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Gesamtkatalog - Hekatron

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4<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

derungsrechte zu. Für Ansprüche auf<br />

Schadensersatz gilt § 12.<br />

2. Der Kunde hat uns unverzüglich über<br />

die von Dritten geltend gemachten<br />

Ansprüche schriftlich oder in Textform<br />

zu unterrichten; er darf die Verletzung<br />

ohne unsere ausdrückliche Einwilligung<br />

nicht anerkennen; stellt der Kunde die<br />

Nutzung des betroffenen Gegenstandes<br />

unserer Lieferung aus Schadensminderungs-<br />

oder sonstigen wichtigen<br />

Gründen ein, ist er verpflichtet, den<br />

Dritten darauf hinzuweisen, dass mit<br />

der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis<br />

einer Schutzrechtsverletzung<br />

verbunden ist. Im Falle der schuldhaften<br />

Verletzung der vorstehenden Ver-<br />

pflichtungen verwirkt der Kunde die<br />

ihm aus der Schutzrechtsverletzung<br />

zustehenden Ansprüche.<br />

3. Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen,<br />

soweit er die Schutzrechtsverletzung<br />

zu vertreten hat oder<br />

soweit die Schutzrechtsverletzung<br />

durch spezielle Vorgaben des Kunden,<br />

durch eine von uns nicht voraussehbare<br />

Anwendung oder dadurch verursacht<br />

wird, dass der Kunde den Gegenstand<br />

unserer Lieferung verändert oder<br />

zusammen mit anderen, von uns nicht<br />

gelieferten Produkten verbunden oder<br />

eingesetzt hat.<br />

4. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen<br />

gelten ergänzend die Bestimmungen<br />

von §9 Nr. 2, 3, 7, 8, 9.<br />

5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel<br />

gelten die Bestimmungen des §9 entsprechend.<br />

6. Weitergehende oder andere als die in<br />

diesem Artikel und in § 12 geregelten<br />

Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen<br />

wegen eines Rechtsmangels<br />

sind ausgeschlossen.<br />

§ 11 Unmöglichkeit; Vertragsanpassung<br />

Soweit uns die Lieferung unmöglich ist,<br />

kann der Kunde Schadensersatz verlangen,<br />

es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit<br />

nicht zu vertreten haben. Der Schadens-<br />

ersatz des Kunden ist jedoch beschränkt<br />

auf 10 % des Wertes desjenigen Teils<br />

der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit<br />

nicht in zweckdienlichen Betrieb<br />

genommen werden kann. Diese Beschränkung<br />

gilt nicht, soweit in Fällen des<br />

Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer<br />

Garantie i.S.v. § 443 BGB oder wegen<br />

der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit zwingend gehaftet<br />

wird; eine Änderung der Beweislast zum<br />

Nachteil des Kunden ist hiermit nicht<br />

verbunden. Gesetzliche Rücktrittsrechte<br />

des Kunden bleiben unberührt.<br />

§ 12 Sonstige<br />

Schadensersatzansprüche<br />

1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche<br />

des Kunden (nachfolgend<br />

Schadensersatzansprüche), gleich aus<br />

welchem Rechtsgrund, insbesondere<br />

wegen Verletzung von Pflichten aus<br />

dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter<br />

Handlung sind ausgeschlossen.<br />

2. Dies gilt nicht, soweit im Vertrag oder in<br />

diesen AGB Abweichendes geregelt<br />

ist, ferner bei einer Haftung nach dem<br />

ProduktHaftG, in den Fällen einer<br />

Garantie (§ 443 BGB), des Vorsatzes, der<br />

groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesund-<br />

heit, bei Verletzung von Kardinal-<br />

pflichten oder sonstigen wesentlichen<br />

Vertragspflichten. Kardinalpflicht ist<br />

entweder eine im Vertrag konkret<br />

beschriebene, für die Erreichung des<br />

Vertragszwecks wesentliche Verpflichtung<br />

oder eine Verpflichtung, deren<br />

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung<br />

des Vertrages überhaupt erst<br />

ermöglicht und auf deren Einhaltung der<br />

Vertragspartner regelmäßig vertrauen<br />

darf. Der Schadensersatzanspruch wegen<br />

Verletzung von Kardinal- oder wesent-<br />

lichen Vertragspflichten ist jedoch auf<br />

den vertragstypischen, vorhersehbaren<br />

Schaden begrenzt; soweit der Schaden<br />

durch eine vom Kunden für den betreffenden<br />

Schadensfall abgeschlossene<br />

Versicherung gedeckt ist, haften wir<br />

nur für etwaige damit verbundene<br />

Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien<br />

oder Zinsnachteile<br />

bis zur Schadensregulierung durch den<br />

Versicherer; diese Haftungsbeschränkungen<br />

gelten nicht, wenn Vorsatz,<br />

grobe Fahrlässigkeit, Garantie oder eine<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit vorliegt. Eine Änderung<br />

der Beweislast zum Nachteil des Kunden<br />

ist mit den vorstehenden Regelungen<br />

nicht verbunden.<br />

3. Soweit dem Kunden Schadensersatzansprüche<br />

gleich aus welchem Rechts-<br />

grund wegen Sach- oder Rechtsmängeln<br />

einschl. der Ansprüche auf Ersatz von<br />

Mangelfolgeschäden zustehen, gilt die<br />

Verjährungsfrist von §9 Nr. 7. Für son-<br />

stige Schadensersatzansprüche beträgt<br />

die regelmäßige Verjährungsfrist in<br />

Abweichung von § 199 Abs.1 BGB ein<br />

Jahr und die ohne Rücksicht auf Kenntnis<br />

oder grob fahrlässige Unkenntnis bestehende<br />

Höchstfrist in Abweichung von<br />

§ 199 Abs.3 BGB fünf Jahre; dies gilt<br />

nicht in Fällen des Vorsatzes und einer<br />

Haftung nach dem ProduktHaftG. Bei<br />

einer Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit beträgt die regelmäßige<br />

Verjährungsfrist (§ 199 Abs.1<br />

BGB) drei Jahre und die Höchstfrist ohne<br />

Rücksicht auf die Schadensentstehung,<br />

die Kenntnis oder grob fahrlässige<br />

Unkenntnis (§ 199 Abs.2 BGB) zehn<br />

Jahre. Bei einer Garantie i.S.v. § 443 BGB<br />

gilt die Garantiefrist.<br />

4. Ausgeschlossen ist eine persönliche<br />

Haftung unserer gesetzlichen Vertreter,<br />

Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen,<br />

soweit nicht Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

§ 13 Rücktritt<br />

1. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde<br />

Wertersatz auch für die durch die bestimmungsgemäße<br />

Ingebrauchnahme<br />

entstehende Verschlechterung zu leisten.<br />

Die Verpflichtung zum Wertersatz gilt<br />

in Abweichung von§ 346 Abs.3 Nr.1<br />

und 3 BGB auch dann, wenn sich der<br />

zum Rücktritt berechtigende Mangel<br />

erst während der Verarbeitung oder<br />

Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt<br />

hat, oder die Verschlechterung oder der<br />

Untergang beim Besteller eingetreten<br />

ist, obwohl er diejenige Sorgfalt beobachtet<br />

hat, die er in eigenen Angelegenheiten<br />

anzuwenden pflegt.<br />

2. Nimmt der Kunde gem. § 478 BGB bei<br />

uns Rückgriff, sind Schadensersatzansprüche<br />

ausgeschlossen, soweit nicht Vor-<br />

satz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.<br />

3. Bei Vorliegen folgender Umstände sind<br />

wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt:<br />

a) bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer<br />

technischer Schwierigkeiten,<br />

die in der Art des Auftrages liegen und<br />

seine Ausführung für uns oder den<br />

Vorlieferanten unmöglich oder unzumutbar<br />

machen;<br />

b) Streik, Aussperrung, Krieg und alle<br />

Fälle höherer Gewalt bei uns oder<br />

unseren Zulieferanten, soweit hierdurch<br />

die Erfüllung des Vertrages für<br />

uns unmöglich oder unzumutbar wird;<br />

c) Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit<br />

oder Zahlungsunfähigkeit<br />

des Kunden, wenn der Kunde innerhalb<br />

einer von uns gesetzten angemessenen<br />

Frist für unsere Forderungen keine<br />

angemessene Sicherheit stellt.<br />

Das Vorliegen der oben angegebenen<br />

Umstände entbindet uns von jeglicher<br />

Schadensersatzhaftung für verzögerte bzw.<br />

nicht ausgeführte Leistungen. Etwaige uns<br />

gegen den Kunden zustehende Schadensersatzansprüche<br />

bleiben unberührt.<br />

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />

anwendbares Recht<br />

1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder ein<br />

öffentlich-rechtliches Sondervermögen,<br />

ist Erfüllungsort 79295 Sulzburg und<br />

Gerichtsstand Freiburg/Breisgau.<br />

2. Für sämtliche im Zusammenhang mit<br />

diesem Vertrag bestehenden Rechtsbeziehungen<br />

mit dem Kunden gilt das<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland<br />

unter Ausschluss des Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen über Verträge über<br />

den internationalen Warenkauf (CISG).<br />

Sulzburg, 17. April 2007<br />

HEKATRON Vertriebs GmbH<br />

Postfach 1040<br />

79296 Sulzburg<br />

Telefon 07634 500-0<br />

Telefax 07634 6419<br />

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