wiener Städtischen Versicherung.
Ihren Sitz wird die neue Gesellschaft
am Innovations-Hotspot „Talent Garden
Vienna“ in der Liechtensteinstraße
im 9. Wiener Bezirk haben. Der
intensive Austausch mit der Start-up-
Szene wird durch die Corporate Ecosystem-Partnerschaft
forciert, die die
Wiener Städtische mit „Talent Garden
Vienna“ verbindet. Darüber hinaus
bietet die enge Kooperation mit dem
startup300-Netzwerk die Möglichkeit,
neue Geschäftsmodelle im digitalen
Wandel zu testen und weiterzuentwickeln.
Unter dem Hashtag
#creatingtomorrow werden Trends
von morgen, neue digitale Services
und innovative Technologien erprobt
und vorangetrieben. Die neue Gesellschaft
ist im Internet unter www.viesure.io
erreichbar.
1/2019 | 7
VORHANG AUF
FÜR UNSERE
AGENTINNEN
Wir freuen uns ganz besonders, dass wir
Ihnen in unserem männerdominierten
Job die Gruppe Versicherungsagentin
vorstellen können.
Was lange währt, wird schließlich
gut. Gemäß dieser Redewendung,
bedurfte es Einiges an
Vorbereitung und Zeit bis wir Ihnen,
werte Leserinnen und Leser, die neu
geschaffene „Gruppe Versicherungsagentin“
endlich vorstellen können.
In der Gruppe Versicherungsagentin
geht es um einen kollektiven und
kollegialen Erfahrungsaustausch exklusiv
unter Versicherungsagentinnen.
Ziel der Gruppe ist die Stärkung
und Verbesserung der internen, als
auch der externen Kommunikation.
So steht und fällt eine Kooperation
mit einer Agenturbetreuung des jeweiligen
Versicherers mit der Kommunikation.
Die Gruppe Versicherungsagentin
versteht sich auch als
Plattform, in der sich die Kolleginnen
kennenlernen und netzwerken. Neue
Partnerschaften führen im besten Fall
zu neuen Chancen und Geschäftsmöglichkeiten,
schaffen Synergien und
profitieren jedenfalls vom gemeinsamen
Erfahrungsaustausch. Organisiert
werden die Meetings der Gruppe
Versicherungsagentin von unserem
neuesten Mitglied Susanne Tader, die
wir auf den folgenden Seiten noch
ausführlicher vorstellen. Die Gruppe
Versicherungsagentin wächst von
Meeting zu Meeting und wird direkt
von Obmann KR Karl Weisz unterstützt.
Die Meetings laufen zwanglos,
in freundschaftlicher Atmosphäre ab
und finden in wechselnden Locations
statt. Wir würden uns über regen Zustrom
sehr freuen.
8 | 1/2019
SIE MÖCHTEN TEIL DER
GRUPPE VERSICHERUNGS-
AGENTIN WERDEN?
Besuchen Sie uns auf
www.versicherungsagentinnen.at
1/2019 | 9
STEUERTIPPS MIT
DATENSICHERHEIT IM BETRIEB –
IN BEZUG AUF FIRMENSICHERHEIT
UND DSGVO.
RAT & TAT-STEUERBERATER
DSGVO IN DER PRAXIS
Die Einführung der Bestimmungen
der Datenschutzgrundverordnung
ist nun ein gutes halbes Jahr her
– haben Sie sich im Zusammenhang
damit auch mit dem Thema Datensicherheit
beschäftigt? In vielen Betrieben
wurde das Augenmerk darauf
gelegt, die Bestimmungen wie Datenregister,
etc. umzusetzen. Es bleibt
aber wichtig, laufend auch darauf zu
achten, dass kein Datenmissbrauch
stattfinden kann. Es kann zu einem
unbefugten Zugriff von Außentätern
oder nicht dazu berechtigten Mitarbeitern
kommen. IT-Komponenten
(PC, Laptop, USB-Sticks) und/oder
Datenträger gehen verloren oder
werden gestohlen.
Wenn bekannt wird, dass dadurch
persönliche Daten systematisch und
schwerwiegend unrechtmäßig verwendet
wurden und den Betroffenen
Schaden droht, müssen diese unverzüglich
verständigt
werden, zusätzlich muss eine Meldung
an die Datenschutzbehörde
ergehen. Im Zusammenhang mit
Arbeitsverhältnissen empfiehlt es
sich, die betriebliche und private
Nutzung der firmeneigenen IT-Infrastruktur
zu regeln. Inwieweit darf
im Betrieb Internet und E-Mail auch
für private Zwecke genutzt werden?
Sehr wichtig ist in dem Zusammenhang
ein guter Virenschutz, sei es
technisch durch Virenschutzprogramme,
die laufend aktualisiert
werden, Sicherheitseinstellungen
der Internetbrowser, Einstellungen
in E-Mail-Programmen (z.B. die Einstellungen,
dass Attachments nicht
automatisch geöffnet werden), aber
auch durch die Aufmerksamkeit der
Benutzer. E-Mails von unbekannten
Sendern sollten nicht geöffnet werden,
Dateien mit bestimmten Endungen
wie .exe, .bat, etc. oder mit
doppelten Dateiendungen wie z.B.
.gif.exe sind verdächtig und können
Schadsoftware enthalten. Internetlinks
in Mails sollten nur bei vertrauenswürdigen
Absendern geöffnet
werden, denn oft täuscht die
angezeigte Website über die tatsächliche
URL. Spammails oder Werbemails
sollten nie beantwortet werden,
auch nicht mit der Aufforderung,
Zusendungen zu unterlassen – der
Absender bekommt dadurch nur
die Bestätigung, dass er eine gültige
E-Mail-Adresse angeschrieben
hat. Wie ist die Datensicherheit auf
Diensthandys oder Laptops, die auf
das Firmennetzwerk zugreifen können
gesichert? Folgende Maßnahmen
sollten dabei unbedingt umgesetzt
werden: Die mobilen Geräte dürfen
nicht unbeaufsichtigt (im Auto,
etc.) gelassen oder anderen Personen
übergeben werden, sie müssen durch
Passwörter/PINs gesichert sein. Auf
den mobilen Geräten müssen Virenschutzprogramme
betrieben werden
und der Zugriff auf Firmendaten darf
nur über verschlüsselte Kanäle erfolgen.
Auf den Geräten sollten Apps ins-
10 | 1/2019
talliert sein, mit denen man die Daten
aus der Ferne löschen kann, sollten
die Geräte verloren gehen; auch dürfen
auf den mobilen Geräten nur vertrauenswürdige
Apps und Software
installiert werden. Nach Beendigung
der Firmennutzung müssen alle am
mobilen Gerät vorhandenen Daten
gelöscht werden, am besten mit „factory
reset“, d.h. Zurücksetzen auf den
Zustand, in dem man das Gerät geliefert
bekommen hat.
In vielen Unternehmen ist Telearbeit,
Home Office bzw. der laufende Kontakt
über mobile Geräte zwischen
Mitarbeiter und Firma Standard –
bitte überprüfen Sie zusammen mit
Ihrem IT-Betreuer im eigenen Interesse
ob Ihre Firmen-/Kundendaten
dabei möglichst sicher sind.
AUSBILDUNG – FORTBILDUNG
– UMSCHULUNG. DAUERBREN-
NER – UND IN ZEITEN VON 4.0
IMMER WICHTIGER!
Kurse, Aus- und Fortbildungen kosten
Geld. Da ist es natürlich hilfreich,
wenn man die Kosten für die
Bildungsmaßnahme steuerlich von
seinen Einkünften absetzen kann.
Aufwendungen für Bildung sind als
Werbungskosten abzugsfähig, wenn
sie entweder Kosten für Fortbildung,
Ausbildung im verwandten Beruf
oder Umschulung darstellen.
Fortbildungskosten dienen dazu, im
jeweils ausgeübten Beruf auf dem
Laufenden zu bleiben und die Kenntnisse
und Fähigkeiten im bisher ausgeübten
Beruf zu verbessern. Ausbildungskosten
dienen zur Erlangung
von Kenntnissen, die eine Berufsausübung
ermöglichen. Ausbildungskosten
sind nur dann abzugsfähig, wenn
ein Zusammenhang mit der bereits
ausgeübten oder einer damit verwandten
Tätigkeit vorliegt.
Aus- und Fortbildungskosten müssen
im Gegensatz zu Umschulungen
nicht „umfassend“ sein, es reichen
auch einzelne Bildungssegmente. Um
diese etwas trockene Aufzählung zu
illustrieren, hier ein paar Beispiele:
Abzugsfähig ist z.B. der Besuch einer
HTL für Elektrotechnik durch einen
Elektriker, Studium eines Baumeisters
an der technischen Universität
oder auch die Ablegung des Computerführerscheins
– dieser wird
generell anerkannt, da Computerkenntnisse
für alle Berufsgruppen
notwendig sind.
Umschulungsmaßnahmen sind dann
abzugsfähig, wenn sie so umfassend
sind, dass sie einen Einstieg in eine
neue berufliche Tätigkeit ermöglichen,
die mit der bisherigen nicht
verwandt ist. Beispiele: Ausbildung
einer Angestellten aus dem Druckereibereich
zur Krankenpflegerin,
Ausbildung einer Schneiderin zur
Hebamme. Im Rahmen der Umschulung
ist es nicht erforderlich, dass der
Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit
aufgibt, der neue Beruf muss
aber den Lebensunterhalt decken
können.
Was kann man denn nun als Werbungskosten
absetzen? Es sind dies
die unmittelbaren Kosten wie die
Kursgebühren, Kosten für Unterlagen,
Skripten und Fachliteratur, für
die Anschaffung von Hilfsmittel wie
Computer bei Computerausbildung,
Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung,
soweit nicht durch einen Verkehrsabsetzbetrag
oder Pendlerpauschale abgedeckt,
sowie Taggelder und Nächtigungskosten.
Es lohnt sich also, alle
Belege im Zusammenhang mit der
Bildungsmaßnahme zu sammeln und
steuerlich geltend zu machen. Allerdings
muss diese Bildungsmaßnahme
den o.a. Kriterien entsprechen und
eventuell der Finanzbehörde ein diesbezüglicher
Beweis erbracht werden.
Kurz und bündig:
• Aus- und Fortbildungskosten
müssen im Zusammenhang mit
der ausgeübten oder einer damit
verwandten Tätigkeit stehen.
• Umschulungsmaßnahmen dürfen
mit der dzt. ausgeübten Tätigkeit
nicht verwandt sein, neue Tätigkeit
muss Lebensunterhalt decken
können.
• Bildungsmaßnahmen von “allgemeinem
Interesse” sowie für
private Zwecke sind nicht abzugsfähig.
Achtung: Bildungsmaßnahmen,
die von allgemeinem Interesse sind
oder (auch) der privaten Lebensführung
dienen, sind nicht abzugsfähig,
auch dann nicht, wenn die Kenntnisse
für die tatsächliche Berufstätigkeit
von Nutzen sind (B- Führerschein,
allgemeiner Schikurs für Sportlehrer
o.ä.).
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr
Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter
unter
01 / 278 12 95 sowie
office@jupiter.co.at
gern zur Verfügung.
www.jupiter.co.at
1/2019 | 11
DATENSCHUTZ FÜR KLEINE BETRIEBE:
KEINE ANGST VOR TECHNISCHEN UND
ORGANISATORISCHEN MASSNAHMEN
(TOMS)
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
WKÖ und BMDW präsentieren neuen Leitfaden zum Datenschutz für KMU –
Anleitungen und Fallbeispiele erleichtern Umsetzung - Download auf www.it-safe.at
Nach fast sieben Monaten unter dem
neuen Datenschutzrecht zeigt die
Praxis, dass Datenschutz von den Unternehmen
sehr wichtig genommen
wird. Der Bereich der technisch-organisatorischen
Maßnahmen (TOMs)
stellt die Unternehmen aber weiterhin
vor große Herausforderungen.
TOMs beschreiben das IT- und Datensicherheitsniveau
des einzelnen Betriebes
und sind zentraler Bestandteil
der DSGVO-Umsetzung im Unternehmen.
Der Gesetzestext bleibt hier
aber vage und verlangt „nach dem
Stand der Technik“ bzw ein „dem Risiko
angemessenes Schutzniveau.
Der neue Leitfaden „Technische und
organisatorische Maßnahmen im
Rahmen der DSGVO“ der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) bietet
hier vor allem kleinen Betrieben
Hilfestellung. Er enthält eine kompakte
Übersicht, welche konkreten
Sicherheitsvorkehrungen sinnvoll
und notwendig sind. Auch der Bedeutung
der MitarbeiterInnen wird hier
Rechnung getragen. Für drei exemplarische
Kleinunternehmen wird die
konkrete Umsetzung der TOMs vorgestellt,
damit die Unternehmen die
Umsetzung in der Praxis direkt nachvollziehen
können.
Erschienen ist der neue Leitfaden im
Rahmen von it-safe 2020, einem gemeinsamen
Projekt der Wirtschaftskammer
Österreich und des Bundesministeriums
für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort. Der Leitfaden
kann unter www.it-safe.at kostenlos
herunter geladen werden.
„IT- und Datenschutz sind für jedes
Unternehmen überlebenswichtig.
Die TOMs beschreiben praxisgerecht
die Sicherheitsvorkehrungen, die
im Betrieb zum Einsatz kommen“,
so Robert Bodenstein, Obmann der
Bundessparte Information und Consulting
in der WKÖ. „Die Schwierigkeit
für die Unternehmen besteht
darin, einzuschätzen, welches Gefährdungspotenzial
für im Unternehmen
verarbeitete personenbezogene
Daten besteht und welche Maßnahmen
im Sinne des Datenschutzgesetzes
getroffen werden sollten. Mit dem
Leitfaden stellen wir hier für kleine
und mittlere Betriebe eine passende
Anleitung zur Verfügung“, so Bodenstein.
Zusätzlich wurden das bewährte
„IT-Sicherheitshandbuch für kleine
und mittlere Unternehmen“, sowie
das „IT-Sicherheitshandbuch für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“
aktualisiert und neu aufgelegt. Die
Handbücher sind ein leicht verständliches
Kompendium für alle Bereiche
der IT-Sicherheit im Unternehmen
und sind zugleich als Schulungsunterlage
geeignet.
Weitere Informationen zum
Thema Datenschutz:
www.wko.at/datenschutzservice
12 | 1/2019
ARAG. Auf ins Leben.
Cyber-Rechtsschutz
für Firmenkunden
NEU
Ihr Unternehmen ist Opfer einer Cy ber-Attacke ?
Ihnen wird vorgeworfen die Daten ihrer Kunden nicht ausreichend
geschützt zu haben?
Die Reputation Ihres Unternehmens steht auf dem Spiel ?
ARAG Firmenkunden sind im neuen Premium-Betriebs-Rechtsschutz geschützt.
Unsere ARAG Juristen sind im Ernstfall für Sie da und organisieren alles Weitere.
Informieren Sie sich jetzt über unsere Homepage www.ARAG.at
Kunden-Hotline: 01 53102-1450 · offerte@arag.at
1/2019 | 13
DAS WAR DER
JAHRESAUSKLANG 2018
Der Einladung zum Vortrag über das Thema „Weiterbildung
nach IDD, Status GewO Neu“ von KommR Mag.
Oliver Lintner, Plattform www.meine-weiterbildung.at
und dem anschließenden Jahresausklang folgten 120
Gäste, darunter Agentinnen und Agenten, die die Möglichkeit
nutzten, persönliche Gespräche mit unseren
Sponsorpartnern aus der Versicherungswirtschaft zu
führen. Sie hatten somit die Möglichkeit, ihre Netzwerke
in angenehmer Atmosphäre zu erweitern.
Viele haben den Branchentalk mit Obmann KR Karl
Weisz und den Partnern aus der Versicherungswirtschaft
genossen, besonders hat uns gefreut, den Wiener
Obmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten,
KR Helmut Robert Mojescick,
begrüßen zu können.
Die Vortragsunterlage
finden Sie zum nachlesen
via QR-Code
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DONAU VERSICHERUNG
AUFMERKSAM FÜR AGENTUREN
AGENT NEWS REDAKTION
Thomas Fischill ist seit über zwei Jahren Landesdirektor der traditionsreichen DONAU
Versicherung in Wien. Ein starker Partner mit Handschlagqualität für die Wiener
Versicherungsagenten. Warum die Gewerbeversicherung so bedeutsam ist und die
Absicherung der biometrischen Risiken immer wichtiger wird.
Obmann KR Karl Weisz bat zum Interview.
Herr Fischill, was wird das Jahr
2019 für die Versicherungen bringen?
Welche Trends bemerken
Sie?
Nach einem Jahr der Befassung mit der
Datenschutzgrundverordnung und der
IDD sind wir voll auf den Vertrieb und
unsere Geschäftspartner fokussiert. Wir
haben unsere Ziele im Vorjahr erreicht
und nehmen den kräftigen Schwung mit.
Für das heurige Jahr haben wir uns ebenso
ambitionierte Ziele gesetzt.
Wir sehen speziell in der Gewerbeversicherung
hohen Beratungsbedarf und
setzen einen Schwerpunkt in diesem Bereich.
Mit unserer modernen Produktpalette,
die für Unternehmen viele Vorteile
bietet, wollen wir Akzente am Markt setzen
und unseren Marktanteil in diesem
Bereich stärken. Gemeinsam mit unseren
Vertriebspartner werden wir die Potentiale
heben können.
Wo sehen Sie den Bedarf bei Unternehmen?
Wir haben den Markt analysiert und
festgestellt, dass es bei den Unternehmen
immer wieder einige weniger beleuchtete
20 | 1/2019
Risiken gibt. So haben beispielsweise nur
rund ein Fünftel der Gastronomie- und
Hotelbetriebe eine Kühlgutversicherung.
Im derzeit stark boomenden Baugewerbe
fehlt bei 2/3 der Betriebe eine All-In
Deckung und weniger als 10 Prozent der
Handelsbetriebe haben eine Transportversicherung.
Unternehmen tragen also
viel höheres Risiko als notwendig. Wir
wollen hier Risikotransparenz schaffen
und damit die Betriebe existentiell absichern
und unterstützen.
Welche Vorteile bietet die DONAU
ihren Vertriebspartnern?
Zum einen haben wir natürlich eine
ausgezeichnete und komplette Produktpalette.
Einzigartig ist sicher unsere ausgezeichnete
Allrisk-Deckung. Damit wird
eine Versicherung für Unternehmen und
natürlich für alle in der Beratung tätigen
Versicherungsagenten einfach gemacht.
Allrisk bedeutet, dass alles, was nicht
ausdrücklich ausgeschlossen wird, versichert
ist. Speziell für kleine Unternehmen
ist das optimal. Zusätzlich ist Deckung
bei grober Fahrlässigkeit bei unseren Betriebsversicherungen
möglich und kann
finanziellen Schaden deutlich abfedern.
Ganz besonders setzen wir auf umfassendes
Service für unsere Vertriebspartner.
Wir sind im Bereich der Gewerbeversicherung
durch unsere in der Landesdirektion
tätigen Gewerbekoordinatoren regional
mit voller Kompetenz ausgestattet und
helfen da in allen Fragen.
Das Thema „Cybercrime“ ist in aller
Munde. Hat die DONAU da ein
attraktives Angebot für Unternehmen?
Fast schon täglich ist von einem Schadensfall
zu lesen. Cybercrime ist eine relativ
junge aber existentiell gefährliche
Bedrohung für Unternehmen. Wir haben
das erkannt und voriges Jahr unseren Cyberschutz
für Unternehmen erfolgreich
auf den Markt gebracht. Wir verstehen
das Produkt als eine ausgezeichnete Ergänzung
zu unserer Allrisk-Versicherung
und decken dabei die Kosten die durch
Schadprogramme entstanden sind. Von
der Wiederherstellung der Daten bis zur
Übernahme möglicher Anwaltskosten
geht die Deckung.
Wichtig auch hier die Schnelligkeit. Die
Hotline ist 24/7 erreichbar. Ich kann allen
Versicherungsagenten nur empfehlen,
sich mit diesem Thema sehr aktiv auseinander
zu setzen. Wir von der DONAU
unterstützen die Vertriebsaktivitäten
gerne aktiv und sichern damit existentielle
Risken ab.
Welche Entwicklung der Nachfrage
spüren Sie im Privatkundengeschäft?
Alle Fragen der Zukunftsvorsorge und
der Absicherung der Lebensqualität sehen
wir als unsere Schwerpunkte. In der
Altersvorsorge wächst das Bewusstsein
und wir werden hier sicher steigendes Interesse
erleben. Jeder möchte einen hohen
Lebensstandard in der Pension. Gleiches
gilt für die Absicherung der Lebensqualität.
Wobei wir hier noch Informationsbedarf
sehen.
Wie kann ich als Privatkunde
meine Lebensqualität mit einer
Versicherung erhalten?
Das Kernthema ist sicherlich das Thema
der Gesundheit im Alter und die beste
medizinische Betreuung. Eines unserer
attraktivsten Angebote ist die Medical
Second Opinion. Ganz einfach gesagt:
Schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel
Krebs, sind immer persönliche Schicksalsschläge
für Menschen. Gerade in
dieser Situation ist jede Unterstützung
notwendig. Die DONAU bietet über ihre
Versicherung einen Zugang zu über 90
weltweit führenden medizinischen Zentren
für eine medizinische Zweitmeinung an.
Stichwort – Beratungsbedarf und
neue Versicherungsprodukte.
Welche Leistungen bietet die DO-
NAU für ihre Vertriebspartner?
Unsere Leser interessiert das sicher.
Wie schon zuvor ausgeführt haben wir
eine besonders intensive und serviceorientierte
regionale Unterstützung für
unsere Vertriebspartner. Die regionalen
Vertriebsmanager unterstützen mit ihrer
Expertise den Ausbau der Geschäftsmodelle.
Die regionalen Servicemitarbeiter
helfen bei der Offerterstellung und Abwicklung.
Die Brokerline hilft bei standardisierten
Serviceanfragen am Telefon
und via Mail. Die Gewerbekoordinatoren
habe ich ja bereits erwähnt. Im Bereich
der Personenversicherung haben wir eine
Expertenstelle geschaffen, die unsere Vertriebspartner
im Ausbau ihrer Geschäftsmodelle
unterstützt. Weiterbildungsveranstaltungen
und Produktinformationen
sind selbstverständlich. Damit sind wir
optimal auf die Bedürfnisse der Versicherungsagenten
eingestellt.
THOMAS FISCHILL, MBA
führt seit Jänner 2017 die Landesdirektion Wien der DONAU Versicherung.
Er kann auf über 28 Jahre Führungserfahrung in der Finanz- und Versicherungswirtschaft
verweisen. Zu seinen Leidenschaften zählt nebst Golfen und
Skifahren vor allem das Sammeln von guten Weinen. Als Hobbykoch sorgt er
für das leibliche Wohl von Freunden und Familie.
1/2019 | 21
WIR SIND
FÜR SIE DA
KR KARL WEISZ
GREMINALOBMANN
• Jahrgang 1973
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1994
• Funktionär seit 2000
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
die optimale Vertretung der Mitglieder/Kollegen
BERNHARD PROKES
• Jahrgang 1990
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010
• Funktionär seit 2015
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Junge
Versicherungsagenten“
HEINZ NEUMAYER
• Jahrgang 1966
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1988
• Funktionär seit 2010
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses
„Aus- und Weiterbildung“
22 | 1/2019
ROBERT FLETSCHBERGER
• Jahrgang 1979
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000
• Funktionär in Wien seit 2010
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Recht“
HELMUT PURKER
• Jahrgang 1961
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981
• Funktionär seit 2000
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Obmann-Stv., Koordination der Ausschüsse und Unterstützung
der Supportpartner
ALEXANDER MÜLLNER
• Jahrgang 1975
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000
• Funktionär seit 2010
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses
„Öffentlichkeitsarbeit““
MANUEL PUDSCHEDL
• Jahrgang 1988
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010
• Funktionär seit 2015
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses
„Veranstaltung“
1/2019 | 23
AGENTEN UND MAKLER KÖNNEN
2017ER-DELLE MEHR ALS AUSGLEICHEN
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Was die einzelnen Berufsgruppen betrifft, so weisen die Versicherungsvermittler,
anders als noch 2017, wieder steigender Neugründerzahlen auf –und das gleich überdurchschnittlich
stark.
Die Versicherungsagenten legten um
17,6 Prozent auf 461 Neugründungen
zu, die Versicherungsmakler und Berater
in Versicherungsangelegenheiten
um 20,5 Prozent auf 94. Beide Berufsgruppen
machen so nicht nur das
2017 verlorene Terrain wieder gut,
sondern liegen auch deutlich über
dem Niveau von 2016.
eine flexiblere Zeit- und Lebensgestaltung,
69 Prozent wollten „ihr eigener
Chef“ sein. Für 62 Prozent stehe
die Verantwortung im eigenen Unternehmen
im Vordergrund, berichtet
NEUGRÜNDUNGEN
BEI VERSICHERUNGSAGENTEN UND -MAKLERN
die WKÖ aus Ihren Ergebnissen. In
die Selbstständigkeit gedrängt fühlen
sich „im Gegensatz zu den Behauptungen
in der medialen Diskussion“,
so die WKÖ, nur acht Prozent
Zu den branchenübergreifend 30.285
Neugründungen steuern die Agenten
somit 1,5 Prozent bei, die Makler 0,3
Prozent.
BERUFSGRUPPE
ANZAHL DER
NEUGRÜNDUNGEN
ANTEIL DER
NEUGRÜNDUNGEN
2016 2017 2018 2016 2017 2018
Flexible Zeit- und Lebensgestaltung,
„eigener Chef“ sein
Welche Motive treiben die Unternehmensgründer
an? Der WKO-Gründerservice
geht dem zwei Mal jährlich,
im Juni und im Dezember, in einer
Umfrage nach. 2018 nahmen insgesamt
2.764 Gründer teil. 71 Prozent
erhofften sich der Befragung zufolge
VERSICHERUNGS-
AGENTEN
VERSICHERUNGS-
MAKLER UND
BERATER IN VERSI-
CHERUNGSRANG
409 392 461 1,4 % 1,3 % 1,5 %
83 78 94 0,3 % 0,3 % 0,3 %
Basis: Neugründungen ohne selbstständige Personenbetreuer.
– 2018: vorläufige Daten. – Quelle: WKÖ
24 | 1/2019
WENN DER UNGEBETENE
ANRUFER DREI MAL KLINGELT
AGENT NEWS REDAKTION
Cold Calling – was können ungebetene Anrufe kosten?
Immer wieder wird man als Konsument
wie auch als Gewerbetreibender
von unerbetenen Anrufen genervt.
Diese Telefonanrufe sind aber in Österreich
nach § 107 des Telekommunikationsgesetzes
(TKG 2003) verboten
und können nach §109Abs4Z8
mit bis zu 58.000€ an Verwaltungsstrafe
geahndet werden. Dies gilt
übrigens nicht nur für Konsumenten
und Endverbraucher, sondern auch
im B2B Bereich ist Cold Calling auf
jeden Fall unzulässig wie der Verwaltungsgerichtshof
feststellte! Gerade
als junger Versicherungsagent/in ist
man aber auf die ständige Weiterempfehlung
angewiesen, um sich
einen Bestand aufbauen zu können.
Zur Routine gehört den bestehenden
Kunden nach einer Empfehlung zu
fragen oder der bestehende Kunde
ruft den Versicherungsagenten/in an
und gibt ihm eine Telefonnummer
eines Freundes/Familienmitgliedes.
ACHTUNG! Sollte man nun die gut
geglaubte Empfehlung anrufen verstößt
man schon gegen das TKG
2003 und der Strafrahmen wurde
oben bereits erwähnt. Natürlich gilt
die Devise: „Wo kein Kläger, da kein
Richter“ – Sollte sich der angerufene
jedoch gestört fühlen und sich an sein
zuständiges Fernmeldebüro wenden,
um Anzeige zu erstatten dann wird
eine Lawine losgetreten, die wie bereits
mehrfach erwähnt richtig teuer
werden kann!
Übrigens sind auch unerbetene Mails,
SMS und Faxe im TKG 2003 geregelt
und führen zur gleichen Strafhöhe.
Aber welche Möglichkeiten bleiben
nun dem Versicherungsagenten/in,
um laufend Geschäft zu schreiben.
Grundsätzlich leider nur die folgenden:
• Der neue Interessent meldet sich
direkt beim Agenten
• Der Empfehlungsgeber ruft den
neuen Kunden an und gibt sein
Telefon weiter
• Es wird mittels Post Kontakt aufgenommen
MEINE MÖGLICHKEITEN
ALS BETROFFENER
• Fragen sie die Person wie sie heißt
und für welche Firma sie arbeitet
• Schreiben sie nach dem Telefonat
ein Gedächtnisprotokoll
• Wenden sie sich an das Fernmeldebüro
in Wien und erstatten sie
Anzeige.
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 4401
Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4409
E-Mail: fb.wien@bmvit.gv.at
Schlechte Nachrichten für die Kollegen,
die öfter von Meinungs,- Marktfoschungsunternehmen
angerufen
werden. Die dürfen diese Kaltanrufe
durchführen, wenn dies tatsächlich
der anonymen Datenerhebung dient!
1/2019 | 25
VERSICHERUNGS-
VERMITTLUNGS-
NOVELLE 2018
Am 28.12.2018 wurde das Gesetzespaket „Versicherungsvermittlungsnovelle 2018“,
darin enthalten die Änderung der Gewerbeordnung, kundgemacht. Die Änderungen
in der GewO sind gem. § 382 Abs. 98 GewO am 28.1.2019 in Kraft getreten.
26 | 1/2019
Was sind die wesentlichen
Änderungen für
Versicherungsagentinnen
und -Agenten?
1/2019 | 27
WAS SIND DIE WESENTLICHEN
ÄNDERUNGEN FÜR VERSICHE-
RUNGSAGENTEN?
Statusklarheit: Die Gewerbe
Versicherungsagent und –makler
werden getrennt, der Gewerbeausübende
muss sich für eine Form der
Versicherungsvermittlung entscheiden.
Besteht bereits eine Doppel-Gewerbeberechtigung,
hat der Vermittler
12 Monate Zeit, um sich für eine
Form zu entscheiden. Entscheidet er
sich nicht, wird die Berechtigung als
Makler ruhend gestellt, die Agentenberechtigung
gilt als alleinige, bis
eine anderslautende Meldung bei der
Gewerbebehörde abgegeben wird.
Neu eingeführt wird in § 137 Abs. 3
GewO für Gewerbetreibende die Vermittlerform
„Nebentätigkeit“. Voraussetzung
dafür ist, dass
• die Versicherungsvermittlung
nicht hauptberuflich
bzw. als Hauptgeschäftszweck
ausgeübt wird,
• nur solche Versicherungsprodukte
vertrieben
werden, die
eine Ergänzung zur Lieferung
einer Ware oder zur Erbringung
einer Dienstleistung darstellen
und
• die betreffenden Versicherungsprodukte
keine Lebensversicherungs-
oder Haftpflichtrisiken
abdecken,
außer die Abdeckung ergänzt
die Ware oder Dienstleistung,
die der Vermittler hauptberuflich
anbietet.
Die Vorgaben für die Versicherungsvermittlung
sind grundsätzlich auch
für die Nebentätigkeit anwendbar,
§ 137a GewO nimmt jedoch Nebentätigkeit
unter bestimmten, insbesondere
monetären, Grenzen ganz aus
dem Anwendungsbereich der Versicherungsvermittlung
aus. Auf den §
137 Abs. 3 GewO wird im unteren Teil
des Artikels nochmals gesondert eingegangen!
In § 137b Abs. 3 GewO wird eine
neue Pflicht zur Weiterbildung eingeführt.
Das Ausmaß beträgt grundsätzlich
mindestens 15 Stunden, in
Nebentätigkeit mindestens 5 Stunden.
Gemäß § 137b Abs. 3a GewO
haben die zuständigen Fachorganisationen
den Lehrplan für die Weiterbildung
zu erstellen.
• § 137c Abs. 1 GewO passt die
Summen für die Haftpflichtabdeckung
indexiert an. Eine
zeitliche Begrenzung der Nachhaftung
wird für Agenten und
Makler ausgeschlossen.
Hinweis Bitte überprüfen Sie bezüglich
Ihrer bereits bestehenden Haftpflichtabsicherung,
ob im Falle bisheriger
Begrenzung die unbegrenzte
Nachhaftung berücksichtigt wurde!
Gemäß § 376 Z 18 Abs. 14 GewO muss
innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten
der GewO (BGBl. I Nr.
112/2018) der Nachweis der entsprechenden
Deckung gegenüber der Behörde
erbracht werden.
• Die früheren §§ 137 f-h GewO
werden nun in eine separate
Verordnung unter der Kurzbezeichnung
„Standesregeln
für Versicherungsvermittlung“
ausgelagert.
VERORDNUNG DES BMWD:
STANDESREGELN FÜR VERSI-
CHERUNGSVERMITTLUNG
Das MMWD (Bundesministerium für
Wirtschaft und Digitalisierung) hat
am 7.12.2018 den Entwurf für eine
Verordnung zu Standes- und Ausübungsregeln
für Versicherungsvermittlung
mit einer Begutachtungsfrist
bis zum 11.1.2019 veröffentlicht.
Darin enthalten sind v.a. Normen zu
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.
Ebenso inkludiert sind Anforderungen
aus der IDD zur Vergütung sowie
zu Interessenskonflikten.
Die Verordnung bedarf keines parlamentarischen
Prozesses, sondern
kann direkt vom BMWD verordnet
werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
ist die Verordnung vom
Ministerium noch nicht erlassen.
VERORDNUNG DES BUNDES-
GREMIUMS VA: LEHRPLAN
WEITERBILDUNG
§ 137b Abs. 3a GewO zufolge haben
die zuständigen Fachorganisationen
den Lehrplan für
die neu eingeführte Weiterbildungsverpflichtung
zu erlassen. Das Bundesgremium
der Versicherungsagenten
hat dazu am 15.1.2019 einen entsprechenden
Entwurf (sowie Erläuterungen)
zur Begutachtung mit Frist zum
15.2.2019 versendet.
Die Verordnung bedarf der Bestätigung
des BMWD und der Kundmachung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.wko.at/branchen/handel/versicherungsagenten/weiterbildung.html
NACHHALTIGE
FINANZSYSTEME
Die EU-Kommission hat im März
2018 einen Aktionsplan für „Nachhaltige
Finanzierung (Sustainable
Finance)“ veröffentlicht. Für den Be-
28 | 1/2019
„DIE GEWERBE VERSICHE-
RUNGSAGENT UND
–MAKLER WERDEN GETRENNT,
DER GEWERBEAUSÜBENDE
MUSS SICH FÜR EINE FORM DER
VERSICHERUNGSVERMITT-
LUNG ENTSCHEIDEN.“
reich der Versicherungsvermittlung
relevant ist, dass bei der Beratung
bezüglich Versicherungsprodukten
mit Anlagecharakter zukünftig mehr
Gewicht auf „nachhaltige“ Anlageprodukte
gelegt werden muss. Dazu
sind neben der Festlegung, was unter
„nachhaltig“ zu verstehen ist („Taxonomie“)
auch EU-Regelungen erforderlich,
die die Produktinformationen
der Produktgeber und nicht
zuletzt auch den Beratungsprozess
(Eignungsfeststellung, Empfehlung,
Dokumentation etc.) u.a. für Versicherungsvermittler
betreffen.
Die Regelungen für den Beratungsprozess,
die an den eben erst national
umgesetzten Umsetzungsprozess der
IDD anknüpfen sollen, könnten – eine
zügige Einigung auf EU-Ebene vorausgesetzt
- voraussichtlich bereits
im Sommer 2020 direkt anwendbar
sein (EU-Verordnung).
In diesem Link haben wir für Sie
die wichtigsten Informationen
zusammengestellt:
https://www.wko.at/branchen/handel/versicherungsagenten/eu-kommission-aktionsplan-fuer-nachhaltiges-finanzsystem.html.
VERORDNUNG DES FINANZ-
MINISTERIUMS: VERORDNUNG
BETREFFEND DIE ELEKTRO-
NISCHE ÜBERMITTLUNG VON
DATEN DER LOHNZETTEL UND
WEITERER UNTERLAGEN
Das Finanzministerium hat einen
Entwurf betreffend die elektronische
Übermittlung von Lohnzetteln
sowie anderer Unterlagen zur Begutachtung
vorgelegt. Für den Bereich
der Versicherungsvermittlung
relevant sind die Meldungen gemäß
§ 109a EStG. Meldeverpflichteter ist
– jeweils bis zum 28.2. e.J. -das auszahlende
Unternehmen (hier die VU,
allenfalls der VA für seine Sub-VA).
Die VU haben nun die die § 109a-Meldung
ausschließlich auf elektronischem
Wege und nur noch über das
System ELDA (bisher war auch via
Statistik Austria möglich) abzuliefern.
Die VA brauchen also keine Meldung
abzugeben (außer für Sub-VA).
Ansonsten gibt es keine Auswirkungen
auf VA.
§ 137 Abs. 3 lautet:
„Versicherungsvermittler in
Nebentätigkeit“ ist jede natürliche
oder juristische Person, die kein
Kreditinstitut und keine Wertpapierfirma
ist…………..und die die Versicherungsvermittlungstätigkeit
als
Nebentätigkeit gegen Vergütung aufnimmt
oder ausübt, wenn sämtliche
nachstehenden Bedingungen erfüllt
sind:
1. Der Gewerbetreibende betreibt
die Versicherungsvermittlung
nicht hauptberuflich bzw. als
Hauptgeschäftszweck;
2. der Gewerbetreibende vertreibt
lediglich bestimmte Versicherungsprodukte,
die eine
Ergänzung zur Lieferung einer
Ware bzw. zur Erbringung einer
Dienstleistung darstellen und
3. die betreffenden Versicherungsprodukte
decken keine Lebensversicherungs-
oder Haftpflichtrisiken
ab, es sei denn, diese
Abdeckung ergänzt die Ware oder
die Dienstleistung, die der Vermittler
hauptberuflich bzw. als
Hauptgeschäftszweck anbietet.
Soweit in diesem Bundesgesetz
nicht anderes bestimmt ist, gelten
die Bestimmungen über Versicherungsvermittlung
auch für Ver-
1/2019 | 29
sicherungsvermittler in Nebentätigkeit.“
„Ausnahmen vom Anwendungsbereich“:
§ 137a. (1) Soweit in diesem
Bundesgesetz nicht anderes bestimmt
ist, sind die Bestimmungen
über Versicherungsvermittlung auf
Personen, die Vermittlungsdienste
für Versicherungsverträge in Nebentätigkeit
anbieten, nicht anzuwenden,
wenn sämtliche nachstehenden
Bedingungen erfüllt sind:
1. Die Versicherung stellt eine ergänzende
Leistung zur Lieferung
einer Ware bzw. zur Erbringung
einer Dienstleistung durch einen
beliebigen Anbieter dar, und mit
der Versicherung wird Folgendes
abgedeckt:
a. Das Risiko eines Defekts, eines
Verlusts oder einer Beschädigung
der Ware oder der Nichtinanspruchnahme
der Dienstleistung,
die von dem betreffenden
Anbieter geliefert bzw. erbracht
werden, oder
b. Beschädigung oder Verlust von
Gepäck und andere Risiken im
Zusammenhang mit einer bei
dem betreffenden Anbieter gebuchten
Reise.
2. 2. Die Prämie für das Versicherungsprodukt
übersteigt bei zeitanteiliger
Berechnung auf Jahresbasis
nicht 600 Euro.
3. 3. Die Prämie pro Person übersteigt
abweichend von Z 2 nicht
200 Euro, wenn die Versicherung
eine ergänzende Leistung zu einer
der in Z 1 genannten Dienstleistungen
darstellt und die Dauer
dieser Dienstleistung nicht mehr
als drei Monate beträgt.
(2) Die Bestimmungen über Versicherungsvermittlung
sind weiters
nicht anzuwenden auf:
1. die beiläufige Erteilung von Auskünften
im Zusammenhang mit
einer anderen beruflichen Tätigkeit,
sofern
a. der Anbieter keine weiteren
Schritte unternimmt, um den
Kunden beim Abschluss oder der
Durchführung eines Versicherungsvertrags
zu unterstützen,
oder
b. die Tätigkeit nicht darauf abzielt,
den Kunden beim Abschluss oder
der Durchführung eines Rückversicherungsvertrags
zu unterstützen;
2. die berufsmäßige Verwaltung
der Ansprüche eines Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmens,
die
Schadensregulierung und die
Sachverständigenbegutachtung
von Schäden;
3. die reine Weitergabe von Daten
und Informationen über potenzielle
Versicherungsnehmer an
Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler,
Versicherungsunternehmen
und
Rückversicherungsunternehmen,
wenn der Anbieter keine weiteren
Schritte unternimmt, eine Unterstützung
beim Abschluss eines
Versicherungs- oder Rückversicherungsvertrags
zu leisten;
4. die reine Weitergabe von Informationen
über Versicherungsoder
Rückversicherungsprodukte,
einen Versicherungsvermittler,
einen Rückversicherungsvermittler
oder ein Versicherungsunternehmen
oder ein Rückversicherungsunternehmen
an potenzielle
Versicherungsnehmer, wenn der
Anbieter keine weiteren Schritte
unternimmt, eine Unterstützung
beim Abschluss eines Versicherungs-
oder Rückversicherungsvertrags
zu leisten.“
Sie haben eine Frage zum Thema?
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail:
VERSICHERUNGSAGENTEN@WKW.AT
30 | 1/2019
SUSANNE TADER IST DAS NEUESTE
GREMIALAUSSCHUSSMITGLIED
AGENT NEWS REDAKTION
Wir möchten Ihnen unser neuestes Mitglied und die
Leiterin der „Gruppe Versicherungsagentin“ vorstellen.
Susanne Tader hat als gelernte Sozialarbeiterin
jahrelang Menschen in
der Justizanstalt Josefstadt betreut.
Da es immer schon Ihr Anliegen war,
mit Menschen zu arbeiten und diesen
alle möglichen Ressourcen aufzuzeigen,
um ein besseres Leben zu
genießen, hat Sie stetig weitere Ausbildungen
im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
und fachspezifische
Seminare absolviert. 2004 hat
Sie den Sprung in die Selbständigkeit
geschafft und begeistert seither
als Versicherungsagentin und Vermögensberaterin
Ihre Kunden. Ihr
Kerngebiet hat Sie im Bereich Hypothekarfinanzierungen,
Konsumfinanzierungen
und Sachversicherungen.
Als weitere Ausbildung hat Sie den
akademischen Finanzdienstleister
(FAF) vorzuweisen.
Steckbrief
Susanne Tader
Geb.: 22.02.1981 (Burgenland)
Werdegang:
• Volksschule Rechnitz
• Marianum Steinberg
• Musisch pädagogisches Realgymnasium Oberschützen
• Sozialakademie Wien Grenzackerstraße
• 2000-2007 Justizanstalt Wien Josefstadt
• 2005-2007 Wiener Jugendgerichtshilfe
• 2004-2014 AFB-AG Wien
• 2005 Versicherungsagent
• 2008 Vermögensberater
• 2013 NLP Selling Practitioner
(Marc M. Galal, Zertifiziert: Richard Bandler)
• 2014 NLP Selling Master
(Marc M. Galal, Zertifiziert: Richard Bandler)
• 2015-2019 Creditnet
• 2018 Akademischen Finanzdienstleister (FAF)
• Diverse Rhetorikseminare; Verkaufsschulungen;
Hypnoseseminar; Coachingausbildung..
1/2019 | 31
MILLENIUM CITY | 20, HANDELSKAI 94-96 | ABGANG UCI-KINOWELT
32 | 1/2019
WWW.COUCH-POTATO.AT
VERNETZT SIND WIR STÄRKER
MAG.(FH) URSULA PRINZINGER
Netzwerk der Wiener Versicherungsagentinnen entsteht
“Ich kenn’ dort niemanden! Und worüber
soll ich mit den überwiegend
männlichen Kollegen auf den Events
der Versicherungsagenten reden?”
Vielleicht hat KR Karl Weisz, Obmann
der Wiener Versicherungsagenten,
diese und ähnliche Aussagen einfach
zu oft gehört. Jedenfalls ist ihm das
Fehlen einer Plattform für die Vernetzung
der weiblichen Versicherungsagenten
als Erstem aufgefallen. Daher
hat er gleich einige seiner Wiener
Agentinnen angesprochen und sie
für den Aufbau des fehlenden Netzwerkes
begeistern können. Mit Susanne
Tader, Sprecherin der Wiener
Gruppe, haben bereits erste Treffen
in noch überschaubar kleiner Runde
stattgefunden. Wenn, wie erwartet,
der Nutzen einer solchen Vernetzung
sichtbar wird und das Wiener Netzwerk
wächst, soll die Plattform auf
ganz Österreich ausgedehnt werden.
Was passiert denn nun auf diesen
Treffen? In gemütlicher Atmosphäre
besprechen alle Interessierten, welche
fachlichen Fragen es gibt oder wie
die Kolleginnen das eine oder andere
Thema in der Praxis umsetzen. Aber
nicht nur versicherungsspezifisches
wird angesprochen, denn einige der
Agentinnen haben noch zusätzliche
Angebote, die für die eine oder andere
Kollegin im Netzwerk nützlich
sein kann. Susanne Tader beispielsweise
bietet Finanzierungen und
eine Kooperation mit ihrem Schadensabwicklungs-Partner
an. Mag.
(FH) Ursula Prinzinger bietet unter
anderem Website-Erstellung und
Unterstützung beim Management
der Kundenbeziehungen und anderer
zeitraubender Tätigkeiten an. Von ihr
wurde auch die neue Website versicherungsagentinnen.at
gestaltet.
Allen (derzeit) Wiener Versicherungsagentinnen
steht die Registrierung
auf dieser Website offen.
Es finden sich hier die Protokolle der
letzten Treffen und die Termine der
kommenden Veranstaltungen genauso
wie der Fragen-und-Antworten-Teil
mit Infos direkt von unserer
Interessensvertretung in der WKO.
Eine eigene Seite mit den jeweiligen
Angeboten der Agentin innerhalb
und außerhalb der Branche ist aktuell
im Entstehen. Ansprechpartnerinnen?
Kontakt zu Berufskolleginnen?
“Best Practice” Beispiele aus dem Alltag
der Kolleginnen? Schulungen zu
diversen Themen? All das und noch
vieles mehr ist im Entstehen.
Wir freuen uns über reges Interesse
und die kostenlose Registrierung
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1/2019 | 33
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34 | 1/2019
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Christine Altmann
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Gebietsleitung Nord
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Michael Winter
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1/2019 | 35
ARBEITSWERTSICHERUNG –
DIE VOLLKASKOVERSICHERUNG
FÜR DIE ARBEITSKRAFT
HDI LEBEN
HDI LEBEN setzt sich seit Jahrzehnten für eine fundierte Aufklärung im Bereich der
Berufsunfähigkeit ein. In seinem Gastbeitrag geht Michael Miskarik, Niederlassungsleiter
der HDI Lebensversicherung AG in Österreich, der Frage nach, warum es in
Österreich zu diesem Thema nach wie vor an Risikobewusstsein fehlt.
Berufsunfähigkeit betrifft bereits
jede/jeden 10. Erwachsenen in Österreich.
Vor allem psychische Erkrankungen
haben in den letzten Jahren
stark zugenommen. So entfallen bei
den Anspruchsberechtigungen auf
Rehabilitationsgeld bereits 72,1 % auf
Menschen mit psychischen Krankheiten.
Mit 6,8 % folgen Krankheiten des Bewegungsapparats.
Gleichzeitig zieht
sich der Staat in diesem Bereich zunehmend
aus seiner Verantwortung
zurück.
Mit jeder Pensionsreform werden die
staatlichen Leistungen weniger und
die sozialen Lücken größer.
REFORM VERFEHLT IHR ZIEL
Eigentlich sollte durch die Berufsunfähigkeits-
(§ 271 ASVG/ Angestellte)
und Invaliditätspensionsreform (§
254 ASVG/ Arbeiter) 2014 die Zahl
der Berufsunfähigkeits- und InvaliditätspensionistInnen
deutlich verringert,
das Pensionsantrittsalter erhöht
und Betroffene wieder rascher
ins Erwerbsleben eingegliedert werden.
Aber die Reform hat ihr Ziel verfehlt,
denn die Realität sieht heute
anders aus: Die Zahl der abgelehnten
Anträge auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
steigt seit 2014
kontinuierlich an und die Betroffenen
schaffen es kaum mehr in den
Job zurück. Die Rehabilitationsdauer
und die Umschulungen zur Wiedereingliederung
ins Erwerbsleben dauern
oft mehrere Jahre und müssen
mitunter wiederholt werden. Im Jahr
2017 beantragten 57.752Menschen
eine BU-/ Invaliditätspension (32.180
Männer und 25.572 Frauen).Fiktiv
zuerkannt wurden lediglich 7.024
(3.337 Männer und 3.787 Frauen).
Doch obwohl die offiziellen Zahlen
das Risiko ganz klar aufzeigen,
funktioniert der emotionale Verdrängungsmechanismus
hierzulande
noch ganz gut. So wird das Risiko
einer Berufsunfähigkeit von weiten
Teilen der Bevölkerung unterschätzt.
Viele Menschen haben ihr Auto besser
versichert als ihre Arbeitskraft.
Rund um das Thema ARBEITSWERTsicherung
besteht also insgesamt
noch ein großer Informationsbedarf,
der auch in Kundenberatungsgesprächen
nach wie vor weitläufig vernachlässigt
wird.
Für HDI LEBEN ist es daher eine Frage
der sozialen Verantwortung und
ein ernsthaftes Anliegen, die Menschen
über die Notwendigkeit der
ARBEITSWERTsicherung aufzuklären.
Schließlich handelt es sich dabei
um ein Risiko, das absolut jeden und
jederzeit treffen kann.
ARMUTSFALLE INVALIDITÄT
Viele Menschen glauben immer noch,
dass sie im Ernstfall vom Staat versorgt
werden. Das ist aber eine trügerische
Sicherheit, denn in Wahrheit
haben sie oft gar keinen Anspruch
36 | 1/2019
oder bekommen viel weniger an Leistung
als erwartet. Denn neben den
körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen,
die eine Berufsunfähigkeit
verursachen, kommen auf die
Betroffenen fast immer auch massive
finanzielle Herausforderungen zu.
Insbesondere für junge Familien mit
Kindern kann sich die gesamte Lebenssituation
von einem Tag auf den
anderen fundamental ändern, wenn
der Familienvater plötzlich nicht
mehr arbeiten kann. Der gewohnte
Lebensstandard ist dann möglicherweise
nicht mehr finanzierbar.
Im Extremfall kann der Verlust der
Arbeitskraft eine allfällige Finanzierung
des geschaffenen „Zuhauses“,
medizinisch notwendige Ausgaben
für Therapien und Medikamente sowie
ganz banale Agenden der täglichen
Lebensführung in hohem Maß
beeinträchtigen. Ein Szenario, das
ich im Laufe meines Berufslebens leider
schon zu oft beobachten musste
und vor dem wir unsere Kundinnen
und Kunden unter allen Umständen
schützen wollen.
ARBEITSWERTSICHERUNG ALS
STANDARD IN JEDER KUNDEN-
BERATUNG
Nach wie vor ist es noch immer viel zu
wenig im Bewusstsein der Menschen
verankert, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung
im Schadenfall für
die finanzielle Absicherung der Familie
sorgen kann. Gerade für junge
Menschen ist ein BU-Schutz noch relativ
günstig. So kann sich ein 20-Jähriger,
abhängig vom Berufsbild, bereits
mit rund 20 Euro im Monat eine
monatliche Rente von 1000 Euro sichern.
Bei einem 40-Jährigen macht
das bereits knapp 40 Euro im Monat
aus. Auch hier gilt: Je jünger, desto gesünder
und leichter versicherbar.
Faktenbasierte und sachorientierte
Aufklärung muss zum unabdingbaren
Standard in jedem Vorsorgeberatungsgespräch
erklärt werden.
Wenn es beispielsweise um das neue
Auto geht, denken wir alle sofort an
eine „Vollkasko-Versicherung“. Zur
Verdeutlichung: der durchschnittliche
KFZ-Totalschaden beläuft sich
HDI Leben Geschäftsführer Michael MISKARIK
auf rund 12.000 Euro, jener bezogen
auf ein mittleres Lebenseinkommens
in 40 Berufsjahren auf bis zu 1,1 Millionen
Euro. Warum denken wir also
bei privater Vorsorge nicht genauso
sicherheitsbewusst?
Die Antwort liegt klar auf der Hand.
Wir Menschen denken nach wie vor:
Es trifft ohnehin immer nur die anderen
und ganz bestimmt nicht mich.
Leider bestätigen die offiziellen Zahlen
zur Berufsunfähigkeit genau das
Gegenteil.
Meine persönliche Empfehlung lautet
daher: Eine professionelle Beratung
beim Spezialisten Ihres Vertrauens
schafft Sicherheit, der Preis ist dabei
sekundär. Informieren Sie sich näher
unter www.hdi-leben.at.
EXPERTEN-TIPP:
Worauf Sie bei der ARBEITSWERTsicherung unbedingt achten
sollten. Wie bei einer Haushaltsversicherung sind auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
die Bedingungen sowie die folgenden
Fragen und Begriffsbestimmungen von großer Bedeutung:
• Welcher Beruf ist denn überhaupt versichert?
• Was gilt im Falle eines Berufswechsels?
• Wie sieht es mit der nachvertraglichen Anzeigepflicht aus?
• Muss jeder Berufswechsel gemeldet werden, um den Leistungsanspruch
zu behalten?
• Wird im Leistungsfall auch der vorhergehende Beruf geprüft?
• Sind psychische Beeinträchtigungen wie Burn out eingeschlossen?
• Kann ich im Leistungsfall auf andere Berufe verwiesen werden?
• Und vieles mehr.
Informieren Sie sich näher unter www.hdi-leben.at.
1/2019 | 37
Fotos: Peter Hautzinger
VERSICHERUNGSJAHR 2018
VORLÄUFIGE ZAHLEN 2018,
ERSTE PROGNOSE 2019
VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS
Die österreichische Versicherungswirtschaft hat 2018 einmal mehr bewiesen,
dass sie mit ihrer Stärke und Stabilität ein wichtiger Faktor
des österreichischen Wirtschaftssystems ist.
„Rund 50 Millionen aufrechte Verträge
haben Herr und Frau Österreicher
bei heimischen Versicherungen
abgeschlossen und konnten davon
auch nachhaltig profitieren“, sagte
heute Kurt Svoboda, Präsident des
österreichischen Versicherungsverbandes
VVO bei der Rückschau auf
das Versicherungsjahr 2018. „Kundinnen
und Kunden bekamen 13,9
Milliarden Euro an Leistungen aus
ihren Verträgen ausbezahlt. Sei es aus
Lebensversicherungen, aus einer privaten
Krankenversicherung oder als
Wiedergutmachung für entstandene
Schäden.“ Versicherungen sind auch
ein wichtiger Arbeitgeber mit rund
60.000 Mitarbeitern und wirken sich
stabilisierend auf die Finanzmärkte
aus, da sie Vermögenswerte von über
111 Milliarden Euro in Staatsanleihen,
Immobilien, Beteiligungen oder Aktien
investiert haben.
„Erste Berechnungen zeigen für das
Geschäftsjahr 2018 sowohl in der
Krankenversicherung wie auch in
der Schaden-Unfallversicherung ein
Prämienwachstum, in der Lebensversicherung
jedoch einen Rückgang
der Prämienentwicklung. Insgesamt
vermerkt die österreichische Versicherungswirtschaft
im vergangenen
Jahr ein Wachstum der Prämieneinnahmen
um 1,2 Prozent auf 17,3
Milliarden Euro“, so Prof. Dr. Louis
Norman-Audenhove, Generalsekretär
VVO.
38 | 1/2019
LEBENSVERSICHERUNG
Mit einem Rückgang von 3,6 Prozent
beläuft sich das Prämienvolumen der
Lebensversicherung 2018 auf rund
5,6 Milliarden Euro. Die laufenden
Prämien sanken mit einem Aufkommen
von 4,9 Milliarden Euro um 1,7
Prozent. Bei der prämienbegünstigten
Zukunftsvorsorge bestehen bei
den heimischen Versicherungsunternehmen
rund 1,2 Millionen Verträge,
das Prämienvolumen daraus beläuft
sich auf rund 0,8 Milliarden Euro.
Die Einmalerläge verzeichneten mit
einem Prämienvolumen von 0,7 Milliarden
Euro ein Minus von 14,7 Prozent.
Insgesamt wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr 6,6 Milliarden
Euro, das entspricht einem Rückgang
von 7,6 Prozent, an die Kundinnen
und Kunden der Lebensversicherung
ausgezahlt (nicht erfasst sind die Zuführungen
zu Rückstellungen für
künftige Leistungen bzw. Gewinnbeteiligungen).
Im Jahr 2019 dürfte die Lebensversicherung
nach ersten Prognosen
Prämieneinnahmen von rund 5,5
Milliarden Euro (rund - 2,0 Prozent)
verzeichnen.
KRANKENVERSICHERUNG
Die private Krankenversicherung
versteht sich in Österreich als komplementärer
Partner der gesetzlichen
Krankenversicherung. Über
die Sonderklassehonorare trägt sie
wesentlich zum Erhalt erstklassiger
Medizin für alle Österreicherinnen
und Österreicher bei. Damit wird ein
entscheidender Beitrag zur Qualität
des heimischen Gesundheitssystems
geleistet. Für 2018 weist die private
Krankenversicherung ein voraussichtliches
Plus von 4,3 Prozent mit
einem Gesamtprämienvolumen von
2,2 Milliarden Euro auf. Die Leistungen
nahmen um 0,2 Prozent auf
1,4 Milliarden Euro zu (nicht erfasst
sind die Zuführungen zu Rückstellungen
für künftige Leistungen bzw.
Gewinnbeteiligungen).
Eine erste Prognose weist für die
Krankenversicherung 2019 ein Prämienwachstum
von rund 3,5 Prozent
auf ca. 2,3 Milliarden Euro aus.
SCHADEN-
UNFALLVERSICHERUNG
Das Prämienvolumen der Schaden-Unfallversicherung
(inklusive
Kfz-Haftpflichtversicherung) wuchs
2018 auf 9,5 Milliarden Euro an und
zeigt somit eine Steigerung von 3,5
Prozent.
Die Leistungen in der Schaden-Unfallversicherung
liegen mit 5,9 Milliarden
Euro auch im Jahr 2018 auf
hohem Niveau. Im Vergleich zum
Vorjahr sanken die Leistungen in der
Schaden-Unfallversicherung um 2,5
Prozent.
Für 2019 wird ein Prämienwachstum
der Schaden-Unfallversicherung um
ca. 3,0 Prozent auf rund 9,8 Milliarden
Euro prognostiziert.
AUSBLICK AUF 2019
Untersuchungen zeigen, dass die
europäische Wirtschaft auch im
kommenden Jahr wachsen wird. So
soll die Eurozone nach 1,9 Prozent im
Vorjahr zwar langsamer, aber heuer
doch um 1,6 Prozent wachsen. Für
Österreich werden ebenfalls 1,6 Prozent
(nach 2,6 Prozent in 2018) prognostiziert
und die Rahmenbedingungen
bleiben in Österreich trotz einer
Konjunkturabkühlung positiv.
„Das wird sich auch auf die österreichische
Versicherungswirtschaft
positiv auswirken. Nach vorläufigen,
ersten Prognosen wird das Gesamtprämienaufkommen
2019 um etwa
1,5 Prozent auf rund 17,6Milliarden
Euro ansteigen, so abschließend Kurt
Svoboda.
1/2019 | 39
WIR FÖRDERN
DAS ERSTE
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Ihr Landesgremium Wien der Versicherungsagenten
Karl Weisz
Gremialobmann
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40 | 1/2019
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1/2019 | 41
DER KONSUMENT-PENSIONSPLANER
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
VKI-Buch mit Online-Rechner: Zur realistischen Einschätzung
der finanziellen Situation zum Pensionsantritt
Wie viel Geld steht mir in der Zeit nach
dem Berufsleben zur Verfügung? Wird
es ausreichen, um meinen Lebensstandard
zu halten? Soll ich noch zusätzlich
vorsorgen? Welche Möglichkeiten
zur Altersvorsorge bestehen?
– Derartige Fragen plagen wohl viele
Österreicherinnen und Österreicher,
spätestens wenn sie das fünfzigste Lebensjahr
erreicht haben.
„Die Verunsicherung in diesem Bereich
ist erheblich. Beim Thema Pensionen
gibt es große Irritation, das
erleben wir auch in der täglichen Beratungspraxis“,
erklärt Walter Hager,
Versicherungsexperte beim Verein für
Konsumenteninformation (VKI) und
führt aus: „Es sind viele Fehlinformationen
in Umlauf. Die Unsicherheit wird
von verschiedenen Seiten geschürt.
Nicht selten wird die öffentliche Diskussion
dabei von jenen Gruppen dominiert,
die ein starkes Interesse am
Verkauf privater Vorsorgeprodukte
haben.“
„Unsere Beobachtungen und Erfahrungen
haben uns zur Herausgabe
des KONSUMENT-Pensionsplaners
bewogen“, ergänzt VKI-Versicherungsexpertin
Gabi Kreindl. „Der eigens entwickelte
Online-Rechner ermöglicht
Konsumentinnen und Konsumenten,
sich ein klareres und objektiveres Bild
ihrer Situation zum Pensionsantritt zu
machen – objektiv und frei von etwaigen
finanziellen Interessen Dritter.“
„Beispielsweise fällt in Beratungsgesprächen
zum Thema Altersvorsorge
bei Banken, Versicherern und anderen
Anlageberatern nahezu reflexartig der
Begriff ‚Pensionslücke‘. Die Zahl, die
sich dabei ergibt, klingt oft drastisch,
ist aber ohne die Einbeziehung weiterer
individueller Lebensumstände nur
von sehr begrenzter Aussagekraft“,
erläutert Walter Hager. “Wenn dann
auch noch der Hinweis auf die Gefährdung
der gesetzlichen Pension durch
die demografische Entwicklung folgt,
scheint die Altersarmut bereits am
düsteren Horizont heraufzuziehen.
Wer sich davon einschüchtern lässt,
greift womöglich zu einem teuren oder
gar untauglichen Vorsorgeprodukt,
obwohl die reale Situation vielleicht
gar nicht so trüb ist, wie sie dargestellt
wird.“
„Die Berechnung dieser ‚Pensionslücke‘
– und das gilt auch für die sogenannten
Pensionslückenrechner
– stellt fast immer nur die Differenz
zwischen dem aktuellen Einkommen
und der gesetzlichen Pension dar. Das
ist aber zu kurz gegriffen“, führt Gabi
Kreindl aus. „So bleibt die weitere
Entwicklung auf dem Pensionskonto
meist genauso ausgespart wie eventuelle
Zahlungen aus einer Betriebsvorsorge
oder einer bereits bestehenden
privaten Vorsorge. Auch Vermögenswerte
wie Immobilien, Erspartes,
Wertgegenstände oder Ähnliches sollten
hier mitberücksichtigt werden
und nicht zuletzt verändern sich auch
die Ausgaben mit Pensionsantritt, beispielsweise
durch den Wegfall von
Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder
etwaige Seniorenrabatte. Eine umfassende
Gesamteinschätzung der finanziellen
Situation unter Einbeziehung
all dieser Faktoren ist aber wichtig, um
weitergehende Entscheidungen sinnvoll
treffen zu können.“
DER ONLINE-RECHNER
ZUM KONSUMENT-PENSIONS-
PLANER
Der Online-Rechner gibt einen Überblick
über die finanzielle Situation am
Tag des Pensionsantritts und darüber
hinaus. Er stellt in übersichtlicher
Form dar, was bei Pensionsantritt aus
den drei Säulen der Altersvorsorge
(gesetzliche, betriebliche und private)
und den sich möglicherweise ändernden
Haushaltskosten finanziell zu erwarten
ist. Zusätzlich erlaubt es der
Rechner, unterschiedliche Szenarien
zu berechnen: Was passiert, wenn man
ein Jahr früher oder später in den Ruhestand
geht? Wie wirkt sich ein regelmäßiger
Ansparplan oder ein Investment
für den verbleibenden Zeitraum
bis zur Pension aus? Was bleibt unter
dem Strich, wenn die Eigentumswohnung
nun doch nicht vererbt, sondern
verkauft wird und der Erlös zusätzlich
zur Verfügung steht? Der Rechner gibt
für alle Szenarien den frei verfügbaren
Betrag aus, mit dem man monatlich
rechnen kann. „Wir sind überzeugt,
dass unser Online-Rechner hilft, sich
auf einfache Art und Weise einen realistischen
Überblick zu verschaffen“,
sagt Gabi Kreindl.
DAS BUCH „DER KONSU-
MENT-PENSIONSPLANER“
Das Buch präsentiert in verständlicher
Form Informationen zu allen drei
Säulen der Altersvorsorge. Pensionskonto,
freiwillige Höherversicherung,
Altersteilzeit und Arbeiten über das
gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus
werden auf ihre Konsequenzen für
die Einkommenssituation beleuchtet.
Betriebliche Pensionskassen, Abfertigung
und Zukunftssicherung werden
erklärt sowie die wichtigsten Anlageprodukte
und Vermögenswerte auf
ihre Vor- und Nachteile untersucht.
Ergänzend werden grundlegende
Anlagestrategien behandelt und beschrieben,
wie man sich am besten einen
möglichst vollständigen Überblick
über seine Finanzsituation verschafft.
„Der KONSUMENT-Pensionsplaner“
kann unter 01/588 74 oder online unter
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bestellt werden.
42 | 1/2019
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1/2019 | 43
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44 | 1/2019
Andere machen nur Druck...