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04.05.19 Lindauer Bürgerzeitung

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4 4. Mai 2019 • BZ Ausgabe KW 18/19<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

WAHLBEKANNTMACHUNG zur Europawahl<br />

1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt.<br />

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />

2. Die Stadt Lindau (B) ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.<br />

Wahlbezirk<br />

Wahlraum<br />

Nr. Abgrenzung Bezeichnung und genaue Anschrift<br />

barrierefrei<br />

ja/nein<br />

1 Insel Grundschule Insel, Barfüßerplatz 5 nein<br />

2 Aeschach 1 Mittelschule Aeschach, Anheggerstraße 18 nein<br />

3 Aeschach 2 Mittelschule Aeschach, Anheggerstraße 18 nein<br />

4 Hoyren Turnhalle Hoyren, Hoyerbergstraße 16 ja<br />

5 Schachen Ehem. Schule Schachen, Enzisweilerstraße 9 ja<br />

6 Reutin 1 Mittelschule Reutin, Schulstraße 23 ja<br />

7 Reutin 2 Mittelschule Reutin, Schulstraße 23 ja<br />

8 Reutin 3 Mittelschule Reutin, Schulstraße 23 ja<br />

9 Zech Grundschule Zech, Leiblachstraße 8 ja<br />

10 Oberreitnau Grundschule Oberreitnau, Hepachstraße 9 ja<br />

11 Unterreitnau Ehem. Schule Unterreitnau, Unterreitnau 3 ja<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15. April 2019 bis 5. Mai 2019 übersandt<br />

worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.<br />

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16 Uhr in den Amtsräumen der Stadtverwaltung<br />

Lindau (B), Bregenzer Straße 4 - 12, zusammen.<br />

4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie<br />

eingetragen ist.<br />

Die Wähler und Wählerinnen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis –<br />

Unionsbürger/Unionsbürgerinnen einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes<br />

einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung<br />

bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn<br />

Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der Wahlvorschlagsberechtigten<br />

einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Die wählende Person gibt ihre Simme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in<br />

einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten<br />

soll.<br />

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen<br />

Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.<br />

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />

im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Landkreis oder in der kreisfreien<br />

Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises/der kreisfreien Stadt<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen<br />

amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen<br />

und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am<br />

Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte,<br />

die zugleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt<br />

sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird<br />

mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des<br />

Strafgesetzbuches).<br />

Lindau (B) den 18.O5.2019, STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Versteigerung von Fundfahrrädern<br />

Am Samstag, den 11.05.2019 findet um 10.00 Uhr beim Bauhof Lindau (B),<br />

Bleicheweg 14, eine öffentliche Versteigerung von Fundfahrrädern nach<br />

§ 979 Bürgerliches Gesetzbuch statt.<br />

Versteigert werden ca. 75 Fahrräder. Die Fahrräder werden in dem Zustand<br />

versteigert, in dem sie gefunden wurden. Eine Gewähr für die Verkehrssicherheit/eine<br />

Mängelfreiheit der zu versteigernden Gegenstände wird<br />

nicht übernommen. Die zu versteigernden Fahrräder können ab 09:30 Uhr<br />

(Einlass) besichtigt werden.<br />

Lindau (B) den 10.O4.2018<br />

Gez. Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Sechste Verordnung zur Änderung<br />

der Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

über die Festsetzung der Parkgebühren<br />

(Parkgebührenordnung) vom 30. April 2019<br />

Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund von § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003<br />

(BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember<br />

2018 (BGBl. I S. 2251) in Verbindung mit mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung<br />

(ZustV) vom 16. Juni 2015 (BayGVBl. 2015-1-1-V, S. 184), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom 19. März 2019 (GVBl. S. 61) folgende<br />

Rechtsverordnung:<br />

§ 1<br />

Die Rechtsverordnung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Festsetzung<br />

der Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 26. Oktober 2012 in der<br />

Fassung der Fünften Änderungsverordnung vom 26. März 2017 wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. Bei § 1 Ziff. 2 Parkzone II wird nach dem Spiegelstrich „Parkplatz<br />

Toskana (Stadtverwaltung)“ folgender zusätzlicher Spiegelstrich<br />

eingefügt: „Bregenzer Straße (Europaplatz bis Ladestraße)“.<br />

2. Bei § 1 Ziff. 3 Parkzone III werden die Worte „Parkhaus Inselhalle“<br />

durch die Worte „Busparkplätze im Stadtgebiet Lindau“ ersetzt.<br />

3. Bei § 1 Ziff. 5 Parkzone V wird nach dem Spiegelstrich „Parkbucht<br />

Wackerstraße entlang Haus Friedrichshafener Straße 1“ ein<br />

Spiegelstrich „Parkbuchten vor Haus Langenweg 45 und 46“<br />

eingesetzt.<br />

4. Bei § 1 wird die gesamte Ziff. 6 Parkzone VI ersatzlos gestrichen.<br />

5. Bei § 2 Parkgebühren Ziff. 2 Parkzone II werden die Worte<br />

„Busse/Karl-Bever-Platz € 2,50 je Stunde“ ersatzlos gestrichen.<br />

6. Bei § 2 Parkgebühren Ziff. 3 Parkzone III werden die Worte<br />

„€ 1,80 je Stunde / 0,90 je Stunde (ab 20.00 Uhr)“ durch die<br />

Worte „€ 2,60 je Stunde“ ersetzt.<br />

7. Bei § 2 Parkgebühren wird die gesamte Ziff. 6 Parkzone VI<br />

ersatzlos gestrichen.<br />

Die Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

§ 2<br />

Lindau (B), 30. April 2019<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

Nachruf<br />

Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter<br />

Hans-Georg Happe<br />

der im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Herr Happe war über 27 Jahre<br />

lang als Sachbearbeiter in der städtischen Hochbauabteilung und als<br />

Betreuer der städtischen Mitwohnungen beschäftigt.<br />

Wir werden uns stets in großer Dankbarkeit an ihn erinnern.<br />

Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie.<br />

Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

Peter Wenzler<br />

Personalrat

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