04.05.19 Lindauer Bürgerzeitung
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4 4. Mai 2019 • BZ Ausgabe KW 18/19<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
WAHLBEKANNTMACHUNG zur Europawahl<br />
1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.<br />
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />
2. Die Stadt Lindau (B) ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.<br />
Wahlbezirk<br />
Wahlraum<br />
Nr. Abgrenzung Bezeichnung und genaue Anschrift<br />
barrierefrei<br />
ja/nein<br />
1 Insel Grundschule Insel, Barfüßerplatz 5 nein<br />
2 Aeschach 1 Mittelschule Aeschach, Anheggerstraße 18 nein<br />
3 Aeschach 2 Mittelschule Aeschach, Anheggerstraße 18 nein<br />
4 Hoyren Turnhalle Hoyren, Hoyerbergstraße 16 ja<br />
5 Schachen Ehem. Schule Schachen, Enzisweilerstraße 9 ja<br />
6 Reutin 1 Mittelschule Reutin, Schulstraße 23 ja<br />
7 Reutin 2 Mittelschule Reutin, Schulstraße 23 ja<br />
8 Reutin 3 Mittelschule Reutin, Schulstraße 23 ja<br />
9 Zech Grundschule Zech, Leiblachstraße 8 ja<br />
10 Oberreitnau Grundschule Oberreitnau, Hepachstraße 9 ja<br />
11 Unterreitnau Ehem. Schule Unterreitnau, Unterreitnau 3 ja<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15. April 2019 bis 5. Mai 2019 übersandt<br />
worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.<br />
3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16 Uhr in den Amtsräumen der Stadtverwaltung<br />
Lindau (B), Bregenzer Straße 4 - 12, zusammen.<br />
4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie<br />
eingetragen ist.<br />
Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis –<br />
Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes<br />
einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung<br />
bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn<br />
Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten<br />
einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Die wählende Person gibt ihre Simme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in<br />
einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten<br />
soll.<br />
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen<br />
Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.<br />
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />
möglich ist.<br />
6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis oder in der kreisfreien<br />
Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt<br />
oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen<br />
amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen<br />
und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am<br />
Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte,<br />
die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt<br />
sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird<br />
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des<br />
Strafgesetzbuches).<br />
Lindau (B) den 18.O5.2019, STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Versteigerung von Fundfahrrädern<br />
Am Samstag, den 11.05.2019 findet um 10.00 Uhr beim Bauhof Lindau (B),<br />
Bleicheweg 14, eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern nach<br />
§ 979 Bürgerliches Gesetzbuch statt.<br />
Versteigert werden ca. 75 Fahrräder. Die Fahrräder werden in dem Zustand<br />
versteigert, in dem sie gefunden wurden. Eine Gewähr für die Verkehrssicherheit/eine<br />
Mängelfreiheit der zu versteigernden Gegenstände wird<br />
nicht übernommen. Die zu versteigernden Fahrräder können ab 09:30 Uhr<br />
(Einlass) besichtigt werden.<br />
Lindau (B) den 10.O4.2018<br />
Gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Sechste Verordnung zur Änderung<br />
der Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee)<br />
über die Festsetzung der Parkgebühren<br />
(Parkgebührenordnung) vom 30. April 2019<br />
Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund von § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003<br />
(BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember<br />
2018 (BGBl. I S. 2251) in Verbindung mit mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung<br />
(ZustV) vom 16. Juni 2015 (BayGVBl. 2015-1-1-V, S. 184), zuletzt<br />
geändert durch Verordnung vom 19. März 2019 (GVBl. S. 61) folgende<br />
Rechtsverordnung:<br />
§ 1<br />
Die Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Festsetzung<br />
der Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 26. Oktober 2012 in der<br />
Fassung der Fünften Änderungsverordnung vom 26. März 2017 wird wie<br />
folgt geändert:<br />
1. Bei § 1 Ziff. 2 Parkzone II wird nach dem Spiegelstrich „Parkplatz<br />
Toskana (Stadtverwaltung)“ folgender zusätzlicher Spiegelstrich<br />
eingefügt: „Bregenzer Straße (Europaplatz bis Ladestraße)“.<br />
2. Bei § 1 Ziff. 3 Parkzone III werden die Worte „Parkhaus Inselhalle“<br />
durch die Worte „Busparkplätze im Stadtgebiet Lindau“ ersetzt.<br />
3. Bei § 1 Ziff. 5 Parkzone V wird nach dem Spiegelstrich „Parkbucht<br />
Wackerstraße entlang Haus Friedrichshafener Straße 1“ ein<br />
Spiegelstrich „Parkbuchten vor Haus Langenweg 45 und 46“<br />
eingesetzt.<br />
4. Bei § 1 wird die gesamte Ziff. 6 Parkzone VI ersatzlos gestrichen.<br />
5. Bei § 2 Parkgebühren Ziff. 2 Parkzone II werden die Worte<br />
„Busse/Karl-Bever-Platz € 2,50 je Stunde“ ersatzlos gestrichen.<br />
6. Bei § 2 Parkgebühren Ziff. 3 Parkzone III werden die Worte<br />
„€ 1,80 je Stunde / 0,90 je Stunde (ab 20.00 Uhr)“ durch die<br />
Worte „€ 2,60 je Stunde“ ersetzt.<br />
7. Bei § 2 Parkgebühren wird die gesamte Ziff. 6 Parkzone VI<br />
ersatzlos gestrichen.<br />
Die Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
§ 2<br />
Lindau (B), 30. April 2019<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Nachruf<br />
Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter<br />
Hans-Georg Happe<br />
der im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Herr Happe war über 27 Jahre<br />
lang als Sachbearbeiter in der städtischen Hochbauabteilung und als<br />
Betreuer der städtischen Mitwohnungen beschäftigt.<br />
Wir werden uns stets in großer Dankbarkeit an ihn erinnern.<br />
Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie.<br />
Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
Peter Wenzler<br />
Personalrat